Geschäft: Totalrevision Gesundheitsgesetz – ein neues, zeitgemässes Gesundheitsgesetz für unseren Kanton

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.21.20
TitelTotalrevision Gesundheitsgesetz – ein neues, zeitgemässes Gesundheitsgesetz für unseren Kanton
ArtKR Motion
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung20.9.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung15.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 20. September 2021
AntragAntrag der Regierung vom 14. Dezember 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
20.9.2021Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.4.2022Gutheissung104Zustimmung0Ablehnung16
Statements
DatumTypWortlautSession
20.4.2022Beschluss

Der Kantonsrat heisst die Motion mit 104:0 Stimmen gut.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
20.4.2022Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
20.4.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratsvizepräsident, stellt Eintreten auf die Motion fest.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
20.4.2022Wortmeldung

Losa-Mörschwil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Eine Totalrevision des Gesundheitsgesetzes ist sinnvoll und nötig. Deshalb begrüssen auch wir die Gutheissung des Vorstosses durch die Regierung. Wie die Motionärin zu Recht argumentiert, ist das geltende Gesundheitsgesetz aus dem Jahr 1979 in vielen Bereichen nicht mehr zeitgemäss und an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Vieles hat sich in den vergangenen Jahren verändert, sei es nur z.B. in der Ausbildung des medizinischen Personals, der Erforschung der Palliative Care oder der in den letzten zwei Jahren ausserordentlichen Lage aufgrund der Pandemie. Es ist Zeit, Grundsätze und Ziele der Gesundheitspolitik, aber auch der Gesundheitsförderung und Prävention festzulegen und dabei auch die Rechte der Patientinnen und Patienten an die heutige Zeit anzupassen. Die Kosten im Gesundheitswesen sind, wie wir alle wissen, enorm hoch und belasten insbesondere das Budget von Familien und dem unteren Mittelstand. Eine sinnvolle Versorgung mit einer guten Prävention kann die Kosten wirkungsvoll senken.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
20.4.2022Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Motion ist einzutreten.

Im Gesundheitswesen haben sich, wir haben es schon mehrfach gehört, in den letzten Jahren viele Änderungen ergeben. Im Gesundheitssystem allgemein, bei den Rahmenbedingungen, aber auch aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen.

Immer wieder wurden die Änderungen im Gesundheitsgesetz vorgenommen. Das heutige Gesundheitsgesetz ist ein Flickwerk und deshalb auch teils veraltet. Seitens der GLP unterstützen wir die Totalrevision. Die Organisation der Verwaltung und damit die Definition, für welchen Bereich welches Departement zuständig ist, liegen jedoch in der Verantwortung der Regierung. Eine Einmischung seitens des Parlaments erachten wir hier nicht als zweckmässig.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
20.4.2022Wortmeldung

Sulzer-Wil (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Die SP-Fraktion anerkennt den Revisions- und Modernisierungbedarf des Gesundheitsgesetzes. Kollege Warzinek-Mels hat das gut ausgeführt. Es gibt einen Punkt, wo wir mit der Motionärin nicht einiggehen, nämlich mit der Forderung, die in der Motion dargelegt wird, im Bereich Betreuung und Pflege künftig alles aus einer Hand zu organisieren. Auf den ersten Blick erscheint dieses Anliegen durchaus nachvollziehbar, aber eben nur auf den ersten Blick, weil es ist nicht grundsätzlich unvorteilhaft, dass der Bereich Betreuung und Pflege eben in zwei Departementen angesiedelt ist. Es ist eben nicht zwingend, alles aus einer Hand zu organisieren. Es geht uns insbesondere um den Bereich der Betreuung, um die Betreuung im Alter. Das Alter ist an und für sich kein Gesundheitsthema. Das Alter ist keine Krankheit. In vielen Fällen ist das Alter zuerst einmal ein gesellschaftliches Thema. Hier geht es um Mitwirkung, Zusammenleben, Mobilität, um Selbständigkeit, um das Wohnen, um nur ein paar zentrale Themen zu nennen, die im Alter an Wichtigkeit zunehmen.

