Geschäft: Rechtsabbiegen bei Rot für Velos

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.21.56
TitelRechtsabbiegen bei Rot für Velos
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung20.4.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 20. April 2021
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 17. August 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
20.4.2021Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2021Wortmeldung

Blumer-Gossau: ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Ich möchte gleich zu Beginn an die Adresse von Dürr-Widnau festhalten: Zur Gesamtverkehrsstrategie gehört, auch das Velo, davon hat er vorhin nicht gesprochen und darum kann ich jetzt die Chance wahrnehmen, ein Wort einzulegen. Das Velofahren bietet ein riesiges Potenzial zur Lösung unserer Verkehrsprobleme. Velofahren ist gesund, braucht wenig Platz, kostet wenig Geld und verursacht weder Lärm noch CO₂. Velofahren ist also eine ideale Klimaschutzmassnahme. Der Veloboom zeigt, dass das viele Leute erkannt haben. Damit dieser Boom anhält, müssen Infrastruktur und Rahmenbedingungen rasch und deutlich verbessert werden. Ein wesentlicher Baustein ist dabei das Erlauben des Rechtsabbiegen für Velos bei Rot.

Mit dieser Massnahme werden Velofahrende als Verkehrsteilnehmer die ernster genommen. Versuche in anderen Kantonen haben gezeigt, dass das bestens funktioniert. Velofahrende nehmen dann auch Rücksicht auf die Fussgänger und Fussgängerinnen. Darum gilt diese sinnvolle Neuregelung seit Beginn dieses Jahres, also seit mehr als elf Monaten, schweizweit.

Allerdings ist Rechtsabbiegen bei Rot nur dort erlaubt, wo neben dem Lichtsignal das neue schwarze Schild mit einem gelben Pfeil und einem gelben Velo montiert ist. Die Stadt Zürich hat diese Tafeln bereits im Januar montiert, in der Stadt St.Gallen wurden sie im Frühling montiert. Der Kanton hingegen nimmt die Velofahrenden leider immer noch zu wenig wichtig und lässt sich zu viel Zeit. Das Tiefbauamt hält in seiner Antwort fest, dass es in unserem Kanton ausserhalb der Stadt St.Gallen 180 Rechtsabbiegebeziehungen gibt, bei denen ein Rechtsabbiegen bei Rot zu prüfen ist. Montiert ist die Tafel bisher lediglich an elf von 180 möglichen Stellen.

Sollten es zwischenzeitlich mehr sein, bitte ich Regierungsrätin Hartmann um eine Korrektur, denn die Antwort auf meine Interpellation stammt vom 17. August 2021, das sind drei Monate. Bei 89 Abzweigungen braucht es kleinere oder grössere bauliche Massnahmen und bei 80 der 180 Abzweigungen bleibt das Abbiegen bei Rot gemäss Interpellationsantwort den Velofahrenden für immer verwehrt. Die 45 Abzweigungen, bei denen es kleine bauliche Anpassungen erfordert, sollen nächstes Jahr realisiert werden. Dort wo grössere bauliche Massnahmen nötig sind, können bis zur Realisierung mehrere Jahre verstreichen, vielleicht werden sie nie realisiert. Im besten Fall wird also zwei Jahre nach Einführung der neuen Regelung an bescheidenen 30 Prozent der 180 möglichen Stellen ausserhalb der Stadt St.Galler Rechtsabbiegen auch tatsächlich erlaubt sein. Ernsthafte Förderung des Veloverkehrs sieht definitiv anders als mit der Antwort bin ich zufrieden, mit der Umsetzung der neuen Verkehrsregel für Velofahrende jedoch gar nicht.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021