Geschäft: Ersatzwahl in das Kantonsgericht der Amtsdauer 2017/2023 (ein nebenamtliches Mitglied)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer15.21.02
TitelErsatzwahl in das Kantonsgericht der Amtsdauer 2017/2023 (ein nebenamtliches Mitglied)
ArtKR Mutation Wahl
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung4.6.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragWahlvorschlag der FDP-Fraktion vom 20. September 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
20.9.2021Gremium2.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2021Beschluss

Der Kantonsrat wählt zum nebenamtlichen Mitglied des Kantonsgerichtes für den Rest der Amtsdauer 2017/2023:

Christoph Hanselmann, Altstätten.

Wahlprotokoll:

– Zahl der ausgeteilten Stimmzettel: 118

– Zahl der eingegangenen Stimmzettel: 116

▪ davon ungültig: 0

▪ davon leer: 5

– Zahl der gültigen Stimmzettel: 111

– absolutes Mehr: 56

Gewählt ist mit 79 Stimmen: Christoph Hanselmann, Altstätten

Gültige Stimmen haben erhalten:

– Vereinzelte: 32.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Locher-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Wahlvorschlag ist zuzustimmen.

Die Überlegungen, die Güntzel-St.Gallen gemacht hat, sind nicht neu. Wir haben auch in meiner Zeit als Präsident der Rechtspflegekommission oftmals darüber diskutiert, ob es Sinn macht, dass die erste gerichtliche Instanz sprich die hauptamtlichen Richter der Kreisgerichte, gleichzeitig auch von Amtes wegen Ersatzmitglied des Kantonsgerichtes sein sollen. Wir haben aber nach reiflicher Diskussion gesagt, es brauche eine Gesetzesänderung und uns in diesem Rat entschlossen, diesen Artikel vorerst nicht zu ändern. Dass es aus politischen Gründen stossend sein kann, ist nachvollziehbar, aber ich stelle fest, der Gesetzgeber hat hier keine Änderung vorgenommen. Es ist von einem qualifizierten Schweigen auszugehen, das ist das Erste.

Das Zweite ist die Inkompatibilität, die jetzt angesprochen wird, zwischen der Funktion eines Exekutivmitgliedes und eines Gerichtsmitgliedes. Auch diese Inkompatibilität ist vom Gesetzgeber nicht ausgeschlossen und damit gewollt. Wir haben eine Inkompatibilität. Selbstverständlich ist diese auch verfassungsmässig festgehalten zwischen den Mitgliedern der Regierung und den Mitgliedern des Kantonsgerichtes, aber in einer lokalen Exekutive ist das jederzeit möglich und vom Gesetz her nicht ausgeschlossen. Wenn wir einfach jedes Mal, wenn vielleicht eine Konstellation nicht so passend ist, die Wahl nicht vornehmen, dann ist es nicht konsequent und wir müssten konsequenterweise das Gesetz ändern. Wir haben – und das ist das Dritte – in der Diskussion, die wir auch mit der SVP geführt haben, darauf hingewiesen, dass es auch Ausstandsregeln gibt. Wenn die Aaussstandsregeln verletzt würden, bzw. wenn der Ausstand ein Problem wäre und am Kantonsgericht ausnahmsweise ein Fall aus der Stadt Altstätten zur Diskussion stehen würde, dann ist es selbstverständlich und es wäre ein Fehler, wenn der nun zur Wahl stehende Richter daran teilnehmen würde. Die genannten Gründe sprechen also in keiner Weise gegen eine Wahl, sondern sind vom Gesetz her zulässig und ich bitte Sie, dem Kandidaten unsere Fraktion die Stimme zu geben.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion):

Die SVP-Fraktion hat einstimmig beschlossen, den von der FDP-Fraktion vorgeschlagen Christoph Hanselmann, Altstätten, für diese Vakanz bei den nebenamtlichen Mitgliedern des Kantonsgerichts nicht zu wählen. Ich begründe dies wie folgt: Erstens, durch die Wahl von Caroline Kirschschläger, FDP, zum vollamtlichen Mitglied des Kantonsgerichts ist ein Sitz als nebenamtliches Mitglied frei geworden. Aus unserer Sicht steht dieser Sitz unbestritten wiederum der FDP zu. Zweitens, der vorgeschlagene Kandidat ist von der Rechtspflegekommission (RPK) als wählbar beurteilt worden. Wir stimmen dem zu, was das fachliche betrifft. Es sind zwei Gründe, die wir jedoch unterschiedlich gewichten und weshalb wir die Wahl ablehnen. Drittens, zunächst ist festzuhalten, dass der Kandidat aktuell bereits Ersatzrichter am Kantonsgericht ist. Dies in seiner Funktion als hauptamtlicher Richter am Kreisgericht Rheintal. Alle hauptamtlichen Kreisrichterinnen und -richter im Kanton St.Gallen sind von Amtes wegen Ersatzmitglieder am Kantonsgericht. Deshalb ist es unverständlich und wahrscheinlich erst- und einmalig, dass ein amtierendes Ersatzmitglied zum nebenamtlichen Mitglied gewählt werden soll.

Auch die ursprüngliche Information, dass Herr Hanselmann beabsichtigt, im Laufe des kommenden Jahres als Kreisrichter zurückzutreten und in die Advokatur zu wechseln, ändert am nichts Unverständnis, Personen auf Vorrat zum nebenamtlichen Kantonsrichter zu wählen. Wir haben vor ein bis zwei Tagen zur Kenntnis genommen, dass Herr Hanselmann gemäss Brief vom 15. September 2021 per 30. April nächsten Jahres als Richter des Kreisgerichtes Rheintal zurücktreten wird. Viertens, der zweite – und aus unserer Sicht wichtigere Grund – ist jedoch die Gewaltentrennung. Herr Hanselmann ist nämlich seit diesem Jahr auch Mitglied des Stadtrates von Altstätten, also einer Exekutivbehörde in einer Stadt in unserem Kanton. Er will diese Aufgabe nicht aufgeben, auch wenn er zum nebenamtlichen Kantonsrichter gewählt wird, wie er bei der Vorstellung in unserer Fraktion auf die entsprechende Frage geantwortet hat. Dies werde im Gesetz nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

Das sieht unsere Fraktion anders. Der entsprechende Art. 27 Abs. 1 des Gerichtsgesetzes (sGS 941.1; abgekürzt GerG) zählt auf, welche Kombinationen in der Justiz nicht zulässig sind, erwähnt aber politische Funktionen überhaupt nicht. Dies nicht, weil es kein Problem ist, sondern weil die Gewaltentrennung heutzutage selbstverständlich ist und sein muss. Im Kanton mit den fünfmeisten Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz gibt es keine Argumente und vor allem keine Notwendigkeit, diesen zentralen Grundsatz unseres Rechtsverständnisses zu verletzen. Dies schliesst aber nicht aus, dass bei der nächsten Revision im Gerichtsgesetz ausdrücklich festgehalten wird, um künftige Differenzen zu vermeiden.

Fünftens und zusammenfassend: Wir lehnen eine gleichzeitige Funktion im höchsten kantonalen Gericht in einer Exekutivbehörde ab. Wir haben von Anfang an – und das ist uns sehr wichtig – offen kommuniziert und unsere Haltung der FDP-Fraktion mitgeteilt, bevor sie für diese Vakanz nominiert hat. Deshalb werden wir Herrn Hanselmann nicht wählen, wenn die FDP an diesem

Wahlvorschlag festhält.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021