Geschäft: Volksentscheid umsetzen! Die zusätzlichen 12 Mio. für die IPV einsetzen!

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.21.17
TitelVolksentscheid umsetzen! Die zusätzlichen 12 Mio. für die IPV einsetzen!
ArtKR Motion
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung8.6.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 8. Juni 2021
AntragAntrag der Regierung vom 17. August 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
8.6.2021Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
21.9.2021Ordnungsantrag SP-Fraktion auf Verschiebung der Beratung31Zustimmung79Ablehnung10
21.9.2021Eintreten27Zustimmung89Ablehnung4
Statements
DatumTypWortlautSession
21.9.2021Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 89:27 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht auf die Motion ein.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Regierungsrat Damann: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Es ist uns auch unsympathisch, dass wir nicht die Gelder ausbezahlt haben, aber es ist manchmal effektiv schwierig, genaue Zahlen zu bekommen und die Zahlen auch so zu verarbeiten, dass es am Schluss stimmt. In diesem Fall stimmte es nicht, und wir wissen, dass wir jetzt Anpassungen machen müssen. Die werden wir auch machen, dass ab dem Jahr 2022 das Geld, das nicht ausgegeben wurde, in den nächsten fünf Jahren ausgegeben wird.

Es ist so, dass die Regierung im Augenblick noch nicht darüber befunden hat, wie wir das machen. Wir sind im Departement im Augenblick noch daran, das zu simulieren. Was könnten wir verändern, damit das Geld ausgegeben wird? Ich kann Ihnen im Augenblick einfach noch nicht sagen, wie die Verbesserungen aussehen werden, weil die Regierung das noch genehmigen muss. Ich kann Ihnen versichern, dass es Änderungen geben wird und das Geld ausgegeben wird, dafür werde ich mich einsetzen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Surber-St.Gallen zu Willi-Altstätten: Selbstverständlich ist es so, dass die Kosten für die IPV in den vergangenen Jahren angestiegen sind. Es ist aber auch so, und das bemerken Sie ja auch im eigenen Portemonnaie und auf dem eigenen Konto, dass die Krankenkassenprämien in den vergangenen Jahren ganz erheblich angestiegen sind. Dies hat auch dazu geführt, dass Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger immer weniger in der Lage sind, selbst noch für die Kosten der Krankenkassen aufzukommen, deshalb haben wir immer mehr Ergänzungsleistungsbeziehende, und wir haben dabei auch immer mehr Leute in den Ergänzungsleistungen, die auf die IPV angewiesen sind. Ausserhalb der Gruppe von Personen mit Ergänzungsleistungen haben wir immer weniger Anspruchsberechtigte, obwohl die Kosten für die Prämien in den vergangenen Jahren ständig angestiegen sind. Es kommen Leute, die mit sehr wenig Geld über die Runden kommen müssen, heute nicht in den Genuss von IPV, auch Familien kommen nicht in diesen Genuss. Wir haben darüber abgestimmt, wir haben klare Vorgaben gemacht, was wir wollen. Das war auch irgendwo einmal im Zusammenhang mit dem Steuerkompromiss, dass wir uns auf das verständigt haben. Uns geht es einfach darum, dass mindestens die Gelder, die wir hier zur Verfügung haben und die wir hier einmal gesprochen haben und zu denen das Volk seine Zustimmung gab, ausgeschöpft werden. Wir sehen, dass dies nicht geschieht. Es war nicht einmal eine Fehlerbudgetierung, sondern wir haben das mehrfach wiederholt, dass die Gelder nicht ausgeschöpft werden, obwohl wir ja schon in einem Bereich sind, in dem ganz viele Leute, die eigentlich auf IPV angewiesen wären, diese bereits nach Gesetz und nach unseren zur Verfügung stehenden Mitteln keine mehr erhalten würden.

Wir haben wirklich eine unbefriedigende Situation. Ich bin froh, wie es Gschwend-Altstätten ausgeführt, wenn Regierungsrat Damann hierzu noch gewisse Ausführungen machen kann, wie die Regierung gedenkt hier die Verordnung anzupassen. Sie haben vorhin dagegen entschieden, dass wir die Motion erst in der Novembersession 2021 beraten. Sollten uns die Umsetzung und die Budgetzahlen nicht überzeugen,so werden wir selbstverständlich in der Novembersession 2021 wiederum mit Anträgen hier in den Rat kommen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Seit Jahren steigen die Kosten. So betrugen die Kosten der IPV im Jahre 2006 noch 132,2 Mio. Franken, im Jahre 2013 waren es bereits 202,7 Mio. Franken und im Jahre 2020 244,7 Mio. Franken. Das ist eine Zunahme von fast 100 Prozent seit dem Jahre 2006.

Die angesprochene Unterschreitung des gesetzlichen IPV-Mindestvolumens von 2,7 Mio. Franken im Jahre 2020 wird ja in den nächsten Jahren 2022 bis 2026 kompensiert. Neu werden auch ab dem Jahr 2021 die Verlustscheine von IPV-Sozialhilfebezügern von den Gemeinden finanziert, das entspricht rund 13 Mio. Franken. Somit stehen zusätzliche Mittel zur Verfügung. Diese Massnahmen kommen alle hauptsächlich der ordentlichen IPV zugute.

Weiter sehen wir mit der Motion der SP-Fraktion keine Ursachenbehebung, sondern nur eine Problemaufschiebung, die viel kostet.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion):

Die IPV ist eine alte Sache in diesem Rat. Es wurden immer wieder Versprechungen unternommen, dass das verbessert wird. Das war schon damals so, als der heutige Vorsteher des Finanzdepartementes sowie der Vorsteher des Gesundheitsdepartementes noch hier in diesem Rat sassen. Auf dem roten Blatt wird angekündigt, dass Vorschläge für eine mögliche Verbesserung gemacht werden. Es wäre sehr hilfreich für den Entscheid, wenn der Vorsteher des Gesundheitsdepartementes in etwa ausführen würde, wohin diese Verbesserungen gehen und wie diese ungefähr aussehen werden.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Shitsetsang-Wil (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Dass die budgetierten IPV-Mittel im Jahr 2020 nicht ausgeschöpft wurden, ist bedauerlich, kann aber passieren. Jeder von uns hat vielleicht schon einmal ein Budget erstellt, und es handelt sich um Planwerte die manchmal erreicht werden und manchmal nicht. Aber genau hier hat unsere Gesetzgebung auch einen Korrekturmechanismus eingebaut, dass wenn man die Grenzwerte nicht ausschöpft man innerhalb von fünf Jahren die Kompensation vornimmt.

Die Regierung zeigt auf, dass sie gewillt ist, dies vorzunehmen. Wir hatten bereits in der Aprilsession 2021 eine ähnlich lautende Motion, der dieses Thema bereits behandelt hat. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass wir weiterhin an dieser Gesetzgebung festhalten und nicht schon bereits eine Änderung vornehmen müssen. Wir vertrauen der Regierung, dass sie die richtigen Massnahmen trifft.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Im letzten Jahr wurde bei der IPV das Budget und auch das gesetzliche Minimum unterschritten. Auch dieses Jahr wird es wieder so sein. Währenddem die Unterschreitung des gesetzlichen Minimums in den folgenden Jahren kompensiert werden muss, werden die Mittel, welche unter dem Budget liegen, nicht ausgeglichen. Das St.Galler Stimmvolk hat einer Erhöhung des Prämienvolumens zugestimmt. Dieses wurde aber nicht ausgeschöpft, weil die Schätzungen und Annahmen falsch waren. Dieses Geld ist für die Personen, welche dringend auf das Geld angewiesen wären, verloren. Hier setzt die Motion der SP-Fraktion an. Durch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestvolumens auf 50 Prozent des Bundesbeitrages müsste in den Folgejahren einen höheren Betrag ausgeglichen werden und das Gesundheitsdepartement könnte nicht einfach sagen: Pech gehabt, wir haben uns verschätzt. Die Regierung verspricht, dass die Vorgaben im Jahr 2022 eingehalten werden sollen. Wieso wehrt sie sich denn so gegen die Anhebung des Mindestvolumens, wenn die versprochene Erhöhung der IPV ausbezahlt wird, unterschreitet sie die von der SP-Fraktion geforderte Limite nicht. Die bezugsberechtigten Person haben aber die Gewähr, dass wenn die Schätzungen wieder daneben liegen, Sie das Geld in den Folgejahren doch noch erhalten.

«Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf IPV», so steht es auf der Homepage der SVA St.Gallen. Ich bezweifle, dass das im Kanton St.Gallen auch tatsächlich in jedem Fall so ist, denn die IPV im Kanton St.Gallen sind nicht gerade grosszügig, auch im Vergleich mit anderen Kantonen. Das zeigen konkrete Beispiele: Eine alleinstehende Person mit zwei minderjährigen Kindern und einem monatlichen Einkommen von 4'300 Franken erhält lediglich eine Auszahlung im Rahmen der Mindestgarantien für die Kinder in der Höhe von 800 bis 900 Franken. Auf der anderen Seite hätte sie allenfalls sogar Anspruch auf Sozialhilfe, dann würden ihr die ganzen Krankenkassenprämien bezahlt. Gerade bei solchen Personen muss die IPV höher sein, um zu verhindern, dass sie in die Sozialhilfe abrutschen. Das wäre für die Person besser, aber auch den Amtsstellen würden viel Arbeit und Kosten erspart. Eine alleinstehende Person mit einem Einkommen von 2'750 Franken erhält keine IPV. Sie können jetzt selber urteilen, ob es sich bei den geschilderten Fällen um Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen handelt oder nicht. Ich bin der Meinung, dass betroffene Menschen im Kanton St.Gallen zu wenig oder gar nicht von der IPV profitieren.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Krempl-Gnädinger-Goldach (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Auch wir von Die Mitte-EVP-Fraktion unterstützen, dass der Nachtrag zum Krankenversicherungsgesetz, über den am 17. November 2019 abgestimmt haben, dem Volkswillen entsprechend umgesetzt wird. Ebenso ist es auch in unserem Sinne, dass die IPV-Gelder am Bestimmungsort ankommen. Dass im ersten Jahr der Umsetzung des Gesetzesnachtrages die Gelder noch nicht vollumfänglich ausbezahlt wurden, ist für uns jedoch nicht Grund genug, das Gesetz bereits wieder anzupassen. Für das laufende Jahr sollen die Lehren aus dem Jahr 2020 gezogen und die angekündigten Verbesserungsvorschläge der Regierung ausgeführt werden. Der nicht ausbezahlte Betrag des vergangenen Jahres wird in den kommenden fünf Jahren zielgerichtet kompensiert.

In einem Punkt gebe ich Sulzer-Wil rechtt: Unabhängig von dieser Motion, dürfen wir etwas nicht aus den Augen verlieren, das ist die Tatsache, dass die Zahl der ordentlichen IPV-Bezüger sinkt. Genau jene Personengruppe also, die ja durch diese Gelder unterstützt werden soll.



Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Es ist selbstverständlich stossend, dass die Mittel für die IPV nicht im zur Verfügung stehenden Rahmen ausbezahlt wurden. Wie die Regierung jedoch schon bei anderer Gelegenheit ausführte, wird sie alles daran setzen, ab dem Jahr 2022 die gesetzlich vorgegebene Bandbreite einzuhalten und die Unterschreitungen zu kompensieren. Wir erwarten, dass die Regierung ihr Versprechen hält und hier über die Bücher geht.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Sulzer-Wil (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Wir haben ein Problem mit der IPV. Das Problem ist, dass die Mittel von Bund und Kanton nicht vollständig bei der Bevölkerung ankommen. Im Jahr 2019 hat das Stimmvolk beschlossen, dass das IPV-Volumen um knapp 10 Mio. Franken erhöht wird, dass die Bandbreite um knapp 10 Mio. Franken ausgeweitet wird. Leider sind diese zusätzlichen Mittel bis jetzt nicht bei den Leuten angekommen. Die SP-Fraktion will, ll, dass die beschlossene Erhöhung des für IPV gesetzlich einzusetzenden Volumens auch tatsächlich verwendet wird. Das ist eine ganz einfache Forderung, aber es ist wichtig, weil es die Regierung bis jetzt nicht schafft, die dringend benötigten IPV-Gelder an die Frauen und Männer im Kanton St.Gallen zu bringen.

Wir haben das bereits im Rahmen der Rechnung 2019 kritisiert und auch, das hat die Regierung auch schon angekündigt, im laufenden Jahr werden die Mittel teilweise liegen bleiben, weil die Regierung die Parameter falsch gesetzt hat – das ärgert uns. Die Regierung hält ihr Versprechen der Volksabstimmung 2019 nicht ein. Es ist ja nicht so, dass wir auf hohem Niveau jammern, im Gegenteil, der Kanton St.Gallen ist im schweizweiten Vergleich knausrig was die IPV anbelangt. Wir sind das Schlusslicht und das gefällt uns nicht. Unsere verhältnismässig tiefen Kantonsbeiträge für die IPV müssen also auch tatsächlich bei der Bevölkerung ankommen. Die Ausrede der Regierung von der groben Zielgenauigkeit ihrer Prognosen, das mögen wir nicht mehr hören und lesen, denn wenn die Planwerte und Simulationen falsch sind, dann muss man sie anpassen. Es hilft auch nicht, wenn die Unterschreitung des gesetzlichen IPV-Mindestvolumens in den fünf Folgejahren kompensiert wird, dieser Mechanismus ist uns bekannt. Wir wollen aber, dass sich die Regierung nicht immer an der untersten Limite orientiert. Man könnte sich ja auch für einmal an der oberen Grenze orientieren, was mehrere Millionen eben ausmacht, die später bei den Anspruchsberechtigten ankommen oder auch nicht. Darum ist aus unserer Sicht doch eine Gesetzesanpassung notwendig, auch wenn ich weiss, dass sie hier einen schweren Stand haben wird. Aber es braucht unsere Motion, damit die 12 Mio. Franken, auf die wir uns im Jahr 2019 gemeinsam geeinigt haben, auch bei den Leuten ankommen. Eine Möglichkeit, diesen Druck aufrechtzuerhalten, die ausbezahlten IPV-Gelder einzusetzen, ist, dass wir uns stärker am gesetzlichen Höchstvolumen orientieren. Um das zu erreichen, soll der Kantonsbeitrag neu wenigstens 50 Prozent des Bundesbeitrags betragen. Der obere Grenzwert können wir dort belassen wo er ist. Nicht dass wir Gefahr laufen dort im Kanton St.Gallen zur überborden. Aber was wir wollen, ist quasi die Bandbreite zu verkleinern, um damit sicherzustellen, dass wir unserem Auftrag auch wirklich gerecht werden und die IPV so ausgestalten, dass die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler auch tatsächlich eine Entlastung erfahren. Ich erinnere Sie, und ich habe es hier schon einmal gesagt, in den letzten 20 Jahren hat sich der Anteil an Menschen, die ein Anrecht auf IPV haben, halbiert. Nur noch 50 Prozent der Menschen, die vor 20 Jahren Anspruch hatten, haben heute noch Anspruch. Das muss uns doch ehrlich zu denken geben, dass die Hälfte der Menschen ihren Anspruch verloren hat - so kann es wirklich nicht weitergehen.

Ich bitte Sie darum im Namen der SP-Fraktion, auf die Motion einzutreten und den Druck aufrecht zu erhalten, damit wir tatsächlich im Budget ein Versprechen eingelöst sehen, was die Regierung uns geben hat, und dass sie auch die Verordnung, was die Parameter für die IPV anbelangt, so ausgestaltet – nicht wie bisher mit einer gewissen Zurückhaltung –, dass man ja nicht das Budget überschiesst, sondern im Gegenteil, hier braucht es etwas mehr Mut und Sicherheit bei der IPV, damit wieder mehr Menschen davon profitieren können.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratsvizepräsident: Fortsetzung Eintretensdiskussion.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Ordnungsantrag der SP-Fraktion mit 79:31 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Regierungsrat Damann: Der Antrag Sulzer-Wil ist abzulehnen.

Aus unserer Sicht ist das Geschäft beratungsbereit und deshalb bitte ich Sie, das Geschäft jetzt zu beratenden und nicht nochmals zurück zuschieben, weil wenn ein Geschäft bereit ist, sollte man es jetzt beraten und nicht noch abwarten. Man kann dann immer noch wenn die Budgetzahlen für die SP-Fraktion nicht stimmen, die Budgetzahlen korrigieren und uns einen Auftrag erteilen. Das Geschäft sollte jetzt behandelt werden.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Sulzer-Wil (im Namen der SP-Fraktion) beantragt, die Motion erst in der Novembersession 2021 zu behandeln.

Die Regierung will auf das nächste Jahr Verbesserungen bei der IPV umsetzen. Davon lassen wir uns gerne überzeugen und würden gerne das Budget 2020 und die Verordnung zur IPV abwarten. Wir beantragen daher die Verschiebung der Behandlung dieser Motion auf die Novembersession.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021