Geschäft: Mehr Sicherheit im öV durch mehr Busbuchten

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.21.11
TitelMehr Sicherheit im öV durch mehr Busbuchten
ArtKR Motion
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung19.4.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 19. April 2021
AntragAntrag der Regierung vom 11. Mai 2021
AntragAntrag GRÜNE-Fraktion vom 7. Juni 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
17.8.2022Gremium19.1.2023
19.4.2021Gremium2.6.2024
19.4.2021Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
8.6.2021Wortlaut29Antrag GRÜNE-Fraktion68SVP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion23
8.6.2021Gutheissung70Zustimmung37Ablehnung13
8.6.2021Eintreten68Zustimmung37Ablehnung15
Statements
DatumTypWortlautSession
8.6.2021Beschluss

Der Kantonsrat heisst die Motion mit 70:37 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den ursprünglichen Wortlaut von SVP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion dem Wortlaut gemäss Antrag der GRÜNE-Fraktion mit 68:29 Stimmen bei 10 Enthaltungen vor.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 68:37 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf die Motion ein.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Böhi-Wil: Auf die Motion ist einzutreten.

Das Votum von Regierungsrätin Hartmann bestärkt mich in meiner Haltung, dass es notwendig ist, die Bestimmungen zu den öV-Haltestellen zu präzisieren. Zu diesem Zweck muss die Motion überwiesen werden. Wir benötigen einen Entwurf für die Ergänzung der Strassenbaugesetzes, in welchem wir die Frage der Fahrbahnhaltestellen bzw. der Busbuchten im Detail regeln können, denn es ist offensichtlich, dass die Haltung des Baudepartementes eindeutig die Fahrbahnhaltestellen bevorzugt und damit die Vorgabe des Kantonsrates im Rahmen vom 17. Strassenbauprogramm enthalten ist, bisher nicht respektiert wurde.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich habe gestern Nacht an einer idealen Busbucht herumgedoktert, leider ist mir dies nicht einmal im Traum gelungen. Wie Sie sehen, die Thematik beschäftigt auch mich fast rund um die Uhr.

Gemäss Kantonsratsdiskussion zum Strassenbauprogramm 2018 wurde festgehalten, dass Haltestellen wenn möglich als separate Busbuchten realisiert werden sollen. Dies haben wir im Baudepartement selbstverständlich auch so gehandhabt, auch wenn die Beurteilung anscheinend jetzt anders ausfällt.

Die Ausgestaltungen der Haltestellen sind immer im Einzelfall zu prüfen, das haben Sie ja anhand Ihrer Voten auch so festgestellt. Dies geschieht selbstverständlich auch heute schon. Es gibt verschiedenste Interessen und nicht nur die drei, die anlässlich der Diskussion zum 18. Strassenbauprogramm genannt wurden. Es gibt verschiedenste Interessen, die es abzuwägen gilt, seien es verkehrsmässige, sicherheitstechnische, räumliche, aber selbstverständlich auch wirtschaftliche. Aufgrund dieser wird einzelfallmässig und in Rücksprache mit der Gemeinde die bestmögliche Variante gewählt.

Ich bitte Sie daher, dass wir diese bewährte Praxis weiter so behalten können und nicht auf die Vorlage einzutreten.

Zur Frage von Wick-Wil und Götte-Tübach: Ich kenne nicht alle Massnahmen der Agloprogramme, selbstverständlich kenne ich die Kosten der einzelnen geplanten Fahrbahnhaltestellen oder Busbuchen nicht. Ich kann diese aber gerne eruieren, wenn dies so gewünscht wird.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Götte-Tübach: Auf die Motion ist einzutreten.

Der Mittelfluss über die Agglo von Wick-Wil ist sicher ein spannender Aspekt. Ich bin gespannt, ob die Departementsvorsteherin hier spontan eine Antwort mitteilen kann. Als Mitglied des Lenkungsausschusses des Agglomerationsprogramm St.Gallen / Arbon – Rorschach kann ich leider diese Auskunft nicht erteilen. Vielleicht kann es die Präsidentin Pappa-St.Gallen erteilen. Sie schüttelt den Kopf, also können wir das spontan nicht für unsere Agglo machen. Aber ich denke, es wäre auch der falsche Ansatz, wenn wir über diesen Mittelfluss der Agglogelder jetzt die Busbuchten-Diskussion weiterführen. Das mag einen marginalen Einfluss habe, ich glaube aber, in der Umsetzung der Agglomerationsprogramme und in der Mittelverteilung haben wir ganz andere Hürden und Hindernisse.

Ich glaube, wir müssen hier einen pragmatischen Weg suchen und finden. Es ist wahrscheinlich so, dass es der Weg mit der Überweisung dieser Motion ist. Ich fühle mich ein bisschen schuldig. Ich habe mich vor drei oder vier Jahren, als wir das beraten haben, für die Kann-Formulierung stark gemacht. Dies aus ganz persönlichen und als Gemeindepräsident relevanten Gründen. Es ging damals um eine Überbauung, und ich wusste, wenn keine Kann-Formulierung in der Gesetzgebung erscheint, wird es dort ein Mehrfamilienhaus weniger geben. Dieses Mehrfamilienhaus wurde vor wenigen Wochen bezogen. Also daher könnten wir jetzt auch nur noch Busbuchten bauen, ich habe keine persönlichen Befangenheiten mehr, wo eine Busbucht irgendwo im besiedelten Gebiet in den Weg kommt – aber das kann ja nicht die Lösung sein.

Wir haben gehört, wo es Sinn macht und wo nicht. Der Fehler lag klar in der Umsetzung. Es wurde damals klar formuliert, was das «Kann» bedeutet, aber wenn aus dem «Kann» ein Standard wird, dann führt das zu einem Problem. Ich verstehe all die Argumente, und es ist nach wie vor so, dass es verschiedene Orte gibt, wo eine Strassenbahnhaltestelle mehr Sinn macht, als eine Busbucht. Ich bin auch klar dieser Auffassung, aber ich glaube, wir kommen nur zu einer vernünftigen Lösung, die die Leitplanken klarer setzt als bisher, wenn wir diese Motion überweisen.

Es ist schade, dass wir das so machen müssen, aber das Baudepartement hat die Chance nicht genutzt, dieses «Kann» richtig einzusetzen. Regierungsrat Mächler rapportiert noch an seine Nachfolgerin, denn Regierungsrätin Hartmann hat noch nicht viele Bushaltestellen in dieser Zeit bewilligt oder nicht bewilligt. Wir müssen aber eine Lösung mit der Überweisung dieser Motion finden.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Locher-St.Gallen: Auf die Motion ist einzutreten.

Ich verzichte darauf, mit der Tragik von Todesfällen zu polemisieren. Jeder Tote auf der Strasse ist ein Toter zu viel. Ich glaube, es geht darum, diese Diskussion auf das zurückzuführen, was sie sein soll. Es geht darum, Behinderungen auf Kantonsstrassen zu verhindern. Die Kantonsstrassen, und nur um diese geht es, haben eine Erschliessungsfunktion, das ist verfassungsmässig und gesetzlich so festgelegt. Der Beschluss im Jahre 2017 im Kantonsrat kam zustande, weil der Kantonsrat und die Kommission diesen Weg gewählt haben. Der Kanton Zürich hatte als Gegenvorschlag zur Antistau-Initiative einen anderen Weg gewählt und verfassungsmässig festgelegt, was die Erschliessungsfunktion von Kantonsstrassen sein soll und sein muss, nämlich die Abwicklung des Verkehrs. Das ist der MIV, der Veloverkehr, der Fussgängerverkehr und der nicht schienengebundene öV.

Wenn man nun zunehmend bestehende Busbuchten aufhebt, aus irgendwelchen Gründen, die teilweise vorgeschoben werden, und damit diese Erschliessungsfunktion einschränkt, dann geht das nicht, und das war der damalige Beschluss des Kantonsrates. Strassenbau dient nicht der Ideologie, sondern dem Zweck, dem die Strassen gewidmet sind.

Die vorberatende Kommission wird zu entscheiden haben, sie wird über zwei Fälle entscheiden. Sie wird einerseits die Fälle bestehender Busbuchten anschauen, die man jetzt auf die Strasse mit Fahrbahnhaltestellen verlegen will, das ist das eine. Da hat es in St.Gallen einige Fälle, Pappa-St.Gallen, wo man das macht um vor allem den Verkehr zu verbrämen. Das ist aber nicht nur St.Gallen, dazu könnte man auch Gossau, Sevelen, Uznach usw. nehmen. Und dann gibt es die anderen Fälle, das sind die Fälle, wo man neue Busbuchten anlegt. Wo sich natürlich die Frage stellt, ob das Land erhältlich sei, das man für diese Busbuchten dann braucht oder nicht. Man muss diese beiden Fälle auseinanderhalten. Es geht wirklich darum, den Verkehr für alle Teilnehmer sinnvoll abzuwickeln. Also betreiben wir nicht Ideologie, sondern führen wird Strasse auf jene Funktion zurück, die sie haben.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Wick-Wil: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Grundsätzlich sind wir uns vermutlich in diesem Punkt einig, dass sämtliche Haltestellen im Grundsatz sicher sein sollten. Wenn ich jetzt die Voten gehört habe, die für diese Busbuchten sprechen, dann muss ich Ihnen Folgendes sagen: Ich wohne in einer kleinen Stadt. Unsere Stadt ist im Aggloprogramm Wil. Das Aggloprogramm Wil führt unter anderem drei Hauptstrassen, die Zürcherstrasse, die Bronschhoferstrasse und die St.Gallerstrasse als verkehrsberuhigende Massnahmen im Zusammenhang mit Wil West auf. Grund dieser Strassenbauprojekte ist die Beruhigung im Siedlungsraum. Ein Grund ist der Siedlungsraum den Hauptstrassen entlang, dies sollte die Qualität insofern verbessern, dass man dort auch bauen, leben und wohnen kann.

Die vorgesehenen Haltestellen auf der Fahrbahn bezwecken unter anderem eine Beruhigung. Wenn Sie wollen, dass Sie diese Gelder vom Bund verlieren, ja, wenn Sie sogar kritisiere bzw. riskieren möchten, dass diese grossen Bauprojekte gar nicht kommen, dann können Sie ruhig diese Motion überweisen, aber das hat Folgen. Ich rate Ihnen sehr, das nochmals abzuwägen. Es würde mich interessieren, was wir vom Baudepartement hören, was wir rein finanziell aufs Spiel setzen bezüglich den Geldern des Bundes. Die Projekte der anderen Aggloprogramme kenne ich nicht, aber ich kann mir gut vorstellen, dass die in ähnlichem Umfang sind, wie im Aggloprogramm Wil

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Blumer-Gossau: Besten Dank an Schöbi-Altstätten für die Präzisierung, dass diese Ausnahme auch zulässig sein muss, wenn man eine bestehende Busbucht aus Sicherheitsgründen sinnvollerweise aufheben soll, wie das am Beispiel von Gossau passiert ist. Ich bin froh, dass das in Zukunft weiter so möglich sein wird.

Dann muss ich den Vorwurf der Lüge einfach zurückweisen. Es ist mir noch selten passiert, dass ich so unter der Gürtellinie kritisiert wurde. Ich sage dazu Folgendes: Es ist richtig, dass beim Todesfall kein Bus in der Bucht stand, aber das zeigt doch erst recht, wie gefährlich die Situation ist. Wenn der Bus in der Bucht steht, ist sie noch gefährlicher, und selbst wenn er nicht dort steht, ist die Stelle so heikel, dass es zu Todesfälle führen kann, und das ist traurigerweise passiert. Man hat wirklich fast darauf gewartet, bis das passiert. Ich bin wirklich froh, dass dann auch gehandelt wurde – leider erst nach den Unfällen – und der Bus jetzt auf der Fahrbahn hält. Die Situation wurde dadurch sicherer. Den Fussgängerstreifen zu verlegen ist dort ganz schwierig. Wer ortskundig ist weiss, das ist nicht so einfach hinzukriegen. Die sinnvolle, finanzierbare, schnell realisierbare Lösung ist diejenige, die man getroffen hat, nämlich eine Fahrbahnhaltestelle einzurichten. Dafür bin ich dankbar und das Beispiel zeigt eindeutig, dass hier zu spät, aber in der Sache richtig, gehandelt wurde. Wo hier eine Lüge sein soll ist mir schleierhaft. Ich verbiete mir diesen Vorwurf eines jungen Ratskollegen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Schöbi-Altstätten: Ich wurde direkt von Blumer-Gossau angesprochen. Er hat einige Nebelpetarden gezündet. Es ist klar, die Sicherheit ist die Voraussetzung. Wäre eine bestehende Busbucht unsicher, dann wäre sie ja bereits aufgehoben worden.

Die Motion ist ein Auftrag an die Regierung, ein Gesetz auszuformulieren. Sie finden auf diesem Motionstext auch nicht schon die fertig ausformulierte Gesetzesvorlage. Die wird dann in der Botschaft und Entwurf der Regierung noch ausformuliert und gelangt dann in die vorberatende Kommission und anschliessend in den Kantonsrat. Der Kantonsrat bzw. die Mitglieder der vorberatenden Kommission werden dann die Gelegenheit habe, das im Detail anzuschauen. Es wird jetzt versucht, das Thema zu verkomplizieren. Es ist ja logisch, wenn Sie sich am besten des Verstandes bedienen, dann wissen Sie auch, was gemeint ist. Wenn Sie ein verkürztes Zitat in der Zeitung lesen, dann nehmen Sie das sonst auch nicht immer für wahre Münze.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Fürer-Gossau: Auf die Motion ist einzutreten.

Ich bin schockiert über das am Sonntag versandte Mail an einige Kantonsräte sowie das Votum Blumer-Gossau. Was er hier betreffend der Busbuchten in Gossau verbreitet, ist schlichtweg eine Lüge. In der Antwort des Stadtrats auf die eingereichte Interpellation meines Gossauer Parlamentskollegen wird festgehalten, dass die tragischen Unfälle in keinem Zusammenhang mit dem Busbetrieb standen. Gemäss der Kantonspolizei stand zum Unfallzeitpunkt kein Bus an der Haltestelle. Mit dem tragischen Tod einer Person nun den heutigen politischen Entscheid zu manipulieren ist skandalös. Ich bitte Sie da inständig, bei den Fakten zu bleiben.

Es ist aber so, dass die Verkehrssituation bei der Haltestelle Migros-Markt unübersichtlich ist. Entgegen dem damaligen Entscheid des Kantonsrates, hat das Baudepartement entschieden, den Halt des Buses auf die Strasse zu verlegen. Wer Gossau kennt und auch schon während den Stosszeiten die Stadt passierte weiss, dass die verkehrliche Situation prekär ist. Nun wurde die Lage noch verschärft. Offenbar hat man eine Verlegung des Fussgängerstreifens nicht eingehend geprüft. Eine im «St.Galler Tagblatt» vom 9. Oktober 2020 enthaltene Befragung vor Ort ergab: «Für viele Nutzerinnen und Nutzer wäre die Verlegung des Fussgängerstreifens, bspw. nach Osten vor die Bushaltestelle die bessere und erst noch günstigere Lösung.»

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Auf die Motion ist einzutreten.

Ich erlaube mir als Bewohner der Stadt St.Gallen einige Ausführungen zu machen, nach den Ausführungen von Pappa-St.Gallen. Ich möchte aber doch auch noch daran erinnern, wenn ich jetzt die ganze Diskussion höre, dann habe ich ein gewisses Verständnis für diejenigen, die ganz frisch oder relativ frisch in unserem Rat sind, zu meinen, es ginge heute zum ersten Mal um diese Fragen. Hätte der Kanton den Auftrag des letzten Strassenbauprogramms ernst genommen, dann hätte es diesen Vorstoss, den wir jetzt diskutieren, nicht gebraucht. Es ist dir Reaktion, dass sich Regierung, Baudepartement und Verwaltung nicht an einen ganz klaren Auftrag gehalten haben. Deshalb diskutieren wir jetzt, wie wir das formulieren müssen, damit es endlich auch verstanden und akzeptiert wird. Wenn andere Meinungen bestehen, dann ist das in Ordnung, aber als Stadt St.Galler und als Vorstandsmitglied des Hauseigentümerverbands muss ich sagen, der damalige zentrale Auftrag war ja nicht, überall neue Busbuchten zu bauen, wo der Bus bereits durchfährt und es schwierig ist. Es war auch damals durchaus ein geplantes Bauvorhaben in einer Vorortgemeinde der Stadt St.Gallen, wo es hiess, dass wenn wir diese Busbucht hier bauen müssen, kann ein Haus weniger erstellt werden. Pappa-St.Gallen, Sie meinen ja nicht ernsthaft, dass es unser Ziel ist, jetzt überall in St.Gallen Busbuchten zu bauen. Ich habe aber eigentlich die Hoffnung, dass auch der Stadtrat, und da muss ich auch Jans-St.Gallen einschliessen, selber einmal all diesen neuen Buslinien nachfährt. Es sind Strassen, bei denen viele normale Verkehrsteilnehmer, wie zwei normale Personenwagen, teilweise Mühe haben zu kreuzen. Dort fahren jetzt Busse quer durch die gesamten Linien. Man musste an rund 20 Kreuzungen Lichtsignale einführen, damit die Busse überhaupt, manchmal noch mit rangieren, in die nächste Strasse einbiegen können. Ich glaube, es wären viele Busfahrerinnen und -fahrer dankbar, wenn man wieder auf normalen Strassen fahren könnte. Die Angst, dass in St.Gallen hunderte von Enteignungen durchgeführt werden, um Busbuchten zu erstellen, ist weltfremd. Ich frage mich auch, ob es nicht besser wäre, gewisse Buslinien nochmals zu überprüfen, denn einige würden eigentlich Enteignungen benötigen, um nur normal fahren zu können und nicht für die Busbuchten.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Gahlinger-Niederhelfenschwil: Ich finde es etwas problematisch, wenn man Unfälle zitiert. Ich selbst habe auch schon Unfälle erlebt bei Bussen, die auf der Fahrbahn angehalten haben, bei denen die Leute dann hinten durchgelaufen sind und von der Gegenfahrbahn überrollt wurden. Unfälle können immer und überall passieren. Das ist auch so eine Sache mit den Fussgängerstreifen, wo man diese ansiedelt, hinter oder vor der Busbucht. Das ist ein sehr schwieriges Thema, und ich finde es nicht gut, wenn man Unfälle so zitiert.

Busbuchten machen auch bezüglich des Fahrplans Sinn. Gerade in ländlichen Gebieten müssen die Busse oft auch etwas warten, das heisst, sie dürfen nicht zu schnell sein. Das ist manchmal auch gar nicht so einfach, einmal sind sie zu schnell und das andere Mal zu langsam. Sie benötigen Pufferzonen, und da macht es einfach Sinn, wenn man eine gewisse Anzahl von Busbuchten hat. Es macht ja wirklich keinen Sinn, dass die Autos und auch der IPV hinter einem Bus anhalten müssen, denn auch dort können sehr gefährliche Situationen entstehen. Es gibt viele Radfahrerinnen und -fahrer, die eventuell sogar rechts vorbei fahren würden. Man muss die Verkehrssicherheit bzw. die Strassen so planen, so dass die Verkehrsteilnehmer diese auch annehmen und sich auch wirklich sicher fühlen. Entscheidend ist nämlich, dass der Verkehr gleichmässig und ruhig fliesst. Manchmal macht es einfach auch Sinn, über die Grenzen hinweg zu schauen, wie s an anderen Orten ist. Vergleiche zwischen Stadt und Land sind auch etwas problematisch. Die Stadt hat ganz andere Bedürfnisse. Es ist auch falsch, wenn man einfach von Verboten spricht. Es ist entscheidend, dass man sagt, im Grundsatz soll es eine Busbucht geben. Natürlich werden nicht einfach Eigentümerinnen und Eigentümer enteignet, das macht man natürlich nicht. Oft ist es auch so, dass es baulich auch nicht möglich ist, dann gibt es einfach keine Busbucht, oder man erstellt sie an einem anderen Ort. Es muss doch einfach unser Ziel sein, einen gesunden Mix zu schaffen und dies offen zulassen, mit dem Sinn, dass es eher eine Busbucht gibt als keine.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Blumer-Gossau legt seine Interessen als Präsident des VCS-Verkehrsclub Schweiz offen.

Zu Böhi-Wil: Die Sicherheit ist immer situativ zu beurteilen und nicht grundsätzlich. Man kann nicht grundsätzlich sagen, dass Busbuchten oder Fahrbahnhaltestellen die sicherere Variante ist. Es ist immer situativ zu beurteilen und das muss auch so bleiben.

Zu Schöbi-Wil: Sie sind im TCS aktiv. Der TCS nimmt für sich in Anspruch, dass er sich für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer einsetzt. Diesen Einsatz sehe ich hier für die Autofahrerinnen und -fahrer einseitig. Wenn ich mich als engagierter Vertreter für die Interessen der Fuss- und Velobenutzerinnen und -benutzer, sowie die Benutzerinnen und Benutzer des öV einsetze, bekomme ich immer wieder einmal den Vorwurf zu hören, das sei einseitig und es fehle die ganzheitliche Optik. Genau diese ganzheitliche Optik fehlt aber in dieser Motion. Es ist nämlich die Optik eines ungeduldigen Autofahrers, der einseitig und eigennützig für freie Fahrt für sich selbst kämpft. Ganzheitlich, sinnvoll und nötig ist hingegen, bei jeder Bushaltestelle abzuwägen, ob Fahrbahnhaltestelle oder Busbucht in der Gesamtbilanz die bessere Variante ist. Das gilt bei neuen wie bei bestehenden Busbuchten. Die vorliegende Formulierung der Motion würde, wenn man sie genau liest, nur bei neuen Busbuchten die Möglichkeit, dass man eine Bucht macht, bei entsprechenden guten Gründen zulassen. Eine bestehende Busbucht aufzuheben wäre gemäss diesem Motionstext nicht mehr zulässig – das ist aber fatal. Verschiedene von Ihnen wissen das bereits aus einem Mail, das ich geschrieben habe, ein tragisches Beispiel aus der Stadt Gossau: An der St.Gallerstrasse besteht ein Fussgängerstreifen vor einer Busbucht, der sehr gefährlich ist. Ausgerechnet ein SVP-Stadtparlamentarier hat eine Motion mit dem Titel «Muss es erst Tote geben» eingereicht. Wenige Tage nach der Einreichung ist das leider genau eingetroffen. Es wurde jemand zu Tode gefahren, genau an dieser gefährlichen Stellen. Noch bevor die Interpellation beantwortet war, passierte ein zweiter Unfall, nicht mit Todesfolge, aber mit Verletzung für eine Frau und ein zweijähriges Kind. Seit Herbst 2020 hält der Bus nun auf der Fahrbahn und nicht mehr in der Bucht. Die Fahrzeuge müssen ein paar Sekunden hinter dem anhaltenden Bus warten, aber die Gefahr für Fussgängerinnen und Fussgänger ist jetzt gebannt. Ein paar Sekunden wiegen doch bestimmt weit weniger schwer, als die Gefährdung von Menschenleben.

Es gibt, wie auch die Regierung in ihrer Begründung fürs Nichteintreten schreibt, natürlich eine ganze Reihe von wichtigen Gründen, die oft, aber nicht immer, für Fahrbahnhaltestellen und gegen Busbuchten sprechen, Pappa-St.Gallen hat dazu einige Ausführungen gemacht, darum nur noch stichwortartig: örtliche Platzverhältnisse, Verkehrssicherheit, behindertengerechte Ausgestaltung, geringerer Flächenbedarf, weniger versiegelte Flächen und vor allem geringere Kosten.

Zu Schöbi-Altstätten und Böhi-Wil: Böhi-Wil hat betont, Ausnahmen seien weiterhin möglich. Wenn das generell stimmt, dann müsste man das auch in der Motion für bestehende Busbuchten zulassen. Das ist jetzt nicht so formuliert. Ich nehme die gestrige Zeitung vom Rheintal, da gibt es einen grösseren Artikel, in dem sich Schöbi-Altstätten zu dieser Motion äussert: «Bei wesentlichen Gründen (für neue oder bestehende Busbuchten) wäre es immer noch zulässig. Sie sind Jurist ich nicht, aber so wie ich den Text jetzt verstehe, ist es nur für Neue in Ausnahmefällen zulässig eine Busbucht zu machen, und bestehende Busbuchten könnte man nicht mehr aufheben. Ich hätte gerne ein Zugeständnis seitens der Befürworter dieser Motion, dass dieser Ausnahmefall auch für bestehende Busbuchten gelten muss.

In der Sache bin ich klar der Meinung, dass diese Motion falsch ist. Aber zumindest diese Aussage hätte ich gerne hier im Rat. Was wollen Sie jetzt? Dass es bei bestehenden Bussen absolut verboten ist, oder ist dieses Hintertürchen, wie Sie es für neue Buchten in der Motion enthalten haben, auch zulässig bei bestehenden Busbuchten?

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Pappa-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Aufgrund der verschiedenen Voten, die die Motion befürworten, scheint mir, dass sich nicht alle tatsächlich bewusst sind, was wir mit dieser Motion erreichen. Der Auftrag in dieser Motion ist wie folgt: Neue öV-Haltestellen soll grundsätzlich als separate Busbuchten gestaltet werden, wenn nicht wesentliche zu erläuternde Gründe dagegen sprechen. Von der Aufhebung bestehender Buchten soll abgesehen werden. Dieser Auftrag in dieser Motion ist so etwas von unflexibel und somit nicht offen für optimale Lösungen. Wenn die Gemeinden und der Kanton dies genauso machen sollen, wie es hier steht, dann wird es unverhältnismässig, unflexibel, teuer und zuletzt für die Menschen überhaupt nicht sicherer. Diese Motion wird in der Praxis so, in diese Art und Weise, schlichtweg nicht umsetzbar sein.

Zuvorderst steht die Verhältnismässigkeit. Wer möchte ernsthaft behaupten, dass die Verhältnisse und Rahmenbedingungen auf jeder Kantonsstrassen und an jeder Haltestelle die gleichen sind? Ein Beharren auf Busbuchten und ein Verbot von Fahrbahnhaltestellen verkennt die Realitäten und die unterschiedlichen Ansprüche, die heute an den Verkehr und den Lebensraum gestellt werden. Busbuchten können auch in einer Stadt sehr wohl sinnvoll sein. Sie machen aber nur dort Sinn, wo Fahrbahnhaltestellen den Verkehr unnötigerweise aufhalten und behindern würde. Deshalb sind Einheitslösungen nicht noch unflexibler, sie verhindern auch an die Umstände angepasste optimale Lösungen. Man stelle sich vor, in einer Stadt wie St.Gallen dürften künftig grundsätzlich nur noch Busbuchten erstellt werden. Busbuchten brauchen derart viel Platz, wie er in einer gebauten Stadt an den meisten Orten gar nicht vorhanden ist. Dies umso mehr, als die Haltestellen behindertengerecht ausgestaltet sein sollen, was bei den Busbuchten bei den örtlichen Gegebenheiten gar nicht oder nur mit einer massiven Verlängerung der Haltestelle erreicht werden kann. Sollen die an die entsprechenden Bushaltestellen angegrenzten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer künftig grundsätzlich enteignet werden müssen, um Platz zu schaffen für oft unnötige Busbuchten, nur weil das hier so steht? Die Erfahrung zeigt, dass die Ansprüche und Bedürfnisse oft nicht für Busbuchten sprechen. Busbuchten sind für Fussgänger, Velofahrende und auch Autofahrende zum Teil gefährlicher als Fahrbahnhaltestellen. Im dichten städtischen Verkehr tragen Fahrbahnhaltestellen zu einer Beruhigung des Verkehrs rund um die Haltestellen bei. Das Verunmöglichen eines Überholens bei hochfrequentierten Fussgängerübergängen verhindert Unfälle und schützt die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Busbuchten tragen im Vergleich zu Fahrbahnhaltestellen in der Regel nicht zu einer effizienten Verkehrsabwicklung bei – ganz im Gegenteil. Unnötige Spurwechsel führen zu Behinderungen und gefährlichen Situationen. Schliesslich sind Busbuchten gerade im städtischen Raum auch nicht mehr zeitgemäss. Die städtischen Strassen werden heute nicht mehr nur als Verkehrsraum, sondern viel mehr als Lebensraum wahrgenommen. Strassen sollen nicht mehr trennen sondern verbinden. Weniger Strassenfläche bedeutet zudem weniger asphaltierte Fläche, was in einer Stadt sehr zentral ist wegen der Klimaerwärmung. Schlussendlich geht es um wenige Sekunden, die Autofahrende allenfalls hinter einem Bus warten müssen, und ich gebe es zu, auch ich bin nicht immer erfreut, wenn ich mit dem Auto unterwegs und warten muss, aber ehrlich gesagt, bei diesen Nachteilen muss ich halt hin und wieder ein paar Sekunden warten.

Ich appelliere an Ihre Vernunft, versuchen wir nicht Probleme und Herausforderungen von heute und morgen mit einer Lösung von gestern zu meisten, vor allem dann nicht, wenn die Lösung von gestern unflexibel und einschränkend ist.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Toldo-Sevelen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Im Rahmen der Beratungen zum 17. Strassenbauprogramm vom September 2018 hat sich der Kantonsrat intensiv mit der Ausgestaltung von Haltestellen des öV auseinandergesetzt und dabei klar manifestiert, dass wenn immer möglich Haltestellen als separate Busspuren zu realisieren seien. Der politische Wille der Mehrheit dieses Rates war, so haben wir es verstanden, unmissverständlich. In der Beantwortung der vorliegenden Motion legt die Regierung nun dar, dass der Entscheid für eine Busbucht oder für eine Fahrbahnhaltestelle stets einzelfallweise und unter Berücksichtigung einer Gesamtsicht betrachtet werden müsse. Dabei sollen Kriterien wie, Sicherheit, haushälterische Nutzung des zur Verfügung stehenden Bodens, Bedürfnisse von schwächeren Verkehrsteilnehmenden, finanzielle Mittel oder gesetzliche Vorgaben (Stichwort Behindertengesetz) zu beachten – alles wichtig und richtig. Nur darf die Auslegung nicht so weit gehen, dass neue Busbuchten gar verunmöglicht und bestehende Busspuren mehrheitlich zu Fahrbahnhaltestellen umgebaut werden. Argumente zugunsten von Fahrbahnhaltestellen, wie das z.B. beim Ein- und Ausstieg die Übersicht gewährt und eine sichere Strassenquerung stets möglich sei, oder der Verkehrsfluss sich nicht verschlechtere mögen uns in der Praxis nicht überzeugen. Ebenso wenig mögen uns die Verhältniszahlen überzeugen. 76 Busbuchten zu 205 Fahrbahnhaltestellen sind in der Projektierung oder Ausführung. Anerkennen wir noch, dass gemäss den Ausführungen der Regierung bei rund 50 Prozent der Fahrbahnhaltestellen aus Platz oder Sicherheitsgründen keine Busbuchten möglich sind, so würden nach dem Willen des Kantonsrates noch immer über 100 Fahrbahnhaltestellen in das Potenzial von Busbuchten fallen. Zumindest müsste die Anzahl Busbuchten in der Realität steigen und nicht sinken.

Die FDP-Fraktion möchte den Willen des Kantonsrates umgesetzt sehen und die Fahrbahn nicht zu einer Stehbahn verkommen lassen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der Grünliberalen): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die Forderung der Motionäre ist für uns unverständlich. Die Begründung wirkt tatsächlich schon beinahe fadenscheinig. Weshalb? Nun, die Motionäre führen in erster Linie die Sicherheit im öV ins Feld. Die durch Buchsbuchten besser gewährleistet sein soll. In Tat und Wahrheit verbessern Busbuchten die Verkehrssicherheit aber nicht. Im Vergleich zu Fahrbahnhaltestellen kommen ihnen diesbezüglich keine Vorteile zu. Davon zeugen die Unfallstatistiken des Kantons, leider auch mit traurigen und sogar tödlichen Beispielen an Haltestellen mit Busbuchten. Durch die Ausgestaltung als Fahrbahnhaltestellen finden auf der Strasse weniger Spurwechsel und Abbiegemanöver statt als bei Busbuchten, da der Verkehr zum Zeitpunkt der Passagierausstiege und -zustiege kurzzeitig weniger fliesst und dadurch die Übersicht besser gewährt bleibt. Für uns ist offensichtlich, es geht den Motionärinnen nicht primär um die Sicherheit, sondern wohl viel eher um die uneingeschränkte Fahrt für den motorisierten Individualverkehr (MIV). Und genau diese steht ironischerweise im Zielkonflikt mit der Sicherheit.

Im Zusammenhang mit der uneingeschränkten Fahrt für den MIV ist zudem auch die Feststellung der Vereinigung des schweizerischen Strassenfachleute bemerkenswert, nach welcher die Kapazitäten auf Kantonsstrassen durch Fahrbahnhaltestellen üblicherweise nicht reduziert wird.

Nebst der Sicherheit, die also offensichtlich nicht pauschal besser gewährleistet ist, sprechen für uns aber weitere Gründe klar gegen die geforderte Ergänzung des Strassengesetzes. Man sucht diese Gründe nicht, Dürr -Widnau, die Gründe liegen auf der Hand. Mit unserem wertvollen Boden, mit dieser knappen Ressource, muss zweckmässig und haushälterisch umgegangen werden. Dies ist eine Vorgabe der Kantonsverfassung, zu finden unter Art. 17, es geht da um die Raumplanung. Sowohl in ländlichen Gebieten wie auch in den Städten lassen sich doch nicht überall auf Biegen und Brechen Busbuchten aus dem Boden stampfen. Jeder, der mit offenen Augen durch unseren Kanton geht oder fährt, sieht dies offensichtlich. Zudem ist uns als liberale Partei ein effizienter Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel von zentraler Bedeutung. Mein Aufruf daher auch an die konservativ bürgerlichen Mitglieder dieses Rates: Bleiben Sie ihren finanzpolitischen Grundsätzen treu und verzichten Sie auf diese restriktive und teure Forderung. Der Entscheid über Busbuchten oder Fahrbahnhaltestelle wird bisher stets im Einzelfall und mit Blick auf die beste und effizienteste Gesamtlösung gefehlt. Dies ist gut so, und dies soll auch so bleiben. Böhi-Wil stimmt dem ja ebenfalls zu. In diesem Sinne lehnen wir übrigens auch den Gegenantrag der GRÜNEN-Fraktion ab, obwohl mit ihm wahrscheinlich der Verkehrssicherheit tatsächlich besser gedient wäre.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Schwager-St.Gallen: beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion Gutheissung der Motion mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, einen Entwurf für die Ergänzung des Strassengesetzes vorzulegen mit der Bestimmung, neue öV-Haltestellen grundsätzlich als Fahrbahn- oder Kaphaltestellen zu gestalten, wenn nicht wesentliche, zu erläuternde Gründe dagegensprechen.»

Das Expertenwissen für mehr Sicherheit im öV scheint in den Fraktionen dieses Rates sehr ungleich verteilt zu sein. Besonders erstaunlich dabei ist, dass die Sicherheitsfachleute aus den Reihen der SVP-, der CVP-EVP- und natürlich auch der FDP-Fraktion Busbuchten in der Regel nicht aus der Perspektive eines öV-Passagiers, eines Fussgängers oder eines Velofahrers kennen, ebenso wenig aus jener von Müttern mit Kinderwagen, die vor oder hinter einer Busbucht eine Strasse überqueren möchten, und ganz bestimmt nicht aus der Sicht eines Menschen, der mit seinem Blindenhund oder auch im Rollstuhl sicher die Strassenseite wechseln möchte. Nein, natürlich sind die Mitglieder der drei motorisierten Fraktionen genauso wenig Experten für mehr Sicherheit im öV, wie sich irgendein Bock schnell zum Gärtner bzw. zur Gärtnerin verwandeln lässt. Gäbe es einen Preis für den grössten Etikettenschwindel eines Vorstosses pro Legislatur zu vergeben, dann gehörte diese Vorlage zu den Top-Favoriten. Es gäbe zwei Möglichkeiten, diesen Schwindel zu korrigieren:

  1. Den Titel und die Begründung anpassen und klar benennen, warum es den drei motorisierten Fraktionen wirklich geht. Der Titel könnte z.B. lauten: «Für freie Autofahrt, öV-Passagiere bitte warten und alle andere auch».
  2. Die Verkehrssicherheit wirklich ins Zentrum zu stellen, dann bräuchte der Titel nur eine kleine Anpassung: «Mehr Sicherheit im öV durch mehr Fahrbahn oder Kaphaltestellen».

Die Ausführungen der Regierung mit dem Antrag auf Nichteintreten zeigen, dass Mehrheitsentscheide einer politischen Behörde Fakten nicht einfach ausser Kraft setzen können, auch nicht für den IPV.

Die Fraktion der grünen ist für mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und wir gehen davon aus, dass eine breite Forderung für mehr Sicherheit mehrheitsfähig ist bzw. es sein müsste.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Schöbi-Altstätten legt seine Interessen als Vize-Präsident des TCS Sektion St.Gallen-Appenzell Innerrhoden offen. Auf die Motion ist einzutreten.

Wie sich bereits in der Beantwortung der Interpellation 51.20.79 «Haltestellen als separate Busbuchten – bestehen Umsetzungsprobleme?» gezeigt hat, gibt die Regierung unverhohlen wieder, was die Verwaltung zu tun gedenkt, was die Verwaltung zu tun gedenkt, sich nämlich bei den gesetzlichen Vorgaben lediglich an das zu halten, was nach ihrem Sinn ist. So lässt die Regierung breit auslegen, woran sie mehr Gefallen finden, als an einer konkreten Handlungsanweisung des Gesetzgebers, nämlich an verschiedenen anderen Interessen. Sie möchte nämlich unter allen, «teilweise entgegengesetzten Interessen» einfach jene herauspicken, welche ihr am besten Gefallen, in ihr Weltbild passen und dann als «beste Gesamtlösung» titulieren. Beim lesen der Motionsantwort drängt sich der Eindruck auf, die Verwaltung findet, der Gesetzgeber störe nur. Verbrämt wird das dann mit salbungsvollen Worten: «Der Entscheid für eine Busbucht oder für eine Fahrbahnhaltestelle wird stets einzelfallweise und mit Blick auf die beste Gesamtlösung gefällt», sodann, «die von den Motionärinnen geforderte Ergänzung des Strassengesetzes verhindert diese Interessenabwägung und damit die Realisierung der bestmöglichsten Lösung in zahlreichen Fällen».

Jetzt analysieren wir doch noch einmal die von der Verwaltung der Regierung in den Mund gelegten Behauptungen vor dem Hintergrund unserer demokratischen Staatsordnung und Gewaltenteilung. Volk und Parlament sind gesetzgebende Gewalt. Sie ordnen das Staatswesen, sie ordnen damit auch die Raumplanung, die Besiedelung, aber auch die Behindertengleichstellung, die Erschliessung, den öffentlichen Verkehr und das Strassenwesen sowie die Sicherheit deren Nutzer. Aufgaben der Exekutive, das heisst der Verwaltung und der von ihr gelenkten nachgeordneten Verwaltung ist es nun, die Rechtsetzung und den Willen des Souveräns anzuwenden. Das von der Regierung bzw. die von ihr der Verwaltung in den Mund gelegten Stellungnahme zäumen indes das Pferd von hinten auf und missachten so die Gewaltentrennung sowie die Grundsätze der Rechtsanwendung, wie wir sie in der Rechtsprechung und Lehre gerade für die ausführende Gewalt im Staat vorschreiben und im Ergebnis auch beschränken. Die Ausführung der Motionsantwort beschränkt sich dann auch nur darauf, nämlich die Interessenbetätigung, die Interessenabwägung und die Anwendung der Verhältnismässigkeit herauszustreichen. Gerade hier beginnt auch die irrige Auffassung der Motionsantwort:

  1. Das Ermessen der Verwaltungsbehörden ist dadurch definiert, dass hier der Gesetzgeber durch eine offene Formulierung eine Entscheidungsbefugnis überträgt. Das heisst, der Gesetzgeber überlässt der Verwaltung die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsfolgen. Das ist dann auch der Grund dafür, warum das Verwaltungsgericht bei seiner Rechtsanwendung nicht die Ermessensausübung überprüft, sondern nur bei einer Ermessensüberschreitung einschreitet – das zeigt die Regierung auf. Rechtswidrig und eine Gesetzesverletzung ist es, den vom Gesetzgeber zugewiesenen Entscheidungsrahmen zu überschreiten. Somit beschränkt die Gewaltenteilung den Handlungsspielraum der Exekutive.
  2. Regierung und Verwaltung rufen die Interessenabwägung an. Genau dies ist Teil der Rechtsanwendung im Rahmen ihres Ermessens, indem sie aus verschiedenen Rechtsfolgen auswählen müssen. Nur wenn der Gesetzgeber bereits den Rahmen abgesteckt hat, ist auch die eine Vorgabe des Souveräns und nach dem Legalitätsprinzip anzuwenden.
  3. Zu Recht verweist die Regierung auf die Verhältnismässigkeit. Dieser verfassungsmässige Grundsatz bleibt gewahrt, denn die Motion gibt in diesem Punkt für die Rechtsanwender klar wider. Separate Busbuchten sind grundsätzlich zu bauen und bestehen zu lassen, wenn nicht wesentliche zu erläuternde Gründe dagegen sprechen. Sie entnehmen damit den Grundsatz, aber auch die Ausnahmen dem zu erlassenen Gesetz und damit kann und muss die Exekutive auskommen.

Wenn der Gesetzgeber vorgibt, nach welchen Kriterien Öffentlicher Verkehr stattfindet und die Strassenraumgestaltung erfolgen soll, so hat er selber eine Entwertungsentscheid getroffen und so den Anwendungsbereich, in dem die Exekutive mit ihrer Verwaltung handeln soll, abgesteckt, begrenzt und vorweg entschieden. Über diesen gesetzlichen und gesetzten Wertekanon und dessen Rangfolge muss, kann und darf dann nicht mehr diskutiert werden. Der Gesetzgeber steckt den Rahmen ab und die Regierung und Verwaltung füllen ihn dann. Als Fazit bleibt bestehen: Die Rechtsinstitute des Ermessens, der Interessenabwägung und der Verhältnismässigkeit wurden entweder nicht verstanden oder aber bewusst ignoriert. Ich weiss nicht, was mich mehr beunruhigen soll.

Drei Bereiche werden immer wieder erwähnt, was Busbuchten angeblich entgegenstehen sollte: der Schutz der Behinderten, die Sicherheit und der Verkehrsfluss. Betrachten Sie diese berechtigten Anliegen im Detail, so werden alle Anliegen mit dem neuen Gesetz gewahrt, ja sogar besser umgesetzt. Im Einzelnen:

Behinderte: Die Vorschriften zur Gleichstellung und zum Schutz von Behinderten sind zwingend, damit auch Behinderte den Bus gut erreichen und einsteigen können. Wäre dies unmöglich, wäre dies gerade eine Begründung, welche im Einzelfall nach seriöser Abklärung gegen eine Busbucht sprechen könnte.

Sicherheit: Es ist viel gefährlicher, wenn Busse auf der Fahrbahn halten und trotzdem Velos, Motorräder, Mofas und Autos überholen. Es ist aber auch klar, sobald der Bus den Blinker setzt hat er Vorfahrt.

Verkehrsfluss: Die Aufgabe von Strassen ist die Verkehrsbewältigung. Die Bevölkerung ist auf den Transport und die Erreichbarkeit angewiesen. Busse müssen den Fahrplan einhalten können. Mit der konsequenten Einhaltung der Verkehrsregeln ergibt sich für Busbuchten ein flüssiger Ablauf. Stellen Sie sich aber auch vor, der Bus ist seinem Fahrplan voraus und muss nun auf der Fahrbahn einige Minuten halten – das ist sehr gefährlich. Stellen wir uns deshalb nicht selbst ein Bein, Busse halten zum Einsteigen und Aussteigen sicher, ja am Sichersten in einer Busbucht.

Für das anstehende Geschäft erscheint die Ausgangslage damit klar: Verwaltung und Regierung haben wie der Kantonsrat den Bürgern zu dienen. Wir wollen die Sicherheit im Strassenverkehr erhöhen, wir wollen einen klaren Grundsatz und transparente Bedingungen für Ausnahmen. Eine solche faire und transparente Gesetzgebung sind wird den schwächsten im Strassenverkehr, aber auch alle Nutzern des öffentlichen und privaten Verkehrs und der Erschliessung und Erreichbarkeit unserer Städte und Dörfer schuldig.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Dürr-Widnau (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Wir sind auch Mitmotionärin und Böhi-Wil hat bereits sehr vieles zur Entstehung des Geschäfts gesagt. Die inhaltliche Diskussion zu diesem Thema hat dieser Rat bereits im Geschäft zum 17. Strassenbauprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 im September 2018 geführt. Dieser Rat, also wir Kantonsrätinnen und Kantonsräte, haben der Regierung und der Verwaltung einen Auftrag erteilt, einen Rahmen gegeben, wie die Verwaltung die Umsetzung des 17. Strassenbauprogramms zum Thema «Haltestellen» durchzuführen hat. Bei der Diskussion damals ging es vor allem auch um zwei Wörter, was heisst «wenn möglich», wie ist das zu interpretieren? Der damalige Bauchef, Regierungsrat Marc Mächler, hat sich am 19. September 2018 wie folgt zur Interpretation geäussert, wie das die Regierung versteht: «Es werden Busbuchten realisiert bzw. beibehalten:

  • wenn die Sicherheit gewährleistet ist;
  • wenn die Funktionsfähigkeit des Verkehrssystems gewährleistet ist;
  • wenn die räumlichen Verhältnisse das zulassen.»

Sie sehen, hier wird das Wort «gewährleistet» verwendet. Wir haben in der Zwischenzeit zwei Antworten der Regierung auf eine Interpellation 51.20.79 «Haltestellen als separate Busbuchten – bestehen Umsetzungsprobleme?», wo es um die Umsetzungsproblematik zu den Haltestellen geht, und jetzt zu dieser Motion ein rotes Blatt der Regierung, worauf sie ebenfalls geantwortet hat. Wenn man diese zwei Antworten der Regierung liest, dann kommen natürlich schon Zweifel auf, ob die Verwaltung den Entscheid, den dieser Rat im September 2018 gefällt hat, nur zur Kenntnis nimmt oder auch wirklich umsetzt.

Auch ich persönlich habe im September 2018 dem Antrag nicht zugestimmt. Aber ich bin Demokrat genug um zu sagen, dass dieser Rat etwas entschieden hat, und dann kann es doch nicht sein, dass die Verwaltung diese Entscheide nicht so umsetzt, wie es der Kantonsrat bzw. schlussendlich auch der Gesetzgeber entschieden hat. Mit dieser Motion, Böhi-Wil hat es erwähnt, wird jetzt nochmals diese Präzisierung geprüft, so dass man das nun wirklich umsetzt und begründen muss, wenn man keine Busbuchten bauen kann. Es ist klar, dass das nicht überall möglich ist und es ist auch klar, die Sicherheit muss gewährleistet werden. Aber wenn man diese Antworten im Detail betrachtet, dann muss man sagen, man sucht Gründe, warum man keine Busbuchten machen muss.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Böhi-Wil (im Namen der Motionäre und der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Anlässlich der Beratungen des 17. Strassenbauprogramms 2019 bis 2023 verfügte der Kantonsrat, dass neue Haltestellen des öffentlichen Strassenverkehrs soweit möglich als separate Busbuchten gebaut werden. Es hat sich mittlerweile gezeigt, dass die Umsetzung dieser Weisung unbefriedigend ist, denn von den aktuell 281 so genannten projektierten und realisierten Haltekanten befinden sich auf einer Fahrbahn 205 und lediglich 76 sind Busbuchten. Es ist unserer Meinung nach fraglich, ob es bei den 281 Fahrbahnhaltestellen wirklich nicht möglich war, eine Busbucht zu erstellen. Die Regierung erwähnt in ihrer Stellungnahme, das der Verkehrssicherheit bei der Ausgestaltung von Bushaltestellen eine erhöhte Aufmerksamkeit zukommen muss. Das ist völlig unbestritten und selbstverständlich. Dann wird in der Stellungnahme eine Unfallstatistik aufgeführt, wonach sich im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 im Umfeld von Bushaltestellen im Kanton St.Gallen 30 Unfälle ereignet haben, davon 13 im Bereich von Busbuchten und 17 im Bereich von Fahrbahnhaltestellen. Die Regierung schliesst daraus, dass Busbuchten nicht generell sicherer seien als Fahrbahnhaltestellen. Diese Aussage ist zwar nicht falsch, aber eine Verdrehung der Tatsachen, denn eigentlich zeigt diese Statistik, dass Ein- und Aussteigen für die Passagiere auf Fahrbahnen gefährlicher ist, als in Busbuchten. Somit ist es auch im Interesse der Verkehrssicherheit mehr Busbuchten einzurichten.

In der Stellungnahme der Regierung heisst es weiter, die von den Motionärinnen geforderte Ergänzung des Strassengesetzes mit der Bestimmung, neue öV-Haltestellen grundsätzlich als Busbuchten zu gestalten, verhindere eine Interessensabwägung und damit die Realisierung der bestmöglichen Lösung in zahlreichen Fällen. Diese Aussage ist sehr fragwürdig, denn sie gibt den Motionsauftrag nur unvollständig wieder. Der Auftrag lauten nämlich wie folgt: «Neue öV-Haltestellen sind grundsätzlich als separate Busbuchten zu gestalten, wenn nicht wesentliche zu erläuternde Gründe dagegen sprechen.» Mit «wesentlichen Gründen» meinen wir genau die Gründe, die gemäss Antwort der Regierung bei der Gestaltung einer Haltestelle berücksichtigt werden sollen. Dazu gehört selbstverständlich die Prüfung im Einzelfall. Es geht keinesfalls um eine pauschale noch um eine absolute Regel ohne Ausnahme, wie man aufgrund der Stellungnahme der Regierung denken könnte. Sonderbar ist jedoch die Tatsache, dass trotz der Vorgaben zu den öV-Haltestellen im 17. Strassenbauprogramm nur 27 Prozent als Busbuchten geplant wurden. Somit hat sich die Vorgabe, die wir im 17. Strassenbauprogramm beschlossen haben, genau ins Gegenteil verkehrt. Die Haltung der Regierung lässt zwei verschiedene Schlüsse zu, entweder wird die Vorgabe bewusst zu Ungunsten der Busbuchten umgesetzt, oder die Vorgabe ist zu wenig klar und benötigt eine Präzisierung.

Mit Eintreten und Genehmigung der Motion bietet sich die Gelegenheit, die Thematik zu präzisieren. Die Regierung hätte eine Vorlage auszuarbeiten, in welcher die Frage: Haltestelle auf Fahrbahnen oder Busbuchten?, detailliert behandelt werden müsste. Somit müsste der gesamte Kantonsrat ein Interesse daran haben, dass auf die Motion eingetreten wird. Damit könnten wir auf der Basis einer regierungsrätlichen Botschaft darüber debattieren und entsprechende Bestimmungen präzisieren.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021