Geschäft: Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Errichtung einer Forensikstation auf dem Areal der Psychiatrischen Klinik Wil

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer35.21.02
TitelNachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Errichtung einer Forensikstation auf dem Areal der Psychiatrischen Klinik Wil
ArtKR Verwaltungsgeschäft mit Referendum
Thema
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung29.4.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 27. April 2021
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 7. Juni 2021
ErlassReferendumsvorlage vom 1. Dezember 2021
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 25. Januar 2022
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 10. August 2021
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 28. Oktober 2021
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 11. Februar 2022
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
1.12.2021Schlussabstimmung108Zustimmung0Ablehnung12
Statements
DatumTypWortlautSession
1.12.2021Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Errichtung einer Forensikstation auf dem Areal der Psychiatrischen Klinik Wil mit 108:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Gahlinger-Niederhelfenschwil hat recht, ich habe dazu noch nicht so detailliert Auskunft gegeben. Ich habe mich nochmals erkundigt. Es ist so, dass aus anlagetechnischen, baulichen sowie aus finanziellen Gründen aktuell der Neubau einer autonomen Wärmeerzeugung spezifisch einer Erdwärmesonde mit Wärmepumpe den Vorzug gegeben wird, dies mit der allfälligen, zusätzlichen Möglichkeit der Kühlung im Sommer. Dieser Entscheid ist aber noch nicht abschliessend. Wir müssen hier vorwärts machen. Der Fernwärmeverbund könnte eine Lösung für das gesamte Areal sein. Wir sind auch in Abklärungen mit der Stadt, aber die Forensikstation muss gebaut werden, die Klientinnen und Klienten brauchen Wärme und daher müssen wir dies vorziehen. Es wird höchstwahrscheinlich eine Erdwärmepumpe sein.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung

Gahlinger-Niederhelfenschwil: Wir haben ein sehr gutes Projekt, das allgemein breit abgestützt ist. Es macht Sinn, es ist am rechten Ort, eigentlich ist alles gut. In der vorberatenden Kommission hat mir Regierungsrätin Hartmann versprochen, bis zu dieser Session gewisse Abklärungen bezüglich der Heizung zum machen, ob ein Verbund oder eine Fernwärme möglich ist. Leider ging Regierungsrätin Hartmann in der ersten Lesung nicht darauf ein, deshalb habe ich danach gesprochen und kurz nachgefragt. Sie hat lediglich die Art der Heizung erwähnt bzw. eigentlich nichts gesagt. Ich habe mich etwas schlau gemacht und es wurde mir gesagt, dass man nicht weiss, was möglich ist: ein Verbund, Fernwärme oder eine autonome Heizung für das Gebäude. Es würde Sinn machen, wenn man eine neue Heizung erstellen muss, ob im Verbund oder autonom, dass man das Holz berücksichtigen würde gemäss Energiegesetz. Dort steht, man soll erneuerbare Energien fördern, insbesondere Holz. Ich denke, in der heutigen Zeit macht es Sinn, eine nachhaltige Strategie zu verfolgen und einen nachwachsenden Rohstoff zu fördern, dies unter dem Motto: «Aus der Region für die Region». Ich würde es sehr begrüssen, falls es eine neue Heizung im Verbund oder im speziellen beim Gebäude selbst braucht, dass man auf Holz umschwenken würde. Vielleicht könnte die Regierungsrätin dazu noch sagen was möglich ist?

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Wortmeldung



Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
1.12.2021Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Errichtung einer Forensikstation auf dem Areal der Psychiatrischen Klinik Wil in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Der Antrag wird nicht bestritten. Der Kantonsrat berät die Vorlage am Mittwoch in zweiter Lesung.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Obwohl der Redner und die Rednerin überhaupt keinen Grund genannt haben, warum es ist in der gleichen Sessionen sein soll, verzichte ich auf einen Antrag. Ich hoffe, dass das Präsidium wieder beginnt, diesen Artikel nachzuleben und nicht jegliche Begründung annimmt. Ich erlaube mir einen Hinweis: Wenn ich bei gewissen Vorlage sehe, wann die Regierung den Auftrag erteilt hat und es eineinhalb bis zwei Jahre geht, bis die Vorlage in unseren Rat kommt und dann ist es plötzlich problematisch, wenn die Vorlage nicht schon in jener Session, in der vorberatenden Kommission bestellt wird, bis zur nächsten durchberaten ist, dann ist schon ein Zeitdruck da. Ich bitte die Verwaltung und die Regierung daran zu denken, dass auch wir unsere Zeit brauchen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Ich habe Verständnis für Güntzel-St.Gallen. Aber wir haben ja seitens Kanton bezüglich des Projekts die Verzögerungen erklärt und uns für diese auch teilweise entschuldigt, weil sie auch verwaltungsintern verursacht worden sind. Wir haben die Ausführungen von Regierungsrat Fässler anlässlich der vorberatenden Kommission gehört, es waren eindringliche Voten, da uns wirklich auch die Aufsichtsbehörde bezüglich neu aufzunehmender Personen in den Forensikstationen im Nacken liegt. Ich denke, es besteht wirklich dringlicher Handlungsbedarf. Da die Vorlage in der vorberatenden Kommission einstimmig angenommen wurde, denke ich, dass es legitim ist, wenn wir anlässlich der Novembersession zwei Lesungen durchführen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Huber-Oberriet, Kommissionspräsident:

Ich verstehe Güntzel-St.Gallen, aber es war ein ausdrücklicher Wunsch der vorberatenden Kommission, von sämtlichen Mitgliedern. Wir wollten die zweite Sitzung vor der letzten Kantonsratssession durchführen, um eine erste und zweite Lesung vornehmen zu können. Es wurde aber gewünscht, erst nach der Session, also im Oktober, die zweite Sitzung zu halten. Dafür wurde einstimmig der Antrag gestellt, die erste und zweite Lesung im Novembersession durchzuführen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Ob ich es bestreite oder nicht, ist abhängig von der Begründung. Sie haben gesagt, die zweite Lesung soll am Mittwoch sein. Ich möchte einfach darauf hinweisen und ich habe das Gefühl, dass immer mehr und immer öfter Art. 98 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates (sGS 131.11; abgekürzt GeschKR) nicht mehr Folge geleistet wird.

Es gibt für mich ganz wenige Fälle oder anders gesagt, der Grund, dass die erste und zweite Lesung bei Vorlagen, die dem Referendum unterstehen, nicht in der gleichen Sessionen stattfinden soll, hat auch mit damit zu tun, dass man sich nochmals gewisse Überlegungen machen kann. Sonst hätten unsere Vorgänger diesen Beschluss nicht ins Geschäftsreglement aufgenommen, dass die erste und zweite Lesung grundsätzlich nicht in der gleichen Session stattfinden soll. Es kann Ausnahmen geben, aber diese werden immer häufiger und bald zur Regel, so dass die Ausnahme die Regel ist. Ich möchte die Präsidentin und auch das Präsidium bitten, nicht einfach bei jeder Anfrage zu sagen: Jawohl, das machen wir, sondern es muss gute Gründe geben umso mehr, wenn die Verantwortung nicht beim Parlament liegt, sondern bei der Verwaltung und der Regierung. Dann gibt es eigentlich überhaupt keine Gründe, um das zu umgehen.

Ich bitte Sie um eine Erklärung. Persönlich, meine ich, dass es falsch ist und werde nach Ihrer Erklärung entscheiden, ob ich einen formellen Antrag stelle oder nicht.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium beantragt, die zweite Lesung am Mittwoch durchzuführen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: So wie es im Moment aussieht, wird es keine Holzschnitzelheizung geben, sondern eine thermische Anlage.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Gahlinger-Niederhelfenschwil: Ich bin dem Projekt gegenüber auch sehr positiv eingestellt. Ich habe aber eine kleine Bitte und spreche deswegen nach der Regierungsrätin. Sie hat uns in der Kommission versprochen, bezüglich der Heizung noch zu sagen, was möglich wäre. Wir haben ja einen Holzbau, was sehr positiv ist, und vielleicht wäre auch eine Holzheizung möglich.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das Wichtigste ist gesagt deshalb ergänze ist nur noch. Ich denke den Sprechenden sehr herzlich für ihre wohlwollenden Statements und vor allem auch der vorberatenden Kommission für die äusserst konstruktive Zusammenarbeit. Ich kann aber auch den geäusserten Unmut verstehen, den spürte ich ebenfalls, als mir das Projekt BUD intern vorgelegt wurde.

Wie schon erwähnt, ist die Forensikstation das zweite Projekt im Kanton gewesen, das vollumfänglich nach dem neuen Immobilienmanagement geplant worden ist. Das heisst, dass Bau- und Umweltdepartement hat die Kosten ohne konkretes Bauprojekt berechnen müssen. Grundsätzlich ist dies keine Schwierigkeit, da Erfahrungswerte vorliegen, z.B. für den Bau von Schulen oder Verwaltungsgebäuden. Mit dem Bau von Forensikstationen hat der Kanton jedoch keine Erfahrung. Eine Forensikstation ist zudem keine 08/15-Projekt. Die Anforderungen, vor allem bei der Sicherheit, sind hoch und haben sich während der Bearbeitungsdauer auch immer wieder verändert. Dementsprechend ist es von Beginn weg sehr anspruchsvoll gewesen, die Kosten zu berechnen. Nach dem Ja des Kantonsrates hat das Baudepartement das Projekt weiter bearbeitet. Während der anschliessenden Wettbewerbs- und Projektierungsphase hat es sich gezeigt, dass gewisse Änderungen auch zu mehr Kosten führen. Vor allem um die neuen Sicherheitsforderungen umzusetzen, hat es mehr Raum gebraucht und dies führte zu höheren Kosten. Nicht zuletzt sind auch, wie bereits erwähnt, die bei der ursprünglichen Planung drei Isolierzimmer nicht miteingerechnet worden. Es ist uns ein Fehler passiert, den wir transparent gemacht haben und für den wir uns entschuldigen.

Ziel ist es jetzt aber, dass wir dieses Geschäft in der aktuellen Novembersession mit der ersten und zweiten Lesung beraten können. Wenn dem so ist, könnten wir ja bereits im nächsten Jahr mit den Bauarbeiten beginnen. Das Gebäude könnten bereits im Jahr 2024 eröffnet werden.

Wie wir wissen, entspricht der Bau der Forensikstation einem wirklich dringenden Bedürfnis. Für psychisch kranke Personen in Haft fehlen im Kanton St.Gallen heute angemessene Plätze in psychiatrischen Kliniken. Betroffene müssten ausserkantonal untergebracht, oder entgegen den fachlichen Anforderungen, in ein Gefängnis eingewiesen werden. Gefängnisse sind weder von der baulichen noch der personellen Ausstattung für psychisch kranke Personen in Haft geeignet. Ja, die Forensikstation kostet mehr als ursprünglich geplant. Dass dies erst im Wettbewerb festgestellt worden ist, ist ärgerlich und entspricht überhaupt nicht dem üblichen Vorgehen im BUD. Sie können mir glauben, es ist kein Vergnügen, einen Nachtragskredit im Kantonsparlament zu beantragen, aber der Kredit ist nötig. Das Projekt ist ja auch schon sehr weit fortgeschritten und es kann auch deutlich länger genutzt werden und es ist nachhaltiger geplant als das erste. Wie schon erwähnt, auf dem Areal sind auch Entwicklungsmöglichkeiten für die Forensikstation möglich.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Aufgrund des zwingenden Anpassungsbedarf am Sicherheitskonzept der Forensikstation und den daraus resultierenden erhöhten Sicherheitsansprüchen ist auch für die GLP klar, dass es dieser Vorlage zuzustimmen gilt. Dennoch ist festzuhalten, dass es sich bei der vorliegenden Anpassung der Anlagekosten von 12,9 Mio. auf 20,4 Mio. Franken um eine beachtliche Erhöhung handelt. Immerhin beträgt diese 7,5 Mio. Franken bzw. 58 Prozent des ursprünglichen Voranschlages. Dies, auch wenn nach Abzug des erwarteten Bundesbeitrages, der sich ja ebenfalls erhöht, die Steigung lediglich noch gut 5 Mio. Franken ausmacht und so der Kredit total 40,15 Mio. Franken resultiert. Es handelt sich dabei also nicht um kleine Korrekturen und Anpassungen, sondern um massive Mehrkosten. Auch angesichts der bevorstehenden Budgetdebatte von morgen tun wir gut daran, solche Krediteerhöhungen nicht unkritisch gutzuheissen.

Die Begründung für die Kostenentwicklung ist in diesem Fall jedoch transparent und auch für uns weitgehend nachvollziehbar. Ohne die Informationen aus den Beratungen der vorberatenden Kommission bleiben für uns dennoch gewisse Fragen offen. Wie gross nun effektive der Kosteneinfluss des witterungsgeschützten Spielfeldes im Erdgeschoss ist, welches im Wettbewerbsprogramm nicht vorgesehen vorgesehen war, lässt sich für uns nicht abschliessend klären. Wie zwingend dieses Spielfeld bzw. wie gross der Mehrwert in sicherheitsrelevanter Hinsicht ist, bleibt für uns ebenfalls teilweise offen. Wir hätten angenommen, dass die Erfordernis einer Klimatisierung in gewissen Räumen bereits früher hätte bekannt sein sollen, dass ausserdem die drei Isolierzimmer bei der Berechnung der Bauwerkosten fälschlicherweise nicht mitberücksichtigt wurden, ist ebenfalls äusserst bedauerlich.

Wir Grünliberalen erkennen auch an, dass der Kanton St.Gallen bisher kein vergleichbares Projekt gebaut hat, das der Typologie der Forensikstation entspricht. Die Erhöhung der Nutzungsdauer von 20 auf 55 Jahre erachten wir als erfreulich. Gleiches gilt für die geplante Errichtung einer Fotovoltaikanlage, einer thermischen Solaranlage und die generelle Entscheidung für einen Holzbau. Das wichtigste Argument für unsere Zustimmung ist jedoch die Tatsache, dass im Kanton gesicherte forensischen Klinikplätze fehlen und die verfügbaren Kapazitäten in anderen Kantonen ebenfalls beschränkt sind. Angesichts der potenziell dramatischen Folgen, falls diese psychisch kranken Menschen keine adäquate Platzierung ermöglicht würde, muss diese Lücke geschlossen werden.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Benz-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Regierung konnte einigermassen überzeugend darlegen, dass es die Forensikstation braucht, weil es in der Deutschschweiz zu wenig und insbesondere im Kanton St.Gallen gar keine Plätze mit dieser Sicherheitsstufe gibt. Es ist daher ein Gebot der Verantwortung, für eigene Straftäter mit diesen besonderen Therapiebedürfnissen und Sicherheitsanforderungen Plätze im eigenen Kanton zu schaffen.

Der Standort der Froensikstation in Wil auf dem Gelände der psychiatrischen Kliniken ist der richtige. Er ist zentral gelegen, sodass es einfacher sein dürfte, die teilweise hochspezialisierten Mitarbeitenden zu finden. Zudem ergänzt die Forensikstation das bereits bestehende Kompetenzzentrum Forensik. Das führt zu Synergien.

Das neue Projekt ist deutlich besser als das erste. Es ist ökologischer, ästhetischer, sicherer und erweiterbar. Das einzige, was wir bemängeln, ist, dass der zweistöckige Bau viel Land verbraucht. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben das als Vorteil erachtet. Gegenüber der ersten Vorlage ist es sicher eine Verbesserung, aber eben immer noch nicht genügend verdichtet. Wir hätten einen platzsparenden und dafür hören Bau bevorzugt. Wir haben aber zur Kenntnis genommen, dass bei geschlossenen und gesicherten Stationen, ähnlich wie bei Gefängnissen, mehrstöckige Bauten, schwierig in der Handhabung sind. Die Grünen unterstützen den Nachtragskredit und sind erfreut, dass unter den Fraktionen Einigkeit besteht. Dank.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Dürr-Gams (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

In der Junisession 2018 hat sich der Kantonsrat einstimmig, bei wenigen Enthaltungen, für den Bau einer Forensikstation auf dem Areal der psychiatrischen Klinik Wil ausgesprochen. Dieser Entscheid ist seit August 2018 rechtsgültig. Bei der konkreten Planung des Baus hat sich jedoch gezeigt, dass aufgrund von Anpassungen am Sicherheitskonzept und des grösseren Flächenbedarfs Mehrkosten von rund 5 Mio. Franken entstehen. Dies ist ärgerlich, ändert aber nichts an der Tatsache, dass im Kanton St.Gallen nach wie vor Unterbringungsmöglichkeiten für Straftäter und Straftäterinnen mit einer psychischen Erkrankung fehlen.

Die geplante Klinik ist, ist auf 16 Patientinnen und Patienten ausgerichtet. Lobend darf erwähnt werden, dass dem Anliegen unserer Delegation vom Juni 2018 nach einem zweistöckigen Bau Rechnung getragen wurde und das Gebäude nicht mehr als Provisorium geplant ist.

Es wurde der Kommission aufgezeigt, dass bei Bedarf auch eine Erweiterung mit einem vernünftigen Aufwand realisierbar ist. Fakt ist, dass der Kanton St.Gallen nicht selber über eine entsprechende Einrichtung verfügt. Die für die Unterbringung in einer Forensikstation vorgesehenen Personen sind entweder ausserkantonal oder behelfsmässig in einer dafür nicht optimal eingerichtet in Institutionen untergebracht. Die Zahlen der Einweisungen in solche Institutionen zeigt eine steigende Tendenz und die Abhängigkeit von anderen Kantonen ist auf Dauer unbefriedigend. Obwohl die Arealstrategie nicht eigentliches Thema dieser Vorlage ist, wurde uns in der Kommission anhand von verschiedenen Varianten aufgezeigt, dass diesem Punkt die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Bonderer-Sargans (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das Projekt zur Errichtung einer Forensikstation auf dem Areal der psychiatrischen Klinik Wil nahm einen sehr speziellen Weg. Mit der Botschaft 35.17.03 «Kantonsratsbeschluss über die Errichtung einer Forensikstation auf dem Areal der Psychiatrischen Klinik Wil» unterbreitete die Regierung dem Kantonsrat im Jahr 2017 eine Vorlage, in der eine provisorische Baute errichtet werden sollte. Aus diesem Provisorium wurde dann irgendwie ein Providurium. In der damaligen Kommission wurden diverse Aspekte beanstandet. Unter anderem wurde bemängelt, dass es ein eingeschossiges Gebäude geben soll. Eine Aufstockung oder Erweiterung war nicht möglich und die Nutzungsdauer war sehr kurz. Im Sinne der Dringlichkeit stimmte die Kommission und anschliessend auch dieser Rat trotz alledem diesem Bauvorhaben zu. Aus der Kommission wurde ein wesentlicher Antrag an den Kantonsrat überwiesen. Dies betraf die Ausarbeitung einer Arealentwicklungsstrategie für beide Psychiatriestandorte. Dies erachtete die vorberatende Kommission wie auch der Kantonsrat mit Nachdruck als äusserst wichtig.

Im Frühling 2021 geschah etwas sehr Spezielles. Zuerst wurde die Frist für die Arealentwicklungsstrategie verlängert. Zugleich wurde ein Nachtragskredit an den Kantonsrat gerichtet, was 9 Mio. Franken wurden 15 Mio. Franken. In der Kommission wurde von vielen Seiten, so auch von uns, dem Unmut über diesen Weg kundgetan. Der Unmut betrifft nicht das neue Projekt, sondern den Weg dorthin. Nach der Aussprache fokussierten wir uns auf die neue Vorlage. Die Kommission liess es sich nicht nehmen, wie mehrmals durch die Vorredner erwähnt, alle Parameter noch einmal genau anzuschauen. Wenn man vier Jahre verstreichen lässt, kann sich sehr wohl etwas verändern.

So wurden das Bauvorhaben, die Arealentwicklung wie auch der Bedarf an zwei Sitzungstagen sehr genau angeschaut. Ich bedanke mich an dieser Stelle allen beteiligten Regierungsräten und der Regierungsrätin wie auch den Vertretern der Verwaltung für diese sehr kooperative und konstruktive Zusammenarbeit in der Kommission. Es liegt nun ein sehr ausgewogenes Projekt vor. Es ist zweigeschossig, erweiterbar und passt in die Arealentwicklung. Am Anfang schien alles unmöglich, nun ist es Tatsache. Wir sind mit dieser Tatsache zufrieden, das Projekt ist gut.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Schorer-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die zweite Kommissionssitzung wurde nötig, weil in der ersten Sitzung im August grundlegende Fragen nicht geklärt werden konnten. Dies wurde durch meine Vorrednerin auch schon erwähnt. Wir hätten uns gewünscht, auch von der FDP-Fraktion, dass diese Fakten und Zahlen bereits in der Botschaft enthalten gewesen wären. Das hätte für uns alle Aufwand und Zeit gespart.

Nun aber zur Vorlage: Die Erhöhung des Kredits wird mit höheren Sicherheitsanforderungen begründet. Es sein neue Sicherheits- und Betriebskonzepte bzw. veränderte Raumanforderungen notwendig. Warum diese Erkenntnisse erst im Rahmen des Vorprojektes behandelt wurden, bleiben etwas unklar. Bereits bei der ersten Vorlage im Dezember 2017 waren diesbezüglich Fragen gestellt worden. Aber wenigstens nach der Überarbeitung scheint nun endlich ein klares Bild vorhanden zu sein. Die FDP stimmt der Krediterhöhung zu, denn es ist FDP ein Anliegen, dass die betroffenen Straftäter die bestmögliche therapeutische Behandlung erhalten und die Sicherheit der Betroffenen sowie die Sicherheit der Bevölkerung nach bestem Wissen sichergestellt wird.

Folgende Aspekte haben uns zu dieser Zustimmung bewogen: Der Bedarf ist ausgewiesen. Es konnte basierend auf Zahlen und Fakten belegt werden, dass der aktuelle und wohl noch steigende Bedarf an Behandlungenplätzen der mittleren Sicherheitsstufe vorhanden ist. Auch wenn im Ostschweizer Konkordat verschiedene Plätze bereits erstellt wurden oder im Bau sind, verbleibt aktuell noch ein ungedeckter Bedarf. Es gibt verschiedene Sicherheitsstufen für die Unterbringung von Straftätern. In der mittleren Stufe wird gewährleistet, dass niemand unbemerkt von innen nach aussen, aber eben auch nicht von aussen nach innen gelangt. Mit den geplanten Sicherheitsmassnahmen kann sowohl die Sicherheit für die Betroffenen, als auch für die Bevölkerung ohne negative Auswirkungen auf das Ortsbild gewährleistet werden. Zweitens, die Arealentwicklung der psychiatrischen Klinik wird nicht eingeschränkt. Die verschiedenen möglichen Standorte zur Einbettung der Station in das gesamte Areal wurden nochmals geprüft. Am geplanten Standort sind die Etappierung und die Erweiterung des Objekts sowie dessen Eingliederung in weitere Entwicklungen auf dem Areal gegeben. Damit ist es wohl auch sinnvoll, dass das Gebäude für eine Nutzungsdauer von 55 Jahren geplant wird, und nicht wie bisher, von 20 Jahren. Die notwendigen Sicherheitsmassnahmen und die Betriebsabläufe können gewährleistet werden und der Kanton St.Gallen kann auch für andere Kantone, welche Bedarf haben, modernste und sichere Betreuungsplätze anbieten. Dies führt mich zum letzten Punkt. Auch der Businessplan wurde nochmals geschärft und überarbeitet. Es wird dargelegt, dass die gesetzten Tagessätze kostendeckend und dennoch auch durchaus attraktiv für andere Kantone sind. Es wird ferner dargelegt, das durch den überarbeiteten Businessplan sowohl die Beitragszahlungen des Kantons von 35 Prozent gesichert werden können und die Auslastung der Station zudem zu einem positiven wirtschaftlichen Effekt führen im Kanton St.Gallen. Es verbleiben rund 6,4 Mio. Franken pro Jahr im Kanton St.Gallen und die Arbeitsplätze bleiben ebenfalls im Kanton. Damit ist auch dieser Punkt für die FDP nachvollziehbar. Alles in allem ist die Vorlage für die FDP richtig und nach einem, leider etwas holperigen mühsamen Weg der Entscheidungsfindung, richtig.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Schmid-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Für die SP ist klar, dass es diese Forensikstation braucht, und zwar möglichst bald. Wir waren bereits für ein Vorprojekt im Jahr 2018. Auf den ersten Blick, wenn man die Vorlage studiert, hat man das Gefühl, dass es sich hier um eine Finanzvorlage handelt durch den Nebensatz «Nachtrag». Beim genauen Lesen, vor allem mit Blick auf die ursprüngliche Vorlage des Vorprojektes, sieht man aber sehr schnell, dass es bei diesem Projekt eigentlich um ein völlig anderes Projekt handelt als im Jahr 2018.

Dieses völlig neue Projekt hat auch dazu geführt, dass die vorberatende Kommission noch einen zweiten Tag benötigte – oder wenigstens zwei Stunden, wie es der Kommissionspräsident ausgeführt hat – um alle Fragen zu klären. Der Regierung und der Verwaltung ist dies schlussendlich vollumfänglich gelungen und das heutige Projekt ist ein viel besseres Projekt, als das damalige Vorprojekt. Es ist zweistöckig und damit platzsparender. Zudem ist es auf eine Nutzungsdauer von 55 Jahren ausgelegt und nicht mehr als Provisorium und es ist ein Holzbau einschliesslich Solarzellen auf dem Dach. Diese Aspekte verbessern die Nachhaltigkeit des Projektes. Und falls die Fallzahlen ungeplant stark ansteigen sollten, könnte das Gebäude auch problemlos angebaut und so die Synergien genutzt werden.

Die Fragen zur Arealstrategie der Psychiatrie Wil konnten nur summarisch beantwortet werden, da zum Zeitpunkt der Beratung dieser Vorlage, die Arealstrategie noch nicht in der Regierung war. Es wurde uns glaubhaft versichert, dass der gewählte Standpunkt am richtigen Ort sei. Wir halten fest, dass wir hinter der neuen Forensikstation Wil stehen, die Errichtung ist notwendig und überfällig. Auch die erhöhten Kosten können wir nachvollziehen. Es ist nun wichtig, dass dieses Geschäft in der Novembersession beraten wird – und zwar in erster und zweiter Lesung, damit die Station im Jahr 2028 endlich eröffnet werden kann – und die unhaltbare Situation bei der Unterbringung von psychisch kranken Häftlingen endlich verbessert wird.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
29.11.2021Wortmeldung

Huber-Oberriet, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat das Geschäft 35.21.02 «Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Errichtung einer Forensikstation auf dem Areal der Psychiatrischen Klinik Wil» an zwei Sitzungen, nämlich am 10. August 2021 und am 28. Oktober 2021 beraten. Anwesend waren nebst der vollzähligen Kommission:

Von Seiten des zuständigen Departementes:

  • Regierungsrätin Susanne Hartmann, Vorsteherin Bau- und Umweltdepartement;
  • Michael Fischer, Leiter Hochbauamt, Bau- und Umweltdepartement;
  • Ragnar Scherrer, Projektentwickler, Hochbauamt, Bau- und Umweltdepartement.

Von Seiten des Gesundheitsdepartementes:

  • Regierungsrat Bruno Damann, Vorsteher Gesundheitsdepartement;
  • Niklaus Baumgartner, Psychiatrie St.Gallen Nord.

Von Seiten des Sicherheits-und Justizdepartementes

  • Regierungsrat Fredy Fässler, Vorsteher Sicherheits-und Justizdepartement;
  • Barbara Looser Kägi, Direktorin, Strafanstalt Saxerriet (bis Ende Februar 2021 Leiterin Amt für Justizvollzug).

Geschäftsführung / Protokoll:

  • Aline Tobler, Geschäftsführerin, Parlamentsdienste;
  • Biondina Muslii, Stv. Geschäftsführerin, Parlamentsdienste.


Nach dem Einführungsreferat von Regierungsrätin Hartmann, der Vorsteherin des Bau- und Umweltdepartementes (BUD) sowie den Vertretern des BUD und des Vorstehers des Sicherheits- und Justizdepartementes (SD), Regierungsrat Fässler, zum Thema Notwendigkeit der Forensikstation wurde die Vorlage beraten. Obwohl den Kommissionsmitgliedern diverse Unterlagen zur Verfügung standen, waren aus der Botschaft und den Unterlagen nicht alle Punkte, vor allem im Zusammenhang mit der Arealentwicklung, der Erweiterbarkeit der Baute, des Bedarfsnachweises für die zu schaffenden Betreuungsplätze im Zusammenhang mit dem Konkordat der Ostschweizer Kantone, der Finanzen usw. zwar erläutert, konnten aber nicht – zumindest für die Mehrheit der Kommission – zufriedenstellend beantwortet werden. Während der Beratungen der ersten Sitzung wurde auch über eine Rückweisung diskutiert, vor allem wegen diesen grossen Unsicherheiten. Damit dieses Geschäft jedoch nicht auf die lange Bank geschoben wird, hat die vorberatende Kommission einen zweiten Sitzungstag angeordnet. Die Departemente mussten bis dahin Präzisierungen zu drei Punkten machen, nämlich der Erweiterbarkeit der Bauten und die Kompatibilität auf das Grundstück zu prüfen und aufzuzeigen. Die Bedarfszahlen bezogen auf Justiz und Psychiatrie gemäss Gerichtsurteilen und weiteren zuweisenden aufzuzeigen und den aktuellen Stand der Arealentwicklung aufzuzeigen.


Die entsprechende Aufarbeitung der Unterlagen ist den Kommissionsmitgliedern vorgängig zum zweiten Sitzungstag zugestellt worden. Aufgrund der sehr guten ergänzenden Unterlagen und Erklärungen seitens Regierung und Departemente konnten die noch bestehenden Unklarheiten bzw. alle Zweifel beseitigt werden. Alle offenen Fragen betreffend Bedarf, Arealentwicklung, Erweiterung und Business Case wurden kompetent beantwortet. Die vorberatende Kommission konnte sich ein stimmiges Bild der Vorlage schaffen. Somit war die zweite Sitzung bereits nach zwei Stunden beendet. Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen mit 15:0 Stimmen, also einstimmig auf die Vorlage einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021