Geschäft: Prüfbericht zum Prüfprogramm 2020 des Regulierungscontrollings
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 32.21.05A |
Titel | Prüfbericht zum Prüfprogramm 2020 des Regulierungscontrollings |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 7.4.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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9.4.2021 | Gremium | Beteiligung - Staatswirtschaftliche Kommission 2020/2024 | 24.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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22.9.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin, stellt Kenntnisnahme vom Prüfbericht zum Prüfprogramm 2020 des Regulierungscontrollings fest. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Regierungsrat Fässler: Aktuell ist nichts konkretes unterwegs. Ich bin aber mit unseren Bundesparlamentariern in Kontakt und werde bei Gelegenheit darauf aufmerksam machen, dass es jetzt wieder an der Zeit wäre, einen zweiten Versuch zur starten. Es ist einfach stossend, wenn diejenigen, die ihre Leute ausbilden und dafür schauen, dass sie auch charakterlich geeignete Sicherheitsleute auswählen, einen Wettbewerbsnachteil gegenüber jenen haben, die sich darum nicht kümmern und auch auf diese Ausbildungen verzichten. Das ist nicht nur für den Wettbewerb schädlich, das ist vor allem auch gefährlich und diese Situation muss man bereinigen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Götte-Tübach legt seine Interessen als Präsident des Verbandes Ostschweizerischer Sicherheitsunternehmen (VOSU) offen. Der VOSU bündelt genau diese Unternehmen, die Regierungsrat Fredy Fässler genannt hat. Habe ich Sie richtig verstanden, es ist jetzt noch nichts Konkretes in Bern. Es wurde ausgeführt, dass die Motion 16.3723 «Private Sicherheitsdienstleistungen endlich schweizweit regeln», eingereicht von Priska Seiler Graf, abgelehnt wurde. Jetzt gibt es aber noch nichts Vergleichbares, aber es sollte wieder etwas Vergleichbares, von welcher Seite her auch immer, kommen. Bis dahin warten die Kantone ab und schauen nach Bern, ist das richtig interpretiert? | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Regierungsrat Fässler: Das KÜPS ist tatsächlich gestorben, formell noch nicht ganz beerdigt, aber es ist tot. Die Auflösung dieser Vereine ist aktuell im Gange. Über ein Konkordat ist es leider nicht möglich, diese notwendigen Normen zu schaffen, um sicherzustellen, dass im Bereich der privaten Sicherheitsdienstleister minimale Voraussetzungen auch an die persönlichen Fähigkeiten und an die Ausbildung dieser Sicherheitsdienstleister gestellt werden können. Die grossen Sicherheitsdienstleister machen das von sich aus, das ist nicht das Problem, aber kleinere machen das leider nicht. Auch diese Kleinen haben das Recht in der ganzen Schweiz tätig zu werden und das kann gefährlich werden, daher ist es sehr zu bedauern, das leider die Kantone Bern und Zürich im Rahmen dieser Diskussionen darauf verzichtet haben, dem KÜPS beizutreten. Damit macht das KÜPS leider keinen Sinn mehr. Wir waren darauf bemüht, mit den nationalen Parlamenten eine Lösung zu finden. Es zeichnete sich eigentlich auch ab, dass das möglich sein könnte. Überraschenderweise hat dann aber der Ständerat, ohne dass jemand damit gerechnet hat, dieses Vorhaben wieder gestoppt. Ich habe mich kundig gemacht, wieso das geschehen ist. Ich bin Präsident dieser Konkordatskommission und damit relativ nahe am Thema. Mir wurde berichtet, das sei ein «Unfall» in der ersten Session des neu zusammengesetzten Ständerats gewesen. Es sei zu schlecht vorbereitet worden, auch in den Fraktionen. Das sei eigentlich ein nicht wirklich gewolltes Ergebnis gewesen. Es wurde mir signalisiert, dass nach einer gewissen Ruhezeit, in rund zwei Jahren, nochmals parlamentarische Vorstösse gemacht werden. Diese Zeit ist bald vorbei und dann wird nochmals versucht, auf der nationalen Ebene diese dringend notwendige Regulierung zu schaffen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Abschnitt 2.3 (Evaluation des Konkordats über private Sicherheitsdienstleistungen) Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Uns ist bewusst, dass dieses Konkordat über Private Sicherheitsdienstleistungen (KÜPS) gestorben ist. Das Thema scheint aber trotzdem unter den Nägeln zu brennen, zumal in Bundesbern gewisse Aktivitäten zu laufen scheinen. Daher die Fragen die Regierung, ob sich die Regierung des neuen Anlaufs in Bundesbern bewusst ist? Vielleicht kann die Regierung ad hoc etwas darüber berichten? | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Abschnitt 2.2 (Evaluation der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung, insbesondere in Verfahren vor Kindes-und Erwachsenenschutzbehörden). Benz-St.Gallen legt ihre Interessen als Rechtsanwältin im Bereich Kindes- u. Erwachsenenschutz offen. Ich spreche zur Evaluation der unentgeltlichen Rechtspflege im Verfahren vor der KESB. Ich stelle zwar nicht oft, aber regelmässig ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege beim Sicherheits- und Justizdepartement. Ich danke für die sorgfältige Ausarbeitung des Problems. Vor dem Entscheid des Kantonsgerichts haben die KESB nämlich die Kosten für Gutachten und Kindesvertretungen in UP-Fällen selber übernommen und nicht dem Kanton in Rechnung gestellt. Nach dem Entscheid hat sich dies geändert, was beim Kanton zu Recht zu Unmut führt. So war das bei der Einführung der regionalen KESB nicht gemeint. Meiner Meinung nach braucht ist eine Korrektur, wie im Bericht vorgeschlagen. Diese Korrektur sollte jedoch nicht auf eine Gesetzesanpassung in Bezug auf die unentgeltliche Rechtspflege beschränkt bleiben. Die Korrektur sollte Anlass sein, nochmals vertieft zu prüfen, ob es tatsächlich sachgerecht ist, die KESB bei den Gemeinden anzusiedeln. Die Kreisgerichte und die Staatsanwaltschaften sind es auch nicht. Die KESB sind heute zwar professionelle Behörden, wie die Staatsanwaltschaften und Kreisgerichte, mit ihren unterschiedlichen organisatorischen Strukturen agieren sie aber uneinheitlich. Ich behaupte, dass die Qualität darunter leidet. Wie ich bereits mit meiner einfachen Anfrage Anfang dieses Jahres feststellte, ist allein schon die Transparenz sehr unterschiedlich und teilweise ungenügend. Wir müssen aber dafür sorgen, dass die Bevölkerung in diese Behörden Vertrauen hat. Ich bin überzeugt, dass eine Kantonalisierung dazu beitragen würde. Es gäbe eine Vereinheitlichung der Praxis und eine bessere Aufsicht. Die Verschiebung auf die kantonale Ebene ist finanziell natürlich eine grosse Sache, dessen sind wir uns bewusst. Die Kosten der Gemeinden würden sinken, die des Kantons steigen. Insgesamt blieben die Kosten aber gleich. Die Standorte der KESB würden nicht viel verändert, aber die Organisation vereinheitlicht. So wie es jetzt angedacht ist, dass gesetzlich alle Kosten der unentgeltlichen Rechtspflege von den Gemeinden übernommen werden sollten, einschliesslich das Honorar der Rechtsvertreterin, ist damit zu rechnen, dass noch weniger als heute Kindesvertretungen eingesetzt werden oder schutzbedürftige Personen einen Rechtsbeistand zur Seite gestellt wird. Ich muss schon heute gegenüber dem Sicherheits- und Justizdepartement jeweils sehr gut begründen, warum Eltern in einem Kindesschutzverfahren eine Anwältin benötigen, obwohl dies doch offensichtlich ist. Es gibt doch wenig Schlimmeres für Eltern, als wenn die KESB gegen ihren Willen die Kinder fremd platzieren muss. In Kindesschutzfällen bräuchte es sogar so etwas wie eine notwendige Verteidigung wie im Strafverfahren, mindestens dort, wo eine Fremdplatzierung angedacht wird. Dies alles müsste man unbedingt bei einer Revision des EG-KES andenken. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlagen fest. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Mattle-Altstätten (im Namen der GLP): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Gerne nehmen wir zu zwei Themen, deren vorgeschlagene Massnahmen uns kritisch erscheinen, Stellung. Bei der Evaluation über die Kantonshilfskasse für nichtversicherbare Schäden bei Elementarereignissen sieht die Regierung letztlich keinen Bedarf, diese weiterzuführen. Er begründet dies unter anderem mit den in der Vergangenheit geringen ausbezahlten Beiträge je Geschädigter bzw. je Geschädigten. Trotzdem konnten in den vergangenen zehn Jahren rund 1'100 geschädigte Personen ihren Schaden dank des Beitrags aus der Kantonshilfskasse massgebliche reduzieren. Weiter führt die Regierung aus, dass der Fonds Suisse die Deckung voraussichtlich von 60 auf 80 Prozent erhöhen werde. Dies ist allerdings noch nicht sicher, zudem nimmt der Bestand der Kantonshilfskasse im Durchschnitt jährlich um 100'000 Franken ab. Die Deckungserhöhung des Fonds Suisse käme der Kantonshilfskasse deshalb eigentlich gelegen, da dann jährliche Einzahlungsbeträge von je 15'000 Franken vom Kanton und GVSG für eine Konsolidierung des Bestands ausreichen würden, sofern man weiterhin von einer Gesamtdeckung von 90 Prozent ausgeht. Mit einer Auflösung der Kantonshilfskasse, würden von Elementarereignissen Geschädigte künftig gegenüber heute 11 bis 50 Prozent weniger Beiträge für nicht versicherbare Schäden erhalten. Dies kann nicht im Interesse des Kantonsrats sein. Die Grünliberalen werden deshalb den in Aussicht gestellten Antrag zur Aufhebung der Kantonshilfskasse sehr genau prüfen und zumindest aus heutiger Sicht ablehnen. Die Evaluation der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung insbesondere im Verfahren von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) zeigt auf, dass auf Basis der aktuell gültigen Rechtslage die Anwaltshonorare und Verwaltungskosten bei gewährter unentgeltlicher Rechtspflege durch den Kanton zu tragen sind. Der Bericht schreibt von auf den Kanton überwälzten Kosten, was so nicht korrekt ist. Wenn ich auch nicht ausschliessen möchte, dass es nicht zu tendenziell missbräuchlichem Verhalten einzelner KESB-Behörden gekommen sein könnte. Daraus jedoch zu schliessen, man müsste die Gesetzesgrundlage ändern und die Kosten den KESB-Behörden bzw. deren Trägergemeinden auferlegen ist lediglich eine Scheinlösung. Es wird damit kein Franken gespart, sondern lediglich Kosten vom Kanton auf die Gemeinden verlagert. Vorgeschlagen wird, dass künftig die KESBs über die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege entscheiden sollen. Einerseits würde damit eine ins Verfahren involvierte Partei darüber entscheiden, was wohl die Frage der Befangenheit aufwerfen würde. Andererseits müssen alle KESB-Behörden das entsprechende Know-How und die erforderlichen Ressourcen aufbauen, welche im Sicherheits- und Justizdepartement bereits vorhanden sind. Grundsätzlich sehen die Grünliberalen den Bedarf einer Analyse möglicher Verbesserung, diese hat jedoch zwingend ergebnisoffen zu erfolgen. Die im Bericht vorgeschlagene Lösung mit einer Kompetenz- und damit auch Kostenverschiebung ist aus unserer Sicht nur eine von verschiedenen möglichen Lösungen, deren Wirkung mit alternativen Lösungen verglichen werden muss. Dies auch in eine Gesamtsicht und nicht nur aus der Perspektive des Kantons. Wir nehmen das Prüfprogramm 2021 des Regulierungscontrollings zur Kenntnis. Das nachvollziehbare Konzept zur Auswahl von Prüfthemen unterstützen wir, würden es jedoch sehr schätzen, wenn die Liste aller Erlasse bzw. jener vor und nach der Vorselektion ebenfalls abgegeben würde. Dies würde auch den Grünliberalen, welche auf Beschluss dieses Rates nicht mehr als Beobachter Einsitz in der Staatswirtschaftlichen Kommission haben, erlauben, die Selektion nachzuvollziehen. Die Grünliberalen begrüssen im Prüfprogramm 2021 insbesondere die Prüfung des Nachtrags zum Einführungsgesetz zum schweizerischen Zivilgesetzbuch, welche die in der Motion zur Aufhebung der Unverjährbarkeit im Nachbarschaftsrecht, wie von Monstein-St.Gallen und Bisig-Rapperswil-Jona vorgebraucht wurde. Trotz einiger Vorbehalte in Bezug auf die weiteren Schritte bei zwei geprüften Themen und in der Hoffnung, dass unsere Hinweise ernstgenommen werden, sind wir für Eintreten. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Wir haben diese Vorlage nun eine völlig andere Situation wie noch vor einem Jahr. Damals spürte man förmlich, wie man sich mit diesem neuen Instrument sehr schwer tat. Die Unzufriedenheit auch in diesem Rat war sehr gross. Die aktuelle Vorlage bringt jedoch gut zum Ausdruck, dass das Thema angekommen ist und man wirklich einen Umgang damit fand. Die GRÜNE-Fraktion anerkennt, dass es sehr anspruchsvoll ist, aus den rund 600 bis 700 Erlassen drei auszuwählen und diese genau anzuschauen. Uns ist nicht nur das Was wichtig, sondern auch das Wie. Speziell meinen wir damit, dass dieses neue Instrument nicht verkommen darf zu einem versteckten Sparpaket oder zu einer Entsorgung von Erlassen und Aufträgen, welche die Regierung wohl übernehmen musste, aber an denen sie von Beginn an keine grosse Freude hatte. Der Auftrag ist eigentlich eindeutig, nämlich dass Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und was uns besonders wichtig ist, Nachhaltigkeit bestehen. Mit Nachhaltigkeit ist in erster Linie immer noch, auch wenn diese Begriffe manchmal inflationär verwendet wird, die ökologische und soziale Nachhaltigkeit gemeint. Dass nur drei Erlasse ausgewählt wurden verstehen wir sehr gut. Zu einem Erlass werden wir in der Spezialdiskussion noch unsere Meinung bekanntgeben und Anmerkungen machen. Wir können uns mit der Auswahl der Erlasse, die man in den späteren zwei Phasen anschauen will, einverstanden erklären. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Dürr-Gams (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Es macht Sinn, Gesetze, zwischenstaatliche Vereinbarungen und Verordnungen periodisch auf ihre Notwendigkeit, verfassungskonforme Umsetzung sowie Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu prüfen. Das erste Prüfprogramm wurde vom Kantonsrat in der Septembersession 2020 bewilligt. Wir danken der Staatskanzlei und den Departementen für die geleistete Arbeit. Aber auch hier gilt: Aller Anfang ist schwer, entsprachen doch die geprüften Bereiche aus dem Prüfprogramm 2020 nicht unbedingt den Erwartungen des Kantonsrates. Es ist aber gelungen, anhand der drei Beispiele aus dem Prüfprogramm 2020 einen Ablauf für die Prüfung festzulegen, der nun weitergeführt werden kann. Anhand von einheitlichen Kriterien haben die Departemente ihre Vorschläge für das Prüfprogramm 2021 eingereicht. Die endgültige Auswahl der vier uns vorliegenden Themen erfolgte durch die Regierung. Es stimmt uns zuversichtlich, dass bereits weitere Prüfthemen für das Prüfungsprogramm 2025 vorgesehen sind. Die Regierung stellt uns für Junisessionen 2023 den Prüfbericht zum Prüfprogramm 2021 in Aussicht. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Frick-Buchs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Für das Regulierungscontrolling besteht ein gesetzlicher Auftrag, wonach die Regierung einmal je Amtsdauer ein Prüfprogramm vorzulegen hat. Die im vergangenen Jahr vorgeschlagenen Prüfthemen haben wir als zu seicht, zu wenig gehaltvoll, ja als zu irrelevant bemängelt. Ausgangspunkt dafür schien der Unwille der einzelnen Departemente zu sein, ein zielführendes Regulierungscontrolling zu unterstützen. Wir haben deshalb in diesem Rat entschieden, weitere Themen mit mehr Substanz in die letzte Prüfperiode zu übernehmen. Nach diesem holprigen Start liegt nun der erste Prüfbericht vor. Er wurde termingerecht zugeleitet und ist kompakt präsentiert. Zudem legt die Regierung nun auch einen Kriterienkatalog vor, mit dem die zukünftigen Prüfthemen ausgewählt werden sollen. Die zwei Hauptkriterien sind Beständigkeit in absehbarer Zeit sowie erhebliche, rechtliche oder politische Bedeutung. Dieses Vorgehen begrüssen wir ausdrücklich und danken der Regierung für diesen Vorschlag. In der Staatswirtschaftlichen Kommission diskutierten wir ausführlich darüber, wie veraltete oder unnötige Erlasse ausser Kraft gesetzt werden können. Der Staatssekretär zeigte hierbei auf, dass bereits grosse Anstrengungen unternommen wurden und eine grosse Bereinigung stattgefunden habe. Wir bedanken uns für die geleistete Arbeit und die daraus gewonnenen Erkenntnisse. Die Leitkontrollthemen wurden breiter gefächert und werden somit von uns grundsätzlich unterstützt. Wir stellen fest, dass unser Anliegen vom letzten Jahr aufgenommen wurde und uns das Evaluationsverfahren zum Regulierungscontrolling Prüfprogramm 2021 besser zu überzeugen vermag. Weitere Themen wurden bereits für das Prüfprogramm 2025 vorgemerkt, so unter anderem Steuergesetz (sGS 811.1; abgekürzt StG), Geoinformationsgesetz (sGS 760) und Gesetz über den Feuerschutz (sGS 871.1; abgekürzt FSG) – hier setzt die Regierung richtige Schwerpunkte. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Mittels Motion der SVP-/FDP- und CVP-EVP-Fraktionen wurde die Regierung im Jahr 2016 zu regelmässigen Regulierungscontrollings beauftragt. Die Regierung ist seitdem verpflichtet, insbesondere die Notwendigkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit von Gesetzen, zwischenstaatlichen Vereinbarungen mit Gesetzesrang sowie die zugehörigen Verordnungen periodisch zu überprüfen. Hierbei ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. In einem ersten Schritt legt die Regierung ein Prüfprogramm, das heisst Prüfvorschläge vor. Die ersten Prüfungsvorschläge wurden dem Kantonsrat mit Botschaft und Entwurf zum Geschäft 32.20.05 «Kantonsratsbeschluss über das Prüfprogramm 2020 des Regulierungscontrollings» vom 3. März 2020 unterbreitet und vom Kantonsrat in der Septembersession 2020 behandelt. Die Vorlage wusste jedoch inhaltlich nicht zu überzeugen, sohin wurde die Regierung und prompte Unterbreitung eines Prüfberichts zum Prüfprogramm 2020 sowie um vorlegen weiterer, diesmal ernst zu nehmender, Prüfvorschläge beauftragt – beides liegt nun vor. Der Prüfbericht zum Prüfprogramm 2020 des Regulierungscontrollings basiert auf dem Antrag des Kantonsrates vom 14. September 2020 und aus Sicht der SVP-Fraktion, sollen die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen veranlasst bzw. umgesetzt werden. Im Gegensatz zu den vorausgegangenen Prüfvorschlägen weist der Bericht 2021 samt Botschaft und Entwurf von Anfang an zu überzeugen. Mit der mittlerweile systematischen Evaluation der Prüfthemen nimmt die Regierung den Auftrag nunmehr ernst. Wir sind auch gespannt auf den Prüfbericht zum Prüfprogramm 2021 des Regulierungscontrollings, welcher dem Kantonsrat samt allfälligen Anträgen bis im Jahr 2023 zu unterbreiten ist. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Maurer-Altstätten (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Unsere Fraktion hat sich ursprünglich gegen die Aufnahme des Regulierungscontrollings im Staatsverwaltungsgesetz ausgesprochen. Wir stellen vor allem mit Blick auf das Prüfprogramm 2020 fest, dass für die Regierung das Regulierungscontrolling offenbar eher ungeliebte Pflicht als mit Herzblut angepackte Herausforderung geblieben ist. Uns verwundert das nicht besonders, denn wir gehen weiterhin davon aus, dass die Änderung oder Aufhebung von Erlassen aufgrund von der Regierung erkannter objektiver Notwendigkeit erfolgen sollte und nicht, weil es eine vom Parlament erteilte Hausaufgabe ist. Dem Parlament stehen eigene Instrumente zur Verfügung, um Gesetze weiterzuentwickeln oder aufzuheben, ich erwähne nur das Beispiel einer Motion. In diesem Sinn begrüssen wir immerhin die im Rahmen des Prüfprogramms 2021 vorgestellten Kriterien zur Auswahl der Prüfthemen. Damit scheint zumindest sichergestellt, dass Erlasse überprüft werden, die eine gewisse inhaltliche und zeitliche Relevanz haben oder wo Schwierigkeiten im Vollzug auftauchen. Wichtig ist uns auch, dass zum Kantonsrat nicht einfach der Regierung unliebsame Bestimmungen und irgendwelche Gesetzeszombies zur Bearbeitung übergeben werden. Mit den Ergebnissen und Schlussfolgerungen im Bericht zum Prüfprogramm 2020 sind wir grundsätzlich einverstanden. Wir weisen aber schon jetzt darauf hin, dass wir bei einer allfälligen Anpassung des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutz ein Auge darauf haben werden, dass eine allfällige Änderung der Finanzierung der unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsverbeiständung nicht Zulasten der Rechtsuchenden geht. Auch das Prüfprogramm 2021 können wir im Grundsatz unterstützen. Aber auch hier nicht ohne Hinweis, und zwar dieser aus meiner persönlichen Meinung: Die Überprüfung des XVII. Nachtrags zum Volksschulgesetz bzw. die vorgesehene Überprüfung von Art. 11bis des Mittelschulgesetzes darf meiner Ansicht nach nicht zu einer Sparübung Zulasten der Gemeinden verkommen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Gemperli-Goldach, Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Auf die Vorlagen ist einzutreten. Die Effizienz der neu erlassenen Gesetze soll gemäss dem Regulierungscontrolling regelmässig durch die Regierung überprüft werden. Die Staatswirtschaftliche Kommission hat den ersten Prüfbericht zu den gemachten Erfahrungen und das Prüfprogramm für das Jahr 2021 vorberaten. Gesetze und zwischenstaatliche Vereinbarungen sollen auf ihre Notwendigkeit, auf ihre Wirksamkeit, auf ihre Wirtschaftlichkeit und letztlich auch auf ihre Nachhaltigkeit überprüft werden. Es soll angeschaut werden, ob ein Gesetz die Wirkung erzielt, die bei der Inkraftsetzung oder mit der Inkraftsetzung tatsächlich vorgesehen blieb. Im Frühjahr 2021 ist der erste Prüfbericht zum neu eingeführten Regulierungscontrolling erschienen. Diesen hat die Staatswirtschaftliche Kommission unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Freund-Eichberg am 17. Juni 2021 beraten. Der Kommission wurden die Ergebnisse der drei vom Kantonsrat festgelegten Prüfthemen dargestellt von Staatssekretär Benedikt van Spyk sowie von Angela Eicher, Leiterin politische Planung, Controlling und Führungsunterstützung der Staatskanzlei. Das Protokoll führten Matthias Renn und Aline Tobler, Parlamentsdienste – herzlichen Dank für die entsprechenden Dienstleistungen. Die Kommission zeigte sich mit dem Ergebnis des Prüfberichts zufrieden und beantragt entsprechend eintreten. Ebenfalls hat die Kommission das Prüfprogramm für das Jahr 2021 beraten. Die Überprüfung legt den Fokus auf Gesetze, Nachträge zu Gesetzen und zwischenstaatlichen Vereinbarungen mit Gesetzesrang, die seit dem 1. Januar 2016 in Vollzug traten. Damit kann zeitnah überprüft werden, inwiefern sich der Vollzug der kantonalen Erlasse bewährt hat und zur gewünschten Wirkung führt bzw. ob sich allenfalls ein gesetzgeberischer Korrekturbedarf abzeichnet. Es ist jedoch auch möglich, ältere Erlasse zur Beratung vorzuschlagen. Die Kommission unterstützt das gewählte Vorgehen zur Festlegung des Prüfprogramms und stellt entsprechend keine Anträge. Sie stellt indessen erfreut fest, dass sämtliche Aufträge der Kommission aus der Beratung des ersten Regulierungscontrollings aus dem Jahr 2020 aufgenommen und auch entsprechend umgesetzt wurden. Das Prüfprogramm 2021 sieht die Prüfung von vier Erlassen vor:
Die Kommission unterstützt die gemachten Vorschläge. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
22.9.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion zu den Geschäften 32.01.05A und 32.21.05B vor. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |