Geschäft: Aufhebung der Unverjährbarkeit im Nachbarschaftsrecht

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.21.12
TitelAufhebung der Unverjährbarkeit im Nachbarschaftsrecht
ArtKR Motion
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung20.4.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 20. April 2021
AntragAntrag der Regierung vom 17. August 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
20.4.2021Person21.11.2024
20.4.2021Person21.11.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
22.9.2021Umwandlung in ein Postulat29Zustimmung79Ablehnung12
22.9.2021Eintreten17Zustimmung97Ablehnung6
Statements
DatumTypWortlautSession
22.9.2021Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 97:17 Stimmen bei 3 Enthaltungen nicht auf die Motion ein.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
22.9.2021Wortmeldung

Regierungsrat Fässler: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich ging ja irrtümlicherweise davon aus, dass diese Umwandlung Zustimmung finden wird, nachdem noch vor rund zwei Stunden Sie mir einen Auftrag im Rahmen der Regulierungscontrollings erteilt haben. Ich werde jetzt schauen, was ich jetzt daraus mache. Ich habe einen Auftrag für eine Abklärung. Mir ging es darum, wieder einmal eine Auslegeordnung zu machen. Diese Frage kommt, es wurde richtigerweise angemerkt, so periodisch als Dauerbrenner immer wieder in diesen Rat und meistens, wenn irgendwo ein grossstämmiger, gesunder Baum gefällt werden musste, welcher diesen Grenzabstand verletzt. Dann ist es naheliegend zu fordern, Verjährbarkeit oder Verwirkungsfristen einzuführen, um für die Zukunft diese Bäume schützen zu können. Bislang war es kein baumfeindlicher Rat, der das regelmässig abgelehnt hat, sondern es war die Angst, dass mit der Einführung dieses Gesetzes und nicht mit Ablauf dieser Zehnjahresfrist jede Hauseigentümerin bzw. jeder Hauseigentümer in seinen Garten steht, schaut, ob irgendwo ein grosser Baum steht, sich Gedanken macht, ob dieser den Grenzabstand verletzt und sich dann fragt, hat mein möglicher Rechtsnachfolger Freude an diesem Baum oder nicht. Damit verbunden ist dann natürlich auch die Frage, beeinträchtigt dieser Baum, der mir zwar gefällt, aber meinem Rechtsnachfolger vielleicht nicht, weil er viel Laub, Nadeln oder Schatten abwirft, den Preis? Bis jetzt hatten wir im Rat immer Angst, dass diese Einführung die Folge haben könnte, dass eine Vielzahl dieser grossstämmigen, gesunden Bäume gefällt werden, bevor dieses Gesetz rechtskräftig wird. Diese Angst konnte man nie beseitigen und darum hat dieser Rat immer gesagt: Das Risiko ist uns zu gross, das wollen wir dann doch nicht eingehen. Ich habe mir erhofft und ich kann das ja jetzt im Rahmen des Regulierungscontrollings trotzdem machen, noch eine kreativere Lösung zu finden, um diese Gefahr, die eine Mehrheit dieses Rates immer gesehen hat, irgendwie zu eliminieren und solche Bäume wirklich nachhaltig geschützt werden können.

Ich bitte Sie nun aber, nachdem Sie der Umwandlung nicht zugestimmt haben, diese Motion abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
22.9.2021Wortmeldung

Zschokke-Rapperswil-Jona: Auf die Motion ist einzutreten.

Schöbi-Altstätten hat es vorhin auf den Punkt gebracht. Geklagt wird eh und es kann nicht sein, dass dann Bäume darunter leiden bzw. gleich gefällt werden müssen, wenn sie nur einige Zentimetern den Grenzabstand nicht einhalten. Wir hatten in kurzer Zeit zwei Beispiele in Rapperswil-Jona, zwei ältere Bäume, einer fünfzigjährige Zeder, die gefällt werden musste. Die Nachbarschaft hat geklagt, obschon die Zeder älter wär als die Nachbarschaft dahin gezogen ist. Mit der Aufhebung der Unverjährbarkeit kann man vor allem alte Bäume im Siedlungsraum schützen. Das müssen wir in Zukunft tun, denn wir können nicht auf diese Bäume verzichten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
22.9.2021Wortmeldung

Maurer-Altstätten: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich weiss nicht, ob es ein Sakrileg darstellt, nach Güntzel-St.Gallen zu sprechen, ich habe auch kein Problem damit, zumal es mir Gelegenheit gibt, noch eine kurze Antwort zu seinen Ausführungen zur Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016 zu geben.

Ich bin weiterhin der Meinung, was Güntzel-St.Gallen uns gesagt hat bestärkt mich darin, man hat ein bestandene Praxis einfach als gegeben fortgeführt. An eine vertiefte Diskussion über Vor- und Nachteile der Unverjährbarkeit kann ich mich nicht erinnern.

Ich spreche jetzt nicht mehr im Auftrag der Fraktion, sicher aber im Sinne eines Teils unserer Fraktion, wenn ich sage, dass ich nicht für Eintreten auf diese Motion bin. Ich habe den Ausführungen von Locher-St.Gallen und Schöbi-Altstätten mit Interesse zugehört. Meine Begründung ist erheblich einfacher. Ich habe bei der Frage zur Umwandlung zum Postulat ausgeführt, dass es uns wichtig ist ein gesamtes Bild zu erhalten, bevor wir eine Gesetzesänderung anpacken und in Auftrag gegeben. Das war der Grund dafür, dass wir ein Postulat gewünscht haben. Ich bleibe dabei. Ich möchte nicht eine Motion überweisen, ohne dass ich genauere Kenntnis davon haben, was uns bevorsteht. Ich hätte gerne von der Regierung gehört wie sie das sieht.

Der zweite Grund ist ein eher technischer. Wir konnten im Bericht zum Regulierungscontrolling nachlesen, dass die Regierung genau diese Frage der Unverjährbarkeit von Grenzabstände beim nächsten Prüfprogramm prüfen wird, das heisst eigentlich nichts anderes, als dass wir einen zumindest verkürzten Postulatsbericht erhalten werden und gestützt auf diesen Bericht gegebenenfalls über eine Gesetzesänderung diskutieren können.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
22.9.2021Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Sie wissen, dass ich nie Probleme habe, nach der Regierung zu sprechen. Aber jetzt tut es mir leid, dass ich nach dem Motionär spreche. Vielleicht muss er nochmals Stellung nehmen, aber ich werde das auch überleben.

In der Sache selbst, was mich, und ich versuche jetzt die Sachen, die Locher-St.Gallen und Schöbi-Altstätten gesagt haben nicht zu wiederholen, überrascht, sind die Ausführungen auf dem roten Blatt, auf dem die Regierung ja bereit war das aufzunehmen und auch einenPostulatsbericht zu machen, da wird ohne irgendetwas zu klären, von Grenzziehung zum Verbot des Rechtsmissbrauchs erschwert. Ich habe aber von keinem einzigen Beispiel jetzt auf dem roten Blatt bis jetzt gehört, vielleicht kann das der Regierungsrat nachholen, was damit gemeint ist. Aber auch der Sprecher der Motion spricht davon, man hätte von Gerichtsseite gehört, dass es jetzt mehr Fälle gebe. Ich habe nur von einem in der Zeitung gelesen, wo es um zwei grössere Bäume geht, die aber gemäss Bundesgerichtsentscheid offenbar noch nicht 30 Jahre alt waren, die gefällt werden mussten. Wie viele Fälle es sonst gibt, das weiss ich nicht, aber Monstein-St.Gallen wird auch nicht sagen können, wie viele Fälle es geben würde, wenn wir die Verjährung einführen würden. Das ist ja genau die Frage und deshalb bleibe ich dabei, und sage das als Sprecher der SVP-Fraktion und auch als Vorstandsmitglied des Hauseigentümerverbandes, damit auch diese Interessenlage offengelegt ist, wir wissen es nicht mit Sicherheit, aber glauben daran, dass eine Verjährung dazu führen würde, dass mehr Bäume gefällt werden müssten. Und da werden Sie bzw. ich den Beweis nie antreten können, bei der einen oder anderen Lösung, die wir haben. Es gibt für uns keinen Grund, das im Jahr 2016 Beschlossene zu ändern. Da war ich überrascht, dass auch Maurer-Altstätten, der damals auch schon im Rat dabei war, dass das im Jahr 2016 nicht so klar war, wie wir es jetzt darlegen. Wenn in St.Gallen die Praxis galt, keine Verjährung, weil die Verjährung nicht im Gesetz stand, haben wir damals diskutiert und entschieden, wir wollen das ausdrücklich klären bzw. festhalten, und diese Unverjährbarkeit wurde erst im Jahr 2016 ins Gesetz aufgenommen. Vorher war es Praxis, weil es nicht anders geregelt war. Ich darf Ihnen nochmals sagen, die vorberatende Kommission, in der bekanntenweise alle Fraktionen vertreten sind, hat mit 15:0 Stimmen der Aufnahme eines solchen Artikels zugestimmt. Im Kantonsrat war dieser Artikel nicht Gegenstand von Diskussionen oder Anträgen und am Schluss wurde der entsprechende Nachtrag, 113:0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Also die Verjährbarkeit bzw. bei uns die Unverjährbarkeit wurde nicht irgendwo durch eine Hintertür hereingeschmuggelt, sondern es wurde klar darüber diskutiert, beschlossen und einvernehmlich in diesem Rat abgestimmt. Ich müsste jetzt sehr überzeugende Beispiele hören, dass ich meine Meinung noch ändern würde. Aber ich hoffe, dass diese nicht so überzeugend sind, dass dies der Fall sein wird.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
22.9.2021Wortmeldung

Monstein-St.Gallen: Auf die Motion ist einzutreten.

Ich möchte kurz betonen, dass mein Vorgehen, dass ich nochmals zu diese Geschäft spreche, vorab mit den Parlamentsdiensten abgesprochen war. Meine Argumente habe ich bereits dargelegt. Ich bin nun aber doch sehr überrascht über die Haltung einzelner Fraktionen hier in diesem Raum.

Güntzel-St.Gallen, wir wissen, dass Sie bereits lange in diesem Rat sind, danke für die Erinnerung. Wir wissen auch, dass bereits vor fünf Jahren über dieses Anliegen abgestimmt wurde. Das tut aber nichts zur Sache. Ich war zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Rat, aber der Ist-Zustand ist entscheidend und gemäss den Erfahrungen der letzten wenigen Jahre, wird dieser Missstand aufgezeigt und daher die Motion ud jetzt dieses Postulat, über welches wir debattieren. Ihre Argumentation, zu sagen, wir lösen das Problem heute nicht, weil wir es ja vor fünf Jahren auch noch nicht lösen wollten, geht für mich so nicht ganz auf.

Locher-St.Gallen möchte ich herzlich danken für die kurze Lektion in das St.Galler Rechtsgeschichte. Als Rechtsanwalt hätte ich wahrscheinlich auch ein Probleme mit der Einführung von Verjährungsfristen bzw. würde mich ebenfalls dagegen aussprechen, das kann ich gut nachvollziehen. Ich gebe Ihnen auch recht, es wird so oder so weiterhin zu Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten kommen, aber deren Anzahl könnte reduziert werden und deren direkter Bezug zum eigentlichen Streitgegenstand könnte stärker hergestellt werden.

Zu guter Letzt möchte ich auch Schöbi-Altstätten herzlich für die Beleidigungen danken. Mit vernebeltem Geist hat unsere Motion nun definitiv nichts zu tun, das kann ich Ihnen versichern. Wie gesagt, zahlreiche andere Kantone machen gute Erfahrungen mit den statuierten Verjährungsfristen und Ihre gestellten Fragen könnten wir im Rahmen dieses Postulates geklärt haben.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
22.9.2021Wortmeldung

Schöbi-Altstätten (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion ): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Der gesetzgeberische Handlungsbedarf darf mit Fug und Recht den Blick auf das Gesamtsystem in Frage stellen, ja, er muss verneint werden. Der Motionären hat offenbar die CO₂-Debatte den Blick für das Wesentliche völlig verneblet. Sie motionieren in Unkenntnis der realen Lage, der Situation vor den Gerichten und auch in völliger Unkenntnis der unterschiedlichen Systeme der Kantone. Würden die Motionäre nun in die nächste Geländekammer blicken, sähen Sie, dass sie ihren Umweltanliegen damit einen Bärendienst erweisen oder schliesslich einen Pyrrhussieg bescheren – davon hat niemand etwas. Denn, die in der Justiz und deren Umkreis Tätigen müssen feststellen, dass den rein nachbarrechtlichen bzw. sachenrechtlichen Anständen von Abständen der Pflanzen meist andere Gründe, nämlich erhebliche persönliche Differenzen der Nachbarn zugrunde liegen. Diese lassen sich auch durch richterliche Entscheidungen nicht restlos und vor allem in der Regel nicht befriedigend aus der Welt schaffen. Wenn nun anstelle einer Unverjährbarkeit neu eine Verjährung oder Verwirkung eingeführt werden würde, und insbesondere hier auch neue Fristen geschaffen würden, öffnen sie doch den zwischenmenschlichen Diskussionen hier ein weites Tor. Künftig wird dann nicht nur über die Pflanzenarten, ist es ein Hochstämmer, eine Zierpflanzen und der korrekten Messung von Abständen gesprochen, sondern die Leute können sich auch darum zanken, ob die Beseitigungsansprüche verjährt sind. Wie lange dauert die Verjährungsfrist, wenn es verschiedene im Gesetz hat, wann beginnen sie zu laufen? Muss die Pflanze ganz klein sein oder erst ab 50 cm Grösse? Wurde ein Begehren rechtzeitig eingereicht? Wie sieht es dann mit den veränderten Verhältnissen aus? Insbesondere die letzte Frage dürfte im Pflanzenreich, wo es ja wuchert und im wahrsten Sinne des Wortes blüht, ein sehr reiches Betätigungsfeld für die Justiz bieten und jeder müsste sofort zu nahe gesetzte Pflanzen entfernen, ansonsten ihm die Verwirkung seines Beseitigungsanspruchs irgendwann drohen würde. Als Fazit bleibt dann:

  1. Es wird schon vorsorglich früh den Nachbarn die Pflanzungen weggeboten und eine Rodung verlangt. Wer wandelt dann das Kohlendioxid in Sauerstoff um, wenn die Pflanzen weg sind?
  2. Sie leisten der Zankesfreude verstrittener Nachbarn in ihrer Auseinandersetzung nur noch weitere Munition mit weiteren Streit- und Rechtsfragen. Ich zitiere dazu aus Äsops Fabel mit den zwei Fröschen: «Was auch immer du tust, handle klug und berücksichtige das Ende.» Eine Verwirkung ist nun wirklich eine Froschidee, weder grün noch liberal. Der Bumerang würde auf die Nachbarn und die Gericht unweigerlich zurückkommen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
22.9.2021Wortmeldung

Locher-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion ): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Das st.gallische Recht sieht seit rund 100 Jahren die Unverjährbarkeit von solchen Forderungen vor. Es gab in der Vergangenheit immer wieder Vorstösse, das zu ändern. Man hat das immer wieder abgelehnt. Es ist eine Frage des Systems. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden oder andere Kantone kennen die Verjährbarkeit, bei uns ist sie nicht bekannt. Die Begründung, dass Rechtsstreitigkeiten entstehen würden, wenn man die Unverjährbarkeit belasse, ist ebenso zu führen, wie wenn man sagt, man mache eine Verjährbarkeit. Es gibt so oder so Rechtsstreitigkeiten. In den letzten 25 oder 30 Jahren hat man drei Versuch unternommen, die Unverjährbarkeit abzuschaffen, das können Sie nachlesen im Protokoll der vorberatenden Kommission zum XII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 9. Februar 2016. Das Votum von Regierungsrat Fässler damals zu dieser Frage war eindeutig. Deshalb erstaunt es jetzt, dass die Regierung offenbar plötzlich aufgrund irgendwelcher Gründe auf dem roten Blatt zu einem anderen Schluss gekommen ist.

Geradezu abenteuerlich aber eigentlich für meine Zunft recht gut finde ich den Hinweis, man könne ja dann bei Bäumen nach Art. 684 ZGB klagen. Das ist die allgemeine Imissionsklage. Also wenn Sie meinen Berufsstand etwas mit Fällen alimentieren wollen, dann müssen Sie nur solchen Klagen den Weg öffnen. Da würde man dann den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Wir sind klar der Meinung, es ist eine Regelung, die sich bewährt hat. Es gehört zum Kanton St.Gallen, dass wir eine Unverjährbarkeit haben, und das soll auch für die nächsten 100 Jahre, aber wahrscheinlich dann bis zum nächsten Vorstoss vielleicht fünf oder zehn Jahre, so bleiben. Wir beharren auf der Unverjährbarkeit in der FDP-Fraktion.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
22.9.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der Regierung auf Umwandlung in ein Postulat mit 79:29 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
22.9.2021Wortmeldung

Regierungsrat Fässler: Zur Umwandlung muss ich eigentlich nichts mehr sagen, das scheint, glaube ich, mehrheitsfähig zu sein und sonst muss ich wirklich damit beginnen materiell zu begründen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
22.9.2021Wortmeldung

Maurer-Altstätten (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wir schliessen uns der Ansicht der Regierung an, dass die Motion in diesem Sinne offene Türen einrennt, dass aber eine vertiefte Abklärung aller möglichen Vor- oder Nachteile erfolgen sollte, bevor wir einen begründeten Entscheid fällen. Und diesen Entscheid, wenn ich mich zurück erinnere an die Arbeit in der Kommission zur Vorlage aus dem Jahr 2016, die war meiner Erinnerung nach nicht so genau ausgeführt und begründet, wie das jetzt dargestellt wird. Der Rat hat vielleicht einstimmig entschieden, ob er in Kenntnis aller Umstände entschieden hat bezweifle ich.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
22.9.2021Wortmeldung

Schöbi-Altstätten (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Kurz zum Überweisen in Form eines Postulates: Wenn wir bedenken, wie viele Vorstösse wir jetzt eingereicht haben und wie viel die Verwaltung hier auch belastet wird und Abklärungen tätigen muss. Hier geht es ja konkret darum, dass die Sachen vor Gericht stattfinden und dann auch das Sicherheits- und Justizdepartement wieder bei den Gerichten Umfragen veranstalten muss. Es nicht zu verantworten, dies zu machen. Warum auf die Motion nicht eingetreten werden soll, darüber äussere mich dann später.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
22.9.2021Wortmeldung

Locher-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Ich kann mich den Worten von Güntzel-St.Gallen anschliessen. Auch wir sind der Auffassung, dass wir in dieser Sache und in diesem Rat schon oft diskutiert haben. Wir hatten das letzte Mal einen klaren Entscheid. Es braucht weiterhin eine Unverjährbarkeit im Nachbarrecht. Ich werde dann beim Eintreten kurz darauf zurückkommen und deshalb brauchen wir auch die Umwandlung nicht. Nicht nachvollziehbar ist für mich, aber das muss es auch nicht sein, die Argumentation der GRÜNE-Fraktion. Also wenn ich eigentlich sage, alte Bäume müssten stehenbleiben, dann müssten Sie jetzt ein fulminantes Votum für die Unverjährbarkeit halten und nicht dagegen. Aber wie gesagt, ich muss das nicht nachvollziehen können.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
22.9.2021Wortmeldung

Zschokke-Rapperswil-Jona (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ja, Güntzel-St.Gallen, der klimapolitische Wind hat sich in den letzten Jahren gewendet. Es ist anerkannt, dass ein direkter Zusammenhang zwischen dem Mass an Begrünung, dem Wohlbefinden und der Lebensqualität im Siedlungsraum besteht. Insbesondere ältere Bäume tragen einen wesentlichen Anteil bei. Vernetzte Grünstrukturen im Baugebiet sind mittlerweile unverzichtbare Elemente für den Erhalt der Biodiversität. Unter diesem Aspekt kann und darf es nicht sein, dass Pflanzungen Opfer von Nachbarstreitigkeiten werden und wertvolle alte Bäume gefällt werden müssen. Die GRÜNE-Fraktion werten die Umwandlung der Motion in ein Postulat und dessen Gutheissung als positives Zeichen und begrüssen die Überprüfung der Unverjährbarkeit der Beseitigungsansprüche in Zusammenhang mit dem Prüfprogramm 2021 des Regulierungscontrollings. Wir stellen fest, dass die Regierung den Handlungsbedarf erkannt hat und hoffen, dass damit dem Schutz unserer Umwelt besser Rechnung getragen wird.

Die GRÜNE-Fraktion wird die Berichterstattung und den allfälligen Antrag beraten und sich gegebenenfalls weitere Schritte vorbehalten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
22.9.2021Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der Regierung ist abzulehnen. Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich versuche nur gegen die Umwandlung zu sprechen, muss aber voranstellen, damit Sie meinen Antrag verstehen, die SVP-Fraktion lehnt die Motion ab und sieht aber keine Notwendigkeit, zuerst noch einen Postulatsbericht zu erstellen. Ganz einfach und kurz gesagt, unabhängig aller Argumente für und gegen Verjährung oder nicht Verjährung, dieser Rat hat sich vor fünf Jahren ausführlich mit diesem Thema befasst und hat damals einstimmig beschlossen, die Unverjährbarkeit ins Gesetz aufzunehmen. Es ist also nicht so, dass sich der Rat nie damit befasst hätte, wie die Motionäre in ihrem Bericht schreiben von den vielen Änderungen des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (sGS 911.1; abgekürzt EG-ZGB) – die gab es und wird es weiter geben. Aber gerade dieser Aspekt des Näherpflanzungsrechts und der nicht natürlichen Abgrenzung ohne Pflanzen war Gegenstand in diesem Rat. In der Schlussabstimmung haben alle für diese Nachtrag gestimmt, es kam zu keinen Gegenstimmen. Die Frage der Verjährbarkeit war damals auch ein Thema und deshalb sehen wir nicht ein, dass man sich überhaupt nochmals damit befassen sollte. Aber auf keinen Fall nochmals in einen Postulatsbericht machen, weil dort nicht mehr aufgezeigt werden kann, was jetzt in diesem Rat behauptet wird.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
22.9.2021Wortmeldung

Monstein-St.Gallen: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wir Motionäre sind froh, dass die Regierung den Handlungsdruck, der durch die bestehende Unverjährbarkeit im Nachbarschaftsrecht vorherrscht, erkannt zu haben scheint. Denn die heute statuierte Unverjährbarkeit führt zu absurden Rechtsfällen. Heute kann die Fällung und Entfernung von Bäumen und weiteren Pflanzungen von jedermann und zu jedem Zeitpunkt verlangt werden, wenn die vorgegebenen Grenzabstände nur um einige wenige Zentimeter nicht eingehalten sind, dann kann jedermann zu jedem Zeitpunkt diese Fällung und Entfernung verlangen. Immer wieder werden Pflanzungen so zum Streitgegenstand, sei es um die eigene Aussicht etwas freier zu gestalten oder einfach nur, um dem unbeliebten Nachbarn auf Deutsch gesagt eins auswischen zu können. Dies bindet in unnötigerweise Ressourcen bei den Parteien, Verwaltungen und Gerichten. Dies macht aus Sicht der Rechtspflege, aus Sicht der Verfahrensökonomie und aus Sicht der Biodiversität keinen Sinn. Dies verdient definitiv keinen unbegrenzten Rechtsschutz. Es gab zahlreiche Beispiele von Fällen in jüngster Vergangenheit, verteilt über den ganzen Kanton, die uns das Problem offensichtlich aufgezeigt haben. Dabei handelt es sich aber nur um die Spitze des Eisbergs, nämlich um diejenigen Fälle, die auch in den Medien und der Öffentlichkeit für Aufsehen und Empörung gesorgt haben. Mehrere Mitarbeitende von Gerichten bestätigen uns diesen bestehenden Handlungsdruck aufgrund des aktuell vorherrschenden Missstandes, der gemäss ihren Angaben zu unnötigen Arbeits- und Ressourcenbelastungen bei den Gerichten führt. Wie in der Motion festgehalten, statuieren genau deshalb auch verschiedene Kantone, darunter auch verschiedene Kantone unserer schönen Ostschweiz, Verjährungsfristen. Beispiele dafür sind die Kantone Zürich, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden sowie Schaffhausen.

Der Argumentation der Gegner, dass es kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist so zu unbegründeten Rodungen kommen könnte, können wir nicht viel abgewinnen. Wir sind überzeugt, dass es in jedem Fall zu weniger Fällungen kommen wird, wenn wir den dafür legitimen Zeitraum mit Verjährungsfristen beschränken.

Gut, die Regierung hat gemäss ihrer Antwort die Problemstellungen erkannt und schreibt von offenen Türen. welche durch unsere Motion aufgestossen werden, darüber sind wir sehr erfreut. Wir werden von unserer Forderung nicht zurücktreten. Da sich die Regierung diesem Thema aber gerne umfassend annehmen möchte, um dem Kantonsrat im Rahmen des Prüfprogramms 2021 des Regulierungscontrollings Bericht zu erstatten, können wir der vorgeschlagenen Umwandlung in ein Postulat gemäss rotem Blatt zustimmen. Wir sind überzeugt, dass die Regierung durch ihre Prüfung zu einem sehr ähnlichen Fazit kommen wird wie wir.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
22.9.2021Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt die Umwandlung in ein Postulat.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021