Geschäft: Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 40.21.02 |
Titel | Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen |
Art | KR Bericht |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 20.8.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 14.1.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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27.8.2021 | Bericht | Bericht der Regierung vom 17. August 2021 | |
21.9.2021 | Allgemein | Kommissionsbestellung des Präsidiums vom 20. September 2021 | |
12.1.2022 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 16. Dezember 2021 | |
15.2.2022 | Antrag | Anträge Cavelti Häller-Jonschwil vom 14. Februar 2022 | |
15.2.2022 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Aufträge Ziff. 1 Bst. c vom 14. Februar 2022 | |
15.2.2022 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Aufträge Ziff. 1 Bst. d vom 14. Februar 2022 | |
15.2.2022 | Antrag | Antrag GRÜNE-Fraktion zu Aufträge Ziff. 3 vom 14. Februar 2022 | |
15.2.2022 | Antrag | Antrag GRÜNE-Fraktion zu Aufträge Ziff. 1 Bst. e vom 14. Februar 2022 | |
15.2.2022 | Antrag | Antrag GRÜNE-Fraktion zu Aufträge Ziff. 1 Bst. c vom 14. Februar 2022 | |
15.2.2022 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Aufträge Ziff. 1 Bst. f vom 14. Februar 2022 | |
15.2.2022 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Aufträge Ziff. 1 Bst. e vom 14. Februar 2022 | |
15.2.2022 | Antrag | Antrag GRÜNE-Fraktion zu Aufträge Ziff. 1 Bst. f vom 14. Februar 2022 | |
15.2.2022 | Antrag | Antrag GRÜNE-Fraktion zu Aufträge Ziff. 1 Bst. d vom 14. Februar 2022 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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16.9.2021 | Gremium | Beteiligung - 40.21.02 voKo Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen | 21.12.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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15.2.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 3 der Aufträge mit 76:28 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 3 der Aufträge dem Antrag Cavelti Häller-Jonschwil mit 77:26 Stimmen vor. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 2 der Aufträge mit 103:0 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag Cavelti Häller-Jonschwil zu Ziff. 1 Bst. h der Aufträge mit 80:19 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, in Stellvertretung des Kommissionspräsidenten: Ich kann es kurz machen: Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission nicht gestellt. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Regierungspräsident Mächler: Der Antrag Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen. Für einen Grenzkanton, wie wir es sind, sind gute Beziehungen zu unseren Nachbarländern von grosser Bedeutung. Das ist keine Frage, und ich kann Ihnen sagen, die Pandemie hat auch klar gezeigt, dass hier teilweise noch Verbesserungspotenzial besteht. Ich glaube, wir sind uns einig, geschlossene Grenzen, wie es das in der ersten Welle gab, können nicht das Vorbild für die Zukunft sein. Ich kann Ihnen sagen, es gibt diesbezüglich auch bereits Gefässe, die durchaus noch Optimierungspotenzial haben, die man aber auch pflegt. Es wurde teilweise bereits erwähnt, die IBK ist hier sicherlich ein wichtiges Austauschgefäss. Der Kanton St.Gallen macht hier aktiv mit. Vor kurzem war Regierungsrat Fässler Präsident der IBK, und das wurde sehr gut gemacht und geschätzt, dass die Schweiz oder der Kanton St.Gallen hier wieder einmal den Vorsitz hatte. Dann habe ich auch bereits schon angedeutet, dass der Kanton St.Gallen am Metropolitanraum Bodensee interessiert ist. Da wäre dann auch Vorarlberg dabei. Die haben auch bereits zugesagt und der Charta zugestimmt. Das ist sicherlich positiv. Etwas ganz Neues, das momentan vom EDA gesteuert wird und worüber wir auch sehr erfreut sind, ist, dass es eine Regierungskommission Bodensee geben soll, zusammen mit den Ländern Deutschland, Österreich, Fürstentum Liechtenstein und Schweiz. Das funktioniert unter dem Kürzel «DACHLI» für diese vier Staaten. Das erste Treffen findet im Kanton St.Gallen, in der Stadt St.Gallen, statt. Bundespräsident Cassis hat dafür gesorgt, dass wir das hier machen und hat sich explizit dafür auch stark gemacht, weil dieser Raum bis dato der einzige Raum ist, wo eine solche Regierungskommission fehlte. Es gibt sie bereits im Raum Oberrhein mit Basel und Baden-Württemberg, mit der Romandie und Frankreich und auch im Tessin. Bis dato hat das bei uns gefehlt und Cassis hat diese Lücke erkannt. Er will, dass man das jetzt macht und wir sind sehr stolz, dass wir die erste Sitzung im Raum St.Gallen machen können. Diese soll, wenn alles gutgeht, im Mai stattfinden. Der Kanton St.Gallen und seine Regierung sind wirklich sehr interessiert, diese Grenzbeziehungen zu pflegen, aber Sie haben selbst gesagt, das hat nur indirekt mit der Ressourcenstärke zu tun, und ich bitte Sie deshalb auch, das jetzt nicht mit diesem Bericht zu vermischen. Ich glaube, wir tun gut daran, diese Grenzbeziehungen auch ohne den Bericht Ressourcenstärke intensiv zu pflegen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen. Auch die SVP sieht hier keinen direkten Zusammenhang, der die Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen verbessern könnte, und ist aus diesem Grund für die Ablehnung des Antrags. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Selbstverständlich ist der Grenzkanton St.Gallen auf gute Beziehungen zum grenznahen Ausland angewiesen und es braucht auch eine Zusammenarbeit in dieser Metropolitanregion, in welcher wir uns befinden. Wir müssen zusammenarbeiten. Ich meine aber auch, dass die Regierung jetzt im Moment sehr stark daran ist, in diesem Gebiet Anstrengungen zu unternehmen und diese Zusammenarbeit zu fördern, und ich bin mir nicht sicher, ob dieser Antrag dann einfach Wasser in den Rhein trägt. Vielleicht kann Regierungspräsident Mächler noch etwas dazu sagen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Dürr-Widnau: Der Antrag Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen. Wir haben den Antrag in der Fraktion nicht diskutiert. Daher empfehle ich meiner Fraktion, diesen Antrag abzulehnen. Die Begründung hat Lippuner-Grabs genannt. Es gibt schon genug Gefässe, um seine Interessen einzubringen. Die Internationale Bodensee-Konferenz (IBK), die Rheintalische Grenzgemeinschaft (RGG) und die KDK wurden erwähnt. Es ist wichtig, wenn es um Themen wie die Europäische Union geht, dass man die richtige Staatsebene wählt. Hier geht es auch darum, dass zuerst die Schweiz, der Bund, klarmachen muss, welche Strategie er fährt. Bzgl. des Zusammenhangs mit der Ressourcenkraft sehe ich das gleich wie Lippuner-Grabs: Es gibt keinen. Entsprechend bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen. Wir lehnen diesen Antrag bzw. diesen neuen Buchstaben ab. Wir sprechen im Zusammenhang mit diesem Bericht darüber, auf welche Weise die Ressourcenkraft in unserem Kanton gesteigert werden kann. Es geht also grob gesagt darum, wie das Steuersubstrat erhöht werden kann. Wir machen heute und hier keine Europapolitik. Der Zusammenhang mit der Ressourcenstärke ist für uns nicht ersichtlich. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil beantragt in Ziff. 1 der Aufträge einen neuen Bst. h mit folgendem Wortlaut: «Massnahmen zu entwickeln, wie der Grenzkanton St.Gallen die guten Beziehungen im Länderdreieck Deutschland/Österreich/Schweiz gewinnbringend in die Lösungsfindung mit der Europäischen Union einbringen kann.» und Ziff. 3 der Aufträge wie folgt zu formulieren: «dem Kantonsrat in der Amtsdauer 2024/2028 wieder einen Bericht zur Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen vorzulegen. Der Bericht soll eine Wirksamkeitsanalyse der bisherigen Massnahmen enthalten und weitere Vorschläge zur Stärkung der Ressourcenkraft machen.» Die Regierung beschreibt in ihrer Antwort auf unsere Einfache Anfrage 61.21.71 «St.Gallen braucht Europa» die Dringlichkeit, die Europafrage einer Lösung zuzuführen. Wir begrüssen deshalb sehr, dass die St.Galler Regierung Einsitz in die Europa-Kommission der Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) nimmt. Die St.Galler Regierung ist also prädestiniert, Massnahmen zu entwickeln, wie die Zusammenarbeit mit Europa gestärkt werden kann. Diese Tätigkeit stärkt indirekt auch die Ressourcenkraft. Ich möchte auch auf die Diskussionen von heute Morgen zu den Metropolitanräumen und auf die Anstrengungen, die Metropolitanregion Bodensee zu entwickeln, verweisen. Der Grenzkanton St.Gallen kann hier eine zentrale Rolle spielen. Ich bitte Sie deshalb, unseren Antrag zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil verzichtet darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag zu Ziff. 1 Bst. g (neu) mündlich zu bestätigen. Regierungsrat Kölliker hat mich heute Morgen informiert, dass zuhanden der Staatswirtschaftlichen Kommission im letzten Jahr eine entsprechende Auslegeordnung zu den Maturitätsquoten erfolgt ist. Dieser Bericht liegt mir jetzt vor. Ich habe ihn heute Morgen vom Bildungsdepartement erhalten. Wir ziehen es vor, diesen zuerst zu studieren, und ziehen deshalb den Antrag zurück. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 Bst. f der Aufträge dem Antrag der GRÜNE-Fraktion mit 94:12 Stimmen bei 1 Enthaltung vor. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 Bst. f der Aufträge dem Antrag der SP-Fraktion mit 77:24 Stimmen bei 5 Enthaltungen vor. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, in Stellvertretung des Kommissionspräsidenten: Surber-St.Gallen, ich kann das so bestätigen. Das war ein Punkt, den Sie bei diesem Antrag angesprochen haben, und es gab zumindest keine Widerrede, sondern Sie wurden von anderen Delegationssprechern dahin gehend bestätigt, dass es sich um bestehendes Bauland handelt. In diesem Zusammenhang noch das Abstimmungsverhältnis zu diesem Antrag: Dieser Antrag wurde mit 12:0 Stimmen bei einer Enthaltung und zwei Abwesenheiten gutgeheissen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Wir hegen grundsätzlich die Hoffnung, dass, wenn der Kanton hier eine aktive Bodenpolitik betreibt, grundsätzlich die Areale soweit nachhaltig und ressourcenschonend entwickelt werden. Ich möchte aber doch noch vom Kommissionspräsidenten respektive seinen Vertreter festgehalten haben, auch aufgrund des Votums des Sprechers der Die Mitte-EVP-Fraktion, der vorhin von Einzonungen gesprochen hat, dass wirklich klar ist, dass es bei diesem Auftrag nicht um die Einzonung von neuem Bauland geht, sondern um die Mobilisierung von bereits bestehendem Bauland. Es ist uns ganz wichtig, sonst können wir diesem Auftrag nicht zustimmen. Der Vertreter des Kommissionspräsidenten soll dies noch einmal bestätigen. In der Kommission war das mehrheitlich unbestritten. Es geht hier wirklich nicht um neue Einzonungen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig: Ich möchte kurz das Votum der GRÜNE-Fraktion erwidern. Es wurde gesagt, es soll schnell eingezont werden, man nehme keine Rücksicht, die Natur komme zu kurz – darum geht es genau nicht. Die Regierung oder der Kanton soll in Vorleistung gehen, die Areale aufbereiten, Arealentwicklungen anstossen, auch qualitative Ziele festlegen für diese Areale, und das wäre genau im Sinn auch der Grünen, dass nicht schnell überbaut wird, sondern dass die Areale vorbereitet werden und auf all die verschiedenen Aspekte Rücksicht genommen werden kann. In dem Sinne verstehe ich den Antrag der Grünen auf Streichung nicht, weil damit könnte man genau diese Rahmenbedingungen setzen, welche die Grünen befürworten würden. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Losa-Mörschwil: beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion, Ziff. 1 Bst. f und Ziff. 3 der Aufträge zu streichen. Wir Grüne haben den Auftrag aus Ziff. 1 Bst. f sehr wohl verstanden. Es geht uns einfach darum, dass sich unter «aktiver Bodenpolitik» auch die Forderung nach «schnell bauen ohne Rücksicht auf Nachhaltigkeit» versteckt – das können wir uns heute nicht mehr leisten. Obwohl die Landschaft, die Natur und das gesamte Ökosystem in den letzten Jahrzehnten auch in unserem Kanton enorm gelitten haben, gehören sie zu einigen der grossen Ressourcen des Kantons St.Gallen. Es geht uns doch um die Stärkung der Ressourcen unseres Kantons. Das Raumplanungsgesetz schafft genügend gute Bedingungen, um eine vernünftige, nachhaltige Bodenpolitik möglich zu machen. Es braucht dazu keine speziellen Rahmenbedingungen. Zudem erinnere ich daran, dass wir immer von zusätzlichen Arbeitsplätzen und der Ansiedlung von Firmen sprechen. Es ist aber allgemein bekannt, dass der Kanton St.Gallen unter einem Fachkräftemangel leidet. Wir leiden nicht unter zu wenig Arbeitsplätzen, sondern unter zu wenig Fachkräften. Ich verstehe nicht, warum Sie jetzt noch einen grösseren Mangel produzieren und in noch grössere Schwierigkeiten geraten möchten. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich kann es kurz machen und mich dem Votum meines Vorredners anschliessen. Auch die SVP-Fraktion bleibt bei der Fassung der vorberatenden Kommission und ist für die Streichung der beiden Anträge seitens SP- und Grüne-Fraktion. Ein Wort noch zu den wertschöpfungsstarken Unternehmen: Es wurde vom Antragsteller in die Diskussion geführt, dass es Platz für Gastronomie usw. brauche. Ich glaube, wir müssen uns keine Sorgen machen. Wenn die entsprechende wertschöpfungsstarke Industrie oder andere Betriebe ihren Platz finden, dann finden wir für die begleitenden Betriebe – sei das Hotellerie oder Gastronomie – immer noch einen geeigneten Platz. Wir sprechen hier nicht von Kleinstunternehmen, die wir gerne ansiedeln möchten. Machen wir uns keine Sorgen und konzentrieren wir uns auf die wertschöpfungsstarken Unternehmen. Der Rest, davon sind wir klar überzeugt, ergibt sich von alleine, und zusammen können wir dann einen Erfolg für die Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen feiern. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Zum geänderten Wortlaut der SP-Fraktion: Die kantonale Wirtschaftsförderung soll und muss sich fokussieren. Ich wiederhole mich, wir sprechen hier über die Erhöhung der Ressourcenkraft. Mit Blick auf dieses Ziel versteht sich von selbst, dass die Baulandmobilisierung den Fokus auf wertschöpfungsintensive Unternehmen richten soll. Die Auslegung des Begriffs «wertschöpfungsintensiv» soll weit gefasst werden. Das wurde in der Kommission intensiv diskutiert und von der Regierung auch so aufgenommen und bestätigt. Wir lehnen diesen Antrag ab. Zum Streichungsantrag der Grünen bin ich mir nicht sicher, ob allenfalls der Auftrag unter Ziff. 1 Bst. f falsch verstanden wurde. Es geht hier nicht um raumplanerische Massnahmen oder Baulandeinzonungen, sondern um die Mobilisierung bereits eingezonter Flächen. Eine aktive Standortförderung bedingt das Vorhandensein geeigneter Areale für ansiedlungswillige Unternehmen. Wir folgen weiterhin dem Antrag der vorberatenden Kommission. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Wir lehnen die beiden Anträge der SP- und der GRÜNE-Fraktion ab und bitten Sie, am Entwurf der vorberatenden Kommission festzuhalten. Der Kanton St.Gallen engagiert sich heute sehr wenig im Bereich der aktiven Bodenpolitik. Wenn sich die hiesigen Unternehmen entwickeln sollen, dann ist es wichtig, dass Bauland zeitnah zur Verfügung gestellt werden kann. Immer häufiger können sich Firmen nicht weiterentwickeln, weil eben genau kein Land zur Verfügung steht, und dies, obwohl in den Regionen eigentlich genügend Landreserven vorhanden wären. Gleiches gilt im Bereich der Ansiedlung, wo eine rasche Verfügbarkeit von Bauland ein entscheidender Faktor ist. Der Begriff «wertschöpfungsintensiv» soll dabei grosszügig ausgelegt werden, gerade im Hinblick auf die Weiterentwicklung unserer vorhandenen Firmen. Diesbezüglich kann ich den Antrag der SP nachvollziehen. Anders sehe ich es allerdings bezüglich der Ansiedlung. Dort braucht es meiner Meinung nach eine klare qualitative Bewertung. Es kann nicht das Ziel sein, dass Firmen angesiedelt werden, die weder Arbeitsplätze noch Wertschöpfung bringen, aber auf der anderen Seite vielleicht viel Bauland verbrauchen. Ich denke hier beispielsweise an die grossen Logistikzentren im Mittelland. Das brauchen wir nicht. Diesbezüglich braucht es einen Qualitätsfaktor wie «wertschöpfungsstark». | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Blumer-Gossau beantragt im Namen der SP-Fraktion, Ziff. 1 Bst. f der Aufträge wie folgt zu formulieren: «Es sind Rahmenbedingungen für eine aktive Bodenpolitik zu schaffen, mit dem Ziel, eine Baulandmobilisierung im Kanton St.Gallen zu erreichen sowie geeignete Areale für die Ansiedlung oder den Ausbau von Unternehmen zu schaffen.» Ich bitte Sie, bei Ziff. 1 Bst. f das Wort «wertschöpfungsstark» zu streichen. Warum? Es geht bei Bst. f um eine aktive Bodenpolitik und um Areale für Unternehmungen, damit diese sich in unserem Kanton ansiedeln und weiterentwickeln können. Eine Einschränkung dieser aktiven Bodenpolitik auf wertschöpfungsstarke Unternehmungen taxieren wir als unfair, sogar als falsch, denn damit würden die weniger wertschöpfungsstarken ausgegrenzt. Wichtige Arbeitsplätze und ein vielfältiges Angebot schaffen aber auch Betriebe, die nicht zu den wertschöpfungsstarken zählen. Denken Sie bspw. an die Gastronomie, die Hotellerie oder den Detailhandel. Das sind auch ganz wichtige Branchen, die unsere Unterstützung verdienen. Es ist auch klar festzuhalten, dass es nur um bereits eingezontes Bauland geht, aber eine aktive Bodenpolitik ist auch sinnvoll und nötig für kleinere Betriebe, die nicht besonders wertschöpfungsstark sind. Wichtig ist der SP-Fraktion und bestimmt auch allen anderen Fraktionen hier drin, dass mit den staatlichen Aktivitäten Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten werden. Darum macht ein Verzicht auf das einschränkende und ausgrenzende Wort «wertschöpfungsstark» viel Sinn. Sie tun damit etwas Positives, wie es Regierungsrat Mächler in seinem Motivationsvotum heute Morgen mehrfach gewünscht und gefordert hat. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 Bst. e der Aufträge mit 77:32 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Regierungsrätin Hartmann: Ich erlaube mir nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidenten ein kurzes Votum zu Ziff. 1 Bst. e. Der Kanton muss oder darf sich in Sachen Bevölkerungswachstum am Szenario des Bundes orientieren. Der Bund errechnet alle fünf Jahre, wie die Entwicklung der Bevölkerung in den einzelnen Kantonen aussehen wird. Da spielen verschiedene Aspekte eine Rolle, die interkantonale wie auch die nationale Migration. Die Prognose für unseren Kanton macht das Amt für Statistik. Sie haben es schon von den Vorrednerinnen gehört, der Kanton St.Gallen ist in den letzten Jahren weniger schnell gewachsen, als wir es eigentlich geplant bzw. vorausgesehen hätten. Wir haben also nicht defensiv geplant. Es ist wichtig, das hier festzuhalten. Der Bund macht sich selbstverständlich schon Gedanken über weitere Zeiträume. Er sieht für unseren Kanton eine minime Erhöhung der Entwicklung der Bevölkerung vor. Diese wird sich dann aber nach Prognosen des Bundes schon im Jahr 2035 wieder abschwächen bzw. wieder einpendeln. Wenn die Bevölkerung dann nicht mehr wächst, dann brauchen wir auch keinen raumplanungsrechtlichen Spielraum. Wir nutzen diesen aber jetzt schon aus, Götte-Tübach. Wir entwickeln mehr in den Dörfern als in die Städten, als es der gesamtschweizerische Durchschnitt ist. Sie können also dem Auftrag gerne zustimmen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Es wurde gesagt, dass die Fahrländer Partner AG das klar aufgezeigt hat. Sie sind nicht die ersten, die das aufzeigen. Es gibt andere Studien, zum Teil nur für die Region um die Stadt St.Gallen, und zum Teil kantonale Studien. Es geht immer in die gleiche Richtung. Man muss hier immer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten das Optimum machbar und realisierbar machen, um entsprechend auch in diesem Punkt die Ressourcenkraft unseres Kantons zu nutzen. Dass teilweise mehr möglich ist als das, was wir bis heute bei uns auf dem Silbertablett servieren, zeigt der Vergleich mit anderen Kantonen. Das geht aus diesen Studien und diesen Referaten hervor. Wir tun gut daran, uns da nicht unnötig einzuschränken. Es wurde erwähnt, was zu welchem Zeitpunkt gesetzlich verabschiedet wurde. Einige mögen sich erinnern, damals hatte das Baudepartement mit Regierungsrat Haag die entsprechenden Zahlen für jede Gemeinde errechnet. Nach lediglich einer Interpellation dieses Parlaments wurden diese Zahlen korrigiert, und ich glaube zum Nutzen von allen Korrigierten. Die vorberatende Kommission sagt nicht, man muss diese Korrekturen anbringen, aber man soll prüfen, wo der maximale Spielraum innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten liegt. Wenn ich meine Vorrednerin Losa-Mörschwil höre, muss ich sagen, aus Mörschwil kann man natürlich gut berichten. Mörschwil holt das Optimale heraus und ist auch in der Ressourcenkraft ein bisschen anders situiert als der Kanton St.Gallen, nicht zuletzt dank der entsprechenden Bodenpolitik, die die Gemeinde gemacht hat und in dieser Richtung erwarten wir das auch vom Kanton. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Im Rahmen der vorberatenden Kommission wurde uns von der Fahrländer Partner AG detailliert und umfassend aufgezeigt, dass die Entwicklungsdynamik eine andere ist, als dies vom Kanton aufgezeigt wird. Das Bevölkerungswachstum wird stärker ausfallen als prognostiziert. Dies zeigt sich zum Beispiel im Sarganserland. Diese Entwicklungsdynamiken müssen wir beachten und sie müssen dazu führen, dass das entsprechende Bauland zur Verfügung gestellt wird. Ansonsten können die Chancen nicht genutzt werden. Aktuelle Vergleiche zwischen den Kantonen zeigen nämlich, dass sich der Kanton St.Gallen im raumplanerischen Bereich ein sehr enges Korsett gesetzt hat. Der Spielraum wird nicht genutzt und der Wechsel vom Nehmer- zum Geberkanton wird schwierig. Letztlich wird diese restriktive Auslegung auch dazu führen, dass Wohn- und Arbeitsraum in Zukunft wesentlich teurer werden dürften. Wie von Regierungspräsident Mächler aufgezeigt, braucht es vielfältige Massnahmen, um diese Vision erreichen zu können, unter anderem auch im Raumplanungsbereich. Bitte halten Sie am Vorschlag der vorberatenden Kommission fest. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Losa-Mörschwil beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion, Ziff. 1 Bst. e der Aufträge zu streichen. Die kantonalen Prognosen des Bevölkerungswachstums werden bereits regelmässig erhoben und von Fachspezialisten eingeschätzt. Die Entwicklung der Anzahl Einwohner 2021–2050 gemäss Bevölkerungsszenarien wurde vor kurzem erhoben und am 22.12.2021 publiziert. Eine nächste Aktualisierung ist auf Dezember dieses Jahres geplant. Warum also eine erneute Überprüfung? Hinter diesem Auftrag steht vermutlich der Wunsch, dass die Prognosen so angepasst werden, dass der raumplanerische Spielraum vergrössert werden kann – sprich wir brauchen mehr Bauland, mehr Strassen, die ganze dazugehörige Infrastruktur. Das ist nicht in unserem Sinn. Die Raumplanung soll nicht auf einzelne, individuelle Profiteure ausgerichtet werden, sondern die Wohn- und Lebensqualität der gesamten Bevölkerung sowie die Natur und Umwelt ins Zentrum stellen. Mehr denn je müssen wir achtsam mit unserem Boden umgehen, damit das Kulturland und die Artenvielfalt wirkungsvoll geschützt werden können. Ich bitte Sie deshalb, unserem Antrag zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Schmid-Buchs beantragt im Namen der SP-Fraktion, Ziff. 1 Bst. e der Aufträge zu streichen. Die SP-Fraktion ist wie die GRÜNE-Fraktion auch für eine Streichung dieser Ziffer. Ich begründe dies wie folgt: Der Kanton St.Gallen soll vom Nehmer- zum Geberkanton werden. Das ist die Absicht, das haben wir jetzt mehrfach gehört. Mit diesem Bericht zur Stärkung der Ressourcenkraft werden Massnahmen aufgezeigt, wie dies möglich sein könnte. In Ziff. 1 Bst. e wird das Bevölkerungswachstum angesprochen. Es soll überprüft werden, ob die Prognosen nicht zu pessimistisch sind und ob der Kanton St.Gallen bis 2040 nicht stärker an Bevölkerung wachsen wird. Klar ist, dass ein grösseres Bevölkerungswachstum wahrscheinlich zu vermehrten Steuereinnahmen führen könnte und damit das ursprüngliche Ziel eines innovativen und prosperierenden Kantons allenfalls erreicht werden könnte. Schauen wir uns kurz diese Bevölkerungszahlen an. Der Kanton St.Gallen hat im Richtplan für die Bau- und Zonenplanung 2016 angenommen, dass bis ins Jahr 2040 rund 85'000 Personen mehr im Kanton wohnhaft sein werden. Schaut man sich die jährlichen Wachstumsraten an, so erkennt man, dass der Kanton in den letzten Jahren mit rund 0,6 bis 0,8 Prozent jährlich gewachsen ist. Dies ist im schweizerischen Vergleich eher unterdurchschnittlich. Extrapoliert man diese Zahlen für die nächsten 20 Jahre, also bis ins Jahr 2040, so kann man errechnen, dass die Wohnbevölkerung dann um rund 84'000 Personen wachsen wird. Das stimmt mit der Prognose der Regierung ziemlich genau überein. Es gibt also überhaupt keinen Grund anzunehmen, dass das Bevölkerungswachstum in den nächsten Jahren massiv zunehmen wird, und deshalb macht es auch keinen Sinn, diese Prognosen zu überprüfen. Prognosen beruhen auf Annahmen und diese müssen plausibel sein. Sonst ist das Instrument der Prognose völlig unbrauchbar. Dass die Mehrheit der Kommission mit der Prüfung der Prognose eigentlich einen vergrösserten Spielraum für die Raumplanung, sprich mehr Möglichkeiten, Bauland einzuzonen, will, ist durchsichtig. Das Raumplanungsgesetz (SR 700; abgekürzt RPG) fordert von uns aber einen sorgsamen Umgang mit der wertvollen Ressource Boden. Dazu soll die innere Verdichtung gefördert werden und nicht das Bauen auf der grünen Wiese. Dann noch eine Klammerbemerkung: Möchten wir wirklich mehr Personen in den Kanton St.Gallen locken, so braucht es attraktiven Wohnraum zu erschwinglichen Preisen, der gut an den öffentlichen Verkehr angebunden ist. Kompakte Siedlungen an den öV-Knotenpunkten werden die Lösung sein und nicht das Einfamilienhaus irgendwo fernab auf der grünen Wiese. Ein namhaftes Bevölkerungswachstum wird nur so möglich sein. Vergessen wir also die Gelüste auf zusätzliches Einzonen von Bauland und nutzen wir, was wir haben. Die unverbauten Landschaften und die Grünflächen in Siedlungen sind ein sehr wichtiges Kapital für die Bewohnerinnen und Bewohner. Damit können wir attraktiv sein. Der Kanton St.Gallen ist bei der Berechnung von Bauland für die nächsten 20 Jahre bereits sehr grosszügig umgegangen. Ich bitte Sie, Ziff. 1 Bst. e zu streichen, weil sie nichts bringt, die zusätzliche Einzonung von Bauland dem Bundesrecht widerspricht und das Ziel vom namhaften Bevölkerungswachstum so nicht erreicht werden kann. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 Bst. d der Aufträge mit 77:35 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, in Stellvertretung des Kommissionspräsidenten: Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission mit 9:4 Stimmen bei 2 Abwesenheiten angenommen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich habe bereits im Eintreten erwähnt, auch für uns ist die Einführung einer Erbschaftssteuer kein Thema. Es heisst: «Stärkung der Ressourcenkraft». Ich glaube, gerade Leute, die etwas zu vererben haben, leisten einen Beitrag zur Ressourcenkraft, und wir wollen schliesslich keine Ressourcenschwächung, darum dürfen wir das bewährte System nicht mit solch neuen Instrumenten in eine Schieflage bringen. Uns ist bewusst, für die Regierung ist das nur ein Teil. Wir sprechen immer von der Abschaffung der Erb- und Schenkungssteuer und im Gegenzug soll es dafür eine Senkung der Vermögenssteuer geben. Aber wir sind überzeugt, wenn wir die Berechnungen intensiv diskutiert haben, dass wir uns da auf einen heiklen und unnötigen Weg begeben, auch im Vergleich mit anderen Kantonen. Ich sage es noch einmal: Der einzige und richtige Weg, im Bereich Steuern einen Beitrag zur Attraktivität und somit zur Ressourcenkraft zu leisten, ist die tarifarische Anpassung im interkantonalen und interkommunalen Steuerwettbewerb. Aus diesem Grund sind wir klar für die Streichung und unterstützen den Antrag der vorberatenden Kommission. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Scherrer-Degersheim (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Die Die Mitte-EVP-Fraktion spricht sich klar gegen die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer aus. Es darf nicht sein, das allfällige – und ich betone allfällige – Einnahmenausfälle aus der Senkung der Einkommenssteuer mit der Einführung einer neuen Steuer kompensiert werden. Wie bereits vor dem Mittagessen erwähnt, ist es das erklärte Ziel der Die Mitte-EVP-Fraktion, Massnahmen zu ergreifen, um die Steuerbelastung des Mittelstandes mittelfristig auf das Niveau der Nachbarkantone zu senken. Ich bitte Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, am Auftrag festzuhalten und den Antrag der Kommission zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Wir lehnen diesen Streichungsantrag ab. Zur Erinnerung: Wir diskutieren hier eigentlich darüber, die Ressourcenkraft im Kanton St.Gallen zu erhöhen. Das bedeutet, dass wir das potenzielle Steuersubstrat erhöhen möchten. Die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen ist mit Blick auf dieses Ziel eine ausgesprochen schlechte Idee. Wir würden damit Menschen mit hoher Steuerkraft in andere Regionen treiben, was dem Ziel fundamental widersprechen würde. Wir möchten das Gegenteil, wir möchten Steuersubstrat gewinnen, einkommens- und vermögensstarke Personen anziehen. Wir folgen dem Auftrag der Kommission: Auf die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen ist zu verzichten. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Losa-Mörschwil beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion, Ziff. 1 Bst. d der Aufträge zu streichen. Auf die Einführung einer Schenkungs- und Erbschaftssteuer soll und darf nicht verzichtet werden. Rund 95 Mrd. Franken wurden im vergangenen Jahr in der Schweiz vererbt, so viel wie nie zuvor, und es wird vermutlich immer mehr, denn vererbtes Geld vermehrt sich viel stärker als erarbeitetes Geld. Aus folgenden Gründen befürworten wir Grüne die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer: Auf den Kanton St.Gallen warten zukünftig grosse oder besser gesagt grösste Herausforderungen, einerseits in der Bewältigung der Folgen des Klimawandels und der Biodiversitätskrise, andererseits in der Energieversorgung, der Überalterung usw. Das alles und noch viel mehr wird riesige Summen benötigen. Ich frage Sie: Woher möchten Sie dieses Geld nehmen? Möchten Sie es bei der Bildung oder bei der Gesundheitsversorgung oder vielleicht beim öffentlichen Verkehr einsparen? Schenkungen und Erbschaften sind nicht, wie so oft gepredigt wird, reine Privatsache, denn praktisch immer hat die Gesellschaft zu diesem Vermögen beigetragen. Ich nenne hier ein Beispiel: Wenn ein Vermögen durch einen Familienkonzern angehäuft wird, haben fast immer sehr viele Hände dafür gearbeitet. Dass ein Teil wieder zurück in die Gesellschaft fliesst, ist nicht mehr als demokratisch und sinnvoll. Auch das Märchen des bereits mehrfach versteuerten Erbschaftsgeldes entspricht oft nicht der Realität. So werden grosse Vermögen praktisch immer von Generation zu Generation weitergereicht. Wenn also ein Onkel seinem Neffen Geld vererbt und dieser es seiner Tochter weitergibt, hat sie weder etwas dafür getan noch muss sie etwas dafür bezahlen. Finden Sie es richtig, dass eine Person von ihrem Arbeiterlohn Steuern bezahlen muss und der Erbe oder die Erbin, die nichts dafür getan haben, davon befreit sind? Wenn wir wirklich Visionen für unseren Kanton entwickeln und realisieren wollen, dann sollen sich auch diejenigen daran beteiligen und engagieren, denen gegeben wird. Das hilft nicht nur der Entwicklung des Kantons, sondern fördert auch den sozialen Frieden. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen beantragt im Namen der SP-Fraktion, Ziff. 1 Bst. d der Aufträge zu streichen. Aufgrund der eigentlich vorgesehenen Beratungen sind wir davon ausgegangen, dass über die beiden Anträge, jenen über die Steuersenkungen und jenen, dass allenfalls die Regierung doch die Möglichkeit hätte, eine moderate Erbschafts- und Schenkungssteuer zu prüfen, gleich hintereinander abgestimmt wird. Dies ist nun nicht so erfolgt. Aber ich möchte dennoch kurz festhalten, für uns ist eigentlich klar, wir haben jetzt vor dem Mittag beschlossen, dass wir die Einkommenssteuer für den Mittelstand senken möchten, dass wir Tarifanpassungen machen möchten, dies wird dazu führen, dass wir Steuerausfälle haben werden, und wir sind der Meinung, dass es hier eine gewisse Gegenfinanzierung braucht und die Bereitschaft braucht, auch zu prüfen, ob man eine moderate Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen einführen möchte. Dies sicherlich nur auf sehr hohen Erbschaften und Schenkungen. Ich bitte Sie, den Weg dazu nicht ganz zu versperren, indem man der Regierung explizit den Auftrag erteilt, keine Prüfung vorzunehmen, sondern eine solche Prüfung auch zu ermöglichen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 Bst. c der Aufträge mit 87:27 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, in Stellvertretung des Kommissionspräsidenten: Die vorberatende Kommission stimmte Ziff. 1 Bst. c mit 9:4 Stimmen bei 2 Abwesenheiten zu. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Die Anträge der SP-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion sind abzulehnen. Die Ziff. 1 Bst. c der Aufträge beabsichtigt, Massnahmen für steuerliche Vergünstigungen einzuführen. Wir begrüssen dies grundsätzlich. Ebenso möchte ich sogleich Ausführungen zu Ziff. 1 Bst. e der Aufträge machen, nämlich zu den Erbschafts- und Schenkungssteuern, denn darin geht es um die Gegenfinanzierung zu diesen Vergünstigungen. Wir hätten uns grundsätzlich eine gesamtschweizerische Lösung gewünscht. Wir möchten jedoch dem Vorschlag der Regierung, nämlich die Prüfung einer Einführung für direkte Nachkommen, nicht im Wege stehen, denn wir sehen darin eine Möglichkeit, steuerliche Vergünstigungen gegenzufinanzieren. Wir werden bei der Ziff. 1 Bst. c der Aufträge der vorberatenden Kommission und bei Ziff. 1 Bst. e der Aufträge den Anträgen der GRÜNE-Fraktion und SP-Fraktion folgen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Die Anträge der SP-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion sind abzulehnen. Meine Vorredner haben es bereits erwähnt: Ob ein Wettbewerb gut oder nicht gut, richtig oder nicht richtig ist, müssen wir nicht diskutieren, denn es gibt ihn. Ich darf seit einigen Jahren einer Gemeinde vorstehen, und es ist nicht das alleinige Argument, aber es ist stets ein Argument, und zwar ein klares. Dies nicht nur bei den Bestverdienenden. Diese sind dabei flexibler und haben grössere Möglichkeiten, um steuerflüchtig zu werden. Es betrifft insbesondere die mittleren Einkommen, und dort macht es etwas aus. Auch das wurde erwähnt: Wir haben zum Glück auf dieses Jahr hin eine Steuerreduktion im Kanton St.Gallen erarbeitet. Wir haben dort die ausführliche Debatte für die tarifarische Anpassung geführt, und nun müssen wir hier ansetzen. Darum bin ich über die Ausführungen der Ratslinken erstaunt, derjenigen, die sonst ausführen: Nur die Reichen profitieren. Denn nun können wir die mittleren und tieferen Einkommen profitieren lassen, wenn wir das tarifarische System richtig anwenden und über den tarifarischen Weg entsprechende Steuererleichterungen vornehmen. Was wir nicht vornehmen können, ist, eine Steuererleichterung zu gewähren bei jenen. die keine Steuern bezahlen. Ich habe manchmal das Gefühl, wir müssen für alle etwas tun, auch bei jenen, die heute nichts bezahlen, dabei können wir auch keine Erleichterung gewähren. Konzentrieren wir uns auf das mittlere Einkommen, und ich glaube, das ist ein wesentlicher und wichtiger Teil für unsere Standortattraktivität und bei der Ressourcenkraft – in diesem Geschäft befinden wir uns nun – geht es am Schluss auch um Standortattraktivität, nicht nur für den Arbeitsplatz, sondern insbesondere für den Wohnort. Der Wohnort ist genau bei den natürlichen Personen mit der Steuerthematik ein zentrales Thema. Ich erwähne nochmals: Ein zentrales Thema – nicht das einzige, aber wir haben hier das Nötige zu veranlassen und eine tarifarische Anpassung ist der richtige Weg dazu. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Die Anträge der SP-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion sind abzulehnen. Der nationale und internationale Steuerwettbewerb ist eine Tatsache. Wir halten diesen nicht für zerstörerisch, wie es die Grünen in ihrem Antrag nennen, sondern für richtig und wichtig. Es ist gut, dass sich Gemeinden, Kantone und Staaten positionieren dürfen und müssen. Es ist auch gut, dass wir den Ort unseres Lebensmittelpunktes frei wählen dürfen. Es ist gut, dass es keine zentrale staatliche Steuerhoheit gibt. Ebenso ist es gut, dass es uns kein Zentralstaat erklärt, wo und wie wir zum Leben haben. Der Steuerwettbewerb ist fester Bestandteil eines föderalistischen und freiheitlichen Staates. Wir sind froh, in einem solchen Staat leben zu dürfen. Mit dem Auftrag in Ziff. 1 Bst. c reagiert die vorberatende Kommission auf die Tatsache, dass unser Kanton im jährlich durchgeführten Steuermonitoring im Bereich der mittleren Einkommen konstant sehr schlecht abschneidet. Wir sprechen hier über die Besteuerung der Einkommen, also primär der Arbeit, nicht des Vermögens. Der Auftrag hat zum Ziel, dass unser Kanton für solche Arbeitnehmende attraktiver wird und das Steuersubstrat somit zunimmt. Die Regierung soll hier Varianten vorlegen und auch die Konsequenzen dieser Varianten auf die Kantonsfinanzen aufzeigen. Wir halten am Auftrag der vorberatenden Kommission fest. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Dürr-Widnau (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Die Anträge der SP-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion sind abzulehnen. Ich habe es bereits im Eintretensvotum ausgeführt: Wir werden diesen Streichungsantrag ablehnen. Die Schwerpunktplanung 2021–2031 beinhaltet dieses Anliegen bereits bzw. die Entlastung des Mittelstandes. Ich bin erstaunt: Wenn man eine Steuersenkung vornimmt, kritisiert man, dass dabei alle profitieren. Nun möchte man tarifarische Massnahmen explizit für den Mittelstand – dabei hat man ebenso seine Vorbehalte und erstellt noch Rahmenbedingungen, was man sodann alles betrachten müsste, wenn man das bewerkstelligen möchte. Ich meine, es ist ehrlicher, wenn man sagt, man möchte es nicht. Sodann glaube ich, kann man der Bevölkerung aufzeigen, wer für eine Entlastung ist und wer nicht. Ich glaube zudem, dass es ein wichtiges Zeichen für die Bevölkerung in der Corona-Krise wäre, dass wir die mittleren Einkommen wirklich entlasten wollen. Betrachten Sie das Steuermonitoring; dort befinden wir uns auf Platz 17 oder 18 bei den mittleren Einkommen, und ich glaube, jeder Franken, den wir hier investieren, geht an die Bevölkerung, die können diesen auch ausgeben und das hilft uns auch weiter. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Losa-Mörschwil beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion, Ziff. 1 Bst. c der Aufträge zu streichen. Wir Grüne können den zerstörerischen Steuerwettbewerb unter den Kantonen nicht mittragen. Der Kanton St.Gallen wäre nicht der erste Kanton, der sich wegen einer solchen Steuerpolitik in Schwierigkeiten begeben würde – das kann nicht das Ziel sein. Wenn St.Gallen tarifarische Massnahmen vornimmt, wird es nicht lange dauern, bis ein Nachbarkanton ebenfalls wieder Korrekturen vornimmt. So dreht sich die Spirale weiter, das ist Staatsabbau in Reinform, das ist schädlich für unsere Gesellschaft und letztendlich auch für unsere Demokratie. Steuersenkungen finanzieren sich nicht von selbst. Schon gar nicht, wenn gleichzeitig die Ausgaben gebremst werden. Die Wirkung wird überbewertet. Der Bericht hält fest, dass insbesondere Zürich eine grosse Anziehungskraft auf die Ostschweizer Fachkräfte ausübt, denn viele gut bis sehr gut ausgebildete Berufspersonen ziehen in die Limmatstadt. Auch festgehalten wird dabei, dass das frei verfügbare Einkommen jedoch in Zürich unter dem von St.Gallen liegt. In Anbetracht der guten Bildung ist anzunehmen, dass dies den Berufspersonen sehr wohl klar ist, aber offensichtlich zählen andere Werte als nur die finanziellen Gegebenheiten. Lassen Sie uns also besser diese Faktoren genau analysieren und allenfalls Massnahmen gegen diese Abwanderung vornehmen, als dass wir uns auf riskante Steuerreduktionsspiele einlassen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen beantragt im Namen der SP-Fraktion, Ziff. 1 Bst. c der Aufträge zu streichen. Zum Eintretensvotum des Regierungspräsidenten Mächler: Er hat ausgeführt, wenn Sie die Ressourcenkraft steigern, so stehen zuerst weniger finanzielle Mittel zur Verfügung, und damit möchten Sie hingegen mehr vornehmen. Eigentlich handelt es sich hier um das Gleiche, denn wir möchten irgendwo miteinander vorwärtskommen. Zu Dürr-Widnau: Selbstverständlich möchten wir «miteinander» für diesen Kanton voranschreiten. Wir möchten etwas erreichen, denn wir möchten etwas für die Menschen in diesem Kanton unternehmen. Das ist jedoch nicht kostenfrei zu haben und wir brauchen die entsprechenden Einnahmen. Wenn wir nun auf Steuereinnahmen verzichten, dann schränken wir uns ein und wir müssen uns wieder überlegen, was überhaupt noch möglich ist – am Ende wird wohl nicht mehr sehr viel möglich sein. Wir müssen nun bereit sein, hier die finanziellen Mittel auch zur Verfügung zu stellen und diese auch in die Zukunft zu investieren. Wir versperren uns nicht grundsätzlich einer Diskussion darüber, ob man eine gewisse Steuerentlastung für den Mittelstand herbeiführen soll. Uns ist das Steuermonitoring auch bekannt. Wir haben jedoch Mühe, wenn man das nun umsetzt, ohne die Bereitschaft zu haben, sich Gedanken darüber zu machen, wie man hier einnahmenseitig wieder kompensieren kann, denn man generiert Ausfälle. Sodann erlaube ich mir zum zweiten Auftrag zu sprechen: Wenn wir die Einkommenssteuern für den Mittelstand senken möchten, müssten wir aus unserer Sicht klar darüber sprechen, ob man allenfalls auch eine moderate Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen auf sehr hohen Schenkungen und Erbschaften einführen sollte. Man sollte sich dieser Diskussion nicht versperren. Es ist selbstverständlich, dass wir hier keine Erbschafts- und Schenkungssteuer erheben würden, die Familienunternehmen gefährden oder die eine Veräusserung des Eigenheims verursachen würde. Es gäbe hier jedoch Möglichkeiten für eine gewisse Gegenfinanzierung dieser Steuerausfälle, die man in Kauf nehmen müsste. Sie werden diesen Auftrag überweisen – das ist uns klar, denn wir waren ebenso in der vorberatenden Kommission anwesend. Wenn wir hier über eine Entlastung des Mittelstandes sprechen, so müssen wir darüber sprechen, wie weit der «Mittelstand» reichen soll. Was wir in der vorberatenden Kommission vernommen haben ist, dass die Einkommensgrenze dabei nach oben ziemlich offen ist. Wir würden eine klare Begrenzung darüber, was der «Mittelstand» ist, begrüssen bzw. es dann nicht in noch höhere Einkommenskategorien gelangt. Auch möchten wir diskutieren: Wenn wir das Steuergesetz sowie die Tarife öffnen und die Progression betrachten, sind die Einkommen ganz oben anzutreffen. Wir haben im Kanton St.Gallen diesbezüglich ein wunderliches System. Wir haben die Situation, dass bei Einkommensteilen über 250'000 Franken der Steuersatz einfach bei 8,5 Prozent liegt und er liegt damit tiefer als auf den darunterliegenden Einkommensteilen, die zu 9,4 Prozent versteuert werden. Bei Einkommen über 250'000 Franken wird einfach der durchschnittliche Einkommenssatz angewendet, und darüber müssten wir sodann auch sprechen. Wir sind der Meinung, dass dies nicht der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Im Moment lehnen wir diesen Antrag ab, weil wir keinerlei Signale erhalten haben, dass die Bereitschaft zur Gegenfinanzierung besteht. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 Bst. b der Aufträge mit 106:2 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 Bst. a der Aufträge mit 105:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Zur Diskussion stehen die Anträge der vorberatenden Kommission für Aufträge sowie weitere Anträge aus der Mitte des Rates. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Struktur | Aufträge | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: stellt Kenntnisnahme vom Bericht Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen fest. , | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Regierungspräsident Mächler: Lassen Sie mich diese drei Themen ausführen. Ich beginne mit dem ersten Thema, Metropolitanräume, das von Bisig-Rapperswil-Jona angesprochen wurde: Sie haben allenfalls recht, dass die Ausführungen dazu etwas marginal sind und vielleicht auch nicht ganz klar, wohin die Regierung gelangen möchte. So führe ich gerne aus, dass wir stolz darauf sind, als Kanton St.Gallen ein Teil des Metropolitanraums Zürich zu sein, und das werden wir auch bleiben. Ebenso haben wir im östlichen Teil des Kantons das Potenzial, zusammen mit Vorarlberg und dem Rheintal einen «Metropolitanraum Bodensee» zu schaffen, und dazu haben wir eine Charta unterzeichnet. Wir sind in Bern bemüht, dies zu bewerkstelligen, das braucht Ressourcen und wird nicht ganz einfach. Nicht verstehen sollte man dies als ein Ausspielen zwischen dem einen Metropolitanraum zum anderen. Es ist lediglich eine Ergänzung, und ich glaube, dass unser Grenzraum mit Vorarlberg, aber auch mit Süddeutschland, die Kraft und das Potenzial für einen eigenen Metropolitanraum hat. Selbstverständlich würden wir uns einen Bärendienst erweisen, wenn wir uns aus dem Metropolitanraum Zürich verabschieden würden – nicht nur für Rapperswil-Jona, sondern auch für den Wirtschaftsraum Wil, wo ich herkomme. Wir haben heute starke Strömungen nach Zürich, und ich bin mit Ihnen einverstanden: Wir sollten aufhören, immer ein «Zürich-Bashing» vorzunehmen. Es ist die Realität in der Schweiz, dass Zürich der Wirtschaftsmotor ist, und wir profitieren davon. Wenn es Zürich schlecht geht, dann geht es uns ebenso schlecht. Wir haben eine Symbiose mit dem Kanton Zürich bzw. mit diesem Wirtschaftsmotor. Aus der Sicht des Brain-Drain ist das jedoch eine Thematik, die man kritisch betrachten muss – das wurde von Surber-St.Gallen ebenso dargelegt. Es gehen viele junge, gut ausgebildete Leute nach Zürich, und möglicherweise verbleiben sie auch noch dort. Das ist für Zürich positiv und für uns eher negativ. Das müssen wir untersuchen, und ich bin froh, dass Sie uns diesen Auftrag erteilen. Zum Thema Steuersenkungen: Ich sehe das etwas anders, Surber-St.Gallen. Wir und auch mein Vorgänger Beni Würth haben stets klar dargelegt – und das war auch in der STAF-Vorlage so –, dass ein Steuersatz mit diesen 14,5 Prozent nicht der attraktivste ist –international sehr attraktiv, aber leider sind wir wiederum mit unseren Vergleichskantonen nicht am besten Ort. Wir haben stets gesagt, dass wir ein Instrument der Steuererleichterung benötigen, denn dies erlaubt es uns gezielt vorzugehen, um nicht flächendeckend den Satz zu reduzieren. Das wäre nämlich viel teurer. Bei uns gibt es Steuererleichterungen, wenn Arbeitsplätze geschaffen werden und – das ist somit für die Volkswirtschaft positiv – wenn Investitionen getätigt werden. Das ist im Interesse des Kantons, dass wir hier gezielt dieses Instrument einsetzen werden. Natürlich, und das muss man immer wieder betrachten, ob es damit eine gewisse Ungleichbehandlung gibt und ob damit Unternehmungen im Kanton St.Gallen benachteiligt werden, wenn die eine Firma eine Steuererleichterung erhält und die andere nicht. Deshalb nehmen wir stets zusammen mit dem Volkswirtschaftsdepartement eine Analyse vor, in der man eruiert, ob es im Kanton St.Gallen Konkurrenzbetriebe gibt, die darunter leiden könnten. Deshalb kann ich Ihnen sagen: Es wird kein Gastrounternehmen – nichts gegen diese Branche – eine Steuererleichterung erhalten, weil das wäre mit unserer Struktur wirklich nicht gerecht. Es gibt aber eben Unternehmungen, die einmalig im Kanton St.Gallen sind, und dort ist es möglich. Es braucht jedoch Investitionen. Es braucht die Schaffung von Arbeitsplätzen, und ich glaube, das ist gut. Zu Surber-St.Gallen: Sie haben sich vorher für mehr Selbstbewusstsein eingesetzt. Freuen sich doch auch Sie, dass wir gesunde Unternehmen haben, die Gewinne abwerfen. Ich glaube, darüber freuen sich alle. Auch Sie, meine Damen und Herren von der SP-Fraktion, sind doch mit diesen Unternehmungen zufrieden, insbesondere, dass wir diese bei uns haben. Diese sind für unsere Volkswirtschaft sehr wichtig, und darüber dürfen wir stolz sein. Wir haben in der Tat Perlen von Industriebetrieben in diesem Kanton, und ich kann Ihnen sagen, wir müssen diese ab und zu umsorgen, weil es ein starkes internationales Umfeld gibt. Zu guter Letzt: Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zu Sulzer-Wil: Ich glaube, wir sind hier gar nicht so weit auseinander. Wir haben das als prioritäres Massnahmen-Set betrachtet. Wir schauen das aber nicht nur in den Kindertagesstätten an, ebenso Tagesstrukturen und Schulen sind sehr wichtig, und ich glaube, Sie sind dabei gleicher Meinung. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Abschnitt 6.2 (Vereinbarkeit von Familie und Beruf). Sulzer-Wil: Wir sehen einen sehr grossen Handlungsbedarf beim Fachkräftemangel, bei der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung und beim Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir begrüssen den Vorschlag der vorberatenden Kommission, dass die Kantonsbeiträge für das familien- und schulergänzende Kinderbetreuungsangebot von 5 Mio. Franken auf 19 Mio. Franken erhöht werden sollen. Wir sind der Ansicht, dass das insbesondere auch für Mittelstandsfamilien eine wichtige Entlastung in ihrem Budget ist. Den grössten Nachholbedarf haben wir tatsächlich bei den Eltern-Tarifen, und es ist aus unserer Sicht dringend angezeigt, dass wir hier besser werden. Die Regierung hat im Dezember den Infras-Schlussbericht 2021«Monitoring familien- und schulergänzendes Betreuungsangebot im Kanton St.Gallen» zu dieser Thematik veröffentlicht und darin wird klar aufgezeigt, dass nach wie vor zwei Drittel der Kosten der Kindertagesstätten durch die Eltern bezahlt werden – das ist sehr viel, im schweizweiten Vergleich und international sowieso. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf. Diese zusätzlichen 5 Mio. Franken sollten insbesondere für die Senkung der Eltern-Tarife verwendet werden und nicht in erster Linie für den Ausbau von neuen Plätzen, denn dafür gibt es Bundessubventionen, da müssen Kanton und Gemeinden nicht zwingend handeln. Wir stellen keinen Änderungsantrag zu den Anträgen der vorberatenden Kommission. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Abschnitt 6.1.3 (Entwicklungspotenzial). Surber-St.Gallen: Es wird hier ausgeführt, dass man wiederum über Steuererleichterungen nachdenken müsse, um Unternehmen in den Kanton locken zu können. Aus unserer Sicht haben wir dafür in den vergangenen Jahren viel unternommen, denn wir haben stark entlastet. Dort, wo der Kanton unterstützen kann, so etwa bei der aktiven Bodenpolitik, dass er dabei seine Rolle wahrnehmen soll, aber Steuererleichterungen sind für uns kein Thema mehr. Ebenso gibt es eine interessante Feststellung unter Abschnitt 3.3.2 (Einkommen der natürlichen Personen), wo schön dargestellt ist, wie sich die Einkommen im Kanton St.Gallen entwickeln. Es ist verrückt, denn die Einkommen im Kanton St.Gallen entwickeln sich massiv im schweizweiten Vergleich und mit den Vergleichskantonen unterdurchschnittlich. Im unteren Teil des Berichtes bzw. Abschnitt 3.3.4 (Gewinne der juristischen Personen) sehen Sie, wie sich diese entwickeln: Die Gewinne der juristischen Personen im Kanton St.Gallen haben sich massiv überdurchschnittlich entwickelt – insbesondere auch in den letzten Jahren im Vergleich mit den Vergleichskantonen. Wir können daraus schliessen, dass es den Unternehmen in unserem Kanton sehr gut geht, denn diese erzielen Gewinne. Es ist ein wenig fragwürdig, warum sich dieser Umstand, dass diese Unternehmen so gute Gewinne erzielen, auch im Vergleich mit den Vergleichskantonen, nicht auf die Löhne und auf die Einkommen auswirkt. Man könnte denken, wenn es den Unternehmen gutgeht, dann geht es auch den Beschäftigten gut, sodann steigen auch die Löhne an. Das ist jedoch nicht der Fall, und hier haben wir künftig einige Fragen an die Regierung, ob man diesen Umstand etwas genauer unter die Lupe nehmen kann. Ob man vielleicht nicht die richtigen Unternehmen bei uns ansiedelt, die sodann hier Arbeitsplätze generieren, sondern die einfach nur für sich und für ihre Dividendenbeziehenden hohe Gewinne erwirtschaften oder ob diese schlicht die Gewinne nicht an die Beschäftigten weitergeben. Eine künftige Steuererleichterung für die Unternehmen wird nicht benötigt. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Abschnitt 6.1.4 (Weitere Massnahmen). Bisig-Rapperswil-Jona: Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Vertreter der Region See-Gaster. Auf S. 38 ist zu lesen, dass der Kanton St.Gallen nicht Mitglied eines Metropolitanraumes ist – das ist nicht korrekt. Die zweitgrösste Stadt des Kantons St.Gallen, Rapperswil-Jona, ist Mitglied des Metropolitanraumes Zürich. Nun kann es sich hier um einen Lapsus handeln, und es ist selbstverständlich, dass das auch der Regierung bewusst ist, aber mich beschleicht auch beim Lesen des Berichtes das Gefühl, dass hier eine sehr St.Gallen-orientierte Sicht vorgeherrscht hat. Für Rapperswil-Jona und die Region aber auch für andere Regionen wie Wil ist der Wirtschaftsraum Zürich sehr wichtig. Das wird in diesem Bericht kaum ausgeführt. Das ist der «Elefant im Raum», der nicht angesprochen wird. Diese Nähe zu Zürich beinhaltet auch eine grosse Chance für die angrenzenden Regionen, insbesondere für Rapperswil-Jona und das Linthgebiet. Ich würde mir wünschen, dass man diese Nähe zu Zürich nicht nur als Schwäche sieht – man liest es zwischen den Zeilen, dass Einwohner nach Zürich abwandern, dass Zürich attraktiver ist. Es sollte auch als Chance wahrgenommen werden – St.Gallen müsste sich darüber freuen –, denn wir können aus diesem «Pool fischen». Die Bewohner aus Zürich kommen auch nach St.Gallen, um zu arbeiten. Ebenso kommen Unternehmen nach St.Gallen, weil es nicht so weit weg ist. Es ist nicht nur eine Schwäche, sondern auch eine Stärke, und ich würde mir wünschen, dass das die Regierung stärker betont und auch die verschiedenen Bedürfnisse in den Regionen stärker gewichtet. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Regierungspräsident Mächler: Auf die Vorlage ist einzutreten. Mit dem vorliegenden Bericht kommt die Regierung dem Geschäft 43.19.17 «Vision SG 2030: vom Nehmer- zum Geberkanton» der FDP-Fraktion nach. Von zentraler Bedeutung bei dieser Zielsetzung ist es, eine Stärkung der Ressourcenkraft zu erzielen. Denn dies ist die Kennzahl, die dazu führt, ob im schweizerischen Vergleich ein Kanton Nehmer- oder Geberkanton ist. Aktuell ist ein Fakt, dass der Kanton St.Gallen eine unterdurchschnittliche Ressourcenkraft hat. Der aktuelle Indexstand für das Jahr 2022 beträgt rund 83 Prozent, wobei 100 Prozent dem schweizerischen Durchschnitt entspricht. Positiv ist aus Sicht der Regierung zumindest, dass wir uns in den letzten zehn Jahren von 74 Prozentpunkten auf 83 Prozentpunkte steigern konnten. Ich stimme Surber-St.Gallen zu, denn hier können wir durchaus selbstbewusst heraustreten und sagen: Wir haben es positiv gemacht. Aber – Losa-Mörschwil hat es bereits gesagt – wir jammern lieber. Das ist auch hier die Realität. Anstatt positiv zur Kenntnis zu nehmen, dass wir uns verbessert haben, wird gejammert, was wir alles nicht unternommen haben. Jedoch bin ich bereits lange hier dabei und unsere Stärke liegt leider zu oft im Jammern und wir verkennen meist das Positive. Es wäre wirklich ein Anliegen der Regierung: Schälen wird das Positive heraus und stärken wir uns – dann wird es uns auch gelingen, den Kanton attraktiver zu positionieren. Auch die St.Galler Regierung möchte in den kommenden Jahren die Ressourcenkraft erhöhen. Sie hat sich deshalb im noch zu behandelnden Geschäft 40.21.04 «Finanzleitbild 2021–2030» zum Ziel gesetzt, in den nächsten zehn Jahren von diesen 83 auf 90 Prozentpunkte zu gelangen. Auch dabei stimme ich Ihnen zu, denn das geschieht nicht vom Nichtstun. Hier braucht es Massnahmen, und zwar konkrete Massnahmen. Es wurde erneut ausgeführt, dass wir zu wenig Mut zeigen. Ich erwarte sodann aber von Ihnen den Mut, dass Sie diesen Massnahmen zustimmen – das wird noch einige Diskussionen geben. Mit dem vorliegenden Bericht möchte die Regierung zum einen eine Auslegeordnung vornehmen, um auch die Zusammenhänge mit dem Finanzausgleich des Bundes verständlich zu machen. Unser Problem ist, dass wenn Sie die Ressourcenkraft erhöhen, verringern Sie die finanziellen Mittel. Mit diesen geringeren finanziellen Mitteln möchten Sie sodann mehr vornehmen – das ist anspruchsvoll. Ebenso braucht es nicht nur visionäre Ziele, sondern das sind konkrete Schritte, die pragmatisch umsetzbar und notwendig sind. Das ist das Ziel der Regierung. Wir möchten diesen Weg weiterverfolgen, weil wir bereits einiges erreicht haben. Wir haben auch bewusst eine breite Auslegeordnung vorgenommen. Das wurde teilweise kritisiert, es sei etwas beliebig oder zu wenig fokussiert. Die Stärkung der Ressourcenkraft des ganzen Kantons St.Gallen können Sie jedoch nicht mit nur einer einzigen Massnahme lösen. Es gab Kantone, die haben versucht, nur mit einer Steuerpolitik das Ganze zu drehen, und teils ist der Schuss nach hinten losgegangen. Wir können nur Erfolg haben, wenn wir das mit einer breiten Palette von Massnahmen angehen. Das möchten wir auch und haben es Ihnen dargelegt: Massnahmen im Bildungsbereich, im Bereich der Verbesserung von Familie und Beruf, raumplanerische Massnahmen, und selbstverständlich ist auch die Steuerpolitik ein Thema, das man beachten muss. Deshalb haben wir diesen breiten Fokus gewählt. Nach der Diskussion in der vorberatenden Kommission habe ich jedoch mit Freude zur Kenntnis genommen, dass sich die vorberatende Kommission ebenso von diesem breiten Ansatz überzeugen liess und diese mit ihren Anträgen den breiten ausgerichteten Massnahmen folgen. Das ist aus unserer Sicht richtig. Die Regierung hat ihre prioritären Ziele zuhinterst im Bericht dargelegt bzw. wo sie ansetzen möchte. Das kann man summarisch zusammenfassen: Sie möchte erstens die Innovationsförderung stärken und zweitens die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern – konkret mit der Einführung der Tagesstrukturen. Nun können Sie ausführen: Ja, das ist doch bereits in Bearbeitung. Umgesetzt ist es jedoch noch überhaupt nicht. Hier müssen wir weitermachen und das wird zu Diskussionen führen. Drittens möchten wir als Kanton aktiver in der Arbeitszonenbewirtschaftung mitgestalten. Das heisst aber nicht, dass der Kanton das alleine machen kann. Wil West ist eine Ausnahme, denn dort sind wir Grundeigentümer. In der Regel sind wir nicht Gundeigentümer. Das müssen wir mit den Gemeinden und den entsprechenden Investoren vornehmen, damit wir rascher Areale erschliessen können. Zudem, es gibt nicht nur Areale auf der «grünen Wiese», sondern es gibt insbesondere Areale, die aufgrund wirtschaftlicher Veränderung umgenutzt werden müssen, und hier haben wir ein grosses Potenzial. Viertens haben wir selbstverständlich auch steuerliche Massnahmen dargelegt. Wir beabsichtigen, dass wir nach der Verabschiedung dieses Berichtes die prioritären Handlungsfelder weiter vorantreiben und entsprechende Vorlagen bzw. Geschäfte dem Kantonsrat unterbreiten. Aus diesem Grund kann die Regierung den Anträgen der vorberatenden Kommission, die im Grundlegenden in die gleiche Stossrichtung gehen, wie wir das beabsichtigen, zustimmen. Selbstverständlich wird es bei den konkreten Umsetzungen mögliche Differenzen im Kantonsrat geben. Nun gut, für das sind wir hier und wir müssen Mehrheiten finden, um hier konkrete Massnahmen in diesem Bereich zu fordern. Die Regierung begrüsst es, dass Sie auch in einer neuen Amtsdauer ein Follow-up zu diesem Bericht haben möchten. Weshalb begrüssen wir das? Weil die Stärkung der Ressourcenkraft aus Sicht der Regierung ein wichtiges Themenfeld der Politik ist. Es muss das Ziel von uns allen sein, diese Ressourcenkraft zu erhöhen, und dies zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger. Nicht nur zum Wohle der Regierung oder möglicherweise zum Wohle von Ihnen – nein, es geht um unsere Volkswirtschaft, es geht um unsere Bürgerinnen und Bürger. Deshalb berichten wir gerne in der neuen Amtsdauer darüber, und ich hoffe, dass wir sodann in Richtung 90 Prozentpunkte gelangen. Das wäre die Zielsetzung im Finanzleitbild und somit auch gleich ein Hinweis auf die kommende Diskussion zum Geschäft 40.21.04 «Finanzleitbild 2021–2030». | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Kantonsrat beauftragte die Regierung vor vier Jahren, einen Bericht über die aktuelle Situation sowie geeignete Massnahmen zum Projekt zu erstatten, um die Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen zu stärken. Begonnen wurde der Prozess in einem Austausch zwischen St.Galler Wirtschaftsverbänden. Den vorliegenden Bericht der Regierung beurteilt die SVP-Fraktion kritisch und begrüsst die weitergehenden Aufträge der vorberatenden Kommission. Mit dem Geschäft 43.19.17 «Vision SG 2030: vom Nehmer- zum Geberkanton» wurde die Regierung eingeladen, eine Auslegeordnung zu den Wirkungszusammenhängen des Bundesfinanzausgleichs vorzunehmen sowie geeignete Massnahmen und Projekte zur Stärkung des Ressourcenpotenzials des Kantons St.Gallen aufzuzeigen. Nach einer Regionalanalyse des Kantons St.Gallen wurden in diesem Bericht die Wirkungszusammenhänge des Bundesfinanzausgleichs aufgezeigt. Der Bericht kommt nach einer ausführlichen Analyse der Wirtschaftsstruktur und des aktuellen Steueraufkommens zum klaren Ergebnis: Aus Sicht der Regierung wird die ursprünglich von der Postulantin definierte Zielsetzung, in der nächsten Dekade ein Geberkanton zu werden, nicht als realistisch beurteilt. Das Ziel des Kantons St.Gallen muss nach Ansicht der Regierung lediglich sein, die Abhängigkeiten des Bundesfinanzausgleiches zu verringern und die kantonale Ressourcenkraft zu steigern. Diese Zielsetzung möchte die Regierung gemäss dem teilrevidierten Finanzleitbild 2021-2030 anstreben, mit der langfristigen Zielsetzung eines Ressourcenindex von 90 Punkten. Dieses Geschäft behandeln wir heute Nachmittag. Die Antworten der Regierung sind auf den ersten Blick nachvollziehbar. Der Zweck des Vorstosses fokussiert allerdings nicht nur die Rolle des Kantons im bundesstaatlichen Finanzausgleich, vielmehr wurde «vom Nehmer- zum Geberkanton» als Metapher dafür verwendet, dass die Finanzkraft des Kantons gesteigert werden soll. Zu diesem Zweck wurde implizit die Wachstumsstrategie für den Kanton St.Gallen gefordert. Die im Bericht aufgeführten Ansatzpunkte zur Stärkung des Ressourcenpotenzials gehen dabei aus Sicht der SVP-Fraktion eindeutig zu wenig weit und es fehlt eine klare Vision, in welche Richtung sich der Kanton St.Gallen langfristig entwickeln möchte. Neue und innovative Ansätze in Richtung einer Wachstumsstrategie sind nicht erkennbar. Insbesondere beim Wachstum braucht es klare politische Vorstellungen und Vorgaben. Entsprechend ist es erstaunlich, dass es sich bei den prioritär formulierten Massnahmen um Aktivitäten handelt, die bereits jetzt in der kantonalen politischen Agenda stehen und teilweise bereits in Umsetzung sind. Um potenzielle Ansatzpunkte für Wachstumsstrategien zu identifizieren, braucht es zum einen eine differenzierte Betrachtung, die auf die spezifische Situation des Kantons mit seinen unterschiedlichen strukturierten Regionen eingeht. Zum andern müssen einzelne Aussagen des Berichts, die aus der Analyse der Kennzahlen abgeleitet wurden, kritisch hinterfragt werden. Hier stellt sich insbesondere die Frage nach den zugrunde liegenden Wirkungszusammenhängen, die zu den beobachteten Entwicklungen geführt haben. Sie bedingen diese Punkte einer tiefgreifenden Analyse und möglicherweise einer Überarbeitung. Ich hebe einzelne Punkte hervor: Für die künftige Entwicklung des Kantons St.Gallen im Hinblick auf eine mögliche Wachstumsstrategie ist es aus Sicht der SVP notwendig, stark regional differenziert vorzugehen und diese übergeordneten Strategien, soweit es möglich ist, auf einzelne Regionen zu übertragen und dabei auf deren regionale Spezialisierung aufzubauen. Ein weiterer Punkt: Der hohe Anteil des sekundären Sektors wird im Vergleich zu anderen Kantonen der Schweiz als Schwäche angesehen, da im Vergleich zum tertiären Sektor geringere Wertschöpfungsbeiträge erwirtschaftet werden und dies negativ auf die Ressourcenstärke des Kantons wirkt. Diese Einschätzung greift zu wenig weit. Im Industriesektor hat der Kanton St.Gallen grosse Stärken. Er ist der Standort von zahlreichen weltweit aktiven Hightech-Unternehmen, die in ihren Gebieten oftmals zu den Weltmarktführern gehören. In den letzten Jahren haben sich die regionalen Industrieunternehmen äusserst positiv entwickelt und es wurden erhebliche Finanzmittel am Standort im Kanton St.Gallen investiert bzw. sind in Planung. Ein weiterer Punkt: Die grosse Bedeutung der Unternehmensgründung, insbesondere auch Start-ups, ist für die Wirtschaftsentwicklung unbestritten. Es braucht in dieser Diskussion allerdings eine stärkere Differenzierung zwischen den klassischen Start-ups und den Spin-offs, also Auslagerungen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder auch aus Unternehmen. Hier zeigt sich deutlich, dass die wichtigsten Wachstumsimpulse insbesondere aus bestehenden Industriebetrieben resultieren. Zwischen den beiden Formen von Neugrundüngen bestehen teilweise erhebliche Unterschiede in den konkreten Bedürfnissen, die in der langfristigen strategischen Ausrichtung zu berücksichtigen sind. Der Kanton St.Gallen verfügt seit einiger Zeit über ein auf mehrere Jahre ausgelegtes Planungs- und Steuerinstrumentarium. Ein zentrales Instrument ist darin die Schwerpunktplanung. Die aktuelle Schwerpunktplanung 2021–2031, die wir im Kantonsrat vergangenes Jahr diskutiert haben, enthält nach Ansicht der Regierung bereits mehrere strategische Ziele, die auf eine Stärkung des Ressourcenpotenzials abzielen. Aus Sicht der Definition einer klaren Wachstumsstrategie leisten nur die Erhöhung der Innovationskraft sowie die aktive Gestaltung des digitalen Wandels einen direkten Wachstumsbeitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes und damit auch zur Erhöhung des Ressourcenpotenzials der juristischen Personen. Die weiteren genannten Ziele werden eher indirekt und induziert mögliche Folgewirkungen haben. Neben der Stärkung des Werkplatzes St.Gallen und funktionsräumlichen Arbeitsteilung mit entsprechenden Funktionsschwerpunkten für einzelne Regionen sollte auch die Wohnortattraktivität gesteigert werden. Insbesondere im Hinblick auf den Fachkräftemangel und den Brain-Drain zeigt sich, dass die Wahl des Wohnortes und die Wahl des Arbeitsortes inzwischen getrennte Entscheidungsprozesse darstellen. In der Schweiz wird dabei die Wohnortwahl zunehmend zur primären Entscheidung und die Arbeitswahlort zur sekundären. Wichtig ist, dass der Wohnstandort im Kanton St.Gallen der Lebensphase entsprechend attraktive Bedingungen bietet. Neben den klassischen Standortfaktoren für die Wohnungsentscheidung, wie Steuern und Wohnangeboten sind auch Kultur-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen wesentliche Faktoren. Es sind mehr Ansatzpunkte für ein stärkeres Wachstum des Kantons St.Gallen, als im Bericht der Regierung bislang ausgeführt wurde, vorhanden. Die neuen Herausforderungen, mit denen der Kanton St.Gallen in den kommenden Jahren konfrontiert ist, müssen in der überarbeiteten Standortstrategie integriert werden, und es braucht darin auch eine stärkere räumliche Differenzierung der Betrachtungen und Zielsetzungen. Dabei muss klar sein, dass der Kanton St.Gallen nicht als abgeschlossener Raum angesehen werden kann, sondern dass dieser immer funktional und politisch über die Kantons- und sogar nationalen Grenzen hinweg verflochten ist. Eine Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg sowie die Berücksichtigung übergeordneter Zielsetzungen der eigenen Wachstumsstrategie wird deshalb für den Grenzkanton St.Gallen immer notwendig sein. Trotz diesen kritischen Ausführungen und ohne auf Vorredner einzugehen, ist die SVP-Fraktion für Eintreten auf diesen Bericht, und wir unterstützen die Anträge der vorberatenden Kommission. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Toldo-Sevelen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Auch die Wirtschaftsgruppe bedankt sich bei der Regierung für die fundierte Auseinandersetzung mit der Stärkung der Ressourcenkraft unseres Kantons. Die gewonnenen Erkenntnisse und die daraus abgeleiteten Massnahmen decken sich mit unseren Zielsetzungen für die Amtsdauer 2020/2024. Wir dürfen Ihnen aus Sicht der Wirtschaftsgruppe attestieren: Sie sind auf dem richtigen Weg. Wir bedanken uns auch bei der vorberatenden Kommission, die mittels ihrer Aufträge noch konkrete Umsetzungsschritte beantragt. Daraus nur zwei Punkte: Die Resultate des Monitorings lassen aufhorchen und schreien nach Verbesserungen. Zudem möchten wir betonen, dass bei der Ansiedlungspolitik von wertschöpfungsstarken Unternehmungen dieser Begriff keinesfalls zu eng ausgelegt werden sollte und nur noch an Unternehmungen aus dem Hightech-Bereich gedacht wird. Auch etablierte Unternehmungen mit nicht der höchsten Wertschöpfung schaffen gute Arbeitsplätze, und auch deren Entwicklung sollte ermöglicht werden. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Bericht zeigt eindrücklich die Zusammenhänge zwischen Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur, Wertschöpfungskraft und dem Bundesfinanzausgleich. Zudem schlägt der Bericht eine Brücke zu Bildungs- und gesellschaftlichen Fragen. Allerdings zeigt er auch die Grenzen auf und erteilt der Traumvorstellung einer Zukunft als Geberkanton eine Absage, zumal die Beispiele der Kantone Luzern und Obwalden, aber auch die Probleme des Kantons Schwyz aufzeigen, dass das Ziel, ein Geberkanton zu werden oder zu sein, mit vielen Stolpersteinen gepflastert ist. St.Gallen präsentiert sich als starker Industriestandort. Deshalb ist es nicht weiter verwunderlich, dass das duale Bildungssystem und damit auch die Berufslehre einen überdurchschnittlich hohen Stellenwert geniesst. Eine wenig gewünschte Folge davon ist das tiefere Lohnniveau, das auf die Ressourcenstärke drückt. Der tertiäre Sektor mit hoher Wertschöpfung ist im Kanton unterdurchschnittlich vertreten. Die im Bericht skizzierten Massnahmen zur Stärkung des tertiären Sektors und zur Weiterentwicklung der kantonalen Bildungslandschaft sowie die zusätzlichen Aufträge der vorberatenden Kommission zeigen eine Stossrichtung auf, die auch wir Grünliberalen mehrheitlich unterstützen. Der Bericht nennt drei wichtige Kriterien für die Standortattraktivität: Steuerung, Erreichbarkeit und Verfügbarkeit hochqualifizierter Arbeitskräfte. Im Bereich Steuern – wir wissen es und haben es bereits vernommen – positioniert sich unser Kanton bestenfalls im Mittelfeld, So auch beim Kriterium der Erreichbarkeit. Dazu gehört nicht nur die Nähe zum Flughafen, sondern auch das öV-Angebot. Auch in diesem Bereich bewegen wir uns im Durchschnitt. Da der Kanton in Bezug auf Zugverbindungen und im Bereich des Strassenbaus nur beschränkt Einfluss nehmen kann, kommt einerseits den Agglomerationsprogrammen eine grosse Bedeutung zu, und andererseits wären innovative Ideen gefragt. Doch in diesem Bereich bleiben Regierung und vorberatende Kommission ziemlich stumm. Das dritte Kriterium nennt die Verfügbarkeit von hochqualifizierten Arbeitskräften. Der Fachkräftemangel zeigt sich in unserem Kanton deutlich. Möchte man im tertiären Sektor wachsen, Start-ups und Spinn-offs fördern, sind Fachkräfte mit einem tertiären Abschluss von grosser Bedeutung. In diesem Kontext sei die tiefe Maturitätsquote erwähnt und damit die ungenügende Ausschöpfung des einheimischen Potenzials. Im Bericht ebenfalls kaum erwähnt, aber für das Funktionieren eines Kantons wichtig ist die Tatsache, dass die Ressourcenkraft in den Regionen sehr unterschiedlich ausgeprägt ist und die Regionen sehr unterschiedliches Entwicklungspotenzial aufweisen. Es ist wichtig, dass sich der Graben zwischen wirtschaftsstarken und ressourcenschwachen Regionen nicht vertieft. Es gilt, für alle Regionen Perspektiven zu entwickeln und dadurch den innerkantonalen Zusammenhalt nicht aus den Augen zu verlieren. Die Regierung schlägt für die Stärkung der Ressourcenkraft fünf Massnahmenpakete vor, deren Stossrichtung wir auch aus grünliberaler Sicht unterstützen. Die skizzierten Massnahmen der Raumplanung allerdings beurteilen wir zurückhaltend bis skeptisch. Unternehmen im tertiären Sektor oder Start-ups brauchen meist kaum Fläche und verursachen wenig störende Emissionen. Ein PC-Arbeitsplatz kann bereits ein Unternehmen darstellen. Wir erwarten deshalb von der Regierung eine Ausgestaltung der Bodenpolitik, die nicht einfach auf Einzonungen und der Mobilisierung von Landreserven abzielt, sondern äusserst haushälterisch mit dem begrenzten Angebot des Bodens umgeht. Zu fördern sind aber weitere Massnahmen im Bereich Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sicherheit und Umwelt, die wichtigen Mosaiksteine für eine attraktive Positionierung des Kantons darstellen. Diese Aspekte sind oft mindestens so wichtig wie die Staatsquote. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Losa-Mörschwil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Bericht der Regierung legt ausführlich dar, welche Kriterien für die Definition der Ressourcenkraft eines Kantons von Bedeutung sein können und wie der Kanton St.Gallen im Vergleich zu den anderen Kantonen der Schweiz dasteht. Wie auch die Regierung erachten wir es als unrealistisch, in der nächsten Dekade oder darüber hinaus von einem Nehmer- zu einem Geberkanton zu werden. Unterschiede zwischen den Kantonen bezüglich Ressourcenkraft bestehen effektiv, das auch aufgrund unterschiedlicher Geografie und Demografie. Wie der Bericht auch aufzeigt, hat der Kanton einen starken Industriesektor, was einen Einfluss auf die Ressourcenkraft hat. Um diese Unterschiede in der Ressourcenkraft zwischen den Kantonen auszugleichen, gibt es den interkantonalen Finanzausgleich. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass man sich als Nehmerkanton zurücklehnen soll. Das Ziel des Kantons darf durchaus sein, seine Attraktivität und somit auch seine Ressourcenkraft zu steigern. Wir Grüne sehen insbesondere die Verbesserung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine bessere Erschliessung der öffentlichen Verkehrsmittel (öV) und die Verfügbarkeit von hochqualifizierten Berufspersonen als besonders wichtig an. Insbesondere hier müssen wir Anstrengungen unternehmen, damit wir St.Galler und St.Gallerinnen uns nicht nur an unseren guten Hochschulen ausbilden lassen, sondern auch später hier arbeiten. Eine Reduktion der Vermögenssteuer lehnen wir klar ab. Der Bericht weist aus, dass die steuerliche Attraktivität für juristische und natürliche Personen fast in allen Regionen des Kantons über dem Schweizer Durchschnitt liegt. Wir sehen hier somit keinen Handlungsbedarf. Eine Reduktion der Vermögenssteuer ist unnötig und gefährlich. Hingegen erachten wir die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer als sinnvoll. Die zwei von der Regierung zitierten Studien in ihrer Antwort auf die Frage der Die Mitte-EVP-Fraktion zeigt mir auch, dass eine Reduktion der Vermögenssteuer nicht den gewünschten Effekt hat. Wir sollten uns hier nicht auf Experimente einlassen. Wir können uns keine weiteren Einnahmenausfälle leisten, denn wir haben grosse Herausforderungen zu bewältigen, wie z.B. den Klimawandel oder die Biodiversitätskrise. In dieser Hinsicht hat mich der Bericht etwas enttäuscht. So wird im Bericht festgehalten, dass eine gesunde Umwelt, intakte Lebensräume, Verfügbarkeit von genügend Wasser in guter Qualität und eine hohe Biodiversität wichtige Standortfaktoren sind, welche die Lebensqualität beeinflussen. Die Vielzahl von Schutzgebieten mit nationaler, regionaler und kommunaler Bedeutung sowie die vielen Fliessgewässer, die drei grossen Seen am Rande des Kantons sowie die rund 120 Kleinseen werden zwar als bedeutend erwähnt, aber es wird nicht erwähnt, dass es um die Qualität der St.Galler Gewässer nicht gut steht. Von 70 Bächen, die letztes Jahr untersucht wurden, waren zwei Drittel in einem schlechten Zustand. Da reichen die bis anhin unternommenen Massnahmen bei weitem nicht aus. Der Bericht kommt weitgehend zum Schluss, dass vor allem in den Bereichen Innovation und Humankapital etwas zur Stärkung der Ressourcenkraft getan werden müsse. Für diese Bereiche wird darauf vielseitig dargestellt, was geeignete Massnahmen zur Förderung im Kanton wären, und es wird immer auch auf bereits aktuell laufende Massnahmen hingewiesen. Etwas weniger klar wird dabei, welche dieser Massnahmen auch tatsächlich einen Nutzen erbracht haben oder bringen könnten. Dabei wäre es für die Planung von neuen Massnahmen in erster Linie wesentlich zu erfahren, was für den Kanton besonders dienlich und wirksam sein könnte. Nur wenn das geklärt ist, können begründete Massnahmen priorisiert werden. Es wird sodann auch nicht wirklich klar, aufgrund welcher Einsichten oder bisherigen Ergebnisse bereits angewandte Massnahmen die Priorisierung im Kapitel 7 erfolgt ist. Das ergibt ein unvollständiges Bild für die neu zu treffenden Massnahmen. Was im Bericht als innovative Möglichkeiten zur Gestaltung von familien- und schulergänzenden Kinderbetreuungseinrichtungen dargestellt wird, wird später nicht mehr erwähnt. Danach geht es nur noch um eine Erweiterung von praktischen und möglichst bezahlbaren Kinderbetreuungseinrichtungen – hier fehlen die innovativen und kreativen Ideen. Es fehlen attraktive Einrichtungen mit Ausstrahlung. Ich bedaure es, auch noch an dieser Stelle daran zu erinnern, dass es in St.Gallen nach wie vor nicht möglich ist, Kinderpädagogik zu studieren, obwohl solche Fachpersonen dringend nötig wären und das Konzept bereits seit dem Jahr 2016 vorliegt. Die Standortattraktivität ist aber natürlich nicht nur von Familienergänzungsangeboten abhängig, sondern auch unter anderem von Wohnqualität, Sicherheit, z.B. Schulwege, wenig Verkehr, Gesundheitsversorgung usw. Das heisst: genügend Grünfläche, Freiräume, gesunde Luft, gute Schulen, gut ausgebauter öV, saubere Seen und Fliessgewässer. Im Bereich Bodenpolitik frage ich mich: Warum denkt der Kanton nicht auch an eine aktive Rolle bei der Gestaltung und Erschliessung neuer, innovativer Wohnräume? Warum soll das ausschliesslich in der Hand der Eigentümer und Investoren sein? Was daraus wird, zeigen die zahlreichen seelenlosen neue Quartiere, die eher weniger neue Personen nach St.Gallen ziehen lassen. Wir Grüne sind für Eintreten, wir denken aber, dass sich das Gesamte eher farblos und wenig kreativ zeigt. Es ist kein visionärer Wurf. Dem Kanton St.Gallen fehlt es an Selbstvertrauen und Ideenreichtum. Wir sind besser im Jammern als im Handeln. Immer wieder ist zu lesen, dass sich der Kanton vergessen und benachteiligt fühlt, und damit holen wir uns keine Lorbeeren. Was uns fehlt, ist ein Mutsausbruch, denn wenn wir mit tarifarischen kosmetischen Massnahmen bei den Steuern bei dem damit verbundenen desaströsen Steuersenkungswettbewerb unter den Kantonen mitmachen, spricht niemand von uns. Wenn wir zudem unsere noch vorhandene schöne Landschaft mit einer aktiveren Bodenpolitik zubetonieren, schon gar nicht. Als vor zwei Jahren Luxemburg beschloss, das gesamte öV-Netz kostenlos anzubieten, sprach ganz Europa davon. Auch der Kanton St.Gallen hat das Potenzial, einzigartig zu sein und noch mehr zu werden – wir müssen nur daran arbeiten. Zu den einzelnen Anträgen werden wir später nochmals Stellung beziehen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Dürr-Widnau (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Schlussendlich zeigt ein solcher Bericht auf, wie der Kanton St.Gallen im Standard-Wettbewerb positioniert ist. Es sind Stärken und Schwächen zu erkennen und die Chancen zu nutzen. Es ist wichtig, dass wir dieses Thema jetzt aufnehmen, da der Bericht und die daraus abgeleiteten Massnahmen einen Einfluss auf verschiedene künftige Geschäfte im Kantonsrat haben werden. Die Regierung hat ansatzweise versucht aufzuzeigen, wie dies erfolgen könnte. Der Bericht ist sehr breit – das wurde ebenso von stellvertretenden Kommissionspräsidenten ausgeführt – und wenig detailliert formuliert. Viele Fragestellungen waren offen. Unsere Delegation in der vorberatenden Kommission hätte sich mehr Details, mehr Gestaltungswillen und mehr Visionen erwartet. Ich kann es auf den Punkt bringen: Das «feu sacré» bzw. eine Vision voranzutreiben ist im Bericht leider nicht spürbar. Was auch zum Denken anregen muss: Bei den bestehenden Instrumenten ist die Wirkung nicht wirklich messbar und es sind keine Vergleiche mit anderen Kantonen im Bericht erwähnt. Die Kosten-und-Nutzen-Überlegungen sowie Wirkungsziele von möglichen Massnahmen werden erst bei der weiteren Konkretisierung berücksichtigt. Dies haben wir bereits in der vorberatenden Kommission kritisiert und entsprechend auf die Kommissionssitzung einen Fragekatalog eingereicht. Die Fragen wurden mehr oder weniger zu unserer Zufriedenheit beantwortet. Für die Die Mitte-EVP-Fraktion braucht es für die Standortattraktivität und Verbesserung der Ressourcenkraft eine politische Weichenstellung mit klaren Vorgaben. Surber-St.Gallen hat zu Beginn ausgeführt, für was wir nicht sind, und am Schluss gesagt, man sollte gemeinsam diesen Kanton weiterentwickeln, die Lebensqualität verbessern usw. Hier sieht man die ideologischen Unterschiede in den entsprechenden Weichenstellungen. Wir müssen nun der Regierung klar mitteilen, in welche Richtung sie die Prioritäten zu setzen und die Umsetzung voranzutreiben hat. Der Bericht hat folgendes Potenzial bzw. Handlungsfelder aufgezeigt: Hartmann-Walenstadt hat in seinem Eintretensvotum darauf hingewiesen, welche Felder behandelt wurden. Unser Kanton ist im zweiten Sektor «Industrie und Gewerbe» sehr stark und im dritten Sektor «Dienstleistungen» unterdurchschnittlich ausgeprägt. Dementsprechend – es wurde bereits erwähnt– , besteht ein unterdurchschnittliches Medianeinkommen. So müssen wir die Innovation stärken und bessere Rahmenbedingungen schaffen, dass vermehrt auch wertschöpfungsstarke Unternehmungen zu uns in den Kanton kommen oder bestehende Unternehmen ihre Arbeitsplätze zusätzlich ausbauen. Hier haben wir festgestellt, dass andere Kantone besser aufgestellt sind als wir, und wir müssen diese Lücke schliessen. Es ist jedoch nicht so – und das wissen Sie, Surber-St.Gallen, das haben wir in der vorberatenden Kommission auch so geäussert –, dass wir gegen die Industrie sind. Wir haben uns dort klar geäussert: Der Industriestandort bzw. Industriesektor ist wichtig. Wir müssen diesen erhalten, weil es ebenso um unzählige Arbeitsplätze geht. In der Standortförderung ist es somit auch wichtig, die bestehenden Unternehmen zu erhalten. Wir haben gute Bildungsinstitute, z.B. die Ostschweizer Fachhochschule (OST) oder die Universität St.Gallen (HSG). Trotzdem haben wir als Universitätskanton eine hohe Abwanderung zu verzeichnen. Wir wissen die Gründe nicht oder haben nur Vermutungen, was es sein könnte. Was auch festgestellt wurde in diesem Bericht: Wir bilden Fachkräfte aus, die in unserem Kanton nicht nachgefragt werden, und wir benötigen Fachkräfte, die bei uns nicht ausgebildet werden. Es braucht somit eine saubere Analyse sowie daraus abgeleitete Massnahmen, um die Abwanderung von gut ausgebildeten jungen Personen zu stoppen und entsprechend die Weichen zu stellen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde ebenso im Bericht erwähnt, und es ist ein Schlüsselfaktor – das sehen wir ebenso. Beim Familien- und schulergänzenden Betreuungsangebot zeigt der Bericht auf, dass Entwicklungspotenzial beim Angebot und bei den Kosten besteht. Bei der Besteuerung der mittleren Einkommen – und das muss man auch zur Kenntnis nehmen – sind wir gegenüber unseren Nachbarkantonen nicht konkurrenzfähig. Die vorberatende Kommission hat das Steuermonitoring 2021 erhalten, und darin befinden wir uns weiterhin auf dem letzten Rang. Wenn nun ausgeführt wird, dass man das nicht angehen soll, erstaunt mich das. Vom Kommissionspräsidenten wurde ebenso darauf hingewiesen, dass wir ein Fachreferat zum Bevölkerungswachstum erhalten haben, wobei uns eine andere Sichtweise bzw. Beurteilung dargelegt wurde. Es stellen sich in diesem Bereich Fragen. Fragen darf man doch auch stellen und auch beantwortet erhalten: Ob die Stellschrauben des Kantons wirklich richtig gesetzt worden sind? Ob der raumplanerische Spielraum nicht auch erhöht werden kann? Wir brauchen zwingend Antworten, damit die Weiterentwicklung in den Regionen nicht auf einmal blockiert ist. Wenn man ernten möchte, muss man auch ansäen – das heisst: Investitionen tätigen. Die Die Mitte-EVP-Fraktion ist bereit, vernünftige und nachhaltige Massnahmen zu unterstützen. Es freut uns, dass die vorberatende Kommission mit den Aufträgen die richtigen Weichenstellungen gesetzt und wesentliche Schwerpunktziele unserer Fraktion in dieser Amtsdauer aufgenommen hat, z.B. die Stärkung der Innovation. Es wurde erwähnt: Wir benötigen eine griffige und nachhaltige Start-up-Strategie, insbesondere um die neuen Technologien wie künstliche Intelligenz, Industrie 4.0 usw. zu unterstützen. Hier haben wir den Switzerland Innovation Park Ost, der das fördern kann. Hier haben wir ebenso festgestellt, dass andere Kantone viel weiter sind als wir. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird mit der Erhöhung des jährlichen Beitrages, zusätzlich zum Beitrag aus der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) für die schulergänzende Kinderbetreuung, weiter gestärkt und gefördert – das ist richtig so. Für uns ist entscheidend, dass diese zusätzlichen Mittel vor Ort individuell und nach Bedarf eingesetzt werden, sei es, um die Kosten zu reduzieren, das Angebot zu erhöhen oder den Betreuungsschlüssel zu verbessern. Es darf keine Einschränkung geben wie beim ersten jährlichen Beitrag – hier müssen wir das Feld offen lassen. Ebenfalls ein Ziel in unserem Schwerpunktprogramm ist die Entlastung der mittleren Einkommen. Wir definierten das Ziel, die Steuerbelastung mittelfristig auf das Niveau der Nachbarkantone zu senken. Aktuell ist die Differenz einfach zu hoch. Betrachten Sie das Steuermonitoring 2021 – das muss zu denken geben. Es ist wichtig und richtig, dass man in einer Pandemie auch die mittleren Einkommen entlastet. Das wäre ein wichtiges und richtiges Zeichen an die Bevölkerung, dass wir hier wirklich etwas unternehmen möchten. Für uns ist klar, das haben wir bereits in der vorberatenden Kommission gesagt: Für uns ist die Entlastung der mittleren Einkommen vorrangig. Eine Senkung der Vermögenssteuer sehen wir aktuell nicht. Es ist klar, dass diese Massnahmen nicht automatisch dazu führen, dass wir von einem Nehmer- zu einem Geberkanton werden. Wir können die Ressourcenkraft jedoch erhöhen und entsprechend auch den Ressourcenindex weiter verbessern, und das muss mindestens das Ziel sein. Wir dürfen nicht ausser Acht gelassen, dass die anderen Kantone nicht schlafen, denn diese entwickeln sich auch weiter. Das heisst: Wenn wir nichts machen – und das wäre eigentlich der Vorschlag von linksgrün, wenn ich die Anträge betrachte –, wäre das ein Stillstand und ein Rückschritt. Die Die Mitte-EVP-Fraktion wird alle Aufträge der vorberatenden Kommission unterstützen. Sie sind wichtig und richtig. Wir sind der Auffassung, dass es eine konkrete Vision braucht, um das langfristige Ziel nicht aus den Augen zu verlieren. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Mit dem vorliegenden Bericht kommt die Regierung dem Auftrag aus dem Geschäft 43.19.17 «Vision SG 2030: vom Nehmer- zum Geberkanton» nach. Das Postulat wurde von der FDP-Fraktion eingereicht. Der Auftrag lautete, eine Auslegeordnung zu den Wirkungszusammenhängen des Bundesfinanzausgleichs vorzunehmen sowie geeignete Massnahmen und Projekte zur Stärkung des Ressourcenpotenzials des Kantons St.Gallen aufzuzeigen. Mit Blick auf die Anträge, die wir später behandeln werden, lohnt es sich, diesen Auftrag nochmals in Erinnerung zu rufen. Die FDP-Fraktion ist der Ansicht, dass die Regierung dem Auftrag mit dem vorliegenden Bericht fundiert und ehrlich nachgekommen ist. Wie sich der Kanton St.Gallen im nationalen und internationalen Standortwettbewerb aktuell positioniert, ist keine Frage der politischen Gesinnung – was man daraus für Ziele ableitet, hingegen sehr wohl. Eine Analyse deckt manchmal schmerzliche Tatsachen auf – das liegt in der Natur der Sache. Unsere Aufgabe als Kantonsrat liegt nun darin, die gesetzlichen Grundlagen für sinnvolle und konkrete Massnahmen zur Stärkung der Ressourcenkraft unseres Kantons zu schaffen. Die vorberatende Kommission hat mit ihren Aufträgen solche Massnahmen aus dem Bericht abgeleitet. Wir Freisinnige unterstützen diese Aufträge und wir fordern eine möglichst zeitnahe Umsetzung derselben. Es gilt, Chancen zu packen, Schwächen zu reduzieren und Risiken einzudämmen. Es ist nicht immer einfach, die Balance zwischen Schwarzmalerei und Vogel-Strauss-Politik zu finden. Wir von der FDP-Fraktion sind der Ansicht, dass es möglich und notwendig ist, die Vorzüge unseres Kantons zu propagieren und zu nutzen, sich aber zugleich der weiteren Entwicklung und dem Wettbewerb zu stellen. Sosehr wir unseren Kanton St.Gallen auch schätzen: Der vorliegende Bericht zeigt doch einige Schwachstellen zur künftigen Entwicklung der Ressourcenkraft auf, die es anzugehen gilt. Unser Kanton leistet sich eine hohe Nettoabwanderung gut ausgebildeter Fachkräfte. Der Wirtschaftszweig der wertschöpfungsintensiven Dienstleistungsunternehmen ist untervertreten, was zu einem wesentlichen Teil die unterdurchschnittliche Ressourcenkraft erklärt. Unser Steuertarif bringt es zudem mit sich, dass wir im Bereich der mittleren Einkommen äusserst unattraktiv sind im direkten Vergleich mit unseren Nachbarkantonen. Der Bericht zeigt verschiedene Handlungsmöglichkeiten zur Stärkung der Ressourcenkraft auf. Die vorberatende Kommission schlägt die umgehende Umsetzung geeigneter Massnahmen vor. Die FDP hat bereits in ihrem Geschäft 51.21.91 «Vision SG 2030: Start-up-Förderung umgehend einführen» vom 20. September 2021 die umgehende Einführung einer systematischen Start-up-Förderung verlangt. Entsprechend begrüssen und unterstützen wir die von der vorberatenden Kommission vorgeschlagene Schaffung eines Start-up- und Spin-off-Programms sehr. Die Anpassung der Steuertarif-Tabelle zur Entlastung des Mittelstands ist ebenfalls in unserem Sinne. Der im Bericht erwähnten Idee der Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen erteilen wir – so wie auch die vorberatende Kommission – eine klare Abfuhr. Die geforderte aktive Bodenpolitik zwecks Ausbau und Ansiedlung wertschöpfungsstarker Unternehmen entspricht unserem Verständnis einer erfolgsorientierten kantonalen Standortförderung. Die FDP-Fraktion unterstützt den Antrag der vorberatenden Kommission in allen Punkten. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Nun, wenn Sie diesen Bericht betrachten, dann haben Sie hier einen Bericht vor sich liegen, der auf verschiedene Stärken und Schwächen unseres Kantons eingeht, wobei man wohl feststellt, dass eher die Schwächen im Vordergrund stehen. Man könnte ausführen, dass man bei der Ausarbeitung dieses Berichtes ein wenig defizitorientiert war, was aber kein Vorwurf an die Regierung sein soll, die diesen Bericht ausgearbeitet hat, denn diese «Defizitorientierung» gründet bereits im Auftrag. Der Kantonsrat, der diesen Auftrag gegeben hat, der empfindet die nicht so grosse Ressourcenstärke unseres Kantons als Defizit. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission möchte nun unseren Kanton wegentwickeln vom Nehmerkanton zum Geberkanton. Sie möchte die Ressourcenkraft unseres Kantons nachhaltig stärken. Vielleicht haben Sie sich dabei ein zu hohes Ziel gesetzt. Wenn man den Bericht der Regierung liest, so ist eigentlich schnell klar, so zeigt sich schnell, warum eben der Kanton St.Gallen im schweizweiten Vergleich eine tiefe Ressourcenkraft hat. Es liegt daran, wie unsere Wirtschaftsstruktur hier aufgestellt ist. Es liegt daran, dass der Kanton St.Gallen ein Industriekanton ist und kein Pharma- und Bankenkanton. Es liegt daran, dass in der Industrie die Einkommen verhältnismässig tief sind. Ebenso sind für den Finanzausgleich bzw. für die Bestimmung dieser Ressourcenkraft die Einkommen in einem Kanton massgebend. Wenn nun in einem Kanton aufgrund der Wirtschaftsstruktur die Einkommen verhältnismässig tief sind, so wird dieser Kanton in einem Finanzausgleich zu einem Nehmerkanton. Wir möchten nicht, dass der hohe Anteil an Industrie in unserem Kanton als Defizit verstanden wird. Natürlich, Sie werden mir nun gleich sagen, das möchten wir auch nicht. Wir empfinden die Industrie als Stärke unseres Kantons. Wenn dem wirklich so ist, wenn dies wirklich Ihre Haltung ist, dann hören Sie auf, in diesem interkantonalen Wettbewerb immer mehr und immer erfolgreicher mitzueifern. Der Kanton St.Gallen wird mit seiner Wirtschaftsstruktur in diesem Wettbewerb niemals einen «Blumentopf» gewinnen. Das zeigt der Bericht eindrücklich. Wir sind der Meinung, dass dies kein Grund zum Verzweifeln ist. Schliesslich braucht es in diesem Land nicht nur Banken. Es braucht nicht nur die Pharmaindustrie. Es braucht eben auch die Industrie. Und wenn ein hoher Industrieanteil in einem Kanton eine verminderte Ressourcenkraft bewirkt, dann braucht es eben einen fairen Finanzausgleich und dann muss man sich nicht dafür schämen, dass man ein Nehmerkanton ist. Für uns geht es nicht um den Wettbewerb. Uns geht es um die Menschen in unserem Kanton und darum, dass wir gute Lebensbedingungen haben. Darum, dass wir gute Lebensgrundlagen haben, und darum, dass die Menschen gerne in diesem Kanton leben. Wir möchten ebenso, dass der Kanton mit seiner vorhandenen Struktur selbstbewusst in die Zukunft geht und dass er bereit ist, sich weiterzuentwickeln. An diesem Gedanken orientieren sich unsere Anträge denn auch nachfolgend. Dass der Frage nach dem Brain-Drain – Hartmann-Walenstadt hat es bereits erwähnt – vertieft nachgegangen werden soll, begrüssen wir sehr. Die Frage, warum so viele junge Menschen den Kanton vor oder nach dem Studium den Rücken kehren und warum sie nicht im Kanton ihre Zukunft aufbauen, ihre Familienplanung hier vornehmen, muss geklärt werden. Vielleicht braucht es eine Bildungsoffensive, eine breite Ausrichtung der Universität, insbesondere aber auch Raum für kreative Berufe. Vielleicht braucht es eine Stärkung der urbanen Zentren, denn dies wurde im Rahmen der Beratung aufgrund der nachgelieferten Zahlen eindrücklich belegt. Die jungen Menschen gehen nach Zürich; sie gehen ins urbane Zentrum, sie gehen dahin, «wo der Bär steppt». Natürlich brauchen nicht nur die urbanen Zentren, wir brauchen ebenso das Land. Der Kanton St.Gallen ist mit seiner Landschaft ein attraktiver Kanton. Das ist auch wiederum ein Grund, warum wir der Meinung sind, wir können selbstbewusst in die Zukunft gehen. Wenn wir dieses Land bzw. diesen ländlichen Raum bewahren wollen, so müssen wir diesen insbesondere vor der Zersiedelung bewahren. Hier hat nun die vorberatende Kommission einen Auftrag erteilt, der das Bevölkerungswachstum für die Raumplanung anders berechnen möchte. Für uns ist klar, dass wiederum mehr Einzonungen auch auf der grünen Wiese ermöglicht werden sollen. Dies ist für uns kein gangbarer Weg. Die Stimmbevölkerung hat mehrmals eindrücklich gezeigt, dass sie die Zersiedelung stoppen möchte, dass sie den ländlichen Raum bzw. die Landschaft erhalten möchte. Hier machen wir nicht mit und hier stellen wir entsprechend einen Gegenantrag. Wo der Kanton St.Gallen sicherlich einen grossen Nachholbedarf hat, ist im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die familienergänzende Kinderbetreuung ist im Kanton St.Gallen einerseits ungenügend ausgebaut, andererseits ungenügend finanziert. Nach wie vor wird die Hauptlast der Beiträge für die Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch die Eltern erbracht. Vielen Frauen wird der Verbleib oder der Wiedereinstieg in den Erwerbsprozess verunmöglicht. Hier haben wir dringenden Handlungsbedarf und wir begrüssen daher, dass die vorberatende Kommission hier die Hand reicht und sie hier sagt: Wir möchten weitere 5 Mio. Franken in die familienergänzende Kinderbetreuung investieren. Schliesslich, und das ist auch für uns klar, braucht es ebenso Arbeitsplätze im Kanton und dementsprechend auch gute Rahmenbedingungen für die Unternehmen, die hier tätig sind oder die sich hier ansiedeln möchten. Wir begrüssen so auch diese Aktivitäten im Bereich der aktiven Bodenpolitik, welche die Regierung vorsieht, sodass Baulandmobilisierungen möglich sein sollen, indem sich der Kanton St.Gallen hier aktiv einbringt. Wir begrüssen ebenso die Förderung von Start-ups. Für uns ist es jedoch wesentlich, dass dort, wo sodann gefördert wird bzw. finanzielle Mittel fliessen, es schlussendlich nicht heisst: «Die Verluste dem Staat – Gewinne an die Privaten.» Sondern dass dort, wo sich der Erfolg einstellt, auch der Kanton beteiligt wird. Ebenso massgebend ist für uns, dass dort, wo es um die aktive Bodenpolitik bzw. Baulandmobilisierung geht, es wirklich um diese geht. So soll bereits eingezontes Bauland überbaut werden und nicht neues Bauland über Einzonungen geschaffen werden. Wenn wir dies im Kanton St.Gallen nach vorne entwickeln möchten – für die Menschen, die hier leben–, wenn wir möchten, dass junge Menschen zurückkehren in den Kanton oder sie hier verbleiben und hier ihre Zukunft aufbauen, dann müssen wir bereit sein, in die Zukunft des Kantons zu investieren. Das braucht finanzielle Mittel. Bereits in diesem Bericht sehen Sie mit den Aufträgen, die Sie erteilen möchten, gewisse Ausgaben vor. Für uns steht es jedoch quer, wenn man gleichzeitig ausführt, dass es auch Steuersenkungen braucht, ohne dass dafür eine Gegenfinanzierung vorgesehen wird. Wir können nachvollziehen, dass man hier über die Steuertarife beim Mittelstand sprechen möchte, dass man hier über die Progression sprechen möchte. Für uns ist klar, dann muss man das auch einnahmenseitig kompensieren. Wir haben deshalb kein Verständnis dafür, das etwa eine moderate Erbschafts- und Schenkungssteuer für sehr hohe Erbschaften und Schenkungen von direkten Nachkommen für die vorberatende Kommission nicht in Frage kommt. Wir werden hier auch entsprechende Anträge stellen und diese auch in der Detailberatung begründen. Insgesamt hoffen wir, dass wir gemeinsam hier als Kantonsrat mit diesem Kanton nach vorne gehen können, dass wir uns weiterentwickeln können und dass wir ebenso attraktive Lebensbedingungen für alle Menschen in diesem Kanton schaffen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, in Stellvertretung des Präsidenten der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission hat sich am 28. Oktober 2021 zu einer halbtägigen Sitzung und am 16. Dezember 2021 zu einer tägigen Sitzung zur Beratung des Berichtes der Regierung vom 17. August 2021 zur Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen getroffen. Von Seite des zuständigen Finanzdepartementes haben Regierungspräsident Mächler sowie Ökonom und Projektleiter Niklaus Fuchs an beiden Sitzungstagen teilgenommen. Am zweiten Sitzungstag haben zusätzlich vom Bau- und Umweltdepartement die Vorsteherin, Regierungsrätin Hartmann, und der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation, Ralph Etter, sowie vom Volkswirtschaftsdepartement der Vorsteher, Regierungsrat Tinner, teilgenommen. Von den Parlamentsdiensten wurden wir unterstützt von Sandra Brühwiler-Stefanovic und Aline Tobler, bzw. am ersten Sitzungstag zusätzlich durch Biondina Muslii. Am ersten Sitzungstag wurden wir durch ein Inputreferat von Herrn Dominik Matter, Volkswirt und Ökonometriker, Partner bei der Fahrländer Partner AG, in die Thematik eingeführt. Herr Matter ist dabei insbesondere auf die Themen Lebensstil und Wohnpräferenz, Bevölkerungsentwicklung, Migration, Erreichbarkeit und Pendlerströme, Preisentwicklung Immobilien, Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Branchenstruktur sowie Flächenpotenzialanalyse eingegangen. Anschliessend hat Regierungspräsident Mächler in die Vorlage eingeführt und ist dabei insbesondere auf volkswirtschaftliche Kennzahlen und auf die Wirkungszusammenhänge mit dem Bundesfinanzausgleich eingegangen. Nach einem Querverweis auf die Schwerpunktplanung 2021–2031 hat Regierungspräsident Mächler die von der Regierung priorisierten Massnahmen zur Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen eingehender vorgestellt. Die beiden Beiträge haben schnell zu einer Reihe von spannenden Fragen und ersten Diskussionen in der vorberatenden Kommission geführt. Diese haben erneut verdeutlicht, dass die Ressourcenkraft unseres Kantons nicht mit einer oder zwei gezielten Massnahmen gestärkt werden kann, sondern nur mit einem «Strauss» von aufeinander abgestimmten Massnahmen. So ist auch der Wunsch der vorberatenden Kommission entstanden, dass am zweiten Sitzungstag auch die Themen Bauen, Raumplanung und Bodenpolitik sowie Standortförderung und Innovation mit den zuständigen Departementsverantwortlichen vertieft behandelt und diskutiert werden können. Zur Botschaft der Regierung: Der vorliegende Bericht der Regierung vom 17. August 2021 geht zurück auf das Geschäft 43.19.17 «Vision SG 2030: vom Nehmer- zum Geberkanton». Mit diesem Postulat wurde die Regierung beauftragt, einerseits die Wirkungszusammenhänge des Bundesfinanzausgleichs sowie andererseits konkrete Massnahmen und Projekte zur Stärkung der Ressourcenkraft unseres Kantons aufzuzeigen. Mit dem vorliegenden Bericht soll dieser Auftrag erfüllt werden. Unter anderem zeigt der Bericht, dass wir einen überdurchschnittlichen Beschäftigtenanteil im sekundären Sektor Industrie/Gewerbe aufweisen und dafür einen unterdurchschnittlichen Beschäftigtenanteil im tertiären Sektor Dienstleistung aufweisen. Umgekehrt wäre es natürlich rein in Bezug auf die Wertschöpfung idealer. Trotzdem ist diese Struktur nicht negativ zu bewerten. Der Bericht ist umfassend und stellt eine sehr gute Auslegeordnung dar. Im Fazit stellt die Regierung fest, dass der Kanton St.Gallen mit einem im Vergleich zum schweizerischen Durchschnitt deutlich tieferen Ressourcenpotenzial als ressourcenschwach bezeichnet werden muss. Aufgrund dieser Ausgangslage und auch gewisser Mechanismen mit zeitverzögernden Auswirkungen ist es nicht möglich, die Ressourcenkraft des Kantons schnell zu stärken. Ebenso scheint das angestrebte Ziel des Postulats, in der nächsten Dekade ein Geberkanton zu werden, nicht realistisch. Dies soll aber nicht davon abhalten, dass wir jetzt Massnahmen ergreifen, die eine schrittweise Verringerung der Abhängigkeiten vom Bundesfinanzausgleich und damit gleichzeitig eine Stärkung der Ressourcenkraft bringen. In Bezug auf die konkreten Massnahmen zur Stärkung des Ressourcenausgleichs fokussiert die Regierung auf die Bereiche Innovation und Standortförderung, Familie und Beruf, Bildung, Raumplanung sowie steuerpolitische Massnahmen. Dieses Massnahmenpaket wurde von den verschiedenen Parteien unterschiedlich aufgenommen: einerseits positiv und ausgewogen, andererseits kritisch und mutlos. In der allgemeinen Diskussion sprachen sich alle Parteien für Eintreten aus, wenngleich auch mit unterschiedlicher Begeisterung. Den einen fehlte eine klare, mutige Mission, den anderen waren es zu viel Auslegeordnung und zu wenig griffige Massnahmen. Einig war man sich jedoch in der Einschätzung, dass eine Stärkung der Ressourcenkraft auch mit einem neuen, gestärkten Selbstbewusstsein von und für unseren Kanton einhergehen muss. Mehrfach wurden auch die unterdurchschnittliche Positionierung unseres Kantons im tertiären Bildungsbereich und zusätzlich eine hohe Nettoabwanderung von gut ausgebildeten Fachkräften betont. In Bezug auf die Bedeutung von steuerlichen Massnahmen in Zusammenhang mit der Stärkung der Ressourcenkraft lagen die verschiedenen Voten weit auseinander. Im Rahmen der Spezialdiskussion wurden nebst der Detailberatung des Berichtes verschiedene Bereiche ausserhalb des zuständigen Finanzdepartementes vertieft beleuchtet. Einerseits die Bereiche Bauen, Raumplanung und Bodenpolitik: Dabei wurde deutlich, dass der Faktor Boden ein Schlüsselfaktor bei der Stärkung der Ressourcenkraft ist, aber auch, dass überdacht werden muss, inwiefern der Kanton, allenfalls in Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden, in Zukunft eine aktive Bodenpolitik betreiben soll. Hier wird die sich in Erarbeitung befindliche Immobilienstrategie des Bau- und Umweltdepartementes mehr Klarheit bringen. Andererseits die Bereiche Standortförderung und Innovation: Die Standortförderung war die letzten zwei Jahre beschäftigt und in einem gewissen Sinne auch zurückgebunden mit der Corona-Krise. Die verfügbaren Ressourcen mussten zu einem grossen Teil eingesetzt werden für die Umsetzung des Härtefallprogramms. Nach Bewältigung der Corona-Krise sollen aber in der Standortförderung des Kantons wieder eigentliche Kernziele in Zusammenhang mit der Standortförderung angegangen und verfolgt werden. In der weiteren Spezialdiskussion gaben vor allem das Thema des Wanderungssaldos zu sprechen. Es wird als ein eigentliches Kernproblem betrachtet, dass deutlich mehr jüngere und gut ausgebildete Personen den Kanton verlassen als in den Kanton zuziehen. Dies trotz einer eigenen, anerkannten Universität. Ebenso im Vergleich mit anderen nicht urbanen Kantonen, z.B. Luzern oder Aargau, haben wir beträchtliches Potenzial, um uns zu verbessern. Auch die Bedeutung und Notwendigkeit von steuerpolitischen Massnahmen lösten grosse Diskussionen aus und zeigten auch die grossen ideologischen Differenzen zwischen den verschiedenen Parteien, insbesondere auch in der Frage, ob zur Kompensation entsprechender Massnahmen eine Erbschafts- und Schenkungssteuer eingeführt werden soll. Die Kommission beantragt Eintreten auf den Bericht, sieht jedoch Aufträge an die Regierung vor. So soll die Regierung dem Kantonsrat konkrete Umsetzungsschritte für die prioritär zu ergreifenden Massnahmen beantragen und dabei bestimmte Massnahmen und Rahmenbedingungen beachten. Die Kommission fordert, dass eine Grundlage für ein Förderungsprogramm für Start-ups und Spin-offs geschaffen wird. Zudem sollen die Kantonsbeiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung von heute 5 Mio. Franken auf neu 10 Mio. Franken erhöht werden. Den Gemeinden soll dabei freistehen, ob sie die zusätzlichen Gelder zur Senkung der Drittbetreuungskosten für die Eltern, zur Ausweitung des Angebotes oder zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels einsetzen. In steuerlicher Hinsicht sollen tarifarische Massnahmen bei der Besteuerung mittlerer Einkommen zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit gegenüber den Nachbarkantonen ausgearbeitet werden. Jedoch soll darauf verzichtet werden, eine Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen zur Kompensation allfälliger Steuerausfälle aus diesen Massnahmen einzuführen. Auch die kantonalen Prognosen des Bevölkerungswachstums sollen überprüft und der raumplanerische Spielraum gegebenenfalls erhöht werden. Zudem sind Rahmenbedingungen für eine aktive Bodenpolitik zu schaffen, mit dem Ziel, eine Baulandmobilisierung im Kanton St.Gallen zu erreichen sowie geeignete Areale für die Ansiedelung oder den Ausbau von wertschöpfungsstarken Unternehmen zu schaffen. Weiter möchte die vorberatende Kommission der Regierung den Auftrag erteilen, den Brain-Drain bzw. die Talentabwanderung im Kanton unter Einbezug von geeigneten Fachpersonen zu analysieren und daraus abgeleitete Massnahmen dem Kantonsrat zu unterbreiten. Abschliessend soll dem Kantonsrat in der Amtsdauer 2024/2028 ein Bericht zur Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen vorgelegt werden. Der Bericht soll eine Wirksamkeitsanalyse der bisherigen Massnahmen und weitere Vorschläge zur Stärkung der Ressourcenkraft enthalten, mit dem Ziel, dass der Kanton St.Gallen vom Nehmer- zum Geberkanton wird. In diesem Bericht soll eine konkrete Vision «Geberkanton SG 2035» formuliert werden. Diese Aufträge wurden in der vorberatenden Kommission intensiv diskutiert und zur jetzigen Fassung auch verschiedentlich angepasst. Über die einzelnen Aufträge wurde jeweils nach Diskussion und Anpassungen einzeln abgestimmt. Ich werde das Resultat der Abstimmungen beim jeweiligen Auftrag bekannt geben. Die vorberatende Kommission hat in der Gesamtabstimmung mit 10:2 Stimmen bei 3 Abwesenheiten beschlossen, dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage zu beantragen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |