Geschäft: XV. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (Abstimmungsempfehlungen der Regierung bei kantonalen Abstimmungsvorlagen)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.21.08 |
Titel | XV. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (Abstimmungsempfehlungen der Regierung bei kantonalen Abstimmungsvorlagen) |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 1.7.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 4.1.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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16.9.2021 | Gremium | Beteiligung - 22.21.07 / 22.21.08 / 22.21.09 voKo XIV., XV., XVI. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
1.12.2021 | Eintreten | 60 | Zustimmung | 42 | Ablehnung | 18 | |
1.12.2021 | Antrag SVP-Fraktion zu Art. 5c | 30 | Zustimmung | 81 | Ablehnung | 9 | |
15.2.2022 | Schlussabstimmung | 55 | Zustimmung | 56 | Ablehnung | 9 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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15.2.2022 | Wortmeldung | Schwager-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der XV. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz ist abzulehnen. Auch die GRÜNE-Fraktion wird diesem Gesetz nicht zustimmen, mit der gleichen Begründung wie die SP-Fraktion. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Hüppi-Gommiswald (im Namen der SP-Fraktion): Der XV. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz ist abzulehnen. Die SP-Fraktion wird diesem XV. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz nicht zustimmen. Wir erachten diesen Maulkorb für die Mitglieder unserer Regierung für unnötig und einer Demokratie nicht würdig. Die Mitglieder der Regierung werden demokratisch gewählt und sollen die Wertehaltung als gesamtes Gremium öffentlich kundtun dürfen. Die SP-Fraktion wollte schon gar nicht auf dieses Geschäft eintreten und lehnt diese Beschneidung der Regierung nach wie vor ab. Wir wollen eine starke, aber keine Marionettenregierung. Darum braucht es diese Gesetzesanpassung nicht. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
14.2.2022 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
14.2.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt auf den XV. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (Abstimmungsempfehlungen der Regierung bei kantonalen Abstimmungsvorlagen) in zweiter Lesung ein. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Fortsetzung Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion mit 81:30 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Egger-Oberuzwil, Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission mit 11:4 Stimmen abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Shitsetsang-Wil hat mir mit einem Satz aus dem Herzen gesprochen. Er hat gesagt: Wir wollen starke Regierungsmitglieder. Das wünsche ich mir auch. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Schwager-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Es geht um die Meinungsfreiheit. Die Bevölkerung hat Anspruch darauf, dass sie die Meinung einzelner Mitglieder des Rates kennt, sich danach erkundigen kann, und wenn halt diese Meinung dann dazu führt, dass ein Mitglied der Regierung bei der nächsten anstehenden Wahl entsprechend kein Mandat mehr erhält, dann ist das das gute Recht der Bevölkerung, sich so zu entscheiden. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Shitsetsang-Wil (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Gemperli-Goldach (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag SVP-Fraktion ist abzulehnen. Wir sind der Meinung, dass diese Erweiterung, wie sie im Vorschlag der SVP-Fraktion vorgesehen bleibt, jetzt in diesem Sinne nicht notwendig bleibt. Es gilt selbstredend das Kollegialitätsprinzip und ich glaube, wenn ein Regierungsratsmitglied im Rahmen einer Fraktionssitzung dann allenfalls noch seine Meinung zu einem Sachgeschäft äussert, dann hat das nichts mehr mit der grundsätzlichen Thematik zu tun. Wir haben bei diesem Thema vor allem auch die staatspolitische Bedeutung dieser Vorlage mitberücksichtigt, jedoch geht diese Erweiterung für uns ein Stück zu weit. Diese Meinungsbildung in Rahmen von privaten Veranstaltungen, die vielleicht parteipolitischen Charakter haben, müssen nach wie vor entsprechend auch möglich bleiben und können sogar sinnvoll sein. Uns geht es letztlich um die demokratiepolitische Relevanz, um die staatspolitische Bedeutung. In diesem Sinne ist die Erweiterung, wie sie gemäss Antrag der SVP-Fraktion gewünscht bleibt, nicht notwendig und angezeigt. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Hüppi-Gommiswald (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Wir möchten keine Marionettenregierung, welche nur davon sprechen darf, wenn es der Kantonsrat genehmigt hat. Ich habe es bereits einmal gesagt und wiederhole es gerne noch einmal: Die Mitglieder der Regierung sind genauso legitimiert, gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieses Kantons ihre Meinung kundzutun. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, zu welchem wir Sorge tragen sollten. Mit diesem Antrag entscheiden wir, wer seine Meinung sagen darf und wer nicht. Das kann es wohl aus liberaler und demokratischer Sicht nicht sein. Die Mitglieder der Regierung haben sich an das Kollegialitätsprinzip zu halten, das ist auch richtig so. Wenn wir nun aber hingehen und jedem Regierungsratsmitglied verbieten, sich zu einzelnen kantonalen Abstimmungsvorlagen zu äussern, so ist das demokratiepolitisch äusserst problematisch. Es ist unnötig, der Regierung unseres Kantons solche Rahmenbedingungen aufzuerlegen und sie somit faktisch mundtot zu machen. So soll und darf ein Rat nicht mit seiner Regierung umgehen. Setzen Sie auf faire Bedingungen für die Meinungsfreiheit, für alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie für gewählte Regierungsrätinnen und Regierungsräte. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Art. 5c (Artikeltitel). Güntzel-St.Gallen beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 5c wie folgt zu formulieren: «Die Regierung und die Mitglieder der Regierung vertreten bei kantonalen Abstimmungsvorlagen keine vom Kantonsrat abweichende Abstimmungsempfehlung.» Wir sind der Meinung, dass auch die Mitglieder der Regierung sich an dieses System halten sollen und nicht nur die Regierung selbst. Ich bin mir Ihrer Meinung bewusst: Der Staat ist nicht das gleiche wie eine Unternehmung. Aber wenn in einer Firma der Verwaltungsrat einen Entscheid trifft, dann steht weder der CEO noch die gesamte Geschäftsleitung nebenan und macht eine Pressekonferenz, in der sie sagen, dass sie nicht einverstanden sind, und falls sie das machen würden, wären sie nicht mehr lange in dieser Funktion tätig. Ich bitte Sie, diese Vorschrift für die Regierung gesamthaft und für die einzelnen Mitglieder zu machen. Ein Hinweis auf die Bundesgerichtspraxis: Zumindest die erwähnten Bundesgerichtsurteile, die ich gefunden habe, betrafen alle Kantone, die keine entsprechende konkrete Regelung haben. Deshalb bin ich überzeugt, dass das Bundesgericht anders beurteilen würde, wenn eines unserer Regierungsmitglieder dagegen klagt, er hätte etwas sagen wollen, was nicht mit der Meinung des Kantonsrates übereinstimmt. Deshalb ist der Hinweis, das Bundesgericht hätte hier die persönliche Meinungsäusserung über die Einschränkung gestellt, nicht eins zu eins vergleichbar. Meines Wissens war das ein Fall, der zu Diskussionen führte, aber es war keine Regelung im kantonalen Recht. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 60:42 Stimmen auf die Vorlage ein. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Hüppi-Gommiswald (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Ich vertraue der Regierung, der Demokratie und der Meinungsfreiheit. Es ist ein zentrales Gut, welches wir in diesem Rat immer wieder hochhalten. So sollen wir es auch bei der Ausgangslage bezüglich der Reglementierung unserer Regierung machen. Als gewählte Volksvertreter haben auch Regierungsmitglieder ein Anrecht auf diese Meinungsfreiheit. Es ist nicht nötig, hier gesetzlichen Vorgaben zu machen. Die Regierung weiss sehr wohl, was sie zu tun und zu lassen hat. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Gemperli-Goldach (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir unterstützen die Formulierung, wie es die Regierung in ihrer Vorlage vorgesehen hat. Es geht grundsätzlich um den behördlichen Informationsauftrag und um die innenpolitische Neutralität im Zusammenhang mit Abstimmungen. Das ist ein wichtiges Thema. Mit der vorgesehene Formulierung können wir diesem Anliegen gerecht werden. Wir lehnen uns mit dieser Formulierung letztlich auch an das Bundesrecht an, welches genau diese Anpassung, welche nun im kantonalen Recht vorgesehenen bleibt, eben letztlich bereits umsetzt. Wenn Sie heute vielleicht der Meinung sind, die Umsetzung des Motionsauftrags sei nicht wichtig, begeben Sie sich demokratiepolitisch doch auf einen schwierigen Pfad. Die offizielle Meinungsbildung in der politischen Diskussion findet nun mal im Kantonsrat im Rahmen der entsprechenden Diskussionen statt. Wurden entsprechende Entscheidungen dann im Rat letztlich getroffen, gilt es aus diesem Prozess die entstandene Vorlage auch gegen aussen hin zu unterstützen und zu vertreten. Ansonsten können wir künftig die politischen Diskussionen über die Medien und über die Presse führen, aber ich weiss nicht, ob das wirklich mit der Grundkonzeption unseres Staates und unseres Verständnisses von unserem Staat vereinbart bleibt. Die Bürgerinnen und Bürger andererseits haben ein Anrecht darauf, nach Abschluss dieses Meinungsbildungsprozesses im Kantonsrat eine konsolidierte Haltung aus diesem Prozess zur Kenntnis zu nehmen. Eine andere Haltung bzw. Auffassung korrespondiert in keiner Weise mit dem behördlichen Informationenauftrag, welcher sich einer neutralen Berichterstattung verpflichtet fühlt und in diesem Sinn die freie Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger letztlich auch überhaupt erst ermöglicht. In diesem Sinne bitten wir Sie wirklich dringend, auf diese Vorlage entsprechend einzutreten. Sie ist demokratiepolitisch wichtig. Sie ist wichtig im Rahmen der Meinungsbildung, welche ein Grundbestandteil unseres Staatsverständnisses darstellt, und sie ist auch wichtig, damit künftig nicht eine Boulevardisierung der Politik stattfindet. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Mattle-Altstätten (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vom Bundesgericht vorgegeben Zurückhaltung staatlicher Behörden im Vorfeld von Sachabstimmungen reicht völlig aus. Es braucht darüber hinaus keinen Maulkorb für die Regierung, im Gegenteil. Interessierte Kreise kennen die Haltung der Regierung sowieso und so kann diese auch jenen Kreisen der Stimmbevölkerung, welche sich weniger mit den politischen Entscheidungsprozessen auseinandersetzen, ohne weiteres zur Kenntnis gebracht werden. Dies scheint uns für die Willensbildung der Stimmenden sogar geradezu angezeigt. Im Übrigen wäre es zur Meinungsbildung der Bevölkerung ebenso angezeigt, die Argumente, der im Kantonsrat unterlegenen Fraktionen und Gruppierung ausführlicher darzulegen. Während die Politik zur vielbeschworenen Stärkung des Vertrauens fortwährend zu einer höheren Transparenz aufgefordert wird, wäre es unseres Erachtens nun ein völlig falsches Zeichen, wenn die kantonale Exekutive ihre Sichtweise zu den Sachgeschäften nicht mehr darlegen dürften, natürlich immer im Rahmen der bundesgerichtlich geforderten Zurückhaltung. Im Übrigen trauen wir der Regierung absolut zu in den seltenen Fällen völlig unterschiedlicher Ansichten zwischen Regierung und Kantonsrat eine geeignete Sprachregelung zu finden, welche diese Sachlage angemessen Rücksicht. Die Grünliberalen sind wohl für Eintreten, lehnen allerdings die Gesetzesanpassung aus den vorgenannten Gründen ab. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dieser Nachtrag stellt sich wichtigen Grundfragen, unabhängig wer wen gewählt hat. Es geht hier auch um die Zusammenarbeit zwischen den beiden Räten: Parlament und Regierung. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |
1.12.2021 | Wortmeldung | Egger-Oberuzwil, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich erläutere die Einleitung nicht mehr, das habe ich vorher beim XIV. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz bereits gemacht. Noch zwei, drei Hinweise aus der vorberatenden Kommission: Auch der Art. 5 Bst. c wurde intensiv diskutiert. Der Antrag, die neue Bestimmung auf die einzelnen Regierungsmitglieder auszudehnen, wurde abgelehnt. In der Diskussion wurde auch erwähnt, dass es gar keine neue gesetzliche Bestimmung braucht. Die vorberatende Kommission beschloss in der Gesamtabstimmung mit 7:7 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten bei 1 Enthaltung dem Kantonsrat eintreten auf die Vorlage zu beantragen. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |