Geschäft: Übergeht der Sachplan Verkehr des Bundes die Kompetenzen des Kantons St.Gallen?
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.21.71 |
Titel | Übergeht der Sachplan Verkehr des Bundes die Kompetenzen des Kantons St.Gallen? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 7.6.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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7.6.2021 | Person | Erstunterzeichner/-in - Toldo-Sevelen | 30.10.2024 |
7.6.2021 | Person | Erstunterzeichner/-in - Bonderer-Sargans | 27.6.2024 |
7.6.2021 | Person | Erstunterzeichner/-in - Bärlocher-Eggersriet | 30.10.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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29.11.2021 | Wortmeldung | Toldo-Sevelen: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Die Antwort ist leider sehr juristisch gehalten und zeigt insbesondere die rechtlichen Aspekte auf, wie so ein Sachplan legitimiert wird. Mit der Interpellation sollte auch auf die Tragweite des Inhaltes hingewiesen werden. Dass sich die Inhalte auf die kantonalen Instrumente auswirken, wird in den Antworten der Regierung offen bestätigt. Der Hinweis, dass der Kanton einbezogen wird, genügt unserer Ansicht nach nicht, da zum Schluss eine Behördenverbindlichkeit vorliegt. Es wird eingebracht, dass die Regierung Handlungsspielraum habe und diesen auch zum Wohle des Kantons nutzen werde. Dies tönt positiv, ist jedoch in unseren Augen zu wenig greifbar. Der Inhalt des Programmteils des Sachplan Verkehr, gibt die neuen Richtlinien für die Mobilität von 2050 vor, bspw. Umfahrungsstrassen um Metropolen, Hubs zum Umsteigen oder weniger motorisierter Individualverkehr in Städten. Die Richtpläne der Kantone müssen dies nachher umsetzen. Ob der Inhalt nun zu weit geht oder ob sich Widersprüche zum kantonalen Richtplan ergeben, wird aktuell durch den Kanton zuhanden des Bundes geprüft. Diese Überprüfung empfinden wird äusserst wichtig. Nur leider ist der Kantonsrat von diesem Prozess gänzlich ausgeschlossen. Bei uns hat sich die leise Angst verstärkt, dass auch in diesem Bereich aufgrund übergeordneter Grundlagen die Handlungsfähigkeit des Kantonsrates weiter eingeschränkt werden soll. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |