Geschäft: Die GVSG als Unterstützerin bei Wasserbauprojekten
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 43.21.01 |
Titel | Die GVSG als Unterstützerin bei Wasserbauprojekten |
Art | KR Postulat |
Thema | |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 19.4.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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19.4.2021 | Person | Erstunterzeichner/-in - Müller-Lichtensteig | 23.11.2024 |
19.4.2021 | Person | Erstunterzeichner/-in - Broger-Altstätten | 23.11.2024 |
19.4.2021 | Person | Erstunterzeichner/-in - Brändle-Bütschwil-Ganterschwil | 27.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
22.9.2021 | Eintreten | 10 | Zustimmung | 95 | Ablehnung | 15 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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22.9.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 95:10 Stimmen bei 2 Enthaltungen nicht auf das Postulat ein. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Regierungsrat Fässler: Auf das Postulat ist nicht einzutreten. Ich muss sie bitten, dieses Postulat abzulehnen. Ich tue dies zum einen als Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes, aber indirekt auch in meiner Funktion als Verwaltungsratspräsident der GVSG. Wir haben die Zuständigkeiten im Wasserbau vor einem Jahr sehr intensiv diskutiert. Wir sind zur Auffassung gelangt, dass es richtig ist, hier Gemeinden und Kanton je nach Gewässer in die Pflicht zu nehmen für den Flächenschutz und wie haben es den Gemeinden ermöglicht, wenn sie wollen, im Rahmen der Verhältnismässigkeit über Perimeter diejenigen Grundeigentümer an diesen Kosten zu beteiligen, welche davon profitieren. Also jenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, wenn es die Gemeinde denn will, diesen Mehrwert nicht einfach zu schenken, sondern zu sagen, wir werten jetzt die Liegenschaft auf, aber man muss einen Teil selber beitragen. Das war die Mechanik, auf die wir uns letztes Jahr geeinigt haben. Und jetzt ist es natürlich bequem, vor allem in jenen Gemeinden, wo man beabsichtigt, auf dieser Perimeterbeiträge zu verzichten, zu schauen, ob es jetzt nicht noch einen Dritten geben könnte, der einem diese neue Last abnehmen könnte. Es ist naheliegend, dann zu sagen, ja, die GVSG hat eigentlich auch ein Interesse daran, dass der Wasserbau wirklich funktioniert – das ist tatsächlich so, aber er ist nicht zuständig für den Wasserbau und es wäre auch unsolidarisch, wenn man sie nun dazu zwingt (wenn es dann rechtlich überhaupt zulässig wäre). Wenn ich hier in St.Gallen als Hauseigentümer meine Prämien bezahlen, dann mache ich das, damit mein Objekt, wenn es irgendeinen Schaden gibt, diesen Schaden ersetzt erhält. Ich will doch damit nicht den Wert vom Grundeigentum im Rheintal oder im Toggenburg usw. eines mir Unbekannten finanziell mit unterstützen bzw. beitragen, dass sich dieser Wert verändert und erhöht. Das ist einfach nicht Sache einer Versicherung. Ich muss Sie daher aus ganz grundsätzlichen Überlegungen bitten, auf dieses Postulat nicht einzutreten. Es macht auch keinen Sinn, hier breite Überlegungen zu machen. Es strapaziert das Versicherungsprinzip massiv, wenn Personen, die nicht an Gewässern leben, vielleicht für dieses Grundstück auch mehr bezahlt haben, zur Werterhöhung von Grundstücken, die geschützt werden müssen, Beiträge leisten zu müssen. Die Prämien wurden angesprochen. Es ist so, dass der Verwaltungsrat selbstverständlich die Prämien laufend überprüft, auch komplexeste Berechnungen anstellen lässt, um zu eruieren, was wir konkret an Geld brauchen, um unseren gesetzlichen Verpflichtungen in all diesen Bereichen nachkommen zu können. Es trifft auch zu, dass wir sehr gute Jahre hatten, zum Teil war auch der Schadensverlauf gut, aber die GVSG profitiert vor allem von den Finanzmärkten. Der grösste Prämienbezahler ist nicht etwa die einzelne Hauseigentümerin, bzw. der einzelne Hauseigentümer, sondern das sind die Finanzmärkte. And aus diesem Grund haben wir dieses Jahr ja auch einen Prämienrabatt von stattlichem 40 Prozent gewährt. Wir sind aktuell daran, zu schauen, ob wir unser Prämiensystem überarbeiten sollen. Es geht dabei nicht nur um generelle Senkungen. Das wäre, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, ein denkbarer Weg, sondern wir beschäftigen uns aktuell auch mit der Frage, ob die aktuellen Unterscheidungen in den Gebäudekategorien, welche einen Einfluss auf die Prämien haben, allenfalls einmal angepasst werden müssen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf das Postulat ist nicht einzutreten. Ich kann mich Locher-St.Gallen anschliessen. Die Argumente wurden weitgehend ausgeführt. Wir können ihnen folgen, namentlich nach den Argumenten meines Vorredners aus der FDP-Fraktion. Ein Argument ist vielleicht ein bisschen untergegangen, wieso die GRÜNE-Fraktion diesen Vorstoss nicht unterstützen wird, weil er in der eigentlichen Sache, nämlich im Umgang mit Überschwemmungen und Starkniederschlägen nichts bringen wird. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Locher-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf das Postulat ist nicht einzutreten. Ich habe vorhin versehentlich nur im Namen des HEV des Kantons St.Gallen gesprochen. Für einmal waren mir die Verbandsgeschäfte näher als die Parteigeschäfte, aber die FDP-Fraktion ist der gleichen Meinung und die Begründung ist auch die gleiche. Ich bitte Sie das einfach zur Kenntnis zunehmen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Hüppi-Gommiswald (im Namen der SP-Fraktion): Auf das Postulat ist nicht einzutreten. Mit diesem Postulat soll die Regierung eingeladen werden, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die GVSG unter dem Titel «Prävention» Beiträge an Gemeindegewässer und allgemeine Gewässer bei Wasserbauprojekten entlasten könnte. Mit einer allfälligen Unterstützung der GVSG bei Wasserbauprojekten würde der Grundsatz der Aufgabenteilung der öffentlichen Hand und der Gebäude- und Grundeigentümerinnen und -eigentümer aufs äusserste strapaziert. Es müsste ein Systemwechsel vollzogen werden. Der Einsatz von Prämiengeldern, welche für den Schutz der Gebäude erhoben wurden, sind auch für diese wieder einzusetzen. Eine Perimeterbeteiligung an Wasserbauprojekten öffnet Tür und Tor für weitere Begehrlichkeiten auf die Finanzmittel der GVSG – dies lehnen wir ab. Das Thema der des Perimeters wurde anlässlich der Beratungen des Wasserbaugesetzes hier in diesem Rat ausgiebig diskutiert und auch entschieden. Die Ausrichtung und die Höhe eines Perimeterbeitrags richtet sich nach dem entstehenden Mehrwert für das betroffene Grundstück. Wenn nun alle Grundeigentümerinnen und -eigentümer mit ihren Prämien den Mehrwert eines einzelnen Grundstücks mitfinanzieren sollen, so ist dies unsolidarisch und somit abzulehnen. Durch einen Ausbau des Hochwasserschutzes erfahren Grundstücke einen Mehrwert und dieser Mehrwert ist gemäss den Bestimmungen eines allfälligen Perimeters durch die Grundeigentümerinnen und -eigentümer selber zu finanzieren, da diese auch die einzigen Nutzniesser sind. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Broger-Altstätten legt seine Interessen offen als Angestellter einer Privatversicherung mit Erfahrung in Schadenfällen. Auf das Postulat ist einzutreten. Eigentlich haben mich die Voten der Vorredner etwas beruhigt, denn wir sprechen ja von einem Antrag für ein Postulat und trotzdem werden sehr viele Spekulationen, wie es dann sein wird, wenn es umgesetzt wird, wie das Geld fremd investiert wird, gehalten. Das beruhigt mich, das bedeutet nämlich, dass die Argumente etwas fehlen. Es gibt wie beim Kopfweh zwei Varianten: Man kann das Kopfweh mit einer Tablette behandeln oder man kann die Ursache von Kopfweh behandeln. Hier befinden wir uns in der gleichen Thematik. Man kann das Gebäude schützen, das bezahlt die GVSG teilweise auch, was auch richtig ist. Oder man kann in die Ursache Geld investieren, in den Hochwasserschutz und dort die nötigen Sicherungsmassnahmen unterstützen, damit sich die Gefahrenkarte ändert und die einzelnen Gebäude gar keine Objektschutzmassnahmen mehr benötigen. Wenn die Regierung schreibt, es werden auch Infrastrukturanlagen unterstützt, dann ist das schlichtweg, wenn man es schlussendlich in einer Beitragssatzberechnung macht, ein falscher Vorwurf. Am Schluss besteht ein Wasserbauprojekt. Es gibt Kosten die der Bund und der Kanton bezahlt, dann gibt es Nettokosten und anhand dieser Kosten kann man Beiträge berechnen. Das machen die Privatversicherer schon seit vielen Jahren so mit mehren 100'000 Franken im Jahr. Sie berechnen auch, wie viel Effekt dieses Wasserbauprojekt an dieser Stelle für diese Versicherung hat. Anhand dieser Berechnung gibt es einen Beitrag. Das ist auch in unserem Kanton möglich. Man kann das Hochwasserschutzprojekt nehmen und schauen, wie viele Gebäude werden in der Gefahrenkarte besser gestellt und anhand dieser Fakten einen Beitragssatz festlegen. Dann gibt es kein Geld an irgendwelche Infrastrukturanlagen, Wiesen, Strassen usw. Zu guter Letzt zum Votum von Locher-St.Gallen: Ich bin auch der Meinung, die GVSG kürzt ihre Beiträge immer mehr, z.B. bei der Feuerwehr, aber im Prämienbereich ist die Reduktion bisher noch nicht eingetroffen. Und wenn keine Unterstützung an die Projekte erfolgt, dann könnte wenigstens dort eine Reduktion statt finden. Lassen wir die Regierung eine Auslegeordnung machen. Lassen wir die Regierung beurteilen, wo es vielleicht wirklich sinnvoll ist für die GVSG Geld in ein Projekt zu investieren und sprechen wir dann, wenn der Bericht vorliegt, über irgendwelche Spekulationen, welche Personen und Gemeinden profitieren oder nicht profitieren. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Gahlinger-Niederhelfenschwil (im Namen der SVP-Fraktion): Auf das Postulat ist nicht einzutreten. Ja, eine Mehrheit dieses Rates wollte den Perimeter grundsätzlich weghaben, vorab auch unsere Fraktion, doch dann verfing das schmale Argument einiger Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die ja recht zahlreich in diesem Saal vertreten sind, man solle dies doch den Gemeinden überlassen. Aus diesem Grund steht nun ein «kann» im Gesetzestext, was die bereits ohnehin schon recht komplexen Geschichten des Perimeters nicht vereinfacht. Wie die Regierung in ihrer Begründung festgestellt hat, käme es deutlich zu einer Zweckentfremdung bzw. einer versteckten Steuer gleich. Die Gebäudeversicherung ist nun einmal für die Gebäude zuständig und nicht für den Perimeter, denn ein solcher Perimeter umfasst bedeutend mehr von Kulturland, über Strassen usw. Für uns ist ist auch klar, dass eine solche Zweckentfremdung der Mittel zu allgemein erhöhten Prämien führen würde. Dies wird dann auch alle Gebäudeinhaberinnen und -inhaber treffen, die absichtlich kein Gebäude am Wasser besitzen. Es liegt auch an den Projekten zum Hochwasserschutz selbst, bestmöglich die bestehenden Gefahren zu meistern. Dies ist mit Abstand die effektivste Lösung für die Bewältigung der örtlichen Anforderungen. Über die Aufteilung der Kosten sind die Gemeinden ja frei. Es liegt bei der Gemeinde selbst, ob sie als Gemeinde zu den Kosten steht oder ob diese via Perimeter unrühmlich und intransparent weitergibt. Die grosse Mehrheit der SVP-Fraktion war gegen diesen Perimeter, ein Unding, das immer wieder beste Projekte versenkt und immer wieder unnötige Rechtsstreitigkeiten auslöst. Wir wollen keine Zweckentfremdung von Mitteln und schon gar nicht eine weitere Art versteckter Steuern. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Schöbi-Altstätten (im Namen einer grossen Mehrheit der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf das Postulat ist nicht einzutreten. Die Regierung hat die treffenden Gesichtspunkte bereits auf dem roten Blatt dargelegt. Hervorheben möchte ich Folgendes, auch wenn die Perimeter bei Gemeindegewässern beibehalten wurden, darüber haben wir vor einem Jahr debattiert, so werden hier nun Äpfel mit Birnen verwechselt. Gebäude werden durch die GVA versichert und die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten im Schadenfall die Schäden an den Gebäuden ersetzt. Folgerichtig gehören Objektschutzmassnahmen dazu. Gewässerperimeter knüpfen an das Grundeigentum an, somit an die Flächen. Es kann nicht sein, dass die Hauseigentümer auch die Grundflächen, Strassen und Wiesen finanzieren. Die Hauseigentümer würden damit nicht durch ihre Häuser, sondern das ganze Gemeindegebiet mit versichern, dann sind wir bei einer weiteren Steuer, wie ausgeführt wurde. Einerseits zahlt man schon Eigenmietwert oder Vermögensertrag, dazu die Vermögenssteuer und die Grundsteuer. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Mattle-Altstätten (im Namen der GLP): Auf das Postulat ist einzutreten. Wer das vorliegende Postulat liest fühlt sich an die langen Diskussionen in diesem Rat zum Wasserbaugesetz und der Kann-Formulierung zu den Perimeterbeiträgen erinnert. Der Verdacht, dass dieses Postulat darauf abzielt, die Perimeterbeiträge von Privaten künftig mit Beiträgen des GVSG abzufedern, liegt nahe. Diesem Vorhaben so kurz nach dem Entscheid dieses Rates zu den Perimeterbeiträgen nun Vorschub zu leisten, wäre nach unserer Ansicht stossend und falsch. Und trotzdem wirft dieses Postulat gerechtfertigte Fragen auf. Insbesondere im Zuge der zunehmenden Hochwasserereignisse hat die GVSG ein grosses Interesse und letztlich auch einen geldwerten Vorteil daraus, wenn Wasserbauprojekte realisiert werden, insbesondere im Siedlungsraum. Die durch die GVSG versicherten Objekte werden dadurch geschützt und die Schadensumme massgeblich reduziert. Die Frage, ob sich die GVSG analog zum Brandschutz an den Kosten der Schadenverhütung beteiligen sollte, kann grundsätzlich mit ja beantwortet werden. Dies wäre, wir widersprechen hier der Regierung, weder eine Zweckentfremdung von Versicherungsprämien noch eine verdeckte Steuer. Die Beiträge der GVSG dürften dabei jedoch nicht direkt und ausschliesslich an die Perimeterpflichtigen gehen, dies schon alleine aufgrund der definierten Kann-Formulierung. Vielmehr müssten die Beiträge der GVSG analog des Kantons- und/oder Bundesbeiträgen an das jeweilige Gesamtprojekt angerechnet werden. Aus Sicht der Grünliberalen macht es deshalb sehr wohl Sinn, beim Hochwasserschutz die bestehende Kostenteilung zu hinterfragen und eine Beteiligung der GVSG als direkte Profiteurin von Wasserbauprojekten zu prüfen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Locher-St.Gallen (im Namen des HEV St.Gallen), legt seine Interessen offen als Präsident des HEV St.Gallen: Auf das Postulat ist nicht einzutreten. Wir haben im Kanton St.Gallen eine bewährte Regelung, nämlich die, dass der Objektschutz durch die Gebäudeversicherung geregelt wird und der Flächenschutz ist Sache der öffentlichen Hand. So sind auch die Prämien ausgestaltet. So funktioniert auch die Berechnung der Prämien. Das versicherte Risiko findet seinen Niederschlag in den Prämien und das Risiko des Hochwassers findet seinen Niederschlag in den Perimeterbeiträgen der entsprechenden Wasserbauprojekte. Wenn wir jetzt von diesem bewährten Prinzip abweichen würden, dann wäre das nicht nur eine Zweckentfremdung der Prämien – ob das dann rechtlich haltbar wäre, wäre eine andere Frage –, es wäre auch eine unzulässige Querfinanzierung, indem Aufgaben der öffentlichen Hand durch Mittel und Prämienaufkommen der Haus- und Grundeigentümer erfüllt würden. Das kann es nicht sein, die Hauseigentümer zahlen für den Objektschutz über die Prämien einen Sonderfondsvorteil und dabei soll es bleiben. Sollte Gebäudeversicherungsanstalt allenfalls über zu viele Reserven und Mittel verfügen, dann wäre der richtige Weg, die Prämien zu senken, aber nicht neue Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Brändle-Bütschwil-Ganterschwil (im Namen der Erstunterzeichner des Postulats): Auf das Postulat ist einzutreten. Die Regierung beantragt Nichteintreten und stützt sich auf die bewährte Aufgabenteilung zwischen öffentlicher Hand und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern. Wir bedauern, dass sich die Regierung nicht die Mühe nimmt, in einem Postulatsbericht aufzuzeigen, wie die Gebäudeversicherung Kanton St.Gallen (GVSG) als Monopolversicherer unter dem Titel «Prävention» nachhaltig von den Wasserbauprojekten profitieren kann und inwieweit die GVSG in die Wasserprojekte eingebunden werden kann. Es ist zweifelsohne sinnvoller, auch in umfangreiche Hochwasserschutzprojekte zu investieren, welche grössere Siedlungsgebiete schützen, als lediglich in punktuelle Objektschutzmassnahmen, wie dies die GVSG von Fall zu Fall macht. Die GVSG soll sich in Zukunft vielmehr mit finanziellen Beiträgen, insbesondere an weitreichenden wasserbaulichen Massnahmen im Siedlungsgebiet beteiligen. Beratung der Versicherten ist eindeutig zu wenig. Wieso soll sich die GVSG nicht an den Wasserbauprojekten der öffentlichen Hand beteiligen? Privatversicherer machen dies schon lange und genau der Bericht soll aufzeigen, welche gesetzlichen Grundlagen notwendig sind, um die GVSG als Monopolversicherer in die Pflicht zu nehmen. Der Schutz von Siedlungsgebieten und den darauf befindlichen und versicherten Gebäulichkeiten sollte eigentlich das ureigenste Interesse der GVSG sein. Darum wäre es wichtig und notwendig, in den Ursprung der Elementarschäden zu investieren. Es wäre vorteilhafter, nebst Prämienrabatten vermehrt Gelder einer Reserve für künftige Hochwasserschutzprojekte zuzuführen, zumal wegen der Klimaerwärmung mehr extreme Wetterereignisse und Elementarschadenfälle vorausgesagt werden. Von einer Zweckentfremdung der Versicherungsprämien und von einer Überstrapazierung des Solidaritätsgedankens kann nicht die Rede sein. Auch die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer profitieren von den Präventivmassnahmen. Letztlich beruht ja das Prinzip einer Versicherung auf dem Solidaritätsgedanken. Ebenso nutzt ein besserer Schutz den Versicherern, namentlich der GVSG. Hochwasserschutz dient also auch der GVSG. Es ist an der Zeit, die Frage des finanziellen Engagements der GVSG an Hochwasserschutzbauprojekten der öffentlichen Hand in einer Auslegeordnung, namentlich in einem Postulatsbericht, zu klären, abgesehen von den Bestimmungen des neuen Wasserbaugesetzes, die GVSG als Unterstützerin von Präventivmassnahmen und nicht als weitere Perimeterpflichtige. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf das Postulat. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |