Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2021 (II)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer34.21.02
TitelKantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2021 (II)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung20.10.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung6.5.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 19. Oktober 2021
BeilageBeilage zu Botschaft: Beiträge Winter 2021
AntragAntrag der Finanzkommission vom 10. November 2021
AntragAntrag GRÜNE zu L21.2.27bis vom 30. November 2021
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 30. November 2021
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
30.11.2021Beitrag L.21.2.27bis80Antrag der Finanzkommission4Antrag GRÜNE-Fraktion36
30.11.2021Gesamtabstimmung85Zustimmung0Ablehnung35
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2021 (II) mit 85:0 Stimmen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag der GRÜNE-Fraktion mit 80:4 Stimmen bei 3 Enthaltungen vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Nach der heutigen Debatte freut es mich als Kulturministerin ausserordentlich zu hören, wie sehr Sie sich für die Kulturpolitik und Kulturförderung in unserem Kanton interessieren. Ich freue mich sehr über diese engagierte Debatte zum Lotteriefonds und ich freue mich auch sehr über die unterstützenden Voten aus Stadt und Land für städtische und ländliche Institutionen und Kulturangebote.

Erlauben Sie mir trotzdem noch ein Wort zum konkreten Antrag, obwohl mir durchaus bewusst ist, dass von der Regierung kein rotes Blatt vorliegt. Streng genommen entspricht der Beitrag an das Alte Kino Mels, das habe ich bereits in der Finanzkommission erwähnt, nicht den Förderkriterien. Wir haben eine Praxis bei baulichen Massnahmen, dass wir diese dann unterstützen, wenn sie in einem direkten Zusammenhang zu kulturellen Massnahmen bzw. zur kulturellen Produktion stehen. Das sind bspw. die bereits erwähnten Bühnenbauten, die Bestuhlung usw. Diese Bauten müssen immer auch öffentlich zugänglich sein. Rein bauliche Massnahmen unterstützen wir grundsätzlich nicht. Gleichzeitig sind wir uns aber alle bewusst, dass wir uns hier in einem Bereich bewegen, indem es natürlich immer auch Spielraum auf beide Seiten gibt, und dass dieser in der Vergangenheit durchaus auch auf beide Seiten hin genutzt wurde.

Es ist sicher ein Grenzfall vorliegend, deshalb hat sich die Regierung auch dafür entschieden, kein rotes Blatt zu machen. Gleichzeitig ist es der Regierung aber wichtig zu betonen, dass an der geltenden Praxis grundsätzlich nichts zu ändern ist, und dass an dieser Praxis aufgrund dieses Entscheids jetzt auch nichts geändert wird, dass das also kein Präjudiz ist, sondern dass es sich hier um einen Einzelfall im Sinne einer Ausnahme handelt.

Wir sind der Ansicht, dass die Mittel des Lotteriefonds weiterhin zweckgemäss für kulturelle Massnahmen zu verwenden sind und deshalb bei rein baulichen Massnahmen weiterhin eine restriktive Praxis anzuwenden ist. Zum Schluss danke ich Ihnen nochmals für diese engagierte Kulturdebatte.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Gartmann-Mels: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Ich wohne in Mels und das Alte Kino ist ganz in meiner Nähe. Das Alte Kino ist ein Kulturprojekt, das seines Zeichens sucht. Mit relativ wenigen Mitteln machen sie ein tolles Programm. Ich möchte mich an dieser Stelle bei Bärlocher-St.Gallen und Huber-Oberriet bedanken, dass sie sich für das arme Oberland einsetzen. Das Alte Kino Mels ist ein Musterbeispiel, wie man Kultur mit Laien, aber auch mit Profis wunderbar bestücken kann. Meine Vorredner haben es gesagt, der Lotteriefonds bietet immer wieder Möglichkeiten, dass man auch einmal Ausnahmen machen kann und der Rat hat diese Freiheit. Es liegt hier ja kein riesiger Betrag vor. Es gibt in der Stadt auch Kulturkosmonauten und viele wunderbare Projekte, die bei 770'000 Franken liegen. Ich bestreite das nicht, ich denke, das Geld aus dem Lotteriefonds steht für solche Projekte zur Verfügung und soll auch so eingesetzt werden. Ich erinnere mich noch gut, als ich Surber-St.Gallen mit der Mühleggbahn unterstützen konnte. Ich denke, Sie wird uns auch hier helfen. Das Alte Kino hat eine Lüftung verdient und eine Lüftung ist jetzt bei Corona wichtig, deshalb müssen wir diese ersetzen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Der Lotteriefonds ist eine Lotterie, das wissen wir. Das Amt für Kultur hat seine Arbeit gutgemacht. Jedoch muss und darf sich der Rat die Freiheit herausnehmen, andere Projekte auch zu unterstützen. Ich möchte festhalten, Bärlocher-Eggersriet hat schon vieles erwähnt, aber vergessen ging, dass im Jahr 2021 ein Infrastrukturbeitrag ans Kino Madlen ausgerichtet wurde, für die Deckenaufhängung, Belichtung, Tontechnik und Bühnenboden. Es gab in diesem Rat auch schon Projekte, die gar nichts mit den Regelungen und Vorschriften zu tun hatten, wie z.B. die Mühleggbahn, die Pfadiheime Wittenbach und Rorschach / Rorschacherberg. Ich glaube nicht, dass wir ein Präjudiz schaffen. Vielleicht müssen wir uns einmal Gedanken darüber machen, die Richtlinien über Lotteriefonds neu den Gegebenheiten der heutigen Zeit anzupassen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Bärlocher-Eggersriet (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Wir haben die identische Begründung wie es die GRÜNE-Fraktion ausführte. Der Lotteriefonds verfügt über klare Richtlinien, nach deren Beiträge ausgerichtet werden. Hier handelt es sich klar um ein Infrastrukturprojekt in der Kulturförderung. Die gemeinnützige Sarganserländische Kulturstiftung, das Alte Kino Mels, hat als einzigen Zweck die Lokalität für vielfältige, kulturelle und öffentliche Aktivitäten kostengünstig zu Verfügung zu stellen. Unterstützt wird jeweils der Kulturverein Mels, das ist nicht gleiche Organisation, wie Gschwend-Altstätten angemerkt hat. Somit sind sämtliche Voraussetzungen für die Förderung wie Gemeinnützigkeit, ein Finanzierungskonzept, die Unterstützung der Gemeinde Mels, der Bezug zum Kanton St.Gallen – alle Förderungskriterien – vorhanden. Was aber auch richtig ist, ist dass die Projekte jeweils einer Auslegeordnung ausgesetzt sind. Wie in der Formulierung der Projekte zu sehen ist, die jeweils mit der Begründung abgelehnt werden, dass in der Regel solche Projekte nicht unterstützt werden.

Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass ähnliche Projekte schon dutzendfach unterstützt wurden. Im Jahre 2013 wurde sogar für das Pro Akhus Ebnatkappel ein Betrag von 150'000 Franken für den Abbruch und Neubau eines zu kleinen Musiksaals gesprochen. Im Jahr 2012 profitierte der Kulturkreis Marbach von 25'000 Franken für sanitäre Anlagen. Im Jahre 2015 profitierte der Verein Bühne am Gleis von einem Infrastrukturbeitrag von 60'000 Franken für eigene Bühnenelemente, Stühle sowie den Einbau einer Lüftung in den Veranstaltungsraum. Es gibt noch Dutzende solcher Beispiele für die Auslegeordnung der Gutachter. Halten wir fest: Alle Vorgaben werden unterstützt, der Kulturbereich in Mels kann weiterhin von einer attraktiven Lokalität profitieren und es handelt sich zudem um keinen Präjudizfall.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Beitrag L.21.2.27bis. Gschwend-Altstätten beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion, den Beitrag L.21.2.27bis zu streichen.

Mein Ausstand ist jetzt wieder beendet, er bezog sich nur auf ein Einzelvorhaben von vorhin.

Der Lotteriefonds ist ein wertvolles Instrument. Diese Botschaft vermittelt einen Eindruck, wie im Amt sehr sorgfältig mit den Mitteln umgegangen wird. Diese Sorgfalt ermöglicht, dass etliche Vorhaben im ganzen Kanton und in den verschiedensten Sparten unterstützt werden. Die Auswahl wirkt jedes Mal sehr ausgewogen. Diese Ausgewogenheit ist nur möglich, indem man diesen ganz eindeutigen und nicht diskutierbaren Voraussetzungen entspricht. Nach diesen Voraussetzungen wird entschieden, wer was wann erhält. Wichtig sind nicht nur die Einzelbeiträge, sondern auch diese Beiträge, die an Institutionen fliessen. Die Lüftung, um die es hier geht, erfüllt diese Voraussetzung für eine Unterstützung mit Sicherheit nicht. Man muss das, egal ob es angenehm ist oder nicht, einfach akzeptieren. Wenn nun die Finanzkommission hin geht und einfach so auf die Schnelle eine Ausnahme macht, dann macht das wenig Sinn. Mehr noch, es erschwert die Arbeit der Förderung, wirft Fragen auf und schafft Unzufriedenheit. Bei aller Sympathie für diese Institution, die ja jedes Jahr mit Beiträgen der öffentlichen Hand unterstützt wird und bei der auch wir immer wieder ja sagen. Dieses Kino in Mels wird mit 70'000 Franken pro Jahr unterstützt. Unter diesen Voraussetzungen, weil die Unterstützung schon vorhanden ist und weil die Kriterien für die Lüftung nicht erfüllt sind, ist dieser Beitrag an diese neue Lüftung sinnlos und schwer nachvollziehbar. Diese 50'000 Franken sorgen nicht für gute Luft, sondern letztendlich für Luft, die sehr dick ist, nämlich bei jenen Institutionen, die auch schon Gesuche gestellt haben für einen Betrag für Lüftungen usw., die nur die eigentlichen Bauten betreffen und eine Absage erhielten. Noch viel Wichtiger, der Antrag der Finanzkommission erschwert die Arbeit dieses Amtes und erschwert die ausgewogene Verteilung dieser Mittel.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Egger-Oberuzwil (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.



Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir unterstützen die Vorlage grundsätzlich und auch das zusätzliche Anliegen bezüglich dem Kino in Mels kann die FDP-Fraktion unterstützen, da es hierbei einen engen Bezugs zwischen Kulturbetrieb und Infrastrukturfragen gibt. Es ist aber generell festzustellen, dass die Regeln, die wir uns für Lotterie froh gegeben haben, immer wieder und von allen Seiten strapaziert werden. Wir fordern die Regierung und den Kantonsrat deshalb auf, zukünftig genauer auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten und eventuell zu überdenken, ob diese trennscharfen Regeln auch ideal formuliert sind.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Regierung stellt dem Kantonsrat Kantonsrat den Antrag für einen 71 Beiträge aus dem Lotteriefonds im Gesamtbetrag von 6'484'900 Franken.

Das wurde in der Finanzkommission und in der Subkommission besprochen, begutachtet und für gut befunden. Die Finanzkommission hat sich aber noch erlaubt, einen weiteren Beitrag zu beantragen, nämlich 50'000 Franken an die Sarganserländer Kulturstiftung «Altes Kino Mels» für den Einbau einer Lüftungsanlage mit Totalkosten von 250'000 Franken. Diesem Antrag wurde in der Finanzkommission mit 13:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021