Geschäft: Strassenverkehrslärm: Was unternimmt der Kanton zur Behebung des rechtswidrigen Zustands auf Kantonsstrassen?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.21.16
TitelStrassenverkehrslärm: Was unternimmt der Kanton zur Behebung des rechtswidrigen Zustands auf Kantonsstrassen?
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung15.2.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 15. Februar 2021
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 4. Mai 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
15.2.2021Person30.10.2024
15.2.2021Person30.10.2024
15.2.2021Person30.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2021Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona: Der Interpellant und die Interpellantinnen sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Gemäss Regierung wurden bisher 47 Mio. Franken ausgegeben, um lediglich 1'200 Personen vor schädigendem Strassenlärm zu schützen. Um weitere 1'500 Personen zu schützen, werden weitere 100 Mio. benötigt. Damit wären aber gemäss dem Bundesamt für Umwelt immer noch über 100'000 Menschen im Kanton nicht von schädigendem Verkehrslärm geschützt. Wenn mit der gleichen Kosteneffizienz weiterverfahren wird, würden theoretisch 5 Mrd. Franken benötigt. 5 Mrd. Franken würden in ineffizienten Massnahmen gesteckt. Das sollte dem Rat eigentlich zu denken geben, insbesondere, wenn wir an die morgige Budget- und Haushaltsdiskussion denken. Gäbe es bloss eine kostengünstigere Alternative. Diese gibt es, und sie wird vom Bundesgericht vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) an erster Stelle verlangt, es sind Massnahmen an der Quelle. Das Bundesgericht führt in seiner Rechtsprechung aus, dass Temporeduktionen eine wirksame, kosteneffiziente Massnahme zur Herabsetzung der Lärmbelastung sind, die ohne aufwendige bauliche Massnahmen umgesetzt werden können und zudem den Verkehr verstetigen. Temporeduktionen sind in vielen Fällen ein kosteneffizientes, wirksames und verhältnismässiges Instrument. Wie die Regierung in ihrer Antwort ausführt prüft sie zwar Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Lärmsanierungsprojekten unvoreingenommen, aber setzt weiterhin Priorität auf bauliche Massnahmen, was den Steuerzahler notabene teuer zu stehen kommt.

Weiter behauptet die Regierung, dass die Strassenlärmsanierungen bereits heute bundesrechtskonform erfolgen. Diese Aussage ist ohne Beleg und Begründung. Denn das Vorgehen in der Stadt St.Gallen mit einer vertieften Prüfung von Temporeduktionen auf Kantonsstrassen durch betroffenen Grundeigentümer im Rechtsmittelverfahren erwirkt. Auch sonst ist bekannt, dass der Kanton im Gehorsam der Autolobbyisten vor allem Papiersanierungen durchdrücken will. Von einer systematischen rechtsgleichen Prüfung in lärmbelasteten Gebieten von Wil bis Rapperswil ist bis heute wenig zu vernehmen. Es ist überhaupt erstaunlich, dass die Vertreter der Hauseigentümer sich dermassen gegen Lärmsanierungen sträuben. Erstens, es werden Millionen Steuergelder verschleudert, zweitens lärmbetroffene Liegenschaften bleiben unattraktiv und drittens Bauprojekte in lärmbetroffenen Gebieten können kaum realisiert werden.

Es ist allerhöchste Zeit, dass sich der Kanton und der Kantonsrat Verantwortung gegenüber den über 100'000 Personen, die gesundheitsschädigenden Lärm ausgesetzt sind, nicht weiter entziehen. Die Situation ist unbefriedigend, satt es in der Praxis zu ändern, lässt es die Regierung auf gerichtliche Auseinandersetzungen ankommen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021