Geschäft: Ersatzlösung nach Abschaffung der Liste säumiger Prämienzahler
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 43.21.04 |
Titel | Ersatzlösung nach Abschaffung der Liste säumiger Prämienzahler |
Art | KR Postulat |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 7.6.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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7.6.2021 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - SVP-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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21.9.2021 | Wortmeldung | Böhi-Wil zieht das Postulat im Namen der SVP-Fraktion zurück. Ich stelle mit einer gewissen Genugtuung fest, dass offensichtlich in diesem Rat eine gewisse Bereitschaft zu spüren ist, die Problematik der unbezahlten Prämien bzw. der verschuldeten Personen die Prämien nicht bezahlen wollen anzugehen. Daher möchten wir die Regierung nicht mit Vorstössen belasten, die sowieso keine Chance haben. Wir vertrauen darauf, dass die verschiedenen so genannten Komitments, die wir jetzt gehört haben, auch in den Gemeinden umgesetzt werden. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
21.9.2021 | Wortmeldung | Regierungsrat Damann: Auf das Postulat ist nicht einzutreten. Ich bin dankbar, dass doch die grosse Mehrheit eher für Nichteintreten ist, weil wir von der Regierung das auch so beantragen. Es ist mir schon klar, dass es bei Verschuldungen sehr früh nötig ist, dass die Leute beraten werden. Aber diese Beratungen, das ist Sache der Gemeinde und die Gemeinde, wie viele Vorredner schon gesagt haben, sind näher bei den Einwohnern als der Kanton. Ich glaube persönlich, umso früher man die Leute berät, umso besser und umso eher wird die Verschuldung kleiner werden. Wir möchten als Kanton den Gemeinden nicht vorschreiben, wie sie das machen müssen. Ich glaube, hier sind die Gemeinden genügend informiert, wie das gehen kann. Viele Gemeinden im Kanton St.Gallen machen das schon. Den Kanton Thurgau kann man einfach nicht mit unserem System vergleichen, es handelt sich dort um ein anderes System. Aus diesem Grund sollte man diese Systeme nicht miteinander vergleichen, dass wäre wie wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
21.9.2021 | Wortmeldung | Shitsetsang-Wil (im Namen der FDP-Fraktion): Auf das Postulat ist nicht einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
21.9.2021 | Wortmeldung | Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Auf das Postulat ist einzutreten. Angesichts des Lieferverzugs der Berichte und Entwürfe zu diversesten gutgeheissenen parlamentarischen Vorstössen verstehe ich die Haltung der Regierung zum gegenständlichen Postulat halbwegs. In ihrer Abwehrhaltung schiesst die Regierung aber über das Ziel hinaus. Das soll und darf aber nicht das Credo sein. Vielmehr muss getan werden, was getan werden muss. Gewiss, seit dem 1. Januar 2021 haben die Gemeinden die gesamten Verlustscheinforderungen zu begleichen und der Kanton ist somit fein aus dem Schneider. Sich aber angesichts dessen einfach aus dem Staub zu machen und das Problem den Gemeinden zu überlassen, ist einfach zu billig. Denn was will das Postulat? Ich zitiere: «Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat und infolgedessen auch den Gemeinden aufzuzeigen, wie der Anteil der säumigen Prämienzahler gesenkt bzw. deren Motivation, die Prämien zu bezahlen, gesteigert werden könnte, unter Berücksichtigung von entsprechenden Erfahrungen in anderen Kantonen und unter Beachtung der Gemeindeautonomie.» Die Erfahrungen des Kantons Thurgau sind sehr positiv, ein klassischer Fall einer Win-Win-Situation. Warum sollen wir St.Galler unseren Nachbarn nicht als Vorbild nehmen? Weil der Thurgau nur unsere kleiner Bruder ist und der grosse Bruder angeblich sowieso alles besser macht? Da bin ich ganz anderer Meinung. Wer profitiert letztlich an einem guten Postulatsbericht? Die Gemeinden und ihre Einwohner. Wir alle und insbesondere die Gemeindevertreter müssen eigentlich ein grosses Interesse an diesem Postulat haben. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
21.9.2021 | Wortmeldung | Lüthi-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf das Postulat ist nicht einzutreten. Wir sind mit der Postulantin einig, dass eine frühzeitige Begleitung der säumigen Versicherten einen Beitrag zur Vermeidung der Verlustscheine und einer langjährigen Verschuldung der Betroffenen geleistet werden kann. Die nicht einbringlichen Ausstände der Krankenkassenprämien bleiben seit Januar 2021 zu 100 Prozent bei den Gemeinden hängen. Diese können – allenfalls auch gemeinsam mit anderen Gemeinden – ein Fallmanagement analog zu jenem im Kanton Thurgau aufbauen. Dafür braucht es keinen Bericht des Kantons, dies liegt in der Kompetenz der Gemeinden – lassen wir diese selber entscheiden, wie viele Ressourcen sie für diese Aufgabe aufwenden möchten und mit welcher Priorität. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
21.9.2021 | Wortmeldung | Sulzer-Wil (im Namen der SP-Fraktion): Auf das Postulat ist nicht einzutreten. Aus Sicht der SP-Fraktion braucht es keine Ersatzlösung für die schwarze Liste. Wir unterstützen den Antrag auf Nichteintreten. Die Motionärin hat nur scheinbar die Interessen der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler. Im Fokus der SVP geht das nicht wirklich darum, den Menschen mit Schulden aus der Misere zu helfen? Sie will den Leuten den Druck, Sie nennen es Motivation, die Motivation steigern, dass die Prämien bezahlen, damit die finanzielle Belastung der Gemeinden sinkt. Darum geht es. Das ist aus unserer Sicht darum der falsche Ansatz, weil viele Menschen die Krankenkassenprämien schlicht nichtbezahlen können, obwohl sie vielleicht bezahlen wollten und das ist ein grosser Unterschied, denn wenn zu wenig Geld, das heisst im Haushalt, dann kann es sein, dass man aus diesem Grund die Krankenkassenprämien irgendwann nicht mehr bezahlen. Wir haben vorher von der IPV gesprochen. Wir haben gehört vom Vertreter der grünen Fraktion, mit welchen kleinen Einkommen, wo man eigentlich davon ausgehen könnte. Ja, das ist klar, dass die Prämienverbilligungen jemand 2'700 Franken ein. Auch bei diesem Einkommen hat man keinen Anspruch auf IPV ein Ergebnis ist, dass die Menschen die Prämien nichtbezahlen. Was die SP will, ist Früherkennung ist Beratung ist die Begleitung dieser Menschen mit Schulden oder von Menschen die Drogen sich zu Verschulden. Das ist unseres Erachtens wirklich sinnvoll und das ist etwas, das die Gemeinden bereits heute tun. Kennen Sie im Sozialhilfegesetz gibt es die entsprechende gesetzliche Grundlagen auch, dass die Gemeinden eben hier ihre Beratungs Dienstleistungen so ausgestalten, dass man frühzeitig diese Menschen und Familien erreichen und begleiten kann und das erachten wir als sinnvoll es dazu braucht es auch die Motion. Nicht. Wenn die Gemeinden dann diesen Auftrag wahrnehmen hat, kann es denn positiven begleitende Effekt haben, dass sich das auch positiv auf die finanzielle Seite der Gemeinde ausschlägt und sie dort entlassen wird. Aber das kann ich die primäre Zielsetzung sein. Zuerst sollte der Mensch mit dem Interesse sein, dass es diesen Schulden herauskommt und dass die Gemeinde anschliessend davon profitiert. Das ist wie dann ja positiver nachgelagerten Effekt. Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, dem Antrag der Regierung auf Nichteintreten zu folgen. Besten Dank. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
21.9.2021 | Wortmeldung | Warzinek-Mels (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf das Postulat ist nicht einzutreten. Wir haben uns in diesem Rat in den vergangenen Jahren intensiv mit allen Aspekten der sogenannten «schwarzen Liste» befasst. Ein besonderes Augenmerk galt dabei insbesondere auch allfälligen Ersatzmassnahmen nach Abschaffung der schwarzen Liste. Unser System der Krankenversicherung lebt bekanntlich vom Solidaritätsgedanken. Alle, Kranke und Gesunde, zahlen in dieses System ein, um damit denjenigen, die medizinische Hilfe benötigen, diese zu ermöglichen. Es ist schmerzlich feststellen zu müssen, dass eine kleine Randgruppe in der Bevölkerung diese gelebte Solidarität untergräbt, indem diese Personen die Krankenkassenprämien nicht zahlen, obwohl sie es könnten. Allerdings hören wir aus den Gemeinden, dass solche Individuen die Solidarität auch an anderen Orten fehlen lassen, beispielsweise beim Bezahlen der Steuern. Dieser Umstand stört auch uns in der Mitte-EVP-Fraktion und sollte eigentlich alle stören, die für das Solidaritätsprinzip einstehen. Somit haben wir mit dem Kernanliegen des geforderten Postulates durchaus Sympathie. Aufgrund der Erkenntnisse, die wir jedoch in den vergangenen Monaten haben gewinnen können, werden wir das Postulat dennoch nicht unterstützen. Zunächst einmal gibt es ja das Instrument der Betreibung, das automatisch greift, wenn jemand seine Krankenkassenprämien nicht zahlt, obwohl er es könnte. Tatsächlich werden mit diesem Instrument auch der grössere Teil der ausstehenden Prämien beglichen. Seit dem Jahr 2021 müssen die Gemeinden die ausgewiesenen OKP-Ausstände übernehmen. Insofern sind wir der Auffassung, dass das Postulat hier in diesem Rat am falschen Ort ist, denn es ist nicht am Kanton, den Gemeinden, die den Aufwand und die Risiken in diesem Geschäft tragen, nun vorzuschreiben, wie sie es besser machen könnten. Die Gemeinden sind unserer Auffassung nach die geeignete Staatsebene für dieses komplexe und unerfreuliche Geschäft, denn sie sind am nächsten bei den Menschen. In Gemeinden sind entsprechende Personen häufig bekannt und es ist selbstverständlich, dass die Gemeinden situationsgemäss das Richtige tun werden. Wo keine Aussicht auf Erfolg besteht, weil sich jemand bekannter Massen renitent verhält, werden die Gemeinden die entsprechend richtigen Massnahmen ergreifen, nicht mehr und nicht weniger und wo jemand tatsächlich Hilfe braucht, um im Alltag bestehen zu können um beispielsweise Sozialleistungen abzurufen, wird die Gemeinden im eigenen Interesse die Dienstleitung einer Sozialberatung erbringen. Dieses Vertrauen haben wir in unsere Gemeinden. Es besteht, ganz wie es die Regierung in ihrem Antrag auf «Nichteintreten» schreibt, somit keine Notwendigkeit die Gemeinden zur Durchführung eines Fallmanagements für OKP-Ausstände zu verpflichten. Aus reinem Eigennutz werden die Gemeinden automatisch das Richtige, das Angemessene und das Vernünftige tun. Die im Postulat angedachten Ersatzlösungen werden immer auch mit Zusatzaufwand verbunden sein und können im schlechtesten Fall zu einem Staatsausbau führen. Eine beispielsweise – ich nenne es jetzt mal so - «kantonale Beratungs- Unterstützungs- und Überprüfungsstelle für die Gemeinden zur Disziplinierung von säumigen Prämienzahlern» wollen wir konkret nicht. Damit würde der durch diese kleine Personengruppe angerichtete Schaden nur noch grösser. Auch das Postulat an sich bedeutet Aufwand. Wir meinen, dass die Dinge soweit diskutiert und klar sind, dass wir auf dieses Postulat verzichten können. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
21.9.2021 | Wortmeldung | Schwager-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf das Postulat ist nicht einzutreten. Der Entscheid zur Abschaffung der schwarzen Liste säumiger Prämienzahler und -zahlerinnen durch unseren Rat war ein richtiger. Betreibungen gegen säumige Versicherte können auch ohne Liste erfolgen und medizinisch notwendige Behandlungen sind zurecht auch bei Zahlungsausständen auszuführen. Die Regierung plädiert auf Nichteintreten. Unsere Fraktion schliesst sich dem an. Den St.Galler Gemeinden steht es heute schon frei, ein entsprechendes Fallmanagement einzuführen. Die Stadt St.Gallen etwa tut dies bereits dem Vernehmen nach mit einigem Erfolg. Aus Sicht unserer Fraktion ist es darum unnötig auf einen Postulatsbericht der Regierung zu warten. Vielmehr könnte schnell und unkompliziert innerhalb der VSGP über die Gemeindegrenzen hinweg ein entsprechender Austausch erfolgen. Sicher wären auch Vertreterinnen und Vertreter aus Thurgauer Gemeinden bereit, ihre Erfahrungen direkt und ohne zeitliche Verzögerung einzubringen. Aus unserer Sicht nimmt dieses Vorgehen auch am besten Rücksicht auf die hochgelobte Gemeindeautonomie. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
21.9.2021 | Wortmeldung | Böhi-Wil (im Namen der SVP-Fraktion): Auf das Postulat ist einzutreten. Denn, meine Damen und Herren, ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Die Stellungnahmen der Riege der Regierung zu unserem Postulat veranlasst mich an den Postulatsauftrag zu erinnern. Dieser lautete wie folgt, ich zitiere: die Regierung wird Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat in einem Postulatsbericht aufzuzeigen, wie der Anteil das säumigen Prämienzahler gesenkt bzw. deren Motivation, die Prämien zu bezahlen, gesteigert werden könnte, unter Berücksichtigung von entsprechenden Erfahrungen in anderen Kantonen und unter Beachtung der Gemeindeautonomie. Soweit das Zitat und wie antwortet die Regierung. Sie reagiert, indem sie auf den Postulatsauftrag nicht ein geht, sondern von der Kernfrage ablenkt und auf ihre Ablehnung des obligatorischen Fallmanagement hinweist. In der Tat habe ich vor einiger Zeit in meinem eigenen Namen verschiedene Personen aus den anderen Parteien gefragt, ob sie allenfalls die Einführung eines systematischen Fall Managements in den Gemeinden befürworten würden. Die Rückmeldungen dann zeigten, dass dafür keine Unterstützung vorhanden ist. Aus diesem Grund verzichten wir auf eine entsprechende Motion und in den Weg über ein Postulat umfassenden Regierung, alternative Vorschläge zum Fallmanagement zu bekommen. Dieser Auftrag wurde nicht erfüllt. Die Regierung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass wenn Verlustscheine für Ausstehende von Krankenkassenprämien vorliegen, die betroffenen Personen meist aussichtslos verschuldet sind. Weiter heisst es, dass mit einer möglichst frühzeitige Begleitung einen Beitrag zur Vermeidung von Verlustscheinen und einer langjährigen Verschuldung der Betroffenen geleistet werden könnte. In diesen Punkten sind wir uns völlig einig mit der Region und genau deshalb haben wir das Personal das Postulat eingereicht, denn es ist nicht akzeptabel, diese Entwicklung einfach so hinzunehmen. Sie ist schlecht für die betroffenen Personen und schlecht für die Gemeinden, die seit Anfang dieses Jahres bekanntlich die entsprechenden Verlustscheine Verlustscheine vollumfänglich übernehmen müssen. Dies mit Steuergeldern und auf Kosten der Personen, die ihre Krankenkassenprämien regelmässig bezahlen. Denn die Krankenkassen belasten diesen selbstverständlich ihre eigenen, ihren eigenen Anteil an Prämien ausstehenden. Ich weise nochmals darauf hin, dass der Postulatsauftrag in keinerlei Hinsicht erfüllt ist und dass die verlangten alternativen Vorschläge nicht vorhanden sind. Ich bitte Sie darum, geschätzte Kolleginnen Kollegen, auf unser Postulat einzutreten und es anschliessend gutzuheissen denken. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
21.9.2021 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf das Postulat. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |