Geschäft: Unzulängliche Definition einer durchgemachten Erkrankung zum Erhalt eines «Genesen»-Zertifikats
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.21.86 |
Titel | Unzulängliche Definition einer durchgemachten Erkrankung zum Erhalt eines «Genesen»-Zertifikats |
Art | KR Interpellation |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 20.9.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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20.9.2021 | Person | Erstunterzeichner/-in - Frei-Rorschacherberg | 21.11.2024 |
20.9.2021 | Person | Erstunterzeichner/-in - Warzinek-Mels | 21.11.2024 |
20.9.2021 | Person | Erstunterzeichner/-in - Monstein-St.Gallen | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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22.9.2021 | Wortmeldung | Monstein-St.Gallen: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Es ist heute breit anerkannt, dass eine durchgemachte Covid-19-Erkrankung wirksam vor einer Zweitinfektion und über 16 Monate vor schweren Verläufen schützt. Dies wurde von der Science Taskforce des Bundes in einer Publikation vom 25. Juni 2021 bestätigt. Wer am Montagabend die Tagesschau oder die Sendung Puls sag, bekam dies überdies von führenden Immunologen bestätigt. Vor diesem Hintergrund erachten wir eine Anpassung der Gültigkeitsdauer des Zertifikats für Genesene von heute lediglich sechs Monaten an diejenige für Geimpfte für angemessen. Wir sind froh, dass das BAG nun entsprechende Schritte prüft. So gesehen teilen wir die Meinung der Regierung nicht, dass die wissenschaftlichen Daten für die von uns geforderte Praxisänderung noch fehlen. Wir anerkennen, dass es primär die Aufgabe der nationalen Behörde ist, die entsprechenden Studien zu sichten und die Richtlinien anzupassen. Dennoch erwarten wir, dass die kantonalen Gremien sich auf Bundesebene für eine verlängerte Gültigkeit des Genesenen-Zertifikats einsetzen. Enttäuschenderweise geht die Regierung in ihrer Antwort aber genau auf diese Frage nicht ein. Zur Nachweisbarkeit einer durchgemachten Covid-19-Erkrankung: Die Regierung schreibt, das Antigen-Schnelltests für diese Fragestellung weniger zuverlässig sind als die PCR-Methode – dies ist schlicht falsch. Die Antigentests sind wohl weniger sensitiv wohl aber hoch spezifisch. Das Testergebnis, ob eine Person positiv oder negativ ist, ist eindeutig. Die Aussagekraft eines positiven Antigentests wurde zudem weder von der Taskforces noch von Wissenschaftlern je in Frage gestellt. Die Regierung schreibt weiter, dass durch die Zulassungsanbindung der Schweiz an die EU deutlich weniger zuverlässige Tests auf den Markt kommen können als bisher. Dies ist nach unserer Sicht als Behauptung einzustufen, die jeglicher Evidenz entbehrt. Kein Antigentest darf ohne europäische CE-Zertifizierung eingeführt werden. Mit dieser Zertifizierung wird die Testperformance bzw. diese Spezifitäten sichergestellt. Wir Interpellanten wollen ausdrücklich nicht die Sinnhaftigkeit und den Wert der Impfung in Frage stellen. Wir wollen lediglich die Behandlung von Genesenen vor dem Hintergrund der kürzlich erweiterten Zertifikatspflicht gemäss wissenschaftlichem Kenntnisstand anpassen. In der Schweiz handelt es sich dabei um über 830'000 Menschen mit einer vergangenen, laborbestätigten Ansteckung. Lediglich 233'000 davon haben ein Genesen-Zertifikat für sechs Monate ausgestellt erhalten. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
21.9.2021 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratsvizepräsident, stellt Dringlicherklärung der Interpellation fest. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
21.9.2021 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratsvizepräsident: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |