Geschäft: XI. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.21.04 |
Titel | XI. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 10.3.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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16.3.2021 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 9. März 2021 | |
20.4.2021 | Allgemein | Kommissionsbestellung des Präsidiums vom 19. April 2021 | |
4.10.2021 | Erlass | Referendumsvorlage vom 22. September 2021 | |
7.12.2021 | Protokoll | Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 5. Mai 2021 | |
7.12.2021 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht am 24. November 2021 | |
7.12.2021 | Protokollauszug | Feststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 16. November 2021 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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21.4.2021 | Gremium | Beteiligung - 22.21.04 voKo XI. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
22.9.2021 | Schlussabstimmung | 111 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 9 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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8.6.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Struktur | Die Spezialdiskussion wird nicht benützt. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Regierungsrat Damann: Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich danke Ihnen sehr, dass Sie unsere Vorlage so wohlwollend aufgenommen haben und geschlossen für Eintreten sind. Ich persönlich bin auch der Meinung, dass die schwarze Liste nicht das gebracht hat, was wir davon erhofft haben. Die schwarze Liste hat nicht die Abschreckung und das Druckmittel gebracht, damit man einen Erfolg hat und die Prämienzahler, die bezahlen könnten, auch zum Zahlen zwingen kann. Es hat sich gezeigt, dass doch ein Grossteil der Personen die nicht bezahlen auch nicht bezahlen können, und hier sind wir überzeugt, dass dann rechtzeitig und früher, als wenn man auf die schwarze Liste kommt, die Gemeinden, und ich glaube, das ist am richtigen Ort bei den Gemeinden, die Beratung stattfinden muss und man eine Schuld- bzw. Budgetberatung anbieten muss – ein sogenanntes Fallmanagement. Ich bin der Meinung, dass man dies sehr gut ohne die schwarze Liste machen kann. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Shitsetsang-Wil (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die FDP-Fraktion hat bereits in der Februarsession 2021 die Motion 42.20.15 «‹Schwarze Liste› abschaffen» im Rat unterstützt, deshalb tragen wir auch diese Botschaft mit. Seit Einführung der schwarzen Liste hat sich dieser Rat mehrmals intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt, jedoch jeweils darauf verzichtet, die schwarzen Listen abzuschaffen. Dies war durchaus nachvollziehbar, wollte man doch die Wirkung der Liste und auch die Entwicklungen bie den nicht bezahlten Prämien abwarten. Heute müssen wir feststellen, dass der gewünschte Abschreckungseffekt ausgeblieben ist und die schwarze Liste ihr Ziel nicht erreicht hat. Die Liste der säumigen Prämienzahler wurde länger statt kürzer. Davon betroffen sind in erster Linie wirtschaftlich und sozial schwächere Bevölkerungsgruppen, deren medizinische Versorgung dadurch gefährdet ist. Die schwarze Liste hat also nicht wie erhofft Probleme gelöst, sie hat neue geschafft und es ist an der Zeit, diese ad acta zu legen. Das bereits vom Kommissionspräsidenten erwähnte Beispiel des systematischen Fallmanagements des Kanton Thurgau ist durchaus beeindruckend. Sie haben es gehört, wir haben dieses auch intensiv in der vorberatenden Kommission diskutiert. Die Schweiz mit ihren unterschiedlichen Kantonen, der äusserst ausgeprägten kantonalen Autonomie wie auch Gemeindeautonomie machen unterschiedliche Lösungsansätze möglich. Dies bedeutet aber nicht, dass ein gutes Beispiel, das für den einen Kanton funktioniert, sich auch zwingend für die Mehrheit der anderen Kantone eignet und deshalb einfach übernommen werden kann. So gilt es zu beachten, dass seit diesem Jahr die St.Galler Gemeinden vollständig für die uneinbringlichen Krankenkassenprämien zuständig sind. Es liegt also im eigenen Interesse der Gemeinden, sich mit dieser Personengruppe auseinanderzusetzen und die Gründe für das Nichtbezahlen der Krankenkassenprämien zu prüfen und allenfalls auch entsprechende Unterstützungsmassnahmen einzuleiten. Zudem haben die Gemeinden bereits heute die Möglichkeit, säumige Prämienzahler frühzeitig zu kontaktieren und zu beraten. Dafür steht ein breites Sozialberatungsangebot, welches die Gemeinden kommunal oder regional anbieten müssen, zur Verfügung. Die FDP-Fraktion hat sich deshalb auch in der vorberatenden Kommission gegen eine Einführung eines systematischen Fallmanagements ausgesprochen. Wir erachten eine solche weitere Verpflichtung der Gemeinden wie aber auch der Bürgerinnen und Bürger als nicht nötig. Die Einhaltung der Gemeindeautonomie steht für uns hier im Vordergrund. Wir lehnen es ab, die Gemeinden mit weiteren Aufgaben zu belasten, zumal die Gemeinden für sämtliche Kosten bei der Verlustscheinbewirtschaftung aufzukommen haben. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Sulzer-Wil (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Endlich, nach sechs Jahren, soll die schwarze Liste heute abgeschafft werden. Die SP-Fraktion hat sich lange dafür eingesetzt und verschiedene Vorstösse dazu gemacht. Mit der Abschaffung fällt der Leistungsstopp für rund 10'000 versicherte Frauen und Männer weg. Für die Betroffenen ist die Abschaffung der Liste daher sehr wichtig. Der Kanton muss der Abschaffung keine Träne nachweinen, schliesslich hat die Liste die in sie gesetzten Erwartungen in keiner Weise erfüllt. Eine präventive Wirkung war und ist nicht feststellbar. Man wollte mit dieser Liste Druck bei den betroffenen Menschen machen, aber wenn zu wenig Geld da ist, dann hilft diesen Druck nicht. Die Abschaffung ist daher nur konsequent. Ein Fallmanagement wie im Kanton Thurgau, das sich ausschliesslich auf Krankenkassenschulden bezieht, lehnen wir ab. Wenn schon ein Fallmanagement, dann aber richtig, dann braucht es Unterstützung und Beratung für sämtliche Menschen, die in irgendeiner Weise von einer Schuldenproblematik betroffen sind und nicht explizit und ausschliesslich, wenn es sich um Krankenkassenschulden handelt. Für eine breitere Lösung dazu sind wir bereit und bieten Hand, diese auszuformulieren. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Kanton führt seit dem Jahr 2015 eine schwarze Liste über jene Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen. Die Listenführung bzw. die Leistungssistierung war ursprünglich als Abschreckung für Zahlungsunwillige gedacht, letztlich mit mässigem Erfolg. Mittlerweile sind allein im Kanton St.Gallen rund 10'000 Personen in dieser schwarzen Liste eingetragen. Mit der Gutheissung der Motion 42.20.15 «Schwarze Liste abschaffen» wurde die Regierung am 17. Februar 2021 eingeladen, dem Kantonsrat eine Änderung des EGKVG zur Abschaffung der Liste der betriebenen Versicherten vorzulegen. Darüber befinden wir nun also definitiv. Nach anfänglicher Euphorie ist die schwarze Liste längst nicht mehr so verbreitet. Sie wurde von der Mehrheit der Kantone gar nie eingeführt. Drei Kantone haben sie nach vier bis acht Jahren wieder abgeschafft. Heute wird die schwarze Liste nur noch von sechs Kantonen geführt. In der nationalen Gesetzgebung sind Bestrebungen im Gange, die schwarze Liste landesweit abzuschaffen, wenngleich der Ständerat gestern sehr knapp anders entschied. Die schwarze Liste wird vom Kanton Thurgau weiterhin recht erfolgreich geführt. Er verbindet die Liste mit der Verpflichtung zur Durchführung eines Fallmanagements durch die Gemeinden. Wie der Botschaft zu entnehmen ist, ist eine möglichst frühzeitige Kontaktierung und enge Begleitung der betroffenen Personen zwar administrativ sehr aufwendig, wäre aber aus sozialer Sicht sinnvoll, denn mit einem aktiven und flächendeckenden Fallmanagement, wie dies der Kanton Thurgau durchführt, könnte ein wichtiger präventiver Beitrag zur Vermeidung von Verlustscheinen und einer langjährigen Verschuldung der Betroffenen geleistet werden. Im Kanton St.Gallen existiert keine Verpflichtung zur Durchführung solcher Fallmanagements. Solche sind aber auch ohne schwarze Liste möglich, sofern die Gemeinden von den Versicherern weiterhin die Betreibungsmeldungen erhalten. Deshalb ist aus der Sicht der Gemeinden die Weiterführung des Meldeverfahrens zu den Betreibungen auch bei Abschaffung der Liste für säumige Prämienzahlende zentral. Insofern macht die Beibehaltung der Art. 8a und 8b EGKVG Sinn. Von zentraler Bedeutung ist aber auch, was die Gemeinden mit den Meldungen machen dürfen bzw. anhand der Meldung machen müssen. Die SVP-Fraktion kann der Abschaffung des schwarzen Liste zustimmen. Die SVP-Fraktion betrachtet die Einführung eines Fallmanagements nach Vorbild des Kantons Thurgau für sinnvoll wie angebracht, zumal es nicht Sache der Allgemeinheit sein darf, dass der Steuerzahler die Krankenkassenprämien von Querschlägern zu berappen hat. Ein Fallmanagement kann auch ohne schwarze Liste geführt werden. Für ein Fallmanagement nach Vorbild des Kantons Thurgau müssen eigentlich alle Gemeindevertreter ein grosses Interesse aufbringen, denn bis Ende 2020 war es nämlich so, dass der Kanton 85 Prozent der mit Verlustscheinen und diesen gleichgesetzten Rechtstiteln ausgewiesenen obligatorischen Krankenpflegeversicherungsausstände zu übernehmen bzw. zu finanzieren hatte. Die restlichen 15 Prozent gingen Zulasten der Krankenversicherungsgesellschaften. Aus Sicht der Gemeinden war das prima. Neu ist aber, und darüber sollten sich insbesondere die Gemeindevertreterinnen und -vertreter bewusst sein, dass die Verlustscheine nunmehr durch die Gemeinden und nicht mehr durch den Kanton zu berappen sind. Unter diesen Vorzeichen tritt die SVP-Fraktion auf die Geschäfte auf das Geschäft ein und wird sich in geeigneter Art und Weise für die Einführung eines Fallmanagements nach Vorbild des Kantons Thurgau einsetzen. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Lüthi-St.Gallen (im Namen der Grünliberalen): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Liste der säumigen Prämienzahler war als Abschreckung für zahlungsunwillige Prämienzahlende gedacht. Die erhoffte präventive Wirkung bzw. die Verbesserung der Zahlungsmoral blieb aus. Von Listeneinträgen betroffen sind erfahrungsgemäss mehrheitlich sozial und wirtschaftlich schwächere Personen und Personen, die in schwierigen, instabilen Lebenssituationen sind. Leider erhalten betroffenen Versicherte zum Teil keine adäquate Gesundheitsversorgung. Zudem stellt sich die Leistungssistierung und das Krankenkassenversicherungsobligatorium in Frage. Auf den mit der Listenführung verbundenen Aufwand kann folglich aufgrund der ausbleibenden Wirkung verzichtet werden. Offen bleibt die Frage, wie eine bessere Zahlungsmoral erreicht werden kann. Die Regierung übergibt hier den Ball an die Gemeinden. Aber ist hier kommunales Vorgehen wirklich der richtige, der effiziente Weg? Wir Grünliberalen würden es begrüssen, wenn der Kanton die Gemeinden bei der Einführung eines systematischen Fallmanagements unterstützen würde. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Oberholzer-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Einführung der schwarzen Liste für säumige Krankenkassenprämienzahleinnen und -zahler war ein Fehler. Einerseits widerspricht sich Grundsätzlich dem Gedanken und der Logik einer Versicherung und auch dem Gedanken der Solidarität. Es geht nicht an, dass wir die Grundversorgung bei der Gesundheit abhängig von der Zahlungsfähigkeit einer versicherten Person machen. In der Praxis hat man ebenfalls festgestellt, dass die Beschränkung auf Notfallbehandlungen gar nicht so einfach ist, weil das nicht so leicht von anderen Behandlungen getrennt werden kann. Eigentlich besteht dadurch auch grundsätzlich die Gefahr, dass Behandlungen auch teurer werden, weil sie nicht zeitgerecht angegangen werden, sondern man wartet, bis tatsächlich irgendwann ein Notfall entsteht. Ausserdem hat die Liste das Ziel nicht erreicht. Die Anzahl säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler stieg laufend an. Wir sehen, dass man mit mehr Druck keine Probleme löst. Mittlerweile haben alle erkannt, dass die nicht bezahlten Krankenkassenprämien lediglich in der Regel die Spitze des Eisbergs sind. Leute, die diese nicht bezahlen, haben sehr häufig ganz viele andere soziale und finanzielle Probleme. Mit mehr Druck und zusätzlichem Stress, den man mit dieser schwarzen List verursacht, löst man dieses Problem nicht. Die erfreuliche Sache an dieser Vorlage ist, dass alle Parteien das nun gleich sehen und diese Liste abschaffen wollen, und genauso entschied es auch die vorberatende Kommission. Wir werden das wohl heute auch tun, und damit möchten wir als GRÜNE-Fraktion unsere Freude ausdrücken. Ich denke auch, dass es an der Zeit ist, dass, wie auch in der vorberatenden Kommission besprochen wurde, das Thema des umfassenden Fallmanagements aufgenommen wird und ein Weg entwickelt wird, wie man das kantonsweit auf der Gemeindeebene professionell und effizient umsetzen kann, um so den betroffenen Personen aus der Schuldenspirale heraus helfen zu können, einschliesslich Krankenkassenprämien, aber auch mit den vielen anderen Themen, die damit zusammenhängen, und dass wir damit letztlich auch Kosten für die öffentliche Hand sparen können. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Warzinek-Mels (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die CVP-EVP-Delegation dankt der Regierung für die äusserst speditive Vorlage der Botschaft. Damit wird die Motion 42.20.15 «Schwarze Liste abschaffen» zügig umgesetzt. Die Botschaft ist knapp, übersichtlich, jedoch durchaus umfassend und lässt aus unserer Sicht keine Wünsche offen. Das Anliegen wurde im Rat breit diskutiert und es erfolgten vorab auch diverse weitere Vorstösse zur umfassenden Klärung der Situation. So wurden sämtliche Aspekte, die zu dieser Motion geführt haben, im Detail diskutiert. Der Entscheid im Rat war dann auch klar. Für Gutheissung der Motion stimmten 66:29 Stimmen und 5 Enthaltungen. Erfreulich, dass die vorberatende Kommission durchgängig bemüht war, das Kernanliegen der Motion zügig und sachgerecht umzusetzen. Für die CVP-EVP-Fraktion ist es ebenfalls elementar, dass der Antrag Art. 8c bis 8f aufzuheben, erfüllt wird. Unsere Delegation und unsere Fraktion verschliesst sich unverändert nicht einer Diskussion, die sich darum drehen könnte, wie man zahlungsfähige, aber zahlungsunwillige Personen besser erreichen könnte. Solche Personen möchte hier im Rat sicher niemand schützen. Wir vertreten allerdings unverändert den Standpunkt, dass es dafür das Betreibungsverfahren gibt. Das wird sich kaum verbessern lassen. Das Fallmanagement, wie es auch im Kanton Thurgau praktiziert wird, ist sicher sinnvoll. Dafür braucht es jedoch nicht zwingend die schwarze Liste, dies wurde uns auch so bestätigt. Entscheidend ist, dass die SVA die Betreibungsmeldungen an die Gemeinden leitet. Es liegt dann im höchsten Interesse der Gemeinden selbst, mit dieser Meldung effektiv umzugehen. Da die Gemeinden den gesamten folgenden, insbesondere auch finanziellen Aufwand mit allen Risiken zu bewältigen und tragen haben, auch das finanzielle Risiko, ist es unserer Auffassung nach nicht am Kanton, den Gemeinden hierzu rechtliche Vorgaben zu machen. Wir sind der Überzeugung, dass dieses Geschäft in den Händen der Gemeinden am richtigen Ort ist. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Schmid-Grabs, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission beriet die Vorlage 22.21.04 «XI. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung» am 5. Mai 2021 im Kantonsratssaal in St.Gallen. Neben der vollzählig anwesenden Kommission nahmen an der Sitzung teil: Von Seiten des zuständigen Departementes
Geschäftsführung / Protokoll
Gemäss Art. 64a Abs. 4 des nationalen Krankenversicherungsgesetzes müssen die Kantone 85 Prozent der Verlustscheine im Zusammenhang mit nicht bezahlten Krankenkassenprämien übernehmen. Das Total dieser Ausgaben aller Schweizer Kantone hat sich zwischen den Jahren 2013 und 2019 fast verdoppelt. Die Kantone können dabei die Kostensteigerung akzeptieren oder dafür sorgen, dass diese bezahlt werden. Zur Erreichung des letzten Punkts setzt der Kanton Thurgau erfolgreich das so genannte Fallmanagement (Case Management) ein. Je früher das Fallmanagement dabei bei säumigen Prämienzahlern einsetze, desto besser könne verhindert werden, dass säumige Prämienzahler in eine Abwärtsspirale geraten. Zudem erhöhe dies die Chance, dass ausstehende Versicherungsprämien doch noch nachträglich beglichen werden. Gewürdigt wurde von einer Mehrheit der Kommission, dass auf den Entscheid des Kantonsrates zur Abschaffung der schwarzen Liste in Rekordzeit eine entsprechende Botschaft und Entwurf der Regierung folgte. Die Abschaffung der schwarzen Liste wird von den Kommissionsmitgliedern mehrheitlich begrüsst. Eine Minderheit der Kommission sprach sich für verbindliche Vorgaben im Bereich des Fallmanagements aus. Auf einen Antrag wurde letztendlich zugunsten eines möglichen Vorstosses aus der Mitte des Parlaments verzichtet. Die im Entwurf der Regierung vorgeschlagene Aufhebung der Art. 8c bis 8f des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung wurde von keiner der Delegationen unbestritten. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und stellt keine weiteren Anträge. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
22.9.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den XI. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung mit 111:0 Stimmen in der Schlussabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt auf den XI. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung in zweiter Lesung ein. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Schmid-Grabs Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |