Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Oberhelfenschwil, Neckertal und Hemberg zur Gemeinde Neckertal

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer38.21.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Oberhelfenschwil, Neckertal und Hemberg zur Gemeinde Neckertal
ArtKR Verwaltungsgeschäft mit Referendum
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung18.8.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung4.1.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 17. August 2021
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 20. September 2021
ErlassReferendumsvorlage vom 15. Februar 2022
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 26. April 2022
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 5. November 2021
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 13. Mai 2022
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
15.2.2022Schlussabstimmung110Zustimmung0Ablehnung10
Statements
DatumTypWortlautSession
15.2.2022Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Oberhelfenschwil, Neckertal und Hemberg zur Gemeinde Neckertal mit 110:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
15.2.2022Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Oberhelfenschwil, Neckertal und Hemberg zur Gemeinde Neckertal in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Toldo-Sevelen, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die beiden Geschäfte in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
29.11.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Thurnherr-Wattwil (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch mir bleibt nicht viel zusagen. Diese beiden Geschäfte wurden von den drei Gemeindebehörden sowie dem Departement des Innern hervorragend vorbereitet. Aus sechs Gremien wird eine Organisation, in Zahlen heisst das, von 58 auf zwölf Behördenmitglieder.

Lassen Sie mich noch etwas Werbung für diese Region machen. Ich war auch einmal Bewohner von Oberhelfenschwil und sie haben es vielleicht schon einmal gehört: Der Grand Canyon von St.Gallen befindet sich im Neckertal, das ist dort, wo der Necker entspringt. Ich würde Ihnen eine Wanderung dorthin empfehlen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Broger-Altstätten (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich halte mich ebenfalls kurz. Diese Gemeindevereinigung setzt voraus, dass die neue Gemeinde leistungsfähiger, wirtschaftlicher und wirksamer ist. Alle anderen Argumente wurden bereits sehr ausführlich dargelegt, daher werde ich diese nicht nochmals wiederholen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Mattle-Altstätten (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich werde mich kurz halten. Die meisten Argumente für diesen Gemeindezusammenschluss haben Sie bereits gehört. Die zukünftige Gemeinde Neckertal macht sich auf einem guten Weg der Professionalisierung und Verschlankung. Auch personelle Ressourcen können geschont werden, ohne dabei die Nähe zum Bürger oder zur Bürgerin zu verlieren. Dem sorgfältigen Bericht sind die Vorteile bezüglich der Leistungsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit sowie der Wirksamkeit zu entnehmen. Auch die verschiedenen Prozesse finanzieller und struktureller Art sind nachvollziehbar dargelegt. Die notwendigen Anpassungen in Organisation und Verwaltung um diese mittelgrosse Einheitsgemeinde zu schaffen wurden auf den Weg gebracht bzw. werden in der neuen Gemeindeordnung festgelegt.

Der Gemeindezusammenschluss erfolgt im Sinne des Gemeindevereinigungsgesetzes und ist dementsprechend gutzuheissen. Der damit verbundene Nachtrag zum Gemeindegesetz ist somit ebenfalls anzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Spoerlé-Ebnat-Kappel (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Nachdem die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 13. Juni 2021 Ja-Stimmenanteil von fast 80 Prozent der Kooperationsvereinbarung über alle Gemeinden zugestimmt haben, wird nun dem offensichtlichen Volkswillen einer grossen Mehrheit Rechnung getragen. Bereits im Jahre 2017 haben sich die drei politischen Gemeinden Oberhelfenschwil, Neckertal und Hemberg mit möglichen Reformen ihrer Strukturen befasst und nachdem eine erste Vereinigung der Gemeinden Brunnadern, Mogelsberg und St.Peterszell zur neuen Gemeinde Neckertal aus dem Jahre 2009 zu einer wahren Erfolgsgeschichte wurde, erscheint nun dieser zweite Schritt nur logisch.

Die Gemeinden haben beim Amt für Gemeinden und Bürgerrechte ein Gesuch um Förderbeiträge an das Projekt gestellt. Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 hat die Regierung Förderbeiträge in der Höhe von 11'703'600 Franken in Aussicht gestellt. Nachdem, wie bereits erwähnt, die Bürgerinnen und Bürger aller sechs Gemeinden der Kooperationsvereinbarungen zugestimmt haben, entsteht ab dem 1. Januar 2022 aus sechs eigenständigen Gemeinde eine Einheitsgemeinde mit rund 6'200 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die am Projekt beteiligten Gemeinden haben sehr viele Gemeinsamkeiten. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Oberhelfenschwil, Neckertal und Hemberg sind schon heute miteinander verbunden. Bereits in verschiedenen Bereichen bestehen Zusammenarbeitsvereinbarungen Die nun beschlossene Fusion ist somit nur ein logischer, weiterer Schritt in dieser bewährten Zusammenarbeit und erschliesst neue Synergien.

Als Folge der Vereinigung entfallen zwei Gemeinderäte sowie zwei Schulräte. Die neue Gemeinde soll sieben Ratsmitglieder umfassen, die bisherigen sechs Geschäftsprüfungskommissionen werden aufgehoben. Die Diskussion über die endgültige Ausgestaltung der Rechts- und Organisationsform der neuen Gemeinde Neckertal wird im Rahmen des Erlasses geführt. Auch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation unterstützt die Vereinigung aus raumplanerischer Sicht. Die Ausgangslage und das Potenzial einer koordinierten Siedlungs- und Verkehrsentwicklung werden dadurch verbessert. Die Förderbeiträge wurden aufgrund der Kriterien und Berechnungsrichtlinien für die in in Aussichtstellung von Förderbeiträgen nach dem Gemeindevereinigungsgesetz (sGS 151.3; abgekürzt GvG )in Aussicht gestellt. Nach Art. 21 GvG kann der beteiligten Gemeinde ein Entschuldungsbeitrag ausgerichtet werden. Bei der Bemessung werden insbesondere die Steuerkraft und die Vermögenslage berücksichtigt. Auch soll die Zielerreichung nach Art. 17 GvG beurteilt und mitberücksichtigt werden. Zur Bemessung eines möglichen Entschuldungsbeitrages wurden die Bilanzen der sechs beteiligten Gemeinden per 31. Dezember 2019 bereiniget. Die stillen Reserven des Finanzvermögens wurde bereits mit der Einführung des neuen Rechnungsmodells RMSG aufgelöst.

Die Beiträge an den vereinigungsbedingten Mehraufwand betragen höchstens 50 Prozent des anrechenbaren Mehraufwandes. Für die Ermittlung des Betrags wird der Aufwand angerechnet, der notwendig und angemessen ist. Für die zur Finanzierung der Förderbeiträge notwendige Summe von 11'703'600 Franken gemäss Kantonsratsbeschluss über die Zuweisung von ausserordentlichen Erträgen an das besondere Eigenkapital durch einen Bezug aus dem besonderen Eigenkapital gedeckt werden.

Mit der Vereinigung entfallen drei politische Gemeinden und eine neue entsteht. Im Anhang 1 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG) ist demzufolge die Anzahl politischer Gemeinden von 77 auf 75 zu ändern. Die Vorzeichen lassen durchaus den Schluss zu, dass die geplante Vereinigung der Gemeinden Oberhelfenschwil, Neckertal und Hemberg zur Gemeinde Neckertal eine gute Sache ist.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Bei der Fusion der Gemeinden Neckertal, Hemberg und Oberhelfenschwil werden insgesamt drei politische Gemeinden und Schulgemeinden zu einer einzigen Einheitsgemeinde fusioniert. Die Gemeinden haben der Fusion am 13. Juni 2021 mit durchschnittlich 78,6 Prozent zugestimmt. Für die Vereinigung ist ein Förderbeitrag von höchstens 11,7 Mio. Franken vorgesehen. Dieser berechnet sich nach den geltenden Vorgaben. Gut 6,7 Mio. Franken sind Entschuldungsbeiträge, welche in jedem Fall bezahlt werden. Die Kosten an den vereinigungsbedingten Mehraufwand werden nur bezahlt, wenn dieser auch tatsächlich anfällt.

Der Maximalbetrag ist 3,9 Mio. Franken. Als Startbeitrag wird gut 1 Mio. Franken ausbezahlt. Bereits heute arbeiten die Gemeinden verschiedenen Bereichen zusammen. So sind das Steueramt, das Einwohneramt, das Betreibungsamt und die AHV-Zweigstelle von Hemberg in Mogelsberg. Das Grundbuchamt von Oberhofhelfenschwil ebenfalls. Mit kleinen Gemeindeverwaltungen sind die Stellvertretungen sehr schwierig zu lösen. Den Stellvertretern fehlt oftmals die fachliche Kompetenz zur Führung dieses Amtes. Das ist in grösseren Gemeinden mit mehr Angestellten pro Abteilungen viel einfacher. Und so ist das schlussendlich auch bürgerfreundlicher, weil Fragen schnell beantwortet werden können. Durch die Fusion braucht es nur noch einen Gemeindepräsidenten, einen Gemeinderat und einen Schulrat. Den Schulrat gibt schon gar nicht mehr, sondern es ist eine Schulkommission. So ist es auch einfacher für diese Behörden, geeignete Personen zu finden.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Stadler-Lütisburg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion bedankt sich für die informative Botschaft. Sie zeigt uns die Gründe für diese Gemeindefusion deutlich auf. Wir sind klar der Meinung, dass es absolut Sinn macht, drei politische und drei Schulgemeinden im selben Fall im Neckertal zu Vereine bzw. die Schulgemeinden zu kooperieren.

Die Gründe sind vielfältig und sind im Bericht klar aufgeführt, wie z.B. die Wirtschaftlichkeit, die Leistungsfähigkeit – auch Leistungskonzentration – und ganz deutlich die höhere Effizienz der Leistungserbringung. Mit Sicherheit wird es weniger Behördenmitglieder brauchen und somit auch deutlich weniger Kosten verursachen. Nicht zuletzt wird dies durch die Optimierungen in der Verwaltung auch weniger Gemeindehäuser brauchen und somit wird es erhebliche Einsparungen geben. Ob es dann tatsächlich diese 1,7 Mio. Franken sind, wird sich weisen. Das primäre Ziel, die Stabilisierung oder sogar ein leichtes Wachstum der Einwohnerzahl, ist wünschenswert, wagen wir aber zu bezweifeln.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Toldo-Sevelen, Präsident der vorberatenden Kommission: Am 5. November 2021 hat die vorberatende Kommission im Kantonsratssaal das Doppel-Geschäft 38.21.01 «Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Oberhelfenschwil, Neckertal und Hemberg zur Gemeinde Neckertal» sowie 22.21.12 «III. Nachtrag zum Gemeindegesetz» beraten.

Nebst den Kommissionsmitgliedern waren Frau Regierungsrätin Laura Bucher, der Generalsekretär, Herr Davide Scruzzi sowie die beiden Herren Alexander Gulde, Leiter Amt für Gemeinden und Bürgerrecht und Mario Gemperle, Leiter Support im Amt für Gemeinden und Bürgerrecht, anwesend. Als Gastreferierende waren Vreni Wild, Gemeindepräsidentin Neckertal, Toni Hässig, Gemeindepräsident Oberhelfenschwil und Christian Gertsch, Gemeindepräsident Hemberg dazu geladen. Für das Protokoll zeichneten sich Sandra Brühwiler-Stefanovic und Aline Tobler verantwortlich.

Zu Beginn erhielt die vorberatende Kommission einen Einblick in den Weg zur Gemeindevereinigung aus Sicht der beteiligten Gemeinden. Die drei Referierenden legten dabei ihre gemeindespezifischen Argumente dar, erläuterten die gezogenen Lehren aus der Gemeindevereinigung der Gemeinde Neckertal aus dem Jahre 2009, zeigten den Stand der Umsetzung auf und präsentierten den weiteren Fahrplan. Im Anschluss nutzten die Mitglieder der vorberatenden Kommission, Fragen zu stellen oder persönliche Statements abzugeben. Von Interesse waren Themen wie die neue Gemeindeorganisation, der Dorfzusammenhalt oder die Zukunft der verschiedenen Dorfkorporationen. Aber auch die Berücksichtigung der Entschuldungs- und Förderbeiträge aus der Gemeindefusion im Jahre 2009 der Gemeinde Neckertal, Gemeindenamen und Wappen bis hin zu den möglichen Auswirkungen auf den Raumplanungsprozess wurden thematisiert. Schliesslich rundeten Fragen zum öffentlichen Verkehr und zu allfälligen Personalentscheide diesen Block ab.

Alsdann führte Regierungsrätin Bucher in die zu behandelnden Vorlagen ein. Zusammen mit Alexander Gulde und Mario Gemperle wurden die Voraussetzungen für Förderbeiträge erklärt und aufgezeigt, wie diese in diesen Gemeindevereinigungen konkret erfüllt werden. Schliesslich wurden die beantragten finanziellen Beiträge im Detail erläutert und begründet.

In der allgemeinen Diskussion waren sich alle Delegationen einig, dass diese Gemeindevereinigungen zu unterstützen und die beantragten Fördergelder von maximal 11,7 Mio. zu sprechen seien.

In den beiden Spezialdiskussionen wurden keine Fragen, An- oder Aufträge gestellt. Die vorberatende Kommission beantragt mit jeweils 15:0 Stimmen auf die beiden Vorlagen einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021