Geschäft: Zugangserleichterung für IPV-Anspruch für Menschen mit Einschränkungen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.21.43 |
Titel | Zugangserleichterung für IPV-Anspruch für Menschen mit Einschränkungen |
Art | KR Interpellation |
Thema | |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 19.4.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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19.4.2021 | Person | Erstunterzeichner/-in - Schulthess-Grabs | 21.11.2024 |
19.4.2021 | Person | Erstunterzeichner/-in - Pappa-St.Gallen | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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21.9.2021 | Wortmeldung | Schulthess-Grabs: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden. Vielleicht ist das die Antwort auf unsere Motion, warum IPV-Gelder nicht ausgeschöpft werden. Vielen Dank für die Botschaft der Regierung vom 6. Juli 2021. Mit Genugtuung nehmen wir zur Kenntnis, dass die Regierung im Jahr 2022 Verbesserungen bei der ordentlichen IPV vorsieht – vielen Dank. Die Summe der Prämienverbilligungen in St.Gallen liegt unter dem gesetzlichen Minimum. Dies hat sicherlich nicht damit zu tun, dass wir weniger Berechtigte haben als in anderen Kantonen. Die Frage ist: Handelt es sich hier um ein administratives Problem? Vor zwei Jahren hat sich das Stimmvolk für einen Ausbau von zusätzlichen Mitteln für den Bezug von IPV-Gelder ausgesprochen. Ein Betrag in Millionenhöhe wurde folgedessen nicht an die Bedarfsgruppe ausgerichtet. Unsere Befürchtungen, dass Menschen mit psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen oder Menschen in schwieriger Lebenslagen teilweise nicht in der Lage sind, ihren Anspruch geltend zu machen, haben uns sehr viele Fachleute bestätigt. Die nötigen Fristen einzuhalten, stellen einen zusätzlichen Stolperstein dar. Wer seinen Antrag nicht innerhalb der Frist einreicht, verliert den Anspruch für das laufende Jahr. Ein unnötiger Stolperstein. Ich erlaube mir eine Anmerkung aus meiner Berufspraxis: z.B. depressiven Menschen öffnen ihre Post nicht mehr. Unsere Recherchen haben ergeben, dass die Bedarfsgruppe, also genau diese Menschen, die diese Unterstützung am meisten brauchen, die gesetzlichen IPV-Gelder nicht erhalten. Aufgrund vorliegender Steuerdaten könnten die bedarfsberechtigte Personen ermittelt werden und somit auch ein vereinfachter Zugang ermöglicht werden. Revisionen, wie sie in den staatlichen Versicherungen praktiziert werden, können hier genauso angewendet werden. Doch leider sieht die Regierung keinen Bedarf, Menschen beim beantragen von IPV-Geldern zu unterstützen. Es scheint, dass die Regierung im Gegenteil froh ist, dass die Ansprüche geltend gemacht werden – vielleicht eine Unterstellung. Wir sind jedoch davon überzeugt, dass ein Support nicht nur den bedarfsberechtigten Personen zugutekommt. Kann eine Person seine Krankenkassenprämien nicht leisten, wird das Sozialamt bzw. die Gemeinde künftig die entsprechenden Verlustscheine zu begleichen haben. Die erfolglose schwarze Liste beweist, dass viele Menschen davon betroffen sind. Diese Liste wurde zum Glück nun abgeschafft, doch das Problem besteht und muss angegangen werden. Dass es auch bessere Lösungen gibt, zeigen andere Kantone. Die Gemeinden sollten in Zukunft bestrebt sein, ihre Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten auszubauen und dafür das nötige Fachpersonal aufzubieten, damit Betroffene frühzeitig Unterstützung erhalten, noch bevor ein schwerer abbaubarer Schuldenberg entsteht. Die vielen Rückmeldungen aus der Bevölkerung, die wir nach der Einreichung des Vorstosses erhalten haben, beweisen, dass es ein echtes Anliegen ist und von einer breiten Bevölkerungsschicht gutgeheissen ist. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |