Geschäft: Wolfsrisse – transparent kommunizieren

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.21.117
TitelWolfsrisse – transparent kommunizieren
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung30.11.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung19.1.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 30. November 2021
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 18. Januar 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
30.11.2021Person8.10.2024
30.11.2021Person15.9.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
15.6.2022Wortmeldung

Freund-Eichberg: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Dass die Wolfspopulation aus dem Ruder gelaufen ist, findet die Regierung nicht. Diese Redensart «aus dem Ruder gelaufen» findet dann Anwendung, wenn ein Konzept nicht mehr standhält. Und das ist bei der Wolfspopulation der Fall, weil der Bundesrat dem neuen Jagdgesetz nicht abgeneigt war. Nur ein Jahr nach der Ablehnung des Jagdgesetzes muss es wegen dem Wolf wieder revidiert werden, weil sich die Zustände nochmals verschlechtert haben. Dem sagt man: «aus dem Ruder gelaufen». Die St.Galler Regierung hätte durchaus zustimmend schreiben können, ohne mit allgemeinen Antworten die Interpellanten zu beschwichtigen. Die Regierung ist mit dieser Stellungnahme auch auf dem Holzweg, da es heisst, es führe für die Landwirtschaft nur der Weg des Herdenschutzes zur Lösung. Aber hier braucht es eben eine Regulierung des Wolfes, bis es einen gangbaren Weg gibt für alle. Wenn die Landwirtschaft schon vor grossen Herausforderungen stehen soll, muss man sich fragen, ob die einseitigen Hilfestellungen an die Landwirtschaft überhaupt zu einer Lösung kommen können. Wir meinen nicht.

Die Regierung schreibt, für die Verbreitung der Wolfsbestände seien die hohen Wildbestände verantwortlich. Wie kommen Sie darauf? Die Wildbestände werden gemäss Art. 14 des Jagdgesetzes (sGS 853.1; abgekürzt JG) amtlich reguliert. Der absolute Schutz des Wolfes ist angeblich für die Arterhaltung nötig. Das ist bei einer so grossen Zahl aber nicht mehr gegeben. Der Wolf muss reguliert werden wie alle anderen Wildtiere auch. Auch hier erwarten die Interpellanten, dass die St.Galler Regierung in ihrem Wolfsmonitoring vermehrt auf die grossen Herausforderungen in der Landwirtschaft und dass Herdenschutzeinrichtungen alleine nicht die Lösung sein können achtet. Somit ist diese Aussage der Regierung irreführend, nicht abschliessend beantwortet, und führt zu Falschmeldungen. Für uns ist es unverständlich, wie öffentliche Ämter und Organisationen mit der Wahrheit umgehen. Wenn Sie meinen, die Abschussrichtlinien des Bundes und die Natur würden die Wildbestände in unseren bevölkerungsstarken Gebieten auf natürliche Art und Weise regeln, dann sind Sie ebenfalls auf dem Holzweg.

Die Regierung hätte ohne Weiteres die Meldungen über Wolfsrisse analog dem Kanton Graubünden übernehmen können. So wären keine «Fake News» entstanden. Die Interpellanten sind wenigstens mit der Berichterstattung auf der Homepage zufrieden – was so eine Interpellation alles ausmachen kann! Vielleicht wäre es noch erfreuter, wenn die Regierung die Informationspolitik vom Kanton Graubünden übernehmen könnte, dann wären wir richtig informiert und zufrieden.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022