Geschäft: Verzögerung Erweiterung und Erneuerung Regionalgefängnis Altstätten: Was sind die Gründe und wann verbessern sich die Haftbedingungen?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.21.59
TitelVerzögerung Erweiterung und Erneuerung Regionalgefängnis Altstätten: Was sind die Gründe und wann verbessern sich die Haftbedingungen?
ArtKR Interpellation
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung6.6.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 7. Juni 2021
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 14. September 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
7.6.2021Gremium2.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2021Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Wir wissen mittlerweile alle dass sich der Bau, die Erweiterung und die Sanierung des Gefängnisses Altstätten sich verzögern, dies auf Grund von Verunreinigungen des Bodens. Was bei dieser Interpellation im Zentrum stand, war primär die Frage, wann sich die Haftbedingungen endlich verbessern. Mit der Inbetriebnahme und eben auch der Erweiterung dieses Gefängnisses sollen bestehende Kleinstgefängnisse aufgehoben werden, Kleinstgefängnisse, in denen die Haftbedingungen nicht mehr den heutigen Standards entsprechen.

Die Regierung weist daraufhin, dass das Gefängnis Altstätten, sofern nun alles einiger einigermassen planmässig läuft, 2028 in Betrieb genommen werden kann. In der ursprünglichen Vorlage, als wir diese Kredite gesprochen haben, ging man davon aus, dass das 2024 der Fall sein wird. Wir haben in der Botschaft also eine Verzögerung von vier Jahren. Wir haben jetzt den Nachtragskredit zur Beratung erhalten, weil es eben diese Altlastensanierung braucht. Was uns wirklich Sorgen bereitet ist der Umstand, dass sich während dieser Zeit die Haftbedingungen nicht verbessern sollen. In Gossau wird das Gefängnis weiterhin betrieben werden. Die Regierung weist daraufhin, dass die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) 2016 in einem Rapport über einen Besuch im Jahr 2015 berichtet hat, dass die Haftbedingungen materiell nicht zu beanstanden seien. Allerdings, und das verschweigt die Regierung etwas in ihrer Interpellationsantwort, wurde von der NKVF durchaus Kritik geäussert. Sie hat nämlich festgehalten, dass etwa der Freigang, also der Aussenraum, wo man sich notabene nur eine Stunde lang pro Tag aufhalten darf, den Anforderungen nicht genügt. Sie hat ebenfalls festgehalten, dass keinerlei Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden sind, was eben auch den Anforderungen an moderne Haftbedingungen absolut nicht mehr zu genügen vermag.

Wir sehen dringenden Handlungsbedarf und für uns ist zentral, dass sich die vorberatende Kommission, welche die Botschaft zum Nachtragskredit zum Gefängnis Altstätten beraten wird, auch der Frage annimmt, wie es während dieser vier Jahre mit den Haftbedingungen in den Kleinstgefängnissen weiter gehen soll. Deshalb wäre es ist richtig und wichtig, dass auch das Sicherheits- und Justizdepartement anwesend ist, wenn die Botschaft beraten wird. Es ist eine schwierige Situation, es ist nicht die Schuld der Regierung, dass es nicht vorwärtsgeht, aber wir finden, dass diese Fragen geklärt werden müssen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021