Geschäft: Kontokorrentlimiten für Spitäler: versteckte Subventionen am Kantonsrat vorbei?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.21.27
TitelKontokorrentlimiten für Spitäler: versteckte Subventionen am Kantonsrat vorbei?
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung19.4.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 19. April 2021
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 18. Mai 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
19.4.2021Person6.8.2024
19.4.2021Person30.10.2024
19.4.2021Person30.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2021Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona: Die Interpellanten sind der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Die Regierung ist in ihrer Antwort auf unsere Interpellation sichtlich bemüht, die bittere Wahrheit nicht ganz ungeschminkt in die Welt hinaus tragen zu müssen. Doch in zwei ganz wichtigen Punkten ist sie immerhin klipp und klar.

  1. Bei den Spitalverbunden haben sich die Kontokorrente weit weg von ihrem ursprünglichen Zweck – nämlich die vereinfachte Abwicklung von unterjährigen Finanztransaktionen – hin zu Darlehen gewaltigen Umfangs und damit zu einem massiven und überlebenswichtigen Finanzierungsinstrument der Spitalverbunde entwickelt.
  2. Diese Situation ist nicht länger haltbar. Das anerkennt heute auch die Regierung. Sie kündet deshalb an, dem Kantonsrat eine weitere bittere Sanierungsvorlage zugunsten der Spitalverbunde zuzuleiten. Das immense Preisschild für die jahrelangen Versäumnisse in der Spitalpolitik wird immer transparenter.

In der Antwort der Regierung hat es aber auch diverse Punkte, welche die Regierung mehr oder weniger kunstvoll zu umschiffen versucht.

  1. Die heutigen Darlehen in Form immer höherer Kontokorrentlimiten sind weder gesichert noch entsprechen sie kaufmännischen Grundsätzen. Die von der Regierung ins Feld geführten Rechtsgrundlagen decken diesen Fall deshalb nicht ab. Solche ungesicherten Darlehen erfordern die Zustimmung des Kantonsrates; die Regierung kann hier nicht einfach Finanzierungsmöglichkeiten schaffen, wie sie gerade will.
  2. Die Regierung verneint, dass es sich bei den Kontokorrenten um eine versteckte Subventionierung der öffentlichen Spitäler handelt. Begründung: Die Kontokorrente würden mit dem 3-Monats-LIBOR bzw. mit 0 Prozent verzinst. Dass diese Zinskonditionen jenen im Markt entsprechen, darf mit Fug und Recht bezweifelt werden. Das pauschale Abstreiten, dass eine Subventionierung und damit eine Verzerrung des Wettbewerbs vorliegt, ist deshalb sehr gewagt und letztlich wenig plausibel.
  3. Die Regierung schweigt sich völlig aus, was vor 2018 war, also vor dem Zeitpunkt, als die Regierung endlich begann, in der Spitalpolitik das Ruder herumzureissen. Klar ist, dass das Problem der Zweckentfremdung der Kontokorrente als verstecktes Finanzierungsinstrument schon vorher bestand. Hat die Regierung dies vor 2018 einfach in Kauf genommen, damit nicht öffentlich wurde, wie schlimm es um die Finanzen der Spitalverbunde steht? Oder war sie gar nicht im Bild über das Ausmass der finanziellen Probleme?

Die Antwort der Regierung hinterlässt ein durchzogenes Bild: Enttäuschung über die folgenreiche Vogel-Strauss-Politik bis 2018, gemischte Gefühle in Bezug auf die seitherigen Bemühungen zur Behebung des Scherbenhaufens und Anerkennung für die aktuellen Anstrengungen zur nachhaltigen Problemlösung.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021