Geschäft: Was tut der Kanton St.Gallen gegen Menschenhandel?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.21.102
TitelWas tut der Kanton St.Gallen gegen Menschenhandel?
ArtKR Interpellation
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung22.9.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung10.3.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 22. September 2021
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 8. März 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
22.9.2021Person21.11.2024
22.9.2021Person21.11.2024
22.9.2021Person21.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2023Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen: Die Interpellantinnen sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Auf den ersten Blick scheint der Kanton seine Aufgabe in diesem Bereich gut zu machen, es gibt kaum Vorfälle von Menschenhandel. Doch die Aufklärungsrate ist in unserem Kanton gegenüber der gesamtschweizerischen Zahl von 99 Fällen trotz zahlreichen Kontrollen verschwindend klein, obwohl St.Gallen ein grosser Kanton und ein Grenzkanton ist. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass in Vorarlberg die Prostitution verboten und die Nachfrage im Rheintal dementsprechend grösser ist, was mehr Menschenhändler und -schmuggler anzieht. Die Anzahl der Wohnungsbordelle hat zugenommen und die Kontrollen in diesem Bereich sind schwierig. Aus der verschwindend kleinen Aufklärungsrate müssen wir leider schliessen, dass innerhalb der Kontrollen wenig Informationen für die Aufklärung von Straftaten gewonnen werden können. Hier stellt sich die Huhn-oder-Ei-Frage: Wer nicht hinschaut, hat keine Fälle. Wer keine Fälle hat, macht nichts und schaut nicht hin. Gerade auch im Hinblick auf die Situation in der Ukraine muss davon ausgegangen werden, dass sich die Situation akzentuiert.

Wir bitten die Regierung, genauer hinzuschauen. Mögliche Ansätze sehen wir bei folgenden Punkten:

  • Einerseits gilt es, bei der Informationsbeschaffung und Ermittlung genauer hinzuschauen. Die Frontpolizisten erledigen die Informationsbeschaffung und Ermittlung im Nebenjob. Verfügen sie über genügend Fachwissen und Ressourcen?
  • Andererseits kann auch die Weiterbearbeitung der Informationen verbessert werden. Werden die Frontpolizisten und ihre Ermittlungen bei den relevanten Gremien, insbesondere dem runden Tisch, einbezogen?
  • Weiter sollte eine spezifische Fachstelle Menschenhandel geschaffen werden, die den durch die Frontpolizei gewonnenen Ermittlungsansätzen nachgehen kann und somit Ermittlungen nicht aus Kapazitätsgründen im Sand verlaufen. Denn was nützen runde Tische, interkantonale und internationale Austausche, wenn keine Informationen von Sexarbeiterinnen gewonnen werden können?

Menschenhändler und -schmuggler befinden sich im Kanton faktisch gesehen in einem rechtsfreien Raum. Sie bringen die «Ware» Frau von einer Wohnung oder einem Sexclub zur bzw. zum anderen und haben nichts zu befürchten. Solange die Kantonspolizei diesem Thema nicht einen höheren Stellenwert einräumt, wird sich nichts daran ändern. Das Aufdecken von Straftaten im Bereich Milieu setzt akribische Ermittlungsarbeit voraus, da nicht nur mit der «Ware» Frau gehandelt wird, sondern auch mit Betäubungsmitteln und Waffen. Wir bitten den Regierungsrat, die notwendigen Strukturen zu schaffen, damit genauer hingeschaut wird.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession