Geschäft: Kantonsratsbeschluss über einen Nachtragskredit zum Sonderkredit «Erneuerung Informatikarbeitsplätze 2019–2021»
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 33.21.02 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über einen Nachtragskredit zum Sonderkredit «Erneuerung Informatikarbeitsplätze 2019–2021» |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 1.4.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
---|---|---|---|
5.5.2021 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 30. März 2021 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
5.5.2021 | Gremium | Beteiligung - Finanzkommission 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
8.6.2021 | Gesamtabstimmung | 101 | Zustimmung | 3 | Ablehnung | 16 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
8.6.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über einen Nachtragskredit zum Sonderkredit «Erneuerung Informatikarbeitsplätze 2019–2021» mit 101:3 Stimmen bei 2 Enthaltung in der Gesamtabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Struktur | Die Spezialdiskussion wird nicht benützt. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Die Aussagen in die Botschaft oder auch die Erklärungen des Präsidenten der Finanzkommission überzeugen mich nicht, dass eine Notwendigkeit für einen Nachtragskredit von 1,5 Mio. Franken besteht. Ich gehe davon aus, dass das Parlament analog den Diskussionen vor einem halben Jahr über mögliche elektronische Unterstützung unseres Parlaments, das gleiche auch für das Personal sieht. Das Personal verdient sehr gut im Kanton St.Gallen, das ist grundsätzlich richtig. Dann kann auch jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter selbst besorgt sein, dass er ein Gerät hat, wie es uns Parlamentariern vorgeschrieben wird. Ich kenne auch verschiedene Mitarbeitende in der Verwaltung, die sagen, dass bei ihnen wieder ausgewechselt wird, obwohl ihre Geräte noch funktionieren. Und womit ich sehr Mühe habe, dass das als gebundene Ausgabe gilt. Wenn die Bundesgerichtspraxis auch so weiter geht, dann werden wir in einigen Jahren auch Neubauten von Verwaltungsgebäuden nicht mehr dem Volk vorlegen müssen, weil man sagt: Da stand schon einmal ein Verwaltungsgebäude und das neue ist eine gebundene Ausgabe. Die noch weitergehende Konsequenz solcher Entwicklungen ist, dass selbst die Regierung erst bei der Einweihung erfährt, dass die Verwaltung Neubauten erstellt hat, weil es ja gebunden ist. Für mich ist diese Ausgaben durch nichts belegt. Selbst wenn man mehr mobile Geräte haben muss, gibt es keine klare Begründung, warum jetzt nochmals 1,5 Mio. Franken dazu notwendig sind. Ich verlange nicht, dass Sie über Eintreten abstimmen, aber ich werde am Schluss dieser Vorlage nicht zustimmen. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir schliessen uns den Ausführungen des Präsidenten der Finanzkommission an. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Mit dem Budget 2019 genehmigte der Kantonsrat das Informatikvorhaben für die Erneuerung «Informatikarbeitsplätze 2019 bis 2021». Er gewährte dafür einen Sonderkredit im Umfang von 9,5 Mio. Franken zulasten der Investitionsrechnung. Gegenüber der Planung haben sich verschiedene unvorhergesehene Faktoren ergeben, die nun zu diesem vorliegenden Nachtragskredite führen, zu einem Mehrbedarf von rund 1,5 Mio. Franken. Ein wesentlicher Grund sind dabei insbesondere Effekte, die im Zusammenhang mit Corona stehen. So hat sich vor allem im letzten Jahr der Bedarf an mobilen Geräten aufgrund der zusätzlichen Homeoffice-Nutzung wesentlich erhöht, deshalb dieser Nachtragskredit. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |