Geschäft: Corona-Massnahmen – aufgrund welcher Fakten?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.21.90
TitelCorona-Massnahmen – aufgrund welcher Fakten?
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung20.9.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 20. September 2021
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 2. November 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
20.9.2021Gremium2.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2021Wortmeldung

Gull-Flums (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Wir haben mit diesem Vorstoss, den wir am 20. September 2021, also vor über zwei Monaten, eingereicht haben, Fragen an die Regierung gestellt in Zusammenhang mit Alternativen zu 3G-Regel und zur Covid-Impfung. Dies auch vor dem Hintergrund, dass auf internationaler Ebene verschiedene Medikamente und Therapien damals im Zulassungsverfahren aktiv abgeklärt wurden.

Wir haben diesen Vorstoss am 20. September 2021 aufgrund der damaligen Informationslage formuliert, dass sich die Informationslage rund um die Corona-Pandemie einerseits sehr schnell verändern kann und andererseits aber auch häufig mit Unsicherheiten behaftet bleibt, weil entsprechende Erfahrungswerte mit vergleichbaren Pandemien fehlen, wissen wir zwischenzeitlich alle. Über zwei Monate nach der Einreichung der Interpellation hat die Presse, insbesondere das «St.Galler Tagblatt», diesen Vorstoss aufgegriffen und dabei das Medikament «Ivermectin», welches wir beispielhaft als mögliche Alternative erwähnt haben, herausgegriffenen. Zugegebenermassen war die namentliche Nennung eines Medikamentes nicht zwingend notwendig und es war auch nicht geschickt, dies in einem politischen Vorstoss zu tun. Dennoch erachten wir die Berichterstattung über diesen Vorstoss als sehr einseitig und tendenziös. Offenbar geht es hier nur um die Diffamierung, unsere Partei und weniger um eine seriöse und sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema unter Berücksichtigung von damaligem Kontext und Informationslage. Wir nehmen das zur Kenntnis.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
21.9.2021Wortmeldung

Dudli-Oberbüren, zieht den Antrag auf Dringlicherklärung zurück.

Wenn die Regierung die Interpellation zeitnah beantwortet, geht das in Ordnung.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Regierungsrat Damann: Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen.

Ich bin froh, wenn Sie den Antrag auf Dringlicherklärung zurückziehen. Denn unser Team im Gesundheitsdepartement ist enorm gefordert. Es ist wirklich grenzwertig, was jetzt gemacht wird mit diesen vielen dringlichen Interpellationen. Wir haben noch anderes zu tun, als nur Interpellation zu beantworten. Ich möchte an dieser Stelle dem Team ganz herzlich danken, dass sie diese Arbeit auf sich nehmen und eine Nachtschicht schieben. Ich bitte Sie auch in Zukunft, die Dringlichkeit so wenig als möglich zu benützen, weil die Dringlichkeit häufig einfach nicht gegeben ist. Ich kann Ihnen versprechen, Herr Dudli, dass wir diese Interpellation so schnell als möglich beantworten werden. Es sind aber gewisse Fragen sehr schwierig zu beantworten, weil man auch die Studien noch suchen und lesen muss. Wir können nicht einfach etwas Schreiben aus dem Ärmel geschüttelt, sondern man muss das begründen, weshalb es vielleicht nicht geht und welche Studie die Grundlage ist usw. Deshalb bin ich froh, wenn wir hier noch ein bisschen Zeit bekommen. Ich möchte hier keinen Termin setzen, wir werden die Interpellation aber so schnell als möglich beantworten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Dudli-Oberbüren: Dem Antrag auf Dringlicherklärung ist zuzustimmen.

Wir alle sind uns wohl bewusst, dass diese Interpellation ein hochaktuelles Thema behandelt. Unter diesem Aspekt ist die Dringlichkeit dieser Interpellation wohl gerechtfertigt. Die SVP-Fraktion ist sich aber auch bewusst, dass die Antworten auf zum Teil komplexe Fragen nicht aus dem Ärmel geschüttelt werden können. Für die SVP-Fraktion wäre es ein guter Kompromiss, wenn uns die Regierung eine erstmögliche, zeitnahe Beantwortung in Aussicht stellt, worauf wir auf die formelle Dringlichkeit verzichten würden. Wir bitten die Regierung um kurze Stellungnahme.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratsvizepräsident: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021