Geschäft: XXII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 27.21.02 |
Titel | XXII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft ohne Referendum |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Kantonsrat |
Eröffnung | 4.11.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.6.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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9.11.2021 | Gremium | Beteiligung - Präsidium des Kantonsrates | 27.8.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
1.12.2021 | Eintreten | 79 | Zustimmung | 28 | Ablehnung | 13 | |
1.12.2021 | Antrag Bruss-Diepoldsau zu Art. 49bis Satz 2 | 13 | Zustimmung | 77 | Ablehnung | 30 | |
1.12.2021 | Gesamtabstimmung | 72 | Gutheissung | 20 | Ablehnung | 28 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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1.12.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den XXII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates mit 72:20 Stimmen in der Gesamtabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin zu Dudli-Oberbüren: Das Präsidium nimmt jeweils in der Vorbereitung und Organisation der Kantonsratssessionen Rücksprache mit dem Kantonsarztamt. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Dudli-Oberbüren: Ich habe vier Fragen gestellt, die anscheinend nicht beantwortet werden. Für mich ist das einfach bezeichnend. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag Bruss-Diepoldsau mit 77:13 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Art. 49bis (Zutritt). Bruss-Diepoldsau beantragt, Art. 49bis wie folgt zu ergänzen: «Die Auflagen müssen durch das Parlament genehmigt werden und befristet sein. Verlängerungen bedürfen einer Genehmigung des Kantonsrates.» Für einen Kompromiss brauchen wir einen Zusatz, damit wir auch mehr Mitbestimmung haben und die Demokratie besser gewährt ist: «Die Auflagen müssen durch das Parlament genehmigt werden und befristet sein. Verlängerungen bedürfen jeweils einer weiteren Abstimmung des Rates». (Satz vermutlich überflüssig) | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Bruss-Diepoldsau: Man sagt, das Präsidium entscheide mit Mass. Ich habe gesehen, wie das Präsidium mit Mass entschieden hat. Wir mussten mit der Maske debattieren, teilweise bekamen Mitglieder grosse Probleme beim Sprechen, ihnen wurde übel usw. Dem sage ich nicht «mit Mass», dem sage ich blindlings in einer Panik reagieren. Das möchte ich wirklich auch verhindern. Es geht um unsere Gesundheit und nicht um einen Freibrief. Ich kann es aber nachvollziehen, dass das Präsidium manchmal vielleicht eine Entscheidungsfreiheit braucht, aber ich möchte in diesem Fall keinen Freibrief hinterlegen. Ich möchte hier gleich den Antrag stellen, dass wir Art. 49bis mit dem Nachtrag ergänzen: «Die Auflagen müssen vom Parlament genehmigt werden und befristet sein. Verlängerungen bedürfen jeweils einer weiteren Abstimmung des Rates.» Das wäre ein Kompromiss. Ich bitte darüber abzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Art. 49bis (Artikeltitel). Dudli-Oberbüren: Der Inhalt der Botschaft zum gegenständlichen Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates dreht es sich ausschliesslich um Corona. Insofern darf der Nachtragsentwurf bezüglich Wahrung der Sicherheit und Sicherstellung eines ungestörten Sitzungsbetriebs als Feigenblatt bezeichnet werden und ist auch inhaltlich keine Diskussion wert. Zur Sache: Es erstaunt nicht, dass die Ungeimpften als Sündenbock für das Versagen der Impfung dienen, die als Allheilmittel gegen Covid ausgerufen wurde. Die Impflinge können noch nicht zugeben, dass sie getäuscht wurden und laden ihren Frust in Form totalitärer Forderungen an den Ungeimpften ab. Beweisen Sie mir bitte das Gegenteil, indem Sie eine inskünftige Testpflicht aller Ratsmitglieder vorschlagen und zustimmen, wie von Gahlinger-Niederhelfenschwil angetönt. Dazu folgende Fragen:
| Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 79:28 Stimmen auf die Vorlage ein. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Gahlinger-Niederhelfenschwil: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Für mich ist entscheidend, dass wir die Gesundheit aller schützen. Wir wissen, dass wir in diesem Rat Menschen haben, die sich nicht impfen lassen können oder auch Angst davor haben. Jedenfalls ist es mir wichtig, dass wir alle schützen und alle gleich behandeln. Für mich ist ganz klar, nach all den neusten Erkenntnissen, die wir ja alle kennen, wenn wir z.B. in den Kantonsratssaal zurückkehren, aber auch hier, wenn wir weitere Massnahmen ergreifen, dann müssen wir es bei allen tun. Es müssen alle getestet werden. Für mich zählt da nur 1G (getestet). Ich persönlich bin bereit, mich auch als Genesener testen zu lassen. Ich wurde ja auch noch nie dazu angefragt. Ich habe einmal in der Zeitung gelesen, wir von der grünen Seite seien Schuld bzw. ich. Nein, dem ist nicht so, wir wurden gar nie angefragt. Für mich ist die Gesundheit für alle Menschen hier im Saal und auch draussen zentral. Wir müssen ein Vorbild sein und uns einfach alle testen, wenn wir zusammen kommen, wenn es das braucht. Ich persönlich bin aber der Meinung, dass es das alles eigentlich nicht bräuchte, aber das ist ein anderes Thema. Wir müssen ja die Vorgaben von Bern mitmachen. Wir machen das, wir stehen einheitlich zusammen, wir lassen uns alle testen, und diejenigen, die das nicht können, die versäumen diese Session. Aber wir müssen gemeinsam zusammenstehen. Ich bin ganz klar gegen Eintreten, aber so wie es aussieht, ist eine Mehrheit für Eintreten. Ich plädiere wirklich dafür, dass wir alle gleich behandeln und ein Zeichen für die Gesundheit setzen. Das ist mir ein zentrales Anliegen und das hat nichts mit der Partei usw. zu tun, das ist ein Anliegen, das alle in der Bevölkerung draussen auch haben. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen, Sprecherin des Präsidiums: Auf die Vorlage ist einzutreten. Es ist korrekt, wir können das auch seitens des Präsidiums feststellen, dieser Rat hat sich in den vergangenen Sessionen jeweils wirklich vorbildlich an die Vorgaben des Präsidiums gehalten und ist diesen gefolgt. Da will ich Ihnen recht geben, wir sind hier solidarisch miteinander durch diese schwierige Situation gegangen. Aber nichtsdestotrotz ist es so, dass das Präsidium aktuell ohne gesetzliche Grundlage handelt. Das Präsidium ordnet hier Massnahmen an, die allenfalls vielleicht auch bestritten oder nicht eingehalten werden könnten ohne diese gesetzliche Grundlage. Hier möchte das Präsidium einfach diese Ermächtigung haben, hier wirklich auch Auflagen treffen zu können und die gesetzliche Grundlage zu haben. Wir haben diese Gutachten, die in der Botschaft auch zitiert sind, die klar zum Entscheid kommen, ohne gesetzliche Grundlage können wir z.B. kein 3G einführen. Wenn wir das möchten, so müssten wir uns hier wirklich ermächtigen lassen. Es ist schwierig zu sagen, dass das Präsidium dann mit der gesetzlichen Grundlage eigenmächtig handeln kann, und auf der anderen Seite zu sagen, es brauche eigentlich gar keine gesetzliche Grundlage, denn es kann ohne gesetzliche Grundlage eigenmächtig handeln. Das ist ein gewisser Widerspruch und ich möchte Sie doch bitten, hier dem zu folgen und das Präsidium zu ermächtigen, hier Massnahmen anzuordnen. Ich gehe schon hier auf die Rede von Güntzel-St.Gallen ein: Sie haben gefragt, was das Problem ist und welchen Anwendungsbereich das Präsidium sieht. Warum hat man nicht einfach nur auf Covid fokussiert? Ich habe es im Eintretensvotum bereits gesagt, es ging dem Präsidium einfach darum, hier eine Grundlage zu schaffen, um auf ausserordentliche Situationen reagieren zu können. Ausserordentliche Situationen können im Bereich der Sicherheit und im Bereich der Gesundheit eintreten sowie für die Aufrechterhaltung der Ordnung des Betriebs. Das kann vielleicht auch einmal eine erhöhte Kontrolle beim Eingang sein, als dass wir hier nur den Batch zeigen müssen, dies aufgrund einer ganz ausserordentlichen Situation, die vorliegen könnte. Uns ist bewusst, dass das in die Zukunft gedacht und nicht nur auf die aktuelle Situation gemünzt ist. Hier geht es wirklich um die Frage der Massnahmen zum Gesundheitsschutz. Es könnte aber auch Situationen geben, die andere Massnahmen erforderlich machen. Hier möchte das Präsidium eine gesetzliche Grundlage. Ich möchte abschliessend auch noch ausführen, dass vorhin noch die Rede davon war, es könnte mit einer solchen Auflage ein Ausschluss einhergehen. Nun nein, das Präsidium spricht hier eine Auflage aus, die selbstverständlich erfüllt werden kann. Was aber aktuell der Fall ist, ist, dass die Präsidentin oder der Präsident ein Ratsmitglied bereits aus dem Saal verweisen kann. Nur die Präsidentin oder der Präsident kann einen Ausschluss aussprechen. Ich glaube, es ist sinnvoll, dass wir hier eine Grundlage haben, um allenfalls auch Auflagen vorab zu beschliessen, um hier wirklich den Sitzungsbetrieb ungestört gestalten zu können und damit Gesundheit und Sicherheit zu wahren, dass dann nicht in letzter Konsequenz effektiv ein Ausschluss durch die Präsidentin oder den Präsidenten ausgesprochen werden muss. Es hat auch einen gewissen präventiven Charakter, wenn das Präsidium solche Auflagen beschliessen darf. Aber es ist im Rahmen der Verhältnismässigkeit, das ist dem Präsidium sehr wichtig, und es geht auch darum, dass wirklich ein Entscheid des Präsidiums an den Rat weitergezogen werden könnte. Sie können dies auch der Vorlage entnehmen. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Huber-Oberriet: Thoma-Andwil hat schon recht, eigentlich würden wir diesen Nachtrag nicht benötigen. Aber es stellt sich ja die Frage, wer wehrt sich denn gegen die 3G-Pflicht? Warum sind wir noch im Olma-Gebäude und nicht im Ratssaal? Thoma-Andwil, Sie kennen die Antwort selber. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Thoma-Andwil zu Lippuner-Grabs: Ich bin doch einigermassen irritiert. Ich bin jetzt aktuell einmal mehr auf der Homepage der FDP die Liberalen. Die ersten Sätze bei den Positionen auf der Homepage lauten wie folgt: «Wir Freisinnigen glauben an die Kraft von Freiheit, Selbstverantwortung und Gemeinsinn. Doch Freiheit verpflichtet, deshalb ist Verantwortung das Fundament einer freien Gesellschaft, Anstand, Respekt, Zivilcourage und Gemeinsinn.» Sie müssen das nicht nur auf die Homepage schreiben, Sie müssen das leben. Es ist unglaublich, dass ein SVP-Mitglied das lebt, was die Freisinnigen hier festhalten – und darum geht es. Haben Sie doch auch Vertrauen in die eigenen Parlamentarierinnen und Parlamentarier und nicht nur in das Volk, denen Sie das erzählen. Mein Vorredner hat es genau richtig gesagt, ich bin froh darum und bitte Sie, dass wir wieder auf die sachliche Diskussion zurück kommen, denn ich ziehe die Maske hier an, weil dieses Konzept sagt, ich müsse die Maske anziehen, wenn ich raus gehe um einen Kaffee zu trinken. Ich persönlich finde das ein Witz. Ich, selbstverständlich doppelt geimpft, habe mich für den Booster angemeldet, ich achte auf meine Gesundheit, stecke niemanden an und fühle mich nicht gefährdet. Aber es ist auch für mich selbstverständlich, dass sich das Parlament hier den Massnahmen, welche auch in der gesamten Gesellschaft gelten, unterstellt, ob mir das nun passt oder nicht. Wir sind doch anständige, vernünftige Leute. Ich bitte Sie, dass wir in der Spezialdiskussion, besser noch vorher, einfach sehen, was wir hier beschliessen, und nicht, wie wir hier funktionieren (Satz?). Es ist wie eine Leuchtpetarde oder ein falscher Weg, hier öffentlich zu sagen, das Parlament müsse sich auch an die Regeln halten, an welche sich die ganze Gesellschaft halten muss, darum müssen wir das machen. Nein, wir müssen es nicht machen. Ich spreche nochmals zur FDP-Fraktion, wir brauchen diesen Nachtrag nicht, weil wir selbstverantwortlich handeln: Weniger Gesetze, mehr Selbstverantwortung. Machen Sie es einfach und machen Sie einfach das, was Sie in Ihren Leitlinien der Bevölkerung versprechen, seien Sie konsequent, handeln Sie nach Ihren Grundsätzen und dann kommt es gut. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Böhi-Wil: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Die momentane Diskussion geht meiner Meinung nach am zentralen Punkt der Sache vorbei. Die Kernfrage hier ist nicht, ob der Kantonsrat im Rahmen seiner Sessionen ein Schutzkonzept braucht oder nicht, denn das ist ja selbstverständlich, Thoma-Andwil hat das richtigerweise ausgeführt. Es geht darum, ob wird denn vorgeschlagenen XXII. Nachtrag überhaupt brauchen. Ich bin der Meinung, das ist nicht notwendig, wir brauchen ihn nicht. Der Beweis für meine Feststellung liegt darin, dass wir aktuell ja Schutzmassnahmen anwenden und diese auch weiterhin, allenfalls in verstärkter Form, weiterführen könnten. Der XXII. Nachtrag ist unnötig, denn das Präsidium bzw. der Kantonsrat kann Schutzmassnahmen jederzeit beschliessen. Wir sollten die Flexibilität wahren und Massnahmen, wenn nötig, wie bisher ad hoc beschliessen. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Tschirky-Gaiserwald (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich spreche nicht zum Test, den Bruss-Diepoldsau erwähnt hat. Es ist richtig und wichtig, dass sich dieser Rat seiner Verantwortung auch gegen aussen bewusst ist, da gehe ich mit Thoma-Andwil einig. Aber dann müssen wir diese Verantwortung gemeinsam und alle miteinander wahrnehmen. Wenn Sie den Artikel, den das Präsidium erarbeitet hat, zu Rate ziehen, hat sich das Präsidium dafür ausgesprochen, daraus keinen Covid-Artikel zu machen, sondern eine Lücke im Geschäftsreglement zu schliessen, um auf ausserordentliche Situationen reagieren zu können. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das Präsidium wird diesen Artikel mit Sicherheit mit Augenmass anwenden. Und wenn der Vorschlag des Präsidiums dem Parlament nicht passt, dann kommt der entsprechende Passus zum Zug, den Noger-St.Gallen bereits angesprochen hat. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Bruss-Diepoldsau: Die Vorlage ist abzulehnen. Mir geht das alles viel zu weit und ist unlogisch. Zertifizierte Leute haben wir, und das soll in Zukunft so weiter gehen. Der Staat sagt mir, wann ich gesund und wann ich krank bin. Heute bin ich geimpft, morgen bin ich nicht mehr geimpft. Ich möchte, dass Ihnen das bewusst ist. Es geht aktuell um Corona, nächstes Jahr geht es vielleicht um Influenza oder um etwas anderes. Ich denke, ein gutes Beispiel, mit dem wir vorangehen müssen, ist die Selbstverantwortung und die Verantwortung gegenüber den Mitbürgerinnen und Mitbürgern, sei es im Rat oder im privaten Bereich. Ich habe hier einen Selbsttest mitgenommen, den jeder zu Hause machen kann. Wer die Verantwortung übernehmen möchte, kann z.B. am Eingang einen solchen Test machen, später wird es diesen dann für Influenza geben. Mit diesen Impfdurchbrüchen ist ein Zertifikat ein falscher Freibrief. Das muss hier klargestellt und offen diskutiert werden. Wir befinden uns in einem falschen Boot. Wer der Wahrheit nicht ins Auge sehen will, dem kann man wirklich nicht mehr helfen. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Es geht uns in erster Linie darum, dass wir als Rat glaubwürdig bleiben. Es wurde schon mehrfach erwähnt, im Volk draussen ist es sehr schwer zu erklären, warum wir hier ein Recht beanspruchen, dass all diejenigen, die in eine Wirtschaft gehen wollen, nicht haben. Uns ist es auch ganz wichtig, darauf hinzuweisen, dass das, was wir hier vorschlagen, eigentlich eine sehr sanfte und einfache Form ist. Was vorgeschlagen wird tut niemandem weh, schliesst niemanden aus und trägt dazu bei, dass wir einen Beitrag leisten um wieder zurück in eine normale Situation zu finden. Es trägt dazu bei, dass es eindeutig ist, dass man weiss, was gilt, und wir im Volk draussen auch nicht mit abgesägten Hosen dastehen und für uns in Anspruch nehmen können, dass wir das, was wir verlangen, auch selber tun. Ich erlaube mir noch einen Hinweis zur gestrigen Diskussion: Was wir machen, nur indem wir uns nicht vorwärts entwickeln, in dem wir an etwas festhalten, kostet uns letztendlich hunderttausende von Franken. Wir haben es gehört, dass wir hier in der Olma sind führt zu Mehrkosten von 230'000 Franken. Wenn wir hier keine Lösung finden, gilt das auch für die Februar- und Aprilsession. Nur schon unter diesen Voraussetzungen ist es schwer nachvollziehbar, wenn wir hier nicht die Lösung des Präsidium auch tatsächlich unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Sulzer-Wil zu Güntzel-St.Gallen: Wir sind hier nicht in einem Postauto, wir sind nicht im öV in diesem Saal. Es gilt die Regel, wenn sich mehr als 30 Personen in einem Gebäude treffen, gilt die 3G-Regelung. Wir sind hier 120 Personen plus Regierung und Verwaltung. Hier galten bisher andere Regeln wie sonst für die Bevölkerung. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen zu Sulzer-Wil: Ich spreche nicht als Sprecher der SVP-Fraktion, sondern ich stelle fest, das eine Aussage von Sulzer-Wil aus meiner Sicht nicht richtig ist: Was denken denn die Leute betreffend 3G, das überall gilt und nur für den Kantonsrat nicht? Meines Wissens gilt im schweizerischen öV noch kein 3G, eine der zentralen Ansteckungsmöglichkeiten. Wenn wir eine konsequente, nachvollziehbare Politik hätten, dann wäre das eine oder andere einfacher nachzuvollziehen, aber meines Erachtens haben wir so viele Widersprüche, dass ich nicht dagegen bin, dass wir selber auch auf uns schauen und uns schützen. Es mag Sie überraschen, ich bin geimpft und trotzdem gegen die Covid-Lösungen, die im Moment vorliegen. Ich bitte Sie, Gleiches mit Gleichem zu vergleichen und nicht allgemeine Hinweise zu machen, die zum Teil nicht stimmen. Ich bitte, bei Eintreten in der allgemeinen Diskussion doch nochmals seitens des Präsidiums zu erklären, warum denn ein Artikel erlassen werden soll, der sich nicht nur über die Gesundheit äussert, sondern auch zur Sicherheit. Hat dieser Artikel bisher gefehlt oder will man damit vom Hauptthema ablenken? Ich bitte Sie, in der Spezialdiskussion darauf einzugehen. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Das Präsidium hat sich seit Ausbruch der Coronapandemie durchgehend und intensiv mit der Frage zu beschäftigen, in welcher Weise Gesundheitsschutz und Parlamentsbetrieb unter möglichst guten Bedingungen unter einen Hut zu bringen sind. Wir tagen an dieser Session ex muros in den OLMA-Hallen, wofür es selbstverständlich gute, vernünftige Gründe gibt. Seitdem der Bundesrat für grosse Teile der öffentlich zugänglichen Betriebe eine obligatorische Zertifikatspflicht verordnet hat, ist eine weitere Fragestellung hinzugekommen. Ist es nicht angezeigt, dass auch wir Kantonsparlamentarierinnen und Kantonsparlamentarier der Zertifikatspflicht unterliegen, wenn wir uns zur Revision treffen? Wie soll begründet werden, dass von jeder noch so kleinen Dorfbeiz die Überprüfung der Covid-Zertifikate verlangt wird, während das Kantonsparlament sich um das Zertifikat foutiert? Die Einführung der Zertifikatspflicht light, wie sie auch für das Bundesparlament eingeführt wurde, ist nach Ansicht der FDP-Fraktion auch für unser Parlament angebracht. Dies eröffnet uns auch die Chance, in absehbarer Zeit wieder in den Kantonsratssaal zurück zu kehren. Wann dies tatsächlich sein wird, kann selbstverständlich heute noch nicht festgelegt werden und ist vom weiteren Verlauf der Pandemie abhängig. Fest steht, dass ohne Anpassung des Geschäftsreglements die rechtliche Basis für die Zertifikatspflicht light fehlt. Damit würde den Parlamentsdiensten auch die Verbindlichkeit und Planbarkeit für die Vorbereitung der kommenden Sessionen fehlen, insbesondere hinsichtlich der Rückkehr in den Kantonsratssaal. Die geäusserte Furcht, das Präsidium – notabene ein Gremium zusammengesetzt aus Fraktionsmitgliedern – erhalte zu viel Spielraum und Macht, konnte von den Vorrednern und der Sprecherin des Präsidiums entkräftet werden. Ich bitte Sie auch zu bedenken, dass jede Session extra muros mit erheblichem finanziellem Zusatzaufwand verbunden ist. So weit eine Rückkehr in den Kantonsratssaal dank der Zertifikatspflicht light beschleunigt werden kann, sind wir dies also auch unseren Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schuldig. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Sulzer-Wil (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Für die SP-Fraktion ist eigentlich klar, dass die Situation es erfordert, dass auch der Kantonsrat mit gutem Beispiel vorangeht. Ich gehe mit meinem Vorredner einig, dass es die Menschen im Kanton wahrscheinlich nur schwer verstehen, warum überall 3G gilt nur im Kantonsrat nicht. Dass das Präsidium z.B. eine Maskenpflicht für die Session beschliessen kann, ist eine Massnahme, die unseres Erachtens verhältnismässig ist und für alle Mitglieder zumutbar. Wir sind überzeugt, dass das Präsidium diese Regel massvoll und mit Umsicht anwenden wird. Mit geringem Aufwand und auch mit geringen Kosten ist es möglich, dass man sich testen kann und ein Zertifikat erhält. Es wird niemand ausgeschlossen, seine politischen Rechte in diesem Saal wahrnehmen zu können – das ist machbar für alle. Es ist eine schlanke Lösung. Es ist kein riesiger Nachtrag. Wir danken dem Präsidium an dieser Stelle für seine Arbeit. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Boppart-Andwil (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Zusammenfassend könnte man ja das Votum von Thoma-Andwil so auslegen: Die Meinungen sind gemacht, er hat die Verhältnismässigkeit angesprochen, er hat ein Freibrief erwähnt, der zu verhindern sei. Damit spricht er natürlich sein grosses Vertrauen gegenüber dem Präsidium an – das finde ich bedenklich. Man könnte sich die Frage stellen: Gelten für uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier tatsächlich andere Regeln, oder gibt es Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die für sich ein anderes Recht in Anspruch nehmen, wie das unsere Bürgerinnen und Bürger immer machen müssen. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: zu Noger-St.Gallen: Ich erlaube mir den Hinweis, dass Ihr Anliegen in der Botschaft auf S. 5 oben erläutert wird. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen, Sprecherin des Präsidiums: Das Präsidium hat sich auch mit dieser Frage auseinandergesetzt und ist klarerweise der Auffassung, dass ein solcher Entscheid in den Kantonsrat weitergezogen werden und vom Kantonsrat aufgehoben werden kann. Das war Gegenstand der Debatte, das möchte ich gerne klarstellen. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Noger-St.Gallen: Ich habe eine Frage an die Sprecherin des Präsidiums. Ich habe sehr gut zugehört und vernommen, dass sich das Präsidium Gedanken bei der Anwendung dieses allenfalls neu erlassenen Artikels macht und es sich Fragen zur Verhältnismässigkeit möglicher Entscheide stellt. Ich habe auch den SVP-Sprecher sehr gut gehört, der vermutet, das könnte zu einem Freibrief für das Präsidium führen. Im zitierten Art. 7 des Geschäftsreglementes steht unter Abs. 2 «Entscheide des Präsidiums können an den Kantonsrat weitergezogen werden», wenn dieser Absatz auch auf diese neue Regelung in Art. 49bis zutrifft, dann habe ich eigentlich wenig Bedenken, dann könnte der Kantonsrat ein Korrektiv für den hypothetischen Fall darstellen, dass das Präsidium nicht die Mehrheit des Rates adäquat abbilden würde. Wenn sich aber dieser Art. 2 Abs. 7 nur auf die obengenannten Zuständigkeiten beziehen würde, dann ist tatsächlich eine gewisse Lücke vorhanden. Ich bitte Surber-St.Gallen oder ein Mitglied des Präsidiums diese Frage zu beantworten. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wieder einmal wird die St.Galler Politik etwas von der Pandemie überholt. Der Vorschlag des Präsidiums, dass wir im Februar wieder in den Kantonsratssaal zurückkehren können, scheint ein bisschen aus der Zeit gefallen, auch wenn wir jetzt die Empfehlungen des Bundes sehen, dass man eigentlich auch wieder Maske tragen sollte an 3G-Anlässen. Wir wissen es, die ungenügende Impfquote, die nachlassende Schutzwirkung der Impfung und neue Mutationen sind eine neue Herausforderung. In dieser neuen Entwicklung der Pandemie überzeugt uns auch der Vorschlag des Präsidiums nicht ganz, mit einer Mischung aus Zertifikatsbericht und halber Maskenpflicht wieder in einen schlecht belüfteten und engen Raum zurückzukehren. Wir bitten hier auch das Präsidium, das nochmals genau zu prüfen, damit die Gesundheit und Sicherheit aller Ratsmitglieder gewährleistet sein wird. Als Gremium, als einzelne Kantonsrätinnen und Kantonsräte, tragen wir Verantwortung, wir sind ein Vorbild für die Gesellschaft. Wir Grünliberalen verfügen alle über ein Zertifikat und sind auch der Meinung, dass die Politik keine Ausnahme darstellen sollte. Die Regeln, die die Politik der Gesellschaft und der Wirtschaft auferlegt, sollten auch für die Politik selbst gelten. Wir begrüssen, dass das Präsidium eine generell abstrakte Norm vorschlägt. Wie wir jetzt sehen, die Pandemie entwickelt sich, auch wenn man jetzt eine spezifische Regel vorschlägt, stimmt diese in einigen Monaten vielleicht nicht mehr. Surber-St.Gallen hat es ausgeführt, wenn man die Rechte der Parlamentarierinnen und Parlamentariern gewissermassen einschränken möchte, dann braucht es eine gesetzliche Grundlage. Ich halte das für sehr notwendig, dass wir auch eine Anpassung des Geschäftsreglementes vornehmen. Eine Zertifikatspflicht ist aus unserer Sicht auch eine kleine Hürde. Sie ist verhältnismässig, schliesslich kann sich jeder testen lassen und so an einer Parlamentssitzung teilnehmen. Es ist auf jeden Fall verhältnismässiger als sechs Grünliberale von der vorberatenden Kommission (den Sessionen?) auszuschliessen. Hier ist die Argumentation der SVP-Fraktion vielleicht auch nicht ganz kongruent. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Thoma-Andwil (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Gemäss Botschaft und Entwurf des Präsidiums zu diesem Nachtrag zum Geschäftsreglement geht es in erster Linie darum, der aktuellen Covid-Situation durch Massnahmen im Parlamentsbetrieb zu begegnen. Dies ist auch klar so in der Botschaft unter Punkt 1 zur Ausgangslage dokumentiert: «Der Ausbruch der Covid-19-Epidemie hat sich ganz erheblich auf die Sitzungsgestaltung der kantonalen Parlamente ausgewirkt, auch im Kanton St.Gallen.» Dass sich das Präsidium mit dieser aktuellen Thematik beschäftigt, ist durchaus nachvollziehbar und richtig. Ich möchte Ihnen aber kurz drei Punkte aufzeigen, die mir jetzt in diese Diskussion zu diesem Nachtrag wichtig sind:
Was wir hier vorliegend haben, ist aus meiner und unserer Sicht, ich sag es mal ein bisschen pointiert, ist ein Freibrief für das Präsidium, den Zutritt eines Parlamentariers zu Sitzungen des Rates aus verschiedenen Gründen verhindern zu können. Unter diesem Artikel kann sich das Präsidium für die Zukunft die verschiedensten Auflagen ausdenken. Es besteht also die Gefahr, dass Teile der Parlamentarier und somit Teile der Bevölkerung durch Entscheide des Präsidiums von der parlamentarischen Arbeit ausgeschlossen werden könnten. In Art. 7 des Geschäftsreglementes ist eigentlich die Zuständigkeit des Präsidiums im Groben definiert, und so wie ich das interpretiere, hat das Präsidium hauptsächlich organisatorische Aufgaben zu erfüllen, aber ganz sicher nicht über den Zutritt von gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentariern n zu befinden. Gemäss diesem neuen Artikel soll es in Zukunft möglich sein, dass das Präsidium Zutrittsauflagen an einen Volksvertreter stellen kann, damit er seiner Arbeit nachgehen kann. Das ist nicht akzeptabel, nicht richtig und ich denke auch nicht im Sinne unseres Staates. Mit diesem neuen Artikel wird das Pferd mit dem Schwanz aufgezäumt. Was heisst das? Sie kennen die Bedeutung dieser Redewendung. Es sagt so viel wie: Man will etwas, aber man macht es falsch, oder etwas gänzlich falsch anzufangen – das ist aus unserer Sicht hier auch so. Auch wenn die Pandemie eine grosse Herausforderung darstellt, muss dennoch die Verhältnismässigkeit der Massnahmen gewahrt bleiben. Eine Massnahme, unser Parlament mit 120 Parlamentarierinnen und Parlamentariern, die mehrheitliche vernünftig agieren, dass wir uns hier selbst disziplinieren, ist aus unserer Sicht unverhältnismässig. Die Wogen gehen hoch bei der Thematik Corona oder bei anderen, aber schlussendlich raufen wir uns alle immer wieder zusammen. Auch unsere Fraktion hat Sitzungen abgehalten, bei denen die Regeln, die aktuell gelten, selbstverständlich eingehalten wurden. Es muss also die Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben. Ich bin überzeugt, dass sich ein gewisser Teil der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die sich vielleicht gewissen Aufrufen des Präsidiums kritisch gegenüberstellen, dennoch den Mehrheiten fügen würden. Ein Parlamentarier hat sich geziemt und vernünftig zu verhalten, auch wenn er vielleicht – in diesem Fall unter der Maske ein bisschen murrt. Ein solcher Nachtrag mit derart weitreichenden Befugnissen für das Präsidium steht im in einem ungünstigen Verhältnis zur aktuellen Situation – er ist unverhältnismässig. Ich bitte hier alle Fraktionen auf dieses Geschäft nicht einzutreten und weiterhin, wie wir das jetzt auch machen, vernünftig zu agieren und vernünftig zu sein. Dafür braucht es kein neues Gesetz, keinen Nachtrag in einem Reglement. Wir müssen uns hier nicht disziplinieren lassen, wir haben nämlich Disziplin. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen, Sprecherin des Präsidiums: Auf die Vorlage ist einzutreten. Gerne vertrete ich hier im Sinne des Anciennitätsprinzips die Haltung des Präsidiums, da der Sprecher der grössten Fraktion hier einen gewissen Interessenkonflikt mit der Haltung seiner Fraktion hat. Wir kamen im Präsidium zum Ergebnis, dass hier Regelungsbedarf im Geschäftsreglement besteht. Es ist so, dass wir bereits vor der Septembersession darüber diskutiert haben, ob es allenfalls möglich ist, eine Zertifikatspflicht hier im Rat einzuführen aufgrund der Massnahmen zur Bewältigung der Coronapandemie. Wir haben jetzt überall, wo viele Leute zusammen kommen, die Zertifikatspflicht. Im Präsidium fand die Diskussion dazu statt, ob es denn eigentlich opportun ist, wenn sich die Räte und die Parlamente von dieser Pflicht ausnehmen. Es wurde dann weiter diskutiert, auf die Septembersession hin war das zu kurzfristig, auf die Novembersession hin haben wir uns jetzt eingehend mit dieser Frage auseinandergesetzt. Die Parlamentsdienste haben auch Abklärungen dazu getroffen. Sie haben abgeklärt, ob es eine gesetzliche Grundlage für eine allfällige Einführung einer Zertifikatspflicht braucht und konnten dabei auf zwei Gutachten zurückgreifen, welche in anderen Kantonsparlamenten eingeholt wurden. Beide Gutachten kommen übereinstimmend zum Schluss, dass es eine gesetzliche Grundlage braucht, wenn wir den Zutritt zum Ratsbetrieb an diese Auflage Covid-Zertifikat knüpfen wollen. Grundsätzlich muss die Möglichkeit der Mitwirkung im Rat für alle bestehen, weil Sie ja schliesslich gewählte Volksvertreterinnen und -vertreter sind. Entsprechend braucht es für eine Auflage zur Einschränkung dieser Rechte in diesem Bereich eine gesetzliche Grundlage. Das Präsidium hat dann weiter diskutiert, ob es sinnvoll ist, nun eine gesetzliche Grundlage vorzusehen, welche einzig für die Situationsbewältigung der Coronapandemie gilt oder ob es nicht sinnvoll wäre, eine allgemein gültige Regelung zu treffen. Es ist zum Ergebnis gekommen, dass Zweiteres sinnvoll ist, weil wir aktuell überhaupt keine Möglichkeiten haben gesetzlich in unserem Ratsreglement hierzu gewisse Auflagen an den Zutritt zum Ratsbetrieb zu knüpfen. Deswegen hat dann das Präsidium entschieden, Ihnen diese Vorschläge, den Sie vorliegend und in den Fraktionen besprochen haben, zu unterbreiten. Es geht darum, dass zur Wahrung der Sicherheit, zum Schutz der Gesundheit – das wäre dann die Covid-Situation – und zur Sicherstellung eines ungestörten Sitzungsbetriebs das Präsidium den Zutritt zum Ratsbetrieb an gewisse Auflagen knüpfen kann. Eingehend diskutiert wurde im Präsidium vor allem der Passus zur Sicherstellung des ungestörten Sitzungsbetriebs. Man hat sich dann ein bisschen gefragt, wo hier allenfalls überhaupt Anwendungsbedarf bestehen könnte. Das Präsidium hat sich dann aber entschieden, dass man hier wirklich, wenn man jetzt eine Gesetzesgrundlage schafft, alle Eventualitäten abdecken möchte, und hat hier diesen Passus auch mit aufgenommen. Für das Präsidium ist einerseits entscheidend, dass wenn es beschliesst, den Zutritt zum Ratsbetrieb an eine Auflage zu knüpfen, dies immer absolut nach dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz zu erfolgen hat. Wenn es nun z.B. so ist, dass es gewisse Rahmenbedingungen braucht, um diese Auflage erfüllen zu können, so ist dem Präsidium auch klar, dass es diese Rahmenbedingungen zu schaffen hat. Beim Co-Zutritt bei der 3G-Pflicht wäre es so, dass man dafür sorgen müsste, dass wirklich auch die Möglichkeit zum Testen vor dem Zutritt zum Ratsbetrieb besteht . Was für das Präsidium auch massgeblich ist, dass es sich hier nicht eine grosse Macht anmassen möchte – überhaupt nicht. Wenn das Präsidium einen solchen Entscheid treffen würde, könnte der Kantonsrat das Präsidium auch wieder zurückpfeifen, wenn er anderer Meinung wäre. Das Präsidium ist sich sehr bewusst, dass solche Bestimmungen verhältnismässig anzuwenden sind. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |