Geschäft: Zuweisung von Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.21.26
TitelZuweisung von Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge
ArtKR Motion
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung30.11.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung10.2.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 30. November 2021
AntragAntrag der Regierung vom 8. Februar 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
30.11.2021Gremium2.6.2024
30.11.2021Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
14.2.2022Gutheissung59Zustimmung55Ablehnung6
14.2.2022Eintreten58Zustimmung56Ablehnung6
Statements
DatumTypWortlautSession
14.2.2022Beschluss

Der Kantonsrat heisst die Motion mit 59:55 Stimmen gut.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 58:56 Stimmen auf die Motion ein.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich glaube, zum Teil der Völkerrechtswidrigkeit muss ich nichts mehr sagen. Von zahlreichen Vorrednerinnen und Vorrednern wurde bereits ausführlich und auch korrekt dargelegt, dass wir mit den völkerrechtlichen und letztlich auch mit den verfassungsmässigen Vorgaben bezüglich der Niederlassungsfreiheit ein Problem haben. Es wurde ebenfalls richtig erwähnt, dass der Bundesrat in einer Antwort auf einen Vorstoss auf Bundesebene auf die Möglichkeit hingewiesen hat, dass man Sozialhilfe auch als Sachleistung gewähren könne. Diese Möglichkeit haben wir heute grundsätzlich bereits in unserem kantonalen Sozialhilfegesetz, aber auch hier stellen sich gewisse Probleme. Aufgrund des bereits erwähnten Völkerrechts und der verfassungsrechtlichen Vorgaben müsste die Umsetzung, also dass man bei der Sozialhilfe Wohnraum als Sachleistung gewährt, für alle Sozialhilfebeziehenden gleichermassen gelten, also auch für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, aber vor allem auch für Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die Sozialhilfe beziehen. Ob eine solche Lösung im Interesse der Gemeinden ist, da bin ich mir nicht so sicher. Es würden sich zudem auch bei der konkreten Umsetzung Fragen stellen, und auch diverse rechtliche Fragen müssten geklärt werden.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, nicht auf die Motion einzutreten, und ich verweise an dieser Stelle gerne noch einmal darauf, dass auch die Regierung ein gewisses Verständnis hat für die unterschiedlichen Belastungen und Probleme, die sich stellen. Wir sind aber auch der Meinung, dass wir bestehende Instrumente haben, um diese Solidarität herzustellen. Wichtig ist, dass man sich gebündelt für einen guten Integrationsprozess einsetzt, die Staatsebenen gemeinsam. Die Unterstützungsinstrumente des Bundes wurden ebenfalls erwähnt. Zu guter Letzt verweise ich gerne auf das Instrument unseres kantonalen Finanzausgleichs, der im soziodemografischen Sonderlastenausgleich diese Sonderlasten heute schon berücksichtigt.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Müller-Lichtensteig: Ich mache ein paar Erwiderungen, zum einen zur Angst, dass in den Gemeinden kein Wohnraum zur Verfügung steht. Diese Angst habe ich überhaupt nicht, denn heute ist der Ablauf so, dass jede Gemeinde Flüchtlinge zugewiesen erhält und jede Gemeinde Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen muss. Dieser Wohnraum steht also in den Gemeinden schon heute zur Verfügung. Zu den rechtlichen Unsicherheiten: Diese können in der Kommission ausgeräumt werden, man kann eine Lösung suchen, wie ich es vorhin schon angetönt habe, denn wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Zur Niederlassungsfreiheit: Da muss man auch nicht päpstlicher als der Papst sein, denn auf Bundesebene ist es anders gelöst. Auf Bundesebene dürfen Leute, die keine Arbeit haben, die arbeitslos sind, den Kanton nicht wechseln. Also auf Bundesebene lässt sich das regeln. Es dürfen nur Leute den Kanton wechseln, die eine Arbeitsstelle haben, und das ist rechtlich so gelöst. Und wie es der Bund in seiner Antwort schon aufgezeigt hat, gibt es auch auf kantonaler Ebene einen Lösungsweg, und ich bin froh, wenn Sie dieses Anliegen unterstützen. Auch wenn nicht jede Gemeinde davon betroffen ist, bitte ich Sie, gerade im Sinne der Solidarität, hier eine echte Lösung zu ermöglichen.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Das Anliegen der Motionäre verstehen wir im Grundsatz. Studiert man aber den Antrag der Regierung, kommt man nur zu einem Schluss: Die Motion bringt nichts. Wir können eigentlich nur fragen: Was soll das Ganze, wenn die Unsicherheiten so gross sind und die Motion nicht dem Völkerrecht entspricht? Zudem ist sie rechtlich nicht umsetzbar.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Wir behandeln die Motion etwas unplanmässig und ich kann das leichte Unbehagen von Thalmann-Kirchberg nachvollziehen, denn ich glaube, dass bei dieser Motion oder dem verfolgten Anliegen etwas «der Hund begraben» ist. Inhaltlich wurde schon sehr vieles gesagt. Dazu möchte ich mich nicht mehr äussern, aber ich möchte einen Aspekt, den mein Fraktionskollege Sulzer-Wil vorhin eingebracht hat – und was scheinbar Thalmann-Kirchberg auch etwas irritiert hat –, nochmals aufnehmen. Ich meine, Sie können nicht über die Definition, dass die Wohnung eine Sachleistung ist, verhindern, dass Menschen ihren Wohnsitz innerhalb des Kantons nur mit Zustimmung der neuen Wohngemeinde wechseln können. Ein solches Vorhaben würde der Genfer Flüchtlingskonvention widersprechen. Es geht um das Völkerrecht, welches hier sicherlich höher steht als das Recht des Kantons St.Gallen. Die Niederlassungsfreiheit müssen Sie den Personen, den Betroffenen weiterhin zugestehen.

Was bedeutet es aber faktisch, wenn Sie sagen, dass eine Wohnung eine Sachleistung ist? Das bedeutet, dass die Leute mit dem Recht, den Wohnort zu wechseln, sich niederzulassen, wo sie möchten, bei der Gemeinde die Sachleistung Wohnung einfordern können. Sie können die Menschen nicht dadurch, dass sie die Wohnung als Sachleistung definieren, davon abhalten, in eine andere Gemeinde zu ziehen. Vielmehr geraten Sie noch viel stärker unter Druck. Die Gemeinden müssen sich die Frage stellen, was sie den Personen entgegnen, welche unter Berufung auf ihre Niederlassungs- und Bewegungsfreiheit eine Wohnung im Sinne einer Sachleistung verlangen. Im Moment wird das noch etwas über den Wohnungsmarkt reguliert. Es können nicht alle überall hinziehen, weil keine Wohnungen frei sind. Aber was passiert, wenn es als Sachleistung ausgestaltet ist? Ich glaube wirklich, dass hier etwas nicht ganz zu Ende gedacht wurde. Ich bitte Sie, die Motion auch nebst all den inhaltlichen Argumenten abzulehnen.

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14.2.2022Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Wir erkennen das von den Motionären beschriebene Anliegen und das Problem. Der vorgeschlagene Weg ist aus unserer Sicht jedoch nicht zielführend, und die Einschränkung der freien Wohnsitznahme innerhalb des Kantons für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge ist völkerrechtswidrig. Aus unserer Sicht ist es zentral, dass Bund, Kantone und Gemeinden noch bessere Lösungen finden, damit die Integrationsarbeit optimal erfolgen kann und diese nicht primär auf den Schultern der Gemeinden lastet. Seitens des Bundes gibt es wertvolle Unterstützung durch Global- und Integrationspauschalen. Mit der Integrationspauschale erhalten die Gemeinden in den ersten fünf bis sieben Jahren eine finanzielle Entlastung, anschliessend liegen aber die Lasten zu 100 Prozent bei ihnen. Mit der Integrationspauschale werden Bundesgelder zur Integration zur Verfügung gestellt. Hier braucht es eine noch bessere Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden bzw. eine abschliessende Klärung der Zuständigkeiten. Aktuell gibt es zu viele Reibungsverluste bei der Verteilung der Gelder.

Um das Anliegen der Motionäre anzugehen, wäre es aus unserer Sicht zweckmässiger, bezüglich dem Ausgleich von finanziellen Nachteilen einzelner Gemeinden nochmals Abklärungen zu treffen, insbesondere im Rahmen des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs. Weiter könnte man vielleicht auch über Anreize nachdenken, welche Umzüge, die teils mit der Bildung von Gemeinschaften von gewissen Ethnien verbunden sind, verhindern oder zumindest reduzieren.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs zu Thalmann-Kirchberg: Sie haben recht, ich habe übersehen, dass die Motion erst morgen behandelt werden sollte. Trotzdem würde ich gerne mit der Behandlung weiterfahren, andernfalls bitte ich Sie, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Thalmann-Kirchberg (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Zuerst muss ich mein Erstaunen zum Ausdruck bringen: Durch den Fraktionspräsidenten der CVP liegt uns eine E-Mail vom Vizestaatssekretär vor, wonach diese Motion frühestens morgen Dienstag aufgerufen wird. Wir hätten diese Zeit gerne noch genutzt, um interne Abklärungen zu treffen.

Warum interne oder auch externe Abklärungen treffen? Die Motion basiert auf der Motion 19.3998 «Förderung der Integration von anerkannten Flüchtlingen in den Gemeinden» von Nationalrat Mike Egger, in der gleichen Sache und mit dem gleichen Ziel. In Zukunft soll es eine Regelung geben, wie anerkannte Flüchtlinge in den einzelnen Kantonen auf die Gemeinden verteilt werden. In der Antwort auf nationaler Ebene schreibt der Bundesrat, dass die Kantone dies via Sozialhilfegesetz regeln können. Gemäss den Antworten der St.Galler Regierung ist dies aber gemäss Genfer Flüchtlingskonvention nicht möglich. Hier gibt es also einen Widerspruch oder die St.Galler Regierung sagt insgeheim, dass der Bundesrat falsch liegt. Deshalb sind wir nicht sicher, was effektiv Sache ist. Die SVP-Fraktion wird in der Sache aber an der Motion festhalten und dieser zustimmen.

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14.2.2022Wortmeldung

Sulzer-Wil (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Es ist tatsächlich so, dass im Kanton St.Gallen die Soziallasten in den Gemeinden sehr unterschiedlich verteilt sind. Es gibt einzelne Gemeinden, u.a. auch die Zentrumsgemeinden, welche die Zentrumslasten tragen, z.B. im Rahmen der Sozialhilfe. Die Gemeinde Bazenheid wurde genannt. Wir sehen durchaus, dass dort bei der Begleitung und Integration von Flüchtlingen Herausforderungen bestehen, aber es gibt auch andere Gemeinden und Zentrumsgemeinden wie die Stadt St.Gallen, Wil und Rorschach, welche im Kanton die Hauptlast in der Sozialhilfe tragen. Ja, die SP, die ist sehr wohl für eine solidarische Finanzierung, und wir tragen dieses Anliegen mit. Aber die Motion wählt einen falschen Weg. Die Motion greift nur einen bestimmten Teil heraus und zielt auf vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge. Diese sind aber im Sozialhilferecht Schweizerinnen und Schweizern gleichgestellt. Deshalb geht es nicht, dass wir für diese Zielgruppe eine gesonderte Lösung im Sozialhilfegesetz schaffen wollen. Diesbezüglich teilt die SP-Fraktion die Haltung der Regierung.

Die Niederlassungsfreiheit gilt auch für die anerkannten Flüchtlinge. Einschränkungen oder eine Steuerung, wie hier mit der Steuerung des Aufenthalts innerhalb des Kantons probiert wird, ist unseres Erachtens nicht zulässig. Es ist möglich, dass wir Sachleistungen für alle Sozialhilfebeziehenden zur Verfügung stellen, das müsste aber für alle gelten und nicht nur für eine Auswahl. Aber wenn wir das konsequent umsetzen wollen, dann stellen sich unseres Erachtens ganz praktische, aber auch juristische Fragen. Was bedeutet das für Menschen, die ihren Wohnort innerhalb des Kantons weiterhin selber wählen? Geht es nach den Motionären, suchen sie ihre Wohnung nicht mehr selber, sondern melden sich bei den Gemeinden und fordern ihre Sachleistung ein. Die Gemeinden wären dann –, die Niederlassungsfreiheit wohl akzeptierend, verpflichtet –, ein Wohnangebot zur Verfügung zu stellen. Und was ist, wenn eine Gemeinde kein oder ein zu kleines Wohnangebot hat? Wie wollen wir in diesem Fall die Niederlassungsfreiheit gewähren? Auf die juristische Klärung dieser Frage wären wir wirklich sehr gespannt.

Die Integrationsaufgabe ist anspruchsvoll, das ist unbestritten, das weiss ich aus eigener Erfahrung als Sozialvorsteher der Stadt Wil, aber es hilft nicht, wenn wir anfangen beim Wohnsitz Einschränkungen zu machen. Das macht sachlich keinen Sinn und ist, wie die Regierung richtig festhält, auch völkerrechtlich nicht zulässig. Wenn wir die Soziallasten im Kanton besser verteilen wollen, müssen wir dies gesamtheitlich angehen, hier gibt es durchaus Möglichkeiten. Die SP fordert seit langer Zeit die Einführung eines horizontalen Lastenausgleichs, anstatt dass wir einfach mit Geldern vom Kanton teilweise die Sonderlasten, wie wir es heute haben, ausgleichen. Das würde unseres Erachtens wirklich etwas ändern. Wir meinen, dass die Gemeinden in dieser Fragestellung selber Verbesserungen ermöglichen können, um die Situation zu ändern. Diesbezüglich laufen Gespräche im Rahmen der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) und dem Trägerverein Integrationsprojekte St.Gallen (TISG). Dazu braucht es aber keine Gesetzesanpassungen.

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14.2.2022Wortmeldung

Stadler-Lütisburg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die FDP-Fraktion lehnt diese Motion entschieden ab. Die Begründung der Regierung ist klar und nachvollziehbar, denn vorläufig aufgenommenen Personen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, wird laut Bundesgesetz ein Wohnort zugewiesen. Aber vorläufig aufgenommene Flüchtlinge und anerkannte Flüchtlinge dürfen ihren Wohnsitz innerhalb des Kantons frei wählen. Alles andere wäre aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention völkerrechtswidrig. Wie Sie sich mit Sicherheit erinnern, wurde in der Februarsession 2020 die Standesinitiative 41.19.01 «Solidarische Lösung im Flüchtlingswesen» vom Kantonsrat abgelehnt und im Nationalrat schon im Jahr 2019 die Motion 19.3998 «Förderung der Integration von anerkannten Flüchtlingen in den Gemeinden» zum gleichen Thema. In dieser Sache kann das Sprichwort «Steter Tropfen höhlt den Stein» sicher nicht angewendet werden. Wir sehen das eher als Zwängerei an.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Müller-Lichtensteig (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Dieses Ansinnen ist im Sinne der Gemeinden, aber vor allem auch im Sinne der Flüchtlinge selbst. Auslöser für diesen Vorstoss war u.a. der Appell der Gemeinde Kirchberg und des FDP-Gemeindepräsidenten Roman Habrik. Der Ortsteil Bazenheid liegt in der Gemeinde Kirchberg. Bazenheid steht exemplarisch für ein Problem, das angegangen werden muss. Bazenheid hat ohnehin schon einen grossen Ausländeranteil. Die Gemeinde macht seit Jahrzehnten einen guten Job in der Integration und ist auch künftig bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Allerdings ist die Gemeinde übermässig betroffen, weil inzwischen nebst den zugewiesenen Personen aus dem Asylbereich viele weitere Flüchtlinge in die Gemeinde gezogen sind, Sozialhilfe beziehen und noch viel Integrationsarbeit wartet. Dies führt zu finanziellen Herausforderungen, aber vor allem auch zu sozialen Problemen. Eine ausgewogene soziale Durchmischung ist essenziell, gerade für die Direktbetroffenen, und diese kann nicht mehr sichergestellt werden. Es entstehen grosse ausländische Gemeinschaften, was die Integrationsarbeit erschwert.

Der vorliegende Vorstoss möchte, dass Flüchtlinge ihren Wohnsitz nur wechseln können, wenn sie nicht vom Sozialamt unterstützt werden. Dieser Mechanismus wird bereits heute bei vorläufig aufgenommenen Personen angewendet und funktioniert einwandfrei. Auch für vorläufig aufgenommene Personen ist ein Wohnortswechsel nur dann möglich, wenn eine Arbeitsstelle vorhanden ist. Dadurch verbleiben die Personen in den verschiedenen Gemeinden, solange die Integration in die Gesellschaft und die Arbeitswelt nicht abgeschlossen ist. Diese Solidarität unter den Gemeinden ist wichtig. Jede Gemeinde übernimmt so eine zentrale Rolle in der Integrationsarbeit. Zudem kann durch diese dezentrale Integration verhindert werden, dass die erwähnten grossen Gemeinschaften oder gar eigentliche Ghettos entstehen, die wir aus anderen Ländern kennen. Dies ist nicht nur im Interesse der Gemeinden, sondern vor allem auch im Interesse der Flüchtlinge. Gerade für Kinder ist es wichtig, dass in der Schule eine ausgewogene Durchmischung vorhanden ist. Mit dem in der Motion vorgeschlagenen Vorgehen kann eine adäquate Lösung gefunden werden. Die Regierung macht zwar auf die herausfordernde rechtliche Ausgangslage aufmerksam. Allerdings können wir dies nicht ganz nachvollziehen, hat doch der Bundesrat selbst diese Lösung vorgeschlagen und in diesem Sinne auf eine nationale Lösung verzichtet. In seiner Stellungnahme zur Motion wies der Bundesrat explizit darauf hin, dass die Kantone in ihren Sozialhilfegesetzen die Möglichkeit vorsehen können, Sozialhilfe auch als Sachleistungen, unter anderem in Form von Wohnraum, zu gewähren. Damit könnte auch Flüchtlingen innerhalb des Kantons ein Wohnort oder eine Unterkunft zugewiesen werden, da ihnen vorübergehend Wohnraum nur als sozialhilferechtliche Sachleistung gewährt würde. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.



Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022