Geschäft: In Kreisläufen denken und handeln – auch in der Bauwirtschaft und auch im Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.21.34
TitelIn Kreisläufen denken und handeln – auch in der Bauwirtschaft und auch im Kanton St.Gallen
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung19.4.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 19. April 2021
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 29. Juni 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
19.4.2021Person30.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2021Wortmeldung

Zschokke-Rapperswil-Jona: ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

In der Antwort der Regierung wird festgehalten, dass im Kanton St.Gallen bei Ausbauasphalt und Betonabbruch, eine Recyclingquote von über 90 Prozent erreicht wird und somit die Schliessung von Stoffkreislauf mit den bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Marktbewirtschaftung durch private Unternehmungen grundsätzlich gut funktionieren. Leider wird in der Antwort nicht aufgezeigt, wie viel Ausbauasphalt und Betonabbruch heute als zweitklassige Produkte und als Hilfsstoffe wieder verwendet werden bzw. wie gross ihr Anteil an hochwertigen Recyclingprodukte ist. Die Plattform «Kies für Generationen» verschiedener kantonaler Umweltämter und der Berner Fachhochschule schreibt in ihrer Publikation: «Wiederverwendung, Ausbauasphalt und Einsatz Niedertemperaturasphalt» vom 15. April 2021, dass zurzeit gesamtschweizerisch Studien zur Bestimmung und Analyse sämtlicher Ausbauasphaltströme in der Schweiz im Gange sind. Ein erklärtes Ziel dabei ist, die Verwertungsquote zu bestimmen und Verwertungswege aufzuzeigen. Weiter heisst es darin, die Recyclingquote von Ausbauasphalt liege heutzutage voraussichtlich zwischen 40 und 50 Prozent, unabhängig davon, ob es sich um eine gebundene oder ungebundene Form von Recycling handelt. Im Bericht wird festgehalten, dass das Potenzial von Recycling-Asphalt bei weitem noch nicht ausgeschöpft ist.

Welche Zahlen nun für den Kanton St.Gallen gelten – und zwar in der realen Umsetzung und nicht in Theorie, Konzepten und Absichtserklärungen – erschliesst sich uns nicht. Unabdingbar ist, dass in naher Zukunft Downcycling bei allen Baumaterialien möglichst vermieden wird und der Kanton seine Vorbildfunktion wahrnimmt und hochwertige Recyclingprodukte mit Priorität zum Einsatz bringt.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021