Geschäft: Überfordert die zunehmende Zahl an illegalen Grenzübertritten von Afghanen den Kanton St.Gallen?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.21.105
TitelÜberfordert die zunehmende Zahl an illegalen Grenzübertritten von Afghanen den Kanton St.Gallen?
ArtKR Interpellation
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung29.11.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 30. November 2021
VorstossWortlaut vom 29. November 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
29.11.2021Gremium2.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
1.12.2021Wortmeldung

Regierungsrat Fässler: Ich möchte mich zu den Ausführungen von Gull-Flums doch noch kurz äussern. Ich bedanke mich, dass anerkannt wird, was die Kantonspolizei tatsächlich leistet zusammen mit der Zollverwaltung, das ist erheblich. Wenn mich Gull-Flums jetzt auffordert, faktisch unverhältnismässig vorzugehen – er meint, dass es verhältnismässig in diesem Kontext nicht geht –, so ist das eine Aufforderung zu rechtswidrigem Handeln. Das Verhältnismässigkeitsprinzip ist ein sehr grundlegendes Prinzip und das muss ich und die Kantonspolizei berücksichtigen. Selbstverständlich könnten wir versuchen, beim zuständigen Gericht ausländerrechtliche Haft zu verlangen. Das ist ein komplett aussichtsloses Unterfangen. Sie können jemanden nicht einsparen, einfach weil er illegal über die Grenze kommt. Und selbst wenn der Bundesgesetzgeber jetzt im Ausländerbereich neue Vorschriften einführen würde, welche ausländerrechtliche Haft auch bei illegalem Grenzübertritt ermöglichen, dann muss ich Ihnen sagen: Wir haben die entsprechende Infrastruktur nicht. Wir haben nicht 500 Plätze für ausländerrechtliche Haft, die wir etwas benötigen müssten, wenn wir all jene, die jetzt illegal über die Grenze kommen, einsperren sollten. Diese Infrastruktur ist schlicht nicht vorhanden. Es geht darum, dass wir uns rechtmässig verhalten, die Kantonspolizei macht was sie kann. Sie setzt sich mit der letzten Faser ein, die im Rheintal und im ganzen Kantonsgebiet mobilisiert werden kann, dies auch zusammen mit dem Migrationsamt, um die notwendigen Befragungen durchzuführen. Aber es ist ein stückweit tatsächlich eine Sisyphusarbeit. Wir können die Leute nicht einsperren. Wir könne Gesuche um Rückübernahme an Österreich stellen, aber wenn die Leute verschwinden, dann verschwinden sie und wir können das leider nicht verhindern. Für mich ist diese Situation ebenfalls unbefriedigend, aber ich kann Ihnen in Beantwortung von Vorstössen nicht irgend etwas versprechen, das schlicht nicht möglich ist.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung

Gull-Flums (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Unsere Fragen wurden zwar alle beantwortet und die Regierung hat aufgezeigt, dass bereits einige Massnahmen zur Bewältigung der illegalen Grenzübertritte eingeleitet wurden. In vier unserer sechs Fragen haben wir die Regierung allerdings auch konkret um eine Bereitschaft für weitergehende Massnahmen, Verschärfungen, Interventionen oder Bemühungen angefragt. Genau dieses erwünschte Engagement ist für uns aus den Antworten nicht erkennbar und auch nicht spürbar. Zu oft ist die Rede von: Es ist nicht verhältnismässig, es ist schwierig oder dafür sind andere zuständig. Hier geht es um illegale Grenzübertritte und damit um Verletzungen von geltenden Gesetzen. Der Kanton St.Gallen ist hauptsächlich davon betroffen und unsere Sicherheit wird damit gefährdet. Nur schon deshalb, weil auch Kräfte der Kantonspolizei und des Grenzwachtkorps absorbiert werden und für andere Aufgaben entsprechend fehlen. In diesem Sinne erwarten wir vom zuständigen Sicherheits- und Justizdepartement mehr proaktives Handeln und mehr Engagement zur Durchsetzung von geltendem Recht im Asylbereich, und zwar ungeachtet, ob das Sicherheits- und Justizdepartement die entsprechenden Massnahmen für verhältnismässig erachtet oder nicht. Insbesondere die Bemerkung, dass selbst bei einer gesetzlichen Anpassung auf Bundesebene die infrastrukturellen Kapazitäten des Kantons sowieso nicht ausreichen würden, zeugt davon, dass sich das Interesse zur Durchsetzung des geltenden Asylrechts im Sicherheits- und Justizdepartement offenbar in Grenzen hält – dies bedauern wir sehr.

Wir bedanken uns im Voraus für den Einsatz.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratsvizepräsident, stellt die Dringlicherklärung der Interpellation fest.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratsvizepräsident: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021