Geschäft: Finanzleitbild 2021–2030
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 40.21.04 |
Titel | Finanzleitbild 2021–2030 |
Art | KR Bericht |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 19.10.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 26.1.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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27.10.2021 | Bericht | Anhang 1: Finanzleitbild 2021–2030 (Fassung der Regierung vom 15. Oktober 2021) | |
27.10.2021 | Bericht | Bericht der Regierung vom 5. Oktober 2021 | |
1.12.2021 | Allgemein | Kommissionsbestellung des Präsidiums vom 29. November 2021 | |
25.1.2022 | Antrag | Antrag der Finanzkommission vom 20. Januar 2022 | |
26.1.2022 | Antrag | Antrag der Regierung vom 25. Januar 2022 | |
14.2.2022 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Auftrag vom 14. Februar 2022 | |
23.2.2022 | Bericht | Anhang 1: Finanzleitbild 2021–2030 (Fassung nach der einzigen Lesung des Kantonsrates vom 15. Februar 2022) |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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2.12.2021 | Gremium | Beteiligung - Finanzkommission 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
15.2.2022 | Antrag der Finanzkommission (Auftrag) | 60 | Zustimmung | 41 | Ablehnung | 19 | |
15.2.2022 | Eintreten | 66 | Zustimmung | 17 | Ablehnung | 37 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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15.2.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu einem Auftrag mit 60:41 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Finanzkommissionspräsident: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Ich möchte noch kurz eine Präzisierung zum Antrag der Finanzkommission machen. Es wird nicht eine Senkung der Staatsquote gefordert, wie es verschiedene Vorredner jetzt gesagt haben, sondern es wird beantragt, dass die Staatsquote nicht weiter ansteigt. Die Finanzkommission hat diesen Antrag mit 10:3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung des Antrages der Finanzkommission. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Regierungspräsident Mächler: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Diese Diskussion, ob jetzt das alte Ziel – nämlich eine Staatsquotensenkung – oder eben das neue Ziel – nämlich ein unterdurchschnittliches Wachstum zu haben oder eben eine überdurchschnittliche Leistung – gibt nun einen gewissen politischen Wirbel, und damit wird wahrscheinlich auch dem Thema Staatsquote eine etwas zu hohe Bedeutung beigemessen. Wie ich gesagt habe, das ist eigentlich keine Steuerungsgrösse, sondern es ist ein Resultat dessen, was wir täglich machen. Aber trotzdem hat die Regierung einen Antrag gemacht. Ich bin dezidiert der Meinung, dass der Antrag der Regierung richtig ist. Warum ist er richtig? Sie können schon Ziele setzen, bei denen Sie eigentlich davon ausgehen können, dass sie gar nicht erreichbar sind. Ob das clever ist, bezweifle ich. Man sollte eigentlich ambitionierte Ziele haben, Schmid-Buchs, man kann auch sagen, man sollte ehrgeizige Ziele haben, dem stimme ich zu, aber sie sollten realistisch sein. Es gibt einen Bericht des Bundes, der heisst: «Langfristperspektiven für die öffentlichen Finanzen in der Schweiz 2021» . Darin wurden insbesondere die Corona-Krise, die Demografie und der Klimawandel angeschaut. Etterlin-Rorschach, entschuldigen Sie, dass wir diesen Bericht nicht in unseren Bericht einbauen konnten. Er wurde erst Anfang 2022 publiziert. Er wurde am 28. Januar 2022 im Namen von Bundesrat Ueli Maurer den Finanzdirektoren vorgestellt. Er war persönlich dabei und hat uns in diesen Bericht eingeführt. In diesem Bericht wird analysiert, was eigentlich insbesondere die Demografie für eine Auswirkung auf die öffentlichen Finanzen hat. Es zeigt sich, dass mit der zunehmenden Pensionierung der Babyboomer ein starker Druck auf Bund und Kantone entsteht. Wir müssen ehrlich sein, diese Leute, die in Pension gehen, kriegen verschiedene Transferleistungen, sei es im Bereich der Pflegefinanzierung, sei es AHV, seien es Ergänzungsleistungen etc. Ich glaube, es liegt an uns, dass wir dieser Generation, die jetzt pensioniert wird, ein schönes Leben bieten, und das kostet. Ich habe von niemandem gehört, dass man hier kürzen will. Der Bund hat das einfach sachlich dargelegt. Es gibt Treiber, die dazu führen, dass die Staatsquote in den kommenden Jahren etwas steigen wird – nicht unheimlich, aber moderat wird sie nach oben gehen. Es wurde auch untersucht, was die Effekte der Corona-Pandemie sind. Zum Glück teilt der Bund meine Meinung, dass es sich bei Corona mehrheitlich um sogenannte temporäre Effekte handelt. Die werden hoffentlich nicht langfristig nachwirken. Wobei ich hier teilweise auch Zweifel habe, ob das nicht doch gewisse nachhaltige Effekte hat, wenn ich höre, wie stark der Staat überall helfen muss. Ich wäre dann froh, dass insbesondere diejenigen, die jetzt ein hehres Lied auf die Staatsquote singen, dann auch relativ rasch die Staatshilfeunterstützungen abklemmen. Sie wissen, wie schwierig es ist, Subventionen wegzubringen, wenn wir sie zu lange weiterführen. Da müssen wir uns nichts vormachen, das ist unheimlich schwierig. Deshalb hoffe ich, dass Corona nur ein temporärer Effekt ist. Der dritte Effekt, der angeschaut wurde, ist die Thematik des Klimawandels. Auch hier geht man davon aus, dass die öffentliche Hand verschiedene Aufwände stemmen muss, um unser Land gegenüber der Erwärmung, die es voraussichtlich geben wird, resistenter zu machen. Da gibt es verschiedene Massnahmen, die haben wir Ihnen auch aufgezeigt. All diese Massnahmen – und die können Sie jetzt gut oder schlecht finden – führen dazu, dass die Staatsquote moderat zunimmt. Deshalb hat die Regierung das Ziel gewählt, dass wir unterdurchschnittlich steigen wollen. Das ist bereits ambitioniert. Ich habe Ihnen dargelegt, dass wir bisher eigentlich immer mit dem Median gewachsen sind. In Zukunft wollen wir nicht mehr mit dem Median anwachsen, sondern weniger stark. Ich glaube, das ist ein ambitioniertes Ziel, und es ist übrigens auch messbar. Es gibt diese Untersuchungen. Es wurde auch von Schmid-Buchs gefordert, man solle messbare Ziele machen – das können Sie messen. Sie wissen, was der Median ist, was der Schnitt ist, und dann können wir schauen, wo der Kanton St.Gallen ist. Ich möchte am Schluss Ziele, die realistisch sind und nicht nur einem Wunsch entsprechen. Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Antrag der Regierung zustimmen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Gähwiler-Buchs: Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen. Es ist noch nicht allzu lange her, dass in einer Sitzung einer vorberatenden Kommission eine ähnliche Situation eintrat. Es wurde diskutiert, ob Anträge zur Abänderung eines Berichtes zulässig seien. Den Antragstellenden wurde damals höflichst Unerfahrenheit vorgeworfen und beschieden, doch bitte als Vorbereitung auf Kommissionssitzungen zukünftig das Kantonsratsreglement etwas genauer zu studieren. Nun macht die Finanzkommission genau das: Sie will einen Bericht abändern und sich damit über das Kantonsratsreglement hinwegsetzen, die Finanzkommission, die sich selbst notabene als staatstragende Kommission versteht. Wir als Kantonsrat haben also, wenn wir uns selbst weiterhin ernst nehmen wollen, keine andere Wahl, als diesen Antrag abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Egger-Oberuzwil (im Namen eines Teils der Die Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Im Grundsatz kann die Mehrheit der Die Mitte-EVP-Fraktion, in deren Namen ich spreche, hinter dem Antrag der Finanzkommission, insbesondere dessen Inhalts, stehen. Hingegen sieht auch ein Teil unserer Fraktion ein, dass es bei diesem Geschäft lediglich um einen Bericht zur Kenntnisnahme geht und dies somit in der Zuständigkeit der Regierung liegt. Deshalb wird ein Teil unserer Fraktion dem Antrag zustimmen und ein anderer Teil der Fraktion wird dem Antrag der Regierung zustimmen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Ich möchte zunächst noch eine Ausführung zum Antrag der SP-Fraktion platzieren: Ich staune nicht schlecht, wenn die SP behauptet, dass die Staatsquote die volkswirtschaftlichen Gesamtzusammenhänge nicht berücksichtige. Die Staatsquote berechnet sich aus dem bereinigten Aufwand geteilt durch das Bruttoinlandprodukt der Schweiz. Diese Definition können Sie in jeder Rechnung des Kantons St.Gallen aufs Neue lesen. Der wirtschaftlichen Entwicklung wird dadurch auch in angemessener Art und Weise Rechnung getragen. Mit der Staatsquote verfügen wir also über ein geeignetes Instrument, um die Entwicklung der Staatsausgaben im gesamtwirtschaftlichen Kontext, nämlich über das Bruttoinlandprodukt, also das Wirtschaftswachstum, messbar zu machen. Die Erneuerung des Finanzleitbilds eröffnet uns nun eine Chance, und dabei müssen wir ändern, was schlecht ist, und beibehalten, was uns weiterbringt. Mit diesem Auftrag der Finanzkommission haben wir die Chance, einen bewährten Massstab beizubehalten. Nicht etwa, weil wir diesem Massstab in der Vergangenheit immer gerecht worden sind, sondern weil wir ehrgeizig sein müssen, um unseren Kanton zurück auf die Überholspur zu führen. Wir möchten ein Geberkanton in unserer Eidgenossenschaft werden, und dazu müssen wir uns die richtigen Ziele setzen. Was bringt uns also ein Vergleich mit sogenannten Benchmarkkantonen wie Zürich, Bern, Waadt, Aargau und Luzern, so, wie es etwa die SP vorschlägt in ihrem Antrag? Es handelt sich bei diesen Kantonen auch noch mehrheitlich um Nehmerkantone, also darf man ruhig auch die Frage stellen, ob wir uns hier die richtigen Vorbilder nehmen, denn am Ende des Tages ist niemandem geholfen, wenn wir alle gleich schlecht sind und vor allem nicht besser. Die Staatsquote, und das hat vorhin auch schon der Finanzminister und Regierungspräsident Mächler in seiner Person genannt, hat sich im Kanton St.Gallen etwa im Medianwert zwischen allen Kantonen bewegt, und trotzdem sind wir eben heute oder eben gerade deswegen sind wir heute auch höchstens Mittelmass, und das ist eben nicht genug. Der Durchschnitt ist nicht genug. Wir wollen besser werden. St.Gallen kann es, oder haben wir das etwa alle hier schon vergessen? Zudem muss man auch darauf hinweisen, dass es eben zwischen den Kantonen grosse Unterschiede gibt, was einen Vergleich ohnehin für alle Beteiligten ungemein erschweren wird. Für uns ist die Zulässigkeit des Auftrags der Finanzkommission gegeben und wir danken an dieser Stelle der Regierung auch, dass sie diesem pflichtgetreu nachkommen wird, sofern dieser dann überwiesen wird. Ich bitte Sie daher, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, heute die Weichen für die Entwicklung unseres Kantons richtig zu stellen und dem Antrag der Finanzkommission zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Das Finanzleitbild 2021–2030 setzt Ziele. Ziele müssen messbar sein, Ziele müssen attraktiv sein, aber Ziele müssen nicht immer alle erreicht werden. Ziele muss man so setzen, dass die Regierung gefordert ist. Das Finanzleitbild, so hat es auch unser Finanzminister, Regierungsrat Mächler, gesagt, ist ein Kompass. Es ist doch falsch, wenn die Mehrheit des Rates gegen einen weiteren Anstieg der Staatsquote ist und wir dies der Regierung nicht kundtun. Dann hat sie total die falsche Richtung eingeschlagen und jedes Mal beim AFP werden Sie wieder zurückgepfiffen. Die grossmehrheitliche Unterstützung seitens der FDP-Fraktion für den Auftrag der Finanzkommission ist daher gesichert. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Dudli-Oberbüren: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Ich darf daran erinnern, der ganze Bericht basiert auf dem Postulat 43.18.05 «Zurück auf die Überholspur: Masterplan für nachhaltige Finanzen». Also Nomen sollte Omen sein. Nun gut, das Finanzleitbild soll sinnbildlich als Kompass für die Ausrichtung der St.Galler Finanzpolitik verstanden werden. Zielgruppen des Finanzleitbilds sind diejenigen Gemeinden, welche die kantonale Finanzpolitik wesentlich verantworten, nämlich die Regierung, die Verwaltung und der Kantonsrat. In den allgemeinen Zielsetzungen des staatlichen Handelns sowie den übergeordneten Zielen des Kantons St.Gallen bestehen Zielkonflikte, insbesondere weil die Ziele im Spannungsfeld der Politik unterschiedlich gewichtet werden, was ein Wesensmerkmal des politischen Diskurses darstellt. Grundlage der Ausgabenpolitik ist laut AFP seit jeher, die Gesamtausgaben des Kantons so zu steuern, dass die Staatsquote nicht weiter steigt. Deshalb seien bei neuen Aufgaben deren finanzielle Auswirkungen abzuklären und mögliche Kompensationen der Mehrausgaben für neue Aufgaben durch Einsparungen bei bisherigen Aufgaben zu prüfen. Diese Ziele werden auch im gegenständlichen Finanzleitbild erwähnt, nämlich, erstens, der Gesamtaufwand des Kantons wird so gesteuert, dass sich das Wachstum der Staatsquote im interkantonalen Vergleich unterdurchschnittlich entwickelt. Über eine solche Zielvorgabe bin ich enttäuscht, wird doch damit ein stetes Wachstum der Staatsquote in Kauf genommen – Hauptsache, man sei nicht so schlecht dran wie der Rest der Kantone. Seit wann begnügt man sich im Voraus mit dem Durchschnitt? Unser Slogan «St.Gallen kann es» verkommt so zur Phrase. Zweitens, kantonale Aufgaben sollen so ausgestaltet und priorisiert werden, dass Spielraum für Entwicklungsschwerpunkte geschaffen werden kann. Mehraufwendungen für neue Aufgaben sind nach Möglichkeit durch Effizienzsteigerungen oder durch Einsparungen in bestehenden Aufgabengebieten zu finanzieren. Das klingt gut. Die Regierung, die Verwaltung und auch der Kantonsrat seien stets daran erinnert. Drittens, strukturelle Defizite sind zu verhindern und primär durch aufwandseitige Massnahmen zu bereinigen. Damit bin ich ebenfalls einverstanden. Nur sollte dieses Thema stets frühzeitig proaktiv angegangen werden. Man sieht, an guten Vorsätzen fehlt es nicht. Es ist jedoch entscheidend, dass den zu Papier gebrachten Vorsätzen auch konkrete Taten folgen. Die Regierung, die Verwaltung und der Kantonsrat sind gefordert, und ich erinnere an dieser Stelle nochmals an die stetigen Beteuerungen, welche seit jeher in den AFP – so auch auf S. 10 des aktuellen AFP – zum Ausdruck gebracht werden: «Die Gesamtausgaben des Kantons sind so zu steuern, dass die Staatsquote nicht weiter steigt. Deshalb sind bei neuen Aufgaben deren finanzielle Auswirkungen abzuklären und mögliche Kompensationen der Mehrausgaben für neue Aufgaben durch Einsparungen bei bisherigen Aufgaben zu prüfen.» Wer nun die vorgenannten, x-fach wiederholten Beteuerungen der Regierung in den AFP mit dem Auftrag der vorberatenden Kommission abgleicht, stellt eine hundertprozentige Konkurrenz fest. Aber was macht die Regierung? Einen Gegenantrag. Sie will ihre alljährlich im AFP wiederholte Beteuerung im Finanzleitbild 2021–2030 einfach wegwischen. Mir ist schon klar, der aktuelle AFP basiert noch auf dem alten Finanzleitbild. Aber trotzdem sei die Frage an die Regierung erlaubt: Stehen Sie eigentlich zu Ihren wiederholten Äusserungen in den AFP der letzten Jahre oder sind die AFP tote Buchstaben? Oder möchten Sie sich inskünftig mit schlechteren Zielvorgaben als in der Vergangenheit begnügen? Sie würden sich damit selber ein schlechtes Zeugnis ausstellen. Überspitzt formuliert: St.Gallen kann es nicht – eine Bankrotterklärung. Ich bitte Sie daher, dem Auftrag der Finanzkommission zu folgen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen. Die Regierung sieht im Finanzleitbild vor, dass sich die Staatsquote im Vergleich zu den anderen Kantonen unterdurchschnittlich entwickeln soll. Das ist der Finanzkommission nicht gut genug. Sie will sie grundsätzlich senken. Dabei wird völlig ausser Acht gelassen, dass nur schon die demografische Entwicklung zu einer Erhöhung der Staatsquote führen wird. Die Konsequenz wäre unter anderem, bei der Bildung zu sparen, was nicht im Interesse der Konkurrenzfähigkeit des Kantons liegen kann. Aber gerade auch in Krisenzeiten ist es nötig, die Staatsquote zu erhöhen. Wie hätten wir sonst die Betriebe unterstützen können? Die Erarbeitung des Finanzleitbilds liegt in der Zuständigkeit der Regierung. Sie legt dieses dem Kantonsrat lediglich zur Kenntnisnahme vor. Es ist nun schon befremdlich, wenn die Finanzkommission Änderungen vornimmt, obwohl sie gar nicht die Kompetenz dazu hat. Wie würden Sie reagieren, wenn das umgekehrt von der Regierung gemacht würde, wenn die Kompetenz beim Kantonsrat liegen würde und sie das übersteuern würde? Da wären Sie nicht begeistert, es gäbe einen riesigen Aufschrei. Deshalb ist der Antrag abzulehnen, er ist schlicht und einfach nicht zulässig. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach: beantragt im Namen der SP-Fraktion, den Auftrag zu streichen, also den Antrag der Finanzkommission abzulehnen. Wir begründen das in dreierlei Hinsicht: Bitte beachten Sie die Begründung der Regierung, die selbst darlegt, dass wir den Kopf nicht in den Sand stecken können. Es werden in den kommenden Jahren gemäss einem aktuellen Bericht aus demografieabhängigen Gründen Aufgaben auf uns zukommen zu den Themen Alterssicherung, Invalidität, Gesundheit, Langzeitpflege und Bildung. Selbstverständlich werden wir uns dann, wenn diese Themen spruchreif werden, allenfalls vergegenwärtigen müssen. dass wir dann einfach das Finanzleitbild nicht einhalten können. Wenn wir aber schon wissen, dass diese Entwicklung kommt, so bedaure ich es eigentlich, dass sie im AFP nicht bereits in irgendeiner Form abgebildet worden ist. Aber das ist jetzt so. Zum anderen gilt wirklich zu berücksichtigen, dass die Staatsquote bereits tief ist. Wenn wir irgendwelche Aussagen machen würden, dann tendenziell in die Richtung, dass sich das Wachstum weiterhin im Bereich des Medians bewegen sollte, wie das auch in der Vergangenheit schon war. Aber eine zusätzliche Einschränkung ist absolut unnötig. Dann appelliere ich an meine Ratskolleginnen und Ratskollegen bezüglich der Zuständigkeit. Ich fordere Sie alle auf, diesen Antrag abzulehnen, weil das Parlament für diesen Auftrag schlicht nicht zuständig ist nach Art. 106 des Geschäftsreglements des Kantonsrates (sGS 131.1; abgekürzt GeschKR). Da schaue ich dann auch noch zu Güntzel-St.Gallen, der immer wieder auch auf Zuständigkeiten oder auf die Einhaltung von Zuständigkeiten gepocht hat. Ich bin gespannt, wie er sich zu diesem Thema allenfalls äussern wird. Wir bitten Sie aus diesem Grund, den Auftrag der Finanzkommission bezüglich der Staatsquote zu streichen und die Fassung der Regierung zu akzeptieren. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Zur Diskussion stehen der Antrag der Finanzkommission zu einem Auftrag und der Streichungsantrag der Regierung bzw. der SP-Fraktion dazu. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Struktur | Auftrag | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: stellt Kenntnisnahme vom Bericht Finanzleitbild 2021–2030 fest. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Regierungspräsident Mächler: Es ist in der Tat wahrscheinlich eine gute Behauptung von Etterlin-Rorschach, dass viele gar nicht wissen, wie es um die Staatsquote steht. Wir machen heute keinen Test, Sie haben heute schon viel zu viel über Finanzpolitik gehört. Aber die Frage ist insofern in der Tat gut, vor allem, wenn man sie jetzt intensiv diskutiert. Ich glaube, was klar ist, die Staatsquote ist sicherlich keine Kennzahl, die geeignet ist, den Staat zu steuern, sondern sie ist ein Abbild der Massnahmen, die man gemacht hat. Sie ist am Schluss das Resultat. Am Schluss wird angeschaut, wie sich diese Staatsquote überhaupt entwickelt hat. Ich glaube, es ist auch nicht entscheidend, wie viel sie genau beträgt, sondern entscheidend oder zumindest für die Regierung relevant ist eigentlich die Entwicklung über die Zeit. Natürlich kann man hier dann unterschiedliche Zielsetzungen haben. Klar wollen Gewisse die Staatsquote tief halten, und dann gibt es andere Parteien, die weniger Probleme damit haben, wenn sie stärker steigt. Das ist eine Realität. Das spielt eine Rolle, wie man das politisch werten soll. Es gibt eine aus meiner Sicht zumindest interessante Studie von Avenir Suisse, die die Kantone miteinander vergleicht. Man sieht die spannende indexierte Staatsquotenentwicklung. Etterlin-Rorschach hat recht, man muss dann auch die Gemeinden dazuzählen. Eine rein kantonale Sicht macht keinen Sinn, weil die Aufgabenteilung in den Kantonen teilweise sehr stark unterschiedlich ist, und wenn Sie einen Vergleich machen müssen, dann müssen Sie zumindest Kanton und Gemeinden gemeinsam machen, und das hat Avenir Suisse gemacht. Es zeigt sich eigentlich – und da bin ich jetzt nicht wahnsinnig überrascht–, dass sich die Staatsquote des Kantons St.Gallen ziemlich genau im Median entwickelt hat. Der Bund hat sich stärker entwickelt und es gibt Kantone, die sich weniger stark entwickelt haben und logischerweise auch solche, die sich stärker entwickelt haben. Etterlin-Rorschach hat mir aus Transparenzgründen noch eine Momentbetrachtung zugestellt. Die ist, wenn ich es richtig im Kopf habe, vom Gewerkschaftsbund. Da ist es in der Tat so, dass der Kanton Zug eine tiefe Staatsquote hat. Wenn ich aber die Entwicklung seit 1990 anschaue, hat sie sich in Zug am meisten entwickelt. Es zeigt sich eigentlich schon, dass gewisse Kantone mit einer tiefen Staatsquote einen gewissen Aufholeffekt mitgemacht haben. Der Kanton St.Gallen hat sich eigentlich etwas langweilig im Median entwickelt. Das erstaunt uns aber nicht. Wir sind oft, wenn wir mit Finanzkennzahlen operieren, im Mittelfeld. Ich sage Ihnen nochmals, es ist zwar zur Steuerung nicht geeignet, aber das Resultat der Staatsquote interessiert uns dennoch. Deshalb glaube ich auch, dass die Staatsquotenbetrachtung in einem Finanzleitbild abgebildet werden muss. Ob es dann so viel erwähnt werden muss, wie Etterlin-Rorschach es gezählt hat, lassen wir im Raum stehen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Abschnitt 1 (Ausgangslage). Etterlin-Rorschach: Im gesamten Bericht über das Finanzleitbild, auf diesen 36 Seiten, wird die Staatsquote 31-mal genannt. Ich habe mich darum entschieden, beim ersten Abschnitt, in dem die Staatsquote genannt wird, meine Frage an den Regierungspräsidenten zu formulieren. Und zwar glaube ich, dass diese Frage doch von einiger Relevanz ist, wenn man sich bewusst ist, dass der Kanton bereits über eine ausserordentlich tiefe Staatsquote verfügt. Ich würde fast eine Wette abschliessen, dass kaum ein Mitglied dieses Parlamentes sagen könnte, wie hoch die Staatsquote des Kantons St.Gallen derzeit überhaupt ist. Der Kanton Zug ist Spitzenreiter mit 10,7 Prozent Staatsquote. Er ist aber wirklich der statistische Ausreisser, denn auf Platz zwei folgt der Kanton Schaffhausen mit 14,9 Prozent – das, denke ich, dürfte ein erster Vergleichswert sein. Am anderen Ende der Skala ist der Kanton Graubünden mit 27,6 Prozent. Wir reden hier von einer Bandbreite von 15 bis 28 Prozent, innerhalb derer der Kanton aktuell mit 17,6 Prozent sehr gut abschneidet. Das ist eigentlich auch die zentrale Begründung, warum wir den unsäglichen Druck aus der Finanzkommission auf die Staatsquote und die Staatsquotenentwicklung nicht mittragen und vor diesem Hintergrund auch nicht verstehen. Meine Frage an den Regierungspräsidenten lautet: Wie wichtig ist die Staatsquote überhaupt zur Steuerung der finanziellen Entwicklung der Kantonsfinanzen im Vergleich zu den übrigen Finanzkennzahlen, die mehrheitlich auch im Bericht ausgewiesen sind, unter Berücksichtigung, das nicht nur der Kanton die Staatsquote ausmacht, sondern auch die Summe aller Gemeinden? | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 66:17 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage ein. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Regierungspräsident Mächler: Mit dem vorliegenden Finanzleitbild 2021–2030 soll das aktuell gültige Finanzleitbild aus dem Jahre 2002 abgelöst werden. Aus Sicht der Regierung, aber auch aufgrund eines Postulates aus dem Jahre 2018 ist es in der Tat an der Zeit, das bestehende Leitbild zu aktualisieren. Das neue Finanzleitbild dient während der nächsten zehn Jahre als Kompass für die St.Galler Finanzpolitik, und hier muss ich Kantonsrat Etterlin-Rorschach widersprechen: Es schadet nicht, wenn man in der Politik einen Kompass hat. Es ist wichtig, dass man weiss, wohin man gehen will. Es ist in der Tat zutreffend, im Gesetz müssten wir das nicht haben, aber wir haben auch kein Finanzgesetz, und deshalb ist es wichtig, dass der quasi etwas unspezifische Beschrieb im Staatsverwaltungsgesetz (sGS 140.1; abgekürzt StVG) mit einem Finanzleitbild für das tägliche Leben und für die Führungsprinzipen konkretisiert wird. Da ist ein Kompass notwendig. Ich danke Ihnen, dass zumindest eine Mehrheit erkannt hat, dass dieses Finanzleitbild durchaus seinen Nutzen hat. Wir haben das Finanzleitbild jetzt im Gegensatz zum Ressourcenbericht eng gefasst. Es soll damit nicht die ganze Staatstätigkeit gesteuert werden, sondern die Finanzpolitik im engeren Sinn, weil es gibt übergeordnete Strategien, die Schwerpunktplanung usw. Die heutigen vier Zielbereiche des Finanzleitbilds aus dem Jahr 2002 sind zweckmässig, werden aber um den Zielbereich der Investitionspolitik, der Bilanzziele und der Ziele des Finanzmanagements erweitert. Da das Instrument des Finanzleitbilds im st.gallischen Finanzrecht nicht verankert ist, nimmt der Kantonsrat das Finanzleitbild lediglich zur Kenntnis. Die Regierung ist erfreut, dass das neue Finanzleitbild zumindest von der Finanzkommission grossmehrheitlich gut aufgenommen wurde. So hatte die Regierung im Sinne einer Vernehmlassung die Finanzkommission vor der definitiven Verabschiedung konsultiert und gewisse gewünschte Anpassungen vorgenommen. Der vorliegende Auftrag von der Finanzkommission betreffend die Zielsetzung der Staatsquote erachtet die Regierung hingegen als nicht sinnvoll. Zum einen ist er formalrechtlich nicht zulässig, da es hier lediglich um eine Kenntnisnahme geht. Zum anderen, und das ist mir viel wichtiger, erscheint er der Regierung aber aufgrund der Fakten als nicht realistisch. Auch der Bund geht in seiner Langfristperspektive für die öffentlichen Finanzen von 2002 davon aus, dass primär wegen der demografischen Entwicklung die Staatsquote in der Schweiz langsam aber kontinuierlich ansteigen wird. Deshalb hat die Regierung die Zielsetzung, dass die Staatsquote im Kanton St.Gallen im Vergleich mit dem schweizerischen Durchschnitt weniger stark zunimmt. Deshalb lautet das Ziel, und ich zitiere hier: «Der Gesamtaufwand des Kantons wird so gesteuert, dass sich das Wachstum der Staatsquote im interkantonalen Vergleich unterdurchschnittlich entwickelt.» Ich bin überzeugt, dass dies ein durchaus ambitioniertes, aber auch realistisches Ziel ist. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Regierung zuzustimmen und vom neuen Finanzleitbild 2021–2030 Kenntnis zu nehmen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen. Die Regierung hat sich mit der Überarbeitung des Finanzleitbilds Leitplanken für die Steuerung der finanzpolitischen Alltagsentscheidungen geschaffen und eine konzeptionelle Basis für zukunftsweisende Weichenstellungen gesetzt. Damit ist das Finanzleitbild ein Führungsinstrument für die Regierung. Gleichzeitig zieht die Regierung mit der Überarbeitung Fazit über die 2002 gesteckten Ziele und stellt fest, dass diese sowohl in der Ausgaben- wie in der Einnahmenpolitik nur bedingt umgesetzt werden konnten. Zwar stellt die Regierung selbstkritisch fest, dass keine systematische und flächendeckende Aufgabenprüfung stattfindet und Anreizmechanismen für einen effizienten Mitteleinsatz oft fehlen. Vor diesem Hintergrund erachten wir die vom Kantonsrat anlässlich der Debatte über das Haushaltsdefizit definierten Aufträge als richtig. Die neu definierten Ziele sind weitgehend auch die alten. So bleibt eine austarierte Ausgaben- und Einnahmenpolitik wichtig für den Erhalt des finanzpolitischen Spielraums. Wie wichtig dieser ist, haben wir in den letzten Jahren eindrücklich erlebt. Als neues, übergeordnetes Ziel wird die Stärkung der kantonalen Ressourcenkraft definiert, wobei festzuhalten ist, dass Standortattraktivität nicht nur vom Steuerfuss und der Staatsquote abhängt. Nachvollziehbar und logisch ist für uns zudem auch die Ausweitung des Leitbilds auf kantonale Bilanzziele. Angesichts der Entwicklung im Bereich der Beteiligungen wie bspw. an den Spitalverbunden und mit Blick auf den Werterhalt des Immobilienportfolios und den Zielen der Investitionspolitik ist es richtig, auch dem Bereich der Vermögenslage im Leitbild die notwendige Beachtung zu schenken. Aus Sicht der Grünliberalen ist das vorliegende Leitbild konsistent, transparent und nachvollziehbar aufgebaut. Allerdings sind davon keine Wunder zu erwarten, werden doch Ziele und Absichten auf sehr hoher Flughöhe definiert. Die Konkretisierung und Umsetzung müssen der Kantonsrat mit seinen Entscheidungen und vor allem die Regierung im Tagesgeschäft in der verwaltungsinternen Zusammenarbeit mit Inhalt füllen. Oberstes Ziel ist und bleibt die Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt, welche die Regierung zum Teil in der Schwerpunktplanung 2021–2031 formuliert hat. Finanzpolitik ist kein Selbstzweck, sondern trägt zur Erfüllung der gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Ziele bei. In diesem Sinne nehmen wir das Leitbild zur Kenntnis und lehnen den Auftrag der vorberatenden Kommission sowohl aus inhaltlichen wie auch formellen Gründen ab. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Uns ist es wichtig, dass die Ziele, die wir uns setzen, auch messbar sind, sodass am Ende Rechenschaft abgelegt werden kann und natürlich auch die Erreichung der Ziele überprüft werden kann. Dies hat die Regierung leider nur teilweise erreicht und wir haben auch bereits in der Finanzkommission versucht, darauf hinzuweisen. Als positives Beispiel möchte ich aber auch anführen, dass bspw. ein sehr konkretes Ziel beim Ressourcenindex gesetzt wurde, indem wir da einen Schritt nach oben planen, mit einem Ressourcenindex von 90 Prozent, welcher bis 2030 erreicht werden soll. Dies ist ein Ziel, das wir nicht nur erst 2030 überprüfen können, sondern auch während der gesamten Laufzeit dieses Finanzleitbilds laufend kontrollieren können, und das ist sicher etwas Gutes und wir würden uns eben wünschen, dass mehr solche Ziele in diesem Finanzleitbild drin sind. Die Ziele sollen auch ehrgeizig sein, denn, meine Damen und Herren, wie wir bereits im Geschäft 40.21.02 «Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen» zur Genüge erwähnt haben, wollen wir langfristig vom Nehmer- zum Geberkanton werden, und dafür sind nun mal – das sehen wir an den aktuellen Zahlen – grosse Schritte nötig und dazu ist auch eine möglichst grosse Ausgabendisziplin und damit eine konstante Staatsquote unabdingbar. Wir werden daher den Auftrag der Finanzkommission zur Staatsquote unterstützen. Die SVP wird sich dafür einsetzen, dass dieses neue Finanzleitbild nicht zur Makulatur verkommt, sondern eine Leitlinie für die St.Galler Finanzpolitik darstellt und eingehalten wird. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Egger-Oberuzwil (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Mit dem Postulat 43.18.05 «Zurück auf die Überholspur: Masterplan für nachhaltige Finanzen» wurde die Regierung eingeladen, über die Einhaltung der Ziele des Finanzleitbilds aus dem Jahr 2002 zu berichten sowie eine Überprüfung und bei Bedarf eine Aktualisierung des aktuellen Finanzleitbilds vorzunehmen. Mit dem vorliegenden Bericht kommt die Regierung diesem Auftrag nach und unterbreitet dem Kantonsrat gestützt auf eine umfassende Analyse zur Zielerreichung ein teilrevidiertes Finanzleitbild. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die im Finanzleitbild 2002 festgelegten finanzpolitischen Zielsetzungen der Ausgabenpolitik, der Einnahmenpolitik, der Einhaltung der finanziellen Handlungsfähigkeit und der Aufgabenteilung nur bedingt erreicht werden konnten. Die Gründe sind in entsprechenden Analysen aufgeführt. Gleichzeitig lässt sich festhalten, dass die Hauptzielsetzungen des Finanzleitbilds 2002 zur Sicherstellung einer nachhaltigen kantonalen Finanzpolitik nach wie vor als zweckmässig und sinnvoll erachtet werden. Deshalb wurden diese Zielsetzungen in das teilrevidierte Finanzleitbild 2021–2030 integriert. Es wurde daneben um drei weitere Ziele – Investitionspolitik, Bilanzziele und Ziele des Finanzmanagements – ergänzt. Es soll sinnbildlich als Kompass für die Ausrichtung der St.Galler Finanzpolitik verstanden werden. Wie schon beim letzten Finanzleitbild legt die Regierung dem Kantonsrat das neue Finanzleitbild zur Kenntnisnahme vor. Der zeitliche Horizont beträgt zehn Jahre. Zielgruppen sind diejenigen Gemeinden, welche die kantonale Finanzpolitik wesentlich verantworten, mithin der Kantonsrat, die Regierung sowie die Verwaltung. Mit dem neuen Finanzleitbild sollen langfristige, strategische Elemente der kantonalen Finanzpolitik definiert werden, die durch die aktuellen finanzrechtlichen Rahmenbedingungen nicht weiter konkretisiert sind. Die Umsetzung soll auf vier Ebenen erfolgen: Tagesgeschäft, Finanzberichterstattung, Berichte rück- und ausblickend, spezifische Ausrichtungen. Mit dem Grundlagenbericht soll alle vier Jahre ein Reporting bzw. Controlling zur Zielerreichung erfolgen. Ich bitte Sie im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion, auf das Geschäft einzutreten und vom Finanzleitbild 2021–2030 Kenntnis zu nehmen. Zum Antrag bzw. zum Auftrag der Finanzkommission ist unsere Fraktion gespalten. Dazu mehr in der Spezialdiskussion. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen. Klar, es geht um viel Geld. Da muss man schon einiges vorkehren, damit das alles mit rechten Dingen zu und hergeht. Seit 2002 verfügt der Kanton über ein Finanzleitbild. Wenn wir ehrlich sind, ist dieses dann schon ziemlich in Vergessenheit geraten, bis es im Zusammenhang mit der Motion 43.18.05 «Zurück auf die Überholspur: Masterplan für nachhaltige Finanzen» wieder zum Vorschein kam. Für die finanzielle Steuerung des Staatshaushaltes haben wir bereits viele Instrumente:
Und jetzt haben wir ein aktualisiertes Finanzleitbild, sodann Sie auf die Vorlage eintreten werden. Auf S. 15 des Berichtes der Regierung können Sie nachlesen, dass die Staatsverwaltung mit diesem Finanzleitbild neben allem anderen, das schon besteht, sehr viel Arbeit haben wird, weil zu all diesen neuen Regelungen weitere Berichte, Mitberichte und dergleichen verfasst werden müssen. Und um diese zusätzliche Bürokratie zu kompensieren, erarbeitet die Regierung nun im Auftrag der Finanzkommission bis zum Sommer 2022 ein Effizienzsteigerungsprogramm. Darauf sind wir gespannt. Aus Sicht der SP ist das Finanzleitbild insgesamt unnötig und die darin enthaltenen Formulierungen sind teilweise zu defensiv, teilweise überschneidend mit anderen Grundlagen. Zugegebenermassen enthält es auch positive Aspekte wie das Instrument der Wohlfahrtsmessung auf S. 5. Die Staatsquotendebatte der Finanzkommissionsmehrheit nimmt in diesem Zusammenhang gar absurde Züge an. Wir werden darum den Antrag ablehnen. Deren Verfechter blenden vollkommen aus, dass der Kanton St.Gallen bereits über eine ausserordentlich tiefe Staatsquote verfügt. Nur die Kantone Zug, Schaffhausen, Basel-Stadt und Nidwalden liegen tiefer. Wir spielen in der Liga der Kantone Zürich und Aargau, was die Staatsquote anbelangt. Ohne Spielraum kann unser Kanton nicht angemessen in die Zukunft investieren. Erklärtes Ziel ist der Staatsabbau. Aus Sicht der SP ist das der falsche Weg: Unser Kanton müsste stärker in die soziale Gerechtigkeit, in die Chancengleichheit und in eine nachhaltige Klima- und Umweltpolitik investieren. Zusammenfassend halte ich fest: Das Finanzleitbild ist unnötig. Viel besser würden wir uns Gedanken machen, wie wir auf die wachsende Ungleichheit bei der Einkommens- und Vermögensverteilung reagieren und die Herausforderungen zum Klimawandel angehen. Die Staatsquotendebatte nimmt absurde Züge an. Wir lehnen diese ab und stellen fest, dass der Kanton bereits über eine ausserordentlich tiefe Staatsquote verfügt. Aus diesem Grund bestreiten wir das Eintreten und lehnen den Antrag der Finanzkommission ab. Wir verzichten explizit auf einen Antrag wegen Verletzung des Geschäftsreglements des Kantonsrates (sGS 131.11, abgekürzt GeschKR) betreffend die abschliessende Zuständigkeit für den Erlass des Finanzleitbildes. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Das vorliegende Finanzleitbild 2021–2030 hat seinen Ursprung im Postulat 43.18.05 «Zurück auf die Überholspur: Masterplan für nachhaltige Finanzen» der beiden Kantonsräte Egger-Berneck und Schmid-Grabs, welches mit geändertem Wortlaut überwiesen wurde. Ein neues Finanzleitbild soll also das alte Finanzleitbild aus dem Jahr 2002 ablösen. Die Regierung wurde eingeladen, über die Einhaltung der Ziele des Finanzleitbildes aus dem Jahr 2002 zu berichten sowie eine Überprüfung und bei Bedarf eine Aktualisierung des aktuellen Finanzleitbilds vorzunehmen. Der Finanzkommission wurde in der Augustsitzung 2021 das Finanzleitbild nach erster Lesung in der Regierung zur Diskussion und zum Austausch vorgelegt. Die eine oder andere Änderung oder Empfehlung seitens der Finanzkommission wurde von der Regierung in die nun vorliegende Fassung übernommen. Der Hauptzweck des Finanzleitbilds besteht darin, die Leitlinien und Zielsetzungen für die Finanzpolitik des Kantons festzulegen. Die Finanzkommission unterstützt mehrheitlich das vorliegende Finanzleitbild. Sie stellt einzig den Antrag, das Ziel zur Entwicklung der Staatsquote dahin gehend anzupassen, dass die Staatsquote nicht weiter ansteigen soll. Ich beantrage Ihnen im Namen der Finanzkommission, auf das Geschäft einzutreten, dem Antrag der Finanzkommission zuzustimmen und den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |