Geschäft: New Work – St.Gallen kann es! Homeoffice und Co-Working für Kantonsangestellte etablieren
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.21.16 |
Titel | New Work – St.Gallen kann es! Homeoffice und Co-Working für Kantonsangestellte etablieren |
Art | KR Motion |
Thema | Arbeit und Gewerbe |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 7.6.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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17.8.2022 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - CVP-EVP-Fraktion 2020/2021 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
20.9.2021 | Eintreten | 26 | Zustimmung | 83 | Ablehnung | 11 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.9.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 83:26 Stimmen bei 2 Enthaltungen nicht auf die Motion ein. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratsvizepräsident: Eintreten wird bestritten. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Regierungspräsident Mächler zu Müller-Lichtensteig: Es ist nicht meine Kasse, es ist unsere Kasse, es ist der Haushalt aus St.Gallerinnen und St.Galler und es geht in der Tat nicht nur um meine Kasse. Ich kann Ihnen versichern, Co-Working ermöglichen wir, das ist absolut kein Problem, das ist heute schon möglich, weil unsere Informatik heute eigentlich recht modern bestückt ist. Sie können sich irgendwo einloggen mit Ihrem mobilen Gerät, sei das auf einem Polizei Stützpunkt, sofern sie Zugang in dieses Gebäude haben oder aber auch in einem Amtsnotariat wo es Plätze hat und es gibt Plätze, die sind teilweise bereitgestellt. Co-Working ist mit unserer Dienstanweisung von zeit- und ortsunabhängigem Arbeiten viel umfassender als Sie sich das vielleicht vorstellen. Das ist möglich, Co-Working ist kein Problem und Sie können sogar allenfalls auch bei Privaten Räume benutzen, wenn Sie das wollen. Natürlich müssen Sie diesen Raum selber bezahlen, aber Sie sind frei diesbezüglich. Wir haben eine grosse Flexibilität und ich glaube, das wird auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr geschätzt. Also auch Co-Working ist mit unserer Regelung eben möglich. Was wir bis dato nicht gemacht haben ist, Gebäude mit freiem Co-Working Plätzen bereitzustellen. Der Bedarf ist diesbezüglich momentan nicht vorhanden, weil natürlich viele – und das hat man jetzt gerade in der Pandemie gemerkt – lieber zu Hause arbeiten also einem anderen Ort als ihrem Arbeitsplatz und das ist eben auch zu berücksichtigen. Diese Co-Working Plätze, die wir auch mal angedacht haben, müssen jetzt wirklich sauber analysieren werden. Sind diese überhaupt ein grosses Anliegen oder wollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht viel eher diese Zeit eben zuhause nutzen. Dort haben sie natürlich teilweise höhere Flexibilität und das wird eben auch geschätzt. Ich glaube, wir erfüllen Ihre Anliegen, wir sind inhaltlich gar nicht auseinander. Die Frage ist nur: Will man das zwingend im Gesetz verankern oder lassen Sie uns arbeiten, wie wir es eigentlich heute schon als Arbeitgeber gut machen. Ich höre diesbezüglich auch keine Kritik, dass wir hier irgendwie veraltet unterwegs sein sollten. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig: Entschuldigen Sie, dass ich nach dem Regierungsrat spreche. Sie haben jetzt wieder nur von Homeoffice gesprochen. Es gibt aber andere Möglichkeiten. Man kann sich auch vorstellen, dass bspw. die Angestellten dezentral arbeiten. Heute gibt es Arbeitsplätze in Wattwil oder in Rapperswil. Wieso prüft man nicht, ob die Angestellten statt nach St.Gallen zu pendeln, sich in Rapperswil einmieten können? Eine kantonales Co-Working also, man kann in Wattwil, in Buchs oder von zuhause aus arbeiten. Rein auf Homeoffice zu setzen, empfinde ich als falsch, sondern man muss die anderen Modelle auch prüfen. Das zahlt sich auch in der Kasse von Regierungsrat Mächler aus, und ist doch auch ein Argument. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Regierungspräsident Mächler: Auf die Motion ist nicht einzutreten. Inhaltlich sind wir seitens Regierung mit den Motionären einverstanden. Homeoffice ist wichtig und wird auch von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einem gewissen Mass geschätzt. Wie es Cavelti Häller-Jonschwil zitiert hat, bieten wir das auch an. Wir sind diesbezüglich bereit, bis zu 60 Prozent Homeoffice zu ermöglichen, dort wo es geht. Diesbezüglich sind wir sogar als Arbeitgeber recht attraktiv unterwegs. Es gibt Arbeitgeber, die das nicht in diesem Ausmass zulassen. Es geht ja nicht darum, ob wir Homeoffice zulassen, das machen wir schon lange, Müller-Lichtensteig, und ich muss Ihnen ehrlich sagen, sonst hätten wir auch die Pandemie nicht überstanden. Die Frage, die sich stellt, und das ist die Frage, die man sich stellen muss: Braucht es dazu eine gesetzliche Grundlage? Oder wollen wir daran arbeiten, wie wir schon gemacht haben? Wir haben eine Verordnung, die funktioniert. Ich habe gar nicht gehört, auch seitens der Personalverbände, dass es gesetzliche Grundlagn braucht. Die braucht es unseres Erachtens eben nicht, wir arbeiten und praktizieren es. Deshalb bin ich der Meinung, dass es jetzt keine gesetzliche Botschaft braucht, sondern wir müssen handeln und umsetzen und das tun wir. Übrigens, «New Work» ist auch nicht nur gleich Homeoffice. «New Work» geht bei uns viel weiter. Es gibt diesbezüglich auch ein Vorprojekt. Das haben wir verabschiedet in der Regierung. Es gibt entsprechende Massnahmen, die umgesetzt werden, wir wollen das leben. Aber ich will jetzt handeln und die Ressourcen auf diesen Fokus setzen, das anzubieten. Ich bitte Sie deshalb, verschonen Sie uns damit, eine Botschaft mit einer Gesetzesgrundlage zu erarbeiten, die wir schon lange erfolgreich praktizieren. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig: Lassen wir uns das einmal auf der Zunge zergehen. Die GRÜNEN erzählen die ganze Zeit, wir müssen die Mobilität reduzieren, CO₂ einsparen und doch verhindern sie mit irgendwelchen fadenscheinigen Argumenten, dass die Kantonsangestellten weniger pendeln müssen. Ist das wirklich die Meinung der Fraktion, haben Sie das wirklich ausführlich miteinander diskutiert? Stellen Sie sich die Botschaft vor, die Sie jetzt aussenden. Eine Möglichkeit, die Mobilität zu reduzieren, ohne dass jemand einen Schaden davonträgt. Es gibt nur Vorteile für Mitarbeitende, den Kanton als Arbeitgeber, und die Politik. Es gibt nur Vorteile und Sie wollen das verhindern. Das verstehe ich nicht, aber vielleicht können Sie nochmals darüber nachdenken. Die GLP sagt, dass alles in Art. 8 Abs. 1 der Personalverordnung steht. Das stimmt nicht, wenn Sie den Titel lesen sprechen, wir da bspw. auch von Co-Working. Können die Kantonsangestellten heute im Co-Working arbeiten, gibt es eine rechtliche Grundlage dazu? Werden andere Modelle diskutiert? Nein, das gibt es nicht. Es gibt es nur den Fokus auf das Homeoffice. Zudem sind die Angestellten heute darauf angewiesen, dass sie einen Vorgesetzten haben, der mit diesem Modell umgehen kann und der sich das wünscht. Aber es gibt auch andere Mitarbeiter, die sich dieses Modell auch wünschen würden. Sie haben keine Möglichkeit, weil sie nicht von oben gestützt werden, weil es nicht der Wunsch der Politik ist und weil es der Vorgesetzte vielleicht nicht will. Nochmals: Die Grundlage für Homeoffice ist vorhanden. Aber sie ist viel zu wenig fest verankert und es gibt Modelle, die im Gesetz überhaupt nicht verankert sind, wie bspw. das Co-Working. Bei der SP bin ich mir auch nicht sicher, ob es wirklich die Meinung der ganzen Fraktion ist. Wenn Mütter und Väter in ihrem Dorf zuhause oder im Co-Working arbeiten können, dann müssen sie vielleicht eine oder zwei Stunden weniger pendeln. Sie können am Morgen die Kinder in die Schule schicken, am Mittag wieder empfangen und sind am Abend, wenn die Kinder nachhause kommen dort. Mit dieser Motion haben Sie die Möglichkeit, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Deshalb verstehe ich nicht, dass Sie gegen die Motion sind. Und dann der finanzielle Aspekt. Die FDP verweist immer wieder auf die Privatwirtschaft, auf die privaten Unternehmen, und was die alles besser machen. Die machen es sich z.B. als Vorteil, dass sie sagen, wir bringen mit Co-Working und Homeoffice unseren Mitarbeitern einen Mehrwert. Wir sind attraktiv, es zahlt sich für uns aber auch finanziell aus. Wieso machen das die Banken? Wieso machen das die Versicherungen und die grossen Firmen? Da muss doch der Kanton nachziehen. Das verstehe ich überhaupt nicht. Es zahlt sich finanziell aus. Es zahlt sich für die Arbeitgeberattraktivität. aus Es zahlt sich für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus und Last but Not least zahlt es sich für die Ökologie aus. Ich bitte Sie, nochmals nachzudenken und auf die Motion einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Art. 8 Abs. 1 der Personalverordnung (sGS 143.11; abgekürzt PersV) sagt klar: «Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann mit Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern ergänzend zur Arbeit am Dienstort neue Arbeitsformen vereinbaren, wenn diese die Aufgabenerfüllung in vergleichbarer Weise wie am Dienstort zulassen [...].» Damit ist die rechtliche Grundlage gegeben. Wir teilen die Meinung der Motionäre, das Homeoffice und flexibles arbeiten viele Vorteile mit sich bringen. Alle vorgebrachten Argumente sind richtig und wie Müller-Lichtensteig richtig erwähnt, ist vermehrtes Homeoffice sehr zu begrüssen und wir erwarten von der Verwaltung, dass die Erfahrungen aus der Corona-Zeit in diesem Sinne weiterentwickelt werden. Weniger Pendler, weniger Verkehr, weniger fixe Arbeitsplätze, viele Vorteile es wurde erwähnt, die Umsetzung ist aber nicht von dieser Motion abhängig. Homeoffice und flexibles Arbeiten lässt sich kaum verordnen, sondern ist eine individuelle Abmachung zwischen Arbeitnehmenden und dem direkten Vorgesetzten. Es braucht von der Abteilung, vom Team eine positive Einstellung, diese Flexibilisierung gemeinsam zu tragen. Dieser Teamspirit lässt sich nicht verordnen. Die Motion bringt deshalb keinen Mehrwert und wird von uns abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich fühle mich nicht mehr ganz so einsam, wie beim letzten Geschäft, nachdem ich den Vorrednerinnen und Vorrednern zugehört habe. Auch ich beantrage Ihnen im Namen der SVP-Fraktion Nichteintreten auf diese Motion. Erlauben Sie mir doch noch einen Satz zum letzten Geschäft: Unsere Fraktion ist flexibel und hatte in dieser Frage eine andere Meinung und hat diese heute Morgen geändert, als ich mit unserem Kandidaten bei den anderen Fraktionen war und somit nicht informiert war, dass eben ein Meinungsumschwung stattgefunden hat. Ich habe dann aber entschieden – und ich meine, ich hätte gar nicht so falsch abgestimmt – bei meiner Meinung zu bleiben. Zurück zu diesem Geschäft. Wir meinen und sind überzeugt, dass die Regierung hier einen vernünftigen Weg aufzeigt, und dass ja eine Grundregelung besteht. Wenn es nicht notwendig ist, müssen wir kein Gesetz machen und lassen uns diesem Weg erfahren. Sollte das dann noch einige Zeit nicht genügen, kann man es immer noch in einer Gesetzesnovelle regeln. Falls Sie aber Eintreten würden, was aber, nachdem ich so viele Vorredner gehört habe, relativ unwahrscheinlich ist, dann wäre das für uns auch der Auftrag an die Regierung bei all diesen Stellen, die dann als Homeoffice würdig oder sinnvoll bezeichnet, beurteilt und eingestuft werden, auch zu überlegen, ob es sich dabei überhaupt um eine hoheitliche Funktion handelt, die durch den Staat erbracht werden muss oder ob eben nicht. Diese Überprüfung könnte bei der einen oder anderen Stelle dazu führen, einzusehen und zu reagieren, dass wir sehr viele Mitarbeitende haben. Letzter Hinweis, und das ist jetzt wieder ein persönlicher. Ich meine aus meiner längeren Zeit in diesem Rat und damit auch in verschiedenen Amtshäusern, nicht nur im Sommer, sondern auch im Herbst und Winter und ich durch verschiedenen Korridore gegangen bin, eigentlich zu glauben oder erfahren zu haben, dass Homeoffice schon lange vor der Pandemie in der Verwaltung Einzug gefunden hat. Vielleicht nicht genau in dem Sinn, wie es in «New Work» ist, aber wenn ich dann im Herbst/Winter durch diese Korridore gegangen bin, habe ich die schweren Winterschuhe oder mindestens schwere Schuhe im Gang gesehen und die Mitarbeitenden in Hausschuhen im Korridor durchgehen sehen. Also durchaus im Sinn des Homeoffice, aber am richtigen Ort. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Schöb-Thal (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich lege meine Interessen als Präsidentin der Personalverbändekonferenz des Kantons St.Gallen (PVK) offen. Stellen Sie sich vor, sie fahren mit dem Velo zügig dem Rhein entlang das Rheintal aufwärts. Plötzlich ist da ein flanierender Mitmensch, der Ihnen einen Stock in die Velospeichen steckt. Was anschliessend passiert, überlasse ich Ihren Fantasien. So ähnlich verhält sich die vorliegende Motion. Seit 2019 bin ich Präsidentin der PVK und in dieser Funktion wurden wir in den Sozialpartnergesprächen von Beginn weg, laufend über das Vorprojekt «New Work», das 2018 initiiert wurde, informiert. Corona hat das Projekt unerwartet beschleunigt, sodass das Vorprojekt Anfang 2021 mit grundlegenden Erkenntnissen abgeschlossen werden konnte. Die Erkenntnisse sind bereits in die Ziele der Personalpolitik 2020–2024 eingeflossen. Zudem hat die Regierung im Sommer 2020 eine Dienstanweisung, ergänzend zur Personalverordnung, über orts- und zeitunabhängiges Arbeiten erlassen. Details dazu können Sie aus dem Antrag der Regierung entnehmen. Dieser zeigt deutlich auf, dass die Regierung bestrebt ist, Homeoffice zu etablieren. Es ist selbstredend, dass die Vorteile, die in der Motion genannt werden, bereits im Vorprojekt erkannt wurden. Allerdings bergen diese Vorteile auch Gefahren, die es sorgfältig zu ermitteln gilt. So z.B. Büroflächenabbau aufgrund von Co-Working-Arbeitsplätzen. Es liegt auf der Hand, dass nicht jeder Teilzeit-Mitarbeitende Anrecht auf einen eigenen Arbeitsplatz hat. Wird beispielsweise eine 100%-Stelle mit einem Tag Homeoffice, durch eine 100%-Stelle ohne Homeoffice ersetzt, ändert der Bürobedarf ebenfalls. «Fokus auf die Mitarbeitende» sagt Müller-Lichtensteig. Das Projekt «New Work» hat Fahrt aufgenommen., trotz der nicht bewilligten Projektstellen aus der letzten Budget-Debatte. Wir bitten Sie, bremsen Sie die Entwicklung dieses Projektes nicht aus, indem Sie Projekt-Ressourcen für die Bearbeitung eines Postulats binden. Das heisst für uns u.a. «Fokus auf die Mitarbeitende gerichtet». | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die die Motion ist nicht einzutreten. Das Ansinnen des Vorstosses sehen wir grundsätzlich positiv und trotzdem plädieren wir für Nichteintreten. Es freut die FDP, dass sich auch der Kanton auf den Weg gemacht hat und neue Arbeitsformen auch in der Verwaltung angekommen sind. Das hat zum Glück auch die Pandemie mit sich gebracht. Wir befürworten, dass der Kanton den Transformationsprozess für Arbeitsgestaltung weiter vorantreibt. Die FDP steht klar dafür ein, dass der Kanton die Ressourcenstärke vorantreibt. Geschätzter Müller-Lichtensteig, dazu gehört aber nicht nur der Blick auf die Finanzen, auch wenn es Sinn macht, hier der FDP gut zuzuhören, sondern es geht eben auch um Innovation und Innovation muss nicht gesetzlich vorangetrieben werden. Es ist eine Führungsaufgabe, die Arbeitsformen genau zu gestalten und zu ermöglichen, wir sind nicht dafür neue Gesetze zu schaffen, wo es nicht nötig ist. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Schwager-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Es bricht mir fast das Herz, dass ich dem Ansinnen von Müller-Lichtensteig leider nicht entsprechen kann, aber der Reihe nach. Krisen sind immer auch Chancen. Wenn die Pandemie etwas Positives hervorgebracht hat, dann tatsächlich einen gewaltigen Innovationsschub in Büros und auch in unserer kantonalen Verwaltung. Die Motionäre haben verschiedene Vorteile aufgezeigt, welche eine Digitalisierung von Büroarbeitsplätzen mit sich bringen können. Und den Motionären ist auch durchaus bewusst, dass «New Work» nicht überall und immer geht. Je nach Familiensituation wird die Arbeit im Homeoffice schnell eher zur Belastung als zur Erleichterung. Die Regierung hat in ihrer Antwort ausgeführt, dass der Kanton St.Gallen als Arbeitgeberin bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Arbeitsmodelle auf gutem Weg sei, nicht zuletzt aufgrund der Corona-Krise. Wir würden es sehr begrüssen, wenn die kantonale Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Verwaltungen von Gemeinden an ihren guten Erfahrungen teilhaben lässt. Denkbar wäre auch eine kantonale Unterstützung beim Aufbau von Räumlichkeiten von Co-Working Angeboten im ganzen Kantonsgebiet. Dies aber ist nicht Bestandteil dieser Motion. Grundsätzlich arbeiten in der Schweiz nur rund 4 Prozent der erwerbstätigen in der öffentlichen Verwaltung. Im Kanton St.Gallen dürfen die Zahlen ähnlich liegen. Über 14 Prozent der Erwerbstätigen hingegen sind im Gesundheits- und Sozialwesen tätig, mehr als 7 Prozent in Erziehung und Unterricht und knapp 7 Prozent im Baugewerbe. Unserer Fraktion scheint es zielführender, bei der Diskussion um neue Arbeitsmodelle eher auf jene Themen zu fokussieren, die einer möglichst grossen Zahl von Erwerbstätigen zugutekommt und damit z.B. einem Ausbau von Tagesbetreuungsstädten. So nutzt ein Drittel aller Kindergärtner und Schülerinnen im Primarschulalter in der Stadt St.Gallen entsprechende Angebote oder auch bei der Förderung von Teilzeitstellen und Jobsharingmodellen. Um es bei dieser passenden Gelegenheit auch zu erwähnen: Der Kampf gegen die Pandemie ist noch nicht gewonnen. An vorderster Front stehenden dabei seit bald zwei Jahren die Erwerbstätigen des Gesundheitswesens und der Bildung. Zwei Bereiche, in denen Homeoffice gar nicht bzw. nur sehr beschränkt, im Bereich der Bildung, möglich sind. Wenn wir den Kantonen insgesamt, also nicht nur für die Verwaltung, als attraktive Arbeitgeberin oder Arbeitsstelle positionieren wollen, dann haben wir noch ganz andere und viel grössere Baustellen als Homeoffice und Co-Working. Dazu kommt mit der Klimakrise die grosse Herausforderung der Zukunft, die uns in den kommenden Jahren noch weit mehr fordern und wird, als die Pandemie. «New Work» mit Homeoffice und Co-Working ist gut und recht. Was wir aber vor allem brauchen, ist neben «New Work» «New Mobility» und damit einen schnellen Umbau des Verkehrswesens. Hier sehen wir Handlungsbedarf, der von dieser Motion ebenfalls nicht abgedeckt wird. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Homeoffice und Co-Working für Kantonsangestellte. St.Gallen kann es. Die Regierung will es – aber doch nicht so richtig. Das ist die Zusammenfassung der Rückmeldung der Regierung zur Motion der Mitte-EVP-Fraktion zum Thema «New Work.» Mit der Pandemie zeigte sich plötzlich, dass das Thema «New Work» funktioniert. Homeoffice ist keine Utopie mehr, sondern wurde Realität. Prädestiniert für das Thema ist die kantonale Verwaltung. Viele Mitarbeitende können und konnten ohne weiteres von zu Hause aus arbeiten. Nun braucht es eine konsequente Weiterführung, damit nicht einfach wieder alles wird wie zuvor. Zwar funktioniert das teilweise recht gut in der Verwaltung aber es wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Diese unterschiedliche Handhabung durch die Führungspersonen stört uns. Deshalb braucht es eine gesetzliche Regelung und klare Vorgaben. Es braucht ein klares Zeichen der Politik, dass wir als Arbeitgeber diesen Schritt gehen wollen. Uns ist klar, der Vorgesetzte muss das letzte Wort haben, wer wann im Büro ist. Es braucht individuelle Betrachtungsweisen, aber doch eine klare Linie. Uns ist auch klar, dass es Präsenz im Büro braucht. Es braucht den Austausch, die Diskussionen, die Teamarbeit usw. Es heisst also nicht schwarz oder weiss Büro oder zu Hause, sondern es braucht das Hybride. Dass die Menschen von zu Hause oder von ihrer Region aus arbeiten liegt im Interesse aller hier im Raum. Wenn sich die Parteien im Saal hier an ihren Grundwerten orientieren, dann werden sie diesem Ansinnen zustimmen müssen. An vorderster Front für dieses Vorhaben kämpfen müssen die Kolleginnen und Kollegen der Grünen und der Grünliberalen. Heute pendeln enorm viele Kantonsmitarbeitende an ihren Arbeitsplatz, vornehmlich in die Stadt St.Gallen. Dies löst hohe Mobilität aus, führt zu hohem CO2 Ausstoss und schädigt das Klima. Künftig soll sich der Pendelverkehr reduzieren. Die Angestellten sollen dort arbeiten, wo sie wohnen. Deshalb danke ich den Grünen und den Grünliberalen für die Unterstützung. Auch seitens der SVP-Kolleginnen und Kollegen erwarte ich eigentlich eine Unterstützung beim Vorstoss. Sie haben es sich neu zur Aufgabe gemacht den Stadt-Land-Graben zu bekämpfen und sich vor allem für den ländlichen Raum einzusetzen. Heute haben Sie eine konkrete Möglichkeit etwas dagegen zu tun und ein Zeichen zu setzen. Viele Kantonsangestellte arbeiten heute in der Stadt St.Gallen. Sie pendeln aus dem Toggenburg, sie pendeln aus dem Rheintal, sie pendeln aus dem Linthgebiet oder aus der Region Fürstenland nach St.Gallen. Künftig sollen die Mitarbeitenden vermehrt im Dorf bleiben und von dort aus arbeiten. Diese zusätzlichen Arbeitsplätze stärken die Dörfer. Deshalb danke an die Unterstützerinnen aus der SVP-Fraktion. Spannend ist eine konsequente Umsetzung des New-Work auch für die FDP-Fraktion. Nicht umsonst setzen viele private Firmen künftig ebenfalls verstärkt auf das Homeoffice. Denn dies zahlt sich auch finanziell aus. Der Kanton muss künftig weniger Bürofläche anbieten und kann die Immobilienentwicklung neu justieren. Die Fixkosten könnten langfristig reduziert werden. Ohnehin hat der Kanton hier noch Nachholbedarf. Oder haben Sie sich im Kantonsrat schon mal über die Flächenplanung für Büronutzungen unterhalten unter Berücksichtigung neuer Arbeitsmodelle? Die Reduktion von Büroflächen kommt zudem genau zum richtigen Zeitpunkt. Der Kanton muss und will sparen. Wenn wir New-Work konsequent umsetzen, dann können wir auch Geld sparen. Unterstützung erwarte ich auch von der SP-Fraktion. Sie haben den Fokus auf die Mitarbeitenden. Künftig sollen sie die Wahl haben, ob sie von zu Hause arbeiten oder ins Büro gehen wollen. Mit der heutigen Regelung sind die Mitarbeitenden auf Goodwill des jeweiligen Vorgesetzten angewiesen. Homeoffice, oder allenfalls auch das Arbeiten im lokalen Coworking, bringt auch viele Vorteile für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Arbeitsweg entfällt und die Betreuung der Kinder ist einfacher. Aus Arbeitnehmersicht müssten Sie diesem Antrag zustimmen. Wie Alle, die sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetzen. Zusammenfassend können Sie dem Anliegen zustimmen: - Weil es sich ökologisch lohnt, weil die Mobilität reduziert wird, - Weil es sich für die Regionen lohnt, weil die Menschen vermehrt im Dorf arbeiten, - Weil es sich finanziell lohnt, weil die Fixkosten reduziert werden können, - Weil es die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärkt. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |