Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Rechnung 2020 des Kantons St.Gallen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 33.21.01 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über die Rechnung 2020 des Kantons St.Gallen |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 18.3.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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19.5.2021 | Bericht | Geschäftsbericht 2020 Spital Linth | |
19.5.2021 | Bericht | Geschäftsbericht 2020 Psychiatrie St.Gallen Nord | |
19.5.2021 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 16. März 2021 (Teil 1) | |
19.5.2021 | Bericht | Erfolgs- und Investitionsrechnungen gemäss HRM2-Kontenrahmen sowie Statistiken (Teil 2) | |
19.5.2021 | Bericht | Geschäftsbericht 2020 Zentrum für Labormedizin | |
19.5.2021 | Bericht | Geschäftsbericht 2020 Psychiatrie-Dienste Süd | |
19.5.2021 | Bericht | Geschäftsbericht 2020 Spitalregion Fürstenland Toggenburg | |
19.5.2021 | Bericht | Geschäftsbericht 2020 Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland | |
19.5.2021 | Bericht | Geschäftsbericht 2020 Kantonsspital St.Gallen | |
19.5.2021 | Bericht | Konzernbericht 2020 St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG | |
26.5.2021 | Antrag | Bericht der Finanzkommission über die Rechnung 2020 vom 20. Mai 2021 | |
26.5.2021 | Antrag | Antrag der Finanzkommission vom 20. Mai 2021 | |
7.6.2021 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 7 (neu) vom 7. Juni 2021 | |
7.6.2021 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 6 (neu) vom 7. Juni 2021 | |
7.6.2021 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 5 (neu) vom 7. Juni 2021 | |
7.6.2021 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 8 (neu) vom 7. Juni 2021 | |
28.6.2021 | Erlass | Ergebnis der einzigen Lesung vom 8. Juni 2021 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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20.5.2021 | Gremium | Beteiligung - Finanzkommission 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
8.6.2021 | Gesamtabstimmung | 105 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 15 | |
8.6.2021 | Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 8 (neu) | 27 | Zustimmung | 77 | Ablehnung | 16 | |
8.6.2021 | Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 7 (neu) | 28 | Zustimmung | 87 | Ablehnung | 5 | |
8.6.2021 | Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 5 (neu) | 32 | Zustimmung | 72 | Ablehnung | 16 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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8.6.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Rechnung 2020 des Kantons St.Gallen mit 105:0 Stimmen bei 1 Enthaltung. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Ziff. 8 mit 77:27 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Regierungspräsident Mächler: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. In diesem Bereich, in dem Sie beantragen, hier nichts zu machen. Im IPV hat Regierungsrat Dammann bereits dargelegt, dass wir hier eine gesetzliche Bestimmung haben. Wir wollen diese erfüllen und das heisst, wir werden hier mehr Geld einplanen. Ich kann es vorweg nehmen, das ist gar nicht im Haushaltsgleichgewicht vorgesehen. Bei den Ergänzungsleistungen wäre es aus meiner Sicht schon nicht ganz intelligent, wenn man sagt, die schliessen wir einfach aus. Ergänzungsleistungen haben auch wieder viel zu tun, womit man prognostiziert. Welche Wachstumsraten hat man hinterlegt? Hier ist das Departement des Innern mit Regierungsrätin Bucher daran auch die Plangrundlagen zu überprüfen, sind diese überhaupt richtig, haben wir vielleicht im AFP eine zu hohe Ausgabendynamik vorausgesehen? Es wäre falsch, wenn wir zum Schluss kommen, dass die Dynamik in den prognostizierten Zahlen zu hoch ist, dann sollten wir diese senken. Sie können diesen Bereich heute noch nicht vorweg nehmen. Ich kann Ihnen sagen, dass in der Thematik der Ergänzungsleistungen die Sensibilität in der Regierung vorhanden ist. Wir wissen ganz genau, dass das teils ganz sensible Bereiche sind. Aber wir wollen zumindest den Teil der Wachstumsraten genau prüfen. Deshalb wäre es jetzt nicht richtig, wenn Sie uns bereits heute schon sagen, ohne etwas zu haben, dass das nicht möglich sei. Die Entscheidmöglichkeit liegt am Schluss immer bei Ihnen, Sie werden zu gegebener Zeit darüber entscheiden können. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Es ist manchmal einfach erstaunlich, betreffenden den IPV müssen wir keine Wortmeldungen mehr machen, diese haben wir abgehandelt, und was bundes- und kantonsgesetzlich vorgegeben ist, wird die Regierung so gut als möglich einhalten. Einfach die sozialpolitischen Kompetenzen aus dem Sparpaket zu nehmen, das wäre ja eigentlich falsch. Es geht ja nicht, dass die Regierung schon streicht. Über die Vorschläge der Regierung kann dieser Rat wieder debattieren und die Mehrheit wird den Weg einschlagen. Bleiben wir doch einfach ergebnisoffen. Es geht nicht darum sozial Schwächere zu bestrafen. Ich glaube, in unserem Kanton hat man das noch nie gemacht. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Ziff. 8 (neu). Surber-St.Gallen: beantragt im Namen der SP-Fraktion eine neue Ziff. 8 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, im geplanten Sparpaket auf sozial-politische Abbaumassnahmen zu verzichten. Insbesondere dürfen bei den Ergänzungsleistungen und bei der individuellen Prämienverbilligung keine Kürzungen vorgenommen werden.» Sie merken es, wir werden in dieser Frage nicht locker lassen. Wir werden uns weiterhin in diesem Rat beharrlich gegen das Sparpaket wehren, dass Sie bereits aufgegleist haben. Uns ist allen bewusst, und es wurde dies auch in verschiedenen Voten hier im Rat schon klar, letztendlich geht es darum, hier ein Sparpaket zu schnüren, um anschliessend die Steuern senken zu können. Sie wollen uns und die Bevölkerung draussen glaubend machen, Sie würden das, was Sie hier tun, für unsere Enkel-Generation tun, in Nachachtung der Verantwortung für unsere Enkelkinder. Aber ich frage Sie, wollen Sie wirklich zugunsten von Steuererleichterungen in Kauf nehmen, dass unseren Enkelkindern die Lebensgrundlagen und die Ressourcen fehlen, weil wir nicht bereit sind, die notwendigen Investitionen für den ökologischen Umbau zu treffen und die Klimakatastrophe abzuwenden? Wollen Sie wirklich zugunsten von Steuersenkungen in Kauf nehmen, dass unsere Enkelinnen und Enkel Bildungsdefizite haben, weil wir in der Bildung sparen? Wollen Sie wirklich zugunsten von Steuersenkungen in Kauf nehmen, dass unsere Enkelkinder mit Schulden in ihr Erwachsenenleben starten, weil wir nicht bereit sind, die notwendige soziale Absicherung zu gewährleisten? Wenn wir über die Zukunft sprechen, wenn wir über die Enkelinnen und Enkel sprechen, dann müssen wir uns auch vor Augen führen, welchen Dienst wir ihnen erweisen, wenn wir den Staat abbauen und abbrechen. Hierauf zielt nun unser Auftrag unter Ziff. 8. Sie haben das Sparpaket hier bereits beschlossen. Dort wo Menschen, Kinder und Familien besonders betroffen sind, dort, wo es um Existenzen geht, und dies wurde uns gerade in der Corona-Pandemie eindrücklich vor Augen geführt – viele Menschen, viele Familien leben am Existenzminimum –, möchten wir nicht, dass hier mit Sparmassnahmen die Situation weiter verschärft wird. Wir beantragen deshalb, dass wir jetzt den Auftrag erteilen, dass keine Massnahmen im Sozialbereich getroffen werden, die insbesondere Einzelpersonen und Familien treffen. Es geht dabei um Massnahmen im Bereich der Ergänzungsleistungen und um Massnahmen bei den IPV. Gerade bei den IPV haben wir uns ja darauf verständigt, dass wir diese ausbauen und nicht abbauen wollen. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Ziff. 7 mit 87:28 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Ich war nie in der Finanzkommission, viele von Ihnen wissen das, weil ich es schon ein paarmal gesagt haben. Aber ich staune jetzt, mit welcher Energie die einen die falsch Budgetierung angreifen, andere erklären, dass es nicht böser Wille ist. Ich verrate Ihnen jetzt ein kleines Geheimnis, weil das nicht viele wissen, ich war zwölf Jahre Finanzchef der europäischen Handballföderation. Ja, was macht ein Finanzchef, wenn es verschiedene Positionen gibt, die nicht auf den Franken oder auf den Euro genau planbar sind, und er möchte nicht ein Jahr später mit abgesägten Hosen dastehen? Dann ist er eher bei den Einnahmen vorsichtig, ich sage das sehr direkt, und er geht bei den Ausgaben eher an den oberen Rand der Wahrscheinlichkeit. In meinen 30 Jahren im Kantonsrat gab es vielleicht ein bis drei Ergebnisse, die schlechter als budgetiert waren. Und wahrscheinlich war das in den 16 Jahren beim Stadtparlament St.Gallen auch so. Aber ich habe das Beispiel des Sportverbandes erwähnt. Das ist eine gewisse Tendenz auch des Eigenschutzes, und wenn Budget und Rechnung identisch sein müssen, dann braucht es nicht beides. Deshalb glaube ich, wir sollten uns auf das Sparen besinnen, wo wir sparen können, und da meine ich, hätte der Kanton noch sehr grosse Möglichkeiten. Aber eine lange Diskussion, wie zu budgetieren ist und wie genau, wir haben die Abweichungen in Prozenten gehört, stelle ich in Frage. Man nimmt ja immer auch die Zahlen, die mehr Eindruck machen absolut oder die Relation in Prozenten. Ich bitte Sie, sich wieder auf das Finanzgeschäft zu konzentrieren und nicht einen Krieg los zu brechen, der gar nichts bringt. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Regierungspräsident Mächler: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Lassen Sie mich zum einen auf den Vorwurf eingehen, das wir systematisch zu schlecht budgetieren werden, oder vielleicht sogar der Vorwurf, wir machen das sogar dann noch systematisch mit einer Absicht. Es ist in der Tat teilweise störend, dass es immer wieder zu grösseren Abweichungen von Budget und Rechnung kommt. Ich hätte am Liebsten auch in allen Punkten Punktlandungen. Aber sind wir ehrlich, das Leben ist oft anders als man das einmal prognostiziert hat. Und das ist übrigens mit den Zahlen das selbe. Ich habe mein Generalsekretariat gebeten, mir abzuklären, wie die grössten Positionen mit Abweichungen aussehen. Ich habe das der Finanzkommission transparent dargelegt. Ich möchte Ihnen das auch kurz aufzeigen. Es gibt eigentlich drei Themen, bei denen es häufig zu Abweichungen kommt. Das erste Thema, und das sind die grössten Abweichungen, ist die SNB, darauf komme ich später noch zu sprechen. Die zweite grösseren Abweichungen, die wir jeweils haben, sind die inner- und ausserkantonalen Hospitalisationen. Sind wir doch ehrlich, zu prognostizieren, wie viele St.Gallerinnen und St.Galler im kommenden Jahr in die Spitäler gehen müssen, ist anspruchsvoll. Und was macht man? Man basiert auf den aktuellen Zahlen, erstellt eine gewisse Prognose, und ja, dann kann es Verwerfungen geben. Aber hier machen wir keine systematische Schlechterschätzung, sondern wir gehen von den aktuellen Zahlen aus und mit den bestehenden Erfahrungen wird das nächste Jahr prognostiziert, was ab und zu zu Abweichungen führen kann – das ist so. Wo es auch immer wieder Abweichungen gibt, ist bei den Steuern. Da gibt es teilweise Abweichungen zwischen minus 38 Mio. Franken, wir waren auch schon zu schlecht und hatten zu viel budgetiert, das war aber im Jahr 2011. Wir haben auch schon 70 Mio. Franken zu tief budgetiert. Im Schnitt kann man sagen, zwischen 40/50 Mio. Franken sind wir zumindest in den letzten Jahren zu pessimistisch gelegen. Jetzt müssen Sie das aber in Relation setzen. Wir haben ein Steuereinnahmenvolumen von 2 Mrd. Franken. Was machen denn da 40/50 Mio. Franken aus? Das sind 2-3 Prozent, bei dieser Abweichung kann man nicht von einem Skandal sprechen, sondern das ist noch relativ genau budgetiert. Da spielen so viele Sachen mit, und ich habe es ja nicht einmal die einzelnen Steuerkategorien angeschaut, sondern ich habe das summarisch gemacht. Also eine Abweichung von 2-3 Prozent im Schnitt, da machen meine Leute hier einen guten Job. Das ist relativ genau eingeschätzt worden. Es ist schade, dass uns nicht immer eine Punktlandung gelingt, aber seien wir ehrlich, in einem Haushalt von 5,5 Mrd. Franken sind 100 Mio. Franken Abweichungen nicht viel. In absoluten Beträgen mag das viel sein, aber in Prozent ist das nicht so viel daneben. Wo wir aber ein Thema haben, das wurde jetzt auch diskutiert, das sind die SNB-Gewinne. Diese führten schon seit längerer Zeit zu Diskussionen. Man hat früher einmal versucht, das immer zu budgetieren, wie hoch diese Entschädigungen ausfallen können. Damals lag man oft daneben und dann kam man in der Finanzkommission auf die Idee, es wäre wahrscheinlich klug, wenn man versuchen würde, diese Beiträge zu glätten und man hat damals diese Schattenrechnung eingeführt. Mit einer solchen Glättung nimmt man natürlich in Kauf, dass wahrscheinlich eine Punktbudgetierung nicht möglich ist, weil Sie glätten. Die Glättung hat aber den Vorteil, dass man sowohl ein Über- wie ein Unterschiessen einmittet. Wir haben dieses Thema in der Finanzkommission das letzte Mal im März 2021 intensiv thematisiert, und die Finanzkommission hat klar festgehalten, dass es sinnvoll ist, an dieser Schattenrechnung festzuhalten. Nach diesem Schema budgetiert auch die Regierung. Man kann der Märzsitzung auch entnehmen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass es zu etwas höher Ausschüttung kommen, besteht. Dies nicht absolut, aber diese Wahrscheinlichkeit ist da, dass es etwas grösser sein wird. Wir haben deshalb die Parameter für diese Schattenrechnung etwas nach oben angepasst, das wissen die Mitglieder der Finanzkommission, weil wir das Gefühl haben, es gibt wahrscheinlich etwas mehr. Aber wir sind gut mit dieser Schattenrechnung gefahren. Sie ermöglicht eine Glättung und ich persönlich finde diese Glättung immer noch besser als diese hohen volatilen Ausschläge, die übrigens für die Budgetierung nicht einfacher sind. Wir budgetieren schon genau und bei der Schattenrechnung der SNB machen wir es bewusst etwas ungenau mit dem Ziel der Glättung. Ich möchte daran festhalten, denn der Kanton St.Gallen ist gut damit gefahren. Die Finanzkommission hat mehrmals darüber intensiv diskutiert. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Die Gewinnausschüttung durch die SNB sind buchhalterisch als Sondereffekte bzw. wie als betriebsfremde Erträge zu behandeln. Diese gesondert zu betrachte und die Leistungsfähigkeit des Kantons ohne externe Finanzspritze zu beurteilen, macht durchaus Sinn, deshalb lehnen wir den Antrag ab. Angesichts der grossen Abweichungen zwischen Budget und tatsächlichem Geldfluss möchten wir die Regierung aber auffordern, die Zahlen mit mehr Realismus und aufgrund der gemachten Erfahrung nicht konstant pessimistisch oder zu pessimistisch einzusetzen. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Tschirky-Gaiserwald (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Ich schliesse mich Willi-Altstätten an. Das Thema der Schattenrechnung wurde unlängst wieder in der Finanzkommission beraten und debattiert. Wir sollten an diesem Mechanismus festhalten, um nicht in eine Diskussion zu verfallen, die wir dann über die Jahre hinweg immer wieder führen. Bei der Budgetierung schliesse ich mich Huber-Oberriet und Noger-St.Gallen an. Es wäre widersinnig, so zu budgetieren, dass man nicht «richtig» budgetiert. Man versucht eine Budgetgenauigkeit auf allen Staatsebenen zu erreichen. Das Ergebnis hat es gezeigt, die Abweichungen des Kantons sind quasi eine Punktlandung. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Wie schon in den letzten zwei Finanzkommissionssitzungen beschlossen, halten wir an der bewährten Schattenrechnung fest. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. In einem Punkt kann ich Huber-Oberriet zustimmen. Die Budgetierung ist aufs Ganze gesehen eigentlich sehr gut. Das Budget soll möglichst genau aufzeigen, wie hoch die Einnahmen und Ausgaben im Budgetjahr sein werden. Das ist nicht einfach, gelingt aber in vielen Bereichen ziemlich gut. Es gibt aber auch Konten, bei denen die Abweichungen jedes Jahr doch erheblich sind. Bei den Nationalbankgewinnen waren das im letzten Jahr überschlagsmässig rund 300 Prozent, das ist dann doch relativ viel. Die Schattenrechnung hat sich hier nicht bewährt. Die Ausschüttungen der Nationalbank wurden in den letzten Jahren immer viel zu tief budgetiert. Die Budgetierung aufgrund der Schattenrechnungen brachte zwar eine Verstetigung des budgetierten Betrags, führt aber auch dazu, dass bei einer hohen Ausschüttung der budgetierte Betrag immer viel zu tief war. Wenn nichts ausgeschüttet werden kann, wäre er viel zu hoch. Hier soll mehr Genauigkeit erzielt werden und die Ausschüttungen sollen nach den geltenden Regeln der Buchführung, analog anderer unsicherer Posten budgetiert werden. Wenn das Budget erstellt wird, sind mindestens die Ergebnisse der Nationalbank für die ersten zwei Quartale bekannt. Auch wohin sich das Ergebnis im dritten Quartal bewegt, ist ersichtlich. Zum Bilanzgewinn, welcher für die Ausschüttung massgebend ist, zählt zudem auch die Ausschüttungsreserve. Auch dieser Wert ist bekannt. Per 31. Dezember 2020 betrug die Ausschüttungsreserve 91 Mrd. Franken. Der Gewinn im ersten Quartal betrug 37,7 Mrd. Franken, also sind es 128 Mio. Franken. Seither ist aufgrund der Entwicklung der Devisen und Aktien noch weiterer Gewinn dazugekommen. Selbst wenn sich das Jahresergebnis gegenüber demjenigen von Ende März noch um 70 Mrd. Franken verschlechtern würde, erhielten wir noch die volle Ausschüttung von 237,5 Mio. Franken für das Jahr 2022 und somit doppelt soviel wie gemäss Schattenrechnung vorgesehen. Die Ausschüttungsreserve steigt, sofern das Jahresergebnis nach der Zuweisung an die Rückstellung für Währungsreserven über dem Ausschüttungsbetrag von max. 6 Mrd. Franken und der Dividende liegt. Je höher die Ausschüttungsreserve desto wahrscheinlicher ist es auch, dass das Maximum ausbezahlt wird. In diesem Fall soll auch die Budgetierung angepasst werden. Wenn die Reserve gegen Null tendiert, ist es natürlich auch angezeigt weniger zu budgetieren. In diesem Fall wäre dann der Betrag der Schattenrechnung zu hoch und somit auch die Budgetierung – auch das sollte verhindert werden. Auch weitere grosse Abweichungen in anderen Budgetposten sollen eruiert und die Budgetgenauigkeit verbessert werden – dies dient der Glaubwürdigkeit des Budgets. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Noger-St.Gallen: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Grundsätzlich können wir ja davon ausgehen, dass eine genaue Budgetierung für alle wünschbar ist. Das sieht man schon, wenn man den Satz ins Gegenteil drehen würde. Es wäre ja unsinnig von der Regierung zu verlangen, sie solle möglichst ungenau budgetieren. Also eine genaue Budgetierung ist auf Gemeindeebene und Kantonsebene auf jeden Fall sinnvoll. Jetzt aber aus der Vergangenheit der tatsächlichen Geldflüsse der Kantonalbankgelder eine Extrapolierung (Extrapolation??) für die Zukunft abzuleiten ist grundsätzlich nicht richtig. Hier muss das Vorsichtsprinzip gelten, und deshalb ist der Antrag der SP-Fraktion aufgrund der Folgen, die er aufzeigt, eigentlich ein falscher. Ein weiteres Problem liegt darin, dass selbst wenn wir alle genauer budgetiert hätten und es würde sich dann zeigen, dass wir eine viel bessere finanzielle Situation haben als bisher bekannt, die Folgerungen daraus sehr unterschiedlich beurteilt würden. Tatsächlich haben wir den Eindruck, dass es Etterlin-Rorschach als Sprecher der SP-Fraktion darum geht, am Schluss mehr Ausgaben zu generieren und auf der anderen Seite steht der berechtigte Wunsch, die Steuern zu reduzieren. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag SP-Fraktion ist abzulehnen. Es ist schon erstaunlich, wenn man noch genauer budgetieren sollte. Bei einer Budgetsumme von 5,5 Mrd. Franken eine Abweichung von 3,48 Prozent zu erreichen, ist doch eine Punktlandung. Was soll die Regierung hier noch besser machen? Wäre nicht die Nationalbankausschüttungen noch höher ausgefallen, hätten wir ein riesen Defizit eingefahren. Ich glaube, die Regierung macht einen guten Job und die Schattenrechnung des Nationalgelder hat sich bewährt. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Ziff. 7 (neu). Etterlin-Rorschach beantragt im Namen der SP-Fraktion eine neue Ziff. 7 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, der Finanzkommission spätestens mit Vorlage des Budgets 2023 Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Genauigkeit in der Budgetierung erhöht und in Zukunft auf die sogenannte Schattenrechnung verzichtet werden kann. Die Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank sind auf Basis der auch für andere unsichere Posten geltenden Regeln der Buchführung ins reguläre Budget aufzunehmen. Weitere Ursachen der konstant zu beobachtenden deutlichen Differenzen zwischen Rechnung und Budget sind zu identifizieren und – wo möglich – zu beseitigen.» Beim nicht endenden Streit um die zu grossen Abweichungen zwischen Budget und Rechnung spielen die Anträge der SNB eine sehr grosse Rolle, weil wir in den letzten Jahren genau in diesen Belangen systematisch viel zu tief budgetiert habe und systematisch sehr viel mehr Geld erhalten haben. Wir haben Ihnen auf dem grauen Blatt das letzte Jahrzehnt dargestellt. Es sind Differenzen zugunsten unseres Kantons von fast einer halben Milliarde Franken aufgelaufen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der bürgerlichen Fraktionen, wir freuen uns riesig, dass dieses Geld eingegangen ist und uns zur Verfügung steht. Nur erachten wir es als unlauter, basierend auf diesen schlechten Annahmen ein Budget mit 27 Mio. Franken Defizit zu schreiben, wo wir heute schon wissen, dass wir 156 Mio. Franken im Rechnungsjahr mehr erhalten werden. Wir wissen bereits für das Jahr 2022, die SNB hat das erste Quartal mit 37 Mrd. Franken Gewinn abgeschlossen und das zweite Quartal wird mindestens so gut sein. Es steht in Aussicht, dass wir im Jahr 2022 wiederum diese 240 Mio. Franken als Kantonsanteil erhalten werden. Darum möchten wir Sie bitten, unseren Antrag zu Ziff. 7 zu unterstützen, damit wir zu besseren Prognose in der Rechnung und im AFP kommen werden. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach zieht den Antrag im Namen der SP-Fraktion zurück. Wir bedanken uns sehr für Ihre Zusicherung. Im Mindesten hatten wir uns erhofft, dass die Diskussion um die Ziff. 7 in diese Richtung gehen könnte, dass uns der Finanzchef zusichert, dass er in irgendeiner Form eine Hochrechnung machen wird. Wir verlassen uns auf Ihr Wort, dass das passieren wird. Im Weiteren ist es bei einem Kompromiss ja immer so eine Sache. Jeder verfolgt ja eigentlich das, was ihm besonders wichtig ist. Das kam in dieser Debatte sehr gut zum Ausdruck, am frappantesten bei Gartmann-Mels, er möchte die Steuern senken und alles andere interessiert ihn weniger. Uns waren die Steuersenkungen weniger als die Ausgleichsmassnahmen. Gartmann-Mels, Sie erinnern sich, an der letzten Debatte haben wir auch schon gestritten. Wir haben mokiert, dass die Steuerausfälle ja wesentlich grösser ausgefallen sind, als die Kompensationsmassnahmen, wo auch noch ein Anspruch bestanden hätte. Die Lehren daraus wird sein, wir reichen Ihnen immer wieder die Hand für Kompromisse – das ist unsere Aufgabe. Wir werden aber das nächste Mal die wesentlichen Parameter mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Ihnen schriftlich festhalten, damit wir dann nicht in den Analen graben müssen, wer hat wo noch was gesagt und wo noch eine Klammerbemerkung eingebracht. Wir danken nochmals unserem Regierungspräsidenten für sein Entgegenkommen. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Regierungspräsident Mächler: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Zum einen danke ich der ganzen SP-Fraktion für diese akribische Aufbearbeitungen dieses historischen Kompromisses. Ich war froh, dass Sie das gemacht haben, weil ich persönlich nicht dabei war. Es war unter anderem natürlich der Finanzchef Benedikt Würth dabei. Ich habe mir die Mühe genommen, nicht nur Ihr Papier zu lesen, sondern auch noch die entsprechenden Protokolle und zu prüfen, was wirklich gesagt wurde. Und wenn ich jetzt insbesondere auf Benedikt Würth kapriziere, dann ist das natürlich logisch. Aus Sicht der Regierung hat mich insbesondere interessiert, was damals der Finanzchef gesagt hat. wie schon mehrmals besprochen ist unter anderem natürlich der Finanzchef. Dabei würden und ich habe mir die Mühe genommen nicht nur ihr Papier zu lesen, sondern auch noch die entsprechenden Protokoll auch nochmals zu prüfen, was wirklich gesagt wurde. Und wenn ich I jetzt insbesondere auf Herrn Würth komplizieren, dann ist das natürlich logisch aus Sicht der Regierung hat mich insbesondere im Grunde genommen, was damals der Finanzchef gesagt hat. Was gewisse Mitglieder der vorberatenden Kommission dazu geäussert haben kann ich nicht kommentieren, aber es ist eigentlich aus meiner Sicht wichtig, was die Regierung wirklich bei diesem Kompromiss gesagt hat. Ich gehe jetzt auf dieses Papier ein und zitiere Benedikt Würth an der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 25. Oktober: «Wir haben auch immer wieder kommuniziert im Kontext des Budgets, dass wir aufgrund der vorausschauenden Finanzpolitik von Regierung und Kantonsrat auch ein stattliches freies Eigenkapital haben. Ich kann nicht ausschliessen, dass wir in der Übergangsphase 2021/2022 einen gewissen Bezug einkalkulieren müssen. Wenn sich die makroökonomischen Rahmenbedingungen vollständig verändern, dann sieht das Bild nochmals anders aus.» Was sagt das? Benedikt Würth hat mit diesem Zitat klar gemacht, dass dieser Kompromiss damals auf den bestmöglichen Prognosen, die man gemacht hat, beruhte. Und Hand aufs Herz, wer hat im Jahr 2018 damit gerechnet, dass wir im Jahr 2020 einen derart starken makroökonomischen Effekt haben, der unser Bruttoinlandprodukt um minus 3 Prozent im Jahr 2020 gebracht hat. Ich sage Ihnen, ich habe das nicht gedacht. Vielleicht haben Sie dies vorausgesehen, ich habe es nicht, dazu bin ich offen. Benedikt Würth hat aber darauf hingewiesen, dass falls das passieren sollte, die Vorzeichen dann nochmals zu prüfen sind. Da möchte ich schon wirklich – und da bitte ich um etwas Redlichkeit auf beiden Seiten – diesen Vorbehalt hat Benedikt Würth gemacht. Ich gebe Ihnen recht, es haben nicht alle in dieser vorberatenden Kommission solche Vorbehalte gemacht, deshalb bitte Sie zumindest zu attestieren, dass der damalige Finanzchef hier einen Vorbehalt gemacht hat. Ich gehe in diesem Papier weiter und möchte Ihnen auch darlegen, was Benedikt Würth hier im Rat auch gesagt hat, denn das vorhergehende Zitat stammt aus der vorberatenden Kommission, das haben selbstverständlich nicht alle gehört. Er hat auch hier gesagt: «Niemand in diesem Saal kann natürlich sagen, wie die Grosswetterlage im Jahr 2021 aussieht. Die makroökonomischen Effekte kann letztlich niemand prognostizieren. Wir können heute immerhin sagen, dass der Kanton St.Gallen finanzpolitisch gut vorgesorgt hat. Also diesen Vorbehalt, dass es allenfalls dann wirklich anders kommt, als im Jahr 2018 geplant, hat er nicht nur in der vorberatenden Kommission gemacht, sondern er hat es auch hier gemacht – da scheint mir schon noch wichtig zu sein. Jetzt nehme ich ein Zitat auf, auf das Tschirky-Gaiserwald bereits hingewiesen hat, Benedikt Würth hat in diesem Zusammenhang gesagt, falls es dann schlechter komme, dann sei es klar, das wurde auch immer so kommuniziert, dass wir ab dem Jahr 2021 ganz sicher 30 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital im AFP einsetzen müssen, wenn es dann etwas schlechter kommen sollte. Wir wissen alle, es ist in der Tat schlechter gekommen. Wir haben im Budget 2021 nicht 30 Mio. Franken Eigenkapitalbezug budgetiert. Wir haben 175 Mio. Franken freies Eigenkapitalbezug budgetiert. Weshalb haben wir nicht 30 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital budgetiert? Sondern es wurde alles aus dem freien Eigenkapital budgetiert. Das hat mit Corona zu. Wir wissen heute noch nicht, wie stark das besondere Eigenkapital mit Corona belastet wird. Deshalb haben wir zumindest aus Sicht des Budgets, dem haben Sie im November zugestimmt, freies Eigenkapital budgetiert. Jedoch nicht 30 Mio. Franken sondern 175 Mio. Franken. Das heisst also, wir werden jetzt aktuell deutlich mehr Mittel aus Eigenkapital brauchen, das ist auch so budgetiert, als damals geplant. Ich möchte festhalten, mein Vorgänger hat keinen Wortbruch begangen. Das kann man diesen Zitaten wirklich entnehmen. Man kann natürlich argumentieren, Benedikt Würth sei ein politischer Fuchs gewesen. Ich würde sogar attestieren, er ist wahrscheinlich heute noch ein politischer Fuchs, aber heute nicht mehr beim Kanton sondern beim Bund tätig, und er hat hier sicherlich einen sehr guten Start hingebracht und es ist für den Kanton St.Gallen sicherlich gut, dass wir ihn heute in Bern haben. Zur Thematik der Transparenz: Es wird ja gefordert, man solle jetzt ausweisen, was in Zukunft die STAF-Effekte sein werden. Diese Transparenz ist gar nicht so einfach herzustellen, weil diese Transparenz eigentlich davon ausgehen würde, dass alles so bleibt, wie es damals geplant wurde. Sie wissen es, diese Zahlen basierten auf prognostizierten Prognosen von den Jahren 2014 bis 2016. Man müsste jetzt eigentlich zurück gehen und das nachrechnen. Es gibt dynamische Effekte, das hat Etterlin-Rorschach bereits vorweg genommen, weil er meine Argumentation aus der Finanzkommission mitgenommen hat. Unternehmen gehen, ziehen weg, kommt hinzu oder leider, und das wird wegen Corona auch so sein, sie gehen Konkurs. Wie sollen wir damit umgehen? Ich kann Ihnen aber versprechen, und ich nehme das auch mit ins Finanzdepartement. Wir versuchen, mit dem Abschluss 2021 zu ermitteln, wie gross diese Summe in etwa ist. Das wird ab einer Grössenordnung sein, und sie wird auch gewisse Klammern haben, weil die dynamischen Effekte sehr schwierig anzuschauen sind. Ich stelle meinen Leuten auch nicht die Aufgabe, das mit den Jahren 2015 und 2016 zu vergleichen. Das würde zu einem riesigen Aufwand führen, das bringt auch nichts. Wir können aber sicherlich eine Grössenordnung herausschälen, dies Transparenz werden wir sicher schaffen, Sie werden das mit dem Rechnungsabschluss 2021 auch von uns fordern. Wir versuchen das zu machen, kann Ihnen aber noch nicht versprechen, wie das dann genau aussehen wird. Ich bin aber trotzdem der Meinung, dieser Antrag ist abzulehnen, denn aus Sicht der Regierung besteht kein Wortbruch. Die makroökonomischen Effekte sind deutlich anders als man im Jahr 2018 davon ausging, das kann niemand wegdiskutierten, und deshalb liegt auch von unserer Seite her dieser Wortbruch zumindest in der Regierungsbank nicht vor. Ich war, und das muss ich gestehen, als ich das auch nochmals prüfte, in der Tat etwas erstaunt, wie deutlich die Medienmitteilung der vorberatenden Kommission in dieser Sache war, da gebe ich Ihnen recht, aber Sie wissen auch, dass die Medienmitteilung der vorberatenden Kommission keine Regierungsmitteilung ist, sondern das ist die Medienmitteilung der vorberatenden Kommission. Ich glaube auch, dieser Satz in dieser Absolutheit, nämlich kein Sparpaket zu machen, war wahrscheinlich im Nachgang etwas sehr optimistisch dargelegt. Aber ich kann Ihnen wirklich versichern, wir machen kein Haushaltsgleichgewicht nur wegen STAF, sondern das Haushaltsgleichgewicht müssen wir aus unserer Sicht machen, weil das strukturelle Defizit wegen verschiedenen Parametern jetzt eingetroffen ist. Corona hat nachhaltige Auswirkungen, das müssen wir wirklich mitnehmen. Ich gebe zumindest aus Sicht der Regierung bekannt, dass wir eigentlich der Ansicht waren, dass wir ein Haushaltsgleichgewichtspaket von 60 Mio. Franken wollten. Damit hätten wir auch sichergestellt, dass ein Teil aus den Bezügen des Eigenkapitals gemacht wurden. Aber die Regierung hat in der Zwischenzeit einen anderen Auftrag von Ihnen erhalten, nämlich die 40, 80 und 120 Mio. Franken zu bewerkstelligen. Selbstverständlich folgen wir diesem Auftrag und werden im Rahmen der Budgetdiskussion 2022 Ihnen dazu auch Vorschläge unterbreiten. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Gartman-Mels hat mich jetzt doch mit seinem Votum ein bisschen herausgefordert. Ich muss Sie schon sehr bitten, Sie haben hier irgendwo diese Handschlagsqualität angemahnt, die Sie hätten. Dazu muss ich wirklich sagen, wir haben damals vereinbart, dass diese Ausfälle über das Eigenkapital finanziert werden. Die ist 1:1 in der Medienmitteilung der vorberatenden Kommission so dargelegt. Diese wurde nun schon mehrfach zitiert. Diese Medienmitteilungen werden jeweils von allen Fraktionen bereinigt. Sie können hier nicht stehen und sagen, wir würden etwas fordern, was nicht Gegenstand des damaligen Kompromisses war. Ich war damals auch schon anwesend, ich war auch bei diesem Kompromiss dabei, zwar in der anderen Kommission, in der es um die Familienzulagen ging und nicht um die Steuern. Ich erinnere mich sehr gut, was wir damals vereinbart haben. Und wenn Sie uns jetzt hier sagen, wir würden etwas fordern, was nicht Gegenstand der damaligen Vereinbarung war, dann ist das schlicht falsch. Und dann gehen Sie aus diesem Versprechen hinaus, das Sie uns damals gegeben haben. Ich bitte Sie, schauen Sie sich an, was damals war und kommen Sie nicht mit solchen Anwürfen gegen Etterlin-Rorschach, der nur das zusammengefasst hat, was wirklich war. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Tschirky-Gaiserwald (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag SP-Fraktion ist abzulehnen. Im grossen und ganzen schliesse ich mich Huber-Oberriet und Gartmann-Mels an, danke aber der SP-Fraktion für die akribischen Arbeit in der Aufarbeitung der verschiedenen Voten, die in diesem Rat gehalten wurden, insbesondere auch vom damaligen Regierungsrat und Finanzchef Benedikt Würth. In der der Debatte hat er expressis verbis zum Ausdruck gebracht: «Konkret hätten wir 30 Mio. Franken ab 2021 aus dem besonderen Eigenkapital geplant.» Daher gehe ich davon aus, dass auch der neue Finanzchef Marc Mächler diese 30 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital eingeplant hat und diese im Budget so eingestellt sind. Von dort aus gesehen ist das Steuerkompromiss eingehalten. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Es zeigt sich, dass die GRÜNE-Fraktion richtig lagen, als sie sich gegen den Steuerkompromiss ausgesprochen haben. Der legendäre Steuerkompromiss würde beim Mittagessen der vorberatenden Kommission aufgegleist. Da gab es viele Entlastungen für die Unternehmen, ein wenig für die natürlichen Personen, etwas mehr Kinderzulagen, Unterstützung bei der Kinderfremdbetreuung für die Familien, und grundsätzlich auch noch etwas für die IPV. Nur schon diese Aufzählung zeigt, dass so der Kompromiss nie zustande gekommen wäre. Deshalb wurde noch das Versprechen abgegeben, dass die Ausfälle durch die Steuerreformen nicht durch ein Sparpaket, sondern durch Bezüge aus dem Eigenkapital ausgeglichen werden. Dies zeigen diverse Dokumente aus den damaligen Beratungen, wie sie Etterlin-Rorschach aufgezählt hat, so z.B. auch die Pressemitteilung zur Beratung der vorberatenden Kommission. Wenn jetzt also behauptet wird, dass es ein solches Versprechen nicht gegeben hat und es tatsächlich so wäre, dann hätte die SP-Fraktion damals sehr schlecht verhandelt. Das kann ich eigentlich nicht glauben, waren da doch ziemlich gewiefte Politfüchse dabei. Auf jeden Fall ist für mich klar, dass es dieses Versprechen gab und deshalb sollen die Ausfälle aufgrund von STAF transparent ausgewiesen werden. Ich erwarte nicht, dass es auf den Franken geschieht. Es braucht auch keine riesige Berechnung sondern einfach eine ehrliche Aufstellung, wie hoch die Ausfälle ungefähr sind. Wichtig ist, dass mindestens die Ausfälle aus den Steuerentlastungen nicht durch das Sparpaket, sondern durch Eigenkapitalbezüge gedeckt werden. Entsprechend ist, wie beim Kompromiss versprochen, das Sparpaket zu reduzieren. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Gartmann-Mels: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Ich habe Etterlin-Rorschach aufmerksam zugehört. Ich bin immer wieder überrascht, wie gut Sie reden können und wie Sie uns mit Ihrer Märchenstunde fesseln wollen. Was mich aber irritiert, ist wie Sie Protokolle zitieren, wie Sie recherchiert haben und schon Kleinigkeiten, wie unseren Sprecher, verwechseln. Da frage ich mich, was alles wahr ist in Ihrem Résumé, das Sie uns präsentiert haben. Als einer, der damals dabei war, kann ich Ihnen versichern: Es war wirklich ein Kompromiss. Und ein Kompromiss ist eigentlich ein Ergebnis zweier Verlierer, die sich trotzdem einigen. Schauen Sie, wir von der bürgerlichen Seite haben mehr Steuererleichterungen gewünscht . Warum fordern wir immer Steuererleichterungen? Der wichtigste Punkt ist, wir haben Konkurrenten im Umfeld. Wir haben Nachbarkantone, die fast allesamt attraktiver sind. Sie sind attraktiver und haben erst noch eine bessere Spitallandschaft mit weniger Minus. Mich stört, dass sie uns vorlesen, was wir vor zwei Jahren beschlossen haben und was alles nicht richtig war. Der Kompromiss entstand auch mit Ihrem langjährigen Sprecher, dem Fraktionschef Peter Hartmann, den ich sehr geschätzt haben. Er hat damals gesagt, dass es stimme und wir alle etwas geben müssen. Es ist ein Geben und Nehmen. Wir haben damals gesagt, wir müssen etwas attraktiver werden im Steuerbereich, wir geben den Familien etwas mehr zurück durch die IPV. Und jetzt kommt zwei Jahre später Etterlin-Rorschach und sagt uns, was wir alles falsch machen – so geht es nicht. Es mag sein, dass der Steuerkompromiss als das Nonplusultra angepriesen wurde, aber diese Meinung teile ich nicht, denn er beinhaltet viele Fehler. Was aber gar nicht geht, wenn man etwas vereinbart hat, dann sind wir Menschen mit Handschlagsqualität – so stelle ich mir das vor, dass man dann zwei Jahre später versucht, für sich etwas das ausgehandelt ist und vertraglich miteinander vereinbart wurde, umzukehren und anzupassen, bis es wieder für ihn stimmt – das ist keine Verhandlungsbasis. Ich möchte Ihnen auch noch in Erinnerung rufen: Die Ergebnisse, die Ihnen Regierungsrat Mächler heute präsentiert, geniessen Sie diese noch, geniessen Sie vielleicht auch noch das Jahr 2021. Die ganze Pandemie, was uns das noch kosten wird, ich glaube, in zwei Jahren werden Sie mit mir zusammen solche Themen nicht mehr diskutieren. Wir werden dann diskutieren, wie wir die ganze finanzielle Misere schaffen können. Zum Glück gibt es bürgerliche Politiker, die in die Zukunft schauen, nicht wie Sie immer in die Vergangenheit, die merken, was auf uns zukommen kann. Wenn das so weitergeht, und ich garantiere Ihnen, es läuft vielleicht in der Baubranche gut, es gibt aber Branchen die viel Geld bezahlen mussten und von denen wird es in den Jahren 2021/2022 nicht viele Steuereinnahmen geben. Und diese Unternehmen beschäftigen Personen, die dann auch weniger bezahlen. Und jetzt kommen Sie zwei Jahre danach und sagen, was man noch alles ändern sollte, weil Sie einen guten Abschluss sehen. Ich halte mich an die Tugend: «Spare in der Zeit, dann hast du in der Not.» Wir bauen im Moment noch wie wild, z.B. hier die OLMA-Ergänzung, aber ob es die OLMA in zwei bis drei Jahren noch so geben wird, wissen wir noch nicht. Wir haben schon wieder Hilfsmassnahmen. Wir haben die Spitäler, wir haben Abstimmung und haben auch dort noch Millionen nachzuschütten. Wir haben ein Stadttheater, das ein Provisorium gebaut hat, das zur Zeit nicht genutzt werden kann. Wir haben dort eine grosse Renovation, wir bauen im Toggenburg ein Klanghaus, was dann dort klingt, frage ich mich, wenn wir so weiter machen. Wir haben in ein paar Jahren kein Geld mehr um all das zu zahlen, was wir gerne möchten. Ich habe lieber einen Kanton, der vorsichtig budgetiert und saubere Rechnungen hat, damit wir diese soziale Marktwirtschaft, die wir bis jetzt immer sehr gesund miteinander austariert haben, weiterleben können. Das, was Etterlin-Rorschach jetzt antönt, einseitiges Verschieben der Korrekturen, das geht gar nicht. Wir haben etwas abgemacht, die meisten hier sind Menschen mit Handschlagqualitäten, die sich an Vereinbarungen halten. Es geht nicht an, dass man das immer wieder, wenn es einem nicht passt, ändert. Ich komme auch nicht und sage, man sollte für die Unternehmen die Steuern nochmals senken. Wir akzeptieren es, so wie es ist, aber wenn es so weitergeht, dann können wir das Gleiche machen, dann fällt ein Kompromiss um. Man muss sich miteinander an das halten, was man einmal abgemacht hat, und ich bin heute noch froh, gab es damals so kluge Köpfe, die sich gemeinsam gefunden haben und dem Kanton eine gute Zukunft sichern wollen. Es hat Nachbarkantone, die sind im ganzen Teil attraktiver, aber die sind auch attraktiver im Steuerwesen. Bitte denken Sie daran und vergessen Sie nicht, was noch auf uns zukommt. Wir haben in zwei, drei Jahren ganz sicher damit zu kämpfen, was uns die Pandemie hinterlassen hat. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Lassen Sie mich als erstes zur zitierten Diskussion rund um die STAF-Vorlage etwas sagen: Wenn man sich die Mühe macht und die alten Unterlagen studiert, so kann man einiges lesen. Auch ich habe ein Zitat herausgesucht. Es finden sich Aussagen darin, die sehr klar sind. So hat der damalige Regierungsrat Benedikt Würth gesagt: «Wenn sich die makroökonomischen Bedingungen nicht vollständig verändern, folgt kein Sparpaket.» Ich meine, dass es selten ein derartig makroökonomisches Erdbebens gab, wir wir das aktuell erleben. Die weitere drastische Finanzentwicklung der Spitäler und vor allem die Corona-Entwicklung generieren klar einen Handlungsbedarf. Der STAF-Kompromiss wurde vor Corona geschaffen, und die nächste Kommission für Spitalhilfen wird wohl bald kommen. Deshalb darf man klar sagen, STAF löst kein Sparpaket aus, aber eben die makroökonomischen Bedingungen, die sich verändert haben. Das strukturelle Defizit beläuft sich gemäss Regierungsaussage von vorhin nun 120 bis 160 Mio. Franken. Wir sind froh, dass wir da endlich agieren. Ich möchte zudem unbedingt noch erwähnen, dass im Budget 2021 wie auch im AFP bereits Eigenkapitalbezüge klar vorgesehen werden. Wir leisten uns das tatsächlich, Etterlin-Rorschach. Dies war die Abmachung im Rahmen der STAF-Vorlage. Es nimmt mich schon Wunder, wie die Ratslinke reagiert hätte, wenn sich die Lage für die Unternehmen nicht verbessert hätte oder wenn gar die Sozialleistungen gewachsen wären. Ja, wir haben einen Kompromiss geschmiedet, der gut gezimmert ist, und das war und ist eine gute Lösung. Es hier gar nicht um Sparpakete, sondern darum, nicht laufend mehr Ausgaben zu tätigen und einen gesunden Finanzhaushalt zu haben. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Ziff. 6 (neu). Etterlin-Rorschach beantragt im Namen der SP-Fraktion eine neue Ziff. 6 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, die Ausfälle (Mindereinnahmen und Mehrausgaben), die sich aufgrund der Vorlagen rund um den sogenannten «Steuerkompromiss» (STAF-Vorlage) ab dem Jahr 2021 in der Rechnung des Kantons vollständig niederschlagen, jährlich explizit auszuweisen. Ebenso zeigt sie auf, ob und wie die Ausfälle durch das Eigenkapital ausgeglichen werden. Somit stellt sie die vereinbarungskonforme Umsetzung der damals getroffenen Abmachungen sicher und macht die Ausfälle aufgrund der damaligen Vorlagen transparent.» Unser Antrag zu Ziff. 6 betrifft den Umgang mit den STAF-Ausfällen. Wir fordern Transparenz und Kompensation. Wir unterbreiten Ihnen hier einen Antrag, der eine etwas längere Vorgeschichte hat. Ich möchte Ihnen erklären, warum sich die SP-Fraktion so stark dafür macht, dass hier Defizite separiert werden. Man könnte ja sagen: Defizite ist Defizit, spielt keine Rolle. Aber doch, es spielt eine Rolle, und Defizit ist nicht gleich Defizit. Eines der grössten Geschäfte der letzten Legislatur war der so genannte Steuerkompromiss oder wie wir es zumeist nun nennen, die STAF-Vorlage. Das war ein Bündel an Beschlüssen. Einerseits ein Nachtrag zum Steuergesetz mit verschiedenen Steuererleichterungen, andererseits familien- und sozialpolitische Entlastungsmassnahmen. Der Kompromiss war politisch eine ziemliche Seltenheit. Der SVP-Sprecher Dudli-Oberbüren sprach damals von einem beispiellosen Gesamtkompromisspaket, mit dem sich der Rat von seiner besten Seite gezeigt hätte, die Umsetzung dieses Kompromisses sei ein kleines Meisterwerk der Effizienz, zumindest auf dem Parkett der St.Galler Politik. Der damaligen Finanzvorsteher Benedikt Würth war der Meinung, die Zusammenarbeit in diesen Geschäften gehöre zum Highlight seiner Tätigkeit in diesem Saal – das widerspiegelt die damalige Schlussberatung sehr gut. Fast alle Parteien waren stolz, dass wir uns gemeinsam zu so einer Lösung zusammengerauft haben, im wahrsten Sinne ein Kompromiss, da alle etwas Abstriche machen mussten und am Schluss doch die grosse Mehrheit dahinter stehen konnte. In den zahlreichen Debatten, und ich kann es mittlerweile wirklich mit sehr viel Überzeugung sagen, in den Protokollen wurde immer wieder hervorgestrichen, dass dieses Paket etwas kosten wird, dass wir uns das leisten wollen, und dass wir allfällige vorübergehende Defizite gegebenenfalls mit Eigenkapital ausgleichen müssen, so stand es bereits in der Regierungsbotschaft. Die SP-Fraktion hat in der Folge immer wieder betont, dass es für unsere Zustimmung eine Bedingung sein, dass die Ausfälle nicht zu einem Sparpaket führen dürfen. Die bürgerlichen Sprecher stimmten dem zu und so tat es die Regierung. Die Medienmitteilung der vorberatenden Kommission hielt explizit wortwörtlich fest: «Sich allfällig einstellende Defizite müssen über Eigenkapitalbezüge ausgeglichen werden. Der Kanton verfügt über ein solides Eigenkapital, das während der Übergangsphase eingesetzt werden kann. Sparpakete sind aufgrund der finanziellen Entlastungen von Unternehmungen und der Bevölkerung ausdrücklich nicht vorgesehen. » Die weitere Debatte, die Voten in Kommission und Rat, von Ratsmitgliedern und Regierungsvertretern, haben dieses Anliegen der SP-Fraktion immer wieder bestätigt. Ich hätte noch viele weitere Zitate im Angebot. Die Mitglieder der Finanzkommission sind am vergangenen Mittwoch in den Genuss des vollständigen Wortlautes gekommen. Mitglieder dieses Rates, wie auch ich persönlich, haben dem Kompromiss nur aufgrund dieser Beteuerungen zugestimmt. Nie hätten wir dies sonst als Kompromiss akzeptieren können, und deshalb geht es hier nicht um Geschichtsschreibung, es geht auch darum, wie wir miteinander zusammenarbeiten. Es geht auch um Vertrauen und darum, dass es etwas zählt, wenn wir uns gegenseitig etwas zusichern. Es geht bei diesem Antrag auch nicht darum, dass nie mehr gespart werden darf. Sie wollen ein Paket – ja, das haben wir gehört. Sie befürchten ein strukturelles Defizit – ja, auch das haben wir gehört. Aktuell ist aber keines da. Aber seien Sie bitte differenziert und transparent in dieser Sache, unterscheiden Sie die Folgen der STAF-Vorlage, das bewusst einkalkulierte Defizit von anderen Defiziten. Diese Differenzierung ist wirklich die Mindestforderung, die 120 Mio. Franken, die jetzt gespart werden sollen, die hätten wird zu einem Grossteil ohne STAF locker in der Tasche. Aber wir haben uns STAF geleistet, und zwar gemeinsam. Im Zentrum steht: Wir haben etwas miteinander abgemacht. Wir haben etwas kommuniziert im Rat und gegen aussen – gut zwei Jahre ist das sehr. Wir können doch erwarten, dass wir uns darauf verlassen können, was Sie damals zugesagt haben, und um das sicherzustellen, trotz geplantem Sparpaket, braucht es in naher Zukunft eine klare Trennung der verschiedenen Defizite. Wenn Sie jetzt sagen, das sei nicht so leicht möglich, man dürfe die dynamische Betrachtung nicht vernachlässigen. Von mir aus, okay, überlegen wir uns ein Modell, aber das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass Sie hier hinstehen und uns nochmals die Hand reichen und sagen: Selbstverständlich könnt ihr euch auf unser Wort verlassen. Selbstverständlich haben wir den Kompromiss nicht vergessen. Selbstverständlich haben wir sie nicht in die Irre geführt. Wir finden eine Lösung, um den Kompromiss einzuhalten. Wir werden versuchen, das auszuweisen, damit wir es sauber diskutieren können. Diese Zusage wollen wir, nicht mehr und nicht weniger. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Ziff. 5 mit 32:72 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Regierungsrat Damann: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Ich glaube, dieser Antrag ist überflüssig. Wir im Gesundheitsdepartement berechnen jetzt genau, damit die Ausgaben so gestaltet werden, dass wir auch das Budget einhalten. Es ist für mich unschön, dass wir das Budget nicht eingehalten haben, aber es gab Verwerfungen, die wir nicht voraussehen konnten. Wir sind gesetzlich verpflichtet, dass wir innerhalb von fünf Jahren das Budget wieder aufholen, dass wir diesen Betrag einholen und ausbezahlen. Deshalb ist dieser Antrag zu Ziff. 5 (neu) nicht nötig. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Sulzer-Wil: Ich muss zwei Erwiderungen zu den beiden Voten der Vertreter der FDP- und CVP-EVP-Fraktion machen. Es wurden zwei Sachen falsch gesagt. Es geht nicht, wie die FDP-Fraktion sagt darum, nachträglich etwas auszuzahlen. Das war ein anderer Vorstoss, in dem wir das gefordert haben. Hier geht es um die Zukunft. Wir wollen, dass künftig die budgetierten Beträge besser eingehalten werden können und da ist die Regierung in die Verantwortung, entweder das in der Verordnung besser zu machen wie in der Vergangenheit, da wurden schlechte Planwerte festgelegt, oder der Kantonsrat kann hier seine Verantwortung wahrnehmen und den gesetzlichen Spielraum einschränken. Wir möchten von der Regierung hören, welche Möglichkeiten es hierzu gibt. Zur CVP-Fraktion: Wir haben gehört, dass weniger Anspruchsberechtigte doch ein gutes Zeichen wären. Wir haben in den vergangenen Jahren ständig die Eckwerte nach unten verschoben, damit immer weniger Menschen Anspruch bekommen haben. Seit dem Jahr 2002 haben über 80'000 Personen ihren Anspruch auf IPV verloren. 80'000 Personen haben ihren Anspruch verlieren und dann kommt die CVP-Fraktion und meint, das sei doch ein gutes Zeichen. Das ist nicht, weil es den Menschen besser geht, sondern weil wir immer knausriger werden und die Eckwerte so nach unten gefahren haben, dass so viele Menschen im Kanton Anspruch verloren haben. Das ist die Realität und das ist nicht in Ordnung und gehört geändert. Wir werden hier so lange für Verbesserungen kämpfen, auch wenn es Ihnen missfällt, bis es Verbesserungen gibt. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der Grünliberalen): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Die zahlreichen Anträge der SP-Fraktion sind Ausdruck eines Unbehagens in Bezug auf die Budgetierung. Diese ist naturgemäss eine Planung, eine Schätzung für die Zukunft, welche im Einzelfall einfacher oder hoch komplex sein kann. Selbstverständlich ist auch uns bewusst, dass Budgetzahlen nach eher optimistischen oder pessimistischen Annahmen ausgestaltet werden können, was aber massive Konsequenzen auf die weiteren Entscheidungen zur Folge hat. Auch aus unserer Sicht ist es störend, dass das budgetierte Volumen für die IPV wieder nicht ausgeschöpft wurde. Es geht hier um die Umsetzung des Volkswillens und um soziale Gerechtigkeit. Angesichts der Entwicklung der schwarzen Liste ist das Anliegen durchaus berechtigt. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Widmer-Mosnang: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Ich bitte die GRÜNE- und SP-Fraktion hier dieses Thema nicht immer als politisches Instrument hier einzubringen, um Regierung und Rat zu kritisieren. Regierung und Rat haben ihre Sache gesetzesgemäss gemacht, richtig umgesetzt und passen die Eckwerte für das nächste Jahr wieder an. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Bundesgesetze und Kantonsgesetze sind sicherlich einzuhalten und da spricht sich sicher keine Fraktion dagegen aus. Ein Budget jedoch punktgenau auszuschöpfen ist ein Ding der Unmöglichkeit. Massgebend für die IPV sind die festzulegenden Parameter durch die Regierung. Nachträgliche Auszahlungen von nicht ausgeschöpften Beiträgen des Budgets sind nicht möglich. Sie sehen, dieser Antrag ist eigentlich fast nicht durchzusetzen. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Benz-St.Gallen (im Namen der GRÜNEN-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Die IPV ist ein wichtiges, bedarfsabhängiges, sozialpolitisches Instrument. Warum müssen wir im Rat dieses Instrument wiederholt thematisieren und darauf pochen, dass genügend Gelder an die Bedürftigen gehen? Es ist systemimmanent. Die Höhe der IPV richtet sich nicht nach den Bedürfnissen der Anspruchsberechtigten, sondern nach einem Budgetposten. Das ist wahrlich nicht das gelbe vom Ei. Wir sehen drei Möglichkeiten, dass mehr IPV ausgeschüttet werden kann. Kurzfristig, indem Personen, die eine Ermessensveranlagung haben, trotzdem nachweisen könnten, dass ihr Einkommen tief ist, und mittelfristig, indem die Fristen zur Anmeldung abgeschafft oder wenigstens bis Juni verlängert werden. Die Steuererklärung ist zwar grundsätzlich ein gutes, sinnvolles Instrument zur Berechnung der IPV, aber nicht zufällig sind Personen mit einem geringen Einkommen manchmal überfordert, eine Steuererklärung auszufüllen. Und schon fallen sie aus der IPV heraus. Die Anmeldefrist bis März ist es sehr kurz bemessen. Wenn die Anspruchsberechtigung erst später im Jahr erkannt wird, z.B. von das Schuldenberatung oder sonst von einer Beratungsstelle, ist es schon wieder zu spät und ein Jahr geht verloren. Als dritte Möglichkeit sehen wir die Eckwerte, die erhöht werden können, wie das Fäh-Neckertal bereits in der Eintretensdebatte erwähnt hat. Sie können so festgelegt werden, dass mehr Personen in den Genuss der IPV kommen. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Ziff. 5 (neu). Sulzer-Wil beantragt im Namen der SP-Fraktion eine neue Ziff. 5 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, Massnahmen vorzuschlagen, damit künftig das budgetierte Volumen für die individuellen Prämienverbilligungen (IPV) auch tatsächlich an die Bevölkerung ausbezahlt wird. Der Volksentscheid vom 17. November 2019 zum VIII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (Geschäft 22.19.06; nGS 2019-092) ist umzusetzen.» Was Sie hier auf diesem Blatt sehen, Sie müssen das nicht lesen können, wichtig ist die Farbe des Kantons auf diesem Blatt. Sie sehen hier das Ergebnis der Volksabstimmung vom November 2019. Sie sehen die dunkelblaue Farbe, alle Gemeinden sind dunkelblau, und je dunkler die Farbe, desto höher die Zustimmung zum VIII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung. Über 78 Prozent der Stimmbevölkerung hat an diesem Tag diesem Nachtrag zugestimmt. Um was ging es in diesem Nachtrag? Es ging um einen Teil des grossen Steuerkompromisses. Es ging darum, dass 12 Mio. Franken mehr Mittel in die Prämienverbilligung fliessen. Wir haben dort das gesetzlichen Mindest- und Höchstvolumen angepasst und die Regierung hat in dieser Abstimmung gemäss Abstimmungsbüchlein versprochen, dass bei einer Zustimmung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu dieser Vorlage die zusätzlichen Gelder, also die 12 Mio. Franken, bereits ab dem Jahr 2020 für Familien und Menschen in diesem Kanton. Im Budget 2020 haben wird zwar diese Mittel eingestellt, es war ein Volumen von 263 Mio. Franken vorgesehen, doch tatsächlich ausbezahlt – und das ist wichtig – haben wird 242 Mio. Franke, also mehr als 20 Mio. Franken weniger als budgetiert. Wir haben, und das haben wir gehört, nicht einmal geschafft, das gesetzliche Minimum einzuhalten. Die Regierung hat offensichtlich ihr Versprechen nicht eingehalten. Das wollen wir ändern, und ich meine, meine Damen und Herren auch von der bürgerlichen Seite, Sie haben zugestimmt als Teil des Kompromisses, dass wir mehr Mittel in die IPV geben. Dann müssen diese Mittel auch bei der Bevölkerung ankommen. Geschätzte Damen und Herren von CVP-EVP-, FDP- und SVP-Fraktion, Sie waren Teil dieses Kompromisses. Sie waren einverstanden mit dieser sozialen Kompensation und jetzt müssen wir auch schauen, dass wir tatsächlich diese Mittel einsetzen können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie wir das machen können. Wir hatten im Rahmen des VII. Nachtrag zu diesem Gesetz verschiedene Varianten in der Botschaft der Regierung diskutiert, man könnte z.B. den Maximalbetrag auf der bisherigen Höhe belassen, aber z.B. das gesetzlichen Mindestvolumen erhöhen. Die Bandbreite zu verkleinern würde uns zwingen und dazu führen, dass wir am Schluss mit den zur Verfügung stehenden Mitteln eher im budgetierten Bereich landen. Wir haben den Antrag hier im Rahmen der Rechnung bewusst offen formuliert, damit die Regierung verschiedene Vorschläge prüfen kann und einen Vorschlag machen kann, wie wir hier unser Versprechen von der Abstimmung von November 2019 besser einhalten können und diesen Volksentscheid wirklich auch ernst nehmen. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Regierungspräsident Mächler: Auf die Vorlage ist einzutreten. Gerne mache ich in meinem Eintreten einige Ausführungen zu den relevanten Eckpunkten der Rechnung 2020. Als erstes vorweg, das haben Sie auch bereits festgestellt, das Rechnungsergebnis 2020 fiel sehr positiv aus. Dies trotz der sehr anspruchsvollen Bewältigung der Corona-Pandemie. Dabei ist zu erwähnen, dass grossmehrheitlich die Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie des vergangenen Jahres über das besondere Eigenkapital finanziert wurden und die konjunkturbedingten Steuerausfälle, insbesondere bei den juristischen Personen, erst im Rechnungsjahr 2021 wirksam werden. Die Erfolgsrechnung des Kantons St.Gallen weist für das Jahr 2020 einen Ertragsüberschuss von 179 Mio. Franken aus. Das Ergebnis fällt damit um 153 Mio. Franken besser aus als budgetiert. Lassen Sie mich einige Worte zu den ausserordentlichen Effekten sprechen: Der ausgewiesenen ausserordentliche Aufwand von 79,3 Mio. Franken entspricht der Einlage der Sonderausschüttung der SNB insbesondere Eigenkapital, welche Sie im Mai 2020 beschlossen haben. Mit diesem Beschluss wurde auch der Verwendungszweck des besonderen Eigenkapitals ausgeweitet. So können mit dem besonderen Eigenkapital nebst steuerlichen Entlastungen und Gemeindevereinigung neu auch Massnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus finanziert werden – darauf komme ich später noch zurück. Weiter wurden im Rahmen der jährlichen Werthaltigkeitsbeurteilung der Aktiven ausserordentliche Wertberichtigungen im Umfang von 23,9 Mio. Franken nötig. Ein ausserordentlicher Ertrag von 1,5 Mio. Franken resultiert indessen aus dem Aufwertungsgewinn im Zusammenhang mit der Immobilienübertragung an das Zentrum für Labormedizin. Fazit: Operativ resultiert nach Ausklammern der Bezüge aus dem besonderen Eigenkapital und der ausserordentliche Effekte ein Ertragsüberschuss von 216,8 Mio. Franken. Dieser liegt jedoch gegenüber dem Vorjahr um doch 22,5 Mio. Franken unter dem operativen Vorjahresergebnis. Für das deutlich bessere Ergebnis gegenüber dem Budget sind mehrere Faktoren verantwortlich. Ich erlaube mir hier die grössten Abweichungen, seien sie positiv oder negativ, zu erwähnen: Die Gewinnausschüttung der SNB viel um rund 103,4 Mio. Franken besser aus als budgetiert. Grund dafür war unter anderem die Sonderausschüttung aus der abgeschlossenen Zusatzvereinbarung, welche zum Zeitpunkt der Budgetierung im Jahr 2020 noch nicht vorlag. Zudem lagen auch die Kantonssteuern um 56,3 Mio. Franken und der Anteil an Bundessteuern um 10,1 Mio. Franken über dem Budget. Deutlich reduziert sind dahingegen die Erträge aus dem tieferen Kantonsanteil an der Verrechnungssteuer des Bundes im Umfang von rund 27 Mio. Franken. Im Weiteren resultierten geringere Aufwendungen gegenüber dem Budget in den Bereichen der IPV, bei den Ergänzungsleistungen und im Bereich Wasser und Energie. Wie erwähnt wurden die im Jahre 2020 angefallene Mehraufwendungen aufgrund von Covid-19 aus dem besonderen Eigenkapital finanziert. Sie belasten somit den allgemeinen Staatshaushalt nicht. Die grössten coronabedingten Aufwandpositionen im Rechnungsjahr 2020 sind dabei die Ertragsausfallentschädigung der Spitäler im Umfang von 42 Mio. Franken. Die Auswahlentschädigung im Kulturbereich von netto 8,4 Mio. Franken sowie die Aufwendungen des kantonalen Führungsstabs von rund 7 Mio. Franken, welche unter anderem für den Betrieb des Konsultationszentren in der ersten Welle, das Contact-Tracing, die Infoline sowie die Beschaffung von Schutzmaterial angefallen sind. Aufgrund der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung der Aktiven wurde auf den Darlehen der Spitalverbunde III und IV sowie auf die Beteiligung am Spitalverbund III Wertberichtigungen im Umfang von insgesamt 21,5 Mio. Franken getätigt. Der Grund dafür waren die negativen finanziellen Aussichten gegenüber der Mittelfristplanungen der Spitalverbunde. Weiter wird aufgrund der Entwicklung im Jahre 2020 sowie den unsicheren Aussichten die Beteiligung an die Genossenschaft Olmamessen im Umfang von rund 2,4 Mio. Franken vollständig wertberichtigt. Bereinigt um saldoneutrale nicht ausgabenwirksame sowie ausserordentlichen Positionen nimmt der Aufwand im Vergleich zum Vorjahr um rund 143 Mio. Franken zu, was einem bereinigte Aufwandwachstum von 3,8 Prozent entspricht. Damit liegt das Wachstum über dem budgetierten Wert von 2,7 Prozent, in welchem jedoch noch keine Effekte der Corona-Pandemie berücksichtigt waren. Die Mehraufwendungen für die Coronamassnahmen von 64 Mio. Franken sind für rund 1,7 Prozentpunkte des bereinigten Aufwandwachstums verantwortlich. Der weitere Anstieg ist insbesondere auf höhere Staatsbeiträge bei den Ergänzungsleistungen, im Amt für Soziales, bei der Universität, bei den Fachhochschulen, bei ausserkantonalen Hospitalisationen sowie einem höheren Personalaufwand und dem Anstieg beim Sachaufwand zurückzuführen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO geht für das Jahr 2020 von einem Rückgang des realen Bruttoinlandproduktes um 3 Prozent aus. Aus der grosse Diskrepanz zwischen dem bereinigten Aufwandwachstum und der wirtschaftlichen Entwicklung ergibt sich für den Kanton bei isolierter Betrachtung des Jahres 2020 selbstverständlich eine höhere Staatsquote, welche aber primär auf die Effekte der Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Dabei ist jedoch zu erwähnen, dass der Fokus auf ein einziges Jahr bei der Staatsquoten betrachten zu kurz greift und dieses jeweils über mehrere Jahre betrachtet werden muss, um eine aussagekräftige Wert zu erhalten. Die Nettoinvestitionen, das haben Sie bemerkt und wurde auch teilweise kritisiert, liegen deutlich unter dem Budget von 2020. Budgetiert waren Nettoinvestitionen von rund 309 Mio. Franken. Effektiv wurden Nettoinvestitionen im Umfang von 183 Mio. Franken getätigt. Damit liegen Sie rund 126 Mio. Franken unter dem Budget bzw. 163 Mio. Franken unter dem Vorjahreswert. Hier ist es mir aber wichtig zu betonen, dass die Nettoinvestitionen nicht etwa aufgrund eines Investitionsstopps tiefer ausgefallen sind, sondern die Ausgaben konnten aufgrund diverser Projektverzögerungen, späterem Realisierungsbeginn bei gewissen Vorhaben und tieferen Darlehensgewährungen einfach noch nicht getätigt werden. Die Investitionen sind aber beschlossen und die Ausgaben werden entsprechend auch getätigt, allenfalls einfach zeitlich verzögert. Wie bereits in den Jahren 2017 bis 2019 wurde auch im Jahr 2020 kein Bezug aus dem freien Eigenkapital getätigt. Das freie Eigenkapital nimmt somit gegenüber dem Vorjahr im Umfang des erzielte Ertragsüberschusses zu und weist per Ende 2020 einen Bestand von 1,05 Mrd. Franken auf. Das besondere Eigenkapital weist per Jahresende einen Bestand von rund 280 Mio. Franken aus. Somit liegt das verwendbare Eigenkapital per Ende 2020 bei rund 1,3 Mrd. Franken. Dieser Wert widerspiegelt die finanzpolitische Handlungsfähigkeit des Kantons und ist für die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen von grosser Bedeutung. Ich bin froh, dass wir hier einen Konsens haben, dass sich alle Fraktion dafür ausgesprochen haben, dass das wichtig ist, damit wir mit diesem Polster die anstehende Herausforderung bewältigen können. Lassen Sie mich zum Schluss kommen: Mit dem Konsolidierungskurs und den positiven Jahresabschlüssen der vergangenen Jahre konnte die Eigenkapitalbasis laufend gestärkt werden. Per Ende 2020 steht der Kanton mit einem robusten Eigenkapitalbestand und einem Nettovermögen finanziell auf einer gesunden Basis. Mit dem Budget 2021 und AFP 2022–2024 trüben sich jedoch die finanziellen Aussichten deutlich ein. Das Budget 2021 geht von einem operativen Aufwandüberschuss von 242 Mio. Franken aus, während die Finanzplanjahre operative Defizite von 160 bis 220 Mio. Franken erwarten lassen. Neben den negativen konjunkturellen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind dafür insbesondere die ab dem Jahr 2021 vollständig wirkenden Effekte aus der Steuerreform, die Mindererträge aus dem Finanzausgleich sowie diverse aufwandseitige Effekte mitverantwortlich. Die Unsicherheiten in der Finanzplanung sind heute aus Sicht des Finanzdepartementes hoch. Die aktuellen Planwerte beinhalten wesentliche Risiken, aber auch Chancen. So lassen sich die konjunkturellen Aussichten sowie die möglichen finanziellen Auswirkungen in den Bereichen STAF, Gewinnausschüttung der Nationalbank mit neuer Vereinbarung, der Veränderung des Bundesfinanzausgleichs, der Prämienverbilligungsinitiative und der Werthaltigkeitsfragen der Darlehen und Beteiligungen der Spitäler nur schwer abschätzen. Wie bereits im AFP 2022–2024 kommuniziert, geht die Regierung aktuell davon aus, dass wir ein strukturelles Defizit von 120 bis 160 Mio. Franken haben – selbstverständlich für die Zukunft. Ich bin mit den Aussagen von Etterlin-Rorschach nicht überall einverstanden, aber ich bin mit Ihnen einverstanden, dass wir im Jahr 2020 in der Tat kein strukturelles Defizit haben – das habe ich nie behauptet. Es wäre auch falsch, wenn man einen derartigen Überschuss macht und sagt, es würde ein strukturelles Defizit geben. Wir haben aber ein strukturelles Defizit, aber wir haben ein strukturelles Defizit im AFP, und darüber werden wir später noch diskutieren, wenn ich die Anträge der SP-Fraktion sehe. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Unterlagen sind transparent und nachvollziehbar aufbereitet und die damit geleistete Arbeit der Verwaltung wird geschätzt. Das Jahr 2020 ist für den Kanton St.Gallen aus finanzieller Sicht äusserst erfolgreich. Mit über 1 Mrd. Franken in den letzten Jahren aufgebautem Eigenkapital ist der Kanton gut aufgestellt. Darüber darf man sich freuen bzw. kann man zufrieden sein. Der positive Abschluss ist insbesondere der Gewinnausschüttung der SNB, höherer Steuererträge aus dem erfolgreichen Wirtschaftsjahr 2019, tieferen Aufwendungen im Bereich der individuellen Prämienverbilligung und einer Verlagerung der Kosten für Sonderschulen auf die Gemeinden geschuldet. Blickt man aber hinter die Zahlen sind Sorgenfalten angezeigt. Die Steuererträge werden für das Jahr 2021 wohl nicht mehr so üppig ausfallen. Kurzarbeit und wochenlange Arbeitsunterbrüche werden Spuren in den meisten Steuerarten hinterlassen. Zusätzlich werden die Unternehmenssteuerreform, Mindererträge aus dem Bundesfinanzausgleich und vor allem die Spitäler und Pandemie kosten die Rechnung 2021 belasten. Die Staatsquote, eine wichtige Kennzahl im interkantonalen Vergleich, ist bei sinkendem Bruttoinlandprodukt angestiegen. Somit ist diese Erhöhung der Staatsquote wohl unschön, aber als temporäre Entwicklung anzusehen. Aufgrund des guten Impffortschrittes wird sich die Wirtschaft hoffentlich national und international erholen, was sich positiv auf die Entwicklung des Bruttoinlandproduktes auswirken wird. Zusammenfassend lässt sich entspannt auf das Jahr 2020 zurückblicken. Für das Jahr 2021 und die weiteren Jahre zeigen sich jedoch aus finanzieller Sich eine komplexe Lage mit vielen Unbekannten. In den letzten Tagen ist eine weitere Unbekannte dazugekommen. Mit dem Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenabkommen hat sich die Lage für die exportierende Wirtschaft, und St.Gallen ist geprägt von einer starken, hoch technologisierten exportorientierten Industrie, deutlich verkompliziert. Der Kantonsrat hat in seiner Februarsession der Regierung den Auftrag zu einem 120 Mio. Franken hohen Sparpaket aufgezwungen. Wir Grünliberalen anerkennen das strukturelle Defizit und haben das von der Regierung vorgeschlagene moderatere Sparziel unterstützt. Angesichts der schwierigen Ausgangslage sind wir sehr gespannt, welche Massnahmen die Regierung vorschlagen wird, um die geforderten Millionen einzusparen. Aus unserer Sicht braucht es ein ausgewogenes Massnahmenpaket, welches insbesondere auf Effiziente in der Verwaltung und, wo sinnvoll, im Abbau von bürokratischen Hürden besteht. Ein Verschieben der Aufgaben auf die Gemeinde wäre aus unserer Sicht nur in Ausnahmefällen eine Option. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wie in den letzten Jahren üblich, fällt das Ergebnis der Rechnung wieder massiv besser aus als das Budget. Es zeigt sich, dass vor allem die Einnahmen wieder viel zu tief tief budgetiert wurden. Dies ist beim Blick auf die grössten Abweichungen klar ersichtlich. Hier hat, wie auch schon erwähnt, die Auszahlung der Schweizer Nationalbank (SNB) mit 103,4 Mio. Franke am meisten eingeschränkt. Andere Kantone budgetieren offensiver, was auch der Kanton St.Gallen tun sollte. Wir erwarten nicht, dass zwingend das Maximum budgetiert wird. Aber die Budgetzahlen sollten realistisch sein. Im Jahr 2021 werden wir sogar 156,5 Mio. Franken mehr als budgetiert von der SNB erhalten. Auch die Steuereinnahmen liegen mit 56,3 Mio. Franken einmal mehr massiv über dem Budget. Auch hier wiederholt sich das Jahr für Jahr, sogar im Krisenjahr 2021 wird es wieder so sein. Auf der Ausgabenseite ist es wieder die Individuelle Prämienverbilligung (IPV), welche massiv zum besseren Ergebnis beiträgt. Notorisch werden die Eckwerte so festgelegt, dass das Volumen nicht ausgeschöpft wird. In den Jahren 2020/2021, notabene die Krisenjahre aufgrund von Corona, werden wir sogar unter dem gesetzlichen Minimum liegen. Es ist unverständlich, wie gerade in dieser schwierigen Zeit, wo vielen Bürgerinnen und Bürgern das Geld fehlt, die Eckwerte so zurückhaltend festgelegt werden. Auch wenn das Budget einmal ein wenig überschritten würde, wäre das kein Weltuntergang. Ein bisschen mehr Mut ist hier angebracht. Ich hoffe, dass dies bei den Eckwerten für nächstes Jahr zu spüren ist. Auf jeden Fall werden wir uns gegen eine Kürzungen bei der IPV wehren und den Antrag der SP-Fraktion unterstützen. Der Budgetkredit beim Personalaufwand konnte trotz Corona knapp eingehalten werden. An dieser Stelle gebührt ein Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre tollen Einsatz in diesem schwierigen Jahr. Das verwendbare Eigenkapital beläuft sich auf 1,332 Mrd. Franken. Diese Rücklage wird uns helfen, über diese schwierige Zeit zukommen. Ich bin davon überzeugt, dass sich die pessimistischen Annahmen im AFP nicht bewahrheiten werden und auch ohne übertriebene Sparmassnahmen das Eigenkapital in den nächsten Jahren nicht so stark sinken wird wie vorausgesagt. Dem Kanton St.Gallen geht es gut. Er hat ein Nettovermögen von 175,4 Mio. Franken. Das heisst nicht, dass wir das Geld zum Fenster hinauswerfen müssen, aber so dramatisch wie es immer dargestellt wird, ist die Finanzlage nicht. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Aus Sicht der SP-Fraktion gibt die Rechnung 2020 Anlass für viele und auch sehr grundsätzliche Diskussionen. Wir befinden uns an einem Scheidepunkt wo einerseits der finanzpolitischen Kurs der nächsten Jahre zu bestimmen ist. Andererseits legen wir aber auch fest, auf welchen Grundlagen wir solche Beschlüsse fassen, wie wir budgetieren wollen, wie wir Rechnungen interpretieren. Und nicht zuletzt müssen wir auch in der Aufarbeitung des Steuerkompromisses bestimmen, wie wir miteinander zusammenarbeiten. Die Rechnung schliesst mit einem deutlichen Überschuss von 216,8 Mio. Franken und damit auch um 191 Mio. Franken deutlich und wirklich besser als damals budgetiert wurde. Selbstverständlich ist das positiv und für einen Moment kann man sich auch durchaus darüber freuen. Schliesslich verfügen wir über ein sensationelles Eigenkapital in der Höhe von 1'500 Mio. Franken. Gleichzeitig ist es bedenklich, die finanzpolitischen Weichenstellungen, die wir gelegt haben, die Diskussion, die wir bei Budget und AFP geführt haben, sie alle wurden auf einer völligen ungenauen, ja falschen, viel zu pessimistische Grundlage geführt. Wir fragen uns ernsthaft, ob das seriöse Finanzpolitik ist? Ob das noch glaubwürdig sein kann? Es ist nicht das erste Mal, dass Budget und Rechnung auseinanderdriften. Es hat gewissermassen System. Das Vertrauen sinkt demnach auch in die Zahlen des AFP. Ist die Prognose von Regierung und Ratsmehrheit, auf welcher diese mit dramatischen Worten die dringende Notwendigkeit von Sparprogrammen propagierten, ansatzweise solide und aussagekräftig? Wir haben mit Blick auf die letzten Jahren starke Zweifel. Wir würden uns demnach wünschen, dass es ein gemeinsames Anliegen ist, die Treffsicherheit der Budgetierung und die Aussagekraft der politischen Diskussionsgrundlagen zu erhöhen. Dass die Rechnung so viel besser als budgetiert ausfällt, sollte aus Sicht der SP-Fraktion eigentlich dazu führen, dass man auf das Sparpaket zurückkommt. Es wurde unter falschen Vorzeichen beschlossen. Das Argument des strukturellen Defizits ist weggefallen, um das in aller Deutlichkeit zu betonen. Es gab im Jahr 2020 kein strukturelles Defizit. In den letzten drei Jahren wuchs die Eigenkapitalbasis konstant auf die sage und schreibe hohe Zahl von 1,5 Mrd. Franken. Ohne Sondereffekte weisen die Rechnungen Überschüsse von rund 200 Mio. Franken auf. Das Schlagwort des strukturellen Defizits bleibt damit ein Mythos. Uns ist natürlich realpolitisch bewusst, dass sich die Regierung und die bürgerliche Ratsmehrheit dieses Sparpaket in den Kopf gesetzt haben und daran festhalten wollen. Dennoch wollen wir heute nochmals über einen Grundsatz befinden. Wir sind überzeugt, dass es mit Blick auf die konjunkturelle Unsicherheit, vor allem aber auch mit Blick auf diejenigen, die aufgrund der Coronakrise am meisten gelitten haben, ein absolutes Tabu sein muss, sozialpolitische Kürzungen vorzunehmen. Es zeigt sich auch im Kanton St.Gallen einmal mehr, dass die Einkommens- und Vermögensscheren im Corona-Jahr weiter auseinander gedriftet sind. Das dürfte sich in den Folgejahren weiter verschärfen. Es sind vor allem die wenig Verdienenden, die Kleingewerbler und Co., welche finanziell gelitten haben. Wir denken, dass uns diese sozialen Corona-Folgen noch einige Zeit beschäftigen werden, und dass hier die Politik etwas bewirken kann, das haben wir z.B. mit dem überparteilichen 5 Mio.-Sozialfondskompromiss gezeigt und in die Tat umgesetzt. In der Sozialpolitik muss unseres Erachtens auch das Sparpaket Grenzen kennen und wir hoffen, dass Sie den entsprechenden Antrag, den wir noch stellen werden, unterstützen werden. Sie werden vielleicht erwidern, dass das Sparpaket ergebnisoffen beraten werden soll, die Regierung solle frei Vorschläge machen können. Das erachten wir als etwas feige. Die Mehrheit des Rates hat dieses Sparpaket in Auftrag gegeben. Die Mehrheit dieses Rates kann der Regierung auch klar zu verstehen geben, das sozialpolitische Kürzungen nicht gebilligt werden und damit ein klares Zeichen setzen, wo die Reise eben nicht hingehen soll. Auch das liegt in der Verantwortung des Rates – nehmen Sie bitte zusammen mit uns diese Verantwortung wahr. Zuletzt möchte ich bereits im Eintreten auf den STAF-Klinsch hinweisen. Auch hierzu haben wir einen Antrag und wir werden diesen noch ausführlich begründen. Es scheint mir aber wichtig, jetzt schon darauf hinzuweisen, dass es kein blosser Nebenschauplatz ist. Wir haben vor nicht allzu langer Zeit ein gemeinsames Paket geschnürt und haben damals in zahlreichen Kommissionssitzungen und im Rat intensiv diskutiert. Wir haben einen Kompromiss geschlossen, der Mindereinnahmen und Mehrausgaben zur Folge hatte. Wir waren bereit, diese Ausgaben in Kauf zu nehmen, im Wissen, das vorübergehend ein Defizit resultieren könnte. Wir haben uns das geleistet und es ist schlicht unlauter, das jetzt nicht offenzulegen, Dinge zu vermischen und das im allgemeinen Sparpaket-Rausch untergehen zu lassen. Im Weiteren werden wir Ihnen Anträge zur korrekten Budgetierung der Nationalbankgewinne unterbreiten. Es steht jetzt schon fest, dass die Rechnung 2021 massiv besser abschliessen wird, weil nur 81 Mio. Franken budgetiert wurden und es gingen 237 Mio. Franken ein, also eine Besserstellung um mehr als 150 Mio. Franken. Wir möchten Ihnen einen weiteren Antrag unterbreiten, damit die STAF-Ausfälle korrekt dargestellt werde. Einen weiteren Antrag werden die IPV-Zahlungen betreffen, damit diese tatsächlich im budgetierten Ausmass wirklich bei den Berechtigten ankommen werden. Auf einen Antrag zu den Spitalfinanzen verzichten wir heute. Wir werden uns dann in die Diskussion über die Sanierungsstrategie, bei den Spitalfinanzen, dezidiert einbringen. Für den Moment denken wir der Regierung und der Verwaltung für das Vorlegen einer sehr guten Rechnung. Die sollte Mut machen und optimistisch stimmen. Wir zumindest bleiben optimistisch, es gibt allen Grund dazu. Also freuen wir uns doch einen Moment, dass wir im Jahr 2020, im absoluten Corona-Ausnahmejahr, ein saftiges Plus eingefahren haben. Die grauen Wolken können Sie dann noch genug früh wieder prognostizieren. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wenn wir den Rechnungsabschluss 2020 betrachten, könnten wir das Gefühl bekommen, dem Kanton St.Gallen geht es blendend. Aber der Schein trügt. Zwar schliesst die Rechnung äusserst erfreulich ab, nämlich mit einem Plus von 216,8 Mio. Franken, das heisst mit einer riesigen Besserstellung von 191,9 Mio. Franken gegenüber dem Budget. Dieser sehr gute Rechnungsabschluss ist insbesondere auf die Sonderausschüttungen der Schweizer Nationalbank und den Mehrertrag bei der Grundstückgewinnsteuern zurückzuführen. Das gesamte Eigenkapital wächst weiter auf neu 1,54 Mrd. Franken. Dieser Rechnungsabschluss sowie das sehr beträchtliche Eigenkapital darf uns aber nicht und auf gar keinen Fall dazu verleiten, zurückzulehnen und zu entspannen. Nein, genau in der jetzigen Zeit ist es wichtig, dass wir am eingeschlagenen Fahrplan festhalten, damit wir in die sichere Zukunft gehen können. Auf keinen Fall darf das Projekt Haushaltsgleichgewicht 2022 weder gestoppt noch hinausgezögert werden. Wir müssen unseren Kanton auf die finanzielle Zukunft vorbereiten, auf eine gesunde Zukunft. Dafür ist es nötig, das strukturelle Defizit in den Griff zu bekommen und abzubauen. Schweifen wir unseren Blick auf die St.Galler Spitallandschaft, so stellen wir mit Erschrecken fest, dass wir zwar den richtigen Weg eingeschlagen haben, aber wir erst am Anfang dieser Reise stehen. Die Reise ist und bleibt die grösste Herausforderung unseres Kantons und wird uns sehr viel Geld kosten. Wir sitzen auf einem finanziellen Pulverfass. An uns, am Kantonsrat liegt es, die Zukunft enkeltauglich zu gestalten, damit nicht unseren Nachkommen dem finanziellen Desaster gegenüberstehen müssen. Lassen wir uns deshalb nicht von diesem Rechnungsergebnis täuschen. Nutzen wir die Zeit den eingeschlagenen Weg strikte weiter zu verfolgen. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Tschirky-Gaiserwald (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die CVP-EVP-Fraktion zeigt sich erfreut über den Rechnungsabschluss 2020. Das gute Ergebnis ist hauptsächlich auf eine markant höhere Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank sowie höhere Steuererträge und verschiedene Minderaufwände zurückzuführen. Dank des guten Ergebnisses ist der Kanton gewappnet, die laufenden Herausforderungen zur Bewältigung der Coronakrise kurz- und mittelfristig finanziell abzufedern. Das gute Rechnungsergebnis darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Staatsquote auch im vergangenen Jahr mit 3,8 Prozent überdurchschnittlich angewachsen ist. Werden davon die Mehraufwendungen für die Corona-Massnahmen von knapp 64 Mrd. Franken und somit rund 1,7 Prozentpunkte des bereinigten Aufwandwachstums ausgeklammert, resultiert nach wie vor eine hohe Staatsquote von 2,1 Prozent. Die CVP-EVP-Fraktion ist ebenfalls nicht mit den getätigten Investitionen einverstanden bzw. dies ist der CVP-EVP-Fraktion ein Dorn im Auge. Wir erwarten, dass ab dem laufenden Jahr die Investitionssumme wieder ansteigt. Ein antizyklisches Verhalten seitens des Kantons ist gerade im Nachgang zur Bewältigung der Coronakrise angezeigt. Der Personalaufwand nahm 2020 um 32,4 Mio. Franken, also 4,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu. Die Ausschöpfung des budgetierten Personalkredits ist gemäss Regierung auf mehrere Effekte zurückzuführen. So sind zum einen im Kontext der Coronakrise höhere Personalkosten in verschiedenen Bereichen angefallen, wie Gesundheitsdepartement, Sicherheits- und Justizdepartement und Staatskanzlei, welche auf Stufe Personalbudget des Gesamtkantons auf Unterschreitungen in anderen Bereichen kompensiert werden konnten. Zudem konnten im Jahr 2020 in einigen Bereichen verschiedene Vakanzen besetzt werden. Mit dem positiven Jahresabschluss der vergangenen Jahre konnte die Eigenkapitalbasis deutlich gestärkt werden, sodass der Kanton Ende 2020 mit einem robusten Eigenkapitalbestand dasteht. Die besagte Coronakrise hat auch den Kanton St.Gallen, seine Wirtschaft und die Bevölkerung nach wie vor fest im Griff. Deshalb soll der gute Rechnungsabschluss dazu genutzt werden, die Folgen der Corona-Pandemie auf kantonaler Ebene aufzufangen. Gleichzeitig darf der positive Rechnungsabschluss nicht dazu verleiten, dringend notwendigen Abbau des strukturellen Defizits auf die lange Bank zu schieben. So gibt es verschiedene Unsicherheiten bei der Finanzplanung, unter anderem lassen sich die wirtschaftlichen Aussichten, die Gewinnausschüttung der Nationalbank sowie Auswirkungen der vollständigen Umsetzung des STAF nur schwer abschätzen. Die Steuereinnahmen werden mittelfristig sinken, insbesondere aufgrund der Coronakrise. Sorge bereitet der CVP-EVP-Fraktion, wie bereits der Vorredner erwähnt hat, die finanzielle Situation der Spitäler. Beispielsweise werden aufgrund der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung der Aktiven auf den Darlehen der Spitalverbunde III und IV sowie auf der Beteiligung am Spitalverbund III Wertberichtigungen von insgesamt 21,5 Mio. Franken nötig, und dies aufgrund der negativen finanziellen Aussichten gemäss der Mittelfristplanungen der Spitalverbunde. Die Regierung geht davon aus, dass im Kantonshaushalt ein strukturelles Defizit in der Grössenordnung von 120 bis 160 Mio. Franken besteht. In Anbetracht dieser negativen Aussichten hat er richtigerweise ein Projekt zur Beseitigung dieses strukturelle Defizits lanciert. Gemäss Vorgabe dieses Rates ist die Regierung aktuell an der Erarbeitung eines Massnahmenpakets im Umfang von rund 120 Mio. Franken. Zur Zielerreichung werden unterschiedliche aufwand- wie auch ertragseitige Massnahmen erarbeitet. Die Regierung wird dann ein Massnahmenpaket mit dem Budget 2022 zur Beschlussfassung vorlegen. Die Departemente hatten gemäss Auskunft des Finanzdepartementes bis Ende April Vorschläge einzureichen. Die Regierung wird über das Paket nach den Sommerferien befinden. Dabei hat man sich nach den Leistungsbereichen orientiert. Die Volumenvorgabe war 160 Mio. Franken, damit 120 Mio. Franken auch effektiv erreicht werden können. Das Finanzdepartement hat keine Vorgaben gemacht, einzelne Leistungsbereiche wurden jedoch ausgenommen. Man darf gespannt sein, welche Massnahmen letztendlich die Regierung präsentiert bzw. welche Massnahmen in diesem Parlament eine Mehrheit finden werden. In diesem Zusammenhang ist klar festzuhalten, dass dieses Paket keine Verschiebebahnhof zwischen den Staatsebenen darstellen kann, sondern die Effektivität und die Effizienz der Verwaltung steigert. Allerdings ist auch der Kantonsrat aufgerufen, das hohe Kostenwachstum nachhaltig zu bremsen. Dabei gilt es künftig die Notwendigkeit einer Aufgabenerfüllung stets zu hinterfragen und diese, falls eine solche überhaupt notwendig ist, jener Staatsebene zuzuweisen, die diese Tätigkeit aus sachlicher und fachlicher Sicht idealerweise ausführt. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wie schon erwähnt, fällt die vorliegende Rechnung 2020 um rund 153 Mio. Franken besser aus als budgetiert. Die Hauptgründe für dieses Ergebnis sind Mehrertragsgewinnausschüttung Schweizerische Nationalbank 103,4 Mio. Franken, Mehrertrag kantonale Steuern 56,3 Mio. Franken und die Entnahmen aus dem besonderen Eigenkapital von 63,9 Mio. Franken. Eine von uns mehrfach geforderte Steuersenkung hätte ein weiteres Mal durchgeführt werden können. Wir sehen aber im Gegenzug, dass der bereinigte Aufwand ein weiteres Mal gegenüber dem Vorjahr um 143,4 Mio. zugenommen hat. In diesem Zusammenhang begrüssen wir die im AFP 2022–2024 beschlossenen Massnahmen zum Abbau des strukturellen Defizits von 120 Mio. Franken. Die Umsetzung ist bis ins Jahr 2024 zwingend notwendig, denn die Steuererträge werden auch nächstes Jahr nicht im gewohnten Rahmen steigen (STAFund Coronavirus). Aus diesem Grund kommen für uns permanente Eigenkapitalbezüge und allfällige Steuererhöhungen in Zukunft nicht in Frage. Die höher ausgefallenen innerkantonalen Hospitalisationskosten von rund 25,3 Mio. Franken könne wir trotz den uns bekannten Entschädigungen für Ertragsausfälle der Spitäler von 42,3 Mio. Franken nicht nachvollziehen. Wir fordern erneut eine klare Trennung von regulären Gesundheitskosten und den Kosten infolge Corona. Mittelfristplanung der Spitäler: Zu den neuen Wertberichtigungen bei den Spitalverbunden in der Höhe von rund 21,5 Mio. Franken. Der SVP-Fraktion ist es wichtig, dass gegenüber der Bevölkerung mit offenen Karten gespielt wird. Wir haben in den letzten Jahren das Dotationskapital, Immobilienübertrag von Total 320 Mio. Franken schon um 265,1 Mio. Franken wertberichtigt. Nun kommen dieses Jahr zusätzlich zu den bereits im Jahr 2019 wertberichtigten 78 Mio. Franken neu noch 16 Mio. Franken im Jahr 2020 bei den Bau- und Betriebsdarlehen sowie den Kontenkonkurrenten hinzu. Diese Bau- und Betriebsdarlehen und Konkurrente betrugen per Ende 2019 Total 488,8 Mio. Franken, Ende 2020 sind es bereits 626,6 Mio. Franken. Wie schon letztes Jahr erwähnt, ist es uns wichtig, dass die Bevölkerung im Rahmen der bevorstehenden Sanierungsvorlage transparent informiert wird, was in der Vergangenheit schon total an die Spitalverbunden bezahlt wurde und noch in Zukunft an diese bezahlt werden muss. Damit die Spitäler wieder auf Kurs gebracht werden können erwarten wir vom Verwaltungsrat keine Salamitaktik, sondern eine einzige Sanierungsvorlage und nicht mehrere. Wir sehen hier auch in naher Zukunft das grösste finanzielle Risiko für den Kanton St.Gallen. Die SVP-Fraktion macht sich weiterhin grosse Sorge um die Ausgabenpolitik sowie die steigenden Staatsbeiträge des Kantons St.Gallen und wir betonen noch einmal die dringliche Umsetzung der Massnahmen im Zusammenhang mit dem Abbau des strukturellen Defizits in der Höhe von 120 Mio. Franken in naher Zukunft. Zusätzlich erachten wir es weiterhin als zwingend notwendig, in Zukunft im kantonalen Steuerwettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Finanzkommission behandelte die Rechnung 2020 am 19. und 20. Mai 2021. Sie stützte sich dabei auf die Berichte ihrer Subkommissionen, die in der Zeit vom 26. bis 29. April die einzelnen Departemente überprüften. An den Sitzungen der Gesamtkommission erteilten der Vorsteher des Finanzdepartementes, der Leiter der Finanzkontrolle sowie bei ihren Ressortgeschäften die Departementvorsteherin und die Departementsvorsteher Auskunft über die ihnen unterbreiteten Fragen. Der Kommission standen folgende Unterlagen zur Verfügung:
Die kantonale Finanzkontrolle hat am 30. April 2021 einen Bericht über die Prüfung der Rechnung 2020 abgeben. Dieser liegt dem Bericht der Finanzkommission bei. Dieser besteht aus zwei Teilen, einem zusammenfassenden und einem umfassenden Bericht. Im zusammenfassenden Bericht hält die Finanzkontrolle als Prüfungsurteil fest, dass gemäss ihrer Beurteilung die Jahresrechnung den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der zweite umfassende Teilbericht gibt Auskunft über den Auftrag der Finanzkontrolle und enthält ergänzende Erläuterungen und Feststellungen zu einzelnen Rechnungsabschnitten oder Rechnungspositionen. Die Finanzkommission als politische Finanzaufsicht stützt sich bei ihrer Beurteilung der Ordnungsmässigkeit der Buchführung und der Jahresrechnung weitgehend auf die Ergebnisse der Prüfungen durch die Finanzkontrolle. Der Rückblick auf die Rechnung 2020 wurde in der Diskussion der Finanzkommission geprägt durch die letztjährigen und auch die aktuellen finanziellen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie. Als Zusammenfassung stellt die Finanzkommission zufrieden fest, dass durch die positiven Jahresergebnisse der vergangenen Jahre und insbesondere auch durch das deutlich über Budget liegende Ergebnis 2020 eine gestärkte Eigenkapitalbasis vorhanden ist. Insgesamt stehen aus besonderem und freiem Eigenkapital per Ende 2020 1,332 Mrd. Franken zur Verfügung. Dies ist eine gute Ausgangslage für die Bewältigung der gegenwärtigen Situation. Die Rechnung 2020 schliesst mit einem Ertragsüberschussvorbezug von besonderem Eigenkapital von 115,1 Mio. Franken ab. Das Ergebnis ist um 89,1 Mio. Franken besser ab als budgetiert. Die Regierung gibt in ihrem Bericht detaillierte Informationen über die Faktoren, die zum Ergebnis 2020 geführt haben. Ertragsseitig haben insbesondere die über Budget erfolgten Gewinnausschüttungen der SNB und die höheren kantonalen Steuereinnahmen die Rechnung verbessert. Minderaufwände bei den individuellen Prämienverbilligungen und Ergänzungsleistungen haben sich positiv auf die Rechnung ausgewirkt. Die wesentlichsten Mehraufwände ergaben sich bedingt durch die Corona-Pandemie bei den innerkantonalen Hospitalisationen sowie beim Amt für Kultur, für die Ausfallsentschädigungen. Weitere negative Effekte betreffend Mehraufwände für die Wertberichtigungen auf den Darlehen an den Spitalverbunden 3 und 4, sowie der Beteiligung am Spitalverbund 3, sowie Mindererträge bei den Verrechnungssteuern. Die finanzielle Entwicklung der Spitalverbunde und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Kantonsrechnung geben unverändert Anlass zu grosser Sorge. Die hohen Verluste der Spitalverbunde im Jahr 2020 könne nur teilweise mit der Corona-Pandemie erklärt werden. Wie bereits in der vergangenen drei Jahren musste in der Rechnung 2020 wiederum eine Wertberichtigung auf den Beteiligungen vorgenommen werden. Und wie im Vorjahr mussten Wertberichtigungen auf ausstehenden Darlehen verbucht werden. Trotzdem bleiben die Risiken, insbesondere auf den ausstehenden Forderungen in der Höhe von 626,6 Mio. Franken, also rund 50 Prozent des besonderen und freien Eigenkapitals, weiterhin hoch. Die Coronakrise wie auch die unsicheren Strukturanpassungen können weitere Wertberichtigungen notwendig machen. Aufgrund der Verbuchungssystematik bei den Steuererträgen zeigte sich in der Rechnung 2020 noch kein Effekt aus der Corona-Pandemie. Die erwarteten tieferen Unternehmensgewinnen und Einkommen natürlicher Personen werden sich erst im laufenden Jahr auswirken. Die Freude über das gute Jahresergebnis wird getrübt durch das hohe Wachstum des bereinigten Aufwands, das nur teilweise auf Corona zurückzuführen ist. Der starke Anstieg der Staatsquote erklärt sich wesentlich durch den Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts. Insgesamt konnte das Nettovermögen des Kantons St.Gallen nochmals erhöht werden. Damit ist der Kanton grundsätzlich in einer guten finanziellen Verfassung. Nichtsdestotrotz müssen grosse Anstrengungen unternommen werden, um die finanziellen Herausforderungen der Corona-Pandemie und des strukturellen Defizits, welches im Aufgaben- und Finanzplan 2022–2024 abgebildet ist, angehen zu können. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |