Geschäft: Nimmt das Tiefbauamt das Lärmschutzrecht noch ernst?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.21.98
TitelNimmt das Tiefbauamt das Lärmschutzrecht noch ernst?
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung21.9.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 21. September 2021
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 7. Dezember 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.9.2021Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.4.2022Wortmeldung

Blumer-Gossau: ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Die ausführliche Antwort der Regierung hat betreffend die sogenannten Ausnahmefälle in der Stadt St.Gallen – und da rede ich von den Fragen zwei und drei – auch zur Klärung der Rechtslage beigetragen. Wir alle wissen, dass wir bei der Umsetzung der seit mehr als 20 Jahren rechtskräftigen eidgenössischen Lärmschutzverordnung (SR814.41; abgekürzt LSV) sträflich im Verzug sind. Darum lese ich in der Antwort der Regierung mit Genugtuung Folgendes: dass bei Massnahmen zum Lärmschutz der Fokus vorrangig auf Massnahmen an der Quelle liegt, also auf Flüsterbelägen und Geschwindigkeitsreduktionen. Auf eidgenössischer Ebene werden zurzeit Verschärfungen der LSV diskutiert. Die eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) hat dazu im letzten Jahr unter dem Titel «Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm» Empfehlungen veröffentlicht. Auch aus dieser Sicht ist es ratsam, bei den Lärmschutzmassnahmen schneller vorwärtszumachen und den Fokus tatsächlich und konsequent auf die Massnahmen an der Quelle zu konzentrieren. Zu hohe Lärmwerte sind auch ein Problem für die Bautätigkeit im Sinne der Verdichtung an verkehrsorientierten Strassen. Es muss also auch im Interesse der Investoren liegen, dass Lärmschutzmassnahmen an der Quelle realisiert werden. Geschieht das nicht, wird die Bautätigkeit an lärmbelasteten Orten kaum mehr möglich sein.

So bin ich zuversichtlich, dass in Zukunft seltener auf die Ersatzmassnahme der Schallschutzfenster ausgewichen wird und im Gegenzug häufiger Temporeduktionen, namentlich Tempo 30, auf lärmbelasteten Strassen realisiert werden. Auch auf Kantonsstrassen, auch in unserem Kanton. Und Sie wissen, Tempo 30 ist weit günstiger und nachhaltiger als Flüsterbeläge, die bekanntlich in Höhenlagen wie St.Gallen schnell an Wirkung einbüssen. Ich bin mit der Antwort zufrieden und hoffe, dass der Lärmschutz nun tatsächlich ernster genommen wird, so, wie es im Titel der Interpellation heisst.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022