Geschäft: Miteinbezug des Kantonsrates bei der Erarbeitung der SAK-Beteiligungs- und -Eigentümerstrategie: Waren die Versprechen nur heisse Luft?
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.21.111 |
Titel | Miteinbezug des Kantonsrates bei der Erarbeitung der SAK-Beteiligungs- und -Eigentümerstrategie: Waren die Versprechen nur heisse Luft? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 29.11.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 24.3.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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29.11.2021 | Person | Erstunterzeichner/-in - Schwager-St.Gallen | 6.8.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.4.2022 | Wortmeldung | Schwager-St.Gallen: ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Vielleicht erinnern wir uns zuerst daran, dass die St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke (SAK) zu über 83 Prozent dem Kanton St.Gallen und damit dem St.Galler Volk gehören. Wir Mitglieder dieses Rates sind die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der St.Galler Bevölkerung, zumindest jenes Teils, der nicht nur Steuern zahlt, sondern auch stimmberechtigt ist. Wenn unser Rat nun mit 97:4 Stimmen einen Auftrag erteilt, dann müssen wir Mitglieder des Kantonsrates erwarten dürfen, dass die beauftragte Behörde diesen Auftrag auch umsetzt. Nicht ungefähr so, wie man meint, nicht plus-minus so, sondern genau so, wie wir als Auftraggeber diesen Auftrag meinten. Erst recht, wenn es wie in diesem Fall um das Ausbügeln eines Fehlers seitens dieser beauftragten Behörden geht, denn wenn man etwas falsch mache, dann müsse man es auch korrigieren, so, wie Sie, Herr Regierungspräsident Mächler, es im November 2018 ganz richtig sagten. In der Beantwortung meiner ersten Frage kommt die beauftragte Behörde nun zum Schluss, man habe mit der abgegebenen Information im Geschäft 33.20.03 «Kantonsratsbeschluss über das Budget 2021» für eine angemessene Erfüllung des Auftrages des Kantonsrates gesorgt. Stellen Sie sich vor, Sie bestellen in einem guten Restaurant ein feines Essen. Das Getränk und die Vorspeise werden serviert. Nur der Hauptgang fehlt. Man wartet und wartet und fragt beim Oberkellner schliesslich nach. Es heisst dann, das Küchenteam des Vortags habe einen Fehler gemacht, der Hauptgang sei darum leider aus. Das wolle man aber gerne korrigieren und entschuldigt sich eloquent im Namen des noblen Hauses. Der angemessene Umgang mit der Kundschaft zeichnet gute Oberkellner aus. Vereinbart wird nun, einen heissen Toast zu servieren – kein vollwertiges Essen zwar, aber immerhin etwas gegen den Hunger. Man wartet geduldig auf seinen Toast Hawaii, der Hunger steigt, und irgendwann fragt man wieder beim Oberkellner nach. Dieser führt aus, der mittlerweile kalte Toast stehe einige Tische weiter weg. Man hätte nur den Kopf drehen müssen, um seinen Toast zu sehen. Das Abendessen gelte damit als serviert und der Oberkellner wünscht einen schönen Abend. Liebe Mitglieder der Regierung, Sie ahnen es. Ich bin weder mit dem kalten Toast noch dem zuständigen Oberkellner noch mit der Antwort auf meine Interpellation zufrieden. Die Regierung hat aus meiner Sicht mit der Information zum Sachverhalt der SAK-Eigentümerstratege im Kantonsratsbeschluss über das Budget 2021 den Auftrag dieses Rates nicht angemessen erfüllt. Liebe Regierung, es ist okay, wenn Sie nicht in die Gastrobranche wechseln. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022 |