Das Thema Alter als soziales Thema wird in Zukunft aus unserer Sicht massiv an Wichtigkeit und Dringlichkeit zunehmen, und daher ist wohl auch die Ansiedlung beim Departement des Innern (DI) korrekt,und das sollte aus Sicht der SP-Fraktion auch so bleiben. Aber ja, es gibt viele Berührungspunkte zwischen diesen beiden Departementen, das ist durchaus anspruchsvoll. Wir sehen aber gerade auch in den letzten Jahren eine gute Abstimmung zwischen diesen beiden Departementen. Auch während der Pandemie haben die gut zusammengearbeitet. Wir anerkennen, dass die Organisation der Staatsverwaltung Sache der Regierung ist. Das soll auch so bleiben, hier sollten wir nicht als Rat in die Kompetenz der Regierung eingreifen. Mit den erwähnten Vorbehalten unterstützen wir Eintreten auf die Motion und Gutheissung.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
20.4.2022Wortmeldung

Shitsetsang-Wil (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Eine Revision des heutie gültigen Gesundheitsgesetzes wird auch von der FDP-Fraktion unterstützt,und dies nicht in erster Linie wegen der gemachten Erfahrungen der vergangenen zwei Pandemiejahre. Das gültige Gesetz datiert aus den 70er-Jahren, und es liegt deshalb auf der Hand, dass es nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist. Vieles hat sich in den vergangenen Jahrzehnten im Gesundheitsbereich verändert. Ehemalige Aufgabenfelder des Kantons im Gesundheitsbereich wurden ausgegliedert, neue Angebote, Modelle und Strategien wurden entwickelt und umgesetzt, welche im geltenden Gesetz nicht mehr genügend oder gar nicht abgebildet sind.

Unsere Fraktion unterstützt deshalb die Gutheissung der Motion. Bei der Erarbeitung eines modernisierten und zukunftsorientierten Gesetzes erwartet die FDP-Fraktion von der Regierung aber auch, dass gleichzeitig der Ressourcenansatz geprüft wird.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
20.4.2022Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Das aktuelle Gesundheitsgesetz wurde vor knapp 43 Jahren in Kraft gesetzt. Es zählt zu den ältesten kantonalen Gesetzen und toppt sogar das Hundegesetz, welches nach knapp 34 Jahren eine Totalrevision erfuhr. Vergleicht man nur schon die technischen Errungenschaften im Gesundheitswesen, so ist die Entwicklung in all diesen Jahren enorm. Dass auch das Gesundheitswesen mit einem steten Wandel einhergeht, zeigt sich allein schon an den Dutzenden von Gesetzesanpassungen in all den Jahren.

So macht es wohl Sinn, wenn die brennend anstehenden Themen in ein wieder sauber strukturiertes Gesetz eingebettet werden. Ordnung und Sauberkeit ist das eine. Wir möchten jedoch zu bedenken geben, dass wir ein gutes Gesundheitswesen als solches höher gewichten als eine prima Etikette. Die SVP-Fraktion regt daher an, dass parallel zur Gesamtrevision des Gesundheitsgesetzes die anstehenden Korrekturen und Verbesserungen im Gesundheitswesen als solches, wie sie auch in der Motion genannt werden, an die Hand genommen und umgesetzt werden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
20.4.2022Wortmeldung

Warzinek-Mels (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Ob juristisch mehr oder weniger bewandert, ich bitte Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sich das Gesundheitsgesetz (sGS 311.1; abgekürzt GesG) unseres Kantons durchzusehen. Es wird Ihnen rasch auffallen, dass dieses Gesetz aus dem Jahr 1979 mehr wie andere Gesetze gewisse Alterungsanzeichen aufweist. So sehen Sie, dass zahlreiche Artikel unterdessen aufgehoben worden sind, so z.B. die Artikel 30 bis 32 GesG oder 47 bis 49 GesG. Dafür gibt es zahlreiche Einschubartikel. Die Übersichtlichkeit und Systematik leidendarunter.

Das sind mehr oder weniger Äusserlichkeiten. Aber auch inhaltlich nagt der Zahn der Zeit an unserem Gesundheitsgesetz. So wird der «Gesundheitsrat» in Artikel 4, 5 und 6 GesG genau geregelt, obwohl er im echten Leben praktisch keine Bedeutung mehr hat. Im Organigramm des Gesundheitsdepartementes habe ich ihn noch nicht einmal mehr gefunden. Dafür bleibt der Kantonszahnarzt, den es de facto gibt, im Gesetz unerwähnt. Das Gesetz ist gegliedert in I. Allgemeine Bestimmungen, II. Öffentliche Gesundheitspflege mit der Regelung von Aufgabenteilung, Einrichtung der Gesundheitspflege und Gesundheitsvorsorge, III. Gesundheitspolizei mit Regelungen zu medizinischen Berufen und anderen Berufen der Gesundheitspflege, zu privaten Einrichtungen, zu übertragbaren Erkrankungen (hier ist übrigens in Art. 52 Abs. 2 GesG festgelegt, dass die Teilnahme an öffentlichen Impfungen freiwillig ist), zu Vorkehrungen gegen Gesundheitsschädigungen, zu Heilmitteln und – das hat mich überrascht – relativ ausführlich zu diversen Aspekten zum Anbau von Hanf. Das Gesetz endet mit IV. Schlussbestimmungen.

Während also der Hanf sehr detailliert einschliesslich Meldepflicht, Kontrollbefugnisse und Massnahmen und Verordnungsrecht und Erwähnung von Sorte der Pflanze, Herkunft des Saatgutes, zu erwartendem THC-Gehalt, Ort und Grösse der Anbaufläche und Verwendungszweck Erwähnung findet, bleiben wichtige Themen, die in den letzten Jahren in den Fokus gerückt sind und für unsere Gesundheitsversorgung von grosser Bedeutung sind, wenig bis nicht erwähnt. Beispielsweise die integrierte Gesundheitsversorgung, unsere Neuausrichtung der Spitalstrategie, natürlich die Pandemie. Und ganz wichtig: E-Health und Digitalisierung bleiben im Gesetz völlig unerwähnt. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir von der Die Mitte-EVP-Fraktion sind der Meinung, es ist an der Zeit, unser Gesundheitsgesetz einer Totalrevision zu unterziehen. Verschiedene Themenfelder können neu austariert werden, Überflüssiges kann gestrichen werden, und die neuen Entwicklungen, die unsere Gesundheitsversorgung zunehmend mehr prägen werden, müssen in das Gesetz Einzug halten und entsprechend geregelt werden.

Wir danken der Regierung für die Gutheissung unserer Motion. Im Rahmen dieser Motion haben wir auch nochmals hingewiesen auf die Problematik, die sich dadurch ergeben kann, dass in unserem Kanton die stationäre Pflege, also beispielsweise in Alters- und Pflegeheimen, im Departement des Innern angesiedelt ist, während die ambulante Pflege, beispielsweise also die Spitex, im Gesundheitsdepartement beheimatet ist. Wir halten dies für unvorteilhaft, besonders in schwierigen Zeiten, wie wir sie nun mit der Pandemie haben erleben müssen. Die Regierung hält in ihrer Antwort fest, dass es die Regierung ist, die die Organisation der Staatsverwaltung regelt. Zudem beteuert sie, dass Austausch und Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsdepartement und Departement des Innern in Pflegefragen auch in der Pandemie reibungslos und gut funktioniert haben. Wir sind trotzdem der Meinung, dass dieser wichtige Aspekt einer Zusammenführung der Pflege im Gesundheitsdepartement im Rahmen einer Totalrevision des Gesundheitsgesetzes einer umfassenden Auslegeordnung unterzogen werden sollte.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
20.4.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung der Motion.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022