Geschäft: XVI. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (gleichzeitige Mitgliedschaft in Regierung und Bundesversammlung)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.21.09
TitelXVI. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (gleichzeitige Mitgliedschaft in Regierung und Bundesversammlung)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung1.7.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung4.1.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe zur Sammelvorlage
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 22. Oktober 2021
ErlassErgebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 1. Dezember 2021
ErlassReferendumsvorlage vom 15. Februar 2022
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 22. Juni 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
16.9.2021Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
15.2.2022Schlussabstimmung109Zustimmung1Ablehnung10
Statements
DatumTypWortlautSession
15.2.2022Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den XVI. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (gleichzeitige Mitgliedschaft in Regierung und Bundesversammlung) mit 109:1 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den XVI. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (gleichzeitige Mitgliedschaft in Regierung und Bundesversammlung) in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
1.12.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.



Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung

Schwager-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es gibt immer wieder eine Superwoman oder einen Superman, wenn das Volk der Meinung ist, dass es diese Person höheren Weihen berufen möchte. Das Volk soll diese Möglichkeit haben. Ob die Frist nun zwölf oder 18 Monate ist unter dem Strich weniger erheblich. Wir werden wahrscheinlich unterschiedlich bezüglich der Fristen abstimmen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch die SVP-Fraktion ist für Eintreten und Zustimmung in der Fassung der vorberatenden Kommission.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung

Hüppi-Gommiswald (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die physische und psychische Belastung eines Doppelmandats, auch in zeitlicher Hinsicht, ist enorm und ich denke, da braucht es eine Einschränkung und diese ist völlig in Ordnung. Daher unterstützen wir den Antrag der vorberatenden Kommission auf zwölf Monate.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung

Gemperli-Goldach (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir beantragen Ihnen Eintreten auf die Vorlage und wir beantragen Ihnen auch, dass die Formulierung gemäss dem Vorschlag der vorberatenden Kommission letztlich Anwendung finden soll. Wir erachten eine Verkürzung, eine Reduktion der Frist auf zwölf Monate entsprechend angepasst.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Als Partei ohne Regierungsbeteiligung haben wir einen nüchternen und unverstellten Blick auf diese Vorlage.

Regierungsrat bzw. Regierungsrätin ist eine anspruchsvoller, zeitintensiver Job. Er verträgt sich schlecht mit einem zweiten politischen Amt, notabene mit einem ebenso intensiven Amt auf Bundesebene. Aus diesem Grund sollte es im Grundsatz nicht zu einem Doppelmandat kommen bzw. sollte die Zeitdauer eines Doppelmandats möglichst kurz ausfallen.

Am ehesten kommt es zu einem Doppelmandat, wenn ein Regierungsmitglied bei einer Ersatzwahl in den Ständerat gewählt wird. Auf der einen Seite wäre eine absolute Unverjährbarkeit nicht zielführend, da ein Regierungsmitglied sofort zurücktreten müsste, es so auch zu einer ungünstigen Vakanz in diesem Departement führen würde. Auf der anderen Seite haben die St.Gallerinnen und St.Galler einen Regierungsrat für vier Jahre gewählt, mit dem Auftrag, dass er bzw. sie sich zu 100 Prozent einbringt. Die GLP findet die Präzisierung zur Doppelmandaten von Regierungsmitgliedern richtig und ist für Eintreten. Wir sind auch der Meinung, dass die Dauer möglichst kurzgehalten werden sollte und unterstützen somit auch den Antrag der vorberatenden Kommission.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung

Shitsetsang-Wil (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Grundsätzlich unterstützen wir denn vorgelegten XVI. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz. Die Regelung, dass die Frist nur bis zur allfälligen Erneuerungswahl gilt und nicht darüber hinaus, erachten wir als selbstverständlich. Das wird von uns auch unterstützt. Ein solches Doppelmandat ist eine erhebliche Mehrbelastung. Somit kann bei den Ämtern kaum ausreichend Rechnung getragen werden. Entsprechend erachten wir die vorgeschlagene Frist von 18 Monaten als deutlich zu lang. Sie ist entsprechend, wie von der vorberaten Kommission beantragt, auf zwölf Monate zu kürzen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung

Egger-Oberuzwil, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Inhaltlich hat der neue Art. 13 des XVI. Nachtrags zum Staatsverwaltungsgesetz keine Diskussionen hervorgerufen. Hingegen war die Übergangsdauer ein grosses Thema. Dabei führte die Staatskanzlei aus, dass der ehemalige Regierungrat und heutige Ständerat Benedikt Würth parallel elf Monate und 28 Tage im Amt war. Eine Mehrheit der Kommission stimmte dem Antrag auf Reduzierung auf zwölf Monate zu. Die Regierung hat dazu kein rotes Blatt gemacht. In der Gesamtabstimmung beschlossen die vorberatende Kommission mit 15:0 Stimmen dem Kantonsrat eintreten auf die bereinigte Vorlage zu beantragen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021