Geschäft: Realitätsnahe Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung bei Lebensgemeinschaften

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.21.14
TitelRealitätsnahe Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung bei Lebensgemeinschaften
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung7.6.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 7. Juni 2021
AntragAntrag der Regierung vom 24. August 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
7.6.2021Person21.11.2024
1.6.2022Person21.11.2024
7.6.2021Person21.11.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.9.2021Eintreten81Zustimmung1Ablehnung38
20.9.2021Gutheissung82Zustimmung1Ablehnung37
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2021Beschluss

Der Kantonsrat heisst die Motion mit 82:1 Stimme gut.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 81:1 Stimme auf die Motion ein.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratsvizepräsident: Eintreten wird bestritten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: beantragt, nicht auf die Motion einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Auch wir unterstützen diese Steuersenkungen ausnahmsweise einmal. Früher war die Ehe die einzige Lebensform von Mann und Frau, heutzutage leben aber viele Partner/innen zusammen, ohne dass sie verheiratet sind. Sie haben oftmals gemeinsame Kinder und unterstützen sich auch sonst, wie das in der Ehe der Fall ist. Auch bei der Berechnung z.B. bei der Sozialhilfe oder beim betreibungsamtlichen Existenzminimum werden die Einkommen zusammengezählt, sie müssen sich unterstützen.

In der zweiten Säule erhaltene Konkubinatspaare oftmals heute schon wie Eheleute eine Partnerrente. Damit sind Sie zum Teil finanziell abgesichert. Bei der Schenkung oder Erbschaft ist es leider noch nicht so, dort werden Sie gleichgestellt mit übrigen Personen. Deshalb sind wir der Meinung, dass das abgeändert und auch auf die 10 Prozent gesenkt werden soll. Wir bitten Sie, die Motion zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf die Motion ist einzutreten.

Die Motion greift eine Fragestellung auf, die berechtigt ist und schlägt mit der reduzierten Besteuerung von Erbschaft und Schenkung einen sinnvollen Kompromiss vor. Konkubinatspaare leben eine Beziehungsform, die wie eine Ehe funktioniert, jedoch mit unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen einhergeht. Es ist befremdend, wenn der Konkubinatspartner/die Konkubinatspartnerin, einem übrigen Empfänger, also einer unbeteiligten Drittperson, gleichgestellt wird. Die Umsetzung der Motion ist somit ein weiterer Schritt, um Lebenswirklichkeiten auch steuerlich fairer abzubilden. Deshalb ist die Motion zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Die SP-Fraktion ist nicht unbedingt bekannt dafür, dass wir Motionen oder Vorstössen zustimmen, welche mit Steuereinbussen verbunden sind. Hier sind wir aber effektiv der Meinung, dass es korrekt ist, wenn Konkubinatspartner gleichbehandelt werden, wie Ehegatten. Wir stimmen ja demnächst über die Ehe für alle ab. Selbstverständlich könnte man auch der Meinung sein, keine Ehe für niemanden. Wir sind eigentlich nicht der Meinung, dass die Ehe ein derart heiliges Institut ist, welches wir zwingend erhalten müssen, sondern dass sämtliche Lebensformen in unserer Gesellschaft gleichermassen akzeptiert sein müssen. Hier geht es um einen gewissen Nachvollzug im Steuerrecht, den wir mittragen können. Wir stimmen der Motion zu, wobei ich anmerken muss, dass wir durchaus auch über die Einführung einer erweiterten Erbschaftssteuer sprechen würden, dann auch für alle.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten

Wir sind für Gutheissung und Eintreten. Wenn es um Steuersenkungen geht, ist das sehr in unserem Sinn. Die Senkung von 30 Prozent auf 10 Prozent und die Erhöhung des Freibetrags von 10'000 auf 25'000 Franken macht für uns Sinn. Das kostet den Kanton 1,5 Mio. Franken und ist verkraftbar.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Schöbi-Altstätten (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion und der Motionäre): Auf die Motion ist einzutreten.

Die tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnisse haben sich geändert, Menschen übernehmen zu Lebzeiten füreinander Verantwortung. Sie stehen sich regelmässig näher als Verwandte, auch wenn sie nicht verheiratet sind. Die wirtschaftliche Verbundenheit während einem gefestigten Konkubinatsleben ist vielfach eng, dennoch erreichet sie nicht die Verpflichtungsintensität einer Ehe. Dies zeigt sich, wenn die Auflösung einer Ehe durch Scheidung, jene in ein reines Haftungs- und Bezahlinstitut gewandelt hat. Eine steuerrechtliche Besserstellung des gefestigten Konkubinats, analog andern nahestehenden Personen und ein Abheben von den allen übrigen Empfängern entspricht dem zeitgemässen Rechtsempfinden und ist so im Gesetz zu verankern.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung der Motion.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021