Götte-Tübach: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.
Vor allem sind wir froh, wenn wir die Antworten richtig interpretieren, dass es keine Bevorteilung von staatlich nahestehenden Institutionen, wie wir auch das Konzert und das Theater betiteln, gibt. Es war die Phase im letzten Juni, wo viele private Organisationen Institutionen hart kämpfen mussten, kämpfen mussten, um die Bedingungen einzuhalten und kämpfen mussten, um entsprechende Ausnahmen zu erhalten. Ausnahmen im Sinne von Pilotveranstaltungen. Wenn wir die Antworten richtig interpretieren, wurden alle gleichbehandelt, ob staatlich nahestehend oder nicht und unter Gleichbehandlung verstehen wir die finanzielle Gleichbehandlung. Denn es kann nicht sein, dass Organisationen wie Konzert und Theater diesbezüglich eine Besserstellung hätten im Bereich der ganzen Testinfrastruktur und allem, was damals noch aktuell war. Aber auch keine Bevorteilung im allgemeinen Sinn, dass jemand etwas machen darf, der das privat auf eigene Initiative und mit eigenem Risiko trägt. Wir hoffen, dass bei allem, was noch kommt, diese Gleichbehandlung bleibt und immer mit gleichen Ellen gemessen wird.