Geschäft: Auswertung der Strategie «Frühe Förderung» 2015 bis 2020 sowie Strategie «Frühe Förderung» 2021 bis 2026

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.21.01
TitelAuswertung der Strategie «Frühe Förderung» 2015 bis 2020 sowie Strategie «Frühe Förderung» 2021 bis 2026
ArtKR Bericht
Thema
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung29.4.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BerichtBericht der Regierung vom 27. April 2021
BerichtBeilage 2 zum Bericht der Regierung vom 27. April 2021 (Strategie Frühe Förderung 2021 bis 2026)
BerichtBeilage 1 zum Bericht der Regierung vom 27. April 2021 (Auswertung der Strategie Frühe Förderung 2015 bis 2020)
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 7. Juni 2021
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 21. Juni 2021
AntragAntrag Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion vom 20. September 2021
AntragEventualantrag Noger-Engeler-Häggenschwil / Cavelti Häller-Jonschwil / Lüthi-St.Gallen zu Ziff. 3 (neu) vom 20. September 2021
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
21.9.2021Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 der Aufträge95Zustimmung11Ablehnung14
21.9.2021Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 2 Bst. a der Aufträge101Zustimmung6Ablehnung13
21.9.2021Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 2 Bst. b der Aufträge106Zustimmung3Ablehnung11
21.9.2021Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 2 Bst. c der Aufträge104Zustimmung7Ablehnung9
21.9.2021Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 2 Bst. d der Aufträge53Antrag der vorberatenden Kommission59Antrag Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion8
21.9.2021Antrag Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 2 Bst. d der Aufträge60Zustimmung55Ablehnung5
21.9.2021Antrag Noger-Engeler-Häggenschwil / Cavelti Häller-Jonschwil / Lüthi-St.Gallen zu Ziff. 3 (neu) der Aufträge25Zustimmung77Ablehnung18
Statements
DatumTypWortlautSession
21.9.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Noger-Engeler-Häggenschwil / Cavelti Häller-Jonschwil / Lüthi-St.Gallen mit 77:25 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Der Antrag Noger-Engeler-Häggenschwil / Cavelti Häller-Jonschwil / Lüthi-St.Gallen ist abzulehnen.

Sie haben diesen Auftrag auf dem grünen Blatt, bei dem die Regierung der Meinung ist, dass wir ihn so eigentlich nicht brauchen. Es wurde richtig ausgeführt, wir werden in diesem Bericht selbstverständlich auch Aussagen dazu machen müssen, was man unter einem bedarfsgerechten, ganzheitlichen, qualitativ adäquaten Frühförderangebot versteht. Das wird man selbstverständlich noch ausdeutschen müssen, aber wir haben in der neuen Strategie bereits Aussagen dazu gemacht, was die Grundsätze für die frühe Förderung im Kanton St.Gallen sind. Dort hat es auch Empfehlungen an die Gemeinden, wonach sich das Angebot richten sollte, was der Kanton konkret empfiehlt, welche Angebote und Leistungen angeboten werden sollten und wie diese auch qualitativ bspw. bezüglich Zugänglichkeit auszusehen haben. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir diesen zusätzlichen Auftrag für die Definition von Mindeststandards nicht brauchen. Wichtig ist, dass die Angebote in jedem Fall bedarfsgerecht, auf die Situation der Gemeinde abgestimmt, ausgestaltet sind.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Ziff. 3. Noger-Engeler-Häggenschwil: beantragt im Namen von Noger-Engeler-Häggenschwil, Cavelti Häller-Jonschwil und Lüthi-St.Gallen eine neue Ziff. 3 der Aufträge mit folgendem Wortlaut: «im Bereich der Frühen Förderung basierend auf der Strategie ‹Frühe Förderung› 2021 bis 2026 verbindliche Minimalstandards festzulegen.»

Ich werde mich jetzt ein bisschen wiederholen, aber ich finde, man kann auch ein bisschen zurückkommen zu den Fakten. Eine höhere Verbindlichkeit wurde in der Vernehmlassung breit gefordert. In der Strategie wurde diese Forderung nicht aufgenommen. Ich danke diesbezüglich auch für die Stellungnahmen von Regierungsrätin Bucher, die ausgeführt hat, wie es dazu gekommen ist. Die Chancengleichheit ist, wie Sie auch erwähnt haben, ist in der Schwerpunktstrategie unter Punkt 3 sehr zentral. Gerade in der frühen Förderung würde das die richtigen Grundlagen legen. Die Regierung verspricht zielgruppenorientierte Förderangebote bereitzustellen. In der Umsetzung der Strategie «Frühe Förderung» sind die verantwortlichen Kontaktpersonen auf Gemeindeebene zentral. Formulierte Grundstandards für die Umsetzung gäben den Beteiligten vor Ort Anhaltspunkte, wo man ansetzen könnte und welche Grundangebote geschaffen werden könnten. Diese Initialisierungsprojekte können dann Raum für örtlich angepasste Projekte bieten, die vor Ort getragen werden. Sie würden Ressourcen vor Ort schonen, da nicht jede Gemeinde das Rad neu erfinden muss.

Wie solche Grundstandards im Detail umgesetzt werden, ist den Gemeinden oder auch den Regionen, falls sich die Gemeinden vernetzen möchten, freigestellt. Diesbezüglich möchte ich noch eine kleine Erklärung zur Begründung unseres Auftrags abgeben: Die Formulierung bei der Begründung, wenn ein Minimalangebot im Bereich der frühen Förderung in allen Gemeinden sichergestellt ist, war missverständlich. Es war damit wirklich gemeint, dass dies nicht in jeder Gemeinde sein muss, Gemeinden können sich auch zusammenschliessen. Die Idee ist es, dass die Regierung im Zuge der Berichterstattung zum Postulat 43.21.06 «Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt (umgewandelte Motion 42.21.02)» auch hier dem Rat mögliche Grundstandards zur Verfügung stellen könnte.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 2 Bst. d der Aufträge mit 60:55 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion dem Antrag der vorberatenden Kommission mit 59:53 Stimmen bei 1 Enthaltung vor.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Der Antrag der Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Wir unterstützen das Vorgehen, das die vorberatende Kommission vorgesehen hat. Wir würden gerne zuerst eine Übersicht erstellen, wie sich die Situation überhaupt präsentiert. Wir haben jetzt dieser Diskussion im Rat auch entnommen, dass es Differenzen gibt, auch, wenn ich mir das erlauben darf, teilweise Unkenntnis darüber besteht, was überhaupt frühe Förderung ist oder was die Ansprüche an ein qualitativ gutes Frühförderangebot in einer Gemeinde sind. Wir würden gerne eine Übersicht erstellen, um auch noch konziser aufzeigen zu können, dass diese Unterschiede in den Gemeinden vorhanden sind, und dass es durchaus auch Gemeinden gibt, die sich noch etwas mehr engagieren dürften. Gestützt darauf würden wir gerne auch Vorschläge machen, wie man diese Situation verbessern könnte.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen zu Götte-Tübach: Es gibt einfach einen klaren Unterschied, und anscheinend ist das noch nicht angekommen, zwischen der familienergänzenden Betreuung und der frühen Förderung. Spielgruppenangebote gehören zur frühen Förderung sind nicht familienergänzende Betreuungsangebote. Sie sind nur kurz und bieten genau diese Unterstützungsmassnahmen, die jetzt schon mehrmals erwähnt wurden – darum geht es hier in diesem Antrag. Es ist wirklich zentral, nicht alle Kinder haben bei uns die selben Startchancen. Menschen aus sozial-ökonomisch benachteiligten Umfeld, können ihre Kinder oftmals nicht im gleichen Mass unterstützen, und sie haben deshalb nicht die gleichen Entwicklungschancen. Aus diesem Grund ist es so zentral, dass wir jetzt diesen Antrag hier so unterstützen und wir nicht nochmals etwas prüfen, sondern hier eine klare gesetzliche Grundlage schaffen. Wir haben schon genug Studien zu diesem Thema, das wurde auch schon mehrmals gesagt, es braucht jetzt klare Rahmenbedingungen. Schauen wir doch der Realität ins Auge. Wir haben im Kantonsspital 50 Prozent der Kinder, die mit einem Migrationshintergrund auf die Welt kommen. Kinder die im Kindergarten noch nicht Deutsch können, haben einen Nachteil im ihrer ganzen Karriere. Sie werden das kaum mehr aufholen können, sie haben Defizite, die schwer aufholbar sind. Es geht hier nicht um eine staatliche Einflussnahme, sondern es geht um Chancengerechtigkeit, Investitionen in die frühe Förderung, sie lohnen sich. Schaffen wir ein flächendeckendes Angebot in unserem Kanton. Es geht hier nicht um die familienergänzende Betreuung.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Götte-Tübach: Ich mache das nicht gern, aber Falschaussagen müssen noch schnell bereinigt werden, denn als Mitglied der Arbeitsgruppe als Vertretern der VSGP, der diesen Artikel ausarbeitet und anfangs nächste Woche die nächste Sitzung hat, muss ich einfach sagen, wir sprechen in diesem Artikel über das gesamte Betreuungsangebot und nicht, wie es jetzt ausgeführt wurde, nur über den Teil ab Kindergarten. Vielleicht kann da der Vorsteher des Bildungsdepartementes, unter seiner Federführung läuft dieses Geschäft, noch eine Präzisierung dazu abgeben. Ich weiss nicht, was aus dieser Arbeitsgruppe für die Öffentlichkeit gedacht ist und was nicht. Ich möchte den Prozess dieser Arbeitsgruppe nicht durcheinander bringen. Was ich aber weiss, dass wir über das gesamte Betreuungsangebot gesprochen haben und wahrscheinlich auch in den Folgesitzungen noch sprechen werden. Damit wir hier einfach Klarheit haben. Aus diesem Grund kann ich mein Votum von vorhin wiederholen, lassen wir es hier beim Prüfen, warten wir auf den Gesetzesartikel, der so oder so kommt, und machen wir danach nochmals die Auslegeordnung.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Dem Antrag der Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Wird stellen fest, dass dieses offene Mikrofon für Frauen wunderbar funktioniert. Ich habe gedacht, ich drücke noch, damit das letzte Votum in dieser Sache hier im Rat von einer Frau kommt.

Es wurde von Götte-Tübach angesprochen, dass wir ja bald diesen Gesetzesentwurf zur schulergänzenden, flächendeckenden Kinderbetreuung beraten. Dazu haben wir eine Motion überwiesen. Ich möchte hier einfach darauf hinweisen, in diesem Motionsauftrag ging es um eine Verpflichtung der Schulträger. Es geht um eine flächendeckende Kinderbetreuung ab Eintritt in den Kindergarten. Hier in diesem Geschäft sprechen wir aber über die frühe Förderung, also genau über jene Förderung, die vor Eintritt ins Schulsysteme erfolgen soll, weswegen die Beantwortung dieser Motion, die Umsetzung dieser Motion auf diese Frage, über die wir heute hier sprechen, keine umfassende Antwort liefern dürfte. Wir sprechen jetzt hier heute über die frühe Förderung, und es ist jetzt heute an der Zeit, hier Nägel mit Köpfen zu machen. Über die schulergänzende Kinderbetreuung sprechen wir dann, wenn wir die Umsetzung der Motion behandeln. Der Verweis auf diesen Motionsauftrag ist in diesem Zusammenhang nicht zielführend.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Thoma-Andwil: Steiner-Kaufmann-Gommiswald hat mich jetzt doch noch etwas herausgefordert. Sie haben in Ihrem ersten Votum gesagt, dass Sie es gut finden, dass es Angebote in den Gemeinden gibt. Die einen nutzen es, die anderen nicht, es ist ja nicht für die, die es nicht nutzen. Aber wir möchten ein bisschen vernetzen. Das heisst, Sie wollen Ihre Leute, die aus Ihrer Sicht diese Angebote nicht nutzen, verpflichten. Und jetzt haben Sie bei Ihrem letzten Votum gesagt, dass die Probleme im Kindergarten bestehen, die Kinder können dieses und jenes noch nicht. Seien wir doch ehrlich, bringen wir es doch auf den Punkt, und ich bringe es ein bisschen pointiert auf den Punkt: Irgendwann müssen Eltern Ihre Kinder vorführen. Irgendwann fragt der Staat die Eltern, kann ihr zwei- oder dreijähriges Kind dies oder das schon. Wenn die Kinder in den Kindergarten kommen, müssen sie ja gewisse Dinge können. Ich will nur, dass Sie alle wissen, wohin es geht. Ich werde verpflichtet, meine Kinder abzuklären, ob sie bereit sind für die Schule.

Zu Hasler-Balgach: Ich bin auch Familienvater, ich habe fünf Kinder. Die älteste Tochter ist 28, der jüngste Sohn wird in diesem Monat 13. Es sind alle fünf super heraus gekommen, obwohl Staat bei uns bis zur Einschulung nicht eingegriffen hat. Das einzige Problem in der Familie bin wahrscheinlich ich, aber der Rest ist gut herausgekommen. Es geht mir um die Eigenverantwortung der Familie. Ich gewichte es höher, selbstverständlich mit dem Wissen, dass es immer in allen Gesellschaften und in vielen anderen Bereichen, Familien oder Menschen gibt, die nicht optimal ins Schema passen. Die dann vielleicht nicht ganz perfekt eingeschult werden können. Die Freiheit mit Kindern zwischen null und vier oder fünf Jahren das zu tun, was ich will als Familie und was ich richtig finde, auch wenn das Kind noch mit 4 Jahren noch den Schoppen nimmt, ich lasse es frei und darum geht es mir.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Steiner-Kaufmann-Gommiswald: Ich möchte kurz die Kosten aufgreifen. Die Beispiele von Kindern, die ich vorhin erwähnt habe, das Kind, das bis im November noch keine feste Nahrung, also keinen Znüni isst, dessen Eltern werden vermutlich bald durch eine Familienberatung unterstützt. Das Kind, das noch nicht Treppen steigen kann, wird sicher eine Psychomotoriktherapie in Anspruch nehmen müssen, weil es sehr weit hinter den anderen Kindern liegt. Die Kinder, die sich nicht von den Eltern lösen können und zum Teil eben auch umgekehrt, die Eltern, die sich nicht von den Kindern lösen können, werden von der Schulsozialarbeit begleitet. Sie sehen, die Mehrkosten, welche verpasste Themen im Vorschulbereich auslösen, sind immens. Es ist natürlich so, dass wir dann in den Gemeinden genau die Situation haben, dass auch von rechter Seite her die Kritik kommt, wenn im sonderpädagogischen Bereich die Kosten steigen oder zumal auch ausufern.

Wir sehen dahingehend wirklich die Möglichkeit, hier auch zu sparen. Jeder investierte Franken in der frühen Förderung erspart das Vier- bis Siebenfache, je nach Studie, später in der Volksschule und auch in der Sozialarbeit nochmals später.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Götte-Tübach: Der Antrag der Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Die Thematik, in der wir von Steiner-Kaufmann-Gommiswald zitiert wurde zur Vernehmlassung, da sind wir uns auch nicht ganz einig, wer diese verfasst hat. Wir werden das noch ausfindig machen – Scherz. Die Frage ist, wie man das anschaut. Bei der Vernehmlassung ist unsererseits durchaus auch zu argumentieren, dass regionale Abstimmungen sinnvoll sind. Das wird der Vernehmlassungsverfasser so zum Ausdruck gebracht haben.

Wir bringen aber hier verschiedene Dinge durcheinander. Wir sprechen nicht mehr nur über den Auftrag, die Grundlagen zu prüfen, sondern wir wollen jetzt die ganzen Systeme anpassen. Ich habe es mehrfach gesagt, nicht nur heute sondern auch in der Vergangenheit, der SVP-Fraktion ist ganz wichtig, dass das Familienbild, wie das gelebt wird, Sache der betroffenen Familien ist. Dafür braucht es kein Gesetz. Was wir aber auch immer sagen, man soll die nötigen Angebote schaffen. Und für alle, die jetzt gesagt haben, es brauche dafür ein Gesetz: Nein, es braucht kein Gesetz dazu. Ich wurde von Hasler-Balgach zitiert, dass ich das gern hätte, aber nicht darf. Nein, ich muss auch niemanden dazu fragen, denn es braucht es einfach nicht. Ich spreche jetzt als Vater, der drei Kinder in der Kita hatte in unterschiedlicher Ausprägung, maximal zwei Tage, weil wir gesagt haben, drei Tage ist die klare Mehrheit, und die Erziehung der Kinder ist Sache von uns Eltern. Wir organisieren uns und haben zwei Tage Kita dazu genommen. Ich brauchte keinen Gesetzesartikel für das. Und jetzt spreche ich als Gemeindepräsident: Als ich vor 15 Jahren nach Tübach kam, gab es eine ganz einfache Spielgruppe. Unterdessen haben wir eine Spielgruppe, eine Bauernhausspielgruppe, eine Waldspielgruppe, eine Kita, der Mittagstisch wurde gesetzlich verankert, wir haben einen Hort – wir haben alles in einer kleinen 1'600-Seelengemeinde. Dazu braucht es keinen Gesetzesartikel. Es geht ohne Gesetzesartikel. Ich beweise das ja mit der Gemeinde Tübach, und es gibt viele weitere Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten, die beweisen das, es braucht kein Gesetz. Es braucht möglicherweise, darum hat die vorberatende Kommission das mit dem Prüfen so formuliert, das nötige Druckmittel, falls es wirklich solche Gemeinden gibt. Aber ich glaube, die finden wir nicht mehr. Die VSGP wird diesbezüglich ihren Teil übernehmen. Ich hoffe, das Planungs- und Baugesetz haben wir dann einmal abgehakt, so dass wir uns weiteren Themen widmen könne, und dieses wird sicher dazugehören.

Jeder Gesetzesartikel, den wird erschaffen haben, hat Kosten ausgelöst, sei das für den Kanton oder die Gemeinde. Der Nutzen von diesen Gesetzesartikel war bei weitem nie im Verhältnis zu den Kosten. Also geben Sie das Vertrauen den Gemeinden. Alle Parteivertreterinnen und -vertreter, die jetzt gesprochen haben, haben ja ihre Leute auch auf der kommunalen Ebene im Gemeinderat, in der Ortspartei usw. Dann sollen die Druck machen mit Petitionen. Irgendwann sind wieder Wahlen. Wenn eine Gemeindepräsidentin oder ein Gemeindepräsident nicht will, kann er abgewählt werden. Wenn es die Bevölkerung so möchte, dann haben sie genügend Mittel, aber wir brauchen keinen Gesetzesartikel, der es per se bei allen Gemeinden und vor allem bei den Städten noch teurer macht, als es heute schon ist. Tübach hat von null heute drei Steuerprozente, die wir für diesen Bereich freiwillig ausgeben – aus Überzeugung und nur weil es keinen Gesetzesartikel gibt. Ich bin nicht sicher, was wir mit einem Gesetzesartikel gemacht hätten. Möglicherweise einen Minimalstandard. Wir kommen ja noch mit dem Gesetzesartikel der flächendeckenden Betreuungsangebote, der läuft ja schon. Also wollen Sie einen Gesetzesartikel für einen Gesetzesartikel schaffen? Hören Sie doch auf, das mit Gesetzen zu regulieren. Wir haben über Deregulierung gesprochen, da finden wir uns immer, aber wenn es konkret wird, dann werden Gesetze gemacht und es wird unnötigerweise weiter reguliert. Also behalten Sie hier den nötigen Blickwinkel.

Jetzt komme ich noch weg vom Emotionalen zum Pragmatischen. Das müssen vielleicht die Parlamentsdienste dazu noch Auskunft geben. Wir haben in der vorberatenden Kommission die Aufträge formuliert, die im Rahmen der Berichterstattung zum Postulat 43.21.06 Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt (umgewandelte Motion 42.21.02) zu erläutern sind. In diesem Postulatsbericht kann man, wie es die vorberatende Kommission unter Bst. d vorsieht, eine Prüfung machen. Was mir aber noch nicht klar wäre, wie über ein Postulat gleich ein Gesetzesartikel zu schaffen wäre? Da müssten wir eine zusätzliche neue Motion machen. Lukas Schmucki und Matthias Renn denken schon fleissig darüber nach, aber im Postulat so wie es die vorberatende Kommission vorgesehen hat, kann aus meiner Sicht nicht einfach noch schnell ein neuer Gesetzesartikel, der, wie mehrfach schon gesagt, unnötig wäre, auch noch eingepackt werden. Bringen Sie all diese Voten wieder, wenn Ihnen das Bildungsdepartement die nötige Vorlage präsentiert zum Bereich der flächendeckenden Betreuungsangebote. Nächste Woche findet der nächste Austausch dieser Arbeitsgruppe statt und ich gehe davon aus, dass das schon bald in der Regierung sein wird und dann entsprechend dem Parlament vorgelegt wird. Dort können das nochmals diskutieren und lösen, aber lassen wir doch jetzt diesen Prüfauftrag, wie ihn die vorberatende Kommission vorgesehen hat.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Losa-Mörschwil: Dem Antrag der Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Zuerst möchte ich mich bei Steiner-Kaufmann-Gommiswald bedanken. Ich wollte mich eigentlich auch noch zu den Meinungskapriolen der SVP-Fraktion äussern.

Ich war noch angesprochen betreffend meiner Aussage, besten Dank Thoma-Andwil. Ich finde es schön, wenn Sie mich zitieren, aber tun Sie es doch bitte richtig. Ich habe gesagt, der Frühbereich wird mancherorts noch immer als Privatangelegenheit angeschaut, die Verantwortung dafür an die Eltern abdelegiert, obwohl nicht alle Eltern dazu in der Lage sind – bitte hören Sie doch richtig zu.

Auch Noger-Engeler-Häggenschwil hat es betont, besten Dank dafür, es geht doch hier nicht um einen Zwang, sondern um eine Möglichkeit, es geht um ein Angebot. Es geht darum, dass alle Gemeinden wirklich dieses Angebot zur Verfügung stellen, auch für die Eltern, die das Angebot nutzen wollen. Es kann doch nicht sein, dass es für Eltern keine Möglichkeit gibt und für andere Eltern gibt es diese Möglichkeit, das hat Hasler-Balgach bereits deutlich gesagt.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Dem Antrag der Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Ganz wichtig, es geht ja um die Bereitstellung dieser Angebote. Es geht um kein Zwang und keine Pflicht der Wahrnehmung dieser Bereitstellung, auch wenn man vor allem die Familien erreichen möchte, wo man merkt, dass die Kinder das besonders nötig hätten – einen Dank an Steiner-Kaufmann-Gommiswald für Ihr Votum. Es geht überhaupt nicht um Staatskinder, Thoma-Andwil. Es geht um eine Bereitstellung, ein Angebot, das man zu Gunsten der Kinder möchte, damit diese eine besonders positive Entwicklung machen. Es ist auch keine staatlich verordnete Frühleistungsanstalt. Es handelt sich um ein Angebot, das die Kinder positiv fördert und zwar ganzheitlich – die Kognition ist ein Teil davon.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Steiner-Kaufmann-Gommiswald: Dem Antrag der Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich möchte zuerst kurz Bezug nehmen auf das Votum von Hasler-Balgach. Also für mich ist es wirklich kein Frauenthema oder auch nicht bedingt auf den heutigen Morgen, dass wir hier Zustimmung brauchen, sondern ich bin sehr froh, dass sich auch Männer äussern, und dass es auch ein Männerthema sein darf, soll und muss.

Dann möchte ich gerne noch einige Aspekte der SVP-Fraktion aufgreift. Ich habe von Götte-Tübach gehört, es nicht nötig, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Ich glaube, im Bericht hat es diverse Stellen, die zeigen, dass es nötig ist. Dann wurde auch das Betreuungsangebot erwähnt, und dass man diesbezüglich entsprechend unterwegs sei, erwähnt. Zum Betreuungsangebot hat sich auch Thoma-Andwil geäussert. Bei diesem Antrag geht es wirklich nicht um die Betreuung und die familienergänzende Betreuung und auch nicht um etwelche Familienmodelle. Ich möchte aus der Praxis gerne schildern, um welche Familien es geht und warum es doch nötig ist. Es geht um Familien und deren Kinder, die wir im Kindergarten aufnehmen, die z.B. noch nicht Treppen steigen können, weil sie zu wenig Bewegungsförderung haben und hatten. Wir haben Kinder im Kindergarten, die bis im November noch Schoppen nehmen, weil sie entsprechend noch feste Nahrung noch verweigern, weil sie das zu Hause nicht gelernt haben. Wir haben Kinder, die noch nicht sprechen. Wir haben Kinder, die sich am ersten Kindergartentag zum ersten Mal über eine längere Zeit von ihren Eltern, Mutter oder Vater lösen, und dies löst alles sehr herausfordernde Situationen in Kindergärten, bei den Kindergartenlehrpersonen und für die Kindergartenklassen aus. Wenn Sie jetzt sagen, es gibt Angebote und die Gemeinden stellen ja bereits einiges zur Verfügung, dann anerkenne ich dies. Nur ist es oft das Problem in der Praxis, dass gerade diese Familien, die diese Angebote am nötigsten bräuchten, dass diese diese nicht besuchen. Bestimmte Familien gehen gehen nicht ins Eltern-Kind-Turnen, gehen nicht in die Spielgruppe oder Mütter- und Väterberatung, sie nutzen all diese wertvollen Angebote nicht. Da geht es darum, dass wir hier eine stärkere Vernetzung der Angebote vor Ort in den Gemeinden anstreben. Es geht nicht nur um eine einzelne Spielgruppe und erst recht nicht nur um ein Betreuungsangebot.

Wir sind wirklich der Überzeugung, dass wir mit diesem Wortlaut den sehr unterschiedlichen bedarfsgerechten Situation in den Gemeinden Rechnung getragen wird, und dass man diesen Antrag deshalb auch sehr gut unterstützen kann.

Zum Eventualantrag der GLP-Fraktion: Wir hatten erst Sympathien, grundsätzlich sehen wir das Anliegen, aber nach dem Votum, das wir beim Eintreten gehört haben, sind wir auch der Überzeugung, dass mit Minimalstandards kann Verschiedenes gemeint sein. Es kann natürlich nicht sein, dass wir den Begriff «bedarfsgerecht», welcher unserer Fraktion sehr wichtig ist, mit Minimalstandards im Verständnis der GLP-Fraktion, wie es geäussert wurde, übersteuern. Unsere Fraktion wir dem Eventualantrag auch nicht zustimmen.

Dann möchte ich noch mein Erstaunen ausdrücken: In der Vernehmlassung der SVP-Fraktion zu diesem Thema, welche auch online aufgeschaltet ist, steht: «Die Gemeinden müssen zwingend einheitliche Strategien verfolgen, wenn es erfolgreich umgesetzt werden soll. Da die Gemeinden in der Verantwortung stehen, sollte dies unter Umständen im Sozialhilfegesetz verankert werden.» Ich bin erstaunt über die Meinungskapriolen und hoffe, dass sich diese vielleicht noch finden. Ich hoffe, dass möglichst viele diesen Auftrag mit Augenmass unterstützen können.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Hasler-Balgach: Dem Antrag der Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Es ist schwierig über Dinge zu sprechen, die für Frauen, wie mich, bereits aus Sozialisationsgründen selbstverständlich sind. Und jetzt muss ich mit Ihnen hier mindestens fünf Schritte zurück laufen und nochmals erklären, was Wissenschaft, Ärzte, Fachpersonen usw. in einem grossen Stapel von Beilagen, Berichten und Auswertungen bereits seit mehreren Jahren ständig beweist. Thoma-Andwil, Sie verkennen einfach die Fakten. Mit solchen Aussagen sind Sie gegen gleiche Bildungsmöglichkeiten von 3-jährigen Kindern. Stellen Sie sich den Bezug vor, den Sie hier machen, Sie verkennen Bildungschancen für dreijährige Kinder. Götte-Tübach selbst, aus seiner eigenen Partei, wir alle hören seinen inneren Widerspruch. Er selbst möchte das eigentlich, aber seine Partei ist gegen neue Gesetze. Gleichzeitig weiss er aus eigener Erfahrung, wir brauchen das, Familien brauchen das. Sie sind die Partei der Volksnähe, jetzt können Sie das den Familien beweisen. Die Familien brauchen hier Ihre Zustimmung. Unsere Bildungslandschaft braucht unsere Zustimmung aller hier. Ich bitte Sie wirklich, am heutigen Tag, der den Frauen gilt, wir haben sogar schwangere Frauen hier im Rat, Frauen sind Grundsätze unterrepräsentiert. Geben Sie sich einen Ruck und ebnen Sie den Weg für eine flächendeckende frühe Förderung. Es wurde bereits gezeigt, dass das nicht funktioniert. Das Geld wird von den Gemeinden nicht ausgeschöpft. Sie haben heute die Gelegenheit, Gerechtigkeit zu schaffen, Bildungschancen zu gestalten, Bildung frühzeitig aufzugleisen. Sie beschweren sich ja immer über die Kosten und schnüren Sparpakete in der gleichen Zeit. Wenn wir aber hier nicht Nägel mit Köpfen machen, dann türmen sich die Kosten weiter auf. Das sind unsere Fachkräfte von morgen, die wir ja so dringend benötigen. Stellen Sie heute die Weichen, damit diese Kosten überhaupt nicht erst entstehen. Ich bitte Sie wirklich, dem Antrag zuzustimmen. Alle Gemeinden müssen hier gleichermassen aktiv werden. Gleiche Standards für alle. Sie selbst haben ein Sparpaket geschnürt, und jetzt, wo der Handlungsbedarf mehr als klar ist, müssen die Gemeinden das Ruder in die Hand nehmen. Das entspricht auch unserer Föderalismusvorstellung, die wir hier in St.Gallen vertreten. Zudem, Frauen, Kinder und sozial benachteiligten Menschen sind in diesem Rat unterrepräsentiert. Ich bitte Sie, geben Sie Ihre Stimme jenen, die Ihnen Vertrauen im Rat das Richtige zu tun. Gerade heute wäre es auch ein Zeichen das Sie für die Kinder, die Familien und die Bildung setzen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der Antrag der Die Mitte-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir sind der Meinung, die gesetzliche Grundlage ist jetzt nicht zu schaffen, sondern es ist zunächst zu prüfen, was man denn überhaupt will. Der Sinn einer sofortigen Schaffung von neuen gesetzlichen Auflagen erschliesst sich uns nicht.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Thoma-Andwil: Der Antrag der Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Jetzt kommen wir langsam zum Kern unserer Diskusstion von heute Vormittag. Den Bericht, den habe ich zur Kenntnis genommen, den Inhalt teile ich zu einem grossen Teil überhaupt nicht, aber es macht ja keinen Sinn, dazu etwas zu sagen, ich nehme ihn zur Kenntnis. Aber jetzt kommen wir langsam zu den Punkten, die wichtig sind. Und eigentlich ist es ja einfach, wir gehen doch jetzt in eine Richtung, bei der der Stadt von Geburt her bis zur Volljährigkeit das Kind übernimmt. Wir haben während der Schulzeit gute Angebote, Blockzeiten zum Teil ausgebaut. Ich darf sagen, auch in unserer Gemeinde, was Sin macht. Wir haben schulergänzende Kinderbetreuung ausgebaut, das finde ich gut, das hat die Bürgerschaft so gewollt. Aber was wir jetzt machen mit der frühkindlichen Erziehung oder Förderung, verpflichten wir sogar Eltern und Institutionen ab Geburt Leistungen zu Verfügung zu stellen, damit die Eltern der Verantwortung entbunden werden für ihre Kinder zu schauen, bis sie zur Schule gehen. Ich kann mich noch erinnern vor einigen Minuten hat Losa-Mörschwil gesagt, die frühe Förderung der Kinder sei an die Eltern abdelegiert. Ich hoffe, ich habe das richtig zitiert. Ja selbstverständlich, wer denn sonst. Aber dieser Satz zeigt genau, worum es geht. Es geht darum, dass der Staat die Verantwortung übernimmt, und was noch schlimmer ist – und darum spreche jetzt zu Bst. d – die Gemeinden sollen verpflichtet werden, Angebote zu schaffen, wir müssen das. Es ist ein klarer Ausbau des Staates. Wie können es nicht einmal selbst entscheiden. Ja, wenn meine Gemeinde das nicht anbietet, dann werden vielleicht einige nicht einverstanden sein. Sie haben die Möglichkeit an der Bürgerversammlung einen Antrag zu machen, eine Initiative. Wenn die Bürgerschaft das wünscht, stehe ich da nicht im Wege. Ich bin dort in der Exekutive, der Wunsch der Bürger ist mir Befehl. Aber diesen Weg, den wir jetzt beschreiten wollen, geht in die falsche Richtung. Ich habe mit Besorgnis zur Kenntnis genommen, dass selbst die jetzige Formulierung der vorberatenden Kommission, die ich so schon bekämpfe, von der Die Mitte-EVP-Fraktion noch getoppt wird. Also man soll und muss gesetzliche Grundlagen erarbeiten. Wenn ich dann noch weiter schaue, was dann die GLP-Fraktion macht, Noger-Engeler-Häggenschwil wird das anschliessend sicher noch ausführen, dann ist das die Entwicklung. Wir wollen Strukturen, ich gehe davon aus mit Qualitätsstandards und Minimalstandards, welche die Gemeinden anbieten müssen. In diese Richtung geht es doch und darum ist es relativ einfach, wir müssen nicht komplizierte Berichte lesen. Jedes Mitglied hier im Rat muss wissen, in welche Richtung wir jetzt gehen. Und es ist die falsche Richtung und darum muss ich Ihnen sagen, wehret den Anfängen. Es hat nichts mit einem verkrusteten Familienbild oder so etwas zu tun, sondern es hat damit zu tun, dass die Freiheit der Bürger sowie der Kommunen gewahrt werden soll. Wenn das in einer grösseren oder kleineren Gemeinde gewünscht ist oder vielleicht auch Sinn macht, dann soll es dort eingeführt werden.

Wie haben wir das in unserer Gemeinde gelöst? In Andwil gibt es einen Spielgruppenverein, funktioniert hervorragend, sie sind in Räumen der politischen Gemeinden, die werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Kinder werden dort freiwillig betreut. Aber wenn wir hier jetzt weitergehen, dann braucht es irgendwann andere Strukturen, andere Kosten, Professionalisierung, und wenn ich dann noch weitergehe, eine Verpflichtung der Eltern, ihre Kinder nach der Geburt abklären zu lassen, ob sie die Sprache können, wie sind sie sozial integriert usw. Ich wage es zum Schluss doch noch zu sagen, ich werde dann vielleicht beim Kaffee kritisiert, wir gehen doch in eine Richtung, wie früher die DDR. Ich weiss, Sie lachen jetzt, es gibt aber keinen Unterschied. Der Staat übernimmt die Kinder ab Geburt. Dagegen müssen wir uns wehren.

Ich lehne den Antrag der Kommission ab und den Antrag der Die Mitte-EVP-Fraktion sowieso. Verpflichten Sie die Kommunen nicht, sondern lassen Sie sie und die Familien in diesen Gemeinden selber entscheiden, was für sie richtig ist.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Losa-Mörschwil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Es war sehr eindeutig, wie im Rahmen der Vernehmlassung von verschiedenster Seite, insbesondere auch von Fachpersonen in hren Antworten mehr Verbindlichkeit für die Gemeinden im Bereich der frühen Förderung verlangt wurde. Wenn wir diese Anliegen nicht ernst nehmen, dann müssen wir uns fragen, warum sich überhaupt so viele Fachpersonen mit dem Bericht engagieren, sich auseinandersetzen damit und Empfehlungen geben, die dann vielleicht nicht gehört werden. Ich denke, wir tun gut daran, diese Einschätzungen und Empfehlungen ernst zu nehmen. Es wurde, wie ich bereits im Eintretensvotum gesagt habe, bereits schon viel geprüft, analysiert, beobachtet und berichten, aber jetzt ist es doch Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Die SVP-Delegation in der vorberatenden Kommission hat sich sehr intensiv mit dem auseinandergesetzt und wir konnten uns dann überwinden, um den Prüfauftrag zu unterstützen. Warum überwinden? Die SVP-Fraktion sagt es nicht nur, sondern sie setzt sich auch dann dafür ein, wenn es konkret wird, dass wir in diesem Kanton und in diesem Land weniger Gesetze haben. Hier geht es genau um so einen Gesetzesartikel, der nicht nötig ist? Warum haben wir zum Prüfen ja gesagt? Mit dem Prüfartikel hat der Kanton gegenüber den vorhin erwähnten Gemeinden, die vielleicht hier die Zeit, wie sie wirklich ist, noch nicht so erkannt haben, das nötige Druckmittel und können das richtig einsetzen. Wir hatten vorletztes Jahr ja zu einem gesetzlichen Artikel für das flächendeckende Betreuungsangebot gesagt. Diesen sind wir noch am Ausarbeiten. Ich gehe davon aus, dass da im Lead des Bildungsdepartements anfangs nächstes Jahr dieser Artikel dann hier vorgelegt wird. Aber wir brauchen nicht noch mehr Gesetze in diesem Bereich. Gesetze machen es komplizierter, Gesetze machen es teurer. Glauben Sie uns, wir sind überzeugt, dass wir mit dieser Thematik, die wir seit 1,5 Stunden diskutieren, auf dem richtigen Weg sind. Wir haben hier als SVP-Fraktion klar Position bezogen. Und jene, die uns immer noch vorwerfen, wir hätten da ein Frauenbild wie vor 50 Jahren, ohne das jetzt hier zu zitieren, das passt heute nicht hier hin, aber ich weiss, es gibt viele, die die SVP-Fraktion in diese Ecke drücken. Das ist nicht mehr so bei uns. Wir haben Verständnis für dieses Thema. Wir sehen den Fachkräftemangel. Wir sehen, dass es durchlässige Systeme braucht, aber wir wollen auch nicht, dass wir der Familie vorschreiben, welches Modell das richtige ist. Aus diesem Grund brauchen wir keinen neuen Artikel, wir prüfen einmal wo wir was machen können und am Schluss sind es die Gemeinden, die entscheiden. Glauben Sie mir, die Gemeinden spüren, was es bei ihnen braucht. Die Bevölkerung kommt und es geht alles ohne Gesetz. Gesetz macht schwerfälliger, Gesetz führt zu Widerstand und Gesetz macht vor allem teurer. Wir sprechen ja über das Sparen. Machen Sie keinen unnötigen Gesetzesartikel, sondern belassen wir es auf der Ebene, auf der wir in der vorberatenden Kommission einen Konsens gefunden haben. Wir machen hier eine Prüfung, und wie diese Prüfung ausfällt, ist dann der Regierung bzw. der Verwaltung überlassen, aber ich bin überzeugt, die haben das Fingerspitzengefühl, um den nötigen Druck zu machen, ohne das Gesetz konkret umzuformulieren.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Ziff. 2. Steiner-Kaufmann-Gommiswald, beantragt im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion, Ziff. 2 Bst. d der Aufträge wie folgt zu formulieren: «gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit die Gemeinden besorgt sind, eine bedarfsgerechte, ganzheitliche und qualitativ adäquate frühe Förderung bereitzustellen.»

Der vorliegende ursprüngliche Antrag der vorberatenden Kommission möchte ja, dass man diesbezüglich die gesetzlichen Grundlagen prüft, damit Gemeinden entsprechend besorgt wären, eine bedarfsgerechte, ganzheitliche und qualitativ adäquate frühe Förderung bereitzustellen. Wir sind der Ansicht, dass wir diesen Schritt auslassen können, dass wir die Verwaltung nicht mit einer zusätzlichen Prüfung behelligen. Mit der Auswertung der Strategie 2015 bis 2020 liegt ein 53-seitiges Schriftstück vor, welches auf mehreren Seiten hervorhebt, dass die Wirksamkeit bzw. auch das Gelingen der frühen Förderung stark von der niederschwelligen Zugänglichkeit der frühen Förderung vor Ort abhängig ist. Gleichzeitig wurde aufgezeigt, dass trotz vieler Bemühungen die Situation rund um die frühe Förderung in den Gemeinden sehr unterschiedlich ausfällt und, wie ich es in meinem Eintretensvotum schon gesagt habe, zum Teil auch von Unterversorgung gesprochen wird. In der neuen Strategie wird dieser Erkenntnis nicht absolut Rechnung getragen. Gleichzeitig ist die präventive Wirkung allgemein anerkannt.

Vor diesem Hintergrund müssen wir gesetzliche Grundlagen nicht mehr nur prüfen, sondern wir können sie schaffen. Wir sind der Ansicht, dass dieser Vorschlag ein Vorschlag mit Augenmass ist, den wir gut unterstützen können, denn es ermöglicht den Gemeinden, bedarfsgerecht vor Ort situativ Lösungen zu erarbeiten, die zu ihren Situationen in den Gemeinden passen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 2 Bst. c der Aufträge mit 104:7 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 2 Bst. b der Aufträge mit 106:3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 2 Bst. a der Aufträge mit 101:6 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 der Aufträge mit 95:11 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Struktur

Aufträge

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin, stellt Kenntnisnahme vom Bericht «Auswertung der Strategie «Frühe Förderung» 2015 bis 2020 sowie Strategie «Frühe Förderung» 2021 bis 2026» fest.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Hasler-Balgach zu Bruss Diepoldsau: Ich möchte Sie nur darauf aufmerksam machen, dass im Rat eine grosse Bevölkerungsgruppe repräsentiert wird, die mindestens zur Hälfte aus Frauen und Familien besteht. Es ist statistisch ein nationales und weltweites Bedürfnis, hier voranzutreiben, und nur weil es Ihre persönlichen Meinung nicht entspricht, soll es doch nicht den Weg für die Kinder verbauen. Ich bitte Sie hier ein bisschen nachsichtig zu sein.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

zu Abschnitt 5 «Ausblick und Handlungsbedarf (Anhang II Wiederkehrende Leistungen an Akteurinnen und Akteuren in der frühen Förderung im Jahr 2020)». Bruss-Diepoldsau: Mir wird fast übel bei dieser Diskussion. Ich staune, was für ein riesen Apparat hier aufgezogen wird, bloss weil man Kinder nicht mehr Kinder sein lassen will, sondern man sollte auch einmal beachten, wie viele Kinder und Jugendliche wir psychologisch betreuen müssen, weil sie viel zu früh in ein 0815-Schema gedrückt werden sollen. Ein solches Vorgehen kann ich persönlich absolut nicht unterstützen. Ich bitte Sie, nochmals darüber nachzudenken. Früher waren wir auch Kinder, wir sind alle gross geworden und mit der Zeit hat man den Rank gefunden, die einen früher, die anderen später, aber was jetzt abgeht, das kann ich als Mutter nicht unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Etterlin-Rorschach zu Regierungsrat Kölliker: Ich danke Ihnen für die Beantwortung dieser Fragen zur heilpädagogischen Frühförderung. Ich muss Ihnen aber aufgrund Ihrer Ausführungen eine Ergänzungsfrage stellen: Sie haben als Grund für die Warteliste von dreijährigen Kindern, die keine heilpädagogische Früherziehung erhalten, obwohl der Kinderarzt es als dringend und wichtig erachtet hat, den Fachkräftemangel zitiert. Ich denke mir, das ist ein Problem, das kennen wir auch in der Schule. Ja, die Fachkräfte sind rar. Aber ich habe die Leistungsvereinbarungen, die das Bildungsdepartement mit im heilpädagogischen Dienst per 1. Januar 2021 abgeschlossen hat, gelesen. Sie haben dort eine rigorose Mengenbeschränkung auf 10,1 Vollzeitstellen, und das verschärft ganz wesentlich das Problem dieser Warteliste. Aber ich höre sehr gerne, dass das Bildungsdepartement ebenfalls ein sehr grosses Interesse an der frühen Förderung hat. Wir werden uns erlauben, mit den betroffenen Institutionen auf Sie zuzukommen, da muss offensichtlich ein Irrtum vorliegen, und ich vertraue darauf, dass wir das Problem bilateral aus der Welt schaffen können.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Regierungsrat Kölliker: Ich spreche gerne zu einem Geschäft in der Zuständigkeit des Departement des Innern. Weshalb? Weil natürlich die Bildung hier ein Teil dieses überdepartementalen Zusammenwirkens ist. Es ist eine gute Gelegenheit, dass ich Ihnen einmal sagen kann, wie gross unser Interesse an diesem vorschulischen Zeitraum ist, weil wir mit dem Eintritt der Kinder in die Schule, und Schule heisst Kindergarten, eine zunehmende Heterogenität der Schülerinnen und Schüler feststellen. Es ist eines der grösseren Probleme, dass das Bildungsdepartement festgestellt hat, diese Entwicklung ist zunehmend. Deshalb haben wir ein sehr grosses Interesse, dass im vorschulischen Bereich Massnahmen ergriffen werden, dass wir bei diese Heterogenität, die anerkanntermassen zu einer gewissen Überforderung der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner führt, eine Verbesserung der Situation herbeiführen können.

Nun zu Ihren Fragen, die ich vorgängig erhalten habe, aber es macht es nicht sehr viel einfacher für mich, diese natürlich umfangreich zu beantworten. Insofern konnte keine Diskussion zu diesen Fragen stattfinden. Der Bericht, musste ich mir sagen lassen, nimmt bereits gesetzliche Aufträge, die unabhängig von der Strategie erfüllt werden, nicht auf. Deshalb erscheint das nicht in diesem Bericht. Anscheinend war es auch in der vorberatenden Kommission der Beratung dieses Berichtes kein Thema. Deshalb wurde das spezifisch vorgängig nicht diskutiert. Aber gerne folgende Antworten auf Ihre Fragen:

  • Zu den Grundsätzen der frühen Förderung kann sichere festgehalten werden, dass jede Gemeinde den Nutzen der frühen Förderung grundsätzliche erkennt und ihre Angebote danach ausrichtet. Alle kleinen Kinder und ihre Eltern haben grundsätzlich Zugang zum Grundangebot. Der Kanton gewährleistet das Grundangebot, unterstützt koordinierend und finanzielle und fördert aktiv die Vernetzung zwischen Gemeinden, Kantonen und Fachinstitutionen. Die Beschränkung der Menge der heilpädagogischen Frühförderung liegt abschliessend nicht in den Händen des Kantons.
  • Die Anzahl der Kinder, die aufgrund der neuen Leistungsvereinbarung mit den Diensten im Bereich der heilpädagogischen Frühförderung aktuell keine Unterstützung im Frühbereich erhalten, liegt im einstelligen Bereich pro Dienst. Das Problem wird konstant und kontinuierlich durch die Dienste der heilpädagogischen Frühförderung intern mit professionell vertretbaren Therapievarianten bearbeitet.
  • Die Regierung, ich spreche jetzt in meinem Namen, kann die Leistungsvereinbarung grundsätzlich jederzeit anpassen, nur wird das effektive Problem der Wartelisten für Kinder, die dringend eine notwendige Unterstützung im Frühbereich benötigen, nicht gelöst, da im ganzen Kanton ein Fachkräftemangel sowohl in der heilpädagogischen Früherziehung in der Audiopädagogik, in der Low-Vision-Pädagogik, im logopädischen Bereich und auch im psychomotorischen Bereich herrscht. Die offenen Stellen können aktuell nicht mit Fachpersonen für den Frühbereich besetzt werden.
  • Das Bildungsdepartement ist regelmässig in engen Professionsaustausch mit allen beteiligten Diensten, um eine optimale Ausgangslage für die Tätigkeit der Dienste zu schaffen und das Ziel der heilpädagogischen Frühförderung, Kindern mit einer Behinderung, Entwicklungsverzögerung, -einschränkung oder -gefährdung ab Geburt bis Schuleintritt mittels Abklärung präventiver und heilpädagogischer bzw. therapeutischer Unterstützung sowie angemessener Förderung im familiären Kontext oder in einem professionellen Räumlichkeiten zu behandeln und zu fördern, zu erreichen.

Da im Kanton St.Gallen entsprechende ziel- und bedarfsorientierte Angebote zur Verfügung stehen, wurde ein besonderes und vertieftes Augenmerk schon seit geraumer Zeit auf die Thematik Fachkräftemangel gelegt. Die Thematik Fachkräftemangel ist nicht nur eine Thematik des Kantons St.Gallen, sondern der ganzen Schweiz. Zentral ist dabei eine zielführende Zusammenarbeit mit den Ausbildungsstätten der Fachpersonen im Frühbereich.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

zu Abschnitt 4.3 «Handlungsfelder der Strategie». Hasler-Balgach (im Namen der SP-Fraktion): Wir haben einige Fragen zum Thema Heilpädagogische Frühförderung, das unter dem Punkt 4.3.5 d behandelt wird. Dort werden ausschliesslich die Begriffe der heilpädagogischen Frühförderung kurz erläutert. Die Auswertung der alten Strategie bezieht sich nur auf den Vermerk, dass bis zum 31. Dezember 2019 im Kanton St.Gallen 661 Kostengutsprachen für eine heilpädagogische Massnahme vor dem Eintritt in den Kindergarten verfügt wurden. Die Kosten des Kantons belaufen sich jährlich auf rund 2,5 Mio. Franken. Im Bericht fehlen Hinweise zur Strategie der heilpädagogischen Frühförderung gänzlich. In der Strategie ein 2021 bis 2026 wird die heilpädagogische Frühförderung gar nicht wirklich erwähnt. Die heilpädagogische Frühförderung ist aber auch ein Teil des Sonderpädagogikkonzepts. Da treten Schnittpunkte auf, die im vorliegenden Bericht nicht erläutert werden. Die Frage drängt sich nun auf, ob die heilpädagogische Frühförderung mit dem Sonderpädagogikkonzept in zwei bis drei Jahren evaluiert wird oder ob nun die heilpädagogische Frühförderung auch zur frühen Förderung gehört. In der Praxis zeigen sich in diesem Kontext folgende Probleme: Nach Auskunft des Vereins Ostschweizer Kinderärztinnen und Kinderärzte steigt die Zahl der Kleinkinder mit Entwicklungsverzögerungen und -störungen jährlich an. Somit ergeben sich bis zum Beginn einer Therapie erhebliche Wartezeiten bis zu neun Monaten. Das ist für Ärztinnen und Ärzte besorgniserregend, wenn man bedenkt, dass nach einem Dreivierteljahr Wartezeit in der Kleinkinderentwicklung schon manches schwer oder gar nicht mehr nachzuholen ist. Erschwerend kommt dazu, dass dem heilpädagogischen Dienst als Anbieter dieser Frühförderung in der Leistungsvereinbarung ein Kostendach auferlegt wurde und somit nicht alle angemeldeten Kinder betreut werden können. Bis zum Eintritt in den Kindergarten ist der Kanton für die heilpädagogische Frühförderung zuständig. Wird eine Schülerin oder ein Schüler im Kindergarten durch die Früherziehung betreut, sind die Schulträger für diese Therapie zuständig.

Nach den Visionen der Regierung in der neuen Strategie wird jedes Kind im Alter von null bis vier Jahren in der Gesellschaft als gleich wertvoll betrachtet. Wenn das also erreicht werden will, so muss der Kanton dafür sorgen, dass auch Kinder mit Entwicklungsverzögerungen und -störungen oder mit einer Behinderung die gleichen Möglichkeiten mit einem bedarfsgerechten Umfeld erhalten und die Eltern dementsprechend entlastet werden. Die Regierung führt selbstkritisch aus, dass sich die Entwicklung der Instrumente zur Erkennung der spezifischen Bedürfnisse und das Einleiten von adäquaten Massnahmen verzögert. Zudem schreibt die Regierung, dass sich die Finanzierung der heilpädagogischen Frühförderung durch den Kanton bewährt habe und weitergeführt werde. In diesem Zusammenhang stellen wir fest, dass das Bildungsdepartement per 1. Januar 2021 mit dem verantwortlichen Heilpädagogischen Dienst St.Gallen-Glarus eine neue Leistungsvereinbarung abgeschlossen haben. Diese hat zentral eine rigorose Mengenbeschränkung zum Gegenstand. Wir bitten den zuständigen Regierungsrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Inwiefern widerspricht die Mengenbeschränkung in der heilpädagogischen Frühförderung den zentralen Grundsätzen der frühen Förderung?
  • Wie viele Kinder enthalten erhalten durch diesen neuen Numerus Clausus an Frühförderungsplätzen keine dringend notwendige Unterstützung?
  • Wie wollen Sie das Problem lösen?

Das Bildungsdepartement weist im Bericht einen konstanten Bedarf von rund 650 bis 660 Kindern aus und statuiert, dass das Bildungsdepartement damit einen gesetzlichen Auftrag erfülle. In der Tat erscheint es ziemlich speziell, dass die Regierung die eingeführte Mengenbegrenzung verschweigt und gleichzeitig statuiert, dass für die bestmögliche Entwicklung der Kinder eine frühzeitige Erfassung und passende Angebote zentral seien. Die Frage stellt sich also: Ist sich die Regierung dieses grossen Widerspruchs bewusst und ist die Regierung bereit, die Mengenbeschränkung, die nur dazu führt, dass zahlreiche Kinder die Unterstützung zu spät erhalten, aufzugeben? Oder gibt es andere Vorschläge zur Beseitigung dieses unhaltbaren Zustands.

Im finanziellen Fazit statuiert die Regierung, dass die heilpädagogische Frühförderung mit 2,45 Mio. Franken jährlich die grösste und wichtigste Aufgabe ist. Wir stellen im Auswertungsbericht aber fest, dass in den Vorjahren gleich viel Geld pro Jahr für diese Aufgabe eingesetzt wurde. Die nirgends ausgewiesene Mengenbeschränkung ist grundsätzlich rechtswidrig. Die heilpädagogische Frühförderung ist ein Gesetzesauftrag, vergleichbar mit den Fallpauschalen im Gesundheitswesen. Wir fragen deshalb Regierungsrat Kölliker an: Ist die Regierung bereit, die Leistungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung gesetzeskonform anzupassen? Regierungsrat Kölliker hat unsere Fragen im Voraus erhalten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ein wichtiger Punkt, einer der Hauptpunkte der Schwerpunktplanung der Regierung ist das Ziel «Chancengerechtigkeit sicherstellen». Der Kanton St.Gallen setzt sich aktiv für die Erreichung der Chancengerechtigkeit für sämtliche Bevölkerungsgruppen ein, heisst es in der Schwerpunktplanung der Regierung, die ja auch in diesem Rat noch Thema sein wird.

Wir sind überzeugt, dass die Frühe Förderung zu dieser Chancengerechtigkeit sehr viel beiträgt, und deshalb engagiert sich der Kanton St.Gallen im Bereich der Frühen Förderung vor allem in einer koordinierenden, in einer fördernden und beratenden Rolle. Die Zuständigkeit für die frühe Förderung, das heisst die Verantwortung für die Frühförderung, aber auch die Verantwortung für die Finanzierung der frühen Förderung hauptsächlich bei den Gemeinde liegt, es gibt einige kleinere Ausnahmen, aber es ist hauptsächlich eine Gemeindezuständigkeit. Für die Gemeinden gibt es jedoch keine Bereitstellungs- oder auch keine Finanzierungspflicht. Das führt dazu, das wurde von vielen Fraktionen bereits korrekt festgestellt, dass die Unterschiede des Angebots, wie wir es in den einzelnen Gemeinden in unserem Kanton haben, gross sind. Ein Beispiel dafür ist die Abdeckung mit Angeboten im Bereich der familienergänzenden Betreuung. Auch das wurde schon mehrfach korrekt erwähnt. Hier gibt es sehr grosse Unterschiede zwischen den Gemeinden und es stellt sich wirklich auch die Frage, ob wir uns hier im Bereich der Chancengerechtigkeit noch an einem Punkt befinden, wo man davon sprechen kann. Ich bin aber auch froh, dass die Fraktionen betont haben, dass es in diesem Bereich noch Steigerungspotenzial gibt. Daran werden wir im Rahmen der Umsetzung dieser Schwerpunktplanung sicher gemeinsam arbeiten können.

Die Wichtigkeit und die Breite des Themas der Frühen Förderung zeigen sich auch in der interdepartementalen Zuständigkeit. Frühe Förderung ist ein Querschnittsthema und deshalb arbeiten wir in der kantonalen Verwaltung an diesen Themen auch departementsübergreifend gemeinsam. Diese Zusammenarbeit erlaubt und hat es auch erlaubt, gemeinsame Haltungen zu entwickeln und gemeinsam Schwerpunkte zu setzen.

Wir haben es dank dieser interdepartementalen Zuständigkeit erreicht, dass die frühe Förderung als gemeinsames und übergreifendes Thema wahrgenommen wird. Ich denke, das ist wichtig, da müssen wir weiter daran arbeiten.

Man hat jetzt oft gehört, das war schon in der Vernehmlassung sowie in der vorberatenden Kommission ein Thema und ich habe es auch Ihren Eintretensvoten entnommen, dass man sich stärkere Verbindlichkeit wünscht. Lassen Sie mich noch einmal kurz erklären: Ich sehe in dieser stärkeren Verbindlichkeit zwei verschiedene Punkte, die auch bereits angesprochen wurden und die man meines Erachtens auch auseinanderhalten muss. Einerseits geht es um eine stärkere Verbindlichkeit gegenüber den Gemeinden und andererseits geht es um eine stärkere Verbindlichkeit gegenüber den Eltern. Der zweite Punkt, die Verbindlichkeiten gegenüber den Eltern, da geht es um die Frage, kann man Eltern verpflichten, Angebote der frühen Förderung für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen? Dieses Thema haben wir erkannt. Dieser Rat hat ein Postulat mit umgewandeltem Wortlaut überwiesen, indem die Regierung beauftragt wurde, eine Auslegeordnung zu erstellen, geeignete Massnahmen für eine solche stärkere Inpflichtnahme der Eltern mit dem Ziel der Sprachförderung, der Integration und auch der soziale Integration zu prüfe – das werden wir gerne machen.

Davon zu unterscheiden ist die stärkere Verbindlichkeit gegenüber den Gemeinden. Hier haben wir ebenfalls festgestellt, das steht auch so im Bericht, dass die Unterschiede in den Gemeinden gross sind. Ich habe das Beispiel der Kinderbetreuung erwähnt. Wir haben in der Vernehmlassung allerdings zu dieser Frage der stärkeren Verbindlichkeit viele gegensätzliche Rückmeldungen erhalten. Insbesondere die Gemeinden selbst haben gesagt: Wir sind für die Frühe Förderung zuständig, wir anerkennen diese Verantwortung und möchten keine stärkere Verbindlichkeit. Deshalb hat die Regierung auch darauf verzichtet, eine gesetzliche Grundlage vorzusehen, die die Gemeinden verstärkt in die Pflicht nehmen würde. In diesem Sinne hat die Regierung auch die Anträge der vorberatenden Kommission auf dem gelben Blatt zur Kenntnis genommen und hat kein rotes Blatt erstellt. Wir finden es zielführend, wenn wir diese Auslegeordnung zu den Unterschieden in den Gemeinden, einer Übersicht oder Standesmeldung zur Frühen Förderung in den Gemeinden machen können, und dass wir uns auch überlegen, wie wir dafür sorgen können, dass die Gemeinden wirklich dafür besorgt sind, eine bedarfsgerechte, ganzheitliche und qualitativ adäquate frühe Förderung in allen Gemeinden bereitzustellen.

In diesem Sinne danke ich Ihnen allen für die engagierten Eintretensvoten. Ich freue mich jetzt auf eine ebenso interessante Spezialdiskussion und danke Ihnen auch schon jetzt für die Unterstützung.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Da unsere weibliche Vertreterin der Kommission nicht im Saal ist, erlaube ich mir in Kürze für die SVP-Fraktion die Überlegung zum Eintreten weiterzugeben.

Die SVP-Fraktion hat sich sehr intensiv mit diesen beiden Vorlagen auseinandergesetzt. Zum Bericht 2015 bis 2020 kann man festhalten, dass sich der Kanton bemüht hat, in diesem ganzen Bereich der Frühen Förderung Aktivitäten zu entwickeln. Man kann auch feststellen, dass versucht wurde, eine Konzentration der Kräfte auf ein Departement oder auf weniger Departemente zu konzentrieren. Es ist aber auch klar ersichtlich, dass noch weiterer Handlungsbedarf in diesem Bereich besteht. Ebenfalls ist klar ersichtlich, dass der Handlungsbedarf im Bereich der Förderung vorhanden ist. Es werden vor allem, wie schon Vorredner gesagt haben, nicht die Starken gefördert, sondern eher die Schwächeren. Das ist auch richtig, aber man darf hier keine einseitige Förderung im Sinne der gesellschaftlichen Entwicklung vornehmen.

Für den Bericht 2021 bis 2026 konnten wir klar festhalten, dass 90 formulierte Massnahmen auf der Ebene eines strategischen Papiers vom Kanton zu viel sind. Es muss eine Konzentration stattfinden. 90 Massnahmen sind allenfalls richtig, wenn es um die Umsetzungsplanung geht. Die Umsetzungsplanung wird in diesem Thema nie der Kanton machen, sondern das wird eine kommunale Aufgabe bleiben. Aus diesem Grund sind wir klar der Ansicht, dass der Kanton sich bemühen muss und soll, die Kommunen so zu unterstützen, dass diese die Motivation haben, im Bereich der Frühen Förderung aktiv zu werden oder ihre bereits bestehenden Aktivitäten auszubauen. Uns ist aber ganz wichtig, dass wir in diesem ganzen Thema keine Qualifikation von Familienbildern vornehmen. Es soll jede Familie das Familienbild leben können, das für sie richtig und wichtig ist. Es ist aber auch ganz klar, dass wir vernünftige Lösungen brauchen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Es gab schon verschiedene andere Berichte in diesem Kanton, die klar zum Ausdruck brachten, dass wir hier noch nicht der Musterknabe sind. Da besteht weiterer Handlungsbedarf. Ich bin aber überzeugt, dass mit den richtigen Massnahmen seitens Kanton die Gemeinden und die in den Gemeinden verantwortlichen Personen weiter auf dieses Thema zu sensibilisieren sind. Ich bin klar der Meinung, dass auch die VSGP mit dem künftigen Präsidenten hier eine wichtige Rolle spielen wird. Diese Punkte haben wir in der Kommunikation in der Kommission klar zum Ausdruck gebracht.

Zusammenfassend können wir sagen:

  • Konzentration auf das wesentliche;
  • vernünftige Lösungen für Vereinbarkeit von Beruf und Familien;
  • keine Qualifizierung von einzelnen Familienbildern

und dann sind wir überzeugt, dass wir hier einen wesentlichen Schritt weiterkommen. In diesem Zusammenhang haben wir auch klar ja zu den Aufträgen gesagt, welche die Kommission auf dem gelben Blatt formuliert hat, werden aber die Aufträge, die von anderen Fraktionen gestellt wurden, sehr kritisch ansehen, werde mich aber zu einem späteren Zeitpunkt dazu noch äussern.

Schauen wir, dass wir die Frühe Förderung auch fördern, und dass wir das Boot nicht überladen, denn ich denke, wenn zu viele Vorschriften und vor allem gesetzliche Vorschriften kommen, dann schwindet die Motivation. Ich bin überzeugt, dass das Departement des Innern hier die richtigen Massnahmen erkennt, um das richtig umzusetzen, damit wir alle davon profitieren können.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Frick-Buchs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es wurde eine breite Vernehmlassung zu den beiden Strategieberichten Frühe Förderung eingeholt. Die Strategie Frühe Förderung und in den Jahren 2015 bis 2020 zielführend in vielen Gemeinden umgesetzt werden. Die eingereichten Vernehmlassungsantworten zeigen, dass grundsätzlich alle Stakeholder die frühe Förderung als wichtiges Thema zur Herstellung von Chancengerechtigkeit der Kinder erachten.

Einheitlich ist auch die Haltung, dass verbindlich festgelegt werden soll, dass solche Massnahmen angeboten werden sollen. Zudem stösst die verpflichtende Einbindung der Eltern auf breite Anerkennung. Die Rückmeldungen betonen die starke Einbindung der Gemeinden in die Strategie.

Auch der FDP-Fraktion ist es sehr wichtig, dass zur Erhöhung der Chancengerechtigkeit flächendeckend eine professionelle, zielführende, frühe Förderung aller Kinder vorgesehen wird. Das Ziel der Regierung, unter Federführung der Vorsteherin des Departementes des Innern, ist es nun, sogenannte Familienzentren zu erstellen. Dies sehen wir eher kritisch, insbesondere da zum Postulat 43.21.06 «Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt» noch kein Bericht vorliegt. Dieses Postulat zielt darauf ab, eine Erhebung der aktuellen Situation vor Ort sowie allfälliger Probleme einer Umsetzung in allen Gemeinden zu machen. Jetzt aber mit einem Schnellschuss Familienzentren in allen Gemeinden zu lancieren, erachten wir als wenig wirkungsvoll und nicht zielführend. Es sollen nebst bestehenden Angeboten weitere Angebote eingeführt werden. Folge davon ist ein enormer zusätzlicher Beratungsapparat, bevor eine Bestandesanalyse gemacht wurde.

Wir setzen uns gerne für eine gute, für uns sehr wichtige Koordination von bereits bestehenden, professionelle und hochstehenden Angeboten in der Gemeinde und regional ein, aber erst aufgrund einer fundiert eruierten Ausgangslage kann fundiert gehandelt werden. Wir möchen betreffend Inhalt, Anspruchsgruppen und finanzieller Beteiligungen in diesen Prozess mit eingebunden werden.

Aus diesen genannten Gründen unterstützen wir keine Motionen, die eine sofortige Einführung von Familienzentren oder übereilt gefällten Entscheiden ohne wichtige Auslegeordnung fordert. Wir werden nach getaner Arbeit und Erkenntnisse aus den bestehenden Angeboten einen verbindlichen Vorschlag für die Regionen und Gemeinden unterstützen, aber nicht zum heutigen Zeitpunkt auf dieser schwammigen Grundlage. Warten wir den Bericht zum Postulat ab und entscheiden dann, was zielführend die beste Lösung für die frühe Förderung in unserem Kanton zum Wohle unserer Kinder ist.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Bereits auf S. 4 der neuen Strategie werden vielerlei nachgewiesene Vorteile der Frühen Förderung aufgezeigt und somit die Wichtigkeit des Themas, wie bereits hier mehrfach erwähnt, validiert. Grundsätzlich ist die Strategie gelungen und einige zentrale Punkte, welche in den letzten Jahren erkannt wurden, verändert oder ergänzt. Trotzdem ist immer noch Luft nach oben. Wenn die breite Vernehmlassung etwas gezeigt hat, dann, dass die Forderung nach mehr Verbindlichkeit für die Gemeinden und Eltern gefragt wäre. Die Regierung legt dar, dass von sämtlichen Parteien und vielen diversen Vernehmlassungsteilnehmenden diese Forderung – zumal sich im Kanton grosse regionale Unterschiede in der Umsetzung der Strategie gezeigt haben, die relevant sind. Handlungsempfehlungen greifen oftmals zu wenig. verbindliche Weisungen schrecken zwar ab, da sie rechtlich sorgfältig geprüft werden müssen und sinnvollerweise auch die Umsetzung überprüft werden sollte, aber nur deshalb sollte man sie nicht weglassen. Wenn der Kanton aber möchte, dass Frühe Förderung im ganzen Kanton nicht nur wünschenswert sondern usus werden sollte, sind verbindlichere Weisungen – eine Art Minimalstandards – unumgänglich. Die sorgfältig zusammengestellten Handlungsempfehlungen sollen nicht nur visionär sondern konkret sein. Die von der vorberatenden Kommission gestellten Anträge zur Prüfung der rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen sind deshalb durch das graue Blatt zu ergänzen, das die Mitte-EVP-, GRÜNE- und SP-Fraktion eingereicht haben. Die GLP-Gruppe stellt aber ihrerseits einen weitergehenden Antrag, dazu werden wir uns später nochmals äussern.

Der Kanton soll nicht nur die rechtlichen Grundlagen abklären. Er soll abgeleitet aus der Strategie Minimalstandards definieren, die verpflichtend sind. Chancengleichheit – wie sie die Regierung in der Schwerpunktplanung explizit erwähnt - kann nur gewährleistet werden, wenn ein Minimalangebot im Bereich der frühen Förderung in allen Gemeinden sichergestellt ist. Natürlich müssen diese Angebote dann vor Ort bedarfsorientiert umgesetzt werden.

Etwas sauer stösst auf, dass gerade die VSGP darauf pocht, dass die Gemeinden allein im Lead für die ganzheitliche Kinder- und Jugendhilfe und damit auch für Angebote sowie Leistungen in der frühen Förderung verantwortlich seien. Dem gegenüber zeigt der Bericht 2015 bis 2020, dass nur ein kleiner Teil der kommunalen Kontaktpersonen die angebotenen Fachkonferenzen besucht. Dass auf kommunaler Ebene etwas passiert und eine Entwicklung angestossen wird, hat ganz zentral mit der Expertise der Kontaktpersonen zu tun. Diese Person muss über genügend fachliches Know-how verfügen und die Wichtigkeit der Frühen Förderung erkennen. Diese sind in der Strategie unter Punkt 4 zu Genüge nachzulesen, einige davon wurden heute auch schon erwähnt. Je früher und desto kürzer investiert wird, desto mehr werden Kosten reduziert, das sollte auch auf Gemeindeebene ein interessanter Punkt sein.

Die Regierung hält in ihrem Bericht korrekt fest, dass den Ressourcen in den Gemeinden realistisch begegnet werden muss. Minimalstandards würden aber die Suche nach dem richtigen Ansatz in den Gemeinden abkürzen und Ressourcen schonen. Wenn man aber nicht muss, was soll man dann – wo soll man ansetzten, auch das benötigt bereits wieder Ressourcen? Das Thema «Frühe Förderung» ist ein Querschnittthema. Die Ansiedlung der Zuständigkeit ist deshalb innerhalb der Gemeinde schwierig. Es wäre deshalb sinnvoll, von Seiten des Kantons die regionale Vernetzung zu fördern und regionale Stellen zu schaffen, welche durch die Gemeinden finanziert werden. Ein anderer Ansatz wäre es, dass die Gemeinden verpflichtende externe Fachpersonen zur Aufgleisung einer Frühen Förderungsstrategie beiziehen könnten.





Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Steiner-Kaufmann-Gommiswald (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Die beiden Grundlagendokumente geben eine gute Übersicht und einen guten Ausblick über die verschiedenen Bestrebungen im komplexen Bereich der frühen Förderung. Auch wird deutlich zum Ausdruck gebracht, welches Potenzial und welche Wirksamkeit der frühen Förderung zugeschrieben wird.

Bei der Auswertung stellten wir fest, dass der Gelingensfaktor der Gemeinde mehrfach genannt wird. Einzelnen Projekte konnten nur teilweise oder nur auf der Ebene von Pilotprojekten umgesetzt oder angestossen werden. Mehrfach wurde in die Auswertung betont, dass die regionalen und kommunalen Unterschiede sehr gross sind. Punktuell wurde sogar in der Auswertung von eine Unterversorgung in bestimmten Gemeinden gesprochen, und dass das zur Verfügung stehende Geld nicht vollständig ausgeschöpft wurde, haben wir schon mehrfach gehört.

Die Mitte-EVP-Fraktion vermisst in der neuen Strategie verbindliche Massnahmen für Gemeinden, eine Priorisierung der 90 Massnahmen und setzt sich für den Abbau von Datenschutzhürden ein. Wir unterstützen vor diesem Hintergrund entsprechende Anträge der vorberatenden Kommission. Zusätzlich haben wir mit SP- und GRÜNE-Fraktion einen Antrag eingereicht, der gesetzliche Grundlagen im Bereich der frühen Förderung nicht nur prüfen, sondern auch schaffen müssten. Zu diesem werden wir uns später noch äussern.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Hasler-Balgach (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit der «Auswertung der Strategie ‹Frühe Förderung› 2015 bis 2020 sowie Strategie ‹Frühe Förderung› 2021 bis 2026» wurde in der Kommission ein Thema beraten, dessen Relevanz weltweit anerkannt und in vielen Ländern bereits etabliert ist. Die UNICEF-Studie deckt auf: Die Schweiz gehört als eines der reichsten Länder zu den schlechtesten Anbietern in Sachen Kinderbetreuung. Wir sind auf Platz 38 von 41, zusammen mit Zypern und der Slowakei. Im Artikel des Tagesanzeigers vom 19. Juni steht auch: Die UNICEF betont, dass der Zugang zu professionellen, fördernden Lernerlebnissen ausserhalb des familiären Rahmens einen ausgleichenden Effekte in Sachen Entwicklung und Chancengerechtigkeit habe. Die UNICEF-Studie zeigt auch auf, dass die Diskrepanz zwischen hohen und tiefen Einkommen beim Zugang zu Angeboten der Kinderbetreuung in der Schweiz eine der höchsten weltweit ist. Zudem wird in der Schweiz und in unserem Kanton die frühkindliche Förderung hauptsächlich durch Private geleistet, also durch informelle Beziehungen und es ist genau hier, wo die sozialen Ungleichheiten reproduziert werden und somit die soziale Mobilität behindert wird. Wenn wir als Gesellschaft als Ganzes erfolgreich sein wollen, müssen wir diese Diskrepanz unbedingt verkleinern, indem wir gleiche Bildungschancen für alle, unabhängig vom Wohnort, schaffen. Dafür sind wir heute hier und ich bin sehr dankbar, dass wir hier in diesem Rat gute Voraussetzungen haben, um den Standard anzuheben, den unsere Kinder wirklich verdient haben. Corona hat diesen Notstand nochmals aufgezeigt. Das Zeitfenster ist daher perfekt, nun für die frühe Förderung Nägel mit Köpfen zu machen. Die Unterschiede sind nicht nur weltweit da, sondern auch in unseren Gemeinden sehr gross. Ich erkläre Ihnen das anhand von einem Beispiel: Im Dorf A geht das dreijährige Kind in eine von der Schulgemeinde finanzierte Spielgruppe, Betreuungsschlüssel und Bezahlung, Löhne finden so in einem regulierten Rahmen statt. Die Schule veranlasst, dass im Dorf A regelmässig eine Logopädin die Spielgruppe besuchen und die Kinder auf Sprachentwicklungsstörungen hin screent. Gibt es Handlungsbedarf, werden entsprechende Massnahmen getroffen, z.B. Sprachförderung durch Logopädie.

Im Dorf B ist die Spielgruppe immer noch ein privates Angebot, von den Eltern jedoch wird dies als quasi öffentlich gesehen, aber weder Logopädie noch frühkindliche Heilpädagogik wird in dieser Spielgruppe abgeklärt. Dies geschieht beim Kind aus dem Dorf B erst im Kindergarten. In der Folge hat das Kind aus Dorf A bis zur Einschulung zwei Jahre Sprachförderungsvorteil gegenüber dem Kind aus Dorf B. Die Forschung hierzu auf: Sind die Sprachdefizite beim Schuleintritt noch vorhanden, können diese in den folgenden Schuljahren kaum aufgeholt werden. In der Vision der Strategie der frühen Förderung 2021 bis 2026 steht, dass alle kleinen Kinder und ihre Eltern Zugang zum Grundangebot der frühen Förderung haben sollen. Die Auswertung der letzten vier Jahren sowie die neue Strategie zusammen mit den Vernehmlassungsantworten verdeutlicht mit absoluter Klarheit; es wurde bereits viel getan durch die Regierung, den Kanton und einzelne Gemeinden. Der Bund hat ebenfalls klare Forderungen. Es gibt unzählige Möglichkeiten und gute Angebote, die Wirksamkeit ist klar, es ist ein breit erforschtes Thema, alle anderen Länder gehen uns voraus und die Auswertung der letzten Jahre identifiziert nun die Lücken, die wir noch für eine flächendeckende und faire frühe Förderung schliessen müssen. Für einmal waren sich alle auf allen Ebenen einig, politisch sowie fachlich, das heisst, wir müssen jetzt wirklich Nägel mit Köpfen machen. Heute ist dafür eine wunderbare Gelegenheit. Die SP-Fraktion ist für Eintreten des Geschäftes und wird das graue Blatt unterstützen, das frühe Förderung für alle möglich machen soll, also unabhängig vom Wohnort. Dies auch im Sinne eines innovativen und zeitgemässen Kantons, der das Bewusstsein entwickelt hat, dass Chancengleichheit in der frühen Kindheit beginnt, und dass dies dem Bildungsstandart der Schweiz Respekt zollt.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Losa-Mörschwil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es ist erfreulich, dass im Kanton St.Gallen die Sensibilisierung für die Relevanz der frühen Förderung insgesamt gestiegen ist. Die Evaluation hat gezeigt, dass der Kanton St.Gallen grundsätzlich gut unterwegs ist, hat aber auch deutlich gemacht wo noch Handlungsbedarf besteht. In der Auswertung der Strategie 2015 bis 2020, wie auch der Strategie 2021 bis 2026 wird dem Thema Begabtenförderung kaum Rechnung getragen und der Fokus ausschliesslich auf die Defizite der Kinder gelegt. Hochbegabte Kinder können aber unter erheblichen Schwierigkeiten leiden. Im Sinne der Chancengerechtigkeit wäre es wünschenswert gewesen, dass diesem Aspekt mehr Beachtung geschenkt worden wäre. Im weiteren Bedauern wir, dass die Strategie 2021 bis 2026 keine stärkere Verpflichtung der Gemeinden und keine klare Führung seitens des Kantons angestrebt wird. Auch sind im Bericht viele Punkte wenig konkret formuliert und auch nicht messbar. Die Sensibilisierung ist gelungen, aber diese Phase sollte jetzt vorbei sein. Jetzt ist Zeit für Verbindlichkeiten und gezielte Massnahmen und für die Umsetzung in den Gemeinden. Im Weiteren wird den Gemeinden viel Verantwortung überlassen und übertragen. Selbst wenn es Gemeindeaufgabe wäre, kommt dem Kanton doch die wichtige Aufgabe zu, die wissenschaftlichen Erkenntnisse aufzunehmen, zu initiieren, zu koordinieren und zu evaluieren und in diesem Sinne für Qualität zu sorgen. Wenn hier der Kanton nicht die Verantwortung übernimmt, wird es noch lange dauern, bis wir wirklich eine echte Chancengleichheit für alle Kinder erreicht haben.

Der Frühbereich wird mancherorts noch immer als Privatangelegenheit angeschaut, die Verantwortung dafür an die Eltern abdelegiert, obwohl nicht alle Eltern dazu in der Lage sind. Dies zeigt auch, dass der mit der Strategie verfügbare Lotteriefondskredit für kommunale Konzepte und Projekte nur gerade zu 40 Prozent ausgeschöpft wurde oder für die Anschubfinanzierung von Familienzentren gerade einmal magere 150'000 Franken budgetiert wurden – diesen Umstand bedauern wir. Die Angebote sollten so konzipiert werden, dass mehr Eltern Interesse z.B. an Elternbildung bekommen und sich auf die Themen einlassen können. Damit allfällige Bundesgelder dafür eingesetzt werden können, braucht es aber eine klare kantonale Strategie mit definierter Prioritätensetzung und eine funktionierenden Koordination mit der verbindlichen Beteiligung von Gemeinden sowie Fachpersonen und Institutionen.

Auch wenn noch offene Fragen bestehen und aus unserer Sicht nicht alle wichtigen Aspekte berücksichtigt wurden, beantragen wir Eintreten auf den Bericht.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Krempl-Gnädinger-Goldach, Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am 21. Juni 2021 hat sich die vorberatende Kommission zum Geschäft 40.21.01 «Auswertung der Strategie ‹Frühe Förderung› 2015 bis 2020 sowie Strategie ‹Frühe Förderung› 2021 bis 2026» im Kantonsratssaal getroffen.

Anwesend waren:

Von Seiten des zuständigen Departementes

  • Regierungsrätin Laura Bucher, Vorsteherin Departement des Innern;
  • Davide Scruzzi, Generalsekretär, Departement des Innern;
  • Christina Manser, Leiterin Amt für Soziales, Departement des Innern;
  • Roger Zahner, Abteilungsleiter Kinder und Jugend, Amt für Soziales, Departement des Innern.

Weitere Teilnehmende:

Bettina Grubenmann, Dozentin Ost, Lehre Departement Soziale Arbeit

Geschäftsführung / Protokoll

  • Sandra Stefanovic, Geschäftsführerin, Parlamentsdienste;
  • Aline Tobler, Stv. Geschäftsführerin, Parlamentsdienste.

In den Jahren 2013 bis 2014 nahm sich der Kanton St.Gallen dem Thema «Frühe Förderung» an und erarbeitete mit Fachorganisationen, Gemeinden und Schulträgern die erste Strategie «Frühe Förderung» 2015 bis 2020. Auf kantonaler Ebene wurde das Thema durch die Kooperation des Departementes des Innern, des Bildungs- und des Gesundheitsdepartementes gemeinsam angegangen. Die vorliegende Auswertung dieser Strategie ist ein Rückblick auf Aktivitäten und Massnahmen des Kantons St.Gallen. Unterteilt in sechs Handlungsfelder und knapp 30 Massnahmen wird aufgezeigt, welche Schritte in diesen Jahren erfolgten und welche Ergebnisse sichtbar sind. Der daraus abgeleitete Handlungsbedarf bildet die Grundlage für die Folgestrategie «Frühe Förderung» 2021 bis 2026. In dieser zweiten Strategieperiode sollen bewährte Massnahmen weiterverfolgt und vertieft, und neue Massnahmen bzw. Handlungsempfehlungen aufgenommen werden. So wurden für die Jahre 2021 bis 2026 90 Massnahmen und Empfehlungen in sechs Handlungsfeldern zusammengetragen.

Einig war man sich in der vorberatenden Kommission über die Wichtigkeit und den Nutzen dieser Vorlage für jedes einzelne Kind, aber auch für die gesamte Gesellschaft, und dies nicht nur in finanzieller Hinsicht. Ebenso wurden die strategischen Ziele für die Jahre 2021 bis 2026 positiv gewertet. Mehrfach festgestellt wurde eine fehlende Priorisierung bei der grossen Anzahl an Massnahmen und Handlungsfeldern. Auch ist aufgefallen, dass die Eingaben der VSGP in der Vernehmlassung besonders stark gewichtet worden sind, wobei klar ist, dass den Gemeinden in der Frühen Förderung eine zentrale Rolle zukommt. Intensiv diskutiert wurde hingegen, inwiefern eine gesetzliche Verankerung der Frühen Förderung auf Gemeindeebene zielführend wäre. Mit Bedauern wurde festgestellt, dass der verfügbare Lotteriefonds-Kredit nur zu rund 40 Prozent ausgeschöpft wurde.

Zustande kam insgesamt eine stattliche Anzahl an möglichen Anträgen, die gegeneinander ausgemerzt werden mussten. Daraus resultierte schlussendlich das vorliegende gelbe Blatt mit zwei Aufträgen an die Regierung.



Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021