Geschäft: Kantonsratsbeschluss über das Entlastungsprogramm 2013

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.13.09
TitelKantonsratsbeschluss über das Entlastungsprogramm 2013
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaAllgemein
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung16.4.2013
Abschluss22.8.2013
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Aktuelle Mitgliederliste Stand: 27. Mai 2013
AntragAntrag CVP-EVP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion zu Ü1 vom 25. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E58 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion zu E38 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion zu E57 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag FDP-Fraktion zu E45 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E5 vom 24. Juni 2013
BotschaftAnhang 1
AntragAnträge der Regierung vom 11. Juni 2013 zu Massnahme E28bis und Abschnitt II Ziff. 3
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E21 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E24 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag Tinner-Wartau zu Ziff. 16 (neu) vom 24. Juni 2013
AntragAntrag FDP-Fraktion zu E57 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag Bischofberger-Thal zu E28 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E58 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Ziff. 17 (neu) vom 22. August 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E27 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E34 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion zu E29ter (neu) vom 24. Juni 2013
AntragAntrag Dietsche-Oberriet/Ilg-St.Gallen/Dürr-Widnau/Schöbi-Altstätten zu E1ter (neu) vom 24. Juni 13
AntragAntrag Gemperle-Goldach zu E47 vom 24. Juni 2013
BotschaftBeilage
AntragAntrag GLP/BDP-Fraktion zu E56 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E17 vom 24. Juni 2013
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 30. April 2013
ErlassErgebnis der Spezialdiskussion des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 22./23./30. Mai 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion zu E49 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag CVP-EVP-Fraktion zu Ziff. 2 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag CVP-EVP-Fraktion zu Ziff. 10 (neu) vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion zu E24bis (neu) vom 24. Juni 2013
AntragAntrag der Regierung vom 11. Juni 2013 zu Massnahme E52
AntragAntrag SVP-Fraktion zu E45 vom 24. Juni 2013
AllgemeinInformation der Regierung vom 11. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E14 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag GLP/BDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion zu E55bis (neu) vom 24. Juni 2013
AntragAntrag Roth-Amden zu E57 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E4 vom 24. Juni 2013
BotschaftAnhang 3
AntragAntrag Böhi/Egger/Wasserfallen/Rossi zu Ziff. 6 (neu) vom 25. Juni 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion zu E14 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E16 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag GLP/BDP-Fraktion zu Ziff. 14 (neu) vom 25. Juni 2013
AntragAntrag der Regierung vom 11. Juni 2013 zu Massnahme E66
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E49 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag GLP/BDP-Fraktion zu E51 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E33 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E19 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion zu E31 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E59 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion zu E57 vom 24. Juni 2013
AntragKommissionsbestellung vom 25. Februar 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Ziff. 7 (neu) vom 24. Juni 2013
AntragAntrag Wasserfallen-Goldach/Egger-Berneck/Rossi-Sevelen zu Ziff. 8 (neu) vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion zu E57bis (neu) vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E35 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag Scheitlin-St.Gallen zu E24 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion zu E50 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Ziff. 11 (neu) vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E11 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag Wild-Neckertal zu E24 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E22 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag Noger-St.Gallen / Ammann-Rüthi / Wehrli-Buchs / Gschwend-Altstätten zu E6 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E7 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E20 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag Storchenegger/Lehmann/Müller/Göldi zu E19 und Ziff. 13 (neu) vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E18 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E48 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E61 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion zu E39 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E29 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion zu E3bis (neu) vom 24. Juni 2013
BotschaftAnhang 2
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion auf Nichteintreten vom 24. Juni 2013
AntragAntrag Egger-Berneck / Rossi-Sevelen / Wasserfallen-Goldach zu E1bis (neu) vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Ziff. 15 (neu) vom 25. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E51 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E24 vom 22. August 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E66 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E28bis vom 24. Juni 2013
AntragAntrag GLP/BDP-Fraktion zu E35 und Ziff. 14 (neu) vom 24. Juni 2013
AntragAntrag Egger-Berneck/Rossi-Sevelen/Wasserfallen-Goldach zu Ziff. 9 (neu) vom 24. Juni 2013
AntragAntrag Freund-Eichberg / Heim-Gossau / Britschgi-Diepoldsau zu E9 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag Imper-Mels / Mächler-Zuzwil zu E56 und Ziff. 12 (neu) vom 24. Juni 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion zu E25 vom 24. Juni 2013
AntragAntrag der Regierung vom 11. Juni 2013 zu Massnahme E67
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E23 vom 24. Juni 2013
AllgemeinBeratungsschema vom 20. Juni 2013
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 24. und 25. Juni sowie vom 22. August 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu E13 vom 24. Juni 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
22.8.2013Antrag der SVP-Fraktion zu Ziff. 17 (neu)33Zustimmung78Ablehnung9
22.8.2013Antrag Tinner-Wartau zu Ziff. 16 (neu)28Zustimmung80Ablehnung12
22.8.2013Antrag der SVP-Fraktion zu Ziff. 15 (neu)64Zustimmung48Ablehnung8
22.8.2013Antrag der GLP/BDP-Fraktion zu Ziff. 14 (neu)27Zustimmung84Ablehnung9
22.8.2013Antrag der SVP-Fraktion zu Ziff. 11 (neu)36Zustimmung72Ablehnung12
22.8.2013Antrag der CVP-EVP-Fraktion zu Ziff. 10 (neu)83Zustimmung28Ablehnung9
22.8.2013Antrag Egger-Berneck / Rossi-Sevelen / Wasserfallen-Goldach zu Ziff. 9 (neu)21Zustimmung85Ablehnung14
22.8.2013Antrag Wasserfallen-Goldach / Egger-Berneck / Rossi-Sevelen zu Ziff. 8 (neu)20Zustimmung94Ablehnung6
22.8.2013Antrag der SVP-Fraktion zu Ziff. 7 (neu)85Zustimmung18Ablehnung17
22.8.2013Antrag Böhi-Wil / Egger-Berneck / Wasserfallen-Goldach / Rossi-Sevelen zu Ziff. 6 (neu)18Zustimmung92Ablehnung10
22.8.2013Ordnungsantrag Hartmann-Flawil auf Nichtbehandlung der Ziff. 6 (neu)45Zustimmung61Ablehnung14
22.8.2013Antrag der Regierung auf Streichung von Ziff. 399Zustimmung1Ablehnung20
22.8.2013Antrag der CVP-EVP-Fraktion zu Ziff. 295Zustimmung8Ablehnung17
22.8.2013Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E2455Zustimmung56Ablehnung9
22.8.2013Rückkommensantrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E2456Zustimmung54Ablehnung10
22.8.2013Massnahme Ü160Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion54Antrag der vorberatenden Kommission6
22.8.2013Massnahme E6777Antrag der Regierung30Antrag der vorberatenden Kommission13
22.8.2013Massnahme E6682Antrag der Regierung24Antrag der SP-GRÜ-Fraktion14
22.8.2013Massnahme E6654Antrag der Regierung52Antrag der vorberatenden Kommission14
22.8.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E6123Zustimmung70Ablehnung27
22.8.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E5940Zustimmung71Ablehnung9
22.8.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E58 Bst. c25Zustimmung81Ablehnung14
22.8.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E58 Bst. a27Zustimmung84Ablehnung9
22.8.2013Antrag SVP-Fraktion zu Massnahme E57bis33Zustimmung82Ablehnung5
22.8.2013Gesamtabstimmung88Zustimmung24Ablehnung8
25.6.2013Massnahme E5756Antrag FDP-Fraktion (übernommener Antrag der SVP-Fraktion)53Antrag der vorberatenden Kommission11
25.6.2013Ordnungsantrag Hartmann-Flawil auf Schluss der Diskussion30Zustimmung79Ablehnung11
25.6.2013Massnahme E5764Antrag SVP-Fraktion45Antrag der vorberatenden Kommission11
25.6.2013Antrag Imper-Mels / Mächler-Zuzwil zu Abschnitt II Ziff. 12 (neu)85Zustimmung28Ablehnung7
25.6.2013Massnahme E5653Antrag Imper-Mels / Mächler-Zuzwil59Antrag der vorberatenden Kommission8
25.6.2013Massnahme E5630Antrag Hartmann-Flawil81Antrag Imper-Mels / Mächler-Zuzwil9
25.6.2013Antrag GLP-BDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E55bis (neu)66Zustimmung44Ablehnung10
25.6.2013Antrag Hegelbach-Jonschwil zu Massnahme E530Zustimmung94Ablehnung26
25.6.2013Beginn der Session am 22. August 201369Antrag Ammann-Rüthi32Antrag Eugster-Wil19
25.6.2013Beginn der Session am 22. August 201385Antrag Ammann-Rüthi9Antrag Gächter-Rüthi26
25.6.2013Massnahme E5261Antrag bzw. Entwurf der Regierung50Antrag der vorberatenden Kommission9
25.6.2013Ordnungsantrag Güntensperger-Mosnang auf Schluss der Diskussion zu Massnahme E5271Zustimmung35Ablehnung14
25.6.2013Antrag GLP/BDP-Fraktion und SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E5138Zustimmung67Ablehnung15
25.6.2013Antrag SVP-Fraktion zu Massnahme E5053Zustimmung54Ablehnung13
25.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E4932Zustimmung78Ablehnung10
25.6.2013Antrag SVP-Fraktion zu Massnahme E4933Zustimmung74Ablehnung13
25.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E4826Zustimmung80Ablehnung14
25.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E4721Zustimmung79Ablehnung20
25.6.2013Antrag FDP-Fraktion zu Massnahme E4542Zustimmung59Ablehnung19
25.6.2013Antrag SVP-Fraktion zu Massnahme E4532Zustimmung63Ablehnung25
25.6.2013Eventualantrag Güntzel-St.Gallen zu Massnahme E3927Zustimmung71Ablehnung22
25.6.2013Antrag SVP-Fraktion zu Massnahme E3931Zustimmung70Ablehnung19
25.6.2013Antrag SVP-Fraktion zu Massnahme E3846Zustimmung62Ablehnung12
25.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E3532Zustimmung78Ablehnung10
25.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E3427Zustimmung85Ablehnung8
25.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E3325Zustimmung84Ablehnung11
25.6.2013Antrag SVP-Fraktion zu Massnahme E3152Zustimmung57Ablehnung11
25.6.2013Antrag SVP-Fraktion zu Massnahme E29ter (neu)35Zustimmung78Ablehnung7
25.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E2939Zustimmung76Ablehnung5
25.6.2013Abschluss der Session70Antrag des Präsidiums42Antrag Güntzel-St.Gallen8
25.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E28bis48Zustimmung63Ablehnung9
25.6.2013Eventualantrag Bischofberger-Thal zu Massnahme E2893Zustimmung21Ablehnung6
25.6.2013Antrag Bischofberger-Thal zu Massnahme E2831Zustimmung79Ablehnung10
25.6.2013Ordnungsantrag Rüesch-Wittenbach auf Schluss der Rednerliste69Zustimmung35Ablehnung16
25.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E2735Zustimmung70Ablehnung15
25.6.2013Antrag SVP-Fraktion zu Massnahme E24bis (neu)33Zustimmung78Ablehnung9
25.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E2431Zustimmung80Ablehnung9
25.6.2013Antrag Scheitlin-St.Gallen zu Massnahme E2439Zustimmung70Ablehnung11
25.6.2013Antrag Wild-Neckertal zu Massnahme E2448Zustimmung47Ablehnung25
25.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E2329Zustimmung76Ablehnung15
25.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E2226Zustimmung88Ablehnung6
25.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E2132Zustimmung78Ablehnung10
25.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E2044Zustimmung71Ablehnung5
25.6.2013Massnahme E1937Antrag Storchenegger-Jonschwil / Lehmann-Rorschacherberg / Müller-St.Gallen / Göldi-Gommiswald76Antrag der vorberatenden Kommission7
25.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E1931Zustimmung82Ablehnung7
24.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E1820Zustimmung83Ablehnung17
24.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E1731Zustimmung72Ablehnung17
24.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E1628Zustimmung81Ablehnung11
24.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E1429Zustimmung78Ablehnung13
24.6.2013Massnahme E1433Antrag der SVP-Fraktion79Antrag der SP-GRÜ-Fraktion8
24.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E1325Zustimmung84Ablehnung11
24.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E1131Zustimmung81Ablehnung8
24.6.2013Antrag Freund-Eichberg / Heim-Gossau / Britschgi-Diepoldsau zu Massnahme E935Zustimmung78Ablehnung7
24.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E728Zustimmung83Ablehnung9
24.6.2013Antrag Noger-St.Gallen / Ammann-Rüthi / Wehrli-Buchs / Gschwend-Altstätten zu Massnahme E652Zustimmung60Ablehnung8
24.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E527Zustimmung82Ablehnung11
24.6.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Massnahme E432Zustimmung79Ablehnung9
24.6.2013Antrag SVP-Fraktion zu Massnahme E3bis (neu)71Zustimmung39Ablehnung10
24.6.2013Antrag Egger-Berneck / Rossi-Sevelen / Wasserfallen-Goldach zu Massnahme E1bis (neu)17Zustimmung98Ablehnung5
24.6.2013Antrag Dietsche-Oberriet / Ilg-St.Gallen / Dürr-Widnau / Schöbi-Altstätten zu Massnahme E1ter (neu)50Zustimmung64Ablehnung6
24.6.2013Eintreten92Zustimmung24Ablehnung4
25.6.2013Antrag SVP-Fraktion zu Massnahme E2532Zustimmung69Ablehnung19
25.6.2013Abschluss der Session52Antrag Blumer-Gossau49Antrag Dietsche-Oberriet19
Statements
DatumTypWortlautSession
22.8.2013Wortmeldung

Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Bis anhin war das besondere Eigenkapital, und das wissen Sie eigentlich alle, für zwei Gründe reserviert gewesen: Das sind einerseits für Fusionen in Gemeinden, da haben wir schon mehrmals davon Gebrauch gemacht. Der zweite Teil sind für Steuersenkungen. Da haben wir auch immer wieder Gelder bezogen. Man kann das gut oder nicht gut finden, aber das war ein Mehrheitsbeschluss des Kantonsrates, den gilt es eigentlich umzusetzen. Das ist nun oder wäre das erste Mal, dass man von diesen zwei Gründen, bei denen man Geld entnehmen kann, abweicht. Hartmann-Flawil, das ist eben gerade der Sündenfall, das ist er. Weil ich kann Ihnen garantierten, wenn das heute mehrheitsfähig wird, dann gibt es gar keinen Grund, dass man nicht schon bald einen weiteren Grund findet, der es auch zulässt, Gelder zu entnehmen. Sie öffnen damit diese Büchse, da kenn ich Hartmann-Flawil zu gut, da ist er auch zu intelligent, dass er weiss, dass das jetzt geöffnet wird. Da kann ich Ihnen ganz ehrlich sagen, da biete ich keine Hand. Ich finde es schade, dass es hier knapp wird. Das ist absehbar. Dass man hier eigentlich diese Hand bieten will. Weil wir haben damals dieses besondere Eigenkapital bewusst angelegt auf einen Zeitpunkt, der sehr lange dauern soll in der Politik. Wir haben damals von Generationen gesprochen. Gemäss dieser Planung, die wir etwa hatten, würde das etwa für 20, 25 Jahre ausreichen. Das war damals die Planung. Dieses Geld haben wir ja nicht erwirtschaftet. Dieses Geld kam ja von der Nationalbank, das war wirklich ein schönes Geschenk. Das war auch richtig, dass wir eigentlich gesagt haben, wir dürfen dies nicht sofort konsumieren. Ich bitte Sie, halten Sie an diesem damaligen Entscheid fest. Weil er wirklich nachhaltig geplant war. Glauben Sie doch nicht, wenn Sie nun die Büchse öffnen und Sie nehmen 42 Millionen raus, dass es bei dem bleibt. So naiv bin ich nicht mehr in der Politik. Ich weiss, da kommen sehr schnelle Anträge. Deshalb bitte ich Sie, lehnen Sie das ab. Das wird brandgefährlich, was hier passieren kann.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Regierungspräsident: Der Antrag der GLP/BDP-Fraktion ist abzulehnen.

Rickert-Rapperswil-Jona, Sie liegen mit Ihrer Argumentation eigentlich nicht so falsch. Nur, es betrifft eben nicht nur Fachhochschulen, sondern alle Hochschulen im tertiären Bildungsbereich. Wir haben überall dasselbe Vorgehen vorgeschlagen. Wir werden in den Jahren 2014/2015 einen Betrag kürzen und dann einen erhöhten Beitrag im Jahre 2016. Wir gehen überall davon aus, dass wir unsere Abklärungen, Aktivitäten, umgehend starten werden, morgen, nach diesem abschliessenden Sessionstag. Dann werden wir sehen, wann wir was umgesetzt haben und wann wir was einsparen können. Wir gehen im Moment davon aus, dass wir in den Jahren 2014/2015 durchaus Verluste erzielen werden in den Hochschulen, weil wir diese Sparübungen schlicht nicht mehr stemmen können. Also wir werden von Rückstellungen und Reserven leben müssen 2014/2015 und dann im Hinblick auf 2016, wenn wir die erhöhte Autonomie haben, und diese neuen Leistungsvereinbarungen, dann möchten wir den grössten Beitrag einsparen können. Also Sie können mir glauben, wir sind genügend motiviert, vorwärts zu machen, dass so schnell wie möglich umzusetzen, dass wir eben diese Autonomie dann haben, diese erhöhte, und diese Beiträge leisten können. Wir werden Ihnen erste Gesetzesänderungen möglichst mit der ersten Sammelbotschaft nächsten Frühling vorlegen, damit Sie das bereits verabschieden können. Also Ihre Argumentation trifft eigentlich auf alle Hochschulen zu, aber wir haben jetzt gewisse Plangrössen, Zahlen, angenommen, haben die verteilt auf die nächsten Jahre und wir werden sehen, was wir dann wie schnell genau einsparen können. Wenn wir das nicht ordentlich können über das Budget, dann werden wir Verluste erzielen bei den Hochschulen, wie gesagt, aber für das haben wir Rückstellungen und Reserven.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Regierungspräsident: beantragt im Namen der Regierung, die Ziff. 3 zu streichen.

Dieser Auftrag wurde obsolet. Er wurde überflüssig, weil der Kantonsrat zum Einen die Regionale Schulaufsicht ja bereits abgeschafft hat und an der letzten Session die Einführung der Fremdevaluation, sprich Schulevaluation, nicht zugestimmt hat und ebenfalls beseitigt hat. Der Kanton St.Gallen verfügt demnach in der Volksschule über gar keine Instrumente mehr der Qualitätssicherung. Wir können nicht etwas überprüfen, das wir gar nicht mehr haben. Deshalb ist der Auftrag obsolet geworden.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Auch in diesem Punkt ist die Regierung der Zeit voraus. Das, was Huser-Altstätten fordert, existiert bereits. Wir haben bereits heute die nötigen gesetzlichen Grundlagen, in Art. 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge, dass Private einen Antrag stellen können, diese Prüftätigkeit übernehmen zu können. Wenn die Privaten über die nötige Infrastruktur und über die nötige Ausbildung verfügen, die da vorausgesetzt wird, so kann das bereits heute bewilligt werden. Es gibt bereits heute einen Privaten neben dem TCS, der eine solche Bewilligung hat, das ist die AMAG in Jona. Und wenn da andere kommen wollen, welche über die entsprechenden Voraussetzungen verfügen, so ist das kein Problem. Die Voraussetzungen sind allerdings relativ hoch. Es braucht da Spezialausbildungen, es braucht spezielle Prüfstände und es ist auch so, dass Prüfung und Reparatur organisatorisch getrennt werden müssen, damit es da nicht zu Interessekollisionen kommt. Wir hatten auch einmal einen deutschen Anbieter, der sich interessiert hat, dass allenfalls hier in der Schweiz anbieten zu können, der hat dann aber Forfait gegeben, als er gesehen hat, was man mit dieser Arbeit verdienen kann.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der GLP/BDP-Fraktion eine neue Ziff. 14 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, im Rahmen der Umsetzung der Massnahme E35 ab dem Jahr 2016 eine mehrjährige Leistungsvereinbarung einzuführen. Sollte diese Leistungsvereinbarung später abgeschlossen werden, verschiebt sich der für das Jahr 2016 vorgesehene Kürzungsschritt (von 2,0 auf 3,5 Mio. Franken) entsprechend.»

Ziff. 14 nimmt Bezug auf die Massnahme E 35. Dort geht es darum, dass bei den Fachhochschulen, es geht um das neue Technikum Buchs, um die Fachhochschule St.Gallen und die Hochschule Rapperswil, Beiträge gestrichen werden. Und zwar in einer Abstufung, das heisst, es gibt zuerst eine Streichung von 2 Mio. Franken und dann auf 2016 eine Kürzung von weiteren 1.5 Mio. Franken. Unser Antrag zielt darauf ab, dass man diese weitere Streichung von 2016 an eine Bedingung knüpft. Und zwar argumentiert die Regierung in ihrem Antrag, dass sie sagt, es werde eine mehrjährige Leistungsvereinbarung geben. Diese wird ausgehandelt und diese schafft mehr unternehmerische Freiheit. Und diese unternehmerische Freiheit ermögliche den Institutionen quasi, diese zusätzlichen 1.5 Mio. Franken wieder auf anderem Wege zu beschaffen oder einfach einzusparen, dadurch dass sie flexibler und unternehmerischer sind. Jetzt ist es aber so, wenn man das Kleingedruckte liest, dann sieht man, dass die Umsetzung dieser mehrjährigen Leistungsvereinbarung auf das Jahr 2018 in Aussicht gestellt wird. Das heisst, die Regierung verknüpft hier etwas und sagt, 2016 solle man bitte noch einmal etwas abdrücken, aber die Gegenleistung, mit der die Regierung das begründet, wird erst zwei Jahre später geliefert. Ich denke, und das wurde mir auch aus Bildungskreisen bestätigt, dass so eine Leistungsvereinbarung nicht vier Jahre brauchen muss. Klar, es sind zum Teil interkantonale Vereinbarungen, aber wir sind der Meinung, dass wir hier wirklich eine Verknüpfung machen sollten, der Fairness halber, und sagen müssen, dass man, wenn das mit der Leistungsvereinbarung verknüpft werden muss, auch diese Zahlung, diese Kürzung damit verknüpft. Konkret heisst das, wir laden die Regierung ein, hier Gas zu geben, wirklich alles Mögliche zu machen, dass diese neuen Leistungsvereinbarungen, diese neuen Regelungen, auch 2016 in Kraft sind. Wenn die Regierung das schafft, das Bildungsdepartement das schafft, dann tritt diese Kürzung in Kraft. Aber wenn sie das nicht macht, dann finden wir es nicht angemessen, noch einmal eine Bestrafung vorzunehmen. Es ist also wie ein Bonus, wir haben heute schon die Löhne der Regierungsräte genannt, wie quasi ein Sparbonus, den die Regierung kriegt, wenn sie eine schnelle Verhandlung hinkriegt und ich vertraue da auf das Bildungsdepartement, dass es mit diesem Anreiz die Verhandlungen beschleunigen kann.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Es gibt zwei Aspekte, die ich kurz kommentieren möchte. Das Eine ist die Massnahme selbst der Regierung. Dieser wird die GLP/BDP-Fraktion zustimmen. Was mich aber grundsätzlicher Natur dünkt und nicht einfach unkommentiert bleiben darf, ist dieser Sündenfall, den die CVP/EVP-Fraktion und die SP-GRÜ-Fraktion hier jetzt begehen, indem sie einfach sagen, wir nehmen jetzt etwas gebundenes Geld aus dem besonderen Eigenkapital. Erstens ist es ein Witz. Weil es ist sowieso Geld des Kantons, das verwendet wird. Entweder Sie streichen oder Sie nehmen es vom Eigenkapital. Aber jetzt so zu tun, als ob das besondere Eigenkapital etwas anderes wäre und als ob man da jetzt gespart hätte, das finden wir unlauter. Ich möchte Sie daran erinnern, wir haben ja über den Generationenfonds versucht, die Gelder, das Vermögen des Volkes, das Vermögen des Kantons, zu sichern. Solche Anträge zeigen uns, dass das dringend nötig ist, weil dieser Kantonsrat hat einmal beschlossen, dass dieses Geld zurückgestellt wird und eben nicht einfach in Sparmassnahmen abgeschöpft wird. Hier wird, wie gesagt, ein Sündenfall begangen. Wenn wir das hier jetzt machen, dann kommen bei der nächsten Situation dann auch wieder die CVP-EVP-Fraktion oder die SP-Fraktion und sagen, ja hier ist es auch ganz wichtig, und hier ist es auch schlimm für den Bürger. Alle diese Massnahmen, bei denen wir sparen, haben einschneidende Auswirkungen. Warum es jetzt hier über das besondere Eigenkapital irgendwie herum geschmuggelt werden soll, das verstehen wir nicht. Von dem her, schon aus grundsätzlichen Überlegungen dieses besondere Eigenkapital besonders zu lassen, bitten wir Sie dringlich, diesem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion nicht zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, auf die Massnahme E24 zurückzukommen und für den Fall, dass der Kantonsrat auf die Massnahme zurückkommt: «Die Reduktion des Beitrages an die Lokremise St.Gallen ist auf Fr. 170'000.- (anstelle Fr. 290'000.-) zu beschränken.

Sie erinnern sich, dass in der vorhergehenden Spardebatte vor etwa einem Monat Wild-Neckertal den Antrag gestellt hat, das Toggenburg mit der Klangwelt von den Streichungen im Kulturförderungsbereich auszunehmen. Wenn Sie die Unterlagen mit den Resultaten gelesen haben, die uns neu zugingen, dann sehen Sie, dass sich da offenbar eine Verwirrung ergeben hatte. In der Begründung zu Massnahme E24 damals sind Kürzungen, die den Haushalt real entlasten und Beiträge, die dem Lotteriefonds entnommen werden und für den allgemeinen Haushalt keine Rolle spielen, vermischt. Auch Wild-Neckertal ging damals davon aus, wenn ich mich für mein Toggenburg einsetze, und wir haben ihr ja da zugestimmt, dann wird der Sparbeitrag geringer sein. Das stimmt aber nicht. Der Sparbeitrag bleibt genau gleich, wenn wir jetzt auch für andere Beiträge diesen Massstab annehmen, nämlich zu kürzen im Budget aber die Lotteriebeiträge zu erhalten. Ich bitte Sie, diesem Rückkommensantrag zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Ergänzung zum Antrag: Die Zusammenlegung kann durchaus die Qualität der Kommunikation verbessern.

Eine kurze Ergänzung zum Antrag, es fehlt aus meiner Sicht ein Argument. Ich berate selber Unternehmen in der Art und Weise, wie man solche Funktionen organisieren kann und dieser Antrag hat noch einen zweiten Nutzen, nämlich die Qualität. Es ist so, dass in Organisationen, wenn die Kommunikation oder HR oder was auch immer sehr stark verteilt ist, eigentlich nicht wirklich Spezialisten sitzen, sondern immer Leute, die eigentlich zu wenig spezialisiert sind. Diese Zusammenlegung kann durchaus auch die Qualität der Kommunikation verbessern und ich denke, das sollte geprüft werden. Und wir haben vorher, zum Vorredner der CVP-Fraktion noch kurz eine Referenz, auch gesagt, dass doch bitte das Amt für Mittelschulen und das Amt für Kantonsschulen zusammengelegt werden sollten, das kann man auch sagen, das kann man auch die Residualkorrekturen reinnehmen, hat man aber separat erwähnt, von dem her finde ich es legitim, dass man diesen Vorschlag auch separat explizit macht und eine explizite Prüfung wünscht.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion eine neue Ziff. 11 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, aufzuzeigen, wie sich die Kontrolle der Motorfahrzeuge durch private Anbieter, beispielsweise durch zertifizierte Garagenbetriebe, durchführen liesse und welche finanzielle Entlastung die Umsetzung dieser Massnahme für den Kanton ergeben würde, und zwar im Hinblick auf die Veräusserung der Liegenschaften (Prüfstellen) sowie die entfallenden Betriebskosten.»

Wir haben bereits im ersten Teil des Entlastungspakets 2013 darüber diskutiert, welche Aufgaben den staatlichen Prüfstellen beispielsweise zukommen soll. Nun möchten wir geprüft haben, und stellen deshalb diesen Antrag, ob es nicht möglich wäre, dass, wie beispielsweise der TCS dies bereits heute anbietet, Fahrzeugprüfungen generell auch von privaten Anbietern erbracht werden können. Wir denken, dass viele Garagenbetriebe oder auch Garagenverbunde die technischen Voraussetzungen bereits erfüllen, um diese Aufgabe übernehmen zu können. Damit würden wir einerseits die Wirtschaft stärken, andererseits die Verwaltung und die Motorfahrzeugkontrollen entlasten und würden ausserdem einen Beitrag dazu leisten, dass sich die mittlerweile angestauten Fristen für die Fahrzeugprüfungen verkürzen würden. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion die Massnahme E58 wie folgt zu formulieren:

Nr.

Massnahme

E58

Gesundheitsdepartement, LB 8.01 (Stationäre Gesundheitsversorgung)

Kürzungen Beiträge stationäre Versorgung und Beiträge zur Sicherstellung der Versorgung sowie Gewinnabschöpfung Spitalverbunde

Beschreibung der Massnahme

Verschiedene Massnahmen im Bereich der Beiträge an die stationäre Versorgung: Reduktion der Ansätze von gemeinwirtschaftlichen Leistungen, konsequentes Benchmarking bei Tarifgenehmigungen/ -festsetzungen, Gewinnvorgabe bei Spitalverbunden, weitere Leistungskonzentrationen und Leistungsanpassungen (u.a. neue Privatabteilungen bei den Psychiatrischen Diensten) und Kürzung der Beiträge zur Sicherstellung der Versorgung.

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

-5'500

-13'000

-20'000

Gesetzesanpassung

Nein

Wer an der Aus- und Weiterbildung spart, gräbt sich sein eigenes Grab. Im Bereich der Ärzte kann man diesen Ausspruch ruhig wörtlich nehmen. Bei der Arbeit der Assistenzärzte und Unterassistenten geht es um Menschen. Möchten Sie von einem schlecht ausgebildeten Assistenzarzt behandelt werden?

Da wir in der Schweiz zu wenig Ärzte ausbilden, sind wir in grossem Masse auf ausländische Assistenzärzte angewiesen. Damit diese in unserem Gesundheitswesen gut funktionieren können, benötigen sie am Anfang oft eine breite Weiterbildung. Wir dürfen uns nicht bei der Ausbildung der Ärzte drücken und gleichzeitig bei der Weiterbildung den Geldhahnen schliessen. Auch der Kanton St.Gallen muss da seine Verantwortung wahrnehmen.

Er gibt im schweizweiten Vergleich bereits jetzt weniger dafür aus als andere Kantone. In vielen Bereichen gibt es Nachwuchsmangel - mit zu kleinen Beiträgen für die Weiterbildung wird dieser noch verstärkt. Wenn wir teure Programme zur Attraktivitätssteigerung lancieren müssen, ist nichts gespart.

Weil bereits im Sparpaket II der Betrag für die Fortbildung massiv gekürzt wurde, ist die Zitrone ausgepresst. Eine weitere Kürzung könnte gefährliche Auswirkungen haben.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist zu konkretisieren.

Ich staune jetzt, dass Wasserfallen-Goldach im Namen der SVP-Fraktion den uns vorliegenden Auftrag Ziff. 15 noch angereichert hat, weil hier steht nur von der Zusammenlegung der Informations- und Kommunikationsdienste. Jetzt hat er in seinem Votum noch ausgeführt, dass auch externe Kommunikationsunternehmen von den Staatsstellen nicht mehr berücksichtigt werden können. Ich erwarte dann hier noch eine Klärung. Ich empfehle Ihnen aber im Namen der CVP-EVP-Fraktion diesen Auftrag abzulehnen, obwohl er eine gewisse Sympathie auch bei uns geniesst. Aber wir haben heute E66 beschlossen, Wasserfallen-Goldach, wenn Sie die Beschreibung der Massnahme lesen und ein gewisses Vertrauen in unsere Regierung haben, es steht hier, dass jährliche Entlastung von 10 Mio. Franken ab 2015 durch Effizienz und Produktivitätssteigerung innerhalb der kantonalen Verwaltung geprüft wird, die Umsetzung kann auch Massnahmen in Querschnittsbereichen usw. beinhalten. Ihr Auftrag ist meiner Meinung nach bereits im E66 enthalten und es braucht hier keinen zusätzlichen Auftrag.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion eine neue Ziff. 10 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, die Bildung einer spezialisierten Regressabteilung für Regressforderungen des Kantons St.Gallen gegen die Haftpflichtversicherungen im Zuge von Verkehrsunfällen zu prüfen. Im Vordergrund steht eine Eingliederung dieser Regressabteilung ins Risk Management der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalt.»

Zum Prüfantrag der CVP-EVP-Fraktion möchte ich ergänzend zur Begründung noch zwei, drei Punkte anführen. Offenbar liegen gemäss unseren Angaben im Kanton Summen in Millionenhöhe, die, wenn sie in der Regressforderung besser bewirtschaftet werden würden, in Haftpflichtfällen, beispielsweise bei Verkehrsunfällen, mehr für den Kanton zurückgebracht würden. Deshalb regen wir von der CVP-EVP-Fraktion eine spezialisierte Regressabteilung, eine Bündelung der Kompetenzen im Regress und im Risk Management unseres Kantons, an. Die Regierung soll prüfen, ob es eben nicht besser wäre, wenn sämtliche Risiken der Staatsverwaltung im Zusammenhang mit Personen, Sach- und Vermögensschäden effizient und fachkompetent in eine Abteilung, und zwar würden wir uns vorstellen, es bestehe bereits eine Regressabteilung im Risk Management von der GVA, und nicht, wie teilweise externe Aufträge, an Regressrückforderungen gegeben werden. Wir sind der Ansicht, dass mit dieser Massnahme eben zu Gunsten unseres Kantons und unserer Staatsfinanzen mehr herausgeholt werden könnte.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag Egger-Berneck / Rossi-Sevelen / Wasserfallen-Goldach ist abzulehnen.

Einerseits stellt sich die Frage, warum die Auftragssteller genau auf fünf Prozent kommen. Wenn wir berücksichtigen, bei allen beschlossenen Personalmassnahmen, tragen diese Mitglieder Regierung, Staatssekretär und auch die Mitglieder des Kantonsgerichtes und der Präsident des Verwaltungsgerichtes diese Massnahmen mit. Auch wenn man die Besoldung der Regierung, des Staatssekretärs und der Profi-Gerichtsmitglieder anschaut, ist dies adäquat ihrer Leistungserbringung und Ihrer Verantwortung. Auch der Vergleich mit der Privatwirtschaft hinkt, wenn wir diese populistische Forderung anschauen. Wir möchten weiterhin gute Persönlichkeiten, solche die sich dem Amt gewachsen sind und das über alle Parteien hinweg. Und wenn wir einen Blick in die Schweiz in andere Kantone werfen, denke ich, sind unsere Magistratspersonen nicht überdotiert mit ihren Löhnen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Der Antrag Egger-Berneck / Rossi-Sevelen / Wasserfallen-Goldach ist abzulehnen.

Präsident Obama verdient 400'000 Dollar. Ein schöner Lohn, von mir aus gesehen sollte es auch der höchste Lohn eines öffentlichen Angestellten der USA sein. Aber Sie wissen, selbst ein Universitätscoach einer Universitätsmannschaft holt 4 Mio. Franken ab, das zehnfache, für mich nicht nachvollziehbar. Bundespräsident Maurer verdient etwas über 400'000 Franken. Von mir aus gesehen, sollte er der bestverdienende öffentliche Angestellte der Eidgenossenschaft sein. Sie wissen, dass es Leute gibt, die in dieser Eidgenossenschaft etwas über 1 Mio. Franken verdienen, für mich nicht nachvollziehbar. Regierungspräsident Kölliker verdient etwa das Doppelte von mir. Ich bin Sekundarlehrer, er ist der oberste Bildungschef. Wir haben da ein Verhältnis 1:2, nicht 1:12. Von mir aus gesehen, sollte er einer der bestverdienenden kantonalen Angestellten sein, er ist es bei Weitem nicht. Ich schätze, es gibt 100 Besserverdienende im Kanton. In Gesundheitssektoren, in der Finanzbranche wird im Solde des Kantons mehr verdient, manchmal sogar das Doppelte, für mich nicht nachvollziehbar. Ich bitte die Antragssteller, zuerst Kürzungen bei jenen Kantonsangestellten zu prüfen, die mehr als unsere Regierung, die eine sehr gute Arbeit leistet, verdienen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der GLP/BDP-Fraktion eine neue Ziff. 15 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, die Zusammenlegung der Infor­mations- und Kommunikationsdienste aller Departemente und der Regierung sowie ihre Ansiedelung bei der Staatskanzlei zu prüfen.»

Zusätzlich zum Antrag: Auf externe Vergaben von Kommunikationsleistungen ist zu verzichten bzw. sinnvoll zu handhaben.

Ich spreche hierzu im Namen der SVP-Fraktion, und nicht etwa als Jungtürke oder wie man uns Jünglinge allenfalls bezeichnen möchte. Wir laden die Regierung ein, die Zusammenlegung der Informations- und Kommunikationsdienste aller Departemente und der Regierung sowie ihre Ansiedlung bei der Staatskanzlei zu prüfen. Erst kürzlich hat die Aufstockung der Dienststelle Kommunikation bei der St.Galler Kantonspolizei auf 400 Stellenprozente für grösseres Aufsehen gesorgt. Nicht nur das Sicherheits- und Justizdepartement belegt im Bereich der Kommunikation einige Stellenprozente. Auch in anderen Departementen, wie zum Beispiel im Baudepartement mit gesamthaft doch immerhin 130 Stellenprozenten, wird nicht auf zusätzliche Kommunikationsfachleute verzichtet. Dies, und das sei hier wohl bemerkt, trotz der 360 Stellenprozente, die im Bereich der Kommunikation der Staatskanzlei angesiedelt sind. Dies verursacht über alle Departemente hinweg hohe Personalkosten, welche über eine effizientere Nutzung der bestehenden personellen Ressourcen und auch über eine verstärkte Prioritätensetzung innerhalb der Kommunikation vermieden werden könnte. Wir ersuchen die Regierung deshalb, sämtliche Informationsdienste auf deren Notwendigkeit und deren Sparpotenzial zu prüfen und dem Parlament unter Ausweis der Synergieeffekte potenzielle Zusammenlegung vorzuschlagen. Des weiteren fordern wir von der Regierung in Zukunft auch die Kommunikationsaufträge an externe Werbe- und PR-Agenturen auf ein sinnvolles und akzeptables Minimum zu reduzieren. Es geht in der heutigen finanziellen Situation unseres Kantons doch nicht an, und natürlich auch definitiv zu weit, wenn beispielsweise Abtreten der Regierungsrätinnen oder Regierungsräte externe PR-Agenturen beauftragen, nur um ihren eigenen Abgang bestmöglich zu inszenieren und in bestmöglichem Licht dastehen zu lassen. Ich habe geschlossen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Ich habe diesen Antrag jetzt verstanden. Es ist offensichtlich so, dass die Aufstockung um 10 Stellen keine bedeutende Aufstockung darstellt. Und die bedeutende Aufstockung dann also von 10 eben kostenneutral erfolgen soll. Ich muss Ihnen einmal sagen, würde in diesem Rat ein Unwort des Jahres gekürt werden, so müsste es wohl das Wort kostenneutral sein. Wir wollen kostenneutral, das Stipendienwesen verbessern, jetzt wollen wir auch noch kostenneutral neue Stellen schaffen. Das geht doch gar nicht. Wo wollen Sie denn überhaupt das was Sie für neue Stellen einsparen wollen eben einsparen? Dann geht es weiter. Offensichtlich ist es dann die Idee, dass irgendwie im Sinne einer Spezialfinanzierung aus den Busseneinnahmen generiert durch zusätzliche Radaranlagen zehn neue Stellen bei der Regionalpolizei finanziert werden sollen. Sind wir doch ehrlich: Eine solche Spezialfinanzierung gibt es nicht. Die zusätzlichen Stellen werden ebenfalls dem allgemeinen Haushalt belastet, unabhängig von der Höhe der Busseneinnahmen. Oder wollen Sie die zusätzlichen Polizisten wieder entlassen, wenn die Einnahmen aus den Bussen sinken, weil die Radaranlagen ihren waren Zweck erfüllen und Autofahrerinnen und Autofahrer zum Fahren gemäss den Geschwindigkeitsbegrenzungen animieren. Unsere Fraktion ist stets der Meinung, dass es das für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben notwendige Personal braucht und wir sind bereit, die notwendigen Mittel dafür zu sprechen. Es ist nun aber absurd bei einem allgemeinen Personalstopp, den wir wie gesagt nicht unterstützt haben, einseitig bei einem Verwaltungszweig einen Ausbau zu fordern und an den übrigen Stellen Abbau. Unsere Fraktion kann dieses widersprüchliche und populistisch anmutende Vorgehen nicht unterstützen und lehnt den Antrag daher ab.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Ich habe mich vorhin gewehrt für die Rückweisung des Ordnungsantrages, setze mich nun aber ein, diesen Antrag, der jetzt behandelt wird, materiell abzulehnen. Das ist für mich kein Widerspruch, sondern ich meine, wir sollten die parlamentarischen Freiheiten und Möglichkeiten hoch halten, aber in der Sache dann analysieren und entscheiden. Es sind für mich einige Gründe, und ich halte mit dem auch fest an die Adresse von Kühne-Flawil. Es ist nicht die antragstellende Fraktion, sondern Sie sehen auf dem grauen Blatt, dass es Mitglieder aus unserer Fraktion sind. Es wird wahrscheinlich dann in der Abstimmung auch Mitglieder geben, die dafür sind. Ich werde kaum der einzige sein, der dagegen stimmt. Einerseits ist der Zeitpunkt, und da habe ich mit Hartmann-Flawil am Anfang nicht Mühe gehabt es zu sagen. Gehört das in ein Sparpaket? Für mich nicht. Aber es war die Freiheit der parlamentarischen Antragstellung. Inhaltlich hat für mich, und das mag sein, dass ich die Statistiken weniger auswendig kennen als die Vorredner aus meiner Fraktion, seit dem letzten Antrag die Kantonspolizei aufzustocken, nichts wesentliches geändert. Vor allem müssen wir die Illusion vergessen, dass wir über Erhöhungen der Kantonspolizei, also des Korpsbestandes direkt Einfluss nehmen können, wo und wie die Mitglieder des Korps eingesetzt werden, es wird rechtliche Gründe dagegen geben und faktisch wird es auch nicht die Regierung sein, die jeden Dienstag bestimmt, wo die Polizisten im Einsatz sind. Wir wurden oft vertröstet, aber gefühlsmässig hatte ich mehrere Male das Gefühl, dass eben nicht unseren Wünschen entsprochen wurde, wenn man schon bei den früheren Aufstockungen den Einsatz an der Front und nicht primär bei Geschwindigkeitskontrollen und bei Parkbussen gesehen hatte. Ich persönlich werde auch im Herbst einer Aufstockung nicht zustimmen, solange die Schwergewichte, und der Vorredner hat ja selber auf organisatorische Probleme, oder zumindest Fragwürdigkeiten hingewiesen, wenn man eine Informationsabteilung oder bald einen Informationszug hat, dann stellt sich schon die Frage, ob hier die Prioritäten richtig gesetzt werden. Solange das der Fall ist, meine ich, müssen wir auch nicht über eine Aufstockung entscheiden. Heute werde ich ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Kantonsratsbeschluss über das Entlastungsprogramm 2013 ist zuzustimmen.

Am Ende der Beratung der vorberatenden Kommission, so wie Ihnen das vorgeschlagen wurde, sahen die Zahlen nochmals etwas anders aus. Jetzt waren dort im Jahr 2014 72.7 Mio. Franken, da haben wir im Rat noch etwas drauf gepackt. Im Jahr 2015 waren es 113.3 Mio. Franken, auch im 2015 sind rund 4 Mio. Franken dazugekommen in der Ratsberatung. Im Jahr 2016 hat die vorberatende Kommission eine Summe von 156.7 Mio. Franken zum Sparen vorgeschlagen. Wir sind jetzt dort nochmals um gut 2 Mio. Franken höher. Ich möchte es gleich vorwegnehmen, die vorberatende Kommission hat Ihnen auch in der Schlussabstimmung die Empfehlung abgegeben, dieser Vorlage zuzustimmen und dies mit einem klaren Resultat von 10 Ja, 3 Nein, ohne Enthaltung und 2 Abwesenheiten.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatenden Kommission stimmte der Massnahme E59 zu.

Ich gebe Ihnen gerne das Kommissionsresultat bekannt: Die Kommission hat mit 10:3 bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit diese Massnahme gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Die vorberatende Kommission hat Massnahme E66, wie sie Ihnen vorliegt, mit 8:4 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen und 1 Abwesenheit gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion eine neue Ziff. 7 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, die Zusammenlegung des Amts für Berufsbildung und des Amts für Mittelschulen im Bildungsdepartement zu prüfen.»

Wir stellen diesen Antrag, weil sich die Sekundarstufe II in letzter Zeit sehr stark entwickelt hat. Mittlerweile verfügen heute ungefähr 90 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz über einen Abschluss einer Berufs- oder Mittelschule, das heisst der Sekundarstufe II. Innerhalb dieser Sekundarstufe hat sich eine zunehmende Durchlässigkeit entwickelt und die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Sicht auf dieses Ausbildungsniveau dürfte unbestritten sein und wird auch von der EDK gefordert und gefördert. Dazu gehören beispielsweise die Schaffung von anerkannten gleichwertigen Abschlüssen und kombinierten Bildungsgängen, die Definition gemeinsamer Lernziele, oder die Ausbildung von Lehrpersonen für die gesamte Sekundarstufe II. Aufgrund der Durchlässigkeit innerhalb der Sekundarstufe II drängt sich auch die Zusammenlegung der Ämter für Berufsbildung und Mittelschulen in unserem Kanton auf, wie das bereits in anderen Kantonen getan wurde. Denn die heutige Trennung beider Ämter ist eigentlich überholt und unzeitgemäss geworden. Die Fusion der beiden Ämter soll dazu dienen, dass zwischen Berufsbildung und Mittelschulbildung – trotz unterschiedlicher Schultypen mit unterschiedlichen Profilen Synergien besser genutzt werden könnten, hauptsächlich im Bereich des Wissens- und Erfahrungsaustauschs. Dies umso mehr als sich viele Themen der beiden Ämter überschneiden und schon jetzt sicherlich gemeinsam behandelt werden. Der Kanton St.Gallen hat erst vor Kurzem eine sehr gute Erfahrung mit der Zusammenlegung von Ämtern gemacht. Die Fusion des Amtes für Wirtschaft und des Amtes für Arbeit zum AWA, d.h. zum Amt für Wirtschaft und Arbeit war erfolgreich und neben den erwarteten Synergien konnten gemäss Geschäftsbericht der Regierung von 2012 auch Einsparungen beim Personalaufwand erzielt werden. Dabei wurde bewusst darauf verzichtet, die Fusion mit externen Beratern durchzuführen, denn es sind die Mitarbeitenden selbst, die am besten wissen, wo die Synergien liegen und wie gemeinsam Lösungen erarbeitet werden könnten. Der gewählte Fusionsprozess war nicht nur im Resultat erfolgreich, sondern hat auch die Voraussetzungen geschaffen, für eine sehr gute Zusammenarbeit der Mitarbeitenden der beiden fusionierten Ämter. Auf dieser Basis sollten auch das Amt für Mittelschulen und das Amt für Berufsbildung fusioniert werden können und ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

beantragt eine neue Ziff. 16 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, im Rahmen der Umsetzung von Massnahme E67 einen Vorschlag für die gegenseitige Verrechnung von Leistungen zwischen Kanton und Gemeinden zu unterbreiten.»

Ich bitte Sie, diesen Prüfauftrag in Verbindung mit Massnahme E67 zu betrachten. Wir haben im Laufe dieser Spardebatte vor und nach der Sommerferien auch darüber diskutiert, welche Leistungen Gemeinden erbringen. Wir haben zum Teil auch entsprechende Erträge gekürzt. In diesem Antrag geht es darum, inskünftig eine höhere Sensibilität zu erreichen, wenn es darum geht, Leistungen von Kanton und Gemeinden, wie sie sie gegenüber einander erbringen, auch in ein besseres Schema einzuordnen. Ich glaube, dieses Schema würde es sich lohnen aufzuarbeiten, umso mehr Vorarbeiten geleistet worden sind. Das wird vermutlich Regierungsrat Gehrer noch sagen und ich bin überzeugt, diese Arbeit, die Frau Hubacher wahrscheinlich ihrem Nachfolger irgendwo noch in der Schublade überlassen hat, kann man ohne grossen Probleme wieder hervorholen und sicher dort ansetzen, ohne dass da grössere Aufwände beidseits - Kanton und Gemeinden - entstehen bei der Erarbeitung eines möglichen gegenseitigen Verrechnungskataloges. Ich bin mir aber durchaus bewusst, dass es sehr wohl auch in Zukunft Leistungen geben wird und muss, die etwas kosten, vor allem, wenn es darum geht, auch gegenüber Gemeinden Verfügungen zu erlassen. Dass diese bezahlt werden müssen, scheint klar zu sein. Aber ich möchte sie auch daran erinnern, die Gemeinden erbringen in vielen anderen Bereichen sehr wertvolle Dienste, vor allem mit ihren Personendaten, die sie für die Erfüllung dieser Aufgabe des Kantons in verschiedenster Hinsicht, zum Beispiel auch im Strassenverkehrsamt, immer wieder benötigen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion):

Hartmann-Flawil hat es bereits erwähnt, eigentlich sprechen wir heute ja über Massnahmen im Rahmen des dritten Sparpakets über ein Entlastungsprogramm. Was diese Massnahme mit Einsparungen, allenfalls mit Mehreinnahmen zu tun hat, ist beim besten Willen nicht erkennbar. Ich möchte hier auch noch kurz auf die Ausführungen von Güntzel-St.Gallen eingehen. Er hat gesagt, wir hätten ja bereits andere Ausgaben beschlossen, unter anderem zum Beispiel für Anschaffungen der Radargeräte oder für die Schaffung neuer Stellen. Dies ist natürlich nicht vergleichbar mit dieser Massnahme, die hier gefordert ist. Man hat Anschaffungen getroffen respektive Ausgaben beschlossen, die dann eben wiederum Mehreinnahmen generieren. Das ist in meinen Augen ein bedeutender Unterschied. Es geht hier wirklich offensichtlich um Ausgaben, nicht um Einnahmen und Einsparungen. Ich bitte Sie, deshalb nur schon deswegen diesen Antrag der SVP-Fraktion abzulehnen. Ich möchte jetzt auf den eigentlichen Antrag eingehen. Ich bin jetzt nicht ganz sicher, worum es in diesem Antrag geht. Gemäss Ziff. 6 oben auf dem Blatt war Kostenneutralität gefordert, gemäss Ziff. 6 Eventualantrag ist die Finanzierung dieser Stellen aus den Einnahmen der Radargeräte gefordert. Ich weiss nicht genau, Sie haben jetzt wieder von Kostenneutralität gesprochen. Ich hätte gerne, kurz bevor ich weiterspreche, eine Klärung. Geht es um Kostenneutralität oder geht es um die Finanzierung dieser Stellen aus zusätzlichen Einnahmen aus den Radaranlagen?

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E61 zu streichen.

Der Kanton St.Gallen macht sehr wenig im Bereich der Prävention. Nach der Kürzung der Beiträge fürs ZEPRA, der Abschaffung des Alkoholpräventionsprogramms smartconnection und mit der Übertragung der Zuständigkeit der Sucht-Prävention an die Gemeinden im Rahmen des Sparpakets II bleibt nicht mehr viel. Ich wundere mich, das man überhaupt noch einen Betrag gefunden hat, wo man bei der Prävention etwas wegsparen kann. Man hat noch einen Betrag gefunden. Den Jugendtag für Schülerinnen und Schüler, das Informationsheft des ZEPRA und die Bewegungsförderung im Alter. Es gab einmal eine Zeit, wo der Kanton St.Gallen eine Vorbildfunktion wahrgenommen hat in der Schweiz. Diese Zeiten sind schon lange vorbei... Was die Suchtprävention betrifft ist der Kanton St.Gallen im schweizweiten Vergleich Schlusslicht. Andere Kantone investieren wesentlich mehr in die Prävention, was auch richtig ist. Einsparungen bei der Prävention werden uns noch teuer zu stehen kommen. Prävention kostet, das ist richtig. SP und Grüne sind aber überzeugt, dass erfolgreiche Prävention schlussendlich eben hilft, Kosten zu sparen. Denn eines ist in diversen Studien belegt: Investitionen in Präventionsmassnahmen haben einen hohen Retourn of Investment. Jeder investierte Franken kommt um ein mehrfaches zurück. Prävention ist nicht nur Grundlage für ein gesundheitsbewusstes Leben, sie stärkt auch die Eigenverantwortung des Einzelnen. Durch gute Präventionsarbeit im Kindes- und Jugendalter können entscheidende Weichen für ein gesundheitsbewusstes Leben gestellt werden. In der Schweiz wo im Moment 300'000 Alkoholkranke und eine Million stark rauchende Personen leben, ist es verantwortungslos, Mittel für die Prävention weiter zu streichen. Im Gegenteil, es müssten eigentlich mehr zusätzliche Mittel für eine zielgruppenorientierte Präventionsarbeit eingesetzt werden. Denn Prävention ist immer günstiger als heilen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Surber-St.Gallen, ich finde den Begriff Kostenneutralität ein sehr gutes Wort. Wir als Politiker sollten es viel öfters respektieren und eigentlich sollten wir es als Wort des Jahres vorschlagen. Grundsätzlich und abschliessen möchte ich sagen, Sie haben jetzt die Gelegenheit ein Zeichen zu setzen gegenüber der Bevölkerung, um zu signalisieren, dass Sie bereit sind Massnahmen zu treffen gegen die zunehmende Kriminalität. Es ist ein Grundsatzentscheid. Sie haben jetzt die Gelegenheit zu sagen, ja, wir sind bereit diese Geste zu machen. Wenn Sie das nicht machen, ist das natürlich Ihre Entscheidung, aber dann müssen Sie sich auch gegenüber der Bevölkerung verantworten.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Zu Surber-St.Gallen: Die Idee ist, dass ich mit dem Antrag eine bedeutende Aufstockung beantrage, die im Grundsatz kostenneutral geschehen sollte, aber das mindestens zehn Stellen mit den neuen Busseneinnahmen finanziert werden sollen. Das ist der Inhalt des Antrags. Andererseits stelle ich mit Befriedigung fest, dass seitens der CVP-EVP-Fraktion Signale da sind, dass sie grundsätzlich bereit wären, im Rahmen des Voranschlags einer Aufstockung zuzustimmen. Das finde ich positiv und ich werde mich daran erinnern.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag Egger-Berneck / Rossi-Sevelen / Wasserfallen-Goldach ist abzulehnen.

Die Regierung wird eingeladen, die Einführung eines Solidaritätsbeitrages der Magistratspersonen in der Höhe von fünf Prozent ihres Jahresgehalts zu prüfen. Wenn die Magistratspersonen zu einem Solidaritätsbeitrag oder besser gesagt zu einer Kürzung von fünf Prozent verdonnert bzw. verpflichtet werden sollen, dann müsste man meiner Meinung nach auch die anderen Löhne von Staatsangestellten angemessen kürzen. Denn nach meiner Meinung verlangt das in der Bundesverfassung verankerte Gebot der Rechtsgleichheit dies zwingend. Mit einer Lohnkürzung hätten folglich neben den Mitgliedern des Regierungsrates und der obersten Gerichte auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung mit einer fünfprozentigen Kürzung zu rechnen. Der Vorschlag ist also nichts anderes als der Vorschlag der Regierung, allerdings damals juristisch korrekt: für alle Verwaltungsangestellten eben fünf Prozent Kürzung. Diese Massnahme wurde in ihrem Rat schon einmal abgelehnt, ich denke, der Rat wird bei seinem Entscheid bleiben. Ausserdem gilt es zu beachten, dass die Löhne in Bezug auf die Anforderungen im Amt festgesetzt werden und auch Regierungsräte und Magistratspersonen allgemein Anrecht haben, ihren vereinbarten Lohn zu bekommen und nicht einfach gerade von Fall zu Fall, wenn es dem Kantonsrat ein bisschen passt, fünf Prozent weniger. Eigentlich müssten sie ja fünf Prozent mehr bekommen, wenn gespart werden muss, denn die Anforderungen steigen dann. Und schliesslich kann man festhalten, was Ammann-Rüthi schon gesagt hat, die st.gallischen Magistratspersonen liegen mit ihren Lohnhöhen im Mittel vergleichbarer Kantone. Und wenn man jetzt die Absicht hat oder die Meinung, die würden zu viel verdienen, dann ist es ganz einfach, sie können hier einen Antrag stellen, dann können wir über die Besoldungsreglemente entsprechend diskutieren und nicht einfach ein Schnellschuss im Rahmen einer Spardebatte starten. Zum Schluss vielleicht noch, wenn es der SVP-Fraktion darum geht, allgemein die Kantonsfinanzen über eine höhere Besteuerung oder höchsten Einkommen zu sanieren, dann können sie mit unserer vollen Unterstützung rechnen. In diesem Sinne: Der Vorschlag der SVP-Fraktion verstösst gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit, wurde vom Parlament schon einmal abgelehnt und ist als Massnahme untauglich.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E66 zu streichen.

Sie entschuldigen, dass ich kurz abwesend war, aber die Abstimmung, die bei E59 war, war tatsächlich ein Tiefpunkt in der Kantonsratstätigkeit, der ich doch immerhin 13 Jahre angehört habe. Ich finde es sehr bedauerlich. Und wenn wir hier jetzt E66 haben, dann ist unser Grundsatz der SP-GRÜ-Fraktion ein ganz klar eindeutiger. Wenn es Effizienzsteigerungen geben kann, wenn es Synergiegewinne geben kann, dann ist die Regierung als operatives Organ verantwortlich diese umzusetzen. Es ist deshalb unsinnig, wenn wir hier vorgehen und eine sogenannte Residualkürzung wieder einführen, wie wir es schon einmal gemacht haben und hier einen Betrag einsetzen. Wenn es 15 Millionen sind, ist es kein Problem. Wenn es Synergiegewinne sind, Effizienzgewinne, es ist aber auch richtig, dass allenfalls eben nur 3, oder 5, oder 7 Millionen sind, es liegt in der Verantwortung der Regierung. Es ist ein bisschen anrüchig, wenn wir hier vom Kantonsrat solche Pseudovorgaben geben, damit am Schluss die Abrechnung stimmt. Ich bitte Sie deshalb, diesen Auftrag bei der Regierung zu belassen, und dort in die Verantwortung zu nehmen. Die Regierung macht es, da bin ich überzeugt. Ich danke Ihnen, wenn Sie diese Massnahme in dieser Form ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Ich nehme kurz Stellung zu den Aussagen von Widmer-Mosnang, insbesondere bezüglich des Einzelfalles, den er geschildert hat von diesem Fachhochschulabgänger. In der vorberatenden Kommission wurde auch ein solches Beispiel gebracht. Es ist nachher ein Killerargument, weil es ist klar, es gibt immer wieder einzelne Fälle, in denen das System ausgehebelt werden kann. Sie finden das bei der Sozialhilfe, beim Steueramt, bei der Besteuerung, Sie finden überall Einzelfälle. Ich bitte Sie aber, das zu bedenken, wir reden hier nicht über einzelne Fälle, Sie können das auch ermessen. Es gibt im Jahr nicht 10'000 Abgängerinnen und Abgänger der Fachhochschulen, die gerade anschliessend einen bezahlten 10-monatigen Urlaub machen und im November zurückkehren, damit sie dann bei der nächsten Steuererklärung weniger verdient haben und noch in den Genuss der IPV kommen. Ich bitte Sie, dies in Relation zu setzen, an die 10'000 Familien im Kanton St.Gallen, die darauf angewiesen sind, dass sie im Bereich der Prämienverbilligung entlastet werden. Bitte wägen Sie das ab und nicht mit dem Killerargument eines Einzelfalles.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Regierungsrätin:

Ja, Sie haben es gehört, der Vergütungsanteil ist tatsächlich ein sehr sensibles Instrument. Je nach dem wo welche Prozente nach oben oder nach unten korrigiert werden, müssten eigentlich Veränderungen ebenfalls auf beide Seiten wahrnehmbar sein. Leider ist es aber, wie wir erfahrungsgemäss festgestellt haben, eine Einbahnstrasse. Der Kanton oder die Kantone entlasten nämlich bis 2017 die Krankenversicherungen, weil wir sukzessive bis 55 Prozent herauf schrauben werden, was dann bei den Versicherungen passiert, ich wage zu bezweifeln, dass diese dann gesenkt werden. Müssten Sie ja, weil die Versicherer weniger belastet werden. Wir haben das bei der Einführung der neuen Spitalfinanzierung gesehen. Die Zusatzversicherungen wurden massiv entlastet. Rund 80 Millionen in unserem Kanton. Auf der anderen Seite ist bei den Zusatzversicherungen bei den Prämien die Reduktion nicht erreicht worden. Die hätte rund um 10 bis 15 Prozent zu Buche schlagen müssen. Das zeigt schon in diesem System, dass eben da etwas nicht ganz richtig verstanden und umgesetzt wird. Die Entlastungsmassnahme oder die Entlastungswirkung, die durch die Erhöhung des Vergütungsanteils des Kantons erreicht werden sollte bei den Versicherern wird so weniger schnell erreicht. Das ist richtig. Ich möchte dann aber auch, dass man fordert, dass auf Seiten der Versicherer eben das auch in die Prämienfestsetzung oder in die Prämiendiskussion einfliessen muss. Die ??? hat das Ganze ja auch überprüft und diesbezüglich sich auch geäussert bei den Zusatzversicherern. Wir sind hier jetzt aber in einer Diskussion, die auf der Ebene des Finanzdepartementes diskutiert wird, also sich um eine finanztechnische Umlagerung handelt und deswegen möchte ich gerne dem Finanzchef dazu das Wort erteilen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Regierungsrätin:

Es ist eine harte Sparmassnahme, ich glaube da gibt es tatsächlich nichts zu beschönigen und es ist so, dass der Bund gewisse Vorgaben macht, welche Gelder eben wo fliessen und welche Gelder wie geleistet werden müssen. Einige oder viele von Ihnen haben auch diese Systematik bereits gesehen. Wir haben ja den Bereich der Ergänzungsleistungen, und da ist der Kanton gehalten und gebunden an die Bundesvorgabe diese eben zu leisten und auch die Ersatzmassnahmen, auch die muss der Kanton sicher stellen und auch berappen. Was passiert für die ordentliche Prämie oder für die ordentlichen Prämienverbilligungen? Wird tatsächlich das Kuchenstück immer kleiner, weil dort eben der Kanton noch die Möglichkeit hat Einfluss zu nehmen. Wir wissen um diese Problematik, die Regierung weiss das. Und trotzdem hat sie keine andere Möglichkeit gefunden, die vorgegebene Sparmassnahme zu erreichen und empfiehlt Ihnen diesbezüglich der Massnahme zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

der Massnahme E58 ist zuzustimmen. legt seine Interessen als Mitarbeiter im Kantonsspital St.Gallen und jetziger Konsiliar- und Belegarzt in der Spitalregion II offen.

Als Mitarbeiter im Kantonsspital St.Gallen und jetziger Konsiliar- und Belegarzt in der Spitalregion II fühl ich mich natürlich dem Spitalwesen im Kanton St.Gallen sehr eng verbunden und das Votum, das ich halte, fällt mir auch nicht leicht. Diese Massnahme E58 schmerzt, sie tut wirklich weh im Gesundheitswesen. Ich habe versucht die Stimmung in unserer Spitalregion II, aber auch in der Spitalregion I mit Verantwortungsträgern ein bisschen abzuschätzen. Die Massnahme trifft ja vor allem das Kantonsspital und das Ostschweizer Kinderspital. Die Grundhaltung war eigentlich die, dass man gesagt hat, es schmerzt, es tut wirklich weh, aber angesichts auch der Sparmassnahmen in allen anderen Bereichen steht man auch im Gesundheitswesen vor der Anforderung, die Sparbemühungen des Kantons zu unterstützen. Es bleibt zu hoffen, dass grad an diesen grossen Einheiten im Kantonsspital und im Ostschweizer Kinderspital diese Sparmassnahmen entsprechend abgefedert und kompensiert werden können, sodass am Ende die Qualität der Ausbildung und vor allem der Patientenversorgung nicht leidet. Ich glaube, das ist ein wichtiges Zeichen, dass man aus dem Ratssaal geben sollte, die Gesundheitsversorgung im Kanton St.Gallen soll und wird nicht schlechter werden. Über alles gesehen, diese Massnahme tut sehr weh, wird aber von Mitarbeitern und von mir persönlich mitgetragen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident:

Von Kommissionsmitgliedern wurde das Resultat verlangt. In der Kommission wurde der Antrag nicht so, wie er jetzt diskutiert wurde diskutiert, aus diesem Grund hat das Resultat keine Bedeutung. Selbstverständlich gebe ich Ihnen gerne das Resultat bekannt. Die vorberatende Kommission hat dies gut geheissen mit 7:7 und Stichentscheid des Präsidenten.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

zu Bischofberger-Thal: Es ist eine Tatsache, dass Fehler passieren, ich habe Kontakt als Mitglied des Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) sowie mit dem Strassenverkehrsamt, und es wird mir bestätigt, dass enorme Fehler passieren. Das hat nicht zu tun mit dem Personal, dass die schlecht arbeiten, aber es ist eine Tatsache, dass es kein Kerngeschäft der Post ist. Jetzt haben wir die Möglichkeit, eine innovative Lösung anzubieten, damit man das elektronisch vom Geschäft oder von zu Hause aus erledigen kann. Es ist ein Nutzen, den alle nutzen können und vor allem die Deponie fällt in dem Sinne weg, weil ja die Schilder nach St.Gallen geschickt werden. Es ist dann kein Geschäft mehr bei der Post, welches Kosten verursachen könnte. Auch zu berücksichtigen ist, dass die Einführung des CO2-Gesetzes auch eine Änderung ab 1. Juli 2012 ergeben hat, wo die Fahrzeuge mit dem Prüfbericht 13.20 nicht mehr die Post einlösen kann. Es fallen laufend Geschäfte weg, die die Post nicht erledigen können, also können wir doch jetzt und heute das Signal senden, dass wir jetzt eine wirklich gute Lösung einführen können. Es gibt noch zu berücksichtigen, dass die Poststellen immer mehr gekürzt worden sind vom Personal her und sie immer mehr Aufgaben erfüllen müssen, wie ich bereits in meinem Votum erwähnt habe. Ich möchte gar nichts gegen das Personal der Post einwenden, das möchte ich hier ganz klar feststellen, aber ist jetzt möglich, eine Lösung zu finden und ich bitte Sie dringend, den Antrag zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag Wasserfallen-Goldach / Egger-Berneck / Rossi-Sevelen ist abzulehnen.

legt seine Interessen offen als Angehöriger der Kantonspolizei.

Prävention gehört ebenso zu den Kernaufgaben der Polizei wie die Bekämpfung von Verbrechen. So ist es auch richtig, dass die Dienstleistungen der Sicherheitsberatung der Kantonspolizei St.Gallen kostenlos sind. Dies nützt nicht nur den Personen, welche diesen Dienst in Anspruch nehmen, sondern hilft auch den Polizisten an der Front. Durch gezielte Beratungen an Objekten können beispielsweise Einbrüche verhindert werden und der damit verbundene Aufwand für die Polizei entfällt. Die Beratungsstelle beurteilt Objekte neutral, sie gibt Ratschläge, welche Sicherungen nützlich sind und muss nicht, wie private Anbieter, möglichst teure Sicherheitsanlagen verkaufen. Diese niederschwellige Beratung wird von der Bevölkerung sehr geschätzt und trägt zu einem guten Image der Kantonspolizei bei. Sollten Sie diesem Auftrag trotzdem zustimmen, so wäre der Kanton St.Gallen der einzige Kanton, der seinen Bürgern für die Sicherheitsberatung Geld abverlangen würde.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

stellt den Ordnungsantrag, die Ziff. 6 (neu) nicht zu behandeln.

Wir beraten hier das sogenannte Entlastungsprogramm, ein anderes Wort für das Sparpaket und darum geht es ja um Ausgaben zu kürzen oder Mehrerträge zu generieren. Hier haben wir einen Antrag, der zusätzliche Aufgaben einbringt und hier Beschlüsse fasst, die dann im Rahmen des Voranschlages zu fassen sind. Es ist hier ein Ausgabenbeschluss, zusätzliche Ausgaben. Im Entlastungsprogramm ist es aber, wie das Präsidium auch immer wieder festgestellt hat und auch die Regierung, es geht hier nur um Ausgabenkürzungen oder Mehrerträge. Ich bitte Sie deshalb, diese Ziffer nicht zu behandeln und zwar im Rahmen des Voranschlages 2014 ist dieser Antrag nachher berechtigt. Nicht? Kein Problem, wenn er dort gestellt wird. Hier geht es aber, im Rahmen dieser Sondersession, nur um Ausgabenkürzungen oder Mehrerträge.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Ich möchte mich auf das vorhergehende Votum von Egger-Berneck beziehen. Er hat uns Statistiken um die Ohren gehauen, und wir alle müssten jetzt dastehen und denken die Kriminalität ist wirklich massiv gestiegen in letzter Zeit. Dem stehen aber verschiedenste Aussagen von kantonalen Polizeikommandanten entgegen und ich möchte mich gar nicht dagegen wehren, dass man in Zukunft wieder darüber spricht, ob man weiter Polizei aufstocken muss, Statistiken hingegen, wenn man sie denn zitiert, da sollen ja auch die Quellen deklariert sein. Sie wissen, Statistiken können lügen und erst wenn man sich hineinversetzt merkt man, wo die Knackpunkte sind. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, Egger-Berneck, dass in den Machtzentren der internationalen, der transnationalen Gesellschaften die schwerwiegendsten Betrugsdelikte stattfinden und die fordern Spezialisten im Hintergrund und nicht vor allem Regionalpolizisten. Da wäre beispielsweise eine zusätzliche Staatsanwaltschaft gefordert. Wir hatten solche Fälle auch in St.Gallen. Wir dürfen nicht vergessen, es gibt nicht nur Einbrüche in unsere Wohnhäuser.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

beantragt im Namen von Egger-Berneck / Rossi-Sevelen und in seinem eigenen Namen eine neue Ziff. 8 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen zu prüfen, inwieweit eine Kostenpflicht für die Inanspruchnahme von gewissen Dienstleistungen der Sicherheitsberatung der Kantonspolizei eingeführt werden kann.»

Mit unserem Antrag laden wir die Regierung ein zu prüfen, inwieweit eine Kostenpflicht für die Inanspruchnahme von gewissen Dienstleistungen der Sicherheitsberatung der St.Galler Kantonspolizei eingeführt werden kann und soll. Die Sicherheitsberatung der Kantonspolizei St.Gallen bietet für diverse Nachfrager verschiedene Beratungsdienstleistungen im Sicherheitsbereich an. Mit Beratungsdienstleistungen zu technischen Lösungen und richtigem Verhalten engagiert sich diese Stelle für die Kriminalprävention im Kanton St.Gallen, was grundsätzlich natürlich sehr lobenswert ist und von uns auch entsprechend anerkannt wird. Allerdings sind diese Dienstleistungen bisher kostenlos und werden somit nicht von den eigentlichen Nutzern sondern von der gesamten Allgemeinheit getragen, letzthin von der Steuerzahlerin und vom Steuerzahler im Kanton St.Gallen. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, weshalb alle Dienstleistungen gratis angeboten werden sollen. Hauptsächlich ist die Sicherheitsberatung in Bereichen wie «Sicherheitsaspekte im Detailhandel» und «Sicherheitsaspekte in Banken» aktiv mit Ihrer Beratungstätigkeit. Gerade solche Beratungsnehmer könnten sich solche Dienstleistungen selbstverständlich auch leisten. Es wäre wünschenswert, wenn diese Dienstleistungen wenigstens annähernd kostendeckend verrechnet werden könnten. Bis anhin trug die öffentliche Hand sämtliche anfallenden Kosten der Beratungsstelle, obwohl diese vom Grossteil der Steuerzahler nie in Anspruch genommen wird. Mit einer Kostenpflicht nach dem Verursacherprinzip soll für gewisse Dienstleistungen zumindest ein angemessener Kostendeckungsgrad angestrebt und damit öffentliche Gelder eingespart werden.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich habe im April 2013 der Regierung in einer Einfachen Anfrage die Frage gestellt, wie die Schwerpunkte in Bezug auf die Kommunikation bei der Polizei gesetzt werden. Ist Facebook wichtiger, oder sind andere Kommunikationsaufgaben wichtiger? Ich habe bis heute auf diese Einfache Anfrage keine Antwort erhalten. Ich meine, es ist richtig, dass wir im Bereich der Kommunikation ein Zeichen setzen. Es ist heute modern, dass überall kommuniziert wird über Kommunikationsspezialisten und die Chefs selber sich in vornehmer Zurückhaltung wähnen. Wir sollten ein Zeichen setzen, wir brauchen eine gute Kommunikation, aber die soll durchaus konzentriert und zentralisiert sein.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Regierungspräsident: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir erkennen eigentlich nicht, wo hier weitere Synergien genutzt oder Dienste zusammengelegt werden können. Es ist so, dass in den Departementen ja keine einzelnen Informations- und Kommunikationsstellen geführt bzw. betrieben werden. Wir haben das jetzt ja schon zusammengefasst bei der Staatskanzlei, das funktioniert sehr, sehr gut. Die Departemente wenden sich direkt an diese zentrale Stelle und von dort aus wird das zentral betrieben. Was richtig ist, das natürlich die Kantonspolizei einen eigenen Kommunikationsdienst betreibt, ebenso die Staatsanwaltschaft, aber wir sind dezidiert der Meinung, dass dies auch richtig ist. Es gibt keinen anderen Kanton, der diese Dienste zusammengefasst hat und es macht auch keinen Sinn, dass man das zusammenfassen würde. Deshalb erkennen wir eigentlich nicht, was wir hier weiter überprüfen könnten, was wir weiter zusammenlegen können. Wir haben das weitgehend optimiert, die Kosten sind minimal.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag Wasserfallen-Goldach / Egger-Berneck / Rossi-Sevelen ist abzulehnen.

Wasserfallen-Goldach, Egger-Berneck und Rossi-Sevelen möchten, dass die Regierung prüft, ob in der Erhebung von Kosten für die Sicherheitsberatung Sinn erkannt werden könnte. Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Regierung das bereits getan hat. Wir haben geprüft, und das schon mehrfach, ob für diese Dienstleistung Kosten zu erheben sind oder nicht. Bereits im Massnahmenpaket 2004 ist das intensiv am runden Tisch und dann noch einmal im Rat diskutiert worden und ist dann letztendlich mit guten Gründen verworfen worden. Auch im Rahmen der Erarbeitung dieses dritten Entlastungsprogramms, das wir jetzt diskutieren, ist diese Frage in der Regierung noch einmal diskutiert worden und wir sind zum selben Schluss gekommen wie Regierung und Rat 2004. Es ist nicht sinnvoll, diese Gebühren einzuführen. Wieso nicht? Der Markt der Sicherheitsberatung wird im Moment intensiv bewirtschaftet und es hat in diesem Mark Leute, die etwas davon verstehen, und das objektiv machen. Es hat in diesem Markt aber auch andere, die vor allem verkaufen wollen, und das, das verkauft wird, ist nicht immer das, was auch sinnvoll ist. Wenn Leute über Sicherheitssysteme verfügen, die dann in der Praxis nicht funktionieren, so wird das Ziel, das dahintersteht und das auch die Polizei begrüsst, nämlich die Verhinderung von Verbrechen, nicht erfüllt und die Polizei muss dann trotzdem ausrücken. Die Kantonspolizei hat aus diesem Grund ein sehr hochwertiges Interesse, dass sie eben objektiv - sie verkauft ja keine Gerätschaften - beraten kann und die Bürgerin und der Bürger, der seine Sicherheit verstärken will, dieses Ziel dann tatsächlich auch erreicht. Wenn wir diese Gebühren einführen, erhöht sich die Gefahr, dass die Leute sich eben nicht mehr von der Polizei beraten lassen, sondern zu Privaten wechseln und diese Privaten sind nicht alle in der Lage, das einzulösen, was sie versprechen. Für die Kantonspolizei ist es aber auch sehr wichtig, dass sie bei der Erarbeitung von Alarmierungs- und Einsatzdispositiven aktiv mit dabei ist. Das betrifft natürlich vor allem grössere Firmenunternehmungen. Die Polizei muss wissen, wer Schlüsselträger ist. Und wenn das durch private Sicherheitsunternehmungen geschieht, so weiss die Polizei, dass dann alles auf Umwegen über die Sicherheitsfirmen geht. Und wenn die Polizei bei der Erarbeitung dieser Sicherheitsdispositive aktiv dabei ist, dann weiss die Polizei auch, wo sie durch muss, wo allenfalls Schwachstellen geschehen, dann kann sie ihre Arbeit vorbereiten, kann diese Dispositive im Ernstfall hervorziehen und sehr viel besser reagieren. Aus diesem Grunde muss ich Sie bitten, diese zusätzlichen Gebühren, so gut das jetzt auch tönt, abzulehnen. Die Polizei will das weiterhin selber machen können und die Wahrscheinlichkeit, dass sie das tun kann, erhöht sich eben, wenn das kostenfrei geschieht.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich möchte zu Mächler-Zuzwil ein paar Worte sagen. Unsere Regierung hat uns sehr viele gute Entlastungsmassnahmen vorgeschlagen. Diese Massnahme gehört nicht zu dieser Kategorie. Aber aufgrund der Terminologie war es natürlich verständlich, dass mit den Jahren 15 und 16 mit einer kleinen Anpassung die fehlenden 42 Millionen Franken eingeholt werden können. Wir müssen uns bewusst sein, das ist Geld, das wir von unseren Bürgerinnen und Bürgern holen. Wenn wir ehrlich wären, müssten wir sagen, wir würden für 15/16 den Steuerfuss um 1 Prozent erhöhen. Es betrifft im Grossen und Ganzen genau die gleichen Leute draussen, unsere Bürgerinnen und Bürger. Das wäre ehrlich, das wäre korrekt. Dann wären wir, Mächler-Zuzwil, bei den Steuerfusserhöhungen. Dann liegt der Einsatz des besonderen Eigenkapitals eben nicht mehr quer zur Schiene. Das besondere Eigenkapital setzen wir ein für Gemeindefusionen und für Steuersenkungen oder eben die Verhinderung von Steuererhöhungen. Also so zweckentfremdet wäre der Einsatz dieses Geldes nicht. Ich möchte einfach hier appellieren: Der grosse Teil dieses Rates will keine Steuererhöhung, will das Volk nicht zusätzlich belasten, aber mit dieser Massnahme machen wir es gerade. Darum bitte ich Sie um Unterstützung des Antrages.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Die hervorragende Stellungnahme meines Vorredners kann ich nur mit Einem ergänzen, dass es unserer Schweizer Jugend heute so gut geht, wie es ihr geht, hat damit zu tun, dass gute Präventionsarbeit über Jahrzehnte aufgebaut, gut angekommen ist. Bitte bedenken Sie, dass das nicht selbstverständlich ist. Wollen wir Zustände wie in umliegenden Ländern wie z.B. den Vororten von Paris, wo solche Präventionsaufgaben gar nicht möglich gewesen sind und schlechte Folgen hatten. Nein, das wollen wir nicht. Streichen Sie diese Kürzung. Streichen Sie, danke.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Regierungsrätin: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich danke Ihnen für die Voten. Ja es sind Massnahmen die schmerzen. Wir wissen das und dennoch ist die Regierung zum Schluss gekommen, dass wir diese Entlastungsmassnahme empfehlen, immer in Betracht vor dem Hintergrund der finanziellen Situation, in der wir stehen. Ich möchte aber ebenfalls nochmals darauf hinweisen, und es ist ein wichtiger Punkt, diesbezüglich soll und darf die Qualität nicht leiden. Wenn wir gehört haben, dass der Kanton St.Gallen in Bezug auf Aus- und Weiterbildung jetzt schon wenig bezahlt, dann muss ich hier eine Korrektur anbringen. Diese Information ist so nicht korrekt. Wir durften bis anhing wirklich gut entschädigen. Das hat auch Erfolg erzielt, so dass wir ein Kanton sind, der viele Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt hat und wir setzen alles daran, dass das so bleibt. Die Korrektur nach unten, die ist im schweizweiten Vergleich im Durchschnitt. Es soll eine interkantonale Vereinbarung geben, dass eben nicht Kantone wenig oder exorbitante Beiträge leisten können, sondern dass wir uns hier in einem Durchschnitt bewegen. Deswegen möchte man die Beiträge an die Aus- und Weiterbildung auch koordiniert auf der gleichen Ebene und gleichen Höhe schweizweit positionieren. Diese interkantonale Vereinbarung ist auf dem Weg, wir haben sie in der Kommission für Aussenbeziehung bereits thematisiert und diskutiert. Ich finde ebenfalls, dass diese Information so nach aussen getragen werden muss, damit hier nicht ein falscher Eindruck besteht. Kommt diese interkantonale Vereinbarung zustande, dann wird der Kanton St.Gallen dieser, nehme ich an, so oder so auch beitreten. Es sind Ausbildungssätze, die dann schweizweit getragen werden.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Regierungsrat:

Dieser Antrag ist heute früh aktueller weise eingegangen. Ich konnte mich aber mit den Mitgliedern der Regierung kurz besprechen und wir halten fest, dass man konsequenterweise es in diesem Falle gleich handhaben könnte, wie im Falle der Klangwelt Toggenburg, wo eben diese Aufteilung 60:40 Staatshaushalt und Lotteriefonds nur eben im Entlastungspaket den Teil Staatshaushalt betrifft. Mit anderen Worten, man schneidet diesen Beitrag in die beiden Teile 60 Staatshaushalt und 40 Lotteriefonds, tastet den Lotteriefondsteil nicht an, hingegen die Kürzung im Staatshaushalt. Mit anderen Worten haben wir damit unser Ziel erreicht. Warum hängt das aber so zusammen? Das war in der Politik so gemacht, damit man die kulturellen Schwerpunkte im Kanton, wie eben die Lokremise in der Stadt, Schloss Werdenberg, Kunstzeughaus in Rapperswil Jona, gesichert hat in ihren Beiträgen und nicht in die Volatilität des Lotteriefondsgesuchs einbettet. Jetzt ist es zum Bumerang geworden, weil wir jetzt eben genau diesen Betrag antasten. Das ist ungut im System, da muss ich zugeben, das ist etwas ungeschickt in der Konstellation und deswegen braucht es jetzt eine Abstrahierung dieser beiden Anteile. So kann ich sagen, die Regierung hält fest, dass man eine solche Aufteilung, dass man nur den Teil Staatshaushalt kürzt, in diesem Sinne auch akzeptieren kann und sagen kann, um es gleich zu behandeln, wie Antrag Wild-Neckertal in der letzten Session es gemacht hat für die Klangwelt Toggenburg, könnte man es auch genauso hier handhaben. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Die Ziff. 5 ist ebenfalls obsolet geworden – durch die Massnahme E57.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich habe den Ausführungen von Widmer-Mosnang nicht viel beizufügen. Es geht hier um die Kernfrage, wer soll die Last der 42 Millionen Franken tragen? Ist es, wie bereits beschlossen im Gesetz, der Kanton mit seinem Anteil an den Gesundheitskosten, oder sind es im Umfang von 42 Millionen Franken die Versicherten via ihre Krankenkassenprämien? Die Antwort darauf sollte eigentlich klar sein. Wir haben das dem Volk versprochen. Es gab eine heftige Diskussion dannzumal. Es war sogar eine Initiative angedroht, sollte man nicht diesen Schlüssel rasch vollziehen, der ab 2017 gilt. Darum ist es auch unsere Verpflichtung, daran festzuhalten, was wir der Bevölkerung versprochen haben. Ich erlaube mir noch eine Bemerkung zum sogenannten Sündenfall. Es ist eben kein Sündenfall, wenn wir es vom besonderen Eigenkapital beziehen. Wenn wir es vom Eigenkapital abziehen würden, diese 42 Millionen Franken, dann würde mit dieser Massnahme dann die Handlungsfähigkeit des Kantons St.Gallen zusätzlich eingeschränkt werden. Ich glaube, hier ist breite Übereinstimmung, dass das Eigenkapital dazu benützt werden sollte, um diese Zeit zu überbrücken, in der der Finanzhaushalt nicht im Lot ist. Wir würden uns also zusätzliche Fesseln anlegen. Mit dem Weg über das besondere Eigenkapital würde zeitlich begrenzt dieser einzelne Topf für diese Ausgabe geöffnet werden. Die Folgen für den Kanton St.Gallen sind eigentlich ganz klar. Es wird nicht 20 Jahre dauern, bis dieser Topf aufgebraucht ist. Sondern es wird 18, sowieso Jahre dauern. Wir sind jetzt etwa im Jahr 9 oder 10 und haben also noch 9 oder 10 Jahre vor uns. Ich bitte Sie zu berücksichtigen, dass in dieser Zeit noch sehr viel passieren wird und dass wir jetzt, aus diesem besonderen Eigenkapital in dieser besonderen Situation ein Problem lösen können und das ist absolut kein Sündenfall, sondern das ist nur vernünftige Finanzpolitik.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag Ziffer 17 der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Vorab eine kleine Berichtigung: Das Amt für Kultur mit seinen Abteilungen allein hat einen Aufwand von 45 Mio. Franken bzw. einen Aufwandüberschuss von 28 Mio. Franken im Budget 2013. Das Budget 2014 sieht noch einen Aufwandüberschuss von 25.8 Mio. Franken vor. Man sieht dort bereits die Wirkung der Entlastungsmassnahmen. Der Aufwand von 66 Mio. Franken, der erwähnt wurde, beinhaltet auch den Lotteriefonds mit 20.3 Mio. Franken und das Staatsarchiv mit 612'600 Franken. Das gehört bekanntlich nicht zum Amt für Kultur. Bei der erwähnten Aufwandsteigerung von 2013 auf 2016 geht es um Abschreibungen. Vor allem die Abschreibungen des Kantonsbeitrags an das Naturmuseum in der Stadt St.Gallen, der hier bewilligt wurde, ebenso wären es Abschreibungen an einer allfälligen Theatersanierung oder eines Klanghauses im Toggenburg, wenn sie diesem je zustimmen. Zudem hat das Amt für Kultur in den vergangenen Sparrunden bereits überdurchschnittlich starke Kürzungen hinnehmen müssen. Ich erinnere an die Streichung der grossen neuen Publikumsbibliothek, die Streichung des Textilmuseum-Projekts, Auflösung des Zentrums für das Buch, massive Kürzungen bei den Beiträgen an Kulturinstitutionen und ab 2014 Personalabbauten, soweit sie gehen. Und es sind dabei langjährige Mitarbeitende zu entlassen. Eine nochmalige zehnprozentige Kürzung hätte ganz massive Folgen im Kulturbereich. Sie wäre geradezu ein Kahlschlag. Ich bitte Sie also darum, seien Sie vernünftig. Sie würden damit zum Beispiel das Staatsarchiv schmälern, welches dem Rechtsstaat dient und welches seinen Aufgaben gar nicht mehr nachkommen könnte in diesem vorgeschriebenen Masse. Gerade dort ist es wichtig, technologische Entwicklungen nachzuvollziehen, beispielsweise bei den elektronischen Langzeitarchivierungen. Dies ist für unseren Rechtsstaat sehr notwendig. Der Aufwandüberschuss im Kulturbereich inklusive Bibliothek und Staatsarchiv mach etwa 0.7 Prozent des ordentlichen Staatshaushaltes aus. Zehn Prozent mehr oder weniger sind bei diesen Beträgen massiv. Sie würden also hier ein Waterloo anrichten.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Mitteilung über Gewährung der Tenüerleichterung.

Angesichts der zu erwartenden Temperaturen ist es sicher angebracht, sich des Jacketts zu entledigen und sich kleidertechnisch zu erleichtern.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Konkretisiert seinen Antrag. Ein Wunsch und Aufforderung, dass die Regierung die Kommunikation nicht zu eigenen Zwecken nutzt, sondern sorgfältig mit externen Vergaben umgehen soll.

Ammann-Rüthi hat dies richtig erkannt, das ist nicht offizieller Bestandteil dieses Antrags, allerdings natürlich sehr naheliegend und sehr stark verbunden mit diesem Antrag. Einfach ein Wunsch oder eine Aufforderung an die Regierung, die Prioritäten innerhalb ihrer eigenen Kommunikation so zu setzen, dass da nicht der Eigennutz im Vordergrund steht, sondern eben das öffentliche Interesse, oder besser gesagt, das Interesse des Departementes vordergründig behandelt wird.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Regierungsrat:

Die Regierung hat das beraten. Diesen Nachtrag können wir gerne so aufnehmen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung,

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Es ist ja eigentlich nicht erstaunlich, dass so ein Antrag noch kommt. Die SVP-Fraktion hat anscheinend ein bisschen Blut geleckt, die Kultur hat ziemlich wenig Lobby in diesem Rat. Wieso versucht man es nicht noch einmal? Der einzige Grund, Egger-Berneck, den Sie jetzt gegeben haben, ist: Man kann. Sie haben nicht erklärt, wie das gehen soll, dass das Amt für Kultur sich auf das Wesentliche konzentriert, geschweige denn, was das Wesentliche überhaupt sei. Dass die finanzielle Situation dieses Kantons etwas düster ist, ist uns allen bewusst, sonst wären wir nicht noch einen dritten Tag hierhergekommen. Aber einen direkten Zusammenhang haben Sie ja nicht herstellen können. Und, einfach zu Ihrer Information, Sie waren die ersten zwei Tage auch hier, die Kultur hat bereits schon Kürzungen erbracht. Die hat Ihren Anteil auch getan. Wieso Sie hier noch einmal mit einem Antrag kommen, erschliesse ich mir nicht.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Ergänzend zu Erklärung von Böhi-Wil: Wir haben auch bereits im ersten Teil der ausserordentlichen Session Mehrausgaben beschlossen, nicht nur Mindererträge und Mehreinnahmen. Wir haben Anschaffungen für Radargeräte beschlossen, wir haben neue Stellen im Steueramt beschlossen, das sind zunächst mal Mehrausgaben. Also aus dem Titel dieser Vorlage abzuleiten, was man beantragen darf und was nicht, wäre für mich nicht standhaft. Sie können den Antrag ablehnen, aber hier Ordnungsantrag diesen Antrag nicht zuzulassen, ist meines Erachtens falsch.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Das Thema Individuelle Prämienverbilligung beschäftigt diesen Rat immer und immer wieder. Die Prämienverbilligungen sind wie Vorredner Peter Hartmann bereits erwähnt hat auf 200 Mio. Franken pro Jahr für unsere Bürgerinnen und Bürger angestiegen. Mit der vorgeschlagenen Kürzung liegen wir auch künftig innerhalb des vom EG zum KVG definierten Volumens. Es stimmt zwar, dass der Kanton beim Volumen an Verbilligung pro Kopf da irgendwo bei den letzten fünf der Kantone liegt. Es muss aber auch mit aller Deutlichkeit festgehalten werden, dass der Kanton St.Gallen mit seinen Krankenkassenprämien pro Kopf bei den tiefsten liegt. Die Prämien bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern liegen allesamt 10 Prozent unter dem Schweizer Durchschnitt. Wenn man einen Quervergleich macht, stellt man unschwer fest, dass jene Kantone, die tiefere Prämienverbilligungen auszahlen auch die tiefsten Krankenkassenprämien ausweisen. Das gib all denen Recht, die immer darauf hinweisen, dass zu Hohe Prämienverbilligungen prämientreibend sind oder anders gesagt, zu hohe Verbilligungen nehmen den versicherten die Eigenverantwortung im Umgang mit den Leistungen des Gesundheitswesens. Die Regierung hat es in der Botschaft auf den Punkt gebracht,. Die effektiv auf individuelle Prämienverbilligung angewiesenen Personen fallen nicht unter diese Kürzungsmechanismen. Die Eckwerte werden überprüft und noch viel mehr, die Berechtigungen sollen klarer definiert werden. Es muss z.B. überlegt werden, ob die Rückforderungspraxis für zu Unrecht bezogene Prämienverbilligungen in der Praxis effektiv auch angewendet wird. Im Weiteren muss man sich auch überlegen, ob die Vermögenslimiten von 100'000 Franken bei Einzelpersonen oder 150'000 Franken bei Ehepaaren überhaupt gerechtfertigt sind, ob man hier von sozialen Massnahmen sprechen kann. Das System hat verschiedene Schwachstellen. Es gilt diese rasch auszumerzen. Vor allem die Grundlage für die Berechnung der Prämienverbilligung bilden die Steuerveranlagungen des vorletzten Jahres. Wir haben somit ein System, welches sich auf vergangenen Werten aufbaut. Ich möchte hier einfach ein Beispiel einbringen. Fachhochschüler X beendete im Juli 2013 seine Ausbildung erfolgreich. Bevor er in die Berufswelt einsteigt, will er auf einer ausgedehnten Weltreise während 10 Monaten dank grosszügiger Unterstützung seiner Eltern die Strapazen der Ausbildung hinter sich lassen. Im September 2014 findet er nach seiner Rückkehr einen Job, welcher seinen Fähigkeiten entspricht mit einem Monatslohn von 7500 Franken. Der inzwischen zum Berufsmann X gewordene Fachhochschüler kann nun aufgrund der steuerlichen Grundlage der Jahre 2013, 2014 und 2015 für die Jahre 2014, 2015 und 2016 auf eine grosszügige Prämienverbilligung zählen. Das ist ein Beispiel. Hier geht es nicht um soziale Massnahmen, hier geht es nicht um Prämienverbilligungen für Leute, die das wirklich brauchen, sondern es hat Fehlanreize in diesem System. Diese müssen korrigiert werden. Bei dieser Massnahme geht es nicht um eine unsoziale Sparübung. Es geht hier um Gerechtigkeit und um einen zielgerichteten Einsatz von Steuergeldern für jene Bürgerinnen und Bürger, die es wirklich nötig haben.

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22.8.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion eine neue Massnahme E57bis mit folgendem Wortlaut:

Nr.

Massnahme

E57bis (neu)

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.17 (Verkehrssicherheit und Umwelt (Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt))

Abschaffung der Postgeschäfte für die Verkehrszulassung von Fahrzeugen

Beschreibung der Massnahme

Auflösung des Vertrages mit der Post per 31. Dezember 2014

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

0

-350

-500

Gesetzesanpassung

Nein

Ich spreche in Namen der SVP-Fraktion. Seit 1996 bietet die Post einige Dienstleistungen des Strassenverkehrsamtes (StVA) an. Es sind dies Fahrzeugausweis annullieren, Fahrzeug abmelden, Kontrollschilder deponieren, Kontrollschild wieder in Verkehr setzen, Fahrzeugwechsel und Fahrzeugausweis für Ersatzfahrzeug. Also nur solche Geschäfte, welche für die Abwicklung keinen direkten Zugriff auf die Datenbanken des StVA erfordern. Für diese Dienstleistungen bezahlt der Kanton jährlich etwa Fr. 500'000.-. Der Vertrag mit der Post kann mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr auf Ende des Jahres aufgelöst werden. Für die erwähnten Geschäftsfälle gibt es bestimmte Formulare, welche die Poststellen erfassen und nachfolgend per Fax an das StVA übermitteln. Wo gearbeitet wird, geschehen Fehler, insbesondere dort, wo für eine bestimmte Dienstleistung kein Fachpersonal zur Verfügung steht. Die von den Poststellen ausgefüllten Formulare sind zum Teil so fehlerhaft, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des StVA in St.Gallen täglich ein grossen Stapel Papier in Mehrarbeit bereinigen und bearbeiten müssen. Auch ist zu beachten, dass das Postpersonal trotz Stellenkürzungen immer mehr zusätzliche Dienstleistungen wie Shop, Verkauf von Bücher, Natel, Karten usw. erledigen muss, sodass es offensichtlich nicht in der Lage ist, diese anspruchsvolle Aufgabe für das StVA zu übernehmen und professionell zu erledigen. Es ist ja auch nicht das Kerngeschäft der Post. Durch die erwähnten Fehler am Postschalter entsteht ein gewaltiger Mehraufwand für das Personal des StVA in St.Gallen. Der Kantonsrat hat die Pflicht und Aufgabe beim Entlastungspaket für einen nachhaltigen Haushalt zu sorgen. Mit dieser Massnahme wird nicht nur der Staatshaushalt künftig um Fr. 500'000.- entlastet, sondern auch das Personal bei der Post und beim StVA. Zudem werden sämtliche Unklarheiten und Verwirrungen beseitigt, nachdem mit der Einführung des C02-Gesetzes ab 1. Juli 2012 die Fahrzeuge mit dem Prüfbericht 13.20A mit Typengenehmigung «X» nicht mehr auf der Poststelle eingelöst werden können. Laut Homepage erfolgen diese Einlösungen; ich zitiere, «ausnahmslos» nur beim Strassenverkehrsamt St.Gallen. Die Poststellen haben den Auftrag, diese Fahrzeugeinlösungen direkt am Schalter zurückzuweisen, womit eine Dienstleistung der Post wegfällt. Mit der Anschaffung der lT Fachapplikation cari mit einem eGov Modul, welches einmalig etwa Fr. 150'000.- kostet, könnten wir zwei Fliegen auf einen Schlag treffen;

  1. Das Personal der Post und des StVA entlasten;

  2. Den Staatshaushalt nachhaltig senken, mit einer Einsparung im 2015 von Fr. 350'000.- und ab 2016 von Fr. 500'000.-.

Zudem ermöglichen wir den Kunden; Versicherern, Garagisten und Fahrzeughalter die elektronische Bearbeitung der Dienstleitung vom Geschäft oder von zuhause aus. Die Schilderdeponierung könnte auch in Zukunft bei der Post an das StVA aufgegeben werden. Auf Grund der neuen Gegebenheiten sind wir heute und jetzt gefordert, neue Wege zu gehen und innovative Technologien einzusetzen.

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22.8.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatenden Kommission hat diese Massnahme E57bis (neu) nicht diskutiert.

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22.8.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion die Massnahme E58 wie folgt zu formulieren:

Nr.

Massnahme

E58

Gesundheitsdepartement, LB 8.01 (Stationäre Gesundheitsversorgung)

Kürzungen Beiträge stationäre Versorgung und Beiträge zur Sicherstellung der Versorgung sowie Gewinnabschöpfung Spitalverbunde

Beschreibung der Massnahme

Verschiedene Massnahmen im Bereich der Beiträge an die stationäre Versorgung: Reduktion der Ansätze von gemeinwirtschaftlichen Leistungen, konsequentes Benchmarking bei Tarifgenehmigungen/ -festsetzungen, Gewinnvorgabe bei Spitalverbunden, weitere Leistungskonzentrationen und Leistungsanpassungen (u.a. neue Privatabteilungen bei den Psychiatrischen Diensten) und Kürzung der Beiträge zur Sicherstellung der Versorgung.

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

-3'500

-11'000

-18'000

Gesetzesanpassung

Nein

Mit dieser Massnahme werden den Spitälern Gewinnvorgaben gemacht, obwohl bereits bisher Gewinne in die Kantonskasse flossen. Wie können Spitäler Gewinne machen? Etwa 80 Prozent der Kosten sind Personalkosten. Bereits heute ist die Arbeitsintensität des Gesundheitspersonals sehr hoch, was sich in enormen Drucksituationen und in vielen Überstunden zeigt. Es geht um Arbeit an Menschen, da kann man nicht immer noch schneller arbeiten. Die Qualität und die persönliche Betreuung leiden. Als Patientin möchte ich als Individuum wahrgenommen, betreut und therapiert werden. Auch wenn heute die Aufenthaltsdauer abnimmt bedeutet das nicht, dass weniger Leistungen gemacht werden müssen. Die Fälle werden komplexer, die chronischen Krankheiten nehmen zu.

Rationalisierungen durch gemeinsame Einkäufe, gemeinsame Sterilgutaufbereitung usw. wurden bereits umgesetzt. Die einzelnen Standorte einer Spitalregion arbeiten eng zusammen und nutzen jegliches Einsparpotenzial. Die Spitalstrategie greift. Die öffentlichen Spitäler weisen im schweizweiten Vergleich tiefe Baserate aus.

Gewinne können erarbeitet werden, wenn mehr lukrative Maßnahmen im zusatzversicherten Bereich angeboten werden. Leider sind die Immobilien der öffentlichen Spitäler noch nicht so, dass haufenweise Privatpatienten in die Spitäler schwärmen. Dort müssen wir ansetzen.

Die Spitäler werden auch ohne diese Gewinnvorgabe rationell arbeiten und sich um Gewinne bemühen; wichtiger ist allerdings, dass sie ihre verantwortungsvolle Arbeit zuverlässig und qualitativ hochstehend ausführen können.

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die Massnahme E58 ist zu streichen. legt ihre Interessen als Präsidentin des Berufsfachverbandes der Pflegefachpersonen SBK SG TG AR Al offen. Die Massnahme E58 ist abzulehnen.

Die Massnahme E 5S spricht von einer Gewinnvorgabe der Spitalverbunde und trifft verschiedene Bereiche der stationären Versorgung. Sie sind angehalten nebst den getroffenen Massnahmen zusätzlich einen Gewinn zu erzielen um die Kantonsfinanzen zu entlasten. Die Privatspitäler sind von dieser Sparmassnahme nicht betroffen. Dies, so hoffe ich, kann mit Kriterien für die Aufnahme auf die Spitalliste ein stückweit berücksichtigt werden. Auch Privatspitäler müssen sich an der Bildung von Berufsfachleuten im Gesundheitswesen beteiligen. Die Entlastungsmassnahmen betrachten wir als einschneidend und befürchten auch entsprechende Auswirkungen. Gewinne lassen sich sicher erzielen, mit Leistungskonzentrationen, mit Prozessoptimierungen, welche zu Wartelisten für Operationen in den Spitäler führen kann oder zu einem Eintritt in ein Spital an einem anderen Standort führen. Die Bevölkerung muss mit diesen Unannehmlichkeiten in Zukunft rechnen. Nicht alle Wünsche können mehr erfüllt werden. Rund 80 Prozent der Kosten sind Personalkosten. Hier versteht sich von selbst, dass ein Gewinn nur erzielt werden kann, wenn vor allem der Personaleinsatz optimiert wird. Was das bedeuten kann, sehen wir in ersten negativen Ansätzen der Personalpolitik, wie z.B. kurzfristigen Absagen des Dienstes oder kurzfristige Dienständerungen, das bald einer Arbeit auf Abruf nah kommt. Das bedeutet auch für die kranken Menschen weniger Betreuungszeit und Aufmerksamkeit. Für die Pflegenden und die anderen Gesundheitsberufe heisst es noch grössere Verdichtung der Arbeitsmenge, mehrere Leistungen gleichzeitig, noch höhere Konzentration am Arbeitsplatz. Wie lange hält das Gesundheitspersonal dies noch durch? Wie hoch sind die Fehlerquellen? Die Verweildauer einer dipl. Pflegefachfrau in ihrem Beruf beträgt im Durchschnitt knapp zehn Jahre, Die Arbeitsbedingungen werden immer enger und veranlassen viele Pflegende, das Anstellungspensum zu reduzieren, damit sie die Arbeitsbelastung überhaupt aushalten. Dann geht es oft nicht mehr lange, bis die Begeisterung für den Pflegeberuf erlischt. Ein Ausstieg und ein Wechsel in eine andere Tätigkeit liegen nah. Heute ist die Rede von Mitbestimmung der Patientinnen und Patienten in der Pflege und Betreuung. Dies würde aber etwas mehr Zeit brauchen, als in Zukunft zur Verfügung stehen wird. Also kehren wir wieder in die funktionelle Pflege zurück und übergeben die persönliche Betreuung der Patienten doch ihren Angehörigen, wie es in Italien der Fall ist. Wollen wir das wirklich? Was passiert, wenn die Spitäler Gewinne erzielen? Welche Auswirkungen auf die Baserate hat dies? Der SBK SG TG AR Al und die Pflegenden erwarten, dass der demographischen Entwicklung Rechnung getragen wird und die sich damit entwickelnden Versorgungsmodelle und Kostensteigerungen rechtzeitig und sinnvoll in den Planungen berücksichtigt werden. Wir alle wissen, dass in den nächsten 30 Jahren eine grosse Herausforderung auf uns zukommt und wir können nicht warten, wir müssen das entsprechend planen.

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22.8.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Hinweis auf zwei vorliegende Anträge zu Massnahme E58. Wir jetzt über den Antrag, der sich auf den Bst. a der Botschaft zur Massnahme E58 bezieht.

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Kommissionspräsident: Auch die Kommission hat dieser Massnahme mit 10:3, bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit zugestimmt.

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22.8.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wenn Sie Steiner-Kaltbrunn zugehört haben, haben Sie sich vielleicht gefragt, wieso wie nicht von uns aus auf die Idee gekommen sind, diesen Unfug abzustellen, jeden Abend muss nach Darstellung von Steiner-Kaltbrunn unsere Strassenverkehrsamt stapelweise Papiere bearbeiten, die mangelhaft sind. Wenn das tatsächlich so wäre, dann hätten wir das natürlich schon lange abgestellt und unser StVA hätte uns schon lange beantragt, diese Poststellengeschäfte aufzugeben. Es ist nicht so, wie Steiner-Kaltbrunn das schildert. Es trifft zwar zu, dass gewisse Fehler geschehen, wie überall wo gearbeitet wird. Das Strassenverkehrsamt hat aber zusammen mit der Post ein Handbuch erarbeitet, dass diese Prozesse dokumentiert, welches für die interne Ausbildung bei der Post verwendet wird und wo die Postangestellten auch nachschlagen können, wenn sich ihnen irgendein Problem stellt. Die Hauptursache für Fehler, wie mir das Strassenverkehrsamt schildert, liegt darin, dass es immer wieder Garagisten gibt, die bei der Post versuchen Geschäfte abzuwickeln, die dafür nicht vorgesehen sind. Wenn sich dann die Postangestellten darauf einlassen, so hat das Strassenverkehrsamt dann nicht alle Informationen, die für dieses Geschäft notwendig sind. Wir bieten in etwa 90 Poststellen im ganzen Kanton diese Dienstleistung an. Die Leute müssen nicht nach St.Gallen fahren, das ist sehr kundenfreundlich. Es betrifft 43 Prozent der ganzen Geschäfte, die das StVA abwickelt, das ist also nicht etwas Marginales, sondern ein grosser Teil dieser Geschäfte wird über die Poststellen abgewickelt. Wenn es so wäre, dass man das alles eGov-mässig abwickeln könnte, so müsste man das wahrscheinlich ja tatsächlich prüfen. Aber leider ist das nicht möglich. Es wäre zwar möglich, Fahrzeugwechsel eGov-mässig abzuwickeln, das ist aber ein relativ komplexer Vorgang und nicht ganz so einfach, aber dies wäre wahrscheinlich zu bewerkstelligen. Was nicht möglich ist, ist die Anulation von Fahrzeugausweisen, das geht nicht eGov-mässig, das muss physisch beim Strassenverkehrsamt gemacht werden. Das gleiche gilt für die Schilderdeponierung, das geht auch nicht eGov-mässig, das Strassenverkehrsamt muss diese Schilder haben. Jetzt können Sie sagen, man könne diese ja direkt dem Strassenverkehrsamt schicken und eGov-mässig die nötigen Informationen liefern. Das Problem liegt darin, dass Sie dann einen Zeitverlust haben und das kostet dann natürlich die Betroffenen etwas mehr an Versicherungs- und Motorfahrzeugprämien. Deshalb wird ja diese Deponierung bei der Post gemacht, damit zeitverzugslos die entsprechenden Abwicklungen gemacht werden können. Das gleiche gilt für die Wiederinverkehrsetzung, die Schilder sind nicht auf der Post, sondern beim Strassenverkehrsamt, das geht ebenfalls nicht eGov-mässig. Möglich wäre es, die Ersatzfahrzeuge eGov-mässig abzuwickeln. Das Strassenverkehrsamt hat bereits einmal beantragt, das was eGov-mässig möglich ist, eGov-mässig abzuwickeln, das hätte gewisse Investitionen zur Folge. Wir haben davon im Moment abgesehen, weil die Poststellengeschäfte damit nicht vollständig aufgegeben werden können. Selbstverständlich werden wir eGov-Anpassungen vornehmen, wenn das sinnvoll ist. Die Leute schätzen es, wenn sie nicht nach St.Gallen fahren müssen für diese Geschäfte und was für Sie vielleicht noch interessant ist, sie bezahlen diese Dienstleistung auch. Es ist nicht so, dass wir diese Fr. 500'000.- aus dem allgemeinen Staatshaushalt, also aus Ihren Steuern, finanzieren, sondern diese Fr. 500'000.- werden aus den Gebühren finanziert, welche die Leute bezahlen, wenn sie diese Poststellengeschäfte in Anspruch nehmen. Ich muss Sie bitten, aus Gründen der Kundenfreundlichkeit weiterhin diese Poststellengeschäfte zuzulassen und den Antrag von Steiner-Kaltbrunn abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Nach dem Votum meines Vorredners kann ich mich relativ kurz halten. Ich kann mich dem anschliessen was er gesagt hat. Ich denke man kann sagen, es möge stossend sein, wenn so viele Menschen in unserem Kanton auf Prämienverbilligungen angewiesen sind. Aber wenn Sie die Entwicklung im Gesundheitsbereich anschauen, dann können Sie ja die Schuld nicht dort suchen, sondern es gibt einfach andere Parameter, die letztendlich jene Familien belasten, die einkommensmässig am unteren Rand unserer Gesellschaft stehen, Alleinstehende/Alleinerziehende vor allem. Ich denke man muss sich vielleicht einmal auf Augenhöhe begeben mit diesen Leuten, die in den Genuss kommen von Prämienverbilligungen. Wenn wir jetzt alle wohlbehalten und erholt aus den Sommerferien heimgekehrt sind, können wir uns vielleicht, wenn ich mich so im Raum umschaue, nicht vorstellen, dass ein Familienbudget auch sehr eng sein kann. Da sind die Prämienverbilligungen doch ein Segen. Ich bin der Meinung, dass Sie unbedingt diesem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zustimmen sollten.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Diese Tabelle haben Sie alle mit Ihren Unterlagen bekommen. Wie aus dieser Tabelle A1 finanzielle Eckwerte der Leistungsbereiche auf Seite 3 hervorgeht, sind die kantonalen Beiträge für die Prämienverbilligung in den letzten fünf Jahren um über 90 Prozent gestiegen, von 35 Millionen Franken im Jahre 2008 auf 68 Millionen Franken im Jahre 2013. Die Mehrheit der GLP/BDP-Fraktion ist der Meinung, dass der immense Anstieg dieser Kosten durchaus etwas gebremst werden kann. Durch die vorgesehene Kürzung fallen die Prämienverbilligungen in etwa auf das Niveau von 2010 zurück. Dies ist zu verkraften und deswegen muss noch niemand am Hungertuch nagen, wie das auch niemand vor 3 Jahren hat tun müssen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

im Namen der Ethikgruppe des Kantonsrates: Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Bei der Sparmassnahme E59 zu sparen, können wir moralisch und ethisch nicht unterstützen und wir möchten Sie bitten, dem vorliegenden Streichungsantrag zuzustimmen. Was heisst ethisch, moralisch? Aristoteles hat gesagt ethisch, moralisch handeln heisst, wenn der intelligente Mensch nicht nach vorgegebenen traditionellen Vorgaben handelt, so wie wir sie jetzt haben beim Sparpaket, sondern der Mensch seinen gesunden Menschenverstand einsetzt und Situationsspezifisch urteilt und neue andere Lebenssituationen in die Überlegungen mit einbezieht und aus diesen Erkenntnissen verantwortbare Entscheide trifft. Ich möchte Ihnen erklären, weshalb wir uns entscheiden haben diesen Sparantrag nicht zu unterstützten. Das meiste Geld von diesen Prämienverbilligungen geht heute leider nicht dorthin, wo es wirklich sein sollte, sondern es wird aufgebraucht für die Ergänzungsleistungsbezüger oder Sozialbezüger. Die Menschen, die es eigentlich wirklich nötig hätten und für die diese Prämienverbilligungen gemacht waren, die bekommen schon heute fast nichts mehr. Ich will Sie fragen, wissen Sie, wieviel dass eine ledige Verkäuferin, die den Mindestlohn von 3000 Franken erhält, wieviel Prämienverbilligung die erhält? Keinen Franken, null. Wissen Sie, wieviel Prämienverbilligung eine Familie erhält, die einen Bruttolohn von 4200 Franken hat, einen Vater, eine Mutter und ein Kleinkind. Diese Familie kriegt im Monat genau noch 35 Franken Prämienverbilligung. Diese Familie hat unter dem Strich weniger Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung, als die gleiche Familie, die Sozialbezüge erhält. Diese kriegt nämlich nach KOS-Richtlinien 1818 Franken plus die Wohnungsmiete wird bezahlt und die Krankenkassenprämie wird selbstverständlich voll übernommen. Diese Familie A mit Bruttolohn 4200 Franken und Nettolohn 3900, wenn die die Steuern abziehen muss, die Krankenkassenprämie und die Wohnung, hat sie unter dem Strich noch 1600 Franken für sich, für die Lebenserhaltungskosten. 218 Franken weniger, als eine Familie, bei der niemand arbeitet, die wir voll unterstützen. Wir erklären Sie nun dieser Familie und diesem Vater, dass er überhaupt noch arbeiten gehen muss, wenn ihm sogar diese 35 Franken noch weggenommen werden, wenn Sie heute das beschliessen? Sehen Sie, da läuft etwas falsch. Wir sparen wirklich am falschen Ort. Auch die Ethikkommission sieht, dass wir sparen müssen, dass der Kanton hier wirklich in einer Enge ist. Aber sparen wir nicht bei diesen Menschen. Das ist wirklich falsch. Das ist nicht human. Wir haben andere Möglichkeiten dieses Geld wieder reinzukriegen oder an einem anderen Ort zu sparen. Lehnen Sie diese Sparmassnahme ab. Ein letzter Punkt noch, den ich noch ganz kurz erwähnen will ist auch der, dass wir auch nicht vergessen dürfen, dass wir auch noch Geld vom Bund erhalten. Wenn wir hier jetzt weniger Geld ausgeben, dann kriegen wir auch weniger Geld vom Bund, was wirtschaftlich gesehen für den Kanton St.Gallen eigentlich ungünstig ist. Das sollten wir nicht einfach weggeben. Ich danke Ihnen, dass Sie mir zugehört haben.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion die Massnahme Ü1 wie folgt zu formulieren:

Nr.

Massnahme

Ü1

Gesundheitsdepartement, LB 8.01 (Stationäre Gesundheitsversorgung)

Finanzdepartment, Leistungsbereich Finanzierung (besonderes Eigenkapital)

Senkung des kantonalen Vergütungsanteils für stationäre Spitalbehandlungen

Bezug aus dem besonderen Eigenkapital zur Finanzierung des Vergütungsanteils für stationäre Spitalbehandlungen

Beschreibung der Massnahme

Senkung des kantonalen Vergütungsanteils für stationäre Spitalbehandlungen in Listenspitälern im Jahr 2015 auf 52 Prozent (statt 55 Prozent) und im Jahr 2016 auf 53 Prozent (statt 55 Prozent).

Entnahme von 25. Mio. Franken (im Jahr 2015) sowie 17 Mio. Franken (im Jahr 2016) aus dem besonderen Eigenkapital.

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

0

0

0

Gesetzesanpassung

Ja (Gesetz über den Kantonsanteil an den Abgeltungen der stationären Spitalleistungen, sGS 320.4)

Ja (Kantonsratsbeschluss über die Zuweisung eines Teils des Kantonsanteils am Erlös aus dem Verkauf von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank an das besondere Eigenkapital, sGS 831.51)

Bei dieser Massnahme Ü1 geht es um ein beträchtliches Entlastungsvolumen für die Jahre 2015 und 2016. Mit der Übergangsmassnahme legt die Regierung den Rückwärtsgang ein und will den Beschluss des Kantonsrates von November 2011 bereits wieder kippen. Der Kantonsrat hat sich damals in einer umstrittenen Debatte dafür ausgesprochen, dass der Kanton den Vergütungsanteil an den stationären Spitalleistungen erhöhen musste. Für 2014 liegt dieser Anteil gemäss Beschluss bei 54 Prozent und 2015 bei 55 Prozent. Die Regierung will mit dieser vorgeschlagenen Übergangsmassnahme den Anteil im Jahr 2015 um 3 Prozentpunkte auf 52 Prozent und im Folgejahr 2016 um 2 Prozentpunkte auf 53 Prozent senken. Ab 2017 muss ja dann der kantonale Vergütungsanteil wie in allen anderen Kanton von Gesetzes wegen bei mindestens 55 Prozent liegen. Stimmt der Kantonsrat dieser Übergangsmassnahme zu, würden die Krankenversicherer zusätzlich mit 25 bzw. 17 Millionen Franken zur Kasse gebeten. Die Krankenkassen ihrerseits werden diese Mehrkosten dann wieder, wie im System bedingt, den Versicherten überwälzen. Höhere Prämien bei allen Krankenversicherten im Kanton wären die Folge. Die CVP-EVP Fraktion erachtet die Übergangsmassnahme aus zweierlei Hinsicht als falsch. Der Kantonsrat hat sich in der jüngsten Vergangenheit oft in Richtungswechseln und Widerruf von Entscheiden hervorgetan. Dass nun die Regierung in ihren Überlegungen und Entscheiden ebenso wankelmütig handelt, fördert das Vertrauen in die Finanzpolitik unseres Kantons nicht. Das fehlende Entlastungsvolumen 2015 und 2016 im Umfang von 42 Millionen Franken muss irgendwoher beschafft werden. Darüber sind wir uns wohl alle einig. Doch ist es richtig, dass die St.Galler Bevölkerung über höhere Anteile an den stationären Spitalleistungen diese 42 Millionen bezahlen muss oder anders gesagt: Sollen unsere Bürgerinnen und Bürger 42 Millionen mehr Krankenkassaprämien zahlen, damit wir das Entlastungsvolumen für den Kantonshaushalt im Umfang von 150 Millionen Franken erreichen? Ich muss Sie im Rat fragen: Wie erklären Sie dem St.Galler Volk, dass wir mit schlussendlich höheren Krankenkassaprämien das Loch in der Staatskasse füllen müssen? Das Volk wird es noch weniger verstehen, wenn Sie ihm zusätzlich erklären müssen, dass der Kanton zur Zeit noch 428 Millionen Franken besonderes Eigenkapital besitzt und dieses nicht anrühren will. Die Begründung, wir dürfen den letzten Franken dieses Kapitals erst im Jahre 2026 für Steuersenkungen verwenden, wird auf keinen grossen Beifall stossen. Das St.Galler Volk würde das nicht verstehen und glücklicherweise verstehen es auch viele Leute in diesem Rat nicht. Wir beantragen Ihnen deshalb, dass das fehlende Sparvolumen in den Jahren 2015 im Umfang von 25 Millionen und im Jahre 2016 im Umfang von 17 Millionen Franken vollumfänglich dem besonderen Eigenkapital entnommen wird. Mit einem zeitlich befristeten und in der Entnahme der Mittel klar begrenzenden Beschluss kann dieser Bezug einfach vollzogen werden. Ich bitte Sie um Unterstützung unseres Antrages.

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22.8.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion, Ziff. 2 wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird eingeladen, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die Zuständigkeiten und Kompetenzen von Kanton und Gemeinden für den Bereich Denkmalpflege zu entflechten, so dass jede Staatsebene nur für die jeweils eigenen Schutzobjekte zuständig ist. Dafür sind nach einheitlichen Kriterien und mit Blick auf den Gesamtbestand im Kanton die schützenswerten Objekte (Einzelbauten oder Bauteile, Ensembles, Ortsbilder) zu bestimmen und diese dann nach ihrer Bedeutung auf die beiden Staatsebenen aufzuteilen. Auf dieser Basis setzt sich jede Staatsebene für die ihr zugeteilten schützenswerten Objekte ein und trägt auch die entsprechenden finanziellen Beiträge. Bei Sakralbauten sind die betreffenden Konfessionsteile in die Diskussion über die Aufgabenteilung und die Finanzierung einzubeziehen.»

Ich habe bereits bei der Debatte zur Massnahme E22 Streichung Denkmalpflegebeiträge Sie darauf hingewiesen, dass von dieser Massnahme auch die beiden Konfessionsteile stark betroffen sind. Viele Sakralbauten im ganzen Kanton stehen unter Schutz. Die Konfessionsteile haben bis heute einen Drittel der Denkmalpflegebeiträge geleistet. Da nun die Aufgabenteilung bei der Denkmalpflege zwischen Kanton und Gemeinden geändert oder neu ausgehandelt wird, gibt es hiermit auch Änderungen in der Zusammenarbeit mit den Konfessionsteilen. Es ist daher wichtig, bei der Regelung der Zuständigkeiten das Gespräch auch mit den beiden Konfessionsteilen zu suchen und sie in die neue Regelung einzubeziehen. Ich bitte Sie daher, dem Ergänzungsantrag der CVP-EVP-Fraktion zuzustimmen.

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22.8.2013Wortmeldung

Kanton St.Gallen – sicherheitsfeindlich, einbruchsfreundlich?

Ein paar Fakten: Im Jahr 2012 wurden 30‘345 Straftaten erfasst. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr 2011 eine Zunahmen von 6,4 Prozent. Bei den Delikten nach Schweizerischem Strafgesetzbuch betrug die Zunahme 5,3 Prozent. In der gesamten Schweiz, stieg die Anzahl angezeigten Straftaten im Vergleich zum Jahr 2011 um ganze 9 Prozent. In den Landregionen des Kantons St.Gallen, gab es unterschiedliche Entwicklungen. Eine Abnahme wurde im Linthgebiet-Toggenburg mit total 3210 Straftaten verzeichnet. Eine Zunahme von Delikten gab es dagegen in den Regionen Fürstenland-Neckertal mit 5736 und Werdenberg-Sarganserland mit 3‘570. Die grösste Zunahme weist aber die Region Bodensee-Rheintal mit 5‘097auf. Allgemein gilt die Feststellung, dass vor allem, Städte, Gemeinden an den Transitachsen der Autostrassen oder Gemeinden mit Grenznähe, erhöhten Risiken ausgesetzt sind. Diese werden von international operierenden Banden vermehrt heimgesucht. Die oben genannten Zahlen belegen klar, dass es in der Schweiz und in unserem Kanton immer mehr dreiste Betrüger und Einbrecher gibt. Solche Situationen führen auch bei der Polizei zu enormem Mehraufwand. Damit steigt auch der administrative Aufwand für die Polizei deutlich an. Fakt ist, es stauen sich immer mehr unbehandelte und noch mehr unlösbare Straftaten an. Das passiert aus einem einfachen Grund: Der Polizei fehlt es an den nötigen Mitteln. Was erschwerend hinzu kommt, aber ein nationales Problem ist, sind die laschen Gesetze, die in der Schweiz den Kriminaltourismus für organisierte Banden attraktiv machen. Die Leidtragenden, dieses verheerenden Zustands in unserem Kanton, sind die Opfer. Diese haben oft, sehr grosse Mühe solche schlimmen Ereignisse zu verarbeiten. Die Täter hingegen kassieren meistens nur eine milde Strafe. Man würde meinen, bei diesen eindrücklich genannten Fakten wird die zuständige Politik einschreiten. Das ist im Kanton St.Gallen nicht der Fall. Der zuständige Regierungsrat verfolgt mit seiner Sicherheitspolitik nach meiner Ansicht eine falsche und deplatzierte Strategie. Anstatt sich für eine Entlastung der Polizei an vorderster Front stark zu machen, wird lieber berücksichtigt, wie man die Staatskassen füllen kann. Um die Auffüllung dieser Kassen voranzutreiben, hat die Regierung und eine Mehrheit des Kantonsrates fünf neue semistationäre Geschwindigkeitsanlagen angeschafft. Die Kosten für diese fünf Anlagen, wir wissen es, belaufen sich auf rund 1,25 Mio. Franken. Die geplanten Einnahmen hingegen auf 8 Mio. Franken. Ha das mit Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in unserm Kanton zu tun? Ich denke nicht! Damit dieses eingetriebene Geld immerhin noch sinnvoll verwendet wird, haben wir einen Eventualantrag in unserem Antrag integriert. Dieser kommt nun zum Zug. Eine mittelfristige Aufstockung des Polizeipersonals im Bereich der Regionalpolizei ist aus diesen Gründen unumgänglich. Ich hoffe, wenn dieser Antrag durchkommt werden die Polizistinnen und Polizisten auch am richtigen Ort eingesetzt und nicht dafür verwendet um Parkbussen und Radarkontrollen zu machen sondern zum Beispiel für eine Nachtpatroullie etc.. Damit diese hohe Anzahl an Straftaten im Kanton St.Gallen wieder abnimmt. Ansonsten sollte man sich ernsthafte Gedanken machen eine eigene Sicherheitspatroullie zu forcieren – dies in Form einer Bürgerwehr. Damit dies in unserem Kanton aber nicht passiert bitte ich Sie, dem Antrag zuzustimmen.

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22.8.2013Wortmeldung

Kühne-Flawil hat tatsächlich alles gesagt, was notwendig ist. Ich bedaure, diesen Antrag auch ablehnen zu müssen. Die einschränkenden Bedingungen würden eigentlich eine qualitative Aufstockung des Polizeicorps, die notwendig ist und die ich auch mit allen Kräften unterstützen werde, in der Qualität eigentlich für unmöglich. Denn wenn sie mehr Leute einstellen bei der Polizei, steigen nicht einfach nur die Personalkosten, sondern es gibt eben auch mehr Arbeit, weil mehr Fälle entstehen, da die Polizei präsenter ist auf den Strassen. Sie werden nur ohne Kostenneutralität eine Aufstockung des Polizeikorps erreichen. Ich bin aber der Meinung, dass sich die Regierung diesen Antrag, auch wenn er abgelehnt werden sollte, jetzt zu Herzen nehmen soll und im November den Mut haben soll, diese Aufstockung über das Budget jetzt endlich voranzutreiben.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion):

Es mag Sie erstaunen, dass ich als CVP-Vertreter und erst recht als Präsident des Verbandes der Kantonspolizei St. Gallen gegen diesen Antrag votiere. Grundsätzlich tönt der Antrag auf den ersten Blick natürlich schon sehr verlockend und als Präsident des Verbandes Kantonspolizei St.Gallen stehe ich natürlich der Aufstockung des Bestandes der Kantonspolizei, insbesondere der Regionalpolizei selbstverständlich auch positiv gegenüber. Doch dieser Antrag hat zwei nicht unbedeutende Haken, die meines Erachtens auch rechtlich und ordnungspolitisch nicht zulässig sind. Erstens einmal ist der Antrag aus ordnungspolitischen Gründen fraglich, weil mit einem solchen Antrag der Kantonsrat in die Organisationskompetenz der Exekutive eingreift und es natürlich nicht angeht, dass sich die Legislative, also wir, in diese operativen und auch polizeitaktischen Fragen einmischt. Natürlich sind die Regionalpolizei und auch das Fahndungs- und Ermittlungselement aufzustocken, aber vielleicht damit zusammenhängend oder unabhängig davon auch noch weitere Dienste in der Kantonspolizei. Dies kann aber nicht das Parlament vorgeben, dies hat das Polizeikommando und die Regierung zu entscheiden. Sodann geht es zweitens um die begleitende Bedingung dieses Antrages, nämlich die Bedingung "unter Berücksichtigung der Kostenneutralität". Die Aufstockung der Kantonspolizei kann nun einmal nicht kostenneutral erfolgen. Zusätzliche Sicherheit kostet zusätzliches Geld. Wollte man die Aufstockung kostenneutral bewerkstelligen, müsste dies entweder mit veränderter Einsatzdoktrin der Polizei erreicht werden, womit wir uns als Kantonsrat wiederum in die Polizeitaktik einmischen würden oder die Regierung müsste zusätzliche Ressourcen für die Polizei irgendwo anders kompensieren. Einen solchen Antrag, der eine pauschale Hauruckübung bedeuten würde, können wir nicht unterstützen. Es ist aber auch ein offener Widerspruch, einerseits die Kostenneutralität anzurufen und andererseits aber auf den Mehrertrag aus der Massnahme E52 zu verweisen. Hier muss ich Ihnen auch aus der Sicht der Polizisten an der Front mitteilen, dass diese gar nicht begeistert wären, wenn der Bezug zwischen Mehrertrag aus den semistationären Anlagen und der Finanzierung der Regionalpolizei als Junktim derart festgehalten würde. Dann hätten sich die Polizisten noch mehr als heute schon anzuhören, sie würden die Verkehrsbussen ja nur erteilen, um sich selber zu finanzieren – und in diesem Falle würde es sogar noch zutreffen. Dabei geht es bei den Geschwindigkeitskontrollen ja um die Verkehrssicherheit. Hinzu kommt auch noch ein ganz grundsätzliches Problem: eine bedeutende Aufstockung der Kantonspolizei ist wegen der allgemein wenig attraktiven Arbeitsbedingungen und dazu gehört insbesondere auch der Lohn, gar nicht so einfach. Solange die Politik nicht bereit ist einzusehen, dass mehr Sicherheit auch zusätzlich mehr Geld bedeutet, wird es auch weiterhin nicht so ganz einfach sein, immer genug ausreichend qualifizierte Bewerbungen für den Polizeiberuf zu finden. Die Qualität der Bewerbenden darf aber nicht gesenkt werden und gute Qualität hat ihren Preis. Die Politik muss – wenn es denn tatsächlich ernst ist mit dem Anliegen der Aufstockung der Kantonspolizei – Farbe bekennen und auch Lohnverbesserungen beim Personal bewilligen. Hier ist gerade die antragstellende Fraktion gefordert. Die Zeit drängt auch nicht derart, dass nicht noch bis in den November mit der Budgetdebatte 2014 zugewartet werden könnte, diesen Antrag zu stellen. Ist doch die neue Polizeischule 2013/2014 bereits rekrutiert und bestimmt und für die Rekrutierung der Polizeischule 2014/2015 bleibt dann immer noch Zeit, wenn im Rahmen der Budgetdebatte November 2013 darüber beraten und beschlossen wird. Abschliessend muss gesagt werden, dass dem vorliegenden Antrag mit dieser Fessel der Kostenneutralität, mit dieser ordnungspolitisch fragwürdigen Einmischung in die Organisationskompetenz der Exekutive und mit dieser Verknüpfung mit der Massnahme E52, dass dieser Antrag so nicht angenommen werden kann. Einen offen formulierten Antrag zum Beispiel eben im Rahmen des Voranschlages 2014, eine Aufstockung des Bestandes der Kantonspolizei mit entsprechenden Besoldungskrediten zu beantragen, einen solchen Antrag werde ich natürlich unterstützen, aber er passt natürlich heute, in den Rahmen einer Debatte um Entlastungsmassnahmen, nicht hinein. Im Rahmen der Budgetdebatte 2014 werde ich dann gerne auf die Unterstützung der heute antragstellenden Fraktion für eine entsprechende Erhöhung des Besoldungskredites zu Gunsten der Kantonspolizei zählen und darauf zurück kommen. Ich bitte Sie aber heute, diesen Antrag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

beantragt im Namen von Egger-Berneck / Wasserfallen-Goldach / Rossi-Sevelen und in seinem eigenen Namen eine neue Ziff. 6 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, im Rahmen des Voranschlags 2014 über eine bedeutende Aufstockung des Bestandes der Kantons­poli­zei, insbesondere der Regionalpolizei und deren Fahndungs- und Ermittlungselement, zu berichten und die entsprechenden Besoldungskredite zu beantragen, unter Berücksichtigung der Kostenneutralität.» und für den Fall, dass der Kantonsrat der Massnahme E52 zustimmt, Ziff. 6 wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird eingeladen, im Rahmen des Voranschlags 2014 über eine bedeutende Aufstockung des Bestandes der Kantons­poli­zei, insbesondere der Regionalpolizei und deren Fahndungs- und Ermittlungselement, zu berichten und die entsprechenden Besoldungskredite zu beantragen, unter Berücksichtigung der Kostenneutralität. Der aufgrund von Massnahme E52 generierte Mehrertrag wird insbesondere für die Finanzierung von wenigstens 10 Stellen der Regionalpolizei eingesetzt.»

Ich gehe davon aus, dass die meisten Mitglieder dieses Rates mit meiner Feststellung einig sind, dass die Kantonspolizei im Allgemeinen, und die Regionalpolizei im Besonderen überlastet sind. Die Überlastung ist nicht nur im Zusammenhang mit der Entwicklung der Kriminalität entstanden, sondern sicherlich auch aufgrund der gestiegenen Erfordernisse im Zusammenhang mit der neuen Strafprozessordnung, die neben unbestreitbaren Vorteilen für die Polizeiarbeit auch einen gewissen administrativen Mehraufwand mit sich gebracht hat. Zudem wird heute offensichtlich viel schneller und häufiger die Polizei gerufen, damit sie sich um Angelegenheiten kümmert, die man früher unter sich geregelt hat, sei es bei Lärmbelästigungen oder anderen Problemen des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Das ist nun mal so und immerhin darf man annehmen, dass der Ruf nach der Polizei bei sogenannten Bagatellfällen auch ein Vertrauensbeweis gegenüber der Polizei ist, was sich auch bei Umfragen über die Befindlichkeit bei der Bevölkerung regelmässig zeigt. Daran ändern auch Einzelfälle von nicht korrektem Verhalten von Polizisten nichts daran, dass die Polizei bei der Bevölkerung einen guten Ruf hat. Nun stellt man gleichzeitig seit einiger Zeit fest, dass die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei ihren Einsätzen nicht nur weniger Respekt vorfinden, sondern dass sie immer öfter selber Ziel von Beleidigungen oder gar von Gewalt werden. Das führt dazu, dass oftmals eine einzige Patrouille nicht mehr ausreicht, um etwa einen Streit zu schlichten, sondern dass Verstärkung gerufen werden muss, um die Patrouille selbst zu schützen. All die aufgeführten Gründe haben den Kantonsrat im Rahmen der Beratung des Berichts zur inneren Sicherheit im Kanton St.Gallen in der Frühjahrssession 2009 dazu bewogen, dem Ausbau der Kantonspolizei um 75 Stellen, gestaffelt auf fünf Jahre, im Grundsatz zuzustimmen. Diese Absichtserklärung wurde allerdings nur teilweise in die Praxis umgesetzt und die Bestandeserhöhung wurde im Rahmen der Sparpakete I und II praktisch ausgesetzt. Ein überparteilicher Antrag mit dem Ziel, die Aufstockung trotz der finanziellen Situation des Kantons wenigstens teilweise zu vollziehen und den ich persönlich auch unterstützt hatte, fand an der Novembersession 2011 bei der Beratung des Voranschlags 2012 keine Mehrheit. Die Entwicklung, die ich erwähnt habe, hat dazu geführt, dass gegenwärtig nur gerade die Abgänge bei der Kantonspolizei aufgrund von Pensionierungen oder von Berufswechseln ersetzt werden können, während die Schweiz im Allgemeinen und die Ostschweiz im Besonderen zum Eldorado von gut organisierten Einbrecherbanden geworden sind. Geschäftsräumlichkeiten, Baustellen, Wohnungen und neuerdings auch Gemeindekanzleien sind je länger je häufiger das Ziel der Einbrecher. Bisher ist es so, dass die betroffenen Gebiete / Quartiere, vor allem Einfamilienhaus-Quartiere waren, nun stellt man aber fest, dass die Einbrecher ausweichen auf Quartiere, wo die Bewohner ihre Wohnungen weniger sichern als sagen wir z.B. Villenbesitzer. Jetzt muss man sagen, dass diese Situation eigentlich unhaltbar ist, und das wir es nicht zulassen dürfen, dass der Staat einer seiner Kernaufgaben, das heisst der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, nicht mehr nachkommen kann. Wir dürfen auch nicht zulassen, dass es Wohngebiete gibt, in denen die Bevölkerung aufgrund ihrer fehlenden finanziellen Möglichkeiten weniger sicher leben kann als diejenigen, die sich private Sicherheit kaufen können. Wir dürfen auch nicht zulassen, dass ein Sicherheitsargument steht, welches das Gewaltmonopol des Staates tangiert. Von der Polizeiführung erwarten wir in der jetzigen Situation, dass sie die beschränkten Ressourcen dort einsetzt, wo sie tatsächlich auch gebraucht werden. Dass es Verbesserungsbedarf bei der Prioritätensetzung gibt, ist offensichtlich. Das zeigte unter anderem auch etwa die Verdoppelung der Stellen in der Kommunikationsabteilung der Kantonspolizei, ausgerechnet in einer Zeit, in welcher der Kanton von einer noch nie dagewesenen Einbruchswelle heimgesucht wird. Nun zurück zu meinem Antrag. Warum stelle ich diesen im Rahmen des Entlastungsprogramms? Ich stelle den Antrag jetzt, weil die Zeit drängt. Denn die Aufstockung der Kantonspolizei ist dringend. Es gibt keinen eigentlichen Arbeitsmarkt für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, das bedeutet man kann sie nicht einfach anderswo abwerben, sondern sie müssen ausgebildet werden. So können zwischen dem Moment der Rekrutierung von Polizeiaspirantinnen und -aspiranten und ihrem Einsatz als vollausgebildete Polizeikräfte fast drei Jahre vergehen. Nachdem nun der Kantonsrat der Massnahme 52, und damit dem Kauf von fünf neuen Radargeräten zugestimmt hat, kommt der Eventualantrag zur Anwendung, so wie er auf dem grauen Blatt formuliert ist. Dabei geht es um eine bedeutende Aufstockung der Kantonspolizei und damit um die Bereitstellung der entsprechenden Besoldungskredite im Voranschlag 2014, unter Berücksichtigung der Kostenneutralität. Nun, was heisst Kostenneutralität In diesem Zusammenhang? Das heisst, dass die Finanzierung nicht einfach durch eine Netto-Erhöhung des Personalaufwands sichergestellt werden soll, sondern durch die finanzielle Kompensation in anderen Bereichen. Dabei sollen allerdings mindestens zehn neue Stellen mit den zusätzlichen Einnahmen aus dem Einsatz der neuen Radargeräte finanziert werden. Mit der teilweisen zweckbestimmten Verwendung der zusätzlichen Bussengelder würde der Kantonsrat nicht nur der Kantonspolizei die notwendige Entlastung verschaffen, sondern auch den Tatbeweis dafür, für die oft gehörte Aussage seitens der Behörden erbringen, dass es bei den Busseneinnahmen neben dem Aspekt der Verkehrssicherheit nicht nur darum geht, den allgemeinen Staatshaushalt aufzubessern. Darum bitte ich Sie, dem Antrag zuzustimmen. Damit könnten wir der Bevölkerung zeigen, dass die Politik auf Entwicklungen so reagiert, wie man es von ihr erwarten darf, im vorliegenden Fall heisst das, der Polizei mehr Mittel zu geben, damit sie den neuen Herausforderungen gewachsen ist und ihren Auftrag zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit auch in einem veränderten Umfeld erfüllen kann.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Hoare-St.Gallen hat mich wegen den Quellen gefragt. Die können Sie nachlesen beim Polizeibericht 2012. Da steht alles wortwörtlich und schriftlich drin. Die Zahlen stimmen da überein und da können Sie diese auch entnehmen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Dieser Antrag verknüpft leider verschiedene Dinge, wie schon ausgeführt wurde. Einer Aufstockung des Polizeikorps werde ich voraussichtlich persönlich zustimmen können, wenn ein solcher isolierter Antrag kommt. Nicht aber werde ich heute dieser Verknüpfung mit Busseneinnahmen bzw. einer sogenannten Kostenneutralität zustimmen können. Dazu haben die Vorredner Kühne-Flawil und Cozzio-St.Gallen die Fakten erläutert. In diesem Sinne bitte ich Sie ebenfalls, den Antrag in der vorliegenden Form abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Regierungsrat:

Böhi-Wil und andere Votantinnen und Votanten haben sehr viel Richtiges und Wahres zur aktuellen Arbeitsbelastung der Kantonspolizei gesagt. Wir sind am Limit, wir brauchen zusätzliches Personal. Ich muss Sie trotzdem bitten, diesen Antrag abzulehnen. Dieser Rat hat im Jahre 2009 einen Bericht zur inneren Sicherheit diskutiert, dort ist nachgewiesen worden und vom Rat auch zustimmend zur Kenntnis genommen worden, dass wir 75 zusätzliche Polizistinnen und Polizisten benötigen um die sich verändernden Aufgaben in einer guten Art und Weise wahrnehmen zu können. Der Ausbau, der geplante, in 15-er Schritten wurde leider nur ein Jahr lang umgesetzt. 15 zusätzliche Stellen konnten besetzt werden. Im zweiten Jahr waren es dann noch zehn oder elf und dann ist die Übung abgebrochen worden aufgrund des dannzumal eingeführten Personalstopps. Die Schlussfolgerungen, die man 2009 gezogen hat, die haben natürlich unverändert Bestand. Sie haben sich sogar verstärkt. Wir sind im Moment daran einen Bericht Gächter zu erarbeiten, in welchem wir Ihnen darlegen werden wie sich heute die sicherheitspolitische Situation präsentiert und in welchen Bereichen der Kantonspolizei wir zusätzliches Personal benötigen. Ich kann Sie auch daran erinnern, dass die Regierung im letzten AFP darauf hingewiesen hat, dass unverändert zusätzliches Personal bei der Kantonspolizei notwendig ist. Wir haben das dann zwar nicht im Zahlenmaterial aufgenommen. Die Regierung hat aber darauf hingewiesen, dass im Voranschlag 2014 mit zusätzlichen Stellen zu rechnen ist. Ich habe diese dannzumal abgegebene Meinungsäusserung nun zum Anlass genommen, ins Budget tatsächlich entsprechende Anträge aufzunehmen. Die Regierung hat sich darüber jetzt noch nicht unterhalten, aber ich gehe davon aus, dass die Regierung sich an diese Zusicherungen halten wird. Was ich ausserordentlich unglücklich finde an diesem Antrag ist der Eingriff in die Organisationsfreiheit der Kantonspolizei. Sie wollen vorschreiben, dass diese 10 zusätzlichen Polizistinnen und Polizisten bei der Regionalpolizei geschaffen werden. Ich teile zwar Ihre Auffassung, dass dort Verstärkung notwendig ist, aber wenn Sie die Regionalpolizei verstärken, dann müssen Sie gleichzeitig auch die rückwertigen Dienste verstärken. Wenn die Kriminalpolizei einen Einbruchdiebstahl aufdecken kann, dann muss der noch bearbeitet werden, dann ist die Kriminalpolizei, dann ist die Kriminaltechnik, dann ist vielleicht die EDV-Abteilung am Zug. Wenn Sie nur vorne an der Front zusätzliches Personal anstellen, so bleiben die Sachen dann liegen und werden nicht bearbeitet. Wir müssen da also eine ausgewogene Lösung suchen. Ich habe auch diese Kostenneutralität noch nicht so ganz verstanden, wie sie jetzt angeregt wird. Böhi-Wil spricht davon, dass man das in anderen Bereichen kompensieren muss. Was andere Bereiche sind, ist hier nicht so ganz klar. Sind das nun andere Bereiche der Kantonspolizei, oder andere Bereiche in meinem Departement, oder andere Bereiche in der ganzen Verwaltung? Und wenn man das wirklich kostenneutral machen muss, dann heisst das für mich, wir müssen irgendwo 10 Leute entlassen. Ich wüsste nicht, wie wir sonst diese Kostenneutralität erreichen sollten. Gleichzeitig sagen Sie ja auch, und finanzieren werden wir diese neuen zusätzlichen Polizistinnen und Polizisten aus den Erträgen der beschlossenen semistationären Anlagen. Ich finde das eine ausserordentlich unglückliche Verknüpfung. Kühne-Flawil hat bereits darauf hingewiesen, die Polizei wird mit diesem Siegtum Schwierigkeiten haben. Die werden tatsächlich damit konfrontiert sein, dass man ihnen sagt, so seid ihr wieder eure Löhne am eintreiben? Das möchte ich meiner Polizei gerne ersparen. Ich habe mir auch überlegt, was denn geschehen würde, wenn unser Ziel, das in diesem Kanton weniger gerast wird und die Bussen zurückgehen, möglicherweise sogar oder hoffentlich unter jenes Niveau, das zehn Polizisten an Lohn verursachen, müssen wir sie dann wieder entlassen? Oder wie machen wir das? Wie steuern wir, dass tatsächlich nicht das passiert, was Sie alle nicht wollen, wenn die Polizei zusätzliches Personal will, sie einfach tatsächlich dann beginnt Bussen dort zu erheben, wo es am einträglichsten ist und nicht dort, wo die Unfälle geschehen. Ich darf Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, und das ist vielleicht auch nochmals ein weiterer Versuch, Egger-Berneck zu überzeugen, dass man Geschwindigkeitsüberschreitungen nur mit Kontrollen herabmindern kann. Uns geht es um die Verkehrssicherheit. Wir haben ja jetzt im Meggenhus eine neue Anlage installiert. Wir haben das offen, transparent kommuniziert. Diese Anlage ist sogar mit einem Warnschild versehenen, es steht Radar darauf. Wenn die Leute dann immer noch rein rasseln, dann kann ich auch nichts dafür. Es geht uns wirklich um die Verkehrssicherheit. Wenn es uns um Abzocke ginge, hätten wir diesen Kasten getarnt und sicher nicht darüber gesprochen. Mit diesen Anlagen verhindern wir Unfälle. Und die Unfälle müssen von der Polizei abgearbeitet werden. Es trifft auch nicht zu, das einfach eine ganz kurze Bemerkung, dass der Kanton unsicher ist. Der Kanton St.Gallen ist ein sicherer Kanton. Wir hatten im letzten Jahr eine Häufung von Einbruchdiebstählen. Die Polizei hat sofort reagiert. Hat diese Einbrecher verdrängt, zum Teil gefangen, zum Teil verdrängt. Die Bündner haben dann stalliert, wir würden zu viel machen im Kanton. Weil die sind dann auf einmal im Bündnerland dann aufgetreten. Wenn Sie diese Statistik genau studieren, so werden Sie auch sehen, dass im Kanton St.Gallen die Kriminalitätsbelastung insgesamt unterdurchschnittlich ist. Und was sehr interessant ist: Die Kantonspolizei St.Gallen hat eine überdurchschnittliche Aufklärungsquote, gerade bei diesen Einbruchdiebstählen. Die arbeiten also, entgegen Ihren Ausführungen, ausserordentlich gut, besser als andere Korps. Ich muss Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen. Diese Verknüpfung macht keinen Sinn. Ich hoffe, dass die Regierung meinen Anträgen zusätzliches Personal bei der Polizei im Budget aufzunehmen zustimmen wird und dann erreichen wir das, was viele von Ihnen wollen in der richtigen Art und Weise.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

beantragt im Namen von Rossi-Sevelen / Wasserfallen-Goldach und in seinem eigenen Namen eine neue Ziff. 9 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, die Einführung eines Solidaritätsbeitrags der Magistratspersonen in der Höhe von 5 Prozent ihres Jahresgehalts zu prüfen.»

Aufgrund der finanziellen Situation unseres Kantons sollen auch die Mitglieder der Regierung, der Staatssekretär die Mitglieder des Kantonsgerichtes und der Präsident des Verwaltungsgerichtes eine Solidaritätsbeitrag an die Sanierung der Kantonsfinanzen beitragen. Wir fordern deshalb, dass bei den Magistratspersonen eine Kürzung ihres Jahresbruttolohns in der Höhe von fünf Prozent vorgenommen wird. Bei einem Regierungsrat macht dies bei einem Lohn von jährlich 286'000 Franken eine Kürzung von 14'350 Franken pro Jahr aus. Diese Zahl multipliziert mit Sieben ergibt eine Entlastung alleine von allen Regierungsrätinnen und Regierungsräten von über 100'000 Franken. Der Lohn eines Regierungsrates wäre auch nach Abzug dieser 14'350 Franken mit Sicherheit angemessen. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag zu zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Ich habe einen Widerspruch zwischen der Vorlage der Regierung und der Aussage, die ich gerne präzisiert hätte. Hier steht «erstmalige Erstellung einer mehrjährigen Leistungsvereinbarung für die Periode 2018 ff. im Budgetprozess 2018». Regierungspräsident Kölliker, Sie haben jetzt gesagt, die neuen Leistungsvereinbarungen kommen noch 2016. Können Sie das noch klären? Weil das ist relevant. Weil wenn Regierungspräsident Kölliker verspricht, dass die neuen Leistungsvereinbarungen auch 2016 kommen, dann ziehe ich meine Antrag selbstverständlich zurück. Aber es ist hier ein Widerspruch vorhanden.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Gemäss Geschäftsreglement kann der Kantonsrat bei der Beratung von Geschäften Aufträge an die Regierung erteilen. Ich bin von diesem Prinzip ausgegangen. Ich sehe nicht ein, warum das jetzt nicht möglich sein sollte.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion eine neue Ziff. 17 wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird eingeladen, zusätzlich zu den bereits im Rahmen des Entlastungsprogramms 2013 beschlossenen Massnahmen im Amt für Kultur dessen Aufwand im Voranschlag 2014 um 10 Prozent zu kürzen.»

Der Kanton St.Gallen befindet sich in einer schlechten Finanzlage. Ohne entsprechenden Gegenmassnahmen würde das freie Eigenkapital, das zur Deckung des Aufwandüberschusses verwendet wird, bis Ende 2014 vollständig aufgebraucht sein. Auch der Kantonsaufwand ist in den letzten zehn Jahren um über 1 Mrd. Franken angestiegen. Diese Zahlen sind erschreckend, vor allem, wenn man in die Zukunft schaut. Es sind weitere grosse Investitionen von mehreren Milliarden geplant. Spitalfinanzierung etc., die unser Kanton irgendwie finanzieren muss. Aus diesen Gründen müssen wir genau überprüfen, in welchen Bereichen es unumgänglich ist, gewisse Ausgaben zu tätigen und in welchen Bereichen die Ausgaben gesenkt werden können. Der Kulturbereich verschlingt in unserem Kanton im Jahr 2013 satte 66.27 Mio. Franken. Mit einer Kürzung der Budgets im Amt für Kultur um zehn Prozent für das Jahr 2014, da sind die Ausgaben bei 64.53 Mio. Franken, würde der Kanton St.Gallen Einsparungen in der Höhe von 6.45 Mio. Franken erzielen. Das ist eine enorme Entlastung für den gesamten Finanzhaushalt unseres Kantons. Der Regierung ist es freigestellt, wie sie die zehn Prozent im Amt für Kultur einsparen will. Auch der Kulturbereich sollte bei diesem Sparpaket einen angemessenen Beitrag leisten. Schliesslich geht es darum, Schwerpunkte und Prioritäten richtig zu setzen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Leider ist es eine Tatsache, dass die Krankenkassen-Prämien nicht reduziert wurden, als der Kanton einen höheren Prozentsatz der stationären Spitalbehandlung übernahm. Ob sie deswegen moderater gestiegen sind, ist schwer zu beurteilen. Leider ist es aber so sicher, wie das Amen in der Kirche, dass die Prämien steigen werden, wenn der Kanton seinen Prozentsatz tiefer als ursprünglich geplant ansetzen wird. Um diesen Punkt geht es nämlich in dieser Sparmassnahme. So bedeutet diese Massnahme eine direkte Verteuerung der Krankenkassenprämien. Sie ist deshalb keine Sparmassnahme, sondern eine Verlagerung, die Familien und Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen besonders betrifft. Das sehr knappe Volumen der IPV, das leider soeben sogar noch mehr gekürzt wurde, kann die Verlagerung nicht auffangen. Das bedeutet für viele schmerzliche Einbussen. Im Sinne der sozialen Gerechtigkeit bitte ich Sie dringend von dieser Massnahme Abstand zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Wenn Häusermann-Wil Hartmann-Flawil gut zugehört hat, hat sie mitbekommen, welche Gelder erhöht werden müssen, das sind die Gelder für die Prämienverbilligung für EL-Bezügerinnen und -Bezüger von Sozialhilfe. Das Volumen für die individuelle Prämienverbilligung für Mittelstandsfamilien ist eher kleiner als vor drei Jahren. Dass das Volumen für die Prämienverbilligung nun nochmals gekürzt werden soll, nachdem St.Gallen bereits an viertletzter Steller ist, wir haben es gehört, darf nicht sein. Wieso muss eigentlich St.Gallen der knausrigste Kanton sein? Verschiedene Sparmassnahmen, die heute verabschiedet wurden oder noch werden, haben einen indirekten oder direkten Einfluss auf die Höhe der Krankenkassenprämien. Familien und Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, haben aber jetzt schon Mühe die Kosten der Krankenversicherung zu bezahlen. Diese Personen sind auf IPV angewiesen. Das sind Personen, die ihrer täglichen Arbeit nachgehen und Steuern bezahlen. Das sind Leute, die bemüht sind alle Rechnungen pünktlich zu bezahlen. Aber das Verhältnis Lohn/Prämien passt einfach nicht zusammen. Um zu verhindern, dass es im Kanton St.Gallen immer mehr arme Leute gibt, ist die ordentliche Prämienverbilligung ein geeignetes Mittel. Die Schere geht auseinander, die Probleme der hohen Prämien betrifft die Mittelstandsfamilien. Was nützt eine IPV, wenn sie ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen kann. Im Gesetz steht: Der Kanton gewährt versicherten in bescheidenen, wirtschaftlichen Verhältnissen eine Prämienverbilligung. Das Volumen dieser IPV ist jetzt schon zu klein für diejenigen Personen, die eine Entlastung benötigen. Diese Sparmassnahme darf auf keinen Fall umgesetzt werden.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatenden Kommission hat diese Massnahme nicht diskutiert.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E59 zu streichen.

Das Krankenversicherungsgesetz umschreibt das Sozialziel der Belastung durch Krankenkassenprämien. Das war ein wichtiger Punkt damals in der Abstimmung zum KVG. Darin heisst es, dass kein Haushalt mehr als 8 Prozent des anrechenbaren Einkommens für die Grundversicherung bezahlen müssen. Betrachten wir nun die aktuelle Situation im Kanton St.Gallen: Es werden insgesamt etwa 200 Millionen Franken aufgewendet. Der grosse Teil, etwa zwei Drittel wird nach einem festen Schlüssel durch den Bund finanziert und etwa ein Drittel ist im kantonalen Voranschlag jeweils enthalten. Von diesen 200 Millionen Franken gehen etwa 60 Prozent für Ergänzungsleistungsbeziehende oder andere anrechenbare Ersatzleistungen weg. Zurück bleiben noch vierzig Prozent, die tatsächlich Familien oder Einzelpersonen entlasten. Der ordentliche Betrag also für die individuelle Prämienverbilligung ist ungefähr um die 70 bis 80 Millionen Franken. In den letzten Jahren ist dieser Anteil für die ordentliche Prämienverbilligung massiv gesunken. Derzeit erhalten gemäss der Mitteilung der Sozialversicherungsanstalt 2012 noch etwa 1/4 der Bevölkerung Prämienverbilligungen nach dem Gesetz. Wenn man jetzt die Entwicklung anschaut, dann stellen wir fest, dass in den letzten zehn Jahren die Krankenkassenprämien etwa um 60 Prozent gestiegen sind und das ordentliche Prämienverbilligungsvolumen ist in diesen Jahren gleich geblieben. Was daraus folgt ist klar: Wir sehen heute, dass im Kanton St.Gallen die Belastungsgrenze etwa bei 15 Prozent ist. Fast doppelt so hoch wie es bei der Abstimmung zum KVG Ende der 90er Jahre versprochen wurde. Die Tendenz ist steigend. Wenn wir die genauen Zahlen noch anschauen: Etwa 13 Prozent der Alleinerziehenden haben Zahlungsrückstände. Je nach Gruppierung bezahlen 40 bis 70 Prozent der Familien mehr für die Krankenkassenprämien als für die Steuern. Die Belastung also der privaten Haushalte bei den Krankenkassenprämien ist explodiert insbesondere bei Familien. Wo liegt jetzt die Ursache darin? Diese Misere ist auch eigenverschuldet, betrachten wir den Kanton St.Gallen, dann stellen wir fest, dass er etwa 2012 der viertschlechteste Kanton war in punkto Mitfinanzierung für die Prämienverbilligung. Der Kanton finanziert im Umfang von etwa einem Drittel am Gesamtvolumen. Der schweizerische Durchschnitt ist 48 Prozent. Weit, weit entfernt von einem durchschnittlichen Aufkommen. Die Massnahme, die jetzt vor uns liegt, kürzt diesen geringen Betrag weiter um 6.5 Millionen Franken, etwa 10 Prozent der Leistungen, die der Kanton jetzt erbringt. Diese Kürzung geht, da die Ergänzungsleistungen festgelegt sind und auch die anrechenbaren weiteren Leistungen (Ersatzleistungen) festgelegt sind vom Gesetz, diese 6.5 Millionen Franken gehen nur und ausschliesslich auf die ordentlichen Krankenkassenprämien. Das bedeutet in der Folge ganz klar, dass wir weitere Abstriche machen müssen, bei den Parametern. Und das wird insbesondere einkommensschwache Einzelpersonen, aber vor allem Familien treffen. Die Familien des unteren Mittelstandes werden diese 6.5 Millionen Franken tragen müssen, respektive das mehr bezahlen. Wir haben hier drin auch Familienparteien und solche, die sich für Familien einsetzen. Ich bitte Sie wirklich, wenn Sie dieser Massnahme zustimmen, dann geraten insbesondere Familien mit Kindern unter Druck. Sie erhalten da einiges weniger an der ordentlichen Prämienverbilligung. Das Problem ist virulent. Wenn Sie letzten Samstag im St.Gallen Tagblatt gelesen haben, dann will sogar santé suisse die Familien entlasten, weil die Belastung durch die Krankenkassenprämien nimmt ein Ausmass an, dass Massnahmen erfordert. Eine dieser möglichen Massnahmen, die ordentliche, individuelle Prämienverbilligung wollen wir hier weiter kürzen. Für die SP-GRÜ-Fraktion ist das hier eine der entscheidenden Massnahmen im ganzen Paket. Weil hier zeigt sich tatsächlich ob der Kantonsrat Kürzungen vornimmt, die echten Sozialabbau bedeuten, die Familien betreffen, Familien mit Kindern, und hier einschneidende Folgen haben werden, nur damit wir unseren Standard beispielsweise bei den Steuern halten können. Ich bitte Sie, hier eine Güterabwägung zu machen und ich möchte Sie auch darauf verweisen, dass wir mit den bisherigen Massnahmen auch genügend gespart haben, dass der Überschuss 2015 halt eben statt 50 Millionen, oder 59 Millionen nur noch 53 oder 52 Millionen Franken ist. Ich bitte sie wirklich, zeigen Sie hier ein Herz für die Familien des unteren Mittelstandes im Kanton St.Gallen. Denn mit dieser Massnahme belasten Sie diese ganz direkt. In diesem Sinne bitte ich Sie, die Massnahme E59 abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

legt seine Interessen als Postunternehmer offen. Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich arbeite als Postunternehmer und somit biete ich auf unserer Poststelle mit unserem Personal auch Geschäfte für das Strassenverkehrsamt an. Es verwundert mich, dass Steiner-Kaltbrunn von enormer Fehlerentlastung sprechen, Sie zeigen hier dem Postpersonal kein grosses Vertrauen und stellen ihm kein grosses Zeugnis aus. Es ist in der Tat so, dass es kein Kerngeschäft der Pöstlerinnen und Pöstler auf dem Lande ist, aber ich denke es ist eine gute Dienstleistung für die Kundinnen und Kunden des Strassenverkehrsamtes. Nicht nur Garagisten sind Kunden, sondern auch jeder, der ein Auto eingelöst hat und der es wechseln will und die Geschäfte auf der Poststelle erledigen möchte. Ihre Aussage, die Fehlerquote sei sehr gross, ich habe soeben, in der Vorbereitung auf diese Session, mit dem zuständigen Mitarbeiter des Strassenverkehrsamtes Kontakt aufgenommen und das hat er in keiner Art und Weise bestätigt, was Sie hier ausgeführt habe. Ich bitte Sie, diese Frage nochmals zu klären.

Dass die eingesandten Fax-Formulare der Poststellen erst am Abend um etwa 17.00 Uhr vom Strassenverkehrsamt bearbeitet werden, das liegt in der Natur der Sache. Es kann ja nicht sein, dass jeder eingehende Fax gleich direkt bearbeitet wird. Es wird ein Haufen gemacht und am Abend werden diese dann bearbeitet. Ich bin der Meinung, dass dies wirklich eine gute Lösung ist für die Besitzer von Fahrzeugen, wie auch für die Garagisten. Ich kann Ihnen aus der Praxis erklären, was hier alles probiert wird und wo die Fachlichkeit des Personals ausgewiesen sein muss, wenn man diese Autostrassenhändler sieht, wie die mit dem Postpersonal umgehen in der Praxis und diese auf irgendwelche Art und Weise auch mit Tricks umgehen wollen. Es geht auf die Gegenseite.

Lassen wir diese weiterhin gut funktionierende Dienstleistungen auf der Poststelle. Sie kennen auch die ganze Situation mit den Poststellenschliessungen. Wir können nicht immer davon reden, dass wir die Post im Dorf behalten werden, aber sobald man etwas als Dienstleistung vom Kanton anbieten will, dann ist man nun dagegen. Das möchte ich verhindern, indem dass Sie diesen Antrag ablehnen. Es kann ja in Zukunft sein, wenn die EDV-Voraussetzung wirklich zu Tage kommt, hier dann neue Lösungen angestrebt werden, dann bin ich auch bereit, dass man mit EDV-Lösungen arbeiten soll, und dass dann eine Veränderung stattfinden kann. Die Nummern können wir nicht in einen Drucker stecken und nach St.Gallen senden, die brauchen wir noch physisch und dazu braucht es Lösungen. Wenn Sie sagen, man kann sie ja weiterhin bei den Poststellen deponieren, dann müssen Sie ja Ihren Antrag etwas kürzen, denn ich denke, eine Dienstleistung muss auch etwas wert sein und kostet etwas. Wenn wir diese 500'000 Franken hier streichen, dann bin ich überzeugt, das kann der zuständige Regierungsrat vielleicht auch noch ausführen, dass dann mehr Personal beim Strassenverkehrsamt benötigt wird, denn es sind etliche 1'000 Geschäfte, die auf den Poststellen stattfinden. Dies aus der Praxis. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Regierungspräsident: Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Es ist generell eine Aufgabe, dass man überprüft, wo Optimierungen möglich sind und im Soge der Pensionierungen der Amtsleiter liegt dies auf der Hand. Und eben auch, wie zum Teil ausgeführt wurde, wenn man über die Kantonsgrenzen hinweg schaut, es gibt andere Kantone, wo diese Ämter auch zusammengelegt sind. Wir werden sicher gerne überprüfen, ob dann Synergien möglich sind und daraus eine Einsparung resultieren wird, das können wir nicht vorweg nehmen, aber wir werden das sicher prüfen, wenn Sie uns den Auftrag erteilen.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
22.8.2013Wortmeldung

Ich versprechen Ihnen das nicht, wir streben das an, das sind die Plangrössen. Wir zielen, dass wir das 2016 erreichen können. Aber, Sie haben schon richtig gesagt, am anspruchsvollsten ist die Aufgabe bei den Fachhochschulen, dort ist es am komplexesten. Es sind internationale Trägerschaften, wir sind gefordert, aber ich kann Ihnen keine Versprechen abgeben, das sind sehr komplexe Prozesse, die wir jetzt starten. Aber wie gesagt, wir werden Sie informieren mit der ersten Sammelbotschaft und dann werden wir das ganz konkret bei jeder Hochschule besprechen können.

Session des Kantonsrates vom 22. August 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich möchte nur noch einige Argumente bringen, die wir noch nicht gehört haben:

  1. Sparen bedeutet hier mathematisch, 1/24 der Stellen zu streichen und in die Arbeitslosigkeit zu schicken;

  2. Niemand hier hätte Freude. Es ist eine Arbeitszeiterhöhung von gut 4 Prozent, wenn er von 40 auf 42 Stunden Wochenarbeitszeit verknurrt würde;

  3. Als Volksschullehrer mit Vollpensum 28 Lektionen und mit Erfahrung von drei Töchtern, die die Mittelschule durchlaufen haben, weiss ich, dass da sehr viel mehr gearbeitet wird, als einfach die 23 Lektionen einzuhalten.Da kommt wirklich viel an Korrekturarbeit, Vorbereitungsarbeit und auch an Betreuungsarbeit dazu.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Dem Antrag Storchenegger-Jonschwil / Lehmann-Rorschacherberg / Müller-St.Gallen / Göldi-Gommiswald ist zuzustimmen.

Ich spreche für einen Teil der GLP/BDP-Fraktion. Gestern hat uns Regierungsrat Gehrer aufgezeigt, dass die Gemeinden in den letzten sechs bis sieben Jahren die Steuerfüsse um 15 Steuerprozente senken und dann auch noch Schulden abbauen konnten. Dazu wuchs unsere Wohnbevölkerung um 10 Prozent. Diese Einwanderer aus anderen Staaten waren wohl nicht reiche Steuerzahler, die zu uns kamen. Aber wir haben weniger Geld zur Verfügung, und jetzt muss gespart werden. Wo sparen wir? Wenn ein Familienbudget in Schieflage gerät, dann wird jeder verantwortungsvolle Vater oder jede verantwortungsvolle Mutter bei den Ferien, dem Auto und dem Auswärts-Essen sparen und nicht beim Besuch des Kinderarztes oder bei der Babynahrung. Auch der Rat sollte in erster Linie bei den Reichen, Starken und Leistungsfähigen sparen. Die können aus eigener Kraft die finanziellen Einschnitte wettmachen bzw. es versuchen. Aber bei den Schwachen und Hilfsbedürftigen schmerzhaft zu sparen, sollte für uns keine Option sein, denn die können sich wirklich nicht selber helfen. Eine Kürzung von 5,6 Millionen würde schmerzhaft sein für die Betroffenen. Es würde 70 bis 90 Stellen betreffen, die abgebaut werden müssen. Dies würde unweigerlich zu einem Qualitätsabbau oder vielleicht sogar zu Schliessungen von St.Galler Einrichtungen führen. Dann müsste der Kanton eigene Einrichtungen betreiben. Bei einem Qualitätsabbau könnten die Betroffenen vermehrt ausserkantonale Institutionen wählen, was ebenfalls negative Folgen für die Kantonsfinanzen hätte. Die 5,6 Millionen erscheinen auch mir hoch angesetzt, und es wurde auch nie detailliert begründet, weshalb es gerade dieser Betrag ist. Die Sparvorgabe würde, auch nach Einschätzung der Betroffenen, Werkstätten und Wohnheime mit einer mittleren Kostenstruktur treffen. Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit der CVP-EVP-Fraktion zuzustimmen und den Betrag zu halbieren.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Ich stelle keinen Antrag, sondern möchte lediglich einen Hinweis zuhanden des Protokolls anbringen. Die Gemeinden übernehmen auch bei den Bezugsmassnahmen der direkten Bundessteuer verschiedenste Aufgaben. So zum Beispiel den Versand der Veranlagungsverfügungen, das Inkasso inklusive Betreibungswesen, Bearbeitung von Stundungsgesuchen; und diese Massnahmen werden inskünftig nicht mehr entschädigt sein. Man wird wohl den Gemeinden entgegenhalten, sie seien abgedeckt durch die Grundaufwandentschädigung. Ich möchte auch hier klar deklarieren, die VSGP hat hier bewusst keine Kampfmassnahmen angesagt, sondern hat sich vielmehr vom Pragmatismus leiten lassen, – das hat auch Regierungsrat Gehrer gewusst –, dass man in dieser Frage durchwegs auf das pragmatische Verhalten der VSGP zählen kann. Ich bin aber trotzdem überzeugt und möchte hier auf einen Antrag hinweisen, Ziff. 16, den ich dann zu späterer Stunde stellen möchte, dass wir doch einmal die gegenseitige Verrechnung von Leistungen, die der Kanton und die Gemeinden erbringen, diskutieren müssen. Ich denke, das ist eine grundsätzliche Frage, die man nicht in einer solchen Massnahme klären kann, sondern wir müssen diese grundsätzlich angehen. Entsprechende Vorarbeiten wurden ja auch schon vor etwa zwei bis drei Jahren dafür gelegt. Das zuhanden des Protokolls, ich stelle keine Anträge.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

gibt eine Erklärung im Namen der VSGP ab.

Ich denke, dass diese Erklärung für die weitere Beratung hilfreich sein wird. Im Bereich der Integration und Gleichstellung werden die Ausgaben für Deutschkurse durch Kanton und Gemeinden verdoppelt. Falls es zu einer überdurchschnittlichen Belegung von Deutschkursen kommt, bzw. die Nachfrage die kalkulatorische Summe von 1,8 Mio. Franken übersteigt, werden die Gemeinden das Zufallsrisiko tragen. Die Gemeinden haben immer Wert auf einen Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung gelegt, und deshalb kann ich versichern, dass die 1 Mio. Franken, welche die Gemeinden bereitstellen müssen, nachhaltig sichergestellt sind. Diese 1 Mio. Franken sind bei der VSGP zurückgestellt worden. In diesem Zusammenhang verweise ich noch auf das Schreiben der VSGP vom 21. Mai 2013 an die vorberatende Kommission, in dem festgehalten ist, dass diese Massnahme trotz Kürzung des Kantonsbeitrages vollumfänglich in der ursprünglich vereinbarten Summe von 1 Mio. Franken durchfinanziert wird.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

spricht als Präsident der Interessengemeinschaft «Öffentlicher Verkehr Ostschweiz». Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Diese Massnahme beurteile ich als virtuelle Sparmassnahme. Ich bin aber auch überzeugt, dass es notwendig sein wird, in den nächsten Ausbauschritten, die jetzt zur Streichung beantragte Massnahme doch noch umzusetzen. Des Weiteren bin ich überzeugt, dass die einzelnen Massnahmen mit den Regionen abgesprochen sind und diese die Nichteinführung tolerieren. Nichtsdestotrotz muss der Kantonsrat aber bei der Beratung des V. öV-Programms in der Septembersession 2013 die Option zur Fortschreibung der Verbesserungen des öV in den Agglomerationen offen halten. Ich werde dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion nicht zustimmen, um auch der Hoffnung Ausdruck zu verleihen, dass zu einem späteren Zeitpunkt diese Einführungsmöglichkeiten doch noch greifen werden. Ich bin auch der Meinung, dass die Anbieter aufgrund von Effizienzsteigerungen in der Lage sein werden, zu einem späteren Zeitpunkt günstigere Angebote zu unterbreiten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungspräsident, beantwortet die Frage von Rickert-Rapperswil-Jona.

Ich nehme gerne Stellung zu Ihrer Frage. Weshalb stellen wir hier bei den Fachhochschulen die Umsetzung eigentlich dann erst 2018 in Aussicht? Weil wir hier ganz klar die komplexeste Aufgabe haben. Wir haben nicht Hochschulen, die in der alleinigen Trägerschaft des Kantons St.Gallen sind, wie bei der PHSG und bei der HSG. Hier sind es interkantonale und internationale Konkordate. Und wir sind hier ja mitten in einem Prozess, was die Neuorganisation der Fachhochschule Ostschweiz betrifft. Wir werden uns in den nächsten Jahren damit noch beschäftigen dürfen, und hier in Aussicht zu stellen, wann wir das umgesetzt haben, ist ein schwieriges Unterfangen. Wir haben jetzt bereits ab 2016 nochmals einen erhöhten Beitrag eingestellt. Aber das sind wirklich grosse Herausforderungen für alle Beteiligten. Auch hier muss ich das sagen. Es wird nicht anders gehen, als dass diese Hochschulen gewisse Reservebezüge/Eigenkapitalbezüge in diesen Jahren vermutlich machen müssen, weil sie selber diesen Beitrag sonst nicht herbeiwirtschaften können. Wir gehen davon aus, dass das so kommen wird. Wenn nicht, dann umso besser, wenn ohne Auflösung von Reserven 3,5 Mio. Franken beigetragen werden können. Aber die Aussicht, bis wir gesetzlich alles bereitgestellt haben, ist 2018.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungspräsident: Vorweg noch eine Ergänzung, die auf alle Hochschulen zutrifft in den nächsten Jahren. Wir haben bei allen Hochschulen kaum eine Steigerung. Also wir haben praktisch stagnierende Zahlen in den nächsten Jahren. Da muss man sich bewusst sein, dass wenn wir Sparbeiträge in den Jahren 2014 und 2015 in Aussicht stellen und dann ab 2016 nochmals einen erhöhten Betrag, dann sind das wirklich ausserordentliche Leistungen, die seitens der Hochschulen geleistet werden oder in Aussicht gestellt werden mit diesem Paradigmawechsel. Dies gilt für alle.

Zu den verschiedenen Voten: Es ist so, dass es ganz klar für die Pädagogische Hochschule am schwierigsten sein wird, mit diesen langjährigen Leistungsvereinbarungen, mit diesen Globalbudgets eine zusätzliche Einsparung auf das Jahr 2016 herbeizuführen. Die Pädagogische Hochschule hat nicht die Möglichkeiten wie die Universität St.Gallen oder die Fachhochschulen, Drittgelder zu generieren, und wenn, nur in beschränktem Umfang. Es ist somit ein grosser Beitrag, den die PHSG auf das Jahr 2016 nochmals leisten wird. Wir haben aber dem schon Rechnung getragen, dass die PHSG schon einen grossen Beitrag geleistet hat beim Sparpaket I und II. Sie sehen hier, dass wir im Jahre 2014 und 2015 keinen Betrag eingesetzt haben. Also erst dann, wenn diese langjährigen Leistungsvereinbarungen vorliegen, dann ist die PHSG auch bereit und sagt, es ist möglich, nochmals eine Million zu bringen. Auch hier haben die Gespräche natürlich stattgefunden mit allen Verantwortlichen, und man unterstützt durchaus dieses Vorgehen und diesen Beitrag. Ilg-St.Gallen, auch wenn Sie sagen, die Meinungen sind schon gemacht. Es ist wichtig, dass das hier besprochen und ausgeführt wird, dass man sich auch wirklich bewusst ist, was hier verursacht wird und was auch die Hochschulen auf sich nehmen mit diesen Massnahmen. Das ist keine Selbstverständlichkeit.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungspräsident: Diese Ausführungen beziehen sich jetzt auf alle Hochschulen und Massnahmen, die noch folgen werden. Wir haben mit den Rektoren und Präsidien aller Hochschulen Gespräche geführt. Dort, wo ich Präsident bin, wurden Gespräche mit dem Vizepräsidenten und mit den Verwaltungsdirektoren geführt. Nachfolgend wurden diese Massnahmen, die wir Ihnen hier vorschlagen, auch weitgehend mit allen Hochschulräten diskutiert. Schlussendlich profitieren alle Beteiligten von diesen neuen Massnahmen resp. von diesen Veränderungen, die wir herbeiführen wollen. 

Es führt zu einer Beruhigung, die Schulen können sich dann für mehrere Jahre auf die Schularbeit konzentrieren und müssen sich nicht immer wieder mit neuen Sparübungen beschäftigen. Auch für die Studierenden waren die Gebührenerhöhungen in den letzten Jahren immer wieder ein Thema. Von Seite der Hochschulen ist allseits Einverständnis signalisiert worden. Auf konkret vorliegende Anträge und deren Begründungen werde ich natürlich noch Bezug nehmen.

 Im Zusammenhang mit der Universität ist zudem die Motion der den Bericht 40.10.06 «Anwendung des Finanzreferendums auf Mietverträge» vorberatenden Kommission zu erwähnen, 42.10.16 «Ausgaben öffentlich-rechtlicher Anstalten und Finanzreferendum», die der Kantonsrat am 22. September 2010 mit geändertem Wortlaut gutgeheissen hat. Diese verlangt, dass neue Ausgaben selbständiger öffentlich-rechtlicher Anstalten, welche die Limiten des fakultativen bzw. obligatorischen Referendums nach Art. 6 f. des Gesetzes über Referendum und Initiative übersteigen, einer Mitwirkung des Kantonsrates unterstehen, sofern der Kanton gesetzlich zur Defizittragung verpflichtet ist. Damit würde faktisch die Autonomie dieser Institutionen eingeschränkt. Bildungs- und Finanzdepartement haben hierzu erste Abklärungen getätigt. Es zeichnet sich ab, dass sich diese Motion vor allem auf die HSG und die PHSG beziehen wird und weniger auf die Spitäler und die Psychiatrieverbunde.

Das heisst, wir haben hier eine gewisse Differenz. Einerseits wollen wir der Universität mehr Autonomie zusprechen, aber durch die erwähnte Motion würden wir diese Autonomie wieder einschränken. Wir haben jetzt geplant, dass wir Ihnen entweder im Zusammenhang mit dem Voranschlag 2014 zur Motion Bericht erstatten werden oder allenfalls im Zusammenhang mit der ersten Sammelvorlage, die sich aus dem Entlastungsprogramm 2013 ergeben wird. Es ist unsere Hoffnung, dass wir diese Stossrichtungen bei den Hochschulen beibehalten können und dass diese Motion allenfalls abgeschrieben werden könnte, da wir sonst in einem Widerspruch stehen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Es ist gegenwärtig so, dass die 23 Lektionen, die wir bei den Mittelschullehrpersonen im Kanton St.Gallen kennen, Standard sind unter den Kantonen. Es ist zwar so, dass es Kantone gibt (Kantone Zug, Freiburg und Schaffhausen), die heute schon ein Pensum von 24 Lektionen kennen. Aber die grosse Mehrheit hat 23 Lektionen. Es ist auch so, dass man als Standortvorteil bei der Rekrutierung von Mittelschullehrpersonen nicht viele Möglichkeiten hat, sich besonders zu profilieren. Die Rektorinnen und Rektoren, die heute anwesend sind, entschuldigen Sie mich, wenn ich das so sage, aber es ist so. Es ist schwierig, sich als Mittelschule unter den verschiedenen Mittelschulen über die Kantone hinweg zu profilieren. Wenn wir hier das Pensum auf 24 Lektionen setzen würden, dann verlieren unsere Mittelschulen sofort an Attraktivität und wir hätten noch grössere Probleme, die Mittelschullehrpersonen zu rekrutieren, wie es bis anhin schon der Fall war. Wir haben jetzt schon Mühe mit der Rekrutierung von qualifizierten Mittelschullehrpersonen. Zudem ist ins Feld zu führen, dass es vermutlich unseriös wäre, ohne vorgängige Anhörung der Sozialpartner dies hier so zu beschliessen. Deshalb werden wir zuerst die Sozialpartner anhören und diese Angleichung bei den Anstellungsbedingungen dann herbeiführen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2008 zeigt, dass eine Angleichung nicht unbedingt angezeigt ist. Damals haben Berufsfachschullehrpersonen geklagt, dass sie aufs Niveau der Mittelschullehrpersonen runtergesetzt werden. Das Verwaltungsgericht hat ganz klar gesagt, dass es verschiedene Gründe gibt, dass ein Unterschied zwischen der Mittelschul- und Berufsfachschullehrpersonen durchaus gerechtfertigt ist. In diesem Sinne sollten wir jetzt nicht voreilig etwas beschliessen, sondern unsere Arbeit seriös abschliessen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Regierungspräsident: Ich werde jetzt darauf verzichten, auf alle Argumente einzugehen, welche für den Erhalt der WMS sprechen. Ich werde dazu später detaillierte Ausführungen machen. Auf die verschiedenen Fragen und auf einige Bemerkungen möchte ich jedoch antworten. Zum einen auf die Frage von Dietsche-Oberriet, weshalb im Bericht die Konsequenzen nicht aufgezeigt worden sind, wenn man die Angebote in der Stadt zugunsten der Landmittelschulen reduzieren würde. Dazu möchte ich festhalten, dass einerseits der Auftrag des Kantonsrates diese Frage gar nicht enthält und anderseits sie sich auch der Regierung nicht gestellt hat. Es ist nämlich so, dass in der Stadt St.Gallen natürlicherweise eine ausserordentlich grosse Nachfrage nach der WMS besteht. Würde man nun überprüfen, dieses Angebot von den Stadt- in die Landmittelschulen zu verschieben, dann wäre das vermutlich von vornherein nicht ratsam, weil die finanziellen Konsequenzen massiv wären. Schon rein von den Räumlichkeiten her stellt sich die Frage, wo denn all diese Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden sollen. Das haben wir im Schulraumplanungsbericht dargelegt. Dann ist nicht abzusehen, wo sich diese Schülerinnen und Schüler hinbewegen würden. Über die finanziellen Konsequenzen einer Angebotsreduktion in der Stadt können wir nur spekulieren. Deshalb haben wir darauf verzichtet.

Wenn wir die aktuelle Situation betrachten, dann muss zur Kenntnis genommen werden, dass aufgrund der demografischen Entwicklung und der Anzahl Anmeldungen in den Kantonsschulen Heerbrugg und Wattwil die WMS im nächsten Schuljahr gar nicht durchgeführt werden kann. Die Anzahl ist zu gering. Aufgrund dieser Tatsachen ist der Vorschlag der Regierung gerechtfertigt, an diesen beiden Standorten vorerst keine WMS mehr anzubieten. Ich würde dabei aber nicht von einer Schliessung sprechen. Aber wie gesagt, ich komme später auf die Argumentation zurück, denn es ist wichtig zu verstehen, dass die Regierung keine Stopp-and-Go-Strategie fahren will. Man kann ja nicht Schulen schliessen und diese dann je nach Lust und Laune von einem Jahr auf das andere wieder eröffnen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Wir werden die Vorlage zu Massnahme 55bis unverzüglich einbringen. Wie die dann genau gehandelt wird, darüber werden wir noch sprechen, wenn es um die Folgeanträge geht. Spätestens in der Septembersession kann dann die vorberatende Kommission, wenn Sie jetzt nicht noch Abweichendes beschliessen, eingesetzt werden. Ich meine, es wäre dann gerechtfertigt, wenn man in der Novembersession zwei Lesungen durchführt, nachdem wir dann das siebte und achte Mal über diese Massnahme sprechen. Ich möchte an dieser Stelle einfach, damit man mir nicht wieder den «Plünderervorwurf» macht zu einem späteren Zeitpunkt, bereits an dieser Stelle Sie daran erinnern, dass der Kantonsrat im Rahmen des zweiten Sparpakets die Regierung beauftragt hat, den Vertrag mit der Stadt St.Gallen über die Abgeltung der Polizeileistungen neu zu verhandeln. Sie haben uns den Auftrag gegeben, etwa 4 Mio. Franken einzusparen, und die Stadt hat signalisiert, dass sie ausgewiesene Mehrkosten, die sie selber verursacht, übernehmen wird. In jenem Zeitpunkt ist festgestellt worden, dass diese Abgeltung der Stadt aus dem Strassenfonds finanziert wird, und Sie haben uns den Auftrag gegeben, einen Weg zu suchen, wie wir die Einsparungen aus dem Strassenfonds beziehen können. Das ist gar nicht so einfach, weil es zweckgebundene Mittel sind. Wir haben Ihnen aufgezeigt, dass wir im Moment diese 5,5 Mio. Franken nicht aus dem Strassenfonds finanzieren können. Ich stelle Ihnen jetzt schon in Aussicht und ich möchte das jetzt einfach der guten Ordnung halber hier auch anbringen, dass wir diese Einsparungen, die dann aus diesem neuen Vertrag mit der Stadt resultieren, dass wir diese auf exakt diesem Weg wahrscheinlich in den Staatshaushalt überführen werden, selbstverständlich im Rahmen dieses reduzierten Betrages. Wir müssen sonst die Zweckbindung aufgeben, das ist Ihr Auftrag, und das will die Regierung im Moment nicht. Ich stelle Ihnen einfach in Aussicht, dass dann da, Ihrem Auftrag entsprechend, wieder am Strassenfonds geknabbert wird.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Ich versuche etwas Klarheit zu schaffen. Diese Anträge sind nicht ganz selbsterklärend.

Zunächst einmal zur Bemerkung von Mächler-Zuzwil: Selbstverständlich werden die Motorfahrzeugsteuern weiterhin, und wie bisher, dem Strassenfonds gutgeschrieben. Das sind zweckgebundene Abgaben, das ist gesetzlich geregelt, daran führt kein Weg vorbei. Meines Erachtens ist auch die Gefahr, dass jetzt der Strassenfonds ausgeblutet wird, wie Sie das nennen, nicht real, weil wir natürlich dem Strassenfonds nicht irgendetwas belasten können. Das würde voraussetzen, dass man diese Zweckbindung aufgibt. Das könnte man diskutieren, aber das ist im Moment nicht die Meinung der Regierung. Diese zusätzlichen Mittel, deren Höhe jetzt im Moment nicht so ganz feststeht, die werden mit Sicherheit in den Strassenfonds fliessen. Mit unserer Massnahme E56 haben wir Ihnen vorgeschlagen, dass neu die Bezugskosten für die Motorfahrzeugsteuern von etwa 4,95 Mio. Franken und zusätzlich die aus der Bedienung entstehenden Kosten für die semistationären Messanlagen ebenfalls dem Strassenfonds belastet werden. Wenn man von einer Erhöhung auf 105 ausgeht und einer Verdoppelung bei den Motorrädern, so würden dann diese zusätzlichen Einnahmen im Strassenfonds etwa halbiert. Die Hälfte käme dem ordentlichen Haushalt zugute und die andere Hälfte dem Strassenfonds. Wenn man E56 eins zu eins umsetzen würde, erhielte der Strassenfonds zusätzlich etwa 5,5 Mio. Franken, die er im Moment nicht hat, aber der ordentliche Haushalt ebenso. Der Antrag der GLP/BDP-Fraktion, der sieht vor, dass man die Motorfahrzeugsteuer nur so erhöht, dass insgesamt dann 2,5 Mio. Franken Mehrerträge generiert werden und nicht 11 Mio. Franken, so wie wir es beantragt haben. Das würde dann bedeuten, dass dem Strassenfonds 2,5 Mio. Franken zusätzlich gutgeschrieben werden, und wahrscheinlich wäre das Verständnis dann, dass wir darauf verzichten, diese 5,5 Mio. Franken zu beziehen. Dazu spricht sich das jetzt nicht so ganz aus. Wenn wir das jetzt trotzdem dürften, dann ergäbe sich dann natürlich wieder eine Schlechterstellung des Strassenfonds. Vielleicht wäre es tatsächlich nicht das Allerdümmste, wenn jetzt der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion unterliegt, man das in der Kommission genauer anschaut, denn wenn wir jetzt abends um 19.10 Uhr beginnen, relativ komplexe Geschichten miteinander zu diskutieren, dann bin ich nicht so sicher, ob das am Schluss zu einem guten Ergebnis führt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Möglicherweise liegt hier ein Missverständnis vor. Die Regierung hat diese Massnahme mit «Regionalisierung/Kantonalisierung des Zivilschutzes» umschrieben, weil sie noch nicht genau weiss, wo es langgehen soll. Die Regierung ist nicht der Meinung, dass der Zivilschutz künftig zentral organisiert wird, sondern dass die Regionen auch weiterhin mitarbeiten sollen. Ob aber die Steuerung zentral durch den Kanton oder durch die Regionen erfolgen soll, steht noch nicht fest. Das Projekt wird bald von der Regierung behandelt werden, selbstverständlich unter Einbezug der Gemeinden. Der Regierung geht es um eine Reduktion der Einsatzkräfte auf ein tatsächlich benötigtes Mass. Im Moment gibt es zu viele Einsatzkräfte. Die Regierung geht auch davon aus, dass beim Material Synergien möglich sind. Ihre Vorstellung ist, dass der Zivilschutz nach einer Reorganisation besser aufgestellt ist als heute, d.h., dass eine Win-win-Situation entsteht. Welche Auswirkungen die Reorganisation auf die Gemeinden hat, kann ich im Moment noch nicht mit Sicherheit sagen. Momentan wenden die Gemeinden für den Zivilschutz sehr unterschiedliche Mittel auf; das geht von Fr. 4.– bis Fr. 30.–. Die Regierung geht davon aus, dass durchschnittlich etwa 15 Franken ausreichend sein werden. Ich hoffe, dass aus der Reorganisation auch für die Gemeinden eine Entlastung resultiert, kann das aber heute noch nicht mit Sicherheit sagen. Jedenfalls ist die Zielsetzung so, dass es für die Gemeinden nicht zu einer Verteuerung und zu Mehrausgaben kommt. Wir alle stehen noch ganz am Anfang dieses Projekts, ich bin aber überzeugt, dass es gut wird. Die bis heute erhaltenen Reaktionen waren ausschliesslich positiv. Die Absicht ist, Leistung und Angebot verbessern, zu tieferen Preisen. Mehr kann man nicht erwarten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E33 zu streichen.

«Die unternehmerischen Potenziale sollen entfesselt werden.» Nein, ich spreche hier nicht etwa von einer jungen Start-up-Unternehmung, sondern von unserer Universität, der HSG. Das klingt nicht nur falsch, sondern das ist unseres Erachtens der SP-GRÜ-Fraktion, völlig verfehlt. Der Universität St.Gallen wurden in den letzten Jahren kontinuierlich Mittel entzogen. Die Studiengebühren wurden markant erhöht, und dies bei gleichzeitiger Verschlechterung der Leistungen für die Studierenden. Zur Vorbereitung der Einführung von Leistungsvereinbarungen sind nun weitere Einsparungen vorgeschlagen. Auf dem bereits bestehenden tiefen Kostenniveau haben diese Einsparungen fatale Folgen für die Universität St.Gallen. Streichung von Investitionen in die Forschung, keine Verbesserung der Betreuungsverhältnisse, sinkende Qualität der Lehre und schlechtere Rahmenbedingungen für die Studierenden. Wir wollen keine privat finanzierte Universität, die ihre unternehmerischen Potenziale entfesselt, sondern wir wollen eine qualitativ herausragende Universität, die mit den nötigen Mitteln ausgestattet ist, den Studierenden ein sehr gutes Lehrangebot bietet, und vor allem mit unabhängigen und innovativen Forschungen weltweit Aufsehen erregt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E27 zu streichen.

Dass der Kanton St.Gallen bei den Stipendien knausrig ist, hat schon fast Tradition. Studien bestätigen, dass der Kanton St.Gallen mit Fr. 20.– je Einwohner schweizweit am wenigsten für Stipendien ausgibt. Leider wird daran auch der Beitritt zum Stipendienkonkordat nichts ändern, weil der Beitritt kostenneutral erfolgen soll. Im Gegenteil, bei den Stipendien wird immer weiter abgebaut. Auch im Jahr 2012 – ich habe schon bei der Diskussion der Rechnung darauf hingewiesen – wurden gegenüber dem Voranschlag erneut über 2 Mio. Franken weniger Stipendien ausbezahlt. Mit der hier vorgeschlagenen Kürzung der Stipendien um 1,8 Mio. Franken ergibt das einen Stipendienabbau von insgesamt rund 20 Prozent. Ein solcher Stipendienabbau ist mit dem Gebot der Chancengleichheit nicht vereinbar. Es kann nicht sein, dass sich nur noch Jugendliche mit gutverdienenden Eltern ein Studium leisten können. Durch den Verzicht auf den Zuschlag für Lebenshaltungskosten werden vor allem Jugendliche, die nicht im Haushalt der Eltern wohnen können, benachteiligt. Diese Jugendlichen können ihre Lebenshaltungskosten nicht mehr in jedem Fall decken. Wollen wir das wirklich? Wir von der SP-GRÜ-Fraktion wollen das klar nicht. Im Sinne eines Kantons, der seiner Jugend gleiche Chancen auf eine gute Ausbildung ermöglicht, bitte ich Sie, auf einen erneuten Abbau bei den Stipendien zu verzichten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Der Wasserbau ist sowohl ingenieurtechnisch als auch juristisch eine sehr komplexe Angelegenheit. Man kann nicht einfach Projekte aus dem Boden stampfen. Das zeigt sich beispielsweise an der vom Hochwasser betroffenen Gemeinde Widnau sehr deutlich. Die Sanierung des Rheintaler Binnenkanals ist schon seit Jahren im Gange, erfordert jedoch genaue Abklärungs- und Planungsarbeiten sowie Interessenabwägungen. Auch können nicht alle eingedohlten Gewässer einfach ausgedohlt werden. Würden alle Flussgräben wieder geöffnet und renaturiert, dann gäbe das ernsthafteste Interessenkonflikte, beispielsweise mit der Landwirtschaft. So funktioniert das nicht. Wenn das Baudepartement sagt, dass im Moment nicht genügend ausführungsreife Projekte vorliegen, dann sollte man dieser Massnahme zustimmen.

Die Vorstellungen für Wasserbauprojekte, wie wir sie von den Vorrednern gehört haben, erscheinen mir ziemlich weltfremd zu sein. Als Rechtsanwalt muss ich mich immer mal wieder mit solchen Projekten befassen, vielleicht auf der gegenüberliegenden Seite von Wicki-Andwil. Ich versichere, dass wenn in diesem Bereich nicht austarierte Lösungen auf den Tisch kommen, es jahrelange Rechtsstreitigkeiten gibt. Ich werfe dabei einen Blick auf Raths-Thal, den Gemeindepräsidenten. Dort fiel ein Wasserbauprojekt aus Abschied und Traktanden, weil die rechtlichen Auseinandersetzungen derart komplex waren. Deshalb erachte ich all die vorhin genannten Vorstellungen, man könne für eine Renaturierung und Hochwassersicherung einfach mit der grossen Geldpumpe kommen, für verfehlt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der GLP-BDP-Fraktion, für den Fall, dass der Kantonsrat der Massnahme E55bis (neu) zustimmt, Massnahme E56 wie folgt zu formulieren:

Nr.

Massnahme

E56

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.16 (Finanzen und Services [Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt])

Erhöhung Motorfahrzeug- und Motorradsteuern zu Abgeltung zusätzlicher ungedeckter Kosten für den Steuerbezug und für die Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura II».

Beschreibung der Massnahme

Die Mehrerträge durch die Erhöhung der Motorfahrzeug- und Motoradsteuer in der Höhe von 2,5 Mio. Franken fliessen unverändert zweckgebunden in den Strassenfonds. Die zusätzlichen Mittel ermöglichen die Abgeltung von Personal-, Infrastruktur- und Betriebskosten für die Erhebung der Motorfahrzeugsteuern, soweit diese noch ungedeckt sind, sowie einen Teil der Finanzierung des neuen Verkehrssicherheitspaketes «Via sicura Paket II» des Bundes. Dies erlaubt, über den Überschuss des Strassenverkehrsamtes, nicht zweckgebunden Mittel in gleicher Höhe in den allgemeinen Haushalt fliessen zu lassen.

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

-2'500

-2'500

-2'500

Gesetzesanpassung

Ja (Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben, sGS 711.70)

Ich habe eine Verständnisfrage: Aus meiner Sicht haben die Anträge Imperl-Mels und der GLP-BDP-Fraktion keinen materiellen Zusammenhang, sie können deswegen nicht gegeneinander abgestimmt werden.Oder irre ich mich da? Ich bitte um Klärung.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Aufgabe der Regierung ist, das vom Kantonsrat verabschiedete Steuergesetz umzusetzen. Es ist also sicherzustellen, dass die Einwohner und Einwohnerinnen sowie die Unternehmen im Kanton St.Gallen jenes Mass an Steuern zahlen, das der Kantonsrat festgelegt hat. Das gilt sowohl für durchschnittliche Angestellte als auch für Millionäre mit komplexen Anlageportfolios; es gilt sowohl für den KMU-Unternehmer als auch für die international tätigen Unternehmen. Die Regierung will spezialisierte Steuerkommissäre einstellen, um anspruchsvolle Steuerdossiers besser prüfen zu können, das heisst, sie will damit ähnlich lange Spiesse schaffen zwischen finanziell potenten Steuerpflichtigen und Steuerkommissären der Steuerverwaltung. Das ist begrüssenswert, denn es trägt dazu bei, dass alle Steuerpflichtigen zwar vor dem Gesetz nicht unbedingt gleich sind, aber doch ähnlich behandelt werden. Das Votum der SVP-Fraktion erinnert mich an das Bild einer Eliteeinheit von Bluthunden, die von einem steuergünstigen Finanzminister angetrieben werden, um aus den unschuldigen Bürgern unverhältnismässig viel Steuern herauszupressen. Dieses Bild stimmt jedoch nicht. Es gibt im Kanton auch einen Rechtsweg. Deshalb ist die GLP/BDP-Fraktion überzeugt, dass bei Schikanen durch die Steuerverwaltung sich ausreichend Rechtsanwälte finden lassen, die die Betroffenen beraten und begleiten können. Die GLP/BDP-Fraktion erwartet jedoch keine Exzesse.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

verzichtet darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag der GLP/BDP-Fraktion mündlich zu bestätigen.

Wir wurden vom Staatssekretär überzeugt, dass es an dieser Stelle keinen Sinn macht, sondern in das Sparpaket II gehört. Ich habe aber eine Frage an Regierungspräsident Kölliker, quasi in Vorbereitung dann für diesen Antrag im Sparpaket II bei den Aufträgen. Und zwar wird ja bei der Massnahme E35 eine Verknüpfung gemacht zwischen der Beitragskürzung und mehr Autonomie. Mehr Autonomie und ein mehrjähriger Leistungsauftrag sollen Effizienz und Effektivität erhöhen. Wenn man aber die Vorlage anschaut, dann stellt man fest, dass die Kürzungen sofort eintreten mit einer weiteren Erhöhung 2016, aber die Autonomie erst 2018 in Aussicht gestellt wird. Wenn man dann noch genauer schaut, merkt man, dass die Regierung etwa drei Jahre braucht, um die nötigen Vereinbarungen/Abklärungen zu machen, um diese Leistungsvereinbarung, diese Autonomie, zu ermöglichen. Wir würden gerne eine Verknüpfung machen, das heisst, wenn man sagt, es ist mit Autonomie verbunden, dass man dann auch sagt, diese zweite Steigerung kommt eigentlich erst, wenn diese Leistungsaufträge da sind, analog zu den anderen Institutionen, zur Universität und zur Pädagogischen Hochschule. Mir wurde aber gesagt, dass es besser über einen Auftrag zu formulieren ist, deswegen wird es dort gemacht. Wir würden aber jetzt schon gerne vom Regierungspräsidenten Kölliker wissen, warum es so lange geht, warum die Regierung nicht 2016 auch bei den Fachhochschulen das machen kann. Weil wir haben ja gelernt, dass sogar bei der Flade, wo man sogar noch mit den Katholiken verhandeln muss, bis 2016 eine neue Vereinbarung möglich ist. Dann sollte es doch bei den Fachhochschulen, auch wenn zum Teil andere Kantone involviert sind, auch möglich sein.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt, die Massnahme E24 wie folgt zu formulieren:

Nr.

Massnahme

E24

Departement des Innern, LB 3.16 (Kulturelle Vielfalt stärken und kulturelle Akzente setzen)

Leistungsreduktion Kulturförderung

Beschreibung der Massnahme

Reduktion von Leistungen im Bereich der Kulturförderung – sowohl bei den Schwerpunktinstitutionen als auch in der allgemeinen Förderung von Institutionen und Projekten.

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

-340

-520

-520

Gesetzesanpassung

Nein

Aus einer guten Idee wurde ein gutes Projekt, wurde ein kulturell und touristisch wichtiges Merkmal für das Toggenburg. Dass der Kanton seine Gelder an eine Professionalisierung der Klangwelt Toggenburg knüpfte, ist nachvollziehbar, und das wurde auch gemacht. Dass aber diese Gelder nach kurzer Zeit wieder gekürzt werden, bringt das Schiff «Klangwelt» doch stark ins Schlingern. Es schleckt keine Toggenburger Geiss weg, dass Sponsoren für Projekte im ländlichen Raum um einiges schwieriger zu finden sind. Ich bitte Sie, die Reduktion wenigstens auf den effektiven Sparbeitrag aus der Staatskasse von Fr. 60'000.- zu senken. Besser einen Tropfen auf den heissen Stein als die komplette Streichung.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Ich bin formell etwas verwirrt, und zwar deshalb – Huser-Altstätten hat es jetzt bestätigt –: Der SVP-Antrag wurde zurückgezogen, andererseits habe ich einen schriftlichen FDP-Antrag auf Streichung dieser Massnahme. Wittenwiler-Nesslau hat aber in seinen Ausführungen faktisch den SVP-Antrag begründet und gesagt, gewisse Teile der Massnahme seien stehen zu lassen, und hat keinen Streichungsantrag begründet. Ich möchte jetzt gerne wissen, worüber abgestimmt wird und ob die FDP-Fraktion, vertreten durch Wittenwiler-Nesslau, die Massnahme streichen will oder ob sie das will, was die SVP-Fraktion will, und ihren Streichungsantrag zu Gunsten des SVP-Antrags zurückzieht. Hier wäre Klärung nötig.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Der von Tinner-Wartau erwähnte neue Steueramtsleiter Felix Sager hat sich kürzlich in der «Ostschweiz am Sonntag» geäussert. Er hat geschildert, wie die Arbeitslast zugenommen hat. Er hat geschildert, wie die Mobilität der Arbeitnehmenden auch zunimmt. Ich erinnere mich auch an das Votum von Huser-Altstätten, das mir die Welt ein bisschen zu einfach schildert. Ich darf Sie erneut mit einer Geschichte, die das Leben schrieb, unterhalten. Wir haben hier in St.Gallen akademisches Personal. Wir haben Hochschulen, Fachhochschulen, Spitäler mit Koryphäen aus aller Welt mittlerweile, und die kommen Jahr für Jahr angereist, gehen auch wieder. Diese Leute haben auch Ehepartner, die oft ähnlich hoch gebildet sind und gut verdienen. Ein Professor aus dem Norden, angesiedelt neu im Toggenburg mit Verwaltungsratssitzen im Norden, mit dozierenden Tätigkeiten in Russland und Portugal, einer Professor hier in der Schweiz, einer Frau, die als Hundetrainerin in ganz Europa herumreist – sie zahlen ihre Steuern hier im Toggenburg. Glauben Sie mir, es ist ein Standortvorteil, wenn wir ein sehr gut funktionierendes kantonales Steueramt und Steuersystem haben, das den Leuten vermittelt werden kann. Er ist nicht quellenbesteuert. Er ist mittlerweile so besteuert wie wir alle. Aber das sind hochkomplexe Angelegenheiten, und ich verstehe Herrn Sager, wenn er nicht nur die Jungen erwähnt, die vergessen, dass sie nach dem ersten Berufsjahr auch schon steuern müssen, sondern dass er auch die Mobilität der Workflows hier im Kanton erwähnt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Bei diesem Kürzungsvorschlag handelt es sich um den Zusatzbeitrag für aussergewöhnliche Fälle. Zwischen Grundbetrag und Zusatzbetrag für aussergewöhnliche Fälle wurde seit dem Jahr 2004 aus gutem Grund nicht mehr unterschieden. Allen Stipendienberechnungen wurde seither der Gesamtbetrag zugrunde gelegt. Dies hat einen Hintergrund: Es wird auf S. 92 der Botschaft – das sind die Grundlagen der Entlastungsmassnahmen – ausgeführt, dass der Zusatz von 10 Prozent bisher allen Stipendienberechtigten ausbezahlt wurde. Das bedeutet nichts anderes, als dass der Grundbetrag allein für die Lebenshaltung in jedem Fall als zu gering betrachtet wird. Die Zusammenlegung von anrechenbaren Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten – der Grundbetrag – mit dem Zuschlag für aussergewöhnliche Fälle fand statt, nachdem alt Regierungsrat Stöckling öffentlich, hier im Rat und im «Beobachter» die schlechte Stipendienlage des Kantons anerkannt hatte und sich verpflichtete, die Lage zu verbessern. Das war Mitte dieses Jahrzehntes. Dies jetzt nun unter dem Titel «Sparen ohne Not» rückgängig zu machen, ist der Bruch eines Versprechens. Ein Hinweis ist mir wichtig: Die meisten Leute bringen Stipendien vor allem mit Hochschulen in Zusammenhang. Im Kanton St.Gallen aber werden 50 Prozent der Stipendien an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II vergeben. Sekundarstufe II, das ist direkt nach der obligatorischen Volksschule, Lehre, Mittelschulen. Dass das bereits auf dieser Stufe nötig ist, hat mit der Finanzkraft der Eltern zu tun. Sie haben es gehört, wir sind ein finanzschwacher Kanton; um 25 Prozent liegen wir unter dem Durchschnitt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

spricht in seinem eigenen Namen. Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Sie haben im Sparpaket I – da war ich noch nicht dabei – die Studiengebühren erhöht und das mit dem Versprechen verknüpft, dass ein Teil dieser Studiengebührenerhöhung dann für die Verbesserung der Qualität der Lehre zur Verfügung steht. Im Sparpaket II haben wir dieses Versprechen wieder gebrochen, weil wir wieder Gelder der Universität entzogen, die höher waren als das, was da zur Verfügung stand aus den Studiengebühren. Und hat dann gesagt, mit der Studiengebührenerhöhung im Sparpaket II haben wir wieder einen Anteil, den könnt ihr für die Verbesserung der Qualität der Lehre nutzen. Wir sind heute gerade dabei, dieses Versprechen von der letzten Spardebatte wieder zu brechen, indem wir wieder Gelder entziehen, d.h. wieder nicht ermöglichen, dass diese Studiengelderhöhung zum Teil in eine Verbesserung der Lehre fliesst. Ich bitte Sie, die Streichung zu unterstützen, damit wir hier in dieser Sache Wort halten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, die Massnahme E57 wie folgt zu formulieren:

Nr.

Massnahme

E57

Sicherheits- und Justizdepartement LB 7.17 (Verkehrssicherheit und Umwelt [Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt])

Abbau der Rückstände bei Fahrzeugprüfungen sowie

verschiedene Massnahmen in den Bereichen Prüfstellen, Seerettungsdienste und Unfallverhütung

Beschreibung der Massnahme

Abbau des Rückstandes bei Fahrzeugprüfungen mit 15 zusätzlichen Experten und einer Reduktion der Prüfzeiten. Im Kanton befinden sich aktuell mehr als 120'000 Fahrzeuge in Verkehr, deren gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeugprüfperiodizität wegen fehlenden Personalressourcen nicht eingehalten werden kann.

Seerettungsdienste: Verzicht auf kantonale Betriebsbeiträge und Reduktion der Staatsbeiträge an Anschaffungen auf das gesetzliche Minimum. Prüfstellen: Schliessung der Prüfstelle Winkeln soll beibehalten werden. Unfallverhütung: Verzicht auf eigenständige kantonale Unfallverhütungskampagnen.

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

0

-1'007

-1'034

Gesetzesanpassung

Nein

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Streichungsantrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Es gibt ja den gleichlautenden Antrag Wittenwiler-Nesslau, dem wir zustimmen werden. Die SVP-Fraktion wird dies aus den beschriebenen Gründen machen: zum einen die sicher längeren Prüfzyklen der Fahrzeuge, zum andern die kleine Wahrscheinlichkeit, dass zusätzlich eingestelltes Personal nach Abbau des Pendenzenberges wieder abgebaut wird, und zum Dritten, einer der wichtigsten Teilgründe, dass heute jeder einigermassen ausgestattete Garagenbetrieb in unserem Kanton problemlos in der Lage ist, die nötigen Fahrzeugprüfungen vorzunehmen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass wir unter Ziff. 11 der Regierung auch einen Auftrag erteilen möchten, der die Prüfung einer generellen Privatisierung der Fahrzeugprüfungen überprüft und Bericht erstattet.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, die Massnahme E38 zu streichen.

In wie vielen unserer Nachbarstaaten begegnet der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern im Bereich der Steuern mit Misstrauen. Heerscharen von Steuerfahndern durchforsten vom Kleinbetrieb bis zum Grossunternehmen alles, was zusätzliche Steuereinnahmen verspricht. Die Folgen von so viel staatlicher Zuwendung sind klar: Abwanderung und Steuerflucht. In der Schweiz und auch in unserem Kanton ist oder zumindest war bisher der Geist ein anderer. Das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgerinnen und Bürgern war bisher geprägt von Ehrlichkeit und gegenseitigem Vertrauen. Steuerskandale wie andernorts sind bei uns völlig unbekannt. Doch plötzlich soll dies nun alles anders sein. Plötzlich soll die Zahl der Steuerkommissäre in unserem Kanton von derzeit 97 auf 111 aufgestockt werden. Über Nacht 15 Prozent mehr Personal in einem einzigen Verwaltungsbereich. Immer öfter beklagen sich in letzter Zeit Vertreter von Industrie- und Gewerbebetrieben sowie auch Freischaffende, die jahrelang ihre Gewinne korrekt deklariert und ihre Steuern klaglos bezahlt haben, über zunehmende Schikanen. Was jahrelang galt, gilt plötzlich nicht mehr. Was von Treuhändern und Fachleuten jahrelang abgerechnet und von der Steuerbehörde anerkannt wurde, wird plötzlich und ohne ersichtlichen Grund in Frage gestellt. Dies zeigt, dass unsere kantonale Steuerbehörde offensichtlich nicht über zu wenig, sondern bereits heute über zu viel Personal verfügt. Interessanterweise sind dieselben Kräfte, die sich in diesem Rat vor Kurzem lautstark gegen den Einsatz von Sozialdetektiven im Bereich des Sozialmissbrauchs zur Wehr gesetzt haben, nun für die Einstellung zusätzlicher Steuerkommissäre. Mutmassliche Sozialhilfebetrüger sollen also geschützt werden, dafür stellt man sämtliche Steuerzahlende unter Generalverdacht. Dies ist ein Affront gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, die in unserem Kanton arbeiten und Steuern bezahlen. Setzen wir darum weiter auf das bewährte System von Selbstdeklaration und Vertrauen zwischen Bürger und Staat und lehnen wir diese zusätzlichen 14 Steuerkommissäre ab. Dafür danke ich Ihnen ganz herzlich.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Ich möchte nur etwas berichtigen, was Regierungsrat Klöti falsch interpretiert. Ich halte ihm hier sein relativ kurzes Regierungsamt zugute. Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt den Leistungsauftrag für Konzert und Theater St.Gallen. Der Kantonsrat hat einzig und allein die Möglichkeit, über das Budget oder über solche Kürzungsanträge mitzudiskutieren. Der Leistungsauftrag wurde entgegen Ihrer Darstellung nicht vom Rat erlassen, sondern von der Regierung; und zwar am 12. Januar 2009.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion eine neue Massnahme E24bis mit folgendem Wortlaut:

Nr.

Massnahme

E24bis (neu)

Departement des Innern, 3.16 (Kulturelle Vielfalt fördern und kulturelle Akzente setzen)

Mittelreduktion Konzert und Theater St.Gallen

Beschreibung der Massnahme

Reduktion des Kantonsbeitrages an Konzert und Theater St.Gallen

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

-1'000

-1'000

Gesetzesanpassung

Ja (Gesetz über Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen, sGS 273.1)

Jeder der gut 151'000 Eintritte, welche die KTSG jährlich zu verzeichnen hat, wird vom Steuerzahler mit 183 Franken subventioniert. Bei einem Gesamtbudget von 36 Mio. Franken machen die Subventionen des Kantons 19,6 Mio. Franken oder 55 Prozent aus. Dies erscheint nicht nur der SVP-Fraktion deutlich zu hoch zu sein, sondern offenbar auch vielen Kulturschaffenden in unserem Kanton. Bei ihrer Demonstration von letzter Woche beim Vadiandenkmal haben sie darum bitter angemerkt, dass es sich beim KTSG um einen Betrieb handelt – Zitat aus «Tagblatt Online» vom 21. Juni 2013 –, «der seit Jahrzehnten sowohl auf dem Markt der privaten Sponsoren als auch der staatlichen Gelder alles aufsaugt wie ein schwarzes Loch, ohne einen Bruchteil davon in die hiesige Kulturszene fliessen zu lassen». Der Umstand, dass die Regierung in diesem Bereich als Ersatzmassnahme – vielleicht wollte sie es ja auch als Ergänzungsmassnahme verstanden wissen – eine Kürzung vorschlägt, zeigt, dass hier durchaus Potenzial vorhanden ist. Die SVP-Fraktion stellt darum den Antrag, die Subventionen der KTSG um 1 Mio. Franken zu reduzieren und damit die Subventionierung durch den Kanton bei ungefähr 50 Prozent einzupendeln.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Zusätzlich zu den «ordentlichen Ergänzungsleistungen» gewährt der Kanton St.Gallen im Bereich der Mietzinskosten «ausserordentliche Zusatzleistungen». Bei Lichte betrachtet, ist deren Höhe im Moment nicht gerechtfertigt. Denn anders als in den Kantonen Zürich, Bern, Zug, Basel-Stadt, Waadt und Genf finden sich im Kanton St.Gallen problemlos Wohnungen zu vernünftigen Mietpreisen. Es verwundert darum auch nicht, dass in der ganzen Schweiz kein einziger mit St.Gallen vergleichbarer Kanton Mietzinszuschüsse dieser Grössenordnung kennt. Diese Massnahme tritt zudem erst am 1. Januar 2016 Zeit in Kraft und gibt so auch in zeitlicher Hinsicht genügend Spielraum.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

legt seine Interessen als Schulleiter offen: Die Anträge der vorberatenden Kommission sind abzulehnen.

Was ist eine gute Schule? Das ist eine wichtige Frage und zugleich eine Frage, auf die jeder eine gute Antwort zu haben glaubt. Die Frage beschäftigt uns also. Wenn es aber darum geht, Schulqualität zu überprüfen und zu steuern, sind uns Anschaffungen im IT-Bereich, Whiteboards und schöne Schulbauten offensichtlich wichtiger. Vor zwei Jahren habe ich mit meiner Schulanlage ein Peer-Review durchgeführt, das ist ein ähnliches Instrument. Auch kritische Punkte kamen zur Sprache. Wir erhielten Entwicklungshinweise, an denen wir jetzt arbeiten. Das Peer-Review hat sich nach meiner Einschätzung für unsere Schulanlage bewährt und unsere Schulentwicklung positiv beeinflusst. Oft wird mit den Kosten argumentiert. Bildung ist ein gewichtiger Bereich. Gesundheit, Bildung und soziale Wohlfahrt verursachen rund 70 Prozent aller Kosten. Eine Million steht da in einem guten Verhältnis. Warum soll nun gerade die Volksschule nach dem Wegfall der RSA nicht periodisch, systematisch, objektiv und professionell beurteilt werden? Periodische Überprüfung hat den Vorteil, dass gut erkennbar wird, wie und ob die Schule Entwicklungshinweise umsetzt. Die externe Schulevaluation hat den wichtigen Vorteil gegenüber den Schulräten, dass sie nach einigen Jahren viele Schulen im Kanton fundiert kennt. Dies bietet ihr die Grundlage dafür, eine Schule objektiv beurteilen zu können, den sogenannten Helikopterblick zu haben. Das Bildungsdepartement ist auf diese Anblicke angewiesen, und dies mehr denn je, hat sich doch die Lehrerschaft unter Führung des KLV selber entlastet. Wir erinnern uns: Eine der Massnahme, empfiehlt den Lehrpersonen, auf die Teilnahme an Umfragen möglichst zu verzichten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

legt seine Interessen als Präsident des Schul- und Erziehungsrates offen: Den Anträgen der Regierung ist zuzustimmen und die Anträge der vorberatenden Kommission sind abzulehnen.

Mir liegt die Bildung bzw. die Qualitätsentwicklung unserer Volksschule sehr am Herzen. Der Kantonsrat hat mit dem XII. Nachtrag zum Volksschulgesetz die Schulaufsicht neu geregelt. Die regionale Schulaufsicht wurde abgeschafft, die Aufsicht durch das Bildungsdepartement wird nur noch reaktiv ausgeübt, und den Schulträgern kommt eine sehr grosse Gemeindeautonomie zu, was grundsätzlich auch zu befürworten ist. Das Bildungswesen ist aber eine kantonale Aufgabe, welche aufgrund der Bundesverfassung qualitätsorientiert zu erfolgen hat. Es ist also elementar, dass der Kanton weiterhin weiss, wie die Schulqualität vor Ort gelebt bzw. entwickelt wird. Wir haben mit dem XII. Nachtrag zum Volksschulgesetz die Basis dazu gelegt. Wir sind aus Verfassungsgründen auch dazu verpflichtet. 

In Grabs haben wir die Fremdevaluation bereits dreimal freiwillig durchgeführt und nur positive Erfahrungen damit gemacht. Es erfolgte eine umfassende und vor allem professionelle Aussenansicht mittels Interviews, Schulbesuchen und Akteneinsichten. Die Rückmeldungen sind sehr fundiert und zeigen Handlungsfelder auf, welche dann auch von der Schulleitung mit den Teams umgesetzt und durch die Schulträger überprüft werden. Ich beantrage Ihnen deshalb aus folgenden drei Gründen, dem Antrag der Regierung zuzustimmen bzw. den Antrag der vorberatenden Kommission abzulehnen:

  1. Mit der Schulevaluation kann in einem professionellen Rahmen die Schulqualität in unserem Kanton überprüft und entwickelt werden.

  2. Ich bin überzeugt, dass man mit dem Instrument den Schulen mit entsprechenden Handlungsempfehlungen und Hilfestellungen aufzeigen kann, wo allenfalls Bedarf besteht.

  3. Aus finanziellen Überlegungen muss die vorgeschlagene Schulevaluation zwingend eingesetzt werden. Einzige Alternative dazu wäre die Einsetzung von Schulinspektoren, was unseren Kanton aber um vieles teurer zu stehen käme.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag Bischofberger-Thal ist zuzustimmen.

Obwohl ordnungspolitisch gesehen eher in Richtung Annahme oder Zustimmung dieser Massnahme plädiert werden müsste, sehe ich heute auch aufgrund des ausgeführten Votums von Scheitlin-St.Gallen, wenn wir die Auslegeordnung machen, dass seitens der Stadt St.Gallen nur lauwarme Signale oder eben keine klaren verbindlichen Zugeständnisse oder ein Statement betreffend die Übertragung der Finanzierungsverantwortung seitens der öffentlichen Hand bzw. der Stadt St.Gallen stattfindet. Dieses Geschäft ist schon länger in der Pipeline. Wir haben ein klares öffentliches Committment der Stadt St.Gallen vermisst. Kurz zwei bis drei Gründe, wieso ich im Namen der Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion für die Streichung dieser Massnahme plädiere: Dieser Beitrag ist vor dem Hintergrund der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Stadt St.Gallen eigentlich systemfremd. Aber es ist – und das muss auch nochmals klar gesagt werden – ein Relikt aus der Neuregelung des Finanzausgleiches, und weil die Lehrerbesoldungsbeiträge im indirekten Finanzausgleich weggefallen sind, ist da der Staatsbeitrag gekommen. Und obwohl Gespräche zwischen Regierung und der Stadt stattgefunden haben, ist heute keine nachhaltige gesicherte Lösung für die Flade und deren 720 Schülerinnen und Schüler gegeben. Dies, obwohl in der Vernehmlassung zum Neuen Finanzausgleich in der Vernehmlassungsvorlage für die Aufgabe Flade zugunsten der Stadt bereits ein Betrag von über 2 Mio. Franken als Kompensation aufgeführt wurde. Eine Schliessung der Flade ist zu verhindern. Diese Ansicht vertritt auch ein Grossteil der Stadtsanktgaller Bürgerschaft, die sich mit über 14'000 Unterschriften der Petition «Bildung, Jugend und Werte» deutlich gegen eine Schliessung ausspricht. Wer dieser Massnahme mit dem nur deklaratorischen Zusatz zur Finanzierung und ohne die verbindliche Handreichung der Stadt St.Gallen auf Strukturbereinigung zustimmt, schwächt die fundamentalen Stützen unserer Gesellschaft. Wir haben es auch gehört: Ein Wegfall des Kantonsbeitrages gefährdet die Existenz der Flade im heutigen Zeitpunkt. Die Kirche kann die fehlenden Mittel nicht tragen, wie bereits von Stadler-Kirchberg aufgeführt wurde. Der Gründer der Flade vor über 200 Jahren war der Kanton St.Gallen, und die Flade vermittelt heute als christliche Schule katholisch geprägte Werte, die unter anderem auch Grundlage unserer Verfassung und unseres Volksschulgesetzes bilden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Zu Hartmann-Flawil in Ergänzung von Eugster-Wil: Die bürgerlichen Fraktionen sind nicht nervös, sie haben nur ganz klar an der gemeinsamen Medienkonferenz gesagt, dass sie mittel- bis langfristig denken, sich als bürgerliche Parteien einig sind und dass die 151 Mio. Franken Massnahmen auf der Ausgaben- und auf der Einnahmenseite erfordern. Zu den 650 Mio. Franken möchte ich Folgendes sagen: Wir haben ein Sparpaket I geschnürt und verabschiedet, d.h. 90 Mio. Franken. Dann haben wir ein Sparpaket II mit 210 Mio. geschnürt und verabschiedet, was zusammen 300 Mio. Franken ergibt. Heute sprechen wir von 150 Mio. Franken, was zusammen neu 450 Mio. Franken ergibt. Des Weiteren mussten wir bereits 20 Steuerprozente wieder rückgängig machen, was 200 Mio. Franken entspricht. Das wären die 650 Mio. Franken oder die 65 Steuerprozente, die wir angesprochen haben. Zu den Steuergeschenken von 550 Mio. Franken halte ich, wie zuvor Hasler-Widnau und Mächler-Zuzwil und vielleicht auch Huser-Altstätten, fest, dass das Volk diese in zwei Volksabstimmungen mit 70 bis 80 Prozent klar befürwortet hat. Davon haben schliesslich Verschiedene profitiert, auch die tiefen Einkommen. Wie von Eugster-Wil bereits angesprochen, können wir trotz dem Entlastungsprogramm 2013 die Staatsaufgaben weiterhin erfüllen. Im Namen der bürgerlichen Fraktionen möchte ich auch noch einmal erwähnen, dass das Ausgabenwachstum weiterhin um 1,4 Prozent steigen wird. Diese übernehmen ihre Verantwortung und sind bereit, das Entlastungsprogramm mitzutragen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Ich staune etwas über den Streichungsantrag der FDP-Fraktion. Auch der CVP-EVP-Fraktion ist bewusst, dass das keine Sparmassnahme ist, sondern eine Gebührenerhöhung. Jedes Departement musste Sparvorschläge eingeben, und es bleibt den Mitgliedern des Kantonsrates überlassen, wie sie diese werten bzw. wie jene des Baudepartementes zu verstehen sind. Diese Massnahme wurde in der vorberatenden Kommission besprochen. Die CVP-EVP-Fraktion konnte sich auch nicht hinter den Antrag der SVP-Fraktion stellen. Sie ist der Meinung, dass der Vorsteher des Baudepartementes zur Thematik ein Bekenntnis abgeben muss, und erwartet von ihm, dass er hinter seiner Aussage steht, dass hier keine allgemeine Gebührenerhöhung vorliegt; die Massnahme einzig dazu dient, Gesuchsteller mit mangelhaften Unterlagen sowie «schwarze Schafe» stärker zur Kasse zu bitten; das Verursacherprinzip konsequent durchgezogen wird. Ob das letztlich Fr. 260'000.– bringt, bleibe einmal dahingestellt. Die CVP-EVP-Fraktion möchte auch die Diskussion zur Massnahme E66 abwarten und wehrt sich im Moment entschieden gegen diesen Streichungsantrag.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Zwar möchte ich mich kurz fassen und das bereits Gesagte nicht wiederholen. Allerdings ist es mir ein persönliches Anliegen, in dieser Angelegenheit im Sinn der Wirtschaftsmittelschule zu votieren. Ich unterrichte als Sekundarlehrer in der Oberstufe Necker im wunderschönen Neckertal. Meine aktuellen und künftigen Schülerinnen und Schüler wären von einer Schliessung des WMS-Standortes Wattwil direkt und auch stark betroffen. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler wäre dies eine mittlere Katastrophe, sicherlich eine deutliche Reduktion der Bildungsstandort-Attraktivität und damit selbstverständlich auch der Wohnortattraktivität. Vielen Jugendlichen aus teils stark abgelegen und verkehrstechnisch ungünstig erschlossenen Gebieten würde mit der Schliessung de facto die Möglichkeit genommen werden, dieses bewährte und äusserst attraktive Bildungsangebot zu nutzen, weil Schulwege von nicht selten über eineinhalb Stunden schlicht und einfach Grund genug sind, um so etwas nicht in Angriff zu nehmen. Solange aufgrund mangelnder Anmeldezahlen an den genannten Standorten keine WMS-Klassen geführt werden können, sollten die betroffenen Lehrerstellen über natürliche Fluktuationen, über die Auflösung von befristeten Verträgen oder allenfalls über vorübergehende Pensenreduktionen kompensiert werden. Sobald die Anmeldezahlen wieder steigen – und das ist zu erwarten –, kann so das Angebot relativ leicht wieder hochgefahren werden, deutlich leichter, wie wenn man den Betrieb komplett und definitiv einstellt. Ich bitte Sie im Sinn von Jugendlichen zu entscheiden, die sehr ländlich und abgelegen wohnen, jedoch nicht minder interessiert sind an diesem sinnvollen und durchaus nicht überteuerten Bildungsangebot.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion eine neue Massnahme E29ter mit folgendem Wortlaut:

Nr.

Massnahme

E29ter (neu)

Bildungsdepartement, LB 4.06 (Mittelschulen)

Erhöhung Pflichtpensum Mittelschullehrpersonen

Beschreibung der Massnahme

Erhöhung des Pflichtpensums der Mittelschullehrpersonen um eine Lektion

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

-800

-2'000

-2'000

Gesetzesanpassung

Nein

Im Namen der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, das Pflichtpensum der Mittelschullehrkräfte um eine Lektion zu erhöhen. Ich möchte Ihnen kurz erläutern, warum. Die Erhöhung um lediglich eine Lektion ist, so sind wir überzeugt, eine absolut vertretbare Massnahme mit einem hohen Sparpotenzial. Bereits heute gibt es Kantone, bei denen das Pflichtpensum auf 24 Lektionen festgelegt ist, und dies ohne eine qualitative Einbusse der Unterrichtsqualität. Es ist für den Sprechenden – und das muss ich mit Nachdruck sagen – nicht nachvollziehbar, warum Lehrer in den Gewerbeschulen oder auch an den Sekundarschulen mit wesentlich höheren Pflichtpensen eine qualitativ gute Arbeit leisten können und dies bei Mittelschullehrkräften nicht möglich sein soll. Dies konnte mir auch bis heute niemand erklären. Selbstverständlich, eine Mittelschullehrkraft muss entsprechend hohe Berufsqualifikationen mitbringen und eine entsprechende Ausbildung absolviert haben. Es muss aber auch festgehalten werden, dass diese höhere Ausbildung einer Mittelschullehrkraft auch mit einem deutlich höheren Lohn abgegolten wird. Warum Lehrer zum höheren Lohn noch weniger arbeiten, ist für mich nicht logisch. Es darf also durchaus ein gewisses Engagement erwartet werden. Es gilt den Gerichtsentscheid des Verwaltungsgerichts vom März 2008 zu akzeptieren, wonach eine Angleichung der Anstellungsbedingungen der Mittelschullehrkräfte an die Lehrpersonen der kaufmännischen Berufsmaturität abgelehnt wurde. Unser Antrag trägt diesem Gerichtsentscheid selbstverständlich Rechnung. Es geht um eine leichte Annäherung. Im Moment werden die Berufsaufträge der beiden Schultypen überprüft. Das ist mir bewusst. Trotzdem ist vielleicht heute eine leichte Korrektur angebracht. Das Sparpotenzial ist beträchtlich, und der entsprechende Mehraufwand für Mittelschullehrkräfte ist aus unserer Sicht klein. Der Kanton St.Gallen ist in einer sehr schwierigen finanziellen Situation. Alle sind angehalten, einen vertretbaren Beitrag an die Entlastung zu leisten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Ich habe im Vorfeld der Session dem Vorsteher des Departementes des Innern drei Fragen zur Beantwortung zukommen lassen. Es geht dabei um die Aussage in den Ausführungen zu E18 auf Seite 84 im Anhang 1 der Botschaft der Regierung. Hierin spricht die Regierung davon, dass geprüft wird, inwiefern der Druck zu Reformen auf Gemeinden erhöht werden kann. Aus Gründen der Effizienz und der hier zur Verfügung stehenden Zeit stelle ich alle Fragen gleichzeitig, ohne grosse Umschreibungen:

  1. Was genau meint die Regierung mit dieser Äusserung?

  2. Wie weit ist die Regierung mit der Prüfung solcher Massnahmen fortgeschritten, und wie werden diese aussehen?

  3. Möchte die Regierung des Kantons St.Gallen gar die zurückgezogene Gebietsreforminitiative aus dem Kanton Graubünden kopieren und umsetzen und somit Gemeinden wegfusionieren?

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Ich möchte auf einen Punkt, den mein Vorredner erwähnt hat, kurz eingehen. Ich bezweifle, dass diese Massnahme einen tatsächlich ins Gewicht fallenden, nachhaltigen Spareffekt hat. Betrachtet man den einzelnen Anspruchsberechtigten bzw. die einzelne Anspruchsberechtigte, so würden diesem oder dieser zwar einige Jahre weniger Ergänzungsleistungen ausbezahlt, jedoch würde auch das Vermögen weniger lange vorhalten. Die Dauer, über welche der Vermögensverzehr möglich wäre, würde dadurch kürzer. Oder anders gesagt: Wird das Vermögen zu sieben Prozent je Jahr verzehrt, so hält es länger vor, als wenn es zu 20 Prozent je Jahr verzehrt wird. Ich bezweifle daher, dass wir mit einem rascheren Vermögensverzehr tatsächlich einen Spareffekt erzielen, bzw. befürchte, dass dieser nur von kurzer Dauer sein wird. Während also tatsächlich ausgabenseitig langfristig wenig erreicht wird, bedeutet die Massnahme für die Betroffenen eine grosse Belastung. Verfügt jemand über ein Vermögen von Fr. 50'000.-, so muss das Vermögen im Umfang von Fr. 17'500.- verzehrt werden. Liegt der Verzehr bei sieben Prozent je Jahr, so bedeutet dies, dass im ersten Jahr ein Einkommen von Fr. 1'125.- angerechnet wird, bei 20 Prozent jedoch werden Fr. 3'500.- angerechnet bzw. die Ergänzungsleistungen entsprechend reduziert. Dies ist viel für jemanden, der sowieso schon wenig hat. Da die Massnahme wenig bringen dürfte, die Betroffenen aber hart trifft, ist darauf zu verzichten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

legt seine Interessen als Schulratspräsident aus einer der betroffenen Regionen offen. Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Zu Hasler-Widnau: Hasler-Widnau hat behauptet, dass das KV zusammen mit der BMS eine gleichwertige Ausbildung biete. Das mag mit Bezug auf den Fähigkeitsausweis zutreffen. Ganz sicher aber nicht, wenn es um die Allgemeinbildung geht. Die Wirtschaftsmittelschule bildet die Leute einfach besser als das KV, auch wenn damit eine BMS verbunden ist.

Eine Frage an Hasler-Widnau: Haben Sie 140 Lehrstellen für die aktuellen Wirtschaftsmittelschüler oder für diejenigen, die wegfallen werden? Diese werden schwächere Lehrlinge verdrängen, die dann ausweichen müssen in andere Stellen. Diese Ausbildungen sind nicht gratis. Genauso wenig wie diejenigen, die ins Gymnasium ausweichen werden.

Das Rheintal ist eine der höchstindustrialisierten Regionen des Kantons, wenn nicht die am meisten industrialisierte. Das Rheintal lebt von kleinen Betrieben, d.h. von KMUs. Diese brauchen für den Führungsnachwuchs keine akademisch ausgebildeten Leute. Weniger HSG- oder ETH-Absolventen, sondern vielmehr Leute, die aus der Praxis kommen. Dafür bietet genau die Wirtschaftsmittelschule eine Grundlage. Darum sollte sie, wenn schon das Rheintal betroffen ist, in Heerbrugg bestehen bleiben, und genauso gilt das auch für das Toggenburg.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion Rückweisung der Massnahme E19 an die Regierung mit dem Auftrag, das ordentliche Verfahren zur Ermittlung transparenter Qualitäts- und Kostengrundlagen wie vorgesehen (BehG Art. 18, BehV Art. 28) mit den betroffenen Verbänden bis zum 1. Januar 2017 umzusetzen und ein allfälliges Sparpotenzial gestützt auf dieser Grundlage zu übermitteln.

Wir beantragen Ihnen bezüglich der Massnahme E19 wie bereits erwähnt die Rückweisung an die Regierung mit dem Auftrag, das ordentliche Verfahren zur Ermittlung des Sparpotenzials durchzuführen. Ich verzichte an dieser Stelle darauf, Ihnen zu schildern, welche Folgen diese Sparmassnahme auf den Personal- und Qualitätsabbau hätte. Ich verzichte auch darauf, Ihnen darzulegen, dass die St.Galler Institutionen für Menschen mit Behinderung interkantonal gesehen sehr kostengünstig sind. Ich möchte Sie stattdessen kurz mitnehmen in eine Institution für Menschen mit Behinderung. Stellen Sie sich vor, heute Morgen wird nach dem Morgenessen gewürfelt oder der Teamleiter entscheidet für sich, wer von diesen Menschen eine Therapie erhält, wer in die Beschäftigung oder in die Werkstatt gehen darf. Ein solches Vorgehen, da stimmen Sie mir sicher zu, wäre nackte Willkür. Genauso willkürlich ist es, wenn Sie heute diesen Institutionen einen Betrag von 5,6 Mio. Franken vorenthalten, ohne zu wissen, ob dies sinnvoll ist und ob wirklich Einsparungen möglich sind und wo sie gemacht werden können. Wenn Sie heute diese Einsparung machen, handeln Sie willkürlich. Jeder Mensch mit Behinderung hat einen individuellen Betreuungsbedarf, der in den verschiedenen Institutionen auch ganz unterschiedliche Kosten generiert. Eine blosse Benchmark-Berechnung, wie vorgesehen, wird diesem komplexen System nicht gerecht. Lassen Sie den Institutionen und der Regierung Zeit, den Betrieb einmal laufen zu lassen und dann in Kenntnis der Kostenverursacher Sparmöglichkeiten zu prüfen. Und halten Sie sich an die Regelung in der Verordnung zum Behindertengesetz (abgekürzt: BehV; SR 151.31), die den Beteiligten dafür vier Jahre Zeit gibt. Es geht hier auch um die Glaubwürdigkeit des Staates. Wir dürfen das geschaffene Vertrauen nicht mutwillig zerstören. Zum Schluss bitte ich Sie, auch zu bedenken, dass der Personal- und Qualitätsabbau, der aufgrund der Sparmassnahme E19 erfolgen müsste, zu einer Abwanderung der Einrichtung für Menschen mit Behinderung in andere Kantone führen würde. Der Spareffekt wäre damit ohnehin weg, da der Kanton St.Gallen im Vergleich – wie erwähnt – sehr kostengünstige Institutionen hat.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

In den vergangenen 150 Jahren wurden zahlreiche Fliessgewässer eingedohlt, verbaut oder trockengelegt. Man versprach sich damit Landgewinn durch Melioration, eine zuverlässige Regelung des Grundwasserspiegels und bei Gewittern eine schnelle und effiziente Abführung des Wassers. Damit wurden die Probleme von starken Regenfällen in tiefer liegende Gewässerregionen verlagert, denn diese können die in kürzerer Zeit anfallenden grossen Wassermengen nicht aufnehmen. Dadurch traten die Gewässer über die Ufer oder die Dämme brachen. Das ist heute immer noch so. Aber auch in Gegenden, in welchen direkt eingedohlt wurde, gab es mehr Probleme. Geschlossene Röhren nehmen naturgemäss nur am Eingang Wasser auf, während ein offenes Bachbett über die ganze Länge Regen aufnehmen kann. Während ökologische Kreise die Angelegenheit von Anfang, als stossend empfanden, setzte sich mittlerweile auch in der Allgemeinheit die Erkenntnis durch, dass ein Umdenken dringend notwendig ist. Ein offenes Gewässer hat gegenüber einem geschlossenen und eingedohlten Gewässer folgende Vorteile: Die Artenvielfalt ist erheblich grösser, und zwar bei Tieren als auch bei Pflanzen; offene Gewässer haben einen erheblich höheren Selbstreinigungseffekt; offene Gewässer sind ästhetisch schöner und haben einen hohen Erholungswert; und, ganz wichtig, offene Gewässer sind sicher gegen Hochwasser. Heute ist breit anerkannt, dass die Breite des Baches bzw. des Flussbettes die grösste Sicherheit bietet, um grosse Wassermengen abführen zu können. Deshalb sollte auf diese Massnahme verzichtet werden, denn sonst nimmt das Risiko von Sach- und Personenschäden weiter zu.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der GLP/BDP-Fraktion): dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Die Massnahme E4 betrifft zu einem grossen Teil Angebote an den Abenden und Wochenenden, vor allem in den Agglomerationen, welche aufgrund der letzten Sparprogramme immer wieder hinausgeschoben werden mussten. Ich zitierte zwei Punkte aus dem Strategieplan des Geschäfts 36.13.01 «Kantonsratsbeschluss über das Programm zur Förderung des öffentlichen Verkehrs in den Jahren 2014 bis 2018»:

  • «Der öffentliche Verkehr soll in den Agglomerationen eine Alternative für den motorisierten Individualverkehr bieten um so die starken Verkehrsströme bewältigen zu können.»

  • «Das Angebot des öffentlichen Verkehrs soll auch in den Regionen ausserhalb der Agglomerationen ausreichend sein. Die Mobilitätsbedürfnisse sollen im ganzen Kanton durch ein attraktives Grundangebot durch den öffentlichen Verkehr abgedeckt werden können.»

Im Rückblick auf die Ausbauten 2009 bis 2013 wird im selben Dokument erwähnt, ich zitiere: «Die Ausbauten des öV-Angebots wurden am Markt gut aufgenommen. Die Nachfrage ist parallel zum Angebot gestiegen, der Kostendeckungsgrad konnte insgesamt leicht verbessert werden.» Die Kundinnen und Kunden sind insgesamt mit dem Angebot zufrieden. Allerdings hinkt die Zufriedenheit beim Abend- und Wochenendangebot hintennach. Da muss gehandelt werden, doch soll nun genau hier mit dem Entlastungsprogramm erneut gespart werden. Ein weiterer Punkt, der die GLP/BDP-Fraktion stört, ist, dass noch bevor sich die vorberatende Kommission ein erstes Mal getroffen hat, bereits Massnahmen aus dem öV-Programm gestrichen werden sollen. Es ist noch nicht einmal klar, ob die betroffenen Gemeinden die Angebote überhaupt bestellen werden. Des Weiteren werden mit der Entlastungsmassnahme Linien nicht ausgebaut, die dringend eines Ausbaus bedürften. Wird das nicht gemacht, werden weniger Leute auf den öV umsteigen und die wenigen Busse an den Sonntagen weiterhin fast leer herum fahren. Die Kapazitäten kann man nur dann möglichst breit nutzen, wenn man Leute anspricht, die für möglichst alles, gerade auch an Abenden und Wochenenden, den öV benutzen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Der Streichungsantrag Bischofberger-Thal ist abzulehnen, aber dem Eventualantrag Bischofberger-Thal ist zuzustimmen.

Ich spreche eigentlich, um zu erklären, weshalb ich als Befürworter der Flade trotzdem nicht für den Antrag Bischofberger-Thal stimmen werde. Die Zeiten ändern sich. Mein Vater, Jahrgang 1927, wohnhaft in Altenrhein, wie Bischofberger-Thal, ist noch in die Flade hinaufgefahren. Das war damals gang und gäbe. Es war eine kantonale Schule mit einem kantonalen Einzugsbereich. Heute ist das anders. «Tempora mutantur – die Zeiten ändern sich.» Die Flade ist eine wichtige Schule. Es ist eine Bereicherung des Angebotes für Region und Stadt St.Gallen. Das ist zweifelsohne so. Es geht auch nicht darum, die Flade zu streichen, wie Stadler-Kirchberg befürchtet. Sondern es geht darum, dass die Region und die Stadt die Pflicht zum Mittragen an der Flade wahrnehmen. Ich glaube, Stadtpräsident Scheitlin-St.Gallen hat das genügend klar signalisiert. Natürlich kann der Rat nicht die Stadt und die Region hier und jetzt verpflichten. Aber Sie wissen, wie das Spiel läuft. Wenn jetzt dieser Kantonsratsbeitrag – Ammann-Rüthi hat es betont – systemisch gestrichen werden kann und soll, dann wird wieder eine jahrelange Schwebe entstehen und wir werden nicht wissen, woran wir sind. Wenn wir den Kantonsbeitrag jetzt streichen, wird der Druck so aufgebaut, dass Stadt und Region wirklich zielgerichtet und rasch Lösungen finden werden. Aber deshalb wird es nötig sein, den Eventualantrag Bischofberger-Thal zu unterstützen. Dies braucht Zeit und die Schule muss wissen, woran sie ist, wenn sie die neuen Lehrgänge, eventuell dann auch mit einem Realschulangebot, starten wird.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

legt seine Interessen als Präsident des Waldrates der Region 1 offen und beantragt im Namen von Ammann-Rüthi / Wehrli-Buchs / Gschwend-Altstätten und in eigenem Namen, die Massnahme E6 zu streichen.

Ich möchte drei Punkte in Erinnerung rufen. Vor 2011 ist bereits ein Drittel der Mittel für die Jungwaldpflege gestrichen worden. Weil dem so ist, sprechen wir folglich nicht von einer Kürzung um 10 Prozent. Wir alle, auch die Regierung, reden von Biodiversität, von Nachhaltigkeit, von standortgerechter Waldentwicklung, wofür es einfach eine Jungwaldpflege braucht. Natürlich ist es kein Grund, diese Massnahme zu streichen, nur weil wir dann wieder Geld nach Bern zurückschicken müssten. Es ist aber störend, dass wir bereits bewilligte Gelder aus Projekten der Neugestaltung des Finanzausgleichs (abgekürzt NFA) und der Aufgabenteilung zurückliefern wollen. Zusammenfassend heisst das, dass wir mit dieser Massnahme schliesslich 45 Prozent der Gelder für Jungwaldpflege, die wir noch 2011 hatten, streichen würden. 45 Prozent, soviel sparen wir in keinem der angedachten Punkte ein.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Zu Blumer-Gossau: Die SVP-Fraktion hat nie beanstandet, wenn mehr Kontrollen in Bereichen von stark frequentierten Plätzen wie Schulanlagen, Altersheimen usw. durchgeführt werden. Noch eine Frage an den Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes: Auf dem roten Blatt der Regierung steht unterhalb der Tabelle: «Die Dienstvorschriften der Kantonspolizei stellen dabei sicher, dass die Standorte der Messungen nicht aus fiskalischen Überlegungen, sondern nach Massgabe der Verkehrssicherheit gewählt werden.» Mich interessiert, ob das bereits die Dienstvorschrift ist oder ob diese an anderer Stelle noch detaillierter gefasst ist. Dann möchte ich auch wissen, weshalb an so vielen Orten Kontrollen gemacht werden, wo seit Jahren oder Jahrzehnten keine Unfälle mehr passiert sind. Die Neunerprobe wäre ja, dort, wo viele Unfälle passieren oder passiert sind, vermehrt Kontrollen zu machen. Das wäre richtig und wichtig, aber dort zu kontrollieren, wo es keine Unfälle gibt, dort ist der Verdacht der fiskalischen Überlegungen zumindest nicht ganz von der Hand zu weisen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt für den Fall, dass der Kantonsrat den Antrag der SVP-Fraktion zu Massnahme E39 – zu den juristischen Personen – ablehnt, die gleiche Steuer in der gleichen Höhe für alle Personen – juristische und natürliche – einzuführen.

Die Antwort des Vorstehers des Finanzdepartementes veranlasst mich, einen Folgeantrag zu stellen. Sollte der Kantonsrat dem Antrag der Regierung zustimmen, d.h. den Antrag der SVP-Fraktion bezüglich der juristischen Personen ablehnen, dann soll die gleiche Steuer in der gleichen Höhe für alle Personen eingeführt werden. Damit wäre die Sozialverträglichkeit berücksichtigt. Es sind nämlich auch rund 30 bis 35 Prozent bei den natürlichen Personen, die heute keine Steuern bezahlen. Gesamthaft gesehen wäre dies ein kleiner Beitrag an die Gesundung der Finanzen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Der Ordnungsantrag Gächter-Rüthi ist abzulehnen.

Ich bin mir bewusst, dass die meisten Meinungen gemacht sind, und trotzdem geht es bei dieser – wie es auch immer heisst – Massnahme Entlastungspaket um grundsätzliche und wichtige Fragen. Ich finde es falsch, wenn sich unser Rat deswegen unter Druck setzen lässt. Ich meine sogar im Gegensatz zu Gächter-Rüthi: Ich bin nicht sicher, ob der 22. August 2013 alleine genügt, aber ich meine, wir müssen die Massnahmen durchdiskutieren. Ich beantrage Ihnen, diesen Ordnungsantrag abzulehnen, wenn das Präsidium über den Mittag nicht noch eine bessere, ausgereifte Vorlage hat. Ich möchte keinen eigenen Ordnungsantrag stellen, aber mich anschliessen, nicht dass wir heute bis 19 oder 20 Uhr tagen und trotzdem den nächsten Tag benötigen. Es ist eine Aufgabe, alle Mitglieder dieses Rates müssen sich einmal mehr bewusst werden, ob sie diese Aufgabe wahrnehmen wollen oder nicht und sich gleichzeitig auch die Frage stellen, ob wir nicht den Mut haben, die Entschädigung für unseren Aufwand angemessen anzupassen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich habe Mühe, von Hartmann-Rorschach zu hören, dass einer der wichtigsten Gründe gegen diese Erhöhung die Pensionskassenproblematik sei. Jedes Unternehmen hat sich den geänderten demografischen Verhältnissen anzupassen, und etliche Kassen im öffentlich-rechtlichen Bereich haben nun eben den Primatwechsel vollzogen, ob das mit dem Kanton oder aufs nächste Jahr mit der Stadt ist. Aber es kann nicht sein zu sagen, wir können nicht mehr sparen, nur weil die Pensionskasse mehr kostet. Dann sind die Leistungen zu überprüfen, und ich bestreite in aller Form, dass deswegen der Leistungsauftrag so nicht erfüllt werden kann. Zum Leistungsauftrag bzw. zu der Erwartung der nicht städtischen Gemeinden, Blöchliger Moritzi-Gaiserwald: Sie haben gesagt, «ein Grundangebot von Theater und Konzert wird erwartet». Das Grundangebot von Theater und Konzert ist mit dieser Streichung überhaupt nicht gefährdet. Ich bin auch dankbar für den Hinweis von Hasler-St.Gallen, dass er offen gesagt hat, Informationen, die man gerne gehabt hätte, wurden von der KTSG nicht geliefert. Wenn wir jetzt den ersten kleinen Schritt mit einer Million machen, erhalten wir sie vielleicht, dann können wir nachher sehen, wo noch Sparpotenzial ist.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Auch auf die Gefahr hin, der SP-GRÜ-Fraktion zu viel Ehre anzutun, möchte ich doch zwei, drei Aussagen aufnehmen. Ich bin mir bewusst, dass es unterschiedliche Wählerinnen und Wähler gibt, aber Gott sei Dank nur eine Bevölkerung. Von dieser ist Hartmann-Flawil überzeugt, dass sie Vieles an diesem Massnahmenpaket ähnlich wie die SP-GRÜ-Fraktion sieht. Ich bin, im Gegensatz zu meinem Vorredner Egger-Berneck, dabei allerdings auch der Meinung, dass es ehrlicher ist, von einem Massnahmen- oder Entlastungspaket zu sprechen, denn mit Sparen hat die ganze Sache nicht viel zu tun. Doch zurück zur Bevölkerung: Diese hat bei der kürzlich durchgeführten Abstimmung über das Pensionskassengesetz gezeigt, dass sie die Sache ähnlich sieht wie die bürgerlichen Parteien. Und noch ein Hinweis zur Schlussabstimmung in der Februarsession 2013: Da wurde seitens der SP-GRÜ-Fraktion offen gesagt, dass sie nicht dazu steht. Natürlich ist es das gute Recht ein jeder Fraktion und eines jeden Politikers, sich gegen etwas zu stellen. Es wurde da aber auch noch gesagt, dass das Volk schon korrigieren werde und dass auch die Beamten dagegen seien. Dem war aber offenbar nicht so, denn der Kantonsratspräsident ist in seiner Einleitung zur heutigen Session auf das Ergebnis der Volksabstimmung zu sprechen gekommen. Er hat ausgerechnet, dass die 70 zu 30 Prozent in etwa jenen Ja-Nein-Anteilen entsprechen, mit denen auch der Kantonsrat der Vorlage bei der Schlussabstimmung gefolgt ist. Deshalb darf man ruhig davon ausgehen, dass dieses Parlament die Bevölkerung gut vertritt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Wie schon ausgeführt, hat die vorberatende Kommission der Massnahme mit 11:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat den Antrag der SVP-Fraktion mit 10:4 Stimmen bei 1 Abwesenheit abgelehnt. Dem Antrag der Regierung hat sie mit 11:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Massnahme E34 hat die vorberatende Kommission mit 12:3 Stimmen gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission nicht gestellt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat der Massnahme E9 mit 13:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat der Massnahme E6 mit 10:5 Stimmen zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Der Massnahme E57 ist zuzustimmen.

Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt die Massnahme E57, wenigstens noch das, was übrig geblieben ist. Mit der Abarbeitung der Rückstände der Fahrzeugprüfungen erfüllt der Kanton St.Gallen zumindest die gesetzlichen Verpflichtungen, und die Autofahrerinnen und Autofahrer sowie sämtliche Akteure im Autogewerbe sind dankbar, wenn die Fahrzeugprüfungen künftig noch effizienter und bürgernäher erfolgen können. Die CVP-EVP-Fraktion verbindet mit einem Ja zu dieser Massnahme zwei klare Forderungen:

  1. Die Fahrzeugprüfungen im Kanton St.Gallen müssen in der Effizienz, Gründlichkeit und im Preis besser als die privaten Anbieter sein.

  2. Der aufgestockte Personalbestand soll nach dem Abbau der Fahrzeugrückstände wieder auf den Normbestand zurückgefahren werden. Die Entwicklung des Personalbestandes und der Prüfrückstände ist dem Parlament und der Finanzkommission jährlich aufzuzeigen.

Es geht schlussendlich darum, ob wir als Kanton und Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen einhalten wollen. Wenn nein, dann gebe ich Huser-Altstätten recht, dann müssen wir der Regierung einen Auftrag erteilen, die Privatisierung zu prüfen. Wenn ja, und dafür sind wir, dann müssen wir für den Abbau der Prüfrückstände möglichst rasch sorgen. Wir haben uns in der vorberatenden Kommission darüber unterhalten, wie das Angebot bei den privaten Anbietern aussieht und wie die Kosten im Vergleich zum Kanton sind. Dort wurde uns mitgeteilt, dass private Anbieter für Fahrzeugprüfungen bei den Kosten eher höher liegen.

Ich habe heute Nachmittag in einem Garagenbetrieb nachgefragt und dort die gleiche Antwort erhalten, mit dem Hinweis, dass die Prüfungen bei privaten Anbietern wesentlich aufwendiger seien. Es macht deshalb auch Sinn, dass der Kanton dies weiterführt, und es ist ihm auch nicht untersagt, bei einer Dienstleistung einen Gewinn zu erzielen. Lassen wir dem Kanton doch diesen Bereich, bei dem er sich im Wettbewerb behaupten kann und wo es schlussendlich für die Staatskasse auch noch einige Franken abwirft. Ich bitte Sie, die Anträge der FDP- und SVP-Fraktion abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

legt seine Interessen offen als Präsident der Aufsichtskommission Seerettungsdienst Oberer Zürichsee. Die beteiligten Gemeinden sind ein Teil von Rapperswil-Jona, das Gebiet Schmerikon und der Nachbarkanton Schwyz mit den Gemeinden Tuggen und Wangen.

Bis jetzt beteiligte sich der Staat zu 75 Prozent an den allgemeinen Kosten des freiwilligen Seerettungsdienstes. Für den Rest mussten die beteiligten Seegemeinden aufkommen. Nun schwebt dem Kanton mit der Massnahme E57 eine Umverteilung der Kosten auf die Gemeinden vor. Dies ist eine verantwortungslose Haltung des Kantons gegenüber all denen, die heute schon (z.B. Wassernutzungsgebühren, Bootssteuern und für den Bootsplatz) sehr hohe Gebühren abliefern. Dies ist keine Sparmassnahme, oder anders ausgedrückt eine Einnahmequelle ohne Erbringung einer Leistung. Das kann und darf es nicht sein, dass der Kanton die Einnahmen von rund Fr. 260'000.– für die Wassernutzung einnimmt und dafür keine Gegenleistung erbringt. Wenn nur noch die Sturmwarnung betrieben und unterhalten wird, muss sich der Kanton nicht wundern, wenn sich die Bürger anfangen zu wehren und in der Öffentlichkeit laut werden. Heute schon können die Seeufergemeinden ein Lied singen und verstehen den Kanton nicht, wenn nach grösseren Gewittern der Kanton nicht aktiv wird und das viele Schwemmholz und den Unrat, der über die Zuflüsse angeschwemmt wird, fachmännisch entsorgt. Tageweise schwimmt manchmal ein riesiger Teppich von Treibholz und Gerümpel auf dem See, bis schlussendlich der Wind alles ans Ufer gespült hat. Die mühsame Entsorgung aus dem Schilff und Uferbereich muss hier doch auch erwähnt werden, und die Kosten, die hierfür entstehen, werden den Ufergemeinden auferlegt. Für die Gewässerhoheit ist bis jetzt der Kanton zuständig. Also hat er eine Kostentragungspflicht gegenüber dem Seerettungsdienst. Ich bitte Sie, auch im Sinne, dass die wichtigen Naherholungsgebiete sauber und entsprechend gewartet und gepflegt werden, die Umverteilungsmassnahme des Kantons abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Es geht hier um korrektes Verhalten im Strassenverkehr und um Gerechtigkeit. Wer ein Gesetz verletzt und dabei erwischt wird, wird bestraft. Das ist richtig und in einem Rechtsstaat normal und sinnvoll. Dadurch entstehen Einnahmen, und diese Einnahmen können wir sehr gut gebrauchen. Ob es dann genau 7 Mio. Franken sein werden oder etwas mehr oder weniger, ist hier nicht die Frage. Aber auf keinen Fall geht es hier um Abzockerei, wie Huser-Altstätten meint, denn alle, die bezahlen müssen, haben dies selber verschuldet, weil sie Vorschriften nicht eingehalten haben. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen geht es um Verletzungen des Strassenverkehrsgesetzes, und diese Verkehrsgesetzverletzungen führen allzu oft zu Verletzten und Toten. Jeder fünfte Strassenverkehrsunfall im Kanton St.Gallen ist auf übersetzte Geschwindigkeit zurückzuführen, wie die Regierung auf dem roten Blatt erwähnt. Die traurige Folge solcher Gesetzesverletzungen waren 265 Verletzte und 4 Tote.

Blitzkästen erhöhen die Verkehrssicherheit überall, beispielsweise und besonders wichtig in der Nähe von Kindergärten und Schulen. Ich beziehe mich dabei auf eine Aussage von SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner, der sagt, dass Blitzkästen an exponierten Stellen wie etwa bei Schulen Sinn machen. Das sage auch ich als Schulleiter, Familienvater und Politiker mit Verantwortungssinn. Im Kanton St.Gallen gibt es verglichen mit der übrigen Schweiz nur wenige, nämlich nur zwei statt mindestens sieben solcher Blechpolizisten. Hingegen gibt es in unserem Kanton zu viele Verletzte und Tote wegen übersetzter Geschwindigkeit. Der Kanton St.Gallen büsst zu wenig. Eine interessante Zusammenstellung zeigt folgendes Bild: Zurzeit zieht der Kanton St.Gallen je Einwohner und Jahr Bussen wegen übersetzter Geschwindigkeit von Fr. 23.60 ein; der Nachbarkanton Thurgau fast das Doppelte, nämlich Fr. 41.–; der Nachbarkanton Appenzell Ausserrhoden etwas mehr als das Doppelte, nämlich Fr. 54.70. Und der kleine Kanton Uri, der unter dem Verkehr enorm zu leiden hat, zieht fast das Zehnfache, nämlich Fr. 202.–, ein. Somit besteht beim Kanton St.Gallen Nachholbedarf. Er kann und muss sich in diesem Punkt verbessern, und dazu helfen diese zusätzlichen fünf Radargeräte.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Bei dieser Massnahme geht es auch um Öffentlichkeitsarbeit. Diese ist hier besonders wichtig, wenn wir die Energiewende schaffen wollen. Und diese ist unabdingbar, denn wir sind sie uns, unserer Zukunft, unseren Kindern und unserer Umwelt schuldig. Initiative Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien müssen darum unterstützt werden. Deshalb ist diese Sparmassnahme grundlegend falsch. Im Bereich der erneuerbaren Energien besteht insbesondere im Kanton St.Gallen enormer Nachholbedarf. Ein Blick über die Kantonsgrenze hinaus nach Vorarlberg, in den süddeutschen Raum oder in den Kanton Thurgau zeigt, dass in all unseren Nachbargebieten für die erneuerbaren Energien mehr getan wird. Dazu gehört auch mehr Informationsarbeit.

Ich zitiere aus Anhang 1, S. 111, wo die Regierung selber schreibt: «Die Haltung des Kantons St.Gallen im Energiebereich wird durch die verminderte Informations- und Kommunikationsarbeit insbesondere auch im Quervergleich mit den Nachbarkantonen als sehr passiv wahrgenommen. Die Sensibilisierung der Bevölkerung wird abnehmen.» Ja bitte, wenn die Regierung dies schon selber sieht, dann dürfen wir hier doch nicht noch mehr sparen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E20 zu streichen.

Sparen auf dem Buckel von schutzbedürftigen Personen ist jetzt das Thema. Sparen bei schutzbedürftigen Personen, das ist asozial, unethisch, auf Mundart würde man sagen «gschämig». Die 200'000 Franken, die hier der Kanton sparen will, sind nicht alles. Sie wissen, dass das für die Einrichtungen Sparmassnahmen von etwa 600'000 Franken nach sich ziehen wird, weil bei diesen Einrichtungen der Kanton einen Drittel der Kosten berappt und die Gemeinden zwei Drittel. Wenn ein Drittel 200'000 Franken sind, so sind drei Drittel 600'000 Franken. Diese «gschämigen» Einsparungen könnten nur durch Personalabbau und somit Qualitätsabbau sowie durch Streichen von den dringend nötigen Betreuungsplätzen für diese schutzbedürftigen Personen realisiert werden. Betroffen sind hier unter anderem das Frauenhaus in St.Gallen oder das Kinderschutzzentrum in St.Gallen. Sie als Mitglieder dieses Rates haben ein Schreiben des Frauenhauses bekommen und das bestimmt auch gelesen. Sie wissen darum, dass die Betreuungsplätze, die dort vorhanden sind, jetzt schon nicht ausreichen und dass im vergangenen Jahr 36 Frauen abgewiesen werden mussten und sich in ein anderes, ausserkantonales Haus begeben mussten. Bezahlen müssen in einem solchen Fall dann aber doch die Standortkantone bzw. -gemeinden. Es ist also sogar fraglich, ob diese Sparmassnahme unter dem Strich tatsächlich Einsparungen bringen würde. Diese Sparmassnahme bei schutzbedürftigen Personen – und das sind in der Regel Frauen und Kinder – ist darum absurd und verantwortungslos. Sie trifft die Falschen. Schutzbedürftige Personen, die darf man nicht bestrafen, die brauchen eben Schutz. Man soll sie also schützen. Geschützt werden müssen sie somit auch vor Sparmassnahmen. In diesem Bereich von psychisch und physisch notleidenden Frauen und Kindern infolge von häuslicher Gewalt dürfen wir nicht den Sparhebel ansetzen. Das wäre verantwortungslos, unethisch, eben «gschämig». Danke für Ihre Unterstützung.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E22 zu streichen.

Sie haben vermutlich alle dieses Werk erhalten. Es lag an einer der letzten Sessionen vorne im Ratssaal auf. Dieses Werk zeigt in aller Deutlichkeit, wie viele Objekte wir haben, und es zeigt in aller Deutlichkeit, dass wir im Kanton St.Gallen stolz sein dürfen auf die historische Substanz an Bauten. Es sind völlig unterschiedliche Bauten vom einfachen Waschhaus bis zum Sakralbau. Es sind Bauten mit unterschiedlichen Funktionen aus verschiedenen Phasen der Vergangenheit. Es gibt Objekte, die fast nur lokal bekannt sind, es hat aber auch Objekte wie dieses Gebäude, in welchem wir heute sind, mit internationalem Ruf. Alle diese Bauten, die hier erwähnt sind, und auch diejenigen, die nicht aufgeführt werden in diesem Werk, haben etwas, das sie verbindet. Sie wurden restauriert mit fachlicher Unterstützung der Denkmalpflege – einer Stelle des Kantons, die massiv unterdotiert ist von den Mitteln her. Wenn man den Vergleich macht mit der ganzen Schweiz, sind wir fast am Schluss. Es ist eigentlich gerade für einen Kanton, der diesbezüglich so viel bietet, eine sehr verantwortungslose Situation.

Diese Bauten haben eine weitere Gemeinsamkeit: Sie sind instand gestellt worden mit einem meist sehr kleinen finanziellen Beitrag. Das zeigt unter anderem, dass diese Denkmalpflegebeiträge auf allen Stufen sehr wichtig sind. Diese Beiträge sind vielfach eine Art Anschub, weil ohne diese auch schon winzige finanzielle Unterstützungen nicht unternommen würden. Die Denkmalpflegebeiträge sind nicht nur ein Motor, sondern auch im Nachhinein ein Dankeschön dafür, dass die Eigentümer – egal, ob ein öffentlicher oder privater Eigentümer – wirklich etwas unternommen haben. Diese Massnahme, wie sie vorliegt, geht in die falsche Richtung, und sie wird für viele Objekte, vor allem auf der untersten Stufe, heissen, dass sie nicht restauriert werden. Unser Kanton wird ohne diese herausragenden Beispiele, die jede Stadt und Ortschaft speziell machen, eine grosse Verarmung erleiden, und das, meine ich, wäre schade.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Imper-Mels hat einen Antrag gestellt. Ich bin der Meinung, man sollte darüber abstimmen. Wir haben jetzt bereits schon wieder eine Ausnahme gehört durch Regierungsrat Fässler, dass man dann an der Novembersession zwei Lesungen durchführen könnte. Das hatten wir auch schon in diesem Rat, dass man das gemacht hat. Wir kreieren dauernd Ausnahmen, weil wir uns selber irgendwo durch unsere Beschlüsse in unangenehme Situationen bringen. Obwohl ich in der ersten Abstimmung unterlegen war, finde ich, das Ganze hat einen sachlichen Zusammenhang. Deshalb wäre es sinnvoll, dies im Rahmen des 16. Strassenbauprogrammes zu behandeln, dann könnte man nämlich im September die 1. Lesung und im November die 2. Lesung durchführen und müsste keine reglementarischen Klimmzüge veranstalten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: Am 24. Juni 2013 überwies die Staatskanzlei der Rechtspflegekommission die Petition «Bildung – Jugend – Werte / Rettet unsere Flade!» eines Petitionskomitees, vertreten durch den Präsidenten des Katholischen Schulvereins, Dr. Armin Bossart. Gemäss Eingangsbestätigung der Staatskanzlei wurde die Petition von 13'249 Personen unterzeichnet. Beantragt wird den Mitgliedern des Kantonsrates Folgendes:

  1. Der Antrag auf Streichung des Kantonsbeitrages an die Flade ist abzulehnen.

  2. Es sind Massnahmen zu ergreifen, mit welchen der Erhalt der Flade auch für die Zukunft gesichert ist.

Art. 2 Bst. w der Kantonsverfassung des Kantons St.Gallen vom 10. Juni 2001 gewährleistet nach Massgabe der Bundesverfassung das Petitionsrecht. Nach Art. 33 der Bundesverfassung gibt dieses jeder Person das Recht, Petitionen an Behörden zu richten. Es dürfen ihr daraus keine Nachteile erwachsen. Zudem verpflichtet es die Behörden, von Petitionen Kenntnis zu nehmen. Art. 3 Bst. d der Kantonsverfassung gewährleistet das Recht, auf eine Petition innert angemessener Frist eine Antwort zu erhalten. Die Rechtspflegekommission berät Petitionen nach den einschlägigen Bestimmungen des Geschäftsreglementes des Kantonsrates und bereitet diese vor. Aufgrund des Zeitpunkts ihrer Einreichung gestern bzw. am Wochenende konnte die Rechtspflegekommission die Petition nicht an einer Sitzung beraten. Um dem eigentlichen Zweck der Petition zu entsprechen, habe ich mich als Präsident entschlossen, dem Kantonsrat zu Beginn der Beratung der Massnahme E28 mündlich Bericht zu erstatten. Ohne damit für die Kommission zu sprechen, beantrage ich Ihnen, von der Petition Kenntnis zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Sulzer-Wil hat bereits schon vieles gesagt, das so zutrifft. Wenn man bedenkt, mit der Schliessung der beiden Wirtschaftsmittelschulen in Heerbrugg und Wattwil verlieren die beiden Regionen Rheintal und Toggenburg einen wichtigen Standortfaktor. Tatsache ist, dass wir an der letzten Session zusätzlich zum Bildungsstandort Wattwil eine Interpellation eingereicht haben, die viele Fragen über die Zukunft des Bildungsstandortes aufgegeben hat. Es ist unseriös und nicht angetan, wenn bereits heute schon Abstriche an den beiden Bildungsstandorten, insbesondere auch in Wattwil, gemacht werden. Es ist schon so, dass sich die Anmeldungen halbiert haben. Wenn man eben, wie Sulzer-Wil gesagt hat, ankündigt, dass man die beiden Standorte schliessen will. Das versteht sich natürlich von selbst. Dietsche-Oberriet hat auch eine wichtige Frage aufgeworfen bezüglich der Gebietszuteilung. Da könnte man schon noch was unternehmen, dass die Wirtschaftsmittelschulen an allen Standorten auch weiterhin geführt werden. Mit einer klugen Gebietszuteilung zwischen Heerbrugg, St.Gallen, Wil und Wattwil könnten alle Standorte nach wie vor aufrechterhalten werden. Bei der Kantonsschule Brühl werden im August 2013 zwei neue erste Klassen WMI, also informatikschwerpunktmässig, und zwei neue Schulen WMS, Schwerpunkt Sprachen, eröffnet. Sie sehen, man könnte, wenn der gute Wille da wäre, nochmals etwas tun, dass in allen diesen Standorten nach wie vor die Wirtschaftsmittelschulen geführt werden können und nach wie vor diese beiden wichtigen Regionen in unserem Kanton an Attraktivität nichts verlieren. Beginnen wir nicht mit einer Sparmassnahme, die eigentlich keine ist, sondern lediglich die Schüler von einem in den anderen Ort verlagert, damit schwächen wir ganz klar die beiden sehr bewährten Bildungsstandorte Heerbrugg und Wattwil.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

«Ambulant statt stationär» ist eine Strategie, die viele positive Erfahrungen aufzeigt. «Ambulant statt stationär» ist nicht nur kostengünstiger, sondern die Menschen bleiben in ihrer gewohnten Umgebung, was ihnen Wertschätzung vermittelt. Man verzichtet vorläufig auf eine Heimplatzierung, sei es im Behindertenbereich oder in der Alterspflege. Wenn solche Menschen in den Regionen Rapperswil-Jona, in der Stadt St.Gallen oder im Raume Wil keine kostengünstige Wohnung finden, werden Heimplatzierungen unumgänglich. In diesen Regionen sind Wohnungen im genannten Preissegment sehr rar und schwer zu finden. Diese Massnahme ist eigentlich keine Sparmassnahme, sondern eine Umlagerung und kommt den Staat nur teurer zu stehen. Beim Sparpaket II haben verschiedene Organisationen wegen der Kürzungen der Ergänzungsleistungen das Referendum ergriffen. Bei einer möglichen Abstimmung «Streichung der ausserordentlichen Ergänzungsleistungen» sind die Chancen durchaus intakt, dass das Volk dieser Massnahme nicht zustimmt und zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren Sparmassnahmen im Bereich der Ergänzungsleisten ablehnt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E11 wie folgt zu formulieren:

Nr.

Massnahme

E11

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.11 (Arbeitsbedingungen)

Arbeitsbedingungen: Gebührenerhöhungen und Leistungsabbau

Beschreibung der Massnahme

Streichung von Beiträgen an Arbeitnehmerorganisationen. Gebührenerhöhungen in den Bereichen Arbeitsinspektorat und Ausländer/Gewerbe, Personalreduktion im Bereich Ausländerbewilligungen, mit Ausnahme der Beiträge an Arbeitnehmerorganisationen

Gesetzesanpassung

Nein

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

-245

-315

-315

Die SP-GRÜ-Fraktion beantragt die Beibehaltung des Beitrages für Beratungsdienstleistungen der Arbeitnehmerorganisationen in der Höhe von Fr. 35'000.-. Bei den Rechtsberatungen handelt es sich um ein wichtiges, niederschwelliges Angebot. Durch qualifizierte Beratung kann den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei den häufig komplexen Rechtsfragen geholfen werden. Eine solche Beratung ist grundsätzlich wichtig, da der Arbeitnehmerschutz in der Schweiz verhältnismässig schlecht ausgebaut ist und die Arbeitnehmenden auf Anlaufstellen zur Klärung von Rechtsfragen angewiesen sind. Eine solche Beratung ist aber auch deshalb sinnvoll, weil Rechtsfragen in einem niederschwelligen Angebot geklärt und damit kostspielige Prozesse unter Beizug von Anwältinnen und Anwälten vermieden werden können. Die Rechtsberatungen entsprechen einem realen Bedürfnis. Zu beachten ist auch, dass die Regierung davon ausgeht, dass die Beratungsdienstleistungen allenfalls direkt beim Rechtsdienst des Amtes für Wirtschaft und Arbeit eingefordert würden. Wie dies von diesem Amt bewältigt werden soll, ist offen, führen die Gewerkschaften doch jährlich mehrere hundert telefonische und persönliche Beratungen durch. Garantiert werden diese Beratungen aber nicht kostenneutral erbracht werden können, weshalb der Spareffekt dieser Massnahme zu bezweifeln ist.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Das ist eine dieser Massnahmen, die die vorberatende Kommission neu im Massnahmenkatalog aufgenommen hat. Die Ausführungen von Regierungspräsident Kölliker haben wir selbstverständlich auch in der vorberatenden Kommission gehört und in diesem Zusammenhang auch einen Antrag auf Auftrag, zu dem wir heute Abend und möglicherweise im August noch kommen werden, abgestimmt. In diesem Auftrag können all diese Themen geprüft werden, ob und wie welche Massnahmen zu welchem Preis erhältlich sind. Die Kantone, welche hier zitiert wurden, haben teilweise auch noch Entlastungspakete vor sich. Die vorberatende Kommission hat dieser neuen Massnahme E28bis mit 11:3 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Sie können sich vorstellen, dass diese Massnahme auch in der vorberatenden Kommission einiges zu diskutieren gab. Über die Massnahmen, wie sie ursprünglich von der Regierung vorgelegt wurden, hat die vorberatende Kommission nicht abgestimmt, und das ist auch jetzt nicht Gegenstand der Abstimmung. Denn die vorberatende Kommission hat den Antrag entsprechend ergänzt. Ich möchte den Antrag kurz vorlesen: «Verzicht auf Staatsbeitrag an die Katholische Kantonssekundarschule St.Gallen (Flade) und Übertragung der Finanzierungsverantwortung seitens der öffentlichen Hand an die Stadt St.Gallen (höherer Beitrag) sowie die Regionsgemeinden (bestehende kostendeckende Schulgelder).» Dies die Ergänzung dieser Massnahme. E28 hat die vorberatende Kommission in ihrer Weisheit so beschlossen im Wissen, dass wir da auf Kompetenzen des Stadtparlamentes Einfluss nehmen werden und dass dies rechtlich auch nicht verbindlich sein kann. Wir wollten klar zum Ausdruck bringen, dass es ein Anliegen ist, die Flade in einem vernünftigen Rahmen weiterhin betreiben zu können. Diese Massnahme, wie sie jetzt mit dieser Ergänzung vorliegt, hat die vorberatende Kommission mit 15:0 Stimmen gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

legt seine Interessen als Mitglied von Travail Suisse offen (ehemaliger Präsident). Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Auch die Travail Suisse ist in den Genuss dieser Beiträge gekommen und, wie Surber-St.Gallen erwähnt hat, geht es hier um lediglich Fr. 35'000.-. Die Sekretariate der Arbeitnehmervertretungen haben diese Auskünfte protokollarisch festgehalten, und dem Amt für Wirtschaft wurde jährlich eine Wirkungskontrolle eingereicht. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass man mit dieser Sparmassnahme einen grossen Fehler begeht, weil dann die niederschwelligen Beratungen nicht mehr angeboten werden können. Dies wird, das ist voraussehbar, die Verwaltungen mehr belasten. Die Arbeitnehmerorganisationen haben unbürokratisch eine erste Auskunft erteilt, und haben, wenn Fragen angestanden sind, weitere Abklärungen gemacht. Dies ist, für wenig Geld, eine sogenannte «Erste Hilfe» in der Arbeitswelt. Deshalb sollten wir diese Fr. 35'000.- belassen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E23 zu streichen.

Ich möchte vorausschicken: Das Staatsarchiv ist in seinem momentanen Zustand lamentabel. Es verfügt über völlig ungenügende Räume, um überhaupt noch die Archivierung sicherzustellen. Es gleicht mehr einem Loch mit lausigen Arbeitsbedingungen, und in diesem Staatsarchiv werden jetzt nochmals 100'000 Franken gespart. Die Konsequenz wird sein, dass die Archivierung in den Gemeinden, die jetzt schon an vielen Orten leidet, sich weiter verschlechtert. Also d.h. das staatliche Handeln wird nachher nicht mehr nachvollziehbar sein. Das ist das eine. Noch gravierender ist, dass der Kredit für die Restaurierungs- und Konservierungsmassnahmen praktisch auf null gefahren wird. Es kann doch nicht sein, dass ein Staat die Sicherung seines Kulturgutes nicht mehr gewährleistet. Noch schlimmer ist, dass die Sicherung der Erschliessung der audiovisuellen Mittel nicht mehr sichergestellt ist. Das sind die Quellen des 20. und 21. Jahrhunderts. Die gehen verloren.

Der letzte Punkt: Es wird in keiner Weise gespart. Denn irgendwann werden die Schäden so gross sein, dass Sie die entsprechenden Quellen trotzdem restaurieren müssen. Irgendwann werden Sie damit konfrontiert sein, dass eine kritische Generation die Vergangenheit aufarbeiten will – haben wir gerade erlebt –, und dann wird diese Generation die Kosten in viel höherem Masse tragen müssen, indem sie nämlich restaurieren muss, indem sie die notwendigen Archivierungsleistungen erbringen muss, um eben der historischen Forschung die Grundlagen zu verschaffen. In diesem Sinn bitte ich Sie, die Sparmassnahme E23 abzulehnen, dem Staatsarchiv weiterhin die absolut minimalen Mittel zukommen zu lassen und dementsprechend die Sicherung des st.gallischen Kulturgutes zu gewährleisten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): legt seine Interessen als Angehöriger der Kantonspolizei offen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich werde von dieser Massnahme weder beruflich noch privat direkt profitieren. Im Gegenteil, auch ich dürfte mich je nach Situation in Zukunft ärgern, wenn ich mit dem Auto oder mit dem Motorrad in eine dieser neu anzuschaffenden Geschwindigkeitsmessanlagen gerate. Davor bin auch ich nicht gefeit. So musste ich letzthin der Kantonspolizei Bern den Betrag von Fr. 40.– überweisen. Natürlich stand diese Anlage am falschen Ort, ich habe aber immerhin dazu beigetragen, den Staatshaushalt des Kantons Bern aufzubessern. Ich bin aber trotzdem der Meinung, dass die Anschaffung von fünf zusätzlichen Geschwindigkeitsmessanlagen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wichtig ist. Wie im Antrag der Regierung aufgeführt, gehört übersetzte Geschwindigkeit zu den Hauptursachen für Verkehrsunfälle. Zu den tragischsten Erlebnissen in meiner beruflichen Tätigkeit gehören wohl solche Verkehrsunfälle. Es beschäftigt einen ein Leben lang, dabei zu sein, wenn ein junger Mensch wegen übersetzter Geschwindigkeit auf der Strasse stirbt, und dies dann seinen Eltern mitteilen zu müssen. Ich durfte aber auch erfahren, dass danach bei solchen Strassenabschnitten stationäre Messanlagen aufgestellt wurden und sich praktisch keine Unfälle mehr ereigneten. Es ist eine Tatsache, dass wir die Geschwindigkeit eher kontrollieren, wenn wir damit rechnen müssen, von einer Radaranlage erfasst zu werden. Deshalb bin ich überzeugt, dass mit zusätzlichen Geschwindigkeitsmessanlagen die Zahl der Unfälle reduziert werden kann. Und dass davon die Staatskasse zusätzlich profitiert, ist ein weiterer positiver Aspekt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Aufgrund der Fallzahlen kann man feststellen, dass diese erheblich, teilweise sogar sehr massiv angestiegen sind. Beim Personal hingegen wurde nicht aufgestockt. Das heisst eigentlich, dass der Kanton St.Gallen in diesem Bereich erhebliches Steuersubstrat verliert. Die Regierung legt dar, dass sie keine Verschärfung der Praxis vorsieht. Es geht ihr vielmehr um die Steuergerechtigkeit, die Jud-Schmerikon bereits angesprochen hat, und um die Gleichbehandlung. Die gesetzlichen Grundlagen sind überall gleich und nicht ungleich umzusetzen. Setzen wir nun die gesetzlichen Vorgaben um, dann müssen wir auch beim Personal aufstocken. Es geht darum, die Bearbeitungstiefe für alle gleich zu halten und zu schauen, dass der Kanton St.Gallen das notwendige Steuersubstrat hat. Im Ergebnis gibt es dann mehr Steuererträge, über deren Höhe man sich streiten kann. Ich meine, die Erträge werden höher sein. Als Beispiel kann der Kanton Zürich dienen, der vor etwa fünf Jahren dreissig zusätzliche Steuerkommissäre eingestellt hat. Daraus erwuchsen ihm über 100 Millionen Franken Mehrerträge, und dies, nota bene, ohne Verschärfung der Praxis, sondern nur mit der Gleichbehandlung aller Steuerzahlenden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

legt seine Interessen als Vertreter des Kantons St.Gallen und Mitglied des Verwaltungsrates von Konzert und Theater St.Gallen offen. Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Konzert und Theater St.Gallen setzt einen Leistungsauftrag des Kantons St.Gallen um. Dies auf einem anerkannt hohen Niveau, mit Ausstrahlung in die ganze Ostschweiz und auch in die Kulturszene; eben im Kleinbereich, wie das vorhin von Huser-Altstätten wegen des Mittelabflusses als Negativbeispiel erwähnt worden ist. Die Begründung der SVP-Fraktion ist nicht korrekt, denn es stimmt nicht, dass eine Beitragskürzung um 1 Mio. Franken hinnehmbar wäre. Der staatliche Leistungsauftrag könnte bei einer Beitragskürzung nicht mehr erfüllt werden. Einer der Hauptgründe dafür ist eine Belastung von rund 4,8 Mio. Franken infolge des Primatwechsels bei der Pensionskasse der Stadt St.Gallen. Konzert und Theater St.Gallen ist dieser Pensionskasse seit dem Jahr 1968 angeschlossen. Die Verkraftung dieses Primatwechsels hat zur Folge, dass über die nächsten 12 Jahre jährlich rund 400'000 Franken von Konzert und Theater St.Gallen verkraftet werden müssen. Eine Herkulesaufgabe, welche es noch knapp zulässt, den Leistungsauftrag zu erfüllen. Bei einer weiteren Belastung von 1 Mio. Franken je Jahr könnte der Leistungsauftrag aber nun wirklich nicht mehr erfüllt werden. Es stimmt auch nicht in der Begründung der SVP-Fraktion, dass Konzert und Theater St.Gallen diese Million durch andere Finanzträger kompensieren könnte. Mit der neuen Finanzierungsordnung 2010 sind alle Beiträge der Regionsgemeinden und der umliegenden Kantone wie auch der Verteilschlüssel Kanton und Stadt St.Gallen an den Finanzbeitrag des Kantons St.Gallen gebunden. Konzert und Theater St.Gallen sind hier also die Hände gebunden. Private Sponsoren zu finden ist sehr schwierig und wird bereits intensiv betrieben. Leider hat KTSG aber erst kürzlich durch den Wegfall eines grossen Beitrages eines privaten Sponsors einen empfindlichen Rückschlag erleiden müssen. Konzert und Theater St.Gallen erwirtschaftet 30 Prozent der Gesamtaufwendungen durch Einnahmen aus Vorstellungen, Konzerten und Sponsoring. Dies ist im Benchmark mit vergleichbaren Institutionen im In- und Ausland ein Spitzenwert. Das heisst aber auch, realistischerweise besteht kein Raum mehr für eine weitere Steigerung. Und wie ich schon gesagt habe, eine Beitragskürzung um 1 Mio. Franken würde zwingend Streichungen beim Leistungsauftrag mit sich bringen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ohne Entlastungsmassnahmen werden für die kommenden Jahre Defizite von jährlich 120 bis 160 Mio. Franken ausgewiesen. Die Rechnung 2012 schloss mit einem Defizit von 205 Mio. Franken ab. Der grösste Nettoaufwand wird in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziale Wohlfahrt ausgewiesen. Diese drei Bereiche machen zusammen 70 Prozent der Gesamtausgaben aus. In den Jahren 2000 bis 2012 ist der Gesamtaufwand von 3,3 Mrd. Franken um rund einen Drittel auf 4,5 Mrd. Franken gestiegen. Das freie Eigenkapital betrug Ende 2012 noch 323 Mio. Franken und das besondere Eigenkapital 428 Mio. Franken. Diese Fakten sprechen klare Worte. Die Regierung erkannte die Problematik und kündigte frühzeitig das Entlastungspaket 2013 an. Die GLP/BDP-Fraktion anerkennt die grosse Leistung von Regierung und Departementen, in so kurzer Zeit ein Paket auf die Beine gestellt zu haben. Solches benötigt enorme Ressourcen und zehrt an den Kräften.

Das Entlastungsvolumen beträgt ohne Korrekturen der vorberatenden Kommission 164,6 Mio. Franken und übertrifft die Vorgabe des Kantonsrates bzw. der Finanzkommission. Hoffentlich bewahrheiten sich die Aktualisierungen des AFP. Der Voranschlag 2014 wird es zeigen. Folgt der Rat den Anträgen der vorberatenden Kommission, beträgt nach den Bereinigungen der Massnahmen das Entlastungsvolumen noch 156,7 Mio. Franken. Der Presse konnte entnommen werden, dass die Mitglieder der bürgerlichen Parteien die Massnahmen grossmehrheitlich unterstützen werden. Zum Glück, denn ohne Korrektur würde der Haushalt nach wie vor ein strukturelles Defizit ausweisen und wir könnten am Schluss der Session den neuen Namen für ein weiteres Spar- oder Entlastungspaket definieren. Die GLP/BDP-Fraktion unterstützt grösstenteils die geplanten Massnahmen; das vorliegende Paket enthält eine gute Mischung von Ausgabenreduktionen und Einnahmeerhöhungen ohne Steuererhöhungen. Sie begrüsst die Massnahme E67 in Verbindung mit E66, die eine Entflechtung zwischen Kanton und Gemeinden bewirken soll. Keine Optionen sind weitere Steuererhöhungen, Zweckentfremdung des besonderen Eigenkapitals und weitere Kostenabwälzungen an die Gemeinden. Der Kantonsrat sollte jetzt Nägel mit Köpfen schmieden und Verantwortung übernehmen. St.Gallen kann es. Gemeinsam können wir zur nachhaltigen Gesundung der Kantonsfinanzen beitragen. Oder mit den Worten unserer Fraktionspräsidentin: Die kluge Hausfrau bzw. der kluge Hausmann passt die Ausgaben den Einnahmen an und nicht umgekehrt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion hat als erste Fraktion für die Sanierung der Staatsfinanzen ein drittes Sparpaket gefordert, und dies bereits vor einem Jahr. Aus diesem Grund begrüsst sie, dass an dieser ausserordentlichen Junisession 2013 dieser Forderung in Form des Entlastungspaketes 2013 nachgekommen wird. Auch für die FDP-Fraktion ist es nicht erfreulich, dieses Entlastungspaket schnüren zu müssen. Sie erachtet es jedoch als ihre Pflicht, bei der aktuellen Schieflage der Staatsfinanzen – darüber besteht sowohl links wie rechts ein Konsens – entschlossen zu handeln. Es ist einer der grossen Vorteile unseres Kantons, dass dank der rigiden Schuldenbremse ein Aussitzen des Problems und damit ein Abgleiten in die Schuldenwirtschaft nicht möglich ist. Die Priorität bei der Sanierung der Staatsfinanzen lag und liegt für die FDP-Fraktion bei der Senkung der Ausgaben. Dies deshalb, weil das Ausgabenwachstum ohne die beiden bereits verabschiedeten Sparpakete deutlich über dem Wirtschaftswachstum liegen würde. Auch mit dem nun zu verabschiedenden Entlastungspaket 2013 wird das bereinigte Ausgabenwachstum bis ins Jahr 2016 noch durchschnittlich 1,4 Prozent betragen, wie das auch die Vorrednerin der CVP-EVP-Fraktion festgehalten hat. Dieses Ausgabenwachstum würde gemäss AFP 2014-2016 sogar rund 2,6 Prozent betragen, wenn man nichts macht. Es gilt klar festzuhalten, dass selbst mit dem vorliegenden dritten Entlastungspaket das Ausgabenwachstum noch positiv bleibt und lediglich eine Abschwächung erzielt wird.

Wenn nun von linker Seite immer wieder behauptet wird, dass man mit diesen Sparpaketen den Kanton ausblutet oder mit dieser Politik jegliche Vision für die Zukunft verhindert, so entbehrt dies jeglicher Realität. Des Weiteren gilt es festzuhalten, dass auch die FDP-Fraktion einnahmeseitigen Massnahmen in der Vergangenheit zugestimmt hat, so unter anderem auch der ersten Erhöhung des Staatssteuerfusses um 10 Steuerfussprozente. Bei der mehrjährigen Sanierung der Staatsfinanzen hat sich die FDP-Fraktion für einen Mischweg von Ausgabenkürzungen und Einnahmeerhöhungen entschieden. Der Anteil der Ausgabenkürzungen muss aus ihrer Sicht etwa im Verhältnis 2:1 der Einnahmeerhöhungen stehen. Dieses Verhältnis ist mit dem vorliegenden Entlastungspaket wieder gewahrt, und deshalb erachtet die FDP-Fraktion diesen Weg als vernünftig und sinnvoll.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Mit dieser Entlastunsmassnahme bauen wir nicht Leistungen ab, sondern verhindern einen Ausbau von Leistungen. Diese Entlastungsmassnahme geht davon aus, dass aufgrund der neuen Agrarpolitik 2014-2017 (abgekürzt AP 14-17) die Co-Finanzierung geändert wird. Der Kanton St.Gallen muss künftig nur noch 10 anstatt 20 Prozent zur Finanzierung beitragen. Mit der neuen Agrarpolitik hat sich der Kanton ab 2014 neu bei den sogenannten Landschaftsqualitätsbeiträgen (abgekürzt LQB) zu beteiligen. Ich stelle keinen Antrag, sondern möchte einfach sagen, dass die Kürzung in diesem Leistungsbereich um Fr. 140‘000.- im Jahre 2014 und Fr. 250‘000.- in den folgenden Jahren nur erfolgen darf, wenn die neue Agrarpolitik auch tatsächlich am 1. Januar 2014 in Kraft tritt. Zurzeit ist noch offen, ob aufgrund eines allfällig zu Stande kommenden Referendums das Volk im November über die Vorlage abstimmen muss. Sollte das Volk die neue Agrarpolitik ablehnen, dürfen die Entlastungen nicht vorgenommen werden. Die Entlastungsmassnahme wäre frühestens dann wieder in Betracht zu ziehen, wenn eine neue, überarbeitete Agrarpolitik ein ähnliches Instrument wie die LQB einführen würde. Dies wäre dann wohl erst ab dem Jahr 2016 oder 2017 möglich.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag Bischofberger-Thal ist zuzustimmen.

Aufgrund einer auf das Jahr 1947 zurückgehenden Regelung geht ein Anteil an den Gewinn- und Kapitalsteuern sowie der Grundstückgewinnsteuer der Stadt St.Gallen an die Flade. Der Anteil wurde in den vergangenen Jahren so erhöht, dass sich die Abgeltungen im Jahr 2012 auf 2,5 Mio. Franken beliefen. Die Stadt leistet diesen Beitrag ohne irgendwelche Auflagen oder Mitsprachen. Die Flade ist eine bedeutende und wichtige Schule in der Stadt St.Gallen, aber sie ist keine städtische Schule. Wenn der Kantonsrat dieser Massnahme zustimmt, würde sich der Beitrag der Stadt St.Gallen in etwa verdoppeln. Er stiege also auf 4,5 Mio. Franken. Damit übernimmt die Stadt St.Gallen einen wesentlichen Kostenanteil. Dass dies nicht ohne Verhandlungen über Mitsprache der Stadt und über gemeinsame schulische Konzepte erfolgen kann, scheint selbstverständlich. Die Finanzierung in dieser Höhe durch die Stadt St.Gallen bedarf nicht nur der Zustimmung des Stadtrates, sondern auch der Zustimmung des Stadtparlamentes. Wie bei einer Vorlage an den Kantonsrat wird auch das städtische Parlament für die Übernahme des Beitrages klare Regelungen bzw. klare Richtlinien zwischen Stadt und Flade fordern. Zur Umsetzung dieser Massnahme bedarf es deshalb vertiefter Gespräche zwischen Stadt und Flade. Der Stadtrat verschliesst sich dieser Massnahme, wie sie im Entlastungspaket vorgesehen ist, nicht. Er ist offen für vertiefende Gespräche zwischen Flade und Stadt. Schlussendlich braucht es eine Lösung, die sowohl für die Flade, aber auch für die städtischen Schulen akzeptabel ist. Diese Verhandlungen und Gespräche werden Zeit benötigen. Geben Sie uns diese Zeit für eine allseits tragfähige Lösung.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

dem Antrag Freund-Eichberg / Heim-Gossau / Britschgi-Diepoldsau ist zuzustimmen.

National- und Ständerat haben mit der neuen Agrarpolitik eine Erhöhung der Bundesmittel um 40 Mio. Franken bei den Infrastrukturverbesserungen beschlossen. Diese Mittel fliessen ab 2014 in kantonale Projekte und sind zum grossen Teil mit der Beteiligung der Kantone verbunden. Ohne Beteiligung der Kantone fliessen keine Bundesmittel. Mit der Sparmassnahme E9 fährt der Kanton St.Gallen in die entgegengesetzte Richtung, und die Mehrmittel des Bundes fliessen folglich vor allem in unsere Nachbarkantone. Die aktuelle finanzpolitische Situation des Kantons St.Gallen ist der Grund, weshalb die Betriebshilfedarlehen je Betrieb bereits heute begrenzt sind und wir im Vergleich zu anderen Kantonen eine wesentlich schlechtere Lösung haben. Wie von meinem Vorredner erwähnt, sind insbesondere das Berggebiet und die Randregionen davon betroffen. Ich möchte hier noch erwähnen, dass die Rückzahlungen der zinslosen Darlehen reibungslos erfolgen, trotz schwierigem Umfeld. So mussten in der Vergangenheit keine Kreditausfälle verzeichnet werden. Die Bundes- und Kantonsmittel für Infrastrukturverbesserungen sind keine Konsumkredite, sondern sie sind für zukünftige Investitionen gedacht. Der Erhalt dieser Gelder ist für die Nutzniesser – Kooperationen, Gemeinden, Landwirte – an eine Investition geknüpft. Es gilt deshalb zu bedenken, dass das Gewerbe im ländlichen Raum in erster Linie von diesen Investitionen in Form von Aufträgen profitiert.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Gemäss des Protokolls bezüglich Massnahme E14 stelle ich fest, dass wir zwei Abstimmungen durchgeführt haben. Zum Einen war das die Abstimmung zum Antrag von Steiner-Kaltbrunn, das Gleichstellungsbüro gänzlich zu streichen, zum andern die Abstimmung über die Massnahme der Regierung. Ich denke, der Streichungsantrag der SP-GRÜ-Fraktion ist mit der Abstimmung über die Regierungsmassnahme beantwortet worden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat die Massnahme E1ter (neu), so wie sie Dietsche-Oberriet vorgetragen hat, nicht beraten. Ich nehme an dieser Stelle auch gleich vorweg, dass dies auch für E1bis (neu) gilt. Die vorberatende Kommission hat lediglich die vorberatene Massnahme E1 der Regierung behandelt und hat sich im Grundsatz dafür ausgesprochen, dass die Unterlagen weiterhin in Papierform zugestellt werden. In dieser Konsequenz soll die Massnahme E1 gestrichen werden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, die Massnahme E49 wie folgt zu formulieren:

Nr.

Massnahme

E49

Baudepartement, LB 6.10 (Gewässer bauen und unterhalten)

Reduktion Renaturierungen und Hochwasserschutz

Beschreibung der Massnahme

Reduktion von Renaturierungs- und Hochwasserschutzprojekten an Gewässern.

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

-2'000

-2'000

-2'000

Gesetzesanpassung

Nein

Die SVP-Fraktion ersucht den Rat, die Kürzung auf 2 Mio. Franken zu erhöhen. Hochwasserschutzprojekte sind auch für die SVP-Fraktion wichtig und richtig. Aufgrund der finanziellen Schieflage müssen wir alle aber zur Vernunft und zum gesunden Menschenverstand zurückkehren. Luxusprojekte können wir uns nicht mehr leisten; Machbares kommt klar vor Wünschbarem. Die SVP-Fraktion erinnert daran, dass die Kosten des Linth-Projekts 2000 mit rund 130 Mio. Franken buchstäblich ausgeufert sind und das Budget von 80 Mio. Franken um 62,5 Prozent überschritten haben. Auch wenn angeblich der Bund einen höheren Beitrag geleistet hat, dann sind es doch die Steuerzahlenden, die die Zusatzkosten berappen müssen. Luxusprojekte mit Verlegung ganzer Flussläufe, Aufweitungen und Offenlegung von Bächen sind schlicht nicht mehr finanzierbar. Vielmehr müssen wir wieder – wie übrigens auch im benachbarten Europa – konsequent Unterhaltsarbeiten mit Verstärkung und Erhöhung der Dämme, notfalls mit Spundwänden, ausführen und auf Neubauten mit den vom Bund geforderten ökologischen Massnahmen verzichten. Wenn der Vorsteher des Baudepartementes immer wieder hervorhebt, dass alte Häuser auch abgerissen und neu aufgebaut werden, dann möchte ich dazu festhalten, dass denkmalgeschützte Bauten, zum Beispiel Schlösser, auch nicht abgerissen, sondern saniert werden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion eine neue Massnahme E3bis mit folgendem Wortlaut:

Nr.

Massnahme

E3bis (neu)

Staatskanzlei, LB 1.05 (Kommunikation)

Marke «St Gallen kann es.»

Beschreibung der Massnahme

Reduktion im Jahr 2014 um den halben Betrag, zusätzlich ab dem Jahr 2015 um den ganzen Betrag.

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

-50

-50

-50

Gesetzesanpassung

Nein

(im Namen der SVP-Fraktion): Steiner-Kaltbrunn zitiert die Begründung auf dem grauen Blatt: «Gerade wenn der Gürtel enger geschnallt werden und auch das Volk so massiv mehr belastet werden muss, sind solche Selbstgefälligkeitsprojekte nicht mehr in ihrer vollen Grösse opportun und müssen sich zwingend dem Sparzwang unterwerfen. Die vielen Sparpakete haben auch gezeigt, dass die Regierung nicht willens ist, ein ausgewogenes, nachhaltiges Sparpaket zu schnüren, damit die Aufwendungen in Zukunft nicht ausufern. Der Kantonshaushalt ist trotz Sparpaketen I und II defizitär. Die Marke hat den Namen «St.Gallen kann es.» nicht verdient und kann ganz abgeschafft werden.» Im Sparpaket II wurde in den Jahren 2013 und 2014 um die Hälfte von Fr. 100'000.-, das heisst um Fr. 50'000.-, gekürzt und ab 2015 soll zusätzlich der gesamte Betrag von Fr. 100'000.- gekürzt werden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Als einziger der vier Spitalverbunde besteht der Spitalverbund III nur aus einem Spital, nämlich aus dem Spital Linth. Schon in den Quadriga-Beratungen war das Spital Linth als einziges Spital im Verbund III umstritten. Diese Tatsache möchte ich hier deponieren. Deshalb hat damals der Kantonsrat klare Forderungen gestellt, mit den ausserkantonalen Spitälern Lachen, Männedorf, Glarus und Wetzikon die Zusammenarbeit zu suchen. Diese Auflage wurde bis heute nicht befriedigend erfüllt. Die Konsequenz daraus sollte nicht nur eine Rechtsgleichheit zu den andern Spitalverbunden, sondern auch die Senkung administrativer Kosten und die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit sein. Drei St.Galler Spitalverbunde mit drei Spitälern, daraus wären Kostensenkungen im Verwaltungs-, Administrations- und Einkaufsbereich realisierbar. Die Distanzen sind in der heutigen Zeit kein Problem mehr, das stellt die Spitalregion II Rheintal, Werdenberg, Sarganserland täglich unter Beweis. Politische und/oder Ambitionen zu leitenden Personen sowie ehemalige Kollegen des Kantonsrates haben im wirtschaftlichen Allgemeininteresse des St.Galler Gesundheitswesens in den Hintergrund zu treten bei der Zusammenführung der beiden Spitalverbunde.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E18 zu streichen.

Vor allem kleinere und mittlere Gemeinden sind auf eine gut funktionierende Gemeindeaufsicht angewiesen. Der Beratung in rechtlichen Dingen kommt eine grosse Bedeutung zu, dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die Gesetze immer umfassender und damit nicht einfacher werden. Heute erhalten die Gemeindebehörden niederschwellig Auskünfte von Fachpersonen, die sich in der Materie auskennen. Bei einer Personalreduktion könnte die Gemeindeaufsicht nicht mehr denselben Dienst anbieten. Die Gemeinden müssten sich an andere, teilweise private Stellen wenden, was zu höheren Kosten führt. Ebenso ist die Kontrolle über die Gemeinden nicht mehr im gleichen Stil vorhanden, was das Risiko von Fehlern in der Buch- und Geschäftsführung erhöht. Dies kann teuer zu stehen kommen, wie der Fall der ungetreuen Geschäftsführung in der Gemeinde Eggersriet belegt. Insgesamt wird mit der vorliegenden Massnahme nichts eingespart, es findet lediglich eine Verlagerung statt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Es geht ja um Art. 55bis, der vorhin überwiesen wurde, dass jetzt die Regierung am Zuge ist, und diese Massnahme, die jetzt an sich nicht mehr gross mit dem Strassenbaufonds direkt zu tun hat, zu entscheiden, was sie machen will. Möchte sie eine eigene Vorlage bringen oder möchte sie das in die Sammelvorlage einpacken? Das hat jetzt keinen Zusammenhang mehr mit dem Strassenbauprogramm, sonst müsste mich die Regierung jetzt korrigieren. Ich sehe, die meisten nicken. Ich hoffe, dass Sie angesichts der fortgeschrittenen Zeit bei Sinnen sind, nicht so wie ich vorher. Ich bitte Sie um die Klärung. Das sind jetzt zwei unterschiedliche Sachen, die nichts mehr miteinander zu tun haben, und die Regierung muss jetzt entscheiden, wie sie das einbringen möchte. Ich bitte Sie, hier nicht zu vermischen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich möchte Sie auf ein Gutachten hinweisen, das die Regierung erstellen liess: «Sparpaket II des Kantons St.Gallen / Dauerhafte Stabilisierung des Staatshaushaltes / Review des Finanzplans bis 2015» vom 6. Januar 2012. Dieses Gutachten beleuchtet auch die Sekundarstufe II und den tertiären Bereich. Ich kann daraus nur im Gedächtnis zitieren; wir haben das in der Subkommission der Finanzkommission diskutiert. Die Konklusion: Im Bereich der Sekundarstufe II, somit der Mittelschullehrkräfte, waren die Kosten weit tiefer als in den Vergleichskantonen. Die Begründung wurde auch mitgeliefert. Die Lehrpersonen haben weit tiefere Löhne als in den Vergleichskantonen. Sie haben längere Arbeitszeiten. Ich habe damals gesagt, dass das eigentlich die beste Möglichkeit wäre für die Mittelschullehrkräfte, einen Vorstoss zu machen, dass sie adäquat entlöhnt und angestellt werden würden. Wenn Sie dieser neuen Massnahme der SVP-Fraktion zustimmen, dann haben Sie das Problem der Konkurrenzfähigkeit tatsächlich immer gravierender, und nicht nur in den mathematischen/naturwissenschaftlichen Fächern, sondern auch in den anderen Fächern.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

legt ihre Interessen offen als Gemeinderätin und ist seit zwölf Jahren Mitglied in der Aufsichtskommission Seerettungsdienst in Rorschach. Dem Streichungsantrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich kann Ihnen sehr genau sagen, für was dieses Geld gebraucht wird. Hauptsächlich werden ja nicht nur Leute gerettet, die in diesen Ufergemeinden wohnen. Da gibt es auch andere Massnahmen, z.B. wenn ein Flugzeug abstürzt oder wenn eine Kuh ins Wasser fällt sowie bei Totenbergungen, aber auch Sicherheitsgewährleistungen bei Veranstaltungen um und im See. Die Aufgaben sind sehr vielfältig, und der dazu benötigte Aufwand, der ist eigentlich hauptsächlich für den Unterhalt von diesen zwei Rettungsbooten. Die brauchen jedes Jahr einen grossen Service, und das macht eigentlich den Hauptteil von diesen Kosten aus. Zudem kommen noch Geräte wie Funkgeräte, Taucherausrüstungen usw. dazu. Es kann doch nicht sein, dass lediglich noch sechs Gemeinden am Ufer dies finanzieren müssen. Die Seerettung muss doch für all das da sein und für alle gewährt sein und das muss auch solidarisch mitgetragen werden, vor allem deshalb auch, weil wir keine Einnahmen haben von diesen Booten und diesem Betrieb, der da am Ufer ist. Im Gegenteil, wir haben nur sehr viel Emissionen, die wir zu tragen haben. Der Kanton nimmt ja die Wassersteuer ein und die Schiffgebühren, dafür muss doch eigentlich dieses Geld reiche. Ansonsten müssten wir den Antrag stellen, dass die Ufergemeinden diese Wassersteuern erhalten, dann können wir auch den Seerettungsdienst finanzieren.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Ich erlaube mir eine praktische Ergänzung zu Sulzer-Wil. Meine Kinder sind in einer breitgefächerten Schullandschaft in St.Gallen aufgewachsen. Mein Sohn hat zwei Kollegen, welche die WMS besucht und sich gleich nach dem Abschluss selbständig gemacht haben. Mein Sohn besuchte die Fachmittelschule und machte ein Fachdiplom. Das sind doch Biografien, wie wir sie alle gerne hören. Ich möchte einfach aufzeigen, dass die WMS von Schülerinnen und Schülern besucht wird, die gerne zur Schule gehen, die sich gerne theoretisch betätigen, aber gleichzeitig wissen, dass sie in der WMS auch der praktische Teil erwartet. Dabei wird von ihnen erwartet, dass sie möglichst selbständig recherchieren und ihnen zusagende Fachbereiche suchen. Die WMS-Standorte zu dezimieren, ist eine sehr schlechte Idee.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Ich widerspreche der Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes nur ungern. Aber wenn das Spital Linth ein Vorzeigespital ist, wie kommt es dann, dass gutes Pflegepersonal und gute Ärzte das Spital verlassen, weil der Druck dermassen gross ist, dass er untragbar wird. Solches kann auf Dauer wohl keine Zukunft haben. Des Weiteren ist mir ein Fall zugetragen worden von einem Handwerker, der bei einem Unfall seinen Arm gebrochen hatte. Im Spital wurde ihm erklärt, dass man zurzeit keine Kapazität habe und er in vier Tagen nochmals kommen solle; er wäre ja bandagiert. Als er nach vier Tagen wieder kam, war erneut keine Kapazität vorhanden, und er musste nochmals warten. Er wurde schliesslich am 11. Tag operiert; da kann man ja kaum von einem Vorzeigespital sprechen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E21 zu streichen.

Die Kantonsbibliothek Vadiana ist im Vergleich zu anderen Bereichen der Staatsverwaltung, vor allem zu anderen Zentralbibliotheken anderer Kantone, massiv unterdotiert. Die Kantonsbibliothek war schon im letzten Sparpaket betroffen. Es ist so, dass man heute schon über sehr schlechte Ausleihmöglichkeiten in dieser Kantonsbibliothek verfügt, und ich kann Ihnen sagen, es ist für uns absolut unverständlich, dass man bei einer Vervierfachung der Ausleihen hingeht und den Personalbestand um mehr als 5 Prozent reduziert und auch noch Personal entlassen wird.

Eine Kantonsbibliothek wie die Vadiana hat eine ganz wichtige Funktion für die wissenschaftliche Forschung. Die wissenschaftliche Forschung gehört zum zentralen Auftrag unserer Hochschulen. Wenn Sie jetzt hingehen und den Anschaffungskredit der Vadiana in massivem Masse einschränken, dann werden die Hochschulen nicht mehr über die nötigen Instrumente verfügen, um die wissenschaftliche Forschung voranzutreiben. Sie schaden dem Hochschulstandort St.Gallen massiv, besonders auch, weil das «Zentrum für das Buch» – ein international renommiertes Institut – praktisch aufgehoben wird.

Die Vadiana hat einen wichtigen Bildungsauftrag. Sie hat den Auftrag, die heranwachsende Generation zum Lesen hinzuführen. Das macht sie zusammen mit den Schulen. Sie macht das hervorragend. Sie hat die Ausleihen vervierfacht in den letzten Jahren. Man muss nicht über die Abnahme der Lese- und Schreibfähigkeiten lamentieren, wie das verschiedene Parteien in diesem Land tun. Man muss die nötigen Instrumente dafür bereitstellen, damit die jungen Menschen lesen und schreiben lernen.

Diese Massnahme schadet dem Hochschulstandort St.Gallen. Sie leistet weiterhin Vorschub, dass die Schreib- und Lesefähigkeiten der jungen Generation beeinträchtigt werden, und sie bedeutet für das Personal in dieser Bibliothek eine ganz massive Verschlechterung.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Der Massnahme E57 ist zuzustimmen.

Bereits vor zwei Jahren hatte ich mit einer Interpellation und zusätzlich mit einem Antrag bei der Budgetdebatte angeregt, die Anzahl der Verkehrsexperten zu erhöhen, um die Rückstände bei den Fahrzeugprüfungen nicht weiter anwachsen zu lassen. Leider schenkten mir damals die Regierung und dieser Rat kein Gehör. Umso mehr erfreute es mich, dass die Regierung nun bereit ist, diesen Missstand aktiv zu bekämpfen. In der Zwischenzeit nimmt der Kanton St.Gallen mit einem Rückstand der geprüften Fahrzeuge von über 40 Prozent schweizweit den letzten Platz ein. Es wundert mich schon, dass so lange nichts unternommen und ein bestehendes Gesetz bewusst ignoriert wurde. Als Polizist bin ich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Gesetze eingehalten werden. Einem Fehlbaren dann zu erklären, er werde zur Rechenschaft gezogen, während sich der Kanton bewusst nicht an bestehende Vorschriften hält, ist nicht ganz einfach. Die Regierung ist nun endlich bereit, das Problem zu lösen und 15 neue Verkehrsexperten einzustellen, was unserer Staatskasse zusätzliche Mehreinnahmen von 2,1 Mio. Franken bringt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wenn Huser-Altstätten schon ein Papier zitiert, dann tun Sie es bitte richtig. Es liegt draussen, es ist aufgelegt, das Manifest der Kulturschaffenden des Kantons St.Gallen zu den Sparmassnahmen. Wenn Sie daraus zitieren – ja, da steht tatsächlich der Satz drin, dass sich die Kulturschaffenden Sorgen darüber machen, dass die Subventionen mehr und mehr den grossen Institutionen, insbesondere der KTSG, zugutekommen und nicht mehr den kleinen. Da steht aber auch der Satz drin, dass Sparmassnahmen nicht nötig sind, weil der Grund dafür, dass wir heute hier sitzen, die absurde und irrsinnige Sparpolitik der letzten paar Jahre ist. Das ist nicht die Schuld der KTSG. Zitieren Sie vollständig.

Dann möchte ich Ihnen noch Folgendes sagen: Ja, es ist richtig, dass man bei der KTSG wahrscheinlich sparen kann. Wie viel das ist, das wissen wir nicht. Werner Signer, Direktor der KTSG, weigert sich konsequent, irgendwelche Zahlen preiszugeben. Das finde ich auch falsch. Aber wir gehen sicher nicht ein «Und-und-Ding» hier ein. Sie gehen nicht bei den Kleinen sparen und bei den Grossen. Das ist sinnlos. Wenn, dann wäre das ein Entweder-oder. Wir können gerne darüber sprechen, dass wir Kultursubventionen etwas umlagern, um das Geld wieder vermehrt Projekten zukommen zu lassen. Ein «Die haben bluten müssen, also müssen die das auch», das ist absoluter Irrsinn.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt, am Entwurf der Regierung festzuhalten.

Der ursprüngliche Entwurf der Regierung ist in unserem Ordner zu finden als Massnahme E56. In diesem Antrag geht es ja darum, dass diese Mehrerträge von ein bisschen mehr als 10 Mio. Franken einerseits 4,95 Mio. Franken für die Aufwendungen des Kantons und der Staatsverwaltung gedacht sind, und der restliche Teil fliesst dann in den Strassenbaufonds. Das macht Sinn, und es ist vermutlich auch die einzige Gelegenheit, bei der auch die SP-GRÜ-Fraktion zustimmen kann, denn es ist nicht unser Bestreben, dass der Strassenbaufonds weiter geäufnet wird, er hat schon ein stattliches Ausmass erreicht. Hier würden wir zustimmen, weil es auch zur Folge hat, dass der Kanton seine Aufwendungen zurückerstattet erhält im Umfang von 4,95 Mio. Franken. Ich bitte Sie deshalb, diese Gelegenheit auch zu nutzen. Sie haben mit E56 unsere Unterstützung, aber nicht für mehr.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag Bischofberger-Thal ist zuzustimmen.

Es wurde nun bereits sehr vieles ausgeführt von Seiten der Befürworter dieses Beitrages. Ich möchte in keiner Weise hier die Qualität der Flade als Schule in Frage stellen. Dies möchte niemand von unserer Fraktion tun. Ich kenne die Qualität der Flade ehrlich gesagt auch zu wenig. Ich war selbst nicht Schülerin dort. Jedoch muss ich etwas erwidern auf diese Aussagen, die Flade sei eine offene Schule. Ja, es besteht die Möglichkeit, die Flade zu besuchen, auch wenn man nicht katholischen Glaubens ist. Jedoch muss dafür ein Schulgeld entrichtet werden. Es ist doch nun nicht tatsächlich ein offener Zugang vorhanden zu einer Schule, wenn ein Schulgeld entrichtet werden muss. Es können sich nicht alle Eltern dieses Schulgeld leisten. Es können nicht alle Eltern wählen, ob sie ihre Kinder tatsächlich in die Flade schicken wollen oder nicht. Es ist keine öffentliche Schule im eigentlichen Sinn. Dann wurde hier auch der Ausdruck der «Flade-Familie» geprägt. Das drückt genau aus, dass das keine öffentliche Schule ist. Man empfindet sich selbst offensichtlich als eine eigene Familie, als etwas Besonderes in dieser Stadt.

Dann ist es auch für die Stadt nicht unbedingt nur von Vorteil, wenn es diese Schule, so, wie sie heute besteht, gibt mit diesen Zugangsbeschränkung, mit dieser Pflicht zur Leistung eines Schulgeldes, wenn man nicht katholischen Glaubens ist. Es ist nicht so, dass alle Schülerinnen und Schüler in die Flade gehen können. Es gibt eine Art von Separation in der Stadt St.Gallen. Es kann auch, da es in der Flade an einer Real noch immer fehlt, keine integrative Oberstufe umgesetzt werden. Wir sind der Meinung, dass die Flade so, wie sie heute besteht, in einer Vielreligionengemeinschaft eben nicht mehr zeitgemäss ist. Wir sind daher mehrheitlich für die Streichung dieses Beitrages. Jedoch haben wir diesen Antrag nicht besprochen. Ich persönlich werde den Eventualantrag Bischofberger-Thal unterstützen, damit es für die Schülerinnen und Schüler, die heute die Flade besuchen, bestimmt möglich ist, die Schule dort zu beenden und damit eben auch mit der Stadt Verhandlungen aufgenommen werden können.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

verzichtet darauf, einen Antrag zu stellen, und legt seine Interessen als Mitglied des Vorstandes des Verbandes st.gallischer Gemeindepräsidenten offen.

Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass hier – gleich wie bei der Massnahme E37 – die Streichung der Bezugsprovisionen bei den Gemeinden für die direkte Bundessteuer der allgemein anerkannte Grundsatz, wonach Leistungen dort entschädigt werden sollen, wo sie anfallen, auch ausser Kraft gesetzt wird. Die kantonalen Ausweisstellen und der Verband der Schweizerischen Einwohnerdienste haben sich vor Jahren in einem demokratischen Prozess auf die Gebührenteilung zwischen Kanton und Gemeinden geeinigt. Mit diesem Verteilschlüssel wurde anerkannt, dass die Einwohnerämter mit Beratung, Registerführung, Antragsstellung und Inkasso unverzichtbare Aufgaben erledigen und eine entsprechende Infrastruktur zu Verfügung stellen. Der Verband st.gallischer Gemeindepräsidenten (abgekürzt VSGP) stellt keinen Antrag. Er will, ähnlich wie bei den Bezugsprovisionen, darauf verzichten, möchte jedoch ein klares Zeichen setzen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

legt seine Interessen als Gemeinderat einer betroffenen Seeufergemeinde offen und beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Massnahme E57 wie folgt zu formulieren:

Nr.

Massnahme

E57

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.17 (Verkehrssicherheit und Umwelt [Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt])

Abbau der Rückstände bei Fahrzeugprüfungen sowie verschiedene Massnahmen in den Bereichen Prüfstellen, Seerettungsdienste und Unfallverhütung

Beschreibung der Massnahme

Abbau des Rückstandes bei Fahrzeugprüfungen mit 15 zusätzlichen Experten und einer Reduktion der Prüfzeiten. Im Kanton befinden sich aktuell mehr als 120'000 Fahrzeuge in Verkehr, deren gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeugprüfperiodizität wegen fehlenden Personalressourcen nicht eingehalten werden kann. Seerettungsdienste: Verzicht auf kantonale Betriebsbeiträge und Reduktion der Staatsbeiträge an Anschaffungen auf das gesetzliche Minimum. Unfallverhütung: Verzicht auf eigenständige kantonale Unfallverhütungskampagnen.

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

-692

-2'165

-2'164

Gesetzesanpassung

Nein

Die SVP-Fraktion beantragt, die Massnahme E57 im Bereich der Seerettung zu streichen, und zwar im Unterschied zum Antrag Roth-Amden bei den kantonalen Betriebsbeiträgen und den Revisionen und Anschaffungen von Rettungsbooten. Es handelt sich dabei um Beträge von Fr. 260'000.– im Jahr 2014 bis Fr. 370'000.– im Jahr 2016. Bis heute beteiligt sich der Kanton mit 75 Prozent an den Betriebskosten und zu 100 Prozent an den Revisionen bzw. Anschaffungen von Rettungsbooten. 25 Prozent der Betriebskosten bezahlen die elf Seeufergemeinden. Es geht uns hier mit unserem Antrag um das Prinzip. Die Seen sind kantonale Gewässer. Der Kanton bezieht von den Bootsbesitzern eine Wasserfahrzeugsteuer. Ich weiss, dass diese Steuer nicht zweckgebunden ist, dennoch wird sie überwiegend für die Bedürfnisse der Schifffahrt eingesetzt. Der Kanton erzielt mit der Schifffahrtsaktie regelmässig schöne Überschüsse. 2010 Fr. 581'000.–, 2011 Fr. 833'000.–, 2012 über 1 Mio. Franken, und das bei Einnahmen von über 2 Mio. Franken pro Jahr. Es ist für uns nicht ersichtlich, dass sich der Kanton aus der Verantwortung zieht und die Betriebskosten den Ufergemeinden überwälzt. Die Wasserfahrzeugsteuer wurde unter anderem auch mit der Begründung eingeführt, den Seenotrettungsdienst zu finanzieren. Seerettungsdienst wird an 24 Stunden am Tag und 365 Tagen im Jahr sehr kostengünstig und effizient gewährleistet. Es geraten nicht nur Bewohner der Ufergemeinden in Seenot.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat der Massnahme E48 mit 11:2 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat die Massnahme E33 mit 12:3 Stimmen gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat den Antrag der Regierung mit 11:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat der Massnahme E7 mit 12:3 Stimmen zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich danke Regierungsrat Klöti für diese Ausführungen. Aufgefallen ist mir dabei, dass er, wie wir, auch sieht, dass es dringend nötig ist, in diesem Bereich der schutzbedürftigen Personen, z.B. der Frauen und Kinder, die im Frauenhaus Schutz finden müssen, Verbesserungen zu erzielen. 13 Prozent Kostenzunahme – das ist doch der beste Beweis dafür, dass wir hier nicht sparen dürfen. Da haben wir eine Verantwortung. Nehmen wir diese Verantwortung wahr. Für diese schutzbedürftigen Personen braucht es das Geld. Es ist knapp genug und es kann nicht weiter gespart werden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich gehe davon aus, dass diese Massnahme sehr gut abgesprochen und deshalb auch vertretbar ist. Ich kenne wenige Länder, in denen der öV so gut ist wie bei uns. Dass punktuell Verbesserungen möglich sein müssen, das sehe ich auch so. Wenn ich aber hier im Jahr 2014 Ausgaben von 64,8 Mio. Franken und im Jahre 2016 Ausgaben von 76,1 Mio. Franken sehe, dann sind das 11 Mio. Franken mehr für den öV statt 13 Mio. Franken. Ich denke, das ist doch erheblich, vor allem wenn man sieht, wie im Gegenzug an der Bildung und an andern Orten herumgekratzt wird.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat der Massnahme E39 mit 12:1 Stimme bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat der Massnahme E17 mit 11:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E17 zu streichen.

Diese Massnahme bringt zwar kurzfristig eine Entlastung des Finanzhaushaltes. Diese Entlastung nimmt aber von Jahr zu Jahr ab, bis die Vermögen bis zum Freibetrag aufgebraucht sind. Dann spart man nichts mehr. Das ist der erste Grund, weshalb auf diese Massnahme verzichtet werden sollte. Der zweite und wichtigere Grund ist aber: Diese Massnahme war bereits Bestandteil des VI. Nachtrags zum Ergänzungsleistungsgesetz im Rahmen des Sparpakets II. An der Volksabstimmung im Juni 2012 wurden die Kürzungen mit 61,3 Prozent wuchtig abgelehnt. Dieser Volksentscheid ist zu respektieren, und daher ist auf die Massnahme zu verzichten. Damals sagte der Vorsteher des Departementes des Innern am Radio, dass der Volksentscheid respektiert werde, und man andere Wege und Massnahmen suchen müsse. Die SP-GRÜ-Fraktion sieht in der vorliegenden Massnahme aber keine «andere Massnahme», sondern die gleiche nochmals. Es war eine symbolische Abstimmung am 17. Juni 2012 mit dem Signal: «Bei den Ärmsten wird nicht gespart!» Das Argument, unsere Ergänzungsleistungen seien besser als diejenigen in anderen Kantonen, greift nicht. Sollen wir die Hilfe an schwer Benachteiligte vermindern, bloss weil andere noch schlechter dran sind? Die SP-GRÜ-Fraktion verneint dies. Die geplante Kürzung wird ethisch noch fragwürdiger, wenn sie im Kontext der Sparpolitik gesehen wird.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

legt seine Interessen als Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung Lokremise offen und beantragt, die Massnahme E24 wie folgt zu formulieren:

Nr.

Massnahme

E24

Departement des Innern, LB 3.16 (Kulturelle Vielfalt stärken und kulturelle Akzente setzen)

Leistungsreduktion Kulturförderung

Beschreibung der Massnahme

Reduktion von Leistungen im Bereich der Kulturförderung – sowohl bei den Schwerpunktinstitutionen als auch in der allgemeinen Förderung von Institutionen und Projekten.

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

-280

-460

-460

Gesetzesanpassung

Nein

Die Stiftung Lokremise ist mit der Aufgabe betraut, in der ehemaligen Lokremise ein spartenübergreifendes Kulturzentrum zu etablieren und die Räumlichkeiten verschiedenen kulturellen Institutionen, aber auch Privaten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Wir können heute mit Freude feststellen, dass der Auftrag des Kantons bis anhin auf erfolgreichem Weg ist. Der schon im ersten Betriebsjahr erreichte Erfolg bezüglich des Konzeptes und der Umsetzung durch die vier Leistungsanbieter hat sich im zweiten Betriebsjahr verbessert. Die Lokremise wurde im Jahr 2012 von rund 70'000 Personen besucht, was einer Steigerung um fast 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das Herausbrechen eines Teils würde das zum Erfolg werdende Konzept mitten in der Phase des Aufschwunges nach dem Start treffen. Der Stiftungsrat wurde mit der Umsetzung des Konzeptes betraut. Er hat im Vertrauen auf das kantonale Committment die notwendigen Massnahmen getroffen. Mit dieser Halbierung würde man dem Jockey, der den Auftrag erhalten hat zu gewinnen, mitten im Rennen das Pferd wechseln und ein solches mit nur drei Beinen geben. Wir sollten verhindern, dass mit dieser Sparvariante das ganze Konzept zu Fall kommt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Der Antrag Hegelbach-Jonschwil ist abzulehnen.

Ich spreche hiermit auch im Namen der grössten regionalen Zivilschutzorganisation, nämlich derjenigen der Stadt St.Gallen und Umgebung. Ich kann versichern, dass die Massnahme E53 gut ist. Sie funktioniert, und ich bin überzeugt, dass es absolut richtig ist, ab dem Jahr 2016 diese 2 Mio. Franken einzusparen. Die Regionalisierung bzw. Kantonalisierung ist breit abgestützt, wurde breit diskutiert und wird funktionieren.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatenden Kommission hat von der Aktualisierung der Planwerte Aufgaben- und Finanzplan 2014 bis 2016 Kenntnis genommen. Diese wurden vom Finanzdepartement im Detail dargelegt. Eine Abstimmung wurde nicht durchgeführt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatenden Kommission hat ebenfalls über diesen Antrag «St.Gallen kann es.» abgestimmt und hat diese Massnahme mit 6:7 Stimmen bei 2 Abwesenheiten abgelehnt. Der ursprünglichen Massnahme E3 der Regierung hat die vorberatende Kommission mit 13:0 Stimmen bei 2 Abwesenheiten zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, die Massnahme E39 zu streichen.

Wenn ein Unternehmen keinen Gewinn erzielt, kann es auch keine Steuern bezahlen. Die SVP-Fraktion hat den Eindruck, dass im Kantonsrat die Meinung herrscht, dies sei aber trotzdem der Fall. Diesem Bild will sie entgegenwirken. Ein Unternehmen kann aber, auch wenn es einmal keinen Gewinn erzielt und keine Steuern zahlt, trotzdem aktiv und ein guter Arbeitgeber sein, der auch seine Sozialleistungen und die Mehrwertsteuer abgibt. Das sollte auch in Zukunft so möglich sein. Bei den natürlichen Personen wird ja auch keine Kopfsteuer eingeführt, wenn jemand das Steuerminimum nicht erreicht. Die bisherige Praxis hat sich im Kanton St.Gallen bewährt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Ich habe im Zusammenhang mit den Fahrzeugkontrollen noch folgende rechtliche Frage: Ich bin nicht ganz sicher, weil ich einige Minuten ausserhalb des Saals war, ob dies hier gesagt wurde, aber im Vorfeld wurde mir gesagt, und es steht auf einem der vielen Blätter, die 10-jährige Kontrollfrist sei eine eidgenössische Vorschrift. Ich bin überrascht. Wenn das ja ein massgebendes Kriterium eines Antrages ist, ich bin mir durchaus bewusst, dass bei 67 Massnahmen nicht Romane geschrieben werden können, aber ich habe das hellgelbe Blatt zu E57 zur Hand genommen und ich sehe hier keine zwingende Gesetzesbestimmung, weshalb dieser Rhythmus von 10 Jahren nicht beispielsweise auf 12 oder 14 Jahre erhöht werden kann, nachdem ich persönlich die Beurteilung von Wittenwiler-Nesslau und anderen Vorrednern teile, dass der Zustand der Fahrzeuge in der Schweiz nicht nur gut, sondern gesamthaft sehr gut ist. Wenn man wieder hört, welche Lastwagen und auch mal PW durch schweizerische Polizeikontrollen aus dem Verkehr gezogen werden, dann sind es zu 99 Prozent nicht Fahrzeuge mit Schweizer Kennzeichen. Deshalb wäre ich dankbar, wenn Regierungsrat Fässler zumindest auf die klare gesetzliche Bestimmung hinweist, ob sich dann der Kanton, wenn er zwei Jahre länger wartet, nicht bundeskonform verhält. Ich würde nicht ganz so weit gehen, Widmer-Mosnang, zu sagen, wir würden nicht mehr gesetzeskonform handeln, aber ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie zumindest die genaue Stelle der gesetzlichen Regelung mit dem 10-jährigen Zyklus bekannt geben können.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungspräsident: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich bin sehr froh, dass Sie diesen Vorschlag der Regierung diskutieren bzw. dass wir nur von den beiden Standorten Heerbrugg und Wattwil sprechen. Ich möchte Sie erinnern, wir haben im Zusammenhang mit dem Sparpaket II damals noch diskutiert oder in Aussicht genommen, generell über die Abschaffung der Wirtschaftsmittelschule zu sprechen. Dann war der Auftrag an die Regierung, dass wir Ihnen Bericht erstatten. Wir haben ihn gestern schon zur Kenntnis genommen. Ich bin sehr froh, dass Sie diesen zur Kenntnis genommen haben und sehen, dass eine generelle Abschaffung dieser Schule ein grosser Fehler wäre. Ich habe Sie gestern schon darauf hingewiesen, dass hier eine Stop-and-go-Strategie nicht zu verantworten wäre. Aber es ist so – ich habe gestern bereits darauf hingewiesen –, dass wir leider sehr tiefe Anmeldezahlen in Heerbrugg und in Wattwil haben.

Zu Sulzer-Wil: Es kann schon sein, dass die öffentliche Diskussion oder die Bekanntgabe dieser Massnahme eine gewisse Wirkung hatte. Es ist aber auch so, dass wir bereits in den letzten Jahren auch aufgrund der demografischen Entwicklung immer wieder tiefe Schülerzahlen in diesen Schulen hatten. Es ist nichts Ausserordentliches. Ich möchte Ihnen insofern helfen und Ihnen etwas aufzeigen, was mir ganz wichtig scheint, und es wurde auch schon von Jud-Schmerikon erwähnt. Wir machen hier eigentlich nichts anderes, als was wir bei den Berufsfachschulen bereits gemacht haben. Wir haben dort einen Schuldzuweisungsbeschluss seitens des Bildungsdepartementes festgelegt. Kam nicht in den Kantonsrat, war aber auch Thema. Wir haben dort die Standorte optimiert und auch reduziert. Eine Massnahme, die im Kantonsrat besprochen wurde, war die Verlängerung der Reisezeit für die Schülerinnen und Schüler. Wir haben bei den Schülerinnen und Schülern der Berufsfachschulen die Reisezeit auf eineinhalb Stunden verlängert. Sie sehen, da kann man auch bei den Mittelschülerinnen und -schülern durchaus verlangen, dass sie einen etwas längeren Weg unter die Füsse nehmen. Ich möchte Gächter-Rüthi sagen, dass man heute schneller unterwegs ist als vor 40 Jahren. Also kann man das den Jungen durchaus zumuten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

zu Rüesch-Wittenbach: Ich frage zur Klärung, ob damit der endgültige Termin für heute Abend feststeht, oder ob diese Verlängerung nicht ohnehin in der Kompetenz des Ratspräsidenten liegen würde, und somit vorbehalten bleibt, nochmals zu verlängern. Wenn wir schon so früh zu diesem unangekündigten Thema diskutieren, gehe ich davon aus, dass um 19.00 Uhr Schluss ist.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission stimmte dieser Massnahme mit 15:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Lassen Sie mich einige Zahlen aus dem letzten Geschäftsbericht von Konzert und Theater St.Gallen gegenüberstellen. Konzert und Theater St.Gallen hatte gemäss letztem Geschäftsbericht einen Gesamtaufwand von 38,5 Mio. Franken bei 451 Veranstaltungen und insgesamt 151'112 Besuchern. Das ergibt folgende Zahlen: Jede Veranstaltung hat einen Aufwand von über 85'000 Franken und der Aufwand für jeden Besucher betrug 255 Franken. Der Anteil der Öffentlichkeit war im Gesamtbetrag von 27,6 Mio. Franken. Brechen wir das wieder mit den Veranstaltungen herunter, ist jede Veranstaltung von Konzert und Theater St.Gallen mit 61'200 Franken subventioniert. Auf die Besucher heruntergebrochen sind das 183 Franken, wo man für jeden Eintritt bezahlt. Jeder, der zu Konzert und Theater St.Gallen geht, zahlt einen recht hohen Eintrittspreis, und zusätzlich zahlt die Öffentlichkeit 183 Franken je Besucher. Jetzt ist unser Antrag da, dass vom Kanton eine Reduktion von 1 Mio. Franken stattfindet. Wenn man das auf die Veranstaltung herunterbricht bei 61'000 Franken, bei denen Öffentlichkeit dazu bezahlt, dann sind das 20 Veranstaltungen weniger bei 451 Veranstaltungen. Dieser Betrag ist eingespart. Das ist machbar und ist ein Beitrag, welchen sich auch Konzert und Theater St.Gallen in der jetzigen Ausgangslage leisten kann.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Zum Materiellen hat Locher-St.Gallen bereits genug gesagt, aber ich komme noch vertiefter zum Formellen zurück.

Ich sage ganz offen, dass ich mich bei diesem Paket primär mit dem Inhalt und den Massnahmenbeträgen befasst hatte, aber eigentlich nie der Frage nachgegangen war, wo es zu Gesetzesänderungen führt, bzw. wo Gesetze geändert werden müssen, um gutgeheissene Massnahmen umzusetzen. Ich gehe schon richtig in der Annahme, die Frage richtet sich an das Präsidium und den Kommissionspräsidenten oder Regierungsrat Fässler, dass alle Aufträge, die überwiesen oder gutgeheissen werden, die aber Gesetze betreffen, selbstverständlich uns mit einer Gesetzesrevision nochmals vorgelegt werden, so wie das im Paket 1 und 2 in Teilen der Fall war und nicht, dass wir heute zur zurückkommen auf eine 3. Lesung und dass wir nicht die Gesetzesmaschinerie umgehen können mit dieser Erheblicherklärung, sondern nur den Auftrag erteilen, uns diese Anpassungen vorzulegen. Ist diese Interpretation richtig?

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(zusätzlich im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Als in einer Stiftung angestellte Heilpädagogin arbeite ich mit Kindern und habe einige übergreifende Erfahrungen im Bereich der Erwachseneninstitutionen, die mit der Qualität direkt in Zusammenhang stehen, gemacht. Ich möchte aus drei Erfahrungen berichten: eine zur Gesundheit, eine zur Bewegung und eine zur Teilhabe Autonomie und Selbständigkeit der Menschen mit Behinderung.

Was für uns eine Selbstverständlichkeit ist – wir haben die freie Wahl, gesund zu essen oder nicht –, ist für Menschen mit Behinderung keine freie Wahl. Essen aus einer Küche, wo frisches regionales Gemüse verarbeitet wird, das kostet viel Arbeit und das kostet finanziell mehr. Das ist eine Qualität, die auf die Gesundheit einen direkten Einfluss hat.

Dann zur Bewegung: Ob eine Institution ein Therapiebad anbietet, wo Menschen mit Behinderung sich entspannen können, beispielsweise spastische Verkrampfungen sich dadurch lösen können wie sonst in keinem Element. Wir haben die Möglichkeit, das aufzusuchen, Wege auf uns zu nehmen. Menschen mit Behinderung sind darauf angewiesen, dass eine Institution hohe Kosten auf sich nimmt und viel Arbeit investiert, um dieses Angebot zur Verfügung zu stellen.

Dann die Autonomie und Teilhabe: Menschen mit Behinderung sind angewiesen darauf, dass andere Menschen sie begleiten, wenn sie ein Freizeitangebot nutzen wollen. Sei das im Bildungsclub Alpstein oder einen Weg oder ein «Reislein» auf sich nehmen wollen, um irgendein Fest zu besuchen oder Verwandte. Das braucht Begleitungen, das braucht Arbeit, das braucht Personal. Das ist Qualität.

Ich könnte Ihnen jetzt Unzähliges davon berichten, wie direkt Qualität und Kosten in diesem Bereich der Institutionen für Menschen mit Behinderung zusammenhängen. Ich beende dies hier, aber ich bitte Sie sehr, auf diese Massnahme zu verzichten und sie zurückzuweisen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Es gibt drei Gründe, weshalb diese Massnahme gestrichen werden sollte:

  1. Die Gelder werden nur umgelagert und nicht gespart;

  2. Wenn die Kinder unterstützt werden, sollen auch die Mütter gestützt werden;

  3. Integrationskurse müssen notwendigerweise ausgebaut werden.

Ich nehme als Beispiel «Verdi – Interkulturelles Übersetzen in der Ostschweiz». Dieser Dienst ist notabene sehr wertvoll. Als Heilpädagogin erfahre ich, dass Integrationskurse für Ausländerinnen notwendig sind, wenn wir die fremdsprachigen Kinder aufnehmen wollen. Dabei orientiere ich mich in meiner Arbeit unter anderem am Spruch: «Willst du dem Kind helfen, so unterstütze die Mutter». Mütter von Kleinkindern, die kein Deutsch sprechen, brauchen Übersetzungshilfen. Als Heilpädagogin arbeite ich mit Kindern, die es im gesundheitlichen, sozialen und psychischen Bereich schwierig haben. Da braucht es Gespräche mit dem Kinderarzt, mit dem schulpsychologischen Dienst, mit dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst, mit dem Kinderspital St.Gallen, mit Therapeutinnen und Lehrpersonen und zwar jedes Mal mit einer Übersetzerin. Das kann während zwei Jahren Fr. 2'000.- kosten. Dieses Geld sollte für einen Kurs für die Mutter eingesetzt werden, damit diese selber für ihre Anliegen einstehen kann, auch wenn sie noch nicht als legal Aufgenommene gilt; das wäre um Einiges wertvoller.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich unterstütze den Antrag so nicht. Ich kann die Schliessung nachvollziehen, dennoch möchte ich, wie gestern im Votum der Regierung, noch etwas mit auf den Weg geben. In Bezug auf den dannzumaligen Bericht «Dezentrale Aufgaben» kann es auch mal sein, entgegen dem Votum von Hasler-Widnau, dass ein Stadtsanktgaller in die Region fährt und dort geschult wird. Es ist nicht so schlimm, auch mal in der Region draussen zur Schule zu gehen. Dies einfach zu diesem Thema und deshalb zur Unterstützung der Massnahme G1 der Regierung. Die Konzentration der Standorte ist absolut nachvollziehbar.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen von Ilg-St.Gallen / Dürr-Widnau / Schöbi-Altstätten und in seinem eigenem Namen eine neue Massnahme E1ter mit folgendem Wortlaut:

Nr.

Massnahme

E1ter (neu)

Staatskanzlei, LB 1.01 (Dienstleistungen zugunsten Kantonsrat)

Reduktion der Zustellung von Beratungsunterlagen des Kantonsrates

Beschreibung der Massnahme

Verzicht auf die Verteilung von eingereichten Vorstössen während der Session, auf den Versand von durch die Regierung verabschiedeten Vorlagen vor der Session und auf den Versand von Geschäftsberichten.

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

-6

-6

-6

Gesetzesanpassung

Nein (evtl.. Geschäftsreglement des Kantonsrates, sGS 131.11)

Dieser Antrag ist eine Mischform zwischen dem Antrag der Regierung und dem Streichungsantrag der vorberatenden Kommission. Die Antragssteller möchten damit das Anliegen der Aufarbeitung der Geschäftsunterlagen sowie der verschiedenen Verteilmassnahmen an die Ratsmitglieder nochmals zur Diskussion bringen. Dieses wurde schon öfters, vorwiegend im Präsidium diskutiert. Den Antragsstellern geht es nun nicht darum, dass die Ratsmitglieder kein Material mehr, sondern Material in geringerem Umfang erhalten. Ein Anliegen ist, dass die persönlichen Vorstösse unmittelbar während der Session verteilt werden, denn diese landen leider oftmals geradewegs im Papierkorb. Dann könnte man, anstelle eines Versandes der Geschäftsberichte der öffentlichen Anstalten diese ausserhalb des Ratsaales an der Junisession zur Bedienung auflegen. Beratungsfähige Unterlagen, bei welchen erst die Kommissionsbestellung erfolgt, könnten auf den Pulten der Ratsmitglieder aufgelegt werden, weil sie ja erst für die nächste Session zur Verfügung stehen müssen.

Die finanziellen Auswirkungen solcher Massnahmen sind auf dem grauen Blatt ersichtlich. Zu erwähnen ist noch die Veränderung des Nettoaufwandes. Dieser würde mit einer Stellenreduktion im Parlamentsdienst noch um 10 Prozent ergänzt. Es sind jedoch nicht 15 Prozent, wie gesagt wurde. Den Antragsstellern ist bewusst, dass dies ein kleiner Sparbeitrag ist, aber sie stören sich an der grossen Papierflut vor, während und nach den Sessionen. Des Weiteren erhalten die meisten Ratsmitglieder den Newsletter oder können die Unterlagen im «Ratsinformationssystem» (abgekürzt RIS) abrufen. Somit erhält man alles doppelt und bald dreifach.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Jede Kette ist so stark wie ihr schwächstes Glied. Wenn wir bei den Einrichtungen für schutzbedürftige Personen sparen, dann schwächen wir das bereits schwächste Glied. Wir beschneiden denjenigen Personen die Hilfe, die sie am dringendsten brauchen. Den Personen, die unseres Schutzes bedürfen, weil sie ihn sonst nirgendwo mehr erhalten. Haben Sie schon einmal mit jemandem zu tun gehabt, der dieses Schutzes bedarf? Ich kann Ihnen sagen, das macht man nur, wenn man sonst absolut keine Möglichkeiten mehr sieht. Ich habe immer wieder beruflich mit Frauen und Kindern zu tun, die im Frauenhaus sind, und sehe, welch hervorragende Leistung und Arbeit dort geleistet wird. Durch das ausserordentliche Engagement und die umsichtige Beratung der Frauen und Kinder habe ich selbst erleben können, wie Lösungen gefunden werden konnten, die dem Staat viel Geld erspart haben; z.B. wenn durch den Schutz weitere Straftaten und somit teure Strafverfahren vermieden werden konnten. Ich kann Ihnen versichern, die Verantwortlichen dieser Institutionen tun bereits jetzt alles, um an finanzielle Mittel zu kommen, um ihre wichtige Arbeit leisten zu können. Mit einer Kürzung der kantonalen Leistungen würde diese schwierige Arbeit zusätzlich erschwert. Der Leistungsabbau der Einrichtungen wäre zudem dreimal so gross wie der angebliche Spareffekt des Kantons. Es muss nämlich ernsthaft bezweifelt werden, ob es überhaupt einen Spareffekt geben würde. Denn das Einzige, was mit dieser Sparmassnahme wegfallen würde, ist der Schutz. Das Bedürfnis nach Schutz und die Notwendigkeit, dass der Staat in solchen Situationen eingreift, diese bleiben. Wir würden also den Schutz abbauen und die Kosten verlagern. Der Spareffekt würde verpuffen. Das kann weder menschlich, organisatorisch noch finanzpolitisch in unserem Sinne sein.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ja, ich verstehe Hasler-Widnau. Wir haben ein kleines Transportunternehmen und werden in unregelmässigen Abständen regelmässig kontrolliert. Stellen Sie sich vor, wenn die Kantonspolizei zu uns nach Hause kommt und fragt, ob wir die Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten hätten mit unseren Fahrzeugen. Dann sage ich ihnen: «Ja, wir haben das selbständig kontrolliert. Wir haben noch ein Peer-Review gemacht und eine kleine Hospitation. Bei uns ist alles in Ordnung.» So geht das nicht. Wenn wir das von Hasler-Widnau gehört haben von wegen Klassen-Cockpit, Schulabschluss und was da noch alles aufgezählt wurde: Das ist gut. Nur, wer kontrolliert das? Die Schule selber? Wir erleben in dieser Zeit gerade die Einheitsgemeinde, die Fusionierungen, die Kooperation. Die Volksschule schwächelt schon jetzt. Es gibt nicht mehr überall Schulräte, die vom Volk gewählt werden. Es gibt Kommissionen, die der Gemeinderat einsetzt. Es gibt – ich glaube sogar hier in der Stadt St.Gallen – nur noch einen Beirat. Wer kontrolliert, überprüft und überwacht z.B. den Stundenplan? Irgendjemand muss das machen. Ich denke, es ist wichtig, dass der Kanton in der Aussicht und Planung der Volksschule diese Kontrolle hat bzw. weiterhin behalten kann.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Regierungsrätin: Steiner-Kaltbrunn ortet ein grosses Einsparpotenzial. Zur Beruhigung kann ich sagen, dass wir die Leistungskonzentrationen und die Netzwerkstrategie konsequent weiterführen werden. Das Spital Linth ist ein Vorzeigespital, obwohl es als alleiniges Spital eine Spitalregion ist. Das zeigt einmal mehr, dass bei der neuen Spitalfinanzierung nicht die Grösse des Spitals die einzige Komponente ist, wie man kostengünstig sein kann. Viel mehr macht es das Portfolio des Angebots aus. Das Spital Linth ist bezüglich der Kostenstruktur sehr gut aufgestellt und steht im Vergleich sehr gut da. Mein Tipp ist, nicht Input mit Inputleistungen zu vergleichen. Wir befinden uns nicht mehr im Zeitalter des Globalkredits, wir sind im Zeitalter der Spitalfinanzierung mit SwissDRG angekommen. Daran muss man sich gewöhnen, ob es einem passt oder nicht. Die Verwaltungskosten können nun nicht mehr einfach mit dem Gesamtaufwand verglichen werden, sondern die Personalkosten müssen in Beziehung zu den stationären Leistungen gesetzt werden bzw. zu den Austritten. Ich habe mir dazu die Zahlen geben lassen: Das Spital Linth steht in jedem Vergleich als das beste Spital da. Weil es ein kleineres Spital ist, muss es das auch.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat der Massnahme E5 mit 12:3 Stimmen zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E5 zu streichen.

Die Beiträge hier werden mit dem Gesetz über den Ausgleich ökologischer Leistungen vermischt, wovon in der Vorlage überhaupt nichts steht. Ich verstehe die teilweise Enttäuschung im Eintretensvotum von Egger-Berneck, der diese Vorlage als unfair empfindet. Denn genau hier liegt so ein Fall vor, in dem man etwas schreibt, aber nicht sagt, was man wirklich will. In der vorberatenden Kommission haben wir vom Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes gehört, dass es wesentlich um das erwähnte Gesetz geht, das heisst um Beiträge, die hier nicht wirklich erwähnt sind. Das führt zu einer unseligen Vermischung, die nur Unfrieden stiftet, weil die Landwirtschaft auf Beiträge verzichten muss und die letztendlich auch ein Nachteil für die Umwelt ist.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Ich möchte hier auch nochmal eine gewisse Erklärung bzw. Klarstellung vornehmen. Die Lokremise gehört zu den kulturellen Schwerpunkten im Kanton. Dahinter steht eine Volksabstimmung. Das Amt für Kultur hat damit eben entschieden. Alle kulturellen Schwerpunkte – dazu gehören das Kunst(Zeug)Haus in Rapperswil, Schloss Werdenberg, Lokremise – in der Finanzierung aufzuteilen zwischen Geldern aus dem Staatshaushalt und Gelder aus dem Lotteriefonds. Warum hat man das so gemacht? Eben um diese Schwerpunkte zu sichern, damit sie nicht zu 100 Prozent aus dem Lotteriefonds bezahlt werden, weil dies, wie wir sehen, gelegentlich misslingen kann. Es war sozusagen ein «Committment» zu diesen Schwerpunkten des Kantons, diese Aufteilung 60:40. Bei dieser Kürzung von Fr. 290'000.–, wenn man jetzt die 70 Prozent rechnete, wären es Fr. 174'000.–, welche aus dem Staatshaushalt kommen. Das Ziel unseres Entlastungspakets würde also nicht gefährdet, wenn man nur die 60 Prozent kürzen würde. Aber es ist so, die Regierung beantragt Ihnen hier die Halbierung, und damit ist die Kunstzone der Lokremise sehr stark betroffen. Das ist der Unterschied. Das war nur eine Erklärung, wie eben diese Prozentzahlen miteinander zusammenhängen, also eine Aufteilung zwischen Staatshaushalt und Lotteriefonds von 60:40. Wir haben es am Beispiel der «Klangwelt» gesehen. Das Sparziel wird nicht gefährdet. Trotzdem, als Mitglied der Regierung stehe ich hinter dem Antrag.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Vor zwei Sessionen haben Sie hier dem Provisorium zugestimmt, dass die Stadtbibliothek und die Kantonsbibliothek in der Hauptpost zusammenziehen können. Das ist ein grosser Fortschritt. Ich danke Ihnen an dieser Stelle noch einmal. Von daher können wir nicht sagen, dass Leistungen zurückgenommen werden. Im Gegenteil: Der Zugang zum Buch wird besser. Natürlich ist eine Kürzung um 100'000 Franken schmerzhaft, aber vertretbar. Auch das «Zentrum für das Buch» kann trotz der Ressourcenreduktion bestehen bleiben. Wir haben mit den Personen gesprochen, welche dieses führen. Natürlich ist ein Leistungsabbau in der Kantonsbibliothek schmerzhaft. Die Regierung hält aber auch mit dieser Entlastungsmassnahme ausdrücklich an der grundsätzlichen Ausrichtung im Bibliothekswesen fest, so wie sie im Bibliotheksgesetz festgeschrieben ist. Angesichts der Finanzlage des Kantons muss die Kantonsbibliothek ihre Kernaufgabe schärfen, weshalb die Integration des Zentrums für das Buch vertretbar scheint und in dieser Form auch bestehen bleiben kann – wenn auch reduziert.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Der Antrag Storchenegger-Jonschwil / Lehmann-Rorschacherberg / Müller-St.Gallen / Göldi-Gommiswald ist abzulehnen.

Ich möchte klarstellen, es trifft nicht die Würde der Menschen mit Behinderungen. Es fordert die Institutionen, das ist ein grosser Unterschied. Es geht nicht um die Würde von Menschen mit Behinderung, sondern es geht um die Führung dieser Institutionen. Daher, bitte stimmen Sie hier diesem Antrag nicht zu, denn die Halbierung betrifft über zwei Jahre 5 Prozent der Höchstansätze. Mit dem neuen Gesetz wissen die Institutionen ganz genau, wie viel Geld für welche Leistungen – entsprechend dem individuellen Betreuungsgrad – zur Verfügung steht. Sie haben also diesem Vorgehen bereits einmal zugestimmt. Wir können jetzt also nicht plötzlich kommen und emotional reagieren und sagen, wir wüssten gar nicht, was zu tun ist. Alle wissen, was zu tun ist – sehr genau sogar –, und sie waren im Prozess mit eingebunden. Daher, den Kompromiss haben wir schon gemacht, indem wir über zwei Jahre die Anhebung dieser Einschränkung angesetzt haben. Immerhin, es sind nur 5 Prozent und es geht um Höchstansätze, die wir festlegen, Sie kennen sie ja noch gar nicht. Sie wissen noch nicht genau, wie gross die Einschränkungen und wo sie sein werden. Wir sind transparent vorgegangen, es ist eine Massnahme, die Sie unterstützen sollten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich möchte hier festhalten, dass wir mit den Verbänden abgesprochen haben, wie Betreuungsaufwand durch den Kanton finanziert werden soll. Wir haben seit 1. Januar 2013 ein neues Gesetz für Menschen mit Behinderung. Jedermann, der eine Institution führt, weiss transparent Bescheid, welche Kosten abgerechnet werden können. Die Datenlage ist inzwischen schon sehr gut, besser denn je. Wir können also sehr genau festlegen, welche Ansätze für welche Leistungen gewährt werden. Es geht niemals um Willkür, es geht niemals um Abbau von Leistungen, die bereits angeboten werden. Es geht nur um eine Anpassung, dass Institutionen, die für gleiche Leistungen mehr Mittel brauchen, sich eben angleichen an Institutionen, die die gleiche Leistung mit weniger Aufwand anbieten können. Es ist eine Frist einzuhalten über zwei Etappen, und damit ist es für die Unternehmungen/Institutionen auch zu schaffen. Ich bekomme Feedbacks von Institutionen, die sagen, wir sind auf gutem Weg, wir kennen das Ziel. Wir haben also transparent gezeigt, mit welchen Mitteln man umgehen muss. Wir haben es gehört. Trotz dieser Höchstansatzeinschränkung werden die Kosten steigen, im Jahr 2015 auf 143 Mio. Franken, im Jahr 2016 sogar auf 146 Mio. Franken. Das heisst, trotz dieser Festlegung der Höchstansätze werden die Kosten jährlich um Millionen steigen. Das ist nichts Schlechtes. Ich möchte Ihnen nur zeigen, dass wenn wir die Sache mit den Institutionen zusammen in den Griff bekommen wollen, dass wir dann Ansätze festlegen müssen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen einer grossen Mehrheit der GLP/BDP-Fraktion): Ich möchte eingangs daran erinnern, dass wir in dieser Session schmerzhafte Kürzungen für die Bevölkerung beschliessen. Deshalb sollten wir vor diesem Hintergrund zurückhaltend mit neuen, jährlich wiederkehrenden Aufgaben und Ausgaben sein. Für die Qualitätssicherung und -entwicklung wurde in den letzten Jahren vieles getan. Dazu gehören die geleiteten Schulen, die Schulleiter haben nun wirklich Zeit für Qualitätssicherung und -entwicklung, Durchführung von Modulen, «Stellwerk», SLQ usw. wie meine Vorrednerin gesagt hat, da kommen noch private Anbieter in Multicheck und Basic-Check und sogar noch international wie Pisa, die das Niveau in unserem Land testen. Letztendlich wird die Qualität einer Schule täglich – und ich weiss dies als Lehrkraft – zunehmend von Schülern und Eltern bewertet und oft auch umgehend kommuniziert. Diese genannten Instrumente stellen schon jetzt einen grossen Aufwand und manchmal eine Belastung für die Lehrer und Schüler dar. Ich wehre mich nicht gegen eine massvolle und bedürfnisgerechte Evaluation unserer Schulen durch den Kanton. Aber sie soll für die Schulen erstens freiwillig sein, zweitens die Rechnung von den Leistungsbestellern und -empfängern, also den Gemeinden und Schulen, bezahlt werden, und drittens erscheint mir ein Evaluationsrhythmus von vier bis sechs Jahren sehr hoch angesetzt. Es wäre von daher für die Schulen und Lehrkräfte motivierender, effizienter und benutzerfreundlicher, wenn Sie diese Evaluation aktiv bei Bedarf bestellen könnten und nicht vom Kanton passiv verordnet erhielten. Nochmals: Wir sind inmitten einer Spardebatte. Die Schule braucht Zeit für Lernen und Lehren. Diese Zeit soll nicht zunehmend durch Tests, Evaluationen und dergleichen aller Art unnötig verkürzt werden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Die Überlegungen von Hartmann-Flawil haben etwas für sich. Auch die Regierung fragt sich jeweils, weshalb denn andere Kantone nicht auf dieses Pauschal-System wechseln. Ihr Vorbild sind in dieser Sache die Gewerkschaftskassen, denn diese rechnen auch pauschal ab und haben damit gezeigt, dass sie sehr effizient wirtschaften können. Dies auch noch als Hinweis zum Eintretensvotum von Huser-Altstätten. Der Überschuss ist auch dank unserer Mitarbeitenden entstanden, die sehr gute Arbeit leisten. Ich kann beruhigen, denn die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 18. Juni 2013 die neue Leistungsvereinbarung mit dem Bund bzw. dem Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung über die Zusammenarbeit mit dem Kanton St.Gallen Träger der Arbeitslosenkasse verabschiedet. Diese gilt für die Jahre 2014/2018. Sicher, es ist nicht auszuschliessen, dass der Bund irgendwann an diesem System etwas verändern möchte, aber bis anhin gibt es dafür keine Anzeichen. Somit ist also die Sache bis ins Jahr 2018 geregelt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Wie gesagt, das Manifest liegt draussen. Hätten Sie beim Eingang nicht nur das «St.Galler Tagblatt» mitgenommen, sondern auch noch nachgeschaut, was da sonst noch liegt, hätten Sie es vielleicht bemerkt. Es wurde ebenfalls das Mail an diverse Kantonsräte verschickt. Vielleicht hat man die SVP-Fraktion vergessen, weil man dachte, dass da wahrscheinlich auch nicht so viele Kulturfreunde dabei sind. Ich sehe mich in dieser Ansicht bestätigt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen von Heim-Gossau / Britschgi-Diepoldsau und in seinem eigenen Namen, die Massnahme E9 zu streichen.

Die landwirtschaftlichen Strukturverbesserungsmassnahmen werden vor allem für das Berggebiet eingesetzt. Diese, aufgrund der landwirtschaftlich schwierigen Bedingungen ohnehin schon benachteiligten Regionen werden bei dieser Sparrunde besonders zur Kasse gebeten. Die Landwirtschaft hat mit 5,4 Prozent überdurchschnittlich viel zum Entlastungsprogramm beigetragen. Die Lebens-und Wirtschaftsgrundlagen wie Wasser, Elektrizität, Strassen und Bodenverbesserungen werden auf ein erträgliches Minimum, das heisst an die minimalen Anforderungen der Lebensbedingungen angepasst. Die Gelder werden den Bauernfamilien ausbezahlt. Von den Investitionen profitiert vor allem das ansässige Gewerbe. Die 200'000.- Franken sind gut investiertes Geld, da rund 250'000 Franken Bundesbeiträge zusätzlich in den Kanton fliessen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

dem Antrag Freund-Eichberg / Heim-Gossau / Britschgi-Diepoldsau ist zuzustimmen.

Mit den Investitionen – beispielsweise in Gemeindestrassen der Klasse 3 – schaffen wir bleibende und lohnenswerte Strukturen. Viele dieser Strukturverbesserungen dienen auch der Allgemeinheit.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Ich votiere für die Massnahme E34, möchte aber einfach Folgendes dazu sagen: Zum wiederholten Male ärgere ich mich über die Auflistung von Konsequenzen, die durch die PHS gezeigt werden. Es wird gesagt, es gäbe dann Einsparungen bei den Sachkosten. Die Ausstattung werde veraltet sein, die Betreuungsverhältnisse würden verschlechtert, die Module und die Kontaktstunden in der Lehre würden reduziert. Ich bitte Regierungspräsident Kölliker, dem Präsidenten des Hochschulrats, das ist er selbst, mitzuteilen, dass ich dies falsch finde. Es ist so, dass Dozenten aus der PHS, ich nenne bewusst keine Namen, hier konkret sagen, die Verwaltung hätte permanent zugenommen, man solle nur einmal ins Hadwig-Schulhaus gehen und schauen, was dort überhaupt noch stattfinde. Es fehlt auf diesem Blatt S. 99 die Reduktion des Aufwands der Verwaltung. Das gehört dazu. Es soll nicht an der Front, beim Unterricht, wie die Kollegen zu Recht bemängelt haben, gespart werden, sondern es soll bewusst kontrolliert werden, ob die Verwaltung so kostengünstig und so effizient wie möglich arbeitet. Das wäre mir ein Anliegen; dies zuhanden des Protokolls.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: In der vorberatenden Kommission wurde ergänzend zum Antrag der Regierung auch ein Antrag gestellt auf die gesamte Abschaffung der WMS/WMI. Dieser wurde mit 14:1 Stimme abgelehnt. Die vorgeschlagene Massnahme E29 der Regierung wurde mit 11:3 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat ebenfalls die Massnahme der Regierung mit 11:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der vorberatenden Kommission lag dieser Antrag nicht in dem Umfang vor, wie ihn die SVP-Fraktion nun eingereicht hat. Ebenfalls wurde auch nicht über den Antrag der SP-GRÜ-Fraktion abgestimmt. Ich gebe aber gleich das Abstimmungsresultat bekannt: Die vorberatende Kommission hat der Massnahme E14 mit 12:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

In diesem Fall tönt «Erste Hilfe» einfach gut, ist aber nicht unbedingt angebracht. Die Hilfe wird nämlich auch direkt vom Amt aus geleistet. Sicher, es handelt sich nicht um einen grossen Betrag, aber es ist eine Kürzung, die wir aufgrund der Korrespondenz mit den Gewerkschaften nun vornehmen müssen. Wir haben eine ziemlich dünne, rechtliche Grundlage bezüglich diesen Beiträgen, und weil die aktuelle Situation des Staatshaushaltes kritisch ist, müssen wir sie überprüfen. Wegen diesen Streichungen müssen wir jedoch den Stellenplan in unserem Rechtsdienst nicht erhöhen. Dazu seien die offiziellen Zahlen erwähnt: Wir hatten beim Gewerkschaftsbund im Jahr 2011 292 arbeitsrechtliche Auskünfte, bei Travail Suisse deren 79, vorgesehen waren aber für den Gewerkschaftsbund 15'000 und für Travail Suisse 11'000. Beim Amt für Arbeit bzw. beim Amt für Wirtschaft und Arbeit, Rechtsdienst, hatten wir 4'000 Rechtsauskünfte. Dies ist das Verhältnis, und deshalb ist die Regierung der Meinung, dass der Wegfall dieser Auskünfte bei den Gewerkschaften durch unsere Leute gut aufgefangen werden kann, und zwar ohne Anpassung des Stellenplans.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: der Antrag Freund-Eichberg / Heim-Gossau / Britschgi-Diepoldsau ist abzulehnen.

Was hat die Landwirtschaft zu den bisherigen drei Sparpaketen beigetragen? Beim Sparpaket I hat der Kantonsrat gewisse Massnahmen beschlossen, beim Sparpaket II hat die Regierung keine Massnahme vorgeschlagen – das ist auch zu berücksichtigen – und jetzt bringt sie die vorliegenden, die in ihren Augen vertretbar sind. Heim-Gossau hat auf die AP 14-17 hingewiesen, ein wichtiger Hinweis. Vielleicht ist bekannt, dass das Bundesparlament den Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft um 160 Mio. Franken erhöht hat, das heisst um 40 Mio. Franken je Jahr. Von diesen 40 Mio. Franken gehen 30 Mio. Franken an die Investitionskredite. Dieses Volumen wird von der vorliegenden Sparmassnahme nicht tangiert, was vor allem für die Landwirtschaft wichtig ist.

10 Mio. Franken betreffen nach Art. 93 des Landwirtschaftsgesetzes die Sparmassnahmen. Hier sind beispielsweise Strukturverbesserungsmassnahmen, Projekte zur regionalen Entwicklung usw. subsumiert. Bevor nun aber das Gefühl aufkommt, die Regierung handle gegenüber der St.Galler Landwirtschaft völlig unverantwortlich, möchte ich doch sagen, dass sie den Zahlungsrahmen stattlich ausgebaut hat. Es stehen ihr als Vollzugsbehörde rund 35 bis 40 Mio. Franken Investitionskredite zur Verfügung. Dann besteht für die bewilligten Betriebsdarlehen - das sind etwa 2 Mio. Franken – eine Co-Finanzierung zwischen Bund und Kanton, und schliesslich sind da noch die sogenannten Beiträge nach Art. 93 des Landwirtschaftsgesetzes, die jetzt von dieser Sparmassnahme betroffen sind. In den letzten Jahren bestand hier ein Volumen von rund 1,6 bis 2,1 Mio. Franken, mit in etwa gleichem Anteil von Kanton und Bund. Dieses Volumen nun will die Regierung um Fr. 200'000.- reduzieren. Es kann also keine Rede davon sei, dass sie unverhältnismässig gegen die Landwirtschaft vorgeht. Sie hat eine hohe Wertschätzung gegenüber den Bauernfamilien, ist aber der Meinung, dass diese Massnahme im soeben ausgeführten Gesamtkontext vertretbar sei.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: der Antrag Noger-St.Gallen / Ammann-Rüthi / Wehrli-Buchs / Gschwend-Altstätten ist abzulehnen.

Ich habe ein gewisses Verständnis für die Argumentation von Noger-St.Gallen, denn er präsidiert einen wichtigen Waldrat. Darüber hinaus zeigt mir sein Votum, dass die Waldräte ihre Funktion sehr ernst nehmen. Doch trotzdem möchte ich noch eine Gegenposition darlegen. Noger-St.Gallen hat sich zu den prozentualen Kürzungen hinsichtlich des Beitragsvolumens geäussert. Die Regierung hat in der Botschaft aber auch die Zielsetzungen bezüglich der bewirtschafteten Fläche ausgeführt. Der ideale Zustand wären 2'150 Hektaren Pflegegebiet. Mit der hier beantragten Reduktion wären wir bei 1'725 Hektaren angelangt, das heisst 20 Prozent unter dem Idealzustand. Das ist an sich unschön, aber vertretbar. Wieso? Ich komme damit zu einem Punkt, der in der Forstwirtschaft nicht immer gern gehört wird, den ich aber doch erwähnen muss. Die überbetriebliche Zusammenarbeit hat Fortschritte erzielt. Die Holzmarkt Ostschweiz AG, das heisst, die gemeinsame Vermarktung, ist sehr positiv. Daneben erwarten wir aber von der Branche, dass sie sich überlegt, wie die Waldbewirtschaftung effizienter werden kann. Es gibt im Kanton St.Gallen 15'000 Privatwaldbesitzer und 370 öffentliche Waldeigentümer. Bei jeder Massnahme, die aus dem sogenannten Transferhaushalt des Kantons stammt – also 1,8 Mrd. Franken – muss man sich überlegen, was passiert, wenn Transferleistungen gekürzt werden. Mit einer Kürzung indes ist nicht unbedingt schon eine effektive Angebotsreduktion verbunden. Der Empfänger kann sich beispielsweise auch überlegen, effizienter zu wirtschaften oder eine andere Finanzierungsbasis bereitzustellen. Es ist mir wichtig zu betonen, dass die Regierung an die Verantwortung der Waldeigentümer glaubt. Sie ist auch überzeugt, dass es hier ein gewisses Potenzial für eine verstärktere, überbetriebliche Zusammenarbeit bis hin zu Zusammenschlüssen gibt. Wenn man das Ganze anschaut, ist klar, dass die Waldwirtschaft einen relativ soliden Subventionsrahmen hat.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Blumer-Gossau hat darauf hingewiesen, dass wir im Kanton St.Gallen keinen öV-Fonds haben, trotzdem – die Zahlen hat Boppart-Andwil genannt -, haben wir aufgrund des Volksbeschlusses zur S-Bahn St.Gallen 30 Prozent mehr Angebot im Regionalverkehr; ein massgeblicher Sprung, der sich natürlich auf die Kosten auswirkt. Wir sind nicht im Niemandsland, sondern auf einem sehr guten Pfad unterwegs und möchten darauf auch weitergehen. Trotzdem, es ist klar, dass wir uns auch beim öV der schwierigen Situation des Staatshaushaltes stellen müssen. Im vorliegenden Fall ist es so, dass wir auf etwas verzichten, das noch gar nicht eingeführt ist. Und das ist, so meine ich, vertretbar. In der Entwicklung des öV besteht momentan eine grosse Dynamik, und das V. öV-Programm steht ganz im Zeichen der Konsolidierung. Das ist meines Erachtens auch gar nicht schlecht. Die Massnahme E4 ist nicht virtuell, denn der Auftrag lautet klar, dass der AFP entlastet werden muss. Den AFP zu entlasten bedeutet, dass geplante Massnahmen gestrichen werden. Blumer-Gossau hat die FABI-Vorlage erwähnt. FABI steht für Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur. Hier jedoch reden wir über das bestellte Angebot. Diese zwei Sachen müssen auseinandergehalten werden: Infrastruktur einerseits und Bestellung andererseits. Das ist nicht wie bei der Strasse, und deshalb muss man bei der Haushaltsplanung, bei der Steuerung der öV-Kosten sich gut überlegen, welches Angebot denn wirklich bestellt werden soll und wo man reduzieren könnte. Zugegebenermassen sehe auch ich das Bedürfnis bezüglich Sonntags- und Nachtangebot, aber unter dem Strich ist diese Massnahme auf jeden Fall vertretbar.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Auch bei einer moderaten Anhebung der Gebühren werden diese für die Kunden weiterhin günstig bleiben, verglichen mit der Privatwirtschaft. Wir haben den Auftrag, Kosten so zu berechnen, dass sie unseren Aufwand decken. Das ist genau das Äquivalenzprinzip, was wir hier wahrnehmen. Es sind also immer noch jetzt marktgerechte Kosten. Die vorgeschlagene Massnahme dient daher nicht bloss der Entlastung des Staatshaushaltes, sondern auch der Entzerrung des Marktes bei Beurkundungen und Beglaubigungen im Kanton.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Es wird hier wie im Theater emotional. Ich liebe das. Ich liebe aber auch das Theater St.Gallen. Es ist erste Liga. Wir brauchen erste Liga. Es ist ein Standortvorteil wie eine Universität. Es ist das erste und älteste Stadttheater mit drei Sparten der Schweiz. Es ist das bestbesuchte Theater der Schweiz. Es ist ein Regionaltheater, an dem junge Leute zu ihrem Ziel kommen können, die eine Ausbildung dafür in Kauf nehmen. Arbeiten, Stunden bezahlen für Musikunterricht und Gesang und dann aber hier irgendwann einmal ihr Ziel erreichen und hier spielen und auftreten können. Tausende von Besucherinnen und Besuchern, von Schülerinnen und Schülern freuen sich an dieser Institution. Das zu diesem Theater. Es ist ein Bildungsangebot. Deswegen ist es auch ein Staatsangebot. Wir haben dahinter genau wieder einen Volksentscheid. KTSG ging an den Kanton. Nicht aber die Pensionskasse. Die war dem Kanton zu teuer. Da hat man sich dann ganz schön distanziert. Damit ist nun die KTSG im faulen Rank und muss sich der städtischen anpassen, damit sie die gleichen Bedingungen haben wie alle in der städtischen Pensionskasse. Diese 4,8 Mio. Franken waren nie in diesem Paket benannt. Dahinter war der Abtausch Museen an die Stadt, Theater zum Kanton. Ziel ist es, einen Leistungsauftrag zu erfüllen. Sie können nicht jetzt mit Mittelentzug von einer zusätzlichen Million sozusagen diesen Leistungsauftrag gefährden. Sie sind im falschen Geschäft. Wenn Sie nun weniger Kosten haben wollen, müssen Sie den Leistungsauftrag erst in Frage stellen, und erst daraus ergibt sich dann möglicherweise eine Kostenminderung. Der Kantonsrat muss den Leistungsauftrag bestätigen und genehmigen. Das haben sie nämlich gemacht. Diese Million, die das Theater jetzt schon zu schlucken hat, setzt sich zusammen aus den 400'000 Franken an die Pensionskasse für die Übergangsregelung und 300'000 Franken, die nicht kommen von der Migros, weil sie eine andere Kulturpolitik betreibt, nämlich weil sie diese Gelder in die regionalen Projekte gibt. Also merke: Regionale Projekte profitieren von diesem Geld, welches nicht in dieses Theater geht. Das ist doch auch gut. Man muss es nur einfach so zur Kenntnis nehmen. Weitere 200'000 Franken muss das Theater mehr übernehmen an Unterhaltskosten, weil beim Abtreten von der Stadt zum Kanton hier nicht sauber gerechnet wurde. Also 0,9 Mio. Franken kann das Theater zusätzlich an Kosten bzw. Aufwand noch schlucken. Nicht aber jetzt noch einmal weitere 200'000 oder 300'000 Franken, weil – wie Cozzio – St.Gallen gesagt hat- dann die Stadt nochmals einen Drittel weiter kürzen würde.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube. Ja, der Leistungsabbau des Staatsarchivs, dessen Nachholbedarf im personellen Bereich erst zum Teil erfüllt ist und im baulichen Bereich nach wie vor besteht, ist schmerzhaft. Angesichts der Finanzlage des Kantons und der auch vom Kantonsparlament geforderten Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden schien der Regierung diese Reduktion jedoch vertretbar und auch mir. Der Leistungsabbau gegenüber Gemeinden sollte denn auch durch andere Massnahmen, wie Schulungsangebote, zum Teil aufgefangen werden können. Bei der Reduktion von Konservierungs- und Restaurierungsmassnahmen hingegen ist nicht auszuschliessen, dass dadurch zu einem späteren Zeitpunkt wieder Nachholbedarf vorhanden sein wird. Doch im Moment scheint uns diese Massnahme vertretbar.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Sie mögen dies hier auch nicht gerne hören. Ich bin gegenüber dem Kanton Thurgau bezüglich Denkmalpflege und Archäologie eine Liga abgestiegen. Trotzdem spiele ich in dieser Liga gerne und mit grossem Einsatz. Die Kürzungen in der Denkmalpflege sind überdurchschnittlich und verlangen tatsächlich eine sehr klare Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Die Gemeinden sind jedoch gemäss Verfassung ebenfalls zur Erhaltung und Pflege des kulturellen Erbes verpflichtet. Mit «Staat» sind in unserer Kantonsverfassung sowohl Kanton als auch Gemeinden gemeint. Stimmen Sie dem Antrag der Regierung zu und stärken Sie damit die Verantwortung und die Autonomie der Gemeinden.

Es gibt allerdings eine Voraussetzung: Inventare müssen als gemeinsame Basis für den Schutz erstellt werden. Durch die Beratung der kantonalen Denkmalpflege können Sie damit rechnen, dass den Gemeinden auch fachlich hier unter die Arme gegriffen wird. Ein einziger Unterschied besteht bei den Mitteln, die nicht mehr an kommunale Objekte gesprochen werden und somit durch den Kanton mitfinanziert werden. Was die Ergänzung des Antrags der vorberatenden Kommission durch diesen Antrag wegen sakralern Bauten betrifft: Diesen können wir eigentlich so zustimmen. Denn auch bisher waren diese gleichberechtigte Partner in der Finanzierung. Die Konfessionsteile haben mit den Gemeinden und mit dem Kanton Sakralbauten mitfinanziert, in der Regel mit einem Drittel. Das heisst, wir haben auf drei Drittel aufgeteilt. Gegen diese Ergänzung des Antrags hätten wir seitens der Regierung nichts, wie heute früh besprochen. Bitte stimmen Sie also dem Antrag der Regierung vorab einmal zu.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Zu Rossi-Sevelen: Der Aufwand der Gemeindeaufsicht hängt zum einen stark von der Anzahl der zu beaufsichtigenden Gemeinden ab, zum anderen von der Professionalität. Dort, wo Aufgaben in Nebenämtern mit kleinen Pensen erfüllt werden, werden tendenziell, bezüglich Finanzen und Amtsführung, mehr Aufgaben an das Amt für Gemeinden herangetragen. Gleiches dürfte auch für andere Verwaltungsbereiche wie beispielsweise Bau, Soziales, Steuern gelten. Kann also einerseits die Zahl der Gemeinden reduziert und andererseits die Professionalität in der Leistungserbringung der Gemeinden gesteigert werden, so reduziert sich anderseits der Aufwand für das Amt für Gemeinden. Wird die Massnahme E18 angenommen, so sollen Überlegungen angestellt werden, ob und wie ein sinnvoller Druck zu Strukturreformen in die eben erwähnte Richtung möglich ist. Die Regierung wird sich allerdings hüten, hier Fusionen zu verordnen, das ist ganz alleine Sache der Gemeinden. Jedoch haben besonders Gemeinden, die viele Arbeiten an Dritte abgeben, ein Problem. Das muss auch einmal zur Kenntnis genommen werden.

Wie weit ist die Regierung mit der Prüfung solcher Massnahmen fortgeschritten, und wie werden diese aussehen? Diese Überlegungen werden angestellt werden müssen, wenn die Massnahme E18 umgesetzt werden soll. Bisher hat die Regierung weder solche Massnahmen konkret diskutiert, geschweige denn verabschiedet. Zuerst muss die Massnahme E18 angenommen werden.

Zur Frage, ob die Regierung die zurückgenommene Gebietsreforminitiative des Kantons Graubünden umsetzen und Gemeinden wegfusionieren möchte: Auch hier muss ich klar verneinen. Sie wählt eine andere Strategie und möchte die Verantwortlichen in den Gemeinden besser ausbilden, damit sie diese Kontrollaufgaben selber machen. Es gibt bereits einen Pool – das interne Kontrollsystem – wovon die Gemeinden profitieren können. Damit sind auch verschiedene Gefahren aus der Welt geschafft.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Dieses Thema hier hat nichts mit der Thematik der Volksabstimmung zu tun. Damals ging es um die persönlichen Beiträge. Doch um diese geht es jetzt nicht. Hier geht es um eine Einzelmassnahme, mit der die Mietzinskosten zusätzlich bevorschusst werden. Eine solche ist in grossen Zentren der Schweiz wie beispielsweise in Zürich, Bern, Basel-Stadt, Wadt und Genf bestimmt nötig, denn dort sind die Immobilienpreise in die Höhe geschossen. Zum Glück können diese jedoch nicht mit der Ostschweiz verglichen werden. Wenn wir diese Bevorschussung weiterführen, dann laufen wir unter Umständen in die Falle, denn der Bund könnte diese Grenze demnächst um 10 bis 20 Prozent anheben. Das würde bedeuten, dass wir auf die so erhöhten Mietzinskosten auch noch unseren bisherigen draufzahlen, was die Sache dann erst richtig teuer macht. Es ist Polemik, dass wir mit dieser Massnahme die Leute in die Sozialhilfe oder gar in die Heime treiben. Das stimmt nicht. Zudem haben die Betroffenen zwei Jahre Zeit, um eine vernünftige Wohnung zu suchen. Auch ich persönlich musste eine gute Wohnung in der Stadt St.Gallen finden und war überrascht, wie günstig eine solche ist. Die ausserordentliche Ergänzungsleistung ist eine Bevorschussung der Mieten, womit ein höchst angenehmes Niveau erreicht ist. Das ist nun einfach nicht mehr dienlich. Daher hat die Finanzkommission und auch die Regierung ganz klar gesagt, dass diese Sparmassnahme vertretbar sei. Wir werden auch in einer allfälligen Volksabstimmung sehr gut argumentieren können.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich erinnere an das Eintretensvotum des SVP-Fraktionspräsidenten, der die zentralen Aufgaben des Staates aufgezeigt hat: Sicherheit, Bildung und Gesundheit. Integration und Gleichstellung subsumiere ich sowohl bei der Sicherheit als auch bei der Bildung, denn durch gute Integration können Arbeitsfrieden und Produktivität in den Firmen besser gesichert werden. Solches hat die Bauwerk in St.Margrethen bewiesen. Ebenso darf ein höheres Bildungsniveau erwartet werden, wenn die Kinder durch Frühförderung und die Erwachsenen mit Deutschkursen besser unterwegs sind. Die Diskrepanz zwischen Menschen, die neu in unser Land kommen und die Sprache nicht kennen und solchen, die sie ganz gut – wenn auch nicht immer perfekt – können, nimmt ab. Daher kann der Kanton trotz Reduktion der Integrationsmassnahmen das Angebot halten. Des Weiteren hat Tinner-Wartau gesagt, dass die VSGP ihren Reserven 1 Mio. Franken entnimmt, um in Deutschkurse zu investieren und zwar nicht nur für ein, sondern für mehrere Jahre. Das wiederum ermöglicht dem Kanton, seine von den Gemeinden sehr geschätzten Leistungen weiterhin halten zu können. Die Welt ist folglich trotz Reduktion in Ordnung.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Streichungsantrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die Massnahme im Bereich Seerettung ist ungerecht. Die Einnahmen aus der Wassernutzungsgebühr und der Schifffahrtssteuer gehen in die Staatskasse. Die Tendenz beider Einnahmen ist steigend. Nun sollen die elf Ufergemeinden alleine die Betriebsbeiträge und teilweise die Kosten für Neuanschaffungen übernehmen. Ich gebe Ihnen die Sicht einer Partnerrettungsorganisation bekannt und lege somit auch meine Interessen offen: Die Seerettungsdienste sind Milizorganisationen. Sie sind jetzt schon ausserordentlich günstige, effektive und effiziente Organisationen. Ich unterstütze keine Qualitätsverluste in diesen Organisationen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ich gebe Ihnen das Abstimmungsverhalten der vorberatenden Kommission bekannt. Die vorberatende Kommission hat die Massnahme E22 mit 7:7 Stimmen bei 1 Abwesenheit durch den Stichentscheid des Kommissionspräsidenten gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der GLP-BDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich habe schon Mühe. Erst im Juni haben wir demokratisch, als gewählte Volksvertreter, einen Entscheid gefällt, und jetzt kommen wir wieder, kaum einen Monat später, mit einem neuen Antrag, und ich frage mich schon, wir sind doch kein Jekami-Betrieb. Wir haben damals einen Entscheid gefällt, und jetzt sollen wir wieder ein neues Paket eröffnen, das wieder Kosten verursacht, und wir sind im Entlastungsprogramm. Ich möchte daran erinnern, dass wir das jetzt festhalten, was wir damals beschlossen haben. Ich bin gegen eine Zweckentfremdung und ich möchte Ihnen beliebt machen, dass wir jetzt auch ein klares Signal senden, dass wir den Antrag, der hier vorliegt, klar ablehnen und an der Zweckbindung festhalten, denn wir brauchen das Geld dringend für die Strassenprojekte, die dann im 5. Strassenbauprogramm auch präsentiert werden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Der Schutz dieser Personen, die hier angesprochen sind, bleibt gewährt, auch trotz dieser Massnahme. Die Organisationen leisten gute Arbeit. Es geht nur um die Drosselung der Kostensteigerung. Tatsächlich müssen mehr als eine halbe Million Franken eingespart werden, damit der Kanton um 200'000 Franken entlastet wird. Diese Massnahme führt wegen des Kostenteilers zwischen Kanton und Gemeinden auch zu Einsparungen für die Gemeinden und zu höheren Einsparungen bei den Einrichtungen als die 200'000 Franken. Es ist auch korrekt, dass der Kostenverschiebung in ausserkantonale Kinder- und Jugendeinrichtungen irgendwo ein Vorlauf gegeben werden könnte. Nicht korrekt ist die Behauptung, dass das Frauenhaus personell am Anschlag läuft. Das Frauenhaus hat in den letzten Jahren die Personalausbauten vornehmen können, sofern die Notwendigkeit nachgewiesen war. Gemeinden und Kanton finanzieren das und stehen auch dazu.

Für den Vorschlag der Regierung spricht: Die Kosten für Aufenthalte in den Einrichtungen für schutzbedürftige Personen sind in den letzten Jahren stets gestiegen. Der anrechenbare Nettoaufwand der St.Galler Kinder- und Jugendeinrichtungen ist vom Jahr 2008 auf das Jahr 2011 um 13 Prozent gestiegen. Auch stieg der anrechenbare Nettoaufwand im Frauenhaus in dieser Zeitspanne um 30 Prozent. Die Regierung erachtet es deshalb für vertretbar, in diesem Bereich eben die Kostensteigerung zu drosseln.

Zu Häusermann-Wil: In dieser Massnahme E20 sind eben auch diese Leistungen miteinbegriffen. Sie sind nicht so aufgeführt worden – das tut mir leid. Trotzdem, sie gehören hier dazu. Ich zeige nur noch einmal auf: Es geht hier nicht um direkte Einschränkungen, es geht nur um eine Drosselung der Kostenzunahme.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auch die vorberatende Kommission hat dieser Massnahme mit 11:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Ich verwahre mich natürlich dagegen, dass es ein Husarenstreich sei und nicht überlegt. Es ist so, dass das in anderen Kantonen möglich ist. Wir sind als Parlamentarier verpflichtet gewesen und sind es heute noch, mögliches Sparpotenzial zu eruieren. Das ist kein Frust oder so etwas. Meine zwei Töchter haben jetzt die Matura abgeschlossen mit hervorragenden Lehrkräften. Ich habe diese auch geschätzt und schätze sie noch immer. Das ist nicht das Thema. Das Thema ist, dass jeder in diesem Kanton einen Beitrag leisten muss. Wenn ich sehe, was wir in den letzten Stunden hier für Massnahmen beschlossen haben, dann ist das keine Massnahme aus meiner persönlichen Sicht, die extrem schmerzvoll ist. Im Gegenteil: Das ist eine Massnahme, die vertretbar ist. Das habe ich auch in meinem Votum gesagt. Noch etwas einfach zur Ergänzung. Ich habe auch gesagt, es ist mir klar, dass die Berufsaufträge überprüft werden. Das ist eine Angleichung. Eine Angleichung auch an andere Kantone mit hohem Sparpotenzial. Ich bitte Sie, wenn Sie einen Sparwillen haben, hier zuzustimmen. Wir können hier viel sparen mit einem relativ geringen Aufwand.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Wenn es nicht traurig wäre, wäre es zum Lachen, was ich da höre. Seien wir einmal ehrlich und verdrehen wir nicht die Köpfe in alle Richtungen, um so eine Massnahme zu rechtfertigen. Es geht hier nicht um Sicherheit, sondern darum, Geld zu generieren. Es geht darum, den St.Galler Bürgerinnen und Bürgern mehr Geld aus dem Sack zu ziehen, alles andere ist nicht wahr. Ansonsten stünde diese Massnahme nicht in diesem Entlastungspaket. Eigentlich würde sie in ein sogenanntes «Belastungspaket» gehören. Die Regierung macht einen dreifachen Denkfehler. Sie glaubt, die Kantonsfinanzen zu entlasten und damit auch die Bürgerinnen und Bürger.

Erstens: Sie gibt 1,2 Mio. Franken Steuergelder aus, um diese Blechapparate zu kaufen. Zweitens: Sie hofft, damit mehr als 7 Mio. Franken Bussengelder einzutreiben. Dazu lauert sie den Bürgerinnen und Bürgern am Strassenrand auf, um ihnen Geld abzuluchsen. Drittens: Die Regierung stellt noch für 400 Stellenprozente Personal ein, um diese Bussen einzutreiben. Sie sieht folglich den Sparauftrag darin, bei der Bevölkerung abzukassieren und damit auch Geld aus der Wirtschaft abzuziehen. Dazu möchte ich in aller Deutlichkeit sagen, dass sich eigentlich die Regierung in aller Form bei der St.Galler Bevölkerung für eine solche Sparmassnahme entschuldigen müsste.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Aus Sicht der Gemeinden ist es wichtig, bei dieser Sparmassnahme zumindest auch der Aufgabenteilung Kanton und Gemeinden gerecht zu werden. Deshalb erwarten wir eine klare Zuständigkeit der kantonalen Schutzobjekte im Bereich des Kantons und der regionalen und kommunalen Schutzobjekte im Bereich der Gemeinden. Ich bin aber auch überzeugt, dass mit der anstehenden Baugesetzesrevision dieser Aufgabenteilung dann ebenfalls nachgelebt werden wird. Ich kann Ihnen auch versichern, und da bin ich ebenfalls überzeugt, dass die Gemeinden den Wert ihrer kommunalen oder regionalen Schutzobjekte sehr wohl erkannt haben und Sie deshalb ohne Sorge dieser Massnahme zustimmen können.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E24 zu streichen.

Es gibt ein paar Sätze, die man in diesem Rat sogar als junges Mitglied sehr häufig wieder einmal hört. Das ist einer davon: «Sind wir hier eigentlich in einem Basar, oder wie?» Sie haben gerade aus einer Gesamtmassnahme etwas herausgebrochen, ohne eine wirkliche Konsequenz darin erblicken zu lassen. Jetzt wurde die Klangwelt Toggenburg einseitig gerettet. Die Lokremise lässt man jetzt wieder drin. Es besteht übrigens ein Teil in dieser Massnahme E24, von welchem wir nicht genau wissen, wer davon alles betroffen ist. Das sind diese Fr. 100'000.– Beiträge an diverse Institutionen. Das kann irgendwer sein, wie wir letztes Jahr schon im Lotteriefonds-Antrag gesehen haben. Das sind Institutionen wie das Kulturschloss Wartegg, das Kulturkino Madeleine in Heerbrugg, das Theater Momoll in Wil. Wenn jemand von denen betroffen ist, dann kommen sie auch wieder hierher und wollen, das da zu tun. Vielleicht auch wieder über den Lotteriefonds, vielleicht finden wir irgendwo ein Töpfchen. Tatsache ist, wir haben es hier mit einer höchst intransparenten Massnahme zu tun. Das hat man wahrscheinlich auch sehr clever seitens der Regierung so gewählt. So war es möglich, dass die Kulturschaffenden nicht aktiviert wurden. Wir haben erst vor einer Woche gemerkt, dass man ihnen überhaupt etwas wegnimmt. Da kann man sich schon auf die Schulter klopfen und finden: «Das haben wir aber gut gemacht. Das haben wir vor allem undemokratisch gemacht.» Das finde ich problematisch. Genauso, wie ich es problematisch finde, eine einzelne Massnahmen hier wieder herauszubrechen, genauer gesagt einen Teil einer Massnahme wieder herauszubrechen.

Lassen Sie mich einen weiteren Punkt erwähnen: In diesem deckt sich meine Meinung nicht ganz mit der meiner Fraktion. Es ist eine unwirksame Massnahme. Die Bürgerlichen haben sehr viel darüber gesprochen, dass es vor allem darum gehe, das Ausgabenwachstum zu bremsen. Mit diesen Fr. 820'000.– bremsen Sie das Ausgabenwachstum nicht alleine. Die teuerungsbedingte Steigerung bei der Subvention für die Genossenschaft Kunst und Theater St.Gallen (abgekürzt: KTSG) wird diesen Betrag, den Sie hier einsparen, in wenigen Jahren wieder auffressen. Damit spreche ich nicht dem Antrag der SVP-Fraktion nach dem Wort. Wir werden diesen selbstverständlich nicht unterstützen. Eine Kürzung im Kulturbereich ist zum jetzigen Zeitpunkt schlichtweg nicht nötig und es ist unangebracht. Wenn der Vorsteher des Departementes des Innern von Ligen spricht: Denkmaltechnisch ist er ganz klar eine Liga aufgestiegen, als der den Kanton gewechselt hat. Wenn wir z.B. das Atelier in Rom anschauen: Der Thurgau hat kein solches Atelier. Ich will Ihnen das nicht persönlich unterstellen. Es gilt die Gesamtregierung. Aber bitte, ziehen Sie uns hier nicht auf das Niveau des Kantons Thurgau.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich habe die Worte vom Vorsteher des Departement des Innern sehr wohlwollend entgegengenommen. Ich glaube, dass mein Aufruf in der vorberatenden Kommission angekommen ist, dass nämlich der Druck nicht von oben auf die Gemeinden kommen darf, sondern von den Gemeinden selbst kommen muss. Ich kann dieser Massnahme E18 sehr wohl zustimmen, mit der Voraussetzung und dem Ziel, dass sie auch tatsächlich so gehandhabt wird.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Ich möchte der Regierung einfach mit auf den Weg geben, dass sie davon absieht, Gemeindefusionen von oben zu diktieren.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich habe auch für die Ausführungen von Walser-Sargans volles Verständnis. Die Schutzwaldpflege ist ausserordentlich wichtig, und es ist allemal besser, in sie, anstatt in teure Schutzbauten, zu investieren. Über den Grundsatz sind wir uns also einig. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass wir in diesem Bereich – als Folge einer neuen NFA-Periode – ein spürbar höheres Volumen für die Schutzwaldpflege und die Schutzbauten zur Verfügung haben. Wenn ich die NFA-Periode 2008/2011 mit derjenigen von 2012/2015 vergleiche, dann stelle ich fest, dass wir beim Schutzwald in der Periode 2008/2011 12,4 Mio. Franken und 2012/2015 21,3 Mio. Franken und bei den Schutzbauten 2008/2011 7,6 Mio. Franken und 2012/2015 10,6 Mio. Franken haben. Folglich können wir dank einem guten Vertragsmanagement und der Mittelerhöhung durch den Bund doch einiges machen. Insofern ist diese Kürzung, die nicht zu einer Kürzung der Bundesbeiträge führt, vertretbar. Wir können die Schutzwaldstrategie nach wie vor einhalten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Der Frontalangriff auf die Mittelschullehrpersonen wird von unserer Fraktion ebenfalls nicht mitgetragen. Nach dem umfassenden Votum von Noger-St.Gallen kann ich mich kurzfassen: Es kann und darf nicht sein, dass man während der Prüfungsphase von neuen Berufsaufträgen für die Volksschullehrpersonen, die Mittelschullehrpersonen sowie den Berufsfachschullehrpersonen, einer einseitigen Erhöhung der Pflichtpensen der Mittelschullehrpersonen zustimmt. Die neuen Berufsaufträge sollten im Jahr 2014 vorliegen. Es ist deshalb zwingend, diese Auslegeordnung abzuwarten. Alles andere wäre einfach unverantwortlich.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich schliesse mich meinen beiden Vorrednern an und möchte an die vor einigen Jahren durchgeführte Sondersession zum Klimawandel erinnern. Damals haben wir gehört, dass vermehrt mit Grossereignissen, zum Beispiel mit plötzlich anfallenden Wassermassen, zu rechnen sei. Die modernen Sanierungen haben sich bewährt, wie gerade das Linthgebiet zeigt. Es sind die Ökologisierungen, das heisst hier der grössere Raum für die Gewässer, die Sicherheit bieten. Es ist meines Erachtens verfrüht, in diesem Bereich jetzt schon sparen zu wollen, denn es stehen noch Sanierungen an. Der Betrag kann dann gekürzt werden, wenn die Sanierungen mehrheitlich abgeschlossen sind.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Ich möchte einfach noch diesen Eventualantrag vertieft erläutern, da es darum geht, dass wir die Finanzierungsverantwortung ebenfalls in den Text mit einbezogen haben und die Streichung ab dem Jahr 2016 dann eintreffen wird.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

legt seine Interessen als Mitglied des Katholischen Kollegiums des Bistums St.Gallen und Betroffener einer Bildungseinrichtung mit katholischer Prägung offen und beantragt, die Massnahme E28 zu streichen und für den Fall, dass der Kantonsrat der Streichung der Massnahme nicht zustimmt, die Verschiebung der Massnahme auf das Jahr 2016.

Was bewegt mich, diesen Streichungsantrag zur Massnahme E28 mit einem Eventualantrag «Verschiebung der Massnahme auf 2016» zu stellen? Sie wundern sich sicher, da ich kein Flade-Schüler bin. Ich bin Mitglied des Katholischen Kollegiums des Bistums St.Gallen sowie ein Betroffener einer Bildungseinrichtung mit katholischer Prägung, die dem Sparpaket I zum Opfer gefallen ist und es heute nicht mehr gibt. Somit lege ich meine Interessen offen. Dies ist aber nicht in einen direkten Bezug mit dem Antrag E28 zu, aber für mich persönlich sind dies wichtige Bildungseinrichtungen, die in der Geschichte des Kantons St.Gallen eine wesentliche Rolle spielten und/oder immer noch spielen. Stärken wir deren Identität. Der Kantonsrat hat es also in der Hand, bei gewissen Bildungseinrichtungen mit Entzug von finanziellen Mitteln deren Zukunft zu erschweren. Aber bei dieser Massnahme E28 will man insbesondere – soll man der Regierung Glauben schenken – eine Diskussion mit der Stadt St.Gallen über die Finanzierung der Flade aktiv angehen. Für mich ist dies der falsche Zeit- und Ansatzpunkt. Denn die Bedingungen der Stadt St.Gallen sind uns hier im Saal nicht bekannt, und daher ist der Antrag der vorberatenden Kommission nicht umsetzbar, da wir als Rat nicht Dritte beauftragen und verpflichten können, höhere Beitrage – in diesem Falle die Stadt St.Gallen – zu erteilen. Daher ist dies nicht relevant und auch nicht Bestandteil dieses Entlastungsprogrammes 2013. Ich plädiere daher, dass die Regierung federführend die Angelegenheit über die Finanzierung der Flade endlich angeht und mit den Beteiligten eine Lösung erarbeiten soll und muss. Wir wollen nicht jährlich diese Frage im Rat diskutieren und nicht auf diesem Wege. Eine Diskussion soll es geben, und dies hat es nun auch aufgrund dieser Massnahme E28 gegeben.

In der Region St.Gallen und Umgebung wird nun über dieses Thema intensiv und öffentlich debattiert. Dies haben wir nun vom Präsidenten der Rechtspflegekommission gehört, dies zeigen auch die 13'249 Befürworter, welche die Petition unterschrieben haben. Diese Leute haben Zeugnis abgelegt. Dies müssen wir als Kantonsräte aller Parteien zur Kenntnis nehmen. Wenn ich die Petition unserer Sarganserländer zum Schuldzuweisungsentscheid als Beispiel nehme, so hat dies für mich ebenso eine grosse Dimension. Also hören wir auf die Menschen draussen. Die Flade ist offen für alle Schülerinnen und Schüler, nicht nur für Katholiken. Die Flade ist eine moderne und weltoffene Schule, und ihre Grundlagen sind wie in allen öffentlichen Schulen das Volksschulgesetz und der kantonale Lehrplan. Daher hat die Flade Anspruch auf diese öffentlichen Gelder. Es ist uns hoffentlich allen im Saal bewusst, dass wir mit dieser Massnahme eine gute und in der Bevölkerung etablierte Schule vor eine Gefährdung ihrer Zukunft stellen. Ich als Parlamentarier kann dies nicht verantworten. Halten wir doch Sorge zu dieser Schule und diskutieren wir über die Finanzierung zuerst in den dazugehörenden Gremien. Denn was wir heute beschliessen, kann enorme Auswirkungen haben oder was geschehen ist, ist geschehen. Denn was kaputt ist, ist kaputt. Tragen wir doch Sorge zu unseren auf christlichen Werten basierenden Schulen und stärken wir deren Identität, wie ich es einleitend gesagt habe, und schaffen wir sie nicht ab.

Aus diesen genannten Gründen beantrage ich Ihnen, wie grossmehrheitlich auch die CVP-EVP-Fraktion, den Streichungsantrag zu unterstützen und die Massnahme E28 abzulehnen. Falls der Kantonsrat nicht auf meinen Antrag eingeht, so möchte ich in einem Eventualantrag beantragen, diese Massnahme auf das Jahr 2016 zu verschieben. So können die diesen Sommer eintretenden Schülerinnen und Schüler die Schule zu gleichbleibenden Bedingungen im Jahr 2016 beenden. Darum ist eine Verschiebung nötig. Ich kann einfach aus meiner eigenen Erfahrung, wie ich einleitend gesagt habe, als Präsident einer nicht staatlichen Mittelschule, berichten. Wir mussten aufgrund einer Reduktion des Staatsbeitrages innerhalb eines Jahres die Schülerinnen und Schüler in gleichwertige Bildungsinstitutionen vermitteln. Was das heisst, muss ich Ihnen wohl nicht noch näher erläutern.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: den Anträgen der Regierung ist zuzustimmen.

Der Aufgaben- und Finanzplan basiert natürlich auf der Prämisse, dass die AP 14-17 umgesetzt wird. Sollte jetzt das Referendum zu Stande kommen und das Volk die neue Agrarpolitik ablehnen, dann müssten wir die Grundlagen neu berechnen. Zu Gschwend-Altstätten und zur Begründung auf dem grauen Blatt möchte ich festhalten, dass die Regierung nicht die LQB aus der AP 14-17 herausbricht, sondern diese umsetzt. Dazu bereiten wir ein kantonales Umsetzungskonzept vor, zusammen mit den drei Pilotgemeinden Gossau, Grabs und Neckertal. Hier werden wir die LQB erproben. Ich habe in der vorberatenden Kommission auch gesagt, dass es klar ist, dass wir nächstes Jahr bei der Beratung der kantonalen Umsetzung der AP 14-17 im Kantonsrat einen Teil Landwirtschaftsrecht im engeren und einen Teil Naturrecht im eigentlichen Sinn haben werden. Dort spielen natürlich alle Subventionstatbestände, alle naturrechtlichen Bestände hinein. Da gehört die Abgeltung ökologischer Leistungen, wozu auch die LQB gehören, dazu, ebenso die jetzt vom Bundesgesetzgeber neu eingeführten Ressourceneffizienz- und die Biodiversitätsbeiträge usw. Dass es hier eine Gesamtschau braucht, ist für die Regierung selbstverständlich. In diesem Sinn basiert der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion auf einem gewissen Irrtum. Die Regierung setzt die LQB um, aber sie will das mit einem bescheideneren finanziellen Korsett tun. Die Finanzkommission hat bei der Beratung der Rechnung 2012 gesehen, dass wir bei der Entwicklung der Kosten gemäss dem Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen ein Problem haben. Der Kanton St.Gallen hat dort ein sogenanntes Vertragssystem, das bedeutet, dass die Steuerung der Kosten ziemlich schwierig ist. Mit zwischen Bewirtschaftern und Gemeinden abgeschlossenen Verträgen müssen wir bezahlen. Hier wird der Übergang von einem Vertrags- zu einem Verfügungsmodell zu prüfen sein. Dieser Wechsel wird mutmasslich gewisse finanzielle Entlastungen bringen. Es ist also insofern eine Gesamtposition, die uns eine gewisse finanzielle Vorgabe für die Umsetzung der ganzen AP 14-17 gibt, im Besonderen bei der LQB.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag Bischofberger-Thal ist zuzustimmen.

Ich möchte auf den Aspekt hinweisen, dass es sich bei dieser Massnahme um keine Sparmassnahme handelt. Kosten bleiben völlig unverändert bestehen. Sie werden nur verschoben und Sie gefährden mit dieser Massnahme, die eigentlich in diesem Entlastungspaket gar nichts verloren hat, letztlich doch die Schule und Sie gefährden vor allen Dingen auch die millionenschweren Gelder, die der Katholische Konfessionsteil jedes Jahr an die Schule gibt. Denn wenn aus dieser Schule eine städtische Schule wird, würden wahrscheinlich auch diese Gelder versiegen. Ich glaube, es ist keine Sparmassnahme und man gefährdet ein St.Galler Erfolgsmodell. Auch ich als Sarganserländer gönne der Stadt diese gute, traditionsreiche Schule.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E47 zu streichen.

Eigentlich sollte für den Bereich Bauten und Renovationen mindestens 1 Prozent des Gebäudewertes zur Verfügung stehen. Aus betrieblicher Sicht ist das für den Gebäudeunterhalt sowie für dringend nötige Anpassungen zwingend nötig. In diesem Budgetposten sind im Kanton St.Gallen seit Jahren wesentlich tiefere Beträge. Parallel dazu wurde auch ein Grossteil der Gesamtsanierungen hinausgeschoben. Der Nachholbedarf für Gesamtsanierungen ist gewaltig hoch, das Spitalmoratorium lässt grüssen. Die Folge davon ist, dass in unserem Immobilienportfolio ein beachtlicher Teil der Bauten in einem desolaten Zustand ist. Es gibt Spitäler, in denen die Temperatur der Patientenzimmer in einem strengen Winter bei 15 Grad liegt oder die Zimmer für Privatpatienten haben, die weder über Dusche noch WC verfügen. Pikant ist, dass die Sanierung dieser beiden erwähnten Beispiele in der Investitionsplanung der Regierung für die nächsten 10 Jahre nicht angedacht ist. Es ist klar, dass es bei der Massnahme E47 nur um eine Kürzung im Bereich der Neubauten geht. Weil jedoch Sanierungen bestehender Gebäude zum Teil über Jahrzehnte hinausgezögert werden, ist es umso wichtiger, dass eine gewisse Flexibilität bezüglich Neubauten erhalten bleibt. Nur so ermöglichen wir den Nutzern, einen einigermassen effizienten Betrieb aufrechtzuerhalten. Die vorgeschlagene Kürzung entspricht übrigens im Bereich der Neubauten einem Abbau von zwei Dritteln. Es steht für sämtliche Liegenschaften des Kantons gerade noch 1 Mio. Franken zur Verfügung. Das heisst, dass das Baudepartement bezüglich kleiner Neubauten praktisch nicht mehr handlungsfähig ist. In einer Life-Cycle-Betrachtung ist die Massnahme E47 keine Sparmassnahme, sondern das Gegenteil. Wenn wir die Folgekosten der betrieblichen Erschwernisse zusammenzählen, kommt uns diese Massnahme teuer zu stehen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E51 zu streichen.

Die Regierung schlägt vor, die Staatsbeiträge für die Öffentlichkeitsarbeit auf ein Minimum zu beschränken und die Beiträge an die Entwicklung von Anlagen und Projekten zur Förderung der Energieeffizienz und zur Produktion von neuen erneuerbaren Energien vollumfänglich zu streichen. Damit wird ein weiterer, wichtiger Zahn in der Energiepolitik gezogen. Der Vorsteher des Baudepartementes betont immer wieder, dass er im Energiebereich auf eine Zickzackpolitik verzichten will. Beim Lesen der drei Botschaften «Bericht Energiekonzept», «Gegenvorschlag zu unserer Energieinitiative» und «Sparpaket» fallen aber offensichtliche Widersprüche auf, der Zickzack ist vorgezeichnet. Dazu ein Beispiel: Im Bericht zum Energiekonzept – Teilbereich Strom – schlägt die Regierung vor, den Bereich Biogasproduktion neu im Rahmen von Art. 16 Abs. 1 des Energiegesetzes (abgekürzt EnG) zu finanzieren, und im Sparpaket III schlägt sie vor, die Gelder für den erwähnten Artikel zu streichen. Es sind, wohlverstanden, beide Vorlagen an das Parlament im gleichen Monat verabschiedet worden. Die SP-GRÜ-Fraktion fragt den Vorsteher des Baudepartementes, wie er mit diesem Widerspruch umzugehen gedenkt. Die Regierung schreibt ja selber, dass damit die lnnovationstätigkeit von Unternehmen im Bereich Energieeffizienz und erneuerbarer Energien weiter gedämpft und damit die Realisierung von neuen und zukunftsträchtigen Projekten und Vorhaben erschwert wird. St.Gallen verbaut sich so die Zukunft. Das schadet der Wirtschaft und reduziert die Wertschöpfung im Kanton.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E28bis zu streichen.

Es ist tatsächlich so, dass sich mindestens der erste Anteil mit demjenigen der Regierung deckt, nämlich das, was Massnahme E28bis betrifft. Nicht gleicher Meinung sind wir hingegen mit Abschnitt II Ziff. 3. Dort wird die SP-GRÜ-Fraktion der Antrag der vorberatenden Kommission unterstützen.

Ich war seinerzeit in der vorberatenden Kommission, welche die Fremdevaluation ausführlich diskutiert hat. Man war sich damals einig, dass dieses ein wichtiges Element zur Sicherung und Verbesserung der Schulqualität ist. Aus finanziellen Gründen wurden schon damals die Perioden, innert welchen diese Evaluation durchgeführt werden muss, massiv ausgedehnt. Diese jetzt gleich abzuschaffen ist schlicht nicht zu verantworten. Die Fremdevaluation ist das letzte fehlende Mosaikstück des Konzepts der Qualitätsentwicklungen der Schule. Wenn dieser längst überfällige Teil des Gesamtkonzeptes gestrichen würde, würde die ganze Übung der Qualitätsentwicklung in der Volksschule weniger Sinn machen, und die jahrelange Arbeit wäre gefährdet. Es geht hier nicht um ein Ranking der Schulen. Niemand wird eine Rangliste veröffentlichen. Aber für die konkrete Qualitätsentwicklung und -verbesserung in unseren Schulen sind fremde, neutrale Feedbacks dringend nötig. Nur das hilft den Schulen das Selbstbild zu konkretisieren und gezielte Verbesserungen anzugehen. Meine Meinung ist klar, die Fremdevaluation ist ein vitales Element für gute Schulen im Kanton.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungspräsident: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Zu Bucher-St.Margrethen: Es scheint jetzt zur Gewohnheit zu werden, dass wir uns in jeder Session zu diesem Thema austauschen. Ich werde mich mit meinen Ausführungen auch wiederholen. Es ist so, dass wir in den letzten Jahren klar einen Rückgang hatten, was den Gesamtbetrag der Stipendienauszahlungen betrifft. Aber dies ist darauf zurückzuführen, dass wir weniger Gesuche hatten. Wenn wir weniger Gesuche haben und dann weniger ausbezahlen, dann ist das so zu akzeptieren. Was eben ganz wichtig ist, und das geht an die Adresse beider Votantinnen: Es geht um die Jahre 2004 bis 2009. Mein Vorgänger hat sehr wohl seine Versprechungen eingehalten, denn es wurden genau in den Bereichen Elternbeiträge sowie Grundbeiträge die Berechnungsparameter angepasst. Hören Sie gut, in den Jahren 2004 bis 2009 wurden die Stipendienauszahlungen von 8 Mio. Franken auf 14 Mio. Franken erhöht. Also mehr als 70 Prozent Erhöhung, d.h. 6 Mio. Franken mehr. Wenn wir hier jetzt eine Reduktion machen, die wir mit dieser Massnahme absolut legitim finden, dann ist das durchaus gerechtfertigt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich möchte hier klarstellen, es ist weder Cleverness noch undemokratisch, wenn wir hier Beiträge ansetzen, bei welchen Institutionen gekürzt wird. Es geht um Jahresbeiträge, und diese sind variabel. Sie sind auch abhängig von Leistungsverträgen. Das Amt für Kultur handelt mit den Institutionen jeweils diese Leistungen aus, die bezahlt werden sollen. Es geht um solche Beiträge; die werden reduziert. Es ist nur ein kleiner Teil dieses Pakets, der um Fr. 100'000.– reduziert wird. Das zur Klarstellung.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Ich bitte Sie, sich die Unterscheidung zwischen «Klanghaus» und «Klangwelt» genau zu merken. Es geht hier um die Organisation «Klangwelt». Verstehe ich den Antrag von Wild-Neckertal richtig, dass die Fr. 60'000.– sich aus dem Kostenteiler beschreiben, was aus dem Staatshaushalt und was aus dem Lotteriefonds bezahlt wird? Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es so. Die Fr. 100'000.– sind über diese Massnahme E24 gelegt. Es trifft den Kanton im Staatshaushalt mit Fr. 60'000.-. Die übrigen Fr. 40'000.– kommen aus dem Lotteriefonds. Sie beanspruchen also hier eigentlich nichts anderes, als dass nur der Staatshaushalt hier profitieren soll von der Kürzung und nicht auch noch Gelder aus dem Lotteriefonds hinterhergezogen werden. Nur das zur Klärung.

Ich möchte auch klarstellen, es geht hier nicht um das Klanghaus Toggenburg, an dem die Regierung grünes Licht zur Weiterbearbeitung des Projektes bekommen hat. Es geht um den Verein, der z.B. eben die Klangwelt und den Klangweg betreibt sowie die Klangschmiede in Alt St.Johann. Dann war das nur eine Klarstellung der Verhältnisse. Ich sage nichts zu diesem Antrag.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich weise nochmals darauf hin, dass dieser Antrag nicht mit den persönlichen Auslagen, die gekürzt worden sind, vermischt werden darf. Das ist vom Volk zu Recht abgelehnt worden. Doch diese Thematik liegt hier nicht vor. Eine jetzige Erhöhung des Vermögensverzehrs ist auch eine Entscheidungsgrundlage, um die Eigenverantwortung der Leute, die sich einen Platz suchen, zu stärken. Letzten Samstag war ich an der Eröffnung eines Pflegeheims. Die Kosten einer Wohnung pro m2 betragen Fr. 165.- alles inklusive, Essen, Pflege usw. Dieses Appartement kostet Fr. 5'000.- Hochgerechnet heisst das, dass man bei Fr. 400'000.- Vermögen genau 6,66 Jahre dort verbringen könnte, dann wäre das Vermögen aufgebraucht. Das heisst aber auch, dass man sich entscheiden muss, wohin man gehen will, damit das Vermögen ausreicht. Wer leidet denn schon unter der Vermögensabnahme? Nicht jene, welche den Pflegeplatz suchen, sondern höchstens die Erben. Im Prinzip werden die Erben geschützt, wenn die Grenze höher angelegt wird. Von daher ist diese Massnahme absolut vertretbar. Wofür haben die Leute denn gespart? Doch um sich im Alter noch etwas Adäquates leisten zu können.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Die Regierung war sich bewusst, dass sie da nicht eine sehr populäre Massnahme vorschlägt, vor allem, wenn man auf die Seegemeinden schaut. Wir haben aber dennoch die Auffassung vertreten und tun dies unverändert, dass sie vertretbar ist. Wir tun das auch im Wissen darum, dass wir eine sehr kostengünstige und gut funktionierende Seerettung haben, die milizmässig organisiert ist. Wir geben diese Kosten tatsächlich an die Gemeinden weiter. Wir tun dies in erster Linie darum, weil die Gemeinden nach Art. 13 Abs. 1 der Schifffahrtsverordnung, Bereuter-Rorschach hat darauf hingewiesen, für den Seerettungsdienst zuständig sind.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dann müssen wir den Antrag «und 56» streichen. Dann stimmen wir über den Antrag der Ziff. 12 neu ohne den Art. 56 ab.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Der Kantonsrat berät nun das Herzstück des Entlastungsprogramms 2013, die eigentlichen Massnahmen. Beratungsgrundlage sind die Anträge der vorberatenden Kommission, die Botschaft mit Anhang 1, die Anträge und die Information der Regierung, Anträge aus der Mitte des Rates sowie die Motion 42.12.17.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion) legt seine Interessen als Hochschulrat der NTB Buchs offen: Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Sie alle wissen, dass unsere Fachhochschulen die Wirtschaft unterstützen mit Innovation, durch angewandte Forschung und Entwicklung plus zusätzlich mit Dienstleistungen. Diese sehr fruchtbare Zusammenarbeit ist hoffentlich auch in diesem Saal unbestritten. Schliesslich haben Sie auch kürzlich der Gründung von Rhysearch zugestimmt, einem Forschungszentrum von ETH, Empa, CSEM, Universität Liechtenstein und NTB. Die Zusammenarbeit der Industrie mit der Hochschule im Bereich angewandte Forschung und Entwicklung ist ebenso bei Rhysearch Hauptzweck. Diese Massnahme E35, die wir diskutieren, schlägt die Einführung von Leistungsvereinbarungen für die Fachhochschulen vor. Dies erachte ich grundsätzlich als positiv. Leider aber, Regierungspräsident Kölliker hat uns das ausgeführt, wird diese Massnahme erst für die nächste Legislaturperiode, ab 2018, vorgesehen. Und bis dahin sollen die Fachhochschulen mehrere Millionen Franken sparen. Wie Walser-Sargans das schon ausgeführt hat, führt das dazu, dass an der NTB keine Lehrlinge mehr ausgebildet werden können. Diese Lehrlinge in technischen Berufen, und ich betone: in technischen Berufen, sind für die Wirtschaft dringend nötig. Die Bemühungen von Wirtschaftsverbänden wie die Bemühungen vom Arbeitgeberverband Sarganserland-Werdenberg mit dem Anlass «Lehre statt Leere» laufen somit buchstäblich ins Leere. Ausgerechnet im Bereich Lehrlingswesen an einer technischen Hochschule keine oder deutlich weniger Ausbildungsplätze anzubieten, das ist für mich eine undenkbare Massnahme. Wir brauchen unsere Lernenden in technischen Fachgebieten. In anderen Gebieten an den Fachhochschulen wurde in den letzten Jahren schon gespart, darum müsste jetzt sogar die Lehrlingsausbildung angetastet werden. Wollen wir das? Regierungspräsident Kölliker hat im Weiteren auch darauf hingewiesen, dass wir hier von Konkordaten sprechen. Was der Kanton St.Gallen spart, wird weiter ausgeweitet, weil nämlich die anderen Konkordatspartner proportional auch mitsparen werden. Das heisst, effektiv gehen den Fachhochschulen noch mehr Mittel verloren als diejenigen, die Sie auf dem gelben Blatt sehen. Wir brauchen ein starkes Bildungsangebot in den Regionen. Wir brauchen technisch ausgerichtete junge Berufsleute.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Die Regierung wird nichts verordnen, sie wird aber am Gemeindetag wieder einen Informationsteil machen und aufzeigen, wie viel die Einheitsgemeinde für eine Gemeinde bringen kann, zum Beispiel bei der Inkooperation einer Schulgemeinde. Die Regierung will nur informieren. Mit dem harmonisierten Rechnungsmodell 2 gibt sie ein Führungsinstrument in die Hand, welches Transparenz bietet. Zugegebenermassen bin ich ein «Fusionskind», denn ich habe die Fusion von Rapperswil und Jona mitgemacht und miterlebt. Ich weiss, dass eine solche von der Basis kommen muss. Es geht nur so. Mit ihren Informationen möchte die Regierung die Gemeinden so weit aufdatieren, dass diese zu ihren Entscheiden finden können.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Der Ordnungsantrag Gächter-Rüthi ist abzulehnen.

Wir sind gewählt, um die Verantwortung zu tragen. Es geht um ein Entlastungspaket mit 150 Mio. Franken. Wir müssen das seriös und gründlich beraten. Wir sind ein Parlament, welches zusammenkommt und gründlich alle Geschäfte miteinander ausdiskutiert, sowohl in diese als auch in die andere Richtung. Ich möchte auch an die Adresse seiner Fraktion sagen, es gibt auch dort Anträge. Vielleicht muss sich jeder selber an der Nase nehmen. Es wäre falsch und auch nicht seriös zu sagen, jeder darf zu jedem Geschäft nur drei Minuten sprechen. Es gibt Geschäfte, die viel kürzer zu behandeln wären. Es gibt aber auch Geschäfte, welche die Redezeit brauchen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der GLP-BDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Danke für die Erläuterungen des Präsidenten. Wir reden jetzt über das kostbarste Wort des heutigen Tages, es geht um etwa 18 Mio. Franken gemäss blauem Blatt, und es geht um das Wort «Strassenverkehrssteuern», das man gerne im Gesetz verankern möchte.

Wenn man Bedenken bezüglich der Abstimmungen und Beschlüsse hat, dann möchte ich Sie daran erinnern, Sie haben gestern auch wieder über die Ergänzungsleistungen diskutiert und haben sogar Volksabstimmungen wieder aufs Tapet gebracht. In diesem Sinne ist es durchaus legitim, dass wir hier auf eine knappe Entscheidung der Junisession zurückkommen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

legt seine Interessen als Automobilist und aktiver Motorradfahrer offen. Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Gestern Morgen um 7.00 Uhr fuhr ich auf der Rapperswilerstrasse Richtung Ricken nach St.Gallen. Die Ortschaft Ricken ist mit «Generell 50» ausgeschildert. Etwa 150 Meter nach dieser Tafel blitzt es plötzlich zwischen parkierten Fahrzeugen. Es gibt weder ein Schulhaus noch ein Altersheim noch ein Spital noch irgendetwas sonst in der Nähe, das laut Massnahmenplan für Radaranlagen Gültigkeit hätte. Deshalb grenzt diese Kontrolle für mich eindeutig an Wegelagerei. Früher waren es die Räuber in den hohlen Gassen oder Wäldern, heute sind es die Radarkästen des Kantons. Dabei geht es grundsätzlich nur noch darum, Mehreinnahmen für die Staatskasse zu generieren. Dies sind keine Sparmassnahmen, sondern Umlagerungen zuungunsten aller mobilen Teilnehmenden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

So wie ich Ihren Antrag verstehe, möchten Sie, dass der Ertrag dem «Via sicura-Programm» zugute kommt, und der Antrag Imper-Mels und Mächler-Zuzwil möchte, dass der Ertrag der Motorfahrzeug- und Motorradsteuern in den Strassenfonds kommt. Ist das nicht so?

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde bereits in der vorberatenden Kommission diskutiert und mit 7:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 1 Abwesenheit abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: In der vorberatenden Kommission wurde basierend auf der Ersatzmassnahme 4 ein ähnlich lautender Antrag gestellt. In Zahlen ausgedrückt, ging es dort aber um rund 2 Mio. Franken. Dieser wurde dann mit 4:10 Stimmen bei 1 Abwesenheit abgelehnt. Ein gleichlautender Antrag wie der jetzt diskutierte lag der vorberatenden Kommission nicht vor.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat der Massnahme E16 mit 11:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt den Ordnungsantrag zum Ende der Session.

Ich beantrage Ihnen, die Session abzubrechen. Damit haben FDP- und SVP-Fraktion Zeit, sich zu einigen, was sie tatsächlich wollen. Diese beiden Massnahmen können wir noch zu Beginn schnell klären, denn die Mehrheitsverhältnisse sind an sich klar. Ich finde es deprimierend und auch etwas beschämend, wie jetzt die Session endet.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E49 zu streichen.

Nach den Ereignissen und Überschwemmungen der letzten Tage müsste eigentlich das Parlament einstimmig für die Streichung der Massnahme eintreten. Doch die Erfahrung lehrt mich, dass meine Logik nicht unbedingt die Logik anderer ist.

Beim Hochwasserschutz darf kein Geld gespart werden. Im Gegenteil, es muss zügig vorwärtsgehen. Dazu gehört zwingend auch die Renaturierung, denn ein breiter Fluss bietet den robustesten Hochwasserschutz. Die Ereignisse in Deutschland haben deutlich vor Augen geführt, dass allein eine Erhöhung der Dämme keine Lösung ist und zu Katastrophen führt. Solche extreme Ereignisse werden zunehmen, und wenn wir keine enormen Schäden wollen, dann müssen wir uns dagegen wappnen. Im Vergleich zu unseren Nachbarländern sind wir mit einem blauen Auge davongekommen. Dennoch belaufen sich gemäss der Gebäudeversicherungsanstalt die Schäden auf rund 8 Mio. Franken. Hauptsächlich vom Hochwasser betroffen ist die Gemeinde Widnau. Im Sarganserland wurde die Seez eben erst renaturiert, und als Fazit halte ich fest, dass die grossen Niederschlagsmengen keinerlei Schäden hinterlassen haben. Darüber hinaus hat sich die Seez zu einem beliebten Naherholungsgebiet für Jung und Alt entwickelt. In diese Richtung sollten wir weitermachen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E35 zu streichen.

Wir ziehen unseren Antrag nicht zurück, auch wenn wir vermutlich damit leben müssen, dass er keine Erfolgschancen hat. Weil wir überzeugt sind, er ist richtig. Die angewendete Methode hier heisst: Zuckerbrot und Peitsche. Als Zuckerbrot bietet man den Fachhochschulen mehr Autonomie und mehrjährige Leistungsvereinbarungen. Als Peitsche sollen St.Galler Fachhochschulen nochmals 3,5 Mio. Franken sparen. Beispiel Fachhochschule St.Gallen: Dort sind in den letzten fünf Jahren die Studentenzahlen im Lehrbereich um 40 Prozent gestiegen. Gleichzeitig hat der Kanton St.Gallen seinen Trägerbeitrag von 24,3 Mio. Franken auf 22,8 Mio. Franken reduziert und bis 2016 eingefroren. Und nun soll nochmals gespart werden. Bei der Lehre kann nichts gespart werden, also wird bei der Betreuung abgebaut. Die Hörsäle haben zum Teil mehr Studierende als Stühle, dringende Investitionen werden hinausgeschoben, Weiterbildungen eingeschränkt, die Studiengebühren sind die teuersten der Ostschweiz. Beim NTB Buchs wird diese Entlastungsmassnahme konkret das Ende der Lehrlingsausbildung bedeuten. Zurzeit werden 23 Lehrlinge dort ausgebildet. Die Ausbildungsplätze werden verschwinden. «Abbau von nicht produktiven Strukturkosten» nennt sich dies. Das Sparpotenzial ist nicht ausgereizt, sondern überreizt. Da nützen auch solche Zuckerbrotangebote nichts mehr. Der Werkplatz Schweiz bewegt sich immer mehr zum Denkplatz Schweiz hin. Welche herausragende Rolle dabei die Bildung und die Forschung spielen, muss ich Ihnen nicht sagen. Sie gefährden jedoch mit dieser dritten Sparrunde die Qualität und die Attraktivität unserer Fachhochschulen, auch wenn Sie das nicht gerne hören, und dadurch könnte noch ein Abwanderungseffekt in Zukunft eintreten, in ausserkantonale Fachhochschulen. Dann würde neben dem Qualitätsverlust auch noch der Spareffekt verloren gehen. Sagen Sie Ja zum Bildungsstandort St.Gallen. Damit wir in ein paar Jahren nicht «St.Gallen hätte es gekonnt» sagen müssen, bitte ich Sie, auf diese Sparmassnahme zu verzichten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

legt seine Interessen als Volksschullehrer mit einem Vollpensum von 28 Lektionen plus 2 Lektionen Präsenzverpflichtung offen. Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Man soll Gleiches mit Gleichem vergleichen. Und vor allem nicht Berufsgruppen gegeneinander ausspielen. Es nützt weder den Volksschullehrpersonen noch den Berufsschullehrpersonen etwas, wenn Sie hier im Parlament beschliessen, die Arbeitsbedingungen von Mittelschullehrpersonen zu verschlechtern. Tragen wir der Qualität unserer Mittelschulen Sorge. Motiviertes und gut ausgebildetes Personal garantiert diese Qualität und nicht Evaluationsinstrumente. Mit dieser Sparmassnahme gefährden Sie beides:

  1. Die Motivation: Wenn Sie diesem Antrag hier ohne Grundlagen zustimmen, ist dies für die Mittelschullehrpersonen ein Zeichen mangelnder Wertschätzung. Das wirkt sehr demotivierend.

  2. Verliert der Beruf des Gymnasiallehrers und der Gymnasiallehrerin weiter an Attraktivität.

Es ist heute schon so, dass bei einigen Schulfächern vor allem in mathematisch/naturwissenschaftlicher Richtung kaum noch genügend qualifizierte Bewerbungen für eine ausgeschriebene Stelle vorliegen. Der Markt bei Mathematiklehrpersonen ist völlig ausgetrocknet. Mathematiker und Naturwissenschaftler finden in der Privatwirtschaft viel attraktivere Arbeitsbedingungen. Bitte schwächen Sie die Mittelschule nicht noch weiter.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich möchte Gschwend-Altstätten unterstützen. Nur wer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart verstehen. Dabei ist es wichtig, dass die Vergangenheit uns nicht nur in Buch- und Bildform erhalten bleibt, sondern auch als bauliche Zeitzeugen. In meiner Gemeinde existiert kein Schutzinventar, das festlegt, welche Objekte von lokaler Bedeutung sind. Das heikle Thema wird von den Gemeindebehörden eher zögerlich als zielstrebig angegangen. Ich gehe davon aus, dass meine Gemeinde keinen Einzelfall darstellt. Zur Vernehmlassung zum Entwurf Richtplan-Anpassung 13 erhielt ich Mitte Juni 2013 ein Schreiben einer Nachbargemeinde. Diese fordert unmissverständlich, dass die kantonale Denkmalpflege in keiner Art und Weise in ein Verfahren mehr einbezogen werden soll. Sie fordert auch, dass eine Reihe von schützenswerten Industrie- und Wohnbauten im kantonalen Richtplan zu streichen sei. Es ist klar, in welche Richtung es gehen wird, wenn Sie Massnahme E22 zustimmen. Bei Gemeindebehörden mit grossem Verständnis für unsere Vergangenheit und für historische Zeitzeugen wird sich nichts ändern. Bei anderen Gemeindebehörden wird es anders herauskommen, und es werden viele sein. Sie werden haufenweise Zeitzeugen unwiderruflich verloren gehen lassen, welche irgendwelchen seelenlosen Neubauten weichen müssen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E7 zu streichen.

«Spare in der Zeit, so hast du in der Not.» Dieses Sprichwort trifft auch auf diese Sparmassnahme zu, jedoch in einem etwas geänderten Sinn: «Spare bei der Schutzwaldpflege heute, so hast du morgen Not». Not wegen vermehrter Schäden durch Lawinen, Steinschlag, Rutschungen, Erosion, Hochwasser sowie Gefährdung von Siedlungen und Infrastrukturbauten. Als Ur-Sarganserländer weiss ich um die Wichtigkeit und Bedeutung des Schutzwaldes, und die Erklärung, dass 10 Prozent Reduktion problemlos verkraftbar seien, beruhigt mich in keiner Art und Weise. In der Waldregion 3 macht dies bei jedem Förster gut 2 Hektaren weniger Schutzwaldpflege aus. Ich betrachte dies als sehr heikel und wenig zukunftsgerichtet. Langfristig betrachtet wird diese Sparmassnahme nur Schaden und Mehrkosten verursachen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Streichungsantrag Bischofberger-Thal ist abzulehnen, aber dem Eventualantrag Bischofberger-Thal ist zuzustimmen.

Noger-St.Gallen hat die Begründung zu einem Teil bereits gegeben. Es ist systemfremd. Die Schule ist eine Schule der Stadt. Dies wurde in den letzten Voten bereits alles aufgeführt. Die SVP-Fraktion stellt sich hinter den Eventualantrag, den Beitrag spätestens im Jahr 2016 zu streichen. Die Regierung und die Stadt haben zusammen mit dem Katholischen Konfessionsteil den eindringlichen Auftrag, jetzt das weitere Vorgehen zu klären, damit die Lösung 2016 bereitliegt. Ab dem Jahr 2016 verlangt die SVP-Fraktion die Streichung des Beitrags und somit die Umsetzung dieser Massnahme. Dem Eventualantrag stimmen wir deshalb zu, um eine seriöse Abklärung zu ermöglichen und den jetzigen Schülerinnen und Schülern einen ordentlichen Abschluss zu gewährleisten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag Scheitlin-St.Gallen ist zuzustimmen.

Wir haben vorhin bei der Klangwelt Toggenburg zwischen der Rettung des Staatshaushaltes und der Rettung des Lotteriefonds differenziert. Der Lotteriefonds muss nicht gerettet werden. Wir können also auch bei der Lokremise St.Gallen darauf verzichten, auch die 40 Prozent aus dem Lotteriefonds zu streichen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Ich habe eine Frage an den Vorsteher des Finanzdepartementes. Es ist mir klar, dass die vorgeschlagene Massnahme Geld einbringt. Ich verstehe aber den Grund nicht, weshalb eine juristische Person, welche die Voraussetzungen nicht erfüllt, trotzdem bezahlen muss. Vor einigen Jahren gab es etwas Ähnliches. Ich glaube, sicher bin ich mir nicht, es ging damals um den Grundbesitz von Liegenschaften, an den eine Minimalsteuer geknüpft war. Diese wurde nach mehrmaligen Vorstössen in einem Nachtrag XY aufgehoben. Bei der Massnahme E39 ist mir einfach nicht klar, welches die Motivation – ausser Geld einzunehmen – dazu ist.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident:

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Die Kommission hat es noch wesentlich einfacher, da die ganze Thematik mit Nichtbelastung oder Belastung Strassenfonds noch nicht so diskutiert wurde wie jetzt. Die Kommission hat, wie Sie festgestellt haben, die Massnahme abgelehnt mit dem Resultat 7:9 bei 1 Enthaltung, und das durch den Stichentscheid des Präsidenten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: In der vorberatenden Kommission wurde die Massnahme E53 nicht so ausführlich diskutiert, und in der Konsequenz wurde ihr mit 15:0 Stimmen zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: In der vorberatenden Kommission wurde noch ein abgeänderter Antrag gestellt, der darauf abzielte, die Mehreinnahmen nicht dem Haushalt, sondern dem Strassenfonds gutzuschreiben. Dieser Antrag wurde mit 4:8 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Der Antrag der Regierung wurde mit 9:6 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat der Massnahme E50 mit 10:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen und 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat der Massnahme E45 mit 9:4 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auch die letzte Massnahme aus dem Bereich des Bildungsdepartementes wurde von der vorberatenden Kommission mit 15:0 Stimmen gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auch die vorberatende Kommission kann dazu nichts sagen, da dieser Antrag in der vorberatenden Kommission nicht vorgebracht wurde.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat die Massnahme E21 mit 11:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat der Massnahme E4 mit 12:3 Stimmen zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission beantragt, auf das Entlastungspaket 2013 einzutreten. Die vorberatende Kommission ist mit 10:3 Stimmen bei 2 Abwesenheiten auf die Vorlage eingetreten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

dem Antrag der GLP/BDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Die Finanzkommission hat diese Massnahme beraten und einstimmig gutgeheissen. Dieses Parlament ist darauf eingetreten und hat es in 2. Lesung unterstützt. In Anbetracht dieses beträchtlichen Betrags befürworten wir die Massnahme nach wie vor und beantragen Gutheissung mit dem Antrag in Ziff. 12. Ich komme dann beim Antrag von E56 nochmals darauf zurück.

Ich habe die Worte von Locher-St.Gallen sehr gut gehört. Es werden da verschiedene Zahlen herumgeboten über den Strassenfonds und ob und wie lange diese Mittel reichen werden. Bis zur kommenden Session wird die Kommission das neue Strassenbauprogramm behandeln. Dies ist für uns ein sehr guter und wichtiger Zeitpunkt, sich ausführlich über den Stand des Fonds und die Mittel, die dazu gebraucht werden, in den nächsten Jahren zu beraten. Dafür ist es jetzt aber wichtig, dass wir den Weg ebnen für diese Massnahme hier, dass die Kommission diese Massnahme nochmals aufnehmen kann und zusätzlich bei der Motorfahrzeugsteuer abklärt, ob es allenfalls auch dort eine Erhöhung braucht, die dann für den Strassenfonds gebraucht werden könnte. Wir beantragen Ihnen einerseits, diese Massnahme aufzunehmen, die Massnahme 56bis aufzunehmen und diese zu verknüpfen mit Auftrag 12, damit die Kommission, die das nächste Strassenbauprogramm behandelt, eine Auslegeordnung machen und sämtliche Abklärungen vornehmen kann.

Wenn ich jetzt auf die Motorfahrzeugsteuer vorgreife, dort wird es auch sehr wichtig sein, hinzuschauen, was für Auswirkungen eine solche Erhöhung hätte. Ist dann die Gefahr, dass Fahrzeuge in andern Kantonen eingelöst werden und uns Mittel entgehen? Es soll eine saubere Auslegeordnung in dieser Kommission erfolgen.

Wir beantragen Zustimmung zur Massnahme 55bis und Zustimmung dann auch zur Massnahme 56bis, das verbunden mit dem Auftrag 12. Wir werden dann noch sehen, die Kommission tagt Ende August, ob wir diesen Auftrag, wenn er mehrheitsfähig ist, heute überweisen müssten, damit die Kommission dieses Geschäft sorgfältig vorbereiten kann.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

legt ihre Interessen als Präsidentin des Schulrates der Flade offen. Dem Streichungsantrag Bischofberger-Thal ist zuzustimmen, sein Eventualantrag ist abzulehnen.

Vor rund einem Jahr haben Sie einen solchen Streichungsantrag mit 80:22 Stimmen bei 5 Enthaltungen klar abgelehnt. Auch die Regierung hat damals klar bekundet, dieser Streichung nicht nachzugehen, mit der Begründung, dass diese Angelegenheit, die eine lange Geschichte und Tradition hat, nicht im Rahmen eines Sparpaketes gelöst werden kann. All die damaligen Bekundungen und Voten in diesem Rat für die Flade haben auch heute hoffentlich noch ihre Gültigkeit. Ich bitte Sie, auch heute diesen Streichungsantrag klar abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen. Die Katholische Kantonssekundarschule ist eine öffentliche Schule. Wir sprechen hier nicht von einer Privatschule. Sie ist die zweitgrösste Oberstufe des Kantons. Wir haben einen öffentlichen Bildungsauftrag gemäss Volksschulgesetz. Bei uns gehen 700 Schülerinnen und Schüler aus der Stadt und den angrenzenden Gemeinden und aus dem ganzen Bistum in die Schule. Der Konfessionsteil ist Träger dieser Schule. Als öffentlich-rechtliche kantonale Körperschaft gemäss Volksschulgesetz Art. 4 bildet er die Schulgemeinde. Damit hat er auch Anspruch auf öffentliche Mittel. So, wie die Gemeinden und indirekt die Schulgemeinden aus dem kantonalen Finanzausgleichstopf Gelder zur Führung der Schule erhalten, so hat auch unsere Schule seit jeher Mittel vom Kanton zur Führung erhalten. Bis ins Jahr 2006 kamen diese Gelder aus dem indirekten Finanzausgleich. Seit dem Neuen Finanzausgleich werden die Gelder in Form eines Staatsbeitrages ausgerichtet. Vielleicht kommen diese Staatsbeiträge wirklich aus dem falschen Topf. Sie müssten richtigerweise aus der Schatulle des Finanzausgleichs kommen, wie es bis im Jahr 2006 der Fall war. Bei der kommenden Revision des neuen Finanzausgleichsgesetzes könnten wir dies dann korrigieren.

Der Wegfall des Kantonsbeitrages gefährdet die Existenz der Schule. Der Kantonsbeitrag von rund 2 Mio. Franken beträgt ein Sechstel unseres Budgets. Die Katholiken leisten zusätzlich mit 4,4 Mio. Franken einen Drittel an die Kosten der Flade, und damit leisten sie einen öffentlichen Bildungsauftrag. Die Katholiken können nicht in diese Lücke springen, wenn der Staatsbeitrag wegfällt. Ihr Anteil ist heute schon sehr hoch. Hier wäre nun nebst dem Kanton auch die Stadt in Zukunft gefordert. Der junge Kanton St.Gallen war im Jahr 1809 nach Aufhebung des Klosters Gründer der Flade. Er hat die Schule den Katholiken zur Führung übergeben und sich für die finanzielle Unterstützung schon damals verpflichtet. Er tat dies bis heute. Auch so stand er in der Verantwortung. Das Kloster St.Gallen hat dem Kanton St.Gallen und den Katholiken ein grossartiges Erbe hinterlassen. Dazu gehören nicht nur historische Gebäudeländereien und Wald, sondern ein grosses kulturelles Erbe. Dank des Klosters St.Gallen dürfen wir heute auch in diesem Prunksaal tagen. Die Flade gehört zu diesem lebendigen Erbe des Klosters St.Gallen, welches es zu erhalten und zu schützen gilt. Zu diesem Schutz spricht sich auch die Regierung aus in der Unterzeichnung der Charta zum Stiftsbezirk und zum Weltkulturerbe. Schade, dass es für ein lebendiges Erbe keine Denkmalpflegebehörde gibt. Leider setzen sie sich nur für Gebäude ein. Es wäre schön, wenn auch für ein lebendiges Erbe eine solche Behörde einstehen würde. Die Flade ist die älteste Schule im deutschsprachigen Raum. Als Nachfolgerin der Klosterschule wurde sie nämlich 900 Jahre nach Christus durch das Kloster St.Gallen gegründet. Die Katholiken leisten seit der Aufhebung des Klosters sehr viel für die Allgemeinheit. Nicht nur für die Bildung, sondern auch im Unterhalt des historischen Erbes. Auf das einzigartige Weltkulturerbe im Stiftsbezirk mit der Stiftsbibliothek der Kathedrale und dem ganzen Ensemble dürfen wir stolz sein. Die Katholiken leisten da einen sehr hohen Aufwand für den Unterhalt dieser Gebäude. Nicht nur die Stadt St.Gallen, sondern auch der ganze Kanton und die Allgemeinheit profitieren von diesem Weltkulturerbe. Die Flade ist heute eine öffentliche Schule. Sie steht allen Schülerinnen und Schülern offen. Sie hat aber ein klares Profil als christliche Schule katholischer Prägung. Unsere Grundlagen zur Führung der Schule sind wie für alle öffentlichen Schulen das Volksschulgesetz und der kantonale Lehrplan. Dass unser Handeln und unser Umgang mit Menschen im Schulalltag auf christlichen Grundlagen basieren, ist nicht nur aus der Tradition heraus überliefert. Wir erfüllen damit auch einen wesentlichen Grundsatz des Volksschulgesetzes und der Kantonsverfassung. Tragen wir doch Sorge zu unseren christlichen Werten und zur abendländischen Kultur. Man beklagt sich immer wieder über den Wertezerfall in unserer Gesellschaft. Wir stärken unsere Identität nicht, indem wir solche Institutionen wie die Flade abschaffen.

In unserer Schule gibt es keine Selektion nach Konfessionen, wie Exponenten aus linken Kreisen dies immer wieder monieren. Auch Katholiken vom Land bezahlen ein Schulgeld. Die katholischen Schülerinnen und Schüler der Stadt können nur dank dem Beitrag der katholischen Kirchgemeinde die Schule gratis besuchen. Leider ist der Wunsch der Führung einer Realschule bis heute nicht verwirklicht worden. Für die Flade ist es aber ein wichtiges Ziel, eine Realschule führen zu können und damit auch ein Angebot für Schülerinnen und Schüler mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit zu schaffen. Wir möchten daher mit dem neuen Schulvorstand nach Lösungen suchen. Es ist uns wichtig, dass es eine Lösung gibt, die für beide Seiten tragbar ist und von welcher beide Seiten profitieren. Die ersten Gespräche dazu habe ich mit Markus Buschor, Vorsteher der Direktion Schule und Sport der Stadt St.Gallen, bereits aufgenommen. Die Flade hat einen hervorragenden Ruf. Dieser ist nicht einfach mit einer 200-jährigen Tradition zu begründen. Dazu haben unzählige Lehrpersonen und Exponenten der Schule mit hervorragender Arbeit beigetragen. Die bis heute gesammelten 14'000 Unterschriften zeigen, auf welches Netzwerk die Flade zurückgreifen kann. Unzählige Persönlichkeiten in Politik, Wirtschaft, in der Gesellschaft, in der Familie, in der Kirche sind beste Zeugnisse für die Schule. Wir konnten in den letzten 16 Tagen bezeugen, wie gross diese Flade-Familie ist. Wir hätten sogar Referendumsstärke und Initiativstärke auf Stadt- und Kantonsebene.

Die Flade ist ohne Gelder des Kantons in ihrer Existenz gefährdet. Die Streichung des Staatsbeitrages ist keine Sparmassnahme, weil die Volksschule eine Pflichtaufgabe der öffentlichen Hand ist. Es ist höchstens eine Verlagerung. Wenn Sie heute diesen Staatsbeitrag streichen, haben wir keine Garantie, dass die Stadt in die Lücke springt. Wir wissen nicht, zu welchen Bedingungen. Die Flade ist ein lebendiges Erbe des Klosters St.Gallen. Der Kanton hat hier Mitverantwortung, dieses Erbe zu schützen. Die Regierung und der Kanton St.Gallen können sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Sie müssen besorgt sein für eine gute und tragfähige Lösung, die den Weiterbestand der Schule nicht gefährdet.

Dass die Flade einen breiten öffentlichen Bildungsauftrag in den letzten über 200 Jahren wahrgenommen hat, zeigt die grosse Flade-Familie weltweit, aber davon können Sie sich auch mit einem Blick auf die Regierungsbank überzeugen. Zählt man den Staatssekretär noch dazu, haben genau die Hälfte der Mitglieder der Regierung ihr Rüstzeug fürs Leben oder wenigstens einen Teil davon bei der Flade geholt. Ich überlasse es Ihnen herauszufinden, welche Mitglieder das sind. Sichern Sie eine Bildungsstätte mit hervorragendem Ruf weit über die Stadt St.Gallen hinaus.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Ich stelle fest, dass Regierungsrat Klöti zum zweiten Mal eine ganz klare Frage ganz klar nicht beantwortet hat.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

verzichtet darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag mündlich zu bestätigen. Dem Streichungsantrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich bekräftige, dass es sich hier nicht um eine Sparmassnahme handelt, sondern um eine Umlagerungsmassnahme von Kosten, die bisher der Kanton getragen hat und nun auf die Gemeinden überwälzt werden sollen. Ich weise ausserdem darauf hin, dass es sich gerade bei den Seen um ein ureigenes Kantonsgebiet handelt. Die Gemeinden haben überhaupt nichts zu gebenedeien, wenn sie als Gemeinde an einem Seeufer etwas machen wollen. Nur schon wenn man «einen Stein umdrehen will» – etwas überspitzt gesagt -, brauchen sie die Bewilligung des Kantons, so wenig weit gehen die Kompetenzen der Gemeinden.

Noch zu den Wassernutzungsgebühren und zur Wasserfahrzeugsteuer: Ich habe einmal ausgerechnet, was das etwa ausmacht für einen Bootsbesitzer mit einem durchschnittlichen Motorboot: Das macht pro Jahr locker 500 bis 1'000 Franken aus, die ein Motorbootbesitzer direkt an den Kanton bezahlen kann. Wie gesagt, der Kanton hat diese Einnahmen, nicht etwa die Gemeinden. Die Umlagerung des Betrages von rund 260'000 Franken ist nicht weltbewegend, wahrhaft nicht, aber er ist schlicht falsch und systemfremd.

Mein Antrag geht in die gleiche Richtung wie jener der SVP-Fraktion, der von Hartmann-Walenstadt vertreten wird, deshalb ziehe ich meinen Antrag zurück.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Der St.Galler Staatshaushalt ist aus dem Lot, das zeigt das dritte Sparpaket in Folge. Umstritten ist, weshalb. Wenn wir den Zustand des Staatshaushaltes auf der Basis der Rechnung 2012 anschauen, dann können wir festhalten, dass der Sachaufwand im Jahr 2012 nur eine ganz minimale Steigerung erfahren hat, deutlich unter dem BIP-Wachstum. Der Personalaufwand ist stabil, sogar leicht rückläufig. Und wenn man die Planzahlen 2014-2016 anschaut, haben wir ein Aufgabenwachstum von knapp 1,4 Prozent; dies wohlverstanden, bevor die Regierung den Voranschlag bereinigt und entschlackt hat, damit sie einen ausgeglichenen Voranschlag präsentieren kann. Bei dieser minimalen Steigerung kann man festhalten, dass bei den Ausgaben die Aufgaben gemacht sind. Wenn man die Rechnung 2012 auf der Einnahmeseite anschaut, so sieht man, dass die Steuererträge immer noch stagnieren. Sie liegen weit unter dem Stand vom Jahr 2007, und sie wurden sogar teilweise reduziert. Verantwortlich für das jetzt noch bestehende Ungleichgewicht sind die zusätzlichen Aufgaben, die der Kanton übernehmen musste. Dabei handelt es sich um Kosten, die vom Bund überbürdet wurden und die nicht beeinflussbar sind. Ich glaube, dass darüber im Rat eine gewisse Einigkeit herrscht. Auf der Einnahmeseite gibt es auch Ausfälle bei den Nationalbankgewinnen usw., was sich letztendlich summiert. Den grössten Teil aber betreffen die hausgemachten, massiven Ausfälle bei den Steuereinnahmen. Und es sind – da kann man nicht darüber hinweggehen –, dies die Folgen der Steuergesetzrevisionen mit Steuergeschenken seit 2007.

Der Kantonsrat hat unter der Führung der SVP-, CVP- und FDP-Fraktion mit den Steuersenkungen von 550 Mio. Franken massiv übertrieben. Mittlerweile wurden die Senkungen des Staatssteuerfusses zurückgenommen, d.h. dass das, wovon letztlich alle profitieren, wiederum eingeführt wurde. Die anderen Steuer- und Gesetzesrevisionen für Unternehmen, für sehr Reiche, für Vermögende, für Familien und für die ganz tiefen Einkommen bleiben bestehen. Wenn man die Grössenordnungen anschaut, ist klar, wo die meisten Steuerersparnisse zu finden sind, auch wenn es um Familien geht. Eine Familie, die ein steuerbares Einkommen von 150'000 Franken hat, bekommt viel mehr bei einem Kinderabzug, als eine Familie, die ein steuerbares Einkommen von 30'000 Franken hat. Das ist in unserem Steuersystem nun einmal so. Das heisst aber auch, dass dabei nur die sehr gut Verdienenden profitieren. Das, wovon nur wenige profitieren können, bleibt bestehen. Wer also in Kenntnis dieser Zahlen – zwei Berichte der Regierung zeigen das deutlich auf – behauptet, dass die Aufgabensteigerung alleine dafür verantwortlich sei, der macht das wider besseres Wissen und will den Tatsachen nicht ins Auge schauen. Dazu gehört auch der externe Gutachter.

Die SP-GRÜ-Fraktion hat immer wieder betont, dass es aus ihrer Sicht drei Teile für eine Sanierung des Staatshaushalts braucht: Ausgabendisziplin in der Verwaltung; Effizienz- und Produktivitätssteigerungen in der Aufgabenerfüllung der Verwaltung; Mehreinnahmen. Die Ausgabendisziplin – da kann man den Bericht der Finanzkommission über das Rechnungsjahr 2012 beiziehen – wird breit anerkannt. Die Effizienz- und Produktivitätssteigerung erfolgt laufend. Auch im Entlastungspaket 2013 gibt es verschiedenste Massnahmen, die umgehend umgesetzt werden können. Bei den Mehreinnahmen wurden etwa 25 Mio. Franken eingesetzt. Die vorbereitende Kommission hat den grössten Teil, oder wichtige Teile davon, wieder gestrichen, so beispielsweise bei den Ergänzungsleistungen, bei den Prämienverbilligungen usw., anstatt z.B. Einnahmen aus dem Fehlverhalten der Autofahrer zu generieren. Aus Sicht der SP-GRÜ-Fraktion gibt es vor allem Ausgabenkürzungen in wichtigen Bereichen der staatlichen Tätigkeit. Damit verbunden ist eine Schwächung bedeutender Standortfaktoren für die gesamte Bevölkerung. Gesundheitsversorgung, öV, Kultur, soziale Sicherheit kommen unter Druck. Das kann und darf nicht im Interesse des Standortes St.Gallen sein.

Ich erlaube mir einen kleinen Exkurs zum Eintretensvotum von Huser-Altstätten und zur Pressekonferenz von SVP-, CVP-EVP- und FDP-Fraktion: Mich erstaunen diese Rechenkünste, und ich hätte eigentlich erwartet, dass zum Beispiel die FDP-Fraktion eingreift, bevor man an der Medienorientierung von 65 Steuerfussprozenten spricht. Das ist wirklich weit weg von der Realität. Wenn wir so viel gehabt hätten, 650 Mio. Franken, dann würden wir jetzt nicht diese ausserordentliche Session durchführen. Diese Zahlen sind völlig daneben, wie übrigens auch die Berechnungen, wenn es um die Ausgabensteigerung von den 3,3 auf 4,5 Mrd. Franken in den Jahren 2000 bis 2012 geht. Die Erläuterungen der Regierung und des Finanzdepartementes zeigen doch auf, dass es exogene Faktoren und durchlaufende Beiträge sind, die zu Kostensteigerungen führen. Man sagt immer wieder, die SP-GRÜ-Fraktion sei zu über 90 Prozent vom Staat abhängig. Diese Thematik können Huser-Altstätten und ich einmal bilateral besprechen. Aber ich frage nun doch noch, wie es denn mit dem Gewerbe ist, das dem Kanton teure Bauten hinstellt und dadurch sehr gut lebt. Ich werfe dabei einen Blick auf den Vorsteher des Baudepartementes, der gerne sagt, dass man sich an diese Angebote halten müsse. Sicher, viele Gewerbetreibende sind dankbar und froh, wenn sie Aufträge erhalten. Aber sind sie deswegen vom Staat abhängig und befangen, so, wie man das der SP-GRÜ-Fraktion gerne vorwirft? Ich erinnere nebenbei noch an diese Steuerstatistik, die besagt, dass über zwei Drittel aller KMU und aller juristischen Personen zwischen 0 oder maximal 1'000 Franken Steuern bezahlen.

Der bürgerliche Zusammenschluss im Vorfeld dieser ausserordentlichen Session ist wohl ein Zeichen der Nervosität. Und jetzt wird genau geschaut, wer wie abstimmt. Es kommt mir vor wie eine Gruppe Jugendlicher im Wald, die nach Einbruch der Dunkelheit Angst bekommt und laut zu pfeifen beginnt, um sich gegenseitig Mut zu machen. Das beschreibt genau die momentane Situation hier im Rat aufgrund des Zusammenschlusses der Bürgerlichen. Man darf dabei einfach die st.gallische Bevölkerung nicht unterschätzen. Des Weiteren macht sich die SP-GRÜ-Fraktion auch Sorgen um das Zusammenspiel zwischen Kanton und Gemeinden. Die Regierung zeigt in ihren Grundlagenberichten auf, dass der Kanton seit dem Jahr 2007 sehr hohe Kosten zugunsten der Gemeinden übernommen hat. Doch die Gemeinden beklagen und wehren sich immer wieder gegen gewisse Überwälzungen und werfen dabei gleichzeitig dem Kanton vor, er wolle nicht sparen, er wolle nichts machen, sie könnten das besser. Viele Gemeinden führen ein Doppelspiel.

Ich möchte hier die Gemeinde Uzwil erwähnen. In einer Ausgabe des «Volksfreunds» steht auf der Vorderseite, «Sparen heisst Verzichten», und die Gemeindeoberhäupter haben den Kantonsrätinnen und Kantonsräten des Wahlkreises ins Gewissen geredet, der Kanton müsse endlich beginnen zu sparen, was verzichten bedeute. Auf der Rückseite sodann zeigt sich die Gemeinde Uzwil, wie gut sie finanziell dasteht, praktisch keine Schulden und satte 18 Mio. Franken Eigenkapital hat. Wenn wir hier weiterfahren, einen Keil zwischen Kanton und Gemeinden zu treiben, dann haben wir ein sehr grosses, staatspolitisches Problem; insbesondere auch deshalb, weil jetzt auch noch eine Diskrepanz zwischen den Städten und den Gemeinden kommt. V.a. die Stadt St.Gallen gerät immer mehr unter Druck, und die SP-GRÜ-Fraktion stellt fest, dass dieses Auseinanderdividieren ein ganz schlechter Weg ist. Des Weiteren ist zu bedenken, dass der Kantonsrat eine gemeinsame Verantwortung trägt.

Die Planzahlen der Jahre 2014-2016 zeigen die erwarteten Folgen dieses dritten Sparpakets. Nach einem weiteren Bezug – so legt es die Regierung dar – wird im Jahr 2015 ein Mehrertrag von 20 Mio. Franken und ein Jahr später von 60 Mio. Franken vorhanden sein. Man kann davon ausgehen, dass sich diese Zahlen leicht nach unten korrigieren angesichts des Widerstandes gegen Steuererhöhungen bzw. gegenüber Mehreinnahmen. Aber diejenigen unter den Kantonsratsmitgliedern und der Regierung, die schon längere Zeit dem Rat angehören, müssten hier doch den Mechanismus der letzten Jahre erkennen. Wir haben Sparpakete geschnürt und kurze Zeit danach Steuern gesenkt. Die Regierung sagt zwar nicht, dass sie das machen wolle. Ich verweise aber auf verschiedene Verlautbarungen der SVP-, CVP-EVP- und FDP-Fraktionen, die anschliessend wieder Steuersenkungen wollen. Es kann doch nicht sein, dass wir jetzt die Aufgabenerfüllung zusammenstreichen und anschliessend gleich wieder Steuersenkungsrunden einläuten. Statt Überschüsse zu produzieren, müssen wir verschiedenste Massnahmen herausstreichen. Es geht nicht an, dass wir die Schwächsten treffen, nur damit wir in wenigen Jahren wieder Steuersenkungen für Einzelne machen können. Für die SP-GRÜ-Fraktion erfüllt das dritte Sparpaket die Anforderungen an ein ausgewogenes Paket zur Stabilisierung des Staatshaushaltes nicht.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Der Antrag Scheitlin-St.Gallen ist abzulehnen. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Um zu zeigen, dass in der Stadt durchaus differenziert gedacht und Antrag gestellt wird, stimmen Sie dem Antrag der vorberatenden Kommission zu. Die Lokremise wird es auch so schaffen. Ich glaube, wir müssen auch bereit sein, zentral und örtlich gewisse Reduktionen in Kauf zu nehmen, ohne deswegen von einem schlechten Kulturangebot zu sprechen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Der Ordnungsantrag Gächter-Rüthi ist abzulehnen.

Es kann nicht sein, dass bei solch wichtigen Geschäften insbesondere auch die Regierung gerade mal drei Minuten besprechen kann.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Ich habe dem Vorsteher des Bildungsdepartementes vorgängig eine Frage zugestellt. Ich stelle diese Frage hier bei der Besprechung des Anhangs, weil sich somit ein sinnvoller Zusammenhang ergibt. Ich möchte wissen, ob auch die Möglichkeit geprüft wurde, den WMS-Standort in den Regionen Heerbrugg, Sargans, Wattwil und Wil aufrecht zu erhalten und zu stärken und den Standort in der Stadt St.Gallen in die Region zu verlagern. Des Weiteren interessiert mich, ob dann die Kostenverschiebungen anders ausfallen würden, als wie sie jetzt von der Regierung beschrieben werden. Ich bin der Auffassung, dass es möglich sein sollte, dass ein in der Stadt lebender Schüler auch einmal eine Schule in der Region besucht und nicht immer nur umgekehrt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme vom Anhang 1.2 Beschreibung der Leistungsbereiche fest.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

So trüb und unerfreulich sich heute das Wetter in St.Gallen präsentiert, so verhält es sich auch mit unseren Kantonsfinanzen. Ein wesentlicher Grund dafür liegt im zu starken Wachstum der Kantonsausgaben. Zwischen 2000 und 2012 ist der Aufwand von 3,3 Mrd. Franken um einen Drittel auf 4,5 Mrd. Franken angestiegen. Die Entwicklung der Einnahmen hält damit jedoch nicht Schritt. Wenn wir gesunde Kantonsfinanzen wollen, muss nach Ansicht der CVP-EVP-Fraktion das Ausgabenwachstum gebremst werden. Aufgrund der schwierigen Ausgangslage hat diese den kantonsrätlichen Auftrag an die Regierung, ein Massnahmenpaket mit einer Entlastungswirkung von wenigstens 150 Mio. Franken vorzulegen, mitgetragen. Die CVP-EVP-Fraktion hat mehrfach erwähnt und aufgezeigt, dass die Ausgabenseite des Kantons trotz der bisherigen Sparpakete nach wie vor zu stark wächst. Zwar besteht auch nach der Umsetzung des Entlastungsprogramms noch immer ein Wachstum von 1,4 Prozent, aber ohne Umsetzung würde dieses bei 2,3 Prozent liegen. Deshalb sind wir klar der Meinung, dass die breit gefächerten Leistungen des Kantons kritisch überprüft und hinterfragt werden müssen. Zu einer kritischen Überprüfung und Hinterfragung ist nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch die Privatwirtschaft immer wieder herausgefordert. Bei einer Leistungsüberprüfung ist die Frage nach wünschbaren und notwendigen Leistungen des Staates sehr konsequent und mit allem Nachdruck zu stellen.

Die CVP-EVP-Fraktion stellt heute fest, dass die Regierung die Vorgabe des Kantonsrates hinsichtlich des Entlastungsvolumens erreichen und mit 66 Massnahmen eine finanzielle Entlastung erzielen will, die höher liegt als der geforderte Betrag von 150 Mio. Franken. Bei genauer Betrachtung ist aber das Entlastungsvolumen von 164 Mio. Franken nur dank der Aktualisierung der Planwerte im Aufgaben- und Finanzplan (abgekürzt AFP) erreicht worden. Die Tatsache, dass gemäss Vorschlag der Regierung aus dem Entlastungspaket unter dem Strich im personellen Bereich keine Stellenreduktion, sondern netto zehn zusätzliche Stellen resultieren, erstaunt auf den ersten Blick, kann aber durchaus auch positiv gesehen werden. Die CVP-EVP-Fraktion hat im Hinblick auf das Entlastungspaket 2013 gefordert, dass dieses nicht mit finanziellen Überwälzungen auf die Gemeinden erfolgen dürfe. Dieser Forderung wurde Rechnung getragen. Dass jetzt mit einer Zusatzmassnahme die Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden nochmals gefördert wird, ist positiv.

Nun, wir haben in den letzten Wochen gehört, dass nicht alle Gefallen an diesem Entlastungspaket finden. Die Spargegner behaupten, dass Steuergeschenke die wahre Ursache der Defizite seien. Mit dem Ausdruck «Steuergeschenke» entsteht der Eindruck, dass der Bevölkerung etwas geschenkt würde, wenn der Staat darauf verzichte, sie steuerlich zu belasten. Für die CVP-EVP-Fraktion ist klar, dass der Staat die Bevölkerung nur so weit steuerlich belasten soll, als er die Mittel für eine schlanke und effektive Aufgabenerfüllung benötigt. Der Kantonsrat hatte im Nachgang zu den sogenannten «Goldmillionen» tatsächlich einige Steuersenkungen zur Verbesserung der im interkantonalen Vergleich hohen Steuerbelastung beschlossen. Auf diese Weise wurde in den vergangenen Jahren das auf über 1,4 Mrd. Franken angewachsene Eigenkapital schrittweise an die Bevölkerung zurückgegeben. Dieses Vorgehen war aus Sicht der CVP-EVP-Fraktion richtig und wurde vom Kantonsrat auch mit den Stimmen der Linken gebilligt. Zudem fanden Steuergesetzrevisionen in zwei Volksabstimmungen Mehrheiten von über 75 bzw. 80 Prozent in der Bevölkerung. Die Mindereinnahmen durch die Steuersenkung betrugen für den Kanton rund 550 Mio. Franken. Durch die zwischenzeitliche, zweimalige Erhöhung des Steuerfusses wurden davon bereits 210 Mio. Franken wieder rückgängig gemacht. Von den verbleibenden Steuerentlastungen von 340 Mio. Franken haben nicht, wie behauptet wird, nur Reiche oder Grossunternehmen profitiert, sondern insbesondere auch Kleinverdienende, der Mittelstand, Familien und kleinere und mittlere Unternehmen (abgekürzt KMU).

Das Entlastungspaket beinhaltet ausgewogene, breit gefächerte Massnahmen auf der Ausgaben- wie auch auf der Einnahmenseite. Alle sollen zur Gesundung der Staatsfinanzen ihren Teil beitragen. Die eigentlichen Sparmassnahmen haben ein Volumen von rund 80 Mio. Franken. Dies entspricht nur rund 1,5 Prozent des Gesamtaufwandes des Kantons. Die kantonalen Aufwendungen werden trotz Entlastungsprogramm weiterhin jedes Jahr zunehmen. Der Staat wächst finanziell also auch in Zukunft jährlich weiter. Und er wird nicht, wie immer wieder behauptet wird, kaputtgespart. Von einem massiven staatlichen Leistungsabbau kann deshalb bei seriöser Betrachtungsweise keine Rede sein. Die CVP-EVP-Fraktion wehrt sich entschieden gegen eine Politik der Schuldenwirtschaft. Der Staatshaushalt ist auszugleichen, strukturelle Defizite sind zu beseitigen, und das Eigenkapital darf nur als Polster für äusserst schwierige Konjunkturphasen, die für jeden Realisten noch zu erwarten sind, dienen. Die CVP-EVP-Fraktion steht ein für ein ausgewogenes Entlastungspaket, bei dem sämtliche Kreise einbezogen werden. Sie wird mit wenigen Ausnahmen den Entlastungsmassnahmen zustimmen und mit Aufträgen versuchen, neue Entlastungen zu bewirken. Sie ist klar der Meinung, dass das Volumen des vorliegenden Entlastungspaketes nicht verkleinert werden darf.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Hartmann-Flawil wünscht sich von der bürgerlichen Seite mehr Gelassenheit. Ich denke, dass ihm dieser Wunsch nicht ansteht, wenn ich feststellen muss, dass Gelassenheit seine Fraktion oder Partei zuerst verlassen hat. Wenn ich die linken Äusserungen vom Juni betrachte, wo von Staatsabbruch, von Zerstörung die Rede ist, dann frage ich mich, wo denn hier die Gelassenheit bleibt. Bisher wurden keine Aufgaben gestrichen, sondern es wurden nur Aufwand und Wachstum reduziert. Für mich ist auch bezeichnend, dass Hartmann-Flawil die Jahresrechnung, und nur die Jahresrechnung 2012, heranzieht und behauptet, die Aufgaben seien gemacht, mit dem Verweis auf den bescheidenen Sach- und Personalaufwand. Ich meine, dass unsere Aufgaben längst nicht gemacht sind. Der Vorsteher des Finanzdepartementes hat vor etwa drei Wochen in diesem Saal zu Recht darauf hingewiesen, dass die Jahresrechnung 2012 mit 205 Mio. Franken Defizit das schlechteste Ergebnis unseres Kantons sei. Und nun behaupten die Linken, die Aufgaben seien gemacht. Und dann kommt die alte Leier, dass hausgemachte Einnahmeausfälle, nämlich die Steuersenkungen seit 2007, allein daran schuld wären. Hartmann-Flawil erwähnt sodann die zwei eigenen Berichte der Regierung und die externe Studie, von der ich annehme, dass es sich dabei um die BAK-Basel-Studie handelt.

Was steht in diesen Berichten? Einerseits steht im Grundlagenbericht der Regierung vom 5. Februar 2013 – und es ist eben so, wie Hasler-Widnau und Mächler-Zuzwil gesagt haben -, dass es seit dem Jahr 2000 eine Haushaltsteigerung von 3,3 Mrd. Franken auf 4,5 Mrd. Franken, das heisst um einen Drittel, gibt. Und es ist längst nicht alles, und das ist allgemein bekannt, exogen. Die drei grössten Bereiche des Staatshaushaltes – Gesundheit, soziale Wohlfahrt und Bildung – sind nicht im Jahr 2012 allein, sondern im Zeitraum zwischen 2000 und 2011, um durchschnittlich 6 Prozent gewachsen. Dass dies nicht so weitergehen kann, zeigt auch die BAK-Studie. Der Kanton St.Gallen hat kein Schuldenproblem, sondern ein strukturelles. Anderseits ist auch die externe BAK-Studie zum Ergebnis gekommen, dass die Ausgaben in den Jahren 2000 bis 2011 schneller gewachsen sind als die Einnahmen. Deshalb verlangt auch sie, das Aufwandwachstum zu vermindern und regelmässig zu überprüfen. Das allein haben wir verlangt und wird jetzt von der Regierung mit dem Entlastungspaket ausgeführt. Dieses sieht jedoch immer noch ein Aufwandwachstum von 1,4 Prozent vor. Es wird nicht der Staat abgebrochen oder zerstört. Wir haben immer noch eine ausgezeichnete Gesundheit in unserem Kanton, die Sicherheit ist gewährleistet, die Bildung ist exzellent. Da kann doch keine Rede von Zerstörung oder Abbruch sein. In meinen Augen ist eine solche Haltung wenig gelassen und ziemlich realitätsfern.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Der Kantonsrat hat einen Bericht der Regierung erhalten, der die Grundlage für die Entscheidung legt, zwei Standorte der Wirtschaftsmittelschule (abgekürzt WMS) zu schliessen. Ich hätte mich nicht gewundert, wenn die Regierung mit diesem vom Kantonsrat in Auftrag gegebenen Bericht gleich die Abschaffung der WMS begründet hätte, denn es ist sehr wenig Engagement für die Schule spürbar. Zusammenfassend heisst es lapidar: «Der Gegenwert des Ausbildungsganges ist aus Sicht der Regierung grösser, als dessen Kosten.» Dieser Satz spricht Bände, was die Regierung bezüglich WMS denkt.

Es wurde in diesem Saal schon des Öfteren gesagt, dass der Kanton St.Gallen ein ressourcenschwacher Kanton ist. Es gibt jedoch gute Bildungsmöglichkeiten in diesem Kanton, die allerdings etwas kosten. Die Regierung hat im Auftrag des Kantonsrates Gründe gesucht, um die WMS zu schliessen. Ich denke, dass sie weit hat suchen müssen, um ein paar knapp haltbare Gründe zu finden, die am Schluss wenigstens die Schliessung der Standorte in Wattwil und Heerbrugg rechtfertigen. Die WMS-Praktikantinnen und -Praktikanten sind in den vielen Ausbildungsbetrieben sehr begehrt. Die Nachfrage übersteigt das Angebot bei Weitem, und das seit Jahren. Die Fachkenntnisse und die Allgemeinbildung der Schülerinnen und Schüler werden von den Betrieben sehr geschätzt. Eine Berufslehre ist nur für einen kleinen Teil eine Alternative, private Angebote sind ebenfalls keine Alternative, weil dort keine BMS absolviert werden kann. Die Gründe, die für die Abschaffung sprechen, werden im Bericht der Regierung erwähnt. Zuvor wird seitenlang ausgeführt, weshalb die WMS eine sehr gute Schule ist, um dann zum Schluss zu kommen, dass man diese Schule auch abschaffen könnte, weil es sich dabei um eine «staatlich finanzierte Doppelspurigkeit» handeln würde. Die Schülerinnen und Schüler können die Berufsmaturität ebenso gut mittels Berufslehre erreichen. Ich habe es bereits gesagt, dass die Berufslehre für die allermeisten Absolventinnen und Absolventen der WMS keine Alternative ist, auch wenn die Regierung etwas anderes behauptet.

Was den schulischen Unterricht anbelangt, beinhaltet eine Berufslehre nur halb so viele Lektionen wie die WMS. Die breite Allgemeinbildung ist mit ein Grund, weshalb das St.Galler Modell der WMS an Fachveranstaltungen verschiedentlich als «Best-Practice-Modell» vorgestellt wird. Wir dürfen folglich stolz sein auf diesen Bildungslehrgang, der Modellcharakter hat. Da mutet es schon fast etwas grotesk an, wenn im Bericht von einer steuerfinanzierten Konkurrenz zur Privatwirtschaft gesprochen wird, weil die WMS anscheinend Schuld daran sein soll, dass verschiedene Betriebe Mühe haben, gute Lehrlinge zu finden. Weiter heisst es im Bericht, dass bei einer Schliessung der WMS, die Betriebe aus leistungsstärkeren Lehrlingen auswählen könnten. Der Bericht listet auf, wo es im Jahr 2012 offene Lehrstellen gab. Das sind alles ehrbare und gute Berufe, aber die zur WMS konstruierte Verbindung ist mir unerklärlich. Niemand wird anstelle eines Besuchs an der WMS eine Lehre als Coiffeure, Zimmermann oder Elektroinstallateur machen. Die im Anhang 3 auf Seite 171 aufgeführten Gründe für eine Abschaffung der WMS sind bei genauem Hinsehen eigentlich Gründe für den Erhalt dieser Schule. Es ist völlig unrealistisch, dass auf dem dualen Bildungsweg 140 neue Lehrstellen im kaufmännischen Bereich geschaffen werden können. Im Jahre 2012 gab es nur acht offene Lehrstellen als Kaufmann EFZ, ohne Berufsmaturität. Trotzdem geht der Bericht davon aus, dass ein beträchtlicher Teil dieser Schülerinnen und Schüler einer Lehrstelle den Vorzug geben würde; einer kaufmännischen Lehre wohlverstanden, für die es jedoch keine offenen Lehrstellen gibt. Des Weiteren wird im Bericht gesagt, dass nur ein relativ kleiner Teil in einen anderen Lehrgang einer Mittelschule eintreten dürfte. Die Regierung gibt damit der Hoffnung Ausdruck, dass keine Kostenverlagerung in andere Ausbildungseinrichtungen eintreten wird. Doch genau das wird meiner Meinung nach geschehen. Die Folgen der Schliessung der WMS an den Standorten Heerbrugg und Wattwil werden nämlich sein, dass die meisten Schülerinnen und Schüler sich nicht für eine Berufslehre entschliessen, sondern in einen anderen Mittelschultyp eintreten werden, woraus eine Kostenverlagerung resultiert.

Der Bericht überzeugt nicht. Ich teile die Auffassung der Regierung, dass es absolut kontraproduktiv wäre, die WMS ganz abzuschaffen. Die gewählte Variante, zwei Standorte zu streichen und damit der Sparwut des Rates zum Teil nachkommen zu wollen, kann die SP-GRÜ-Fraktion nicht mittragen. Sie zieht aus dem Bericht einen anderen Schluss. Die WMS ist eine gute Ausbildung, und sie ist wichtig. Die Chancengleichheit für junge Menschen im Kanton ist ein zu hohes Gut, als dass wir leichtfertig zwei Schulstandorte schliessen können.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Nach den Sparpaketen I und II in den Jahren 2011 und 2012 hat auf Antrag der Finanzkommission der Kantonsrat am 26. Februar 2013 das erwartete dritte Sparpaket im Umfang von 150 Mio. Franken beschlossen. Dieser Beschluss war keine Überraschung, da diese Massnahme aufgrund des unausgeglichenen Budgets der einzige mehrheitsfähige Weg für einen ausgeglichenen Staatshaushalt ist. Eine Mehrheit des Rates hat sich auch klar dazu geäussert, dass dieser Ausgleich ohne Steuerfusserhöhung und ohne tarifarische Steuererhöhungen zu erreichen ist. Es wurde jedoch Wert darauf gelegt, dass es kein «drittes Sparpaket» geben soll, weshalb die Terminologie «Entlastungspaket 2013» verwendet wird. Demzufolge haben sich auch die Vorbereitungen differenziert dargestellt. Die Regierung hat, zusammen mit der Verwaltung, eine intensive Überprüfung der Aufgaben und Leistungen vorgenommen und definiert, welche Folgen eine 10- bzw. 25-prozentige Kürzung für jeden Leistungsbereich hätte. Leider sind diese Resultate, welche Grundlage für das heute und morgen zu beratende Geschäft sind, den Mitgliedern des Rates nicht zur Verfügung gestellt worden. Die Mitglieder der vorberatenden Kommission konnten sich während eines bestimmten Zeitfensters einen Einblick in diese einzelnen Ordner verschaffen. Aber dennoch wurde auch das Parlament in einem noch nie dagewesenen Prozess in die Vorbereitung des Entlastungspaketes 2013 mit einbezogen. An drei Veranstaltungen, sogenannten Sounding Boards, gab es einen unverbindlichen Austausch zwischen einer definierten Gruppe Parlamentarierinnen und Parlamentarier und – meistens – der gesamten Regierung. Des Weiteren wurde zur Vorberatung nicht wie bei den letzten Sparpaketen die Finanzkommission, sondern eine ausserordentliche vorberatende Kommission eingesetzt, an welcher mit Ausnahme der GLP/BDP-Fraktion alle Fraktionspräsidenten teilnahmen. Diese vorberatende Kommission hat an drei Sitzungstagen zwischen Mitte und Ende Mai das Entlastungspaket 2013 beraten. Zu beraten waren:

  • die Aktualisierung der Planwerte gemäss Aufgaben Plan 2014 bis 2016;

  • die 66 Massnahmen E1 bis E65;

  • die neuen Ersatzmassnahmen EM1 bis EM9;

  • die Übergangsmassnahme;

  • die Gemeindemassnahme G1.

Sodann wurden drei parlamentarische Vorstösse, welche im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket 2013 stehen, thematisiert. Zur Beratung waren stets der Vorsteher des Finanzdepartementes, der Staatssekretär, der Generalsekretär des Finanzdepartementes sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei und des Finanzdepartementes anwesend. Die Vorsteher der übrigen Departemente wurden zur Behandlung der Massnahmen situativ beigezogen. Auf Ausführungen der kantonalen Gerichte wurde verzichtet, da diese nicht konkret von einer vorgeschlagenen Massnahme betroffen sind. Dass dieses Paket auf grosses Interesse gestossen ist, zeigen die vielen Zuschriften der unterschiedlichsten Organisationen und die unzähligen Medienberichte, die schon seit Monaten zu hören, zu sehen und zu lesen sind. In meinen einleitenden Ausführungen verzichte ich bewusst auf die Darstellung des gesamten Zahlenmaterials. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die vorberatende Kommission ein Paket von 156,7 Mio. Franken, wirksam ab dem Jahr 2016, beschlossen hat. Somit wurde der Antrag der Regierung von 164,6 Mio. Franken um 7,9 Mio. Franken reduziert. Diese Reduktion beruht unter anderem auf der Streichung der Massnahme E30 des Brückenangebots. Die vorberatende Kommission hat vier Massnahmen gestrichen, drei ergänzt und drei angepasst. Des Weiteren hat sie fünf eigene Anträge formuliert. Ich möchte meine einleitenden Ausführungen mit einem Zitat des deutschen CDU-Politikers Norbert Blüm abschliessen. Er meinte zum Thema Sparen: «Alle wollen den Gürtel enger schnallen, aber jeder fummelt am Gürtel des Nachbarn herum.»

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme vom Bericht über den Fortbestand der Mittelschule fest.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Im Vorfeld des sogenannten Entlastungsprogramms habe ich zusammen mit Rossi-Sevelen und Wasserfallen-Goldach die Online-Aktion «ausgabenwachstum.ch» gestartet. Dabei ging es darum, Sparvorschläge und Meinungen aus der Bevölkerung aufzunehmen und diese wenn möglich im Rat einzubringen. Dies wurde von der Bevölkerung auch rege genutzt, und einige dieser Anregungen werden wir im Verlauf dieser ausserordentlichen Session einbringen. Würde ich meinen Eindruck von der Vorlage der Regierung zusammenfassen, die diese als Entlastungsprogramm bezeichnet, dann so: Arbeitsverweigerung, Unverständlichkeit und eine grosse Frustration. Diese drei Begriffe sind für mich symbolisch für das dritte Sparpaket oder wie es neu und wahrscheinlich aus psychologischen Gründen genannt wird: Entlastungspaket. Aber alles der Reihe nach.

  1. Arbeitsverweigerung: Der Auftrag des Kantonsrates aus der Februarsession 2013 an die Adresse der Regierung war klar. Er lautete, 150 Mio. Franken einzusparen. Die Regierung brüstet sich nun sogar damit, dass sie das vorgegebene Ziel des Kantonsrates mit 165 Mio. Franken weit übertroffen hätte. Dies ist auf den ersten Blick auch absolut richtig, leider jedoch nicht auf den zweiten. Das Wort «sparen» bedeutet nämlich «momentaner Verzicht auf Konsum». Und dies wiederum bedeutet nichts anderes als Leistungsabbau. Mit dem Entlastungspaket wird dies nicht gemacht, wenn man die Entlastungsmassnahmen genauer anschaut. Einnahmen des Kantons mit Hilfe von Gebühren, Steuererhöhungen etc. aufzubessern, ist nicht Sparen.

  2. Unverständlichkeit: Diverse Massnahmen in diesem Paket sind für mich absolut nicht nachvollziehbar und eine Beleidigung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Die Massnahme E38 etwa – Einsetzen zusätzlicher Steuerkommissäre -, mit welcher man kategorisch alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht der Steuerhinterziehung stellt; oder die Massnahme E39 – die Einführung von Mindeststeuern für Kapitalgesellschaften -, die unseren Kanton als Wirtschaftsplatz noch unattraktiver als bisher macht. Solche Massnahmen sind ein weiteres Zeichen dafür, dass das Wort «sparen» von der Regierung ein wenig anders interpretiert wurde. Über die wohl frechste Massnahme E52 werden wir später noch sprechen. Ich möchte ein Beispiel aus der Praxis erwähnen: Wenn ich als Bürger Ende Monat kein Geld mehr für ein feines Stück Fleisch vom Metzger habe, dann muss ich wohl oder übel darauf verzichten, bis ich es mir wieder leisten kann. Solch einfache Regeln sollten auch für unseren Kanton gelten.

  3. Frustration: Für mich ist dieses Entlastungspaket eine Frustration. Leider gibt es kein passenderes Wort für diesen Sachverhalt. Es werden bei diesem Paket zu viele Zahlenkorrekturen, Kostenabwälzungen auf Gemeinden und Gebühren bzw. Steuererhöhungen auf die Bürgerinnen und Bürger verteilt. Für mich als junger Kantonsrat ist es frustrierend, wenn ich in die Zukunft schaue und erkenne, was hier auf meine und spätere Generationen zukommt. Im Entlastungspaket 2013 wird immer wieder angetönt, dass wenn es keine Verbesserungen im Finanzhaushalt gebe, wieder steuerliche Massnahmen angewendet werden.

Ich gebe der Regierung deshalb als Fleischfachmann und Nichtökonom einen kleinen Tipp und hoffe, dass die These des amerikanischen Ökonomen Arthur Laffer allen bekannt ist. Dieser meint nämlich – und jetzt sollen bitte alle Staatsgläubigen auf der linken Seite gut aufpassen -, dass die Konsumlust durch Deregulierung und Steuersenkungen, d.h. weniger Staat und mehr Markt, angekurbelt werden kann. Die nach ihm benannte Kurve verdeutlicht, dass die Steuereinnahmen ab einer gewissen Höhe des Steuersatzes wieder abnehmen. Dies belegt deutlich, dass die Strategie mit Gebühren-, Steuererhöhungen usw. ganz sicher irgendwann an ihre Grenzen stossen wird. So weit darf es nicht kommen. Wir sollten stattdessen versuchen, gemeinsam das Beste daraus zu machen, denn dies sind wir als Volksvertreter den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber schuldig.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

(wendet sich an die Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne): Ich bin weder jung noch frech, noch bin ich gelassen. In der Eintretensdiskussion, die der Spezialdiskussion vorangeht, stecken die Parteien ihre «Claims» ab und lassen dadurch die anderen Ratsmitglieder an ihren Überlegungen teilnehmen. Dies kann für Aussenstehende teilweise hart erscheinen. In der «Ostschweiz am Sonntag» vom 23. Juni 2013 erschien unter dem Titel «Sparen ja, aber differenziert» ein Artikel. Differenziert heisst für die Redakteurin, welche Aufgaben der Staat erfüllen muss, welche nicht. Sie stellt nicht die Frage, weshalb der Kanton überhaupt sparen muss. Bekanntermassen ist es das strukturelle Defizit, das zum Sparen drängt. Der Staat übernimmt zu viele Aufgaben, die zu viel kosten. Ich frage die Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne: Gefällt es Ihnen in diesem Staat? Finden Sie, er tut zu viel für Sie? Finden Sie, Sie leisten zu viel für ihn?

Im Jahr 2004 wurde ich als Neumitglied des Kantonsrates direkt in eine Sparsession gewählt. Im Folgejahr gab es aber bereits Veränderungen hin zu Goldmillionen und tickender Wirtschaft. Die Goldmillionen wurden zu einem Teil für den Schuldenabbau verwendet – schön, dass wir bis heute schuldenlos sind -, ein Teil ging in Gemeindefusionen, einer wurde auf die hohe Kante gelegt und ein sehr grosser ging in Steuersenkungen. Der Steuerwettbewerb hat uns aber nur eines gebracht: die nächsten Sparpakete.

Das vorliegende dritte Entlastungsprogramm ist ganz besonders schmerzlich. Schon tagelang hören wir von Sparvorschlägen und neuen Einnahmequellen, um die am meisten Staub aufgewirbelt wird: Die finanzielle Unterstützung der katholischen Kantonssekundarschule Flade wird gestrichen, es gibt mehr Steuerkommissäre, mehr maschinelle Geschwindigkeitskontrollen sowie einen Abbau der Fachmittelschule Wirtschaft in Wattwil und Heerbrugg. Daneben gibt es auch noch stillere Themen, die möglicherweise nicht bekannt sind: einen Abbau bei der bereits unterdotierten Denkmalpflege, kein Geld mehr vom Kanton für erhaltenswerte Häuser in den Dörfern, kaum mehr Beiträge an Kultur im Oberland und im Toggenburg, weniger Geld für die Schutzwaldpflege und den Jungwald, weiteres Ausgrenzen von Menschen mit Behinderung und alten Leuten sowie kaum mehr Geld für Kultur. Hierbei geht es Bereichen an den Kragen, die über die Jahre aufgebaut wurden. Heute nun kommen die jahrelangen «Abbauer» ans Ziel, die Kultur als Privatsache und Prävention und Hochwasserschutz als unnötig erachten; Biodiversität sollen andere fördern; innovative Projekte in der Arbeitswelt und gute Arbeitsbedingungen sind Luxus. Auch externe Beratungen, die darauf hinweisen, dass die Steuerpolitik nicht zielführend, die härteste Schuldbremse der ganzen Schweiz zu restriktiv und die kantonale Verwaltung gut aufgestellt sei, verhallen ungehört. Die unverändert bürgerlich engen Ideen haben im Kanton St.Gallen weiterhin Hochkonjunktur. Als Mitglied einer sehr kleinen, innovativen Bewegung im Kanton, den Grünen, muss ich leider davon ausgehen, dass viele unter den Zuhörerinnen und Zuhörern hinter dieser bürgerlichen Politik und Denkart stehen. Vielleicht aber gibt es auch jene, die ihr Vertrauen in Andersdenkende gesetzt haben. Sie werden wohl heute und morgen ziemlich enttäuscht werden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Kanton St.Gallen hat in den letzten Jahren jeweils mehr ausgegeben als eingenommen. Stieg das Bruttoinlandprodukt, die Wirtschaftsleistung der Schweiz, von 2006 bis 2012 um knapp 13 Prozent, so lag die Ausgabensteigerung des Kantons St.Gallen in der gleichen Zeitspanne bei 25 Prozent, d.h. rund beim Doppelten. Daran haben auch die beiden Sparpakete I und II nichts zu ändern vermocht. Unvermindert lebt der Kanton auf zu grossem Fuss. Dies zeigt sich Jahr für Jahr in einem Defizit von 200 bis 250 Mio. Franken. Befeuert durch diesen Missstand, sind die ehemaligen Rücklagen von fast 1,5 Mrd. Franken – eigentlich gedacht für schlechtere Zeiten – trotz guter Wirtschaftslage innert weniger Jahre geschmolzen wie der Schnee an der Sonne. Dem soll nun das vom Kantonsrat verlangte und von der Regierung auf den Weg gebrachte Entlastungspaket 2013 Abhilfe verschaffen. Die Zusage der Regierung, bei allen, rund 120 Leistungsbereichen der Staatsverwaltung eine Reduktion des Budgets um jeweils 10 bzw. 25 Prozent zu prüfen und daraus entsprechende Massnahmen zur Beseitigung des strukturellen Defizits abzuleiten, klang vielversprechend. Entstanden ist aus dem Vorschlag jedoch ein weiteres Sparpaket, und nicht nur das. Statt die Gunst der Stunde zu nutzen und den Staatshaushalt nachhaltig zu bereinigen, handelt es sich bei nahezu der Hälfte aller vorgeschlagenen Massnahmen um reine Budgetkorrekturen oder Mehreinnahmen durch Gebührenerhöhungen und Ertragssteigerungen zulasten der Steuerzahler und insbesondere der Autofahrer.

Die SVP-Fraktion bedauert dies sehr. Nach ihrer Überzeugung wurde damit die historische Möglichkeit verpasst, aus der kritischen Prüfung der Staatsaufgaben die richtigen Schlüsse zu ziehen und den Kanton mitsamt seinem Finanzhaushalt für die Zukunft fit zu machen. Stattdessen wird das Geld der Steuerzahlenden weiterhin ausgegeben für unzählige Aufgaben, die der Kanton sich irgendwann in der Vergangenheit selber auferlegt hat, die jedoch mit seinen eigentlichen Kernaufgaben wie Sicherheit, Bildung oder Gesundheit nichts oder wenig zu tun haben. Es verwundert deshalb nicht, dass die grössten Ausgabensteigerungen Jahr für Jahr in den Bereichen Gesundheit, Soziales sowie Kultur und Umwelt zu finden sind. Verwunderlich ist jedoch die Haltung einiger Regierungsmitglieder, wenn es um den Sparbeitrag des eigenen Departementes geht, der trotz klar definiertem Auftrag des Kantonsrates fast null beträgt oder sich ausschliesslich aus Erhöhungen der Einnahmen zusammensetzt. Unzufrieden ist die SVP-Fraktion auch angesichts der gänzlich fehlenden personalbezogenen Massnahmen. Statt einen wesentlichen Teil im Personalbereich einzusparen, soll nach dem Willen der Regierung die Zahl der Stellen gar noch erhöht werden. Die SVP-Fraktion wird dies nicht unterstützen. Wenn die SVP-Fraktion trotzdem auf das Entlastungspaket 2013 eintritt, dann tut sie dies aus zwei Gründen:

  1. In der ernüchternden Erkenntnis, dass eine vernünftige und angemessene Entwicklung der Staatsaufgaben und Staatsausgaben, die auch kommenden Generationen noch Luft zum Atmen lässt, mit der derzeitigen politischen und personellen Zusammensetzung der Regierung offenkundig nicht zu machen ist.

  2. Im Wissen darum, dass Sparen nach diesem «dritten Sparpaket» wohl für einige Zeit kein Thema mehr sein wird.

Die SVP-Fraktion wird deshalb die wirklichen Sparmassnahmen unterstützen und lediglich gegen jene Massnahmen stimmen, durch welche die Bürger stärker belastet werden sollen. Finanzielle Probleme kennt nicht nur der Kanton St.Gallen. Auch in anderen Kantonen und Ländern steigen die Ausgaben für die staatlichen Tätigkeiten stärker als die Einnahmen. Ursache dafür ist oft die Unfähigkeit oder der Unwille der öffentlichen Hand, sich vollendeten demographischen oder gesellschaftlichen Bedingungen anzupassen. So leisten wir uns im Kanton St.Gallen beispielsweise eine Spitallandschaft, die sich in den letzten 150 Jahren praktisch nicht verändert hat. Mit Fehlanreizen bei der Sozialleistung fördern wir zudem Entwicklungen, dass sich Arbeit in bestimmten Bereichen nicht mehr lohnt. Oder wir fördern den Ausbau des öffentlichen Verkehrs und damit eine ständig wachsende Mobilität, ohne mit angemessenen Tarifen der immer schiefer werdenden Kostenwahrheit zu begegnen.

All dies führt zu einer Umverteilung vom Privaten zum Staat. Die negativen Folgen davon zeigt die von der Regierung veröffentlichte Studie der Universität St.Gallen zum Steuermonitoring. Die vom Kantonsrat gegen den Willen der SVP-Fraktion für das Jahr 2011 und 2012 beschlossenen Steuererhöhungen treffen nicht nur den Mittelstand, sondern wirken sich auch negativ auf die Standortattraktivität aus. So ist der Kanton bei der Steuerbelastung sowohl für Familien als auch für Alleinstehende im interkantonalen Vergleich zurückgefallen und nimmt teilweise die letzten Plätzen aller Schweizer Kantone ein. Wie die beiden Sparpakete I und II hat die politische Linke auch das Entlastungspaket 2013 von Beginn weg abgelehnt und sich der Diskussion verweigert. Statt die Realität anzuerkennen und Hand zu bieten für die Beseitigung des strukturellen Defizits, wiederholt sie gebetsmühlenartig die immer gleichen Mythen von Steuergeschenken für Reiche und Unternehmen sowie von ruinöser Sparpolitik. Mit dem Ausdruck «Steuergeschenke» wird der Eindruck vermittelt, als wäre der Bevölkerung etwas geschenkt worden. Meine Vorrednerin hat das bereits angetönt. Für die SVP-Fraktion ist klar, dass der Staat seine Bevölkerung und seine Wirtschaft nur so weit steuerlich belasten darf, als er die Mittel für eine effiziente Aufgabenerfüllung benötigt.

Der Vorschlag der Linken, die Kantonsfinanzen über Steuererhöhungen statt über Ausgabenkürzungen zu sanieren, hätte eine geradezu groteske Mehrbelastung für alle Steuerzahlenden zur Folge. Statt der erfolgten Steuerfusserhöhung von 20 Prozent hätte nach dem Rezept der Linken eine beispiellose Steuererhöhung von 65 Prozent erfolgen müssen. Wer so etwas fordert, handelt in grober Weise unverantwortlich, und wer behauptet, jährlich könnten problemlos 650 Mio. Franken mehr bei den Reichen und Grossunternehmen im Kanton St.Gallen eingetrieben werden, hat ganz offensichtlich keinerlei volkswirtschaftliches Verantwortungsgefühl und keine Ahnung davon, was es bedeutet, das Geld zuerst erarbeiten zu müssen, bevor man es dem Staat abliefern kann. Aber die Ratslinke kann ja kaum wissen, was es heisst, sich im wirtschaftlichen Wettbewerb behaupten zu müssen und Verantwortung dafür zu tragen, denn 90 Prozent ihrer Mitglieder leben direkt oder indirekt von Steuergeldern. Auch wenn man möglicherweise persönlich von den Sparmassnahmen betroffen ist, ist es völlig verfehlt, beim vorliegenden Entlastungspaket 2013 von Abbau und ruinöser Sparpolitik zu sprechen, steigen doch – auch das hat meine Vorrednerin bereits angetönt – die Ausgaben weiterhin, und wir alle wissen das. Die bürgerlichen Kräfte in diesem Rat werden das Entlastungspaket 2013, wie sie dies schon bei den ersten beiden Sparpaketen getan haben, gemeinsam mittragen und das Ziel von 150 Mio. Franken gemeinsam zu erreichen versuchen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Um 19.00 Uhr wird der Sessionsmontag beendet.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

stellt den Ordnungsantrag, die Session bis 19.00 Uhr zu verlängern. Ich weiss, dass der Ratspräsident noch einen Termin hat, und deshalb der Ratsvizepräsident die Beratungen führen müsste.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Zu Hoare-St.Gallen: Im Zusammenhang mit der Aussage, dass Steuersenkungen nicht zur Wirtschaftsförderung beitragen, empfehle ich, den Bericht der Regierung über Bilanz und Wirkung der Wirtschaftsförderung durch Steuererleichterungen zur Kenntnis zu nehmen. Dieser führt nämlich aus, dass die st.gallischen Unternehmen in der Zeit der Steuersenkungen überdurchschnittlich viel zu den Gesamtsteuereinnahmen beigetragen und darüber hinaus in den Jahren 2006 bis 2010 2'300 neue Arbeitsplätze im Kanton geschaffen haben.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident, verlängert die erste Sitzung der Session vom Montag, 24. Juni 2013, in Anwendung von Art. 72 Abs. 3 des Geschäftsreglementes des Kantonsrat vom 24. Oktober 1979 (sGS 131.11) um eine Stunde. Der Vizepräsident wird von 18.00 bis 19.00 Uhr den Rat führen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme vom Bericht über die Gebühren für Studienarbeiten an den Fachhochschulen im Kanton St.Gallen fest.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme vom Anhang 1.3 Finanzielle Eckwerte der Leistungsbereiche fest.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident stellt Kenntnisnahme vom Bericht des Winterthurer Instituts für Gesundheitsökonomie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften fest.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E4 zu streichen.

Letzte Woche hat das eidgenössische Parlament der Finanzierung und dem Ausbau der Bahninfrastruktur (abgekürzt FABI) überwältigend zugestimmt. Für diese Infrastrukturausbauten werden 6,4 Mrd. Franken in einen Fonds gelegt. Davon wird die schweizerische Zukunft des öV bezahlt. Darin ist auch der Kapazitätsausbau der Strecke St.Gallen – Chur, das Bahn-Y, enthalten. Im Kanton St.Gallen gibt es leider keinen öV-Fonds, sondern nur einen Strassenfonds. Bekanntermassen sind Agglomerationsprogramme zurzeit ein wichtiges Thema. Fünf davon betreffen unseren Kanton, und da ist es wichtig, dass Gemeinden, Kantone und Bund zusammenarbeiten, beispielsweise gerade, wenn es um den weiteren, nötigen Ausbau des öV geht. Jetzt kommt der Kanton St.Gallen und will den Ausbau des öV-Angebots reduzieren und ab 2016 bei der Zusammenarbeit nicht mehr mitfahren. So ist es logisch, dass vergangene Woche – am 14. Juni 2013 – das «St.Galler Tagblatt» titelte: «Kanton bremst städtischen öV aus». Die Stadt würde gerne weitermachen, aber der Kanton zieht nicht mehr mit. Weil dies aber eine gemeinsam zu finanzierende Aufgabe ist, muss der Ausbau auch gegen die Bedürfnisse der Stadt gestoppt werden. Der Ausbau des öV ist insbesondere in den Agglomerationen für Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt, Raumplanung und insbesondere für die Standortattraktivität enorm wichtig. Und gerade hier besteht in unserem Kanton Nachholbedarf, da dürfen wir das Geplante nicht wieder über Bord werfen. Ich erinnere auch daran, dass die Bevölkerung des Kantons St.Gallen der S-Bahn 2013-Vorlage überwältigend mit 80% zugestimmt hat. Das Volk will in diesem Bereich nicht sparen, sondern die nötigen Ausbauten vornehmen.

Nun aber beantragt die Regierung im neuen öV-Programm ab 2016 eine Sparmassnahme von 1,75 Mio. Franken. Das ist aber erst die Hälfte, denn die andern 1,75 Mio. Franken werden von den Gemeinden beigesteuert. Folglich würden bei einer Zustimmung zur Massnahme E4 ab 2016 jährlich 3,5 Mio. Franken weniger in den Ausbau des so dringend nötigen, öffentlichen Verkehrs investiert. Auf dem grauen Blatt ist ersichtlich, wer davon betroffen wäre. Es sind die Agglomerationen, die städtischen Gebiete: Rorschach trifft es mit Fr. 700'000.-, die Stadt St.Gallen mit 1 Mio. Franken, Gossau und Umgebung mit Fr. 400'000.-, Wil, Uzwil mit einer knappen Million Franken und Rapperswil auch noch mit Fr. 400'000.-. Das ist der falsche Weg. Der Kanton St.Gallen braucht diese Ausbauten, und wenn wir auf die Stimme des Volkes hören oder auf die Aktivitäten anderer Kantone und des Bundes bezüglich Agglomerationsprogramme schauen, dann wird schnell klar, dass diese Sparmassnahme E4 falsch ist. Der Modal Split muss so beeinflusst werden können, dass der öV immer wichtiger wird. Und ein letzter Gedanke noch: Bei diesen Ausbauten geht es um Abendausbauten, um Abend- und Samstagangebote. Gerade hier ist es wichtig, dass der öV attraktiv ist, denn das hilft mit, dass man auf das Auto verzichtet, dass man im Ausgang auch etwas trinken kann und trotzdem gefahrlos und sicher wieder nach Hause kommt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

der Antrag ist abzulehnen.

Die FDP-Fraktion hat vor einiger Zeit erfolglos einen ähnlichen Antrag gestellt. Trotzdem stimmt sie heute diesem Antrag nicht mehr zu. Die FDP-Fraktion hat anlässlich der letzten Debatte, als die Entschädigungen für die Fraktionen nicht erhöht wurden, dargelegt, dass sie diese Mittel dort einsetzt, wo sie wirklich benötigt werden. Sicher ist es so, dass jede und jeder einen PC zu Hause hat, aber die Mittel werden bei den Sekretariaten benötigt, und deshalb überweisen die Mitglieder der FDP-Fraktion diesen Beitrag freiwillig an das Sekretariat.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen von Rossi-Sevelen / Wasserfallen-Goldach und in seinem eigenen Namen eine neue Massnahme E1bis mit folgendem Wortlaut:

Nr.

Massnahme

E1bis (neu)

Kantonsrat (Taggelder und Entschädigungen)

Streichung Infrastrukturbeitrag

Beschreibung der Massnahme

Streichung des jährlichen Infrastrukturbeitrages von Fr. 1000.– für die Mitglieder des Kantonsrates nach Art. 150bis des

Geschäftsreglementes des Kantonsrates

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

-120

-120

-120

Gesetzesanpassung

Nein (Geschäftsreglement des Kantonsrates, sGS 131.11)

Bei sich selbst beginnen. Mit dem Antrag, den jährlichen Infrastrukturbeitrag, der dem Kantonsrat in der Höhe von Fr. 1'000.- zur Verfügung steht, zu streichen, haben auch wir die Möglichkeit, einen kleinen Beitrag zum Sparpaket zu leisten. Ich bin überzeugt, dass jede und jeder in diesem Rat auf diese Fr. 1'000.- verzichten kann. Die Antragsteller sind der Meinung, dass der Kantonsrat mit einem guten Beispiel vorangehen und seinen Beitrag zu dieser Spardebatte leisten sollte. Damit würde der Kanton Fr. 120'000.- je Jahr einsparen. Des Weiteren wird in einem Auftrag auch von den Regierungsmitgliedern ein solidarischer Beitrag zum Sparen gefordert. Wir können nicht nur von andern fordern, sondern müssen auch selber bereit sein, auf einiges zu verzichten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion und als Leiter der Fachgruppe Verkehr der Region Sarganserland-Werdenberg): dem Antrag ist zuzustimmen.

Mit der S-Bahn hat St.Gallen einen wichtigen und sehr mutigen Schritt gemacht. Wir haben jetzt ein Verkehrssystem, das sich an denjenigen anderer grösserer Agglomerationen messen kann. Damit ist der Standort Ostschweiz auf gutem Weg. Doch jetzt verlässt uns der Mut wieder. Statt, trotz kurzfristiger finanzieller Widrigkeiten den langfristigen Weg im Auge zu behalten, beugen wir uns einmal mehr den kurzfristigen Opportunitäten – ein Muster in diesem Kantonsrat. Behalten wir doch den weiten Horizont im Blick und befürworten im langfristigen Interesse der Attraktivität der Ostschweiz eine weitere Optimierung des öV.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): beantragt die Streichung der Massnahme der Regierung.

Bei Spardiskussionen kommt immer auch der Antrag, bei der Gleichstellung und Integration zu sparen. Die SP-GRÜ-Fraktion kämpft seit 20 Jahren dagegen an, und leider ist es auch dieses Jahre wieder notwendig. Zuerst zu den Integrationsprogrammen: Erfreulicherweise richtet der Bund mehr Geld aus für Integrationsprogramme. Wenn wir nun aber hier im Kanton Kürzungen vornehmen, dann werden auch die Bundesbeiträge gekürzt, was die vorliegende Massnahme umso schmerzhafter macht. Es ist im Interesse von uns allen, dass Menschen, die neu in die Schweiz einwandern, aktiv unterstützt werden. Wir alle haben ein Interesse, diese Einwanderung positiv mitzugestalten und dafür müssen wir auch etwas tun. Wir tun es ja auch für uns und nicht nur für irgendwelche Menschen, die hierher kommen und profitieren wollen. Wir profitieren auch von ihnen. Nur wenn wir diesen Integrationsprozess aktiv gestalten, können wir ihn auch in die gewünschte Richtung lenken, nämlich hin zu einer freien Gesellschaft, in der sich alle wohl fühlen. Schmerzhaft ist eine Kürzung vor allem bei jenen Programmen, die nachgewiesenermassen sehr sinnvoll sind, beispielsweise bei Angeboten der Frühförderung wie Vorkindergarten oder Spielgruppen. In diesem Alter zu investieren lohnt sich, denn so können sich Migranten und Migrantinnen bei uns in die Schule eingewöhnen. Als Beispiel für den Erfolg möge eine Aussage einer Maturandin mit Migrationshintergrund dienen: «Ich kam mit zwei Jahren in die Kindertagesstätte (abgekürzt Kita), weil meine Eltern beide im Spital gearbeitet haben. Ich kam früh in die Kita und habe dort Deutsch gelernt.» – Heute spricht und schreibt sie hervorragend, besser als manche Inländerin. Sprache ist eine Schlüsselqualifikation für alle Berufe. Das gilt nicht nur für Ausländerinnen und Ausländer. Es ist kontraproduktiv, hier zu sparen.

Dann zur Gleichstellung: Wem geht das Machotum der Migranten nicht manchmal auf die Nerven? Die SP-GRÜ-Fraktion ist der Ansicht, dass Gleichstellung und Integration sehr viel Gemeinsames haben. Deshalb sind Bewusstseinsschärfung und Hinweise für und auf solches Verhalten wichtige Voraussetzungen, um letztlich das Ziel einer gerechten Gesellschaft zu erreichen, das heisst auch Gerechtigkeit für Frauen und Männer. Dass ein Männerparlament wie der Kantonsrat gerade bei dieser Thematik Sparpotenzial ortet, überrascht nicht. Die kleinen Fortschritte in der Gleichstellung täuschen nämlich darüber hinweg, dass unsere Gesellschaft nicht nur bei den Zuwanderern immer noch sehr patriarchal tickt. Aber das gesteht man sich nur ungern ein. Ein Beispiel dafür wird die Diskussion zu den «Blechpolizisten» liefern, die in einem Frauenparlament mit Sicherheit anders ausgehen würde als hier. Doch wer weiss, vielleicht gibt es dazu eine Überraschung.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E13 wie folgt zu formulieren:

Nr.

Massnahme

E13

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.17 (Arbeitslosenversicherung)

Effizienzsteigerung Arbeitslosenkasse und Finanzierung aus Arbeitsmarktfonds

Beschreibung der Massnahme

Erzielung von Aufwandminderungen durch weitere Effizienzsteigerungen bei der Arbeitslosenkasse. Zudem teilweise Finanzierung von Fällen nach Art. 59d AVIG (Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen) über den Arbeitsmarktfonds (Spezialfinanzierung) unter Verzicht auf zusätzliche Gewinnvorgabe von Fr. 400'000.–.

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

-100

-100

-100

Gesetzesanpassung

Nein

Die SP-GRÜ-Fraktion geht davon aus, dass der Rat Kenntnis davon hat, dass die Aufwendungen der Arbeitslosenkasse durch den Bund übernommen werden. Hier ist man frei zu wählen, ob man mit einer Defizitdeckung oder mit Pauschalen arbeiten möchte. Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion bezieht sich ausschliesslich auf die Arbeitslosenkasse. Ihres Wissens ist der Kanton St.Gallen der einzige Kanton, der mit Pauschalen statt mit einer Defizitdeckung arbeitet. Mit Blick auf den Staatshaushalt macht er damit sehr gute Erfahrungen. Im Jahr 2012 konnte im Umfang von etwa 2 Mio. Franken ein erklecklicher Überschuss erwirtschaftet werden. In der aktuellen Budgetierung und in der Finanzplanung wurde ein Saldoüberschuss von Fr. 500'000.- aufgenommen. Dieser Planüberschuss soll jetzt um Fr. 400'000.- auf Fr. 900'000.- erhöht werden. Aus Sicht der SP-GRÜ-Fraktion scheinen die Gründe für diese Erhöhung klar: die Höhe der Pauschale ist anscheinend attraktiv. Des Weiteren kann man auch sagen, dass die Arbeitslosenkasse effizient gearbeitet hat, jedenfalls geht die SP-GRÜ-Fraktion davon aus, dass die Arbeit effizient und zielführend erledigt wurde.

Ihr Antrag bezieht sich jetzt auf die einfache Tatsache, dass davon ausgegangen werden kann, dass die Überschüsse höher als Fr. 500'000.-sein werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir uns mit der vorliegenden Budgetierung allenfalls selber Probleme schaffen. Gehen wir von einem Überschuss für den allgemeinen Staatshaushalt aus, dann wird der Geldgeber – in diesem Fall der Bund – sich Folgendes überlegen: Erstens: Ist die Pauschale zu hoch, zu attraktiv? Sollte sie reduziert werden? Das hätte für den Kanton St.Gallen zur Folge, dass er dann allenfalls zur Defizitdeckung wechseln müsste oder aber diese Überschüsse nicht mehr erwirtschaften könnte. Zweitens: Der Bund würde vielleicht einmal überprüfen, ob die Arbeitslosenkasse ihre Aufgaben auch vollständig erfüllt und vielleicht einmal einen Schwerpunkt setzen. Die SP-GRÜ-Fraktion beantragt, auf diese virtuellen Fr. 400'000.- zu verzichten, denn ihr scheint die Gefährdung als zu hoch, diese Fr. 400'000.- nicht im Voranschlag, sondern nachher in der Rechnung zu haben. Wenn wir weiterhin immer höhere Überschüsse budgetieren, dann können wir davon ausgehen, dass vom Bund die Retourkutsche kommen wird.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat der Massnahme E11 mit 11:3 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Frauenzentrale Thurgau berät auch Frauen aus dem Kanton St.Gallen. Dazu gibt es eine Vereinbarung zwischen den beiden Kantonen. Die Frauenzentrale Thurgau leistet wertvolle Beratungsarbeit, vor allem in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Hier liegen zwei Anträge vor: Einerseits einer der SVP-Fraktion auf Modifikation bzw. Reduktion und anderseits ein Streichungsantrag der SP-GRÜ-Fraktion. Ich werde zuerst den Antrag der SVP-Fraktion dem Antrag der vorberatenden Kommission gegenüberstellen und dann den Obsiegenden dem Streichungsantrag.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat der Massnahme E13 mit 12:3 Stimmen zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat der Massnahme E14 mit 12:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Der Vorsteher des Finanzdepartementes hat in der Eintretensdiskussion gesagt, dass die Regierung ein ausgewogenes Paket vorlege, weil es letztlich auch darum gehe, den sozialen Frieden zu wahren. Ich glaube, dass sich die Regierung tatsächlich Mühe gegeben hat, dieses ausgewogen zu gestalten. Doch die vorliegende Massnahme ist aus meiner Sicht eine, die nicht umgesetzt werden kann. Sie trifft nämlich gerade Menschen auf der untersten Stufe, die letztlich keine Ausweichmöglichkeiten als entweder ganz massive Einschnitte in ihrer Lebensgestaltung haben oder allenfalls auf Sozialhilfe angewiesen sind. Ich sage das nicht wegen der Sozialhilfe und weil ich Vorsteher der Direktion Soziales und Sicherheit der Stadt St.Gallen bin, sondern weil es – wie Haag-St.Gallen gesagt hat – darum geht, dass in der Stadt St.Gallen, die 940 Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezüger zählt, die Hälfte davon auf die Schnelle eine günstigere Wohnung suchen müsste. Mir graut vor dem Gerangel, dass dann entstehen würde. Es geht auch darum, den während eines Jahrhunderts aufgebauten und nie überbordenden Sozialstaat in einem vernünftigen Verhältnis zu bewahren. Das hat unserem Land, unserem Kanton den sozialen Frieden bewahrt. Diese Errungenschaften dürfen wir nicht aufs Spiel setzen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E16 zu streichen.

Diese Sparmassnahme gaukelt vor, dass Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezüger in zu teuren Wohnungen leben. Wenn diese Massnahme umgesetzt wird, müssen nicht nur 2'732 Personen eine neue Wohnung suchen, sondern sie müssen auch die Umzugskosten finanzieren. All jene, die keine neue Wohnung finden, müssen knapp Fr. 3'000.- an Taschengeld einsparen. Aber so viel Taschengeld besitzen sie ja gar nicht. Bereits im Juni 2012 hat das Volk mit einem Nein-Stimmenanteil von 61,3 Prozent Sparmassnahmen bei den Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezüger abgelehnt. Es geht nicht an, dass wir auf Kosten der Ärmsten sparen. Diese Massnahme ist abzulehnen, denn eine allfällige weitere Volksabstimmung verärgert nicht nur das Volk, sondern kostet auch.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E14 zu streichen.

Ich habe doch in der vorberatenden Kommission diesen Streichungsantrag gestellt. Ist das nicht mehr in Erinnerung?

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen von Lehmann-Rorschacherberg / Müller-St.Gallen / Göldi-Gommiswald und in ihrem eigenen Namen, die Massnahme E19 wie folgt zu formulieren:

Nr.

Massnahme

E19

Departement des Innern, LB 3.09 (Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderung sicherstellen)

Einsparungen bei St.Galler Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung mit überdurchschnittlichen Kosten

Beschreibung der Massnahme

Das Höchstansatzmodell gemäss Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (sGS 381.41) wird zeitlich vorgezogen.

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

-950

-2'784

Gesetzesanpassung

Nein

sowie in Abschnitt II eine neue Ziff. 13 mit folgendem Wortlaut: Die Regierung wird eingeladen, das ordentliche Verfahren zur Ermittlung transparenter Qualitäts- und Kostengrundlagen wie vorgesehen (BehG Art. 18, BehV Art. 28) mit den betroffenen Verbänden bis zum 1. Januar 2016 umzusetzen und ein Sparpotenzial von wenigstens 2,8 Mio. Franken gestützt auf diese Grundlagen zu ermitteln.

Die Massnahme E19 trifft die Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wesentlich. Erst vor kurzem haben wir das Gesetz über die soziale Sicherheit und Integration von Menschen mit Behinderung verabschiedet. Die Umsetzung hat erst gestartet, und schon erwartet die Regierung ein Einsparungspozential von 5,6 Mio. Franken. Ist es nicht etwas übertrieben, wenn gesagt wird, dass dies ausschliesslich bei den Institutionen geholt werden kann, welche überdurchschnittliche Kosten aufweisen?

Meine Interessen möchte ich offenlegen. Ich bin Stiftungsrätin im Säntisblick Degersheim. Mit dem Neuen Finanzausgleich hat der Kanton die Verpflichtung und Aufgabe übernommen, Beiträge an private gemeinnützige Einrichtungen so zu regeln, dass ein würdiges Leben der behinderten Menschen möglich ist. Ich frage Sie: Was verstehen Sie unter einem menschenwürdigen Leben? Die Massnahme E19 «Einsparungen bei St.Galler Einrichtungen mit überdurchschnittlichen Kosten» hat zur Folge, dass Personal abgebaut wird und somit logisch auch Betreuungszeit pro behinderte Person reduziert wird. Waren Sie schon mal auf Hilfe angewiesen? Wissen Sie, was es bedeutet, warten zu müssen, bis jemand Zeit hat für Sie? Diese Erfahrung ist nicht schön und löst Ängste aus. Sie als Eltern wissen selber, wie lange es dauern kann, bis ein verängstigtes Kind wieder Vertrauen findet. Bei Behinderten kann es ähnlich sein. Um diese Sicherheit wiederzuerlangen, braucht es viel Betreuungszeit. Wir setzen uns einen eigenen Bumerang, den wir uns zuwerfen. Wir können nicht alle Wünsche erfüllen, wir können aber bei dieser Massnahme E19 einen Beitrag leisten, dass die Einrichtungen Zeit haben, die Finanzierung richtig aufzugleisen, und die Sparvorgabe halbieren wir auf 2,8 Mio. Franken. Die Institutionen sind bereit, einen Beitrag zu leisten. Die Höhe ist aber unter den neuen gesetzlichen Bedingungen noch nicht fertig ausgehandelt und mit 5,6 Mio. Franken eindeutig zu hoch. Eine kleine Gruppe der Kantonsräte teilt die Meinung der Insos, dem nationalen Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Behinderung. Einen Sparbeitrag sind sie gerne gewillt zu leisten. Wir sollten hier ein Zeichen setzen und ein Entgegenkommen zeigen, indem wir die Massnahme E19 halbieren und auf 2,8 Mio. Franken reduzieren. Es braucht Zeit, das Gesetz und die Verordnung über die Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung umzusetzen. Es braucht auch Zeit zu erkennen, wo die Einsparungen wirklich gemacht werden können. Überdurchschnittliche Kosten einer Institution heisst nicht automatisch, dass sie zu viel Betreuungszeit leisten. Angebote, Leistungen und Klientel müssen gemeinsam betrachtet werden. Schliesslich spielt der Schweregrad einer Behinderung eine sehr grosse Rolle bei den Betreuungsaufwänden. Die Institutionen sind gewillt mitzuwirken und ihren Beitrag zu leisten. Ich bin der Meinung, dass wir mit der Hälfte der ursprünglichen Forderung Zeit und Verhältnismässigkeit schaffen und zu einer guten Lösung kommen. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. Nicht alle Menschen können selbständig und unbeschwert leben wie wir. Besten Dank für Ihre Mitwirkung, dass behinderte Menschen ein lebenswertes Leben leben können.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Dann übernehme ich die Meinung des Staatssekretärs Braun und stimme nicht über den Antrag Gächter-Rüthi ab.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Zur Klarheit. Es handelt sich nicht um einen Streichungsantrag, sondern um einen neuen Antrag.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

27 gemeinnützige Trägerschaften auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen mit insgesamt 1'280 stationären Wohnplätzen, 890 Plätzen in Beschäftigungs- und Tagesstätten sowie rund 1'600 Plätzen in Werkstätten erbringen ausserordentliche Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung. Die grosse Mehrzahl der Einrichtungen erbringt diese Leistungen zudem sehr kostengünstig. Daneben gibt es jedoch einige wenige, die einen höheren Aufwand aufweisen als der Rest. Hier setzt die Massnahme E19 an, indem das ohnehin vor der Einführung stehende Höchstsatzmodell zeitlich vorgezogen und bereits in den Jahren 2015 und 2016 in zwei Etappen eingeführt werden soll.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Hoare-St.Gallen tritt bei dieser Massnahme in den Ausstand.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP-BDP-Fraktion): Es ist eine abgespeckte Variante des ursprünglichen Vorschlags der Regierung, die ja vorsah, eine grössere Steuererhöhung vorzunehmen und davon einen Anteil in den Staatshaushalt überzuleiten. Es war sehr unklar, wie viel Steuererträge nötig sind für den Strassenfonds, das heisst, dieser Anteil war umstritten, das ist jetzt auch der Vorschlag von Imper-Mels und Mächler-Zuzwil, hier eine separate Diskussion zu führen.

Wir sind der Meinung, dass als Beitrag des Strassenbaus im dritten Massnahmenpaket, das wir jetzt haben, ein Beitrag von 2,5 Mio. Franken angemessen ist, und würden das als Kompromissvorschlag gerne einbringen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Der Antrag Storchenegger-Jonschwil / Lehmann-Rorschacherberg / Müller-St.Gallen / Göldi-Gommiswald ist abzulehnen.

Ich möchte Haag-St.Gallen korrigieren. Das war nicht ein Antrag der CVP-EVP-Fraktion, der gestellt wurde, sondern einzelner Mitglieder aus der CVP-EVP-Fraktion. Grossmehrheitlich wird die CVP-EVP-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag Storchenegger-Jonschwil / Lehmann-Rorschacherberg / Müller-St.Gallen / Göldi-Gommiswald ist zuzustimmen.

Ja, es gibt teurere Institutionen. Aber man darf nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Es ist ganz wichtig, dass genau hingeschaut wird, was wo gemacht wird. Diese Gespräche laufen. Sie dürfen nicht durch eine Sparmassnahme unterbrochen werden. Sie müssen zu Ende geführt werden und wir im Rat müssen wissen, wo genau gespart wird. Ich werde diesen Antrag der CVP-EVP-Fraktion unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag Storchenegger-Jonschwil / Lehmann-Rorschacherberg / Müller-St.Gallen / Göldi-Gommiswald ist zuzustimmen.

Ich habe vorher dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zugestimmt, und zwar nicht, weil ich der Meinung bin, es könne da überhaupt nichts daran gerüttelt werden, es dürfe nichts eingespart werden bei diesen Institutionen, sondern in der Meinung, dass ich eigentlich gerne wüsste, wo und bei welchen Institutionen und aus welchen Gründen eingespart werden kann. Da geht es immerhin um behinderte Mitmenschen. Da finde ich, müsste dieser Rat eigentlich wissen, wo eingespart wird. Nun kommt von jemandem aus der CVP-Reihe ein Antrag, der auch schon ein Sparpotenzial festlegt. Ich denke, das ist sicher ein guter Kompromiss, dann wird die Regierung das abklären können und wir werden dann wissen, wo eingespart wird. Ich glaube, dann kann man in diesem Rat auch bei einer sozialen Institution eine Kürzung vornehmen. Zumal auch diese Institutionen selber gesagt haben, es gibt ein gewisses Potenzial. Ich denke, das ist der seriösere Weg, als nun einfach diesem Antrag, wie er den Anträgen der vorberatenden Kommission zu entnehmen ist, zuzustimmen und dann abzuwarten, was geschieht und eventuell dann darüber entsetzt zu sein, wo gekürzt wird.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Es drängt mich noch, zu Ihrem Vergleich «gleiche Leistungen mit gleichen Leistungen» etwas zu ergänzen. Vielleicht haben Sie mehr Erfahrungen im Bereich Fitnesscenter. Gleiche Leistungen werden da sehr unterschiedlich bewertet. Mit den gleichen Geräten kostet das eine viel weniger als das andere. Der Grund, habe ich mir erklären lassen, liegt in der Betreuung. Wenn gleiche Angebote nicht genutzt werden können, weil die Begleitung nicht da ist, dann kann gleiche Leistung mit gleicher Leistung nicht verglichen werden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat der Massnahme E19 zugestimmt, und zwar mit 11:3 und einer Abwesenheit.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

legt ihre Interessen als Stiftungsrätin des Frauenhauses St.Gallen offen. Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Wenn Sie jetzt diese Vorlage hier sehen, dann fragen Sie sich vielleicht schon, wieso ich hier spreche. Blumer-Gossau hat es zwar angesprochen. In dieser Massnahme E20 sieht man nämlich nicht, dass das Frauenhaus auch betroffen ist. Ich weiss das, weil wir einen Brief vom Departement des Innern erhalten haben, in dem stand, dass wir, das Frauenhaus, auch betroffen sein werden von dieser Sparmassnahme. Das hat uns schon ein bisschen überrascht. Nämlich deshalb, weil Sie dort drin schreiben, dass es Ihnen klar ist, dass diese Sparmassnahme schützenswürdige Personen betrifft und dass man gezwungen sein wird, Massnahmen im Bereich Betreuungspersonen zu ergreifen oder die Betriebsqualität abzubauen. Ich frage Sie, Regierungsrat Martin Klöti: Wo können wir im Frauenhaus sparen? Wir haben eben erst ein Qualitätsmanagment durchgeführt und haben die Betriebewirtschaftung überprüft. Es wurde alles optimiert und es besteht kein Sparpozential mehr. Wir haben 20 Teilzeitangestellte, welche einen 24-Stunden-Betrieb gewährleisten. Wir können auch nicht einfach mehr oder weniger Betten füllen, denn wir sind eine Kriseninterventionsstelle. Wir müssen die Betten bereithalten, wenn die Frauen kommen. Und wir können nicht einfach Personal abbauen und sagen, jetzt nehmen wir ein paar Mitarbeiterinnen weniger.

Zudem finde ich es ziemlich paradox. In der Junisession 2013 haben Sie die Motion 42.13.04 «Aufsicht über das Frauenhaus» gutgeheissen. Ich war bis jetzt der Meinung, dass so eine Aufsicht Aufgabe des Stiftungsrates ist. Sie haben eine Aufsicht über die Aufsicht beschlossen. Damals hat Regierungsrat Klöti gesagt, diese werde für das Amt für Soziales kostenrelevant werden. Sie haben also zusätzliche Kosten für das Amt für Soziales beschlossen, möchten nun aber wieder bei den Frauen sparen. Da stimmt für mich etwas nicht mehr. Bitte lehnen Sie diesen Antrag ab und lehnen Sie dann auch die Vorlage ab, welche die Regierung vorlegen wird. Dann können wir diese Kosten dort nämlich wieder einsparen und müssen sie nicht bei den Menschen einsparen. Bitte schauen Sie einmal diesen Betrag an. Einsparen müssten diese Institutionen eigentlich 500'000 Franken, relevant für den Kanton sind aber nur 200'000 Franken. Ich bitte Sie, sparen wir das lieber bei den Bäumen, fällen wir ein paar weniger Hektaren Wald irgendwo im Berggebiet, aber nehmen wir das Geld nicht den bedürftigen Personen weg. Ich möchte jetzt nicht mehr weiter ausführen, aber ich wäre froh, wenn mir Regierungsrat Martin Klöti noch sagen könnte, wo er da Sparmassnahmen angedacht hat. Wir wissen es nicht, mit uns hat man nie Kontakt aufgenommen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Bei dieser Sparmassnahme hat die Regierung einen wichtigen Player vergessen. Sehr viele Sakralbauten landauf, landab sind schützenswerte Bauten mit, vor allem kantonaler, aber auch regionaler und örtlicher Bedeutung. Die Konfessionsteile leisten nach der Kulturförderungsverordnung jeweils einen Drittel an die anrechenbaren Kosten von solchen Sakralbauten. Wie wird denn das in Zukunft gelöst? Die CVP-EVP-Fraktion will daher unter Abschnitt II Ziff. 2 den Auftrag ergänzen mit einem Zusatz, dass bei diesen Verhandlungen mit den Gemeinden auch das Gespräch mit den Konfessionsteilen geführt werden muss. Es ist uns ganz wichtig, dass diese Sakralbauten wirklich geschützt werden, auch nachher, wenn die politischen Gemeinden und der Kanton je nach Bedeutung des Kunstwerkes zuständig sind. Ich bitte Sie, diesen Zusatzauftrag mit zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Ich möchte Tinner-Wartau in einem Punkt, den er möglicherweise noch genau kennt, daran erinnern, dass die Gemeinde Steinach das wichtige Maillart-Wasserwerk zerstört hat, obwohl bekannt war, dass es von regionaler und nationaler Bedeutung ist. Das im Wissen der Stadt St.Gallen, die Eigentümerin des Wasserwerkes war. Ich widerspreche Tinner-Wartau.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

hat eine Frage an Regierungsrat Klöti: Ich habe natürlich mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die Gemeinden verpflichtet sind, Inventare zu erstellen. Ich möchte beifügen, möglicherweise die Gemeinden auch zu verpflichten, die Inventare zu überarbeiten. Sie sind teilweise sehr veraltet. Können Sie mir bestätigen, dass der Kanton dies überwachen wird?

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag Bischofberger-Thal ist zuzustimmen.

Es hätte mich etwas gewundert, wenn ich hier nichts zu sagen hätte. Es wurde jetzt auch von unserem Fraktionschef gesagt, Scheitlin-St.Gallen hätte eine etwas lauwarme Erklärung seitens der Stadt abgegeben. Scheitlin-St.Gallen hat genau gesagt, was der Stadtrat St.Gallen heute sagen kann. Man ist bereit, mit der Flade zu diskutieren, wenn diese 2 Mio. Franken gestrichen werden. Aber es muss auch für die städtischen Schulen eine gute Lösung erzielt werden können. Das kann möglich sein. Aber das braucht seine Zeit. Nun, wenn Sie diesen Beitrag streichen, dann muss ich Ihnen ehrlich gestehen, kann man nicht einfach sagen, es wurde mehrfach festgelegt, die Stadt habe dann und die müsse dann usw. Ich denke auch, Regierungspräsident Kölliker wird vermutlich darauf hinweisen, dass auch die Regierung nicht einfach richten kann. Sondern das sind Fragen, welche die Stadt zusammen mit dem Katholischen Kollegium, mit dem Administrationsrat lösen muss. Die Flade ist in meinen Augen wichtig. Sie wissen, das ist meine persönliche Sicht. Ich habe das in meiner früheren Zeit im Kantonsrat jeweils betont, dass ich ein Befürworter dieser Schule bin –, weil sie ein gutes Angebot stellt und weil sie eine Bereicherung in der Schullandschaft darstellt. Ich möchte diese gute Schule einfach nicht gefährden, indem sie letztendlich aufgelöst wird. Ich richte das vor allem an die linke Ratsseite und an jene, die in der Stadt St.Gallen wohnen und jetzt vielleicht schon die Messer wetzen, weil dann endlich die Möglichkeit besteht auf realer Basis diese Schule zu schliessen. Stadler-Kirchberg hat schon etwas darauf hingewiesen: Vergleichbar, wie kulturelle Vorgaben verteidigt worden sind von der linken Seite, wie Denkmalpflege verteidigt wurde. Wenn ich sehe, wie in der Stadt St.Gallen geweibelt wird für die Villa Wiesental – letztendlich, etwas despektierlich gesagt, ein Haufen aufeinanderstehender Steine. Hier gehen 750 Kinder zur Schule. Hier stehen 1'500 Eltern dahinter, die einen bewussten Entscheid gefällt haben, ihre Kinder an diese Schule zu schicken, und ich denke, da gehe ich mit der linken Ratsseite einig: Wir müssen sicher eine gescheite Lösung mit der Stadt finden. Das wird aber etwas Schwierigkeiten bereiten, wenn man weiss, wie die Aufnahmebedingungen der Flade sind bzw. was die Vorstellungen des Konfessionsteils ist und was dann letztendlich für die städtische Behörde, für meinen Kollegen, der die Schule führt, herausschauen muss. Diese Verhandlungen brauchen etwas Zeit. Man kann das nicht über einen Leisten brechen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Zu Hoare-St.Gallen: Das war nicht die Gemeinde Steinach, sondern das war die Gemeinde Goldach. Ich glaube, das ist in der Debatte wichtig zu berücksichtigen. Damals war die kantonale Denkmalpflege sehr wohl involviert beim Abbruch dieses Gebäudes.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag Scheitlin-St.Gallen ist abzulehnen.

Der Nettoaufwand steigt trotz der Kürzungen. Es gilt jetzt gezielt Schwerpunkte zu setzen. Dies traue ich dem Amt für Kultur zu.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag Scheitlin-St.Gallen ist zuzustimmen.

Der Kanton St.Gallen hat mit der Stiftung Lokremise einen Leuchtturm in der Kulturlandschaft geschaffen. Erst richtig in Betrieb, wird ihm der Strom abgeschaltet. Schade um die getätigten Investitionen, auch wenn nur ein Teil betroffen ist. Mit der Halbierung des Jahresbeitrags für die Kunst- und die Performancezone ist diese Kunstzone in der Lokremise nicht mehr zu halten. Allein die Infrastrukturkosten betragen über 60 Prozent. Mit dem Rest von rund 120'000.– Franken je Jahr ist der Raum von 700 m2 Fläche nicht mehr zu bespielen. Darum, unterstützen Sie den Antrag Scheitlin-St.Gallen, eine Kürzung um lediglich Fr. 100'000.– vorzunehmen. Somit ist immerhin noch ein kreatives Überleben dieser Kunstzone möglich.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat der Massnahme E27 mit 9:6 Stimmen zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich möchte Hasler-St.Gallen korrigieren. Er sollte das nächste Mal, auch wenn er aufgebracht oder sauer ist, darauf hinweisen, dass er wenn schon zuhört, dann richtig zuhören soll. Ich habe keinen Kulturforumsplatz zitiert, sondern ich habe aus dem Bericht des «St.Galler Tagblatts» von letzter Woche zitiert. Da war genau dieser Satz abgedruckt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wenn Sie diesen Antrag annehmen, wird das um mehr als eine Million gekürzt. Die Stadt ist auch an die Beiträge gekoppelt. Dann wird auch die Stadt ihren Beitrag kürzen müssen, weil wir da im Einklang mit dem Kanton stehen. Das Konzert und Theater St.Gallen hat sich über Jahrzehnte hinweg kontinuierlich einen guten Ruf erarbeitet. In der Theaterlandschaft, nicht nur in der Schweiz, sondern über die Grenze hinaus. Auch vor allem im Musicalbereich. Ich habe noch selten einen vierminütigen «Tagesschau»-Beitrag gesehen über ein Theater. Selbst über grössere Theaterstücke als dasjenige, das damals über Moses erschienen ist. Ich bitte Sie, diese Arbeit weiterhin zu ermöglichen bzw. die Qualität zu erhalten. Das geht zu Nutzen des Kantons. Es wurde auch schon von Hartmann-Rorschach darauf hingewiesen, auch in Sachen Finanzpolitik ist man sehr genau daran. Das Theater St.Gallen hat den höchsten Eigenfinanzierungsgrad aller Theaterinstitutionen in der Schweiz. Ich denke, das zeugt auch davon, dass man auch nicht fernab der Realität arbeitet was die Finanzierung anbelangt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat dieser Massnahme E25 mit 10:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen und 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

stellt den Ordnungsantrag auf Schluss der Rednerliste.

Ich möchte diese Diskussion nicht abwürgen. Ich möchte aber auch nicht, dass sich nun alle vom Wort ergriffen fühlen. Diejenigen, die sich äussern wollen, haben sich sicher schon angemeldet.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, die Massnahme E25 zu streichen.

Die Entlastungsmassnahme E25 ist zu streichen. Diese fordert eine Gebührenerhöhung für Beurkundungen, Beglaubigungen, Bürgschaften und Führen eines handschriftlichen Notariats. Wir sprechen über eine Erhöhung von 8 bis 10 Prozent. Diese Massnahme ist eine weitere Einnahmeverbesserung und keine Sparmassnahme. Diese Dienstleistungen müssen von den Bürgerinnen und Bürgern zum Teil zwingend in Anspruch genommen werden und sollten daher nicht noch mehr verteuert werden. Ich denke, wir belasten unsere Bürgerinnen und Bürgern, bereits genug mit finanziellen Abwälzungen. Alleine in diesem Entlastungspaket sollten wieder etwa 25 Mio. Franken in Form von Gebührenerhöhungen, Steuererhöhungen usw. auf die Bevölkerung unseres Kantons übertragen werden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungspräsident: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Die Frage stellt sich grundsätzlich nicht, ob die Flade eine gute Schule ist oder nicht. Sie ist eine ausgezeichnete Schule hier auf dem Platz St.Gallen. Es ist der Regierung ganz wichtig, deshalb möchte ich das nochmals erwähnen, dass wir mit dieser Massnahme dieser Schule eigentlich auch nicht schaden wollen. Sondern es ist einfach ein systemfremder Betrag, den wir hier seit Jahren ausrichten. Es ist auch keine neue Frage, die sich stellt. Sondern wir legen Ihnen das immer wieder vor mit den Sparpaketen. Es war auch schon eine Ersatzmassnahme. Man hat sich in der Regierung darüber unterhalten und kam dann zum Schluss, dass wir Ihnen diese Massnahme nicht empfehlen. Wir sind mittlerweile beim EP 2013, beim dritten Sparpaket. Dann muss man einfach diese Frage wieder aufbringen. Vor allem stellt sie sich auch deshalb, weil wir nie eine Lösung haben. Verschiedene Vorredner haben das bereits aufgeworfen. Wenn wir jetzt hier nicht entscheiden, dann ist die Frage der Finanzierung der Flade nicht geklärt. Weil sie wird uns immer wieder einholen. Es ist auch richtig, was Lemmenmeier-St.Gallen gesagt hat. Auch der Anteil des Katholischen Konfessionsteils von rund 5 Mio. Franken ist auch nicht in Stein gemeisselt. Deshalb ist es eben schon entscheidend, dass wir uns jetzt dieser Frage annehmen. Wir müssen uns hier nicht die Frage stellen, wie die Lösung in der Stadt St.Gallen aussieht. Das ist die Aufgabe der Stadtbehörden, sich dieser Frage anzunehmen. Man kann die Frage auch nicht umdrehen. Man kann nicht sagen, klärt zuerst einmal in der Stadt, was ihr wollt oder ob ihr diese 2 Mio. Franken übernehmen wollt. Ich glaube, wir gehen alle davon aus, dass man sagen wird, man übernimmt diese 2 Mio. Franken sicher nicht freiwillig. Also bleibt uns eben einfach nichts anderes übrig, als dass wir diese 2 Mio. Franken hier streichen und dann das Stadtparlament die Verantwortlichen zwingt, diese Diskussion zu führen.

Es ist nicht so, dass wir mit den Beteiligten die Diskussion nicht führen; wir führen diese seit Jahren. Wir führen immer wieder Gespräche in der Aussprache mit der Stadtregierung, mit den Verantwortlichen der Schule, und wir sind nie vorangekommen. Es hat sich keine Lösung aufgezeigt. Hätten wir die in den letzten Jahren gefunden, dann wären wir anders vorgegangen. Wir haben in den letzten Monaten die Gespräche intensiviert. Wir haben mit einer Vertretung des Stadtrates und auch mit den Verantwortlichen der Schule wiederholt zusammen gesessen. Wir haben diese Massnahme vorbesprochen. Wir kamen natürlich seitens der Regierung dann zum Schluss, dass wir eben diese Massnahme, wie sie jetzt auch vorliegt, vorschlagen. Das eine, was im Raum steht, ist dieser Eventualantrag auf das Jahr 2016. Wir haben auch diese Frage bereits mit den Stadtbehörden besprochen. Uns wurde in Aussicht gestellt, dass man eine Vorlage vorbereiten wird auf das nächste Jahr, dass man sich nächstes Jahr im Stadtparlament der Frage annehmen kann und dass dann eigentlich die Umsetzung auf das Jahr 2015 möglich sein sollte. Sie kennen die politischen Prozesse. Wenn es länger dauern sollte, dann könnte diese Verschiebung auf das Jahr 2016 allenfalls Sinn machen. Sie sehen, wie wir uns mit der Frage beschäftigt haben, wirklich eine schwierige Frage, und wir sind eben auch zum Schluss gekommen, dass man jetzt eine Lösung finden muss. Und was Cozzio-St.Gallen gesagt hat, möchte ich natürlich bestätigen. Wir hier können nicht diese finanzielle Verantwortung, diese 2 Mio. Franken, an die Stadtbehörden übertragen. Das geht natürlich nicht. Was dann geschieht, das bleibt heute offen. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Und auch was Stadler-Kirchberg gesagt hat, möchte ich hier noch bestätigen. Auch unsere Gespräche mit dem Katholischen Konfessionsteil haben aufgezeigt: mehr bezahlen kann man dort nicht. Es wird nicht möglich sein, dass der Katholische Konfessionsteil 2 Mio. Franken oder Teile davon übernehmen kann; das wird Sache der Stadt sein.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag Bischofberger-Thal ist zuzustimmen.

Wenn Sie den Kantonsbeitrag an die Flade streichen, dann gefährden Sie diese Schule nicht. Das ist die Grundaussage, und das muss ich voraus ausdrücklich festhalten. Es sind viele Möglichkeiten aufgezeigt worden, wie die Schule sich organisieren kann, welche Möglichkeiten es da gibt. Cozzio-St.Gallen hat gesagt, das einige Leut in der Stadt wohl schon die Messer wetzen würden. Ich muss ihn in diesem Punkt korrigieren. Die Linke will nicht die Messer wetzen, sondern endlich eine Schulorganisation schaffen, die der Stadt St.Gallen und ihren Bürgerinnen und Bürgern eine gute Bildungsmöglichkeit schafft. Wie Noger-St.Gallen schon ausgeführt hat, ist der Streichungsantrag ideal, weil er die Flade dazu zwingt, mit den städtischen Organen zusammenzuarbeiten und eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Die öffentliche Hand zahlt heute 9 Mio. Franken an die Flade, 4 Mio. Franken zahlen die Katholiken. Es kann nicht angehen, dass die öffentliche Hand auf die Schulgestaltung und die ganze Organisation keinen Einfluss nehmen darf, und deshalb muss eine solche Verhandlung auch zu einer gerechten Einflussnahme der Stadt führen.

Dann möchte ich festhalten: Es gibt im Kanton St.Gallen nur gute Schulen. Alle Schulen sind ein Erfolgsmodell. Nicht nur die Flade. Ich bin Abnehmer der Flade-Schüler. Ich weiss, es gibt gute darunter und es gibt weniger gute darunter. Bezüglich der christlichen Werte, die da verteidigt werden, möchte ich Sie auch ein bisschen korrigieren. Man braucht nicht nur Meienberg zu lesen. Es gibt auch andere, die ein Trauma der Flade davontragen. Das ist bei allen Schulen so. Auch in der Kantonsschule gibt es Schüler, die ein Trauma davontragen. Man sollte auch, wenn man die Qualität einer Schule in den Vordergrund hebt, etwas realistischer sein.

Die Rednerinnen und Redner haben hier ausserordentlich die lange Tradition dieser Schule betont. Es braucht aus meiner Sicht als Historiker schon relativ viel Zurechtbiegung der historischen Fakten, dass man dann sich als Fortsetzung der Klosterkultur versteht. Das Kloster wurde nämlich in der Französischen Revolution, wie Sie wissen, aufgehoben.

Nun zu den Anträgen: Die SP-GRÜ-Fraktion wird dem Streichungsantrag nicht zustimmen. Das ist wohl klar. Wir werden aber den Antrag von Bischofberger-Thal unterstützen, weil er Sinn macht. Es gibt damit genügend Raum für Verhandlungslösungen. Aber in diesen Verhandlungslösungen muss auch klar werden, dass die Flade sich bewegt. Die öffentliche Hand muss Einfluss nehmen können auf diese Schule und auf die Organisation innerhalb der Stadt. Ich kann mir die Bemerkung trotzdem nicht verkneifen: Längerfristig tut der Katholische Konfessionsteil vielleicht gut daran, die Schule in die öffentliche Hand zu überführen, weil die Finanzierung längerfristig durch die Katholiken dann auch nicht mehr möglich ist. Das katholische Milieu musste das auch bei anderen Institutionen tun. Es ist deshalb sinnvoll, das jetzt anzugehen. Wie hat Gorbatschow gesagt: «Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.»

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich hätte nie gedacht, dass ich über 40 Jahre später nochmals auf meinen damaligen Besuch der Wirtschaftsmittelschule zurückkommen würde. Ich war damals ein Betroffener. Nämlich derjenige mit dem weitesten Schulweg. In Heerbrugg existierte noch keine Kantonsschule. So musste ich den weiten Weg von Rüthi nach St.Gallen oder Sargans – es war etwa gleich weit – in Kauf nehmen. Hätte ich damals nicht bei meiner Tante in St.Gallen wohnen können, hätte ich diese Schule wahrscheinlich nicht besuchen können. Genau so wäre es heute, wenn Sie den Standort Heerbrugg aufheben. Die Gründe, diese Sparmassnahme abzulehnen, sind aber nicht mein Herzblut für diese Schule. Vielmehr beispielsweise die Vielfalt in der Bildung, was auch ein wichtiger Standortfaktor sowohl für das Rheintal als auch für das Toggenburg ist. Im Weiteren ist die WMS praxisorientiert. Ich erinnere an den Aufenthalt im französischen Sprachgebiet, die Informatikanwendung oder das einjährige Praktikum, was als Ergänzung zu den rein theoretischen Maturitätsschulen wichtig ist. Die Schule schliesst mit dem Fähigkeitszeugnis ab, welches den Zugang zu den Fachhochschulen ermöglicht. Bei der Wirtschaftsmittelschule wird eine moderne praxisbezogene Ausbildung z.B. im Bereich IT angeboten. Die Schule kombiniert Praxis, Allgemeinbildung und Medienkompetenz. Dadurch haben die regionalen Unternehmen einen unmittelbaren Nutzen. Der Wegfall der WMS würde einen unerwünschten Verdrängungsmarkt für Sekundarschüler verursachen. Die WMS mit Schwerpunkt Informatik hilft genau dort das Problem zu lindern, wo der Fachkräftemangel am grössten ist, nämlich im IT-Bereich. Die abgeschaffte WMS würde als Zubringerschule für die Fachhochschulen fehlen. In Bezug auf die Doppelspurigkeit zur Lehre BMS ist festzuhalten, dass die WMS eine entschieden breitere Allgemeinbildung vermittelt, was den Absolventen grössere Perspektiven ermöglicht. Ich ersuche Sie deshalb, diese Sparmassnahme abzulehnen und die beiden Schulstandorte Heerbrugg und Wattwil beizubehalten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt, die Redezeitbeschränkung von drei Minuten auch für die Regierung zur Anwendung zu bringen.

Uns wurde bereits heute Morgen ein zusätzlicher Sessionstag am 22. August 2013 angedroht. Aufgrund der ellenlangen Referate zum letzten Geschäft befürchte ich, wenn es so weitergeht, dass wir diesen Tag auch brauchen. Aus einer gewissen Verzweiflung und in der leisen Hoffnung trotzdem, dass wir heute Abend fertig werden, stelle ich diesen Ordnungsantrag.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion): In der Volksschule wurden in den letzten Jahren verschiedene Instrumente betreffend Qualitätsentwicklung und Sicherung der Qualität eingeführt. Ich zähle diese auf: Orientierungsmodule, Stellwerk, obligatorische Teamsitzungen, SLQ, Mitarbeitergespräche, Visitationen durch Schulleitung und Schulrat, QE-Zyklen, gegenseitige Hospitationen, Schilfkurse, obligatorische Weiterbildungen, Supervisionen und freiwillige Schulhausevaluationen. Wir sind der Meinung, dass diese Massnahmen genügen, und wollen einer weiteren Bürokratisierung unserer Schulen entgegentreten. Wir stimmen mehrheitlich der Massnahme E28bis zu.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Über den Ordnungsantrag Gächter-Rüthi ist nicht abzustimmen, weil er rechtswidrig ist.

Ich bin der Auffassung, dass diese Frage in Art. 87 Abs. 3 des Kantonsratsreglementes abschliessend geregelt ist. Dort heisst es nämlich: «Das Präsidium kann in geeigneten Fällen ausnahmsweise für die einer Vorlage zur Verfügung stehende Redezeit beschränken. Es teilt den Fraktionen und den keiner Fraktion angehörenden Mitgliedern zusammen einen Anteil an der gesamten Redezeit zu.» Wenn eine Frage im Kantonsratsreglement abschliessend geregelt ist, dann können nach meiner Auffassung keine davon abweichenden Ordnungsanträge gestellt werden, weshalb ich Sie bitte, über den Ordnungsantrag Gächter-Rüthi infolge Rechtswidrigkeit nicht abzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E29 zu streichen.

Ich bin froh, dass wir jetzt nach dem Mittagessen diese Massnahme beraten können und nicht nachts um 21.30 Uhr. Es ist eine wichtige Massnahme. Ich möchte Ihnen im Namen der SP-GRÜ-Fraktion darlegen, warum es wichtig ist, dass wir die Standorte der Wirtschaftsmittelschule in Wattwil und Heerbrugg nicht streichen. Wir haben unsere Argumente gestern zum Bericht Anhang 3 bereits ausführlich ausgeführt.

Chancengleichheit: Das zentrale Mittelschulangebot im Kanton St.Gallen macht Sinn. Es ermöglicht nämlich allen jungen Menschen, egal, wo im Kanton sie wohnen, eine breite und tiefe Ausbildung. Das ermöglicht, dass das Bildungspotenzial in allen Regionen im Kanton abgeschöpft werden kann. Die Regierung schreibt das so bei der Beschreibung des entsprechenden Leistungsbereichs Mittelschule, dass eben nur mit einem dezentralen Bildungsangebot die Chancengleichheit gewährleistet ist. Diese Chancengleichheit ist immer mehr davon abhängig, wo im Kanton ich wohne. Wohne ich in St.Gallen, in der Hauptstadt: Da habe ich die volle Vielfalt, eine Auswahl. Wohne ich jedoch in einer Region mit wenigen Angeboten und langen, unattraktiven Schulwegen, sieht die Situation wieder etwas anders aus.

Mit der Schliessung wird nichts gespart: Mit der Schliessung der WMS an den Standorten Heerbrugg und Wattwil wird die Chancengleichheit der jungen Menschen in Bezug auf die Wahl ihrer Ausbildung geschmälert, ohne dass ein echter Spareffekt zu erwarten ist. Die meisten Schülerinnen und Schüler werden in einen anderen Mittelschultyp eintreten, wenige sich wohl für eine Berufslehre entscheiden. Das Resultat ist eine Kostenverlagerung in andere Ausbildungseinrichtungen oder zur Wirtschaft oder zu den Erziehungsberechtigten, wenn sie z.B. private Ersatzlösungen wählen. Es ist eine Illusion, wenn die Regierung schreibt, dass die allermeisten Schülerinnen und Schüler im Rheintal sowie im Toggenburg mangels Angebot in ihrer Region einfach eine Lehre absolvieren werden. Es ist bei der Diskussion, ob man die BMS ganz streichen will, ein Komitee entstanden, wo auch viele bürgerliche Persönlichkeiten sich eingefunden haben. Das Komitee heisst «Pro Wirtschaftsmittelschule», und die haben sich für den Erhalt der WMS stark gemacht. Ich hoffe, dass wir auch heute die gleichen Stimmen immer noch haben, wenn es um den Erhalt der Standorte im Toggenburg und im Rheintal geht.

Vielleicht noch eine Bemerkung zum Votum des Regierungspräsidenten von gestern, dass nämlich die Anmeldezahlen bei den Schulen so tief sind, dass man schon fast keine Klasse mehr bilden kann. Ich meine, das verwundert nicht. Wenn man ankündigt, dass zwei Standorte geschlossen werden, dann melde ich mich doch nicht noch dort an und weiss, dass ich vielleicht in zwei Jahren dann wieder an einem anderen Standort weiter in die Schule gehe. Mit diesem Vorgehen hat man vorgegriffen und Tatsachen geschaffen, um die Schliessung der beiden Standorte zu erleichtern. Dies ist das richtige Argument.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungspräsident: Die Massnahme E28bis ist abzulehnen.

Dies ist eine ganz ausserordentliche Entlastungsmassnahme. Ich möchte Sie bitten, mir gut zuzuhören, wenn ich ausführe, wieso ich das so betrachte. Zum einen ist es so, dass wir mit dem Führungs- und Qualitätskonzept über neun Jahre jetzt ein Konzept vorbereiten und zum Abschluss bringen wollen, das Sie notabene am 1. Januar 2004 verabschiedet haben. Wir haben uns immer wieder mit diesem Projekt beschäftigt. Beim letzten Mal vor einem Jahr haben Sie mit Kantonsratsbeschluss am 26. Juni 2012 die Abschaffung der regionalen Schulaufsicht bestätigt. Wir haben dazu gesagt, das ist durchaus konsequent, dass man den Schulgemeinden mehr Autonomie gibt. Das einzige, was dann einfach noch fehlt, ist die Fremdevaluation. Jetzt kommen wir mit dieser Fremdevaluation, und Sie sagen, das sei nicht das, was Sie wünschen. Im Zusammenhang mit der Abschaffung der regionalen Schulaufsicht habe ich letztes Jahr persönlich darauf hingewiesen, dass die Alternative die Einführung von Inspektoraten ist, wie es auch in anderen Kantonen gemacht wurde. Wir haben das diskutiert. Sie haben gesagt, Sie wollen das nicht. Also haben wir seit Mitte letzten Jahres alles vorbereitet, um diese Fremdevaluation nun obligatorisch per 1. Januar 2014 einzuführen. Wir machen hier nicht einen Versuch. Forrer-Grabs hat richtig darauf hingewiesen: Wir haben das jetzt jahrelang freiwillig getestet. Alle sind zufrieden und alle sind einverstanden. Ich habe überhaupt keine negativen Rückmeldungen, wie es Walser-Sargans berichtet. – Ein hervorragendes Modell und Produkt; Sie wollen es jetzt nicht einführen.

Zum anderen ist es gemäss Bundes- und Kantonsverfassung unsere Pflicht, eine Aufsicht wahrzunehmen. Sie können jetzt diese Massnahme ablehnen. Das können Sie machen. Dann muss ich mit einem neuen Vorschlag kommen, der – und das werden Sie sehen – wird viel teurer werden. Ich habe mir eine Liste der anderen Kantone geben lassen. Ich sage nochmals: Jeder Kanton in der Schweiz hat eine Aufsicht. Wenn Sie das jetzt ablehnen, sind wir der einzige Kanton ohne Aufsicht der Volksschule. Die anderen Kantone haben Regelungen. Ich sage Ihnen das mal: Der Kanton Thurgau beschäftigt 12,7 Stellen und ist halb so gross wie wir. Der Kanton Bern beschäftigt 20 Stellen, Kanton Aargau ist etwas grösser als wir und beschäftigt 21,4 Stellen. Wir wollen mit dieser Fremdevaluation etwa sechs Stellen schaffen bzw. wir haben sie bereits geschaffen in den letzten Monaten. Wir werden die Leute also wieder entlassen müssen. Also wir haben ganz klar die günstigste und beste Lösung, weil es eine partnerschaftliche Lösung ist. Wir arbeiten mit den Gemeinden zusammen. Sie zwingen uns eigentlich in eine inspektorale Schulaufsicht, die oben vom Kanton verordnet wird. Wenn Sie das so wollen, dann haben wir das natürlich zu akzeptieren, und ich werde das dann so umsetzen.

Etwas noch, wieso dass ich auch so erstaunt bin – eine Entlastungsmassnahme. Ich sage Ihnen voraus: Jede andere Lösung wird teurer werden für den Kanton. Das habe ich Ihnen jetzt aufgezeigt. Und eine Botschaft an Tinner-Wartau und alle Gemeindevertreter: Es wird auch teurer werden für die Gemeinden. Sie haben bestätigt, dass der Kanton diese Fremdevaluation zahlt. Das bezahlen wir, und deshalb wollen Sie es streichen. Das haben wir auch besprochen im Zusammenhang mit einer Sparmassnahme, dass der Kanton das übernimmt. Es wird aber so sein, dass wenn wir keine Fremdevaluation haben, die Schulgemeinden freiwillig bei einer pädagogischen Hochschule diese Dienstleistungen einkaufen werden. Sie wollen sich evaluieren lassen. Also haben wir den doppelten Effekt: Wir haben mehr Kosten beim Kanton. Und wir haben neu Kosten, die Sie jetzt verursachen. Ich habe die Rückmeldung vom Rektor der Pädagogischen Hochschule, dass er neun Anfragen bereits hat. Neun Anfragen von Schulgemeinden, die wollen das sowieso. Das wird geschehen. Es wird alles teurer werden, und das als Entlastungsmassnahme. Sonst kann ich nur auf den Antrag der Regierung verweisen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

legt seine Interessen als Lehrmeister und Lehrbeauftragter an einer Berufsschule offen. Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Im April 2007 hat dieser Rat das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung mit 148:0 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet und in diesem Zusammenhang auch über die Kursgebühren für die obligatorischen Kurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner, die sogenannten Lehrmeisterkurse, befunden. Ich darf Ihnen den Gesetzestext dazu zitieren: «Der Kanton ist zuständig für die Ausbildung der Lehrmeisterinnen und Lehrmeister.» Bisher wurden die Kursgebühren in der Höhe von 450 Franken erhoben. Von dieser Gebühr sollen die Ausbildnerinnen und Ausbildner im Interesse einer Steigerung der Ausbildungsbereitschaft zukünftig entlastet werden. Die Mehrkosten betragen rund 430'000 Franken. Dieses Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft. Was hat sich nach Ihrer Meinung in der Zwischenzeit geändert? Sind Sie der Meinung, dass es der Wirtschaft heute besser geht als im Jahr 2007? Oder glauben Sie, dass es immer einfacher wird, junge Menschen auf ihr Berufsleben vorzubereiten? Sind Sie gar der Meinung, das duale Bildungssystem hätte ausgedient? Schon im Rahmen des Sparpaketes I im Jahr 2011 wollte man diesen Ausgabenposten streichen. Auch damals fand der Antrag keine Mehrheit in diesem Rat. Rund 1'200 Teilnehmer besuchen jährlich diese Lehrmeisterkurse. Nicht alle werden als Lehrmeisterin oder Lehrmeister unsere Jugendlichen ausbilden. Aber alle, welche diesen Kurs besucht haben und mit Auszubildenden zu tun haben, helfen uns die Ausbildungsqualität zu verbessern. Immerhin wählen jährlich über 5'500 junge Menschen den Weg einer Berufslehre. Sagen Sie Ja zur Berufslehre und zum dualen Bildungssystem. Bestrafen Sie nicht diejenigen Betriebe, welche Lehrstellen anbieten. Zeigen Sie den Ausbildnerinnen und Ausbildnern, dass Sie ihre Arbeit schätzen, und unterstützen Sie sie.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich als Vertreter von Industrie und Gewerbe, der selber seit Jahrzehnten Lehrlinge ausbildet, auch im kaufmännischen Bereich, ich finde, der Antrag der Regierung verdient unsere Unterstützung. Was hier jetzt passiert, ist doch nichts anderes als Markt. Wir haben vor Jahren einen demografischen Bericht der Regierung erhalten, woraus wir erkennen können, dass in den nächsten Jahrzehnten möglicherweise die Anzahl Lehrlinge tendenziell rückläufig ist. Jetzt müssen wir einfach auch bei den Bildungsangeboten solchen Entwicklungen Rechnung tragen. Das Zweite ist, dass wir heute zwei bzw. mit der Wirtschaftsmittelschule drei Bildungswege für Leute, die sich im kaufmännischen Berufsweg weiterentwickeln wollen, zur Verfügung stellen können. Wir reduzieren jetzt nur den Wirtschaftsmittelschulweg auf zwei Standorte. Die Zukunft wird uns doch zeigen, ob man das wieder hochfahren muss oder ob das genügt oder ob das vielleicht in ein paar Jahren auch noch zu viel ist. Tatsache ist einfach, dass wir heute in der Wirtschaft kaufmännischen Ausbildungswilligen gute Lehrplätze zur Verfügung stellen können, dass wir denen mit der Berufsmatura einen Zugang dann zu allen höheren Ausbildungsebenen sicherstellen können, ohne dass dabei etwas verloren geht. Auch in unserer Unternehmung brauchen wir diese duale Bildung. Wir brauchen einerseits eben das Fachwissen, das man erwirbt, wenn man drei Tage in der Woche in einem Unternehmen lernt und man braucht auch ein oder zwei Schultage, wo man den Schulrucksack entsprechend ergänzen kann. Das sind ganz wichtige Leute. Die einen, die dann sich weiterentwickeln wollen, können an die Fachhochschule. Diejenigen, die noch mehr wollen, können an die Universitäten. Das ist heute sichergestellt. Wenn wir mit einer solchen Massnahme jetzt auf die Marktentwicklung reagieren und etwas an Mitteln sparen können, dann ist das keine Reduktion. Da werden nicht junge Leute von einer zukünftigen Karriere ausgeschlossen. Dann sind wir einfach schlichtweg ökonomisch mit dem Einsatz unserer Mittel.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Der Verzicht auf die WMS-Standorte in Heerbrugg und Wattwil ist nachvollziehbar. Ein Kompromissvorschlag. Der Lehrgang wird an zwei Standorten im Kanton erhalten bleiben. Bei sinkenden Schülerzahlen ist eine Konzentration auf zwei Schulstandorte absolut sinnvoll. Für interessierte Schülerinnen und Schüler ist es zumutbar, nach St.Gallen oder Sargans zu pendeln. Ich glaube auch nicht, dass es sinnvoll ist, dass die Schüler von St.Gallen in die Regionen hinaus pendeln. Die kaufmännische Berufslehre mit Berufsmatura als Alternative führt zum genau gleichen eidgenössischen Fähigkeitszeugnis. Dieser Ausbildungsabschluss kann also auch über den Weg einer Berufslehre gemacht werden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Auch ich möchte mich kurzfassen und die Voten der Vorredner unterstützen. Die SP-GRÜ-Fraktion lehnt diesen Streichungsantrag ab. Wir sind in der Phase der Erarbeitung der neuen Berufsaufträge, und zwar über alle Stufen hinweg. Warten Sie dies bitte ab und schauen Sie, wie das Resultat aussieht. Ausserdem möchte ich betonen, dass die Mittelschullehrpersonen einen guten Job machen, ihre Zeit benötigen, und es kann nicht sein, aus irgendeiner Laune heraus eine Arbeitszeiterhöhung durchzubringen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich entschuldige mich für die Wortmeldung, aber hier kann ich einfach nicht stillsitzen. Ich blicke auf 25 Jahre Tätigkeit als Mittelschullehrer zurück. Ich habe Thoma-Andwil bereits im privaten Gespräch gesagt, es ist einfach nicht richtig, dass man davon ausgehen kann, dass die Mittelschullehrkräfte einfach noch so ohne grosse Probleme eine Lektion mehr Unterricht erteilen können und dies auch sollen. Sie haben gesagt, das Sparpotenzial sei beträchtlich. Das ist es natürlich. Man sieht 2 Mio. Franken auf Ihrem Blatt. Das ist wirklich reizvoll. Wir haben über kleinere Beträge schon diskutiert. Aber trotzdem ist es falsch, in diesem Zeitpunkt und mit diesen fehlenden Grundlagen eine solche Massnahme zu ergreifen.

Die Lektionen, die Mittelschullehrkräfte erteilen, aber auch die Lektionen, die Berufsschullehrkräfte erteilen, sind keine Arbeitsstunden. Sie wissen genau, dass dahinter ein gehöriger Vor- und Nachbereitungsaufwand steht, und dass dazu verschiedene Aufgaben im Rahmen des Schulganzen dazukommen. Da sind wir uns einig. Nun ist es so, dass wir bei den gymnasialen Ausbildungsgängen natürlich eine hohe Anforderung an den wissenschaftlichen und inhaltlichen Gehalt dieser Lektionen stellen. Das sind Lektionen, die individuell vorbereitet werden und auch für die Klasse vorbereitet werden sollen. Ich mag mich erinnern, vor Jahren, als ich noch Rektor war, hat irgendein Kantonsrat gesagt, 23 Lektionen bzw. 23 Stunden Arbeit erledige ich von Montag bis Mittwoch. Ich hoffe, dass niemand in diesem Rat noch einer solchen Idee nachhängt. Ich finde es unzulässig, eine Art Personengruppe aus dem Staatspersonal einfach herauszugreifen weil man da einen Steinbruch gesehen hat, aus dem man ein paar Steine rausbrechen kann. Das ist einfach nicht in Ordnung. Wir sprechen auch nicht darüber, z.B. bei den Kantonspolizisten einfach einmal zu sagen, die könnten auch nominell 44 Stunden je Woche arbeiten und dann hätten wir gespart. Oder bei den Pflegepersonen oder irgendwelchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Staatsverwaltung. Eine solche Veränderung der bisherigen Anstellungsbedingungen muss, und da bin ich voll mit der Stellungnahme der Regierung auf S. 53 der Ergänzungsmassnahmen einig, darauf fussen, dass eine Arbeitsplatzbewertung vorgenommen ist, die klar aufweist, welche Aufgaben mit dieser Arbeitsstelle verknüpft sind. Die Regierung sagt korrekt, dass es im Moment darum gehe, einen Berufsauftrag zu formulieren. Dieser Berufsauftrag wird erarbeitet für die Lehrpersonen der Volksschule. Da sind wir uns eigentlich einig, dass wir der zunehmenden Belastung der Volksschullehrer Rechnung tragen müssen, und die Schere geht etwas nach abwärts. Es wäre völlig paradox, wenn wir ohne Prüfung der Situation der Mittelschullehrkräfte dort einfach sagen würden, ja, eine Lektion mag es schon leiden.

Ich möchte Sie dringend bitten, dem Bildungsdepartement diese Zeit zu geben, diese Berufsaufträge für die Volksschule, für die Berufsschullehrkräfte und für die Mittelschullehrkräfte zu erarbeiten. Ich vertraue fest darauf, dass das Bildungsdepartement in diesem Prozess die richtigen Entscheide treffen wird.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Ich ging davon aus, dass Regierungsrat Fässler nur die Frage beantwortet. Jetzt hat er bereits alle Ausführungen gemacht, deshalb haben wir noch zwei Wortmeldungen nach der Regierung. Das ist mein Fehler.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, die Massnahme E31 zu streichen.

Ich erinnere Sie daran, dass die Abschaffung der Lehrmeisterkursgebühren erst auf das Jahr 2008 zurückgeht. Sie war damals das Gegenargument zur Lehrstelleninitiative der Jungsozialisten. Man wollte damit Betriebe unterstützen, damit sie Lehrlinge ausbilden. Rund 1'000 Personen besuchen rund jährlich diese Kurse. Bildung sei das höchste Gut, tönt es quer durch alle Parteien und Verbände. Jeder, der eine Lehrstelle anbieten möchte, muss für fünf Tage einen Lehrmeisterkurs besuchen und wird danach noch zur Kasse gebeten. Mit Wiedereinführung der Gebühren könnten sich Unternehmer künftig Gedanken machen, keine Lehrstellen mehr anzubieten. Momentan haben rund 5'750 junge Berufsleute aus dem Kanton St.Gallen ihre Lehrabschlussprüfungen bzw. ihr Qualifikationsverfahren. Eine sehr gute Leistung unserer Lehrmeister. Es gilt auch zu beachten, dass unsere Unternehmer bereits 10'000 Franken für die Ausbildung von Lernenden investieren. Es kann nicht sein, dass wir unser erfolgreiches duales Berufssystem stets an jeder Stelle hochloben und dann bei erster Gelegenheit den Sparhebel ansetzen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Massnahme E31 wurde mit 11:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen und 1 Abwesenheit gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungspräsident Kölliker sagt, es könnte uns gleich sein, wo die NTB einspart, das könne er nicht bestimmen. Aber es ist ganz sicher Sache der Region und der Wirtschaft.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

legt seine Interessen als VSGP-Präsident offen. Ich erlaube mir, eine Zweiteilung meiner Ausführungen vorzunehmen. Den ersten Teil werde ich mit Hinweisen als Präsident der VSGP versehen, und dann erlauben Sie mir doch, dass ich vielleicht auch noch als Tinner-Wartau eine Meinung zu diesem Geschäft abgeben kann. Bei den Gemeinden – und das ist Regierungsrat Gehrer nicht unbekannt – wurde zumindest die Frage aufgeworfen, ob der Mehrertrag bei den Gemeindesteueranteilen von 5 Mio. Franken wirklich auch so eintreffen wird. Ich denke, das ist eine Annahme. Die kann man glauben oder nicht glauben. Es ist aber auch wichtig, dass Sie zur Kenntnis nehmen: Bei den Gemeinden werden derzeit 80 bis 85 Prozent der Veranlagungen durch die kommunalen Steuersekretäre vollzogen, währenddem die restlichen 15 bis 20 Prozent durch die Steuerkommissäre des Kantons erfolgen. Ich denke, bei dieser Frage könnte man sehr wohl auch die Überlegung in die Runde werfen, warum man nicht zuerst auf die Aufgabenteilung Kanton und Gemeinden hingewirkt hat, indem man z.B. den Steuersekretär und auch den Gemeinden Mehraufgaben zuweist und dann vielleicht die Steuerkommissäre mit Zusatzausbildungen. Wenn ich von Zusatzausbildungen spreche, meine ich natürlich auch, dass die kommunalen Mitarbeitenden hier mit einbezogen werden und so Effizienzgewinne erzielt werden können. Ich bin auch einmal gespannt, wenn diese Massnahme durchgehen sollte, woher der Kanton die zusätzlichen Leute rekrutiert. Ich hoffe, Sie saugen diese dann nicht bei den Gemeinden ab. Aber ich habe vorgesorgt. Ich habe bereits einen zusätzlichen Steuersekretär angestellt, falls dann der Kanton meinen Amtsleiter abwerben würde.

Nun aber zu den Aussagen als Kantonsrat: Ich bin auch als Mitglied der Staatswirtschaftlichen Kommission nochmals in die Protokolle gegangen. Vor einem Jahr hat dieser hohe Rat den Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission beraten. Und die Diskussion wird selbstverständlich nicht geführt. In der Regel gehen diese Berichte durch wie Butter. Aber die vorberatende Kommission hat aufgrund der Befragungen des Amtsleiters Felix Sager, aber auch von Hubert Hofmann sowie weiteren Beteiligten im Steueramt festgestellt, dass das kantonale Steueramt zweckmässig organisiert sei und, interessanterweise: Die zur Verfügung stehenden Ressourcen würden ausreichen, um den Auftrag des kantonalen Steueramtes zu erfüllen. Ich möchte aber auch der guten Ordnung halber festhalten, dass vielleicht diese Äusserung des Amtsleiters Felix Sager, den ich sehr schätze, wahrscheinlich auch im Hintergrund erfolgt ist, der, als die Befragung vor zwei Jahren statt fand, erst ein halbes Jahr im Amt weilte. Vielleicht ist er in der Zwischenzeit gescheiter geworden. Das müssen wir dann mit ihm nochmals diskutieren. Was ich aber persönlich nicht glaube: dass wirklich kein administrativer Mehraufwand für die Steuerpflichtigen resultiert. Da habe ich wirklich Zweifel, und die kann man mir fast nicht ausräumen. Ich bin auch nicht sicher, ob z.B. die Praxisveränderung wirklich nicht stattfindet. Ich denke, das kann Zoller-Rapperswil-Jona sehr wohl bestätigen. So wird z.B. bei Grundstückverkäufen bei einer Abweichung von mehr als 100'000 Franken vom Verkehrswert automatisch eine Neuwertschätzung verlangt. Das ist eine Praxisänderung. Dies wurde hier in diesem Rat nie diskutiert. Somit möchte ich langsam zum Schluss kommen. Ich werde persönlich, damit mich dann Regierungsrat Gehrer nicht behaften kann, diese Massnahme ablehnen, möchte aber auch klar festhalten: Bei der VSGP ging es lediglich darum, den Mehrertrag in Frage zu stellen, und da hören wir vermutlich noch ein bisschen mehr dazu. Ich bin aber auch überzeugt, und das ist auch die Meinung der VSGP: Grundsätzlich stellen wir uns auf keinen Fall gegen zusätzliches Personal, wenn dieses dann im Rahmen des Voranschlags beantragt würde.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Die Bearbeitung von Ortsplanung und Bauen ausserhalb der Bauzone ist mit viel Information und Beratungsaufwand verbunden. Bei der Ortsplanung sind vor allem die politischen Gemeinden betroffen, mit denen die Teilzonenpläne und weitere Überlegungen zur Ortsplanung besprochen und beraten werden müssen. Beim Bauen ausserhalb der Zonen sind ebenfalls die Gemeinden, aber auch die betroffenen Grundeigentümer sowie im Landwirtschaftsbereich der st.gallische Bauernverband betroffen. Wenn klare Vorgaben von übergeordnetem Bundesrecht nicht akzeptiert werden, dann sind auf Begehren der Betroffenen zusätzliche Sitzungen, Erklärungen, Informationen und manchmal sogar Augenscheine gefragt. Diesen Diskussionen wollen wir uns nicht verwehren, auch wenn sie ein zusätzlicher Aufwand sind. Ich glaube, dass verursachergerechte Gebühren für aufwendige Fälle nicht einfach falsch sind. Es geht dabei nicht um eine grundsätzliche Gebührenerhöhung.

Die Baugesuche müssen korrekt und zügig behandelt werden, das ist keine Frage. Baugesuche sind zeit- und personenaufwendig und können nicht einfach wie beim Ticketverkauf der Reihe nach abgehandelt werden. Dazu ein paar Zahlen: Bei allen Baugesuchen ist das ordentliche Anzeige- und Auflageverfahren zwingend nötig, ebenso die Zustimmung der kantonalen Instanz. Wir können hierin das Bundesrecht nicht umgehen und einfach delegieren. Jedoch haben wir es in der Hand, gut zusammenzuarbeiten, damit es zügig und schnell geht. Je Jahr treffen insgesamt rund 1'600 Gesuche ein, davon sind etwa 1'100 Baugesuche und 500 Bauermittlungsgesuche. 40 Prozent sind direkt betroffene landwirtschaftliche Betriebe, 60 Prozent nicht landwirtschaftliche Grundstücke ausserhalb der Bauzone. Mit Blick auf den zur Verfügung stehenden Mitarbeiterstab – einen Abteilungsleiter, einen Juristen mit sieben Mitarbeitenden und einen juristischen Praktikanten – heisst das, dass jede Person je Arbeitstag ein Gesuch bearbeiten und bewilligen muss, einschliesslich aller nötigen Queraufgaben und Verbindungen. Zusätzlich gibt es hier nicht eingerechnete telefonische Auskünfte, Beratungen und Sitzungen. Die zustimmende und koordinierende Amtsstelle ist das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (abgekürzt Areg), dessen Mitarbeitende über das notwendige landwirtschaftliche Fachwissen verfügen. Ebenso beraten diese auch die politischen Gemeinden in vielen Spezialfragen. Wir versuchen, die Informationen weiterzugeben, damit die Gesuchstellenden korrekt beraten werden können. Daneben müssen sich die Mitarbeitenden des Areg auch immer wieder mit Fällen befassen, in denen nie eine Bewilligung vorgelegen hat. Das sind sehr aufwendige Fälle. Wir können uns nicht einfach davon distanzieren und das Geschäft damit erledigen. Wir haben solchen Fällen nachzugehen.

Es wird sehr schwierig, Probleme zu lösen und gleichzeitig vom Kantonsrat Personal gestrichen zu bekommen. Diese Massnahme hat nichts mit den Stellen zu tun. Wir haben nicht zu viele Stellen. Es ist doch nicht am Kantonsrat, über die Organisationskompetenz der Regierung, des Baudepartementes, der Amtsleitung und der Abteilungsleitung zu verfügen. Als Vorsteher des Baudepartementes muss ich sicherstellen, dass die laufenden und die zukünftigen Gesuche behandelt werden. Werden Stellen gestrichen, dann geht das zulasten von Planungs- und Grundlagenarbeiten. So kann das Problem nicht gelöst werden. Des Weiteren dürfte ein Stellenabbau auch kaum im Interesse der Gesuchsteller, Gemeinden und Verbände sein.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Im Anhang 1 zur Botschaft wird zur Massnahme 39 dargelegt, dass es einen Minimalbetrag von Fr. 250.– einfacher Steuer geben soll. Diese Zahl würde ich auch für die natürlichen Personen übernehmen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Wie meine Vorrednerin gesagt hat, handelt es sich hier nicht um eine Sparmassnahme, sondern nur um eine Verlagerung der Kosten vom Personal- zum Sachaufwand. Mit dieser Massnahme wird kein Franken eingespart. Der Kanton hat Erfahrungen im Outsourcing und weiss, dass die Qualität der outgesourcten Dienste meist nicht besser, dafür teurer ist. Betroffen sind Angestellte mit tiefem Lohn. Müssen diese dann bei einem privaten Anbieter arbeiten, wird der Lohn gemäss Erfahrung nicht besser. Die Ausgliederung der Reinigung und der zentralen Dienste seit dem Jahr 1998 hat keinen Qualitätsschub gebracht. Der Service und die Kommunikation sind nicht einfacher, sondern komplizierter geworden, weil man sich selten sieht. Dazu gäbe es viele Beispiele zu erwähnen. Die SP-GRÜ-Fraktion möchte in Erinnerung rufen, dass mit der Wiedereingliederung der Reinigung ins Spital Rorschach im Jahr 2006 Fr. 100'000.– eingespart werden konnten. Und dies mit dem positiven Nebeneffekt, dass die Reinigungsfachleute wieder Teil des Spitals sind, mit dem sie sich identifizieren. Diese Tatsache lässt sich durchaus auch auf die zentrale Verwaltung übertragen. Personal, das sich mit dem Betrieb identifiziert, ist motiviert und leistet bessere Arbeit.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wie bei E45 geht es hier nur um den Grundsatz der verursachergerechten Gebührenerhebung und nicht um eine allgemeine Gebührenerhöhung. Wir wollen die Kosten für die aufwendigen Fälle nicht der Allgemeinheit, sondern den Verursachern belasten und die Gebühren situativ für diese Fälle anpassen. Dies hat nichts mit den Stellen des Amtes für Umwelt zu tun. Aus dem Votum Blum-Mörschwil höre ich aber, dass die SVP-Fraktion diese Gebührenerhöhung über einen Stellenabbau verrechnen will. Im Anhang 1 zur Botschaft ist auf S. 148 unter dem Leistungsbereich 6.12 die Aufgabenvielfalt des Amtes für Umwelt beschrieben. Die Aufgaben werden von hundert Mitarbeitenden – das heisst von 84 Stellen – erledigt. Die Arbeit beinhaltet die Überwachung, die Kontrolle und die Sanierung von Betrieben. Es gibt ungefähr 12'000 umweltrelevante Betriebe. Es gibt 4'500 Landwirtschafts- und 300 Infrastrukturanlagen. Wenn ich sehe, was hier im Amt für Umwelt alles bearbeitet werden muss, dann sehe ich auch einen enormen Anstieg der Zahlen: von etwa 1'600 Bewilligungen, Verfügungen und Entscheiden im Jahre 2000 auf insgesamt über 4'000 heute. Die Arbeit beinhaltet folgende Bereiche:

  • Stellungnahmen von Bundesvorhaben: Hier versuchen wir regelmässig zu bremsen, damit nicht immer neue Aufgaben an die Kantone delegiert werden und dafür zusätzliche Stellen geschaffen werden müssen.

  • Altlastenrechtliche Bewilligungen und Genehmigungen: Dabei geht es um Bewilligungen im Zusammenhang mit Futterbedarf und Genehmigungen von Düngerabnahmeverträgen.

  • Gemeindeerlasse: Diese betreffen Strassenbauvorhaben, Materialabbau, Wasserbau, Freizeitveranstaltungen, Baugesuche ausserhalb Bauzonen, Erstellen von Berichten zusammen mit dem Amt für Raumentwicklung.

  • Mutationen von Gewässerschutzkarten: Das heisst, sich mit Wärmenutzungen, Wassernutzungen, Rohrleitungsbewilligungen, abfallrechtlichen Bewilligungen und Betriebsbewilligungen befassen.

  • Baugesuche innerhalb der Bauzone, inklusive Biosicherheit.

Die Vielfalt dieser Arbeitsbereiche ist sehr gross, und es gibt kein Amt in der Staatsverwaltung mit einem höheren Anteil an Hochschulabgängern, mit Spezialisten, die fachkompetent beraten. Es geht dabei um drei überlebenswichtige Grundelemente: den Boden und seine Qualität; das Wasser; die Luft. Diese Grundelemente müssen geschützt und geschont werden, wofür es die Spezialisten braucht. Ich bekunde Mühe mit einem Angriff auf diese Stellen, denn diese Mitarbeitenden erarbeiten Unterlagen, beraten und unterstützen Dritte, die Wirtschaft. Vor allem für Industrie- und Gewerbebetriebe sind 800 Gesuche je Jahr zu bearbeiten. Im Amt für Umwelt geht es nicht darum, Frösche zu zählen und Gräser zu biegen, sondern es geht darum, Gesuche bewilligungsfähig zu machen; es geht darum, Umwelthavarien zu verhindern. Wir helfen und unterstützen die Betriebe darin, damit gemeinsam taugliche Lösungen gefunden werden können. Es geht um Innovationen, neue Prozesse und neue Verfahren. Es geht um die Prüfung von Auswirkungen auf den Boden, die Gewässer, die Luft sowie auf die Gesundheit der betrieblichen Mitarbeitenden.

In einer Koordinationsstelle werden die anfallenden Arbeiten koordiniert. Bei den Vorbesprechungen sind die Bauherren, die Planer, die Gemeinden und je nach Gesuch die verschiedenen Amtsstellen zusammen anwesend. Die Koordinationsstelle ist Ansprechpartnerin für die Betriebe. Dieses Frühjahr hat mich ein Unternehmer auf diese Koordinationsstelle angesprochen. Er war des Lobes voll, wie man bei Vorbesprechungen alles auf den Tisch legen könne und die Arbeiten innert nützlicher Fristen korrekt erledigt würden. In der Pfalz aber bekomme ich oft zu hören, was alles nicht bewilligt worden ist und deshalb die Leute zu entlassen seien. So einfach geht das jedoch nicht. Weshalb? Das Baudepartement ist ein Querschnittsdepartement. Gemäss Geschäftsbericht 2012 sind knapp 100 Projekte departementsübergreifend, bei zwei Dritteln liegt die Federführung beim Baudepartement, bei 20 weiteren ist es mitbeteiligt. Das heisst, dass das Baudepartement nicht selber entscheiden kann, sondern andere Meinungen mitberücksichtigen muss, um eine Aufgabe zu lösen. Hinzu kommen rund 10'000 Bewilligungen, Entscheide und Verfügungen, die bearbeitet werden müssen. Das können wir nicht alles selber erledigen, dazu benötigen wir Fachleute, die diese Aufgabe wahrnehmen können.

In Bezug auf den Stellenabbau möchte ich noch einen Verweis in die Geschichte anführen. 2005 hat das Parlament dem Amt für Umwelt mehr als 20 Stellen gestrichen, jeder achte Mitarbeiter musste damals seinen Posten räumen. Dann hat das gleiche Parlament ein Jahr später die Stellen wieder bewilligt. Es kam zu einer sehr problematischen Situation, denn als die letzten Mitarbeitenden gingen, wurden die ersten neuen angestellt. Da war es ziemlich schwierig, das Personal für gute Arbeit zu motivieren, und diese Vorkommnisse gingen bis heute nicht vergessen. Mit der damaligen Kürzung der Stellen blieben gewisse Arbeiten liegen und mussten dann später nachgeholt werden, zum Beispiel den Kataster für belastete Standorte nachführen. Mittlerweile ist dieser Kataster flächendeckend erstellt und bietet Sicherheit für Investitionen. 2012 sah sich das Baudepartement wieder mit einer Attacke auf seine Stellen konfrontiert, und ich habe bis heute nicht erfahren, mit welcher Motivation dies geschah. Heute sind es nur fünf Stellen, die gestrichen werden sollen. Auf S. 47 der Botschaft ist ersichtlich, dass ich als Einziger auf acht Stellen verzichten werde, zum Teil vom Kantonsrat bewilligte Stellen. Unbesetzte Einzelstellen betreffen Berufsleute aus der Wirtschaft, die unter den momentanen Sparumständen schwierig zu gewinnen sind. Die Wirtschaft bezahlt einfach besser. Im Vergleich zu anderen Kantonen erledigen wir im Amt für Umwelt die gleichen Aufgaben mit weniger Personal als andere. Und noch etwas: Anträge wie der vorliegende verunsichern auch die Mitarbeitenden im Baudepartement, weil sie nie wissen, welche Folgen die Diskussionen im Kantonsrat zeitigen werden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wenn ich sehe, was wir gestern und heute alles verabschiedet haben an Massnahmen, dann gibt es für mich keinen Grund, der Massnahme E52 nicht zuzustimmen. Ich kann die Gegner in formeller Hinsicht nur insofern verstehen, als ich es auch ärgerlich finde, dass wir dieses Thema in einem Entlastungs- bzw. Sparpaket diskutieren.

Im Parlament der Stadt St.Gallen wird immer wieder betont, dass Geschwindigkeitskontrollen nicht als Schikane aufzufassen sind, sondern der Sicherheit und der Unfallverhütung dienen. Die Regierung hält in ihrem Antrag vom 11. Juni 2013 klar und deutlich fest, wozu diese Geschwindigkeitskontrollen dienen. Wenn die Gemeinden keine stationären Anlagen anschaffen, dann nehme ich an, dass die Kantonspolizei Geschwindigkeitskontrollen durchführen wird, was mehr Personal bedeutet. Und mit Blick auf den Personalbestand bei der Kantonspolizei gehe ich davon aus, dass dort der Druck noch zunehmen wird.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wohl bei keiner anderen Entlastungsmassnahme wurde im Vorfeld der Sinn oder Unsinn so kontrovers diskutiert. Jedoch kann bei dieser Massnahme jede und jeder selber entscheiden, ob sie oder er etwas zu den Mehreinnahmen beitragen will. Der Kantonsrat hat gestern und heute Massnahmen beschlossen, die einschneidende Wirkungen zeigen, und wir haben betont, dass alle etwas zur Gesundung der Kantonsfinanzen beitragen müssen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der GLP/BDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich möchte Ihnen drei Gründe nenne, wieso Sie diesem Antrag nicht zustimmen sollten.

Zunächst ein erster, formeller Grund: Wir haben die Gesetzesänderung, die hier jetzt wieder zur Diskussion steht, in zwei Lesungen beraten und eine Schlussabstimmung geführt, und das gestützt auf eine klare Botschaft der Regierung. Wenn man heute wieder über diesen Punkt diskutieren will und beschliessen will, dann ist das faktisch nichts anderes als ein Rückkommen. Wenn wir das machen wollen und bei jedem Entscheid, der knapp, aber klar war, dann können wir 3. und 4. Lesungen einführen und auch statt drei oder vier Sessionen acht Sessionen durchführen. Das ist eine Grundsatzfrage, wir hatten das schon einmal vor etwa zwei Jahren im Rahmen der Behandlung des Lotteriefonds. Ich meine, nur schon dieser Punkt sollte dazu führen, dass man hier nicht zustimmt.

Der zweite Punkt ist ein inhaltlicher: Es ist falsch, was in diesem Antrag steht. Es heisst auf dem grauen Blatt, die Gegner der Massnahme begründeten die Ablehnung damit, dass diese Massnahme zur Streichung vieler kleiner Bauprojekte führen würde. Aktuelle Zahlen zeigen auf, dass diese Sorge unbegründet ist. Die aktuellen Zahlen fehlen dann aber. Ich muss einfach darauf hinweisen, dass ich mich – und das war bereits in der Februarsession der Fall und dann auch wieder im Juni – auf die Botschaft der Regierung vom 11. Dezember 2012, S. 17, gestützt habe. Ich lese das nochmals vor, für alle, die das nicht gerade vor sich haben: «Mit der Neuregelung wird die mit dem 15. Strassenbauprogramm für die Umsetzung der aufgeführten Aufgaben festgelegte Summe um jährlich rund 6 Mio. Franken reduziert.» Im vorgehenden Abschnitt war der Hinweis auf die Gesetzesänderung enthalten. «Im Hinblick auf das 16. Strassenbauprogramm 2014-2018 gilt es bereits an dieser Stelle festzuhalten, dass die zur Verfügung stehenden Mittel massgeblich gekürzt werden und somit nur der kleinste, absolut dringliche Teil der 330 Begehren berücksichtigt werden kann. Eine beachtliche Summe ist für die bereits rechtskräftigen Grossprojekte sowie für laufende Projekte reserviert (rollende Planung).» Mit anderen Worten habe ich mich auf Fakten gestützt und auf Aussagen der Regierung, ich und andere, die damals in der Schlussabstimmung Nein gesagt haben. Das ist der zweite Grund. Es ist inhaltlich nicht richtig, was auf diesem grauen Blatt steht.

Der dritte Punkt ist ein grundsätzlicher, ich wiederhole mich, aber es ist meine Überzeugung und die vieler anderer, die hier zugestimmt haben: Mit dieser Massnahme verlagern wir nur, wir sparen nicht und wir entlasten nicht. Wir entlasten zwar vielleicht den Staatshaushalt im Moment, aber wir schieben Unterhaltslasten und Investitionslasten vor uns her, und wenn die dann irgendwann anfallen, dann fehlt dort das Geld wieder.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Hier gilt es zwei Dinge zu unterscheiden: Es betrifft Art. 16 Abs. 1 und Art. 16 Abs. 2 des EnG. In Art. 16 Abs. 2 geht es um die Energieförderprogramme, die wir unterstützen. Diese sind gemäss der Statistik des Bundes sehr effizient, weil wir sehr sorgfältig mit den Mitteln umgehen und Mitnahmeeffekte verhindern. Bei der Sparmassnahme hingegen geht es um Art. 16 Abs. 1, wo es eine Position gibt, bei der es um Pilot- und Demonstrationsprojekte geht, die wir unterstützen können. Es geht darum, private, initiative Leute, die ein neues Produkt im Rahmen der Energiewende auf den Markt bringen wollen, denen aber ein Investitionskapital fehlt, finanziell mit einem kleinen Beitrag zu unterstützen. Damit geben wir einem Projekt eine Chance, dass es auf seine Massentauglichkeit überprüft werden und vielleicht einen Beitrag zur Energiewende leisten kann. Seit dem Jahr 2008 haben wir insgesamt 1,6 Mio. Franken eingestellt, gebraucht aber haben wir für verschiedene kleinere Projekte Fr. 500'000.–. Wir sind also sehr zurückhaltend mit dem Geld umgegangen. Wir haben geprüft, was unterstützenswert ist und was nicht. Es ist richtig, dass wir künftig solche Projekte nicht mehr durch die öffentliche Hand unterstützen werden. Beratend stehen wir aber weiterhin zur Seite.

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25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat der Massnahme E51 mit 11:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit zugestimmt.

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25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Diese Massnahme fordert die Anschaffung von fünf neuen, semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen. Die wahrscheinlichen Kosten dieser fünf Geräte liegen bei etwa 1,25 Mio. Franken. Finanziert werden diese Geräte, wenn es nach den Wünschen der Regierung ginge, gleich doppelt von den Bürgerinnen und Bürgern. Zur Vorfinanzierung dieser Geräte wird die Massnahme E56 von der Regierung eingesetzt: Die Motorfahrzeug- und Motorradfahrzeugsteuer soll zur Finanzierung des neuen Sicherheitspakets beitragen. Nach der Anschaffung der fünf neuen Geräte rechnet die Regierung mit Mehreinnahmen durch Bussen von etwa 8 Mio. Franken. Dies bedeutet, dass die Bürger gleich zweimal zur Kasse gebeten werden. Der totale Bussenertrag würde sich neu auf etwa 19,5 Mio. Franken belaufen. Aufgrund dieser Zahl ist es schwierig, der Regierung zu glauben, dass die Anschaffung dieser Geräte nur zur Sicherheit auf den Strassen beitragen soll. Dafür gibt es mit Sicherheit andere Massnahmen, wie z.B. verkehrsberuhigende Schwellen usw. Wenn es wirklich um die Sicherheit ginge, dann stünden solche Geräte an Orten wie Schulen, Kindergärten usw. Doch leider sieht man dort solche Geräte sehr selten. Vielleicht sollte sich die Regierung bezüglich Sicherheit besser Gedanken zu den über 30'000 gemeldeten Straftaten im Kanton St.Gallen machen.

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25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Unter dem Vorwand, die Verkehrssicherheit auf den St.Galler Strassen erhöhen zu wollen, plant das Sicherheits- und Justizdepartement (abgekürzt SJD) die Anschaffung von fünf neuen, semistationären Radargeräten. Damit würde die Zahl dieser Anlagen von derzeit zwei auf neu sieben erhöht, das heisst über Nacht um 250 Prozent zunehmen. Zusätzlich würden beim SJD weitere 400 Stellenprozente benötigt, allein um die Bussen einzutreiben. Bei genauer Betrachtung entpuppt sich diese Massnahme als reine Abzockerei auf dem Buckel der Steuerzahler, insbesondere der Autofahrer und anderer Strassenbenutzer. Dies zeigt allein schon die Tatsache, dass der Ertrag aus der angestrebten Erhöhung der Busseneinnahme um 7,1 Mio. Franken von derzeit 12,5 Mio. Franken auf neu 19,6 Mio. Franken vollumfänglich in die Strassenkasse fliessen soll. Wäre diese Massnahme nicht dermassen von Scheinheiligkeit geprägt, könnte man ja diese neuen Mittel wenigstens in den Strassenfonds einzahlen, damit die Verkehrsteilnehmer wieder davon profitieren könnten. Bei der Vision «Via Sicura» handelt es sich zudem um eine schon immer umstrittene Hinterlassenschaft von alt Bundesrat Moritz Leuenberger. Das Schweizer Volk hat sie bisher nie legitimiert.

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25.6.2013Wortmeldung

Ich mache darauf aufmerksam, dass bei einer Zustimmung zu diesem Ordnungsantrag die Rednerliste gelöscht wird und nur noch der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes sowie der Kommissionspräsident das Wort haben.

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25.6.2013Wortmeldung

beantragt mündlich, die Massnahme E53 zu streichen.

Wenn man den Zivilschutz vermehrt auf die heutigen Bedrohungsformen ausrichten möchte, dann muss das regional geschehen. Der Zivilschutz wird heute oft bei naturbedingten Ereignissen eingesetzt, wo gute örtliche Kenntnisse von Vorteil sind. Des Weiteren frage ich mich, wie denn der Kanton bei einem Ereignis den Einsatz besser steuern kann und in wessen Hand diese Steuerung überhaupt liegen soll. Gibt es dafür beim Kanton Fachleute und/oder werden diese noch rekrutiert? Welche Kosten verursachen diese Leute? Wie kann die Effizienz gesteigert werden, wenn die Anfahrtswege bei einer Kantonalisierung viel länger werden? Schon heute haben die Gemeinden grösste Mühe, zweckgebundenes Material über die Ersatzbeiträge zu beschaffen, obwohl dies von Gesetzes wegen möglich wäre. Stünde nun plötzlich Geld zur Verfügung, um teure Kommandanten zu bezahlen und um zu reorganisieren? Mit Blick auf die Gemeindevertreter in diesem Saal frage ich, ob diese sich bewusst sind, dass die Kosten hauptsächlich auf die Gemeinden abgewälzt werden. Zur Kantonalisierung gibt es im Moment aber noch gar kein Konzept. Die Regierung wird erst demnächst einen Projektauftrag erteilen. Können somit alle hier im Saal mit gutem Gewissen einer Sache zustimmen, die noch nicht einmal konzeptionell besteht? Und kennen alle den Zivilschutz so gut, dass sie diesem Punkt zustimmen können? Sind sich alle hier im Saal bewusst, dass der Zivilschutz offiziell das Ablöseelement der Feuerwehr ist? Wenn dem so ist, sollten dann nicht die Strukturen der Feuerwehr und des Zivilschutzes gleich sein? Macht es Sinn, den Zivilschutz zu kantonalisieren, solange es noch Sicherheitsverbunde usw. gibt? Ein solches Vorhaben ist schlicht und einfach nicht umsetzbar. Wenn man schon immer von einer verbesserten Zusammenarbeit spricht, müsste man vielleicht den Hebel zuerst dort ansetzen.

Die Zivilschutzausbildung liegt jetzt schon in den Händen des Kantons. In diesem Punkt könnten folglich die Gemeinden nicht entlastet werden. Die Verantwortung der Gemeinden liegt lediglich bei den Weiterbildungskursen, beim Material und den Aufgeboten. Mit einer Kantonalisierung könnte keine Stelle gestrichen werden. Für die Ausarbeitung der hier unterbreiteten Idee zur Massnahme E53 wurde ein HSG-Student eingestellt, der weder Militär noch Zivilschutz geleistet hat, d.h. überhaupt keine Zivilschutzkenntnisse hat. Somit beruht alles auf theoretischen Annahmen. Leider wurde kein einziger Fachmann in die Vernehmlassung mit einbezogen. Die Kommandanten, die Instruktoren und die ganze Abteilung Ausbildung zeigen sich befremdet über den Vorschlag, weil er so nicht umsetzbar ist. Ist der Regierung überhaupt bewusst, dass hunderte interkommunaler Verträge, beispielsweise Fahrzeugverträge, überregionale Leistungsvereinbarungen usw., aufgelöst werden müssten, um überhaupt mit der Kantonalisierung beginnen zu können? In kleinen Kantonen wie Schwyz, Uri, Appenzell Ausser- und Innerrhoden funktioniert das tipp-topp. Dies sind jedoch alles kleine Kantone und nicht mit unseren Strukturen vergleichbar. Bei einer Aufschlüsselung auf die Gemeinden würde das ungefähr folgende Kosten bedeuten: Stadt St.Gallen 340'000 Franken, Jonschwil 17'000 Franken, Rapperswil-Jona 123'000 Franken, Buchs 54'000 Franken, Wattwil 40'000 Franken. Ist es richtig, dass die Gemeinden solche Beiträge für eine kantonale Struktur tragen, jedoch nichts dazu zu sagen haben? Die Strukturen des Ringkantons St.Gallen könnten mit Blick auf Wasser, Berge, Schnee, Industriemassierungen, Verkehrshauptachsen gefahrentechnisch nicht unterschiedlicher sein. Sollten nicht grundsätzlich die Einsatzkräfte dem Risikokataster angepasst werden, d.h. also regional unterschiedlich sein?

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25.6.2013Wortmeldung

stellt den Ordnungsantrag auf Schluss der Diskussion zur Massnahme E52.

Ich bin der festen Meinung, dass die Meinungen für dieses Geschäft bereits gemacht sind. Ich glaube nicht, dass eine weitere Diskussion noch etwas bringt.

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25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der GLP/BDP-Fraktion / SPG-GRÜ-Fraktion eine neue Massnahme 55bis (neu) mit folgendem Wortlaut:

Nr.

Massnahme

E 55bis (neu)

Justiz- und Polizeidepartement, LB 7.16 (Finanzen und Services [Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt])

Gebührenüberschuss des Strassenverkehrs zugunsten des allgemeinen Haushalts

Beschreibung der Massnahme

Der Ertragsüberschuss des Strassenverkehrsamtes soll anstatt dem Strassenfonds neu dem allgemeinen Haushalt zugeführt werden. Das Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben (Art. 7, sGS 711.70) sowie das Strassengesetz (Art. 70, sGS 732.1) sind, wie in der Vorlage 22.12.11E «VI. Nachtrag zum Strassengesetz»

vorgesehen, anzupassen.

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

-10'474

-11'081

-11'415

Gesetzesanpassung

Ja (Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben, sGS 711.70, und das Strassengesetz, sGS 732.1)

Ich spreche im Namen der GLP/BDP-Fraktion und der SPG-Fraktion zum Antrag auf dem grauen Blatt. Unser Antrag ist nicht neu. Er entspricht materiell der Massnahme S3 des Massnahmenpakets II. Er wurde damals von der Finanzkommission mit 14:0 Stimmen befürwortet, bei der Beratung in der Junisession 2012 noch klar gutgeheissen und dann in der 2. Lesung bei der Umsetzungsvorlage mit einem Zufallsmehr abgelehnt. Dieser Entscheid hat einschneidende finanzielle Auswirkungen auf den Staatshaushalt, die wohl nicht allen Gegnern voll bewusst waren. Daher bringen wir den Antrag im Rahmen des Entlastungspakets wieder ein. Von den Gegnern der Vorlage wurden vor allem zwei Argumente bzw. Sorgen ins Feld geführt. Erstens, dass es sich dabei um eine Zweckentfremdung von zweckgebundenen Mitteln handle. Und zweitens, dass damit im Strassenfonds zu wenig Geld für Unterhalt und Erneuerung der St.Galler Strassen verbleiben würde. Letzteres ist offenbar vor allem auch bei den Gemeindevertretern eine Sorge. Zum ersten Punkt hat sich die Regierung schon mehrfach geäussert und den Punkt widerlegt. Es werden hier nur Mittel umgelagert, die keiner Zweckbindung unterliegen. Auch der zweite Punkt, die Sorge um die Zukunft der St.Galler Strassen, ist unbegründet. So stieg zwischen 2008 und 2012 das Vermögen des Strassenfonds um über 380 Prozent an. Per Ende 2012 lagen 177 Mio. Franken als Reserve bereit. Im gleichen Zeitraum stiegen zudem auch die Einnahmen der Strassensteuer um 11 Prozent an – während fast überall sonst Erträge sanken. Etwa 3 Millionen steigen die Einnahmen aus der Strassensteuer pro Jahr – einfach, weil es jedes Jahr mehr Autos gibt. Wenn man hier von dem unmittelbaren Zerfall unseres Strassennetzes spricht, – das wurde auch aus Kreisen des Tiefbauamtes portiert, was etwas irritierend war –, dann ist das zynisch. Zynisch, wenn man bedenkt, dass wir in allen Bereichen des Staates spürbare Einschnitte vorgenommen haben und auch heute wieder vornehmen. Ich appelliere hier an die Solidarität der Strassenbaulobby. De facto entscheiden wir heute darüber, ob wir vielleicht in fünf oder zehn Jahren einmal zu wenig Geld für eine von vielen Strassen haben könnten. Oder ob wir im nächsten Jahr weitere 10 bis 16 Mio. Franken bei Bildung, Sicherheit und anderem sparen müssen. Die Antwort auf diese Frage scheint mir klar. Ich danke Ihnen für die Unterstützung unseres Antrags.

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25.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Es ist in der Tat so, dass wir jetzt innerhalb eines Jahres zum fünften Mal über diese Frage diskutieren, über die Frage, ob der Überschuss des Strassenverkehrsamtes künftig dem allgemeinen Haushalt gutgeschrieben werden soll oder ob dieser Überschuss, wie bisher, in den Strassenfonds fliessen soll. Wir haben im Rahmen des zweiten Sparpakets darüber diskutiert, dann in 1. und 2. Lesung, als wir die entsprechenden Gesetzesvorlagen gebracht haben, bei der Schlussabstimmung, und jetzt sind wir schon wieder daran. Ich gehe davon aus, dass die Mechanik, die dahintersteht, einigermassen bekannt ist und dass ich darauf nicht mehr allzu intensiv eingehen muss. Das Strassenverkehrsamt ist in der Lage, Gewinne zu erzielen, vor allem über Gebühren aus dem Verkauf von Ausweisen, Prüfungen, Nummernschildern usw. Jetzt ist eingewendet worden, es gäbe formelle Gründe gegen dieses Vorgehen, das sei so etwas wie ein Rückkommen oder eine 3. oder 4. Lesung. Richtig daran ist, dass das jetzt doch sehr rasch wieder eingebracht wird. Wir hatten Anfang Juni über diese Frage diskutiert und der Rat hat unsere Vorlage in der Schlussabstimmung versenkt. Damit war das Geschäft vom Tisch. Es stellt sich jetzt die Frage, ob man schon wieder kommen kann. Es gibt meines Erachtens keine Bestimmung, die das verbietet. Wir hatten in diesem Rat auch schon diskutiert, ob man Gesetze mit irgendwelchen Mindesthaltedauern versehen soll. Also wenn sie einmal verabschiedet sind, darf ein oder zwei Jahre daran nichts mehr verändern. Diese Diskussionen haben aber immer so geändert, dass man das dann aber letztendlich abgelehnt hat, und weil es an einer solchen Bestimmung meines Wissens fehlt, ist es zulässig, diese Idee jetzt noch einmal einzubringen. Ich glaube, zulässig ist sie vor allem auch darum, weil möglicherweise Ihr Rat die ganze Tragweite des Versenkens nicht überblickt hat. Ich habe es in jenem Zeitpunkt auch nicht im Einzelnen gesehen. Es geht eben nicht nur darum, wenn Sie dieses blaue Blatt konsultieren, dass jetzt die damals bekannten Überschüsse in den Strassenfonds gehen, nachdem die Massnahme abgelehnt wurde, sondern auch unsere Vorschläge im Rahmen des Entlastungsprogramms, also das, was wir bei der Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer angedacht haben. Die ganzen Erträge gehen in den Strassenfonds, weil sie zweckgebunden sind, aber wir belasten neu die Inkassokosten von etwa 5 Mio. Franken dem Strassenfonds. Wenn das dazu führt, dass der Überschuss dann im Strassenfonds landet, so heisst das nichts anderes, als dass die ganzen Erhöhungen der Motorfahrzeugsteuern im Strassenfonds landen. Das war nicht unsere Absicht. Darum macht aus Sicht der Regierung diese Massnahme, die Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern, keinen Sinn mehr, weil sie keine Entlastung für den Staatshaushalt bringt. Wenn das nun nochmals aufgegleist wird, verändert sich natürlich auch hier die Situation wieder. Auch die Gebührenerträge der Verkehrsexperten und die zusätzlichen Einnahmen, welche sich aus der Verkürzung der Prüfzeiten ergeben, landen, solange dieser VI. Nachtrag zum Strassengesetz versenkt bleibt, im Strassenfonds, und das soll mit diesem Antrag nun verändert werden.

Die Regierung ist natürlich glücklich über diesen Antrag. Güntzel-St.Gallen kann ich beruhigen, selbstverständlich wird das eine neue Vorlage nach sich ziehen, einen ordentlichen Gesetzgebungsprozess mit Botschaft und die bereits in der Junisession und vorher in zwei Lesungen diskutierten Änderungen des Gesetzes über die Strassenverkehrsabgaben und des Strassengesetzes. Wir sind in der Lage, dieses Gesetz relativ schnell zu bringen, das benötigt eine Stunde, denn diese Botschaft können wir mehr oder weniger unverändert einbringen. Wir sind dann aber einfach dankbar, wenn das überwiesen wird und der vorberatenden Kommission «16. Strassenbauprogramm» zugewiesen werden sollte, dass Sie es uns frühzeitig sagen, wenn Sie jetzt eine Auslegeordnung wollen, was Sie genau von uns erwarten. Ich bin der Meinung, wenn diese Massnahme Ihre Zustimmung findet, werden wir in erster Linie die unveränderte Vorlage bringen, damit Sie etwas haben, und selbstverständlich kann man dann in dieser Kommission das Ganze auch noch in einer breiteren Auslegung anschauen. Regierungsrat Haag und ich haben diese Bereitschaft intern bereits einmal signalisiert und wir werden schauen, was da für Sie interessant sein könnte, und das allenfalls auch noch einarbeiten. Aber jetzt geht es darum, dass wenn das überwiesen wird, dass Sie möglichst bald im Besitze dieser Botschaft sind.

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25.6.2013Wortmeldung

zieht den Antrag der GLP-BDP-Fraktion zurück.

Regierungsrat Fässler hat mich nicht ganz richtig verstanden. Ich höre jetzt von Regierungsrat Fässler, dass das jetzt nicht so gehen soll, wie wir das denken, obwohl wir eigentlich den Mechanismus der Regierung übernommen haben. Angesichts der fortgeschrittenen Tageszeit und der Wahrscheinlichkeit, diesen Antrag durchzubringen, ziehen wir diesen zur Vereinfachung zurück.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Wie unschwer zu erkennen ist, hat die Schlussabstimmung in der Junisession erst stattgefunden, nachdem die vorberatende Kommission für das heutige Geschäft getagt hat. In dieser Konsequenz war dieser Antrag noch nicht zur Beratung vorliegend.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Diese Massnahme wurde in Übereinstimmung mit dem Präsidenten des VSGP in das Entlastungspaket aufgenommen. Dieser hat mir gesagt, dass ich diesen Gebührenertrag behalten könne; der Aufwand in den Gemeinden für diese Identitätskarten sei bescheiden. Dass es aber in der Stadt St.Gallen aufgrund der Menge etwas anders ausschaut, sehe ich ein. Es ist aber nicht so, dass der Kanton damit den Gemeinden aufs Auge drücken will, sondern die Gemeinden haben ihm diesen Dienst zur Verfügung gestellt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): zu frühe Wortmeldung. Votum folgt später.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Ich möchte Locher-St.Gallen danken, dass er sich als ein guter Verlierer erwiesen hat und jetzt zugesichert hat, dass er diese Vorlage schnell durchführen möchte. Ich finde das ein gutes Zeichen, ein gutes Fairplay.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen einer grossen Mehrheit der FDP-Fraktion): Dem Streichungsantrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ergänzend zu den bisherigen Ausführungen möchte ich darauf hinweisen, dass grundsätzlich die sanitätsdienstliche Rettung nach dem Gesundheitsgesetz Aufgabe des Kantons ist. Im Bereich der Seerettung ist es nun so, dass gestützt auf eine Verordnung diese Aufgabe nur den seeanstossenden Gemeinden übertragen wurde. Wenn man also diese Aufgabe nun unter dem Titel Sparpaket verlagert, werden nicht nur die Aufgaben, sondern auch die dazu aufzubringenden Mittel ausschliesslich auf diese Gemeinden verlagert, und das ist falsch. Schon aus grundsätzlichen Überlegungen ist das falsch, aber vor allem auch deshalb, weil die Mehrheit der Bootsbesitzer und der Führer von Booten auf dem Wasser gar nicht aus diesen Seegemeinden stammt, sondern aus dem weiteren Umland bis weit ins Mittelland hinein. Wanderboote sind auch darunter und schliesslich auch Boote anderer Kantone, im Falle des Bodensees sogar von anderen Ländern.

Ich mache den Vergleich mit Gemeinden im Berggebiet. Auch dort käme es niemandem in den Sinn, die Kosten für die Bergrettung und die Kosten für die Anschaffung des Rettungsmaterials ausschliesslich diesen Gemeinden zu überbürden, die da die entsprechenden Sportanlagen und die Berge und Bergspitzen auf ihrem Gemeindegebiet haben.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

zieht den Antrag der SVP-Fraktion zurück.

Da unser Antrag weitestgehend mit dem Antrag Wittenwiler-Nesslau übereinstimmt und auch wir die Teilbereiche Unfallverhütung usw. nicht darin belassen möchten, ziehen wir unseren Antrag zugunsten des Antrags Wittenwiler-Nesslau zurück.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Regierungsrätin: Fälle, wie von Steiner-Kaltbrunn geschildert, sind Auswirkungen der Sparmassnahmen. Im Geschäftsbericht steht zu lesen, dass die Bettenbelegung zum Teil bei über 100 Prozent gelegen ist. Zwei Personen ins gleiche Bett legen, das geht nun einfach auch nicht. Noch ein Wort zur Fluktuationsrate: Diese ist im Spital Linth nicht höher als in allen andern Spitälern. Im Vergleich ist sie sogar eher tiefer. Bei Frauenberufen gibt es schlichtweg mehr Wechsel als in anderen Unternehmen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

legt seine Interessen offen als Segelschiffbesitzer und Betreiber von Ledischiffen auf dem Zürichsee und war auch schon froh um den Seerettungsdienst. Ich war Vorgänger von Bühler-Schmerikon in der Funktion, ich kenne das Geschäft ein wenig.

Ich will nicht wiederholen, was bereits gesagt wurde, aber ich bitte Sie auch, den Antrag der SVP-Fraktion zu unterstützen. Ich bitte, noch eines zu bedenken: Wir haben zwischen dem Zürichsee und dem Walensee noch eine Wasserstrasse, das ist der Linthkanal, und dann haben wir noch den Steinenbach, und da mussten wir gerade im Zusammenhang mit der letzten Hochwassersituation auch den Seerettungsdienst einsetzen, um zur Bergung auszurücken. Ich frage Sie einfach: Müssen dann Kaltbrunn, die Gemeinde Uznach, Benken und Schänis auch noch an den Seerettungsdienst bezahlen? Welcher Teil geht dann zum Seerettungsdienst am Walensee und welcher verbleibt dann beim Zürichsee? Dieser Betrag und die heutige Lösung sind eine einfache Lösung. Geführt wird das auch massgebend und beeinflusst, was die Ausrüstung und die Schiffe betrifft, vom Schifffahrtsamt, die sind auch in den gleichen Räumlichkeiten untergebracht, man soll doch dieses Erfolgsmodell so belassen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Diese Massnahme können wir noch kurz beenden, das ist kein Problem.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Massnahme E57 ist zuzustimmen.

Vorab vielleicht zur Klärung, über was wir jetzt dann nach meiner Auffassung abstimmen: Meiner Meinung nach geht es jetzt ausschliesslich um diese Motorfahrzeugexperten und um eine Reduktion des Entlastungsvolumens um 1,5 Mio. Franken bei dieser Massnahme. Das ist dann die Wirkung.

Inhaltlich: Es geht bei dieser Massnahme überhaupt nicht darum, die Motorfahrzeugbesitzer zu schröpfen, wie das genannt wurde. Es geht ausschliesslich darum, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen. Wir sind mit 40 Prozent der Fahrzeuge, die auf unseren Strassen stehen, in Verzug, bei der gesetzlich vorgegebenen Überprüfung, das sind mehr als 100'000 Fahrzeuge, welche auf unseren Strassen stehen, die hätten geprüft werden müssen und es noch nicht sind. Der Bund schreibt folgenden Prüfrhythmus vor, Güntzel-St.Gallen: 4, 3, 2, 2 Jahre. Das ist irgendwo im Strassenverkehrsrecht geregelt. Das ist die Vorgabe des Bundes. Auf Bundesebene wird im Moment tatsächlich diskutiert, die erste Prüfung auf das 5. oder allenfalls 6. Jahr zu verschieben. Das wird auf Bundesebene im Moment diskutiert, das wird unsere Probleme aber nicht lösen. Ich gebe Ihnen recht, nach fünf Jahren, vielleicht auch nach sechs Jahren, sind die meisten Fahrzeuge heute noch in sehr gutem Zustand, aber 50 Prozent der nicht geprüften Fahrzeuge in unserem Kanton sind mehr als acht Jahre alt, und irgendwann, wenn jemand etwas häufiger fährt, wird es dann kritisch. Ich sage nicht, dass das heute schon der Fall ist, aber mit dem bestehenden Personal wird die Lücke immer grösser. Wir sind auf Rang 26 oder 25 im nationalen Ranking, nach uns kommt eventuell noch das Tessin, aber das ist nicht ganz sicher, weil die Daten des Kantons Tessin nicht so ganz plausibel erscheinen. Möglicherweise sind wir die allerletzten. Das ist kein Zustand, und den können wir nur beheben, wenn wir diese zusätzlichen Motorfahrzeugexperten einstellen können und gleichzeitig die Prüfzeiten reduzieren.

Der Bund hat uns Sanktionen angedroht, wenn wir uns nicht endlich daranmachen, die Sache zu verbessern. Wie diese Sanktionen aussehen, das weiss ich auch nicht, aber der Bund ist sehr unzufrieden mit uns und will das nicht länger so anstehen lassen. Jetzt ist gesagt worden, wenn man jetzt diese Personen neu anstellt, dann werden die auf alle Ewigkeit Staatsangestellte bleiben. Ich kann Ihnen hoch und heilig versichern, dass dies nicht der Fall sein wird. Jetzt werden Sie sagen, das kann man ja dann doch nicht überprüfen, dann sagt man dann einfach, die seien voll ausgelastet, und man kann sie trotzdem nicht entlasten. Sie haben hier die einmalige Gelegenheit, mit einfachen Mitteln zu überprüfen, ob man die noch braucht oder nicht, denn die kommen am Morgen und arbeiten im 20-Minuten-Rhythmus Fahrzeugprüfungen ab. Sie können haargenau nachzählen, was die jeden Tag geleistet haben, wie viel von diesen Restanten abgebaut wurde und wo wir genau stehen. Es ist problemlos möglich, durch die Staatswirtschaftliche Kommission zu überprüfen, wo wir jetzt genau stehen. Wir haben so viele von diesen Experten, dass es auch ohne Weiteres möglich ist, wenn wir sie nicht mehr benötigen, diese dann über natürliche Fluktuationen auch wieder abzubauen. Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort: Wenn ich dann noch im Amt bin, wir werden das wieder zurückführen. Da müssen Sie kein schlechtes Gewissen haben.

Es ist noch die Frage nach Privatisierung aufgeworfen worden. Das wäre möglich. Es gibt auf Bundesebene eine Verordnung über technische Anforderungen an Strassenfahrzeugen, in Art. 33 ist diese Möglichkeit vorgesehen. Aber Sie können das nicht an irgendeinen Garagisten delegieren, sondern dieser Garagist muss eine Spezialausbildung haben und auch spezielle Weiterbildungen. Er muss auch eine spezielle Infrastruktur zur Verfügung haben. Es gibt im Kanton St.Gallen einen Garagisten, der diese Bewilligung hat. Der muss dann aber Reparatur und Prüfung streng trennen, das dürfen nicht dieselben machen. Auch der TCS hat eine solche Bewilligung. Jeder, der sein Fahrzeug prüfen muss, hat die Wahl, zu unseren Leuten zu gehen oder zum TCS. Der TCS sagt uns aber, das ist nicht kostendeckend. Diese Fr. 67.– sind nicht kostendeckend, wir müssen quersubventionieren. Der TÜV, das sind die Deutschen, hat auch einmal geprüft, ob er in die Schweiz kommen will, und hat gesagt, es sei nicht kostendeckend und sie müssten viel zu viel investieren, das funktioniere nicht; sie kommen nicht in die Schweiz. Diese Privatisierung ist auch nicht so einfach, weil da Investitionen in Weiterbildung und Infrastruktur geleistet werden müssen, die offensichtlich bei diesen gegebenen Gebühren, vor allem, wenn man nicht von einem Grenznutzen profitieren kann, nicht funktionieren.

Wir müssen das machen, damit wir diesen Rückstau abarbeiten können, und es führt glücklicherweise auch dazu, dass wir unseren Staatshaushalt temporär etwas entlasten können.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Ich habe noch zwei Probleme mit dieser Vorlage: Das eine Problem ist, wir haben heute da und dort Gebührenanpassungen beschlossen, um den administrativen Aufwand, der entsteht, vollständig abzudecken und dem Gesuchsteller dies zu überbinden. Das habe ich mitgetragen und verstehe ich. Wenn man jetzt bei der Fahrzeugprüfung sagt, wir stocken 15 Mitarbeiter auf und verdienen dann in einem bis zwei Jahren 2 bis 2,5 Mio. Franken dafür, dann widerspricht das eigentlich den Grundsätzen, die wir in die Positionen, wo wir die Bewilligungsgebühren angepasst haben, eingesetzt haben. Das finde ich nicht in Ordnung. Wenn wir aus Sicherheitsgründen sagen müssen, wir müssen diesen Rückstand an Fahrzeugen abbauen, dann habe ich dafür Verständnis, aber nicht, um hier zusätzlich verdeckt Steuern zu erheben. Das finde ich nicht in Ordnung und hierzu erwarte ich noch eine Antwort der Regierung.

Der zweite Punkt, welcher für mich unklar ist, ist, wieso man diese Rückstände in der Fahrzeugprüfung nicht allenfalls auch in den Nachbarkantonen abarbeiten könnte. Ich kann ja mein Fahrzeug im Kanton Schwyz vorführen, und wenn das dort akzeptiert ist, erhalte ich danach eine St.Galler Nummer. Das müsste doch umgekehrt auch gehen. Auf der anderen Seite wollen wir Personal sparen, und hier wollen wir wieder Personal aufbauen – das ist für mich einfach nicht plausibel. Über Abgaben Steuern zu erheben, auch das ist für mich nicht plausibel. Ohne befriedigende Antwort der Regierung werde ich dem Streichungsantrag der FDP-/SVP-Fraktion zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Ich erlaube mir, den Vorsteher des Departement des Innern zu korrigieren. Die Vorlage, über die im Juni 2012 abgestimmt wurde, hatte drei wichtige Teile. Unbestrittenermassen war der mit dieser Massnahme verbundene Teil nicht Hauptteil der Vorlage, aber er war einer dieser drei Teile, und die Bevölkerung hat bewusst die ganze Vorlage abgelehnt, einschliesslich dieses Teils, der jetzt wieder vorgelegt wird. Es ist unschön, wenn solche Volksabstimmungsresultate je nach Geschmack ausgelegt werden. Das Verdikt der Bevölkerung war klar, und das gilt es zu akzeptieren.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

legt seine Interessen als Berufsschullehrer offen. Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wie Sie wissen, bin ich Berufsschullehrer, und es freut mich natürlich, dass in diesem Rat aus der letzten Übung gelernt worden ist. Leider fand die gleiche Massnahme im Rat nicht genügend Beachtung, als es darum ging, im gleichen Masse die Berufsschullehrer zu unterstützen. Dennoch bin ich klar der Meinung, dass wir hier jetzt wirklich zuerst die Berufsaufträge erarbeiten müssen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat der Massnahme E47 mit 12:2 Stimmen bei 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

ist Mitglied der «Arbeitsgruppe RIS». Der Antrag Ilg-St.Gallen / Dürr-Widnau / Schöbi-Altstätten / Dietsche-Oberriet ist abzulehnen.

Eigentlich bin auch ich sowie ein Grossteil der SP-GRÜ-Fraktion für einen papierlosen Ratsbetrieb. Und doch, im Moment stimmen die Voraussetzungen dafür nicht. Das RIS ist zu wenig schnell, denn wenn beispielsweise Vorstösse erst am Folgetag aufgeschaltet werden, ist dies für eine öffentliche Kommunikation nicht zeitgemäss. Dann ist das RIS wenig anwenderfreundlich bezüglich verschiedener Suchfunktionen und Bearbeitung der entsprechenden Papiere. Somit stehen wir vor der Wahl zwischen «zuerst investieren, dann sparen» oder «nicht sparen und belassen». Die Mehrheit der SP-GRÜ-Fraktion möchte das RIS verbessern und anschliessend sparen. Das wäre nachhaltig.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

zieht den Antrag der FDP-Fraktion zurück und übernimmt den Antrag der SVP-Fraktion.

Im Moment ist der Antrag der SVP-Fraktion zurückgezogen. Jetzt übernehmen wir diesen, ich habe erklärt, welche Elemente noch darin enthalten sind und welche nicht mehr.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Ich bin der Meinung, diese Massnahme enthält fünf Elemente:

  1. Die 15 Experten, die wollen wir nicht.

  2. Die Seerettung ist weg.

  3. Die Prüfzeitreduktion von 25 auf 20 Minuten.

  4. Der Zusammenschluss von Winkeln mit Oberbüren.

  5. Die Einsparungen für die Unfallverhütung.

Eigentlich ist der SVP-Antrag jetzt der richtige, denn beim FDP-Antrag wollen Sie alles streichen. Der SVP-Antrag ist der richtige, man müsste über diesen abstimmen. Wir waren da auch etwas verwirrt und wir haben einfach alles gestrichen, aber eigentlich ist der SVP-Antrag der richtige, weil die SVP-Fraktion die anderen Elemente noch darin enthalten hat, die ich jetzt nur mündlich erwähnt habe.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Dem Streichungsantrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich weise darauf hin, dass es etwas kompliziert ist. Im Moment sind ja die Seerettungsdienste vom Tisch, jetzt geht es hauptsächlich um die Experten. Hier stellt sich die Frage: Sind die St.Galler Fahrzeuge wirklich in ungenügendem Zustand unterwegs? Wenn ich jetzt in der Dominikanischen Republik diese Frage hören würde, dann müsste ich diese mit Ja beantworten; aber im Kanton St.Gallen haben wir dieses Gefühl nicht. Die FDP-Fraktion will in diesem Bereich keine zusätzlichen Experten. Verschiedene Punkte dieser Massnahme liegen in der Kompetenz der Regierung oder Verwaltung. Beispielsweise begrüssen wir eigentlich die Reduktion von 25 auf 20 Minuten, wenn das möglich ist. Wir begrüssen auch, wenn das Sinn macht, die Zusammenlegung von Winkeln und Oberbüren. Wir könnten uns auch vorstellen, dass die Regierung die Pendenzen aufarbeitet oder mit dem TCS oder anderen Organisationen lösen könnte, so dass sie bei diesen Prüfungen wieder à jour ist. Falls aus diesen verschiedenen Punkten, über die ich jetzt gesprochen habe, erfreuliche Sparfranken herausschauen würden, würden wir dies begrüssen; aber hier könnte man eigentlich der Regierung die Kompetenz übertragen.

Jetzt kommt aber noch ein wichtiger Punkt, was diese Massnahme sicher hervorruft: Bei einer Erholung der Staatsfinanzen, was wir alle hoffen, wäre dies ein späterer Vorstoss, der im Rat auf uns zukommen würde, ob die Prüfungskosten zu hoch sind. Wie heute bereits gehört, das Verursacherprinzip sollte gelten. Wenn das so einfach ist, einfach mehr Experten einzustellen, dann sind doch eigentlich die Prüfungskosten zu hoch, oder das korrekte Verursacherverhalten stimmt nicht. Mit dieser Kalkulation, die uns die Regierung vorlegt, kommt man auf diese Gedanken. Man wird auch in diesem Geschäft das Gefühl nicht los, dass einmal mehr der Autofahrer zugunsten des allgemeinen Haushaltes geschröpft wird.

Wir sind vor allem für keine neuen Experten, der Rettungsdienst ist vom Tisch, kein Problem haben wir mit der Massnahme, die Prüfzeitreduktion auf 25 bis 20 Minuten zu reduzieren, ebenfalls sind wir mit dem Zusammenschluss Winkeln und Oberbüren einverstanden und den Einsparungen, die wenig ausmachen, bei der Unfallverhütung. Das heisst, eigentlich ist es derselbe Antrag, wie ihn die SVP-Fraktion stellt. Sie hat einzig die 15 zusätzlichen Stellen gestrichen, die Seerettung ist vom Tisch, und das andere lässt sie eigentlich stehen. Das ist der selbe Antrag.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen von Imper-Mels und in seinem eigenen Namen, für den Fall, dass der Kantonsrat der Massnahme E55bis (neu) zustimmt, Massnahme E56 wie folgt zu formulieren:

Nr.

Massnahme

E56

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.16 (Finanzen und Services ([Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt])

Erhöhung der Motorfahrzeug- und Motorradsteuern für den Strassenfonds

Beschreibung der Massnahme

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

Gesetzesanpassung

Ja (Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben, sGS 711.70)

sowie in Abschnitt II eine neue Ziff. 12 mit folgendem Wortlaut: «Die vorberatende Kommission und wird eingeladen, im Rahmen der Beratung der Vorlagen die Umsetzung der Massnahmen 55bis und 56 umzusetzen.»

Nachdem Sie nun mit der Massnahme 55bis beschlossen haben, dass ein Überschuss dem Strassenfonds entnommen werden soll, besteht nun die grosse Gefahr, dass der Strassenfonds ausgeblutet wird. Aus diesem Grund sind wir der Ansicht und stellen diesen Antrag, dass weiterhin, wie bis anhin, vollumfänglich zu 100 Prozent die Motorfahrzeugsteuer dem Strassenfonds zugutekommen soll. Wenn Sie dem nämlich nicht zustimmen würden, dann machen Sie in der Tat einen ordnungspolitischen Sündenfall, denn es ist zumindest richtig, das 100 Prozent der Motorfahrzeugsteuer dem Strassenfonds zugewiesen werden sollen. Nun stellt sich aber die Frage, wie hoch eine allfällige Motorfahrzeugsteuererhöhung sein soll. Diese Frage können wir heute nicht seriös beantworten, denn sie hängt sehr stark vom 16. Strassenbauprogramm ab. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen mit der Ziff. 12 den Antrag, dass diese Frage, ob und um wie viel die Motorfahrzeugsteuer erhöht werden soll, um das 16. Strassenbauprogramm auch wie geplant umsetzen zu können, damit sie dieser Kommission zugewiesen wird, deshalb stimmen Sie diesem Antrag zu. Falls der Kantonsratspräsident die Ziff. 12 nicht jetzt zur Abstimmung bringen würde, dann müsste ich einen Ordnungsantrag stellen, denn er müsste zeitlich eigentlich heute verabschiedet werden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der GLP/BDP-Fraktion, die Massnahme E51 zu streichen.

Ich muss meine Interessen nicht offenlegen, obwohl ich zwar in dieser Branche arbeite, aber in einem andern Kanton. Ich möchte kurz meine Tätigkeit erwähnen: In den letzten Jahren habe ich an mehreren Pilot- und Versuchsanlagen mitgearbeitet. In der Technik, vor allem in den neuen Technologien, ist es oft notwendig, Ideen mittels Versuchen zu testen und Details zu ermitteln. Diese Vorinvestition ist für viele kleine Firmen nicht unerheblich und übersteigt teilweise deren finanzielle Möglichkeiten. Dies unter anderem gerade auch wegen der schwierigen Finanz- und Wirtschaftssituation. Deshalb macht es Sinn, dass der Kanton die Firmen bei Bedarf unterstützt, damit gute Ideen nicht zum Vornherein an finanziellen Hürden scheitern. Es geht nicht darum, dass der Kanton diese Innovationen vollumfänglich unterstützt, dies wäre nicht sinnvoll. Zudem hat mir der Vorsteher des Baudepartementes versichert, dass die Anträge sehr seriös geprüft und die Gelder wohlüberlegt gesprochen werden.

Eine Problematik der erneuerbaren Energien ist beispielsweise, dass sich elektrische Energie nicht langfristig speichern lässt. Mir sind mehrere Firmen im Kanton bekannt, welche derzeit an entsprechenden Lösungen arbeiten. Des Weiteren versuchen St.Galler Firmen, Windräder zu entwickeln, die auch bei schwachen Windverhältnissen funktionieren. Ich könnte problemlos weitere Beispiele aufzählen; Zusätzliches geschieht in den Bereichen Biomasse und Energieeffizienz. Nach einem Gespräch mit einer namhaften, grösseren St.Galler Firma wurde mir heute Morgen gesagt, dass rund 100 Firmen von dieser Sparmassnahme betroffen wären. Diese beschäftigen sich mit der Herstellung und Entwicklung von Produkten für erneuerbare Energien. Weitere rund 500 Betriebe sind indirekt mitbeteiligt, da sie von Aufträgen der direkt betroffenen Firmen abhängen. Es sind dies Installateure, Sanitärinstallateure, Dachdecker, Zimmerleute, Planer usw., zumeist lokale Gewerbetreibende.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Massnahme E50 wie folgt zu formulieren:

Nr.

Massnahme

E50

Baudepartement, LB 6.12 (Vollzug Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung gewährleisten)

Erhöhung Kostendeckungsgrad für Bearbeitungsaufwand Bewilligungen und Aufgabenverzicht

Beschreibung der Massnahme

Abbau von Stellen.

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

-634

-634

-634

Gesetzesanpassung

Nein

Wie schon bei der Massnahme E45 geht es der Regierung hier darum, ein Sparpaket in Form von Gebührenerhöhungen zu schnüren. Dies entspricht nicht der Meinung der SVP-Fraktion. Diese möchte eine Reduktion der Stellenprozente, um die Beträge von Fr. 584'000.– im Jahr 2014 und von Fr. 634'000.– je Jahr in den Jahren 2015 und 2016 einzusparen, und nicht eine Gebührenerhöhung zulasten der Bevölkerung.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Die Anträge der SVP-Fraktion und Walser-Sargans sind abzulehnen.

Ich spreche im Folgenden zu beiden Anträgen. Die Gefahrenkarten bezüglich Hochwasser liegen für den Kanton St.Gallen nun flächendeckend vor. Die Hochwasserschutzprojekte sind wichtig, nötig und oft auch dringend. Es ist klar, dass sie mit gesundem Menschenverstand umzusetzen sind. Ebenso müssen die Vorgaben des eidgenössischen Wasserbaugesetzes eingehalten werden. Das sind: Durchflusskapazität, raumplanerische und bauliche Massnahmen sowie bei den baulichen Massnahmen die ökologischen Aufwertungen. Diese Projekte haben auch die Umweltverträglichkeitsprüfung zu bestehen, ansonsten es keine Bewilligung gibt. Und ohne Bewilligung gibt es keine Beiträge und ohne Beiträge können wir nichts realisieren. Aufgrund von langen, aufwendigen Rechtsmittelverfahren haben sich diverse Hochwasserschutzprojekte verzögert und werden sich – nachdem das Hochwasser der letzten Woche wieder vergessen ist – wohl auch künftig verzögern. Deshalb ist eine Verlangsamung der Projektrealisierung um 1,5 Mio. Franken, wie sie von der Regierung und der vorberatenden Kommission vorgeschlagen worden ist, zu verantworten. Mehr liegt jedoch nicht drin.

Zu Steiner-Kaltbrunn: Ich bin gerne zu einem bilateralen Gespräch über das Linthwerk, auch 10 Jahre danach, bereit.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag Scheitlin-St.Gallen ist zuzustimmen.

Das Konzept der St.Galler Kulturförderung ist «Leuchttürme» und «Vielfalt» – zusammen mit Privaten und Gemeinden. Das ist ein sinnvolles Miteinander. Ein radikaler Einschnitt, wie er nun geplant ist, lähmt auch die Bereitschaft von privater Seite, sich weiterhin finanziell und/oder ehrenamtlich zu beteiligen. Mit dieser Entlastungsmassnahme soll die Kultur empfindlich geschwächt werden. Was nützt der Umbau der Lokremise, wenn schon nach kurzer Zeit die Beiträge für die Bespielung so massiv gekürzt werden, dass der Betrieb in Frage gestellt wird? Die Einzigartigkeit dieses Angebotes darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Die Kunstzone hat die hohen Erwartungen bereits nach drei Jahren mehr als erfüllt. Sie ist etabliert und bringt ein breites Publikum in die Lokremise. Dieser Erfolg ist akut gefährdet. Zu etwas Ja zu sagen und Geld zu sprechen, das einem persönlich nicht gefällt, ist wohl nicht ganz einfach. Es braucht Weitblick und das Wissen, wie wichtig Kultur für das Leben ist. Kunst bereichert das Leben und dient der Standortattraktivität – wie eine intakte Umwelt und ein gutes Bildungswesen – mehr als tiefe Steuern.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Sie haben der Kürzung der Massnahme E24 bereits zugestimmt. Nun scheinen alle Dämme gebrochen, und man will die Kultur einfach flachlegen. Überlegen Sie, was für Sie denn überhaupt noch förderungswürdige Kultur ist. Ein Grundangebot an Theater und Konzert ist Bildung für alle. Auch für die vom Land, auch wenn das Theater hier in der Stadt steht. Wir haben sehr viele Angebote für Leute, die von weiter her kommen. Die werden genutzt. Wir von den Schulen sind darauf angewiesen, dass wir professionelle Theaterangebote in der Nähe haben, und wir nutzen diese gern und öfters.

Und das an die Adresse all jener, welche die Idee haben, wir arbeiten zu wenig: Wir tun das in unserer Freizeit und wir bezahlen auch das Billet selber. Auch wenn man ab und zu Kritik am Programm hat – mir gefällt nicht alles, was geboten wird –, so heisst das nicht, dass man einfach drauflosstreichen und eine Institution, die zu den wichtigsten kulturellen Theaterangeboten nun einmal zählt, so weit schwächen will, dass eben sehr vieles nicht mehr möglich ist. Ich muss nicht mehr aufzählen, was alles jetzt schon auf diese Institution zukommt. Gerade jetzt ist eine solche Kürzung umso schlimmer.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Bezüglich Zwangsfusionen möchte ich beruhigen, denn in der st.gallischen Kantonsverfassung und im Gemeindevereinigungsgesetz ist ganz klar geregelt, unter welchen, sehr eingeschränkten Voraussetzungen solche Fusionen stattfinden können. Insbesondere geht es auch darum, wer darüber zu befinden hat, ob überhaupt eine Zwangsfusion in Frage kommt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Es ist so: Inventare sind die Bedingungen für einen Schutzplan. Die Gemeinden müssen die Schutzpläne machen. Es gibt nur eine Basis. Es ist das Inventar. Also da haben Sie schon Ihre Grundlage in den Händen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag Storchenegger-Jonschwil / Lehmann-Rorschacherberg / Müller-St.Gallen / Göldi-Gommiswald ist zuzustimmen.

Ich möchte meine Interessen offenlegen, auch ich bin im Vorstand einer kleinen Institution, die es aber kaum betreffen wird. Trotzdem möchte ich ein Zeichen setzen und dem Antrag Storchenegger-Jonschwil / Lehmann-Rorschacherberg / Müller-St.Gallen / Göldi-Gommiswald zustimmen. Ich bitte Sie, das Gleiche zu tun.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

hat eine Frage an Regierungsrat Klöti. Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Weshalb steht in der Vorlage nicht, dass es sich hier um eine Sparmassnahme des Frauenhauses handelt? Ich glaube, es ist kaum jemand hier im Saal, der genau weiss, um was es sich hier bei der Massnahme E20 genau gehandelt hat. Denn das Frauenhaus hat einen guten Ruf und es ist immer überfüllt. Es ist tatsächlich so, wie Lehmann-Rorschacherberg gesagt hat, dass wir dort nicht sparen dürfen. Dort geht es direkt um den Schutz von Kindern und Frauen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Diese Massnahme besteht nicht in einer linearen Kürzung der Beiträge. Vielmehr möchte die Regierung Höchstansätze definieren, die sich an den durchschnittlichen Kosten orientieren, wodurch nur Einrichtungen mit überdurchschnittlichen Kosten von der Massnahme betroffen wären, während Einrichtungen mit durchschnittlichen oder unterdurchschnittlichen Kosten nicht mit Kürzungen rechnen müssen. Trotz dieser vorgeschlagenen Einsparungen werden die Kosten auch in den nächsten Jahren ansteigen. Wir haben uns bei verschiedenen Institutionen informiert – uns wurde bestätigt, dass diese Massnahme machbar sei. Die CVP-EVP-Fraktion wird grossmehrheitlich diesen Antrag, wie auch den Antrag, der noch aussteht von Storchenegger-Jonschwil, Lehmann-Rorschacherberg, Göldi-Gommiswald, ablehnen und der Massnahme zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Ich habe mich auf Ziff. 12 fokussiert und deswegen keinen Zusammenhang gesehen, aber wenn das inhaltlich so ist, dann verstehe ich das jetzt und dann kann man das gegeneinander abstimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat der Massnahme E18 mit 11:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen, die in einem Heim wohnen und eine IV-Rente beziehen, wird deren Vermögen heute nur zu einem Fünfzehntel angerechnet. Das bedeutet, dass die Allgemeinheit für Kosten aufzukommen hat, die eigentlich durch das Vermögen der Ergänzungsleistungsbezüger abgedeckt wäre. Es ist deshalb eine durchaus sozialverträgliche Massnahme, wenn das Vermögen der Betroffenen – im Kanton St.Gallen sind es aktuell 421 Personen – stärker zur Kostendeckung herangezogen wird.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich erlaube mir ein paar persönliche Worte. Nach 12 Dienstjahren als Schulleiter und Primarlehrer leiste ich mir jetzt eine Wohnung für Fr. 1'680.- pro Monat. Davor habe ich lange mit Kindern in einer Wohnung für Fr. 1'200.- gelebt. Wenn ich erneut weniger Geld hätte, dann würde ich wieder ins Lindenhofquartier umziehen, in dem ich vorher gewohnt habe und würde wieder Fr. 1'200.- bezahlen. Ich kann nicht verstehen, weshalb diese Ansätze so hoch sind.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Heute liegt im Kanton St.Gallen der maximal anrechenbare Mietzinsbeitrag für die Berechnung von Ergänzungsleistungen bei einer AHV- oder IV-Rente um einen Drittel höher als vom Bund vorgeschrieben. Die meisten Kantone – 21 an der Zahl – gehen nicht über das bundesrechtliche Minimum hinaus. Kantone mit hohen Mietkosten wie Zürich, Zug, Basel Stadt und Genf, aber auch der Kanton St.Gallen bilden eine Ausnahme. Diese überdurchschnittlichen und freiwilligen Wohnungsbeihilfen sollen nun aufgehoben werden. Diese Massnahme kann auch damit begründet werden, dass der Kanton St.Gallen kein Kanton mit überdurchschnittlichen Mietkosten ist, die diese Sonderregelung bei den ausserordentlichen Ergänzungsleistungen rechtfertigen würden. Hinzu kommt, dass der Bund seine Ansätze demnächst von sich aus erhöhen wird. Wenn das geschieht und wir dann die Mietzinsbeiträge weiterhin um einen Drittel erhöht behalten, wird uns das weitere Millionen kosten. Übrigens liegt der Mietzinsansatz beim Bund für Alleinstehende bei Fr. 1'100.-, im Kanton St.Gallen liegt er bei Fr. 1'467.-, für Ehepaare bei Fr. 1'250.- bzw. bei Fr. 1'667.-.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Zum Votum von Regierungsrat Klöti: Auch im Kanton St.Gallen gibt es eine Frauenzentrale und eine Frauenberatungsstelle. Weshalb müssen dann die St.Galler Frauen in den Kanton Thurgau, um eine Rechtsberatung zu bekommen? Das Argument, dass dies den Kanton St.Gallen teurer zu stehen käme, leuchtet mir nicht ein.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, die Massnahme E14 wie folgt zu formulieren:

Nr.

Massnahme

E14

Departement des Innern, LB 3.01 (Integration und Gleichstellung)

Reduktion Integration und Gleichstellung

Beschreibung der Massnahme

Reduktion der Integrationsmassnahmen Sprache einschliesslich Teilbereich Qualitätssicherung, Erstinformation, Frühförderung sowie Reduktion Projektbeiträge Gleichstellung, einschliesslich des Beitrags an die Beratungsstelle Frau und Arbeit der Frauenzentrale des Kantons Thurgau.

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

-307

-307

-307

Gesetzesanpassung

Nein

Der Beitrag ist auf Fr. 307'000.- anzugleichen. Weshalb? Es ist nicht Aufgabe des Kantons St.Gallen, die Frauenzentrale im Kanton Thurgau mit Fr. 55'000.- zu finanzieren.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion, die Massnahme E45 zu streichen.

Die Erhöhung von Bewilligungsgebühren bei der Ortsplanung und beim Bauen ausserhalb der Bauzone im Rahmen des Entlastungspaketes erscheint der FDP-Fraktion verfehlt; dies, weil sie Einsparungen durch Effizienzgewinne – vergleiche dazu die Massnahme E66 – als vordringlich erachtet. Diese Möglichkeiten sollen dort geprüft und umgesetzt werden. Zudem ist die FDP-Fraktion der klaren Überzeugung, dass es in der Kompetenz der Regierung steht, nicht mehr kostendeckende Gebühren jederzeit in eigener Kompetenz den tatsächlichen Kosten anzupassen. Dazu braucht sie den Segen und eine Genehmigung seitens des Kantonsrates nicht.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, die Massnahme E45 wie folgt zu formulieren:

Nr.

Massnahme

E45

Baudepartement, LB 6.03 (Raumrelevante Lösungen bearbeiten)

Erhöhung Kostendeckungsgrad für Bearbeitungsaufwand Bewilligungen

Beschreibung der Massnahme

Abbau von Stellen.

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

-260

-260

-260

Gesetzesanpassung

Nein

Mit dieser Massnahme sollen den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Bauherren zusätzliche Gebühren im Umfang von Fr. 260'000.– aufgebürdet werden. Weite Kreise der Bevölkerung verstehen nicht, weshalb ein Sparpaket mehr Stellenprozente beinhaltet und dringende Kostensenkungen des Kantons über Gebührenerhöhungen und Mehrbussengelder vorgenommen werden, anstatt wirklich zu sparen und den Staatsapparat zu verkleinern. Aus diesem Grund stellt die SVP-Fraktion den Antrag, den Betrag von Fr. 260'000.– nicht auf der Ertragsseite über Gebührenerhöhungen zu erheben, sondern durch eine Reduktion der Stellenprozente im gleichen Umfang auf der Aufwandseite einzusparen. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger nicht noch mehr belastet, als sie es ohnehin schon sind.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Ich weiss, dass ich mit meinem Votum die Unterstellung riskiere, mich bei der Steuerverwaltung einschleichen zu wollen. Zusammen mit meinem Bruder und unserer Familie bin ich Besitzer eines Familienunternehmens, das seit 84 Jahren im Kanton St.Gallen angesiedelt ist, aber auch in den Kantonen Schwyz und Zürich Firmen sowie einen Geschäftssitz im Kanton Zug hat. Die Unterschiede in der Steuerbehandlung weiss ich sehr wohl zu schätzen. Ich teile die Auffassung von Huser-Altstätten: Würden die neuen Steuerkommissäre so eingesetzt, dass sie die «Kleinen» prügeln müssten, dann könnte man dieser Aktion nicht zustimmen. An der Fraktionssitzung hat der Vorsteher des Finanzdepartementes bei anderer Gelegenheit aber auch dargelegt, mit welcher Absicht diese zusätzlichen Stellen geschaffen werden sollen. Wenn sich die Regierung wirklich dafür einsetzt, dass die Leute auch dort arbeiten, wo sie vorgesehen sind, dann bin ich der Auffassung, dass wir mit diesen zusätzlichen Steuersekretären unsere Steuerressourcen besser ausschöpfen können. Das wird zu mehr Steuergerechtigkeit führen, ohne dass die Gesetze geändert oder die Steuerfüsse angepasst werden müssen. So kann im Kanton sichergestellt werden, dass alle einigermassen gleich behandelt werden. Ich erlebte auch, dass der für unsere Unternehmung zuständige Steuerkommissär letztes Jahr keine Zeit für die Revision hatte. Nun wird er dieses Jahr vorbeikommen und hat sich auf die Sommerferien angekündigt. Unternehmer wissen, dass es einen Betrieb vor Probleme stellen kann, wenn er plötzlich Nachsteuern zu bezahlen hat. Hat man zu gut abgegrenzt, muss man das ziemlich rasch nachzahlen. Das wirkt sich auch auf die persönliche Steuererklärung des Unternehmers aus. Bestimmt wird uns der Vorsteher des Finanzdepartementes noch erklären, mit welchem Ziel die zukünftigen Steuerkommissäre eingesetzt werden sollen. Vielleicht können wir damit auch einen Beitrag leisten, dass es zukünftig bezüglich Steuerinitiativen wieder etwas friedlicher her- und zugeht.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Ich glaube, dass es sich hier um ein Missverständnis handelt. Es ist richtig, dass das Vorhaben im Sparpaket der Jahre 1998/99, alle Reinigungsdienste auszugliedern, zu grossen Protesten geführt hat. Die Regierung hat daraufhin die Übung dannzumal abgebrochen. Seither ist es Praxis, dass wir neue Reinigungsarbeiten privaten Anbietern übergeben. Das Personal aber, das bis anhin bei uns angestellt war, behält seine Stelle und führt weiterhin Reinigungsarbeiten durch. Das heisst, dass sich im Verlauf der Jahre der Personalbestand vermindert. Zum Missverständnis führen vielleicht die beiden Begriffe «Reinigungsarbeit» und «Hausdienst». Für den Hausdienst haben wir sieben vollamtliche Hauswarte, die die grossen Gebäude betreuen. Diese Hauswarte erledigen in 20 Prozent ihrer Anstellung Unterhaltsreinigung und Umgebungspflege, das sind 2'450 Stunden. Gleichzeitig vergeben wir Drittaufträge für Lüftungsservice, Flachdachreinigung und Sanitärarbeiten. Diese Massnahme hat zum Ziel, die Hauswarte, alles ausgebildete Berufsleute, ihrer Qualifikation gemäss einzusetzen. Diese Arbeiten, die wir an Dritte vergeben und die teuer sind, die wollen wir mit unseren Leuten selber machen. Im Gegenzug vergeben wir die anfallenden Reinigungsarbeiten auswärts. Mit dieser Differenz sparen wir die Fr. 100'000.–, ohne eine Person zu entlassen, ohne etwas zu ändern. Diese Verlagerung hat mit der Reinigung nichts zu tun, sondern mit der Aufgabenerfüllung unserer qualifizierten Hauswarte, und wertet deren Beruf auf.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Beim einen Departement argumentiert man mit der Sicherheit, um mehr Blechpolizisten anzuschaffen, und hier mit steigenden Fallzahlen, um mehr Steuerkommissäre einzustellen. In Tat und Wahrheit – das schleckt keine Geiss weg – steht in meinen Augen hinter diesem Antrag ein Generalverdacht gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie KMU-Betrieben, dass sie zu wenig Steuern zahlen. Den Kanton St.Gallen aber, den muss man sich wegen seiner hohen Steuerbelastung erst einmal leisten können. Werden zusätzliche Steuerkommissäre eingestellt, die klare Budgetvorgaben – im Jahr 2015 1,8 Mio. Franken und 2016 3,6 Mio. Franken Mehrertrag zu generieren – haben, eingestellt, dann werden sie wahrscheinlich zielstrebig auf die KMU und die Bürgerinnen und Bürger losgehen. Des Weiteren wird mit diesem Schritt der Staatsapparat weiter ausgebaut und die Neidkultur gefördert. Ob der Kantonsrat dies will, entscheidet er mit der Abstimmung zu dieser Massnahme.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E34 zu streichen.

Das Entlastungsprogramm 2013 sieht vor, durch die Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen Staatsbeiträgen und gleichzeitiger Erhöhung der Autonomie der PHSG ab dem Jahr 2016 1 Mio. Franken zu sparen. Im Sparpaket I war die PHSG mit 2,2 Mio. Franken betroffen, im Sparpaket II mit 1,9 Mio. Franken. Dies sind total über 5 Mio. Franken, und im Jahr 2013 sind zusätzlich schon 2 Mio. Franken gespart worden. Seit den Jahren 2008 bis 2012 haben die Studierenden auf den Schultypen A, B und Sek I um 67 Prozent zugenommen. Hingegen ist der Staatsbeitrag gleich geblieben. Der effektive Bedarf liege eigentlich bei 35,5 Mio. Franken und nicht bei 33 Mio. Franken. Bei steigenden Zahlen der Studierenden ist ein sinkender Staatsbeitrag Realität. Die PHSG hat mit den Sparpaketen I und II bereits ihren Beitrag geleistet. Durch diese nun vorgesehenen Kürzungsmassnahmen verliert die PHSG nicht nur an Attraktivität, sondern auch an Qualität in der Ausbildung. Ein Abbau des musikalischen Instrumentalunterrichtes wurde bereits vollzogen, obwohl auf nationaler Ebene die musikalische Frühförderung vom Volk in einer Abstimmung angenommen wurde. Der Bereich Wahlpflicht wurde um 10 Prozent reduziert. Im Sachaufwand in das Sparpotenzial insofern erreicht, als dass notwendige Investitionen in die Infrastruktur nur als Aufschieben bezeichnet werden kann. Irgendwann müssen diese Investitionen an Immobilien und Infrastruktur getätigt werden. Wenn ich an die Spitalbauten denke, hat der Kanton St.Gallen seine Erfahrung mit einem Baumoratorium gemacht und sollte Lehren daraus ziehen. Gespart wird jetzt beim Personal. Damit sind aber auch die hohe Qualität in der Ausbildung, das Leistungsangebot und die Wettbewerbssituation betroffen. Dementsprechend wird ein anerkannter guter Ruf einer Institution über die Kantonsgrenzen hinaus gefährdet. Gestützt auf die Fachhochschulvereinbarung bildet die PHSG auch Studierende aus anderen Kantonen aus und ist auf den Betrag von 25'500 je Studierende bzw. Studierenden angewiesen. Ich frage mich ernsthaft, ob der Kanton St.Gallen im Bildungsbereich noch als zuverlässiger, verlässlicher Partner zu bezeichnen ist. Es wird Autonomie versprochen und die Staatsbeiträge sollen als verbindliche Grösse definiert werden. Autonomie anstelle von Finanzen. Das wirkt auf mich unglaubwürdig und nicht nachvollziehbar, denn ohne die finanziellen Mittel wird die Autonomie nicht umsetzbar weil die finanziellen Ressourcen nicht gesprochen werden und für die Umsetzung der Ziele fehlen. Anzumerken ist, dass die PHSG nicht auf ein Sponsoring und Mäzene wie andere Hochschulen zurückgreifen kann. Mit dem Sponsoring verliert eine Bildungsinstitution ihre Freiheit und tritt in ein Abhängigkeitsverhältnis. Da geht nicht nur die Qualität einer Ausbildung verloren, sondern auch die Attraktivität eines Berufsstandes.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich bin mir bewusst, dass die Meinungen gemacht sind. Es ist das einzige Mal in der Beratung dieses Entlastungspaketes, dass ich das Wort ergreife. Sie irren, wenn Sie tatsächlich glauben, die Qualität an der PHSG könne beibehalten werden, wenn wir jetzt noch einmal 1 Mio. Franken streichen. Wir haben die PHSG bereits geschröpft. Wir sind im dritten Sparpaket, und es ist bereits gesagt worden, wir haben die PHSG bereits im ersten und im zweiten Sparpaket wirklich geschröpft. Hier drin sind Aussagen gemacht worden damals, auch von Regierungspräsident Kölliker. Die Zitrone sei ausgepresst, es sei nicht möglich, weiter zu sparen und die Qualität zu halten. Die Regierung schreibt das eigentlich auch heute selber bei der Massnahme E34. Zusätzliche Einsparungen auf dem heute erreichten tiefen Kostenniveau sind ohne wesentliche negative Effekte auf Qualität, Leistungserbringung und Reputation nicht möglich. Wir haben heute hier drin viel von Schulqualität gesprochen. Die Schulqualität entsteht genau hier, in der Ausbildung der Volksschullehrkräfte. Es ist mir schon klar, dass Regierungspräsident Kölliker nachher nicht sagen wird, dass die PHSG unter dieser Massnahme leide, er steht ja auch in einem gewissen Wettbewerb, er möchte ja hier drin auch keine schlechte Werbung für diese Schule abliefern müssen. Die Aufgabe der PHSG ist es, die Studenten fit zu machen für den Schulalltag. Der Schulalltag wird nicht weniger anspruchsvoll in der Zeit, in der wir hier ein Sparpaket nach dem anderen verabschieden. Der Schulalltag wird zunehmend anspruchsvoller, und es ist wichtig, dass zukünftige Lehrkräfte gut darauf vorbereitet sind.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Ich wollte Sie darauf aufmerksam machen, dass wir das «und 56» streichen müssen, aber die Massnahme E55bis, der wir zugestimmt haben, die wollten wir auch in diese Kommission geben.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich kann es ebenfalls kaum glauben, dass trotz Sparpaket I und II heute bei der Pädagogischen Hochschule noch weiter gespart werden soll. Bildung ist doch die einzige Ressource, die wir in unserem Land haben. Wie kann man nur so fahrlässig damit umgehen? Eine weitere Million einzusparen ist kein Pappenstiel. Das tut weh und hat weitreichende personelle Konsequenzen. Mit weniger Kopien oder Büromaterial wird man das wohl kaum umsetzen können. Dabei hat die Qualität in den vergangenen Jahren bereits gelitten. Kurse wurden zusammengelegt oder die Obergrenze bei den Studierenden von 25 auf 30 erhöht. Projektwochen wurden gestrichen, wobei gerade diese Wochen ein zentraler Bestandteil der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung sind. Es gibt weniger Freifächer, und, wie schon gehört, wurde auch der Instrumentalunterricht massiv gekürzt. Dafür hat man im Gegenzug die Selbstlernzeit auf Kosten der Präsenzzeit erhöht. Geplant ist nun, auch noch die Master-Schlussprüfung zu streichen. Es kommt, was kommen muss. Das Niveau sinkt weiter und die hochgeschätzte Vielfalt unserer Pädagogischen Hochschule wird weiter beschnitten. Noch kommen Studierende aus dem Kanton Zürich nach St.Gallen, weil sie diese Vielfalt in der Ausbildung schätzen. Bald könnte es umgekehrt sein. Dann zahlen wir aber statt unter 20'000 für einen Studierenden 25'500 Franken nach Zürich. Gespart haben wir dann gar nichts. Die aktuellen Kosten für einen Studienplatz zeigen aber, dass wir schon heute äusserst sparsam mit den Geldern umgehen. Damit verbunden ist natürlich auch die abnehmende Wertschätzung der Lehrpersonen, was die Arbeitsmoral und Attraktivität von Lehrstellen im Kanton St.Gallen untergräbt. Dabei hat schon die Vergangenheit gezeigt, weg ist weg. Und damit auch viel Know-how, das wir uns in vielen Jahren aufgebaut haben. Auch ist vielen wahrscheinlich gar nicht bewusst, welche Auswirkungen es hat, wenn in diesem komplizierten Ausbildungsuhrwerk ständig an einem Zahnrädchen gedreht wird. Die Pädagogische Hochschule kann nicht einfach wie ein gewinnoptimierter Betrieb geführt werden. Sponsoring und finanzträchtige Angebote sind nur in einem beschränkten Umfang möglich und beschränken sich auf kantonale Schulgemeinden. Im Klartext bedeutet das noch weniger Geld für noch mehr Studierende. Dabei hat die PHSG doch den Auftrag, auch in Zukunft genügend gute Lehrkräfte für den Kanton St.Gallen auszubilden. Ich habe keine Aktien bei den Mittelschulen, und trotzdem setze ich mich für eine gute Schule ein. Wir alle hier im Saal konnten in der Vergangenheit davon profitieren. Achten wir also darauf, dass es auch für die zukünftige Generation möglich ist.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Auch bei mir ist die Verwirrung einigermassen gross. Die Beiträge Lokremise und «Klangwelt» haben wir abgehakt. Hier steht aber, bei den Jahresbeiträgen an weitere kulturelle Institutionen sei der «Impact», also die Auswirkung auf den Staatshaushalt, gleich null. Warum schlagen Sie uns diese Massnahme denn vor?

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Der Massnahme E28bis ist zuzustimmen.

Ich spreche für einmal nicht im Namen meiner Fraktion, dafür aber vermutlich den Leuten der Praxis aus dem Herzen, die sich an der wuchernden Evaluationsbürokratie stören und sich hier auch ausgeliefert fühlen. Ich danke der vorberatenden Kommission für die vorgeschlagene Entlastungsmassnahme. Auch wenn einzelne aus meiner Fraktion von einem Hüftschuss sprechen, diese Entlastungsmassnahme trifft voll ins Schwarze. Ich garantiere Ihnen hier, dass bei einem Verzicht auf eine flächendeckende obligatorische Fremdevaluation die Qualität der Volksschule nicht im Geringsten beeinträchtigt, dafür jedoch der Staatshaushalt jährlich um eine Million entlastet wird. Die Bildungslandschaft wird in regelmässigen Abständen von Modewellen heimgesucht, um das Kerngeschäft «Unterrichten» hat sich ein regelrechter Markt oder besser gesagt Wasserkopf entwickelt. Im Moment heissen die Zauberwörter «Qualitätsentwicklung», «Qualitätsmessung». Man gibt sich der Messbarkeitsillusion hin, beschäftigt Schulleiter und Lehrpersonen und füllt tonnenweise Ordner mit erfasstem Material und gefährdet damit das Wichtigste, nämlich die intrinsische Motivation der Lehrpersonen. Der aktuelle Höhepunkt dieser Schöpfung ist die Fremdevaluation. Und wie bei allen diesen Instrumenten kann das Ganze im Einzelfall wirklich Sinn machen und wertvoll sein. Wenn man es aber pauschal über alles stülpt, wird das Ganze zu einem institutionalisierten Unsinn. Auf so etwas können wir verzichten.

Im Übrigen, das wurde schon erwähnt, sind in den letzten Jahren genügend Instrumente zur Qualitätssicherung in der Volksschule eingeführt worden. Es gilt diese sinnvoll zu nutzen, bevor man wieder neue einführt. Die regionale Schulaufsicht abzuschaffen, nur um danach ein teures, unnötiges Instrument einzuführen, erachte ich als unsinnig. Den Verfassungsauftrag verletzen wird, wenn wir anstatt unterrichten uns mit Bürokratie übergiessen. Im Volksschulgesetz steht nichts von Fremdevaluation, in Art. 100 steht lediglich: «Der Erziehungsrat leitet und beaufsichtigt die Volksschule.» Die Fremdevaluation soll freiwillig bleiben lassen wir den Markt spielen. Wenn eine Schulgemeinde eine Fremdevaluation wünscht, so soll sie diese anfordern, aber auch selber bezahlen. Stimmen Sie dieser Entlastungsmassnahme zu. Die Volksschule und die Staatskasse werden es Ihnen danken.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir sind darauf angewiesen, dass die Steuern korrekt veranlagt und erfasst werden. Zu den Fakten: Gemäss Informationen des kantonalen Steueramtes ist das Volumen an Veranlagungen in den letzten fünf Jahren – zwischen 2008 und 2012 – massiv angestiegen: um 7,1 Prozent bei den natürlichen Personen, von rund 50'400 im 2008 auf rund 54'000 Fälle im 2012; um 25,4 Prozent bei den juristischen Personen, von rund 17'200 auf rund 21'500 Fälle im 2012; um 30,6 Prozent bei der Quellensteuer, von rund 303'000 auf 395'000 Fälle; um 39,7 Prozent bei der Grundstückgewinnsteuer von 2'800 auf rund 4'000 Fälle. Eine Trendwende ist nicht in Sicht. Das Bild für die nächsten vier Jahre sieht wie folgt aus: 2,7 Prozent Zuwachs bei den natürlichen Personen; 10,4 Prozent bei den juristischen Personen – bei diesen sind die Fälle um ein Vielfaches angestiegen und komplexer geworden; 15 Prozent bei der Quellensteuer; 9,5 Prozent bei der Grundstückgewinnsteuer. Die CVP-EVP-Fraktion will, dass die Steuerveranlagungen möglichst gerecht und für alle Bürgerinnen und Bürger mit der gleichen Tiefenwirkung erfolgen können. Sie legt grossen Wert darauf, dass im Kanton ein gutes Steuerklima herrscht und den Steuerpflichtigen und den Steuerzahlern positiv begegnet wird. Mit den neuen Steuerkommissären dürfen keine neuen Schikanen entstehen; das heisst, es sind nicht Rosinenpickereien angesagt, sondern die Überprüfung komplexer Fälle.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Massnahme E48 wie folgt zu formulieren:

Nr.

Massnahme

E48

Baudepartement, LB 6.06 (Betrieb und Bewirtschaftung der Gebäude der Zentralverwaltung)

Leistungsabbau und Kostenoptimierung bei Gebäudebewirtschaftung

Beschreibung der Massnahme

Kostenoptimierung durch ein Massnahmenbündel bei Bauten und Renovationen und weiteren Dienstleistungen für die Zentralverwaltung (vgl. Bemerkungen zu Massnahme E47 [LB 6.05]), mit Ausnahme des zentralen Hausdienstes.

2014

2015

2016

Veränderung des Nettoaufwands (in Fr. 1'000.–)

- für Abnahme / + für Zunahme

-1'605

-1'605

-1'605

Gesetzesanpassung

Nein

Die SP-GRÜ-Fraktion ist gegen das Outsourcing des zentralen Hausdienstes. Diese Sparmassnahme, die schon Ende der Neunzigerjahre ein grosses Thema war und aktiv bekämpft wurde, wurde dann teilweise umgesetzt. Jetzt wird sie wieder neu aufgetischt. Das Vorhaben, Angestellte der Kantonsverwaltung auszulagern und die Dienste an auswärtige Firmen zu vergeben, ist kontraproduktiv. Das hiesse nämlich, dass ständig anfallende Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten, die heute Kantonsangestellte erledigen, an eine Firma vergeben würden. Diese Verlagerung vom Personal- zum Sachaufwand ist keine Ersparnis. Eigene Angestellte sind motivierter und näher an den betrieblichen Bedürfnissen. Da einer der Gründe für diese Sparmassnahme das längere Benutzen des Mobiliars ist, erachtet es die SP-GRÜ-Fraktion als wichtig, dass das Reinigungspersonal mit den Arbeitsplätzen positiv verbunden ist. An meinem Arbeitsort, der HSG, gibt es auch grosse zentrale Dienste, ein Teil davon wurde ausgelagert, weil es sich um gemietete Räumlichkeiten handelt. Mittlerweile haben viele dieser Institute wieder eigene Leute angestellt, weil die Kommunikation viel besser klappt. Eigenes Personal ist nicht nur nachts und abends da. Die vorliegende Massnahme ist keine Sparmassnahme und soll deshalb um Fr. 100'000.– gekürzt werden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der SVP-Fraktion): Der Massnahme E28bis gemäss Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Diese Massnahme gab schon im Vorfeld dieser ausserordentlichen Session am meisten zu diskutieren. Ich möchte vorweg festhalten, dass ich Verständnis dafür habe, wenn gesagt wird, dass diese Massnahme nicht in dieses Entlastungsprogramm gehört. Sie ist tatsächlich nicht eine Entlastung, sondern es geht um Mehreinnahmen. Die Regierung sah sich in der schwierigen Situation, dass auch die Kantonspolizei gefordert ist, einen Beitrag zum Entlastungsprogramm zu leisten. Diese sagt, dass sie, geboten durch das Paket «Via sicura» des Bundes, zusätzliche semistationäre Anlagen anschaffen muss, was letztlich Mehreinnahmen bringen wird. In diesem ganzen Prozess sind wir ja gehalten, alles und jedes anzuschauen, ohne Tabu. Die Regierung hat sich aus diesem Grunde entschlossen, diese Mehreinnahmen, die zwar nichts mit einer Entlastung des Staatshaushaltes zu tun haben, sondern den Vorgaben von «Via sicura» Rechnung tragen, in dieses Entlastungspaket aufzunehmen. Es stimmt aber nicht, dass dies mit Wegelagerei oder dergleichen zu tun hat. Es geht einzig und alleine darum, die Verkehrssicherheit auf unseren Strassen zu erhöhen.

Wir hatten 2011-2012 einen Anstieg der Verkehrsunfälle von 18 auf 21 Prozent, die auf Geschwindigkeitsüberschreitungen zurückzuführen sind, also eine sehr markante Zunahme von Verkehrsüberschreitungen, die zu Unfällen geführt haben. Im letzten Jahr gab es auf den St.Galler Strassen etwa 3'400 Verkehrsunfälle, die von der Polizei aufgenommen wurden. In etwa 25 Prozent dieser Unfälle, d.h. bei etwa 700, waren Geschwindigkeitsüberschreitungen ursächlich. Es gab 16 Tote und etwa 250 Schwerverletzte. Von diesen 16 Toten waren vier auf Geschwindigkeitsüberschreitungen zurückzuführen. Das ist eine alarmierende Situation, und in dieser Situation sind wir als Gesellschaft gehalten, etwas zu unternehmen, damit die Verkehrssicherheit erhöht und die Zahl Tote und Schwerverletzte reduziert wird. Der Einsatz von Geschwindigkeitsmessanlagen ist eine der wesentlichen Massnahmen, die ergriffen werden muss. Mich hat interessiert, wie sich die Situation auf unseren Strassen präsentiert, und ich habe daher die Polizei gebeten, mir einmal Zahlen zu liefern zu den Messungen, die sie während zehn Tagen gemacht hat. Ich habe diese Zahlen erhalten und stelle Folgendes fest: Während zehn Tagen wurde regelmässig, zum Teil über kürzere Zeit, eine halbe Stunde, eine Viertelstunde, eine ganze Stunde, mit semistationären, stationären und auch mobilen Geräten gemessen. In diesen zehn Tagen sind etwa 250'000 Automobilistinnen und Automobilisten kontrolliert worden, etwa 2'500 davon mussten verzeigt werden und erhielten eine Busse; 32 Automobilistinnen und Automobilisten wurde der Führerausweis aufgrund einer Tempoüberschreitung von 30 km/h innerorts und 35 km/h ausserorts oder 40 km/h auf der Autobahn auf der Stelle abgenommen. Am meisten hat mich beeindruckt, dass dort, wo die Anlagen längere Zeit stehen, die Geschwindigkeit merklich zurückging. Die Ergiebigkeit der fest installierten oder semistationären Anlagen ging auf weniger als 1 Prozent zurück. Dort, wo mit mobilen Geräten gemessen wird, gibt es Übertretungsquoten von mehr als 6 Prozent. Das zeigt deutlich auf, dass solche Massnahmen greifen, dass sie funktionieren.

Zu Güntzel-St.Gallen: Diese Dienstvorschrift gibt es schon längere Zeit, sie wurde im letzten Sommer erlassen und umfasst drei Seiten. Die massgebende Passage kann ich zitieren: «Geschwindigkeitskontrollen sollen als notwendiges Mittel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dienen. Sie sind deshalb primär im dicht bebauten Gebiet, auf Schulwegen und an unfallträchtigen Strassenabschnitten durchzuführen.» Dann kommt die Erweiterung, die es selbstverständlich gibt: «Kontrollen gegen Raser mit stark übersetzter Geschwindigkeit sind auch ausserorts, auf der Autobahn und auf weniger gefährlichen Strecken durchzuführen.» Es geht nicht, dass man nur innerorts kontrolliert, sonst ist ausserorts einfach die Hölle los. Wir müssen auch ausserorts kontrollieren können, auch auf Autobahnen. Auf einer Autobahn gibt es ja die Tempobegrenzung von 120 km/h. Die Gefahr, wenn auf der Autobahn jemand 10 oder 15 km/h zu schnell fährt, ist natürlich nicht zu vergleichen mit der Gefahr, die jemand schafft, wenn er innerorts 10 oder 15 km/h zu schnell unterwegs ist. Die Dienstanweisung ist verbindlich, und ich bin gewillt, sie durchzusetzen. Die Polizei hat keinen Auftrag und vor allem auch kein Interesse, irgendetwas zu tun, was nur dem Staatshaushalt dient. Die Polizistinnen und Polizisten sind darauf bedacht, durch die Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen einen sinnvollen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten.

Des Weiteren möchte ich sagen, dass nicht nur das Rasen gefährlich ist, sondern auch die geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen. In der Fahrschule haben wir alle einmal gelernt, dass, wenn jemand in einer Tempo-50-Zone mit 60 km/h fährt und abbremst, im Zeitpunkt, in welchem bei Tempo 50 das Auto stillstände, er immer noch mit 40 km/h fährt. Diese relativ geringfügige Überschreitung von 10 km/h innerorts ist einfach sehr gefährlich. Wenn jemand mit Tempo 40 eine Person anfährt, dann gibt es tödliche oder sicher schwere Verletzungen. Von daher müssen wir auch diese vermeintlich geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen ahnden. Und noch etwas: Die meisten Automobilistinnen und Automobilisten überschätzen sich. Sie haben das Gefühl, dass ihnen im Strassenverkehr nichts geschehen kann und sie jederzeit in der Lage seien anzuhalten. Das stimmt wahrscheinlich auch für die Mehrheit. Dabei werden aber die Fehler der anderen Verkehrsteilnehmer ausgeblendet. V.a. im Zusammenhang mit Kindern wird es sehr gefährlich, wenn man mit 60 km/h unterwegs ist und bei einem Zusammenstoss mit einem Kind immer noch 40 km/h draufhat. Das Fehlverhalten Dritter wird oft grosszügig ausgeblendet. Würde man es ins eigene Handeln einbeziehen, dann würde man die Geschwindigkeit anpassen.

Man hat Geschwindigkeitsüberschreitungen und mögliche Gegenmassnahmen studiert. Tatsächlich kann man an gewissen Orten mit baulichen Massnahmen garantieren, dass die Geschwindigkeit gesenkt wird. Aber alle diese Untersuchungen zeigen auch, dass die wirkungsvollste Massnahme zur Senkung der Geschwindigkeit jene des Blitzkastens ist. Es sind Messanlagen, Radarkästen, Blechpolizisten usw. Im Kanton St.Gallen gibt es etwa 3'000 Kilometer Gemeindestrassen und etwa 700 km Staatsstrassen, also knapp 4'000 km Strassen, auf denen grundsätzlich die Geschwindigkeit überschritten werden kann. Wenn wir die fünf zusätzlichen Geräte anschaffen können, dann haben wir insgesamt 13 Geräte, um Geschwindigkeitsüberschreitungen zu ahnden. Das gibt auf ungefähr 300 Kilometer ein Gerät. Folglich stimmt es nicht, dass in Zukunft an jeder Ecke ein solches Gerät steht. Im schweizweiten Vergleich sind wir immer noch sehr weit hinten. Die Publikation in der «Ostschweiz am Sonntag» wurde bereits zitiert, dass im Kanton St.Gallen aktuell sehr moderat gebüsst und gemessen wird. Oder andersrum gesagt: Im Interesse der Verkehrssicherheit wird viel zu wenig getan. Und noch etwas Wesentliches: Die Kantonspolizei hat ausserordentlich viele Anfragen von Gemeinden. Die Verantwortlichen in den Gemeinden wollen, dass Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, weil sie deren Nutzen sehen.

Ich halte zusammenfassend nochmals fest: Ich bin glücklich, wenn diese Massnahme nur schon dazu führt, dass sich das Fahrverhalten auf unseren Strassen verändert. Wenn man die Vergleichszahlen betrachtet, kann man leider nicht zu optimistisch sein. Es dauert eine gewisse Zeit, bis sich in der Bevölkerung Verhaltensänderungen in der Fahrweise durchsetzen. Ich hoffe aber sehr, dass mit der Anschaffung von semistationären Anlagen die Verkehrssicherheit so verbessert werden kann, dass die Anzahl Verletzter, Schwerverletzter und Toter zurückgehen wird. Persönlich hoffe ich auch, dass die Einnahmen von Verkehrsbussen irgendwann einmal zurückgehen werden, denn nur dann haben wir das gesteckte Ziel erreicht.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Hier geht es nur um die Rechtsberatungsstelle und nicht um andere Dienste, welche die Frauenzentrale auch noch anbietet. Es ist nur diese explizite Leistung, welche mehrheitlich von Frauen beansprucht wird. Es werden nur Beratungen nach dem Gleichstellungsgesetz durchgeführt, und dieses Gesetz ist vom Bund vorgegeben und verbindlich. Deshalb ist es für Arbeitnehmer zunehmend interessant, hier Rechtsfälle abzuklären. Also, wir dienen damit auch dem Arbeitsfrieden und noch einmal: Diese Fr. 55'000.- kommen nur Personen aus dem Kanton St.Gallen zugute. Es gibt keine Doppelspurigkeiten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich nutze die mir gegebene Gelegenheit, ein Wort zu diesen Fr. 55'000.- zu sagen. Wir sprechen immer von Synergien, und an diesem Beispiel kann gezeigt werden, wie solche genutzt werden können. Drei Kantone betreiben miteinander eine Rechtsberatung, und alle Beträge, die dort hinein fliessen, kommen dem Kanton St.Gallen in Form der Beratungen wieder zu gut. Es ist nicht so, dass wir damit die anderen Kantone finanzieren. Die hier erwähnten Fr. 55'000.- werden ausschliesslich für Beratungen von Personen aus dem Kanton St.Gallen verwendet und nicht dazu, um Anfragen aus anderen Kantonen mitzufinanzieren. Wenn etwas intelligent gelöst werden kann, dann ist es diese gemeinsame Arbeit. Es ist folglich eine interkantonale Stelle. Eine andere Lösung würde nur eher teurer, denn die Beratungen werden trotzdem anfallen. Was Sinn macht, macht Sinn: Eine Zusammenarbeit ist hier das einzig Richtige.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Zur Massnahme E52 kann man der Regierung nur gratulieren, sie ist geradezu witzig: Fünf Blechpolizisten setzen diese Massnahme um. Ohne zu murren, arbeiten sie Tag und Nacht und beschäftigen vier Polizisten, kommen für deren Lohn auch noch auf und erwirtschaften rund 7 Mio. Franken für die Staatskasse – einfach genial! Niemand muss bezahlen, denn niemand wird dazu gezwungen, zu schnell zu fahren; dies ist freiwillig. Und wenn man dann doch einmal zu schnell unterwegs ist, braucht man sich nicht zu ärgern, sondern kann das angenehme Gefühl geniessen, etwas Gutes für die Kantonsfinanzen getan zu haben. Hand aufs Herz: Wir halten uns an die Geschwindigkeitsbeschränkungen; es sind die Reichen, die mit ihren schnellen Autos rasen und jetzt endlich zur Kasse gebeten werden. Hier liegt das Geld auf der Strasse.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Wenn die Rechnung von Häusermann-Wil so einfach aufginge, dann würde ich eigentlich von ihr den Antrag erwarten, gleich 110 solcher Geräte anzuschaffen. Ein Gerät bringt ja nur 1,4 Mio. Franken, mit 110 hätten wir rund 150 Mio. Franken. Der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes sagt uns, dass er diese Geräte dort aufstellen will, wo es um die Sicherheit geht, etwa bei Schulen. Ich sage aber, dass an einem solchen Ort keine 7 Mio. Franken einzubringen sind. Was macht man also? Man stellt diese Blechpolizisten dort auf, wo die Kasse besser klingelt, oder wie Häusermann-Wil sagt, wo das Geld auf der Strasse liegt. Genau aus diesem Grund ist diese Massnahme in einem Sparprogramm deplatziert. Wenn es um die Sicherheit ginge, würde solchen Geräten zugestimmt. Mit Verweis auf den Voranschlag 2013: Dort haben wir das Gleiche auch gemacht und zwei Geräte angeschafft. Damals gab es keine grosse Debatte dazu, obwohl es damals in der Argumentation auch um Sicherheit ging.

Heute nun diskutieren wir ein Entlastungspaket, und bei dieser Massnahme E59 geht es nur um eines, nämlich darum, mit diesen Geräten Geld zu machen. Es ist heuchlerisch zu sagen, dass es um weniger Tote usw. geht. Aus diesem Grund sind wir gegen diese Massnahme. Wir sind nicht gegen Sicherheit, aber es ist nicht richtig, dass damit Geld gemacht wird. Ich möchte zur Thematik abschliessend noch den Ökonomen Mathias Binswanger zitieren. Im «St.Galler Tagblatt» vom 4. Juni 2013 stand: «Es ist also eine Tatsache, dass Kantone zunehmend dazu übergehen, Verkehrsbussen als eine jährlich wiederkehrende, sichere Einnahmequelle zu betrachten, die sich mit geeigneten Verschärfungen und Mehrkontrollen von Jahr zu Jahr steigern lässt. Dieser Entwicklung in Richtung Kontroll- und Bussenstaat sollte mit aller Entschiedenheit Einhalt geboten werden.»

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

(im Namen einer deutlichen Mehrheit der FDP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Eine sehr deutliche Mehrheit der FDP-Fraktion wird diesen Streichungsantrag der SVP-Fraktion unterstützen. Zum einen bezweifeln wir, ob die tatsächlichen Mehreinnahmen mit diesen Steuersekretären erwirtschaftet werden können. Es geht ja immerhin um 8,5 Mio. Franken, die damit vereinnahmt werden sollen. Es geht ja immerhin um 8,5 Mio. Franken, das damit vereinnahmt werden soll. Und hier haben wir grosse Zweifel. Zum Zweiten scheint es uns auch etwas suspekt zu sein, dass die Argumentation, weshalb es diese 14 Steuersekretäre braucht, in der zeitlichen Abfolge der Debatte etwas geändert hat. Ursprünglich in der Massnahme E38, und das kann man dem Anhang 1 entnehmen, wurde gesagt, dass sie insbesondere in den Regionen eingesetzt werden. In der vorberatenden Kommission haben wir diese Diskussion intensiv geführt. Und wir bekamen im Anschluss an die Kommissionsdiskussionen auch eine Aktennotiz, wo genau diese zusätzlichen 14 Personen gebraucht werden. Und hier stellt man leider fest, dass die Argumentation nicht deckungsgleich ist. Das hat uns irritiert, das muss ich offen zugeben, für was jetzt in der Tat diese zusätzlichen Steuersekretäre gebraucht werden. Wir signalisieren hingegen, dass wir durchaus sehen, dass bei den Spezialsteuern, insbesondere auch bei den Quellensteuern und Grundstückgewinnsteuern, ein personeller Ausbau durchaus gegeben sein könnte und wir wären auch nicht abgeneigt, wenn das im Voranschlag 2014 von der Regierung angebracht wird, dass wir hier auch zustimmen könnten. Hingegen erachten wir es jetzt nicht als richtig, dass wir pauschal 14 Steuersekretäre bewilligen würden, und deshalb lehnt die FDP-Fraktion diese Massnahme ab.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Regierungspräsident: zu Gut-Buchs, und vielleicht auch noch in Erinnerung an das Votum von Noger-St.Gallen: Sich hier auf die Massnahmen, die hier zum Teil aufgeführt werden, mit Angaben, wo konkret eingespart wird oder nicht, einzulassen, ist weitgehend überflüssig.

Zum einen ist nicht festgelegt, welche Beträge dann genau die einzelnen Fachhochschulen treffen, das haben wir bewusst offen gelassen. Sie sehen, es sind 2 Mio. Franken, dann 3,5 Mio. Franken, und welche Fachhochschule wie viel leistet, ist offen. Wir haben dem in den letzten Jahren immer schon Rechnung getragen, wir teilen den Betrag nicht einfach durch drei und jeder zahlt einen Drittel. Sondern die, die eben ein grösseres Volumen haben und dort, wo wir auch mehr Potenzial sehen, dort weisen wir mehr oder höhere Beträge zu. Ich kann Ihnen heute schon sagen, die NTB Buchs wird es nicht so treffen wie die zwei anderen, weil sie einfach kleiner ist. Man kann heute auch noch nicht konkret sagen, wie sie sparen. Aber das soll ja auch nicht unsere Sache sein. Wenn wir wirklich in Aussicht stellen, dass diese Schulen eine erhöhte Autonomie haben, dann ist es Sache der Hochschulen, zu entscheiden, wo sie sparen. Das Vertrauen habe ich und ich bin überzeugt, dieses Vertrauen können auch Sie haben in diese Personen, die dort in der Verantwortung stehen, dass sie keine solchen Fehler machen und zum Beispiel keine Lehrlinge mehr ausbilden. Also von dem gehe ich ganz fest aus.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat dem ursprünglichen Vorschlag der Massnahme E57 mit 11:3 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat sich sehr intensiv mit dieser Massnahme auseinandergesetzt und hat ihr mit 8:3 Stimmen bei 3 Enthaltungen und 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
25.6.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat diese Ersatzmassnahme E5 ebenfalls diskutiert, und diese entspricht dem E29ter. Die vorberatende Kommission hat diese Ersatzmassnahme mit 5:7 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session