Geschäft: Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist in Zeiten von Covid-19 wichtiger denn je!

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.21.57
TitelGesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist in Zeiten von Covid-19 wichtiger denn je!
ArtKR Interpellation
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung20.4.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 20. April 2021
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 22. Juni 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
20.4.2021Person22.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2021Wortmeldung

Surber-St.Gallen: ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Es geht in dieser Interpellation um die Frage, ob die Arbeitsinspektorate beim Volkswirtschaftsdepartement mit genügend personellen Ressourcen ausgestattet sind. Wir haben ein Übereinkommen haben, nämlich das internationale Übereinkommen Nr. 81 über die Arbeitsaufsicht im Gewerbe und Handel (ILO-Konvention; SR 0.822.719.1) Dieses Übereinkommen gibt Empfehlungen ab, wie viele Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren auf wie viele Arbeitnehmende kommen sollen. Im Kanton St.Gallen haben wir eine erhebliche Unterschreitung dieser Empfehlung.

Die Regierung kommt in ihrer Antwort nun zum Schluss, dass diese Empfehlung eben nur eine Empfehlung sei und keine verbindliche Weisung. Wenn es denn in solchen Übereinkommen schon Empfehlungen gibt, sind wir doch der Meinung, dass diese Empfehlungen nicht einfach aus der Luft gegriffen sind, sondern auch einen gewissen Anhalt habe und umgesetzt werden sollten. Wir haben eine derartige Unterscheidung, dass mit Sicherheit nicht gesagt werden kann, dass dies einfach nur an der besonderen Struktur im Kanton St.Gallen liegen kann. Wenn auch vielleicht gewisse bestimmte Grössen zu berücksichtigen sind, so wie dies die Regierung in ihrer Antwort ausführt, so ist doch davon auszugehen, dass eben auch in einer nationalen Beurteilung im Kanton diese Mindestanforderungen nicht erfüllt sind. Wie die Regierung selbst sagt, prüft das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) im Moment, ob es verbindliche Vorgaben machen soll. Die Regierung erklärt, dass sich in diesem Fall der Bund an der Finanzierung beteiligen soll. Aber dass das SECO Vorgaben machen will deutet ja auch darauf hin, dass es mit der Situation nicht zufrieden ist. In diesem Sinn kann ich die Antwort der Regierung, dass hier alles im Lot ist und überhaupt kein Handlungsbedarf besteht, nicht nachvollziehen. In diesem Sinn bin ich mit der Antwort der Regierung nicht einverstanden, wir müssen uns sicher weiter Gedanken darüber machen, wie wir damit umgehen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021