Geschäft: Gültigkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds in den Kantonsrat (Alexander Bartl)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer01.21.03
TitelGültigkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds in den Kantonsrat (Alexander Bartl)
ArtKR Mutation Validierung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung20.10.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft der Regierung vom 19. Oktober 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
20.10.2021Gremium2.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Alexander Bartl hat das schriftliche Gelübde geleistet.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat stellt die Gültigkeit der Wahl von einem Mitglied in den Kantonsrat fest.

  • Alexander Bartl, Rechtsanwalt, Dipl. Steuerexperte, Unterdorfstrasse 88e, 9443 Widnau.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Stöckling-Rapperswil-Jona, Präsident der Rechtspflegekommission: Die Wahl der Nachfolgerinnen oder der Nachfolger von ausgeschiedenen Mitgliedern des Kantonsrates sowie die Feststellung der Gültigkeit der Wahl richten sich nach Art. 112 und 115 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen. (sGS 125.3; abgekürzt WAG). Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Amtsdauer aus dem Amt, erklärt die Regierung das erste Ersatzmitglied von derselben Liste als gewählt. Vorbehalten bleibt das Verfahren zur Validierung durch den Kantonsrat. Kann oder will ein Ersatzmitglied das Amt nicht antreten, rückt das nachfolgende an seine Stelle. Massgebend ist das im Amtsblatt vom 16. März 2020 veröffentlichte Protokoll der Erneuerungswahl des Kantonsrates vom 8. März 2020.

Mit Schreiben vom 13. September 2021 hat Claudia Keel-Graf, Rebstein, ihren Rücktritt aus dem Kantonsrat per Ende der Septembersession erklärt. Sie wurde als Vertreterin der FDP. Die Liberalen des Wahlkreises Rheintal, Liste 03, in den Kantonsrat gewählt. Das erste Ersatzmitglied, Alexander Bartl, Widnau, hat mit Schreiben vom 30. September 2021 die Wahl angenommen.

Mit Botschaft vom 19. Oktober 2021 beantragt die Regierung die Gültigkeit der Wahl von Alexander Bartl zum Mitglied des Kantonsrates festzustellen. Als Präsident der Rechtspflegekommission habe ich gestützt auf Art. 14bis Abs. 2 des Geschäftsreglements des Kantonsrats (sGS 131.11; abgekürzt GeschKR) geprüft, ob die Wahl rechtmässig erfolgt ist. Nach durchgeführter Prüfung beantrage ich Ihnen, sehr geehrte Mitglieder des Kantonsrates, die Gültigkeit der Wahl von Alexander Bartl, Rechtsanwalt, Dipl. Steuerexperte, Unterdorfstrasse 88e, 9443 Widnau, feststellen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021