Geschäft: Vollzugshilfe ökologischer Ausgleich: Ausnahmen bei Bodenverbesserungen werfen Fragen auf
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.21.53 |
Titel | Vollzugshilfe ökologischer Ausgleich: Ausnahmen bei Bodenverbesserungen werfen Fragen auf |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Volkswirtschaftsdepartement |
Eröffnung | 20.4.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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20.4.2021 | Person | Erstunterzeichner/-in - Hasler-Balgach | 21.11.2024 |
20.4.2021 | Person | Erstunterzeichner/-in - Gähwiler-Buchs | 5.8.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.9.2021 | Wortmeldung | Gähwiler-Buchs: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden. Die Thematik des ökologischen Ausgleichs zeigt auch andernorts, dass einerseits ein Grossteil der Betroffenen sich auf ein Ziel einigen können, in diesem Fall hier die Biodiversität zu fördern. Andererseits herrscht über die Erreichung dieses Ziels und die Gewichtung der Massnahmen Uneinigkeit. Der Versorgungssicherheit und der intensiven Bewirtschaftung, und damit den hohen Erträgen, steht die ökologische Vielfalt gegenüber. Die Landwirtschaft hat den verfassungsmässigen Auftrag, der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und Pflege der Kulturlandschaft Rechnung zu tragen. Die Wichtigkeit der Biodiversität wird also bereits in der Verfassung anerkannt. Wir begrüssen zu einem grossen Teil die Anpassungen in dieser Vollzugshilfe. So können Unklarheiten geklärt und Schlupflöcher gestopft werden. Gleichzeitig zeigt sich aber eine Schwierigkeit bei solchen Vernehmlassungen: Es treffen verschiedensten Ansichten aufeinander, die teilweise diametral auseinandergehen. Die Landwirtschaft befindet sich im Umbruch, in naher und ferner Zukunft. Vor allem wird sich einiges ändern, sowohl alltägliche Arbeitsabläufe und Prozesse werden mit neuen Technologien umgestaltet. Zugleich werden veränderte Konsumentinnen- und Konsumentenwünsche und Umweltbedingungen die Anforderungen an die Landwirtschaft in Zukunft prägen. Diesbezüglich wäre eine vorausschauende Politik mehr als nur wünschenswert. Vorausschauend zu politisieren ist zwingend notwendig. Wir haben es bereits gehört, es gilt zu bedenken, dass sich innerhalb von wenigen Jahrzehnten die Insektenpopulation um 75 Prozent reduziert hat. Ein weiterer Grossteil der Insekten ist im Bestand gefährdet. Verschwinden die Insekten, hat dies gravierende Auswirkungen auf Pflanzen und Tierarten. Es besteht also dringendster Handlungsbedarf. Wir sind mit der Antwort der Regierung zufrieden, möchten aber festhalten, dass die Anliegen der Umweltverbände mehr als berechtigt sind und unbedingt in der Ausgestaltung von Gesetzen und Verordnungen oder über Vollzugshilfe berücksichtigt oder weiterhin berücksichtigt werden müssen, um die natürliche Vielfalt zu bewahren und zu fördern. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |