Geschäft: E-Collecting: Hat die Regierung die Konsequenzen im Griff?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.21.44
TitelE-Collecting: Hat die Regierung die Konsequenzen im Griff?
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung19.4.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 19. April 2021
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 24. August 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
17.8.2022Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
22.9.2021Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Unsere Fraktion steht der Einführung von E-Collecting grundsätzlich positiv gegenüber. Wir müssen dabei aber wirklich ganz genau hinschauen und dürfen nichts überstürzen. Denn E-Collecting hat ein gewisses Potenzial, das heute gut eingespielte und austarierte demokratische Kräftespiel aus den Fugen zu bringen.

Mit unserer Interpellation wollten wir deshalb in Erfahrung bringen, ob sich die Regierung der Risiken von E-Collecting bewusst ist und ob die Regierung bereit ist, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Überlastung des politischen Systems zu vermeiden. Ganz sicher sind wir uns dessen auch nach der schriftlichen Antwort der Regierung nicht.

So ist z.B. die Aussage, dass sich heute nicht abschätzen lasse, ob E-Collecting zu mehr Initiativen und Referenden führen werde, etwas gar blauäugig. Man braucht wahrlich kein promovierter Politologe zu sein, um zu erkennen, dass es mehr Initiativen und Referenden gibt, wenn man die Hürden für das Sammeln von Unterschriften senkt. Mehr Initiativen und Referenden kann man wollen oder nicht, aber zu behaupten, man könne keine Prognose machen, ist wenig plausibel.

Doch die Regierung nimmt die scheinbar offene Prognose zum Anlass, die bereits bestehenden Vorgaben für Initiativen und Referenden unverändert zu lassen. Bis auf Weiteres sollen weder die notwendigen Quoren erhöht noch die Fristen für das Sammeln der Unterschriften verkürzt werden. Aus einer demokratiepolitischen Perspektive sind aber genau diese Vorgaben der springende Punkt und letztlich auch wichtiger als die technische Umsetzung der elektronischen Identifikation – eine Herausforderung, für die aber offenbar ein viel grösserer Aufwand betrieben wird.

Dass sich die Regierung zu einer sogenannten Fixanteillösung bekennt, ist zu begrüssen. Dass sie aber von Anfang an ermöglichen will, dass 50 Prozent aller Unterschriften elektronisch eingereicht werden dürfen, ist ziemlich forsch. Für eine Einheitsinitiative oder ein Gesetzesreferendum müssen also kantonsweit bei 320'000 Stimmberechtigten nur noch 2'000 handschriftliche Unterschriften gesammelt werden. Für den Rest genügen ein paar Klicks auf dem Handy. Dass dies eine sehr deutliche Senkung der heutigen Hürden darstellt, ist jedem klar, der schon einmal Unterschriften auf der Strasse gesammelt hat. Zudem scheint sich die Regierung der Problematik, die das gewerbsmässige bzw. bezahlte Sammeln von Unterschriften mit sich bringt, nicht bewusst zu sein.

Und dass der Kanton St.Gallen bei der elektronischen Identifikation auf eine eigene Lösung setzen will, ist nicht ohne Risiko. Die Volksabstimmung über das E-ID-Gesetz hat gezeigt, wie kritisch selbst Lösungen gesehen werden, die an sich breit im Einsatz sind. Hier stattdessen auf eine eigene Lösung zu setzen, wirft doch einige Fragen auf. Aber lustigerweise gibt es ja selbst in diesem Rat Personen, die E-Collecting wollen, aber E-Voting oder die E-ID ablehnen.

Wir möchten die Regierung bitten, sich die angemerkten Punkte zu Herzen zu nehmen.





Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021