Geschäft: Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.21.05
TitelNachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung20.4.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 20. April 2021
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 19. April 2021
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 30. April 2021
ErlassReferendumsvorlage vom 8. Juni 2021
ProtokollauszugProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 30. April 2021
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 17. August 2021
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 9. Juni 2021
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
8.6.2021Schlussabstimmung114Zustimmung0Ablehnung6
Statements
DatumTypWortlautSession
8.6.2021Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie mit 114:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Das Präsidium beantragt, die zweite Lesung morgen Dienstag durchzuführen. Der Antrag wird nicht bestritten. Der Kantonsrat berät die Vorlage morgen Dienstag in zweiter Lesung.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Die Diskussion zum Eintreten ist erschöpft. Eintreten wird nicht bestritten. Ich stelle fest, dass sie auf die Vorlage eingetreten sind.

Es folgt die Spezialdiskussionsberatungsgrundlage ist Entwurf in der Fassung der vorberatenden Kommission.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Gull-Flums (im Namen der SVP-Fraktion):

Nachdem wir das Geschäft in Zusammenhang mit Covid-19-Epidemie behandelt haben, möchte ich eine kurze grundsätzliche Erklärung zum Thema abgeben: Die SVP-Fraktion erkennt die Gefahren, die von Covid-19 auf die Gesundheit der Bevölkerung ausgehen, und dass Massnahmen notwendig waren und weiter notwendig sind, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen. Gleichzeitig sind wir besorgt über die negativen sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen, die diese Massnahmen auf die Gesellschaft haben. Für die SVP-Fraktion ist es zwingend notwendig, dass die Branchenunternehmen und Personen, die von den staatlichen Massnahmen am meisten betroffen sind, vom Staat, sei es von Bund oder Kanton, unterstützt werden müssen, so wie es jetzt soeben breit abgestützt in diesem Parlament auch diskutiert wurde. Die Fraktion unterstützt das Vorgehen der St.Galler Regierung, die sich bisher gegenüber dem Bundesrat für eine vernünftige und angemessene Massnahmenpolitik eingesetzt hat. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei der Regierung, in einer schwierigen Phase stets mit Augenmass gehandelt zu haben. Gleichzeitig muss aber die Normalisierung des Alltags vorangetrieben werden. Wir müssen schrittweise vom Krisenmodus wieder zurück in einen Normalmodus. Es geht dabei nicht nur um die Zurückgewinnung der vollen Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft, sondern genauso um die Vermeidung von weiteren sozialen und psychischen Problemen in unserer Gesellschaft. Unser Gesundheitsdirektor hat mich über die starke Nachfrage bzw. Zunahme während der Coronapandemie in der Jugendpsychiatrie informiert.

Wir bitten Sie alle, nicht nur während der Pandemie Ihre Verantwortung als Politikerinnen und Politiker wahrzunehmen, sondern genauso auf dem Weg zurück zur Normalität. Setzen Sie sich dafür ein, das vertretbare Schritte zeitnah freigegeben und umgesetzt werden.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Thalmann-Kirchberg, vielen Dank für die Dankensworte, die nicht nur den Volkswirtschaftsdirektor und die Regierung freuen, ich möchte diesen Dank auch unsere Mitarbeitenden weitergeben aus dem Volkswirtschafts- und Finanzdepartement, aber auch aus der Taskforce, die sich in den letzten Monaten sehr stark ins Zeug gelegt haben. Ich möchte Ihnen auch Danken für die Erläuterung des Entschädigungsmodells für die neun Tage. Sie haben das sehr gutgemacht. Ich kann das gar nicht besser wiedergeben, auch hier ein Dank an Sie zurück.

Nun aber nochmals zu den Grundsätzen: Ich bin froh, dass Sie anerkennen, dass auch bei den Seilbahnen in Bezug auf die neun Tage und die Entschädigung der ungedeckten Fixkosten auch weiterhin die Logik der ungedeckten Fixkosten angewendet werden soll. Die ungedeckten Fixkosten beinhalten nicht, wie das zum Teil in der Seilbahnbranche auch öffentlich in Medienmitteilungen kundgetan wird, auch Personalkosten. Das sind wirklich variable Kosten und keine Fixkosten.

Wir haben den Auftrag des Parlaments für diese neun Tage, für diese ungedeckten Fixkosten ohne Beteiligung der Gemeinden auszurichten, ernstgenommen. Wir haben ihn umgesetzt und der vorberatenden Kommission vorgelegt. Ich muss Ihnen aber auch sagen, es gibt z.B. den Kanton Schwyz, der hatte auch während zehn Tagen die Bahnen geschlossen. Da ist es gar keine Diskussion, dass die Bahnen für diese zehn Tage noch eine zusätzliche Entschädigung erhalten, sondern die fallen unter die normale Härtefallregelung des Bundes und des jeweiligen Kantons.

Ich möchte auch noch betonen, Art. 19 Abs. 1 bietet den Bahnen weiterhin die Möglichkeit, ein Gesuch um Abgeltung der ungedeckten Fixkosten einzureichen oder um eine Liquiditätshilfe anzusuchen. Von dieser Möglichkeit wurde bis heute kein Gebrauch gemacht. Die Diskussion hat sich jetzt wirklich und diese Neun-Tage-Regelung gedreht.

Ich möchte auch nochmals festhalten, das wurde in Ihren Voten auch aufgezeigt, überall in den Betrieben wurden nebst den Härtefall- auch Kurzarbeitsentschädigungen ausbezahlt.

Zur Gleichbehandlung: Sarbach-Wil hat es erwähnt, das wollen wir hier auch umsetzen. Ich gebe aber zu, wir haben departementsintern zwei Berechnungsmodelle angewendet und zwar, ich sage mal eine sehr stringente, eher knausrige Lösung. Die kommt aber näher an die Härtefallentschädigung, wie sie bis anhin auch z.B. in der Gastrobranche angewendet wurde. Wir haben das andere Modell, indem wir die Erträge um das Zweieinhalbfache gewichten. Da werden insgesamt für die sechs Bahnen rund 1,3 Mio. Franken ausgerichtet. Bei

Ja, Herr Knausrig Lösung, die komplett Härtefallentschädigung will sie bis anhin auch z.B. in der Branche von gastro angewendet haben und wir haben die an das andere Modell, indem wir die Erträge um das Dreieinhalbfache.

Da werden insgesamt für die sechs Parteien rund 1,3 Mio. Franken ausgerichtet. Bei der «Schmal-Hans-Variante», wenn ich es so despektierlich sagen darf, wären es für alle sechs Bahnen rund 300'000 Franken gewesen.

Wir müssen uns auch etwas bewusst sein, und das möchte ich hier in diesem Rahmen, im Rahmen einer vielleicht auch grundsätzlichen Auslegeordnung auch noch aufzeigen: Die Regierung hat immer gesagt, Covid-Härtefall, die Konsequenzen aus der Epidemie, die werden auch so entschädigt. Aber wir müssen uns auch bewusst sein, dass es sehr wohl einzelne Bahnen gibt, die auch strukturelle Probleme haben. Ich habe mir die Mühe gemacht und einzelne Jahresrechnungen dieser st.gallischen Bergbahnen angeschaut, und da müssen wir ehrlich sein, da haben wir auch noch Probleme, die uns dann nach Covid beschäftigen werden. Und hier habe ich immer wieder im Departement einen Grundsatz postuliert und gesagt: Wenn es dann bei solchen Bahnen, die strukturelle Probleme haben, um weitere Ausbauschritte geht, sei es Bahnersatz oder sei es z.B. Beschneiungsanlagen, dann muss die Finanzierung nachhaltig geregelt sein. Es kann nicht sein, dass man den Kanton, weil er dann später ein NRP-Darlehen gewährt, wiederum in die Pflicht nimmt, wie das kürzlich mal bei einer Bergbahn vorkam, dass der Kantone 1 Mio. Franken zur Verfügung gestellt hat, damit man dann sozusagen noch Altlasten bereinigen kann. Ich glaube, da müssen wir auch konsequent und ehrlich sein.

Zu den Gesuchen: Wir haben rund 1'700 Härtefallgesuche bearbeitet. Ich glaube, es gibt noch eine andere Zahl, die ebenfalls sehr wichtig ist. Wir haben bei diesen über 1'700 Entscheiden lediglich vier Rechtsmittelfälle, das müssen Sie zuerst einmal schaffen. Ich habe gehört, im Kanton Zürich haben sie bei einer bedeutend höheren Anzahl Rekurse im zweistelligen Prozentbereich hängig. Da müssen auch noch Leute in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zusätzlich angestellt werden.

Insgesamt möchte ich zu den Rechtsmitteln noch einen weiteren Aspekt erwähnen. Selbstverständlich werden wir den Bahnen einen Vorbescheid zustellen, so wie wir das bei allen andern Betrieben gemacht haben. Und dort, wo es Rückfragen gibt, wird das mit den Betroffenen angeschaut. Ich gebe auch zu, ich war ein bisschen überrascht, als man so suggerierte, das Volkswirtschaftsdepartement hätte vielleicht mit den Bahnen zu wenig gesprochen. Ich muss Ihnen ehrlicherweise sagen, ich war am letzten Freitag mit einem Bahnvertreter beim Mittagessen, ich war gestern Sonntag mit einem Bahnvertreter am Mittagessen. Einen hatte ich vor zehn Tagen am Telefon. Ich weiss wirklich nicht, was ich da noch mehr tun sollte, und meine Leute sind auch in einem engen Austausch – mir ist es wichtig, dass Sie das wissen. Aber selbstverständlich können sich die Bahnen im Rahmen eines Vorbescheids gerne mit unseren Fachleuten, mit der Taskforce auseinandersetzen, die Berechnung nochmals anschauen und dann wird es auch, wie bei allen anderen, eine Verfügung geben.

Ich danke Ihnen für die positive Aufnahme und freue mich auch auf die Spezialdiskussion. Ich danke Ihnen für das grosse Wohlwollen, das Sie bei diesem Geschäft der Regierung und Verwaltung entgegengebracht haben.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Thalmann-Kirchberg: Lassen Sie mich einen Vergleich ziehen zwischen der finanziellen Unterstützung der Unternehmen und der Lösung, die hier für die Seilbahnen präsentiert wird. Das Schreiben, das letzten Freitag vom Ostschweizer Verband für die Seilbahnen versandt wurde, hat über das vergangene Wochenende noch einige Diskussionen und Gespräche ausgelöst. Ich bin sehr froh, dass das Volkswirtschaftsdepartement am Freitagabend reagiert hat, wie der Kommissionspräsident erwähnte, und die Berechnungsgrundlagen wurden dann der Kommission zur Verfügung gestellt. Gemäss diesem Schreiben hätte man den Eindruck erhalten können, dass etwas nicht gut läuft, und dass die Seilbahnen Angst haben müssen, dass sie nicht richtig entschädigt werden. Wenn ich nun diese Unterlagen, die uns zugestellt wurden, richtig interpretiere, dann wird der Umsatz, den die Seilbahnunternehmen haben, einmal differenziert zwischen Sommer- und Wintersaison. Die Wintersaison wird mit 80 Prozent Umsatz angerechnet, die Sommersaison mit 20 Prozent. Weil ja die neun Tage, an denen geschlossen wurde, die Umsatzstärksten bei den Wintersportorten, geht die Regierung bzw. das Volkswirtschaftsdepartement hin und wertet diese Tage wiederum mit einem Faktor von 2,5. Da muss ich sagen, wenn ich das jetzt der Fairness halber mit den anderen Unternehmen vergleiche, interpretiere ich das als eine gute und sehr faire Lösung. Denn wenn ich das jetzt wieder auf die Gastronomie runterbrechen würde, dann hätten wir natürlich auch umsatzstarke und umsatzschwache Monate. Wir hatten speziell in den umsatzstarken Monaten, wie November und Dezember, hatten wir Einschränkungen und teilweise waren unsere Betriebe dann schon geschlossen. Bei den anderen Unternehmen werden die Jahresumsätze und deren Peaks nicht berücksichtigt, aber hier bei den Seilbahnen geht die Regierung hin und setzt da sogar einen Faktor von 2,5 für diese neun Tage an, unter Berücksichtigung der saisonalen Unterschiede. Wenn ich das über die letzten drei Tage richtig interpretiert habe, alles auf der Basis der ungedeckten Fixkosten, die wiederum à-fonds-perdu bezahlt werden, denke ich, gibt es hier eine gute Lösung für unsere Seilbahnunternehmen im Kanton St.Gallen.

Nun möchte ich im zweiten Teil die Chance wahrnehmen, um der St.Galler Regierung im Namen von Gastro St.Gallen, wo ich im Vorstand tätig bin und in der Geschäftsleitung mitarbeiten kann, noch Danke sagen, was in den letzten Monaten umgesetzt wurde. In der Februarsession haben wir hier im Rat die ersten Weichen gestellt für die finanzielle Unterstützung der Unternehmen, die von der Covid-Pandemie stark betroffen wurden. Damals wurde vielfach gesagt, es sei Sand im Getriebe und es müsse jetzt vorwärtszugehen, es müssen endlich Zahlungen stattfinden. Das hat denn im Anschluss auch stattgefunden. Es kam wirklich Schwung ins ganze, die Gesuche wurden zügig abgehandelt und wenn die Gesuche behandelt worden sind, hatten die Betriebe meistens innerhalb von drei Tagen auf ihrem Konto. Dann ging es weiter, der Lockdown oder die Schliessung insbesondere in der Gastronomie wurde ausgedehnt auf März, April und sogar Mai. Die St.Galler Regierung hat schnell reagiert und für die Monate März und April wurden an anhand der vorliegenden Daten die Härtefälle gleich nachbezahlt. Dafür möchte ich mich ganz herzlich im Namen der Branche bei der St.Galler Regierung, dem Volkswirtschaftsdepartement usw. bedanken.

Für Mai gibt es eine weitere Lösung, teilweise konnten die Betriebe die Terrassen öffnen. Die Betriebe konnten ganz unterschiedliche Umsätze machen und auch da hat die St.Galler Regierung schon wieder reagiert. Alle Betriebe, die geschlossen haben mussten, wurden aufgefordert, dass sie im Laufe des Juni die Umsatzzahlen vom Mai melden müssen und anhand von diesen Zahlen wird dann ausgerechnet, ob es noch ungedeckte Fixkosten gibt für den Mai, mit dem ganz klaren Versprechen der Regierung, dass bis Ende Juni die restlichen Härtefallgelder für Mai auch ausbezahlt werden sollen. Wie gesagt, recht herzlichen Dank, dass im Kanton St.Gallen so viel Tempo aufgekommen ist, und dass hier die ungedeckten Fixkosten alle als A-fonds-perdu-Beiträge bezahlt werden. Da gibt es andere Kantone, die das nicht so handhaben, wo ein Teil als Kredit ausbezahlt wird oder je nach Situation der Unternehmen ein Teil selber mitgetragen werden muss.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: Ich schliesse mich zu 100 Prozent meinem Vorredner an und danke vor allem auch Hartmann-Walenstadt für sein Votum.

Ich möchte nur zwei, drei Sachen nochmals betonen: Es ist wichtig, dass wir nicht einfach einen Schnitt über das ganze Jahr nehmen, ein Berechnungsmodell ist nämlich so; Fixkosten geteilt durch 365 Tage bei neun Tagen Ausfall, dann kämen die Bahnen sehr schlecht davon. Wenn das im umgekehrten Fall so wäre, wenn man z.B. im Sommer, während einem schlechten Monat, neun Tage geschlossen hätte, dann käme man bei gleicher Berechnung auf viel zu viel.

Ich bitte Sie, auf den Vorschlag von Hartmann-Walenstadt einzugehen, dass die Betroffenen nochmals zusammensitzen und dieser Peak mitberücksichtigt wird. Es waren neun Tage aus der besten Zeit der Saison, wo man extrem Umsatz gemacht hätte.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Bonderer-Sargans: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich habe bereits in der November- und Februarsession zu diesem Thema gesprochen. Ich bin sehr erfreut, dass man das Thema der Seilbahnen nochmals aufgegriffen und vertieft angeschaut hat, denn es ist wahrlich ein Sonderfall, wenn man bedenkt, dass 80 Prozent des Jahresumsatzes im Winter generiert werden. Es ist auch wichtig festzuhalten, dass ein Grossteil der Fixkosten generell ebenfalls im Winterbetrieb stattfinden.

Es ist sehr wichtig, dass man diesem Umstand genügend Rechnung trägt bei der Ausarbeitung oder Definitionen all dieser Kosten. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Gremien und die Verwaltung, die hier mit einbezogen werden, diesem Umstand auch bei der finalen Ausarbeitung der Entschädigungen Rechnung getragen werden und das Ganze für alle Beteiligten zu einem verträglichen Abschluss bringen.

Ich möchte mich auf diesem Weg bestens für diesen Einsatz für diese Unternehmen bedanken – es ist sehr wichtig.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Ich spreche nicht zum Inhalt. Das hat soeben Götte-Tübach für die SVP-Fraktion gemacht. Ich komme vermutlich etwas spät mit meinen Überlegungen als Mitglied der Redaktionskommission. Es handelt sich ja um einen Nachtrag zu einem Gesetz und wahrscheinlich hat das Gesetz auch schon so geheissen im Titel.

Wenn man aber diesen Titel liest, dann meint man, dass die Covid-Epidemie die ganze Sache ausgelöst hat. Die Ausfälle und Einschränkungen hat nicht Covid sondern die Behörden auf Bundes- und kantonaler Ebene. Ich erwähne das bewusst nicht am Schluss eines gesetzgebenden Geschäfts, wenn die Fragen nach Rückkommen, Titel und Ingress kommen. Ich stelle keinen Antrag aber ich teile Ihnen mit, dass ich diese Frage, ob das nicht ein etwas ablenkender Titel ist, stelle. Jetzt geht es um die Konsequenzen von behördlichen Beschlüssen und nicht der Covid-Epidemie, deshalb werde ich diese Frage grundsätzlich in der Redaktionskommission zur Diskussion stellen, ob damit der Titel nicht zu wenig genau umschrieben ist.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir möchten drei Punkte kurz separat zu erwähnen: Die Nachträge, welche aufgrund der neuen Bundesgesetzgebung nötig waren, werden vollumfänglich unterstützt. Wir haben die Diskussion intensiv geführt, aber ich denke, es ist hier sinnvoll und nützlich, diesen Anträgen die nötige Unterstützung zu geben.

Die Konzentration lag dann vor allem auf den Geschäften, welche wir aufgrund unserer kantonalen Rahmenbedingungen geschaffen haben oder noch schaffen müssen. Die Seilbahnen haben uns ja des längeren beschäftigt. Es war bereits eine intensive Diskussion, als wir im Februar über das ursprüngliche Geschäfte zu Covid diskutiert haben. Damals mussten wir in einer nächtlichen Sitzung die ersten Seilbahndebatten zur Kenntnis nehmen, hatten aber noch kein Zahlenmaterial. Wir haben dann aber doch eine entsprechende First angesetzt, bis die Seilbahnen ihre detaillierten Unterlagen liefern müssen und wurden durchaus auch etwas überrascht, dass das in dieser Zeit nicht oder nicht vollständig geschehen ist.

Nichtsdestotrotz war für uns vor allem immer der Fokus von diesen neun Tagen, an welchen die St.Galler Regierung in ihrer Kompetenz dies Seilbahnen in unserem Kanton geschlossen hatte. Für uns war klar, dass wir hier handeln müssen und die entstandenen Fixkosten zu decken sind. Selbstverständlich, wir haben es von verschiedenen Vorrednerinnen und Vorrednern schon gehört, die Seilbahnen sind ein nicht ganz wetterunabhängiges Geschäft. Wir hätten auch über Weihnacht / Neujahr ein Wetter geniessen können, das keine Seilbahnfahrten zugelassen hätte. Dieses Jahr wäre es möglich gewesen, konnte aber aufgrund der behördlichen Schliessung nicht stattfinden. Diese neuen Tagen sind von unserer Seite her entsprechend zu entschädigen.

Beim Tourismus gab es ja in dieser ganzen Coronazeit immer wieder Diskussionen. Es gab auch Diskussionen und Statements vom Vorsteher des Volkwirtschaftsdepartements des Kantons St.Gallen in einem Beitrag von Schweiz Aktuell. Dieser hat in der Tourismusbranche nicht nur Freude ausgelöst, denn es hiess, dass es da keine spezielle Unterstützung geben soll. Der Volkswirtschaftsdirektor hat sich dann mit dem Tourismusrat zusammengesetzt und dort entsprechende Lösungen gefunden. Diese sind jetzt in diesem Gesetz entsprechend abgebildet und werden auch seitens der SVP-Fraktion unterstützt. Zum Glück geschieht dies mit einem Kostendach und noch glücklicher sind wir, dass die Zahlen im vergangenen Jahr 2020 gar nicht so schlimm aussahen wie das ursprünglich anzunehmen war. Es waren wenige 1'000 Franken, die vor allem eine Tourismusdestination im Minus ausweisen musste.

Selbstverständlich, die Corona-Krisen hat sich tief ins Jahr 2021 hineingezogen. Welche Konsequenzen das haben wird werden wir dann bei den Jahresabschlüsse 2021 irgendwo im Frühjahr 2022 sehen. Wir haben jetzt diese finanzielle Kompetenz geschaffen, sofern wir heute zustimmen. Die SVP-Fraktion möchte dem Tourismus diesen zusätzlichen Ansporn für hoffentlich weiterhin erfolgreiche Geschäfte geben, und nicht, dass da entsprechende coronabedingte Einbussen zu dulden sind, welche nicht durch irgendwelche Mittel zu kompensieren wären.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Anpassungen im kantonalen Rest sind zum grossen Teil auf Änderungen im Bundesrecht zurückzuführen und für uns daher unbestritten. Es bestünde ohnehin nur wenig Gestaltungsspielraum.

Einer zusätzlichen Unterstützung von Seilbahnunternehmen und Tourismusorganisationen können wir ebenfalls zustimmen. Bei den Seilbahnunternehmen wird grundsätzlich der Ausfall entschädigt, der durch die behördlich verordnete Schliessung über die Weihnachtsfeiertage 2020 entstanden ist – wir haben dies bereits gehört. Wir erachten es nach wie vor als richtig und wichtig, dass sich die Unterstützung nicht am erlittenen Umsatzeinbruch, sondern wie bei sämtlichen anderen Unternehmen auch an allfälligen ungedeckten Fixkosten bemisst. Zudem ist es uns an dieser Stelle wichtig, in Erinnerung zu rufen, dass den Seilbahnbetrieben angegliederte Gastronomieunternehmen, Sportfachgeschäfte und Schneesportschulen bereits mit A-fonds-perdu-Beiträgen von rund 2,6 Mio. Schweizer Franken aus dem ordentlichen Härtefallprogramm geholfen wurde. Dazu kommen weitere 1,6 Mio. Franken Solidarbürgschaften und Kurzarbeitsentschädigung in der Höhe von über 2,5 Mio. Franken. Augenmass bei der weiteren Unterstützung ist für uns daher klar angezeigt. Ähnliches gilt für die Härtefallunterstützung für die Tourismusorganisationen festzuhalten. Auch Sie wurden 2020 gemäss Leistungsvereinbarung bereits mit über 1,6 Mio. Franken Staatsbeiträgen unterstützt. Dazu kommt eine zusätzliche Million für die Recovery-Massnahmen. Wir sehen den Investitionscharakter dieser Zahlungen. Dennoch gilt es auch hier einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit öffentlichen Mitteln sicherzustellen und dies unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Unterstützungsanträge.

Wie bereits festgehalten, stehen wir Grünliberalen dennoch weiterhin hinter der Härtefallregelung und den zusätzlichen Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen, die besonders stark unter den Corona-Massnahmen litten und leiden. Dies natürlich auch in der Hoffnung, dass wir die aktuelle Situation dann bald auch einmal überstanden haben.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es ist ja grundsätzlich eigentlich für unseren Kanton eine positive Vorlage, denn mit der Übernahme des Bundesrechtes schaffen wir die Möglichkeit, dass der Bund für jene Betriebe, die einen Umsatz von über 5 Mio. Franken haben, die volle Verantwortung für die Härtefälle übernimmt. Dies ist ja nun sicherlich im Interesse unserer Kantonsfinanzen. Dass wir hier dann zu einer gewissen Ungleichbehandlung gegenüber den kleineren Betrieben kommen, liegt nicht an der Bundeslösung, sondern dies liegt dann letztlich daran, dass wir von den Bundesvorgaben abweichende Regelungen haben in unserem Kanton. Wir haben strengere Eintrittskriterien quasi für die Berechtigung auf Härtefallentschädigungen hier bei uns statuiert.

Nun, es geht ja primär darum, dass Betriebe mit einer Verschuldung im Kanton St.Gallen keinen Anspruch auf Härtefallgelder geltend machen können. Es wurde vorhin ausgeführt, man wolle kein gutes Geld schlechtem Geld nachwerfen. Ich glaube, dies trifft die Situation doch nicht ganz, denn es sind dies Betriebe, die jetzt hier zum Teil keine Härtefallentschädigung erhalten, Betriebe die über Jahre hinweg funktioniert haben, die auch jetzt durch die Pandemie völlig unverschuldet in die Situation geraten sind, dass sie über eine gewisse Dauer keine Erträge erwirtschaften konnten. Wir wären doch der Meinung gewesen, es wäre richtig, wenn auch unser Kanton sich bei den kleineren Betrieben an den Bundesvorgaben orientieren. Es ist aber so, in der Kommission bestand diesbezüglich keine Diskussionsbereitschaft mehr. Ich muss auch eingestehen, wir haben natürlich schon sehr viel diskutiert und können dies auch nachvollziehen, dass die Diskussion irgendwann einmal zu Ende geführt ist.

Nun haben wir diese ungleiche Situation sicherlich bei der Eintrittsberechtigung. Wir haben aber vermutungsweise bei jenen, die berechtigt sind, hier allenfalls auch eine gewisse ungleiche Situation, wie dies in der Kommission ausgeführt wurde, sogar zu Ungunsten derjenigen Betriebe, die nun durch den Bund entschädigt werden. Allenfalls würden sie im Kanton St.Gallen, wenn der Kanton alleine zuständig wäre, sogar mehr erhalten. Das wissen wir heute nicht so genau. Aber wir haben hier auf beiden Seiten eine gewisse Ungleichheit, die vorhanden ist, weil zwei unterschiedliche Ebenen agieren.

Wir werden heute auf diese Vorlage eintreten. Wir werden diesen Anträgen der Regierung zustimmen. Ebenfalls werden wir den Anträgen zur Unterstützung der Seilbahn- und Bergbahnunternehmen zustimmen. Die Situation, die jetzt noch eingetreten ist, dass sich die Bergbahnen bei uns gemeldet haben bzw. bei einzelnen Vertreterinnen und Vertretern und gesagt haben, dass die Art der Fixkostenberechnung nicht überzeugend sei. Da ist es ein bisschen schwierig innerhalb dieser kurzen Zeit, wie es der Kommissionspräsident bereits ausgeführt hat, hier eine abschliessende Meinung zu bilden. Es ist sicherlich so, dass das Gesetz keine Vorgaben zur Art der Fixkostenberechnung, das haben wir hier ja nicht geregelt. Aber es ist auch klar und verständlich und war auch der Wille der Kommission, dass sich diese Fixkostenregelung an jender Regelung auch für die bereits entschädigten Betriebe orientiert. Auch für die Gastrobetriebe stellte sich die Frage, welche Werte werden einander hier gegenübergestellt oder welche Vergleichszeiträumen werden gewählt. Das war auch für einzelne Gastrobetriebe nicht nur günstig. Ich glaube, es geht hier wirklich auch um eine gewisse Gleichbehandlung. Wir sind froh, wenn das Volkswirtschaftsdepartement hier auch die Bereitschaft hat, die Situation noch einmal anzuschauen mit diesen Betrieben, denn wir wollen sie ja entschädigen für diese Ausfälle, für die sie ja überhaupt nichts können. In diesem Sinne hier vielleicht noch einmal die Sache anschauen. Wir stellen aber keinen konkreten Antrag.

Zu diesen Entschädigungen der Tourismusorganisationen stimmen wir ebenfalls zu. Auch dort sich vielleicht Ausfälle vorhanden. Es ist noch offen, wie hoch diese sind, aber wir haben hier ja auch eine Obergrenze fixiert. Wir sind dafür, dass wir die Betriebe entschädigen im Sinne des Arbeitsplatzerhalts, der uns hier gelingen muss, um aus dieser Krise zu kommen. Auch wir danken der Verwaltung und der Regierung für die Arbeit in diesem Bereich.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die GRÜNE-Fraktion begrüsst die Anpassung des kantonalen Härtefallprogramms und die Finanzierungsregelung auf die neuen Vorgaben des Bundes, zumal wir ja eigentlich kaum eine andere Wahl haben, wie Suter-Rapperswil-Jona bereits ausgeführt hat. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Personen, die daran arbeiten, dass die eingereichten Gesuche zeitnah geprüft und die Härtefallgelder an Unternehmen in Notlagen ausbezahlt werden können.

Wir unterstützen, das kann ich vorwegnehmen, auch den vorliegenden Antrag der vorberatenden Kommission bezüglich Gewährung nicht rückzahlbarer Beiträge an Seilbahnunternehmen für den Zeithorizont der vom Kanton St.Gallen angeordneten Schliessungen der Skigebieten im Dezember und ebenso die Bereitstellung von Finanzhilfen für eine allfällige Unterstützung von Tourismusorganisationen. Selbstredend sind entsprechende Kampanien mit positiver, möglichst langfristiger Wirkung für Gastro- und Tourismusbetriebe gerade zum jetzigen Zeitpunkt besonders wichtig.

Wir möchten nochmals betonen, dass es uns ein Anliegen ist, bezüglich dieses Spezialregelungen, die ja auch ein bisschen unschön sind, wie bereits erwähnt wurde, eine gewisse Gleichbehandlung zu gewährleisten, und dass sich die Gewährung von A-fonds-perdu-Beiträgen deshalb, wie es ja vorgesehen ist, auf allfällige ungedeckte Fixkosten konzentrieren soll.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Anpassungen auf Bundesebene machen es nötig, dass wir auch auf kantonaler Ebene die gesetzlichen Anpassungen vornehmen.

Die Änderungen, dass bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Mio. Franken neu der Bund zu hundert Prozent die Härtefallmassnahmengelder übernimmt, begrüssen wir aus Sicht des Kantons St.Gallen.

Zu den Bundesrechtsanpassungen möchten wir aber trotzdem kurz Folgendes äussern: Den späten Zeitpunkt einer Gründung zuzulassen, können wir nachvollziehen. Wenn es aber auch speziell anmutet, in einer der grössten Krisen seit Jahrzehnten eine neue Unternehmung zu gründen und dann Härtefallgelder zu beantragen. Das befristete Verbot zur Ausschüttung von Dividenden und Tantiemen auf vier statt auf drei Jahre auszudehnen, hätten wir nicht unterstützt. Die Anpassung der Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge auf 1 Mio. Franken zu erhöhen begrüssen wir hingegen.

Doch nun zu den Änderungen auf kantonaler Ebene: Neu müssen Unternehmen mit Sitz in unserem Kanton nicht mehr ihre Haupttätigkeit im operativen Geschäft in unserem Kanton haben. Dies anzupassen macht gerade für Unternehmen mit vielen Filialen Sinn. Neu können auch Unternehmen bis zum 30. September gegründet werden. Dies ist, wie bereits erwähnt, teilweise nicht nur nachvollziehbar, wenn diese dann Härtegelder einfordern. Solche Unternehmen starten mit einem schwachen Fundament. Wir können mit dieser Anpassung aber leben, da das Volkswirtschaftsdepartement bis jetzt eine sehr gute Arbeit in diesem Bereich geleistet hat und die Gesuche sauber geprüft wurden. Über 111 Mio. Franken bzw. 1'570 Gesuche wurden beurteilt. Wir gehen davon aus, dass das Volkswirtschaftsdepartement auch zukünftig, an seiner guten Arbeit anknüpfen wird, somit unterstützt unsere Fraktion dies.

Zu den Seilbahnunternehmen: Dass die Regierung noch entscheiden muss, wie sie mit den sechs Gesuchen von Seilbahnunternehmen um Unterstützung nach Art. 19 des geltenden Rechts umgehen wird, sieht speziell aus. Wir verstehen nicht, dass fünf der Gesuche unvollständig eingegangen sind, oder dass die meisten anscheinend keinen Besucherrückgang verzeichnen mussten, oder dass sich die Branche nicht mit einem Vorschlag abgesprochen hat und dann an die Regierung gegangen ist. Wir sind gespannt, wie die Regierung hier entscheiden wird.

Bezüglich den neun Tagen der behördlichen Schliessung unterstützen wir, dass allfällig verbleibende ungedeckte Fixkosten in dieser Zeit gedeckt werden. Diese Mehrkosten können aber im Rahmen des für Seilbahnunternehmen bestehenden Kostendachs von 6 Mio. Franken abgewickelt werden und es muss kein neuer Topf geschaffen werden, zumal die Spartenrechnung auch noch über die Härtefallgelder (z.B. Sportgeschäfte und Gastro) abgegolten werden oder Kurzarbeitsentschädigungen gezahlt werden.

Im Falle des Antrags des Tourismusrates 1. April können wird den im Bericht aufgezeigten Lösungsvorschlag nachvollziehen. Ein Umsatzausgleich bzw. eine vollständige Kompensation der Ertragsausfälle liesse sich mit Blick auf die kantonsintern gelebte Praxis wirklich nicht vereinbaren. Die Arbeit des Tourismusrates ist aber sozusagen Grundlage für Gastro- und Tourismusbetriebe. Wenn wir hier Gelder sprechen, ist es also eine Art Standortförderung. Man könnte auch argumentieren, dass der Umgang der geführten Kampagnen in den Vorjahren sozusagen Fixkosten sind. Soweit sind die 750'000 Franken für unsere Fraktion passend, wenn wir das auch mit einer gewissen Skepsis beobachten.

Wir danken der Regierung für ihren umsichtigen Umgang in dieser Krise und unser Dank gilt insbesondere auch den Unternehmerinnen und Unternehmern.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Unsere Fraktion stimmt den drei Elementen des vorliegenden Nachtrags zum, wobei die Begeisterung nicht überall gleichgross ist.

Zuerst zu den Anpassungen der Härtefallregelung: Grund für die Anpassungen sind letztlich neue bundesrechtliche Vorgaben, auf die wir hier im Rat keinen Einfluss haben. Dass wir die Änderungen auf Bundesebene telquel in unser kantonales Recht übernehmen ist nachvollziehbar bzw. unumgänglich. Grösster Wermutstropfen ist, dass es neu Unterschiede gibt bei der Beurteilung von Unterstützungsgesuchen von grossen und von kleinen Unternehmen, bzw. von Unternehmen mit mehr oder weniger als 5 Mio. Franken Umsatz. Ursache für diese Ungleichbehandlung sind die Vorgaben des Bundesrechts, die für die grossen Unternehmen unverändert übernommen werden müssen. Unsere Fraktion hätte es vorgezogen, wenn erstens weiterhin alle Unternehmen nach den gleichen Kriterien beurteilt würden und wenn zweitens die vor allem in Bezug auf die Überlebensfähigkeit der Unternehmen striktere St.Galler Regelungen auch für die grossen Unternehmen gelten würden. Doch leider fehlt dem Kanton in Bezug auf die grossen Unternehmen der rechtlich Spielraum, falls er die Finanzierung des Bundes in Anspruch nehmen will. Was unsere Fraktion klar ablehnt, ist eine Aufweichung der kantonalen Vorgaben in Bezug auf die kleinen Unternehmen. Die Prüfung der Überlebensfähigkeit der Unternehmen ist richtig. Es kann nicht sein, dass gutes Geld schlechtem hinterher geworfen wird. Zudem müssten mehr als 1'600 Gesuche noch einmal in die Hand genommen und neu beurteilt werden.

In Bezug auf die kleinen Unternehmen ist immerhin darauf hinzuweisen, dass im Kanton St.Gallen zwar die Hürden höher sind um von den Unterstützungsmassnahmen zu profitieren. Auf der anderen Seite gewährt der Kanton St.Gallen aber mehr nicht rückzahlbare A-fonds-perdu-Beiträge als andere Kantone. Unsere Fraktion nimmt daher positiv zur Kenntnis, dass die vorberatende Kommission in diesen Punkten zum gleichen Ergebnis gekommen ist.

Zur Spezialregelung für die Seilbahnunternehmen: Wie bereits in den letzten Debatte angemerkt, erfüllen die Seilbahnunternehmen die Voraussetzungen, um als Härtefall zu gelten im Grunde genommen nicht. Der Bund beteiligt sich deshalb auch nicht an der Finanzierung bzw. der Kanton muss die zusätzliche Unterstützung alleine bezahlen. Unsere Fraktion ist dennoch bereit, beschränkt auf die neun Tage, während der die Bahnen plötzlich behördlich verordnet schliessen mussten, die ungedeckten Fixkosten zu entschädigen. Auf diese Weise kommt der Kanton konkret für jene Schäden auf, die er mit der von ihm verordneten neuntägigen Betriebsschliessung verursacht hat. Wichtig war und ist uns dabei, dass auch bei den Seilbahnenunternehmen die gleichen Kriterien und der gleiche Prozess zur Anwendung kommt wie bei der Härtefallregelung. Unsere Fraktion unterstützt daher den Lösungsvorschlag der Regierung und die Präzisierungen der vorberatenden Kommission auf dem gelben Blatt.

In Bezug auf diese Sonderbehandlung gegenüber allen anderen Branchen gehen wird damit bei den Seilbahnunternehmen sicherlich an die Grenze des Zumutbaren. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Seilbahnen insgesamt eine gute Wintersaison hinter sich haben und einige Bahnen trotz Corona sogar mehr Eintritte verkauften als in den Vorjahren. Zudem profitieren die Seilbahnunternehmen bereits von weiteren Unterstützungsmassnahmen, z.B. 2,6 Mio. Franken für ihre Gastronomie, Solidaritätsbürgschaften in der Höhe von 1,6 Mio. Franken, Kurzarbeitszeitentschädigung in der Höhe von mehr als 2,5 Mio. Franken. Die Seilbahnunternehmen sind deshalb gebeten, den guten Willen, den die Politik gezeigt hat, nicht mit weiteren Forderungen zu strapazieren.

Zuletzt zur Spezialregelung für Tourismusorganisationen: Auch hier ist nicht zum Vornherein klar war, warum es eine Spezialregelung braucht. Dass die Tourismusorganisationen aber unter der Coronasituation besonders leiden ist unstrittig. Die CVP-EVP-Fraktion kann die Unterstützung daher mittragen und den Lösungsvorschlag der Regierung unterstützen.

Zum Schluss noch dies: Wir sind sehr froh, dass sich eine Entschärfung der Coronakrise abzeichnet. Die vergangenen Monate waren mit viel Leid, vielen Entbehrungen und grossen wirtschaftlichen Schäden verbunden. Die Abermilliarden an gesprochenen Unterstützungsgeldern werden wir noch lange schmerzvoll abstottern müssen. Doch wir können uns auch glücklich wähnen, dass wir im Unterschied zu vielen anderen Ländern überhaupt die finanzielle Kraft haben, unsere Bevölkerung und unsere Unternehmen mit Beiträgen in dieser exorbitanten Höhe zu unterstützen. Der CVP-EVP-Fraktion war es stets wichtig, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten und zu sichern. Wichtig war uns aber auch, die Gelder möglichst gerecht zu verteilen, jene Unternehmen zu unterstützen, die eine Zukunft haben und möglichst zu verhindern, dass Krisengewinner die schwierige Situation für sich nutzen. Wie gut uns das alles gelungen ist, werden wir in den nächsten Monaten und Jahren erfahren. Das Thema Corona wird uns also wohl oder übel noch lange beschäftigen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
7.6.2021Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission zum «Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit derCovid-19-Epidemie» hat das Geschäft am Freitagnachmittag, 30. April 2021, beraten.

An der Sitzung nahmen nebst den Kommissionsmitglieder teil:

Von Seiten des zuständigen Departementes

  • Regierungsrat Marc Mächler, Vorsteher Finanzdepartement;
  • Barbara Fäh, Stv. Leiterin Rechtsdienst, Finanzdepartement.

Von Seiten des Volkswirtschaftsdepartementes

  • Regierungsrat Beat Tinner, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement;
  • Karin Jung, Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit, Volkswirtschaftsdepartement;
  • Franc Uffer, Vertreter des Volkswirtschaftsdepartementes in der Taskforce Härtefallmassnahmen / Abteilungsleiter Standortförderung, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Volkswirtschaftsdepartement.

Geschäftsführung / Protokoll

  • Sandra Stefanovic, Geschäftsführerin, Parlamentsdienste;
  • Matthias Renn, Stv. Geschäftsführer, Parlamentsdienste.

Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat wie auf dem gelben Blatt ersichtlich, diese Dauer auf diese neun Tage der behördlich angeordneten Schliessung zu begrenzen. Dies entspricht auch dem Auftrag des Kantonsrates, welcher dieser in der Februarsession beschlossen hat. Für diese Unterstützung der Seilbahnunternehmen kommt keine Gemeindebeteiligung zur Anwendung. Das Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie regelt im Wesentlichen die Ausgestaltung der Härtefallmassnahmen des Kantons St.Gallen – dies auf der Grundlage der bundesrechtlichen Vorgabe zur Beteiligung des Bundes an solchen kantonalen Härtefallmassnahmen. Im März 2021 erfolgten Änderungen im Bundesrecht, die zu Anpassungsbedarf im kantonalen Recht führen. Die Regierung des Kantons St.Gallen hat am 6. April 2021 bereits eine dringliche Verordnung erlassen, die mit dem vorliegenden Erlass in ordentliches Gesetzesrecht überführt werden soll. Die Änderungen im Bundesrecht betreffen insbesondere folgende Themen:

  • Spätester Gründungszeitpunkt neu vor dem 1. Oktober 2020; bis anhin vor dem 1. März 2020;
  • Unterschiedliche Regeln für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Mio. Franken und Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis und mit 5 Mio. Franken;
  • Sitzerfordernis im Kanton: Gleichbehandlung aller Unternehmen mit Sitz im Kanton, unabhängig davon, in welchem Kanton sie ihre Geschäftstätigkeit ausüben;
  • Dividendenverbot neu über vier Jahre. Bisher galt ein Verbot von drei Jahren.

Dies führt im vorliegenden Gesetz zu folgenden Anpassungen der kantonalen Härtefallmassnahmen:

  • Übernahme der neuen bundesrechtlichen Regelungen für Unternehmen mit Jahresumsatz von über 5 Mio. Franken im Art. 4 Abs. a;
  • Anpassungen bei den vom Kanton festgesetzten Voraussetzungen für Härtefallmassnahmen in den Art. 3 und 4;
  • Namentlich Geltung nur noch für Unternehmen mit Jahresumsatz bis 5 Mio. Franken;
  • Gleichbehandlung aller Unternehmen mit Sitz im Kanton St.Gallen;
  • Relevanter Stichtag für das Arbeitsplatzerfordernis neu 30. September2020 anstatt 15. März 2020, dies infolge der Änderung des Gründungszeitpunkts;
  • Formen der Härtefallmassnahmen in Art. 5: Der Verweis auf das Bundesrecht wird weiter gefasst und auf sämtliche Vorgaben betreffend die Ausgestaltung der Härtefallmassnahmen bezogen.

Nebst dem Seilbahnartikel gibt es mit diesem Nachtrag eine zweite St.Galler Spezialität: Die Härtefallunterstützung für Tourismusorganisationen. Der Tourismusrat hat am 1. April 2021 ein Gesuch an den Kanton St.Gallen gestellt. Die Destinationsmanagementorganisationen erfüllen die Anforderungen des kantonalen Härtefallprogramms: behördliche Schliessung, Umsatzrückgang von mehr als 40 Prozent und Beteiligung öffentliche Hand <10 Prozent nicht. Trotzdem spricht sich die vorberatende Kommission für eine Lösung aus: Deckung der ungedeckten Fixkosten mit einem Kostendach von 750'000 Franken.

Zum Schluss erlaube ich mir, zu einem Punkt eine persönliche Stellungnahme abzugeben; und zwar zur 9-Tage-Regelung für die Seilbahnunternehmen. Am letzten Freitag, 4. Juni 2021, wurde um 17.30 Uhr den Mitgliedern der vorberatenden Kommission eine «Herleitung Entschädigungsmodell-Varianten Schliessung 9 Tage» zur Verfügung gestellt. Leider konnte diese in der Kommission nicht mehr diskutiert werden. Einige von uns in diesem Saal wurden im Vorfeld der heutigen Session von Vertretern der Seilbahnunternehmen kontaktiert mit dem Hinweis, dass sie mit der Herleitung nicht einverstanden seien. Ich erwarte von den zuständigen Stellen, namentlich vom Volkswirtschaftsdepartement, dass sie sich mit den Vertreten der PWC, welche das Seilbahnthema im Auftrag des Kantons betreuen, sowie den Vertretern der Seilbahnunternehmen zusammensetzen und die offenen Punkte besprechen. Der Kommission kann am 9. August 2021, wenn der II. Nachtrag zum Gesetz beraten wird, Bericht erstattet werden.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021