Geschäft: Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.21.03 |
Titel | Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 24.2.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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25.2.2021 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 23. Februar 2021 | |
31.3.2021 | Antrag | Anträge der Regierung vom 30. März 2021 | |
31.3.2021 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 23. März 2021 | |
19.4.2021 | Antrag | Antrag FDP-Fraktion zu Auftrag vom 19. April 2021 | |
19.4.2021 | Antrag | Antrag SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Art. 6 Abs. 2 vom 19. April 2021 | |
20.4.2021 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 19. April 2021 | |
28.4.2021 | Erlass | Referendumsvorlage vom 20. April 2021 | |
6.7.2021 | Protokoll | Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 18. März 2021 | |
6.7.2021 | Allgemein | Kommissionsbestellung des Präsidiums vom 15. Februar 2021 | |
6.7.2021 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht am 23. April 2021 | |
6.7.2021 | Protokollauszug | Feststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 15. Juni 2021 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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2.3.2021 | Gremium | Beteiligung - 22.21.03 voKo Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
19.4.2021 | Art. 4 Abs. 1 Bst. a und c, Art. 6 Abs. 1 Bst. c, Art. 9 Abs. 3 | 14 | Anträge der Regierung | 84 | Anträge der vorberatenden Kommission | 22 | |
19.4.2021 | Antrag SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Art. 6 Abs. 2 | 34 | Zustimmung | 77 | Ablehnung | 9 | |
19.4.2021 | Wortlaut des Auftrags | 86 | Antrag der vorberatenden Kommission | 22 | Antrag FDP-Fraktion | 12 | |
19.4.2021 | Antrag der vorberatenden Kommission zum Auftrag | 111 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 9 | |
20.4.2021 | Schlussabstimmung | 112 | Zustimmung | 1 | Ablehnung | 7 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.4.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt das Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich mit 112:1 Stimmen in der Schlussabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen der SP-Fraktion): Würdigung. Wir sind glücklich, dass dieses Gesetz in der Kommission und jetzt auch im Rat so wohlwollend aufgenommen wurde. Insbesondere erfreut sind wir darüber, dass jetzt die Ausfallentschädigung im Tiefstlohnbereich von 80 auf 100 Prozent erhöht wurde – das freut uns ganz besonders. Unser Kanton geht damit für einmal kulturpolitisch voraus und geht gar noch weiter als der Bund vorgibt. Die Kultur liegt im Moment am Boden, beginnt sich langsam aufzuraffen, und wir können stark dabei helfen, dass die Kultur langsam wieder auf stehen kann. Ein Wermutstropfen aus unserer Sicht ist die Deckelung der Transformationsprojekte. Da bleibt zu hoffen, dass diese beschlossenen 2 Mio. Franken, dieser Deckel für all die kreativen und innovativen Projekte ausreichen wird – das werden wir noch sehen. Wir sind alles in allem sehr zufrieden und werden in der Schlussabstimmung zustimmen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt auf das Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich in zweiter Lesung ein. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. Das Präsidium beantragt, die zweite Lesung morgen Dienstag durchzuführen. Der Antrag wird nicht bestritten. Der Kantonsrat berät die Vorlage morgen Dienstag in zweiter Lesung. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission mit 111:0 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der FDP-Fraktion mit 86:22 Stimmen bei 4 Enthaltungen vor. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Regierungsrätin Bucher: Mit diesen Aufträgen, je nachdem für welchen Wortlaut sich dieser Rat entscheidet, rennen Sie sowieso offene Türen ein. Die Stiftsbibliothek ist bereits im vergangenen Jahr mit einem Unterstützungsgesuch an die Regierung gelangt, weil diese Ausfälle aufgrund der bekannten Gründe entstanden sind. Es wurde ebenfalls bereits korrekt ausgeführt, das entnehmen Sie auch der Botschaft, dass eine Ausfallsentschädigung nach diesen Covid-Bestimmungen aufgrund der öffentlich-rechtlichen Trägerschaft nicht möglich ist. Auch die Regierung ist der Ansicht, dass wir mit den Museumsangeboten im Stiftsbezirk, wozu im Übrigen neben der Stiftsbibliothek auch unser Ausstellungssaal des Stiftsarchivs dazugehört, sehr wichtige kulturelle Leuchttürme in der Stadt haben, die weit über den Kanton und die Schweiz hinaus strahlen, und dass wir dieses Angebot im Stiftsbezirk unterstützen wollen. Das gehört auch zu unserem Auftrag, den wir aufgrund des Status als UNESCO-Weltkulturerbe haben. Die Regierung hat das Gesuch noch nicht abschliessend beraten. Wir haben jetzt auch von der Stiftsbibliothek in den letzten Wochen den Jahresabschluss 2020 erhalten und haben jetzt die detaillierten Zahlen vorliegen. Der Regierung erwägt nun, gemeinsam mit der Stadt und dem katholischen Konfessionsteil im Sinne der ebenfalls bereits erwähnten «Dreidrittelslösung» einen Beitrag zu sprechen. In diesem Sinne rennen Sie offene Türen ein. Die Abklärungen laufen im Moment im Departement des Innern. Wir sprechen uns auch noch mit der Stadt ab bzw. diese Gespräche laufen bereits, und dann bin ich zuversichtlich, dass die Regierung bald über diesen Beitrag wird befinden können. In diesem Sinne überlasse ich es Ihnen, ob Sie mir einen Prüfauftrag oder einen definitiven Auftrag überweisen wollen. Ich nehme beide gerne mit und arbeite weiter. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Auch der GRÜNE-Fraktion geht es nur um die Sache in diesen Fragen. Von der Sprecherin der CVP-EVP-Fraktion wurde ausgeführt, die Stiftsbibliothek sei ein Leuchtturm. Es gibt in der Tat im Kanton St.Gallen mehrere Leuchttürme, nur die Stiftsbibliothek ist eigentlich noch viel mehr. Sie ist von derartigem Wert, dass man fast von einem Fixstern sprechen kann und zwar international. Wir sind erstaunt, dass dieser Auftrag überhaupt notwendig ist, dass man nicht schon früher etwas unternommen hat. Das heisst, für uns ist es ganz wichtig, dass der Auftrag, wie er von der vorberatenden Kommission formuliert wurde, relativ offen ist und wir können uns sehr gut vorstellen, dass man relativ schnell eine Lösung findet zwischen Stadt, Kanton und Bistum. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Die SVP-Fraktion ist hier verdachtslos für einen Kulturkampf, das brauchen wir nicht. Wir führen auch keinen Glaubenskrieg, wir haben einfach das Flair für eine weitsichtige Unterstützung für ein Kulturerbe und unterstützen aus diesem Grund das gelbe Blatt, obschon die Lobbyarbeit seitens des katholischen Teils nur über die CVP-EVP-Fraktion gelaufen ist und uns Geschichten erzählt wurden. Da stehen wir darüber, uns geht es um die Sache. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Es ist sicherlich nicht so, dass jetzt die Stiftsbibliothek hier einfach vergessen gegangen ist, sondern die Regierung hat sich nach den Anspruchskriterien des Bundes gerichtet und hier entschieden, dass dort, wo eine öffentlich-rechtliche Körperschaft beteiligt ist, keine Ansprüche auf Unterstützung im Kulturbereich bestehen. Nun, aber selbstverständlich ist die Stiftsbibliothek für unseren Kanton eine ganz wesentliche Kulturinstitution. Eine Kulturinstitution, die Menschen aus Allerwelt fasziniert, die diesen Bücherbestand anschauen gehen und die Räumlichkeiten bewundern, in welchen diese Bibliothek untergebracht ist. Es ist selbstverständlich so, dass wir gehalten sind, dieses Kulturgut, das wir haben, hier im Kanton zu schützen und zugänglich zu machen. In diesem Sinne haben wir in diesem Rat auch bereits Entscheide für die Stiftsbibliothek getroffen. Ich meine, wenn die Stiftsbibliothek von diesen Massnahmen ebenfalls betroffen ist, so ist es an uns, hier auch eine Unterstützung zu ermöglichen. Wenn wir hier Ja zu einer Unterstützung für die Stiftsbibliothek sagen, dann meine ich, dann können wir hier einen direkten Auftrag erteilen, dann braucht es nicht zunächst vorgeschoben einen Prüfauftrag. Ich bin mir sicher, die Regierung und das zuständige Departement werden hier genau hinschauen, was es braucht, werden selbstverständlich auch die Beteiligung des katholischen Konfessionsteils hier einfordern, aber ich glaube, wir sind wirklich gut beraten, jetzt hier einen direkten Auftrag zu erteilen und nicht zuerst einen Prüfauftrag. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen. Ich habe es bereits im Eintretensvotum gesagt, mit der Stiftsbibliothek droht ausgerechnet jener kultureller Leuchtturm unseres Kantons, der unbestritten die grösste Strahlkraft hat, bei den Ausfallentschädigungen leer auszugehen. Dies mit Verweis auf die Trägerschaft der Stiftsbibliothek. Dabei ist uns allen hier klar, dass viele andere Kulturunternehmen kein bisschen weniger öffentlich sind als die Stiftsbibliothek. Auch wenn noch eine Stiftung oder eine Genossenschaft dazwischen geschoben wird, ist es letztlich die öffentliche Hand, die diese Kulturunternehmen trägt. 30 Mio. Franken für die Kultur zu sprechen und die Stiftsbibliothek aus formaljuristischen Gründen im Regen stehenzulassen, wäre für den Kanton St.Gallen ein Schildbürgerstreich sondergleichen. Dass der Freisinn, Stöckling-Rapperswil-Jona, dies auch noch unterstützt, löst doch zumindest Stirnrunzeln aus. Ist das ein letzter Reflex des Kulturkampfs? Soll der Kampf gegen das katholische Kulturerbe in diesem Kanton tatsächlich auch im 21. Jahrhundert zur DNA des Freisinns gehören? Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, dieser Antrag ist unter Ihrem Niveau und eigentlich wissen Sie das auch. Die Erwartung unserer Fraktion ist klar: Die Stiftsbibliothek ist letztlich im gleichen Rahmen zu unterstützen, wie viele Kulturunternehmen, die im Rahmen dieser Vorlage Ausfallentschädigungen erhalten. Hier gilt es unter aktiver Beteiligung des Kantons selbstverständlich in Absprache mit dem Konfessionsteil und der Standortgemeinde – das hat die Regierung auch so in Aussicht gestellt – eine möglichst gute Lösung zu finden, die ihrer kulturhistorischen Perle Stiftsbibliothek angemessen Rechnung trägt. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Stöckling-Rapperswil-Jona: beantragt im Namen der FDP-Fraktion, den Auftrag wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird eingeladen, für den finanziellen Schaden der Stiftsbibliothek St.Gallen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie eine Entschädigung Auch bei diesem Antrag wäre es wünschenswert gewesen, wenn der besser vorbereitet gewesen wäre. Er kam schwach begründet und etwas überstürzt. Grundsätzlich möchte auch die FDP-Fraktion die Stiftsbibliothek nicht im Regen stehenlassen, aber machen wir das mit Augenmass, bleiben wir gelassen und befolgen wir die Spielregeln, die wir bis jetzt immer eingehalten haben, sei dies bei den Olma-Messen, beim FC St.Gallen oder bei den SCRJ Lakers. Wir haben immer geprüft, ohne einen Entscheid vorwegzunehmen. Wir verlieren nichts, wenn wir hier Augenmass bewahren und gelassen bleiben und vor allem: Wir gewinnen etwas, wenn wir die relevanten Anspruchsgruppen bei dieser Prüfung wie auch bei der Lösungsfindung mit einbeziehen. Schiessen wir nicht aus der Hüfte, überlegen wir, bevor wir etwas machen und erteilen wir einen Prüfauftrag, wie wir das bis jetzt immer erfolgreich gemacht haben. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Zur Diskussion steht der Antrag der vorberatenden Kommission zu einem Auftrag nach Art. 95 des Geschäftsreglements des Kantonsrates (sGS 131.11; abgekürzt GeschKR) sowie ein Gegenantrag zu einem Auftrag nach Art. 95 GeschKR der FDP-Fraktion. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion mit 77:34 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat Art. 6 Abs. 2 (neu) mit 12:2 Stimmen bei 1 Abwesenheit beschlossen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Regierungsrätin Bucher zu Dürr-Widnau: Ich versuche Verständnis für die Welt zu schaffen. Sie haben das absolut korrekt gesagt. Wir wurden in der Kommission gefragt, was wir schätzen würden, wie hoch der Bedarf für Transformationsprojekte sein wird. Aufgrund des damaligen Kenntnisstands haben wir die Aussage gemacht, dass wir von rund 10 Prozent ausgehen und so ist man auf diese Deckelung gekommen, wie sie jetzt die vorberatende Kommission vorschlägt. Es wurde aber ebenfalls ausgeführt, von aktiven Kulturschaffenden hier im Rat, dass die Frist noch läuft, und wir haben jetzt einfach aufgrund der Gesuchseingänge gesehen, dass es sein könnte, dass die Mittel so nicht ausreichen, aber das kann ich Ihnen jetzt abschliessend nicht sagen, weil wir diese Gesuche nicht im Detail geprüft haben. Es kann aber sein, und deshalb haben wir einfach gesagt, wir machen jetzt einmal ein Stopp, auch um zu verhindern, dass es unfaire «first come first serve» -Geschichten gibt. Wir machen jetzt diesen Stopp, und wenn wir definitiv wissen, wie viele Mittel wir zur Verfügung haben, schauen wir alle die Gesuche an und dann entscheiden wir auch, ob wir priorisieren müssen oder nicht und ob das Geld reichen wird oder nicht. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Dürr-Widnau: Ein Satz von Regierungsrätin Bucher hat mich geärgert, die Aussage, dass die Gelder von 2 Mio. Franken überhaupt nicht ausreichen, man müsse jetzt schon kürzen usw. Ich bin schon sehr erstaunt, in der Kommission hatten wir ganz andere Informationen, dass die 2 Mio. Franken sehr gut ausreichen würden. Wir haben auch extra gefragt, wo wir die Limite ansetzen müssen und jetzt heisst es auf einmal, man müsse kürzen und könne das nicht machen usw. Da bin ich bin sehr erstaunt. Wir haben wirklich in der Kommission diskutiert, wo man die Limite ansetzt. Die 2 Mio. Franken hat nicht die Kommission gesprochen, sondern diese Zahl kam aus dem Departement, was sinnvoll wäre. Und jetzt sagt man uns, das reiche überhaupt nicht. Also ich verstehe langsam die Welt nicht mehr. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Regierungsrätin Bucher: Der Antrag der SP- / GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen. Es wurde schon mehrfach gesagt, und ich betone es gerne auch nochmals aus Sicht der Regierung: Transformationsprojekte sind ein wichtiges ergänzendes Instrument zu den Ausfallentschädigungen, das Kulturunternehmen befähigen soll, einen Schritt aus dieser Krise, aus diesen Covid-Verhältnissen hinaus in die Zukunft zu machen. Die Transformationsprojekte werden in unserem Amt für Kultur in einer Gesamtsicht nach verschiedenen Kriterien beurteilt. Das sind Kriterien wie Klarheit, Plausibilität, eine fachliche Qualität des Konzepts, der Innovationsgrad, die zu erwartende Wirksamkeit und vor allem auch die Nachhaltigkeit des ersuchten Vorhabens. Aktuell haben wir bereits – das wurde auch schon gesagt – einen hohen sechsstelligen Betrag gesprochen für mehrere Transformationsprojekte von nicht gewinnorientierten Kulturunternehmen. Wir konnten so diese Kulturunternehmen rasch und unkompliziert unterstützen, sich an die veränderten Verhältnisse anzupassen. Weil derzeit einfach jetzt unklar ist, welche Mittel uns für diese Beiträge zur Verfügung stehen, haben wir entschieden, dass wir im Moment nicht über weitere solche Gesuche entscheiden. Wenn diese Deckelung kommt, werden wir gezwungen sein, voraussichtlich stärker zu selektionieren. Dafür müssen wir in den nächsten Wochen im Amt für Kultur eine kulturpolitisch abgestützte Prioritätenordnung entwickeln. Was wir aber wissen, ist, dass die Mittel für die Kulturhilfen beschränkt sind und deshalb wollte die Kommission mit dem Antrag zur Deckelung auch verhindern, dass zu wenig Mittel für die Ausfallentschädigungen zur Verfügung stehen. Das ist auch das Anliegen der Regierung. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Sarbach-Wil: legt nachträglich seine Interessen als Betriebsleiter eines mittelgrossen Kulturbetriebs offen, der bislang kein Transformationsprojekt deponiert hat. Dem Antrag SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen. Müller-Lichtensteig hat es sehr gut mit den Transformationsbeiträgen getroffen, das brauche ich jetzt nicht nochmals zu wiederholen. Ich habe auch absolutes Verständnis dafür, dass es gerade in der Gastronomie und Kultur bestimmte Überschneidungen gibt. Es gibt sehr engagierte Gastronomen, welche sich in einem kulturellen Umfeld bewegen und ebenfalls ein Kulturprogramm anbieten und das projektbezogen oder gänzlich ohne Unterstützung der öffentlichen Hand. Diese haben die Möglichkeit der Transformationsbeiträge nicht, das finde ich auch nicht gut. Jetzt ist es aber so, dass man aus diesem Grund nicht gleich Transformationsbeiträge in der Kultur komplett bekämpfen muss, das macht hier glücklicherweise auch niemand. Der Punkt ist, dass wir uns hier schon im Grossen und Ganzen mit kleinen Abweichungen auf der Vorlage und den Vorgaben des Bundes bewegen. Unsere Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene haben hierfür bestimmt sehr viel Zeit verloren, um zu dieser Lösung zu kommen. Hier geht es lediglich um ein «Finetuning». Surber-St.Gallen hat es bereits ausgeführt: Das «unfair» war natürlich darauf bezogen, dass diese Geschichte schon länger dauert, dass verschiedene Transformationsprojekte eingereicht wurden, soviel ich weiss auch bereits Gelder geflossen sind, und jetzt – und da können wir nichts dafür – jene, die sich hier noch etwas am Überlegen oder Planen sind und etwas einreichen wollen, unter Umständen mit der Begründung, dass sie zu spät sind, ausgeschlossen werden, weil das Geld bereits aufgebraucht ist. Ich empfehle Ihnen nochmals wärmstens, keine Deckelung der Beiträge für Transformationsprojekte vorzusehen, so wie es auch der Bund nicht vorsieht. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Dem Antrag SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.
Ich bitte Sie wirklich, diese Deckelung auf diese 2 Mio. Franken zu machen. Die 80 Prozent der Kosten sind unbestritten. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Broger-Altstätten: Der Antrag SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen. Ich war Mitglied der vorberatenden Kommission und bereits Mitglied in diversen Geschäften rund um Corona. Transformation ist richtig und wichtig, das wurde heute auch bereits mehrmals ausgeführt. Digitalisierung, Neukundengewinnung, Kontinuität, Vision, Innovation – alles Punkte, die richtig und wichtig sind, aber nicht nur in der Kultur. Das Gewerbe musste einen Onlineauftritt kreieren, da sie schliessen mussten. Das Gastro-Unternehmen musste ein neues Konzept erarbeiten, wie sie nach Corona die Kunden von zu Hause oder von Eat.ch wieder in ihr Restaurant locken kann. Auch die Wirtschaft musste Digitalisierung versus physisches Treffen analysieren und auseinandernehmen, um für die Zukunft gewappnet zu sein. Das Ziel dieser Botschaft ist in erster Linie die Ausfallentschädigung. Wir möchten die Lebenssituation der Kulturschaffenden und auch die finanzielle Situation der Kulturunternehmen sichern und stützen, trotzdem sprechen wir 2 Mio. Franken für Transformation. Ich denke, dieser Betrag genügt und ist richtig, ansonsten bezahlen wir mehr Transformationsgelder und irgendwann fehlt uns das Geld für die Ausfallentschädigung zur Sicherung der Existenz. Zu Sarbach-Wil: Das Wort unfair habe ich nicht ganz verstanden und das Beispiel aus dem Strassenbau irgendwie auch nicht, aber das können wir sicherlich einmal bilateral miteinander besprechen. Zu Frei-Rorschacherberg: Ja, die Nachhaltigkeit ist wichtig, aber sind wir ehrlich, die Nachhaltigkeit sehen wir dann in der Replik 2030, wenn wir wissen, ob das Geld, welches weg ist, auch gut investiert wurde, deshalb ist das sehr schwer zu eruieren. Halten Sie am Vorschlag der vorberatenden Kommission fest, sprechen wir 2 Mio. Franken für Transformation und sichern wir in erster Linie die Existenz der Kulturunternehmen und der Kulturschaffenden. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Schorer-St.Gallen: Dem Antrag der SP- / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen. Ich habe meinen Vorrednerinnen und Vorrednern von SP- und GRÜNE-Fraktion ebenfalls zugehört. Viele Argumente, warum die Transformationsprojekte nicht gedeckelt werden sollen, kann ich nicht nachvollziehen. Dennoch werde ich Ihren Antrag unterstützen, denn für mich ist es wichtig, dass Transformationsprojekte, das heisst, Leistungen von Kulturinstitutionen, welche wenigstens Innovation, eigener Antrieb, eigene Projekte und Ideen fördern unterstützt werden. Für mich macht es viel mehr Sinn, wenn diese Gelder in innovative, neue Projekte fliessen und nicht quasi A-fonds-perdu-Beiträge für jeden sind. Es liegt für einmal ein Angebot seitens Bund vor, besondere Innovationen mit Transformationsprojekten mitzufinanzieren. Man muss nicht nach Bern rennen, um Gelder für die Kultur zu erhalten, wie z.B. mit BAK-Anträgen und das finde ich sinnvoll. Dieser Anreiz wurde geschaffen, damit fortschrittliche Projekte, die Lehren aus der Krise ziehen, Gelder erhalten. Selbstverständlich müssen da die Regeln bzw. Kriterien streng eingehalten werden damit wirklich nur innovative Projekte gefördert werden. Es kann sein, dass der Betrag der Deckelung reicht. Ich finde es aber falsch, wenn man da eine Grenze zieht. Aus diesen Gründen ist es aus meinem liberalen Verständnis falsch, dort, wo Eigeninitiative und Innovation gefordert ist, eine Begrenzung einzuführen und dafür den passiven Bezug von Entschädigungen weiter zu begünstigen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich habe es einleitend schon erwähnt, wir sind klar für Transformationsbeiträge und haben uns in der Kommission auch so ausgesprochen, aber wir müssen hier aufpassen, dass wir alle, die durch Covid betroffen sind, gleichbehandeln. Wir haben in sämtlichen anderen Branchen nicht über solche Beiträge gesprochen, darum ist es uns ganz wichtig, dass wir hier keine falschen Zeichen setzen, wir unterstützen Transformationsbeiträge bis 80 Prozent. 80 Prozent ist doch schon ein ordentlicher Beitrag. Wenn ich meinen Vorrednerinnen und Vorredner vor allem seitens SP- und GRÜNE-Fraktion genau zugehört habe, hat es so getönt, wie wenn wir nichts geben würden. Wir sind für 80 Prozent, aber dort ist dann auch genug. Darum sind wir klar für die Haltung der vorberatenden Kommission, Transformationsprojekte bis 80 Prozent zu unterstützen und dort eine Deckelung einzubauen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig: legt seine Interessen als Präsident der Klangwelt Toggenburg offen. Ehrlich gesagt, kann ich die Vorbehalte gegenüber den Transformationsgeldern überhaupt nicht verstehen. Aus meiner Sicht sind die Transformationsgelder die beste Unterstützungsform in der ganzen Coronazeit. Sie geben die liberalste Antwort auf die Krise und müssten bei den Bürgerlichen sehr gut ankommen. Denn die Transformationsgelder:
Ich frage mich, weshalb der Bund nicht bereits früher diese Unterstützungsmöglichkeiten bei weiteren Branchen umsetzte. Nun harren Zehntausende von Arbeitnehmenden zu Hause in der Kurzarbeit aus bis die Krise vorbei ist. Was wäre, wenn die Leute stattdessen an der Innovation in ihrer Firma arbeiten würden? Das wäre doch viel sinnvoller. Es ist nicht der Fehler, dass für die Kultur Transformationsgelder gesprochen wurden, sondern der Fehler ist, dass bei den anderen Branchen keine Transformationsgelder zur Verfügung stehen. In dem Sinne bitte ich Sie um die Unterstützung des Antrages der SP-Fraktion zur Aufhebung des Plafonds. Lassen Sie die Kulturbetriebe an der Innovation arbeiten, Sie stärken damit eine ganze Branche. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Sarbach-Wil: Dem Antrag SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen. Die Deckelung der Gelder für Transformationsprojekte, da können wir nichts dafür, aber es ist jetzt mitten im Endspurt der Einreichung der Gesuche. Wir erachten das als unnötige, unfaire und schlecht durchdachte Innovationsbremse. Zu den Ausführungen von Suter-Rapperswil-Jona und Frei-Rorschacherberg: Es gibt natürlich schon einen wesentlichen Unterschied zwischen Privatwirtschaft und der Kultur. Also erstens sind die Kulturinstitutionen in der Regel nicht gewinnorientiert. Es wird nie Gewinn an Private oder an Einzelpersonen ausbezahlt. Mir sind keine Formen von Bonus bei guter Geschäftsführung oder ähnliches bekannt. Es gibt Institutionen in der Hochkultur, die bezahlen sehr gut, aber das sind die Ausnahmen und nicht die Regel. Zudem haben die wenigsten Kulturinstitutionen überhaupt Möglichkeiten, gross Gewinn zu erwirtschaften, geschweige denn grossartige Reserven anzuhäufen. Das wäre zumindest aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Voraussetzung für Innovation und weitere Entwicklungen. Ich gehe davon aus, dass dieser Vergleich nicht ganz passt, aber Sie müssen sich das so vorstellen: In der Regel hat man Leistungsaufträge mit Stadt oder Gemeinde und Kanton. Das ist ein bisschen wie wenn die Stadt Wil Sie als Strassenbauer beauftragt, eine Strassen zu bauen. Sie machen einen schönen Kostenvoranschlag und dann bekommen Sie dafür 20 Prozent und den Rest müssen sie sonst irgendwie auftreiben. Das Problem ist, Sie machen das mit, weil Sie es wollen, weil Sie Herzblut und Leidenschaft haben und die Strasse trotzdem bauen wollen – so funktioniert ein Grossteil der Kulturbranche und darum geht man Arbeitszeiten ein, die sonst verboten wären und arbeitet für sehr niedrige Löhne und mit sehr vielen ehrenamtlichen Stunden. Also ich denke, das muss man hier schon auch berücksichtigen. Der Bund möchte mit diesem Instrument dieser Einmalunterstützung den Kulturbetrieben mit dem Lockdown helfen und im Vergleich zu einem Grossteil der Wirtschaft, z.B. der Gastronomie ist die Kultur seit einem Jahr mit einem kleinen Unterbruch in einem Total-Lockdown, da geht eigentlich gar nichts mehr. Jetzt darf man wieder für 50 Leute Veranstaltungen durchführen, aber man darf keine Getränke verkaufen und keine Pausen machen. Also die Lage ist nach wie vor sehr prekär. Dazu hat der Bund sich überlegt, dass sich die Unternehmen so eigentlich selber ausrichten können, neue Geschäftsfelder erschliessen können, Publikum dazu und vor allem zurückgewinnen können und wo es Sinn macht, Kooperationen schliessen können und auf die veränderten Bedingungen eingehen können um so langfristig überhaupt überlebensfähig zu bleiben. Werden die Gelder entgegen dem Vorhaben und der Intention unserer Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene beschränkt, laufen die St.Galler Kulturinstitutionen in ernsthafte Gefahr, im interkantonalen Vergleich massiv das Nachsehen zu haben. Wer früh dran war, wurde bereits unterstützt, das läuft schon eine Weile. Später eingereichte Projekte werden dann einfach abgelehnt. Nehmen wir dieses einmalige Angebot des Bundes auf Kostenbeteiligung, und das nicht zu knapp, an, nutzen die Chance, unseren Kulturinstitutionen zu helfen und sich fit für die Zukunft zu machen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Frei-Rorschacherberg: Der Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen. Transformationsprozesse sind wichtig, hier drin liegt eine Chance in der Krise. Eine neue Ausrichtung auf dem Markt ist zentral. Diesem Prozess sind aber alle Unternehmen unterworfen, auch die Unternehmen, die nicht im Kulturbereich agieren. Die FDP-Fraktion möchte deshalb an der Deckelung festhalten. Sollte diese fallen, ist es für uns aber noch wichtiger, dass wir mehr Transparenz darin haben und auch sehen, welche Projekte unterstützt werden, denn nur die nach einer kritischen Prüfung nachhaltig wirkenden Projekte sollten hier auch mit Geldern bedacht werden. Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann hat gesagt, wenn wir die Deckelung aufheben, werden kreative und gute Idee nicht kommen. Ich gehe schon davon aus, dass sich gute Ideen auf dem Markt durchsetzen und nicht abhängig davon sind, ob der Staat diese subventioniert. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Suter-Rapperswil-Jona: Der Antrag SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen. Es ist richtig, Transformationsbeiträge sind grundsätzlich eine verlockende Idee. Jede Organisation muss sich wandeln, wenn sie zukunftsfähig bleiben will und dies erfordert nicht zuletzt auch finanzielle Investitionen für weitere Entwicklungen und Innovationen. Im vorliegenden Fall haben wir aber zwei Probleme: Zum einen die Privilegierung einer Branche gegenüber allen anderen und die viel zu vage formulierten Voraussetzungen. Dass sich Unternehmen und Organisationen Gedanken machen müssen, wie sie sich für die Zeit nach Corona aufstellen, ist in keiner Weise eine Besonderheit der Kulturbranche. Es befremdet daher, dass nur für diese eine Branche Abermillionen von Transformationsbeiträgen gesprochen werden sollen. Dies soll jetzt aber absolut kein Plädoyer dafür sein, das System der Transformationsbeiträge nun auch noch auf andere Branchen auszudehnen. Denn das richtige Mittel für eine zukunftsfähige Transformation sind nicht staatliche Subventionen, sondern der einfache Zugang zu günstigen Darlehen. Nur so kann sichergestellt werden, dass nicht einfach möglichst viel Geld abgeholt wird, sondern dass tatsächlich in jene Geschäftsmodell investiert wird, von denen man glaubt, dass ihnen die Zukunft gehört. Die Transformationsbeiträge verkörpern deshalb eine Geisteshaltung, die eigentlich schon längst der Vergangenheit angehört, weil sie schlicht nie und nirgends funktioniert hat. Hinzukommt, dass die Voraussetzungen für den Bezug von Transformationsbeiträgen dermassen vage umschrieben sind, dass so ziemlich alles darin verpackt werden kann, was im weitesten Sinn nach Weiterentwicklung oder Innovation tönt. Mit Corona hat das wenig, mit neuen Kultursubventionen hingegen viel zu tun. Auch das ist nicht gut, doch letztlich ist dies nicht die Schuld des Kantons, sondern des Bundes, wobei der Bund sogar noch Fehlanreize setzt, indem er die hälftige Mitfinanzierung offeriert. Die vorberatende Kommission schlägt daher eine Art Kompromiss vor und diesen Weg sollten wir gehen. Transformationsbeiträge werden zwar gewährt, doch sie werden gedeckelt. Dass der Deckel bei 2 Mio. Franken liegt, ist nicht zufällig, wie von Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann insinuiert wurde, sondern entspricht jenem Betrag, bei dem die Regierung selbst ungefähr den Bedarf und das Potenzial von Transformationsbeiträgen einschätzt. Beweisen wir also auch in diesen Zeiten Augenmass, verzichten wir auf Übertreibungen und versuchen wir, alle Branchen einigermassen gleich zu behandeln. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Art. 6 (Umfang der zur Verfügung stehenden Mittel). Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: beantragt im Namen der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion, Art. 6 Abs. 2 zu streichen. Die Transformationsprojekte sind keine Erfindung des Kantons, der Bund sieht sie vor und es sollen zwei Kategorien abgedeckt werden:
Jetzt hat die Kommission gesagt, das ist gut und recht, aber wir wollen maximal 10 Prozent oder knapp 2 Mio. Franken von diesen 19,7 Mio. Franken für Transformationsprojekte ausgeben. Das hat eine gute Seite: Es bleibt mehr für die Ausfallentschädigung, aber es hat auch einen sehr schalen Nachgeschmack. Zuerst wurden alle Kulturunternehmer und Kulturschaffenden ermutigt, kreativ zu werden und neue Transformationsprojekte auszustudieren und das haben viele gemacht. Ein hoher sechsstelliger Betrag wurde bereits ausbezahlt, seit der Sitzung der vorberatenden Kommission wurden alle anderen storniert. Die warten jetzt gespannt, was wir heute entscheiden. Und wenn wir diesen Deckel beschliessen, muss die Regierung bzw. das Amt für Kultur noch strenger selektionieren und es werden ganz viele kreative und gute visionäre Ideen im Kulturbereich dann einfach nicht stattfinden. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht die Anträge der vorberatenden Kommission zu Art. 4 Abs. 1 Bst. a und c, Art. 6 Abs. 1 Bst. c und Art. 9 Abs. 3 den Anträgen der Regierung mit 84:14 Stimmen vor. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Schulthess-Grabs: Dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 4 ist zuzustimmen. Ich höre hier Nothilfe, ich höre hier EO, ALV usw. Ich erinnere Sie daran, dass die meisten in der Kulturbranche freiberuflich sind und somit keinen Zugang zur Arbeitslosenkasse haben. Ich glaube, Sparmassnahmen sind an dieser Stelle fehl am Platz. Diese Leute sind aus dem Arbeitsprozess, haben zurzeit keine Perspektiven, es steht alles auf wackeligen Füssen. Ich denke, wir dürfen hier nicht sparen, sondern müssen dort unterstützen, wo das Elend auch noch droht. Ich denke, in der vorberatenden Kommission haben Sie gute Ansätze zusammengestellt, ich plädiere auf deren Anträge. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Gerne komme ich dem Auftrag von Suter-Rapperswil-Jona und Dürr-Widnau nach. Das Abstimmungsverhältnis in der vorberatenden Kommission war 14:0 bei 1 Abwesenheit. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Dürr-Widnau: Dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 4 ist zuzustimmen. Ich erlaube mir auch als Kommissionsmitglied noch etwas dazu zu sagen, und zwar wurde von Frei-Rorschacherberg gesagt, die Kommission habe diesen 500'000 Franken nur zugestimmt, weil man davon ausging, dass die Bundeslösung kommt. Das ist vielleicht die Haltung der FDP-Fraktion, das möchte ich klar betonen, denn das war nicht die Diskussion in der Kommission. Die Kommission war sich absolut bewusst, wenn das vom Bund nicht kommt, dass man bereit ist, diese 500'000 Franken zu zahlen. Darum hat die vorberatende Kommission auf dem gelben Blatt noch einen Zusatz in Art. 6, wenn die 500'000 Franken kommen würden, dass der Betrag dann wieder von den Gesamtausgaben gesenkt wird. Jetzt wird natürlich argumentiert, man sollte nicht über die Bundesgesetzlösung gehen, das ist auch die Argumentation der Regierung. Aber das ist jetzt nicht die erste Vorlage in diesem Bereich. Wenn ich mir einmal aufschreibe, wo wir schon überall Ausnahmen gemacht haben, sei das beim Steuererlass, sei das beim Darlehen an die Olma Messen oder auch die Darlehen an den FC St.Gallen, die SCRJ Lakers, der Lotteriefonds mit 250'000 Franken Überbrückungskredit, 5 Mio. Franken für Menschen in Not im sozialen Bereich. Alles Dinge, die nicht der Bund finanziert und die über der Bundeslösung stehen. Dann haben wir noch die Seilbahnen, die auch nicht vom Bund bezahlt werden. Man darf jetzt nicht so tun, dass man da gar nicht über die Bundeslösung geht. Dieses Parlament hat das gemacht. Es ist wichtig in diesem Bereich, dass wir hier diesen Betrag sprechen, da geht es wirklich um die Tiefstlöhne. Und sonst soll mir jemand erklären, wie wir hier streichen und in der nächsten Session dann grosse Beträge für Seilbahnen ausgeben – das verstehen unsere Bürger dann auch nicht mehr. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 4 ist zuzustimmen. Bevor ich zum Antrag spreche, muss ich etwas klarstellen: Frei-Rorschacherberg spricht von einem Grundeinkommen. Das ist natürlich überhaupt nicht der Fall. Wir haben in der Kommission entschieden, dass wir 100 Prozent Ausfallentschädigung geben bis zu diesem Betrag und danach wieder 80 Prozent. Also man muss den Ausfall schon beweisen können, man kriegt nicht einfach automatisch als Kulturschaffender ab sofort 3'500 Franken. Jetzt müssen Sie das Prinzip der Suisseculture Sociale verstehen, und da muss ich Frei-Rorschacherberg wieder widersprechen. Ich mache ein paar Ausführungen zum Unterschied, was wir als Kanton machen und was Suisseculture Sociale macht. Es stimmt zwar, dass die Bedingungen gelindert wurden, wie man an Geld kommt, aber es sind immer noch zwei völlig unterschiedliche Systeme, die unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Während unsere Ausfallentschädigung in Kombination mit EO-Erwerbsersatz die entgangenen Ausfälle entschädigt analog zur Arbeitslosenversicherung (ALV), fängt die Nothilfe also die Suisseculture Sociale jene Kulturschaffenden auf, die aus diesen Massnahmen nicht genügend Unterstützung erhalten, um damit ihren Lebensunterhalt zu decken. Also jene, die komplett durch die Maschen der anderen Systeme fallen, analog zu den Ergänzungsleistungen (EL) oder gar der Sozialhilfe. Während die Ausfallentschädigung auf den weggefallenen Einnahmen bzw. den vor Covid erzielten Einnahmen basiert, darf die Nothilfe das nicht, die Nothilfe darf nämlich nur noch den realen existenziellen Bedarf abdecken, wobei dieser auf den Berechnungsmodellen der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) basiert, was unter anderem bedeutet, dass es keinerlei Spielraum gibt, Kulturschaffende dabei zu unterstützen, wieder ins Berufsleben einzusteigen, was gerade vor dem Hintergrund der angekündigten Lockerungen problematisch erscheint. Vor diesem Hintergrund ist eine Anhebung der Beiträge für tiefste Einkommen sinnvoll und sachgerecht. Die Argumentation, die betroffenen Personen seien bereits über die Nothilfe abgedeckt, stimmt nicht und zielt an der Verantwortung vorbei. Es handelt sich bei der Nothilfe um eine Massnahme, die explizit nur dort greifen soll, wo die anderen Unterstützungsmassnahmen Lücken aufweisen. Und nun zum Antrag der Regierung gegen den Antrag der vorberatenden Kommission: Wir haben in der Kommission lange diskutiert und dann setzte sich die Meinung durch, dass bei den Tiefstlöhnen wir als Kanton St.Gallen für einmal kulturpolitisch vorangehen sollten und ein Zeichen nach aussen setzen sollten, und wir die Ersten wären, die über die Bundeslösung hinausgehen würden – das wäre wunderbar. Zu den 500'000 Franken: Das war damals eine Berechnung Amtes für die Kommission, aber das wäre die Zahl für Kulturunternehmen und Kulturschaffende zusammen gewesen. Wir dürfen also davon ausgehen, weil wir jetzt nur für die Kulturschaffenden reden, dass es deutlich weniger sein wird als die 500'000 Franken. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 4 ist zuzustimmen. Ich habe es ebenfalls bereits im Eintretensvotum erwähnt, die CVP-EVP-Fraktion plädiert dafür, das rote Blatt der Regierung abzulehnen und auf der Linie der vorberatenden Kommission zu bleiben. Die vorberatende Kommission verfolgt mit ihrem Antrag auf dem gelben Blatt letztlich ein soziales Ziel, deshalb der hundertprozentige Ausgleich bei finanziellen Schäden bis zu einem Betrag von Fr. 3'470 pro Monat. Inzwischen ist klar, dass dieser Antrag der vorberatenden Kommission wohl eine sorgfältigere Vorbereitung und Diskussion verdient hätte. Insofern gebe ich Frei-Rorschacherberg auch Recht, vielleicht gäbe es tatsächlich zielgenauere Lösungen, die tatsächlich auf die Einkommenssituation der Betroffenen statt auf die Höhe der Ertragsausfälle abstellen würden. Doch in der Abwägung ist unsere Fraktion zum Schluss gekommen, auf der Linie der vorberatenden Kommission bleiben zu wollen und in diesem Punkt etwas grosszügiger zu sein, als dies die vom Bund mitfinanzierte Lösung vorsieht. Vielleicht kann der Kommissionspräsident hier im Rat zu diesem Punkt noch das Abstimmungsergebnis aus der Kommission bekanntgeben? | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Die Anträge der Regierung sind abzulehnen. Wie bereits erwähnt unterstützt die GRÜNE-Fraktion ausdrücklich den Antrag der vorberatenden Kommission, die Ausfälle von Kulturschaffenden mit Einkommen bis zu Fr. 3'470 analog der Regelung bezüglich Kurzarbeitsentschädigung zu 100 Prozent zu entschädigen und nicht wie von der Regierung und neuerdings auch der FDP-Fraktion vorgeschlagen lediglich zu 80 Prozent. Die Haltung der Regierung zu diesem Antrag irritiert uns, sind doch besonders auch in der Kultur viele freischaffende Personen aus dem Tieflohnsektor, und diese leiden ganz besonders unter den Einnahmeausfällen aufgrund von Covid-19-Massnahmen. Das Argument der Regierung, sich jetzt konsequent an die Bundesvorgaben und die Umsetzung und Absprachen mit anderen Kantonen halten zu wollen, befremdet hier zwar nicht, aber dann unterstützt die Regierung trotzdem die Deckelung der Transformationsbeiträge, was hier wiederum nicht vorgesehen wäre. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Art. 4 (Beitragshöhe). Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Den Anträgen der Regierung ist zuzustimmen. Ich habe es bereits in meinem Eintretensvotum gesagt, die Anzeichen haben sich verändert. Als wir die Kommissionssitzung hatten, hat der Nationalrat vorgesehen, hier weitere Gelder zu sprechen. Nach der Sitzung hat sich das verändert, der Ständerat hat dieses Ansehen gekippt und zudem kann man neu auf Gelder zugreifen, bis 196 Franken pro Tag. Da hat sich die Anspruchsvoraussetzung bei der Nothilfe verändert. Die Regierung des Kantons St.Gallen hat letzte Woche informiert, dass weitere 5 Mio. Franken für einkommensschwache Personen gesprochen werden. Wir haben wirklich eine neue Ausgangslage und die FDP-Fraktion folgt hier dem roten Blatt der Regierung. Ich nehme zur Kenntnis, dass der Sprecher der SVP-Fraktion und die Sprecherin der CVP-GLP-Fraktion hier finden, eine halbe Million Franken könne man sprechen und man könne weitergehen, als das Bundesrecht es vorsieht. Das war bis anhin in den Diskussionen von den zwei Fraktionen nicht so vorgesehen. Die FDP-Fraktion hält daran fest, wir möchten nicht weitergehen als Bundesrecht und sehen es als sinnvoll an, deshalb dem roten Blatt zu folgen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Der Kantonsrat berät die Anträge der Regierung zu Art. 4 Abs. 1 Bst. a und c, Art. 6 Abs. 1 Bst. c und Art. 9 Abs. 3 gesamthaft, da es sich bei letzteren um Folgeanpassungen zur beantragten Anpassung von Art. 4 Abs. 1 Bst. a handelt. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Regierungsrätin Bucher: Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich habe Ihren Voten sehr interessiert zugehört und möchte mich dafür bedanken. Ich nehme gerne Stellung zu den aufgeworfenen Fragen. Für die erste Phase der Kulturunterstützung, die von März bis Oktober 2020 dauerte, erliess die Regierung gestützt auf die entsprechenden Bundesverordnungen am 24. März 2020 eine kantonale Vollzugsverordnung und sprach unumgängliche und dringliche Mehrausgaben in der Höhe von insgesamt 22 Mio. Franken dafür, die Hälfte davon wurde vom Bund refinanziert. Dieses Vorgehen und der Verzicht auf eine Vorlage an den Kantonsrat wird auch vom bereits von mehreren Fraktionen erwähnten Gutachten Uhlmann nicht in Frage gestellt. Für die zweite Phase wurde am 25. September 2020 auf Bundesebene das Covid-19-Gesetz erlassen und es trat bereits am darauffolgenden Tag in Kraft. Die dazugehörige Verordnung über die Massnahmen im Kulturbereich gemäss Covid-19-Gesetz (SR 442.15; abgekürzt Covid-19-Kulturverordnung) wurde dann am 14. Oktober 2020 verabschiedet und rückwirkend in Kraft gesetzt. Weil der genaue Inhalt der Bundesregelung somit erst Mitte Oktober feststand, hat die Regierung am 20. Oktober die dringliche Verordnung zur eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung (sGS 571.201 / nGS 2020-078) erlassen. Diesbezüglich attestiert auch das von der Staatswirtschaftlichen Kommission in Auftrag gegebene Gutachten der Regierung ein zügiges und zweckmässiges Vorgehen. Bei der Frage aber, ob dem Parlament nachträglich ein Gesetzesentwurf vorzulegen sei, war die Regierung der Ansicht, weil voraussichtlich nicht mehr Mittel benötigt werden würden, als bereits in der Phase 1 für den Vollzug mittels unumgänglicher und dringlicher Mehrausgaben bewilligt worden waren, darauf verzichten zu können. Weil der Vollzug unverzüglich, also im Herbst, begann und der Kantonsrat einen Erlass frühestens im ersten Drittel des Jahres 2021 hätte verabschieden oder verwerfen können, erachtete die Regierung die faktischen Auswirkungen eines nachträglich nachgeholten ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens als eher gering. Dieser Beschluss der Regierung löste in der Staatswirtschaftlichen Kommission und im Präsidium des Kantonsrates Diskussionen über das verfassungsmässig korrekte Vorgehen aus, weshalb die Regierung in der Folge ankündigte, dem Kantonsrat eine Vorlage zuzuleiten. Ich bin deshalb sehr froh, können wir diese Vorlage in dieser Sessionen in erster und zweiter Lesung beraten, und ich bedanke mich allen voran bei meinen Mitarbeitenden im Amt für Kultur, welche neben der Gesuchsbearbeitung, welche das Amt seit einem Jahr erheblich beschäftigt, diese Vorlage erarbeitet haben. Ich danke auch dem Präsidium des Kantonsrates und der Staatswirtschaftlichen Kommission für die rasche Lösungsfindung und das gemeinsam festgelegte Vorgehen für die Beratung dieser Vorlage. Ich bitte Sie um Verständnis für die verhältnismässig späte Zuleitung. Die Gründe hierfür habe ich Ihnen soeben ausführlich erläutert. In diesem Sinne danke ich Ihnen für die gute Aufnahme und auch für das Eintreten. Erlauben Sie mir noch ein paar Gedanken zum Inhalt: Das vorliegende Gesetz ist die Grundlage dafür, dass der seit November 2020 laufende Vollzug der Unterstützungsmassnahmen der zweiten Phase weitgehend unverändert fortgeführt wird, dies in Übereinstimmung mit den meisten anderen Kantonen und nach Vorgaben des Bundes. Deshalb ist die Regierung auch der Ansicht, dass man nicht über die Bundeslösung hinausgehen sollte. Um keine Präjudizien zu schaffen und die vom Bund vorgesehenen Regelungen zu vollziehen, wollen wir keine weiteren Entschädigungen ausrichten. Dies entspricht der seit März 2020 im Kanton St.Gallen wie auch der Mehrheit der Kantone angewendeten und bewährten Praxis. Weiter ist die Regierung der Ansicht, dass sowohl die Ausfallentschädigungen wie auch die Beiträge an Transformationsprojekte wichtige und dringend benötigte Instrumente zur Existenzsicherung der Kulturschaffenden und Kulturunternehmen sind. Die Auswirkungen des Kultur-Lockdowns werden die Betroffenen noch lange spüren. Deshalb braucht es auch über die Phase der jetzt beginnenden Wiedereröffnung hinaus finanzielle Unterstützung, die einerseits Ausfälle deckt und andererseits den Neustart und die Anpassung an veränderte Verhältnisse ermöglicht. Die verfügbaren Gelder sollen aber hauptsächlich für die Ausfallentschädigungen an Kulturschaffende und Kulturunternehmen verwendet werden, weshalb die Regierung die von der vorberatenden Kommission vorgenommenen Einschränkungen bei den Transformationsbeiträgen unterstützt. Mit den Beiträgen nach diesem Gesetz wollen wir die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie für Kulturunternehmen und für Kulturschaffende abmildern. Wir wollen eine nachhaltige Schädigung der St.Galler Kulturlandschaft verhindern und so die kulturelle Vielfalt in unserem Kanton, in der Hauptstadt und in den Regionen erhalten. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Lüthi-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten. Im Grundsatz begrüssen wir besonders, dass Transformationsprojekte unterstützt und somit ein Beitrag zur Innovationsfähigkeit der Kulturbranche geleistet wird. Eine solche Unterstützung hätten wir uns auch in anderen Branchen vorstellen können. Da dies nicht der Fall ist, unterstützen wir die von der vorberatenden Kommission beantragte Beschränkung auf nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen. Obwohl aus unserer Sicht die Entschädigungsbedingungen schweizweit möglichst identisch geregelt sein sollten, sehen wir auch Nachbesserungsbedarf. So erachten wir eine Erhöhung bei der Ausfallentschädigung für Kulturschaffende mit Tieflöhnen als notwendig. Wir begrüssen deshalb den Antrag der vorberatenden Kommission, Kulturschaffenden 100 Prozent des finanziellen Schadens bis zu 3'470 Franken pro Monat und höchstens 80 Prozent des darüber hinausgehenden Schadens zu vergüten. Damit sendet der Kanton St.Gallen ein starkes Zeichen an die Kulturschaffenden unseres Kantons, welche durch schwere Zeiten gehen. Schliesslich unterstützen wir ebenfalls den Auftrag der vorberatenden Kommission, eine Entschädigung für die Deckung des finanziellen Schadens der Stiftsbibliothek St.Gallen vorzunehmen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich kann es etwas kürzer machen, da ich nicht noch eine Werbeveranstaltung mitplatzieren muss, und auch nicht wie die Vorredner der FDP-Fraktion mich rechtfertigen muss für das Umdenken zwischen Kommissionssitzung und der heutigen Beratung. Es wäre vermessen zu behaupten, dass die SVP-Fraktion auf diese Vorlage gewartet hätte. Ich glaube, auch wenn wir heute mit dieser Vorlage ein wohlwollendes Votum für die Kultur halten, werden wir nicht als die grosse Kulturpartei in die Geschichte eingehen. Wir haben aber bei der vertieften Betrachtung dieser Vorlage, auch wenn wir nicht in allen Punkten einverstanden sind. Die Kritik wurde anderweitig bereits angebracht: Die Kurzfristigkeit, die Fehler, die Diskussionspunkte, die diese Vorlage hat. Auch wenn wir das alles ausblendeten und uns die Bundesvorgaben zu Gemüte führten, haben wir uns klar entschieden, dieser Vorlage zuzustimmen. Wir sind froh, dass wir in der Kommission eine vernünftige Lösung gefunden haben. Wenn ich von einer vernünftigen Lösung spreche, dann spreche ich von der Deckelung der 80 Prozent für die Transformationskosten. Warum erachten wir das als vernünftig? Wir haben es sehr ausführlich von direktbetroffenen Vorrednern gehört, es braucht zwingend Transformationsüberlegungen, aber die braucht es nicht nur in der Kultur. Wir könnten zurück in die Härtefalldebatte rund um die Gastronomen und die Zulieferer. Jedes Unternehmen muss den Transformationsgedanken machen. Dort haben wir keine solchen Kosten diskutiert und aus diesem Grund sind wir klar der Auffassung, dass es diese bei der Kultur geben soll, aber bei einer Deckelung von 80 Prozent. Es kann nicht sein, dass die Kulturschaffenden diesbezüglich besser zu stellen sind als sämtliche anderen Betroffenen aufgrund dieser leidigen Covid-Pandemie. Ebenfalls haben wir aber über die Entschädigung von den tiefsten Einkommen intensiv diskutiert, und wenn wir von tiefen Einkommen sprechen, dann sprechen wir von 3'450 Franken. Da haben wir gesagt, diese können wir vollumfänglich entschädigen im Wissen, dass die nationale Politik hier ebenfalls Diskussionen geführt hat, teilweise auch Diskussionen nach unserer Kommissionssitzung geführt hat. Wenn wir hier betrachten, wen wir unterstützen, dann sind es wirklich jene Kulturschaffenden, die versuchen, mit einem Minimum auszukommen. Wenn wir das hochrechnen, sind wir bei dieser rund halben Million Franken. Eine halbe Million Franken ist sehr viel Geld, aber wenn wir schauen, wo wir sonst Geld ausgeben, auch im Zusammenhang mit Covid, dann haben wir klar die Auffassung, dass wir diesen Betrag von 500'000 Franken für diese Personen sprechen können. Ebenfalls haben wir uns intensiv Gedanken zur Stiftsbibliothek gemacht. Auch wenn da die Vorgeschichten etwas kurios gelaufen sind und die Lobby etwas fragwürdig war, sind wir klar der Auffassung, die Stiftsbibliothek gehört zu unserem Kanton und sie muss speziell betrachtet werden. Wenn wir von Kultur sprechen, ist das sicherlich ein Pfeiler in der Kultur in unserem Kanton, die die Unterstützung braucht, wenn dem dann so ist. Aus diesem Grund haben wir klar diesen Auftrag der vorberatenden Kommission unterstützt. Wir sagen nicht, dass wir mit diesem Auftrag einen A-fonds-perdu-Beitrag sprechen werden, aber die Regierung soll sich hier die vertieften Gedanken machen und wenn nötig, uns eine entsprechende Vorlage präsentieren, selbstverständlich mit der Hoffnung verbunden, das nicht diverse weitere vergleichbare Organisationen auch noch dazu kommen. Ich habe die Auffassung, dass mit der Stiftsbibliothek diese Spezialunterstützungen irgendwo abgeschlossen sein sollten. Was wir auch heute Morgen in der Fraktion ganz klar definiert haben, ist, dass wir kein politisches Ränkespiel mitmachen. Wir konnten im «Tagblatt» lesen, um was es da gewissen Parteivertretern geht. Vielleicht sollten die beiden betroffenen Regierungsräte ganz kurz zuhören und die bilateralen Gespräche etwas vertagen, ansonsten müssen wir uns wiederholen. Aus diesem Grund wird die SVP-Fraktion auf der Linie bleiben, die die vorberatende Kommission entschieden hat. Das heisst, das gelbe Blatt wird von uns grossmehrheitlich unterstützt und somit werden wir uns klar für die Unterstützung der Kultur, explizit für jene, die in der Kultur am wenigsten verdienen, aussprechen. Ich werde mich in der Spezialdiskussion dann zu einzelnen Punkten nochmals melden und hoffe, dass mit dieser Kulturvorlage ein Bereich von uns mitgetragen wird, der vielleicht nicht erwartet wurde, wir aber das als richtig erachten und im Gesamtkontext aller Covid-Massnahmen klar befürworten können. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen der SP-Fraktion): legt seine Interessen als Inhaber eines Kleintheaters in Unterwasser, Angestellter bei der Klangwelt Toggenburg sowie Vorstandsmitglied der Südkultur offen. Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen. Mein Theater wird in drei Tagen in die Saison starten in Unterwasser. Ich bin selber von vielen Einschränkungen und staatlichen Schliessungen betroffen und hoffe jetzt auf eine baldige Lösung, wie es weitergeht. Die Klangwelt hat selber ein Transformationsprojekt beantragt. Da bin ich aber nicht davon betroffen, da geht es um das Klangfestival, womit ich nichts zu tun habe. Die Notverordnung des Bundes, die kam, die Regierung hat notrechtlich gehandelt und jetzt sind wir dazu da, das gesetzlich zu legitimieren. Die Kultur, und das haben alle Fraktionen konstatiert, wurde nach einer leichten Entspannung im letzten Sommer zwischen Juni und Oktober brutal getroffen. Die Kultur war praktisch als erste von Schliessungen und Einschränkungen betroffen und wird auch, wenn es dann wieder losgehen kann, die Letzte sein, die wieder profitiert. Es kamen staatliche Schliessungen, Besucherobergrenzen, Schutzkonzepte mussten erstellt und bezahlt werden, Verschiebungen, Absagen. Ich bin momentan während Stunden am Telefon, weil ich viel mehr Reservationen habe, als ich Leute einlassen darf. Es ein riesiger administrativer Aufwand. Dazu kommt die Planungsunsicherheit. Die meisten Theater und Veranstalter haben noch gar nicht geplant. Ich mag eine Ausnahme sein, ich habe meine Saison ganz normal geplant, Sie finden das Programm im Foyer, aber auch das stimmt schon nicht mehr. Jenste Künstler mussten mir in den letzten Tagen, weil wir alle überrumpelt wurden von der 50 Personengrenze, schon wieder absagen, weil es sich für Gruppen mit sehr grossem personellen oder technischem Aufwand unmöglich lohnt, vor 50 Leuten zu spielen. Wir hatten ein faktisches Berufsverbot und das Bundesgesetz und jetzt das kantonale Gesetz sehen vor, 80 Prozent des Schadens zu bezahlen. Existenzen sind bedroht. Ich habe lange mit Vertretern von Suisseculture Sociale gesprochen, dazu komme ich beim roten Blatt noch zu sprechen. Da geht es wirklich darum, dass viele Künstlerinnen und Künstler einfach nichts mehr haben, leere Kühlschränke und nicht mehr wissen, wie sie ihre Rechnung bezahlen müssen. Dafür ist die Suisseculture Sociale da. Dann haben wir gelernt, das letztes Jahr in der Phase eins im Schnitt 11'000 Franken an Kulturschaffende und 72'000 Franken an Kulturunternehmen bezahlt wurden. Viele hatten Mühe, weil sie nicht gerade die perfekten Buchhalter sind. Viele hatten Mühe, die Formulare korrekt auszufüllen und das ganze Prozedere war sehr schwierig. Da dürfen wir uns natürlich nicht beschweren, auch die Kultur soll natürlich die Kriterien erfüllen und die Gesuche korrekt ausfüllen. Dann möchte ich kurz den Rattenschwanz erwähnen, was die Kulturschliessung zur Folge hatte. Das sind alle Zulieferbetriebe, die Firma, welche die Technik liefert, die Lastwagen die meine Container letzten Montag gestellt haben, der Getränkehändler, der jetzt nicht liefern darf, weil Getränkeverkauf verboten ist. Security, Layouter, die Druckereien, die Personen, welche die Toi Toi liefern, die Hotels, in welchen die Künstler übernachten und die Restaurants, wo die Gäste vorher essen gehen, ganz zu schweigen bei grösseren Sachen wie Bühnenbau usw. Ich habe dieses Jahr nur einen Flyer anstelle eines dicken Büchleins gemacht, die Toggenburger Druckerei hat deshalb einen grossen Auftrag nicht bekommen. Die Phase 1 lief, soweit ich es beurteilen kann, gut. Es standen 22,8 Mio. Franken zur Verfügung, 10,1 Mio. Franken blieben übrig, die jetzt in die Phase 2 übertragen werden. Der Totalbedarf von 19,7 Mio. Franken sollte laut dem Amt ausreichen für die Phase 