Geschäft: XXI. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer27.21.01
TitelXXI. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft ohne Referendum
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungKantonsrat
Eröffnung28.10.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung16.8.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf des Präsidiums vom 27. Oktober 2021
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 29. November 2021 (Auftrag)
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 14. Dezember 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
3.11.2021Gremium27.8.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
1.12.2021Antrag SVP-Fraktion (Auftrag)30Zustimmung75Ablehnung15
1.12.2021Gesamtabstimmung108Gutheissung0Ablehnung12
Statements
DatumTypWortlautSession
1.12.2021Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den XXI. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates mit 108:0 Stimmen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion mit 75:30 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen (im Namen der GLP): Der Antrag SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir lehnen diesen Auftrag ab, einerseits, weil er kurzfristig ist und andererseits auch weil für uns inhaltlich grosse Fragezeichen bestehen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung

Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Antrag SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wie schliessen uns den Vorrednern an. Das Präsidium hat sich tatsächlich darüber unterhalten und kam zu einem Schluss. Unter diesen Voraussetzungen sehen wir die Notwendigkeit nicht.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung

Tschirky-Gaiserwald (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Das Präsidium hat sich nicht im Kern, aber summarisch darüber unterhalten, ob dieser Artikel angepasst werden soll. Wir sind einhellig der Ansicht, dass man das Wahlverfahren so belassen soll wie bis anhin.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. (SVP lehnt eigenen Antrag ab??)

Ich weise daraufhin, dass das Präsidium in seinem Bericht zur Ratstätigkeit 2019 sogar festgehalten hat, das absolute Mehr sei eine zu hohe Hürde. Das wird jetzt aber belassen. Eine zusätzliche Hürde, also diese mindestens 61 Stimmen halten wird für unnötig. Abwesenheiten der Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben mit der Qualität der Kandidierenden nichts zu tun.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir haben den Auftragen heute erhalten und konnten uns nicht damit auseinandersetzen. Es ist ein Auftrag, der eine klare Erwartung formuliert. Es wird keine Auslegeordnung gefordert, sondern effektiv eine Anpassung des Geschäftsreglements, welche dieses absolute Mehr vorsieht. Wir haben schon eine Problematik, denn dadurch kann einer Kandidierenden oder einem Kandidierenden zum Nachteil werden, wenn wir hier nicht vollzählig anwesend sind und viele Personen im Rat fehlen. Das möchten wir so nicht. Ich glaube, es ist korrekt, wenn hier die Mehrheit der anwesenden Mitglieder zählt. Es liegt an uns, bei Wahlen anwesend zu sein und unsere Pflicht im Rat wahrzunehmen. Es braucht hier keine Änderung des Geschäftsreglements.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen beantragt im Namen der SVP-Fraktion, das Präsidium einzuladen, im Rahmen seines Berichts «Tätigkeit des Parlamentes 2018 bis 2022» dem Kantonsrat den Entwurf eines Nachtrags zum Geschäftsreglement zu unterbreiten, der als erforderliche Mehrheit für Wahlen die Mehrheit der Mitglieder des Kantonsrates statt die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen vorsieht.

Sie sollten den Antrag von uns auf dem Tisch haben und zwar geht es um Folgendes: In der Subkommission Richterwahlen der Rechtspflegekommission habe ich diese Frage ein, zweimal angetönt, auch im Zusammenhang mit dem jetzt soeben geänderten Art. 143, was diesen Abs. 3bis betrifft. Es gab durchaus auch Zustimmung in der Diskussion. Es geht um Folgendes: Ich bin persönlich nach vielen Jahren zur Überzeugung gekommen, dass es ein Minimum an Stimmen geben muss, dass ein Gewählter auch das Vertrauen des Parlaments geniesst oder anders gesagt: Ich finde es grundsätzlich an der Zeit, dass man eine Grenze setzt. Das muss man dann eigentlich mit dem qualifizierten Mehr bei gewissen Finanzabstimmungen oder Kantonsverfassungsänderungen vergleichen, wo das absolute Mehr aller, das wären 61 Stimmen, gilt. Ich hatte sogar einen Antrag im Namen der SVP-Fraktion vorbereitet, wurde aber gestern durch die Parlamentsdienste verdankenswerterweise darauf aufmerksam gemacht, dass es dann nicht nur um eine Änderung in diesem Art. 143 ginge, sondern dass man dann auch den vorgängigen Art. 139 anpassen müsste, will man diesen Überlegungen folgen. Ich bin mir aber auch bewusst, dass die eine Frage, die wir jetzt entschieden haben, einfacher zu entscheiden und beurteilen ist, als möglicherweise unser Antrag. Wir sind aber mit den Ausführungen in der Botschaft, weil das Präsidium durchaus unter Ziff. 4 des Berichts auf S. 3 einige Ausführungen gemacht hat und auch die Frage eines Mehrs oder einer anderen Lösung erwähnt aber nicht ausdiskutiert hat, zufrieden. (Satz nicht fertig) Das Präsidium schrieb, es sei zurzeit nicht notwendig. Deshalb habe ich mich entschieden, als Vertreter und Sprecher der SVP-Fraktion heute nicht den konkreten Antrag zur Abstimmung zu bringen, den Sie eigentlich erst heute gesehen hätten, sondern das im Sinne eines Auftrags an das Präsidium weiterzugeben und jeweils Mitte einer Amtsdauer im Bericht dazu Stellung zu nehmen. Ich möchte persönlich noch ergänzen, dass diese Erwartung von einem absoluten Mehr von 61 Stimmen für eine gültige Wahl zumindest für einen ersten Wahlgang gelten muss, und dann gibt es allenfalls, weil das ja auch im Bericht des Präsidiums erwähnt ist, die offenen Fragen einer Konsequenz: Was passiert, wenn nicht alle im zweiten Wahlgang diese 61 Stimmen erhalten? Gibt es dafür eine andere Lösung? Dafür wären wir offen.

Deshalb bitte ich Sie, dies heute nicht inhaltlich zu entscheiden, sondern auch diese Aufgabe zu dieser Frage nochmals an das Präsidium zu übergeben und sich dazu zu äussern. Und im nächsten Jahr, das wäre ja die Mitte der Amtsdauer, in ihrem Bericht an unseren Rat dazu Stellung zu nehmen. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie den Auftrag überweisen, damit haben Sie noch nicht entschieden, ob einem allfälligen Antrag zuzustimmen ist.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Für uns ist die Anpassung bei den Listenwahlen im Geschäftsreglement notwendig. Die jetzige Praxis, wonach überzählige Namen von unten her gestrichen werden, ist eine Benachteiligung von kandidierenden mit einem Namen, der weiteroben im Alphabet steht. Diese Erhebung ist zurzeit etwas willkürlich und daher ist eine fairere Lösung angezeigt, so wie sie das Präsidium auch vorbereitet hat. Es ist also für uns die bessere Lösung, wenn ein ganzer Stimmzettel ungültig ist, als dass man überzählige Namen streicht.

Erlauben Sie mir noch eine kurze Bemerkung, die sich uns in der Analyse der Dokumentation ergeben hat: Wir nehmen interessiert zur Kenntnis, dass sich die Ausgangslage seit der von uns geforderten Anpassung im Geschäftsreglement – Sie erinnern sich, dabei ging es um die Fraktionsgrösse – offenbar entscheidend geändert hat. Damals war ein Hauptargument, dass man die Fraktionsgrösse nicht anpassen und die Spielregeln nicht mitten in der Legislatur ändern könne. Dies hat sich offensichtlich geändert. Man kann jetzt ad hoc auch Regeln ändern. Wir lesen im Bericht, dass das Präsidium sogar einem beschleunigten Verfahren zugestimmt hat, um diese Regeln jetzt auch noch pünktlich umzusetzen. Das nehmen wir natürlich erfreut zur Kenntnis. Wir erwarten ja bald den Bericht zur Mitte der Legislatur und hoffen dann auch, dass das Präsidium die gleiche Agilität und Flexibilität in unserem Anliegen aufweisen wird und unser Anliegen ebenfalls berücksichtigt, um die Spielregeln anzupassen, so wie wir es hier auch machen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021