Geschäft: Hausarztmedizin im Kanton St.Gallen: Regierung erlässt eine medizinisch und politisch problematische Verordnung zur Impfpraxis

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KomiteeKantonsrat
Nummer51.21.20
TitelHausarztmedizin im Kanton St.Gallen: Regierung erlässt eine medizinisch und politisch problematische Verordnung zur Impfpraxis
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung16.2.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 16. Februar 2021
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 4. Mai 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
16.2.2021Person27.6.2024
16.2.2021Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
21.9.2021Wortmeldung

Warzinek-Mels: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Eines nochmals in aller Klarheit vorweg: Die st.gallische Ärzteschaft hat es immer begrüsst und unterstützt, dass gegen Corvid in der aktuellen Pandemie auch in Apotheken geimpft werden kann. Besondere Probleme erfordern besondere Lösungen. Auch sonst hat sich die st.gallische Ärzteschaft in Bezug auf die Covid-Impfungen sehr stark engagiert. Es wurde in rund 400 Praxen geimpfte, dies trotz eines bei weitem nicht kostendeckenden Impftarifs. Gerade durch das enorme Engagement der Grundversorgerpraxen, auf dem der gute Impferfolg im Kanton beruht, konnte aufgezeigt werden, wie wichtig die Hausarztmedizin war, ist und bleiben wird.

Mit der neuen in Verordnung, das kann man drehen und wenden wie man will, wird aber die Hausarztmedizin geschwächt. Ein wesentlicher Bestandteil der hausärztlichen Tätigkeit, die kompetente und eingehende Beratung und Behandlung von Patientinnen und Patienten, die man gut kennt, wird den Grundversorgerpraxen genommen. Eine Checkliste soll plötzlich genauso gut sein wie eine gewachsene Arztpatientenbeziehung und ein Diplom über eine theoretische Fortbildung bei der Behandlung lebensbedrohender Zwischenfälle soll genauso gut sein wie die jahrelange klinische und gelebte Erfahrung in kritischen Gesundheitssituationen bis hin zu Reanimationserfahrungen der niedergelassenen Ärzteschaft. Wir sind explizit auch enttäuscht, dass im Windschatten der Covidpandemie eine völlig unnötige Ausweitung der Impferlaubnis in Apotheken eingeführt wird. Unnötig, weil es genügend Impfkapazitäten in den Hausarztpraxen gibt. Es fehlt neu die Beschränkung, dass nur gesunde Personen in Apotheken geimpft werden dürfen, und zudem soll neu nicht nur gegen Grippe und FSME in Apotheken geimpft werden, sondern auch gegen Hepatitis A und B sowie gegen Diphtherie, Tetanus und Petussis und Polio. Es ist uns schleierhaft, woher die Regierung die Gewissheit nimmt, dass dieses Vorgehen, diese Ausweitung, gut gehen soll und die Hoffnung hat, dass nicht durch ungute Zwischenfälle, das in Teilen der Bevölkerung eh problematische Image der Impfungen weiter leidet.

Wir sind mit Antwort der Regierung genauso wenig zufrieden wie mit der neuen Verordnung der Impfpraxis. Wichtig, es darf keine weitere Schwächung der Hausarztmedizin geben. Wir denken dabei nicht nur an die Hausärztinnen und Hausärzte, sondern an alle Menschen, die auch in Zukunft auf eine gute Grundversorgung im Kanton St.Gallen angewiesen sein werden. Wir wollen, dass weiterhin jede und jeder seine gute Hausärztin oder seinen guten Hausarzt zur Seite hat. Apotheken werden dies nicht übernehmen können.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021