2 bis Ende 2021. Jetzt gibt es eine Reihe von Problemen in der Kultur, die nicht vergleichbar sind mit der normalen Privatwirtschaft. Es wird im Jahr 2021 und dann vor allem im Jahr 2022 zu einem enormen Überangebot kommen. Es sind jetzt schon viele Veranstalter ständig am Verschieben. Was passiert, wenn ich jetzt einen Künstler ins nächste Jahr verschiebe? Dann kann ich einen anderen Künstler, dem ich eigentlich schon fast versprochen habe, dass ich ihn bald buche, wieder vertrösten auf das Jahr 2023. Dann wissen wir nicht, ob die Leute wieder kommen. Wir wurden alle letzten Mittwoch vom Bundesrat überrumpelt, dass wir ab nächsten Montag wieder öffnen dürfen. Das geht bei einem kleinen Theater wie meinem. Ich bin gespannt, ob die Leute kommen werden, ob sie sich schon trauen, in ein Theater zu sitzen. Für neue Produktionen ist es sehr, sehr schwierig, weil zuerst alles Verschobene nachgeholt werden muss. Wenn jetzt jemand ein neues Programm plant, erhält er fast keine Engagements, weil ich zuerst die vom letzten Jahr berücksichtigen muss. Der Lockdown war richtig hart, vor allem für die, die nur das Standbein Kultur haben, die Profis. Ich habe festgestellt, dass die Gagen unter Druck gerieten. Die Künstler haben Mühe, bei den Veranstaltern ihre normale Gage zu erhalten, weil auch die Veranstalter hart getroffen sind. Viele Produktionsbranchen brauchen zeitlichen Vorlauf. Ich bin gespannt, wie die Grösseren das lösen werden. Es wird 80 Prozent entschädigt. Das ist gut, dazu gibt es einen Antrag der vorberatenden Kommission, zu dem wir später kommen. Wer Gewinn gemacht hätte, der geht leer aus, das ist einfach so in der Kulturförderung, das bestreiten wir auch nicht. Gewinn wird nicht entschädigt und der Kanton bezahlt subsidiär zum Erwerbsersatz (EO) Kurzarbeit, Nothilfe usw. Zu Frei-Rorschacherberg: Im Jahr 2018 gab das Bundesamt für Kultur eine Statistik heraus, ich zitiere daraus einige Zahlen: Im Jahr 2018 waren es in der Schweiz 57'000 Personen im professionellen Kultur- und Unterhaltungssektor. Mit der ganzen anderen Kreativwirtschaft sind es 300 Personen, wenn man dann die ganze Kreativwirtschaft dazuzählt. Das sind 63'000 Unternehmen, die 2,1 Prozent des Bruttoinlandprodukts bzw. 15 Mrd. Franken Wertschöpfung in der Schweiz auslösen. Also das ist doch eine grosse Branche, die es jetzt zu unterstützen gilt. Die Kultur, und das sage ich fast jedes Mal, weil es so gemeint ist, die beginnt im Herzen jedes einzelnen. Sie ist Nahrung für diese Seele. Kulturelle Aktivitäten sind Lebenselixier. Man trifft sich, tauscht sich aus und es ist schlicht wichtig. Sie fördert die Standortattraktivität und ist systemrelevant. Jetzt liegt die Kultur am Boden und wir sollen ihr wieder auf die Beine helfen. Mit diesem Gesetz ermöglichen wir vielen, langsam wieder aufzustehen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen. Wir danken für die Vorlage, bitten aber die Regierung, dem Kantonsrat solche Vorlagen künftig rechtzeitig zuzuleiten. Die aktuellen Herausforderungen rund um Covid-19 beeinflussen das Leben der Bevölkerung, der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie auch der Kulturschaffenden immens. Dem soll mit dieser Vorlage nun Rechnung getragen werden. Gleich am Anfang meiner Ausführungen ist es mir wichtig zu betonen, dass wir uns bei der heutigen Beratung an den beschlossenen Lösungen für Unternehmen sowie am Bundesrecht orientieren müssen – das wäre fair und schafft gleich lange Spiesse. Die Vorlage beinhaltet zwar die wesentlichen Punkte und orientiert sich mehrheitlich an den Bundesvorgaben. Ihre mangelnde Qualität zeigt sich aber daran, dass die vorberatende Kommission viele Anpassungen vorschlagen musste. Die Botschaft aus dem Departement des Innern kommt sehr technisch daher, wiederholt sich an einigen Orten und wurde spät vorgelegt. Gerne verweise ich deshalb an dieser Stelle auch auf den entsprechenden Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission, der sogar verfassungswidriges Verhalten der Regierung konstatiert, dies gerade auch im Vergleich zu den weit komplexeren Vorlagen im Bereich der Härtefälle aus dem Volkswirtschaftsdepartement, die rechtzeitig vorgelegt wurden. Als Kantonsrat werden wir heute vor vollendete Tatsachen gestellt und dürfen feststellen, dass in der ersten Phase bereits 343 Gesuche bewilligt und in der aktuellen Phase 83 oder etwas mehr eingereicht sowie teilweise bewilligt wurden, das auf der Grundlage des Notrechts. In der Botschaft fehlen uns einige Angaben. Gerne hätten wir gewusst, wieviel in der aktuellen Phase bereits gesprochen wurde oder noch wichtiger wäre eine kulturpolitische Priorisierung gewesen, die auch vom Bund vorgeschlagen wurde. Eine solche klare Priorisierung im kulturpolitischen Bereich fehlt gänzlich, wie auch die klare Abgrenzung, was alles in den Kulturbereich fällt und was nicht. Deshalb geht es nicht an, dass die Regierung, wie das die Vorlage vorsieht, selbstständig die Bereiche ausdehnen kann. Wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier möchten hier mitsprechen. Wir müssen als Parlamentarierinnen und Parlamentarier unsere Verantwortung wahrnehmen und den betroffenen Personen rasch und unbürokratisch helfen. Dennoch ist es auch unsere Aufgabe, die Mittel gezielt und der Lage angepasst einzusetzen. Aber wir halten nichts von einem bedingungslosen Grundeinkommen für Kulturschaffende, dass sie quasi zu Staatsangestellten macht. Wir erwarten Innovation, gerade von den Kulturschaffenden, die nicht am staatlichen Geld hängen sollten. Auch scheint es uns sinnvoll, wenn wir eine Obergrenze für Auszahlungen bis zum 31. Dezember 2021 festlegen und dies nicht nur wie vorgesehen für gewinnorientierte Kulturunternehmen, sonst öffnen wir Tür und Tor für grosse und ungerechtfertigte Ausgaben. Es stellt sich in dem Zusammenhang die Frage, warum gewinnorientierte Unternehmen, Museen oder Verlage nicht über die Härtefalllösung beurteilt werden? Aktuell würden Unternehmen im Kulturbereich monetär besser fahren bei der Eingabe von Härtefallgesuchen. Wir sollten unbedingt mit gleichen Ellen messen. Im Bereich der Härtefalllösung für Unternehmen hat sich insbesondere die Ratslinke stark gemacht, dass Dividenden nicht ausgeschüttet werden dürfen. Davon ist jetzt in dieser Vorlage nichts zu lesen. Wir werden mit dieser Vorlage wohl rund 10 Mio. Franken sprechen, während wir für Härtefälle rund 100 Mio. Franken gesprochen haben. In der Logik müsste der Kulturbereich also ein Zehntel der St.Galler Volkswirtschaft ausmachen – dem ist aber nicht so. Vor diesem Hintergrund ist diese Vorlage zwar notwendig, aber auch sehr grosszügig zu bewerten. Speziell scheint im Übrigen, dass der Transformationsprozess angeschoben werden soll. Dies ist nicht a priori falsch, ganz im Gegenteil, denn innovative Geister bringen meist eine ganze Branche weiter und voran. Hier liegt die Chance einer Krise. So können Marktkräfte wirken und sich Unternehmen weiterentwickeln, die sich neuen Gegebenheiten anpassen. Diesem Prozess sind alle Unternehmen unterworfen. Die Unternehmen, die nicht im Kulturbereich agieren, begeben sich selber auf diesen Weg. Deshalb stellt sich die Frage, warum Transformationsprozesse in der Kulturbranche finanziell unterstützt werden sollten, bei den restlichen Unternehmen aber nicht? Diese Transformationsgelder sind eine versteckte Subvention, die wir als Liberale nicht wollen. Das Bundesrecht sieht diese aber vor. Auch bei den Geldern für den Laienbereich gilt es, vorsichtig zu agieren. Hier gilt es nämlich, dass wir auch Tür und Tor öffnen können für Gelder und giesskannenartige Ausgaben. Schliesslich möchte ich noch auf die Ausfallsentschädigungsgelder zu sprechen kommen: In der Kommission hat die FDP-Fraktion diese für die tiefsten Einkommen unterstützt. Dies vor allem auch, weil am Sitzungsnachmittag der Nationalrat einen Beschluss in diese Richtung gefasst hatte. Allerdings wurde die Nothilfe nach der Kommissionssitzung durch den Bund angepasst. Der Ständerat sah es nämlich anders. Einerseits wurden die Anspruchsvoraussetzungen stark gelockert und andererseits sind neue Vorschüsse bis zu max. 196 Franken pro Tag möglich. Zudem hat die St.Galler Regierung letzte Woche Unterstützungsgelder im Rahmen von weiteren 5 Mio. Franken gesprochen. Wir haben also eine völlig neue Ausgangslage gegenüber dem Termin der vorberatenden Kommission. Die FDP-Fraktion will deshalb nicht über Bundesrecht hinausgehen und gleich lange Spiesse haben. Die FDP-Fraktion unterstützt deshalb in dieser Frage die Regierung. Wir begrüssen als FDP-Fraktion, dass selbstständig erwerbende Kulturschaffende auf Unterstützung zählen dürfen. Wir wollen aber massvoll vorgehen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Dem Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen. Die kreative Veranstaltungs- und Kulturbranche leidet bereits seit über einem Jahr unter Veranstaltungsverboten, behördlich verordneten Schliessungen und sich ständig ändernden Vorgaben in Bezug auf Schutzkonzepte für Aufführungen und Gastronomie. Für die Kunst- und Kulturschaffenden heisst das vor allem eines: Absagen, Verschiebungen und dadurch letztlich auch der Wegfall von Einkommen und Einnahmen. Entsprechende Unterstützungsmassnahmen für diese Menschen und die betroffenen Kulturunternehmen laufen zum Glück wie wir wissen bereits seit Monaten auf Grundlage einer dringlichen Verordnung. So weit wir dies beurteilen können, zeigen diese Massnahmen auch die gewünschte Wirkung. Die GRÜNE-Fraktion begrüsst deshalb, dass diese Massnahmen nun durch das kantonale Gesetz legitimiert werden sollen. Allerdings werden wir uns in zwei wesentlichen Punkten nicht den Anträgen der Regierung anschliessen:
Weitere Ausführungen dazu bei den entsprechenden Anträgen zu Art. 5 bzw. Art. 6 des Gesetzes. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Viele Kulturunternehmen und Kulturschaffende gehören ohne Zweifel zu jenen Institutionen und Personengruppen, die von den Folgen der Coronakrise ganz besonders hart getroffen wurden und leider ist auch nicht mit einer raschen Besserung zu rechnen. Es wird nämlich seine Zeit brauchen bis der Kulturbetrieb wieder am Laufen ist. Viele Kulturunternehmen und Kulturschaffende stehen deshalb vor grossen Herausforderungen. Sie brauchen und verdienen unsere Unterstützung. Die vorgeschlagene Lösung ist im Vergleich zu jenen Lösungen, die wir für andere Branchen beschlossen haben, sicher auf der grosszügigen Seite, denn der Kulturbranche werden Unterstützungen gewährt, die den anderen Branchen nicht gewährt werden. Das sollten wir im Auge behalten, wenn nun hüben und drüben Zusatzforderungen gestellt werden. Wir haben nämlich nicht nur eine Verpflichtung, den betroffenen Branchen zu helfen, sondern auch, dies so gerecht und fair wie möglich zu tun. Unsere Fraktion wird sich an diesen Grundsatz halten und der Versuchung widerstehen, jeder und jedem alles zu versprechen. Die CVP-EVP-Fraktion trägt die Vorlage auf der Grundlage der verbesserten Fassung der vorberatenden Kommission mit. Damit werden Unterstützungsgelder in der Höhe von rund 30 Mio. Franken ausgelöst. Auch wenn eine Debatte über den Unterstützungsmechanismus durchaus angezeigt wäre, ist es letztlich müssig, über dessen Stärken und Schwächen zu diskutieren, denn der Unterstützungsmechanismus ist weitgehend vom Bundesrecht vorgegeben. Unsere Fraktion ist deshalb einverstanden, die kantonale Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen möglichst eng an die Bundesregelung anzulehnen. Zu den strittigen Punkten der Vorlage werde ich mich im Rahmen der Spezialdiskussion noch äussern. Unsere Fraktion plädiert dafür, auf der Linie der vorberatenden Kommission zu bleiben. Dass geringe finanzielle Schäden anders als höhere Schäden zu 100 Prozent entschädigt werden, verfolgt ein soziales Ziel. Inzwischen ist klar, dass dieser Antrag der vorberatenden Kommission wohl eine sorgfältigere Abklärung verdient hätte. Doch in der Abwägung ist unsere Fraktion zum Schluss gekommen, diesem Antrag zuzustimmen. Die Transformationsbeiträge sind grundsätzlich eine gute Idee, doch leider sind sie dermassen vage umschrieben, dass so ziemlich alles darin verpackt werden kann, was im weitesten Sinn nach Weiterentwicklung oder Innovation tönt, Corona hin oder her. Dies ist nicht gut, ist aber nicht die Schuld des Kantons, sondern des Bundes, wobei der Bund sogar noch die hälftige Mitfinanzierung offeriert. Die vorberatende Kommission schlägt eine Art Kompromiss vor, indem die Transformationsbeiträge gewährt werden, sie aber dort deckelt, wo die Regierung ungefähr jenen Bedarf sieht, der zu erwarten und gegenüber der steuerzahlenden Bevölkerung noch mit einigermassen gutem Gewissen zu verantworten ist. Unsere Fraktion trägt diesen Kompromiss der vorberatenden Kommissionen mit. Wenig Verständnis hat hingegen unserer Fraktion, dass die Stiftsbibliothek aus formaljuristischen Gründen im Regen stehengelassen zu werden droht. Also ausgerechnet jener kulturelle Leuchtturm unseres Kantons, der unbestritten die grösste Strahlkraft hat. Die Erwartung unserer Fraktion ist deshalb klar, die Stiftsbibliothek ist letztlich im gleichen Rahmen zu unterstützen wie jene Kulturunternehmen, die im Rahmen dieser Vorlage Ausfallentschädigungen erhalten. Hier gilt es rasch eine Lösung unter Beteiligung des Kantons zu finden. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt daher den Auftrag der vorberatenden Kommission. Wo sich die Regierung dringend Gedanken machen muss, ist bei der viel zu späten und erst auf erheblichen Druck hin erfolgten Zuleitung dieser Vorlage an den Kantonsrat. Zur Erinnerung: Die Unterstützungsmassnahmen für die Kultur, die wir heute diskutieren, laufen bereits seit letztem Oktober. Die Regierung hatte damals eine entsprechende dringliche Verordnung erlassen. Dass die Kantonsverfassung die Regierung in solchen Fällen verpflichtet, dem Kantonsrat «ohne Verzug Antrag auf den Erlass gesetzlicher Bestimmungen zu stellen», ignorierte sie einfach. Offenbar hat die Regierung einen gewissen Gefallen daran gefunden, den Kanton ohne Beteiligung von Parlament und Stimmbevölkerung zu regieren. Doch die Regierung nahm nicht einfach nur eine siebenmonatige Verspätung in Kauf, nein, sie wollte dem Kantonsrat eigentlich überhaupt keine Vorlage zuleiten. Es brauchte vielmehr die Staatswirtschaftliche Kommission, welche die Regierung mit einem unabhängigen Gutachten geradezu dazu zwang, die verfassungsrechtlichen und demokratiepolitischen Spielregeln wieder einzuhalten und eine Vorlage an den Kantonsrat auszuarbeiten. Und was steht zu dieser leidigen Angelegenheit in der Botschaft? Kein Wort. Die Regierung hält es offenbar nicht für nötig, ihr Versäumnis in aller Öffentlichkeit einzugestehen. Dies wirft leider ein sehr schlechtes Licht auf die Regierung. Die Verletzung der Mitspracherechte von Parlament und Stimmbevölkerung sind nicht einmal eine Erwähnung in der Botschaft wert. Hier ist die Regierung gefordert, zwingend über die Bücher zugehen und ihr demokratiepolitisches Gewissen wieder zu schärfen. Persönlich hätte ich ein Wort des Bedauerns zu schätzen gewusst, vielleicht sogar eine Bitte um Entschuldigung, denn ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Kantonsrat und Regierung ist ungefähr das Letzte, was wir in diesen herausfordernden Zeiten gebrauchen können. Wenn ich schon beim Tadel bin: Es ist leider nicht so, dass sich die monatelange Bearbeitungszeit in der Qualität der Botschaft niedergeschlagen hat. Die Botschaft ist vergleichsweise oberflächlich, intransparent und unvollständig, dies gerade auch im Vergleich zu den anderen Corona-Geschäften, bei denen Regierung und Verwaltung unter zeitlichem Hochdruck eine bemerkenswert gute Arbeit abgeliefert haben. Hier aber fehlt eine gewisse Gesamtschau über die Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich. Man sucht z.B. vergebens nach der Erhöhung der Werkbeiträge, den Sonderregelungen beim Lotteriefonds oder dem Verzicht auf Gewinnabschöpfung bei jenen hochsubventionierten Kulturinstitutionen, die wegen Corona hohe Reserven äufnen konnten. Es fällt deshalb schwer, die neuen Unterstützungsmassnahmen adäquat einzubetten. Unsere Fraktion hätte hier klar mehr erwartet. Nun, für unsere Fraktion ist aber auch klar, dass es nicht die Kulturunternehmen und Kulturschaffenden sein dürfen, die unter den Versäumnissen der Regierung zu leiden haben. Unsere Fraktion unterstützt daher die Vorlage in der Fassung der vorberatenden Kommission und ist für Eintreten. Damit bleibt die CVP-EVP-Fraktion einer konstruktiven Politik verpflichtet, auch wenn sie einen Grund hätte, enttäuscht oder sogar verärgert zu sein. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
19.4.2021 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Präsident der vorberatenden Kommission: beantragt Eintreten auf die Vorlage. Die vorberatende Kommission hat das Geschäft 22.21.03 «Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich» am Donnerstag, 18. März 2021, im Kantonsratssaal beraten. An der Sitzung nahmen teil: Von Seiten des zuständigen Departementes
Weitere Teilnehmende
Geschäftsführung / Protokoll
Besten Dank für die tadellose Organisation des Kommissionstages. Im Oktober 2020 wurde die Covid-19-Gesetzgebung des Bundes für die Unterstützung im Kulturbereich angepasst. Dies machte Änderungen auf kantonaler Ebene nötig. Die entsprechende dringliche Verordnung der Regierung wird nun mit dieser Beratung in eine gesetzliche Grundlage überführt. Damit beteiligt sich der Kanton St.Gallen an den Unterstützungsmassnahmen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende. Diese Massnahmen sind im Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (SR 818.102; abgekürzt Covid-19-Gesetz) vorgesehen und durch die Kantone sicherzustellen. Der Bund hat für den Kanton St.Gallen aktuell rund 6,5 Mio. Franken für Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich gesprochen, namentlich zur Deckung finanzieller Schäden, die Kulturunternehmen und Kulturschaffende von November 2020 bis Ende 2021 erlitten haben bzw. erleiden werden. Der Kanton St.Gallen schätzt, dass insgesamt 19,7 Mio. Franken für Unterstützungsmassnahmen aufgewendet werden müssen, weshalb nochmals rund 3,35 Mio. Franken beim Bund beantragt werden sollen. Der Kanton soll wiederum Mittel im selben Umfang wie der Bund zur Verfügung stellen, insgesamt jedoch höchstens 9,85 Mio. Franken. Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen, entgegen der Botschaft und dem roten Blatt der Regierung, den finanziellen Schaden von Kulturschaffenden bis zum Betrag von 3'470 Franken im Monat zu 100 Prozent zu entschädigen. Darüber hinausgehende Schäden sollen unverändert zu 80 Prozent entschädigt werden. Die zusätzlichen Kosten für die vorgesehene Neuregelung der Ausfallentschädigung für Kulturschaffende wurde auf 500'000 Schweizer Franken begrenzt. Die zweite wesentliche Änderung durch die Kommission betrifft die Transformationsprojekte. Die Kommission beantragt Ihnen, nur Transformationsprojekte von nicht gewinnorientierten Kulturunternehmen mit Beiträgen zu unterstützen. Grundsätzlich sollen höchstens 10 Prozent bzw. höchstens 2 Mio. Schweizer Franken der zur Verfügung gestellten Mittel für Beiträge an Transformationsprojekte aufgewendet und somit mehr Gewicht auf die Ausfallentschädigungen gelegt werden. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |