Geschäft: Biber-Schutzmassnahmen und Biber-Schäden
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.21.10 |
Titel | Biber-Schutzmassnahmen und Biber-Schäden |
Art | KR Motion |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Volkswirtschaftsdepartement |
Eröffnung | 19.4.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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19.4.2021 | Person | Erstunterzeichner/-in - Widmer-Mosnang | 27.6.2024 |
19.4.2021 | Person | Erstunterzeichner/-in - Huber-Oberriet | 23.11.2024 |
19.4.2021 | Person | Erstunterzeichner/-in - Rossi-Sevelen | 23.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.9.2021 | Wortmeldung | Rossi-Sevelen: zieht die Motion im Namen von Rossi-Sevelen / Huber-Oberriet / Widmer-Mosnang zurück. Unter den gegebenen Umständen und aufgrund des Versprechens, das uns der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes soeben gegeben hat, ziehen wir die Motion zurück. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Auch ich habe sehr grosses Verständnis für Ihre Anliegen, die sie vorgebracht haben. In der Motion wird ein Dreiklang von Massnahmen gefordert: Einerseits die Biberregulierung, aber auch Einzelschutzmassnahmen. Diese beiden Elemente sind, wie wir es bereits gehört, haben, im Bundesrecht geregelt. Ein weiterer Aspekt ist eine Entschädigung für Kosten rund um Biberschutzmassnahmen bzw. Ertragsausfälle, die aufgrund der Aktivitäten des Bibers entstehen. Die Entschädigungsregelung haben wir im kantonalen Jagdgesetz (sGS, 853.1; abgekürzt JG) und in der dazugehörigen Jagdverordnung (sGS 853.11; abgekürzt JV) in Art. 57 und folgende geregelt. Es ist sicher eine Tatsache, wenn wir auch die einzelnen Rednerinnen und Redner vielleicht auch räumlich verorten, dann ist sicher festzustellen, dass ein wesentlicher Teil der Bibelpopulation im Raum Rheintal, Werdenberg, teilweise Fürstenland festzustellen ist und dass dort natürlich die betroffenen Anstalten Meliorationswerke oder Landwirte eine höhere Konzentration haben, als vielleicht in anderen Regionen des Kantons. Es ist auch nicht wegzudenken – wir haben das auch in unserer Antwort festgeschrieben – dass z.B. die Melioration Rheinebene tatsächlich einen höheren Kostenteiler hat, wenn der Biber z.B. irgendwelche Leitungen, Rohre oder Werke zudeckt. Es wurde auch in den einzelnen Voten darauf hingewiesen, dass wir uns mit den Motionären ausgetauscht haben. Ich habe den Motionären zugesichert, dass das Volkswirtschaftsdepartement bereit ist, eine Aufwandentschädigung vorzunehmen, vor allem dort, wo bereits heute Pauschalbewilligungen erteilt worden sind, z.B. für die Dammregulierung. Diese Dammregulierungen erfolgen stets in Absprache mit den Grünen Verbänden und ich möchte an dieser Stelle den Grünen Verbänden recht herzlich für die gute Zusammenarbeit danken. Kurzum gesagt zuhanden des Parlamentes, aber auch zuhanden der drei Motionäre: Das Volkswirtschaftsdepartement ist bereit, einen Massnahmenkatalog auszuarbeiten, damit zumindest der Aufwand, der jetzt entsteht, auch entsprechend abgegolten wird. Selbstverständlich werden wir uns auch auf Bundesebene über die Fachdirektorenkonferenz entsprechend einbringen, aber ich denke, wir können das Thema auch direkt angehen. Ich möchte an dieser Stelle einen Hinweis anbringen: Wir werden in den nächsten Tagen die Vernehmlassung zur Revision des Jagdgesetzes eröffnen. Dort geht es zwar in erster Linie um eine Präzisierung der Jagdvergabe. Falls sich dann auch in der weiteren Diskussion rund um die Entschädigungen – trotz des Rückzugs, den Sie in Aussicht gestellt haben – Unzufriedenheit ergeben würde, dann ist es immer noch möglich, auch in diesem dann laufenden Gesetzgebungsprozess allenfalls die Frage der Entschädigung nochmals anzuschauen. Wenn Sie einen Rückzug anstreben, bin ich Ihnen natürlich nicht böse, aber ich bin auch Demokrat genug, wenn Sie sich für einen anderen Weg entscheiden. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich lege meine Interessen als Co-Präsidentin des WWF St.Gallen offen. Die Motion thematisiert die zunehmenden Konflikte aufgrund der Biberansiedlung. Einerseits gestaltet der Biber durch das Bauen von Dämmen, Kanälen und Bogen sowie das Fällen von Bäumen die Landschaft in gewässernähe massgebend, schafft so eine grosse Vielfalt an neuen Lebensräumen und spielt eine wichtige Rolle für die Biodiversität am und im Gewässer. Die Beliebtheit des Biberpfades in Oberbüren zeigt zudem, dass eine breite Bevölkerung dem Biber als Mitbewohner grosses Interesse an seiner Lebensweise entgegenbringt und seine Leistung zum Erhalt der Biodiversität anerkennt. Andererseits ist es nicht zu leugnen, dass die wachsende Population Schäden an Forst und Landwirtschaft verursacht. Wir können uns gut vorstellen, dass die Ressourcen des Amts für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) durch zahlreiche Telefonate und Anfragen stark gefordert sind. Die Motion verlangt, dass geschädigte Landwirte, Pächter oder Grundeigentümer selbstständig Massnahmen ergreifen und/oder Entschädigungen einfordern können. Dieses Vorgehen wäre bundesrechtswidrig, da Landwirte direkt, das heisst ohne rekursfähige Verfügung des Kantons keine Massnahmen ergreifen können. Wir haben dies bereits mehrfach gehört. Der Kanton hat nicht die rechtliche Befugnis, eigene Wege zu gehen. Auch sind bereits heute Standardabläufe implementiert, sodass die Massnahmenplanung zwischen ANJF und Grundeigentümer möglichst effizient erfolgen kann. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die nationalen Umweltverbände bereits während der Revision des Jagdgesetzes darauf hingewiesen haben, dass die Entschädigungsfrage auf Bundesebene zu lösen ist. Ich möchte mich meiner Vorrednerin anschliessen, es wäre sinnvoll, wenn die Regierung in dieser Frage in Bern etwas Druck machen könnte. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Schmid-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Der Biber ist ein einheimisches Wildtier, das unter eidgenössischem Schutz steht und das offenbar vor allem im Rheintal wieder heimisch geworden ist. Im ganzen Kanton soll es wieder 92 Biberreviere geben. Dass es in unserer engen Kulturlandschaft, in der sich die Natur nur noch bedingt frei entwickeln kann, immer wieder zu Konflikten zwischen Wildtieren und der menschlichen Nutzung der Landfläche kommt, ist offensichtlich. Dieselben Konflikte kennen wir ja auch bei anderen Wildtieren, z.B. dem Wolf und dem Luchs. Damit die Schutzmassnahmen eher akzeptiert werden und nicht die Bauern alleine die Last der von den Wildtieren, in diesem Fall dem Biber, verursachten Schäden tragen müssen, gibt es Entschädigungszahlungen durch den Bund und Kanton. Der Bund bzw. der Kanton entschädigt aber nur Schäden an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen und an Nutztieren und nicht an Infrastrukturbauten. Wir haben es soeben auch gehört. So haben wir ein gewisses Verständnis für die Motionäre, die auch die Schäden an Infrastrukturbauten rückvergütet haben wollen. Dies würde auch einer besseren Akzeptanz des Schutzgedankens des Bibers dienen. Der Kanton St.Gallen soll sich deshalb beim Bund dafür einsetzen, dass die Entschädigung für Biberschäden ausgedehnt wird, denn eine Entschädigung von Schäden, verursacht durch bundesrechtlich geschützte Arten wie dem Biber muss aus unserer Sicht auf nationaler Ebene im Bundesgesetz geregelt werden und nicht auf Kantonsebene. Leider vertrödeln unsere Politiker auf Bundesebene eine vom Volk gestützte Anpassung des eidgenössischen Jagdgesetzes mit verbesserten Arten- und Landschaftsschutz und eben auch verbesserten Entschädigungen bei den Schäden und Wildtieren. Da wäre es sicher gut, wenn der Kanton ein bisschen nachhelfen oder Druck machen könnte. Kein Verständnis haben wir für die Forderung nach einer Lockerung des Schutzes für den Biber. Der Biber gehört zu unseren Gewässern und soll dort auch seinen Lebensraum finden und gestalten können. Wir sind sehr froh, dass die Regierung die Kompetenz für das Entfernen von Biberdämmen nicht an die Gemeinden delegieren kann oder will. Wir können die Aussage der Regierung zum Konzept «Biber Schweiz» sehr gut nachvollziehen und wir begrüssen die Unterstützung der betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit Beratung. Wenn Sie dieser Motion zustimmen, dann nehmen Sie in Kauf, dass der Jagdpachtzins ansteigen wird, da die Entschädigung für Wildtiere gemäss Jagdgesetz mehrheitlich aus dieser Kasse kommt. Ebenso würden Sie Gesetze missachten, da der Biber und dessen Lebensweise, nämlich eben Dämme bauen, auch nach Bundesgesetz geschützt ist, geht es nicht, dass die Kompetenz zur Entfernung von Biberdämmen an die Gemeinden delegiert wird. Auch die biberfreien Zonen wären bundesgesetzwidrig. Ich bitte Sie, dies zu berücksichtigen. Wir danken der Regierung für die ausführliche Antwort und können ihre Argumentation gut nachvollziehen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Sennhauser-Wil (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Die Antwort der Regierung hat mich als Mitmotionär enttäuscht. Deshalb habe ich ein energisches Votum vorbereitet, welches jetzt hoffentlich überflüssig wird. Zudem habe ich es im Sinn der Effizienz stark gekürzt. Ich verzichte auch auf emotionale Äusserungen, solche wurden ja genügend vorgebracht. Dass der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes unseren Unwillen gespürt hat und wir heute Morgen in einer Besprechung auf direktem, unkompliziertem Weg versucht haben, eine Lösung zu finden, freut mich sehr und es ehrt ihn. Die jetzige Situation mit der ungelösten Entschädigung für Biberschäden an Meliorationen und Strassen wäre im leider abgelehnten eidgenössischen Jagdgesetzes letzten Herbst geregelt worden. Also wurde das Problem ja offensichtlich erkannt. Diese Entschädigung ist ja eigentlich Bundessache und es wird jetzt sicher wieder einige Jahre dauern, bis von dort eine Lösung kommt. Der Biber ist geschützt und darf nicht reguliert werden. Dies führt jedes Jahr zu mehr ungedeckten Kosten und Arbeit für die Grundeigentümer. Das ist Fakt. Diesen unverschuldeten Zustand finden wir nicht tolerierbar. Ich hoffe, dass sich das Volkswirtschaftsdepartement wie versprochen einsetzt und seinen Spielraum möglichst ausnutzt. Falls das Votum des Regierungsrates in diesem Sinne ausfällt, ziehen wir die Motion zurück. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Bosshard-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Die Wiederansiedlung des Bibers ist eine der grössten Erfolgsgeschichten des Schweizer Naturschutzes. Der einst vom Menschen ausgerottete Biber ist erfreulicherweise auch im Kanton St.Gallen auf dem Vormarsch. Der Biber ist genauso streng geschützt, wie seine Bauten, mit denen er neue Lebensräume gestaltet und damit einen wertvollen Beitrag zur Förderung der Biodiversität leistet. Das haben wir schon von Pool-Uznach gehört. Der Vergleich mit dem Krokodil hinkt hinterher, weil dieses wahrscheinlich nicht sehr viel für die Biodiversität leistet. Dort, wo der Mensch das Land bis unmittelbar an Gewässer nutzt, kann es aber auch zu Konflikten kommen. Da der Biber seine Aktivitäten meist auf einen schmalen Streifen entlang der Gewässer beschränkt, könnten die meisten Konflikte vermieden werden, indem den Fliessgewässern der nötige Raum zugesprochen wird oder auf einem ausreichend breiten Streifen entlang der Gewässer keine intensive Landwirtschaft betrieben oder keine Infrastrukturen gebaut werden. Anstatt den Biber nun ins Visier zu nehmen, müssen wir in erster Linie weitgehend konfliktfreie Lebensräume für den Biber schaffen. Falls dennoch ernsthafte Konflikte entstehen, steht der kantonalen Wildhut ein breites Massnahmenpaket zur Verfügung, um das Zusammenleben von Mensch und Biber zu entschärfen. Wie die Regierung in ihrer Antwort festhält, gab es bis heute keine untragbaren Schäden oder unlösbare Probleme mit dem Biber. Der Vollzug unter dem Leitspruch «Verhütung vor Vergütung» funktioniert im Kanton St.Gallen, wie es scheint ganz gut und effizient. Es musste bisher auch noch kein einziger m² Landwirtschaftsland wegen dem Biber aufgegeben werden und auch die Kläranlagen und Hochwasserentlastungen erfüllen trotz der Rückkehr des Bibers ihren Zweck. Der springende Punkt ist, dass der Umgang mit dem Biber auf nationaler Ebene geregelt ist. Eingriffe an Biberdämmen und -bauten sind nur zulässig, wenn diese der Vermeidung erhebliche Schäden einer erheblichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dienen. Massnahmen, die eine wesentliche Beeinträchtigung des Lebensraums darstellen, dürfen nur aufgrund einer kantonalen Verfügungen ergriffen werden, die einer vorgängigen Interessenabwägung unterliegt. Diese Interessenabwägung muss zwingend bestehen bleiben und kann auch nicht an Gemeinden oder Grundeigentümerinnen delegiert werden. Man kann sich nicht vorstellen, was passieren würde, wenn Grundeigentümer selber entscheiden, welche Massnahmen sie ergreifen würden. Ja, dieses Vorgehen wäre auch eben nicht gesetzeskonform und zielführend, weil es ja auf nationaler Ebene geregelt ist. Das Bibermanagement braucht professionelle Lösungen, und dies ist bereits heute gewährleistet. Wie die Motionäre aber richtigerweise erkannt haben, sind Schäden an Infrastrukturen aktuell nicht abgeltungsberechtigt. Hierzu müssen wir aber keine kantonalen Rechtsgrundlagen für eine vollumfängliche Entschädigung durch den Kanton schaffen. Wie bereits bei der Revision des Jagdgesetzes vorgesehen war, soll auch dies auf nationaler Ebene geregelt werden, mit einer Kostenbeteiligung von Bund und Kanton zu jeweils 50 Prozent. Es gilt also nur abzuwarten, was auf Bundesebene passiert. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Pool-Uznach (im Namen einer Mehrheit der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. «Bejagt, ausgerottet und verschwunden» - zum Verhängnis wurde dem Biber unter anderem der Erfindungsreichtum der katholischen Kirche bezüglich Fleisch in Fastenspeisen. Papst Gregor I. verbot im Jahr 590 das Essen von warmblütigen Tieren während der Fastenzeit und am 5.Wochentag, dem Freitag. Die Kirche hat dann am Konstanzer Konzil entschieden, dass der Biber, weil er wie ein Fisch im Wasser lebt, auch in Fastenzeiten gegessen werden darf. Deshalb landete der Biber oft als sogenannten Fleischersatz auf dem Teller. Der Biber wurde dann in den 1970er Jahren legal und auch illegal wieder angesiedelt. An der erfolgreichen Ansiedlung und dem gesicherten Bestand freuen sich viele Gesichter. Der Biber sorgt als Tier per se, aber auch durch sein Habitat, zu einer Zunahme der Biodiversität. Er ist ein Landschaftsgestalter für die Artenvielfalt. Mit seiner Bautätigkeit verändert der Biber aber auch land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Ebenfalls dringt er in für ihn geeignete Infrastrukturen an Gewässern ein. Die FDP zeigt Verständnis für Schäden und Aufwände, die im Zusammenhang mit Biber entstehen – sieht aber auch die Seite des Bibers. Biberschäden nehmen zu und sollten höher als bis anhin entschädigt werden. Oder gäbe es für die durch den Biber vernässte und dadurch landwirtschaftlich weniger nutzbare Fläche eine Möglichkeit durch GAöL-Naturschutzverträge eine sinnvolle Lösung zu finden? Vermehrt finden sich nun auch Biberbauten in wichtigen Infrastrukturen an Gewässern, wie z. Bsp. in Wasserschächten. Auch hier sollte rechtzeitiges Handeln und Aufwandentschädigung möglich sein. Wie die Regierung ausführt, ist «Verhütung vor Vergütung» rechtlich zwingend. In Art. 48ter des Jagdgesetzes (sGS, 853.1; abgekürzt JG) sind Selbsthilfemassnahmen für Selbstbetroffene aufgelistet. Da es sich beim Biber um ein bundesrechtlich geschütztes Tier handelt, ist die Umsetzung von Schutzmassnahmen viel komplexer, als bei jagdbaren Wildtieren. Eine Schadensverhütung durch Eingriffe an Dämmen und Wohnbauten des Bibers dürfen nur nach dem Gang über mehrere Instanzen vorgenommen werden. Dies hat sicher seine Berechtigung. Es zeigt jedoch auch auf, wie aufwändig einige Schutzmassnahmen sind und dadurch ein pragmatisches praktisches Handeln verhindert wird. Beiträge an Schutzmassnahmen sind somit angebracht. Über welches Instrument Entschädigungen und Schutzmassnahmen abgegolten werden, wäre zu klären. Die FDP befürwortet schlanke Abklärungen und kurze effiziente Wege. So wünschen wir es auch beim Umsetzen von Schutzmassnahmen von Biberschäden. Die Kompetenzerteilung bei Biberschutzmassnahmen läuft über mehrere Instanzen und ist im Bundesgesetzt geregelt. Ob diese Kompetenzregelung auf kantonaler Ebene neu geregelt werden kann, ist jedoch rechtlich fraglich. Zum dritten und letzten Punkt der Motion: Heute hat der Biber in der Schweiz keinen natürlichen Feind mehr. Die Wahrscheinlichkeit einer ungehaltenen, übermässigen Vermehrung dieser grossen Nagetiere besteht durchwegs. Deshalb ist die FDP mehrheitlich der Ansicht, dass bei einer Überpopulation im Kanton eine Regulation der Biberpopulation analog anderen geschützten Wildtiere angestrebt wird. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Huber-Oberriet: Der Biber ist ein schönes Tier und der Biber gefällt mir auch persönlich, aber er hat seinen Lebensraum nicht mehr, nistet sich teilweise an Orten ein, wo man ihn nicht brauchen kann. So hat er z.B. in jüngster Zeit ein 80er-Rohr zugemacht und unter dem Schacht seine Wohnung eingenistet. Das geht einfach nicht, weil das Meteorwasser Schäden an Gebäuden anrichtet, nicht nur an landwirtschaftlichen Flächen. Deshalb könnten Häuser und Keller überschwemmt werden. Es ist klar, es gibt Biber, welche nicht stören, diese dürfen auch weiterhin Bäume fällen, ohne dass die Förster eine Schlagbewilligung gibt. Darüber müssen wir nicht diskutieren. Aber stellen Sie sich einmal vor, wir würden zehn Krokodile im Zürichsee aussetzen und diese schützen. Das würde auch Probleme geben. Die Krokodile hätten sicher Platz, aber es würde auch Nebenerscheinungen geben. Mir scheint es wichtig, dass vor allem die Schäden bezahlt werden. Die Regierung schreibt in ihrer Antwort: «Die Melioration der Rheinebene ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt.» Das stimmt. Aber die Perimeterbeiträge werden nicht vom Kanton, sondern von privaten Grundeigentümern bezahlt und das waren in den letzten zwei Jahren 80'000 pro Jahr, Tendenz zunehmend. Ich kann es offen sagen, wir haben heute Morgen mit dem Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, Regierungsrat Tinner, das Gespräch gesucht. Ich glaube, wenn er als Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes gewisse Zugeständnisse macht, könnten wir über einen Rückzug der Motion diskutieren. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Rossi-Sevelen: legt seine Interessen als Mitglied der Ortsverwaltung Sevelen offen. Nach den ganzen Steuer- und Corona-Debatten ein kleiner Ausflug in die Fauna unseres Kantons. Ich spreche als Teil der Motionäre sowie Mitglied der SVP-Fraktion, welche ich vertreten darf. Die Geschichte über die Bestände des Bibers in der Vergangenheit muss ich Ihnen hier nicht wiedergeben. Sie kennen sie. Vielmehr müssen wir uns mit den aktuellen Beständen der Biberpopulation beschäftigen, welche an neuralgischen Punkten im Kanton zu gewissen Herausforderungen führen. Denn wo der Biber nagt und gräbt, verändert er die Landschaft. Dies kann an einigen Orten zu neuen Landschaftsbildern führen, aber ebenso weitreichende negative Folgen haben und die entsprechenden Gemeinden und vor allem die Grundeigentümer dementsprechend beschäftigen. Weiter muss hinzugefügt werden, dass eine natürliche Regulation des Biberbestandes durch Ausbleiben der natürlichen Feinde weitestgehend nicht stattfinden und die Population an neuralgischen Stellen rasant anwächst. Die Ansicht bezüglich der Erheblichkeit der Schäden geht innerhalb der Gemeinden und die Eigentümer sehr weit auseinander. Während Naturschutz und Ökologie die Aktivität des Bibers begrüssen, fühlen sich an Bach angrenzende Bewirtschafter zunehmend bedrängt. So ist nicht immer nur der Wald betroffen, sondern in meiner Region immer mehr auch Gemüsebauern. Weiter können wir bereits negative Folgen in Bezug auf Hochwasserschutz oder die Ableitung von Regenwasser feststellen bzw. beobachten, da der Biber oftmals Abflussrinnen, Drainagen- und Kanalisationsrohre mit seinen Bauten verstopft und als Gehäuse nutzt. Den Motionären und der SVP-Fraktion ist es ein Anliegen, in dieser Sache einen Schritt nach vorne zu gehen und die Problematik der Anwesenheit des Bibers aktiv anzugehen, bevor zunehmende negative Folgen ihre Auswirkung zeigen. Vor diesem Hintergrund wollen wir die Regierung einladen, eine kantonale gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die Kosten für Schäden, die der Biber beim Bau seiner Anlagen an Infrastrukturen, Wald und landwirtschaftlichen Kulturen verursacht, ganz zu übernehmen. Um die Kosten von Schäden möglichst gering zu halten, sollen die betroffenen Gemeinden, Bewirtschafter sowie Werk- und Grundeigentümer mit Beiträgen unterstützt werden. Biberschutzmassnahmen auszurichten und die Kosten teilweise zu übernehmen, ist ein Hauptanliegen unserer Motion. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |