Geschäft: Stand der Bearbeitung der gutgeheissenen parlamentarischen Vorstösse

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer32.22.01A
TitelStand der Bearbeitung der gutgeheissenen parlamentarischen Vorstösse
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung10.3.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung25.5.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BerichtBericht der Regierung vom 15. März 2022
AntragAnträge der Staatswirtschaftlichen Kommission vom 5. Mai 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
25.3.2022Gremium24.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
15.6.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme vom Bericht über den Stand der Bearbeitung der gutgeheissenen parlamentarischen Vorstösse fest.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Gemperli-Goldach, Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Die Staatswirtschaftliche Kommission beantragt, auf die Vorlage in einziger Lesung einzutreten.

Gerne gehe ich davon aus, dass ich die Ausführungen zu den Geschäften 32.22.01A «Stand der Bearbeitung der gutgeheissenen parlamentarischen Vorstösse» und 32.22.01B «Stand der Erfüllung der Aufträge des Kantonsrates aus Vorlagen und Berichten» gleich gemeinsam tätigen darf. Gerne berichte ich aus der Kommissionstätigkeit wie folgt:

Zum Stand der Erfüllung parlamentarischer Aufträge Liste A und Liste B: Die Staatswirtschaftliche Kommission nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das vom Kantonsrat beschlossene Instrument der Dreijahresfrist für Vorstösse und Aufträge seine Wirkung zeigt und die gewünschte Beschleunigung der Bearbeitung eingetroffen ist. Sie stellt aber auch fest, dass die Mitglieder des Kantonsrates im Jahr 2021 sehr viele parlamentarische Vorstösse eingereicht haben. Die Anzahl hängiger Vorstösse hat sich in den letzten vier Jahren beinahe verdoppelt. In diesem Zusammenhang ist auch festzustellen, dass es viele ähnliche Vorstösse gibt oder diese inhaltlich einen engen Zusammenhang aufweisen. Die Regierung fasst darum bei der Beantwortung diese Vorstösse immer häufiger zusammen, was oft zur Verlängerung der entsprechenden Fristen führt. Die Staatswirtschaftliche Kommission würde es in diesem Zusammenhang begrüssen, wenn die Vorstösse in der Regel bzw. zumindest wieder vermehrt einzeln beantwortet würden mit generell kürzeren Ausführungen. Die Staatswirtschaftliche Kommission unterstützt mehrheitlich die Abschreibungsanträge der Regierung. Sie stellt ihrerseits Antrag auf Festhalten an zwei Postulaten sowie einen Antrag auf Abschreibung eines entsprechenden Auftrags. Grundsätzlich wird auch an dieser Stelle auf die Berichterstattung der Kommission verwiesen.

Ergänzend möchte ich an dieser Stelle folgende Ausführungen zum Postulat 43.21.06 «Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt» im Zuständigkeitsbereich des Departements des Innern machen. Die beantragte Fristverlängerung soll nach Einschätzung der Staatswirtschaftlichen Kommission nicht bewilligt werden, da eine vorzeitige und vorsorgliche Fristverlängerung zum heutigen Zeitpunkt weder angezeigt noch entsprechend opportun erscheint. Dieser Antrag wird von der Kommission auch entsprechend einstimmig unterstützt.

Zum Geschäft 42.18.09 «Bezahlte Stillzeit» im Zuständigkeitsbereich des Bildungsdepartementes bleibt für die Staatswirtschaftliche Kommission die Feststellung, dass die Begründung einer Fristverlängerung weder glaubhaft noch plausibel erscheint. Zudem war die Vernehmlassungsfrist zu kurz angesetzt. Hier gilt es, in der Planung eine angemessene Vernehmlassungsfrist anzusetzen. Ausserdem muss erwähnt werden, dass dem Kantonsrat bis dato noch keine Botschaft zugeleitet wurde. Dieses Vorgehen ist nach Auffassung und nach Meinung der Kommission nicht korrekt. Die Fristverlängerung wird indessen gewährt.

Zum Geschäft 42.20.17 «St.Gallen braucht eine Mountainbike-Strategie» im Zuständigkeitsbereich des Bau- und Umweltdepartements ist erwähnenswert, dass die Begründung zur Fristverlängerung nur teilweise nachvollziehbar ist. Entsprechend wird eine Fristverlängerung nicht bewilligt. Die entsprechenden Arbeiten sollen fortgesetzt werden. An dieser Stelle ist indessen auch auf die Begründung zu verweisen, dass die Stossrichtung des neuen Bundesgesetzes bereits längst bekannt ist. In Bezug auf das Geschäft 42.21.11 «Mehr Sicherheit im öV durch mehr Busbuchten» gilt es anzumerken, dass der Projektauftrag sehr spät erteilt wurde: mehr als ein Jahr später.

Gesamthaft kann zum Stand der Erfüllung der Aufträge, Vorlagen und Berichte bemerkt werden, dass eine grosse Zahl an Aufträgen länger als drei Jahre hängig sind. Im Weiteren möchte ich an dieser Stelle auf die Berichterstattung der Kommission verweisen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022