Geschäft: Berichterstattung 2021 der Staatswirtschaftlichen Kommission

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer82.21.03
TitelBerichterstattung 2021 der Staatswirtschaftlichen Kommission
ArtKR Berichterstattung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungKantonsrat
Eröffnung20.5.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.6.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BerichtBericht der Staatswirtschaftlichen Kommission vom 6. Mai 2021
AntragAntrag der Regierung vom 25. Mai 2021
AllgemeinBeratungsschema vom 25. Mai 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
26.5.2021Gremium24.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
7.6.2021Abschnitt 5 Ziff. 2 (Wortlaut des Auftrags)30Antrag der Staatswirtschaftliche Kommission75Antrag der Regierung15
7.6.2021Antrag der Regierung zu Abschnitt 5 Ziff. 2 (Auftrag)104Zustimmung2Ablehnung14
Statements
DatumTypWortlautSession
7.6.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin, stellt fest, dass der Kantonsrat Kenntnis genommen hat vom:

  • Bericht 2021 der Staatswirtschaftlichen Kommission
  • Geschäftsbericht der Regierung über das Jahr 2020
  • Bericht der kantonalen Fachstelle für Datenschutz über das Jahr 2020
  • Bericht Stand Zwischenstaatliche Vereinbarungen

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Regierung mit 104:2 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Regierung dem Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission mit 75:30 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wie richtig ausgeführt wurde, haben wir in jüngster Zeit aufwendigen Verfahren durchgeführt geführt, um diese Ersatzverwaltungen sicherzustellen. Erlauben Sie mir kurz Ihnen diesen Prozess aufzuzeigen, wie das in der Regel abläuft: Es ist so, dass zuallererst das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht eine Liste von geeigneten Gemeinden zusammenstellt, die in Frage kommen würden, um eine solche Ersatzverwaltung zu übernehmen. Da gibt es zu beachten, dass auch bei dieser Gemeinde keine Ausstandsgründe vorliegen dürfen und es müssen auch die entsprechenden Kenntnisse und Ressourcen vorhanden sein. Dann werden diese Gemeinde angefragt, ob sie allenfalls bereit wären, freiwillig diese Ersatzverwaltung zu übernehmen. Wenn das gelingt und sich die Gemeinde bereit erklärt, wird allen Betroffenen das rechtliche Gehör eröffnet. Schliesslich wird die Gemeinde zur Ersatzverwaltung eingesetzt und es gibt auch eine Regelung bezüglich Kostenübernahme. Nach Rechtskraft dieser Ersatzverwaltungseinsetzung werden auch die Akten übergeben. Sie sehen, es ist sehr komplex und zentral in diesem Verfahren ist Punkt 2, in dem Gemeinden angefragt werden, ob sie freiwillig diese Ersatzverwaltung übernehmen würden, und in jüngsten Fällen ist es nur dank der umsichtigen Vermittlung der VSGP gelungen, solche Gemeinden zu finden, weil das doch auch immer aufwendige Verfahren sind und die Ressourcen überall knapp sind.

Deshalb sieht es die Regierung auch, dass es angezeigt wäre, sich hier Gedanken zu machen und eine bessere Lösung zu finden. Wenn es so lange dauert, bis man ein Ersatzverwaltung einsetzen kann, sind immer auch die Bürgerinnen und Bürger betroffen, die ja ein Gesuch bei der Gemeinde eingereicht haben und dieses behandelt haben wollen. Das ist sicher nicht im Sinne des Service Public und deshalb regt die Regierung an, dass man diese Gesetzesänderung an die Hand nehmen sollte, allerdings mit einem leicht offener formulierten Auftrag, als das die Staatswirtschaftliche Kommission möchte. Sie schlägt vor, dass man das mittels dieser Stellvertreterregionen oder -gemeinden regeln sollte. Wir sind der Meinung, wir müssen hier den Fächer auf machen. Wir sollten schauen, welche möglichen Lösungen überhaupt für dieses Problem bestehen, eine breite Auslegeordnung machen und dann entscheiden, welches die richtige Lösung ist. Diese werden wir Ihnen dann gerne vorschlagen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Zoller-Quarten (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Auch wir sehen hier einen gewissen Handlungsbedarf, obwohl die Zahl der Fälle nicht allzu gross ist. Zum Teil sind sie ein bisschen spektakulär, aber meines Wissens waren es im letzten Jahr vier Fälle, die von so einem Gesetz betroffen wären. Wir ziehen den Antrag der Regierung dem Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission vor, weil der Fächer für mögliche Lösungsansätze im Antrag der Regierung breiter gefasst ist.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung



Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Abschnitt 5 Ziff. 2 (Auftrag). Freund-Eichberg, Kommissionsvizepräsident: Dem Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission ist zuzustimmen.

Ich gebe gerne Auskunft über unseren Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission und den Antrag der Regierung. Die Staatswirtschaftliche Kommission hat die Frage geprüft, wie die Befangenheits- und Ausstandsregeln in den Gemeinden umgesetzt werden und was passiert, wenn eine Mehrheit des Gemeinderats befangen oder im Ausstand ist? Wenn sich die Mehrheit des Gemeinderats im Ausstand befindet, ist der Rat nicht beschlussfähig und es muss ein Gesuch um Einsetzung einer Ersatzverwaltung an das AfGB gestellt werden. Das AfGB sucht daraufhin eine geeignete Ersatzverwaltung, die das Mandat freiwillig übernimmt.

Das AfGB stellt in jüngster Zeit eine Zunahme der Gesuche fest, zudem lassen sich aufgrund des erhöhten Zeitbedarfs und der zusätzlichen Belastung für eine Gemeinde kaum freiwillige Ersatzverwaltungen finden. Die Staatswirtschaftliche Kommission hält fest, dass das AfGB das Thema Ausstand und Ersatzverwaltung näher prüfen sollte und gegebenenfalls Präzisierungen vornehmen muss. Sie begrüsst die Idee einer Annahmeverpflichtung einer Gemeinde als Ersatzverwaltung einer anderen Gemeinde. Hiermit sollte das AfGB befähigt werden, Stellvertreterregionen zu definieren und nötigenfalls Ersatzverwaltungen zuzustimmen. Dazu braucht es eine Gesetzesanpassung. Wir sind der Meinung, dass das AfGB dafür zuständig ist. Die Regierungsfassung meint, es sollte offen formuliert werden, wer dafür zuständig ist. Wir von der Staatswirtschaftlichen Kommission meinen, dass nur das AfGB dazu befugt ist.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Benedikt van Spyk, Staatssekretär: Im Grundsatz werden die eingegangenen Frage nicht streng nach einem Risiko priorisiert, aber es findet sicher je nach Anfrage eine gewisse Beurteilung statt, auch nach der Dringlichkeit, das ist insbesondere auch wichtig. Gewisse Anfragen sind dringlich. Daher ist sicher eine gewisse Beurteilung der inhaltlichen Bedeutung der Frage damit verbunden. Dass jetzt aber eine strenge Beurteilung nach dem Risiko erfolgt, ist nach meinem Wissensstand bei der Fachstelle so nicht vorgesehen. Es wird versucht, möglichst nach der Dringlichkeit die Fragen abzuarbeiten, so dass dann auch eine gewisse Antwort bei den Fragestellern vorliegt.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Abschnitt 3.5 (...). Cavelti Häller-Jonschwil: Ich habe eine Frage zum Datenschutz. Die Bandbreite der Anfragen ist sehr gross. Fast ein Drittel der Tätigkeit wird für Anfragen beansprucht und nur 15 Prozent der Aufgaben betreffen Vorhaben mit hohem Risiko, deshalb meine Frage: Werden die Anfragen nach Risiko für die Grundrechte der betroffenen Personen priorisiert oder sind alle Anfragen grundsätzlich gleichwertig?

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Regierungspräsident Mächler: Ich glaube, man muss nicht sehr weise sein, um feststellen zu können, dass das damalige Szenario, das wir im Herbst 2020 für die damalige Sanierung unterlegt haben, nicht so gekommen ist, wie wir gehofft hatten. Es ist deutlich schlechter gekommen. Im damaligen Szenario sind wir davon ausgegangen, dass voraussichtlich im Frühjahr 2021 gewisse Veranstaltungen wieder möglich sind. Heute wissen wir, dass das nicht möglich war. Und wir wissen heute nicht, ob 2021 eine OLMA stattfinden kann, ich möchte diesbezüglich jedenfalls keine Wette abschliessen. Und wenn sie stattfinden kann, wissen wir nicht, wie lukrativ sie sein wird. Der Verwaltungsrat der OLMA hat also einen schwierigen Entscheid zu fällen.

Und deshalb ist es so, Widmer-Wil, die Situation ist sicherlich angespannter, als wir das damals angenommen haben. Ich kann aber sagen, aktuell ist Liquidität vorhanden. Man muss nicht sofort agieren, aber es kann durchaus sein, und das hängt auch davon ab, ob die OLMA in diesem Herbst stattfinden kann oder nicht, es gibt Herausforderungen. Diese Herausforderungen, die muss man aktuell miteinander diskutieren. Deshalb gibt es auch aktuell Gespräche mit der Stadt, die in dieser Thematik im Lead ist, weil sie der grösste Genossenschafter ist , mit dem Kanton, aber auch mit den Bankent, auch in diesem Monat. Ich glaube, wir sind gut beraten, wenn wir miteinander versuchen eine mögliche Lösung zu finden. Aber ich kann Ihnen heute noch nicht sagen, wie diese Lösung aussieht Ich kann Ihnen heute auch noch nicht sagen, ob es tatsächlich noch eine gewisse Sanierung braucht. Aber ich weiss heute, dass die Situation nicht so eingetroffen ist, wir wir es damals erhofft haben, und deshalb ist die Bemerkung, dass es angespannter ist, zutreffend.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

S. 22 oberster Abschnitt. Widmer-Wil zu Regierungsrat Mächler: Es geht um die Olmamessen. Wir freuen uns natürlich alle, dass wir von diesem Tagungslokal demnächst wieder zurück in den Kantonsratssaal wechseln dürfen und diese Räume wieder für erfolgreich Messeveranstaltungen zur Verfügung gestellt werden können. Jetzt lese ich in diesem Abschnitt, dass die Staatswirtschaftliche Kommission die Befürchtung hat, dass sich die Finanzsituation der Olmamessen deutlich verschlechtert hat. Wir haben ja für die Olmamessen im letzten Jahr einen massgeblichen Beitrag gesprochen. Dieser basierte auf einem Szenario, das mittlerweile vermutlich bereits überholt ist und sich leider verschlechtert hat. Deshalb meine Frage: Teilt die Regierung die Ansicht, dass sich die Finanzsituation der Olmamessen deutlich verschlechtert hat? Hat sie allenfalls konkretere Angaben und müssen wir damit rechnen, dass uns demnächst eine zweite Kreditvorlage unterbreitet wird?

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Freund-Eichberg, Kommissionsvizepräsident: Wir können in der Staatswirtschaftlichen Kommission nicht immer alles kontrollieren und überprüfen. Zu den zwischenstaatlichen Vereinbarungen gibt es einen extra Bericht, in dem das behandelt wurde. Bei den öffentlichen Anstalten haben wir jetzt einmal darauf verzichtet, zugunsten der hier aufgeführten Prüfungen und um nicht immer jedes Jahr alles zu machen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Abschnitt 2.3 (...). Monstein-St.Gallen zu Freund-Eichberg, Vizepräsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Weshalb wurde für das Prüfungsjahr 2020/2021 auf eine Prüfung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen verzichtet? Dies geht aus dem Bericht nicht hervor.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Dürr-Gams tritt bei der Beratung des Abschnitts 2.3 in Ausstand.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Freund-Eichberg, Kommissionsvizepräsident: Es geht nicht darum, wie sich dass die Staatswirtschaftliche Kommission vorstellt, sondern dass es eine Gesetzesanpassung braucht. Bis jetzt war es so, dass die Ersatzverwaltung freiwillig gesucht wurde. Jetzt ist im Kanton St.Gallen mehrmals die Situation eingetreten, dass diese Ersatzverwaltung eingesetzt werden musste und keine Freiwilligen mehr gefunden wurden. Wie und wo man das umsetzt, wird Diskussion der Gesetzesanpassung sein. Bei der Umsetzung sind wir relativ offen. Was wir festgestellt haben, dass jemand sagen muss, wie, wo und wer das am Schluss auch macht.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona: Die Staatswirtschaftliche Kommission bringt die Idee ins Spiel, Stellvertreterregionen bei Ersatzverwaltungen zu bestimmen und dann auch dem Amt für Gemeinden und Bürgerrecht (AfGB) die Kompetenz zu geben, solche Ersatzverwaltungen zu bestimmen.

Ich habe eine Frage an den Vizepräsidenten der Staatswirtschaftlichen Kommission: Wie stellen Sie sich dieses Modell genau vor? Wie funktioniert das genau? Wie werden die Stellvertreterregionen bestimmt und wie werden auch die einzelnen Ersatzverwaltungen bestimmt?

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Regierungsrat Kölliker: Es ist so, dass der Kantonsrat der Regierung den Auftrag erteilt hat, diese Finanzstatistik der Schulvergleichszahlen zu erstellen und auch öffentlich zu machen. Wir haben im Jahr 2018/2019 um Fristverlängerung nachgesucht, weil ein einheitliches Rechnungslegungsmodell (RMSG) für den Kanton St.Gallen in Erarbeitung war. Vorher war eine Vergleichbarkeit nicht gegeben. Wir haben das jetzt abgewartet, und jetzt, wo diese einheitlichen Rechnungslegungsmodelle bei den Gemeinden umgesetzt sind, haben wir diese Vergleichszahlen in dem Sinn erstellt und auch mit Medienmitteilung vom 29. April 2021 publik gemacht. Wir haben dabei auch darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ranking unter den Schulgemeinden nicht angezeigt ist, weil verschiedene Einflussfaktoren diese Kosten beeinflussen, seien das Klassengrössen, Mengengerüst, Alter des Lehrkörpers, Amortisation, Aufwand in der Sonderpädagogik, Aufwand Freifächer usw. Das relativiert diese Vergleichbarkeit. Wie erwähnt, es war ein Auftrag des Kantonsrates, den wir zu erfüllen hatten.

Gleichzeitig war auch enthalten, dass wir eine Vergleichbarkeit mit den Kosten anderer Kantone nachweisen. Wir haben eine Arbeitsgruppe unter den Kantonen Aargau, Luzern und St.Gallen eingesetzt, beauftragt von den Bildungsdirektoren. Wir haben das auch abgeklärt, mit Berichterstattung zuhanden der Bildungsdirektoren. Diese Abklärungen haben ergeben, dass die Vergleichbarkeit unter den Kantonen nicht gegeben ist. Es ist aber unter den Kantonen schweizweit ebenfalls ein einheitliches Rechnungslegungsmodell (HRM2) vorgesehen. Sobald der Fortschritt dies dann dort zulässt, ist vermutlich in einigen Jahren auch dort eine Vergleichbarkeit besser gegeben.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil: Ich würde gerne eine Frage stellen, die sich in erster Linie wahrscheinlich an Regierungsrat Kölliker richtet vielleicht an zweiter Stelle auch an Regierungsrat Mächler. Es betrifft die Finanzstatistik: Wie beurteilt die Regierung insgesamt die Vergleichbarkeit der Gemeinden? Es geht hier um das Vergleichen von reinen Zahlen, unbeachtet von Investitionsdetails. Können z.B. die durchschnittlichen Kosten je Schulkind tatsächlich miteinander verglichen werden? Was ist der Zweck davon, oder ist der Wettbewerb unter den Gemeinden hier erwünscht und ist das der richtige Ansatz?

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Ich nehme gerne Stellung zu den diversen Fragen und Bemerkungen, die Sie auch im Eintreten geäussert haben, rund um den Geschäftskreis im Departement des Innern, der die Grundbuchämter in unserem Kanton betrifft.

Es ist richtig, und das wurde ebenfalls betont und geht auch aus dem Bericht hervor, dass wir im Bereich Grundbuchaufsicht Pendenzen haben. Das hängt einerseits damit zusammen, dass wir Personalressourcen nicht hatten, die wir heute glücklicherweise haben. Wir hatten aber in den letzten Monaten auch wieder Vakanzen. Dieses Problem besteht schon länger, ich verstehe und kann nachvollziehen, dass das für die Gemeinden auch schwierig ist. Wir haben deshalb vor einiger Zeit eine externe Organisationsanalyse in der Grundbuchaufsicht durchgeführt, welche einen Ressourcenbedarf aufgezeigt und die Organisationsanalyse hat auch aufgezeigt, dass die Schwierigkeiten in der Grundbuchaufsicht unter anderem auch mit der heutigen Struktur der kommunalen Grundbuchämter zusammenhängen. Die Problematik der Personalressourcen haben wir teilweise gelöst. Wir konnten mit der Ämterzusammenführung per 1. Juni 2020, das Amt für Grundbuch und das Zivilstandswesen schaffen. Aus dieser Ämterzusammenführung konnten wir 100 Stellenprozente für die Grundbuchaufsicht zur Verfügung stellen. Wir haben dort mehr Ressourcen und werden nun auch diese angesprochenen Pendenzen im Bereich der Merkblätter und Kreisschreiben aufarbeiten können.

Ein weiteres Thema, das angesprochen wurde, ist die Ausbildung der Grundbuchverwalterinnen und -verwalter. In diesem Thema sind wir mit der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) sehr eng unterwegs, laufend die Bedürfnisse abzuklären und diesen auch nachzukommen, sofern das möglich ist.

Nun äussert die Staatswirtschaftliche Kommission eine Erwartung an das Departement bzw. an die Regierung, und für mich, und ich denke, ich kann hier auch für die Regierung sprechen, ist ganz klar, dass wir diesen Auftrag ergebnisoffen entgegennehmen. Die Regierung ist auch der Ansicht, dass man Strukturveränderungen in keiner Weise von oben herab diskutieren oder aufdoktorieren muss, sondern das muss von unten herauf kommen. Aber wir würden gerne prüfen, welche Struktur wir haben und diese analysieren. Wir vergleichen diese auch auftragsgemäss gerne mit den Modellen aus anderen Kantonen. Was ich ganz wichtig finde: Die Staatswirtschaftliche Kommission regt an, dass man die Vor- und Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Gemeinden aufzeigen soll. Hier denke ich nicht nur an eine Zentralisierung, sondern dass wir uns auch dringendst Fragen zur Digitalisierung stellen müssen. In diesem Sinne habe ich die Erwartung der Staatswirtschaftliche Kommission verstanden und bin zuversichtlich, dass wir uns gemeinsam auf diesen Weg machen können.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Freund-Eichberg, Kommissionsvizepräsident: Es ist mir durchaus bewusst, dass das Subsidiaritätsprinzip in den Gemeinden stimmt und auch richtig ist. ich zitiere aus dem Bericht: «Die Staatswirtschaftliche Kommission ist der Ansicht, dass zukunftsfähige Strukturen zu prüfen, dabei die Vor-und Nachteile zu analysieren und die Auswirkungen für die Einwohnerinnen und Einwohner sowie für die Gemeinden zu berücksichtigen sind.» Wir stellen fest, dass der Fachkräftemangel akut ist und zu wenig Ausbildungen gemacht werden, weshalb wir zu wenig Grundbuchbeauftragte haben. Deshalb wollen wir hier ansetzen und die Ausbildung verstärken. Aber wir müssen natürlich auch prüfen, wie die Strukturen sind und wo allenfalls Nachbesserungsbedarf besteht, dabei müssen die Gemeinden berücksichtigt werden.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Abschnitt 2.2 (Grundbuchaufsicht). Thoma-Andwil: Mit Interesse lese ich auf S. 16 den Bericht im Kapitel Grundbuchaufsicht. Es werden Probleme erläutert, welche ich durchaus auch sehe. Wir haben nämlich gewisse Probleme in der Ausbildung, regelmässige Kreisschreiben usw., welche nicht erfolgen. Es geht aber nicht an, dass der Kanton mit diesem Bericht durch die Staatswirtschaftliche Kommission aufgefordert wird, Strukturen im Grundbuchwesen der Gemeinden zu überprüfen. Dies verletzt meiner Meinung nach klar das Subsidiaritätsprinzip. Das Subsidiaritätsprinzip besagt ja, dass höhere staatliche Institutionen nur dann regulativ eingreifen sollten, wenn die Möglichkeiten der niedrigeren Hierarchieebene nicht ausreichen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen – das ist nicht der Fall. Die Gemeinden sind absolut in der Lage selbst zu beurteilen, ob in ihrem Hoheitsbereich Strukturanpassungen notwendig sind oder nicht. Dafür brauchen wir Gemeinden den Kanton nicht. Mir ist nicht bekannt, dass die Gemeinden ein entsprechendes Gesuch dem Departement des Innern eingereicht haben. Wir brauchen in dieser Sache den Kantonen nicht, aber vielen Dank für das Angebot.

Verschiedentlich habe ich vernommen, dass für die Aufgabenerfüllung des Grundbuchinspektorats im Bereich der regelmässigen Kreisschreiben usw. an die Grundbuchämter zu wenig Ressourcen beständen – dies bedaure ich. Dies muss überprüft werden und nicht die Strukturen der Gemeinden. Es wäre demnach zielführender, die Ressourcen am richtigen Ort einzusetzen, nämlich dort, wo der Kanton, das Grundbuchinspektorat, gegenüber den Gemeinden aus meiner Sicht den Job momentan nicht richtig macht und auch nicht richtig machen kann.

Meine Frage an die Kommission: Ist Ihnen das Subsidiaritätsprinzip bekannt? Mir ist dieser Vorschlag ein bisschen suspekt.

Eine Frage an Regierungsrätin Bucher: Darf ich davon ausgehen, dass Sie mit den Gemeinden vorgängig sprechen, bevor Sie Prüfungen in deren Hoheitsgebiet machen?

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Das Ermessen betrifft vor allem die Rechtsnormen z.B. ein Gesetz. Diese Rechtsnorm sagt auch aus, ob überhaupt ein Ermessen zulässig ist oder nicht. Man hat innerhalb des rechtlichen Rahmens das Ermessen, wenn dieses vorgesehen ist. Dieser Ausdruck begleitet mich seit dem 1. Juni 2020. Darauf werde ich immer wieder hingewiesen und gefragt, wie wir damit umgehen. Für mich ist klar, wenn wir den Ermessensspielraum ausschöpfen, dann immer zugunsten der Bauherrschaft. Wir werden diesen aber selbstverständlich nicht überschreiten, weil wir dann eine Rechtsnorm überschreiten würden. Das ist unsere Haltung, die wir auch weiterhin so einnehmen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Freund-Eichberg, Kommissionsvizepräsident: Wir stellen ja nur fest, dass der Spielraum nicht ausgenützt wird. D.h. beispielsweise sind Formulare teilweise zu umfassend und es noch ein zusätzliches Formular gibt usw. Es geht auch um die Fristen, Wenn ein Gesuch nicht vollständig eingereicht wird und Unterlagen fehlen, wird es sistiert und erst nach Erhalt der Unterlagen wieder weiterbearbeitet, was erschwerend ist. Wir von der Staatswirtschaftliche Kommission, wollen dass bei wenig aussagekräftigen Unterlagen, die nicht vorhanden sind, die Frist weiterläuft und dadurch auch eine Baubewilligung schneller geprüft werden kann.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung



Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Abschnitt 2.1.3 (...). Bisig-Rapperswil-Jona: Ich gabe eine Frage zum Abschnitt 2.1.3, hier fordert die Staatswirtschaftliche Kommission, dass der Spielraum bei der Gesuchsprüfung im Baudepartement maximal ausgenutzt wird. Meine Frage einerseits an den Vizepräsidenten der Staatswirtschaftlichen Kommission: Wie möchten Sie hier willkürliche Entscheidungen verhindern, wenn Sie den maximalen Spielraum fordern und keine objektiven Kriterien?

Die Frage an Regierungsrätin Hartmann: Wie schätzen Sie den Spielraum ein, den die Bauverwaltung hier in der Gesuchsprüfung hat?

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Die Grafik betrifft die Bauten ausserhalb der Bauzonen. Diese Werte wurden nicht regelmässig und umfassend aufgenommen, daher kann man keinen Vergleich mit der Vergangenheit ziehen. Es war auch nie so vorgesehen, dass dies explizit so aufgeführt wird, da die Auswertung sehr schwierig ist. Meines Erachtens hat die Staatswirtschaftliche Kommission hier auch keine Zielwerte festgelegt. Für den Bruttodurchlaufprozess, für diese Zeiten wäre es sowieso schwierig, weil man da auch auf Dritte angewiesen ist, im Gegensatz zu den Nettodurchlaufzeiten.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Abschnitt 2.1.(...). Mattle-Altstätten: Ich hätte eine Frage an die Vorsteherin des Baudepartementes, Regierungsrätin Hartmann. Auf S. 9 Berichts der Staatswirtschaftliche Kommission werden in der Abbildung die durchschnittlichen Durchlaufzeiten der Jahre 2018 und 2019 dargestellt. Bestehen diese Werte auch für frühere Jahren und/oder werden diese Werte weiterhin erhoben, damit ein langjähriger Vergleich ermöglicht wird?Hat die Staatswirtschaftliche Kommission allenfalls Zielwerte für die Durchlaufzeit festgelegt, welche innert einer vorgegebenen Zeitspanne erreicht werden müssen?

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es fällt auf, dass die Staatswirtschaftliche Kommission in diesem Jahr in erster Linie Empfehlungen und Erwartungen formuliert und keine eigentlichen Anträge. Die GRÜNE-Fraktion unterstützt sämtliche Empfehlungen und Erwartungen. Auch wenn diese zum Teil wenig verbindlich formuliert sind, erwarten wir doch, dass die Erwartungen sauber umgesetzt werden. Sollte dies, aus welchen Gründen auch immer, nicht oder nur abgeschwächt erfolgen, dann erwarten wir, dass dieser Rat sauber und innerhalb der Frist informiert wird. In den Fällen, in denen die Anträge der Staatswirtschaftlichen Kommission nicht unterstützt werden, werden wir uns in der Spezialdiskussion äussern. Wir werden – mit einer Ausnahme – die Empfehlungen der Staatswirtschaftlichen Kommission unterstützen.

Noch eine Würdigung über den Amtsbericht: Die Empfehlungen, die von der Staatswirtschaftliche Kommission in den letzten Jahren formuliert worden sind, wurden weitgehend umgesetzt – es lohnt sich wirklich. Dieser Bericht ist, wenn man ihn mit vergangenen Berichten vergleicht, gut erarbeitet und liefert einen guten Überblick über die Staatstätigkeit. Informativ ist auch der Ausblick, der jeweils am Schluss formuliert wird. Natürlich könnte man das eine oder andere noch ein bisschen informativer gestalten. Die Verantwortlichen sind informiert über das, was die Staatswirtschaftliche Kommission eigentlich erwartet.

Wir unterstützen mit Nachdruck die Vorgabe, dass bei der Wahl von Mitgliedern in oberste Leitungsorgane immer Männer und Frauen vorgeschlagen werden. Das ist eine Daueraufgabe, im Jahr des Frauenstimmrechts erst recht.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Zoller-Quarten (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Staatswirtschaftliche Kommission prüft jährlich die Geschäftstätigkeit von Regierung, Verwaltung und staatsnahen Körperschaften. Die Prüfungstätigkeit umfasst Themen wie das Einhalten von Vorschriften und Vorgaben, die Zweckmässigkeit von Strukturen und Prozessen, die Qualität der staatlichen Dienstleistungen oder die Effizienz in der Erbringung dieser Dienstleistungen. Ein Teil der Prüfungstätigkeit ist sozusagen die Pflicht, etwa die Kontrolle der zwischenstaatlichen Vereinbarungen, des Regierungscontrollings oder der Fachstelle für Datenschutz. Der andere Teil ist quasi die Kür bzw. es sind die Prüffelder, die sich die Staatswirtschaftliche Kommission selber vorgibt.

Die CVP-EVP-Fraktion ist der Meinung, dass die Staatswirtschaftliche Kommission ihren Aufgaben bestens nachgekommen ist, die richtigen Prioritäten gesetzt und einen aufschlussreichen Bericht vorgelegt hat. Wir sind deshalb für Eintreten und Kenntnisnahme des Berichts. Darüber hinaus unterstützen wir die Empfehlungen und Erwartungen, welche die Staatswirtschaftliche Kommission in ihrem Bericht abgibt. Zu den umstrittenen Anträgen äussern wir uns in der Spezialdiskussion. Wir danken der Staatswirtschaftliche Kommission und der Staatskanzlei für die gute Arbeit. Gleichzeitig ermuntern wir sie, an Themen wie Baubewilligungsverfahren und Verfahrenskoordination dranzubleiben.

Der Geschäftsbericht der Regierung ist ansprechend gestaltet, verständlich verfasst und gibt einen umfassenden Überblick auf zentrale und aktuelle Themen der Staatstätigkeit.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Maurer-Altstätten (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Bericht gibt einen facettenreichen Einblick in die Staatstätigkeit und zeigt die Prüfungstätigkeit der Kommission nachvollziehbar und schlüssig auf. Unsere Fraktion kann die Schlussfolgerungen der Staatswirtschaftlichen Kommission unterstützen und schliesst sich insbesondere dem Lob betreffend den Geschäftsbericht der Regierung an. Dieser ist gut aufgebauten, flüssige lesbar und ergibt einen sehr guten Überblick, insbesondere über das Projektportfolio und die geplanten Gesetzesvorhaben. Wo ein bisschen Kritik am Bericht der Regierung geübt wird, so sehen wir das glücklicherweise als ein Jammern auf hohem Niveau an, Verbesserungsvorschläge kann man immer anbringen. Den Einschätzungen und Empfehlungen im Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission schliessen wir uns weitestgehend an, nicht zuletzt im Bereich der gleichwertigen Vertretung beider Geschlechter in Leitungsorganen von Institutionen mit kantonaler Beteiligung. Mit Bezug auf den Auftrag gemäss Abschnitt 5 Ziff. 2 des Berichts hingegen teilt die Fraktion die Meinung der Regierung und bevorzugt deren offeneren Wortlaut. Im Übrigen werden wir uns zu den Anträgen der Staatswirtschaftlichen Kommission und der Regierung im Rahmen der Spezialdiskussion wo nötig äussern.

Erlauben Sie mir zwei Worte zum Bericht der Datenschutzfachstelle vorab: Zu diesem Bericht gibt es an und für sich keine besonderen Bemerkungen. Die Kommission hat über ihre Delegation festgestellt, dass die Fachstelle gute Arbeit leistet und immer noch voll ausgelastet ist. Bemerkenswert erachten wir in diesem Zusammenhang, dass im Bereich Datenschutz je länger je mehr IT-Know-How notwendig wird. Hier wird in Zukunft möglicherweise Anpassungsbedarf auftauchen.

Ein Wort zum Bericht des Nachrichtendienstes: Datenschutz ist Vertrauenssache, das haben wir im wahrsten Sinne des Wortes gerade in dieser Delegation bemerkt. Die Delegation der Staatswirtschaftlichen Kommission hat keinen Einblick in die Arbeit des Nachrichtendienstes. Umso wichtiger ist es, dass vertrauenswürdige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei in diesem Bereich tätig sind und von vertrauenswürdigen Mitgliedern geprüft werden. Die Staatswirtschaftliche Kommission führt hier nur eine Oberaufsicht ohne direkten Einblick in die Tätigkeit.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Mattle-Altstätten (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Dokumente geben einen guten Überblick über den Stand der Arbeiten. Ich möchte an dieser Stelle lediglich auf einige Feststellungen eingehen. Im Verlauf der Debatte werden wird zu einzelnen Punkten konkrete Fragen stellen.

Wir bedanken uns bei der Staatswirtschaftlichen Kommission für die vertiefte Prüfung der Baubewilligungsverfahren, ein Prozess, der aufgrund langer Durchlaufzeiten bei Kundinnen und Kunden immer wieder zu erheblichem Unmut führt. Den Ausführung der Staatswirtschaftlichen Kommission entnehmen wir, dass in Bezug auf diese langen Verfahrensdauern offensichtlich der Verwaltungsgrundsatz: «Die anderen sind schuld.» herrscht. Man sei aber bereit, den anderen mit einer Checkliste und weiteren schriftlichen Hilfsmitteln unter die Arme zu greifen. Einerseits hätten wir uns eine konkretere Prüfung gewünscht. Die durchschnittliche Zeit zur Beurteilung von Baugesuchen sagt wenig aus. Viel relevanter wäre es zu wissen, wo der Median liegt, wie viele Baugesuche in vier, sechs oder acht Wochen abgearbeitet werden, oder wie viele die Maximalfrist überschreiten. Wer sich nur am Durchschnitt orientiert, wird maximal durchschnittlich werden. Andererseits wissen wir aus Erfahrung, dass Checklisten und schriftliche Anleitungen kaum die notwendigen Verbesserungen bringen. Wir hätten uns hier erfolgsversprechendere Massnahmen gewünscht. Wir haben in den vergangenen Monaten alle gelernt, uns in Online-Meetings auszutauschen. Dies würde es beispielsweise ermöglichen, sich künftig in einer möglichst frühen Phase effizient zwischen Bauherrschaft, Gemeinde und Kanton abzustimmen und die Nachbesserungsphase deutlich zu verkürzen. Darüber hinaus könnten digitalisierte Prozesse Schnittstellen vereinfachen und das Tracking verbessern.

Erlauben Sie mir auch ein Wort zum Rekursverfahren, bei welchem mehr als jedes fünfte Verfahren die gesetzliche Frist von 21 Woche überschreitet. In diesen Fällen hätte die Rechtsabteilung vorgängig über die Verzögerung und deren Gründe zu informieren und eine neue Frist mitzuteilen. Aus eigener, gerade letzter Woche gemachter Erfahrung weiss ich, dass dies nicht immer geschieht. Umso mehr erstaunt es uns, dass die Rechtsabteilung davon ausgeht, auch den durch die Ortsplanungsrevision zu erwartenden Fallanstieg mit den bestehenden Ressourcen zu stemmen. Wir nehmen das Baudepartement beim Wort und erwarten die Zielerreichung auch bei einem massgeblichen Fallanstieg. Die Grünliberalen erwarten, dass Maximalfristen in Verfahren nicht als Normalfall, sondern als Spezialfall betrachtet werden, welche in besonders komplexen Fällen zum Tragen kommt. Im Normalfall sollten Verfahren deutlich schneller abgeschlossen werden.

Wir hätten uns gewünscht, dass die Staatswirtschaftliche Kommission beim wichtigen Thema der Ausbildung von Grundbuchverwalterinnen und -verwaltern sowie den Kreisschreiben nicht nur eine Empfehlung, sondern klare und unmissverständliche Erwartungen formuliert hätte. Diese Baustelle gilt es rasch und zielführend zu lösen, denn das Problem fehlender qualifizierter Ressourcen akzentuiert sich zunehmend. Die Staatswirtschaftliche Kommission überlässt es der Finanzkommission bzw. dem Kantonsrat, die bisher vom Kanton nicht vorgenommene Umstellung auf das neue Rechnungslegungsmodell (RMSG) zu beurteilen. Inzwischen haben nahezu alle Gemeinden umgestellt und werden nach dem True and Fair-Value-Prinzip bewertet, während sich der Kanton weiterhin arm rechnen kann. Die Grünliberalen erwarten eine zeitnahe Auslegeordnung und den kantonalen Nachvollzug, denn es ist ein Unding, dass Gemeinden und Kanton verschiedene Rechnungslegungsstandards anlegen. Diese Umstellung müsste im Übrigen auch im Interesse aller Steuersenkungsturbos hier im Rat liegen. Und wenn wir uns über das fehlende True and Fair-Value-Prinzip in der kantonalen Rechnungslegung ärgern, so freuen wir uns zumindest darüber, dass die Public Corporate Governance Wirkung entfaltet. Die Grünliberalen würden sich diesbezüglich wünschen, dass die bestehenden Beteiligungen überprüft und im Sinne einer Konzentration auf die Kernaufgaben reduziert werden.

Wenn wir insgesamt kürzere Verfahren fordern, so liegt es auf der Hand, bei der Problematik der Ersatzverwaltungen sinnvolle, verfahrensbeschleunigende Lösungen umzusetzen. Die von der Staatswirtschaftlichen Kommission vorgeschlagene Bestimmung von Ersatzverwaltungen macht grundsätzlich Sinn. Die Prüfung weiterer Optionen erscheint uns allerdings angezeigt.

Gerne werden wir die Spezialdiskussion nutzen, um konkrete Fragen zu einzelnen Sachverhalten zu stellen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Frick-Buchs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission vom 6. Mai 2021 gibt einen umfassenden Bescheid über die geprüften Bereiche der ständigen und temporären Subkommissionen. Bei der Prüfungsarbeit konzentrierte sich die Staatswirtschaftlichen Kommission auf wesentliche Bereiche verschiedener Departemente, insbesondere des Baudepartementes und der Bewältigung der Covid-19-Pandemie. Die Diskussionen wurden als konstruktiv und informativ empfunden. Die Staatswirtschaftlichen Kommission gibt verschiedene Empfehlungen, die wir als zielführend erachten. Der Bericht der Regierung wird geschätzt und als wertvoll sowie sehr gut dargestellt erachtet.

Zum Thema Grundbuchämter zeigt ist die FDP-Fraktion erstaunt und irritiert über das Verständnis der Regierung, die Grundbuchämter zu zentralisieren. Aus unserer Sicht wurde kein solcher Antrag erteilt. Das Amt für Gemeinden und Bürgerrechte hat einzig den Auftrag erhalten, die verschiedenen Modelle einander gegenüberzustellen. Die FDP-Fraktion ist überzeugt, dass das heutige St.Galler System bürgernah und kostengünstig ist. Gleichzeitig erachten wir es als wichtig, dass solche Entscheide in den Gemeinden gefällt werden.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Freund-Eichberg, Vizepräsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die Staatswirtschaftliche Kommission prüfte im letzten Jahr schwerpunktmässig das Baubewilligungsverfahren und die Verfahrenskoordination des Kantons, die Prozesse und Strukturen der Gemeindeaufsicht, die Bewältigung der Corona-Krise sowie die Ziele der Personalpolitik. Die Kommission zeigt sich insgesamt zufrieden. In ausgewählten Themenbereichen macht sie Empfehlungen und drückt ihre Erwartungen klar aus. Der Staatswirtschaftlichen Kommission des Kantonsrates obliegt die parlamentarische Aufsicht über die Regierung und die Staatsverwaltung, die kantonale Fachstelle für Datenschutz sowie die selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten. Im diesjährigen Bericht hat die Staatswirtschaftliche Kommission einen Fokus auf die Bewältigung der Corona-Krise. Die Ergebnisse wurden an der Aprilsession 2021 vorgetragen.

Baubewilligungsverfahren: Das Baudepartement hat im Auftrag der Kommission eine Analyse zur Optimierung des Baubewilligungsverfahrens und der Verfahrenskoordination erstellt. Die Auswertung hat ergeben, dass viele getroffene Massnahmen ihre Wirkung entfalten, aber zusätzlicher Handlungsbedarf besteht. Dazu gehören einfache und auch für Laien verständliche Wegleitungen und Checklisten. Die Kommission erwartet, dass das Baudepartement dies umsetzt und zugleich die Inhalte der Formulare ständig optimiert und vereinfacht. Zudem soll es den Gesuchstellenden möglich sein, den Status des Gesuchs transparent und nachvollziehbar einzusehen. Dazu fordert die Kommission, den digitalen Baubewilligungs- und Plangenehmigungsprozess zu beschleunigen und zeitnah Sofortmassnahmen zu realisieren. Schliesslich stellt die Kommission fest, dass der Ermessensspielraum aller Instanzen im rechtlich erlaubten Rahmen voll auszuschöpfen ist und Baugesuche pragmatischer, verhältnismässiger und mit mehr Augenmass zu bearbeiten sind. Bei der Prüfung wurde ersichtlich, dass mit wirkungsvollen Optimierungen das Bauwilligungsverfahren weiter vereinfacht und zugleich beschleunigt werden kann.

Gemeindeaufsicht: Mit der Arbeit des Amtes für Gemeinden und Bürgerrecht zeigt sich die Kommission sehr zufrieden. Bei der Prüfung der Gemeindeaufsicht wurde ersichtlich, dass sich das bisherige Konzept bewährt hat. Bei der Grundbuchaufsicht empfiehlt die Kommission, dass die Kreisschreiben aktualisiert werden. Zudem sind das kantonale Ausbildungswesen zu intensivieren und die Ausbildungen inhaltlich weiterzuentwickeln. Schliesslich erwartet die Kommission einen Bericht, der das Modell der Grundbuchämter analysiert und möglichen Handlungsbedarf aufzeigt. Die Kommission stellte zudem fest, dass die Regelung der Ersatzverwaltungen präzisiert werden soll. Sie lädt die Regierung deshalb ein, das Gemeindegesetz entsprechend anzupassen, sodass das Amt die Möglichkeit erhält, Ersatzverwaltungen zu bestimmen, wenn keine Gemeinde freiwillig die Aufgabe übernimmt.

Personalpolitik: Für ihren Bericht überprüfte die Kommission die Personalpolitik der Staatsverwaltung. Die Mitarbeitenden sind grundsätzlich zufrieden, jedoch haben sich die Werte in den letzten Jahren stetig verschlechtert. Besonders hat das neue Lohnmodell dazu beigetragen. Deshalb erwartet die Kommission, dass die Regierung das Lohnmodell optimiert und die Mitarbeitenden besser informiert. Ebenso empfiehlt sie, klare Ziele und Schwerpunkte in der Personalpolitik zu setzen und diese transparent, klar und offen zu kommunizieren. Dabei ist es zentral, eine verbindliche Personalstrategie zu erstellen und die Massnahmen auch umzusetzen.

Public Corporate Governance-Grundsätze: Bei der Prüfung des Strategieberichts zu den wesentlichen Beteiligungen des Kantons an öffentlich-rechtlichen Anstalten wurde ersichtlich, dass die Umsetzung der Public Corporate Governance (PCG) deutlich verbessert wurde. Die intensive Beratung der PCG-Grundlagen in der Regierung und im Kantonsrat entfaltet ihre Wirkung und der Strategiebericht ist ein positives Element daraus. Die Kommission empfiehlt, die massgebenden Beteiligungen und Verflechtungen im Bericht transparent darzustellen und zu prüfen, welche Beteiligungen für den Kanton strategisch, rechtlich und finanziell notwendig sind. In diesem Zusammenhang weist die Kommission darauf hin, dass auch bei Ergänzungswahlen der vollständige Prozess gemäss der Weisung über die Wahlen von Mitgliedern der Organe mit kantonaler Beteiligung zu durchlaufen sind. Dies garantiert eine erhöhte Transparenz und Einheitlichkeit der Wahlen und ermöglicht es, sämtliche Vorgaben einzuhalten und zu prüfen.

Datenschutz und Nachrichtendienst: Mit dem diesjährigen Bericht der kantonalen Fachstelle für Datenschutz zeigt sich die Kommission zufrieden. Die Fachstelle leistet im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen gute und solide Arbeit. Bei der Prüfung des Berichts über die nachrichtendienstliche Tätigkeit hat die Staatswirtschaftliche Kommission einen guten Eindruck der Arbeit erhalten. Die Kommission würdigt die Fach- und Sachkenntnisse der Befragten und setzt grosses Vertrauen in die zuständigen Mitarbeitenden.

Die Staatswirtschaftliche Kommission beantragt, auf den Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission vom 6. Mai 2021 einzutreten und den beiden Anträgen zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion zu allen vier Geschäften vor.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021